Hierauf beantragen die Kommunisten, nachdem der Minister sich bereits ausführlich zu den Unruhen der letzten Tage 9v hat, den zweiten Abschnitt, der die Polizei zum Gegenstand hat, vorab zur Besprechung zu stellen. Der Antrag wird gegen die Antragsteller abgelehnt.
In der allgemeinen Aussprache kommt zunächst Abg. Bubert (Soz.) auf Polizeifragen zu sprechen und wird vom Präsidenten daran erinnert, daß der zweite Abschnitt nicht zur Besprechung steht. Der Redner geht darauf auf den zur Be⸗ ratung stehenden Gegenstand ein und spricht dem früheren Minister den Dank dafür aus, daß er so außerordentlich viel zur Konsoli⸗ dierung des Staates beigetragen habe. Anch die Presse, die ihn einst so stark angegriffen hatte, habe zugestanden, daß er ein Mann ohne Makel sei. Das gestand, als er nicht mehr Minister war selbst der „Lokalanzeiger“ zu. Bis dahin aber hatte er die öffentliche Meinung mit Angriffen und Verunglimpfungen Severings, des ehemaligen EEI“ vergiftet. Hoffentlich wird der jetzige Minister die Belange der Republik in gleicher Weise wahren, wie Severing es getan hat. Vor allem tut die Demokratisierung der Verwaltung not. Jeder Beamte muß sich bewußt sein 81 er in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat steht. Das bedeute ein aktives Bejahen der Republik! Die mittleren und unteren Be⸗ amten sind das zum größten Teil, auch ein erheblicher Teil der höheren Beamtenschaft ist es. In der Provinz gibt es allerdings viele Beamte, die es weit von sich weisen, für diesen Staat ein⸗ treten zu sollen. (Zuruf des Abg. Beuermann [D. Vp.])) In Düsseldorf war eine Vakanz! Um sie hatte sich ein Katholik be⸗ worben. Ein hoher Beamter erklärte dazu, Katholiken werden bei uns — in Düsseldorf! — nicht angenommen. (Gört, hört!) Ein krasser Mißbrauch ist es auch, wenn, wie es tatsächlich geschehen ist, einem Assessor der Verkehr mit einem sozialdemokratischen Sandrat unterbunden werden sollte. Beim Stahlhelm ist eine roße Radikalisierung eingetreten. Herr Ehrhardt, dem der keineid nachgewiesen ist, spielt die ausschlaggebende Rolle! Der Stahlhelm hat in fast allen größeren Städten Versammlungen --eeS. mit der Parole: Fort mit dem Kampf gegen die Reichs⸗ wehr, fort mit dem Reichsbanner! In diesen Versammlungen hat ein Herr Korody, der ganze 24 Jahre alt ist, den Reichskanzler und den Finanzminister mit Landesverrätern auf eine Stufe ge⸗ tellt! (Zuruf rechts: Und was hat Herr Hörsing gesagt?) Bei er Auswahl des Nachwuchses der höheren Beamtenschaft muß man äußerst vorsichtig sein. Die Personalpolitik des Ministers ist in diesem Jahre fast gar nicht angegriffen. (Widerspruch des Ab Baecker D. Nat.)) Der Redner geht hierauf auf die Verhältnisse in den Gemeinden ein, erklärt, die Behauptungen, daß dort Miß⸗ wirtschaft herrsche, seien lediglich parteipolitischer Art. Die Städte hätten aber eine Finanzpolitik getrieben, vielleicht treiben müssen, die die unteren Schichten stark belasten. Während der Grundbesitz nicht mehr als 1913 belastet sei, wie sich aus dem nicht gewachsenen Aufkommen aus der Grundsteuer ergebe, seien die kleinen Steuern um das Fünffache gestiegen und stellten pro Kopf der Bevölkerung heute eine Belastung von über 11 Mark dar. Während die Land⸗ gemeinden früher unter dem Dreiklassen⸗Wahlrecht für Wohlfahrts⸗ zwecke 94 Pfennig pro Kopf ausgaben, leisten sie heute über 16 Mark. Ihre Finanzinteressen beim endgültigen Finanzausgleich weitgehendst zu wahren, sei Aufgabe des Staates. Unhaltbar sei der Zustand, daß heute, zehn Tage vor Ablauf des 18 Finanzausgleichs, wegen des „Katz⸗ und Mausspiels“ im Reichs⸗ tage, noch niemand wisse, was Länder und Gemeinden im neuen tatjahr bekommen. Die Verwaltungsreform müsse die bishex vorhandenen Ueberschneidungen und Doppelarbeit beseitigen. Dabei seien die staatspolitischen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Dieses Streben führt zwangsläufig zum Einheitsstaat.
