1927 / 71 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustell 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 4. Verlosung ꝛc. von Wertpavpieren.

5. Kommanditgefellschaften auf Aktien, Aktie und Deutsche Kolontalgesellschaften

ungen u. dergl.

ngefellschaften

Gffentlicher

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

Niederlassung

Verschiedene

ESUSFENSN

Erwerbs⸗ Wirtschaftsgenossenschaften.

ꝛc. von Rechtsanwälten.

Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung Bankausweise. 1—

Bekanntmachungen.

Privatanzeigen.

UBefristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚.

1. Untersuchungs⸗ sachen.

[125940] Lcyrn2 in der Straffache gegen den Matrosen⸗ gefreiten Wilhelm Etter aus Stralsund wegen Fahnenflucht. Der am 31. Januar 1927 gegen den Matrosengefreiten Wil⸗ helm Etter erlassene Beschluß wird auf⸗ gehoben.

Greifswald, den 19. März 1927.

Der Vorsitzende des Schöffengerichts Stralfund.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u dergl.

[125941] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 2. Juni 1927, vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin⸗ Wedding, Brunnenplatz, Zimmer 87 III. verfteigert werden das im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 108 Blatt Nr. 2505 (eingetragene Eigentümer am 1I. Januar 1927, dem Tage der Emtragung des Ver⸗ stergerungevermerks: Kaufmann Joel Natan Kohl und Ehefrau. Elle geb. Baum, in Wien, je zur ideellen Hälfte) einge⸗ tragene Grundstück in Berlin, Zechliner Straße l1, bestehend aus Vorderwohnhaus mit Seitenflügel rechts und Hof, Karten⸗ blatt 3, Parzelle 120, 5 a groß, Grund⸗ steuermutterrolle und Gebäuͤdesteuerrolle Nr. 6633, Nutzungswert 6280 ℳ. 6 K. 129. 26.

Berlin N. 18. Märs 1927. Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6.

[125942]

Durch Beschluß vom 19. III. 1927 ist die am 27. Juni 1925 erlassene Zahlungs⸗ sperre bezgl. der Unwersum⸗Film⸗Aktie Nr. 83218 über 1000 aufgehoben worden

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt 216/83. F. 14. 25.

20, Brunnenplatz, den

I1.

[125945] Aufgebot.

Rechtsanwalt Emil Müller in Karls⸗ ruhe als Bevollmächtigter des Fräulein Helene Müller in Basel, Friedrichstr. 23. hat das Aufgebot zum Zwecke der Kraft⸗ loserflärung der 3 ½ % had. Schuldver⸗ schreibung von 1879 Lit. B Nr. 7119 über 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wind aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 6. Jannar 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Bismarckstr 2, I1. St., Zimmer 58, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krartloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Karlsruhe, den 18. März 1927. Bad. Amtsgericht. B2.¼.

[125943] Aufgebot.

Der Bankier Alkfred Ostermann in Hannover⸗Waldhausen, Brandestraße 16, hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen Attie der Aktiengesellschaft. für Verkehrswesen zu Berlin, Reihe E. Nr. 8791 über 1000 (umgestellt auf 600 RM) beantragt. Der Inhaber der Urkumde wird aufgefordert, späteftens in dem auf den 3. Oktober 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/16, III. Stock, Zimmer Nr. 144/145, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seme Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urfunde erfolgen wird.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216, 1. 145. 27¼, den 18. 3. 1927. [114492] Der Versicherungsschein A 863 034 über Dollar 500,— Versicherungsfumme, auf das Leben des Herrn Kaufmann Karl Lippert in Ottrau lautend, ist abhanden gekommen. Wer Ansfprüche aus diefer Versicherung zu haben glaubt, möge sie innerhalb zwei Monaten von heute ab bei Vermeidung ihres Verlustes bei⸗ uns geltend machen. 8 Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft zu Magdeburg.

[125946] Aufgebot.

Die Deutsche Fiat Automobil⸗Verkaufs A. G. in Berlin⸗Eharlottenburg, Kaiserin⸗ Augusta⸗Allee 71/72, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Alfred Puhlmann in Berlin W. 35, Potsdamer Str. 122, hat das Aufgebot des angeblich gestohlenen am 29. Januar 1927 in Köln ausgestellten und am 29. April 1927 fälligen Blankettwechsels üder 995 der vom Aussteller noch nicht unterschrieben war und der auf Dr. Artur Lvenhardt in Köln⸗Sülz gezogen und von diesem an⸗ genommen worden ist, zahlbar bei der Deutschen Bank in Köln Devpositenkasse in Köln⸗Lindenthal beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. De⸗

vor dem unterzeschneten Gericht, Reichens⸗ pergerplatz 1, Zimmer 36v1, anberaumten

Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Köln, den 18. März 1927. Amtsgericht. Abt. 71. [125947] Aufgebot. in Innsbruck, Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Heimann in Köln, hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen, von ihr am 31. Dezember 1926 in Köln ausgestellten und am 15. Februar 1927 fällig gewesenen Wechsels über 8802,71 ℳ, der von ihr auf die Holz⸗ handelsaktiengesellschaft Köln⸗Deutz ge⸗ zogen und von dieser angenommen worden ist, und von der Antragstellerin an die

1927 giriert war, zahlbar durch Reichshauptbankstelle in Köln beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, fpäfestens in dem auf den 10. De⸗ zember 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Reichens⸗ pergerplatz 1, Zimmer 36yv, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Köln, den 18. März 1927. Amtsgericht. Abt. 71.

[125948] Aufgebot. 1. Der Kaufmann Heinrich Happach in Lübeck, Mühlenstraße 13, 2. der Tischler⸗ meister Karl Johann Konrad Behrens, daselbst, haben das Aufgevot beantragt zur Kraftloserklärung des Grundschuld⸗ briefes über die im Grundbuch von Lübeck innere Stadt, Blatt 855 Abt. III Nr. 7, Blatt 1688 Abt. III Nr. 8, Blatt 1694 Abt. III Nr. 16, Blatt 1695 Abt. III Nr. 19 und Blatt 1701 Abt. III Nr. 7 zu Lasten der Grundstücke Hundestraße 86, Königstraße 118, Mühlenstraße 13, König⸗ straße 116a, Mühlenstraße 15, König⸗ straße 120 und Aegidienstraße 16 für den Kaufmann Heinrich Happach und den Tischlermeister Karl Johann Konrad Behrens, beide zu Lübeck, zu gleichen An⸗ teilen eingetragene Gesamtgrundschuld von 15 000 RM. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem Termine am Donnerstag, den 7. Juli 1927, vormittags 10 Uhr, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Lübeck, den 17. März 1927.

