1927 / 62 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

die Lohnerhöhung die Preise gesteigert habe. Infolge dieser Aus⸗

beutung hat sich die Krankenziffer vom April verdoppelt im Dezember In der glorreichen Republik müssen sich die Arbeiter wehrlos niederrationalisieren lassen. Sei es richtig, daß Thyssen und Vögeler zusammen mit Stresemann an der Riviera mit Mussolini über ein Geschäft mit Munition für den Stahlrrust verhandelt hätten, wobei das Reich eine Garantie von 100 Millionen über⸗ nehmen sollte? Der Redner zählt die Aufsichtsratsposten auf, die der Minister inne gehabt habe und bezeichnet den Abg. Meyer⸗ Berlin als „44 fachen Aufsichtsrat“. .

Abg. Meyer⸗Berlin (Dem.): Durch den Regierungswechsel ist die Spitze des Reichswirtschaftsministeriums nicht berührt worden. Aber so hohe Achtung wir der Person des Ministers Curtius entgegenbringen, so haben wir doch schon als Regierungs⸗ partei seiner sachlichen Politik erhebliche Bedenken entgegenstellen müssen. Sie richteten sich weniger gegen das, was er tat, als gegen das, was er unterließ. In der Außenhandelspolitik ist man dem Ziele einer Verständigung mit den europäischen Staaten über die Abtragung der Zollmauern um keinen wesentlichen Schritt nähergekommen. In der inneren Wirtschaftspolitik ist der soge⸗ nannten kalten Sozialisierung in keiner Weise entgegengewirkt worden. Auf dem Gebiete des Kartellrechts ist nichts Durch⸗ reifendes geschehen, obwohl die gewaltigen Veränderungen der Struktur der deutschen Wirtschaft im Vorjahre eine Reform sowohl im Sinne einer verstärkten Kontrolle der Kartelle durch das Reich und der Abwehr von Auswüchsen zum Schutze der Verbraucher wie auch andererseits im Sinne einer größeren Rechtssicherheit für die Kartelle dringend erheischt hätten. Diese Inaktivität der wirtschaftlichen Zentralinstanz des Reiches macht es auch erklärlich, daß in den Richtlinien der neuen Regierung von Wirtschaftspolitik überhaupt nicht die Rede war. Erst nach sehr energischen öffent⸗ lichen Hinweisen ist diese Lücke im Regierungsprogramm ausgefüllt worden. Wir begrüßen das Bekenntnis des Regierungsprogramms zur Exportförderung. Wir haben aber nicht ohne weiteres das Vertrauen, das den Worten der Regierung ihre Taten entsprechen werden. Wenn auch der Drang nach Beteiligung an der Macht der Deutschnationalen Volkspartei die Anerkennung der Rechts⸗ mäßigkeit der Republik und die Verpflichtung zum Schutze der Farben Schwarz⸗Rot⸗Gold abgerungen hat, so haben wir doch keine Ursache zu der Hoffnung, daß die Deutschnationalen mit derselben Anpassungsfähigkeit ihre in den materiellen Interessen des Groß⸗ grundbesitzes verankerten wirtschaftlichen Ueberzeugungen ver⸗ leugnen werden. Wir befürchten, daß die jetzige Regierung kaum in der Lage sein wird, ihr Außenhandelsprogramm durchzuführen und daß sie Entscheidungen über wichtige Handelsverträge bhinaus⸗ schieben wird, um innerpolitische Krisen zu vermeiden. Wir wünschen nicht, daß innerpolitische Krisen auf Kosten der Wirtschaft vermieden werden. Der Redner begründet die große handels⸗ politische Anfrage seiner Fraktion und übt scharfe Kritik an der bisherigen Handelsvertragspolitik. Das Fiasko dieser Politik legt die Frage nahe, ob nicht auch ein Mangel an gutem Willen ver⸗ antwortlich zu machen ist. Nicht nur die Misere des spanischen Handelsvertrags und der Versuch im Schweden⸗Vertrag, die hohen Agrarzölle gewissermaßen unter der Hand in Sicherheit zu bringen, erfüllen uns mit Mißtrauen Ueber die Taktik in einem dritten Falle wird noch zu gegebener Zeit zu sprechen sein. Wir legen jetzt bas größte Gewicht auf eine baldige gut vorbereitete Tarifreform. Trotz der Forderung des Reichstages hat die Regierung ein neues Zolltarifgesetz bis jetzt nicht vorbereitet, weil die Verhältnisse draußen in der Welt noch zu ungeklärt seien. Dieses Argument trifft aber nicht zu. Hinzu kommt, daß das Erwerbslosenproblem lediglich durch die Wiedereingliederung der Erwerbslosen in das Erwerbsleben durch eine exportfördernde Handelspolitik im Rahmen einer gesunden Wirtschaftspolitik gelöst werden kann. Wir werden uns mit allen parlamentarischen Mitteln gegen eine über⸗ stürzte Verabschiedung eines Zolltarifgesetzes wehren. Wir sind über die Verlängerung der im Schweden⸗Vertrag festgesetzten Agrarzölle keineswegs befriedigt. Dieses kurzfristige Provisorium ist ein Zeugnis für die Unzulänglichkeit unserer Außenhandels⸗ politik. Unabhänagig hiervon ist unsere Forderung nach einer baldigen Suspension der Futtermittelzölle. Wir balten es jedoch gegenüber dem sozialdemokratischen Antrag auf Suspension des Roggenzolles für wichtiger, wenn durch die Suspension der Futter⸗ mittelzölle die Einfuhr der Futtermittel verbilligt und mehr Roggen der menschlichen Ernährung zugeführt wird. Wir sind fest überzeugt, daß das gemeinsame Exportbedürfnis mit den kleinen Mitteln einer verschmitzten Handelsvertragspolitik auf die Dauer nicht befriediat werden kann, sondern, daß es hierzu der Ver⸗ ständigung über neue Aufschließungsmöalichkeiten bedarf. Wir werden alle Maßnahmen der Reichsregierung, die in der von mir gezeigten Linie der Handelspolitik liegen, sachlich unterstützen. Wir sehen es aber als die Pflicht einer sachlichen Opposition an, die Reichsregierung auf ein Abweichen von diesem Teil ihres eigenen Programms aufmerksam zu machen, und einer solchen Abirrung mit allen Mitteln der Opposition entgegenzutreten.