Abg. Dr. Schmedding (Zentr.) dankt zunächst dem auf seinem Abgeordnetensitz anwesenden früheren Innenminister Severing für seine Tätigkeit, die den Grundstein für Ruhe und Ordnung gelegt habe und dessen Gesundheitszustand erfreulicher⸗ weise immer besser werde. (Beifall.) Die Grundzüge der Politik des Ministers Grzesinski wurden, bis auf den Einheitsstaat, vom Zen⸗ trum gebilligt. Er begrüße auch den Standpunkt des Ministers, daß jeder politische Beamte verpflichtet sei, den Staatsgedanken zu vertreten. Leider seien unter den Referendaren unperhältnis⸗ mäßig viel Adlige. Das Zentrum wünscht, daß bei Einberufung neuer Referendare kein Unterschied an Stand und Konfession ge⸗ macht werde. In der Frage der Wahlreform stimme das Zen⸗ trum dem Minister zu. Eine Verminderung der Zahl der Abge⸗ ordneten würde aber nur ganz geringe Ersparnisse bedeuten. Bei der Verwaltungsreform würde das Zentrum für eine Beseitigung der Posten der Ober⸗ und Regierungspräsidenten nicht zu haben sein. Auch eine Zusammenlegung von Kreisen würde im all⸗ gemeinen abzulehnen sein. Bedeutende Vereinfachungen würden ich durch Reorganisationen in den einzelnen Verwaltungszweigen Alle Aufgaben, die nicht unbedingt vom Staat zu erfüllen sind, müßten zur Stärkung des Prinzips der Selbstverwaltung vom Staat abgegeben werden. Vor allen Dingen müsse zur Wahrung der preußischen Staatshoheit aber darauf ge⸗ achtet werden, daß nicht etwa im Reich Behörden eingerichtet werden, die in Preußen bereits bestehen. Es würde im übrigen auch eine wesentliche Ersparnis dadurch erzielt werden, wenn im Preußischen Landtag weniger Kleine Anfragen eingebracht werden. (Sehr wahr! im Zentrum.) Die Beamten müßten den Staat be⸗ jahen, und wenn darüber hinaus die Staatsgesetze insbesondere von allen denen beachtet würden, die Führer des Volkes sind oder werden wollen, dann könnte man mit Ruhe der Zukunft entgegen⸗ sehen. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Baecker (D. —“ erklärt, daß selbstverständlich ein Beamter treu zur Verfassung stehen muß und den Staat zu schützen
at. Daß die Berufsbeamten zum Staatsgedanken zu erziehen sind, ist auch unsere Meinung. Der frühere Staat hat da ja ein un⸗ erreichtes Beispiel gegeben. Wir begrüßen es aufrichtig, daß Herr Severing in der Gesundheit wieder hergestellt ist und daß er an den Arbeiten des Hauses wieder teilnehmen kann, Allerdings eine Rückkehr zu seinem alten Posten wir nicht! (Heiterkeit!) Was den Wechsel angeht, so hat allerdings auch nur der Kopf gewechselt. Minister Grzesinski hat erklärt, er werde seine Ueber⸗ eugung zum Ausdruck bringen. Daß er seine Logseeehrnesce lche jeberzeugung zum Ausdruck bisher gebracht hat, ist zweifellos richtig. Im Fall Claß hat er erklärt: Das weitere ist Sache der Gerichte! Bis heute haben sich die Gerichte offenbar noch nicht überzeugen können, daß bei den Haussuchungen damals richtig vor⸗ egangen ist. Die Personalpolitik des Ministers verdient weiter ges schärfste Kritik. Staatssekretär Meister mußte gehen! Herr Dr. Vadk wurde befördert. Herr Dr. Friedensburg hat eine bei⸗ spiellose Karriere gemacht! (Zuruf aus der Mitte: Und Keudell!?) er Redner kritisiert eingehend die Abberufung des Landrats von Rosenstiel, der 20 Jahre treu sein Amt hat und gehen mußte. Wie aber ist man mit Dr. Jänicke verfahren? Gegen den Polizeipräsidenten Fenner in Stettin sind in der Fersentkthes die schwersten Vorwürfe arhoben worden. Der Minister aber hat erklärt, er sehe keine Veranlassung, ihn von seinem Amte zu ent⸗ fernen! Minister Severing hat selbst seinerzeit die Achtung der alten Farben in einem besonderen Erlaß empfohlen. Wie sieht es aber aus? Man hat zwar die Männer gern für Schwarz⸗Weiz⸗Rot usw. bluten lassen in der Zeit nach der Revolution, jetzt aber werden sie verfolgt! (Lebhafte Zurufe links.) Es sollte doch endlich einmal Ruhe eintreten in Flaggenstreit. Schwarz⸗Weiß⸗Rot ist ebenso die Verfassung geschüßg wie Schwarz⸗Rot⸗Gold! Im Reiche beachtet man das! Die Politik des preußischen Innen⸗ ministers ist aber von der im Reich ö“ entfernt! Der Redner weist die Angriffe wegen der Ha tung der Deutschnationalen im Reich zurück und erinnert an die Zusicherung des Zentrums⸗ führers von Gusrard dem Abgeordneten Westarp gegenüber, daß man den Deutschnationalen ein Opfer der Ueberzeugung nicht umute. Die Deutschnationalen haben versprochen, die Republik zu sengen gegen Verunglimpfungen und gegen rechtswidrige An⸗ griffe. Niemals aber ist von ihnen verlangt worden, ihre Ueber⸗
elbst erzielen lassen.
zeugung zu unterdrücken, daß sie nach wie vor die Monarchie für
die beste Staatsform halten. Der Redner tritt des weiteren für den preußischen Osten ein und fordert, daß man ihm das gleiche gebe, was man dem Westen gewähre. Er legt Verwahrung ein gegen das Vorgehen gegen den „Landsberger Generalanzeiger“, der einen
arfen Ausdruck gebraucht hatte im Kampfe um den Volksent⸗ hag und dem deshalb das Recht aberkannt worden sei, sich als amtliches Anzeigenblatt zu bezeichnen. Ist das der Schutz der freien Meinungsäußerung, von der heute der Minister so npöatisch gesprochen 8 Hat nicht auch die Reichsregierung sich schar gegen den Volksenrscheid gewandt? Auch hier beigt sich der Gegen⸗ satz der preußischen Politik zu der des Reiches! Sicherlich muß der Beamte sich innerlich zum Staat einstellen! Staat und Staatsform ist aber nicht dasselbe! Der Beamte hat dem Staat schlechthin zu dienen! Der Kurs der preußischen Politik gegen das Reich zeigt sich auch in der Aeußerung des preußischen M “X“ in der er sich gegen zwecklose Rüstungsausgaben im Reiche wandte; sie zeigt sich in der weiteren 1 die Schutzpolizei müsse so er⸗ zogen werden, daß sie gegebenenfalls auch gegen die aufständische Reichswehr zu verwenden sei, und daß die Reichswehr in Schach ehalten werden könne durch Schupo und Reichsbanner! (Hört, sorr⸗ rechts.) Die Linien der Politik in Preußen und im Reich laffen immer deutlicher auseinander! Der neue Herr im Preußischen Innenministerium zeigt sich noch rücksichtsloser und offener als sozialdemokratischer ö als sein Vorgänger! Durch seine Politik schafft er die schwere Inkongruenz zwischen dem Reich und Preußen! Nur auf föderalistischer Grundlage kann das Deutsche Reich erhalten bleiben: Preußen muß seine Mission auch in Zukunft erfüllen!
