1927 / 66 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklaaten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Ziviltammer des Landgerichts in M.⸗Gladbach auf den 10. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, Saal 49 mit der Aufforderung, sich durch einen bei dieem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt „2 Prozezbevollmächtigten vertreten zu lassen.

M. Gladbach, den 11. März 1927.

Gerichteschreiber des Landgerichts. [123582 Oeffentliche Zustellung.

Die Schlossersehefrau Johanna Eisen⸗ brand, geb. Reith. in Fulda. Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. E. Silbermann in München, klagt gegen den Schlosser Julius Eisenbrand, zuletzt in Mittenwald nun unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung (Pr.⸗Reg. Nr. E. 128/1927 II) mit dem Antrage, zu er⸗ kennen: I. Die Ehe der Streitsterle wird aus Verschulden des Beklagten geüchieden. I11. Der Betlagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu erstatten. Die Klägerin ladet den Betlaaten zur mündlichen Verhandlung des Rechtesstreits vor die II. Zwilkammer des Landgerichte München II auf Dienstag, den 10 Mai

1927, vormittags 9 Ühr, Sitzungs⸗

saal 60/0, Justi palast, mit der Aufforderung. einen beim Landgericht München II zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen. Der Sühneversuch wurde für nicht erforderlich erklärt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt⸗ gemacht. München, den 14. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts München II.

[123581] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. Frau Luise Simon, geb. Kluge, in Küstri, Plantagenstr. 42, Pro⸗ zeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justiz⸗ rat Dr. Binting und Dr. Hafenrichter in Landsberg a. W. gegen den Arbeiter August Simon. 2. Frau Minna Böhm,

eb. Wilte, in Vietz a. d. Oöstbahn Casper⸗ traße 89, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Goetsch in Landsberg a W., gegen den Arbeiter Gustav Böhm, 3 Frau Kenlara Werner geb Hahnfeld, in Modder⸗

wiee, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Kurt Meyer in Landsberg a. W., gegen den Schlosser Karl Werner, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten unter Auf⸗ erlegung der Kosten für den allein schul⸗ digen Teil zu erklären. Sämtliche Be⸗ klagte sind z. Zt. unbekannten Aufenthalts. ie Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in Landeberg a. W. auf den 19. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht stenen Rechtsanwalt vertreten zu assen. Landsberg a. W., den 14. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

1123579 Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. die Stadtgemeinde Frank⸗ furt a. M., vertreten durch den Magistrat, Woh fahrtsamt in Frankfurt a. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.⸗R. Dr. Leo Weiß in Frankfurt a. M., gegen den Eeuard Orth, früher in Frank⸗ furt a. M., jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Zahlung von 658 RM nebst 7 % Zinsen seit dem 1. Januar 1927 für gewahrte Darlehen und unentgeltliche Verpflegung 21. O. 17/27 —, 2. die Ehefrau Mathilde Ehmann, geb. Schuster, in, Waiblingen, Schorndorfer Straße, Prozeßbevollmächtigter. Rechtsanwalt Max Bachrach in Frankfurt a. M., gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Hermann Eh⸗ mann, früher in Frankfurt a. M., setzt unbekannten Au enthalts, mit dem Antrag, die am 5. November 1903 vor dem Standesbeamten zu Waibhlingen geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären 25 R. 17/27 —, 3. die Ehefrau Caroline Robertine Staab, geb. Kripp, Bad Hombuig v. d. H., Höhestraße 44, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Abelmann in Franffurt a. M., gegen ihren Ehemann. den Dentist Heinrich genannt Heinz Staab, zuletzt in Bad Homburg v. d. H., Höhestraße 44, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der 8 1565 und 1568 B. G.⸗B. mit dem

ntrag auf Ehescheidung 12. R. 13/27 —, 4. die Ehefrau Sofie Göpfert, geb. Langen⸗ vörfer, in Frankfurt a. M., Friesengasse 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wertheimer in Frankturt a. M., gegen ihren Ehemann, den Metzger Karl Göpfert, früher in Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1568 und 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung 25/13 R. 122/26 —. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Frankrurt a. M zu 1 auf den 9. Mai 1927, vorm. 10 Uhr, vor die 10. Zwvil⸗ kammer, zu 2 auf den 2. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, vor den Einzelrichter der 12. Zivilkammer, zu 3 auf den 2. Juni 1927, vorm. 10 Uhr, vor die 6. Zwil⸗ kammer, zu 4 auf den 30. April 1927, vorm. 10 Uhr, vor den Einzelrichter der 12. Ziviltammer mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Frankfurt a. M., den 15. März 1927.]

Der Gelichtsschreiber des Landgerichts. [123145] Oeffentliche Zustellung.

Der Schistsmakler Wustav Jonasson in Kiel⸗Holtenau, Kanatstraße, Prozeß⸗

bevollmächtigter: Rechtsanwalt Spiegel in Kiel, klagt gegen den Schiffsingenieur Wilbelm Bauer, früher in Woltersdorf b. Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er für Schiffs⸗ klarierung eine Forderung an ihn habe, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 50,— RM nebst 10 % Zinsen seit Klageerhebung zu zahlen und wegen dieser Forderung die Zwangs⸗ vollstreckung in den Motorsegler „Pelikan“, eingetragen im Schiffsregister mit dem Unter⸗ scheidungsmerkmal D. R. T. L. zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtegericht in Kiel, Abt. 19 auf Freitag, den 6. Mai 1927,. vormittags 11 Uhr Zimmer 78, Ringstraße 21, Anbau II. Stock geladen.

Kiel, den 10. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[123590] Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt Dr. Flachs in Sebnitz (Sachsen) klagt gegen den Kautmann Theodor Jenesescu in Lindau⸗Schachen Haus Nr. 31, fetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund einer Forderung von 36 Reichsmark 91 Pfg., mit dem An⸗ trage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 136 Reichsmark 91 Pfg nebst 7 v. H. Zinsen darauf seit

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dem 31. 1. 1927 u zahlen. Der Be⸗ klagte hat die Kosten des Rechtsstreite zu tragen Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Der Beklaate wird zur münd⸗

lichen Verhandlung des Rechtestreits vor

das Amksgerscht 27. April 1927 vormittags 9 Uhr,

Sebnitz auf den

eladen. Sebnitz, den 9. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

4. Verlosung Mx. von Wertpapieren.

124247]/ Bekanntmachung.

Unsere außerordentliche Gewerkenver⸗ ammlung vom 21. Februar 1927 hat be⸗ chlossen, die Genußrechte der Altbesitzer

aus unserer 4 % Anleihe von 1904 und unzderer 4 ½ % Anleihe von

Barabfindung’ in Hundert des Nennbetrags abzulösen.