Abg. Rauch (Bayer. Vp.) fordert Steigerung des Konsums

durch herabgesetzte Preise und Erzwingung dieser Preise durch die Organisation. Der Mittelstand müsse den genossenschaftlichen Ge⸗ danken herausheben aus der vereinsmeierischen Enge zur großen Richtschnur gemeinsamen Handelns. Sehr wichtig sei die Er⸗ engung hochwertiger Qualitätswaren für den Export. Unsere Birtschaft scheine die Wichtigkeit dieser Lebensfrage noch nicht durchweg erkannt zu haben, wie die Ausverkäufe billiger Schleuder⸗ waren zeigten. Der Redner fordert den Markenschutz für Quali⸗ tätswaren. Der Reichswirtschaftsminister soll geeignete Wirt⸗ schafler und Ingenieure ins Ausland schicken, damit sie sich die Weltluft um die Nase wehen lassen und Neues hinzulernen können. Der Staat als Geschäftsmann sei immer ein schlechter Geschäfts⸗ mann. Abg. Drewitz (Wirtschaftl. Vereinig.) hebt hervor, für die große Masse des Mittelstandes sei die Lage noch genau so trübe wie vor zwei Jahren. Man sei sogar drauf und dran, die wirt⸗ schaftliche Freiheit immer mehr zu untergraben. Die Auswüchse der Gewerbefreiheit müßten beseitiat werden. Wir sollten uns ehrlich auf die Binnenwirtschaft einstellen. Die Hauptaufgabe der Regierung werde da die Sicherung der Lebensfähigkeit der Land⸗ wirtschaft sein. Dem gewerblichen Mittelstande könnten nur lang⸗ fristige Kredite zu billigem Zinssatz helfen.

Hierauf vertagt sich das Haus auf Dienstag, 2 Uhr: Fort⸗ etzung der Beratung des Wirtschaftshaushalts; Landwirt⸗ chaftshaushalt. ö6AA1AAA“

Schluß 8 ½ Uhr.

Puarlamentarische Nachrichten.

Der Haupt ausschuß des Preußischen Landtags setzte am 12. d. M. die Beratung des Etats des Finanz⸗ ministeriums fort. Abg. Dr. Schwering (Bentr.) besprach die Umgestaltung der Hochbauverwaltung und erklärte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß die Verwaltung beim Opernhausneubau ein absoluter Versager gewesen sei. Abg. Dr. Woentig (Soz.) stellte fest, daß sich seine Partei in der Frage Unitarismus oder Föderalismus nicht gewandelt habe. Sie wolle nicht den Einheitsstaat um jeden Preis. Die Entwicklung dürfe nicht forciert werden, aber der föderalistische Gedanke habe in sich selbst eine Grenze. Abg. Riedel (Dem.) erklärte, zu einer Debatte über Föderalismus und Unitarismus bestehe kein Anlaß. Man könne etzt die preußische Regierung gegenüber dem Reiche nicht festlegen, sen schwäche man sie. Der Redner vertrat dann Beamtenanträge.

inanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff ging noch einmal auf die Frage des Einheitsstaates ein und erklärte, daß gegenüber verschiedenen leinen norddeutschen Staaten der Versuch einer Neugliederung gemacht werden müsse. In der Besoldungsfrace sei Preußen stark vom Reiche abhängig. Deshalb könne der preußische Finanzminister, solange di

