120057]
Oeffentliche Zustellung. Die
Maria Nickel, geb. Mochmann in Breslau, Hubenstraße 111, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Georg Glaser II., klagt gegen ihren Ehemann, den Eisen⸗ dreher Robert Nickel, früber in Breslau. Hildebrandtstraße 8, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung, mit dem An⸗ trag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die 2. Zivilkammer — Einzelrschter — des Landgerichte in Breelau, Zimmer 71, auf den 5. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten vertreten zu lassen 2. R. 606/26. Breslau, den 3. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Land⸗ gerichts.
[120058]) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Hedwig Pelz, geborene Zahlten, in Johnsbach, Kreis Franken⸗ stein, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stiller in Glatz klagt gegen den Ar⸗ beiter Robert Pelz, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Johnsbach, auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte dadurch, daß er vor Jahren die Klägerin böswillig verlassen und in keiner Weise für sie und das aus der EChe stammende Kind gesorat hat, seine durch die Ehe begründetm Pflichten schwer ver⸗ letzt und eine so tiefe Zerrüttung des ehe⸗ lichen Verhältnisses herbeigeführt hat, daß der Klägerin eine Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Betlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzel richter der 2. Zivilkammer des Land gerichts in Glatz auf den 4. Mai 1927, vorm. 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 2. R. 4/27.
Glatz. den 24. Februar 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [120059] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Martha Magsdalena Küster, geb. Pein, Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Zoin, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Rudolf Wilhelm Karl Küster, unbetannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565 1568 B. G.⸗B. nuf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Hamburg, Zwilkammer 7 (Zywviljustizgebäude, Sieve⸗ tingplatz), auf den 4. Mai 1927, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen ber diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ machtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 2. März 1927
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [120060] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Elsa Braasch, geb Schubert, Hamburg vertreten durch die Rechts⸗ unwälte Dres. Stoye u. Dimer, klaat gegen den Seemann Karl August Braasch, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus § 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu sich wden, den Betlagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivwilkammer 2 (Ziwiljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz;, auf den 4. Mai 1927, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 5. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 120061 Oeffentliche Zustellung.
Alice Maper, geb. Vogel, in Heilbronn Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Merzbacher in Heilbronn klagt gegen hren mit unbekanntem Aufenthaltsort abweseneen Ehemann Karl Mayer, Kaufmann, früher in Heilbronn, wegen Ebe⸗ cheidung auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., nit dem Antrage, die zwischen den Parteien vor dem Standesamt Heilbronn am 27 Manr 1922 geichlossene Ehe wird ge⸗ schieden, der Weklagte wird für den allein⸗ schuldigen Teil ertlärt und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtestreits vor die 1I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Heilbronn auf Freitag, den 17. Juni 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen.
Heilbronn, den 3. März 1927.
Herichtsschreiberei des Landgerichts.
[120062 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Landwirts Erich Eber⸗ hardt. Hedwig geb. Oeste, in Kassel, Friedenstr. 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Erwin Rocholl in Kassel flagt gegen ihren Ehemann Erich Eberhardt, z. Zt. mit unbekanntem Auf⸗ enthaltsort in Südamerika abwesend, auf Grund § 1568 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trage. die zwischen den Parteien am 29. März 1925 vor dem Standesamt in Kassel geschlossene Ehe zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung dee Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Kassel auf den 25. Mai 1927, v orm. 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei
diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Kassel, den 28. Februar 1927. Gerichtsschreiber des La dgerichts.
[120063 Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des Kaufmanns Fiiedrich Jarres in Berlin, Klägers und Revisions⸗ klägers, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Kurlbaum in Leirzig, gegen Frau Maria Alexandrowna Vit⸗ konn, geb. Kalmykoff, unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagte und Revisionsbeklagte, wegen Ehescheidung, hat der Kläger gegen das Urteil des Kammergerichts zu Berlin vom 29. September 1926 (3 U. 11139/25) Revision eingelegt mit dem Antrage, das angefochtene Urteil aufsuheben und nach dem in der Berufungsinstans gestellten Antrage zu erkennen. Zur mündlichen Verhandlung über die Revision ist Termin vor dem II. Ztvilsenat des Reichsgerichts zu Leipzig auf den 24. Juni 1927, vormittags 10 Uhr, anberaumt. Die Revisionsbeklagte wird zu diesem Termin geladen mit der Aufforderung, einen bei⸗ dem Reichsgericht zugelassenen Anwalt zum Prozeßbevollmächtigten zu bestellen
Leipzig, den 3. März 19227.
Der Gerichtsschreiber des II. Zivilsenats des Reichsgerichts.
