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die gegenüber dem jetzigen Recht bestehen, prüfen und im Ausschuß miteinander beraten. Es wird sich dann ja auch zeigen, ob und wann wir an die Aenderung des Gesetzes herantreten können.
Auch bei dem Gesetz über die Fristen für die Kündigung der Angestellten sollen sich in der Praxis Unzuträglichkeiten ergeben haben. Verschiedene Redner dieses Hauses haben darüber Klage geführt, daß Arbeitgeber, darunter auch große Firmen, ihre An⸗ gestellten dazu zwängen, dieselben langen Kündigungsfristen gegenüber den Arbeitgebern zu vereinbaren, die die Arbeitgeber G . ihnen gegenüber nach dem Gesetz einzuhalten verpflichtet sind. Bei 1t s een der Beratung des Gesetzes waren im Reichstag ähnliche Be⸗ 1 b
4 3 8 handlung, die das Arbeitszeitnotgesetz heute bereits in der Presse findet, wenigstens einiges grundlegend sagen. Es ist wohl all⸗ gemein bekannt, daß die Frage einer Abanderung der Arbeitszeit⸗ verordnung von 1923 schon vor dem Regierungswechsel eine Rolle gespielt hat, und daß unter den damaligen Regierungsparteien bereits eine Grundlage gefunden war, über die unter anderem Sozialdemokratischen Partei verhandelt
b 1“ — 8 8 und wirksamer ist als das ausländische Recht. (Sehr richtig!
rechts.)
Nur in dem Kreise der versicherten Betriebe und Personen geht das Genfer Abkommen weiter. Die Aufnahme der kleinen und kleinsten Betriebe in die Unfallversicherung stellt das deutsche Recht allerdings vor ein schwieriges wichtiges Problem, z. B. in der Erfassung dieser Betriebe, in der Beitragserhebung. Es ist auch mit der durchaus möglich, daß dabei das ganze Problem der Vereinfachung werden sollte. Ehe die Verhandlungen jedoch zu einer der Rentenversicherung aufgerollt wird. Rückäußerung von seiten der Sozialdemokratischen
Beim vorläufigen Reichswirtschaftsrat wird seit längerer Partei geführt hatten, erfolgte aus anderen Gründen, die bekannt Zeit die Ausdehnung der Unfallversicherung auf weitere und sind, der Sturz der Regierung. Als nach zweimonatiger Dauer
Berliner Börse vom 12. März
SSSa 1 Süeschae Kurs
Heutiger] Voriger Kurs
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[Die durch* getennzeichneten Pfandbrtefe sind nach do — — 4
den von den Landschaften gemachten Mitteilungen do 1890 in 4 als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) do. St.⸗R.04 1. ℳ
Gekündtgte und ungekündigte Stücke, do do. 1906 1. ℳ verloste und unverloste Stücke. do. do. 1888
23 ⅛8 Calenberg. Kred. Ser. 0 Schwetz Etda 12 Deswen. 8. F (get 1 10. 28, 1 4. 24) —,— do do eI ge. 8 23 ⅛ ¼ Kur⸗ u. Neumärk neue —.— do. Etjenb.⸗R. 90 1eween 4, 3½, 3 ⅛½ Kur⸗ u Reumärk. Türl. Adm.⸗Anl. dea. . Komm.⸗Obl m. Deckungsbesch. do Bgd E.⸗A 1 bis 31 12 4,95 b do do Ser 2 n 4. 3 ½,3 ur⸗ u. Neum. Kom.⸗Obl. —. do. ons. A. 1890 *4. 3 ½, 3 ⅛ landschaftl. Zentral do. uf. 1903. 06 n m. Deckungsbesch bis 31.12.17 Türten Anl 1905 Nr. 1 — 484 620 16,75 b do. 1998 4. 3 ½, 3 % landschaftl Zentral. — — do. Zollohl. 11 S.1 8 *4, 3 ½, 4 9% Ostpreußische Naus⸗ do. 400 Fr.⸗Lose —— 8 gegeben bis 31 12. 11 18,55 b Ung St⸗R. 131 4, 3 ½, 3 ½ Ostpreußische —,— do 1914 an 4 ⅛⅜ Östor. landschaftl. Schuldv. —.— do Goldr in fl.⸗ e *4. 3 ½, 3 ⅛ Pommersche aus⸗ do. St.⸗R. 1910* 17,75 b G
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als „Verichtigung“ mitegeteirt.
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stellt bis 81. 12. 17 16,9 G Feusburg 12 V. gt. 24 1.4.10 *4 ⅞ Sächs. landsch. Krediiverb. Bukar 88 kv. in ℳ 8. A do. 3 5.6.12 84 1 Budapest 14 m. T
Die den Aktten in der zwetten Spaite betgefügten W 2 82. herr *4. 3 ½, 3 % Schlef landschaftl. „
5 ü 8 8 8 Spalte beigefügten den letzten zur Ausschuttung ge⸗ do Grundrentenbr do 1899, get. 38 1.2.5 *4, 3 ½, 98 Schleswig⸗Holstein Chrtstianto 1908 Geschäftsjahre 265. 2 do. 191v 1. u. 2. Ausg. versch Fjexegeg- Gnesen o m. T
eeschäftsahrs 26. 274 versch.
