1927 / 58 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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deutsche Qualitätsarbeit könne die deutsche Wirtschaft hochhalten. Besonders die Befähigten seien wie vor dem Kriege zu fördern. Ministerialdirektor Seefeld stellte bezüglich der Umgestaltung der Ausbildung der Gewerbelehrer und ⸗lehrerinnen die Angliede⸗ rung der Ausbildungsstätten an die Handelshochschulen bestimmt in Aussicht. Schwer zu lösen sei das Problem der Praktiker, deren Mitarbeit man nicht entbehren könne und der Gewerbelehrerinnen, bei denen bisher mehr Gewicht auf technische and praktische Ver⸗ anlagung und Ausbildung gelegt worden sei, als auf die gesteigerte wissenschaftliche Ausbildung. Nach weiterer Aussprache wurde der Etat genehmigt. Angenommen wurde noch ein deutschnationaler Antrag, der an Staatszuschüssen zu den Berufsschulen statt der im Voranschlag vorgesehenen 8 Millionen 22 Millionen fordert. In der Einzelabstimmung wurden zahlreiche Anträge angenommen, die sich auf Aufstiegsmöglichkeiten für Handels⸗ und Gewerbelehrer, auf Errichtung von Stellen für stellvertretende Tirektoren und Fachvorsteher sbme auf Erhöhung einzelner Positionen für haus⸗ wirtschaftlichen Unterricht beziehen. In der Frage der Zuschuß⸗ leistung der Gemeinden beim Neubau und Erweiterungsbau von Schulhäusern gelangte ein demokratischer Antrag zur Annahme, wonach den Schulträgern grundfaͤtzlich Zuschüsse bzw. Baudarlehen gewährt und die dazu erforderlichen Mittel in den Etat eingestellt werden sollen.

Der Hauptausschuß des Preußischen Land⸗ tags verhandelte gestern über den Haushalt der Preußis 2 en Staatsbank (Seehandlung). Der Bericht⸗ erstatter Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) hob dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge hervor, daß das Jahr 1926 der Staatsbank eine günstige Entwicklung gebracht habe. Der Gesamtreingewinn beträgt 8,5 Millionen. Hiervon werden 4,5 Millionen zur Tilgung des aus dem Bofahre übernommenen Verlustvortra s verwendet. Damit ist der Rest der Verluste an den Barmat⸗Kutisker⸗Geschäften gedeckt worden. 4 Millionen sind in Rücklage gestellt. Das Anleihe⸗ und ö hat eine starke Belebung erfahren. In der Aussprache ga der Präsident der Seehandlung Dr. Schroeder Auskunft auf eine Reihe von Einzelfraͤgen und erklärte, er könne über die schwebenden Verhand⸗ lungen der Girozentrale noch keine näheren Mitteilungen machen. Er wünsche eine Ausgestaltung der Beziehungen zur Girozentrale; zu einer Ehe sollten diese Beziehungen aber nicht führen. Von verschiedenen Seiten wurde der Genugtuunng über die Se Ent⸗ wicklung der Staatsbank und die Abdeckung der Verluste aus den Barmat⸗Kutisker⸗Geschäften Ausdruck gegeben. Bei Besprechung der Entwicklung des Staatlichen Leihamts wurde von verschiedenen Rednern eine Herabsetzung des Zinsfußes (fetzt 24 vH jährlich) verlangt. Weiter wurde ausgesprochen, daß eine engere Verbindung mit der Girozentrale wünschenswert sei, aber nur dann, wenn der Staatsbank ein entsprechender Einfluß gesichert werde, damit sie nicht mit der Mitverantwortlichkeit für unerfreuliche Erscheinungen und Auswüchse auf dem Gebiet des kommunalen Kreditwesens mit belastet werde. In der Einzel⸗ beratung wurden die Einzelpositionen des Etats unverändert an⸗ genomnien. Sodann wurde ein Antrag der Deutschen Volks⸗ partei, betreffend die Errichtung von Industrie⸗

chaften nach dem Vorbild Sachsens, behandelt, die bestimmt

sind, der mittleren und kleinen Industrie sowie dem Handwerk und dem Einzelhandel langfristige Kredite zu gewähren. Damit verbunden wurde ein Antrag von Winterfeld (D. Nat.), der einen Ausbau der öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten zwecks Pflege des Realkredits für die mittlere und kleine Industrie fordert. Bei der Begründung des deutschvolksparteilichen Antrags wies Abg. Dr. Leidig auf die Notwendigkeit der Schafsung neuer Kreditinstitute hin, um das Allgemeininteresse zu fördern und breite und wertvolle Schichten des industriellen Mittelstands n schützen. Seitens der Regierung wurden Bedenken gegen ie Schaffung neuer Institute gemacht und für das Zweckmäßigste erklärt, mit den Landesbanken in Verbindung zu treien, um sie zur Hergabe langfristiger Kredite zu veranlassen. Abg. von Winterfeld (D. Nat.) sprach sich gegen die Schaffung von Industrieschaften aus. Abg. Wieglow (Dem.)) erklärte sich gleichfalls gegen den Antrag der Deutschen Volkspartei und empfahl Selbsthilfe. Der Antrag der Deutschen Volkspartei wurde abgelehnt, der der Deutschnationalen angenommen. Der Ausschuß stimmte weiter den Haushalten der Staats⸗ schuld, der Oberrechnungskammer, der Münzver⸗ waltung, der Gesetzsammlung, des Reichs⸗ und Staatsanzeigers und der Lotterieverwaltung zu. Bei der Lotterieverwaltung ist der Reinüberschuß auf 10 Millionen veranschlagt. Angenommen wurde ein Zentrumsantrag, durch anderweitige Losverteilung Lose zur Neueinrichtung von Ein⸗ nehmerstellen freizumachen.