[120066] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Dina Jungblut, geb. Fuhrmann, in Bremen, Ankerstraße 10, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Oldermann, Remnitz und Dr. Stemmer in Osnabrück, klagt gegen ihren Ehemann, den Elektromonteur Joseph Jungblut, früher in Bentheim, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Osnabrück auf den 10. Mai 1927, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmachtigten vertreten zu lassen
Osnabrück, den 3. März 1927.
Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[(120064 Oeffentliche Zustellung.
Die Waschfrau Minna Burghardt, geb. Karney, in Liegnitz Marienstr. 15, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Pucher in Liegnitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Schwerzer Adolf Burghardt, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus §§ 1567. 1568 B. G.⸗B. und Schudig⸗ erklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreitts vor den Einzel⸗ richter der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Liegnitz auf den 22. April 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Liegnitz, den 28. Februar 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [120065] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Lina Schmirzschatta in Teuchern, Unterm Berge 23, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Holländer in Naumburg a. S. klagt gegen den Arbeiter Albin Schmirzschatta, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Teuchern, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin vor 11 Jahren verlassen hat, auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Ziorl⸗ kammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 10. Mai 1922, vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßvevollmächtigten vertreten zu lassen.
Naumburg a. S., den 3. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[120067] Oeffentliche Zustellung.
Die Maurerfrau Ida Berg, geborene Radau, in Charlottenburg, Nebring⸗ straße 4a, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Jurkat in Schneidemühl, klagt. gegen ihren Ehemann, den Maurer Friedrich Berg, früher in Gursen, Kreis Flatow, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescherdung aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die zweite Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Schneidemühl — Einzelrichter — auf den 6. Mai 1927, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Schneidemühl, den 1. März 1927.
Der Gersichtsschreiber des Landgerichts.
[120068] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Louise Bürger, geborene Pfeifer, in Kappe, Kreis Dt. Krone, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Wittkowski in Schneidemühl, klagt gegen ibhren Ehemann, den Arbeiter Otto Bürger, früher in Schmidowo bei Kro⸗ fanke, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 1567 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Ab. 1 B. G.⸗B. Die Klänerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtestreits vor die zweite Ziwilkammer des Landgerichts in Schneide⸗ mühl auf den 6. Mai 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Schneidemühl, den 1. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
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[120069] Oeffentliche Zustellung.
Die Maria Krätz, geb. Vahle, Kauf⸗ mannsehetrau, in Stuttgart, Eierstr. 25. bei Fischer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Karow in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Kurt Krätz, Kaufmann, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt, wegen Ehescheirung, mit dem Antrage: Die zwischen den Parteien vor dem Standes⸗ amt Köln II am 12. 2. 1920 geschlossene Ehe wird geschieden. Der Beklagte wird für den alleinschuldigen Teil erklärt und hat die Kosten des Rechtsstrests zu tragen. Sie ladet den Beklaagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivitkkammer des Landgerichts zu Stuttgart auf Donverstag, den 5. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Stuttgart, den 3. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[120046] Oeffentliche Zustellung.
Haberle, Martin, minderjährig, von Högling, vertreten durch den Amtsvormund Dr. Friedrich Scheck in Rosenheim, klaat gegen Thaler, Josef, landwirtschaftl. Arbeiter in Högling, nun unbekannten Aufentha ts, mit dem Antrage, zu erkennen⸗ 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der led. Dienstmagd Emma Haberle in Högling am 18. Juli 1926 unehelich geborenen Kindes Martin ist. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei für die Zeit von der Ge⸗ burt des Kindes, d. i. vom 18. Juli 1926, bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebensjahr, eine vierteljährlich vorauszahlbare Unter⸗ haltsrente von monatlich fünfundzwanzig Reichsmark zu entrichten. 3. Der Be⸗ klagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil wird für vorläufig. vollstreckbar erktärt. Der Betlagte Jofef Thaler wird hiermit zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits auf Freitag, den 22. April 1927, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht Aibling, Sitzungssaal, geladen. Die öffentliche Zu⸗ stellung ist durch Beschluß vom 26. Fe⸗ bruar 1927 bewilligt.
Bad Aibling, den 4. März 1927.
Gerichtsschreiberet des Amtsgerichts Aibling.