Abg. Dr. von Richter (D. Vp.) wünscht und hofft, daß das politische Zuammenarbeiten zwischen Reich und Preußen sich reibungsloser gestalten möge, als es nach den Reden der größten Regierungsparteien im Reich und in Preußen scheinen will. Nach⸗ dem im Reich eine Rechtsregierung eingesetzt ist, werden die Auf⸗ 818 en, die die Deutsche Volkspartei über Staatsform und die Verfassung habe, auch von Sozialdemokraten und Demokraten nicht mehr wie i angesehen werden dürfen. Wenn man sich einen Kampf zwischen Reich und Reichstag auf der einen und preußischer Regierung auf der anderen
so würde das für die Einigkeit der preußischen Regierungsparteien wahrscheinlich kata⸗ trophal wirken. (Lebh. Sehr richtig! rechts.) Gegenüber den E1“ Forderungen auf Demokratisierung der Ver⸗ waltung erklärt der Redner, daß aus allen Kreisen die Beamten genommen werden sollen, aber die Demokratisierung darf nicht Stellenbesetzung nur durch Mitglieder der Weimarer Koalition heißen. Braun habe in seiner Programmrede zur Großen Koalition den Beamten die Freiheit ihrer politischen Gefinnung arantiert, auch der monarchischen. Wenn der sozialdemokratische eine ganz bestimmte parteipolitische Einstellung für die politische Beamtenbesetzung verlange, so sei das nicht nur ein politischer Fehler, sondern auch eine Verfassungsverletzung. (Zurufe links: Wie war es früher!?) Früher gab es leider solche 1 die die e echte des Beamten schützten, nicht. Wer die jetzige Verfassung verletze, könne sich auf frühere Praxis nicht berufen. Es ist zu bedauern, daß man bei den Beamten immer wieder genau ausrechnet, welchen Parteien sie angehören. Ich habe Verständnis daffr daß Parteien, die im alten Regime zurückgesetzt wurden, jetzt ftärkere Berücksichtigung verlangen. Aber nachdem soviel Jahre nach diesem Prinzip gehandelt worden ist, muß damit endlich Schluß gemacht werden.
ie nötigen Beamtenanwärter zu den politischen Stellen müssen endlich wieder allein nach ihrer Tüchtigkeit ausgewählt werden. Der unpolitische, aber geeignete Mann muß die Möglichkeit des Aufstiegs haben. Unter diesen Leuten darf es nicht heten 1f die ücht gkein komme es in diesem Staate nicht so sehr als au die Zugehörigkeit zu einer Partei an. Es gibt immer noch viel u viele, die charakterlos genug eine andere Gesinnung, als sie sacen, vortäuschen. Wir brauchen nicht nur tüchtige, sondern auch araktervolle Beamte. (Lebh. Zustimmung rechts.) Insonderheit dürfe der prenßische Landrat, der nicht bloß Staatsbeamter, sondern auch Vertrauensmann der Bevölkerung ist, nicht durch kleinliche natcen ige mundtot gemacht werden. Die Ver⸗ 1
Landtag und
Seite vorstellte,
hältnisse konsolidieren sich; man kann nicht zugleich auf den Tisch chlagen und sagen, die Republik stehe fest, und dann doch vor allen möglichen eingebildeten Gefahren für die Republik zittern. (Heiter⸗ keit und Sehr richtig!) Es s- unerhört, daß dem Polizeipräsidenten in Elberfeld, der nicht zu den Koalitionsparteien gehöre, ein Spitzel gesett worden sei. Dieser habe sogar eine ö mit Friedrich dem Großen und schwarz⸗weiß⸗rotem Band als Staats⸗ verbrechen denunziert. Es dürfe nicht vorkommen, daß ein, Beamter durch solche Spitzeleien sich beim Minister lieb Kind mache; ein Denunziant sei immer der größte Schuft im Land. (Hier kommt es zu stürmischen Zurufen. Der Minister erhebt sich und wendet 8 mit langen Zwischenrufen gegen den Redner, der sich eine so lange Unterbrechung seiner Rede verbittet. Auf der linken und rechten Seite des Hauses ist größte Erregung ent⸗ tanden. Abg. Meier (Soz.] ruft 12 dem Redner hinauf: Sie aben als e-. 8 Zwischenrufe gemacht! — Abg.
emmler [D. Nat.] droht unter stürmischen Zurufen der Rechten dem Minister: Er pfeife auf den Landtag. — Endlich stellt der Präsident die Ruhe wieder 98h Der Redner fährt fort und kritisiert die dn ane des Staatssekretärs Meister, in dem Severing einen sehr fähigen und tüchtigen Beamten geseéehen hat. Zur Verwaltungsreform erklärt der Redner, daß keine Ver⸗ waltungsreform, bei der die Regierungspräsidenten beseitigt würden, die Zustimmung der Mehrheit des Landes finden wird. (Sehr richtig! rechts.) Dem Staat werde besser gedient durch großzügige Einstellung zum Beamtentum als durch kleinliche Personalpolitik.