0 „ do. Kreditbr. b. S. 22, 9 ½,2 tfäli Fas4s 2— Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ 26—88⁄4 do. Fürth 1. B. 1928 4, 3½⅛, 42 % Westfälische b. 3. Folge —. 0 1906 Fulda 1907 bts 31. 18. 12 415 6 1802 Gteßen 1907,09, 12,14 versch. 8 sch 4, 3 ½, 8 ⅛ Westpr Reuland⸗ EE“ do 1910-11 in ℳ Halle. 1900, 05, 10 Krotosch. 1900 S. 1 do 8 — 1 oof⸗ 4 Berli 1se; Most. abg. S. 25. *) Zinsf. 7—15 ½. † Zinsf. 5— 15 . do 190013. 5, 4 ½¼. 4. 3 ½ ½ Berliner alte .††%)—. St. abg Heilbronn 1897 4. 3 ½, 3 % BVerliner neue .... Mosk. abg. S. 30
—
Bankdiskont.
Berlin 3 (Lombard 7). Danzig 5 ½ (Lombard 6 Der rovi Amsterdam 3 ½. Brüssel 6 Helsingfors 7 ½ Deutsche Provinztalanleihen. Fopenbagen 5. London 6. Madrid 5. Oslo 4 ½. Mit Zinsberechnung. Köln. 1923 unl. 33 †
Laris 6 ½⅛. Prag 5. Schweiz 3 ½ Stockholm 4 ½. Wien 6. Brandenburg. Prov. 8 8 1912 Abt. 3 Reichs m. 26, kdb. ab 3117 1.4.10° —,— 998,5 B do. 1919 unk. 29 Hannov Prov. RM d. 1920 unk. 30
R.26. 4 8 u. 58, tg. 2778 1.4.10 —,— —,— do. 1922 86 do. do R. 3 B, rz. 3117 1.4.10 —,— 1g 8s; Konstauz 02, get. 1.9.23 —— ea8gh “ Krefelb. 1901, 1909
süeutiger Voriger KeIe 14.109—, do. 06,07, gek. 30. 6.24 Kurs Sachs. Pr. Meichsmart do. 1913, gek. 30. 6.24
“ bis 338, 5000 Nbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38,
Herford 1910. rückz. 39 4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe
Vorkriegsstücke 15,25b 15.256
4 % do. do. Nachkriengsstücke) —, —,— 3 4
kOhne Binsscheinbo E eschet “
† Ohne 3 einbogen u. ohne Erneuerungsschetn. do. 1000-100
Deutsche Pfandbrief⸗ 07, 13 M. 1914 ’
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82
Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.
1. Anst. Posen Ser. 1 Posen 00,05,08 gk.) versch. bis 5 unk. 30 — 34 do. 1894. q8., get. d0. Preuß. Zentralstadt⸗ Sosta Stadt.... do. schafts⸗Pfdbr. R. 3 Stockh. (E. 88-84) 1.1.1 6 — 10. 12, 13, gf. 27 † 10 1880 in ℳ
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— 2.2.—
ältere Berufskrankheiten beraten. Fertig sind die Entwürfe über der Regierungskrise die neue Regierung gebildet war, war die fürchtungen laut geworden. Bei allen Parteien ist man damals die Krankenbehandlung und Berufsfürsorge für Unfallverletzte, Frage eines Notgesetzes inzwischen noch dringender geworden Es von der Ueberzeugung ausgegangen, daß sich solche Befürchtungen über Abfindung von Unfallrenten zum Zwecke des Erwerbs oder war daher eine der ersten Amtshandlungen der neuen Regierung, nicht bewahrheiten würden. (Sehr richtig! rechts und im “ der Erhaltung einer Eigenwirtschaft sowie über die Anpassung den Entwurf eines Notgesetzes vorzulegen. Sie hat sich dabei Zentrum.) Ich hoffe, daß das auch bisher Ausnahmen geblieben eachsiice aaft b, 81 12 1 w“ W11 der Unfallfürsorge für Gefangene an die allgemeine Unfall- möglichst an die Grundlage, welche durch die Verhandlangen der sind; wenigstens sind mir Klagen in größerem Umfange darüber 1““ EBEEEb versicherung. Das Tempo in der Vorbereitung der Entwürfe be⸗ früheren Regierungsparteien geschaffen war, gehalten. Sie ist bis jetzt noch nicht zugegangen. Ich bin aber bereit, den hier 1“ ——— stimmt aber nicht bloß das Reichsarbeitsministerium, sondern allerdings zum Teil über diese Grundlage hinausgegangen. (Hört, vorgebrachten Klagen nachzugehen und zu prüfen, ob sie eine als⸗ RIeeehe e auch die Mitwirkung der Länder, der Berufsverbände und der hört! rechts. Abgeordneter Schneider Berlin]: Und zurück⸗ baldige entsprechende Abänderung des Gesetzes notwendig machen. 1 Franc, 1 Ltra, 1 Leu. 1 Peseia = 0,80 ℳ. 1 österr. — 8 .“ Versicherungsträger. geblieben!) — Nein, hinausgegangen! Die moglichst einheitliche Durchführung des Arbeitsgerichts⸗ Gulden (Gold, = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften. 50 1888 1889 8 Dann ist von dem letzten Herrn Redner die Zunahme der Andererseits hat die neue Reichsregierung von vornherein gesetzes in den Ländern lasse ich mir gemeinsam mit dem Reichs⸗ 116*X“ EE“ .— Bren 1904,749ℳ7: Unfälle behandelt worden. Ich möchte, wie er das ja auch schon betont, daß es sich im gegenwärtigen Augenblick nur um eine vor⸗ justizministerium angelegen sein. Bald nach dem Inkrafttreten =— 1,50 ℳ. Schilling österr. W. = 10 000 Kc. 1skalnd, do. do. unt 267⁄1 h2.1.7 ö11“X“ dankenswerterweise getan hat, darauf hinweisen, daß die Zahlen läufige Regelung handeln könne, um im Rahmen der bisherigen des Gesetzes sind beide Ministerien mit den Länderregierungen in 1“ Fie -A ael-i 5.2413 —,— der gemeldeten Unfälle nicht streng vergleichbar sind. Maß⸗ Bestimmungen die bestehenden Mißstände nach Möglichkeit ab⸗ Verbindung getreten und haben über die Durchführung des Ge⸗ 1 Peso arg. Pqp.) = 1,75 ℳ. ¹Dollar = 420 ℳ.] och.