Das Amtsgericht. Abteilung 6.

[125949) Sammetausgebot. Folgende Urkunden bezw. Rechte sind angeblich verlorengegangen und werden aufgeboten: I. Auf Antrag des Privat⸗ manns Hermann Herzeu in Steigra, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Justizrat Nitka und Zscheye in Querfurt, die Hypo⸗ thefenbriefe vom 2. Januar 1915 über die unter. Nr. 2 bezw. 3 in Abt. III im Grundbuch von Steigra Band 5 Artikel 186 und Band 2 Art. 71 fäür den Autragsteller eingetragene Hypothek von 8000 RM. 4 F 8/26. II. Auf Antrag des Baumwärters Arno Rost und des Erich Rost in Jüdendorf, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Nitka und Zscheye in Querfurt, die Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Südendorf Band I. Artikel 10 und Band I1 Artikel 53 in Abt. III Nr. I und 2 für die Gebrüder Paul und Viktor Lasse in Göhrendorf eingetragene Hypothek von 300 Taler (Urkunde vom 30. Oktober 1849) und 325 Taler (Urkunde vom 28. März 1855) letzter auch eingetragen im Grundbuch von Jüdendorf Band I Artikel 38 spwie über die im Grundbuch von Jüden⸗ dorf Band I Artikel 10 für die Gebr. Laffe eingetragene Hypothek von 75 Taler (Urkunde vom 2. Jult 1852). 4 F 7/26.— III. Auf Antrag des Landwirts Friedrich Müller in Ziegelroda, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Nitka und Zscheye in Querfurt, die Rechte des Kaufmanns Hermann Hoffmann in Querfurt aus der für diesen auf Grund des Mandats vom 2. Januar 1857 in Abt. III Nr. 2 des Grundbuchs von Ziegelroda Band I. Artikel 38 eingetragenen Hypothek über 4 Taler 22 Sgr. 5 Pfennig. 4 F 1/25. IV. Auf Antrag des Glasermeisters Julius Weise in Roßleben, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Bernard in Querfurt, die Rechte des Kupferschmiedes Karl Schwarze in Karlsruhe auf den im Grundbuch von Roßleben Band IX Artikel 32 auf seinen Namen eingetragenen Garten im Wörl von 6 a Größe, Kartenblatt 8 Parz. 268/2 (früher eingetragen für Scheiding im Grundbuch von Roßleben Band 7 Artikel 46). 4 F 3/26. V. Auf An⸗ trag der Sigrid Weidlich in Querfurt, vertreten durch ihren Vormund, den Rechtsanwalt Hans Edler v. d. Planitz in Berlin, Behrenstraße 2, der Hypotheken⸗ brief über die im Grundbuch von Quer⸗ furt Band 27 Artikel 130 in Abt. III. Nr. 6 für die Kreissparkasse in Querfurt eingetragene Hypothek von 30 000 ℳ. 4 F 6/26. Die Inhaber dieser Ur⸗ kunden bezw. der Inhaber der Rechte

am 5. I.

zember 1927, vormittags 11 Uhr,

auf den 28. Juli 1927, vormittage 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer termine seine Rechte anzumelden und die 1. Urkunden Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird Rechten ausgeschlossen werden.

Das Tiroler Landeszägewerk Kramsach

1886 wohnhaft in Augsburg. Aufforderung: a) an

1 20 sfg füddeutsche Holzwirtschaftsbank München M11“ erfolgen wird, b) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu 1 erteilen gebotstermin machen. bestimmt auf Samstag, den 1. Oktober 1927, vorm. 9 Uhr, in Zimmer 156/0 des Gerichtsgebäudes in Augsburg. für kraftlos erklärt. Amtsgericht Durlach,

[125952]

Arnswalde, Rotemeerftraße 10, hat bean⸗ tragt, seine verschollene Ehefrau Auguste Therese Milbrandt, geb. Schmidt, ge⸗ boren am 1. März 1876 bei Kamin, zuletzt wohnhaft in Neu Grunau, für tot zu erklären. schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. Juli 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die

die Aufforderung, fpätestens im Aufgebots⸗

15, anberaumten Aufgebots⸗

vorzulegen, widrigenfalls die

oder widrigenfalls sie mit ihren Querfurt, den 17. März 1927. .“ Amtsgericht. 8

125951]

Mayrshofer, Oberlokomotwheizer Hindenburgstraße 9 ½, soll Verschollenheit für tot erklärt

Kellner, zuletzt

zu Pfaffenhofen, Es ergeht die

vermögen, spätestens im Auf⸗ dem Gericht Anzeige zu II. Der Aurgebotstermin wird

Augsburg, 22. März 1927. Gerichtsschreiberef des Amtsgerichts.

Aufgevot.

Arbeiter Albert Milbrandt in

Der

zu Dombrowo

Die bezeichnete Ver⸗

Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Berschollenen zu erteilen vermögen, ergeht termine dem Gerichte Anzeige zu machen. Amtsgericht.

[125953] Aufgebot. .“ Die Ehefrau Mimi Heering, geb. Pardey, in Hannover, Annenstraße 17, vertreten durch Rechtsanwalt Wolpers in Neustadt a. Rbge. hat beantragt, ihren Bruder, den verschollenen Heinrich Wil⸗ helm Pardey, geboren am 29. Januar 1894 in Bordenau, zuletzt wohnhaft in Bordenau, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich pätestens in dem auf den 26. Sep⸗ tember 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Neustadt a. Rbge., 22. März 1927.

Amtsgericht.

[125954] Aufgebot.

Der Kaufmann Max Lungstras in Elberfeld, Königstr. 87a hat als Erbe der am 26. Dezember 1926 in Düsseldorf verstorbenen Witwe Friiedesch Küppers, Elli geb. Lungstras, das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgerordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der ver⸗ storbenen Witwe Friedrich Küppers spätestens in dem auf den 2. Juli 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Justizgebäude an der Mühlenstr. 34, Zimmer 231, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldang hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteiksrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Nach der Tetlung des Nachlasses haftet jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. 16“

Düsseldorf, den 11. März 19227.

Amtsgericht. Abt. 14.

[125958] Durch Ausschlußurteil vom 18. 3. 1927 ist der Depotschein Nr. 186 der Reichs⸗ bankftelle in Stralsund datiert vom 19. Mai 1925 für kraftlos erklärt. Stralsund, den 18. März 1927. Das Amtsgericht.