Frage im Reiche nicht geklärt sei, keine bestimmte Erklärung abgeben. das erfordere die Pflicht der Loyalität. Eine baldige endgültige Be⸗ soldungsregelung halte er allerdings für eine unbedingte Notwendig⸗ keit, da die Beamten ein Recht auf die Friedensrealbezüge hätten Wegen der Erhöhung des Wohnungsgeldes könne erst in einigen Tagen etwas Bestimmtes gesagt werden, wenn die Frage geklärt sei, ob die Abwälzung der Grundwertsteuer auf den Mieter bestehen bleiben soll. Der ö“ erklärte weiter daß die notwendigen Mittel zur Repräsentation für die Oberpräsidenten und Regierungs⸗ präsidenten bewilligt werden müßten, da diese im Lande in erster Linie die Repräsentanten des Preuß schen Staates seien Bei allen Regierungen sei die Bildung von Rechnungsämtern erwünscht. Ueber die Frage der Gehälter der leitenden Staatsbankbeamten stellte der Finanzminister eine Denkschrift in Aussicht. Der Regierungspräsident in Kassel habe deshalb eine neue Wohnung bekommen, weil die bisherige ungesund gewesen sei Abg. Heß (Zentr.) richtete nochmals präzise Fragen über den Ankauf einer Villa für den Regierungspräsidenten in Kassel an den Finanzminister. Die Stellung der Oberpräsidenten müsse gestärkt werden, auch wenn es sich dabei um Sozialdemokraten handele. Es werde immer noch eine Nadelstichpolitik deutsch⸗ nationaler Herrschaften betrieben, die auch heute noch zu Haufen im Fengcere hüt. en herumsäßen. Finanzminister Dr. Höpker⸗ Aschoff stellte fest, daß der Umbau der Villa in Kassel auf Grund des Antrags des Innenministers erfolgt sei, der gewiß nicht deutschnational sei. Den Vorwurf, daß im Finanzministerium deutsch⸗ nationale Herren Nadelstichpolitik trieben, weise er mit aller Ent⸗ schiedenheit zurück. In seinem Ministerium trage er die volle Ver⸗ antwortung. Seine Beamten täten ihre Pflicht und Schuldiakeit. Abg. Weissermel (D. Nat.) hält eine Verstaatlichung des gesamten Vermessungswesens nicht für seectccg. wünschte aber die Schaffung von Vermessungsnotariaten enn der Finanz⸗ minister die preußischen Interessen gegenüber dem Reich wahr⸗ nehme, werde er die deutschnationale Fraktion auf seiner Seite haben, ganz gleichgültig, um welche Koalition es sich handele. Alle Beamtenanträge, welche finanzielle Aufwendungen erfordern, werden dem Unterausschuß des Hauptausschusses überwiesen. Angenommen wurde ein Zentrumsantrag, wonach das Staats⸗ ministerium in der Frage der Veranlagung der Steuern keine Maßnahmen und keine Vereinbarungen mit dem Reiche treffen soll, über die nicht vorher mit dem Landtag eine Vers ändigung erzielt worden sei, und daß über keinerlei Umorganisation ner- halb der Zuständigkeit der preußischen Behörden mit dem Reich verhandelt werde, bevor der Landtag seine Zustimmung gegeben

habe. Der Etat wurde genehmigt.

Handel und Gewerbe.

Nach dem Geschäftsbericht Aktiengesellschaft,

der

schiedener in⸗ und ausländischer

den 15. März 1927.

Steffens & Nölle Berlin⸗Tempelbof, Jahr 1926 war der Geschäftsbetrieb der Handelsabteilungen durch die zum Zweck der Koncentration durchgeführte Teilliquidation ver⸗ Unternehmungen

beeinträchtigt,

für das

während die Eisenbauwerkstätte ihren Betrieb ungestört fortsetzen konnte. Das Zinkolech⸗ und Röhrengeschäft wurde auf die der Gesellschaft nahestehende Steffens & Co. G. m. b. H. Berli, übertragen; die Handelstätigkeit beschränkt sich nunmehr auf eine nachhaltige Bearbeitung des Stabeisen⸗, Blech⸗ und Formeisengeschäfts. Die estländischen Geschäfte der Steffens & Co. G. m. b. H. wurde über⸗ nommen und in der mit einem Kapitalaufwand von Eesti Gold⸗ kronen 300 000 = RM 336 000 gegründeten Heinr. Puls Aktien⸗ gesellschaft Pernau und Reval zusammengefaßt Veräußert wurden als Folge der obenerwähnten Konzentration die Hausgrundstücke Bernburger Straße 19/20. Unter Berücksichtigung des Vortrags vom 1. Januar 1926 von 9999 RM und nach Abzug der auf Gebäude und Anlagen für 1926 vorgenommenen Abschrerbungen von insgesamt 57 138 RM beträgt der Reingewinn 197 415 NM. Davon ersordern 8 % auf 2 250 000 RM = 180 000 RM, die satzungsmäßigen Vergütungen 6750 RM. Als Vortrag auf neue Rechnung bleiben 10 665 RM.

Warschau 14. März. (W. T. B.) Ausweis der Polni⸗ im Vergleich zum Stande vom 20. Februar) in 1000 Zlotv: b bestand 149 224 (Zun. 2675), Guthaben im Ausland 220 098 (Zun. 8311) Wechselbestand 329 109 (Zun. 1137) Lombarddarlehen 10 797 (Zun. 342) Zinslose Darlehen 28 848 (Abn. 124) Notenumlauf 633 548 (Abn. 50 063), Depositengelder 212 562 (Abn. 19 305).