““ 1u“““ [120047] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Johanna Alice
Sachse zu Burkersdorf, vertreten durch das Wohlfahrts⸗ und Jugendamt Rochlitz als Amtsvormund, klagt gegen den Bau⸗ arbeiter Rudolf Dittrich, früher in Burg⸗ städt, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte als Vater der Klägerin zu gelten habe und deshald verpflichtet sei, ihr Unter⸗ balt zu gewähren, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin zu Händen des jeweiligen Vormundes von ihrer Geburt, d. ti. vom 28. April 1926 ab, eine Unterhalterente von 75 RM vierteljährlich bis zur Voll⸗ endung des sechzehnten Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge kofort, die künftig fälltgz werdenden am 28. April, 28. Juli, 28. Oktober und 28. Januar jeden Jahres, im voraus zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Burgstädt auf den 26. April 1927, vormittags 8 Uhr, geladen.
Burgstädt, den 25. Februar 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
—
—
[120048] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Margarete Schmitz, vertreten durch das städtische Jugendamt Elberfeld, dieses vertreten durch den Stadtobersekretär Erlinghäuser in Elber⸗ feld. Aue 45, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Städtisches Jugendamt Düssel⸗ dorf, Rathaus, Akademiestraße 3, klagt gegen den Arbeiter Math. Jägen, früher in Düsseldorf, jetzt unbekannten Aufent⸗ balts, Beklagten, auf Unterhalt, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin vom 23. September 1926 bis zur Vollendung des 16. Lebenejahres als Unterhaltsrente eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 100 RM, einhundert Reichsmark, zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ träge rofort und die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Kalenderviertel⸗ jahres, und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Beklagte wird zum Güteverhandlungstermin auf den 27. April 1927, vormittags 9 Uhr⸗ Zimmer 156, vor das Amtsgericht in Hüsseldork, Mühlenstraße 34, hiermit geladen, 8
Das Amtsgericht, Abt. 3.
[120050] Oeffentliche Zustellung. Das minderjährige Kind Horst Joachim Franx Ollhoff in Spie, vertreten durch das Kreisjugendamt in Kolberg, klagt gegen den Arbeiter Franz Rumpf, zuletzt bekannter Aufenthaltsort Kolberg, 5. Komp. Reichsw. Int. Rgt Nr 4, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte während der gesetzlichen Empfängniszeit vom 5. Sep⸗ tember 1925 bis 4. Januar 1926 mit der Landwirtstochter Meta Ollhoff, seiner Mutter, geschlechtlich verkehrt habe, mit dem Antrage, den Beklaaten kostenpflichtia zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt, dem 4. Jult 1926, bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres eine im vor⸗ aus zu entrichtende Geldrente von 75 RM wierteljährlich, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am 4 April, 4 Juli, 4. Ot⸗ tober und 4. Januar eines seden Jahres zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären sowie ihm zu diesem Zwecke das Armenrecht zu be⸗
1
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swird aufgefordert,
willigen. Zur mündlichen Verhandlung
des Rechtestreits wird der Beklagte vor
das Amtesgericht zu Kolverg auf den
22 April 1927, vormittags 9 Uhr,
geladen.
Kolberg, den 24. Februar 1927. Kowalsky, Bürohilfsarbeiter,
als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[120049] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Anita Tomforde, geb. 7 November 1920, wohnhaft in Ahler⸗ stedt, vertreten durch ihren Vormund, den Kaufmann Johs. Tomforde in Ahlerstedt, klagt gegen den Bootsmannsmaten Jo⸗ hann Oldhaber, zuletzt 3. Komp. Schiffsstammdivision der Ostsee in Kiel, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behaupltung, daß der Beklagte der Vater der Klägerin sei, mit dem Antrage auf 1. kostenpflichtige Verurteilung des Be⸗ klagten, der Klägerin von ihrer Geburt (7. Nov. 1920) an bis zur Vollendung ihres sechzehnten Lebensjahres eine viertel⸗ jfährliche, im voraus zu entrichtende Geld⸗ rente von 60 RM zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ flären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Kiel, Abt. 15, Rina⸗ straße 21, auf den 18. April 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 81, Ring⸗ straße 21, Anbau II. Stock, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.
Kiel, den 1. März 1927.
Gerichtsschreiber.
[120051] GOeffentliche Zustellung. Der minderjährige Karl August Monsees, Hüttenbusch, vertreten durch Amtevormund⸗ schaft in Osterholz, klagt gegen den Schweizer Karl Kindereit, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß Beklagter sein Erzeuger sei, mit dem Antrage auf Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von vierteljährlich im voraus seit 29. Januar 1926 bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahrs des Klägers an die Amtsvormundschaft zu entrichtenden 90 RM Unterhalt und auf vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Lilien⸗ thal auf Dienstag, den 26. April 1927, vormittags 10 Uhr., geladen. Lilienthal, den 3. März 1927. Der Gerichteschreiber des Amtsgerichts.