8 8 8
vertagt die Weiterberatung auf
Donnerstag
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstages seyte unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) die Beratung des Etats 1927 bei den noch ausstehenden Titeln im Haushalt des Reichsarbeitsministeriums fort. Vorher wird nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger einem Antrage des Unterausschusses zugestimmt, der nach⸗ 1S die Einsteklung von 20 nichtbeamteten An⸗ geste ingenieure wegen Ueberlastung der Beamten in das Patent⸗ amt und die dafür mehr erforderlichen Summen von 110 000 Mark genehmigt. Mehrere Personaltitel beim Reichsarbeits⸗ ministerium werden genehmigt. Ein Antrag des Abg. Hoch (Soz.), der Höherstufungen bei den Versorgungsdienststellen verlangt, wird nach eingehender Aussprache abgelehnt. — Es folgte die Beratung der Restpunkte des Etats des Reichsfinanz⸗ ministeriums. Angenommen wurde eine Entschließung des Unterausschusses, worin die Reichsregierung ersucht wird, die⸗ jenigen weiblichen Angestellten in den Reichsministerien, die dnf Grund erforderliche Dienstposten bechäftigt werden, in da Beamtenverhältnis zu überführen. Für den Um⸗ und Er⸗ weiterungsbau des Dienstgebäudes für das Landesfinanzamt Hannover wurden 570 000 Reichsmark genehmigt, ferner wurden als erster Teilbetrag cen den Neubau eines Finanzamtsgebäudes in Köln 285 000 Reichsmark, für den Umbau des Hauptzollamts⸗ gebäudes Devrientstraße 6 in Dresden 95 000 Reichsmark und für den Neubau des Finanzamts Waldenburg (Schles.) als erster Teilbetrag 333 000 Reichsmark bewilligt. — Es wurde dann noch
lIten aus den Kreisen der beschäftigungslosen Diplom⸗
Der Steuerausschuß des Reichstags setzte
am
Mittwoch unter dem Vorsitz des Abg. Hertz (Soz.) die Einzel⸗
beratung des Finanzausgleichs fort. Die Regierungs⸗ parteien beantragen: „Chaussee⸗ und ähnliche Wegegelder dürfen von Kraftfahrzeugen für die Benutzung öffentlicher Wege und Brücken nicht erhoben werden.“ Die Länder haben die auf sie entfallende Kraftverkehrssteuer zu Zwecken der Unterhaltung der öffentlichen Wege zu verwenden; sie können die Steuer auch zu Zwecken der Unterhaltung der öffentlichen Brücken ver⸗ wenden. — Ministerialdirektor Dorn führt zur Erläuterung des Antrags aus, daß damit einem alten Wunsche des Reichstags ent⸗ sprochen werde, die Brückengelder, die den Kraftfahrzeugverkehr behindern, aufzuheben. Ausnahmen von dem Verbot der Wege⸗ und Brückengelder sollen in Zukunft nicht mehr vom Reichsrat allein, sondern nur von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats und eines Reichstagsausschusses bewilligt werden können. Die Kraftfahrzeugsteuer solle auch für die Erhaltung der Brücken verwandt werden können. Der Antrag wird nach, kurzer Aussprache angenommen. Ministerialdirektor Dr. Zarden begründet einen weiteren Antrag der Regierungsparteien: Zu der bisherigen vierprozentigen Grunderwerbssteuer wird ein Zu⸗ schlag von 2 vH erhoben. Bei der Grundwertsteuer der toten Hand betrage der Satz erstmalig 1 vH, später 2 vH. Der Zu⸗ schlag sei nach dem Verhältnis der allgemeinen Grundwertsteuer, also 4:2 zu berechnen. Dadurch, daß die Grunderwerbs⸗ steuer 1925 von 4 auf drei vH ermäßigt sei, würde heute der Zu⸗ schlag der toten Hand, der früher ½ bzw. 1 vH betragen habe, zwei Drittel bzw. 1 % vH betragen. Es würde also, obwohl die ganze Aktion eine Senkungsaktion sein sollte, bei der toten Hand der Zuschlag höher werden. Deshalb solle durch den Antrag dieser Zuschlag zunächst auf ½ vH bei der erstmaligen Erhebung und später auf 1 vH begrenzt werden, also nicht über den früheren Satz hinaus erhöht werden. — Der Antrag wird an⸗ genommen. — Ein Antrag Nolte (Wirtschaftl. Vereinig.): „Die Gemeinden (Gemeindeverbände) dürfen die Realsteuern nicht über die am 1. März 1927 bestehenden Sätze hinaus erhöhen“, wird ab⸗ gelehnt. Abgelehnt wird auch ein Antrag Höllein (Komm.): „Von dem Aufkommen an Einkommen⸗ und Körper⸗ schaftssteuer erhalten Länder und Gemeinden 90 vH, wobei die neu zugeteilten 15 vH in vollem Umfange den Gemeinden zugewiesen werden.“ Ein Antrag der Regierungsparteien will in dem Regierungsentwurf als §§ 4, 5, 6 folgende neue Vorschriften einstellen: § 4. 1. Das Reich erstattet den Ländern und Gemeinden die Beträge, die sie nach der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 16. Februar 1924 für die Zeit vom 1. April 1927 ab bis zum Inkrafttreten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zum Fürsorge⸗ aufwand beizusteuern haben. 2. Die oberste Landesbehörde reicht die Erstattungsanträge für sich und für die einzelnen Gemeinden über jeden Monat, besenders bis zum Ende des zweitfolgenden Monats, bei dem Präsidenten der Reichsarbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) ein. 3. Das Reich kann auf die angeforderten Beträge Vorschüsse leisten. Es erstattet diese Beträge, soweit es die Notwendigkeit der Ausgaben anerkannt hat. Die Anerkennung kann von einer Nachprüfung durch eigens Be⸗ auftragte des Reichs abhängig gemacht werden. Die Nachprüfung kann bei allen Stellen erfolgen, die mit der Durchführung der Erwerbslosenfürsorge und der Abrechnung der dafür verwandten Mittel betraut sind. Die Anerkennung gilt als ausgesprochen, wenn nicht binnen drei Monaten nach Eingang des Antrags eine Beanstandun worden ist. 4. Das Recht und die Pflicht der Landesbehörden, die Durchführung der Erwerbslosen⸗ fürsorge nachzuprüfen, wird durch die den e im Abs. 3 nicht berührt. Die Reichsregierung kann mit Zustimmung des Reichs⸗ rats nähere Bestimmungen über das Zusammenwirken von Reich und Ländern bei der Prüfung erlassen. § 5. Die Verordnung über ee Pm agr vom 16. Februar 1924 wird wie folgt
geändert: 1 im § 27 Abs. 3 werden die Worte „die Entscheidung“ ersetzt durch die Worte „die Le und Vorprüfung der Unterstützungsgesuche sowie die Auszahlung der Unterstützung, nicht jedoch die Entscheidung über die Unterstützungsgesuche“. 2. § 30 fällt weg. § 6. Die Bestimmungen der §§ 4, 5 treten tens mit dem 30. September 1927 außer Kraft. — Abg. Dr. Brüning (Zentr.) begründet diesen Antrag mit dem Ver⸗ recheg der Reichsregierung, den Ländern und Gemeinden die FErwerbslosenlasten abzunehmen. Die Erstattung dieser Ausgaben solle aber bis zum 30. September dieses Jahres begrenzt werden, in der Erwartung, daß bis dahin die Arbeitslosenversicherung in Kraft treten könne. Sächsischer Ministerialdirektor von Sichart äußert Bedenken gegen diesen Antrag: Wir waren der Ueberzeugung, daß wir von den Erwerbslosenlasten ab 1. April d. J. auch dann befreit werden sollten, wenn das Arbeits⸗ S icherungsgesetz bis dahin nicht zustandegekommen sein sollte. Nach diesem Antrag soll aber die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden bestehen bleiben und nur eine Erstattung statt⸗ lae. Wir müssen also monatelang auf die Erstattung warten.
