1927 / 69 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

ausgleich. Das größte Interesse hat der Redner an der Fest⸗ stellung der Sachwerte der Gemeinden, damit man übersehen könne, wieviel sie ihren ehemaligen Gläubigern aufwerten könnten und wie weit die Klagen der Länder und Städte überhaupt berechtigt seien. Wenn die Beamten ein paar Tage und ein paar Nächte arbeiteten, seien die Unterlagen rasgh zu beschaffen. Das ö mit dem Finanzausgleich ädige vor allem die Wirtschaft. An den Preisen habe man von der Senkung der Umsatzsteuer gar nichts bemerkt. Man solle die Steuer wieder erhöhen. Auch Sektsteuer und Branntweinmonopol könnten mehr erbringen. Der Redner forderte ferner das Zuschlagsrecht für Länder und Gemeinden, lehnt aber eine Erhöhung der Steuergarantie ab. Die Länder müßten sparen lernen. Das einzige vernünftige an dem Antrag der Regierungsparteien sei die eines Reichsrahmengesetzes für die Realsteuern. ie Hauszinssteuer sei und bleibe etwas Ungerechtes, sie müsse abgeschafft werden. Zum Wohnungsbau solle man Kriegs⸗ und Inflationsgewinnler oder die Junggesellen besteuern. Abg. Keinath (D. Vp.) gab die Berechtigung der Klage des preußi⸗ chen Finanzministers über die Störung durch Aenderungen der Reichssteuergesetze zu, führte sie aber darauf zurück, daß unsere ganze Finanzgesetzgebung notgedrungen noch im Fluß sei. Die Abfindung der einzelnen Länder müsse nach Billigkeitsrücksichten nicht mehr unter Versteifung auf dem Rechtsstandpunkt vor sich gehen. Noch nicht genügend berücksichtigt sei die Bedeutung des Finanz⸗ ausgleichs für den Steuerzahler. Die Bevölkerung sei überlaftet. Das vorliegende Gesetz wolle daran nichts ändern. Der Redner erlangte jedoch einen Beginn der Steuermilderung. Auch der Abbau der Realsteuern werde erst durchgeführt werden, wenn das Reich einen Druck ausübe. Der Redner begründete seinen Antrag, der nur eine Sollbestimmung vorsieht, machte jedoch darauf . merksam, daß diese milde Form nur bestehen bleiben könne, wenn die Länderregierungen befriedigende Erklärungen abgeben. Daran fehle es leider immer noch. Die Deutsche Volkspartei mache jedoch davon ihre ganze Stellungnahme abhängig. Der Redner wünschte, daß das Reichsrahmengesetz und das Reichshauszins⸗ steuergesetz schon im Frühsommer vorgelegt würden, nicht erst zum 1. Oktober Dadurch würde den Ländern die Entscheidung über die Mietfestsetzung zum 1. Oktober wesentlich erleichtert. Abg. Koenen (Komm.) lehnte das „faule“ Kompromiß ab und forderte eine Senkung der Milliardenlasten der großen Massen. Er befürwortete den Abbau der Verbrauchsabgaben und Realsteuern und bekämpfte ein Zuschlagsrecht der Länder und Gemeinden. Lieber solle man ihnen die Lasten abnehmen, die das Reich ihnen aufgebürdet habe, z. B. die Erwerbslosenfürsorge. Der Redner beantragte die Erhöhung des Einkommensteueranteils von 75 auf 90 vH zugunsten der Gemeinden und schlug eine Erhöhung der Börsen⸗ und Erbschaft⸗ und einen Vermögenssteueranteil der Gemeinden vor. Die von den Demokraten beantragte Lohnsteuer⸗ ermäßigung unterstützte der Redner. Kleine Hauswirte und Woh⸗ nungen bis zu einer bestimmten Zimmerzahl müßten realsteuerfrei bleiben. Konzessionen an Bayern lehnte der Redner ab. Umsatz⸗ und Getränkesteuern müßten durch Besitzabgaben ersetzt werden.

Darauf vertagte der Ausschuß die Weiterberatung auf Mittwoch.

Der Steuerausschuß des Reichstags seßte am 16. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Keil (Soz.), der den leicht erkrankten Abgeordneten Oberfohren (D. Nat.) vertrat, die allgemeine Aussprache über den Finanzausgleich fort. Abg. Dr. Brüning (Zentr.) erklärte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, den Vorwurf, das Kompromiß der Regierungsparteien bevorzuge die agrarischen Länder, für gegenstandslos. Durch die Verteilung von 450. zil. lionen nach dem 1“ könnten allerdings die weniger leistungsfähigen Länder vielleicht mehr erhalten, aber ein Ausgleich dieser Art sei nicht nur von den Regierungs⸗ parteien gefordert worden. Unverständlich sei auch Preußens Widerstand gegen die neuen Biersteueranteile der süddeutschen Länder. Die seinerzeit festgestellten Papiermarkbeträge seien doch unhaltbar. Uebrigens habe 1925 doch niemand jener Regelung widersprochen. Die Eisenbahnen seien doch Reparationsobjekt. Die Behauptung, daß Preußens Bahnen rentabel gewesen seien, lasse sich nicht halten, wenn man die Schulden berücksichtige. Bisher habe auch das Reich für die Bahnen immer nur zahlen müssen. Es sei also zweifelhaft, ob Preußen diese Reparations⸗ lage als Eisenbahneigentümer überhaupt ertragen könnte. Preußens Einwendungen gegen die bayerische Biersteuererhöhung ständen also auf sehr schwachen Füßen. Der Redner warnte vor der Illusion, daß eine Verwaltungsreform sofort Ersparnisse mit ich bringe. Sie wirke sich erst nach Jahrzehnten aus. Die Oppo⸗ sition sei nicht aus bösem Willen von der Vorarbeit für die Kompromißanträge ausgeschlossen worden, sondern sie nur nicht befragt worden, weil die Zeit drängte. Eine grundsätzliche Abkehr von der Reinholdschen Politik kann der Redner nicht sehen. Es handle sich doch nur um eine Erhöhung der Garantiesumme infolge erwarteter höherer Steuereingänge. Abg. Dr. Fischer⸗ Köln (Dem.) erklärte die vorgestern hervorgetretene Empfindlich⸗ keit des Ministers gegenüber der Opposition für sachlich un⸗ begründet. Ueber das Abkommen mit Bayern vor Einbringung des Entwurfs erwartet der Redner eine Auseinandersetzung im Plenum. Der Vorsitzende Abg. Keil (Soz.) machte Mitteilung davon, daß die Abgeordneten Dietrich⸗Franken, Dr. Feder, Dr. Frick, Graf Reventlow, Stehr und Strasser aus der völkischen Fraktion ausgetreten seien. Die Konsequenzen, die sich daraus für die Zusammensetzung der ergeben muüßten, könnten erst gezogen werden, wenn der Aeltestenrat ge⸗ sprochen habe. Wer eine Katastrophe durch das Fortwursteln ver⸗ meiden wolle, der müsse die Gesamtlasten dadurch beschränken, daß die Einnahmen vermindert werden. Den Anfang müsse man also mit Steuersenkungen machen. Daß man das nicht wne, sei eben die Abkehr von der Reinholdschen Politik. Der Redner berechnete die Ersparnisse der Länder und Gemeinden infolge Wegfalls der Erwerbslosenunterstützung auf 350 Millionen. Wie könne der Finanzminister da die Garantie von 2,2 auf 2,6 Milliarden er⸗ höhen und die Biersteueranteile vermehren in einem Augenblick, wo auch Preußen große Aufwertungsansprüche geltend mache? Diese Bereinigung müsse gemeinsam erfolgen. Zur Vorwegnahme der Abfindung eines Landes liege kein zwingendes Bedürfnis vor. Die Aufrollung dieser ganzen Frage sei um so ungeschickter, als die Reichsregierung Aenderungen an der privaten Aufwertung mit Recht ablehne. Auch außenpolitisch sei das bedenklich. (Abg. Dr. Brüning [Zentr.): Und was hat Reinhold getan?) Es sei außenpolitisch einwandfrei gewesen, wenn Dr. Reinhold die Wirt⸗ schaft unterstützt habe durch Summen, die im Reichssäckel zuviel gewesen seien. Die Goldsumme der bayerischen Bieranteile sei am 1. August 1925 endgültig festgesetzt worden. (Zuruf des Abg. Fehr [Bayerischer Bauernbund]: Aber die Länder haben das nie anerkannt!) Eine Aenderung der Anteile sei zum eine Verfassungsänderung. Wenn man 300 Millionen Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer erwarte, dann brauche man doch die Garantie für die Länder nicht zu erhöhen. (Reichsfinanzminister Dr. Köhler: Das stand doch acht Tage nach meinem Amts⸗ antritt schon in den Zeitungen und läßt sich nicht mehr verheim⸗ lichen.) Aber dann könne man doch die Verantwortung über⸗ nehmen und die 300 Millionen in den Etat mitaufnehmen. 1Sn. Dr. Köhler: Das wird auch noch geschehen.) Eine bkehr von den Reinholdschen Tendenzen liege auch darin, daß man die Bezüge der Länder und Gemeinden bei dieser für sie Lage nur nach unten, aber nicht nach oben beschränkt.