Der Ausschuß des Preußischen Landtages ur Beratung des Städtebaugesetzes begann gestern ie Einzelberatung bei dem Abschnitt über den Flächenauf⸗ teilungsplan, zu dem bisher zur Einzelberatung 69 Anträge vorliegen. Abg. v. Eynern (D. Vp.) begründete laut Bericht des Nachrichtellbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger einen Antrag, den Flächenaufteilungsplan zu vereinfachen und beweglicher zu gestalten. Es soll ein Wertzonenplan voraus⸗ gehen und es wird vorgesehen, daß der Grundstückseigentümer, der aus einer höheren Ieon⸗ durch den Aufteilungsplan in eine Fläche mit geringerer Ausnutzung kommt, eine Entschädigung erhält. Die Entschädigung soll abgemessen werden nach dem Maßstab der Wertverminderung unter Zugrundelegung des Reichsrayon⸗Gesetzes; die Gemeinden sollen die hierzu nötigen Mittel sich durch eine verschiedenartige Abstufung der Grund⸗ steuer, je nach Ausnutzbarkeit der Grundsteuer, verschaffen. Ein weiterer Antrag der Deutschen Volkspartei und ein ähnlicher Antrag der Deutschnationalen wollen eine Aufstellung der Flächenaufteilungspläne nur in Gebieten zulassen, in denen seitens des Staatsministeriums ein Bedürfnis Sech. anerkannt wird. Der Antrag der Deutschen Volkspartei verlangt zu dem Zweck eine Zweidrittelmehrheit des Ministeriums, der ““ nationale Antrag eine vorherige Zustimmung des Provinzial⸗ ausschusses. Abg. Falk (Dem.) bezeichnete die Anträge zur Entsch 1 insonderheit die der Deutschen Volkspartei, als ö Man müsse sich aber eine 1encssg. Stellungnahme vorbehalten. Er gab der Ansicht Ausdruck, daß die Anträge der Volkspartei aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen schwer durchzuführen seien. Abg. Bergmann (Zentr.) verteidigte das Recht der Selbstverwaltung und stellte sich grundsätzlich auf den Standpunkt, daß ein gerechter Aus⸗ gleich zwischen dem Grundeigentümer, der durch den Flächen⸗ aufteilungsplan geschädigt werde, und demjenigen, der dadurch eine Werterhöhung des Grundstückes erfahre, gefunden werden müsse. Ministerialdirektor Conze verteidigte den Vorschlägen der Deutschen Volkspartei gegenüber den allgemeinen Grund at, daß ebensowenig wie bei baupolizeilichen auch bei Feststellungen eines Flächenaufteilungsplanes eine Entschädi⸗ gung für Beeinträchtigung in der Ausnutzung von Grund und Boden bezahlt werden könne. Abg. Berten (Soz.) schloß sich den .— des Regierungsvertreters in allen Punkten an. Abg. Fäger (D. Nat.) wies darauf hin, daß alle Grund⸗ stückseigentümer, deren Besitz durch die 7 lächenaufteilungspläne in Mitleidenschaft gezogen würde, einen vollen Schadenersatz⸗ anspruch hätten. Milent scheidende Instanz müsse der Provin⸗ zialausschuß sein. Für die Aufstellung der Flächenaufteilungs⸗ pläne müßten innerhalb der Gemeinden besondere Ausschüsse gebildet werden, die durch Sachverständige seitens der beteiligten Behörden und wirtschaftliche Vertretungen ergänzt werden könnten. Für die Deutschnationale Partei scheine ein Bedürfnis für Aufteilungspläne nur bei Großstädten und Industriestädten mit aussichtsreichen Entwicklungsmöglichkeiten vorzuliegen. Abg. Leinert (Soz.) gab der Befürchtung Ausdruck, daß die Vor⸗ bereitungen zum Erlaß von Flächenaufteilungsplänen einen err Anreiz zu Bodenspekulationen geben könnten. Von eiten der Regierung wurde dazu die Rechtslage dar⸗ gestellt. Abg. Stendel (D. Vp.) forderte als oberste Instanz

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zur Entscheidung über Flächenaufteilungspläne einen Beschluß es Staatsministeriums mit Zweidrittelmehrheit. Die erste Entscheidung müsse bei den Kommunalverwaltungen liegen. Der Ausschuß vertagte die Weiterberatung auf heute.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 10. März 1927.

Telegraphische Aus ahlung.

9. März Geld Brief 1,781 1,785 4,202 4,212 2,068 2,072 20,964 21,016

2.118 2 28 20,434 20,486

4,211 4,221

0,4975 0,4995 4.235 4,245

168,52 5,39

58,54 73,52 81,52 10,602 18,675 7,40 112.19

21,575 21 625 109,28 109,56 16,47 16,51 12,465 12,505 81,045 81,245 3,045 3,055 11I1118

112,52 112,80 59,28 59,42

10. März Geld Brief 1 774 1 ,77289 4,202 4,212 2,07 2,074

ägypt. Pfd.] 20,964 21,016

türk. 2 2,118 2,128

2 20,438 20,49

82 42122 4,22 1 Milreis 0,498 0,50 1 Goldpeso

4.235 4.245 100 Gulden 168,97 100 Drachm.

5,41 100 Belga 98,68 100 Pengö 73,70 100 Gulden 81,59 81,79 100 dr 10,603 10,643 100 Lire 18,80 18,84 100 Dinar Dx 100 Kr. 112.22

112,50 100 Escudo 21,75 21625 100 Kr. 109,37 109,65 100 Frcs. 16,475 16,515 100 Kr. 12,747 12,51 100 Fres. 81,035 81,235 100 Leva 3,045 3,055 100 Peseten 72,51

72,69 100 Kr. 112,53 112,81 100 Schilling! 59,29

Buenos⸗Aires Sanavra .