[125955] 8 Durch Ausschlußurteil vom 17. März 1927 sind die zu 6 % seit dem 1. Januar

0338, 000 für kraftlos erklärt worden. Norden, mächtigter:

Aurich, klagt Arbeiter Focke Dirksen, jetzt unbekanntem Aufenthalts,

worden.

wurde

Sparkasse Sonnenberg, den 6. August 1925, über

an die Order Frigomeat G. m. b. H. in Hamburg 36, Dörr Ww von Eduard Helff in Durlach, zahlbar bei der städtischen Sparkasse in Durlach,

den 19. März 1927. [125600]

in Flensburg vom 19. März 1927 sind. folgende Hypothekenbriefe für kraftlos er⸗ klärt: Bönstrup Bd. 1 eingetragene Hypothek von 1000 ℳ, zu 2 die Bl. 8 Abt. III Nr. 5 eingetragene Hypo⸗ thek von 1500 ℳ, zu 3 die im Grundbuch von Husby Bd. I1 Bl. 10, Bd. I Bl. 16 Klimowitz, Viktoria und Bd. IV Bl. 105 in Abt. III unter Nr. 4, 5 hypothek von 6000 ℳ, Grundhuch von Flensburg Bd. V Bl. 126 Abt. III Nr. 3 eingetragene Hypothek von 5000 ℳ, von Sörup Bd. III Nr. 2 eingetragene Hypothek von 150 ℳ,

Ftatow, den 21. März 1927. zu etragene Hypothek von 10 000 ℳ, zu 7

Stendal Band 83 Blatt 4018 in Abt. I111 8

der Wicking’schen Portland⸗Zement⸗ und [125967] Wasserkalkwerke in Münster i. W. Nr. 0337, über je Focke Dirksen,

0339, 0340 und 0341

Das Amtsgericht in Beckum. 125956]

Durch Ausschlußurteil vom 22. März 927 sind die im Reichsanzeiger vom d 6. Mai 1926, Nr. 119, zu I 59 auf⸗ ebotenen Urkunden für kraftlos erklärt Amtsgericht Berlin⸗Mitte,

122957]

Mit Ausschlußurteil vom 10. III. 1927 der Wechfel, Sonnenberg,

Frigomeat G. m. b. H. in

Helff in Durlach, zahlbar bei der ftädtischen Durla und der Wechfel, 000 RM, zahlbar am 2. November 1925

ausgestellt von Caroline in Wiesbaden, angenommen

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts

die im Bl. 2 Abt. III

zu Grundbuch von Nr. 2

im Grundbuch von Kalleby Bd. 1

und 2 eingetragene Gesamt⸗ zu 4 die im

zu 5 die im Grundbuch Bl. 63 Abt. III.

im Grundbuch von Tastrup Abt IUII Nr. I11 ein⸗

6 die Bd. II Bl. 39 die im Grundbuch von Flensburg Bd. 52. Bl. 1556 Abt. III Nr. 37 eingetragene Hypothek von 9000 ℳ, zu 8 die im Grundbuch von Flensburg Bod. 55 Bl. 1642. Abt. III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 720 ℳ, zu 9 die im Grundbuch von Flensburg Bd. 47 Bl. 1383 Abt. III Nr. 8 eingetragene Hypothek von 4000 ℳ, zu 10 die im Grundbuch von Flensburg Bd. 91 Bl. 2717 Abt. 111 Nr. 2 ein⸗ getragene Hypothek von 6000 ℳ, zu 11 die im Grundbuch von Tastruy Bd. I Bl. 29, Kleinwolstrup Bd. IV Bl. 102, Flensburg Bd. 93 Bl. 2770 unter Nr. 10, 2 und 2 eingetragene Hypothek von 5000 ℳ, zu 12 die im Grundbuch von Flensburg Bd. 53 Bl. 1570 Abt. III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 600 ℳ, zu 13 die im Grundbuch von Harrislee Bd. IX Bl. 264 Abt. III Nr. 2, 3, 4 eingetragenen Hypotheken von 4000, 3500 und 2000 ℳ, zu 14 die im Grundbuch von Flensburg Bd. 122 Bl.-3648 Abt. II! Nr. 2 eingetragene Hypothek von 6000 ℳ, zu 15 die im Grundbuch von Groß Solt⸗ brück Bd. 1 Bl. 5 Abt. III Nr. l und 3 eingetragenen Hypotheken von 840 und 260 ℳ, zu 16 die im Grundbuch von Orbüll Bd. I Bl. 29 Abt. III Nr. 4 eingetragene Hypothek von 900 ℳ, zu 17 die im Grundbuch von Steinberg Bd. III. Bl. 87 Abt. III Nr. 1 eingetragene Hypothek von restlich 1800 ℳ.

Das Amtsgericht Fleusburg.

[125950] Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache des 1. Fräulein Anna Köppen in Wiesbaden, Abeggstr. 3, 2. Zolldirektors Max Schrader in Trier, 3. Hotelbesitzers Friedrich Perleberg in Stendal, vertreten durch den Rechtsanwalt Kricheldorf dafelbst, 4. Kaufmann Friedrich Rumpf in Stendal, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Kamieth daselbst, hat das Amtsgericht in Stendal für Recht erkannt: zu 1 der Hypothetenbrief über die im Grundbuch von Stendal Band 18. Blatt 694 (früher pagina 397) in Abt. III Nr. 9 für die minderjährige Anna Köppen in Stendal eingetragenen Hypothek von 500 Talern wird für kraftlos erklärt, zu 2 die Hypo⸗ thekenbriefe über die im Grundbuch von Stendal Band 59 Blatt 3004 in Abt. 1II für den Pastor emeritus Otto Schrader in Quedlindurg eingetragenen Hypotheken a) Nr. 2 von 7200 ℳ, b) Nr. 3 von 2000 werden für kraftlos erklärt, zu 3 der Gläubiger der im Grundbuch von

für den Schuhmachergesellen Ferdinand Wilke in Stendal eingetragenen Hypothek von 11 Talern Kurant Ab⸗ findungskompetenz wird mit seinem Recht auf diese Hypothek ausgeschlossen, zu 4 der Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buch von Stendal Band 19 Blatt 1009 in Abt. III Nr. 12 für die Witwe Friederike Möhring, geb. Braunschweig, in Stendal eingetragene Hypothek von 9000 wird für kraftlos erklärt.

geb.