der Redner verlangte eine feste Summe für die Zuwei ungen—

von etwa bis zu 2,5 Milliarden oder wenigstens eine Herab⸗ etzung der Garantie auf 2,4 Milliarden und eine anderweitige erteilung der 450 Millionen. Bedenklich sei die Terminsetzung. Im Herbst 1928 vor den Wahlen werde kein Reichstag mehr einen endgültigen Finanzausgleich fertigstellen. Darum dürfe das Provisorium nur auf ein Jahr gelten. Staatssekretär Dr. Popitz erklärte,“ das Rechnungsjahr 1926 habe eine Erwerbslosenfürsorgebelastung von 1,3 Milliarden gebracht, 1“ 590 Millionen Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer usw.,

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670 Millionen Lasten der öffentlichen Körperschaften und 40 Mil⸗ lionen Kriesenfürsorge. Davon hätten die Gemeinden 150, die Länder 250, das Reich 270 Millionen aufgebracht Falls die Beträge in diesem Jahr die gleichen wären wie im Vorjahr, würde den Ländern und Gemeinden eine Last von 400 Millionen abgenommen werden. Die Wirkung für die Länder, so fuhr der Redner fort, ist verschieden. Die Länder, die sich beschweren, sie würden bei der Verteilung nach dem Umsatzsteuerschlüssel schlecht wegkommen, werden gerade durch die Abnahme der Erwerbslosen⸗ begünstigt Sachsen hatte z. B. bei einem Reichsdurch⸗ 40 Unterstützte auf

chnitt von 29 Unterstützten im Januar

1000 Einwohner, Bayern nur 27,4, Hamburg 33,9. Die Bier⸗ söienseängera⸗ hält der

Staatssekretär nicht für eine Ver⸗ Die Bestimmung der Biersteuerverträge, daß jie nur mit qualifizierter Mehrheit geändert werden könnten, sei nur zum Schutze der begünstigten Länder eingefügt worden. Die Höchstzahl in dem Gesetz stellte nun aber entwertetes Geld dar und bedurfte der Interpretation. Sie ist zweimal erfolgt, ohne daß der EE das Vorhandensein einer qualifizierten Mehrheit feststellte. Es bestehen also auch heute keine Bedenken eine neue Festsetzung vorzunehmen. Einen Aufwertungsschlüssel für öffentliche Ansprüche gibt es nicht, aber die 45 Millionen, die vorgeschlagen werden, entsprechen im Goldwert den 35 Mil⸗ ionen, die Bayern vor dem Kriege garantiert wurden, und auch den 13,5 82 die das Gesetz ihm zuspricht. Gegenüber Wünschen des Abg. Dr. b (Dem.) auf materielle Aenderung von Steuergesetzen betonte der Staatssekretär die . keit der Gesetzesdisziplin. Der Vertreter Sachsens, Ministerial⸗ direktor von Sichart erklärte, Sachsen habe das allerernsteste Bestreben, die Gewerbesteuer unter allen Umständen zu senken Darauf vertagte der Steuerausschuß seine Weiterberatung auf Donnerstag.

assungsänderung.