Pap.⸗Pes. fanad. §

Konstantinopel Lh, W“ New York... Rio de Janeiro Uruguay .. Amsterdam⸗ Rotterdam . Athen Brüssel u. Ant⸗ werpen. Budapest.. 1“ Helsingfors. Italien Jugoslawien. Kopenhagen .. Lissabon und Oporto v Paris . Prag.. Schweiz Sofia Spanien... Stockholm und Gothenburg.

1

1 Japan 1 Yen

1

1

1

168,55 5,39

58,54 ĩ73,52

168,94 5.41

58,68 73,70 81,72 10,642 18,715 7,42 112,47

59,43

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

10. März Geld Brief

9. März Geld Brief 20,50 20,60 16,26 16,34

4,255 4,275

4,198 4,218 4,179 4199

0,486 0,506

20,405 20,505 20,402 20,502 2,09 2,13 58,46 58,76

111,88 112,44 81,40 81,80

16,52

16,60 168.16 169,00 18,90

19,00 7,36

7,40 108,98 109,52 59,23

59,53

Sovereigns.. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische Brasilianische. Canadische ... Englische: große 1 fX u. darunter Färkische,.. Belgische.. Bulgarische. Dänische.. Danziger.. Finnische.. Frangofüsche Holländische. Italienische: über 10 Lire Jugoflawische. Norwegische .. Oesterreichische Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer... Spanische... Tschecho⸗slow. 5000 Kr... 1000 Kr. u. dar. Ungarische...

428

4,218 4,199 1,775 0,507 4.205 20,50 20,49 2 133 58,75

112,48 81,80 10,61 16,58

168,96

19,07 7,405

109,62

59,51

4,26

4,198 4,179 1,755 0,487 4.185 20,40 20,39 2,093 58,45

111,92 81,40 10,55 1650

168,12

18,97 7,365

109,08

59,21

100 Belga 100 Leva 100 Kr.

100 Gulden 100 finnl. 100 Frcs. 100 Gulden

100 Lire

100 Dinar 100 Kr.

100 Schilling

2,56 2,545 112,22 81,02 72,32

12,45 12,44 73,37

2,60 Her

2585 d 112,78 112,27 112,83 81,42 81,10 81,50 71,80 72,16

72,68

12,51 12,44 12,50 12,50 12,448 12,508 73,40 73,76

100 Lei

100 Lei

100 Kr. 100 Fres. 100 Peseten

100 Kr. 100 Kr. 100 Pengö

73,73

Stockholm, 9. März. (W. T. B.) Wochenausweis der Schwedischen Reichsbank vom 5. März (in Klammern der Stand am 26. Februar) in Kronen: Metallvorrat 222 616 390 (222 759 272), Ergänzungsnotendeckung 376 722 802 (358 274 426), davon Wechsel auf Inland 151 884 749 (128 270 356), davon Wechsel auf Ausland 92 283 776 (94 314 268), Notenumlauf 474 229 455 (465 453 943), Notenreserve 96 003 325 (105 064 601), Girokonto⸗ guthaben 103 218 152 (99 164 848).

London, 9. März (W. T. B.) Die Bank von England verkaufte heute aus ihrem Goldschatz 6000 Pfund Sterling Barren⸗ gol d. Zur Ausfuhr wurden nach Spanien 14 000 und nach Indien 24 000 Pfund Sterling in Sovereigns bereitgestellt.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 9. Rärg 1927: Ruhrrevier: Gestellt: 27 758 Wagen: nicht gestellt Oberschlesisches Revier: Gestellt Wagen. 1

Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 9. März auf 128,00 (am 8. März auf 128,00 ℳ) für 100 kg.

Speisefette. Bericht der Firma Gebr. Gause, Berlin, vom 9. März 1927. Butter: Die Marktlage ist auf allen Pro⸗ duktionsgebieten als nachgebend zu bezeichnen. Die Angebote sind dringend, dech steht ihnen eine vorsichtige Disposition der Käufer gegenüber. Kopenhagen stellt eine weitere Ermäßigung der Notierung am 10. d. M. in Aussicht. Berlin blieb am 8. d. M. noch unverändert, da die weitere Entwicklung des Marktes abgewartet werden soll. Die Konsumnachfrage hat etwas zugenommen besriedigt aber immer noch nicht. Die amtliche Preisfestsetzung zwischen Erzeuger und Groß⸗ handel, Fracht und Gebinde gehen zu Käuters Lasten, war am 8. März: 1. Qualität 176 ℳ, 2. Qualität 163 ℳ, abfallende 147 ℳ. Margarine: Etwas bessere Nachfrage. Schmalz: Der Markt verkehrte in abwartender Haltung bei etwas schwächerer Haltung ohne wesentliche Preisveränderung. Die Konsumnachfrage ist zwar etwas besser, vermochte aber nicht das Ge⸗ schäft lebhafter zu gestalten. Die heutigen Notierungen sind Choice Western Steam 71,50 ℳ, amerikanisches Purelard in Tierces 73,50 ℳ, kleinere Packungen 74 ℳ, Berliner Bratenschmalz 74,50 ℳ.,

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Kurse der Federal⸗Reserve⸗Bank, New York, vom 10. Februar 1927:

1 = NM 4,221 190

1 £ = RM 20,476 572

1 Pfre = RM 0,165 893

§ 0,2369

8 Pfrec 6,061 483 GM Belgas 1,713 786 GM = RM 1,005 556 1 Belga = RM 0,586 745 ½£ = GM 20,363 427 1 Lira it. = RM 0,182 778

vom 12. Februar 1927: Keine Kurse notiert, da amerikanischer Feiertag.

vom 21. Februar 1927.