Wochenausweis der Oesterreichischen Nationalbank vom 7. März (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande vom 29. Februar). In Tausend Schillingen. Aktiva. Gold Devisen und Valuten 657 661 (Abn. 2162) Wechsel. Warrants und Effekien 59 584 (Zun. 932), Dartehen gegen Handpfand 269 (Zun. 1), Darlehenschuld des Bundes 176 298 (Abn. 73) Gebäude amt Einrichtung 10 931 (unverändert) andere Aktiva 387 404 (Zun. 8271). Passiva. (unverändert), Reservefonds 4552 (unverändert), . 843 358 (Abn 30 238), Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen 55 864 (Zun. 28 654),

Wien, 14. März. (W T. B.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 14. Rlärz 1927: Ruhrrevier: Gestellt: 27 044 Wagen; nicht gestellt Oberschlesisches Revier: Gestellt Wagen.

Die Elektrolytkupternotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 14. März auf 128,00 (am 12. März auf 128,00 ℳ) für 100 kg.

Wagen.

London, 14. März. (W. T. B.) Die Bank von England stellte heute 12 000 Pfund Sterling Münzgold zur Ausfuhr nach Spanien bereit.

——

(Weitere Nachr. über „Handel und Gewerbe’ siehe auf d. folgenden Seite.)

e ö.

Vorläufige Uebersicht

übe 5 8 . ber die Ergebnisse

Statistik und Volkswirtschaft.

des Stein⸗ und Braunkohlenbergbaues in Preußen für das Jahr 1926.

I. Nach den Oberbergamtsbezirken.

Viertel⸗

jahr

Be⸗ triebene Werke

Förderung

Absat (einschl. Zahl der Beamten und Vollarbeiter

insgesamt

b

Selbstverbrauch, Selbst⸗ verarbeitung und Deputate)

davon

in Neben⸗ betrieben

davon aus Tagebauen t

insgesamt in Tagebau⸗

betrieben

I. II. III. IV.

A. Stei 5 724 181 4 913 597 6 094 892 6 316 809

nkohlen. 2 823 11“ 2 745 2 626

2 779

76 183 69 458 72 871 77 133

Summe

I. II. III. IV.

23 049 479 13 302 18 385 14 242 14 505

73 911 2 743

196

Summe IL. II.

III. IV

129 973

55 404 144 714

144 706 160 430

57 503 143 047 129 434 146 042 160 466

3 628 3 467 3 42] 3 603

144 136 1³³

Summe

I. II. III.

Dortmund 3 IV.

810 22 —2

579 823

24 041 181 24 351 522 29 053 700 30 430 039

148

20 436 20 357 19 788 20 938

3 530 330 645 329 787 340 643 365 552

578 989

23 690 992 25 418 601 30 075 391 30 562 598

Summe

J. II. III. IV.

107 881 442

2 191 693 2 162 679 2 479 577 2 638 604

20 380 2 337 2 342

2 453 2 511

341 657

35 548 35 387 35 602 36 933

109 777 582 2 108 969 2 218 703 2 600 300 2 692 991

Summe

I. II. III. IV.

9 472 553 32 115 071 31 571 126

37 787 117 39 565 387

2 411

25 811 25 623 25 036 26 392

35 867 446 200 438 295 452 734 483 420

9 620 963 31 518 583 32 663 432 39 168 324 39 763 653

Summe

I. II. III. IV.

141 038 701

B. Braunkohlen.

2 407 780 2 056 167 2 394 075 2 576 645

143 113 993 455 162 25 716

1 036 1 028 1 028 1 057

2 575 2 413 2 370 2 279

7 022 6 643 6 526 6 519

2 406 035 2 055 152 2 396 175 2 580 334

2 141 392 1 831 167 2 158 351 2 267 073

schen Bank vom 28. Februar (in Klammern Zunahme und Abnahme Geld-

Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43 200 Banknotenumlauf.

sonstige Passiva 350 583 (Zun. 8271). 8

zum Deutschen

Nr. 62.

Ze

rlin, Dienstag, den 15. März

PKsfransew.

1. Untersuchungssachen. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustell . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

ungen u. dergl.

ee Bffentlicher

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

——

11“

1,05 Reichsmark.

Anzeiger.

8

Staatsanzeiger

1927

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

2☛ Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei

————

der Geschäftsstelle eingegangen sein.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[122485]

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Elbing vom 8. März 1927 sind die ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefe vom 20. März 1876 und 11. April 1881 ürer die im Grundbuche von Elbing XII Band IV Blatt Nr. 103 in Abt. III unter Nr. 4 bezw. 5 für die Städtische Sparkasse in Elbing eingetragenen, zu 5 % verzinslichen Darlehnskorderungen von 5400,— be w. 600,— für kraftlos erklärt.

Elbing, den 10. März 1927.

