5. Schutzvol. — ReErl. 1. 3. 27, Sprechzimmervergütung. RdErl 4. 3 27, Nachweis der bei der Schutzvol. im Rechnungs⸗ jahre 1926 überzählig vorhanden gewesenen Pol.⸗Wachtm. — ReErl. 1. 3. 27, Anmiet v. Dienstwobnungen d. Landjägerei usw. — RdErl 3. 3. 27, Anmiet. v Gebäuden f d. staatl. Pel. usw. — RdErl. 3. 3. 27, Ausstatt. d. Landjägereibeamten mit Spurensich.⸗Gerät. — RdErl. 27. 2. 27, Prov.⸗Reitlehrgange. — RoErl. 3. 3. 27, Polieil. Bildungswesen. — RrErl 2. 3. 27, Poltzei in Einzeldarstellungen. — ReErl. 5. 3. 27, Pol.⸗Oifi;⸗An⸗ wärterlehrgang. S. 264. — Kriegsübergangswirtschaft. RdErl. 25. 2. 27, Unterbringung neu eintreffender Flüchtlinge. — RdErl. 3. 3. 27. Gutbabenzahlung an ehem. Heimkehrer aus engl. Gesangenschaft. — Verkehrswesen ReErl. 2. 3. 27 Ge⸗ schwindigkeitsbeschränkungen im Kraftfahrzeugverkehr. — RdErl 4. 3. 27, Automobil⸗Adreßbücher. — Luftverfehrsunternehmen. — Fischerei Ausf.⸗Anw. v. 20. 12. 1926 zum Fischereigef. — Verschiedenes. Reichsindexuffer. — Neuerscheinungen. — Zu bezieben durch alle Postanstalten oder Carl Hevmanns Verlag, Berlin W. 8, Mauer⸗ straße 44. Vierteljährlich 1,80 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 RM für Ausgabe B leinseitig bedruckt).
Die am 10. März ausgegebene Nr. 8 des Reichsa rbeits⸗ blatts bat solgenden Inhalt: Amtlicher Teil. J. Arbeits⸗ vermittlung und Erwerbslosenfürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Ausländische Musiter in Deutschland. — Gesetz zur Aernderung der Verordnung über die Fürsorge für erwerbslose See⸗ Februar
wesen. Bescheide Urtekle: 23. Haftung von Gewerkschaftssekretären bei Sthreifickäden. — 1V. Arbeitnehmerschutz. Gesetze. Verord⸗ nungen, Erlasse: Sachsen. Errichtung neuer Fachaue chüsse för Hausarbeit im Freitaat Sachsen. — Bekanntmachung — VII. Kriegsbesckädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenfürsorge une vonstige Gebiete der Wobltahrterflege Gesetze. Verordnungen, Erlasse⸗ Schwerbeschädigte im Bereich des Reschearbeiteministeriums nach dem Stande vom 1. Januar 1927. — Anhang I: Gesetzentwürte Ent⸗ wurf eines Gesetzes über die Beschäftiaung vor und nach der Nieder⸗ kunst. — Anhang II1: Bekanntmachungen über Tarifverträge. I. An⸗ träge auf Verbindlicherklärung von Tarnverträgen. — 11. Eintragung der allgememen Verbindlichkeit tariflicher Vereimbarungen in das Tarif⸗ register. — II11. Löschungen von Eintraaungen über allgemeine Ver⸗ bindlichkeit taritlicher Vereinbasungen in das Tarifregister. — Nichtamtlicher Teil: Temperatur⸗ und Feuchtigkeitswirtungen in gewerblichen Betrieben. Von Ministerialrat Professor Dr. Koelsch, Landesgewerbearzt, München. — Die Unfallverhütungstätigkeit der Rbeintschen Stahlwerfe, Abteilung Arenberg, im Jahre 1926. Von Betriebsin’pektor Fink, Bottrop. — Gewerbehygienische Selbstver⸗ ständlichkeiten, die immer wieder vergessen werden. Zusammengestellt von Landergewerbearzt Dr. L. Telety Düsseldor;f — Der Arbeiter⸗ schutz in der Steinindustrie. Von H. Waltber, Zentralverband der Steinarbeiter Deutschlands. Leipzig. — Sonderschau „Unfallverhütung in der Landwirtichaft“ während der Ausstellung Grüne Woche 19277. Von Direktor K. Pauk, Berlin. — Eingesandtes: Unfallverhütungs⸗ bilder. — Mitteilungen. 25 Jahre Bayerisches Soziales Landes⸗ museum. — Neues vom Arbeiterschutz. — Zeitschriften⸗ und Bücher⸗ schau — Hierzu die Beilage: Die unterstützten Erwerbelosen nach