Röhlinghausen, Prozeßbevollmächtigter: Simon in Duisburg, gegen ihren Ehe⸗ mann, den Bergmann Fritz Klimowitz,

Volumen XVIII durch 8 gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗

Oeffentliche Zustellung. Ehefrau des Arbeiters Hinrich Dina geb. Müller, in Westerstraße 61, Prozeßbevoll Rechtsanwalt Knodt in

gegen ihren Ehemann,

Die

mit Die

früher in Siegelsum,

em Antrage auf Ehescheidung.

Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗

ichen Verhandlung des Rechtsstreits vor

Das Amtegericht Augsburg hat folgen⸗ Abt. 216, S. 216 Gen 11. 9. 26. 11“

des Aufgebot erlassen: I. Auf Antrag des Faver in Augsburg, wegen

Aurich auf den 12. Mat

1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem dNnauft 1925, Fber 1370 N. 38 Pig, Hericht 1 1 b 5. Angu 925, über RM 38 Pfg., Proze ächti en. werden: Wilbelm Raab, geb. am 13. 8. zahlbar am 5. November 1925 an c. ozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Order

zugelassenen Rechtsanwalt als

Aurich, den 17. März 1927.

Ham⸗ Der Gerichtsschreiber des Landgerichts 8 burg 36, ausgestellt von Caroline Dörr Ww. 1““ den Verschollenen, in Wiesbaden, angenommen von Eduard

125968] DOeffentliche Zustellung. Die Wäscherin Meta Helene Günther, Paul, in Zittau, 8

ittau, klagt gegen ihren Ehemann, den Laufmann Max Günther, früher in

Zittau, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund von §§ 1567, 1568 B. G.⸗B.. mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur

nündlichen Verhandlung des Rechtsstreits

1927. Der Gerichtsschreiber. vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts zu Bautzen auf den 24. Mai 1927, vormittags 9 ¼ Uhr, forderung Gericht

Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

mit der Auf⸗ sich durch einen bei diesem zugelassenen Rechtsanwalt als

Bautzen, den 22. März 1927. 8 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

1125069, Oefsemliche Zustellung.

die Ehefrau Fritz b. Chrostiwski, zu Straße 2 Rechtsanwalt

Es agen: 1.

Bochumer Kreis Dinslaken,

früher zu Wehofen,

Unter den Linden 74, jetzt unbekannten

Wohn⸗ und Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B.; 2. die Ehefrau Heinrich Kunkel, Anna verw. Neßbach, geb. Süsel⸗ beck, in Sterkrade, Kirchhellener Straße Nr. 245, Pevrescbellmähligter Rechts⸗ anwalt Justizrat Kühnemann in Duis⸗ burg, gegen ihren Ehemann, den Zimmer⸗ mann Heinrich Kunkel, früher Sterkrade⸗ Holten, Siegesstraße 12, jetzt un⸗ bekannten Wohnorts, mit dem Antrags auf Ehescheidung aus § 1568 B. G⸗B. 3. die Ehefrau Bernardine Lippold im Duisburg, Wanheimer Straße 257, Pietebeehe hess. Rechtsanwalt Dr. Kaufmann II. in Duisburg, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Bruno Lippold, nach Amerika ausgewandert, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung aus 88 1567 Abge Nr. 2, 1968 B. G⸗B.; 4. de Che⸗ frau Margarethe Schober, geb. Willems, in Datteln i. W., Annastraße 7, Frogeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Rauch⸗ holz in Duisburg, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Gotthold Schober, früher in Datteln, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung au § 1568 B. G.⸗B.; 5, die Chefrau Anschläger Ernst Strehlau, Olga geb. Gerhard, zu Hamborn, Knappenstraße 89, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schreiber⸗Lobbes in Duisburg⸗Ruhr⸗ ort, gegen ihren Ehemann, den Anschläger Ernst Strehlau, früher zu Hamborn, Knappenstraße 18, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung aus §§ 1566, 1567, 1568 B. G.⸗B.; 6. die Ehefrau Angela Rolinger geb. Schäfer, in Oberhausen, Ludendorff⸗ rrß⸗ Nr. 129, Prozeßbevollmächtigtert Rechtsanwalt Justizrat Mantell in Duis⸗ burg, gegen ihren Ehemann, Johann Rolinger, Bergman früher in Ober⸗ haufen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus §§ 1567, 1568 B. G.⸗B. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Duisburg auf den 30. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, und 1 —3 vor die erste Zipilkammer auf Saal 178, zu 4—6 vor die dritte Zivilkammer 8 Saal 177, mit der Aufforderung, fi einen bei diesem Gericht zu⸗

mächtigten vertreten zu lassen. Dnisburg, den 17. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(125971] Oeffentliche Zustellung. 1

Der Friseur Otto Franke in 2-en leben, Fürstenweg 40, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Deesen in Halberstadt, klagt gegen die Ehefrau Lina Franke, geb. Haßhauer, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Aschers⸗ leben, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung aus alleinigem Verschulden der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkamme des Landgerichts in Halberstadt auf de 16. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch eine bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Halberstadt, den 17. März 1927.

Stendal, den 10. März 1927. 1

werden aufgefordert, spätestens in dem

1918 verzinslichen Schuldverschreibungen

8 Das Amtsgericht.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

4 Prozeßbevolle mächtigter: Rechtsanwalt Dr. elt in 8

Tvypisierung.

an

gestern sein Verständnis für die Techniker bekundet; er muß in diesem Sinne auch auf seine Mitarbeiter im Ministerium ein⸗ wirken. Welche Verkehrspolitik will die Regierung treiben? Die Regierung muß sich einen Plan machen, wie Eisenbahn, Wasser⸗ und Luftverkehr zusammen wirken können. Die Reichsbahn ist gegen Kanalbauten und will alles allein machen. Die muß aber dahingestellt werden, wie die deutsche Wirtschaft am billigsten und zweckmäßigsten bedient werden kann. Wir können nicht so verfahren, daß wir keine Kanäle bauen und uns dann auf Gnade oder Ungnade der Tarifpolitik der Reichsbahn ergeben. Wir haben in Bayern schlechte Erfahrungen damit gemacht. Wenn wir keine Kanäle bauen, müssen wir erst die Reichsbahn Hsgen⸗ welche Tarife sie machen will. Die Technik hat die Güterzüge bedeutend beschleunigen können, und die Elektri⸗ Uecern wird die Leistungsfähigkeit, namentlich der Bergbahnen,