[120052] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Georg Laufer, z. Zt. in Stroschwitz, Krs. Falkenberg, O. S., vertreten durch den von dem Kreisjugend⸗ amt Brieg mit der Ausübung der vor⸗ mundschaftlichen Obliegenheiten betrauten Leiter des Kreiswohlfahrtsamtes Preiß in Brieg, Prozeßbevollmächtigte Rechts⸗ anwälte Nehlert und Dr. Vogler in Neisse, klagt gegen den Kaufmann Jean Thomas, früher in Neisse, Kochstraße 21, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er seiner Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit vom 13. No⸗ vember 1923 bis 14. März 1924 bei⸗ gewohnt habe und daher als unehelicher Vater zur Zahlung von Unterhaltsrenten verpflichtet sei, mit dem Antrage, zu er⸗ kennen: 1. Der Beklagte wird verurteilt, a) dem Kinde z. Hd. des Kreisjugend⸗ amts Brieg von seiner Geburt, d. i. vom 11. September 1924 ab, eine Unterhalts⸗ rente von 15 RM monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am Ersten eines jeden Monats, zu zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2. Das Urteil ist nach § 708 Ziff. 6 Z.⸗P.⸗O. vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neisse auf den 25. April 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 10, geladen. 8 Amtsgericht Neisse, den 25. Februar 1927.
[120015] Aufgebvt. 8 Der minderjährige Günther Lücking in Browina, vertreten durch seinen Vormund Rittergutsbesitzer Klußmann in Browina und seinen Gegenvormund Justizrat Hellmuth Warda in Thorn, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Helmuth Willers und Dr. Erich Willers in Danzig, Jopengasse 15, hat das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefs bezüglich der im Grund⸗ buch von Richrath Band 6 Artikel 289. in Abteilung III Nr. 1 eingetragenen Hypothek von 2600 Mark, Eigentümer hheleute Adolf Buske und Elisabeth geb. Schmitz zu Richrath⸗Neuenhof, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde spätestens in dem auf den 7. Oktober 1927, vorm. 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 30, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Opladen, den 2. März 1927 b Amtsgericht. “ [120070] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Anna Laurentzsch, geb. Brauer, in Coswig in Anhalt, Lugweg 26, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kluge in Torgau, klagt gegen den Arbeiter Erich Laurentzsch. früher in Wittenberg Bez. Halle, Neustraße 21, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente von 60,— RM, und hat gegen das den Klage⸗ antrag abweisende Urteil des Amtsgerichts Wittenberg, Bez. Halle, vom 21. Oktober 1926 Berufung eingelegt. Die Klägerin
ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗
8—
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handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Torgau auf den 25. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Torgau, den 28. Februar 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
120053] Oeffentliche Zustellung einer Klage Die minderjährige Elia Binder aus Ebingen vertreten durch den vormundschafts⸗ gerichtlich bestellten Pfleger Rechnungsrat Baur in Ebingen, klagt gegen den Reisenden August Binder, zuletzt in Waldkirch i. Br., zurzeit an unbekannten Orten, unter der Behauptung, daß der Betlagte als der eheliche Vater der Klägerin ge⸗
setzlich verpflichtet sei, dieser den nötigen
Unterhalt zu gewähren mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer monatlichen Unterhaltserente von 25 NMM an die Klägerin vom 1. Juli 1926 an bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftigen in voraus⸗ zahlbaren Monatsraten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Bad. Amtsgericht in Waldkiich i. Br. auf Freitag, 29. April 1927, vormittags 8 Uhr, geladen. b Waldkirch i. Br., den 25. Februar 1927 Der Gerichtsschreiber des Bad. Amtsgerichts.
(120054] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Herbert Hudes, geb. am 26. 8. 1926, Prozeßbevollmächtigter Jugendamt der Stadt Wiesbaden, klagt gegen den Kaufmann Bernhard Fred⸗ mann, geb. 30. 12. 78 in Lublin, un bekannten Aufenthalts, früher in Wies⸗ baden, unter der Behauptung, daß der Beklagte seiner Mutter in der Empfängnis⸗ zeit vom 28 10. 25 — 26. 2. 26 geschlecht⸗ lich beigewohnt habe, mit dem Antrage, 1. den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an Kläger vom 26. August 1926 ab bis zum vollendeten jährlich im voraus eine Geldrente von 105 Reichsmark, die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen und 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Wiesbaden auf den 30. Mai 1927, vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer 92, ge⸗ laden.
Wiesbaden, den 3. März 1927.