Nr. 10 des „Reichsgesundbeitsblatts“ vom 9. März 1927 bat olgenden Inbalt: A. Amtlicher Teil 1. Fortlaufende Meldungen über die gemeingefährlichen Krankbeiten im In. und Auslande. — Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krank⸗ heiten — Gesetzgebung msw. (Deutsches Reich.) Neuregelung der Gebühren für die ärztlichen, zabnärztlichen, tierärztlichen und pharma⸗ zeutischen Vorprüfungen und Prüfungen. — (Preußen Beakterio⸗ logische Fleischichau. — (Reg⸗Bez. Magreburg.) Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau bei Hausschlachtungen. — T'eerseuchen im Auslande. — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Verlauf der jetzigen Grippeepidemie. — Tierärztlicher Rundfunk. — Le Traducteur (Ankündigung). — B. Nichtamtlicher Teil. Abbandlungen: Heiß. Die tägliche Turnstunde als wesentlicher Bestandteil der Erziehung. — C. Amtlicher Teil I1. Wochentabelle über Eheschließungen Geburten und Sterbefälle in den deutschen Großstädten mit 100 006 und mehr Einwohnern. — Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern — Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in außerdeutschen vändern. — Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin. Oktober 1926. — Witterung — Statistische Sonderbetlage: Monatsbericht über die natürliche Bewegung der Bevölkerung in deutschen und ausländischen Orten im Monat Oktober 1926.
Nr. 10 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ vom 9. März 1927 hat folgenden Inhalt: Zusammenfassendes über das Weimarer und Dessauer „Bauhaus — Beitrag zum Verhalten von Mauerwerk unter dem Einfluß von Explosionswirkungen —
leute vom 30. Oktober 1924 (RGBl. 1 S. 722). Vom 21. 1927. — Bestrafung wegen Nichtabführung der Beiträge zur Er⸗ Arbeitsvertrag,
werbslosenfürsorge. — II.
Tarif⸗ und Einigungs⸗
der Dauer des Unterstützungsbezuges in den Berufsgruppen und Altersklassen.
Mülheim. — Vermischtes.
Der Wettbewerb um die Straßenbrücke über den Rhein
in Köln⸗ — Bücherschau. — Amtliche Mitteilungen.
I. Untersuchungslacher
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundfachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc von Wertpapieren.
b. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolontalaesellschaften
Gffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,05 Reichsmark.
6. Erwerbs⸗ u
8. Unfall⸗ und
nr Wirtschaftsgenossenschaften.
7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Inpaliditäts- ꝛc. Versicherung.
9. Bankausweise. 10 Verschiedene Bekannrmachungen 11 Privatanzeigen
—-———
☛ Befristete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚2
2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[121129] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 5. Mai 1927, vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin⸗ Wedding, Brunnenplatz, Zimmer 87, III, versteigert werden das im Grundbuch von Berlin⸗Reinickendorf Band 41 Blatt Nr. 1261 (eingetragener Eigen⸗ tümer am 28. Januar 1927, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsver⸗ merks: Kaufmann Markus Nemet in Berlin) eingetragene Grundstück in Ber⸗ lin⸗Reinickendorf, Graf⸗Rödern⸗Allee 69. bestehend aus Wohnhaus mit Hofraum und Quergebäude, Kartenblatt 2, Par⸗ zellen 974/42 und 1007/42, 8 a 29 qm groß. Grundsteuermutterrolle Art. 1195, Nutzungswert 7500 ℳ, Gebäudestener⸗ rolle Nr. 1318. — 6 K 112. 26.
Berlin N. 20, Brunnenplatz, 1. März 1927.
Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6.
den
[121128]ʃ Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 24. Mai 1927, vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13/15, III. Stockwerk, Zimmer 113/115, versteigert werden das in Berlin⸗Lichtenberg, Kreutzigerstr. 22, belegene, im Grundbuch von Berlin⸗ Lichtenberg Band 9 Blatt Nr. 240 (ein⸗ etragener Eigentümer am 9. Juni 1926. em Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Kaufmann Richard Knoll in Wien) eingetragene Grundstück, Vorderwohnhaus mit Hofraum, Quer⸗ gebäude, Gemarkung Lichtenberg, Kar⸗ tenblatt 2, Parzelle 3144/101, 6 a 95 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 981, Nutzungswert 9080 ℳ, Gebändesteuer⸗ rolle Nr 942. — 85 K 110. 26.