1909 durch Höhe von 40 vom

Die Genehmignng der Höhe der Bar⸗

abfindung ist bei der zuständigen Spruch⸗

telle beantragt worden. 1 8 Wir bestimmen biermit eine Frist bis um 1. Okteber 1927, nach deren Ablauf

die obenbezeichneten Genusnechte nur noch

n der oben bekanntgemachten Form aus⸗

geübt werden können

Gleichzeitig kündigen wir hiermit oben⸗

bezeichnete Anleihen sowie unsere 5 % An⸗

eibe von 1922 zur Rückzahlung am . Juli 1927.

Halle a. S., den 18. März 1927. Gewerkschaft des Bruckdorf⸗ Nietlebener Bergbau⸗Vereins. Die Direktion.

Wolf. J. Vollm.: Rottstedt.

[123844]

1000 90 2500 1000 1000 500 1000 300 400 150 1400 100

8000 Stück

1 075 260 g 358 400 g 179 210 g 107 526 g

53 763 g 35 842 g

UIUHII-

bilden gegenwärtig die Ostpreußische Landschaft, die Westpreußische Landschaft, die Schlesische Landschaft,

die Pommersche Landschaft,

anstalten besteht. ist bis jetzt nicht eingeführt.

Landschafts⸗Direktion vertritt. Beamte herangezogen für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

1873 (Gesetzsamml. S. 309) nebst

Nachträgen. Satzungsänderungen

Genehmigung.

vom 10. Januar 1925 befugt erklärt worden, den Inhaber lautende und

zwecks seitens de

welche die

ausgegeben zu werden, . 8 Grundstücke

auf bepfandbriefungsfähige

bruar 1925).

pfandbriese zur Ausgabe kommen.

CRGBl. I1 S. 254) 35,842 g Feingold Vervielfältigung hergestellten Landschafts⸗Direktion und schriftliche

register bescheinigenden Kontrollbeamten

ausgetertigt, entsprechen, und

Den Pfandbriefen werden

Die vom

hypotheten in Stücken zu

1075,260 358,420 179,210 107,526

53,763

35,842

werden die Geschäftsräume der Haupt⸗Ritterschafts⸗Direttion benutzt

dürfen Rechte der Inhaber bereits ausgegebener Pfandbriefe vorgenommen werden und bedürsen der Zustimmung der Generalversammlungen oder mächtigten engeren Ausschüsse der verbundenen Kreditanstalten sowie der staatlichen

12

Namensunterschrift des die

8 VProspekt über 10 000 000 Goldmark 6 % Goldpfandbriefe der Central⸗Landschaft für die Prenßischen Staaten.

Reihe A Nr. 1 bis 8000. 700 Stück zu je 5000 GM = 1 792 100 g Feingold Nr.

1 700 = 3 500 000 GM. 88 701 1700 = 3 000 000 1701 4200 = 2 500 000 „4201 5200 = 500 000 „5201 6200 = 300 000 6201 6600 = 60 000 6601 8000 = 140 000

= 10 000 000 GM.

-2 2 2 2 2

Die Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten ist durch landesberrlich genehmigtes Statut vom 21. Mai 1873 das durch die Preußische Gesetz⸗Sammlung von 1873 auf Seite 309 ff. veröffentlicht wurde juristische Person des öffentlichen Rechts: ein mit den Rechten einer Korporation ausgestatteter Verband zur Förderung des Kredits der Grundbesitzer, insbesondere durch gemeinsame Ausgabe von landschaftlichen Zentralpfandbriefen. Den Verband

errichtet worden. Sie ist eine

das Ritterschaftliche Kredit⸗Institut für die Kur⸗ und Neumark Brandenburg, das Neue Brandenburgische Kredit⸗Institut,

die Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz, das Kredit⸗Institut für die Ober⸗ und Niederlausitz,“ die Landschaft der Provinz Sachjen die Schleswig⸗Holsteinische Landschaft und die Landschaft der Provinz Westfalen.

Mit Genehmigung der dem Verbande angehörenden Kreditanstalten können sich ihm auch andere preußische lansschaftliche Kreditanstalten anschließen. Landschaft hat ihren Sitz in Berlin und ihren Gerichtsstand bei dem Landgericht 1 daselbst. Die Geschäfte der Central⸗Landschaft werden durch die „Central⸗Landschafts⸗ Direktion für die Preußischen Staaten“ verwaltet, welche den Vervand auch nach außen vertritt und aus je einem Mitgliede der obersten Verwaltungsorgane Generallandschaftsdirektionen, Haupt⸗Ritterschafts⸗Direftion) der verbundenen Kredit⸗ Eine besondere Verwaltungseimichtung für die Central⸗Landschaft Den Vorsitz in den Versammlungen und die laufenden Geschäfte der Central⸗Landschafts⸗Direktion führt vielmehr derjenige Haupt⸗Ritter⸗ schafts⸗Direktor, welcher in Berlin jeinen ständigen Wohnsitz hat und das Ritter⸗ schaftliche Kredit⸗Institut für die Kur⸗ und Neumark Brandenburg in der Central⸗ Für die Verwaltungszwecke der Ceontral⸗Landschaft

Die Central⸗

und deren

Die Staatsaufsicht über die Central⸗Landschaft führt der Preußische Minister

Die Satzung der Central⸗Landschaft besteht aus dem Statut vom 21. Mai den dazu erlassenen,

gehörig bestätigten nur ohne Verletzung wohlerworbener

der von diesen er⸗

Durch den vom Preußischen Staatsministerium genehmigten Statutennachtrag (Gesetzsamml. S. 14) is . Förderung des Kredits der Grundbesitzer auf

ist die Central⸗Landschaft für

Inhaber landschaftliche

unkündbare

Zentralgoldpfandbriefe zu 8 % oder einem geringeren Zinssatz auszugeben. Die Goldpfandbriese sind dazu bestimmt, verbundenen bewilligt zu 8 % verzinsliche derartige Pfandbriefe ausgegeben worden (zu vgl. Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom 7. Fe⸗ Laut einstimmigem Beschluß der hierzu ermächtigten Central⸗Land⸗ schafts⸗Direknon sollen vom 1. April 1927 ab auch 6 % landschaftliche Zentralgold⸗

als Gegenwert für Tilgungsdarlehen landschaftlichen Kreditanstalten haben. Bieher sind lediglich

Die landschaftlichen Zentralgoldpfandbriefe sind durch den Reichsrat zur An⸗ legung von Mündelgeld für geeignet ertlärt worden (zu vgl. Bekanntmachung des Reichsministers der Justiz vom 16. Juli 1925 =RG Bl. I S. 149). Goldmark, die dem Geldwert einer bestimmten Menge Feingold entsprechen, werden auf der Berechnungsgrundlage des § 3 des Münzgesetzes vom 30. August 1924 wonach 100 tragen die im Unterschriften des eines Central⸗Landschafts⸗Syndikus

Sie lauten auf

Goldmark einer Wege der

Menge von mechanischen Vorsitzenden der Central⸗ sowie die hand⸗

Eintragung in das Goldpfandbrief⸗

Von dieser Bescheinigung hängt die Gültig⸗

1792,100 g Feingold mit den Nummern

keit der Unterzeichnung der Goldptandbriefe ab.

zur Erhebung der halbjährlich am 1. April und 1. Oktover nachträglich zahlbaren Zinsen auf einen zehnjährigen Zeitraum Zinsscheine mit den Nummern 1 bis 20 beigegeben, von denen der erste am 1. Oktober 1927

mindestens ½ %

oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks übersteigen.

an den Markt gebracht werden. Die Verwertung der Pfandbriefe wird nicht den Darlehnsnehmern überlassen, sondern ausschließlich durch die verbundenen landschaft⸗ lichen Kreditanstalten oder deren landschaftliche Banken bewirkt werden.