Amtsgericht.

[122487]

379, für tot erklärt worden.

szuletzt wohnhaft gewesen in Breckerfeld,

für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes

ist der 31. Dezember 1918, nachmittags

12 Uhr, festgestellt. Hagen i. W., den 2. März 1927.

[122479]

Durch Ausschlußurteil vom 25. Februar 1926 ist der am 2. Mai 1896 in Schmarrie, Kr. Springe, geborene Füsilier Karl Faber für tot ertlärt. Als Todestag ist der 25. April 1917, mittags 12 Uhr, festgestellt. Amtsgericht Münder, 28. Februar 1927.

(122478]

Durch Ausschlußurteil vom 21. De⸗ zember 1926 ist der am 9. Mai 1877 in Frankenau, Kreis Rössel, geborene Land⸗ wirt Bernhard Tiedemann, zuletzt Wehr⸗ mann im Landwehrinfanterieregiment Nr. Als Todes⸗ tag ist der 22. Juli 1917 festgestellt.

Summe

1 8* 8 111“ 1ö6“ 8 I. Halle 0 090 .74277„ 0 Ir.

III. 8 8 IV.

9 434 667

16 296 566 14 289 348 15 698 383 17 906 077

1 037 14 902 15 063 14 652 14 828

2 409 17 996 18 557 18 337 17 323

6 677 49 893 49 710 48 649 48 471

9 437 696 16 298 876 14 287 000 15 690 479 17 923 074

8 397 983

13 926 069 12 193 561 13 611 323 15 595 90)66

Summe

I. II. III. IV.

64 190 374

435 640 362 994 396 328 487 751

14 861 303 301 326 338

18 053

768 684

49 181

3 262 2 620 2 436 2 678

64 199 429

437 644 363 998 399 684 499 688

55 326 859

187 067 164 739 171 181 205 763

4. II. III. IV.

Summe

1 682 713

9 886 861 9 118 992 10 305 858 10 718 128

317

8 345 8 445 8 280 8 321

2 749

16 758 16 901 16 251 16 071

1 701 014

9 887 002 9 119 039 10 305 931 10 718 611

728 750

9 840 827 9 083 683 10 266 727 10 675 833

I. II. 111. IV.

1X“ Zusammen in Preuß

Summe

40 029 839

29 026 847 25 827 501 28 794 644 31 688 601

8 348 24 586 24 837 24 286 24 544

16 495

76 935 75 874 73 862 73 739

7 596

29 140 29 574 28 798 27 491

40 030 583

29 029 557 25 825 189 28 792 269 31 721 707

39 867 070

26 095 355 23 273 150 26 207 582 28 744 575

Summe

115 337 593

104 320 662] 115 3687 75 102 24 b63

28 751

L122477]

Das unterzeichnete Gericht hat heute den Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buche von Ueckendorf Band 1 Artitel 62 (jetzt Band 8 Blatt 392) in Abteilung III unter Nr. 4 unterm 25. Juli 1919 für den Maschinenmeister Wilhelm Silberkuhl in Marten bei Dortmund eingetragene Restkaufgeldhypothek von 3300 nebst 4 ½ vH Zinsen für krarftlos erklärt.

Gelsenkirchen, den 5. März 1927.

Das Amtsgericht. [122488]

Durch Ausschlußurteil vom 3. März 1927 sind: 1. der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Lübeck innere Stadt Bl. 1331 in Abt. III unter Nr. 9 für die Witwe des Landmannes Struve, Katharine geb. Sievers, in Hademarschen bei Heide i. Holst. eingetragene Hypothek von 5000 ℳ, 2. der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Lübeck innere Stadt Bl. 1331 in Abt. III unter Nr. 8c für die Lehrerin Anna Marta Struve in Itzehoe eingetragene Hypothek von 5000 für kraftlos ertklärt worden.

Lübeck, den 8. März 1927.

Das Amtsgericht. Abteilung 6. [122489]

In der Fhesgebhatssache des Kirchen⸗ vorstandes der kath. Kirchengemeinde zu Neuwerk, vertreten durch den Pfarrer Zimmermann, H. Retz und Robert Könes, bat das Amtsgericht, Abtlg. 2, in M.⸗Gladbach für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief bigl. der im Grundbuch von M.⸗Gladbach⸗Neuwerk Bd. 14 Art. 698 in Abt. III unter lfd. Nr. 1 für die kath. Pfarrkirche Neuwerk über 900,— (neunhundert Mark) einge⸗ tragene Hypothek wird It. Ausschlußurteil vom 5. März 1927 für kraftlos erklärt.

Amtegericht. [122490]

In der Aufgebotssache der kath. Kirchen⸗ gemeinde M.⸗Gladbach⸗Bettrath, vertreten durch Pfarrer Hannot, A. Vennen und Joh. Hoppenkamps hat das Amtsgericht Aöbt II in M.⸗Gladbach für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief bzgl. der im Grund⸗ buch von M.⸗Gladbach⸗Neuwerk Band 52, Artikel 2459 in Abt. III unter lfd. Nr. 1 für de kath Pfarrkirche zu Bettrath, Gemeinde Neuwerk, eingetragene Hypothek über 5000 (fünftausend Mark) wird lt. Ausschlußurteil vom 5. März 1927 für kraftlos erklärt.