Berlin, den 4. März 1927.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85.
1121130] Bekanntmachung Nr. 18.
Einem hiesigen Kaufmann sind fol⸗ gende Wertpaviere abhanden gekommen: 5 Stück Dividendenscheine zu den Metall⸗ bankaklien Nr. 144010 bis 144014. Es wird ersucht, diese Wertpapiere sowie deren Inhaber anzuhalten und die nächste Polizeistelle zu benachrichtigen. Frankfurt a. M., den 1. März 1927. Der Polizeipräsident.
Der Hufner Jürgen Ott aus Mais⸗ borstel bei Hohenwestedt hat das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes über die im Grundbuch von Blumenthal Band I Blatt 7, in Abt. III Nr. 11 für den Altenteiler Hans Friedrich Rix eingetragene und an Anna Maria Elise Rix in Borstelhof abgetretene Restkaufgeldforderung von 1625 ℳ beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Mai 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt. Zimmer 1, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Bordesholm, den 5. März 1927.
Das Amtsgericht. [121132] Aufoöea
Die Stadtgemeinde Forst (Stadtspar⸗ kasse) hat das Aufgebot der Hypotheken⸗ briefe über die im Grundbuch von Forst Stadtbezirk Bd. V. Bl. 197 in Abt. HI. unter Nr. 1 eingetragenen 11 300, unter Nr. 2 eingetragenen 3700, unter Nr. 3 eingetragenen 5500, unter Nr. 5 einge⸗
tragenen 3300 und unter Nr. 7 einge⸗ tragenen 200 ℳ beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Juni 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 14, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Amtsgericht Forst i. L., 4. März 1927. [121183] Aufgebot.
Der Agent Franz Müller in Gelsen⸗ kirchen⸗Schalke, Alsenstraße Nr. 12, hat das Aufgebot des angeblich verlorenen Hypothekenbriefes über die im Grund⸗ buch von Schalke Band 4 Blatt 204 in Abteilung III Nr. 1 unterm 27. 6. 1906 für die Erben der Witwe Schulte⸗Mön⸗ ting eingetragenen 32 000 Papiermark, nämlich 7000 Papiermark Restkaufgeld und 25 000 Papiermark Baugeldvor⸗ schuß. abgetreten an die Städtische Sparkasse Bochum, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Jüuni 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 51, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Gelsenkirchen, den 4. März 1927
Das Amtsgericht.
[121138] Aufgebot. Die Witwe des Heinrich Ohligmacher, Marie geb. Koch, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Erbenheim Band 40 Blatt 1067 in Abt. III unter Nr. 2 für die Witwe Heinrich Ohlig⸗ macher, Marie geb. Koch, eingetragene mit 4 ½ % jährlich verzinsliche ypothek von 2000 M. dorthin übertragen aus dem Grundbuch von Erbenheim Band 13 Blatt 349 am 11. Februar 1921, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anheraumten Aufgebotstermin Rechte anzumelden ünd die nr⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Krastloserkkärung der Urkunde erfolgen wird.
Das Amtsgericht, Abt. 5, Wiesbaden.
[121137] Aufgebot.
Die Erben des Rentners Wilhelm Flcher zu Wiesbaden: 1. Wwe. des Schreinermeisters Fritz Fuß. Lina geb. Fischer, Hofheim i. T., 2. Wwe. des Kaufmanns Adolf Wirth, Maria geb. Fischer. Wiesbaden. 3. Ehefrau des Bäckermeisters Wilhelm Weygandt, Wil⸗ helmine geb, Fischer, Wiesbaden 4 Ehe⸗ frau des Gärtners Georg Weygandt. Sie geb. Fischer, Wiesbaden, 5. Ehe⸗ rau des Architekten Adolf Fuß, Franziska geb. Fischer, Wiesbaden, haben das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefes vom 21. Februar 1908 über die im Grundbuch wvon Biebrich Band 107 Blatt 1946 in Abt. III Nr. 1 für die Antragsteller zu 2 bis 5 eingetragene, mit 5 % jährlich verzinsliche Kaufgeldhypo⸗ thek von 21 000 PM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, Fresten in dem auf den 28. Oktober 927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 100, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Urkunde erfolgen wird.
Das Amtsgericht Abt. 5, Wiesbaden.
[1211³4] Aufgebot.