Für die Sicherheit von Kapital und Zinsen der Goldpfandbriefe haften:

a) das Vermögen der Central⸗Landschaft;

b) das Vermögen jeder einzelnen zur Central⸗Landschaft verbundenen land⸗ schaftlichen Kreditanstalt nach Verbältnis desjenigen Betrages, zu welchem bei der Kreditanstalt zur eit der Inanspruchnahme Grundstücke mit landschaftlichen Zentralpfandbriefen belsehen sind, insoweit das Vermögen nicht für ältere wohlerworbene Rechte dritter verbaftet ist; diejenigen Hypothekenorderungen, welche von den einzelnen zur Central⸗ Landschaft verbundenen landschaftlichen Kreditanstalten für in land⸗ schaftlichen Zentralgoldpfandbriefen ausgegebene Darleben erworben sind: die von einem Pfandbrietsinhaber in Anspruch genommene land⸗ schaftliche Kreditanstalt ist verpflichtet, die Forderung des Pfoand⸗ briefeinbabers auf die Eigentümer aller Güter, welche mit Darlehen in landschaftlichen Zentralgoldpfandbriefen beliehen sind, zu verteilen und von ihnen einzuziehen; als allgemeine Garantie die Tilgungsfonds sämtlicher zum centralland⸗ schaftlichen Verbande gehörigen Grundstücke, deren verhältnismäßige Heranziehung vorkommendenfalls nach näherer Anordnung der Central⸗ Landschafts⸗Direktion erfolgt:

8) die kreditverbundenen Grundbesitzer nach Maßgabe der §§ 65, 91, 96, 97 des Preußischen Allgemeinen Landrechts Teil II Titel 6. .

Die landschaftlichen Zentralgoldpfandbriefe werden nur auf Grund von Hypo⸗ theken ausgegeben, welche die kreditverbundenen Grundbesitzer den einzelnen landschaft⸗ lichen Kreditanstalten für deren Forderung an Kapital, Jahreszahlungen (Zinsen, Tilaungs⸗ berträgen, Verwaltungskostenbeiträgen) sonstigen Nebenleistungen und Kosten gemäß dem Reichsgesetz über wertbeständige Hypotheken vom 23. Juni 1923 (-RG Bl. I S. 407) und den sonstigen reichs⸗ und landesgesetzlichen Vorschriften bestellt und in das Grund⸗ buch des beljebenen Grundstücks als Buch⸗ oder Briefbypothek haben eintragen lassen. Die Hypotheken müssen, von besonderen Ausnahmefällen abgesehen, erst⸗ stellige sein. Die Pfandbriessdarlehen, für welche sie bestellt sind, und damit auch die Goldpfandbriese, unterliegen einer regelmäßigen Tilgung nach Maßgabe der Satzung der einzelnen verbundenen Kreditanstalt. Die jährlichen Tilgungsbeiträge sind auf bemessen. Die Tilgung beginnt mit Anfnahme der Pfandbriefs⸗ darleben, bei einigen Kreditanstalten, z. B. der Schlesischen Landschaft und den Pommerschen Landschaften, nach Ablauf von 3 Jahren seit jener Autnahme. Die Tilgung erfolgt in der Weise, daß die halbjährlichen Tilgungsbeiträge entweder zuzüglich der jeweilig ersparten Zinsen vom Kavital abgeschrieben oder Zins auf Zins zu einem besonderen Tilgungsfonds angesammelt werden. 1

Für jedes so sichergestellte Darlehn darf ein entzprechender Betrag landschaft⸗

licher Zentralgoldpfandbriese ausgefertigt werden. Der Gesamtbetrag der umlaufenden

Goldpfandbriefe darf den Gesamtbetrag der für die verbundenen Kreditanstalten ein⸗ getragenen Hypotheken nicht übersteigen. Die Höhe des Grundstückswerts, bis zu welcher durch derartige Hypotheken gesicherte Prandbriefsdarlehen gewährt werden können, richtet sich nach den von der Staatsaufsichtsbehörde genehmigten Satzungsbestimmungen derjenigen verbundenen Kreditanstalt, zu deren Bereich das zu bepfandbriefende Grundstück gehört, oder durch deren Vermittelung die Bepfandbriefung errolgt. Die Beleihungsgrenze durfte in Vorkriegszeiten keineswegs die ersten zwei Drittel des Taxwertes des beliehenen land⸗ Gegenwärtig bleibt sie hinter diesem Höchstsatz erheblich zurück und geht im Falle einer Bepfandbriefung mit 6 % landschaftlichen Zentralgoldpfandbriefen bei keiner verbundenen landschaftlichen Kreditanstalt über 40 % des Vorkriegstarwertes hinaus, abgeseben nur von den Pommerschen Landschaften, bei denen die Beleihungsgrenze für Böden der ersten und zweiten Bonitierungstlasse 48 % des Vorkriegstaxwertes erreicht und von der Landschaft der Provinz Sachsen, bei der die Beleihungsgrenze für die besten Bördeböden rund 47 % des Vorkriegstaxwertes erreicht. Die Inhaber der landschaftlichen Zentralgoldpfandbriefe sind berechtigt, von der Central⸗Landschaft zu verlangen: a) die Zahlung der in den Zinsscheinen als Zinsen verschriebenen Menge Feingold in den festgesetzten Fälligkeitsterminen und b) die Zahlung der in den Pfandbriefen als Kapital verschriebenen Menge Feingold für den Fall, daß die Pfandbriefe zur baren Einlösung öffentlich aufgekündigt werden. Die Centrat⸗Landscharts⸗Direktion ist zu solcher Bareinlösung im Wege der Aufkündigung verpflichtet, wenn eine verbundene Kreditanstalt die Aufkündigung auf Grund ihrer Satzung beantragt oder die Central⸗Landschafts⸗Direktion eine Aufkündigung beschließt. Aufkündigungen von Goldpfandbriefen kommen hiernach

in Frage 8— a) zur Belegung der Tilgungsbeiträge oder bar zurückgezahlter Hypotheken⸗ kapitalien und - 8 b) bei Aufgabe des Systems der Goldpfandbriefe oder bei Einstellung der