Amtsgericht.

[122472] Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache des Josef Neu⸗ kirchen, Schuhmachermeister in Bürrig, Myliusstraße 92, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hoever in Opladen, hat das Amtsgericht in Opladen durch den Amtsgerichtsrat Freyschmidt für Recht erkannt: Der verlorengegangene Hypo⸗ thekenbrief bezüglich der im Grundbuche von Bürrig Band 10 Blatt 456 in Ab⸗ teilung 11I Nr. 1 über 3300 zugunsten der Sparkasse der Bürzermeisterei Küpper⸗ steg, die in die Städtische Sparkasse Wiesdor aufgegangen ist, eingetragenen

ypothef wird für kraftlos erklärt. Die

osten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last. 8

[122484] Oeffentliche Bekanntmachung. Der Kaufmann Eduard Fusccher, wohn⸗

haft in Rotterdam, Hugo⸗Molenaar⸗

Straße 32 b, hat am 30. Juli 1926 die

von ihm an Heinrich Fischer, wohnhaft

Bremen, Landwehrstraße 68, erteilte Voll⸗

machtsurkunde für kraftlos erklärt. Gemäß

§ 176 G⸗B. wird die Kraftlos⸗ erklärung der Vollmachtsurkunde hiermit öffentlich bekanntgemacht Bremen, den 12. März 1927, Gerichtsschreiber des Amtegerichts.

Durch Ausschlußurteil vom 2. März 1927 ist der verschollene Ferdinand Rons⸗

Amtsgericht Seeburg, den 1. März 1927.

[122498

Oeffentliche Zustellung. In Sachen der verehelichten Arbeiter Clara Kitzler, geb. Haubitz, in Krietern bei Breslau, Schweidnitzer Chaussee 36, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Erich Dienst⸗ fertig in Breslau, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Fritz Kitzler, früher in Bettlern bei Breslau, setzt unbekannten Aufenthalts, ladet die Klägerin den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 10. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten vertreten zu lassen 2. R. 463/25. Breslau, den 11. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Land⸗ gerichts.

[122501] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Frau Rosa Münnich, geb. Hildebrandt, in Erfurt, Alte⸗Fritz⸗ straße 94 I, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ rigter: Rechtsanwalt Dr. Rudnicki in Erfurt, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter

Nr. 35/0, mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekanntgemacht. Landshut, den 12. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(122505] Oeffentliche Zustellung.

Die Kathäarina geb. Angermayer, ver⸗ witwete Felmer, Ehefrau zweiter Ehe von Franz Müller, in Matnz, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Billhardt in Mainz, klagt gegen den Franz Müller, Schlosser unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Mainz, auf Grund der §§ 1568 und 1565 des Bürgerlichen Ge⸗ setzbuchs, mit dem Antrage, die am 5. Juni 1926 vor dem Standesbeamten in Mainz geschlossene Ehe der Streitteile zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Hessischen Land⸗ gerichts in Mainz auf den 20. Mai 1927, vormittags 9 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Mainz, den 8. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Hessischen Landgerichts.

(122506] Oeffentliche Zustellung. Die Fabrikarbeiterin Katharina Kastler in Dachau Jocher Straße 3, vertreten

durch Rechtsanwalt Justizrat Nikolaus Schlelein in München, Bayerstraße 7 a/II, klagt gegen ihren Ehemann Johann Georg Kastler, Hilfsarbeiter, früher in Dachau, nun unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Be⸗ klagten geschieden. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu erstatten. Der Beklagte, Johann Georg Kastler, wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstrerts auf

Paul Münnich, zuletzt in Erfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, ist Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf den 3. Juni 1927, vormitiags 9 Uhr, vor der 3. Zwil⸗ kammer des Landgerichts in Erfurt, Zim⸗ mer 99, bestimmt, zu dem der Beklagte geladen wird mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Erfurt, den 20. Februar 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[122500] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Arbeiters Paul Kürbis in Ammern bei Mühlhausen i. Thür., Siedlung Nr. 17, jetzt unbekannten Auf⸗ enthaltsS, Klägers und Widerbeklagten, gegen seine Ehefrau Klara Kürbis, geb. Albrecht, in Mühlhausen i. Thür., Garten⸗ straße Nr. 6. Beklagte und Widerklägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

Grünefeld in Erfurt, ist Termin zur Fort⸗ setung der mündlichen Verbandlung auf den 3. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt, Zimmer Nr. 99. anberaumt, zu dem der Kläger und Widerbeklagte ge⸗ laden wird mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Erfurt, den 4. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[122502] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Ella Brotzki, geb. Valzer, in Görlitz, Neißnraße 13, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Roth⸗ in Görlitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Franz Brotzki, früher in Görlitz, jetzt unbekannten Aufenthalts. unter der Behauptung, daß er sie in raher Weise mißhandelt, sie bedroht und beleidigt

habe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe der Parteien. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgelichts in Görlitz auf den 9. Mai 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Görlitz, den 10. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[122503] Oeffentliche Zustellung.