Geschäftsstelle 16 des Amtsgerichts.
[120071] Die öffentliche Zustellung folgender Er⸗ klärung des Mühlenbesitzers Albert Kulich in Rostock an die Frau Elisabeth Staats, zuletzt in Gingst auf Rügen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wird bewilligt. Ich fordere hiermit Frau Eltjabeth Staats, zuletzt wohnhaft in Gingst a. Rg., auf, die laut Kaufvertrag vom 16. 6. 1925 über⸗ nommene Verpflichtung zu erfüllen und die fällige Grunderwerb⸗ und Zubehör⸗ steuer nebst den aufgelaufenen Zinsen usw. im Gesamtbetrage von RM 4600 (Vier⸗ tausendsechshundert) bis sätestens 8 Tage nach bewirkter Zustellung an den Kreis⸗ ausschuß Bergen a. Rg. zu bezahlen andernfalls ich auf Grund des § 361 B. G⸗B. von dem am 16. 6. 1925 vor
dem Notar Hißbach in Strallund getätigten
Vertrage, die Mühlengrundstücke in Gingst a. Rg. betreffend, unter Vorbehalt des Schadensersatzes mit sofortiger Wirtung zurücktrete und den Vertrag für ungültig erkläre. 8 Bergen a. Rg., den 25. Februar 1 Das Amtsgericht. [120073] Oeffentliche Zustellung.
Die Witwe Martha Kettner, geb. Wenk, in Berlin, Neuenburger Straße 29, Prozeßbevollmächtigte: die Rechtsanwälte Sonntag und Schlüter in Berlin, Kronen⸗ straße 2, klagt gegen den Kaufmann Franz Kinzer, srüher in Berlin, Neuenburger Straße 29, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte durch arglistige Täuschung das Vermögen der Klägerin und der A. Kettner in Berlin geschädigt habe, mit dem Antrage, den Beklagten aus der Firma A. Kettner in Berlin, Neuenburger Straße 29, auszuschließen und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße,
1I. Stockwerk, Zimmer Nr. 69, auf den 25. Mai 1927, vorminags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige Einwendungen und Beweismittel dem Gericht mitzuteilen. Berlin, den 4. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.
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1927
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8 Inhalt des amtlichen Teiles: 1u Deutsches Reich. Verordnung über die Auflösung der Außenhandelsstelle für Schiffe.
Betanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bestimmungen über Ersatzleistungen zwischen Krankenkassen, Ersatzkassen und Trägern der Unfallversicherung sowie im Falle des § 1543 b der Reichsversicherungsordnung.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 11“
Mitteilungen über die Verleihung der Rettungsmedaille und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.
“
Verordnung Auflösung der Außenhandelsstelle für Schiffe. 1 Vom 8. März 1927. Auf Grund des §1 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 zu der Verordnung über die Außenhandels⸗ kontrolle vom 20. Dezember 1919 (RGBl. 1920 S. 500) wird hiermit verordnet: Die Außenhandelsstelle für Schiffe wird aufgelöst. Berlin, den 8. März 1927. Der Reichswirtschaftsminister.
8 J. A.: Flach.
8
1 8 2 über die
8 8
1““ 1
Bekanntmachung
über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RGBl. I S. 482.) 1“ Der Londoner Goldpreis beträgt für eine Unze Feingold v4“ für ein Gramm Feingold demnach 32,7536 pence. „Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.
Berlin, den 8. März 1927.
Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation. 1¹” 8 Gleimius.
v4““
über Ersatzleistungen zwischen Krankenkassen, Ersatz⸗
kassen und Trägern der Unfallversicherung (§8 1504
bis 1510) sowie im Falle des §8 1543 b der Reichs⸗
8 versicherungsordnung. 8 “ Vom 5. März 1927.