8 Ausgabe von Goldpfandbriefen eines bestimmten Zinssatzes.

Die aufzukündigenden Pfandbriefe werden durch das Los bestimmt, das am Sitze der Central⸗Landschafts⸗Direktion von einem Central⸗Landschafts⸗Svndikus zu ziehen ist. Die Aufkündigung darf nur zum 1. April oder 1. Oktober erfolgen und ist durch den Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger einmal öffent⸗ lich bekanntzumachen, und zwar spätestens vierzehn Tage nach der Auslosung. Zwischen der Bekanntmachung und dem Einlieserungstage muß ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen liegen Die aufgekündigten Prandbriefe müssen mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen und mit den Ernenerungsscheinen in umlaufstähigem Zustande eingeliefert werden; mit dem für die Einlieferung bestimmten Tage (Verfalltage) hört ihre Verzinsung auf. 8

Die Bareinlösung sowohl der aufgekündigten Pfandbriefe als auch der am 1. April und 1. Oktober zahlbaren Zinsscheine geschieht in deutscher Reichswährung, wobei der Geldwert der Mäntel und Zinsscheine nach dem amtlich festgestellten Preis für Feingold berechnet wird. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der vom Reichswirtschaftsminister oder der von ihm bestimmten Stelle im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger amtlich bekanntgemachte Londoner Goldpreis, und zwar:

a) für die am 1. April fälligen Zahlungen die Bekanntmachung vom 1 10. März des laufenden Jahres und b) für die am 1. Oktober fälligen Zahlungen die Bekanntmachung vom 10. September des laufenden Jahres. Die Umrechnung in deutsche Reichswährung geschieht nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für das Pfund Sterling (Auszahlung London), und zwar a) für die am 1. April fälligen Zahlungen auf Grund der amtlichen Notierung vom 10. März des laufenden Jahres und 3 b) für die am 1. Oktober fälligen Zahlungen auf Grund der amtlichen MNotierung vom 10. September des laufenden Jahres.

Werden am 10 März oder 10. September Londoner Goldpreise nicht bekannt⸗ gemacht oder amtliche Notierungen für das Pfund Sterling nicht bewirkt, so gelten die vor diesen Tagen zuletzt bekanntgemachten Preise oder Notierungen. Der er⸗ mittelte Geldwert wird von der Central⸗Landschafts⸗Direktion vor dem jeweiligen im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Die Einlösung der aufgekündigten Pfandbriefe und der fälligen Zinsscheine geschieht kostenfrei 1

bbei der Kur⸗ und Meumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns⸗Kasse in 8 Berlin und deren Zweigniederlassungen in Frankfurt (Oder), Guben, Prenzlau und Schneidemühl, bei den landschaftlichen Hauptkassen in Breslau, Görlitz, Halle (Saale), Kliel, Königsberg (Pr.) und Stettin sowie bei den außerdem öffentlich bekanntgemachten Stellen.

Die Central⸗Landschafts⸗Direktion wird alle die Goldpfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen durch den Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger und eine Berliner Börsenzeitung veröffentlichen und dem Berliner Börsen⸗ vorstand nach Ablauf eines jeden Vierteljahrs die Umlaufsziffer der landschaftlichen Zentralgoldprandbriefe und ⸗Roggenpfandbriefe zwecks Veröffentlichung im amtlichen Organ der Börze mitteilen.

Nach dem Stande vom 15. Februar 1927 beträgt dieser Umlauf an

fällig ist; jerner wird jeder Zinsscheinreibe ein Erneuerungsschein, welcher seinen In⸗ 8 haber zum Empfang der neuen Zinsscheinreihe ermächtigt, angefügt. Die Zins⸗ und Erneuerungsscheine tragen die im Wege der mechantschen Vervielfältigung hergestellte Unterschrift des Vorsitzenden der Ce tral⸗Landschafts⸗Direktion.

1. April 1927 ab zur Ausgabe kommenden 6 % landschaftlichen Zentralgoldpfandbriefe werden allmählich je nach Fortschreiten der landschaftlichen Beleihungen und der von den landschaftlichen Kreditanstalten erworbenen Prandbriefs⸗

1 700 701 1700 1701 4200 4201 5200 5201 6200 6201 6600 6601 8000

8 % landschaftlichen Zentralgoldpfandbriefen 62 018 990 Goldmark, 5 % landschaftlichen Zentralroggenpfandbriefen 3 967 421 ½ Zentner, 10 % lanoschaftlichen Zentralroggenpfandbriefen 764 640 Zentner. Berlin, im März 1927. ““ 1 Central⸗Landschafts⸗Direktion für die Preußischen Staaten. von Winterfeld.

Auf Grund vorstehenden Prospekts sind 10 000 000 Goldmark 6 % Goldpfandbriefe der Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten Reihe A Nr. 1 bis 8000 zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zu⸗ gelassen worden 8 Berlin, im März 1927, 8 Kur⸗ und Neumärkische Nitterschaftliche Tarlehns⸗Kasse.

von Schumann. von Rop.

Art der Steuererhebung müßte vereinfacht werden. Die Räum⸗ lichkeiten der Steuerämter seien nicht immer die geeigneten. Die Prüfung der Bauvorhaben müsse seine Partei sg vorbehalten. Abg. Erxsing (Zentc.): In den letzten Jahren sei viel von den

aufgeblähten“ Reichsverwaltungen gesprochen worden und man

abe meist die Finanzverwaltung gemeint. Jetzt erkläre der Finanzminister das Gegenteil. Man werde sich bemühen müssen, wo man im Abbau zu weit gegangen sei, Abhilfe zu schaffen.

Redner trat für Fnfs eiten auch für die Beamten ein, die den Buchungsdienst zu leisten hätten. Weiter fragte er nach dem Schicksal der in früheren Jahren bewilligten Kredite. Wie steht es mit der Zurückzahlung dieser Gelder, nachdem die

Stillegung von Werken vermieden worden sei. Wie er höre, hätten z. B. die Deutschen Werke die geliehenen 10 Millionen

Mark schon zurückgezahlt, wie Abgeordneter Dr. Quaatz

bestätige. Daß einige Zollbeamte, Zollinspektoren usw. Pferde bekämen, dafür habe er kein Verständnis. Zur Steuersabotage dürfe die Mitwirkung privater Organisationen bei der Steuer⸗

veranlagung nicht ausarten. Abg. Schuldt⸗Steglitz (Dem.) verlangte, daß die Wartestandsbeamten unbedingt wieder ver⸗

wendet würden, soweit dies irgend sei. Beamtengesetze

sollten grundsätzlich im Reichsministerium des Innern gefertigt verden, so daß also das Beamtenpolitische in den Vordergerund gestellt werde. Das finanzpolitische Momeht solle nur ergänzender⸗ 8S-. vom Reichsfinanzministerium hinzugearbeitet werden. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) vertrat im Gegensatz zu den Bericht⸗ erstattern den Standpunkt, daß durch 8T Maßnahmen nach und nach der Personalbestand des Reichsfinanzministeriums veiter vermindert werden könne und müsse. Bezüglich der Unter⸗ bringung der Wartestandsbeamten liege ein Reichstagsbeschluß vor, daß jede zweite freiwerdende Stelle von einem Wartestandsbeamten beseßt werden solle. Man müsse die Wartestandsbeamten wieder beschäftigen oder bei Weigerung zum Wiedereintritt die nötigen Konsequenzen ziehen; der Rednex hetonte immer wieder, daß die Wartestandsbeamten für das Berufsbeamtentum eine Gefahr