11 Die Häuslerwitwe Anna Fettke, geb. Simmula, in Maust, 2. die Maurerfrau Anna Groch, geb. Fettke, in Peitz. 3. die Häuslerfrau Pauline Wilke, geb. Fettke, in Sielow, 4. der Maurer Martin Fettke in Maust, 5. die Weberfrau Luise
11843,
Schultka, geb. Fettke, in Maust, sämtlich vertreten durch Rechtsanwalt Henze in Peitz, haben das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Eigentümers des Grundstücks Maust Bd. 5 Blatt Nr. 144 nach § 927 B. G.⸗B. beantragt. Die un⸗ verehelichte Anna Noack zu Maust, an⸗ geblich jetzt mit dem Häusler Fr. W. Krüger in Connecticut in den Vereinigten Staaten von Nordamerika verehelicht, die im Grundbuch als Eigentümerin einge⸗ tragen ist, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juli 1927, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung erfolgen wird. 8 Peitz, den 5. März 1927. 1 Das Amtsgericht.
[121135] Aufgebot.
Der Zimmermeister Eugen Strenge in n wertreten durch die Rechtsanwälte Justistzrat Runde und Bernheim in Stolp i. Pomm., hat als eingetragener Eigentümer des Grundstücks Band IV. Blatt 93 des Grundstücks von Ie s das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung der Gläubiger der auf diesem Grundstück in Abt. III Nr. 1 für die Kinder des Bauern Johann Varbelow, auch Warbelow genannt, nämlich: 1. Wil⸗ helmine Albertine geb. 10. Juli 1836, 2. Karoline Friederike, geb. 9. Oktober 1838, 3. Albert Hermann, geb. 19. März 4. August Ludwig, geb. 14. August 1845, 5. Mathilde Johanna, geb. 19. Juli 1848, eingetragene Hypothek von 372 Talern 13 Sgr. 1 % Pfg., Rest⸗ erbteil, zu 5 Prozent jährlich verzinslich, beantragt. Die Gläubiger werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 27. Juni 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 52, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten er⸗ folgen wird.
Stolp, den 3. März 1927.
Amtsgericht.
11 18 g dgegeg. 8
1. Die Witwe Dora Zessin, geb. Krule in 1 Uee Dece, eshe 8 . der Eigentümer Paul⸗ Hoffmeister in Kl. Brüskow, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Justizrat Runde und Bernheim in Stolp, haben als eingetragene Eigen⸗ tümer — zu 1 —: des Grundstücks Band III Blatt 10 und — zu 2 —: des Grundstücks Band III Teil 2 Blatt 23 des Grundbuchs von Klein Brüskow das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der auf diesen Grund⸗ stücken in Abteilung III Nr. 1 bzw. Nr. 1 für Michael Zessin und dessen Ehefrau, Christine geb. Kühl, eingetragenen 100 Taler rückständiges Kaufgeld aus dem Kaufkontrakt vom 24. November 1841, seit diesem Tage zu 4 vom Hundert ver⸗ zinslich, beantvagt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Juni 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 52, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihren Rechten erfolgen wird.
Stolp, den 4. März 1927. Amtsgericht
[121143] 3
Die minderjährige Käthe „Segdeen Potstada (Postada) in Reichenbach in Schl., geboren am 21. September 1916 in Breslau — Standesamt Bres⸗ lau I —, führt an Stelle des bisherigen Familiennamens den Familiennamen Schubert.
Berlin, den 2. März 1927.
Der Preußische Justizminister.
[121139 Aufgebot.
Der Uhrmacher August in Wethe, Gemeinde Assel,
Brammann hat bean⸗
flassenen Rechtsanwalt als
tragt, den
verschollenen Heinrich!
Giesegh, zuletzt wohnhaft in Asseler⸗ außendeich, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 12. Ok⸗ tober 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Freiburg (Elbe), den 7. März 1927. Amtsgericht. [121140] Beschluß. “ Am 7. Januar 1927 ist zu Hannover der am 31. Oktober 1845 zu Schönburg a. Saale geborene preußische Staats⸗ angehörige Müllergeselle Friedrich Trau⸗ ott Köhlmann, zuletzt wohnhaft in Negenborn, gestorben. Da ein Erbe des Nachlasses disher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlasse zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 3. Mai 1927 bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmel⸗ dung zu bringen, widrigenfalls die Fest⸗ stellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß be⸗ trägt etwa 300 Reichsmark. Burgwedel, den 6. März 1927. Das Amtsgericht.