Der Steuerausschuß des Reichstages setzte am 17. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Hertz (Soz.) die allgemeine Aussprache über den Finanzausgleich fort. Neu einge⸗ gangen ist ein Antrag der Regierungsparteien, das Reich solle den Ländern und Gemeinden den gesamten Aufwand für die Erwerbs⸗ losenfürsorge bis zum Inkrafttreten der Arbeitslosenversicherung ersetzen. Finanzminister Dr. CZ1I1“ Die den Ländern über den Betrag von 2,4 illiarden hinaus anfallenden weiteren 200 Millionen im wesentlichen auf der voraus⸗ sichtlichen Erhöhung des Aufkommens an Einkommen⸗ und Körper⸗ schaftssteuer, an der die Länder und Gemeinden mit einer bestimmten Quote in Form eines Rechtsanspruchs beteiligt sind. Der Herr Reichsfinanzminister hat selbst erklärt, daß die Garantie von 2,6 Mil⸗ liarden wegen der zu erwartenden Erhöhung des Steueraufkommens eine stärkere Beanspruchung über den bereits im Reichshaushalt vorgesehenen Garantiebetrag nicht zur Folge haben würde. Die 200 Millionen seien also kein Ceschent an die Länder. Dem auf Preußen entfallenden Mehrbetrage stehen für den Staat Einnahme⸗ minderungen und unvermeidliche Mehrausgaben in Höhe von 117 Millionen durch Herabsetzung der Polizeidotationen und der Gerichtsgebühren famie durch Erhöhung des Wohnungsgeldes für die Beamten, durch erhöhte ö“ der Staatsschuld und dringendster Ausgaben zur Behebung der Not der Junglehrer und zur Unter⸗ haltung der Staatsbauten gegenüber. Die Kosten der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge seien im Rechnungsjahr 1926 aus einmaligen Einnahmen gedeckt worden, die 1927 nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Kosten der produktiven Erwerbslosenfürsorge seien auf Anleihe verwiesen. Auf dem Gebiete der Realsteuern sei die Ge⸗ werbesteuer durch die kürzliche Novelle zur Gewerbesteuerverordnung vom 1. April 1927 ab gerade mit Rücksicht auf das bevorstehende Finanzausgleichsprovisorium bereits um 50 bis 60 Millionen gesenkt worden. Die Staatsregierung würde es nicht zulassen, daß diese Senkung durch eine allgemeine Erhöhung der gemeindlichen Zu⸗ schläge zur Gewerbesteuer wieder ausgeglichen wird. Der dem Landtag vorliegende Entwurf eines Grund⸗ und Gebäudesteuergesetzes bringt für den Staat einen Einnahmeausfall von etwa 12 Millionen, ür die Gemeinden einen solchen von etwa 24 Millionen mit sich. Angesichts dieser Senkung der Realsteuern erscheint es mir besonders bedenklich, wenn Gemeinden jetzt das Recht zur Erhebung von Ge⸗ tränkesteuern nehmen. Zu den gestrigen Ausführungen des Abg. Brüning (Zentr.) über die Bedeutung der früheren preußischen Staatseisenbahnen für den Staatshaushalt möchte ich bemerken, daß die Eisenbahnverwaltung im Jahre 1910 210 Millionen, 1913 234 Millionen Ueberschüsse abgeworfen hat. Diese Beträge gehen über den zur Verzinsung der gesamten Staatsschuld erforderlichen Betrag von 93 Millionen im Fähre 1910 und 123 Millionen im Jahre 1913 erheblich hinaus. Berücksichtigt man noch, daß die Eisenbahn 1913 an den Ausgleichsfonds einen weiteren Betrag von 91 Millionen Reichsmark abgeführt hat, so ersieht man hieraus, welche gewaltige Bedeutung die Staatseisenbahnen für den Peufzischen Haushalt früher hatten, und daß Preußen durch den Verlust der Bahnen in weit höherem Maße den jetzigen beitragen muß als die anderen Länder. Zu der Frage des Lastenausgleichs sei zu bemerken, daß dieser ein dg . oder rein finanzieller sein kann. Ein starker organischer Lasten⸗ ausgleich liege bereits in der Struktur des Reiches selbft begründet. Der finanzielle Lastenausgleich könne im Reich nur ein schematischer sein, da er auf die unterschiedlichen Verhältnisse der Länder keine genügende Rücksicht nehmen kann. Er sei daher zu verwerfen. Auf die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Popitz über die Verfassungsmäßigkeit des Antrages wegen Erhöhung der Biersteuer⸗ entschädigungen sei zu erwidern, daß es bei der Auslegung der Gesetze nicht auf das Motiv ankomme, sondern in erster Linie auf den Inhalt des Gesetzes selbst. Nach seinem klaren Wortlaut könne man nicht daran vorbeikommen, daß dem Antrag der Re⸗ gierungsparteien verfassungsändernde Bedeutung zukommt. Ministerial⸗ direktor von Leyden vom Preußischen Ministerium des Innern erklärte: Für die preußischen Geeinden sei die ge⸗ wünschte Senkung der Realsteuern schon durch das neue Gewerbe⸗ steuergesetz eingeleitet, und zwar in einer Höhe, die dem Mehrauf⸗ kommen an Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer mehr als ent⸗ spräche. Es könne auch für die Gesamtheit der Gemeinden erwartet werden, daß diese Senkung auch praktisch zur Auswirkung gelange, wenn den Gemeinden die Belastung durch die Erwerbs⸗ losenfürsorge abgenommen und nicht auf dem Umwege über die Krisenfürsorge wieder auferlegt werde. Auch bei Erfüllung dieser Voraussetzungen werde jedoch in einzelnen Gemeinden bedauerlicherweise eine Erhöhung der Realsteuern ein⸗ treten müssen, wenn ihnen die Getränkesteuer genommen werde. Er bäte deshalb dringend um et der Getränkesteuer und um Unterstützung der im Interesse der Gemeinden für die Rege⸗ lung der Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge zu stellenden Forderungen, damit die auch von Preußen für unbedingt geboten erachtete Senkung der Realsteuern wirklich eintreten könne. Die preußische Regierung habe den ernsten Willen und auch die Mög⸗ lichkeit, auf die Gemeinden in dieser Richtung einzuwirken. Der Vertreter Württembergs gab, laut Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger folgende Er⸗ klärung ab: 1. Die Staatssteuer auf Grundstücke, Gebäude und Gewerbe wird vom 1. April 1927 ab gesenkt werden. 2. Die Regie⸗ rung wird auf die Gemeinden einwirken, daß sie, was sie an Ein⸗ kommen⸗ und Körperschaftssteuern mehr erhalten, zur Senkung der 115 auf Grundstücke, Gebäude und Gewerbe ver⸗ wenden. Der Vertreter Badens erklärte: Die badische Re⸗ ierung steht vollkommen auf dem Standpunkt des Ausschusses, daß ie Realsteuern der Länder nach Möglichkeit gesenkt werden sollen und die Wirtschaft entlastet werden soll. Heute dem Ausschuß eine ganz präzise Erklärung darüber abzugeben, inwieweit die Badische Regierung diesem Standpunkt im Falle der Annahme der Anträge der Regierungsparteien zum provisorischen Steueraus⸗ gleich Rechnung tragen wird, stößt auf Schwierigkeiten, weil Baden erst eben im Jahre 1926 seine Realsteuern umgestellt hat, in dem Sinne, daß das gewerbliche Vermögen nicht mehr nach dem Wert, sondern nach dem Wert und dem Ertrag besteuert wird. Das ee Ergebnis dieser Gesetzesänderung läßt sich erst übersehen, wenn die erste Veranlagung auf Grund des neuen