1 ½ = NM 4,219 409 1 £ = RM 20,464 557 1 Pfre = RM 0,164 979

RM G

RM = 8 0,237 GN = Pfre 6,092 488 GM = Belgas 1,713 786 GM = RM 1,005 132 1 Belga = RM 0,586 498 £ = GM 20,360 068 1 Lira it. = RM 0,186 498

vom 22. Februar 1927: Keine Kurse notiert, da amerikanischer Feiertag.

vom 23. Februar 1927: 1 § = RM 4,219 409 1 £ = NM 20,465 401 1 Pfre = RM 0,164 979 RM 1,005 132 1 Belga = RM 0,586 498 M 20,360 908 1 Lira, it. = RM 0,183 96 vom 24. Februar 1927: 1 § = RM 4,219 409 1 £ = RM 20,467 932 o 1 Pfre = RM 0,164 979

RM GM GM G29

£ =

8 0,237 Pfre 6,092 488 Belgas 1,713 786

SNIUI U l

RM GM

8 0,237

Pfre 6,092 488 GM Belgas 1,713 786 GM = RM 1,005 132 1 Belga = RM 0,586 498 = GM 20,363 427 1 Lira, it. = RM 0,183 544

vom 25. Februar 1927:

1 = RM 4,219 409

1 £ = RM 20,468 776 1 Pfre = RM 0,164 979

1'Uh;

RM = 0,237

GM = Pfre 6,092 488

GM = Belgas 1,713 786

GM = RM 1,005 132 1 Belga = RM 0,586 498

= GM 20,364 266 1 Lira. it. = RM 0,184 388 vom 26. Februar 1927:

1 £ = RM 4,219 409

1 £ = RM 20,468 354

1 Pfre = RM 0,164 979

1 RM = 0,237

1 GM = Pfre 6,092 488

1 GM = Belgas 1,713 786 1 GM = RM 1,005 132 1 Belga = RM 0,586 498 1 £ = GM 20,363 846 1 Lira, it. =RMM 0,184 388

Wochendurchschnittskurse für die Woche, endend am 26. Februar 1927: 1 RMN = 8 0,237 1 = RM 4,219 409 1 GM = Pfre 6,092 488 1 £ = RM 20,467 004 1 GM = Belgas 1,713 786 1 Pfre = R.N 0,164 979 1 GM = RM 1,005 132 1 Belga = RM 0,586 48 1 £ = GM 20,362 503 1 Lra, it. = RM 0.184 557

Monatsdurchschnittskurse für den Monat Februar 1927: 1 Ge = 8 0,236 977 1 = RM 4,219 814

1 GM Pfre 6,072 018 1 £ = RM 20,467 287

1 GM Belgas 1,713 506 1 Pfre = RM 0,165 551

1 GM = RM 1,005 228 1 Belga = RM 0,586 650

1 £ = GM 20,360 831. 1 Lira, it. = RM 0,182 219

Berlin, 9. März. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebens⸗ mitteleinzelhandels für den Zentner frei Haus Berlin gegen Kassazahlung bei Empfang der Ware. Seastar. packungen.] Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sach⸗ verständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, lose 21,00 bis 24,00 ℳ, Gersten⸗ grütze, lose 19,00 bis 21,00 ℳ, Haferflocken, lose 22,00 bis 23,50 ℳ, Hafergrütze, lose 23,50 bis 24,00 ℳ, Roggenmehl 0/1 19,50 bis 20,50 ℳ, Weizengrieß 23,50 bis 25,25 ℳ, Hartgrieß 26,00 bis 27,00 ℳ, 70 % Weizenmehl 18,75 bis 21,25 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 21,50 bis 29,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 33,00 bis 42,50 ℳ, Speiseerbsen, kleine 26,00 bis 26,50 ℳ, Bohnen, weiße, kleine 13,50 bis 15,00 ℳ, Langbohnen, handverl., ausl. 19,00 bis 22,50 ℳ, Linsen, kleine 21,00 bis 23,00 ℳ, Linsen, mittel 24,50 bis 37,50 ℳ, Linsen, große 38,00 bis 45,50 ℳ, Kartoffelmehl 28,50 bis 30,00 ℳ, Makkaroni, Hartgrießware 46,50 bis 55,00 ℳ, Mehlschnittnudeln 27,25 bis 33,00 ℳ, Eiernudeln 46,00 bis 72,00 ℳ, Bruchreis 17,50 bis 19,50 ℳ, Rangoon Reis 19,75 bis 20,50 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 22,25 bis 33,00 ℳ, Tafelreis, Java 33,00 bis 43,50) ℳ, Ringäpfel, amerikan. 59,00 bis 83,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 36,00 bis 37,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 34,00 bis 34,50 ℳ, entsteinte Pflaumen in Originalkisten⸗ packungen 48,00 bis 49,00 ℳ, Kalif. Pflaumen 40/50 in Original⸗ kistenpackungen 47,00 bis 49,00 ℳ, Rosinen Caraburnu ½ Kisten 56,00 bis 72,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 1 Kisten 69,00 bis 90,00 ℳ, Korinthen choice 54,00 bis 56,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 187,00 bis 225,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 212,00 bis 235,00 ℳ, Zimt (Kassia) 105,00 bis 110,00 ℳ, Kümmel, holl. 52,00 bis 52,50 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 170,00 bis 182,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 150,00 bis 185,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 176,00 bis 210,00 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerika 205,00 bis 310,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil 230,00 bis 280,00 ℳ, Röstkaffee, Zentral⸗ amerika 270,00 bis 430,00 ℳ, Röstgetreide, lose 19,50 bis 21,00 ℳ, Kakao, stark entölt 80,00 bis 100,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 110,00 bis 130,00 ℳ, Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 405,00 ℳ, Tee⸗ indisch, gepackt 412,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker, Melis 35,50 bis 38,50 ℳ, Inlandszucker, Raffinade 37,00 bis 40,00 ℳ, Zucker, Würfel 42,00 bis 45,00 ℳ, Kunsthonig 37,50 bis 38,00 ℳ, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 26,50 bis 37,50 ℳ, Sperifesiruy, dunkel, in Eimern —,— bis —,— ℳ, Marmelade, Erdbeer, Emfrucht 83,00 bis 90,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 39,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus, in Eimern 35,00 bis 42,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 3,40 bis