an müßte mindestens das Reich zu Vorschüssen in voller Höhe öcg e — Abg. Dr. Brüning (Sentr.):
Reich keine Kontrolle. Aber man könnte vielleicht sagen: „Das Reich hat in dem erforderlichen 6 1“ zu leisten“. — Ministerialdirektor von Sichart: Auch § 6 ist bedenklich. Soll die Erstattung am 30. September dieses Jahres nur außer Kraft treten, in der Voraussetzung, daß bis dahin die Arbeislosenver⸗ sicherung geschaffen ist? — Abg. Dr. Brüning Fentr) bestätigt das. Gleichzeitig solle diese Bestimmung aber dahin wirken, daß Reichstag und Reichsrat keine Verzögerung in der Verabschiedun der Arbeitslosenversicherung eintreten lassen. — Abg. Kei (Sos wendet sich gegen diese Terminbestimmung. Falls das Versiche⸗ rungsgesetz bis zum 30. September nicht verabschiedet werden könne, müsse für die Zwischenzeit Vorsorge getroffen werden. — Staatssekretär Popitz erklärt, Länder und Gemeinden blieben verpflichtet, zur Erwerbslosenfürsorge beizusteuern. Es könne nicht davon die Rede sein, daß die Ansprüche auf Erwerbslosenfürsorge etwa aufhören; die Rechte der Erwerbslosen blieben gewahrt. Bei der Neuregelung handele es sich nur um eine interne Erstattungs⸗ pflicht des Reiches gegenüber den Ländern. Diese Erstattungspflicht 8 zeitlich nach zwei Richtungen beschränkt: einerseits insofern, als ie Erstattungspflicht nur bis zum Inkrafttreten des Arbeitslosen⸗ versicherungsgesetzes vorgesehen sei, andererseits insofern, als sie spätestens mit dem 30. September 1927 aufhöre. Diese Begrenzung sei noiwendig, weil das Reich allenfalls die Erstattung für eine halbjährige Uebergangszeit übernehmen könne, keinesfalls aber bei seiner gegenwärtigen Etatslage so weitgehende Verpflichtungen ohne zeitliche Beschränkung auf sich nehmen könne. — Ministerial⸗ direktor von Sichart macht darauf aufmerksam, daß in den Etats der Gemeinden keine Mittel für die Erwerbslosenunter⸗ stützung vorgesehen seien. Man könne dieses Damoklesschwert nicht über den Gemeinden schweben lassen. — Abg. Schneider (Dem.) hält es nach dem Stand der Beratungen des Sozialpolitischen Aus⸗ schusses für ganz ausgeschlossen, daß die Arbeitslosenversicherung am 1. Oktober in Kraft treten könne. Die Durchführung erfordere dann auch noch drei Monate. Vor dem 1. Januar könne das Gesetz also nicht in Kraft treten. Darunter würden die Erwerbslosen doch leiden müssen. — Abg. Dr. Becker⸗Hessen (D. Vp.): Wenn die Versicherung am 1. Oktober nicht zustande kommt, müssen wir uns mit Ländern und Gemeinden von neuem auseinandersetzen. § 6 ist für uns die Voraussetzung für unsere Zustimmung zu der ganzen Regelung. — Darauf wird der Antrag der Regie⸗ rungsparteien angenommen. — Es liegen nun no eine große Anzahl Anträge aus dem Plenum und aus dem Aus⸗ chuß selbst zur Hauszinssteuer, zur Einkommen⸗ und zur Zuckersteuer vor. Ueber ihre Behandlung entspinnt sich eine längere Geschäftsordnungsdebatte, in welcher die Regierungsparteien den Wunsch aussprechen, daß alle diese An⸗ träge zurückgestellt werden, weil sie nicht in unmittelbarem Zu⸗ sammenhang mit dem Finanzausgleich ständen, während die Oppositionsparteien auf der Beratung der Anträge bestehen. Schließlich wird beschlossen, nur noch die Anträge zur Hau chnn
in kurzer Aussprache der Ergänzungsetat des Rei s ju stiz⸗ minesterin mos ohne Abstriche erledigt, worauf sich der Aus⸗ schuß vertagte b“ ö“
88n zu erledigen, weil diese Steuer den Ländern gehört, al in en Rahmen des Finanzausgleichs paßt. Die übrigen Anträgt
Dann hat das.
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpavpieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolontalgesellschaften.