Archivs durchgeführt ist. Das ist heute noch nicht vollständig der

Fall. Erst, wenn das Ergebnis der ersten Veranlagung vorliegt, kann beurteilt werden, ob die Notwendigkeit und Möglichkeit einer weiteren Senkung der Realsteuern vorliegt. Wenn dies der Fall sein wird, wird die Badische Regierung eine Senkung eintreten lassen. Bayerischer Staatsrat von Wolf wandte si gegen die Behauptung des Preußischen Finanzministers, da Bayern jetzt ohnehin schon zu den Ausgaben des Reichs weniger beitrage, als es vom Reich erhalte. Er wies auf den großen Vor⸗ teil hin, den Preußen dadurch habe, daß nahezu alle zentralen Ein⸗ richtungen des Reiches, vor allem der Reichstag, der Reichsrat, die Reichsministerien und die Reichsmarine ihren Sitz in Preußen hätten und die Ausgaben hierfür nach Preußen fließen und dort versteuert würden. Bei einer individuellen Gestaltung des Finanz⸗ ausgleichs unter Berücksichtigung der steuerschwachen Länder, wie sie Bayern verlange, würden gewiß auch die notwendigen Aus⸗ gaben der einzelnen Länder mitberücksichtigt werden müssen. 2 werde dies einen solchen Ausgleich nicht unmöglich machen, zuma die Kosten für Erwerbslosenfürsorge 8 den Ländern ab⸗ genommen werden würden. Eine staatsrechtliche Umgestaltung des Reichs im Sinne einer Umwandlung der Länder in Provinzen werde durch den Ausgleich nicht notwendig gemacht werden. Bayern werde deswegen von seinen föderalistischen Grundsätzen kein Jota aufgeben. Wie könne man sagen, daß die süddeutschen Länder auf die Biersteuerentschädigung keinen Rechtsanspruch hätten? Seien die Bündnisverträge von 1870, die Reichsver⸗ fassung vom 16. April 1871 und die Eintrittsgesetze von 1919 keine Rechtstitel? Tatsache sei, daß die Vorschriften dieser Gesetze, die ür ihre Aenderung die Formen einer Verfassungsänderung vor⸗ chreiben, seinerzeit lediglich zu dem Zwecke getroffen worden eien, um die Reservatsdaten vor einer ihnen nachteiligen Aende⸗ rung der Biersteuerentschädigung zu schützen. Auch das Aende⸗ rungsgesetz vom 10. August 1925 sei nur in den Formen eines ein⸗ achen Gesetzes beschlo fen worden. Den Ausgangspunkt für die euregelung müsse daher auch für die, die eine qualifizierte Mehr⸗ heit forderten, das Gesetz von 1919 bilden. Dieses Gesetz begründe aber den Anspruch der 188.. Länder auf die in dem Antrag der Regierungsparteien vorgeschlagene Erhöhung der Biersteuer⸗ entschädigungen. Im übrigen werde die Frage, ob das Gesetz rechtsgültig erlassen sei, und welche Rechtswirkungen sich an ein in einfacher Form erlassenes Gesetz knüpfen werden, erst dann zu entscheiden sein, wenn das Gesetz verabschiedet sein werde. Die von dem Abg. Keinath geforderte Erklärung über die Senkung der Realsteuern gab der Redner für Bayern dahin ab, daß die baye⸗ rische Grundsteuer im Reichstag schon mehrfach als zu niedrig bemängelt worden sei. Die Forderung nach einer Senkung werde sich also auf diese Steuer nicht beziehen. Für die Zuschläge zur Grundsteuer (Kreis⸗, Bezirks⸗ und Gemeindeumlagen) seien gesetz⸗ lich bereits Höchstgrenzen festhesetzt Die Hausbesteuerung sei in Bayern deshalb so hoch, weil dort die Hauszinssteuer in Form von Zuschlägen zur Haussteuer erhoben werde. Man werde zu⸗ nächst abzuwarten haben, wie das Reich die Hauszinssteuer um⸗ gestalten werde. Die Gewerbesteuer sei in Bayern Staatssteuer; die Kreise, Bezirke und Gemeinden seien auf Zuschläge angewiesen, die ebenfalls nach oben begrenzt seien. Die Gewerbesteuer sei im Juli 1926 neu geregelt worden. Im Einverständnis mit der Wirtschaft sei dies in der Weise geschehen, daß die Steuer dem Staate 24 Millionen Reichsmark erbringen solle. Die Regierung habe versprochen, die Steuer entsprechend zu senken, wenn der Ertrag diesen Betrag übersteigen werde. Dieses Versprechen solle und werde gehalten werden. Ob es praktisch werde, sei vorerst noch nicht zu übersehen. Falls die Getränkesteuern beseitigt würden, würden die Gemeinden genötigt sein, ihre Umlagen, die keineswegs überall schon die Höchstgrenze erreichen, zu erhöhen. Für viele kleine Gemeinden komme eine Erhöhung um 250 vH, für große Städte eine solche um 80 bis 100 vo in Frage. Er bitte daher nochmals dringend, die Getränkesteuer aufrechtzuerhalten, wenigstens für Bier. Abg. Keinath (D. Pp.) polemisierte gegen die Behauptung des Abg. Dr. Fischer, man habe sich von der Steuersenkungstendenz Reinholds abgewendet. Tatsächlich habe doch Dr. Reinholds Finanzausgleichsentwurf in Hinsicht alles beim alten lassen wollen, während jetzt eine Senkung der Realsteuern und eine Be⸗ seitigung der Getränkesteuern beabsichtigt sei. Die sächsischen und württembergischen Erklärungen zur Realsteuersenkung seien be⸗ friedigend, nicht aber die Erklärungen Preußens. Insbesondere habe man noch nichts gemerkt von einer Einwirkung auf die Gemeinden, das Minderaufkommen wegen der veränderten Grundlagen der Gewerbesteuer nicht durch Erhöhung der Sätze unwirksam zu machen. in einer Versammlung in Magdeburg sei erst kürzlich große Erregung über neue Gewerbesteuer⸗ erhöhungen zum Ausdruck gekommen. Den Vorbehalt Badens könne man nicht in seiner vollen Fküichacgste überblicken. Es komme eben auf eine Senkung des tatsächlichen Aufkommens an. Die bayerischen Verhältnisse seien etwas undurchsichtig. Wenn tatsächlich eine volle Uebereinstimmung mit den Gewerbetreibenden zustande gekommen sei, brauche man sich allerdings hier nicht mehr den Kopf zu zerbrechen. Abg. Koenen (Komm.) hält den Lohnsteuersenkungsantrag nur für eine kleine Beilage. Der An⸗ trag sei nicht gefährlich, weil er doch keine Aussicht auf Annahme habe. Rebrigens sei es auch gefährlich, Ausgabenersparnisse durch Einnohmeverminderung zu erzwingen. Die beste Wirkung würde es haben, wenn man zis Umsaltzsteuer senke. Dr. Fischer sei auf keinen Fall „Führer der Opposition“, wie der Finanzminister anzunehmen scheine. Der Wegfall der Getränkesteuern müsse den Gemeinden auf jeden Fall eöeg werden. Die Länder könnten ordern, wenn ihnen die Erwerbs⸗ losenlasten abgenommen würden. Die besonderen „öffentlich⸗ rechtlichen“ Anfwertungsgrundsätze des Staatssekretärs Popi würden in der Agitation unter den Aufwertungsgläubigern 9 eine der Regierung peinliche Rolle spielen. Der Redner bantragt, die Senkung der Realsteuern vor allem den Kleingewerbetreibenden und Kleinbauern bis 5000 Einkommen zugute kommen zu lassen. Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) wendet sich gegen die Auffassung des preußischen Finanzministers, daß Preußen steuer⸗ lich schon vorbelastet sei. Die Aufstellung des Ministers sei irre⸗ fügrend, namentlich hinsichtlich Uebernahme der Erwerbslosen⸗ ürsorge. Der endgültige htiengoh. gnc16 sei erst möglich, wenn vorher die Verteilung der Aufgaben endgültig geregelt sei. Der Redner weist auf die ungünstige Lage kleiner Arbeiterwohn⸗ gemeinden hin, die keine Gewerbesteuereinnahmen gehabt hätten, durch die Erwerbslosenunterstützung aber an den Rand des Ruins E11““ seien. Uebrigens werde die Möglichkeit zum paren in den Gemeinden vielfach überschätzt. Abg. D