⸗20.nd Lanob.¹ —— “ geblicher als ein Vergleich der Unfallziffer im allgemeinen ist zustellen. Die endgültige Regelung der Arbeitszeitfrage muß bei setzes mit ihnen verhandelt. Dabei habe ich in Uebereinstim⸗ 11“ ℳ. 1 Shanghat⸗Tael do. do. 9. u. 10. R. F ein Vergleich der tödlichen Unfälle, der allerdings zu weniger ihrer außerordentlichen Kompliziertheit und Schwierigkeit einer mung mit dem Herrn Reichsjustizminister die Auffassung ver⸗ 1 Zlot 116“ T1ö11. “ * 1908, 74 1,2. 248 ungünstigen Ergebnissen führen würde. Trotzdem wird das eingehenden Durchprüfung vorbehalten bleiben. Daß auch diese treten, die gesetzlich vorgeschriebene Selbständigkeit der Arbeits⸗ Die etnem Papter betgefügte Bezeichnung F be⸗ 2 Bnde get.: 1. Uüne Ertuen gas. 218*2 Ministerium selbstverständlich der Unfallverhütung dauernd seine Prüfung nicht auf die lange Bank geschoben werden soll, soweit gerichte erfordere, daß nur solche Arbeitsgerichte errichtet werden, sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serten, do. do. fond. Aeiae nr —. heae 11“ Aufmerksamkeit schenken und vor allem die Bedeutung einer es an der verantwortlichen Regierung liegt, daß sie vielmehr be⸗ die genügend beschäftigt und lebensfähig seien. Dieser Auffassung Ueerhae Ant “ gek 1. 10. 28] 88 1.4.10 guten Gewerbeaufsicht würdigen. Ich darf darauf aufmerksam schleunigt werden soll, ergibt sich daraus, daß der Entwurf des stimmten die Vertreter der Landesregierungen grundsätzlich zu. btuter einem Wertpavier besindliche geichen“, do 8 E“ 4 Üae a W 99 machen, daß in dem Entwurf zum Arbeiterschutzgesetz auch der Arbeiterschutzgesetzes bereits seit Ende des letzten Jahres dem Mir sind allerdings in letzter Zeit Nachrichten zugegangen, daß dSSSe.ezeg e aste slte gthe⸗ bb ee do. 16. Ag. 19 (ag. 20 14 1.2.6 Einfluß des Reiches auf die Gewerbeaufsicht gesteigert worden ist. Reichsrat sowohl wie dem Reichswirtschaftsrat vorliegt. Der in einigen Ländern die Absicht bestehen soll, bei jedem oder Wir kommen auch gern dem Wunsche nach weiterer Rati⸗ Hauptzweck der jetzigen Regelung muß also darin gesehen werden, nahezu bei jedem Amtsgericht ein Arbeitsgericht zu errichten. Ich fizierung von internationalen Abkommen nach, und ich hoffe, Mißbräuche auf dem Gebiete des Ueberstundenwesens zu beseitigen. habe mich daraufhin an die betreffenden Landesverwaltungen ge⸗ daß nach Verabschiedung des Arbeiterschutzgesetzes bald die Ge⸗ Es ist bekannt, daß das Reichsarbeitsministerium auch schon wendet und gebeten, mir ihre Pläne mitzuteilen. Ich kann aber legenheit zu weiterer Ratifizierung verschiedener Abkommen ge⸗ auf anderem Wege auf die Beseitigung dieser Mißbräuche hin⸗ hier schon mitteilen, daß andere Länder, deren vorläufige Ab⸗ geben sein wird. gewirkt hat und daß in letzter Zeit auch schon erhebliche Fortschritte sichten mir bekannt sind, den Grundsatz, Arbeitsgerichte nur da In der Invalidenversicherung tritt die Reichsregierung für auf diesem Gebiet gemacht worden sind. Ich brauche nur an den zu errichten, wo sie genügend beschäftigt sind, weitgehend durch⸗ die Verbesserung der Bezüge der Invaliden und Hinterbliebenen Abbau der Arbeitszeit zu erinnern, der sich im Wege der Tarif⸗ führen. So habe ich gehört, daß Preußen beabsichtigt, bei rund ein, namentlich beim Steigerungsbetrag, sowie für eine in der verhandlungen und des Schlichtungswesens durch Herabsetzung der 1000 Amtsgerichten nur etwa 250 Arbeitsgerichte und bei Gegenwart ausführbare Erweiterung der Versicherungsfälle. Das regelmäßigen Arbeitszeiten und durch Festsetzung von Ueber⸗ 85 Landgerichten nur etwa 30 Landesarbeitsgerichte zu errichten. Reich ist auch grundsätzlich bereit, einen Teil der neuen Auf⸗ stundenzuschlägen dauernd vollzieht. Im Vordergrunde unserer ganzen Sozialpolitik und auch der wendungen auf sich zu nehmen. Es dürfte sich aber erübrigen, Den gleichen Weg beschreitet die Regierungsvorlage, die den Debatte dieses hohen Hauses zum Etat des Reichsarbeits⸗ an dieser Stelle näher auf die Dinge einzugehen. Die Einzel⸗ Ueberstundenzuschlag für behördlich genehmigte Ueberstunden ministeriums hat natürlich auch die Erwerbslosenfürsorge ge⸗ heiten werden im Sozialpolitischen Ausschuß dieser Tage er⸗ zwingend vorgeschrieben hat und den Absatz 3 des 8§ 11 beseitigt. standen. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß ich auf die Fragen örtert werden. Die Regierung ist inzwischen vor die Frage gestellt worden, ob der der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge hier nicht näher einzu⸗ Nun einige Worte zur Rechtsprechung der Versicherungs⸗ Ueberstundenzuschlag über diese Begrenzung hinaus auch auf gehen brauche, dazu ist ja Gelegenheit geboten bei der Beratung gerichte und zu ihrer Tätigkeit überhaupt. Gegenstand der Kritik tariflich vereinbarte Mehrarbeit ausgedehnt werden kann. Die des Versicherungsgesetzes gegen Arbeitslosigkeit. Was die An⸗ waren Zusammensetzung und Tätigkeit der Versicherungsgerichte. wirtschaftlichen Folgen, die durch eine derartige Ausdehnang nicht regungen des Herrn Abgeordneten Hoch wegen der Höhe des Für die Würdigung von Beschwerden über Oberversicherungs⸗ nur unmittelbar, sondern auch mittelbar hervorgerufen würden, BEtatsansatzes betrifft, so werde ich bis zur dritten Lesung die ämter sind die Länder zuständig. Die Tätigkeit des Reichs⸗ dürfen sicherlich nicht unterschätzt werden. Trotzdem möchte ich entsprechenden Feststellungen machen lassen. versicherungsamts verdient meines Erachtens im allgemeinen eine Erweiterung der Regierungsvorlage in diesem Sinne nicht Ich freue mich, daß in der Entschließung des Volkswirtschaft⸗ Anerkennung. Aber auch das Reichsarbeitsministerium muß zu⸗ von vornherein ablehnen, sondern die Hoffnung aussprechen, daß lichen Ausschusses die Bemühungen des Arbeitsministeriums auf geben, daß das Reichsversicherungsamt bei der Versagung des die weiteren Verhandlungen eine Lösgng auch dieser Frage bringen dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung immerhin anerkannt worden Kinderzuschusses zu Invalidenrenten, die vor dem 1. Januar 1912 werden Auf alle Fälle wird die Beseitigung der Straffreiheit für sind. Wie ich schon wrederholt hier zum Ausdruck gebracht habe, festgesetzt sind, den Sinn und die Absicht des Gesetzes vom freiwillige Mehrarbeit, die die Regierungsvorlage vorsieht, von sieht die Reichsregierung ihre Tätigkeit auf diesem Gebiete durch⸗ 8 h gr Feicamarn West. e ss ger. 25. Juni 1926 nicht zutreffend gewürdigt hat. (Sehr richtig! der allergrößten Wichtigkeit für die Einschränkung der Ueber⸗ aus nicht als abgeschlossen an. Sie wird sich vielmehr bemühen, eg Dt Wertbest Ant.ns Sö do. do. Ausg. 1417 11.7 [100G 100, G d0. 88.01,03. gf. 30. 6.24 801. .n, aer n — * bei den Deutschen Demokraten, in der Mitte und rechts. — standenarbeit sein, und ich muß es bedauern, daß die Kritik an auch weiterhin das ihrige zur Belebung des Arbeitsmarktes bei⸗ 1 1000Dolk f112.32 1.12 1005b 8 8e. be. Auss. ier 14. 1807,98 Hes Len genae z. 89227 vrn dö. do. N.,4,11.9127717 1410 —⸗ ”. 1“ Hört! Hört! bei den Sozialdemokraten.) Durch die Novelle zur der Regierungsvorlage diese ganz einschneidende Aenderung in zutragen, und sie geht da durchaus eins mit den Wünschen, die 8 B Neichssch v⸗ 1. ee,. oe 1e Ohne Zinsberechnung. Ludmwigshasen *190874 1.2 dhenn vsansbricham (u. Auka. 1911) 4 Invalidenversicherung, die der 9. Ausschuß zurzeit bearbeitet, ihrer Bedeutung nicht gerecht gewürdigt hat. der Volkswirtschaftliche Ausschuß ausgesprochen hat. Daß es auf ee “ See,e. .n do. 1850. ve. 1909. 92 8 versch i Hausgrundstücke. 149 1.1.7 1.e han. 2 e. kann das Urteil unschädlich gemacht werden. Wenn in letzter Zeit gerügt worden ist, daß auf Grund der dem Wege der produktiven Erwerbslosenfürsorge oder auch durch 8* %˖ Dr Reichspostt vüs Feise “ 4“ “ 8 E“ 2* Die Frage, ob Invalidität vorliegt, ist — darin hat der Arbeitszeitverordnung die Verlängerung der Arbeitszeit in großem solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen natürlich nicht möglich sein 8 n. r b 99.1 b B v do. Stadt⸗Pfdbr. N1. 174 1.1. Deutsche Lospapiere. rx Sex ö“ . Abgeordnete Becker (Arnsberg) recht — keine rein medizinische Maße auf dem Wege verbindlicher Schiedssprüche herbeigeführt wird, auf dem Arbeitsmarkt eine so einschneidende Besserung 88; .v. zabl1 r289 5b 888 Sel Maim l92⸗ Ln 8”; rii. —II 2*8 e Sonstige ausländische Anleihen Frage; vielmehr greifen hier auch wirtschaftliche Erwägungen worden sei und darüber geklagt wird, daß dieser Zustand auch durch herbeizuführen, daß etwa die Zahlen der Arbeitslosen auf ein ge⸗ Ih Bavet. Stautsschap 14 1 8 8 ““ 1“ 243. — 8 Budav. HptftSparxp 8 Platz. Dies ist aber ohnehin der Standpunkt der Literatur und das Notgesetz nicht beseitigt werden soll, so schießt die Kritik auch ringes Ausmaß beschränkt werden könnten, das wird wohl in vr zahlb. 