ilden. Es sei selbstverständlich, daß, bevor neue Beamten⸗ nwärter eingestellt würden, die Beamten aus den sogenannten Beamtenabbauverwaltungen übernommen werden müßten. An er Ueberlastung der Finanzämter seien die Demokraten Fischer⸗ Köln und der Reichsfinanzminister Reinhold schuld, weil diese beiden seinerzeit einen starken Abbau verlangt hätten. Abg. Dr. Horlacher Safe Volksp.) war auch der Anschauung, daß die Reichsfinanzverwaltung über eine genügende Zahl der Beamten verfügen müsse, damit die Veranlagung gerecht vorgenommen werden könne und die Rückstände aufgearbeitet werden könnten. Bei Personaleinstellungen müsse in erster Linie auf die abgebauten geeigneten Beamten Rücksicht genommen werden. Was die Bean⸗ standung anlange, daß in Bayern die Zahl der Bevölkerung, die auf ein Finanzamt enrfalle, geringer sei als in Preußen, so müsse darauf hingewiesen werden, daß der Aufgabenkreis der bayerischen Finanzämter ein umfassenderer sei, hier sei die gesamte Kassen⸗ verwaltung und Katasterverwaltung bei den Finanzämtern zu⸗ sammengefaßt. Das Reich habe seinerzeit versprochen, diesen Auf⸗ gabenkreis der ehemaligen bayerischen Rentämter zu übernehmen. Im übrigen begrüße er es, wenn der Reichsfinanzminister in der Frage der Finanzorganisation mit Bayern in persönliche Ver⸗ handlungen eintrete. Abg Mo rath (D. Vp.) bat den Minister um Auskunft, ob die unfreundlichen Ausführungen der „Kölnischen

Zeitung“ über die minderwertigen Leistungen der Verkehrs⸗ der Finanzverwaltung tatsächlich ihre Quelle im

beamten in Reichsfinanzministerium hätten. Abg. Steinkop kritisterte den militärischen unangenehmen Ton, der sich jetzt in der Zollverwaltung geltend mache. Redner nahm dann Stellung gegen die Kündigung älterer Ange tellter, die man mit mehr Rücksicht behandeln müsse. Für den Fall, daß ihre Leistungen ge⸗ mügten, dürfe man ihnen wegen ihres Alters allein nicht den Nebergang zum Beamtentum verwehren. Abg. Bormann (Wirtschaftl. Vereinigg.) glaubte, daß die Ueberlastung der Finanz⸗ ämter in der Hauptsache an dem herrschenden Bürokratismus liege. Es werde sehr viel unfruchtbare Arbeit geleistet. Starke Erbitterung herrsche in weiten Kreisen über die Steuerschnüffelei. Man solle die Stellen der Buchprüfer mit solchen Beamten be⸗ etzen, die nicht nur genügendes Sachverständnis sondern au

das notwendige Taktgefühl hätten. Abg. Höllein hielt die Zahl der in der Reichsfinanzverwaltung beschäftigten Beamten für eine übermäßig süͤhe⸗ aber auch die Ueberlastung der Steuerbeamten mit Arbeit sei eine ungeheure. Die Ursachen liegen nach Ansicht des Redners in der jämmerlichen Steuer⸗ gesetzmacherei“. Abg. Seiffert Völk.) wünschte, daß der Finanzminister bei Einstellung der von ihm für notwendig be⸗ sundenen 2000 neuen Beamten die Abgebauten, insbesondere Familienväter bevorzugt, berücksichtigen möge. Er beklagte dann das kleinliche Vorgehen der Zollverwaltung und teilte unter großer Heiterkeit mit, daß anläßlich der Amerikareise einer Riege der deutschen Turnerschaft die Zollverwaltung für zwei turnerische Ehrenkränze 6,50 Mark Zoll verlangt habe. Reichsfinanzminister Dr. Köhler erwiderte, daß auch der Zollnachlaß aus Billig⸗ keitsgründen so dezentralisiert werden solle, daß Beschwerden dieser Art in Zukunft unmöglich würden. Der Minister stellte init Befriedigung fest, daß seine Vorschläge zur Entlastung der Reichsfinanzverwaltung im Ausschuß gut aufgenommen worden seien. Bei der Einheitsbewertung werde die Reichsfinanzver⸗ waltung unbeirrt den Weg gehen, der ihr durch das Gesetz vor⸗ geschrieben sei. Im ganzen Deutschen Reich sei die Bereitwillig⸗ reit zum Steuerzahlen durchaus gleichmäßig verteilt. (Heiterkeit und Zurufe: Die Liebe!) Die Liebe ist allerdings verschieden stark entwickelt. Maßnahmen für ein besseres Zusammenarbeiten der Reichs⸗ und Landesbehörden sollen das Ziel der Arbeit in den nächsten Monaten sein. Die Doppelarbeit von Reichs⸗ und Landesbauverwaltungen wirkt oft geradezu grotesk. Deshalb habe ich den Versuch gemacht, in einem Lande die örtliche Bau⸗ verwaltung des Reichs einmal der Landesbauverwaltung zu übertragen. Wenn der Versuch gut ausfällt, wird auf diesem Wege fortgeschritten. Der Etat für den Sparkommissar wird hoffentlich bereits in den nächsten Tagen vorgelegt werden können. Der Sparkommissar ist von der neuen Regierung aus⸗ drücklich wieder bestätigt worden. Bei der Einrichtung des Buch⸗ prüfungsdienstes hat sich die Mischung von Beamten und An⸗ gestellten, die aus freien Berufen übernommen sind, gut bewährt. Duß hier und da noch Mißgriffe in dieser neuartigen Einrichtung vorkommen, ist verständlich. Soweit irgendmöglich, soll ein reibungsloses Zusammenarbeiten zwischen den Steuerpflichtigen und den Buchprüfern erzielt werden. Ich bin gern bereit, eine Statistik über das Wirken der Buchprüfer zu geben. Unberechtigt ist die Vermutung, daß nur kleinere und mittlere Betriebe Feprüft werden. Gegenüber Presseäußerungen über abfällige Bemerkungen von Vertretern des Reichsfinanzministeriums über die aus fremden Verwaltungen übernommenen Beamten erklärte der Minister: Es ist ganz selbstverständlich, daß es in der Reichsfinanzverwaltung niemand hat einfallen können, den sub⸗ jektiv auten Willen der Beamten anzuzweifeln, die aus fremden Verwaltungen in die Reichssinanzverwaltung übernommen wurden. Wir haben zum Teil ganz ausgezeichnete Kräfte auf diese Weise aus Eisenbahn⸗ und Postverwaltung erhalten. Aber es ist doch ganz klar, daß z. B. ein Reservelokomotivbführer, der schwerste körperliche Arbeit geleistet hat, wenn er nun plötzlich in den Dienst der Finanzverwaltung übernommen wird, am Schreibtisch nicht die hundertprozentige praktische Arbeit leistet, wie etwa jemand, der seit dem vierzehnten Lebensjahr Büro⸗ arbeit geleistet hat. Daß es sich übrigens nicht um sechzigtausend, sondern nur um zwölftausend Beamte handelt, spricht schon dafür, daß das, was im Reichsfinanzministerium gesagt sein soll, nicht so ganz wörtlich wiedergegeben worden ist. Ich bin bereit, im Rahmen des Möglichen daran mitzuhelfen, vaß auch die sonder⸗ geprüften Beamten angemessene Aufrückungsmöglichkeiten be⸗ kommen. Dem Wunsch des Abg. Ersing nach einer Zusammen⸗ stellung aller gegebenen Kredite will ich gern nachkommen. Daß bei Beamtenfragen das Ministerium des Innern federführend