Berlin. Donnerstag, den 24. März
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,05 Reichsmark.
6. Erwerbs⸗
und Wirtschaftsgenossenschaften.
Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
ffentlicher Anzeiger.
Bankausweise.
10.
Verschieden
ne Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
—
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[125584] Aufgebot.
Der Arzt Dr. med. Goldbach in Han⸗ nover, Georgstraße 30, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs vom 7. Oktober 1918 über die in dem Grundbuch von Glogau Band V Bl. Nr. 236 in Abt. III Nr. 12 für den Rentier Leopold Sachs in Glogau einge⸗ tragene, zu 5 % vom 1. Oktober 1918 verzinsliche Darlehnssorderung von 12 000 Papiermark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Juli 1927, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 89, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krastlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Glogau, den 17. März 1927.
Das Amtsgericht.
[125585] Aufgebot.
Der Freiherr Hanns Conon von der Gabelentz zu Leipzig, Dorotheenplatz l, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Beyer in Göttingen, hat das Aufgebot des über die im Grundbuche von Göttingen BandXII Artikel 475 Abteilung III Nr. 1b ein⸗ getragenen Hypothek in Höhe von 10 000 Mark ausgestellten Hypothekenbriefs be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Juli 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Bau⸗ ratgerberstraße 3 anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krartloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird
Göttingen, den 12. März 1927.
Das Amtsgericht. Abt. II. [125586 .
Das Amtsgericht Königslutter hat fol⸗ gendes Aufgebot erlassen. Der Musik⸗ dirigent Hermann Ebeling, Königslutter, Lutterstraße, hat das Aufgebot eines Hypo⸗ thekenbriefs über ein Restdarlehn von 2760 RM, aufgewertet auf 637,01 RM, eingetragen im Grundbuch von Königs⸗ lutter Band X Blatt 75 für die Leih⸗ hausanstalt Helmstedt, jetzt Brann⸗ schweigische Staatsbank Braunschweig be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem auf den 28. Oktober 1927, vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Königslutter, den 16. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [125587]
Das Amtsgericht Königslutter hat fol⸗ gendes Aufgebot erlassen. Der Land⸗ wirt Karl Wiegmann und dessen Ehe⸗ frau, Margarete geb Temme, beide aus Glentorf, haben das Aufgebot des an⸗ geblich verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefes über eme Resthypothek von 14 540 Papiermark, jetzt aufgewertet auf 2496 05 GM, eingetragen im Grundbuch von Glentorf Band 1 Blatt 28 unter Nr. 7 für die Leihhausanstalt Helmstedt, jetzt Braunschweigische Staatsbank, Brann⸗ schweig, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Oktober 1927, vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Königslutter, den 17. März 1927.
Der Gerichteschreiber des Amtsgerichts.
[125589] Aufgebot.
Der Wirt Christtan Guyens in Hom⸗ berg⸗Hochheide, handelnd 1. für die zwischen ihm und seiner Ehefrau, Katharina ge⸗ borene Sensis, in Homberg⸗Hochheide be⸗ stehenden übergeleiteten Fährnisgemein⸗ schaft, 2. für seine minderjährige Tochter Hildegard Guyens, ebenda, hat das Aufgebot 1. des verlorengegangenen Hypo⸗ thetenbriefs vom 12. Juni 1908 über die im Grundbuch von Hochheide Band 15 Blatt 674 Abt. II1I Nr. 4 für 1. Elisa⸗ beih Guyens, 2. Hildegard Guyens, minder⸗ jährig in Hochheide, eingetragene Darlehns⸗ forderung von 15 000 ℳ, 2. des verloren⸗ gegangenen Grundschuldbriefs vom 9. Ok⸗ tober 1915 über die im Grundbuch von Hochheide Band 15 Blatt 674 Abt II1 Nr. 6 für Eheleute Christian Gupens, Wirt, und Katharina gebonene Sensis in Homberg⸗Hochheite in Fährnisgemeinschaft,
erfolgen wird. erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung,
Anzeige zu machen.
[125598]
Göttingen hat als Pfleger beantragt, den verschollenen Bäcker Wilhelm Adolf Kauf⸗
15 000 ℳ beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Aungust 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 22, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Mörs, den .17. März 1927. Preuß. Amtsgericht. Abt. 6.
[125591] Aufgebot.
1. Herr Kaufmann Johannes Berthold in Dresden⸗A. 16, Fürstenstraße 25, 2. Frau Marie Steinbach geb. Berthold, in Ullrichs⸗ walde bei Stadt Roda i. Thür., und 3. Frau Clara Mavyhof, geb. Berthold, in Dresden⸗A., Hüvnerstr. 27, haben das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des Hypothekenbriefs des unterzeichneten Amtsgerichts vom 29. Juni 1908 über 8000 ℳ, die im Grundbuch für Gommern auf Blatt 25 in Abt. III. unter Nr. 45
verstorbenen Ottomar Berthold eingetragen sind, beantragt. Der Inhaber dieser Ür⸗ tunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1 1. Oktober 1927, vorm 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls ihre Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. .
Amtsgericht Pirna, den 17. März 1927.
[125582] Aufgebot. Der Preußische Staat, vertreten dufch die Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten, in Kassel, hat das Aufgebot der in der Grund⸗ steuermutterrolle des Gutsbezirks Ober⸗ försteret Eiterhagen, Gemarkung Wollrode, Kreis Melsungen, eingetragenen folgenden Grundstücke: 1. Ktbl. 7 Parz. 18/4 Wiese großes Schnepfental 8 qm, 2. Ktbl. 7 Parz. 19/4 Wiese daselbst 7 qm, 3. Ktbl. 7 Parz. 20/4 Wiese daselbst 1,02 a, 4. Ktbl. 7 Parz. 21/74 Weg daselbst, 1,17,49 ha, 5. Ktbl. 7 Parz. 5 Weg daselbst 9,22 a, 6. Ktbl. 6 Parz. 5 Weg der kleine Vocken⸗ berg 78,91 a, beantragt. Es werden daher alle Personen, die das Eigentum an den aufgebotenen Grundstücken in Anspruch nehmen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Mai 1927 vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 5, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem
N Fnaae⸗ wird. u 89 elsungen, den 10. März 1927. Das Amtsgericht. 8
[93677] Der minderjährigen Selma Nakoinz in Vetschau wird auf Grund der Allgemeinen Verfügung des Justizministers vom 21. 4. 1920 gestattet, an Stelle ihres bisherigen Vornamens „Selma“ die Vornamen „Marta Ursula“, und zwar den Namen Ursula als Rufnamen, zu führen. Lübbenau, den 10. Dezember 1926. Das Amtsgericht.