Auf Grund der §§ 1513, 1543 b der Reichsversicherungs⸗ ordnung wird bestimmt:
1. Der Ersatz für Aufwendungen, die das Heilverfahre 3 ursacht hat, wird durch Pän chbeßrähee geleistet. 8 2. Von den tatsächlichen Kosten der Krankenhauspflege, Heil⸗ anstaltpflege oder Anstaltpflege — ohne die durch Beförderung ent⸗ stehenden Kosten — wyd je die Hälfte als Unterhalt (§ 1507 Nr. 1 a. a. O.) und als Aufwendung für das Heilverfahren (§ 1507 Nr. 2 a. a. O.) gerechnet; daneben sind die Kosten der Beförderung nach dem tatsächlichen Aufwande zu ersetzen. .Die Vorschriften der §§ 1505 Abs. 2, 1506 Abs. 1 a. a. O. bleiben unberührt. 1 3. Bei offener Heilbehandlung wird für die Ersatzansprüche der Versicherungenräger und Ersatzkassen, die dem zwischen dem Verbande der Deutschen Berufsgenossenschaften und dem Verbande der deutschen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften einerseits und den Haupt⸗ krankenkassenverhänden andererseits geschlossenen Krankenkassenabkommen vom 31. Dezember 1926 beigetreten sind, ein Pauschbetrag von einer Reichsmark für jeden Tag der Behandlungszeit, für die Ersatz⸗ ansprüche der übrigen Versicherungsträger und Ersatzkassen, der zur Krankenhilse verpflichteten Arbeitgeber und der zur Krankenfürsorge verpflichteten Träger einer Fürsorge nach § 440 der Reichsversiche⸗ rungeordnung (§ 1543 b a. a. O.) ein Pauschbetrag von 70 Reichs⸗ pfennigen festgesetzt. ₰4. Diese Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 1927 an Stelle der Bestimmungen vom 10. Juni 1926 — Amtliche Nachrichten des R.⸗V ⸗A Seite 292 —. “ 6 Berlin, den 5. März 19227. ö“
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Schäffer.
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einschließlich des Portos abgegeben.
Preußen. Ministerium des Innern.
Der Regierungsassessor Dr. Alnor in Eckernförde ist zum Landrat ernannt worden. —
Das Preußische Staatsministerium hat mittels
vom 11. Februar 1927 verliehen: Die Rettungsmedaille am Bande an:
Ernst Kühnemann, Kapitänleutnant a. D., Berlin, Otto Ludwig, Maschinistenmaat, Wilhelmshaven, Peter Spanier, Kapitän, Koblenz⸗Neuendorf, Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an: Walter Janetz ky, Kaufmann, Breslau. “
Erlasses
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Rlichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 5. d. M. die Beratung des Haushalts des Reichs⸗ ministeriums des Innern unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) fort. Zunächst wurden die Anträge, die dem Unterausschuß überwiesen worden waren, zur Erledigung gestellt. Berichterstatter ist Abg D. Dr. Schreiber (Zentr.). Die Kapitel, die die „Besoldungen“ betreffen, wurden laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ein⸗ schließlich der gestellten Anträge genehmigt. Der Titel „Förde⸗ rung wissenschaftlicher und lünftlerlscher Zwecke“ wurde um 500 000 ℳ erhöht. Angenommen wurde eine Entschließung, worin die Reichsregierung ersucht wird, mit den Ländern wegen der Bereitstellung von Mitteln für die in Fühlungnahme mit der tudentischen Wirtschaftshilfe zu errichtenden 11““
äuser in Verbindung zu treten und gegebenenfalls in einem Nachtragshaushalt die erforderlichen Mittel einzustellen. Für die Junglehrer wurden 2 ¾% Millionen bereitgestellt unter Ablehnung anderer Anträge. Dazu wurde aus einer demokrati⸗ schen Entschlleßung zu Protokoll gegeben: Bei der Verteilung der bewilligten Summe soll oer jahrelang eesen Benachteiligung der stellenlosen Junglehrer in den durch C“ von 10 000 Flüchtlingslehrern besonders belasteten Ländern Rechnung getragen werden. Der Titel, der die Erhaltung von Bau⸗ werken von besonderer geschichtlicher Bedeutung berrifft, wurde von 600 000 Reichsmark auf 900 000 Reichsmark erhöht. Der Ausschuß war zu dem Schluß gekommen, daß die für 1926 bereit⸗ Fesseemn Mittel nur für einen kleineren Teil der angemeldeten begründeten enrc. genügten. Zur Erfüllung der dringendsten Aufgaben sind für 1927 mindestens 900 000 Reichsmark erforder⸗ lich. Angenommen wurde weiter eine Entschließung D. Dr. Schreiber (Zentr.), worin die Reichsregierung ersucht wird, die Frage⸗ zu prüfen, inwieweit sie der Vorbereitung der Deutschen VbE“ 1929 in Dresden ihre Aufmerksamkeit und ihre Unterstützung