(Soz.)

sein soll, begegnet unserer Auffassung. Selbstverständlich ist aber, daß das Reichsfinanzministerium sich überall dort bemerk⸗ bar macht, wo finanzielle Auswirkungen vorhanden sind. Ich bin sehr gern bereit, Beamte, die anläßlich des Abbaues in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden, wieder einzustellen. Aber die Auswahl der für die Finanzverwaltung geeigneten Kräfte müssen Sie mir überlassen. Damit schließt die allge⸗ meine Aussprache zum Haushalt des Finanzministeriums; die Einzelberatung soll am Donnerstag beginnen.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am

10. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) die Be⸗ ratung des Haushalts des Reichsfianzministeriums fort. Eingegangen ist ein sozialdemokratischer Antrag Keil und Genvssen ö Catg anzunehmen: die Reichs⸗ regierung zu ersuchen, dem Reichstag alljährlich eine Uebersicht vorzulegen, die enthält: 1. das gesamte Veranlagungssoll aller der der Veranlagung unterliegenden Steuern auf Grund der von den Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärang; 2. das gesamte Veranlagungssoll, das sich 8 grund der Prüfung der Steuer⸗ erklärungen ergibt. In beiden Fällen ist die Uebersicht nach Landes⸗ finanzamtsbezirken und 98 Einkommensgrößenklassen zu gruppieren. Abg. Meier⸗Baden (Soz.) bat um Auskunft über die Herkunft, Vorbildung und die Aussichten der Buchprüfer, und ob ein Unterschied zwischen Studierten und Unstudierten gemacht werde. Ferner fragte er, in wieviel Großbetrieben die Buch⸗ prüfung vorgenommen sei. Staatssekretär P opitz erklärte grund⸗ fäblich, daß die Finanzverwaltung an dem jetzigen System der Buch⸗ und Betriebsführung durch einen besonderen Dienst der Verwaltung und durch geeignete Personen im Dienste der Ver⸗ waltung festhalten werde. Das englische System passe für uns nicht. Gegenwärtig seien rund 1500 Personen im Buchprüfungs⸗ dienst tätig, davon 1100 Beamte und 400 Angestellte. Es könnten nicht alle Angestellten übernommen werden, weil einmal nicht alle geeignet und einzelne auch nicht geneigt seien, sondern besseren An⸗ geboten der Industrie folgten. Eine Bevorzugung der Akademiker aͤn sich bestehe nicht. Beim Titel: „Zur Finanzesehgebung und Finanztechnik im Ausland 20 000 kark“, regte Abg. Dr. Hertz (Soz.) Statistiken über die Steuerverhält⸗ nisse des Auslandes an. Staatssekretär Popitz erklärte die Bereitwilligkeit des Ministeriums zu solcher Aus⸗ unftserteilung. Dieser Fonds habe andere Zwecke; er solle die Praxis der Steuereinziehung im Auslande zu studieren ermög⸗ lichen, z. B in England. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) nannte die englische Steuergesetzgebung nicht gerade vorbildlich. Er bat um bessere ““ des beim Finanzministerium vorhandenen Archivs über die Steuergesetzgebung des Auslandes durch Ver⸗ eöö für die interessierten Abgeordneten. Vorsitzender g Heimann (Soz.) stellte fest, daß der Minister mit der An⸗ regung einverstanden 2 Der Antrag Keil (Soz.) wurde abgele nt. Eine weitere kurze Aussprache entspann sich um das Entschädigungsamt und die Frage seiner Aufhebung. Der Präsident des Entschädigungsamtes teilte mit, daß die Arbeiten sich so gestaltet hätten, daß jetzt ein weiterer Abbau bisher sei der Bestand von 1300 au 786 herabgedrückt nicht möglich sei. Zum 1. Oktober solle der Bestand auf 500 vermindert werden. Mit Ende des nächsten Jahres werde voraussichtlich das Amt abgebaut werden können. Die Abgeordneten Morath D. Vp.) und Dietrich (Dem.) forderten, daß die hier abge⸗ auten Beamten auch wieder eingestellt würden; die Zahl der Wartestandsbeamten werde allmählich eine Gefahr. Staatssekretär Popitz erklärte, die geeigneten Kräfte würden in anderen Stellen übernommen, namentlich auch die für Büroarbeiten sich eignenden, wie die Beamten dieses Entschädigungsamtes. Abg. Dr. Cremer D. Vp.) trat gleich als für Uebernahme der Beamten ein, die ier überflüssig würden. Staatssekretär Popitz machte darauf aufmerksam, daß zum Veranlagungsdienst wirklich nicht alle Beamten der mittleren Laufbahn geeignet seien; es gehere Gesetzes⸗ kenntnis und praktische Erfahrung dazu. Abg. Schmidt⸗ Stettin (D. Nat.) trat gleichfalls für die Beamten ein. Reichs⸗ finanzminister Dr. Köhler erklärt, es handle sich hier darum, Kräfte zu bekommen, die die Veranlagung der neuen Steuern wirklich durchführen, damit nicht bloß Scheinveranlagungen zustande kämen. An der richtigen Durchführunga der Steuergesetzgebung habe das deutsche Volk aber ein größeres Interesse als daran, daß der eine oder andere Beamte in diese Stellen über⸗ nommen werde. Er bitte dringend, die Verwaltung nicht so ein⸗ zuengen, daß ihr ein sachgemäßes Arbeiten erschwert, gemacht werde. Abg. Ersing (Zentr.) warnte vor einem mechanischen Vorgehen. Das Finanzministerium müsse aber auch Verständnis dafür haben, daß der Grundsatz der Sparsamkeit gerade bei ihm zum Ausdruck komme. Bei gutem Willen werde 18 h ein Ausweg finden, der die entgegengesetzten Standpunkte vereinigen könne. Eine Reihe Titel wurden dem Unterausschuß überwiesen. Der übrige Teil des Etats des Reichsfinanzministeriums wurde genehmigt. Weiterberatung am Freitag über die Resttitel beim Etat des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete. v