Die Oberwachtmeistersfrau Maria Wiesenmayer in Moosbuig, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: R⸗A. Schüllner, Landehut, beantragt gegen ihren Ehemann Leon⸗ hard Wiesenmayer, Oberwachtmeister a. D., unbekannt wo, im Klageweg Scheidung der Ehe aus seinem Ver⸗ schulden und ladet ihn auf Samstag, den 30. April 1927, vormittags

9 Uhr, zur mündlichen Verhandlung 8 das Landgericht Landshut, Sitzungssaͤal

88—

Freitag, den 29. April 1927, vor⸗

mittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 60

des Landgerichts München II, 1. Zivil⸗ kammer, mit der Aufforderung geladen, einen beim Landgericht München II zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen. München, den 10. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts München II.

[122508] Oeffentliche Zustellung.

Die Pauline Christine Bäuerle, geb. Hermann, in Eßlingen. Hirschstraße 2, ver⸗ treten durch R⸗Anwe. Thalmessinger, Dr. Strauß und Dr. Mandry in Stuttgart, klagt gegen ihren zuletzt ebenfalls in Eßzlingen, Hirschstraße 2, wohnhaft ge⸗ wesenen, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehemann Ernst Gottlieb Bäuerle, Händler, mit dem Antrage: Die zwischen der Klägerin und dem Bekl. am 3. März 1917 vor dem Standesamt Eßlingen geschlossene Ehe wird geschieden und der Bekl. für den allein schuldigen Teil erklärt, eventl. den Bekl. zur Her. stellung der häuslichen Gemeinschaft zu verurterlen und dem Bekl. die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer V des Landgerichts zu Stuttgart auf Mon⸗ tag, den 13. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Den 5. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts Stuttgart.

[122509] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Elly Bellstedt, geb. Rackel, in Zahna, Bez. Halle, Wittenberger Straße 5, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte J.⸗R. Herm un und Dr. Schu⸗ mann in Torgau, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Maler Ferdinand Bellstedt aus Zahna, jetzt unbekannten Aufenthalte, unter der Behauptung, der Beklagte arbeite sehr selten, sorge nicht für seine Frau und mißhandele diese bäufig. Er treibe Ehebruch mit einer gewissen Frau Schwarze und sei wegen mehrerer schwerer Straftaten bestraft, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien gemäß §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtosstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Torgau auf den 21. April 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Auftorde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Torgau, den 5. Februar 1927.

[122493] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Margarete Sbikowski, vertreten durch das Jugendamt der Stadt Allenstein, kiagt gegen den Fleischer Aloysius Schwark, früher in Gr. Bertung wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts. unter der Behauptung, daß er der Er⸗ zeuger der Klägerin sei, mit dem Antrage, t1. den Beklagten zu verurteilen, der am 19. April 192v1 geborenen Klägerin vom Tage der Klagezustellung bis zur Vollen⸗ dung des 16. Lebensjahres an Stelle der durch Anerkenntnis⸗ und Vervpflichtungs⸗ verhandlung vom 28. Mai 1921 fest⸗ gesetzten Rente eine Unterhaltsrente von 90 RM vierteljährlich im voraus zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die später fällig werdenden an jedem Quartalsersten, 2. die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Allenstein, Zimmer 50, auf den 24. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Allenstein, den 9. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[(122494] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Kurt Rettkowitz, vertreten durch das Jugendamt der Stadt Allenstein, klagt gegen den Fleischer Aloysius Schwark, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung. daß er der Erzeuger des Klägers sei, mit dem Antrage: 1. den Beklagten zu ver⸗ urteilen dem Kläger vom Tage der Ge⸗ burt, dem 27. April 1922, bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres eine Unter⸗ haltsrente von 90 RM neunzig Reichsmark vierteljährlich im voraus zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort und die später fällig werdenden an jedem Quartalsersten, 2. die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzu⸗ erlegen, 3. das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Allen⸗ stein, Zimmer 50, auf den 24. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen. Allenstein, den 9. März 1927. Amtsgericht.

[122495] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Elvira Blote in Bortfeld, vertreten durch den Amtsvor⸗ mund Diekmann beim hiesigen Kreisfür⸗ sorgeamt, Jugendamt hier, Eiermarkt 5, klagt gegen den Schlachter Willi Riesche, früher hier, am neuen Petritore 2, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage: 1. dem Kinde z. Hd. des Kreisfürsorge⸗ amts Jugendamts Braunschweig von seiner Geburt, d. i. vom 7. 1. 1927, ab eine Unterhaltsrente von 25 RM monatlich im voraus bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sorort, die künftig fälligen am Ersten eines jeden Monats zu zahlen, 2. das Urteil gemäß § 708 Ziff 6 ZO. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Braunschweig auf den 17. Mai 1927, vormittags 10 Uhr. Zimmer 32. geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.