teigern. Wenn wir auf Kanalbauten verzichten, müssen wir auch die Leistungsfähigkeit der Bahnhöfe und Häsen genau prüfen. Nicht alle Kanalprojekte werden allerdings bei näherer Prüfung empfehlenswert sein, und es dürfen vor allem nicht Projekte angefangen werden, für deren Vollendung dann kein Geld da ist. Die Länder haben allerlei Vorarbeiten gemacht, und nun agt das Reich, es habe kein Geld zur Ausführung. Eine Ver⸗ angsamung von Bauten ist nicht wirtschaftlich. Die Meinungs⸗ verschiedenheiten zwischen Reichsbahn und Verkehrsministerium müssen aus der Welt geschaffen werden. In bezug auf die Tarif⸗ politik ist die Reichsbahn allerdings in schwieriger Lage, aber manche Maßnahme hätte besser unterbleiben können. Die Reichs⸗ bahn spricht immer von einer Tariferhöhung von durchschnitt⸗ lich 40 vH. Für manche Erwerbszweige stellt sie sich aber iel höher, zum Beispiel für manche Zweige der Eisenindustrie auf 170 180 vH. Manche Güter befördert die Reichsbahn mit Brh z. B. zwischen Bremen und Basel, und für diese Ver⸗ luste sollen andere Waren aufkommen. Für den Luftverkehr muß viel mehr geschehen, wenn wir wettbewerbsfähig mit dem Aus⸗ land bleiben sollen, namentlich durch Normalisierung und ypisiern Hier vor dem Reichstag sieht man, daß jedes Ministerium einen anderen Typ von Auto hat. Die Straßen für den Kraftwagenverkehr müssen ausgebaut werden, aber Plane wie die einer Automobilstraße von Hamburg bis zur Schweiz ud eine Utopie; wer diese Pläne verfolgt, macht sich kein Bild avon, woher das Geld kommen soll. Für den Straßenbau könnte die produktive Erwerbslosenfürsorge in Anspruch genom⸗ werden. Die Kraftfahrzeugsteuer ist überlebt und unge⸗ echt, sie muß beseitigt werden. Die Straßen könnten sehr ge⸗ schont werden, wenn sie nur noch durch Wagen mit Luftreifen befahren werden dürften. Eine weitere Beteiligung des Reichs den Kraftverkehrs⸗Gesellschaften halten wir nicht für richtig und stimmen der Entschließung zu, daß die Reichsregierung auf die Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, dahin einwirken möge, daß eine Schädigung der Privatgesellschaften nicht eintritt. Unser Luftfahrtwesen geht einer außerordentlichen Entwicklung ent⸗ gegen und muüß vom Reich aufs beste gefördert und unterstützt werden. Den Zuständen bei den Junkers⸗Werken müßte ein Ende gemacht werden; mit Junkers muß Schluß gemacht werden; jedoch durch außergerichtliche Auseinandersetzung. Junkers hat große Verdienste um die Schaffung des Metallflugzeuges, aber die Erfahrungen mit der Subvention mahnen uns zur außersten Vorsicht. (Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Mollath (Wirtschaftl. Vereinig.) erklärt, im Vergleich zu 1924 haben sich die Ausgaben im Etat des Reichsverkehrs⸗ ministeriums von 145 auf 245 Millionen Mark erhöht. Mehr und mehr gewinne die Erkenntnis an Boden, daß das Ministerium er⸗ weitert werden und daß ihm neue Aufgaben gestellt werden müßten.

Der Redner hebt. dann die große Bedeutung des Luftverkehrs her⸗ vor. Zur Kraftfahrzeugsteuer empfiehlt der Redner nicht nur die Denkschrift des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, fondern auch die der beteiligten Gewerbe zu berücksichtigen. Der Ver⸗ teilungsschlüssel des Aufkommens der Kraftfahrzeugsteuer müsse geändert werden. Im Eisenbahnwesen sei die Verbilligung der Nahtarife zu fordern, um Konkurrenz durch Kraftfahrzenge zu hindern. Bei der Neuregelung der Reichsverkehrsordnung müsse eine grundlegende Aenderung der §§ 70 und 75 vorgenommen werden. Die Lieferfristen für leichtverderbliche Lebensmittel müßten verkürzt werden. Die Gewerbeordnung müsse in weitest⸗ gehendem Sinne auf die Verkaufsräume auf der Eisenbahn An⸗ wendung finden. Es sei auch nicht angängig, daß bei der Mitropa auf die Schlafwagengebühr noch eine besondere Verkehrssteuer gelegt werde. Sehr bedenklich sei es, wenn in den Speisewagen der Mitropa fünf vH Rabatt auf den Bezug von Zigarren in Kisten gewährt würde; das gehe weit über den Rahmen dessen hinaus, was man hei der Mitropa anfänglich beabsichtigt habe. Auf die Beteiligung der Reichsbahn an anderen Verkehrseinrich⸗ tungen übergehend, betonte der Redner, die Beteiligung des Reiches an Kraftverkehrsgesellschaften müsse von der Genehmigung des Reichsverkehrsministeriums abhängig gemacht werden. Gerade angesichts eines vom Reichsgericht im Januar d. F. gefällten Urteils müsse das Ministerium schleunigst dafür sorgen, daß An⸗ träge auf weitere Erhöhung des Beitrags an die Kraftverkehrs⸗ gesellschaften zurückgezogen werden. Bei der Vergebung von Auf⸗ trägen müsse das ortsansässige Gewerbe stärker berücksichtigt werden. Die Forderung nach Kanalbauten sei stark übertrieben worden. Bei der gespannten Finanzlage dürften nur die bereits begonnenen Bauten gefördert werden. Einmal abgeschlossene Ver⸗ träge müßten aber eingehalten werden. Das gelte vor allem vom Mittellandkanal. Besondere Bedeutung habe die Frage des Aachen⸗Rhein⸗Kanals, die auch von staatspolitischen Gesichts⸗ punkten aus stärker berücksichtigt werden müsse. Entweder müsse die Reichsbahn Sondertarife für dieses Gebiet einführen, oder das Kanalprojekt müsse mehr in Erwägung gezogen werden. Wenn die Reichsbahn gegen mehrere Kanalbauten Stellung nehme, so sollte sie auch schleunigst Vorschläge unterbreiten, wie die Eisen⸗ bahntarife gesenkt werden können. Der Redner bespricht dann im einzelnen die verschiedenen Kanalpläne. Zwischen Preußen und Hamburg müsse das Reich im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft die Vermittlerrolle übernehmen