2.1 99,6 B 80,75 do Ser. 29 ung 88 Renah n 88I ; Sachs.⸗Mein 7Gld.⸗L. —ℳp.Sl— 1 “ der Rechtsprechung. Auf die Anregung des Herrn Abgeordneten da meines Erachtens über das Ziel hinaus. Jede gesetzliche diesem Hause niemand annehmen. Daß aber die Maßnahmen der 75 Lübeg Sicli9z29 1.10 —-.— degh as ia-seen E“ 88 2ns E Dän Lmb.⸗O. S.4 Becker (Arnsberg) hin wird das Reichsarbeitsministerium ver⸗ Arbeitszeitregelung wird sich darauf beschränken müssen, gewisse — Reichsregierung erheblich zur Verminderung der Arbeitslosen⸗ rückz 1. 7. 25 1.1.7 100,88 100,8B E 1“ 8 Ausländische Staatsanleihen. 5* g 88 suchen, den Begriff der Invalidität neu zu fassen, um dadurch E 3. seine Anwendung zu erleichtern. Sodann haben der Herr Abgeordnete Karsten und auch andere Abgeordnete im Verlaufe der Debatte behauptet, das Reichsarbeitsministerium vertrete die Auffassung, die Sozial⸗ versicherung sei jetzt abgeschlossen. Das habe ich in meiner Rede vom 25. Februar nicht gesagt. Ich habe im Gegenteil ausdrucklich auf gewisse notwendige Reformen hingewiesen und weiter gesagt, daß nach Verabschiedung der Arbeitslosenversicherung das Ge⸗ bäude der deutschen Sozialversicherung in seinen Grundfesten feststehe. Das unterscheidet sich sehr wesentlich von dem, was mir in den Mund gelegt worden ist. Im Vordergrunde der Debatte haben naturgemäß die Fragen der Lohnpolitik und die Frage der Arbeitszeit gestanden. Wie ich schon zu Beginn der Etatberatungen hervorgehoben habe, zeigt das Lohnniveau zurzeit eine steigende Tendenz. Soweit das Arbeitsministerium auf die Lohngestaltung Einfluß ausüben kann, sind wir bestrebt, nicht nur einen Ausgleich für die Miet⸗ steigerungen zu schaffen, wie fälschlicherweise uns unter⸗ schoben worden war, sondern im allgemeinen die Kaufkraft der Arbeitnehmerschaft zu verbessern. Ich bin mit den Rednern aus dem Hause der gleichen Meinung, daß die Rationalisierung unserer Betriebe nur dann Sinn hat, wenn sich die Lebens⸗ haltung der gesamten Bevölkerung, insbesondere der unmittelbar beteiligten Arbeitnehmer, auf Grund dieser Rationalisierung wesentlich hebt. (Allseitige Zustimmung.) In verschiedenen Gewerbegruppen sind die Löhne bereits nicht unbeträchtlich erhöht worden, vielfach auch mit Hilfe der Schlichtungsbehörden. Ich weise besonders auf die Lohnerhöhungen in der Textilindustrie und in der Metallindustrie hin, wo wir Lohnerhöhungen bis zu 8 Prozent — in anderen Berufsgruppen liegen noch höhere Steigerungen vor — zu verzeichnen haben. Bekanntlich bedingt eine zehnprozentige Mietserhöhnng im Durchschnitt erst eine Lohnsteigerung von 1 ⅛ bis etwa 2 Prozent. In der bisherigen Verhandlung ist dann auch die Arbeitszeit und in Verbindung damit das Arbeitszeitnotgesetz oft berührt worden. (Abgeordneter Graßmann: Wann kommt es?) — Ich hoffe, sehr bald, Herr Graßmann, es soll an mir nicht fehlen. Eine eingehende Aussprache über das Arbeitszeitnotgesetz ist zur Stunde meines Erachtens noch verfrüht. Wir werden Gelegen⸗ hat genug dazu haben, wenn die Vorlage vorliegt und wir dann in Verbindung mit dieser Vorlage auch die anderen Anträge aus dem Hause beraten werden. Ich möchte aber doch zur Klärung der Gesamtsituation auf diesem Gebiete und auch zu der Be⸗
Höchstgrenzen aufzustellen, innerhalb deren die Festsetzung der konkreten Arbeitszeit Sache der Parteien bleibt. Innerhalb dieser Grenzen kann die Regelung der Arbeitszeit nicht anders behandelt werden wie jede andere Arbeitsbedingung. Es würde eine fachlich nicht gerechtfertigte Ausnahme sein und sich aufs schwerste rächen, wenn man die Frage der Gestaltung der Arbeitszeit, die dazu noch in unlöslicher Verbindung auch mit der Lohnfrage steht, aus der Tätigkeit der Schlichtungsbehörden völlig ausschließen wollte. Aber, meine Damen und Herren, ganz unbegreiflich ist es, wenn man aus der Aufrechterhaltung der Verbindlichkeitserklärung, wie es in letzter Zeit leider in einem Berliner Zeitungsartikel ge⸗ schehen ist, den Schluß ziehen will, daß die angeblich hinter der jetzigen Regierung stehenden Wirtschaftsmächte sich das Ziel einer Verfassungsänderung stellen, wobei das Gewerkschaftsgesetz Mussolinis das Vorbild und die Erschlagung der Gewerkschaften das Ziel seien. (Heiterkeit. — Zuruf: Wo steht das geschrieben?) — In einem