[125597] Aufgebot. Der Rentner Carl Storm in Wieck a. D. hat beantragt, den verschollenen Heinrich Storm, zuletzt wohnhaft in Wieck a. D., für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 30. Juni 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Barth, den 9. März 1927, Amtsgericht.
[125595] Aufgebot.
Die Frau Anna Rehag, geb. Lorenz, in Berlin W. 35, Lützowstr. 109, hat beantragt, den verschollenen Diplombrauer Julius Georg Rehag, geboren am 22. Juli 1891, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Pankow, Wisbyer Str. 51/52, für tot zu er⸗ tlären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 28. Mai 1927, vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin⸗Pankow, Kissingenstr. 5/6, Zimmer Nr. 32, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu
spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht
Berlin⸗Pankow, den 17. März 1927. Amtsgericht.
Alufgebot. Der beeidigte Auftionator H. Bädje in
übergeleitet aus dem früheren Rheinischen Recht, ingetragene Grundschuld von
mann, geb. 28. Oktober 1866 in Göttingen,
als Hypothek für den am 16. Juli 1915
zuletzt wohnhaft in Göttingen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 6. Dezember 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten (Fericht, Bauratgerberstr. 3, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Göttingen, den 11. März 1927. Das Amtsgericht. Abt II.
[125599] Aufgebot.
Der Obstzüchter August Baatz in Glindow. Hauptstr. 4, hat beantragt, den verschollenen Schlossermeister Johann Christian Giese, zuletzt wohnhaft in Glindow, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 28. Ok⸗ tober 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Werder (Havel), den 19. März 1927.
Amtsgericht.
[125596] . 8 Am 14. November 1926 ist zu Hohen⸗ solms der Landwirt Friedrich Wilhelm Doffing, preußischer Staatsangehöriger. verstorben. Er ist am 1. Januar 1864 in Roth, Kreis Simmern, geboren. Es werden die Erben gesucht. Es werden daher diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 14. Mai 1927 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung ge⸗ troffen wird, daß ein anderer Erbe als der prellzzische Staat nicht vorhanden ist. Der Nachlaß ist überschuldet. Wetzlar, den 17. März 1927. Amtsgericht.
[125593] Aufgebot.
Der Rendant a. D. Friedrich Otte in Berlm⸗Pankow, Kavalierstr. 25, hat als Nachlaßpfleger für den Nachlaß des am 4. April 1926 in Berlin⸗Pankow ver⸗ storbenen Buchdruͤckers Adolf Nietschmann das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der 1“ von Nachlaßgläubigern beantragt. ie Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Adolf Nietschmann spätestens in dem auf den 28. Mai 1927, vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin⸗ Pankow, Kissingenstr. 5/66, Zimmer 32, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtterlsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Berlin⸗Pankow, den 15. März 1927.
Amtsgericht. 8. F. 6. 27.
[125594] Ausgebot.
Der Rendant a. D. Friedrich Otte in Berlin⸗Pankow, Kavalierstr. 25, hat als Nachlaßnfleger über den Nachlaß der am 28. September 1926 in Berlin⸗Rosenthal verstorbenen Witwe Marie Reimschüssel in Berlin⸗Rosenthal das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nach⸗ laßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Witwe Marie Reimschüssel spätestens in dem auf den 28. Mai 1927, vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin⸗Pankow, Kissingenstr 5/6, Zimmer 32, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗
erkennen:
biger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht
betroffen. Berlin⸗Pankow, den 15. März 1927. Amtsgericht. 8. F. 4. 27.
[125601]
Für kraftlos erklärt wurden durch Aus⸗ schlußurteil vom 19. März 1927 die fol⸗ genden, auf den Inhaber lautenden und nicht auf Namen umgeschriebenen Württem⸗ bergischen Staatsschuldverschreibungen: Lit. W 22055 über 200 ℳ, Lit. FF 4218 über 1000 ℳ, Lit. W 19329 über 200 ℳ, Lit. 0 82817 über 200 ℳ, Lit. L 8707 über 2000 ℳ, Lit. L 27410 über 2000 ℳ, Lit. L 35324 über 2000 ℳ, Ser. 6 650 über 5000 ℳ, Ser. 6 1466 über 5000 ℳ, Ser. 9 9665 — 66 über je 500 ℳ, Ser. 32 3558 — 62 über je 2000 ℳ, Lit. N 20405 über 500 ℳ, Lit. 0 92987— 91 über je 200 ℳ, Lit. M 13359 — 60 über fe 1000 ℳ, Lit. Q 17156 über 1000 ℳ, Lit. J 2602 über 500 ℳ, Lit. R 14855 über 500 ℳ, Lit. G 704 über 2000 ℳ, Lit. L 11627 über 2000 ℳ, Lit. M 30873 über 1000 ℳ, Lit. N 9243 über 500 ℳ, Lit. N 16818 über 500 ℳ, Lit. G 5831 über 2000 ℳ, Ser. 3 6896 über 1000 ℳ, Lit. R 6884 über 500 ℳ, Lit. 0 3848 13363 21927 über je 200 ℳ, Lit. 0 44835 47231 — 32 59965 — 66 über je 200 ℳ, Lit. O 86685 über 200 ℳ, Lit. S. 38005 über 200 ℳ, Lit. L 36363 über 2000 ℳ, Ser. 32 5469 — 70 über je 2000 ℳ, Ser. 33 10786 — 88 über je 1000 ℳ, Lit. N 36358 über 500 ℳ, Ser. 4 11742 über 500 ℳ.