3,90 ℳ, Steinsalz in Packungen 4,50 bis 4,70 ℳ, Siedesalz in,

Säcken 4,50 bis 4,70 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,60 bis 7,50 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 74,00 bis 77,50 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 74,50 bis 78,00 ℳ, Purelard in Lierces 74,00 bis 77,00 ℳ, Purelard in Kisten 74,00 bis 77,00 ℳ, Speisetalg, gepackt 57,00 bis 70,00 ℳ, Margarine, Handelsware 1 69,00 ℳ, 11 63,00 bis 66,00 ℳ, Margarine, Spezialware 1 82,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ, Molkereibutter la in Fässern 194,00 bis 199,00 ℳ, Molkereibutter la in Packungen 200,00 bis 205,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Fässern 184,00 bis 194,00 ℳ, Molkereibutter I1 a in Packungen 191,00 bis 200,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 197,00 bis 205,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen 203,00 bis 209,00 Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 56,00 bis 58,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10 12/14 —,— bis —,- ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 65,00 bis 82,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 55,00 bis 53,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 10,3,00 bis 112,00 ℳ, echter Holländer 40 % 100,00 bis 105,00 ℳ, echter Edamer 40 % 100,00 bis 108,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 130,00 bis 145,00 ℳ, ungez. Kondens⸗ milch 48/16 25,00 bis 26,00 ℳ, gez. Kondensmilch 48/14 31,00 bis 33,00 Speiseöl, ausgewogen 68,00 bis 75,00

G 1

Berichte von auswartigen Devi und Wertpaprermärkten.

Devisen.

Danzig, 9. März. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,55 G., 57,70 B. Schecks: London 25,05 G, —,— B Auszahlungen: Warschau 100 Zloty⸗Auszahlung 57,50 G., 57,70 B., London telegraphische Auszahlung 25 05 G., —,— B.

9 Uhr, Zimmer 146, geladen.

zum Deutschen Reichsanzeiger ind Preußischen Staatsanzeige

Nr. 58.

Berlin, Donnerstag, den 10.

1“ 11

März 1 1 927

1. Untersuchungssachen

2. Aufgebote. Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe. Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Dentsche Kolontalgesellschaften

1,05 Reichsmark.

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Nieederlassung ꝛc von Rechtsanwälten Unfall. und Invaliditäts. ꝛc Versich Bankausweise. Verschiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen

Befristete Anzeigen müssen deei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundfachen, Zu⸗ stellungen u. dergl.

[ĩ120733] Oeffentliche Zustellung.

Der Ingenieur Anton Hinrichsen in Berlin⸗Friedenau, Stierstraße 17, Pro⸗ Febsereca. Rechtsanwalt Dr.

emke in Berlin⸗Friedenau, Mosel⸗ traße 10, klagt gegen den Kaufmann William Manners, früher in Berlin⸗ Steglitz, Körnerstraße 12, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Darlehns, mit dem Antrage auf Zahlung von 150 RM nebst 8 % Zinsen seit 14. März 1926 und Kosten einschließlich des vor⸗ ausgegangenen Arrestverfahrens. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ Fericht in Berlin⸗Schöneberg auf den

0. April 1927, vormittags 9 Uhr, I. Stock, Zimmer 37, geladen,

Berlin⸗Schöneberg, 1. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

1207341 effentliche Zustellung einer Klage. Die Firma Franz Foveaux, Tabak⸗

u. Cigarren⸗Fabriken in Köln a. Rh.,

Bolzengasse 2, Prozeßbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Dr. Dienst, Donau⸗

eschingen, klagt gegen den Kaufmann

Hans Riesterer, z. Zt. unbekannten

Aufenhalts Fehee in Donaueschingen,

unter der Behauptung, daß der Beklagte

der Klägerin aus Warenlieferung vom

Jahre 1926 133,95 RM schulde, mit

dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare

Verurteilung des Beklagten zur Zahlung

von 133,95 RM nebst 8 % Zinsen hier⸗ aus seit 1. Dezember 1928 und zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits. Zur gütlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Donaueschingen auf Donners⸗ tag, den 7. April 1927, vormittags 10 Uhr, geladen.

Donaueschingen, den 3. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[120735] Oeffentliche Zustellung.

Die Witwe Gastwirt Hubert Kleinen⸗ donk in Essen, Rellinghaufer Straße 88, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gasver und Gteßler in Essen, klagt gegen den Kaufmann Lucas von Hilst, früher in Rübeland im Harz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr als Rechtsnachtolgerin ihres ver⸗ storbenen Ehemanns auf Grund des rechts⸗ kräftigen Urteils des Landgerichts Essen vom 14. April 1924 ein Änspruch auf Herausgabe des Kux II Nr. 1 der Ge⸗ werkschaft Glückaufsegen in Gerte I. W. zustehe, daß aber, weil der Beklagte vor Vollstreckung des Urteils die Kuxe abge⸗ hoben habe, ihr ein Anspruch auf Bezahlung zuttehe, mit dem Antrag auf kostenpflichtige vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 500 RM (fünthundert Reichsmark) nebst 8 % Zinsen seit dem 14. April 1924. Zur münd⸗ lichen Verhanblung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf den 3. Mai 1927, vormittags

Essen, den 21. Februar 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[120331] Oeffentliche Zustellung. Die Vieh⸗Versicherungs⸗Gesellschaft a. G. in Schwerm klagt gegen den Hofbesitzer Albrecht Knoth, früher in Bastorf bei Arendsee t. 10., auf Grund eines am 10. 4. 1926 geschlossenen Versicherungs⸗ vertrags (Police Nr. 424 463), mit dem Antrage auf Zahlung der Prämie einschl. Unkosten in Höhe von 80,55 nebst 9 % Zinten auf 75 90 seit dem 27 1I. 1927. Zur Güteverhandlung des Rechtestreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Schwerin i. M. auf den 2. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen. Schwerin i. M., den 3. März 1927. Amtsgericht.