Abg. Dauer (Bayer. Pp.) bezeichnete es als die Aufgabe des Verkehrsministeriums, an dem Ausbau des Straßennetzes mitzuhelfen, da sonst verhängnisvolle Verkehrskatastrophen ein⸗ treten müßten. Die segensreiche Lokalbahnpolitik, die vor dem Kriege in Bayern betrieben worden sei, habe durch die neue Ver⸗ sasfung eine starke Beeinträchtigung erfahren. Die Durchführung

er Tarifreform liege noch in der Schwebe. Es sei keine richtige Tirifreform, wenn man auf der einen Seite die Tarife herab⸗ setze und auf der anderen Seite erhöhe. Das System der Staffel⸗ tarife müsse trotz gewisser Mängel beibehalten werden. Die Härten müssen durch Ausnahmetarife ausgeglichen werden. Das Verkehrsministerium wird hoffentlich den Bestrebungen nach Be⸗ seitigung der Staffeltarife Widerstand leisten. Den Kampf zwischen Eisenbahnen und Kanälen hält die Bayerische Volks⸗ partei im Grunde für überflüssig. Das ist in erster Linie eine Geldfrage. Wir müssen eine äußerst vorsichtige Kanalpolitik treiben. Grundsätzliche Gegner der Kanäle sind wir nicht, aber man kann nicht alles auf einmal machen. Dazu verpflichten auch die abgeschlossenen Staatsverträge nicht; es können Meinungsverschiedenheiten über das Tempo der Wasser⸗ G bestehen. Daß Staatsverträge gehalten werden ollen, ist auch unsere Meinung. Aber aus den angeführten Gründen sind wir mit den Abstrichen im Etat einverstanden. Die Einnahmen der Eisenbahn müssen in die Wirtschaft der⸗ jenigen Gebiete wieder zurückfließen, wo sie entstanden sind. Die Sicherheit auf den deutschen Eisenbahnen, die Sauberkeit und Pünktlichkeit sind wieder auf die Vorkriegshöhe gehoben worden, die deutschen Eisenbahnen können jeden Vergleich mit den ausländischen Bahnen aushalten. Dafür ist der Reichsbahn zu danken. Das besser gewordene Verhältnis zwischen Verkehrs⸗ ministerium und Reichsbahn ist erfreulich. Das Personal hat noch maucherlei Klagen über seine dienstlichen Verhältnisse, namentlich über eine Ueberbürdung. Das Verkehrsministerium

manchen Stellen wird Ueberarbeit verlangt, während an anderen Entlassungen stattsinden. Der Personalbestand der Reichsbahn ist seit Gründung der Reichsbahn⸗Gesellschaft schon um 78 000 Köpfe vermindert worden und soll nun noch weiter um 21 000 Köpfe vermindert werden. Wir danken dem Minister für die Zusage, daß er die Reichsbahn an die Erfüllung ihrer Ver⸗ pflichtungen gegen das Personal erinnern will.

Abg. Henning (Völk.): Wir ständen heute viel besser in unserer Wirtschaft da, wenn es keinen Dawes⸗Plan gäbe und wir noch die freie Verfügung über unsere Eisenbahnen hätten. Früher hatten die deutschen Eisenbahnen einen Ueberschuß von mehr als zwei Milliarden. Der Verkehr ist der Träger der Wirtschaft. Es ist auch ein Zeichen unserer Not, daß bei allen Wasserstraßenbau⸗ projekten immer nach der Rentabilität gefragt werden muß. Die Rentabilität besteht doch in der gesamten Belebung der Wirtschaft durch die Verkehrsmittel. Die Erfahrung hat doch gelehrt, daß da⸗ durch unsere Wirtschaft zur Blüte gebracht worden ist. Natuürlich können wir heute an dem Dawes⸗Plan nicht vorübergehen und

gesellschaften betonte der Redner,

müssen die Wirtschaftlichkeit jedes Bauprojekts prüfen, aber auch ein Verkehrsmittel, für das noch zugezahlt werden muß, kann der Wirtschaft nützen. Unsere ganze Nachkriegslage bedeutet eigentlich die Fortführung des Krieges mit anderen Mitteln. Das bessere Verhältnis zwischen Ministerium und Reichsbahn ist gewiß erfreulich, aber es muß darauf Sen werden, daß die Reichsbahn nicht durch Tarife den inländischen Verkehr an das Ausland abdrängt. Die Querverbindung des Mittellandkanals Ost und West kann nicht nur der Landwirtschaft nützen, sondern auch unserem Absatz nach dienen, aber wir brauchen vor allem das nordwestliche Kanalprojekt, um die Ablenkung des Ver⸗ kehrs nach Holland zu verhindern und Hamburg und Bremen mit unserem Industriegebiet zu verbinden. Die Kanalprosekte dürfen nicht nach ihrer Einzelrentabilität, sondern nach der Gesamt⸗ rentabilität aller Projekte beurteilt werden. Ein wichtiges Binde⸗ lied im Wasserstraßennetz ist die Weserkanalisierung, und es ollten mindestens die Kosten für die Vorarbeiten wieder in den Etat werden. So traurig die Vernichtung unserer Handelsflotte gewesen ist, so hat auch dieses Unglück das Gute im Gefolge gehabt, daß nun unsere neu gebaute Handelsflotte die am modernsten eingerichtete in der Welt ist. Redner beklagt schließlich den Abbau der Beamten, denen die Versprechungen nicht gehalten sind, die ihnen seinerzeit gemacht worden sind. In dieser 8 eziehung sollte der Minister der Reichsbahn gegenüber ein eisernes Rückgrat zeigen. Die Sicherheit auf den deutschen Eisenbahnen sei wieder geschaffen aber es bedürfe eines ständigen Druckes des Verkehrsministers auf die Reichsbahn, daß sie erhalten bleibe. Die Reichsbahn .g sich einen Stamm von ein⸗ gearbeiteten Beamten und Arbeitern bewahren.