Blatte, das hier viel gelesen wird. Ich wundere mich, daß Sie es nicht gelesen haben. Ich meine, das zeugt denn doch von einer kühnen Phantasie und schießt über die Darstellung des Wirklichen weit hinans. Wenn man mir etwas Derartiges auch nur von ferne zutrauen wollte, so möchte ich demgegenüber doch feststellen: Sie mögen mir mancherlei zutrauen, aber daß ich gewerkschaftsfeindliche Ziele verfolgen oder auch nur zulassen solle, das kann auch mein schärfster Gegner nach meinem bisherigen Verhalten von mir nicht erwarten. (Sehr wahr! im Zentrum.) Meine Damen und Herren, zum Betriebsrätegesetz liegen auch verschiedene Anträge und Entschließungen vor. Sie bezwecken eine größere Sicherung der Wahlen zu den Betriebsvertretungen, einen erhöhten Schutz der Mitglieder der Betriebsvertretungen und ein besonderes Einspruchsrecht älterer Arbeitnehmer gegen Kündi⸗ gungen und anderes mehr. Ich will nicht bestreiten, daß sich im Laufe der sieben Jahre, seit dieses Gesetz in Geltung ist, manche Unzuträglichkeiten herausgestellt haben. Diese Unzuträglichkeiten sind auch mir keineswegs entgangen. Die Frage ist nur, ob es zweckmäßig ist, wegen einzelner Unzuträglichkeiten schnell neue Gesetze zu machen, oder ob es nicht ratsamer ist, mit der Reform zu warten, bis wir in unserer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklung noch ein Stück weiter vorgeschritten sind. Ich möchte mich der Hoffnung nicht verschließen, daß die Voraussetzungen für eine endgültige Reform des Betriebsrätegesetzes in Bälde, wenn wir das Arbeitsschutzgesetz verabschiedet haber. — vielleicht noch das Tarifrecht — wesentlich günstigere als heute sein werden. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Wann kommt das?) — Ich hoffe, daß das Arbeitsschutzgesetz eine baldige Verabschiedang finden wird. Das hindert aber natürlich nicht, daß wir einzelne Klagen,
ziffer beigetragen haben, das dürfte doch wohl feststehen, wenn gleich sich das ziffernmäßig unmöglich ausrechnen läßt. (Sehr richtig! im Zentrum.)
Um die Unterbringung der Erwerbslosen in der Wirtschaft
zu erleichtern, wird sich mein Amt nach wie vor die Fortbildung
und Umschulung Erwerbsloser besonders angelegen sein lassen. Die von der Frau Abgeordneten Teusch hervorgehobene Not⸗ wendigkeit, dabei insbesondere an die jugendlichen Erwerbslosen zu denken und vereint mit den Ländern und Gemeinden um ihre individuelle Betreuung und Schulung besorgt zu sein, wird von mir durchaus anerkannt und auch von meinem Ministerium weiterhin im Sinne des von der Frau Abgeordneten Teusch an⸗ gezogenen Rundschreibens betrieben werden.
Wenn der Herr Abgeordnete Lemmer darauf hingewiesen hat, daß trotz der Inanspruchnahme des Arbeitsbeschaffungs⸗ programms die Zahl der Notstandsarbeiter doch herabgegangen sei (Zuruf links: und zwar sehr erheblich!), so möchte ich darauf verweisen, daß Notstandsarbeiten nur auf dem Gebiete der eigentlichen produktiven Erwerbslosenfürsorge in Frage kommen, die doch nur einen ganz geringen Teil des Arbeitsbeschaffungs⸗ programms ausmachen. (Zuruf links: Für die aber erhöhte Mittel zur Verfügung gestellt sind!) — Ja; aber die Zahl der Notstandsarbeiter geht im Winter immer zurück, und zwar sehr erheblich. Das liegt schon an den Witterungsverhältnissen, und diese sind gerade im heurigen Jahre besonders ungünstig ge⸗ wesen. Wir haben in vielen Lagen, und zwar nicht bloß etwa in den höchsten Lagen, in diesem Winter dauernd Schnee gehabt. Ich darf darauf hinweisen, daß die Zahl der Notstandsarbeiter jetzt wieder beträchtlich angestiegen und die Oktoberziffer bereits wieder erreicht ist. Im übrigen liegt die Ausdehnung der Not⸗ standsarbeiten bekanntlich nicht bloß an uns, sondern trotz aller unserer Hilfe auch am Zugreifen der Gemeinden nach Maßgabe ihrer finanziellen Möglichkeiten. Man darf also die Entwicklung dieser Ziffer nicht mit der Beurteilung der Arbeitsbeschaffung verquicken.
Im übrigen darf ich dem hohen Hause die immerhin er⸗ freuliche Mitteilung machen, daß die Zahl der unterstützten Er⸗ werbslosen am 1. März dieses Jahres 1 695 000 betragen hat, gegenüber 1 827 000 am 1. Februar.
Die Krisenfürsorge umfaßt heute etwa 200 000 Angehörige. (Zuruf links: Also eine erhebliche Steigerung!) — Die Steigerung im letzten Monat hat einige 10 000 betragen. Ich darf also trotz der Krisenfürsorge, die noch nebenher läuft, immer⸗ hin eine erhebliche Verminderung der Arbeitlosenziffern feststellen.
7 % Mecklbg.⸗Schwer.