leihen kann. — Es die Beratung der Etatstitel über die Förderung der von er Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft “ Zwecke und ihrer besonderen Wissenschaftsaufgaben. Abg. D. Dr Schreiber (Zentr) verwandte sich für das neue Arbeitsprogramm der e e Fht at und betrachtete den vor⸗ liegenden Bericht als ein berarsges Ereignis in der deutschen ““ Der Präsident der Notgemeinschaft Schmidt⸗Ott erinnerte an die sEöö Entwicklung, die Wissenschaft und Technik in den 1* Jahrzehnten durch⸗ emacht haben. Die Mittel aber, die der Forschung zur Ver⸗ fügung 8 hätten damit in keiner Weise Schritt gehalten. Redner dankte dem Haushaltsausschuß im Namen der Wissen⸗ chaft für die Förderung, die der Notgemeinschaft durch den eichstag zuteil werde. Die einschlägigen Etatstitel mit ins⸗ gesamt 8 Millionen Reichsmark wurden genehmigt. Der Etats⸗ titel zum Reichskunstwart wurde alsdann genehmigt und dazu eine Entschließung Dr. Külz (Dem.) angenommen, worin die Reichsregierung ersucht wird, das Amt des Reichs⸗ kunstwarts, das bisher provisorisch unter den sachlichen Ausgaben des Reichsministeriums des Innern geführt wird, alsbald zu einer Reichsbehörde auszugestalten, die dem Umfang und der Bedeutung der Aufgaben des Reichskunstwarts entspricht. Abg. D Mumm (D Nat. “ eine neue Durchsicht der Einheitsstenographie und kündigte eine demnächstige Beratung darüber im Bildungsausschuß des Reichstags an. Der Etatstitel zur Forderung von Bestrebungen auf dem Gebiete des Schul⸗, Erziehungs⸗ und Volksbildungswesens wurde durch den Ausschuß von 250 000 RM auf 300 000 RM erkb. öht. Angenommen wurde eine Entschließung, wonach eine Denkschrift über die soziale und kulturelle Wirkung der Erziehungsbeihilfen gemäß Art. 146 Abs 3 der Reichsverfassung dem Reichstag vor⸗ gelegt werden soll. Der Etatstitel: Förderung des Turn⸗ und Sportwesens wurde gemäß einem Antrage der Abg. Dr. Lüders (Dem.) um 500 000 RM Von dem Mehr⸗ betrag soll ein beträchtlicher Teil der Verbesserung und dem Ausbau von Jugendherbergen und Jugendwanderheimen zu⸗
geführt werden. Angenommen wurde dann eine Entschlie⸗
ßung Berndt (D. Nat.), worin die Reichsregierung ersucht wird, nach Benehmen mit den Ländern dem Ausschuß einen Be⸗ richt darüber vorzulegen, in welchem Umfang der Entschließung des Reichstags vom 23. Januar 1926 entsprechend in den ein⸗ Ländern die tägliche Stunde für Leibesübung, insbesondere ie tägliche Turnstunde, eingeführt ist. Weiter wurde eine Ent⸗ schließung Dr. Lüders (Dem.) angenommen, worin die Reichsregierung ersucht wird, einen Entwurf zu einem Reichs⸗ bewahrungsgesetz vorzulegen. Beim Etatstitel: Förderung der auf sittliche Hebung des Volkes, insbeson⸗ dere der Jugend, gerichteten 111“ be⸗ schloß der Ausschu entsprechend einer Resolution des Abg. D. Mumm (D. Na:.), die Reichsregierung zu ersuchen, diesen Etatstitel sowie den Titel, der die Erziehun etsh en betrifft durch Ergänzungshaushalt oder durch den nächsten eichs aushalt angemessen zu erhöhen Angenommen wurde eine Entschlie⸗ ßung D. Dr Schreiber (Zentr.), die Reichsregierung möge erwägen, wie im Einvernehmen mit den Ländern die Pflege der beruflichen Fortbildung, im besonderen der hand⸗ werksmäßigen Schulung, der staatsbürgerlichen Erziehung und der körperlichen Ertüchtigung, bei der shulentkassenen erwerbslosen Jugend dem Bedürfnis entsprechend erweitert und ausgebaut werden kann. Angenommen wurde ferner eine Entschließung, worin die Reichsregierung ersucht wird, die in den verschiedenen Haushalten für die Unterhaltung von Krieger⸗ gräbern im Inlande ausgeworfenen Mittel im Haushalt des Reichsministeriums des Innern zu vereinigen und die Mittel für übertragbar zu erklären. Des weiteren wurde eine Ent⸗ schließung D. Dr Schreiber (Zentr.) angenommen, die verlangt, daß der TEE“ der Staatenlosen eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden und im be⸗ sonderen erwogen werden soll, am Völkerbund zu internationalen Abmachungen behufs Erleichterung der Lage der Staatenlosen zu kommen. Damit war die Etatsberatung über das Reichs⸗ ministerium des Innern bis auf den Punkt über die Unter⸗ stützung der Grenzgebiete und einige andere weniger wesentliche P unnee beendet, und der Ausschuß vertagte sich auf Montag, den . März.