4. Verlosung A. von Wertpapieren.

[120943

Roggenwertanleihe der Stadt

Ballenstedt.

Zinsscheineinlölung p. 1. 4. 27 (Durch⸗ schuinswert 12 35 RN) netto: 3 Pfd. Roggen = 0,33 RM; 6 Prd. Roggen = 067 RM; 15 Prd. Roggen = 1,66 RM; 30 Pfd Roggen = 3,33 RM; 12 ½ Pfd. Roggen = 1,59 RM

Ballenstedt, den 8. März 1927.

Der Magistrat.

[120534] 8 Prosbekt über Reichsmark 6 000 000 7 %ige, ab 1927 zum Nennwert rückzahlbare Anleihe von 1926 der

Stadt Kiel.

Unkündbar bis 1. Juli 1931, Tilgung bis spätestens zum 1. Juli 1949.

Lit. A 750 Stück Nr. 1— 750 über je RM 2000 = RM 1 500 000,

v“ 751 - 4250 1000 = 3 500 000,

0 1600 4251 —5750 500 = 750 000,

I0X“X“ 250 000.

Eine Reichsmark = ½ „0 kg Feingold. Die Stadt Kiel hat gemäß dem Beschluß der städtischen Kollegien vom

17. November 1925 und mit Genehmigung der Preußischen Mintsterien des Innern und der Finanzen vom 17. August 1926 (veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger vom 2. September 1926) gemäß § 795 B. G.⸗B. eine Anleihe gegen Inhaber⸗ schuldverschreibungen im Betrage von RM 6 000 000 aufgenommen.

Der Erlös der Anleihe dient zum Ausbau der Licht⸗ und Wasserwerke, der Hafenanlagen, des Schlachthofs, der Müllverwertungsanlagen, für den Bau eines Hallenschwimmbades einer Ausstellungshalle, für den Ausbau des Siechenheims, des Jugendheims, für Sportplätze, Straßen⸗ und Wegebauten, Grundstücksankäufe fowie für die Stammeinlage beim Großkraftwerk Schleswig⸗Holstein.

Für die Sicherheit der Anleihe und der Zinsen haftet die Stadt Kiel mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

„Die Stadt verpflichtet sich, falls sie in Zukunft während der Laufzeit dieser Anleihe irgendwelche durch ein spezielles Pfandrecht auf irgendwelche ihrer Ein⸗ nahmen oder Vermögensgegenstände gesicherte Inhaberanleihe begeben sollte, diese Schuldverschreibungen in gleicher Weise und anteilsmäßig mit einer solchen neuen Anleihe sicherzustellen.

8 Die Schuldverschreibungen der Anleihe werden mit jährlich 7 % verzinst. Die Zinsen werden halbjährlich, am 2. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres, erstmalig am 2. Januar 1927, gegen den jeweils fälligen Zinsschein gezahlt. Die Schuld⸗ verschreibungen lauten auf den Inhaber und tragen außer dem Stadtsiegel die Faksimileunterschriften des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters, des Stadt⸗ verordnetenvorstehers und des stellvertrekenden Stadtverordnetenvorstehers, außerdem sind sie mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrollbeamten versehen. Sie sind mit 20 halbfährlich fälligen Zinsscheinen für die Fälligkeiten vom 2. Januar 1927 bis 1. Jult 1936 einschließlich sowie einem Erneuerungsschein zur Erhebung der neuen Zinsscheinreihe ausgestattet.

Die Schuldverschreibungen sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Tilgung der Anleihe erfolgt von dem mit dem 1. Jult 1927 beginnenden Jahreslaufe an mit jfährlich 2 % des ursprünglichen Anleihebetrags zuzüglich der durch die Tilgung er⸗ sparten Zinsen lediglich durch Auslosung zum Nennwert. Die Stadt behält sich die Kündigung des gesamten Anleihebetrags oder eine verstärkte Tilgung zum Nennwert vor, jedoch nicht früher als zum 1. Juli 1931. Eine verstärkte Tilgung kann, soweit sie über die planmäßige hinausgeht, auch durch Ankauf erfolgen.

Ddie Auslosung findet nach Maßgabe des Tilgungsplans jährlich im Monat März zur Rückzahlung bis zum 1. Juli des gleichen Jahres in Kiel statt, erstmalig im März 1927 für den Rückzahlungstermin 1. Juli 1927. Das Ergebnis der Aus⸗ losung wird mit der Kündigung der ausgelosten Stücke spätestens 14 Tage nach der Auslosung im Deutschen Reichsanzeiger, im Amtsblatt der Regierung in Schleswig, in den Kieler Tageszeitungen und in einer Berliner Börsenzeitung (bis auf weiteres Berliner Börsen⸗Courier oder Berliner Börsen⸗Zeitung) veröffentlicht; dabei werden die Nummern der früher ausgelosten, aber noch nicht eingelösten Stücke mit⸗ bekanntgegeben.