Stuttgart, den 21. März 1927. Amtsgericht Stuttgart I.
[125606] Oeffentliche Zustellung. CEhrmann, Marie, Hausierhändlersehe⸗ frau in Dinkelsbühl, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: R.⸗A. J.⸗Rat Hartwig in Ansbach, hat gegen ihren Ehemann Josef Ehr⸗ mann, Hausierhändler, zuletzt in Dinkels⸗ bühl, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Klage auf Ehescheidung mit dem Antrage erhoben: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Ehemanns Josef Ehrmann geschieden. II. Die beklagte Partei hat die Streitskosten zu tragen Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte auf Monrag, den 9. Mai 1927, vormitlags 9 Uhr, vor die Zivilkammer des Land⸗ gerichts Ansbach, Sitzungssaal Nr. 5, vor⸗ geladen unter der Aufforderung mit seiner Vertretung einen beim Landgerichte Ans⸗ bach zugelassenen Rechtsanwalt zu beauf⸗ tragen. Oeffentliche Zustellung der Klage wurde mit Beschluß vom 16. März 1927 bewilligt. — E 86/27.
Ansbach, den 21. März 1927 Gerichtsschreiberei des Landgerichts.
[(125607] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Luise Bender, geb. Pufahl, in Erfurt, Grenzweg 114, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Weigelt in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Willi Bender, früher in Erfurt, jetzt m Brasilien unbekannten Aufenthatts, auf Grund § 1567 Abf. 2 B. G.⸗B., unter der Behauptung, daß der Beklagte sich über ein Jahr lang gegen ihren Willen in böslicher Absicht von der häuslichen Gemeinschaft ferngehalten habe, auch die Voraussetzungen für die öffentliche Zu⸗ stellung seit Jahresfrist gegen ihren Mann bestanden haben, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Erfurt auf den 24. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Erfurt, den 11. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[125608) Oeffentliche Zustellung.
Ganter, Marta, geb. Vollmer, Schiffers⸗ ehefrau in Mannheim K 3, 19, Klägerin, durch Rechtsanwalt Heintz in Frankenthal vertreten, klagt gegen ihren Ehemann August Reinhold Ganter, Schiffer, zu⸗ letzt in Ludwigshafen a. Rh. wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage zu
Vertreter zu bestellen. Die öffentliche
Zustellung wurde bewilligt. Frankenthal, den 21. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[125609] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Johanna Paulina Chri⸗ stine Ruprecht, geb. Schmidt, in Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Smith klagt gegen ibren Ehemann Paul Albert Ruprecht, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 10 (Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz, auf den 19. Mai 1927, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 21. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts
[125610]
Die Ehefrau des Versicherungsbeamten und Kaufmanns Hans Schiefelbein, Ger⸗ trud geborene Höhne, zu Heidelberg, Lud⸗ wigsplatz 6, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Schmidt und Dr. Bauer in Heidelberg, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Heidelberg, mit dem Antrage auf Scheidung der am 17. De⸗ zember 1921 in Heidelberg geschlossenen Ehe aus Verschulden des Beklagten auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer (Einzelrichter) des Landgerichts zu Heidelberg auf Diens⸗ tag, den 17. Mai 1927, vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer 39, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Heidelberg, den 18. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[125612] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. Frau Martha Christoph, geb. Geisler, in Schweidnitz Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Donath in Schweidnitz, gegen den früheren Obermelker Paul Christoph, früher in Schweidnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2 a. R. 196/26, 2. die Frau Musikdirettor Amalie König, geb. Heidemann, in Frei⸗ burg i. Schles., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Gabriel in Schweidnitz, gegen den Musikdirgktor Alwin König, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, 2 a. R. 234/26, 3. die verehelichte Arbeiter Klara Krüger, geb. Kuhn, in Landeshut i. Schles., ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Justizrat Donath in Schweidnitz, gegen den Ar⸗ beiter Robert Krüger in Hermsdorf, ietzt unbekannten Aufenthalts, 2 a. R. 72/27, zu 1 auf Grund des § 1326 B. G.⸗B. auf Nichtigkeit der Ehe, zu 2 und 3 auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. auf Ehe⸗ scheidung. Die Beklagten werden, zu 1 und 2 von Amts wegen, zu 3 von der Klägerin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Lan dgerichts in Schweidmtz bezw. vor den Einzelrichter dieser Kammer, und zwar zu 1 und 2: auf den 5. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, zu 3: auf den 11. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung geladen, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Schweidnitz, den 18. März 1927. Der Gerichtsschreiber.
[125613] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Hermine Gehrke, geb. Ziegler, in Hamburg, Gerstenkamp 3 III, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Dres. O. u. R. Müller in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Heinrich Gehrke, zuletzt in Kirchwahlingen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Verden (Aller) auf den 14. Mai 1927, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Verden, den 19. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[125614] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Auguste Krankemann in
1. Die Ehe der Parteien wird geschieden. schuldigen Teil erklärt.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits in die Sitzung der II. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom Donners⸗ tag, den 19. Mai 1927, vorm. 10 Uhr, im großen Sitzungssaale mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeß⸗
friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗
2. Der Beklagte wird für den Prozeßbevollmächtigter: iger t 3. Der Beklagte Böcker in Höchst a. M., klagt gegen ihren hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Ehemann, Friseur Ernst Krankemann,
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gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zum mit der Aufforderung,
Höchst a. M. Königsteiner Straße 133, Rechtsanwalt
zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag aufScheidung gemäß § 1568 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ fammer des Landgerichts in Wieshaden auf den 5. Mai 1927, vormittags 9 ½ Uhr, sich durch einen