Der Haushaltsausschuß des Reichstages erledigte am 11. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) eine Reihe bisher zurückgestellter Etatspositionen und An⸗ träge nach den Vorschlägen des Berichterstatter Abg. Dr. Schreiber erstattete dabei den Bericht zum Haus⸗ halt des Reichsministeriums des nnern und empfahl die Anträge des Unterausschusses. Sämtliche Anträge des Sparausschusses wurden, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, vom Haushaltsausschuß an⸗ genommen. Die Anträge betrafen in der Hauptsache Personalien des Reichsministeriums des Innern. Damit war der Etat des Reichsministeriums des Innern bis auf die Östfrag en, die am Schluß der Etatsberatungen erst entschieden werden sollen, erledigt. Abg. Berichterstatter D. Dr. Schreiber betonte, daß im Reichsarchiv die Bevorzugung der Militärhistoriker und die Zurücksetzung der Zivilhistoriker in der Beförderun nicht erträglich sei. Es müsse Abhilfe geschaffen werden. Zur Prage der Neu⸗ regelung der ungsordnung gab Ministerialdirektor Lotholz eine Erklärung ab, wonach die Reichsregierung im Begriff sei, die Vorarbeiten für eine Neuregelung der esoldungs⸗ ordnung sofort in Since zu nehmen und die Neuregelung durch⸗ zuführen, sobald die Wirtschaftslage es gestatte. Einen festen Termin hierfür anzugeben, sei gegenwärtig noch nicht möglich. Es folgte die Beratung der Restpunkte des Etats des Reichs⸗ ministeriums für die 1 Gebiete, die eben⸗ falls in der Hauptsache die Beamtenfragen des Ministeriums be⸗ trafen. Auch hier entschied der Haushaltsausschuß nach den An⸗ trägen des Sparausschusses. Das gleiche geschah bei den Rest⸗ punkten für die Etatsbexatung des Reichiweye ministeriums und des Reichsjustizministeriums. Auch hier wurde nach den Beschlüssen des Sparausschusses ver⸗ fahren. Angenommen wurde eine Entschließung, worin die Reichs⸗ regierung ersucht wird, bei der bevorstehenden Neuregelung der Besoldungsordnung dem Patentamt, entsprechend den Verhältnissen der Vorkriegszeit, diejenige Stellung einzuräumen, die ihm nach seiner Bedeutung für Wirtschaft und Technik im Rahmen des Behördenorganismus zukommt, Die Reichsregierung wurde ersucht, in entsprechender Weise die Stellung der übrigen Reichs⸗ mittelbehörden zu regeln. Ministerialdirektor Dr. Lotholz er⸗ klärte hierzu, das das Reichsfinanzministerium bei der Neuregelung der Besoldungsordnung der Resolution Rechnung tragen werde. Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf den 12. März.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 12. d. M. zunächst die Beratung über die bisher zurückgestellten Etatspositionen, Anträge und Petitionen fort, und zwar beim Haushalt des Reichswehrministeriums. Die Beratung begann bei dem Abschnitt „Marine“. Der Bericht⸗ erstatter des Unterausschusses, Abg. Stücklen (Soz.), schlug eine Reihe von Aenderungen bei den Personaltiteln der einzelnen