[121142]
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 5. März 1927 sind: 1. die Aktien der Linke Hofmann⸗Lauchhammer Akt.⸗Ges. Nr. 069533 bis 069536 vom September 1920 über je 1000 ℳ, 2, die Aktie des Aktien⸗Vereins des Zoologischen Gartens in Berlin Nr. 486 über 100 Taler, 3. die Charlottenburger Stadtanleihe von 1899 II. Abt. Buchstabe B Nr. 12530. II. Abt. Buchstabe D. Nr. 15455, III. Abt. Buchstabe D Nr. 28587 und 29389, zusammen über 3500 ℳ, 4. der am 1. Juli 1925 von Heinrich Silberberg ausgestellte, von Robert Kehrbach in Berlin, Kleiststraße 3, angenommene, durch Indossament auf die offene Handels⸗ gesellschaft in Firma Georg Lanzenberger in Chemnitz übergegangene, am 30. Sep⸗ tember 1925 fällig gewesene Wechsel über 300 ℳ für kfraftlos erklärt. 8
Charlottenburg, 5. März 1927.
Amtsgericht. — 13. F. 60. 26. —
[121141] b Durch Lusscheagie vom 2. März 1927 ist der verschollene Schriftsteller Fritz Leonhardi, geboren am 10. Sep⸗ tember 1862 in Posen (Provinz), zuletzt wohnhaft in London, 9. Sharsted Street Walworth, für ’ot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. De⸗ zember 1914, nachm. 12 Uhr, festgestellt. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216, F. 3853/26, den 2. 3. 1927.
(121150) Oeffentliche Zustellung. Wiefling, Babette, Fabrikarbeiters⸗ ehefrau in Kümmersbruck, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Hahn in Amberg, klagt, gegen ihren Ehemann Wiefling, Josef, Fabrikarbeiter, zuletzt in Kümmersbruck, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehe⸗ seidgng. mit dem Antrage: I. Die Ehe er Streitsteile wird aus alleinigem Verschulden des Beklagten geschieden. II Der Beklagte hat die 6 zu tragen. Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung. des Rechtsstreits vor das Landgericht Am⸗ berg, II. Zivilkammer, auf Mittwoch, den 25. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal, mit der Aufforde⸗ rang, einen bei diesem Gericht zuge⸗ Prozeßbevoll⸗ mächtigten zu bestellen. Oeffentliche Zustellung ist bewilligt.
[121151] Oeffentliche Zustellung.
Die Sophie Elisabeth Fear geb. Groll, Ehefrau des Friedrich Wilhelm Karch in Darmstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Th. Kleinschmidt in Darmstadt, klagt gegen den Friedrich Wilhelm Karch, früher Krankenwärter in Darmstadt, Furzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, aus §§ 1565 und 1568 B. G.⸗B. wegen ehewidrigen Verhaltens und bös⸗ willigen Verlaffens, mit dem Antrage auf Scheidung der am 15. Juni 1915 vor dem Standesbeamten in Würsbur geschlossenen Ehe und Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Teil unter Belastung mit den Kosen des Rechtsstreits, und ladet den eklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ftreits vor den Einzelrichter der 1. Zivtl⸗ kammer des Hessischen Landgerichts zu Darmstadt auf onnerstag, den 28. April 1927, vormittags 9 Uhr, mit der LbE“ sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Darmstadt, den 4. März 1927.
Der e des Hess. Landgerichts. I. Z.⸗K.
[121153] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Selma Blümling, geb. Greinert, in Fürstenwalde, Fischerstr. 21, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mittag in Guben, klagb gegen den Kaufmann Otto Blümling früher in Forst i. L., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung aus § 1567 Abs. 2 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Einzelrichter der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Guben auf den 27. April 1927, vor⸗ mittags 9 ½¼ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Guben, den 9. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
— —ᷓ—
[121154] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Marie Auguste Weber, geb. Erdmann, Hamburg, Isestraße 87 II, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Stahl und Lübbers, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Kurt Karl Egon Weber, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, auch ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 14 (Ziviltustiz⸗ gebäude, Sievekingpiatz), auf den 5. Mai 1927, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Hamburg, den 7. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr Tyrol in Charlottenburg.
Veranwwortlich für den Anzeigenteil, Rechnungsdirektor Mengering. Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin
Druck der Preußischen Druckerei⸗
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Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zwelte 1
Amberg, 7. März 1927. 8 Gerichtsschreiber des Landgerichts. “
Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage 8 1u1¹“ “
und “ Berlin, Wi 1
„ und die Feststellung der Zahl der Wohnungsuchend
Der Bezugspreis benrägt vierteljährlich 9, — Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, ür Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Reichsmarh.