besondere Zuweisungen nicht

Dr. Gerecke (D. Nat.) bezog sich auf die Erklärungen der Länder und wies darauf hin, daß Preußen einen Schlüssel eingeführt habe, der einem Teil der Gemeinden aus der Einkommen⸗ und Körper⸗ schaftssteuer hllenadc weniger geben will als bisher. Diesen Gemeinden bleibe doch nichts weiter übrig, als die Ralstener zu erhöhen. Abg. Dr. Fischer (Dem.) erfuchte um eine Stellung⸗ nahme der Regierung zu den Anträgen über die Besteuerung der Landwirtschaft, namentlich zu dem Antra 81g Partei, mit⸗ arbeitende Familienmitglieder von nichtbuchführenden Landwirten von der Steuer zu befreien. Ferner fragte er den Finanzminister, ob die Vermögenszuwachssteuer wieder erhoben werden soll, ob⸗ wohl doch der Tarif der Einkommensteuer schon als zu hoch anerkannt werde. Dr. Reinholds Vorlage habe den Fortfall der Gemeindegetränkesteuer vorgesehen. Aber der Reichsrat habe ihre Beibehaltung verlangt. Der Redner erklärt seine Bereitwillig⸗ keit zu Verhandlungen über den Gesamtinhalt des Finanzaus⸗ gleichs. Daß die süddeutschen Staaten die Verpflichtung zur Senkung der Realsteuern leichter übernehmen könnten als Preußen, sei selbstverständlich, da man ja den Süddeutschen in der Biersteuer und in anderen Fragen viel weiter entgegenkomme. Ministerialdirktor Zarden: Dr. Fischer hat gefragt, ob die Einheitswerte nur für die Vermögenssteuer und für die Real⸗ steuern, soweit sie vom Wert erhoben werden, oder auch noch für andere Steuern, insbesondere für die Einkommen⸗ und Körper⸗

zum Deutsch

8 1“ v“

Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

*

Der Vorsitzende Abg. D. Kahl (D. Vp.) betont⸗ daß Abg.

Dr. Best der Sitzung nur auf Grund der Geschäftsordnungs⸗ bestimmung beiwohne, die den Antragstellern, auch wenn sie nicht dem Auss angehören, das Recht einräumt, mit beratender Stimme an den Ausschußsitzungen teilzunehmen, in denen ihre Anträge beraten werden. Nach dem Entwurf Dr. Best soll bei Ansprüchen, die vor dem 1. Januar 1919 durch die Veräußerung eines Grundstücks entstanden sind, die Umrechnung durch das Verhältnis bestimmt werden, in Beteiligten der Erwerbspreis zum Wert des Grundstücks stehen sollte. Bei Industrieobligationen, Pfandbriefen, Rentenbriefen, Kommunalobligationen und anderen Schuldverschreibungen soll an⸗

die Stelle des Tages der Entstehung der Tag der Aufwertung Grundlage die

treten. Der Entwurf verlangt auf dieser Umwertung aller Ansprüche, die 88 vor dem 14. Februar 1924 begründeten Rechtsverhältnissen beru

In der Begründung seines Entwurfs suchte Abg. Dr. Best die Unbilligkeit der jetzigen Aufwertungsbestimmungen an ver⸗ Beispielen nachzuweisen. So sei das Berliner Haus llexanderstraße 25, das sat 1848 im Besitz einer Familie war, im Jahre 1921 an eine Firma für 25 000 Goldmark verkauft worden, und diese Firma habe es an die Stadt Berlin für 770 000 Goldmark weiter verkauft, ohne den Vorbesitzer aus dem Gewinn von 745 000 Mark irgendwie zu Regierungsentwurf bezeichnete der Redner als ganz unzulänglich. Reichsjustizminister Hergt erklärte, auf dem Gebiete der Kleinrentnerfürsorge 25 Millionen zur Verfügung en zur Verstärkung der Bezüge. Her Rückgriff auf das sonstige zermögen des Kleinrentners solle verhindert und ferner solle nach Möglichkeit bedürftigen Inhabern von aufgewerteten Hypotheken und so weiter durch Aufkauf ihrer Forderungen sofort Geld verschafft werden. Der Reichsfinanzminister beabsichtige, den Antrag Emminger (betr. Barablösung der Auslosungsrechte von Personen über 65, Jahre, die nicht mehr als 3000 Einkommen haben) durchzuführen und daneben in B weitem Umfange bei Be⸗ dürftigkeit Vorzugsrenten zu gewähren. Der Minister wies dann die von Dr. Best geäußerte Annahme zurück, daß die Regierung auf den Reichsgerichtspräsidenten Dr. Simons mit Bezug auf seine hens .

lichen Aeußerungen zur Aufwertungsfrage irgendeinen Druck ausgeübt

habe, und verlas in diesem Zusammenhange ein persönliches Schreiben von ihm an den Reichsgerichtspräsidenten. Wie man auch vor 1 ½ Jahren zur Aufwertungsfrage gestanden habe, es müsse jetzt daran festgehalten werden, daß das vom. Reichstag nach schweren Kämpfen geschaffene Aufwertungsgesetz ein Werk von Dauer bleibe. Dieses Gesetz habe wesentlich zur Festigung der Währung beigetragen, und es habe den Gläubigern sehr reale Werte gebracht. Der im nächsten Jahre in Kraft tretende höhere Zinsfuß von 5 vH für Aufwertungshypotheken werde die Lage der Gläubiger weiter ver⸗ bessern. Der Minister wies weiter auf die Entwertung der Privat⸗ forderungen im Auslande hin. In Belgien sei der der Gläubiger auf 20,5 vH der ursprünglichen Forderung gesunken, in rankreich auf 20,5 vH, in Italien auf 22,7 vH, in Danzig auf 24,5 vH (und zwar hier ohne Rückwirkung). Freilich müsse dabei auch die Kaufkraft der Gelder in den einzelnen Ländern berücksichtigt werden, zum Vergleich geeignete ständen nicht zur Ver⸗ fügung. Das Aufwertungsgesetz habe den Verwaltungsbehörden, Hypothekenbanken, Versicherungsanstalten usw. eine Riesenarbeit auf⸗ gebürdet, die nicht mühelos vertan sein dürfe. Nach Mitteilungen der Länder sind bereits etwa 81 vH aller ö1.“ 66 vH der Grundbuchsachen erledigt. Die meisten Länder hoffen, bis zum Ablauf dieses Jahres fertig zu werden. Erfreulich sei, daß seit dem 1. Januar 1927 den Pfandbriefgläubigern mit 4 ½ vH verzinsliche Liquidationspfandbriefe ausgehändigt würden. Angesichts des 55 gebungswerks von 1925 und der Riesenleistungen in der Zwischen⸗ eit sei die Agitation der Anhänger einer verstärkten Aufwertung schmerzlich zu bedauern. Wenn in dem neuen Volksbegehren der

evölkerung eine hundertprozentige Aufwertung in ö gestellt wird, so muß das eine bedenkliche Beunruhigung in die deutsche Bevölkerung tragen. Sehr bedenklich ist 6 die Wirkung dieser Agitation auf das Ausland. Der geschäftliche Verkehr mit dem Ausland wird erschwert, wenn man infolge dieser Agitation die Lage der deutschen Schuldner als ungewiß darstellt. Andererseits müssen so hohe Aufwertungsversprechungen zur Ueberschätzung der lichen Leistungsfähigkeit Deutschlands im Ausland beitragen. Mehr Selbstbeschränkung übt dagegen die juristische Arbeitsgemeinschaft, wenn die Regierung sich ihre Forderungen auch nicht überall zu eigen machen kann. Vier Leitgedanken erfordern es, sich auf die unbedingt notwendige Ergänzung des Aufwertungsrechts zu beschränken: 1. das Erfordernis der Kontinuität der Gesetzgebung, 2. Rücksicht auf die Wirtschaft des gesamten deutschen Volkes, nicht etwa nur einzelner Berufsstände, 3. Vermeidung einer neuen Erschütterung des Real⸗