Kapital und Zinsen werden bei Fälligkeit in gesetzlichen Zahlungsmitteln gezahlt. Für jede geschuldete Reichsmark ist der in Reichswährung ausgedrückte Preis von 1½2 %% kg Feingold zu zahlen. Dieser Preis ist der auf Grund der Ver⸗ ordnung vom 29. Juli 1923 im Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis, umgerechnet nach dem Mittelkurs der Berliner Börse auf Grund der letzten amt⸗ lichen Notierung vor dem Tage der Fälligkeit. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2800 und nicht weniger als RM 2780, so ist für jede geschuldete Reichsmark 1 RM in gesetlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.

Die Einlösung der Zinsscheine sowie der ausgelosten oder gekündigten Schuld⸗ verschreibungen erfolgt kostenfrei außer bei der Stadthauptkasse in Kiel bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft in Berlin und ihren sämtlichen Nieder⸗ lassungen. Bei den gleichen Stellen erfolgt auch kostenfrei die Ausgabe neuer Zins⸗ scheinbogen, die Vornahme eventueller Konvertierungen und aller sonstigen, die Schuldverschreibungen betreffenden Maßnahmen.

Vermögensübersicht der Stadt Kiel nach dem Stande am 31. März 1926.

Geschatzter jetziger Wert

RMN 3 009 375

20 000

8 659 825 20 714 565 17 005 888 1 478 027 993 983

1 632 727 180 720

19 917 776 16 710 145 569 475

880 530—

7 751 905

99,6241 911 66682 „¹) Grundstücksrestkaufgelder, Hypothekendarlehen, Schuldverschreibungen, Aktien Geschäftsanteile usw.

4) Kläranlagen, Kanalanlagen, Fährbetrieb.

„Die Grundstücke und Anlagen sind je nach Art mit 35 70 % ihres Friedens⸗ schätzwertes (1914) eingesetzt worden. Oeffentliche Straßen und Plätze sind nicht darunter. Im einzelnen entfallen auf:

2²) Bebauter Grundbesitz: RM

a) Verwaltungsgebäude. 1 675 663,— b) Schulen ͤ..6 489 273,—

Vermögen. Schulden.

Ausstehende Kapitalien und Wertpapiere¹]) . 1 Vorräte der Materialienver⸗ waltung 1“ Mobilien der städt. Verwaltung Bebauter Grundbesitz 2).. . . Unbebaute Grundstücke. .Landbesitz 1 Forstbesitz (Holzungen) .. Hatengelände aeeö1““ Werbende Anlagen: ⁵) a) Gebäude, Grund u. Boden b) Inventar usßw . .. . Stiftungen Vermögen der Spar⸗ und Leih⸗ kasse . Sonstige Vermögensbestand⸗

RM 1 080 000

1. Hypotheken und Restkaufgelder. Feste Darlehen (Produktive Er⸗ werbslosenfür⸗ Anleihe Kurzfristige Dar⸗ leben Ablösungéschuld früherer Anleihen Asservate...

RM

³) Werbende Anlagen: . 7 862 050,—

Gaswerke le. 1 Elektrizitätsweree. 5 430 892,— c) Howitäler .2 425 320,— Wasserwerke. .. .„ Z8ö d) Wohngebäude 3 026 031,— Tortwerk .13266 e) Straßenreinigungsanstalt 548 325,— Schlacht⸗ und Viehhof .1 600 963 t) Peuervehr.. 393 160,— Müllv erwertungsanstalt 1 219 448 g) Theater .. . 1 J 9 h) Badeaustalten. 429 156,— 19 917 776,— 1) Markthallen uw. 377 783,—

k) fonstige Gebände *) 3 476 794.—

20 714 565,— *) Stadtgärtnerei, Feuerbestattungsanlage, Altersheime, Armen⸗ und Siechen⸗

Das Jahr 1924 ergab eine Mehreinnahme von rund RM 818 600. Das Jahr 1925 schließt mit einem Fehlbetrag von rund RM 190 000 ab, der aus Mehr⸗ einnahmen aus dem Jahre 1924 gedeckt werden konnte. Der Haushaltsplan schließt ab für das Rechnungsjahr: 1925 Ausgabe RM

1926 Einnahme RM

Ausgabe RM

39 459 950 4 185 200

Einnahme RM

bei der ordentlichen 35 933 800 37 238 300 38 517 950

Verwaltung mit beit der außerordent⸗ lichen Verwaltung mit 1 450 000 2 973 800 1 100 000 Gesamtertrag der Steuern: Im Haushaltsjahr 1922 26t. . RM 12 187 923 Im Haushalte jahr 1925 .S .MM 12 951 038 Das Steueraufkommen setzt sich nach dem Haushaltsplan zusammen: 1925 1926 RM RM

Anteil an der Reichseinkommensteuer 4 300 000 4 840 000 Anteil an der Reichsumsatzsteuer 500 000 1 100 000 Finanzanteil an der Hauszinssteuer . 1 200 000 800 000

Aus der Besteuerung des Reiches und der Länder 8 147 000 Gemeindegrundsteuer 3 450 000 Gewerbesteuer .. 1 200 000 Grunderwerbssteuer. 250 000 Wertzuwachssteuer 300 000 Vergnügungssteuer . 700 000 Getränkesteuer.. 370 000 Hundesteuer .. . 250 000 30 750

Verschiedene kleinere Steuern ““ zusammen. 12 725 500 13 437 750 1 Die Stadt Kiel umfaßt ein Gemeindegebiet von 5869 ha mit einer Ein⸗ wohnerzahl von 214 782. Kiel, im Februar 1927. 1 Der Oberbürgermeister: Dr. Lueken.