Reichsm.⸗Anl. 1926 1“ tilgb. ab 27 6 ½ do. Staatssch., rz. 29 7 ⅞ Sachs. Staatsschatz⸗
anw. R. 1, fäll. 1.7.29 7 % do. R. 2, fäll. 1.7.30 7 % Thür. Staatsanl.
v. 1926 ausl. ab 1.3.30 6 ½ % Württbg. Staats⸗
100,9 G 100.25 G
109,1 G
100 b
schatz Gr. 1. fäll. 1.3.29
—,— 7
„Bei nachfolgenden Wertpapteren fällt die Berechnung der Stülckzinsen fort.
Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. mit Auslosungssch. Nr. 1 — 30 000. ff. Z do. do. mit Auz⸗ losgssch. Nr. 30 001- 60 000 einschl 1. Z1 eh do. bo. do. ohne Aus⸗
Dtsche Wertbest. Anl. b. 5 Doll. fäll. 2.9.35
Z. in ½ 323 b 320,5 b
323,5 b G losungsschein .... do. 24,2 b
823 b
Deutsche Schutzgebtet⸗ Anleihe 4 7-15 ⁄ oreuß Sr.⸗Schaß auslosb. ab Okt. 28f. Pr. Staatssch., f. 1.5.25 Anhau Staat 1919 Bayern Ldsk.⸗Rent. tonv neue Stückes: Bremen 1919 unk. 30 do 1920 ] do. 1922, 1923 do. 03,09, 11, gk. 31. 12. 23 do 37-99,05, g 31.12.23 do. 06. 92. gef. 31 12.23 Hambg. Staats⸗Rente do amor. St.⸗A. 19 A do. do. 1919 B kleine do do 10 000 bis 100 000 ℳ do. do. 500 000 ℳ do. do. St.⸗Anl. 1900 do. 097,08,09 Ser 1,2. 11, 13 rz. 53, 14 rz. 55 do 1887, 91,93, 99, 04 1 do. 1886. 97. 1902 1 Lübeck 1923 unk 28 Meckl. Staatsanl. 1919 Sachz. Mk.⸗A. 23, uk. 28
Württembg. NR. 35-42
1
Preußische Rentenbriefe. Bekündtigte und ungetündigte Stücke, verloste und unverloste Stülcke. 4,3 8 Brandenb agst b. 11 12.17117,5 G
4,3 92 6 do. pater ausgegeben
4,3 9% Hannov. ausgst. b. 31 12.1⸗ 19,75 G
4, 3 do. später ausgegeben 4,3 ¼% Hess.-⸗Nas. agst. b. 31, 12.17 4,3 ½ do päter ausgegeben 4 % Lauenburaer. agst. b. 41.12.17 4 ⅛1 do später ausgegeben 4, 3 % Pomm ausgest. h. 4.19 12.17 4,3 % do später ausgegeben 4, 3 ⁄% Posensche, agst b 81,12.17 4,3 ½ % do. später ausgegebeng
n.5 b G 20 G
18,5 b
12,95 b
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892
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2225*
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Ostpreuß. Prov. Ag. 12
1 do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14. Ser 4
. A. 1894,1897,1900 8 Ausg. 14 sa Rheinprovtnz 22. 23 † 6 do. 1000000 u. 500000 †¾ Se. . Sächstische Prov. A. 8 † do. Ausg. 2 † bo. Ausg. 53 — 1 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 12 † do. bo. Ausg. 10 u. 11 † do Ausg. 9 † Ausg. 6. 1907 — 09 do. Ausg. 6 u. 7 98. 02, 05. gek. 1. 10. 23 3 ¼ 1.4.10% —,— Rtbr. 4 0.
*) Zinsf. 8— 20 †.
Anklam. Krets 1901. 4.10% —,— Kreis 01 3
4 4 Hadersleb. Kr. 19 ukvNs4] 1.4.10 Lauenbg. Kreis 1919..14 1.4.10% —,— reis 1910. 4
Offenbach Kreis 10194
1911 1914 Aschaffenburg. 1901
1919 unk. 30 1920 untk 31 1922 Ausa 1
Ausg. 2
b 1904. S. 1 † 8 daebee e 1919
Berl. Stadtsynode 99, 1908. 12, gek. 1. 7. 24 1899. 1904 1905, gek. 1. 7. 2421
Breslau 1906 N H Charlottenburg 08. 12
II. Abt., 19. versch. do. 1902, gek. 2. 1.2418 8 1.1.7
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1.4.10% —,— 3 1.4.10⁄ —,—
Kreisanleihen.
5 1919
2
Deutsche Stadtanleihen.
Aachen 22 A. 23 u. 2418
do. 17. 21 Ausg. 224
1928[9 1.1.71¼ —,— 4 4
1.6.12 —,— 1.5.11⁄ —,—
versch. —,—
1.6.122 —,—
Barmen 07. rz. 41 40 1.2,8 9 —,— do. 1904,05, gek. 1.,3.24 34 versch. —,— 1
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9
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2
18863 1890 2 1898; ]†*
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1920
191„9 1909 1891‧
** 8—18 . f† 6— 15 †⅞.
1 Remscher 00, gt. 2.1.23:
do. 19 II. A., gk. 1.2. 25 do. 1920, gek. 1. 11.25.
do. 1897,98, gk. 1.1.2412 do. 1904. 1905 gek. s. Merseburg 1901 Mühlhausen 1. Thltr. 1919 VI
Mülhenm (Ruhr) 1909 Em 11.13. ut 31.85 do. 1914 do. 191v unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N unk. 36
Munsteros, gk. 1.10.23 do. 1897, gek. 1.10.23
Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30. do. 1903 ¹
Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 7, gk. 31.1.24
Pforzheim 91, 07, 10,
1912, 1920 do. 99, 05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 03 gek. 30.6.24 do. 1903 2 Potsdamlv W. gk. 1.7.24.