Abg. Kenzler (Komm.) erklärt, angesichts der gewaltigen Aufgaben, die nach dem Kriege zu erledigen esich sei der Etat des Rei Sverkehrsministeriums zu niedrig. Demgegenüber werde für das Heerwesen zu viel ausgegeben. Es sei bedauerlich, daß man für den Mittellandkanal 20 Millionen Mark streichen wolle. In den Denkschriften, die dem Reichstag vorgelegt worden jeien, sei nie eine unbedingte Objektivität zu finden gewesen. Auch gegenüber der Reichsbahnverwaltung sei Kritik und großte Vorsicht am Platze. Schuldig an den heutigen Differenzen zwischen Reichsbahn und Regierung seien diejenigen, die seinerzeit dem Reichsba ngesetz zugestimmt hätten; dazu gehöre auch der jetzige Verkehrsminister. Wenn man die begonnenen Kanalbauten durch⸗ führe, könnten viele Tausende von Arbeitern beschäftigt werden. Es sei kein Zweifel, daß für die nächsten Jahre die Schiffsbeförde⸗ rung mindestens so wertvoll sei wie die ahnbeförderung, ins⸗ besondere bei Eisen, Kohle, Erzen usw. Sowohl vom volkswirt⸗ schaftlichen wie vom sozialpolitischen Standpunkt aus müsse endlich der Reichstag die Summen zur Beendigung der angefangenen Kanalbauten bewilligen. Zu den hohen Subventionen an Privat⸗ ese e die Subventionspolitik des Reiches müsse glattweg abgelehnt werden. Sie wachse sich geradezu zu einem Riesenskandal aus. Damit müsse endlich Schluß gemacht werden. Trotzdem zum Beispiel die Reeder glänzende Geschäfte machten, bekämen sie noch vom Reiche Subventionen. Schuld seien diejenigen, die bisher für solche Subventionen gestimmt haben, dazu gehöre auch die Sozialdemokratie. Am größten sei der Skandal bei Junkers. Eogar den Deutschnationalen gehe diese Subventionspolitik auf die Nerven. Beim Wasserschutz, der auf Schießplätzen Uebungen abhalte und aus einer Elitetruppe kampf⸗ ähiger Männer bestehe, müsse durch die Polizeietats der einzelnen Länder oder im Reichswehretat finanziert werden. Einen Ein⸗ blick in das Geschäftsgebaren der Reichsbahn werde man nur be⸗ kommen können, wenn man das Reichsbahngesetz ändere. Die Reichsbahn könne sehr wohl aus eigenen Mitteln und der Industrie Aufträge ohne die Reichskredite geben. Der Redner fragt, wieviel für Auslandsaufträge von der Reichsbahn ausgegeben worden sei. Für die Unterbringung von Erwerbslosen habe die Reichsbahn außerordentlich wenig getan, aber die Reichsbahn⸗ Gesellschaft selbst fördere durch Ueberstunden, Akkord und Prämien⸗ wesen die Erwerbslosigkeit, um mit möglichst wenig Personal mög⸗ lichst hohe Gewinne zu erzielen. Hier müßte binhalt geboten werden. Vor allem müßten die Arbeiter und Angestellten gegen dieses System Stellung Wenn heute die Eisenbahn⸗ arbeiter schwer um 5 xistenz ringen, so trage die Sozial⸗ demokratie ein gerüttelt Maß Schuld daran. Zum Stahlhelmtag im Mai hätten die Stahlhelmer bei der Reichsbahn bereitwilligst Unterstützung ihrer Beförderungswünsche erhalten. Für die Rote⸗ Front⸗Kämpfer hat man solches Entgegenkommen nicht gezeigt.

Darauf werden die Beratungen abgebrochen. Nächste Sitzung: Freitag 1 Uhr. Weiterberatung Schluß 7 ¼ Uhr. 8

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 24. März 1927.

Der Preußische Staatsrat stimmte am Donners⸗ tag dem Entwurf zur Aenderung des Gerichtsgemeinschafts⸗ vertrags mit Schaumburg⸗Lippe zu, der eine anderweitige Regelung der dem Oberlandesgericht Celle zu gewährenden Entschädigungen festlegt. Auch gegen die Verlängerung der Novelle zum Gerichtsverfassu esetz über die Wahrnehmung richterlicher Geschäfte wurde Einspruch nicht erhoben; die Ver⸗ längerung wird mit Rücksicht auf die Ueberlastung der Gerichte ür notwendig gehalten. Zugestimmt wird 118. den Be⸗ timmungen über das Verfahren bei der Erlaubniserteilung ür den Betrieb des Bewachungsgewerbes, das neuerdings den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterstellt worden ist. Auch gegen die Verordnung über die Festsetzung des Be⸗ soldungsdienstalters der Landjägeroffiziere nach den für die Schutzpolizei gegebenen Bestimmungen wurden Einwendungen S5 Nächste Sitzung: Freitag vormittag 10 ½¼ Uhr.

Preußischer Landtag. 264. Sitzung vom 24. März 1927, mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*)

Das Haus verabschiedet zunächst ohne Aussprache den Entwurf, der das Polizeikostengesetz bis zum 30. Sep⸗

sollte auf Verbesserung dieser Verhältnisse hinwirken. An

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. 8

tember 1927 verlängert und nimmt den vom Hauptausschuß 1 empfohlenen Entschließungsantrag an, wonach das Staats⸗ ministerium noch im Laufe des Rechnungsjahres 1927 ein neues Polizeikostengesetz vorlegen soll, das die Unbilligkeiten des bestehenden Rechtszustandes ausgleicht und spätestens am 1. April 1928 in Kraft treten soll. Auch die Vorlagen über Bereitstellung von Staatsmitteln zur Urbarm achung von staatlichen Mooren in Ostfriesland, Regierungsbezirk Aurich, und zur Erschließung ¹ Haff⸗Kampen ine Regierungsbezirk Marienwerder, werden ohne Aussprache verabschiedet. Der Entwurf über die Erweiterung des Stadtkreises Königsber geht an den Gemeindeausschuß. Das Haus tritt dem Vorschlage des Hauptausschusses bei, in das Sofort⸗ programm den Bau der Talsperren und Wasser⸗ nutzungsanlagen im Westharz aufzunehmen, ferner dem Landtag ein Westharzwassergesetz vorzulegen, bis zum 28. März 1927 eine erste Rate von 8 Millionen für diese Arbeiten zur Verfügung zu stellen sowie endlich zur Ver⸗ meidung von Hochwasserkatastrophen die Regulierung der Harzflüsse, insbesondere der Leine, beschleunigt durchzuführen und hierbei die Frage der Harztalsperren zu prüfen. Das Haus setzt die allgemeine Aussprache des Haus⸗

halts des Ministeriums des Innern fort.