kredits, der in den letzten 1 ¼ Jahren sorgsam gepflegt worden ist

und durch neue Experimente in der Aufwertungsgesetzgebung nicht

neue Erschütterungen erleiden dürfe, 4. Rücksicht auf die Arbeits⸗

kraft der Verwaltungsbehörden und Gerichte. Eine grundlegende Aenderung der Aufwertungsbestimmungen sei mit dem vorhandenen Beamtenpersonal schlechterdings nicht mehr zu bewältigen, eine Ver⸗ mehrung des Personals nach Auskunft der Landesjustizverwaltungen nicht möglich. Aus allen diesen Gründen hält der Regierungs⸗ entwurf an den Grundlagen der Aufwertungsgrundlagen fest. Er

bringt nur Bestimmungen, durch die unvorhergesehenen Auswirkungen

des Gesetzes abgeholfen und verschiedenen Schiebungen ein Ende gemacht werden soll, die sich bei der Anwendung des Gesetzes gezeigt haben. Die Reichsregierung richtet an die Abgceordneten den dringendsten Appell: Ueberwinden Sie sich selbst und helfen Sie mit, daß nun endlich die neue Be⸗ unruhigung beseitigt wird, und wir für den Wieder⸗ aufbau Deutschlands die endgültige feste Grundlage bekommen! Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) gab folgende Erklärung ab: Die in der jetzigen Koalition vereinigten Parteien sind dieselben, die im Sommer 1925 die hart umstrittenen Aufwertungsgesetze angenommen haben. Sie haben sich schon damals nicht verhehlt, daß diese Gesetze mancherlei Härten im Gefolge haben würden, die im Volke lebhafte Unruhe und tiefe Verstimmung auslösen müßten, und glaubten, daß es Sache der sozialen Fürsorge sein müsse, hier helfend vnwgreiffn. Die verflossenen 1 ¼ Jahre haben gezeigt, daß darüber hinaus bei Anwendung der Auf⸗ wertungsgesetze noch unvorhergesehene Fälle von Unbilligkeiten zutage getreten sind, und daß auch die bisher erlassenen sozialen Fürsorgemaßnahmen nicht ausgereicht haben, der Not der von der Inflation Geschädigten ausreichend zu steuern. Die Regierungs⸗ parteien begrüßen es daher, wenn die Reichsregierung durch die Bereitstellung neuer Mittel den Geschädigten eine weitere Hilfe ozialer Art bieten will, und daß sie durch ein Sondergesetz auch ie Unvollkommenheiten des Hypothekenaufwertungsgesetzes nach den Erfahrungen der Praxis ausgleichen will. Die Regierungs⸗ parteien waren sich einig, daß an den Grundlagen der Auf⸗ wertungsgesetzgebung nicht gerüttelt werden dürfe, weil sonst die gesamte deutsche Wirtschaft gefährdet, die Rechtssicherheit gestört und die Abwicklung der Aufwertung auf Jahre hinaus vereitelt werden würde. Darüber, was zu diesen Grundlagen zu rechnen ei, haben, wie offen zugegeben werden soll, auch unter den Regierungsparteien zunächst Meinungsverschiedenheiten geherrscht, insbesondere darüber, ob auch in der Frage der Rückwirkung und

dem nach der Absicht der

hen und eine Geldsumme zum Gegenstand haben, die durch die Inflation entwertet worden ist.

entschädigen. Den

die Reichsregierung wolle

Berlin, Mittwoch, den 23. März

der Kaufpreisrestforderungen einer weiteren Erleichterung zugestimmt werden könne. Sie haben sich aber schließlich dahin geeinigt, daß die Grenzen der in der Regierungsvorlage enthaltenen Vorschläge innegehalten werden müssen, wenn nicht die angedeuteten Gefahren zur Erschütterung der Wirtschafts⸗ ordnung und der Rechtspflege führen sollen. Die Regierungs⸗ parteien stellen sich deshalb hinter die Regierungsvorlage und bitten, unter Ablehnung aller weitergehenden Anträge zum Hypothekenaufwertungsgesetz sie zur Grundlage der Verhandlungen im Rechtsausschuß zu machen. Die Weiterberatung wurde dann auf Sonnabend vertagt.

Der Reichstagsausschuß für Rechtspflege setzte, nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des EEEbTETT113 tungsverleger, am 19. d. M. die Beratung der Aufwer⸗ t u ngsanträge fort. Abg. Dr. ö“ (Wirtschaftl. Vereinig.) vertritt die Wünsche und Vorbehalte gegen die Voll⸗ macht, die der Regierung zur Abstellung der besonderen Härten bei der Anleiheablösung und der Hypothekenaufwertung gegeben werden. Eine Bollsabstimmung über diese Frage lehne seine Fraktion ab. Später könne man wohl, wenn die Verhältnisse sich kousolidiert hätten, vielleicht einmal an eine Abgabe vom neuen Vermögen denken, zurzeit nicht. Abg. Keil (Soz.) vermißt eine Stellungnahme der Ländervertreter, die wie Würt⸗ temberg gegen die Vorlage gestimmt hätten. .“ Württemberg hat nicht dagegen gestimmt.) Abg. Keil:

ie Vorlage werde nicht zur Beruhigung der sparenden Bevöl⸗ kerung beitragen. Anscheinend denke man nicht an eine Erhöhung des Ablösungssatzes für die Gemeindeanleihen. Eine Aufrollung der Gesamtfrage der Aufwertung würde das deutsche Wirtschafts⸗ leben von neuem verwirren, man ürfe deshalb nur solche Einzel⸗ fragen angreifen, die die Gesamtwirt chaft nicht berührten. Frei⸗ lich seien in diesem Rahmen noch erhebliche Verbesserungen der Aufwertung über die Regierungsvorlage hinaus möglich, z. B. bei den Restkaufgeldern. Eine maßvolle Individualaufwertun sei heute noch möglich, z. B. wo offensichtlich der Schuldner sich guf Kosten des Gläubigers stark bereichert habe. Der Stichtag des 14. Juni sei L ganz falsch gewählt worden. Die stärkere Leistungsfähigkeit der 8 schaftlichen Unternehmungen mache wohl eine bessere Aufwertung der Obligationäre möglich; das gelte auch von den Versicherungsunternehmungen und den Banken, die Pgar eine Hypothekenaufwertung ablehnten. (Staats⸗ 8 Jetzt liegt ein höchstgerichtliches Urteil vor, das iese Verfahren verurteilt.) Diese Entscheidung kenne er nicht. Warum nicht langfristige Bankeinlagen aufgewertet werden? Aehnlich siche es bei den Sparkassen. In Württemberg seien manche Sparkassen freiwillig über den Mindestsatz hinaus⸗ gegangen; man könnte auch die Sparkassen anderer Länder dazu veranlassen. Seiner Partei liege daran, wegen der kleinen und I Sparer sehr viel. Wie weit seien die Vorarbeiten für die Aufwertung er Einlagen der Fabrik⸗ und Werksparkassen gediehen? (Justizminister Hergt verweist auf die Mitteilung des Reichswirtschaftsministers, daß er darüber statistische Auskunft geben werde.) Es wäre richtiger gewesen, den Reichsgläubigern ein verzinsliches Papier in die Hand zu geben. Er fordere aller⸗ dings keine Goldmark⸗Ablösung, er fordere keine wirtschaftspoli⸗ tische Unmöglichkeit. Abg. Schetter (Zentr.) meint, daß die Aufwertungsgesetze eine Beruhigung in den Kreisen der Gläubiger und Schuldner gebracht und namentlich ermöglicht hätten, Familienstreitigkeiten durch Vergleich zu schließen. Es züash ver⸗ mieden werden, die wirtschaftlichen Gefahren wieder heraufzu⸗ beschwören, die mit der Gesetzgebung von 1925 vermieden werden solter. Die etwaigen Gewinne des städtischen Hausbesitzes wür⸗ en mit der Hauszinssteuer zum allgemeinen kommunalen Besten ergriffen. (Zuruf: ländlicher Grundbesitz!) Der ländliche Grundbesitz werde demnächst besonders angefaßt werden, soweit sein Vorteil nicht schon durch neue Verschuldung überhaupt verschwunden sei. An gewissen Aufwertungsgrundsätzen wolle seine Partei nicht rütteln lassen. Je mehr man die Aufwertung ändere, desto größer würde der Unterschied zwischen Aufwertungsgläubiger und Ablösungs⸗ gläubiger. Die Vorschläge des Abgeordneten Best seien mit den Grundsätzen von 1925 nicht durchaus vereinbar, sie verewigten den Streit zwischen Schuldner und Gläubiger und bringen zum Teil eine ꝓT neue Belastung und Verschuldung. Keine einzige der Schlußfolgerungen des Abgeordneten Best könne be⸗ wiesen werden. Das Nationalvermögen bestehe doch in Sach⸗ werten, aber nicht in Schulden der einzelnen Volksgenossen unter⸗ einander. Herr Best spreche auch nicht von unseren Schulden an die Kriegsgegner. Durch unproduktive Ausgaben sei ebenso wie durch die inneren Kriegslasten unser Nationalvermögen ge⸗ schmälert worden. Die Daweslasten würden nicht dadurch auf⸗ gehoben, daß wir etwa eine künstliche innere Verschuldung neu schaffen. Die Terminverschiebung für Restkaufpreise werde immer neue Streitfälle schaffen. Der maßlosen Agitation müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Die Zentrumspartei werde für die Regierungsvorlage stimmen. Nicht das Höchstmaß der materiellen Gerechtigkeit könne den Ausschlag geben, sondern nur die Rücksicht auf das Gesamtwohl. Die Frage der Aufwertung bei den Gemeinde⸗ harkaften könne noch in der Einzelberatung geprüft werden; manche Gemeinden würden wohl zu höherer Aufwertung in der Lage sein. Eine Reihe von Ländern und Gemeinden hätten allerdings den Min⸗ destsatz der Aufwertung zum Normalsatz gemacht. Vielleicht könne Herr Keil deswegen auf seinen Parteigenossen, den preußischen Innenminister einwirken. Bei einem großen Teil der Banken ei das Vermögen mit der Inflation verschwunden. Im Gegen⸗ atz zu Dr. Jörissen meine er, daß eher eine Rückverlegung auf den 1. Januar 1926 in Frage komme, als eine Vordatierung. Abg. Freiherr v. Richthofen (Dem.) nennt die Vorlage ziem⸗ lich dürftig, man müsse sie zu verbessern suchen. Auch er stimme für die Vorlegung des Termins auf den 1. Januar 1926 statt 1. Juni. Eine gänzliche Neugestaltung des Aufwertungsrechtes sei aus allgemeinen und wirtschaftlichen Gründen unmöglich; das erkannten auch die Demokraten an, die seinerzeit dem Gesetz nicht zugestimmt hätten. Bedenklich sei an dem Regierungsentwurf die allgemeine Vollmacht, die der Regierung für eine weitere Ab⸗ änderung des Aufwertungsrechtes in allzu umfassender Weise gegeben werde. Allerdings müsse alles geschehen, um die schwersten Fehler des Aufwertungsgesetzes zu beseitigen, aber eine weitere Abänderungsmöglichkeit durch die Generalvollmacht für die Re⸗ gierung dürfe nicht verewigt werden, weil dies für die allgemeine Volkswirtschaft nicht erträglich sein würde. Zu prüfen sei, ob man nicht über den Gesetzentwurf hinaus die einseitige Härte⸗ klausel, die so unzählige Prozesse zur Folge habe, ganz beseitigen solle. Die 25 prozentige Aufwertung sei auch ohne die Härte⸗ klausel tragbar, mit dieser ihrer Meinung seien die Demokraten auf dem richtigen Wege gewesen. Die Frage des Restkaufgeldes müsse einer gerechteren Lösung entgegengeführt werden, und es sei weiter zu prüfen, inwieweit den durch die Inflationsverkäufe Geschädigten durch Verleihung gewisser Rechtsansprüche geholfen werden könne. Für die Aufwertung der Sparkassen müsse eine einheitliche Regelung im ganzen Reiche erfolgen. Für die Werk⸗ spar⸗ und Pensionskassen müsse ein Mindestsatz der Aufwertung festgesetzt und dieser evtl. durch staatliche Zuschüsse garantiert werden. Die Absicht der Regierung, für die Rentnerversorgung weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, sei zu begrüßen, aber man solle den notleidenden Kleinrentnern einen Rechtsanspruch zusichern, der sie von dem Odium der Almosenempfänger befreie. Die Treuhänder der aufwertungsverpflichteten Versicherungsgesell⸗ schaften sollten gehalten werden, zu einem baldigen Termin, etwa dem

1. Juli ds. Js., eine Mindestquote bekannt zu geben und jedem aufwertungsberechtigten Versicherten eine Bescheinigung über die Höhe seines - auszuhändigen, damit die Versicher⸗ ten etwas Tatsächliches in die Hand bekommen, um ihren Kapital⸗ anspruch veräußern oder beleihen lassen zu können. Gemäß dem Antrag der demokratischen Partei bezüglich einer Umgestaltung der Anleiheablösungsschuld müßten die ungezählten Volksmassen, die in schwerster Zeit dem Vaterland ihr Geld gegeben hätten, wenigstens eine 12 ¾ prozentige Aufwertung bekommen. Das Ab⸗ lösungspapier müsse an der Börse einen Kurs erreichen können, der einer 12 prozentigen Aufwertung des Altbesitzes entspreche. Gegenüber den dgrdifen des Abgeordneten Best auf den Reichs⸗

emerkt Redner, daß Herr Külz bei Abweisun des Volksbegehrens für höhere Aufwertung der Reichs⸗ un Staatsanleihen nach der Bestimmung der Reichsverfassung ver⸗ fahren habe. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Der Rechtsausschuß des Reichstags führte gestern die allgemeine Aussprache über die Aufwertungsanträge und die Regierungsvorlage zu Ende und beschloß, in der Spezial⸗ beratung zun ichst die Frage einer Zulässigkeit eines Volksent⸗ scheids zur Entscheidung zu bringen, dann den Regierungsgesetz⸗ u beraten und alsdann die Frage einer Aufwertung der Wert arkassen zu prüfen. Zuletzt soll dann in Verbindung mit dem Reichsfinanzministerium die Frage geprüft werden, in⸗ wieweit eine Besserstellung der Kriegsanleihe⸗Altbesitzer gegen⸗ über dem jetzigen Anleiheablösungsgesetz möglich ist. 8