Kapitel des Etats vor, die vom Ausschuß genehmigt wurden. Es folgte der Haushalt des Verkehrsministeriums. Be⸗ richterstatter Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) besprach zunächst noch Einzelheiten über Luftverkehrsfragen, insbesondere die Frage des Luftverkehrs mit und in Südamerika. Diese Frage und andere Angelegenheiten der Luftabteilung seien besser im Un⸗een zu behandeln. Der Redner erwähnte dabei die Flugmotoren⸗Gesell⸗ schaft in Augsburg, berührte den Vertrag mit der Firma Junkers⸗ Werke, den Streit im Verbande der Flugzeugfabrikanten, in dem er (Redner) auch hineingezogen séi. Er forderte eine Klärung der staatsrechtlichen Verantwortlichkeit für die Subventionspolitik, damit diese nicht dem Haushaltsausschuß aufgebürdet werde. Der Redner ging dann auf die Kanalfragen ein und auf die zur Reichs⸗ wasserwirtschaft beantragten Aenderungen von Etatstiteln. Er bat den Reichswasserschutz in diesem FJahre nicht zu behandeln, da im nächsten Jahre wohl eine ausführlichere Erörterung der ganzen Frage spruchreif werde. Der Redner äußerte sich im besonderen über die Frage des Mittellandkanals, die das vernproblem der anzen Kanalfragen sei, und fragte, ob das Problem des Süd⸗ Rtürgels dieses Kanals, der etwa 90 Millionen kosten werde, schon spruchreif ser Wenn ein neues Projekt durch Einsetzung eines kleinen Betrages in den Etat angeschnitten werde, müsse die Re⸗ v. üugleich eine Denkschrift überreichen, die die Gesamtkosten ei Ausführung des Projekts erkennen ließen. Dem Südflügel ständen viele Sachverständige der verschiedensten Interessenten⸗ kreise sehr skeptisch gegenüber. Man dürfe die Rückwirkung der Kanalbauten nicht außeracht lassen. Während die Oderwasserstraße für Oberschlesien sehr wertvoll sei, drohe doch das Waldenbürger Gebiet ein Hungergebiet zu werden, denn ihm nütze diese Wasser⸗ straße nichts. Oberschlesien sei durch den Versailler Vertrag leider garz unglücklich zerschnitten. Dem bedrängten Schlesien müsse die Eisenbahnverwaltung durch besondere Tarife entgegenkommen, wie es die Reichsbahn⸗Gesellschaft ja auch beabsichtige. Das Verkeyrs⸗ ministerium werde poffentlich seine Zustimmung geben. Das Rcht, den Schwachen zu schützen, müsse immer die Aufgabe des Staates bleiben. Von diesem Gesichtspunkt sei auch die Ausführung des Mittellandkanals zu 888 Die Polen bemühten sich, durch niedrige Frachten ihre Industrie in Schlesien zu fördern, unsere Waldenburger Industrie zahle bis Stettin die doppelte Fracht⸗ gebühr. Der Redner besprach dann eingehend das Projekt der Weser⸗Kanalisierung und sagte, kanalisiere man die Unterweser, so werde die Gesamt⸗Weser⸗Kanalisierung folgen. Ob dieses Projekt wirklich für die 200 Millionen Mark Nutzen schaffen verde, die es koste, sei doch zweifelhaft. Der Rhein⸗Weser⸗ Kanal werde ja zu Ende geführt werden müssen. Der Ausbau von Staustufen, von Schleusentreppen sei eigentlich doch übecholt. Wolle man wirklich die 111“ über Heidelberg hinausführen? Statt des Klodmitz⸗Kanals sei Ausbau der Eisen⸗ bahnstraßen mit billigen Tarifen vermutlich vorteilhafter; versage allerdings die Eisenbahn, dann müsse der Kanal zur Oder gebaut werden. Der Aachen⸗Rhein⸗Kanal sei umstritten. Die Reichs⸗ regierung müsse gewiß dem Aachener Revier helfen. Bisher aber habe er diese Hilfe von der Eisenbahn erwartet, trotz des Versailler Vertrages. Denn die Entente könne unmöglich fordern, daß wir unsere Grenzprovinzen verkümmern ließen. Hier spiele auch der Rhein⸗Schelde⸗Kanal hinein. Daß der Hansa⸗Kanal seine Kosten tragen werde, glaube er annehmen zu dürfen. Freilich sei ein Kanal immer etwas Einseitiges, während die Eisenbahn nach allen Seiten ausstrahlen könne. Der Redner beantragte eine Reihe von Positionen dem Unterausschuß zu überweisen, die Kanalfragen aber auszuscheiden und später zu behandeln in der gemeinsamen Sitzung des Haushalts und Verkehrs⸗Ausschusses. Im Rahmen der Ausführungen über die Junkers⸗Angelegenheit erwähnte Redner die Bayerischen Motorenwerke und die Beteiligung des Reichs an ihnen, die ohne Wissen des Haushaltsausschusses und sogar ohne Kenntnis des Reichsfinanzministeriums erfolgt sei. Redner konstruierte hieraus den Vorwurf von Unregelmäßigkeiten und Unklarheiten bei der Vergebung von Luftfahrtssubventionen. Reichsverkehrsminister Dr. Koch wendete sich gegen die Kritik, die an den Beamten der Luftfahrtabteilung geübt worden ist, insbesondere gegen den Aus⸗ druck „Unregelmäßigkeiten bei der Vergebung von Subventionen“. Soweit er habe feststellen können, hätten die Beamten gerade diesern Abteilung in den vergangenen Jahren, um das Luftfahrtwesen auf den jetzigen Stand zu bringen, bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähig⸗ keit gearbeitet. Irgendwelche Unkorrektheiten seien in keinem Falle vorgekommen. Im Unterausschuß würden alle gewünschten Auskünfte gegeben werden. Zur Frage der Bayerischen Motorenwerke würde der Leiter der Luftfahrtabteilung zofort die erforderlichen Aufklärungen geben. Was die Beteiligung des Herrn Staatssekretärs an den Ver⸗ handlungen über die Lösung der Junkers⸗Frage anbeträfe, so habe er aus den Akten festgestellt, daß weder der Staatssekretär noch die Referenten an den zahlreichen Besprechungen mit Abgeordneten über diese Frage in allen Fällen beteiliat gewesen seien. Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.): Es handelt sich nicht um persönliche Verdächtigungen sondern um den Vorwurf, daß die Fonds nicht in einwandfreier Weise verwaltet beziehungsweise den Ausschüssen nicht in einwandfreier Weise Aufklärung gegeben worden sei. Zu der Er⸗ klärung, daß von verschiedenen Abgeordneten die Methede erst in den Vordergrund ezogen worden sei, frage er an, wie das zu verstehen sei. Habe die Reichsregierung die politische Seite dieser Angelegenheit außer acht gelassen oder soll den Abgeordneten hier ein Vorwurf gemacht werden, daß sie in unsachlicher Weise vorgegangen seien? Minister Krohre habe immer den Standpunkt vertreten, daß es unmöglich sei, eine Firma von Weltruf wie nkers abzuwürgen. Dieser Auffassung waren auch das Reichsfiganzministerium, der Mit⸗ berichterstatter Abg. Wieland und Redner selbst beigetreten. Ver⸗ handlungen seitens der Abgeordneten seien nur im Benehmen und auf Bitten der Reichsregierung, des Ministers Krohne, geführt worden. Sie hätten nur vorbereitende Bedeutung gehabt. Am Vertragsschluß wären die Berichterstatter nicht beteiligt gewesen. Er (Redner) sei lediglich als Zuhörer anwesend gewesen, und zwar auf besonderen persönlichen Wunsch des Ministers Dr. Krohne. Im übrigen wünsche er dringend eine baldige Klarstellung durch den Prozeß, dessen Er⸗ öffnung aus ihm unverständlichen Gründen verzögert würde. Abg. Dr. Wieland (Dem,) stellt fest, daß er sehr bald mit dem Berichterstatter Abg. Dr. Quaatz in dem modus procedendi einig gewesen sei, daß sich die Abgeordneten nur als Vermittlevn zwischen IS unkers betrachten sollten. Es handelte sich vor allem darum, jiee ganze traurige Angelegenheit nicht zum Prozeß kommen zu lassen. Niemals sei die Rede davon gewesen die Dinge auf das politische Gebiet zu schieben. Der Standpunkt der Volks⸗ vertreter sei gewesen, unter allen Umständen mit der Angelegenheit ö machen, damit nicht in ein Faß ohne Boden andauernd neue Beträge hineingeschüttet werden müßten. Es sel allerdings fest⸗ Pistelfen. daß die Abgeordneten, also auch er, der Redner, von der Zeteiligung des Reichs an der bayerischen Fabrik nichts erfahren hätten. Reichsverkehrsminister Dr. Koch erklärte, es sei ja be⸗ kannt, daß über die Lösung der Junkers⸗Frage sehr verschiedene Auf⸗ fassungen bestanden hätten. Die eine Bestrebung ginge darauf bin, daß das Unternehmen auf den ungefähren Stand der übrigen deutschem Luftfahrzeugindustrien zu reduzieren sei. Auf der anderen Seite träten aus dem Parlament hergus politische Gesichtspunkte auf, die darauf hinausgingen, daß Junkers im Ansehen der deutschen Luft⸗ fahrzeugindustrie in der jetzigen Form erhalten bleiben müsse. Nach langen Erörterungen habe er sich dieser Auffassung der Abgeordneten angeschlossen, und es sei kein Zweifel, daß das Abkommen mit Junkers nunmehr vom Reich nach innen und außen vertreten werden müsse. Die Herren im Reichsverkehrsministerium seien diesen Lösung nur widerstrebend gefolgt. Es bestehe aber kein Zweifel daß das Abkommen, nachdem es einmal geschlossen sei, nun au⸗ von der Regierung und den Beamten des Reichsverkehrs⸗ ministeriums nach innen und außen vertreten werden müsse. Der Ministerialdirigent Brandenburg führte aus, der Herr Berichterstatter habe eine Beteiligung des Reichs an den Bayerischen Motorenwerken behguptet. Redner glaube, daß der Berichterstatter einer groben Mystifikation zum Opfer gefallen sei, da das Reich an den Bayerischen Motorenwerken nicht mit einem roten Pfennig beteiligt sei. Der 5 Berichterstatter habe ferner erklärt daß die ihm vom Reichsverkehrsministerium gewordene schriftliche Auskunft unvollkommen sei, da er festgestellt habe, daß die Bayerischen Flug⸗