Minister des Innern Grzesinski: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern nachmittag hat sich hier ein kleiner Zwischenfall ereignet, der der Oeffentlichkeit so wichtig erschienen war, daß in der Presse heute morgen davon Notiz genommen wurde. Mir scheint auch, daß der von mir sonst sehr verehrte Herr Dr. von Richter daran Anstoß genommen hat. Ich halte mich deshalb für verpflichtet, ein paar erklärende Bemerkungen zu machen. Meine Absicht war, eine, wie ich weiß, unrichtige Information, die er be⸗ kommen und zum Anlaß seines Vortrages gemacht hatte, um meine Ausführungen heute nicht zu belasten, a tempo richtig zu stellen. Es war also eine einfache Zwischenbemerkung. Darauf ist von der äußersten Rechten ein sehr starker Zuruf zu mir erfolgt, und es wurde gesagt, ich hätte behauptet, ich pfeife etwas auf den Landtag. Das würde, wenn ich es getan haben würde, bedeuten, daß ich auf mich pfeifen würde, denn ich gehöre ja zum Landtag. Es ist alse Unsinn. (Na, na! rechts.) Ich halte aber auch einen Minister für berechtigt, einen Zwischenruf zu machen, wenn er es für angebracht hält. Im übrigen werde ich mich im Rahmen der Ordnung dieses Hauses nicht abhalten lassen, das zu tun, was ich für richtig halte. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.)

Ich möchte mich nun zu den Rednern des gestrigen Tages im einzelnen wenden, zunächst zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Baecker. Ich war über seine Rede etwas enttäuscht. Ich habe hier in diesem Hause schon andere Oppositionsreden gehört und war nach den Presseäußerungen der Rechten wenigstens in bezug auf meine Personalpolitik eigentlich auf etwas anderes gefaßt. (Zuruf rechts: Hatten Sie ein so schlechtes Gewissen?) Nein, ich hatte geglaubt, Sie hätten hier wirkliches Material vorzubringen, und insofern war ich enttäuscht. So haben wir hier gestern fast wörtlich das gehört, was der Herr Kollege Baecker im Hauptausschuß des Landtags bereits gesagt hat. Ich kann eigentlich mit dieser Kritik und mit dieser Opposition zufrieden sein. Aber weil diese Rede gestern wieder ge⸗ halten wurde, bin ich zu meinem Bedauern doch genötigt, auf diese Dinge noch einmal zu antworten und die Richtigstellungen wieder zu machen, die ich bereits im Hauptausschuß gemacht habe und die der Herr Kollege Baecker gestern meist unberücksicht gelassen hat.

Der Herr Kollege Baecker hat sich zunächst auch wieder mit der großen Staatsaktion gegen die Verfechter des trocknen Putsches im Mai 1926 befaßt. Es ist doch nicht meine Schuld, wenn von dem Staatsgerichtshof eine Aburteilung in Sachen Claß und Genossen immer noch nicht erfolgt ist. Ich bedaure das sehr; ich will auch nicht nach den Ursachen forschen und könnte sie naturgemäß auch nicht ganz zuverlässig ergründen. Der Umstand aber, daß dieses Verfahren trotz der Länge der Zeit auch noch nicht eingestellt ist, gibt doch bestimmt dem Herrn Abg. Baecker nicht recht. Ich kann immer wieder sagen, in gleicher Situation würde ich immer wieder so handeln, wie im Mai vorigen Jahres gehandelt worden ist. (Sehr wahr! bei der sozialdemokratischen Partei.) Das Ganze hat zwar nicht Ihren Beifall gefunden. Das war aber auch nicht der Zweck der Uebung. Das Geschrei der antirepublikanischen Oppositions⸗ parteien gegen die damalige Aktion ist jedenfalls der beste Beweis für die Richtigkeit dieser Aktion. (Lachen rechts.) Inzwischen sind Sie, meine Herren von rechts, ja nun auch wieder Regierungspartei wenigstens im Reiche geworden, zu Ihrem großen Schmerze nur im Reich. Preußen, an dem Ihnen ja naturgemäß vielmehr liegt und liegen muß, ist Ihnen vorerst jawohl noch ver⸗ schlossen. (Zuruf rechts: Sie sind aber vorsichtig!) Das bin ich immer. Man soll niemals Niemals sagen. Ich hatte gestern bei der Rede des Herrn Kollegen Baecker das Gefühl, besonders als er solange über Schwarz⸗weiß⸗rot sprach, daß er in Rücksicht auf die deutschnationalen Wähler hier ausgleichen mußte, was seine Partei im Reichstag nach den nun einmal vereinbarten Richtlinien natur⸗ gemäß nicht mehr sagen darf. (Sehr gut! links Lachen rechts.)

Ein Teil der Ausführungen des Herrn Kollegen Baecker war von der Sorge um das Verhältnis zwischen Reich und Preußen diktiert; er sprach wiederholt von den angeblich immer mehr zutage tretenden Gegensätzen zwischen den Regierungen im Reiche und in Preußen. Er hat allerdings vergessen, zu sagen, worin und wie diese Gegensätze zum Ausdruck kommen. Er wies darauf hin, daß man in Preußen durch die derzeitige Politik trenne, im Reiche aber einige. Herr Kollege Baecker, ist das nicht ein etwas heikles Thema, das Sie da anschneiden? Ist die Aus⸗ schaltung der Sozialdemokratischen Partei, der größten Partei Deutschlands, im Reiche etwa ein Symptom der Einigung? Jedenfalls nicht! Im übrigen sieht aber Herr Kollege Baecker durchaus Gespenster. Ohne Staatsgeheimnisse zu verraten, darf ich Ihnen sagen, daß ich von diesem Gegensatz zwischen Reich und Preußen bisher jedenfalls noch nichts bemerkt habe. (Zuruf rechts: Ahnungsvoller Engel du! Große Heiterkeit.) Wenn Sie Gegen⸗ sätze absichtlich konstruieren wollen, meine Herren von rechts, so spricht das jedenfalls nicht dafür, daß Sie die Absicht haben, ein gutes Verhältnis zwischen dem Reiche und vier Siebenteln des Reiches, nämlich Preußen, zu wünschen. (Sehr wahr! links.) Die preußische Regierung arbeitet Sie werden mir zugeben müssen, daß ich das beurteilen kann mit dieser Reichsregierung bisher genau so einträglich zusammen wie mit jeder früheren. Das liegt zum Teil daran, daß auch die neuen Herren im Reiche wissen, daß nur mit Wasser gekocht wird, und dann daran, daß sich jeder im Rahmen seiner Zuständigkeit hält. So wird es auch bleiben.

der Nogat⸗