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) die Be⸗ ratung des Etats 1927 fort, und zwar bei den noch rückständigen Positionen des Reichsverkehrsministeriums. Auf Antrag des Berichterstatters Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) werden, nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, für den Luftverkehr nach Südamerika 1,8 Mil⸗ lionen Mark bewilligt. Ein Antrag, zwei Millionen Mark der Eckener⸗Spende zuzuwenden, wird zurückgezogen. Von Regierungs⸗ seite war dazu erklärt worden, daß bindende Versprechungen an die Eckener⸗Gesellschaft nicht gemacht worden seien, daß aber mit der Zurückziehung des Antrages noch nicht eine Beihilfe end⸗ gültig abgelehnt sei. Nur der gegenwärtige Augenblick erlaube diese Zuwendung nicht. Berichterstatter Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) begründet namens der Regierungsparteien einen öö den er als Mindestantrag kennzeichnet und der die Streichung un Herabsetzung einer Reihe von Titeln für Kanalbauten und Vor⸗ arbeiten dazu enthält, die mindestens vorzunehmen seien. Der Antrag fordert zunächst Streichung des Ansatzes für die „Vor⸗ arbeiten am Ausbau der Weser von Hann. Münden bis Minden (Westf.) in Höhe von 125 000 Reichsmark. Abg. Gilde⸗ meister (D. Vp.) weist darauf hin, daß das Reich für diese Vor⸗ arbeiten doch nur die Hälfte beisteuere. Er verstehe nicht, wie diese geringfügige Summe für die bloße Untersuchung der Möglichkeit des Ausbaues bestritten werden könne. Das erscheine ihm nicht als richtige Sparmaßnahme. Die Streichung wird trotzdem ge⸗ nehmigt. Der Titel Verstärkung der Ersatz⸗ beschaffung abgängigen Geräts der Reichs⸗ wasserstraßenverwaltung in Höhe von 3 Mil⸗ lionen Reichsmark wrid nach kurzer Besprechung, an der sich auch der Reichsverkehrsminister beteiligt, auf 2 250 000 Reichs⸗ mark herabgesetzt. der Kompromißan tre; Regierungs⸗ parteien beantragt serner beim Rhein⸗ und Weser⸗Kanal den Ansatz „Lippe⸗Kanal Wesel —Datteln“ von 16,2 Millionen auf 15 (fünfzehn) Millionen und den Ansatz „Lippe⸗ Kanal Hamm —Lippstadt“ von 4 auf 2 Millionen herabzusetzen. Preußischer Ministerialdirektor Nobis empfiehlt, wenn das Reich durchaus sparen müsse, die zweite Strecke vorläufig ganz zu streichen. Der Verkehrsminister widerspricht einer weiteren Kürzung über den Kompromißantrog hinaus. Dem Kom⸗ düheer Reshnüg, wird entsprochen. Der Antrag fordert

minister Dr. Külz

erner Streichung des Ansatzes für die „Kanalisierung der eser von Minden bis Bremen“, erster Teilbetrag niit 8 Millionen Mark. Abg. Gildemeister (D. Vp.) spricht sein Befremden über diesen Antrag aus, weil es sich hier mehr um eine Korrektion, um eine Schiffbarmachung der Weser, als um eine Kanalisierung handele. Preußischer Ministerialdirektor Nobis erklärt im Namen der beteiligten Länder, daß mit dieser Streichung der Weser⸗Kanalisierung der ganze Mittellandkanal gefährdet sei, weil ihm das Wasser fehlen werde. Im Namen Preußens und der beteiligten Länder erhebe er Widerspruch gegen die Streichung. Geid habe man doch z. B. für den Neckar. Abg Ersing (Zentr.) weist darauf hin, daß für den Neckar nur 4 Millionen für den Mittelland⸗Kanal noch immer 20 Millionen gefordert würden. Die 8 Millionen Reichsmark als erster Teilbetrag für die Kanalisierung der Weser von Minden bis Bremeen werden ent⸗ sprechend den Beschlüssen des Unterausschusses gestrichen. Angenommen vird eine Resolution des Abg. Lejeune⸗ Jung (D. Nat.), worin die Reichsregierung ersucht wird, dem Reichstag eine Vorlage zu machen, durch den die für den weiteren Ausbau des Mittelland⸗Kanals, des Ihle⸗Plauer⸗Kanals, des Oder⸗Spree⸗Kanals, des Neckar⸗Kanals und des Donau⸗Main⸗Kanals ˖erforderlichen Ausgaben be⸗ sonders außerhalb des Haushaltsplans angefordert werden. Durch die Vorlage sind insbesondere zu klären und durch besondere Denkschriften zu erläutern: Das Gesamterfordernis, die Art der Gewinnung der erforderlichen Wassermengen, die Aenderung der Wasserverhältnisse im Kanalgebiet, Ver⸗ kehrsgewinnung und Verkehrsverschiebung, volkswirtschaft⸗ liche Wettbewerbsverschiebungen, der Ausgleich für die be⸗ nachteiligten Landesteile, die Rückwirkungen auf den Eisen⸗ bahnverkehr, die Eisenbahnfinanzen und die Kohlendeckung. Es folgte die Beratung des Etatstitels, der zur Fortsetzun des Kanalbaues östlich Hannover einschließlich de mit dem Bauzweck im wirtschaftlichen Zusammenhange stehenden Grunderwerbes und für Vorarbeiten und Bauausführungen am Südflügel 40 300 000 Reichsmark erfordert. Der verlangte, daß dieser Etatstitel um 20 Millionen Reichsmar gekürzt werde. Außerdem lag ein Antrag vor, wonach die Bau⸗ ausführungen am Südflügel zunächst unterbleiben sollen. 8g Hierzu erklärte der sächsische Gesandte Gradnauer: Wie bereits in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 15. d. M, zum Ansdruck gebracht wurde, müssen die beiden am Südflügel des Mittellandkanals beteiligten Länder Sachsen und Anhalt gegen den Antrag auf Kürzung des Etatstitels um 20 Millionen Reichs⸗ mark entschieden Einspruch erheben. Sie stützen 82 dabei in erster Linie auf die zwischen Reich und beteiligten Ländern über den Bau des Mittelkandkanals geschlossenen, vom Reichstag und Reichsrat gebilligten Staatsverträge von 1920 und 1926, denen der Bau des Südflügels zum integrierenden Bestandtei des Bauprogramms für den Gesamtkanal geworden ist. Sachsen und Anhalt müssen gemäß den Grundsätzen von Loyalität und Vertragstreue unbedingt auf der Wahrung der ihnen aus diesen Verträgen zustehenden Rechte bestehen, wie sie solchenfalls ihrer⸗ seits sich an die ihnen durch die Verträge auferlegten Ver⸗ bfli tungen für gebunden erachten. Außerdem muß mit allem Ernst darauf hingewiesen werden, daß durch die Abtrennung des Baues des der einheitliche Charakter des Bau⸗ programms des Mittellandkanals, das die auptstrecke und die