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8
88
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung o
v“ Deutsches Reich. —
Gesetz über die Reichswohnungszählung im Jahre 1927 und über die Feststellung oer Zahl der Wohnungsuchenden. Bekanntmachung, betreffend Barablösung der 7 — 15 % igen Anleihe der Kreisgemeinde Niederbayern vom Jahre 1923. Anzeige, betreffkend Ausgabe der Nummer 12 des Neichs⸗ gesetzblatts Teil I. v
Preußen. 8 Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.
“ 8
Amtliches.
Deutsches Reich.
über die Reichswohnungszählung im Jahre 1927
en.
“ Vom 2. März 1927. e“ (ceröffentlicht im RGBl. Teil I, S. 69)
Der 8. das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:
§ 1.
Im Jahre 1927 wird im ganzen Deutschen Reiche mit Aus⸗ nahme des Saargebiets in allen Gemeinden, deren Wohnbevölferung bei der Volkszählung vom 16. Juni 1925 2000 und mehr Einwohner betrug eine Wohnungszählung vorgenommen.
8 Die Landeeregierungen können bestimmen, daß die Zählung a) beim Vorliegen besonderer Verhältnisse auch auf Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern erstreckt wird, b) in Gemeinden mit weniger als 5100 Einwohnern unterbleibt, falls sie dies nicht für erforderlich erachten.
In denjenigen Gemeinden, in denen die Wohnungszählung nicht durchgeführt wird, ist die Zahl der fehlenden Wohnungen in ver⸗ einfachter Weise festzustellen.
Bei der Zähtung der Wohnungen in rein ländlichen Gemeinden sind die bisher zum landwirtschaftlichen Betriebe gehörenden Wohn⸗ räume der Altenteilsempfänger (Auszügler) nicht als selbständige Wohnungen und die Altenteilsempfänger nicht als Haushaltungen aufzuführen. “
§ 2
Die statistischen Aufnahmen werden von den Landesregierungen bewirkt. Hierbei können nach Maßgabe der von diesen zu erlassenden Bestimmungen gevrignete Personen als Zähler herangezogen werden. Das Amt des Zählers gilt als Ehienamt im Sinne des Artikel 132 der Reichsverfassung. Das Nähere über die Verpflichtung zur An⸗ nahme des Ehrenamts als Zähler und die Folgen der Ablehnung dieses Ehrenamts regeln die Landesregierungen. bebb Die unmittelbare Ausführung der Zählung obliegt den Gemeinde⸗ ehörden.
Die Lieterung der erforderlichen Erhebungspapiere und die Ver⸗ arbeitung des Urmaterials der Wohnungszählung erfolgt, soweit es nicht von den vandesregierungen ürernommen wird, von Reichs wegen.
Die Kosten für die Beschaffung und Versendung der Erhebungs⸗ paviere, die Verarbeitung des Urmaterials und die Aufstellung der Nachweisungen tragen die Länder; jedoch leistet das Reich zu diesen Kosten einen Beitrag von 600 000 Reschsmark. Dieser Betrag wird auf die Länder nach Maßgabe der am Zählungstag ermittelten Woh⸗ nungen verteilt.
§ 3
Die Reichswohnungszählung wird an Hand von Grundstückslisten und Wohnungskarten, die von den Grundstückseigentümern oder deren Vertretern und von den Wohnungsinhabern oder deren Vertretern auszufüllen sind, durchgeführt. Die in diese Erbebungspapiere auf⸗ zunehmenden Fragen bestimmen der Reichswirtichaftsminister und der Reichsarbeitsmmister mit Zustimmung des Reicherats. Jedes Ein⸗ dringen in die Vermögens⸗ und Einkommenesverhältnisse ist aus⸗ geichlossen. Ueber die ber der Zählung gewonnenen Angaben über die einzelnen Grundstücke und die einzelnen Wohnungen ist das Amts⸗ geheimnis zu wahren; sie dürfen nur zu statistischen Arbeiten, nicht zu anderen Zwecken benutzt werden.
Der Reichswirtschattsminister und der Reichsarbeitsminister setzen mit Zustimmung des Reichsrats den Tag der statistischen Aufnahme fest und erlassen in gleicher Weise die Bestimmungen zur Durch⸗ führung dieses Gesetzes.
§ 5.
Wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Gesetz und den zur Durchführung erlassenen Vorschriften obliegen, wird mit Geldstrafe bestrart.