Der Haushaltsausschuß des Reichstages begann am 7. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) mit der Beratung des Etats des “ gab Reichspostminister Dr. Schätzel eine gedrängte Darstellung der Verkehrs⸗ und Wirtschaftslage der Reichspost. Laut Bericht des Vereins dee Zeitungsverleger führte er unter anderem aus: Die starke Wirtschaftskrisis, die seit Oktober 1925 über Deutschland hereinbrach, wuchs sich 1926
u einer lang anhaltenden Wirtschaftsdepression aus. Diese Ver⸗ Hälrnifse übten einen nachhaltigen Einfluß auf die Entwicklung der Deutschen Reichspost aus. Die 1u1e ist in hohem Maße abhängig von der jeweiligen Wirtschaftslage. Die Wirtschafts⸗ kurven der Reichspost decken sich beinahe völlig mit denen der allgemeinen Wirtschaft Die Verkehrslage stellt sich wie folgt dar: Der Briefverkehr hatte in den Sommermonaten bis Feci 1926 etwas abgenommen; er erholte sich dann und steigerte sic bis zum Dezember 1926 um über 17 vH. Im Januar 1927 l3ind an einem Zähltag bei allen Postanstalten insgesamt 67,2 Millionen gewöhnliche Briefsendungen im Eingang und Ab⸗ Long festgestellt worden. Einen ähnlichen Verlauf nahm der
aketverkehr. Im Januar betrug die Zahl der aufgegebenen Pakete 20,3 Millionen Stück, gegen 16,8 Millionen im Januar des vorigen Jahres und gegen 32 Millionen im Dezember 1926 mit seinem veihanchtve gehe Auch im Geldverkehr zeigten sc gleich verlaufende Schwankungen. An Postanweisungen, Zahlkarten und Zahlungsanweisungen wurden insgesamt behan⸗ delt 32,4 Millionen Stück im März 1926 und 38,6 Millionen im Dezember 1926. Der Januar 1927 weist gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres eine Steigerung um 18,5 vH auf. Der Postscheckverkehr hat im Fähre 1926 in erfreulicher Weise zugenommen. Die Zahh der Postscheckkonten ist um 4,2 vH auf 893 352 angewachsen. Der Umsatz hat rund 115 Milliarden be⸗ tragen; er ist gegenüber 1925 herfichtlich der Stückzahl der Buchungen um 11,1 vH hinsichtlich des Betrages um 8,6 vH gestiegen. Rund 80 vH des Umsatzes sind bargeldlos abgewickelt worden. Das Guthaben ist im Faßresgurchschrütt in den Jahren 1925 und 1926 jedoch mit 572 Millionen Mark unverändert ge⸗ blieben. Der Umsatz des Postüberweisungsverkehrs mit dem Ausland ist von 17 Millionen Mark im Jahre 1925 auf 40 Milli⸗ onen Mark oder um 136 vH angewachsen. Die Mechanisierung des Betriebs bei den Postscheckämtern wird weiter fortgesetzt. Der Postbeförderungsdienst ist weiter ausgestaltet worden. Die Leistungen auf Reichsbahnstrecken schwanken monat⸗ lich zwischen 44 Millionen Wagenachs⸗Kilometer im April und 50,5 Millionen Wagenachs⸗Kilometer im Dezember 1926. Es ist dazu übergegangen, in die D⸗Züge mit starkem Postverkehr nach und nach die Postwagen von 20 Meter Kastenlänge einzustellen. Der Kraftwagenverkehr entwickelt sich zufriedenstellend. Gegenwärtig betreibt die deutsce Reichspost mit rund 7000 Kraft⸗ fahrzeugen etwa 1500 Kraftfahrlinien mit einer Betriebslänge von rund 28 000 Kilometer, was eine Zunahme im Jahre 1926 um 16 bis 17 vH bedeutet. Insgesamt wurden 1926 39 Milli⸗ onen Kilometer gefahren und 36 Millionen Reisende befördert. Die Reichspost wird sich besonders der Erschließung abseits der
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Schienenbahnen gelegener Gebietsteile in den be⸗ drängten Grenzprovinzen und ferner der Beförderung von Arbei⸗ tern weiter annehmen. Im Jahre 1926 sind rund 197 000 Kilo⸗
ramm Postsendungen einschließlich Zeitungen auf den deutschen Luftpostlinien befördert worden, was gegen 1925 eine Zunahme insgesamt um 22,4 vH bedeute Luftpostpa