Braunschweig, den 2. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 19.

[122496] Oeffentliche Zustellung.

Das minderjährige Kind Richard Seidel vertreten durch den Magistrat, Jugendamt in Görlitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Weiß in Hirschberg i. Schl., klagt gegen den Stellmacher Ernst Kaulfers aus Görlitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Anttrag auf Unterhaltszahlung. Der Beklagte wird zur weiteren münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zwilkammer des Landgerichts in Hirschberg i. Schl. auf den 26. April 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Auftforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen, geladen

Hirschberg, den 7. März 1927.

Der Gerichteschreiber des Landgerichts.

[122504] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Anny Löwenstein, geb. Herrmann, in Mainz, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Winter und Dr. Jacob in Mainz, klagt gegen ihren Ehemann Karl Johannes Löwenstein, Kaufmann, früher in Mainz, unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien vor dem Standes⸗ beamten in Mainz am 2. Dezember 1925 geschlossene Ehe zu scheiden, den Beklagten mit Alleinschuld und den Kosten des Rechtestreits zu belasten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

handlung des Rechtsstreits vor die

1. Zivilkammer des Hessischen Landgerichts in Mainz auf den 9. Mai 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Mainz, den 9. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Hess. Landgerichts.

[122497] Oeffentliche Zustellung. Das minderjährige uneheliche Kind Anneliese Emma Siegmann in Carls⸗ hafen, vertreten durch Kreisfürsorgeinspektor Losch in Hokgeismar, klagt gegen den Arbeiter Heinrich Müller, früher in Effolderbach, jetzt unbekannt wo, unter der Behauptung, daß Müller der Vater des von der ledigen Helene Marg. Minna Siegmann am 13. 12. 1926 geborenen Kindes Anneliese Emma Siegmann sei, weil dieser der Kindesmutter in der gesetz⸗ lichen Empfängniszeit, d. h. in der Zeit vom 14. Februar bis 15. Juni 1926 geschlechtlich beigewohnt habe. Müller sei gemäß §§ 1708, 1717 B. G.⸗B. ver⸗ pflichtet, dem Kinde Unterhalt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres vor⸗ behaltlich der weitergehenden Ansprüche aus § 1708 Abs. 2 B. G.⸗B. zu gewähren, mit dem Antrage, denselben zu verurteilen, dem Kinde, zu Händen des Jugendamts Hofgeismar, von semer Geburt, d. i. vom 13. Dezember 1926, ab eine Unterhalts⸗ rente von 60 RM vierteljährlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die

künftig fällig werdenden am Ersten jeden

Monats zu zahlen, die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen und das ergehende Urteil nach § 708 Ziff. 6 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das hessische Amtsgericht in Ortenberg auf den 5. Mai 1927, vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, geladen. 8 Ortenberg, den 4. März 1927.

Keelb, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[122510]

Die geschiedene Frau Gertrud Fugmann, xeb. Tapken, in Bremen, Charlotten⸗ ftaße 7, klagt gegen den Kapellmeister Andreas Fugmann in New York, Adresse unbekannt, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr gemäß § 1578 B. G.⸗B. Unterhalt zu gewähren hat, mit dem An⸗ trage auf Zahlung einer Unterhaltsrente von monatkich 250 RM. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Wesermünde⸗Lehe in Wesermünde auf den 10. Mai 1927, vormitags 9 Uhr, Nordstr. 10, Zimmer 12. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Wesermünde⸗Lehe, den 11. 3. 1927.

(122511] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Hermann Deninger G. m. b. H. in Frankfurt a. M. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Coppel in Elber⸗ feld, klagt gegen die Ehefrau Heinrich Frankenmöller, früher in Barmen bez. Crefeld, mit dem Antrage, die Beklagte kostenfällig zur Zahlung von 247,50 RM zu verurteilen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird die Be⸗ klagte vor das Amtsgericht hier, Zimmer Nr 15, auf den 25. April 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.

Barmen, den 7. März 1927.

(Unterschrift), Gerichtsaktuar, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[122512] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Carl Salbach G. m. b. H. in Berlin NW. 7, Unter den Linden 67, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wehlau in Berlin SW. 19, Jerusalemer Straße 3/4, klagt gegen den Herrn Siegfried Gembicki, früher in Berlin, Bendler⸗ straße 9, jetzt unbekannten Aufenthalts, im Wechselprozeß, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin die Summe von 1370 R nebst 7 vom Hundert Zinsen seit dem 2. September 1925 und 20 RM Wechsel⸗ unkosten zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 19 Kammer für Handelssachen des Landgerichts I1 in Berlin, Neues Gerichtsgebäude, Gruner⸗ straße, II Stock. Zimmer 74 76 auf den 31. Mai 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozepbevollmächtigten vertreten zu lassen. Die Einlassungsfrist beträgt drei Wochen. 68 P. 28 27.

Berlin, den 10. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

1121952 Oeffentliche Zustellung. Der Herbert Fuhrmann in Breslau, Waterloostraße 5, kiagt gegen die Ida