Quedlinburg 1903 N
Regensburg 1908, 09 do. 97 N 01 03, 05 do. 1889 *
Rhevydt 1899 Ser 4 do 1913 N
Roston 19 1v, 1920 do. 1895. gek. 1. 7. 242
Saarbrücken 14 8. Ag Schwerin 1. M. 1897.
get. 1. b. 24 Spandun 09 P. 1.10.23. Stendal 01. gek. 1.1.24 2 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1. 4. 24 Stettin 59 1923
Zinsf a— 15 %
Stolp 1. Pomm. † Stuttgart 19,06. Ag. 19
Trter 14,1. u. 2. A. ut. 25 do. 1919 unk. 30
Viersen 1904. gk. 2.1.24 *
Weimar 1888,k. 1.1. 24 * Wiesbad 1908 1 Aus⸗ gabe rückz. 1937 do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag. gek. 1.10.24 do. 18 Ag. 19 1 u. II. gek. 1. 7. 24 Wilmersd. (Bln.) 1913
do. 1888. gek. 1. 1. 24 138. versch.
1.4.10
versch. 1.5.11
1.4.10
versch.
do. 1891[3
do. 81,84,03, gk. 1.7.24 3 ½
1.2.8 1.5.11 1.1.7 1.5.11
1. 4.10 1.4.10 1.4.10 1.2.8 1.1.7
1.4.10 1.4.10
8220
1.4.10
1.5.11
1.1.7
1.1. 1.1. 1.1.
do.* 1.2.b 1.1.7
† 1. † 4 — G — — — 8
1127—
[Oest. St.⸗Schaß 14
Die mit etner Notenziffer versehenen Anleihen
werden mit Zinsen gehandelt, und zwar. 8 1. 8. 19.
1 Sett 1. 4. 19. 2 1. 5. 19.
6.1. b. 19. 1. 10. 19. 1. 1 ä ek
18 1. 9. 25. ¹¼ 1. 10. 25
7
1. 11. 19
4 ¼. 7. 19.
* 1. 12. 19.
nlü 1. 8. 55. 22 1, 6. 23.
8n . 11. 8s.
8 . 1. 28.
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtio eine amtliche Preisfeststellung
nicht statt.
Bern. Kt.⸗A. 37 kv. Bosn. Esb. 14 * do. Invest. 14* do. Land. 98 in K do. do n2 m. T. i. K do. do. 05 m. T. i. K Bulg. G.⸗Hyp. 92 2ber Nr. 241561 bis 246560 do. öer Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650. ler Nr. 1-20000 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar.. do. priv i. Frs. do. 25000,12500 Fr do. 2500. 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. 4 % Mon. do. 5 % 1881-84 do. 5 % Pir.⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3. 4 in Lire Mextt. Anl. 99 5 %4 do. 5 % abg. do. 1904 4 in ℳ do. 1904 4 % abg.
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do. Inzelst.⸗B. gar. 3 ½ do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 4 Finnl. Hyp.⸗C at 4 do. do. 3 ½ Jütland. Bdt. gar. 8 ½ do. Er. V. S. 51. K†½ 4 do do. S. 5 in K 8 ½ do. do. S. 5 in K 9 Kopenh. Hausbes. 4 Mex. Bew. Anl. 4 ½ gesamtkdb. à101 8 i. K. 1.5.14 do. 4 ½ abg. fr. 3. iKr. 11.24 Nrd. Pf. Wib. S1,2 4 Norweg. Hyp 87 8 Oest. Krd.⸗L. v. 58 fr. Z. Pest. U. K. B., S. 2,3] 4 Poln. Pf. 3000 R.] 4 ½ do. 1900-100 R.] 4 ½ Posen. Prov. m. T. 4 do. 1888 92, 95, 8, 01 m. T. 3 ½ do. 1895 m. T. 3 Raab⸗Gr. P.⸗A. *22 do. Anrechtssch. fr. 3 ¼ Schwed Hv. 18ukv 2 do. 78 in ℳ tundb. 4 do. Hyp. abg. 18 4 do. Städi.⸗Pf. 82 4 do. do. 02 u. 04 4 do. do. 1996 4 Stockh. Intgs. Pfd. 1885. 86, 87 in K. 4 do. do 1894 inc. 8 ½ Ung⸗Tem.⸗Bg. K. 4 do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. 4 do. do. 1. Kr. 98 ½
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4 ’. * ohne Anrechtssch. i. K. 15. 10. 19.
Pfaudbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.
Autwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr.
deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gemäß Bekanntm. v. 26. 3. 26
ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein
lieferbar
(Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗
verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften
gemachten Mittetlungen als vor dem 1. Januar 1916 ausgegeben anzusehen.)
Bayerrsche Handelsbank Pfdbr.]
Ser. 2, 16 (3 ½ P). S. 4 — 644 %* —. do. Hyp. u. Wechselbt. Pfdbr verlosb. u. unverlosb. N (3 ½ †)*20,05 G
7, 8, 13-18. 21-22, kv. u. nicht kv
S. 5 6, 19 20 u abgestemp *s15,75 b G
do. do. Ser. 23 24
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do. do. Ser. 26
do. Komm.⸗Obl S. 1, 2*
do. do. Ser 38
do. do. Ser 4
3 do. do. Ser 5
Braunschw Hannov. Hyp.⸗Bt.
Pfbr Ser. 2 — 26*
do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 . Dtsch Hyp⸗Bk. Pfdhr S. 1, 4-24 115,8 b G do. do. do. Seir 25 „
do do Komm.⸗Ob S. 1-8*111,75 6 do. do. do. Ser. 4 3,75 G bo. do. do. Ser. 5 —,—