3 375 000 . . 1 700 000 . 140 000 . 700 000 400 000 . 250 000 61“ 20 500

Auf Grund vorstehenden Prospektes sinind 11u6“ Reichsmark 6 000 000 7 % ige, ab 1927 zum Neunwert rück⸗ zahlbare Anleihe von 1926 der Stadt Kiel, unkündbar bis 1. Juli 1931, Tilgung bis spätestens zum 1. Juli 1949, Lit. A 750 Stück Nr. 1 750 über je RM 2000 = RM 1 500 000, Lit. B 3500 Stück Nr. 751 42500 über je RMN 1000 = RM 3 500 000, Lit. U 1500 Stück Nr. 4251 5750 über ie RM 500 = RM 7200 000, Lit. D 1250 Stück Nr. 5751 7000 über je RM 200 = M 250 000 eine Reichsmark = ½ % kg Feingold, v11“ zum Handel und zur Notierung an der Berliner Börse zugelassen. Berlin, im Februar 1927 Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft.

[120336]

Pommersche Landschaft in Stettin.

Prospekt über GM 10 000 000 7 % ige Goldpfandbriefe Ausgabe I Stück 800 über je GM 5000 Lit. A Nr. 1— 800 1500 VW 1 1500 2100 1000 1 2100 1200 500 1 1200 1200 200 1 1200 I“ 1— 600 und GM 30 000 000 6 % ige Goldpfandbriefe Ausgabe I Stück 2400 über je GM 5000 Lit. A Nr. 1 2400 —99 2000 B 1 4500 6300 1000 C 1 6300 3600 500 D 1 3600 3600 200 1 3600 800“ 100 1 4860 Die Pommersche Landschaft ist im Jahre 1781 von den Besitzern der damals zu Pommern gehörigen Rittergüter auf Grund des vereinbarten und duich Landesherrliches Privilegium vom 13. Mär; 1781 bestätigten Landschaftsreglements errichtet worden. Sie ist eine turistische Person des öffentlichen Rechts, eine mit Korporationsrechten ausgestattete Kreditanstalt mit dem Zweck, den bepfandbriefungsfähigen Gütern durch Bewilligung von Pfandbriefen einen dauernden und besonders gewährleisteten Realkredit zu gewähren. Ihr Sitz ist Stettin. Die Pommersche Landschaft umfaßt mit Ausnahme der in den Kreisen Dramburg und Schivelbein gelegenen und einer weniger anderer, zum Geschäftsbereich des Branden⸗ burgischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts gehörigen Güter alle in Hinter⸗ pommern und Altvorpommern gelegenen beleihungsfähigen Rittergüter sowie die in Neuvorpommern und Rägen gelegenen, wirklich beliehenen Rittergüter. Die Verwaltungsorgane sind neben den örtlichen Landschaftsbezirks⸗ direktionen Anklam, Stargard, Treptow a. d. R. und Stolp die Generalland⸗ schaftsdirektion, der Engere Ausschuß und der Generallandtag. Die Generallandschaftsdirektion ist die Zentialverwaltungsbehörde und vertritt die Pommersche Landschatt nach innen und nach außen. Sie ist verpflichtet, die Grundsätze des Kreditwesens aufrechtzuerhalten, sie pünktlich ausführen zu lassen, das allgemeine Beste desselben überall zu fördern und jeden Nachteil zu besertigen und zu verhindern. Sie führt den Schriftwechsel mit allen Behörden in allen An⸗ gelegenheiten, die das Ganze des Kreditwesens und das allgemeine Wohl der ver⸗ bundenen Gutsbesitzer betreffen, und vertritt die Landschaft in Prozessen, insoweit als die Landschaftsbezirksdirektionen nicht zuständig sind. Sie besteht aus dem General⸗ landschaftsdirektor als Vorsitzenden, zwei Genetallandschaftsräten und dem General⸗ landschaftswyndikus. letzterem mit nur beratender Stimme. Die Mitglieder sind mittelbare Staatsbeamte. Der Generallandschaftsdirektor und die General⸗ landschaftsräte werden von den Deputierten der vier Landschaftsbezirke, als den Ver⸗ tretern der in jedem Landschaftsbezirk vereinigten Sozien, auf die Dauer von fe sechs Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen der Bestätigung durch das Staats⸗ ministerium. Der regelmäßig alljährlich, im übrigen nach Bedarf zusammentretende Engere Ausschuß ist die Vertretung der Kreditverbindung und dient vornehmlich zur Kon⸗ trolle der Generallandschaftsdirektion. Er besteht aus dem Generallandschaftsdirektor als Vorsitzenden, den übrigen Mitgliedern der Generallandschaftsdirektion, den Direttoren der vier Landschaftsbezirke und je einem gewählten Deputterten der vier Landschaftsbezirke. Der Generallandtag bildet die allgemeine Vertretung der landschaftlichen Kreditverbindung. Ihm gebührt insbesondere die Beschlußfassung über Satzungs⸗ änderungen. Er versammelt sich nicht zu bestimmten Zeiten, sondern es erfolgt je nach Bedürfnis seine Einberufung durch die Generallandschaftsdirektion entweder aus eigener Entschließung oder auf Beschluß des Engeren Ausschusses. Am General⸗ landtag nehmen teil die Mitglieder der Generallandschartsdirektion und die vier Landschaftsbezirkskollegien, welche bestehen aus fe dem Landschaftsdirektor, je zwei Landschaftsräten und je einem Deputierten der sämtlichen zu jedem Landschaftsbezirk gehörigen landscha tlichen Kreise. Jedem Landschaftsbezirkskollegium gehört ferner ein Landschaftssyndikus, indessen mit nur beratender Stimme, an. Den Vorsitz auf dem Generallandtag führt ein von dem Preußtischen Staatsministerium ernannter

häuser, Bedürfnisanstalten, Baracken, Lagerschuppen, Gastwirtschaften und Meierei.

Kommissar, bei seiner Verhinderung der Generallandschaftsdirektor. Der General⸗