§ 6.
Zugleich mit der Reichswohnungszählung findet im ganzen Deutschen Reiche eine Feststellung der Wohnungsuchenden statt. Die
einschließlich des Portos abgegeben.
stimmung des Reichsrats. wendung.
§ 7 S. 754) wird hinter § 8 folgende Vorschrift eingefügt:
dauer, erlassen.“ Berlin, den 2. März 1927.
Der Reichspräsident 8 1 vpon Hindenburg. Der Reichswirtschaftsminister. Curtius. 5 Für den Reichsarbeitsminister:
Der Reichsminister und Landwirtschaft. Schiele.
Barablösung 8 8
bayern vom Jahre 1923.
12 ½ Proz. eine Barabfindung von etwa 25 Proz. des markwerts. 8 Diese Barabfindung ist 6 Pf. für je 10000 PM.
e
und im Deutschen Reichsanzeiger.
Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen werden auf⸗ gefordert, unter genauer Angabe ihres Namens, Standes, Wohnortes, gegebenenfalls auch des Bankkontos, die Mäntel nebst Zinsscheinbogen einschl. Erneuerungsscheinen unter Bei⸗ gabe eines Nummernverzeichnisses — letzteres zweifach — bei den Zeichnungsbanken einzureichen.
Die I oder Zusendung des Gegenwertes erfolgt durch diese Banken kostenlos.
„Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Bar⸗ ablösung, die ihrer Höhe nach über das gesepliche Maß 3 nur gegen vorbehaltlose Hingabe der Anleihestücke erfolgt.
Loandshut, 9. März 1927. 8 Kreisgemeinde Niederbayern.
Bekanntmachung.
. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12
des Reichsgesetzblatts Teil I enthält:
das Gesetz über die Reichswohnungszählung im Jahre 1927
und die Feststellung der Zahl der Wohnungluchenden, vom
2. März 1927,
die zweite Verordnung über die Berechnung des Barwerts des
Aufwertungsbetrags bei Industrieobligationen und verwandten Schuld⸗
verschreibungen, vom 28. Februar 1927,
die Verordnung über den Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer für
das Rechnungslahr 1927, vom 28. Februar 1927,
die Bekanntmachung einer Entscheidung des Reichsflnanzhofs auf
Grund des Artitel 13 Abs. 2 der Verfassung des Deutichen Reichs
und des § 6 Abi. 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 15. Januar
1927, vom 28 Februar 1927 1X“ Umfang t Bogen. Verkaufspreis 20 Rpf.
Berlin, den 12. März 1927. 8
Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
v“ “ Ministerium des Innern. 8
Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 14. Februar 1927 dem Oberpostsektretär Gustav Petrack in Guben und dem Arbeiter Hermann Murr in Lüneburg die
Feststellung erfolgt an Hand einer besonderen Karte. Die in diese
Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr verliehen
„Sonnabend, den 12. März, abends.
autzunehmenden Fragen bestimmt der Reichsarbeitsminister mit Zu⸗ Die §§ 4 und 5 finden entsprechende An⸗
Der Reichsarbeitsminister kann mit Zustimmung des Reichsrats zulassen, daß in Ländern, in denen eine entsprechende Feststellung be⸗ reits erfolgt ist, von der Durchführung dieser Feststellung abzusehen ist.
In das Wohnungsmangelgesetz vom 26. Juli 1923 (RGBl. I,
„§ 8a. 2 Der Reichsarbeitsminister kann mit Zustimmung des Meieeichsats Vorschriften über die Anlage und Führung von Verzeichnissen der Wohnungfuchenden (Wobnungslisten, Woh⸗ nungskarteien) in den Gemeindebehörden, insbesondere über die Voraussetzungen der Emtragung und über deren Geltungs⸗
Poftsch 18281. 19272
der vorherige Einsendung des Betrages
“
Finanzministerium.
„Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse in Hünfeld, Regierungsbezirk Kassel, ist sofort zu besetzen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Institutsdirektor und Professor Dr. Bredemann von den landwirtschaftlichen Versuchs und Forschungsanstalten in Landsberg a. W. scheidet mit dem 15. März d. J. aus dem preußischen Staatsdienst aus. u1“
In die Liste des Oberverwaltungsgerichts sind als Ver⸗ waltungsrechtsräte eingetragen:
z. Anleihe der Kreisgemeinde Nieder⸗
Gemäß § 32 der V.⸗O. der Bayer. Gesamtstaatsministerien vom 9. 7. 1926 über die Durchführung der §8 40 —46 des An⸗ leiheablösungsgesetzes bietet die Kreisgemeinde Niederbayern auf Grund Beschlusses des Ständigen Kreisausschusses vom 11. 2. 1927 den Inhabern der von ihr im Jahre 1923 aus⸗ gegebenen Anleihe an Stelle der gesetzlichen “ von
old⸗
Die Einlösungsfrist läuft 3 Monate, beginnend mit der Veröffentlichung dieses Angebots im Bayer. Staatsanzeiger
Oberregierungsrat i. e. R. Goedecke in Hannover,
Bürgermeister a. D. Dr. Pfütsch in Hagen i. W.,
Stadtrat und Kämmerer a. D. Matthes in Quedlinbur
Regierungsassessor a. D. Daniel in Borsigwerk, O. I.. Stadtkr. Hindenburg, O. S.,
Oberregierungsrat i. e. R. Dr. Domino in Wandsbek.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. ““
„Der litauische Gesandte Sidzikauskas ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
8 Deutscher Reichstag. 282. Sitzung vom 11. März 1927, nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nochrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleaer.]
Vizepräsident Graef⸗Thüringen eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.
Drei Abkommen mit Polen über Bergwerks⸗ ellder, die durch die deutsch⸗polnische Grenze durchschnitten ind, über die Verwaltung der die Grenze bildenden Strecke er Oder und über die gemeinsame Zoll⸗ und Paßabfertigung und den Eisenbahnverkehr in Kurzebrack werden in erster Lesung genehmigt, ebenso der Gesetzentwurf über den Beitritt des Reichs zu der Uebereinkunft von Montevideo über den Schutz von Werken der Literatur und Kunst.
Die zweite Lesung des Haushalts des Reichs⸗
arbeitsministeriums wird fortgesetzt, und zwar bei der „Arbeitsvermittlung und EE fürsorge“.
Abg. Krüger⸗Merseburg (Soz.) verweist auf den Schrei
nach Arbeit, der durch die gesamte Arbeiterschaft ge Es seien Verzweiflungsschreie, die aus den Reihen der Erwerbslosen er⸗ tönten. Besonders den älteren Arbeitern sei das Unterkommen außerordentlich erschwert. Bedauerlicherweise habe die Reichs⸗ bahn die ihr zur Verfügung gestellten 200 Millionen aus der Erwerbslosenfürsorge nicht voll verwendet. Dabei efänden sich die Bahnanlagen in jämmerlichem Zustand. Oben⸗ drein habe die Reichsbahn auch ihre Betriebsüberschüsse nicht den Lokomotivfabriken und ihren Anlagen zugute kommen lassen, eees der Börse. Wenn aber Aufträge erteilt worden seien, o seien durch die Stellung zu kurzer Lieferfristen Ueberstunden erzwungen worden. (Hört, hört! links.) In aggonfabriken sei bis zu 80 Stunden, beim Neckarkanal sogar bis zu 96 Stunden in der Woche gearbeitet worden. Da brauche man sich nicht zu wundern, daß die Zahl der Arbeitslosen nicht abnehme. Für die Merseburg⸗Leipziger Bahn hätten die interessierten Industrien schon im Herbst die Mittel zur Verfügung gestellt, aber bis heute hätten si Reichsbahn und Verkehrsministerium noch nicht zum Bau entschließen können. Der Redner fordert ferner Anweisungen an die Amtsvorsteher, für Abschiebung der polnischen Arbeiter nach der Ernte zu Prgen. Die Hochwasserentschädigungen solle man wie bisher für Arbeiten zur Sicherung der Hochwassergebiete verwenden. Der Achtstundentag müsse Bedingung für alle öffent⸗ lichen Aufträge werden, darüber hinaus aber allgemein gesetzlich s werden, wie es der Ausschuß in seiner Entschließung ordere.
Abg. Hoch (Soz.) erstattet den Bericht des Haushaltsaus⸗ schusses. Die Arbeitslosenversicherung könne nicht vor Beginn des nächsten Jahres durchgeführt werden, für die Fortführun der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge seien aber im Etat 88 keine Summen vorgesehen. Der Finanzminister solle endlich sagen, wie er darüber denke.
Abg. Frölich (Soz.) verlangt eine regelmäßige Statistik über die Dauer der Erwerbslosigkeit. Der Redner weist die Be⸗ hauptung zurück, daß man die Erwerbslosenfürsorge als unmoralisch
Oberverwaltungsgericht. —