1927 / 72 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

E111“ 11“

ver.

1“

Verlust:

Furchheimer 4 Strauß A.⸗G.,

Stuttgart. [126095]

Bilanzabschluß

1926.

per 31. Dezember

Aktiva. Warenlager . Maschinen, Einrichtung,

Utensilien Auto 2 u“ Kasse und Postscheckkonto ee“ Wertpapiere. Guthaben beim Schweiz.

Bantrerem ... Außenstände ..

Passiva. Aktienkapital . Reservefonds . Pensionsfonds. Kieditoren... Bankschulden . Saldo 8 .

Gewinn⸗ und Verlustkonto.

70 600/59

11 250 —- 5 000

1 164 92 13 396 45

1 380

3 461*8 108 425

214 678

100 000 10 000 40 000 30 625

23 618 10 434

214 678 95

——

[125693] Oberrheinische Immobilien

Akttengesellschaft i. L, Freiburg im Breisgau.

per 1. 6 1926.

8

1“

Liquidationseröffnungsbilanz

Schul Avale

8

Hypot Avale

1927.

Grundstücke. .

Gläubiger..

Vermögen

Aktiven.

dner . 246 422

281 356 60 336

Passiven. heken. 246 422

Der Liquidator: Kutsch.

341 692 99 230 079771 69 762 50

41 850[78 341 692/[99 Freiburg i. Breisgan, im Januar

[125694]

Oberrheinische Bauindustrie A.⸗G. i. L., Freiburg im Breisg.

Liquidationseröffnungsbilanz

ver 1. 6. 1926

Unkosten . Abschreibungen.. Reingewindn...

Aℳ 133 954 76 20 114 46 10 434 13

164 503[35

Purtrag a. 1925 —.. Gewinn a. Waren ... Gewinn a. Wertpapieren

An Stelle

den Aufsichtsrat eingetreten.

„des ausgetretenen Herrn Verlagsbuchhändlers Middelbach, hier, ist Herr Erich Gompertz aus Hannover in

17 640/85 145 785,75 1 07675

164 503,35

Aktiengesellschaft für

Grauereibedarf in Dresden. Bilanz per 31. Dezember 1926.

Vermögen. 11““ Deobioren.. Wertvapiere. d-Ilhesees Konto der Aktionäte . Waäaren. Avalverpflichtungen

3 362 653,79

8 Schulden. Aktienkapital. Reservefonds ... Gläubiger. Wechsfel . Avalverpflichtungen 3 362 653,79 Reingewinn .

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

—.——

1 977 532

RM 946/27

50 032 06

1 841 688/21 11 906 45 000 27 960

90 000 957

1 798 972 71 543

16 059/77 1 977 532

per 1926.

Soll. Verwaltungs⸗ u. Geschäfts⸗ unkosten, Steuern und Abgaben 1“ Abschreibungen. Reingewin..

239 892 1 845 16 059

257 797

Haben. Gewinnvortrag 1925. Roheinnahme ..

Dresden, den 22. März 1

Aktiengesellschaft für Brauereibedarf. Bischof.

1 Roß. [119147]

Bilanz per 31. Dezember 1925.

92

Aktiven. Debitoren. Kasse und Postscheck Mobilien und Utensilien Warenbestand 8

.

Vortrag 1924 23 252,35

1925 76 021,4!

RM 150 000/ 03 157/71

4 500 186 334 48

Passiven. Aktienkapital.. Warenschulden. Bantschulden.. Provisionen .. .

Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1925.

per 31. Dezember

440 265

150 000 248 226 37 253 4 785

440 265

Mobil Mater Großg Kasse,

Vorau Sicher

Avale

8

Avale

Grundstück und Gebäude Lagereinrichtung..

Debitoren

Angefangene Bauten.

Hypotheken.. Kreditoren 8

Liquidationsfonds.

Aktiven.

ial G1u11“ zaafe“

Fatee Postscheck

2 ö“ 9 9

Bank,

szahlungen.. heitsleistung. .

532 000

974 962— 9. 10 805 38 81 6 958/80 . 12 00] . 24 338 17 95 606/88

6 866/84 80 058 39

8 785—

1 000 93 779 9

27

1 315 16

2

2

T[125649])

Lotzbeck Gebrüder A.⸗G.

Bilanztonto.

Soll. Kassabestand 1“ 255ʃ94 Postschecksaldo 2 53753 Scheck⸗ und Wechselbestand 1 980, 34 Inventar 1 12 500—- Liegenschaften. 271 110— Warenbestand . 29 520ʃ65 Debitoren 186 276ʃ02 Guthaben bei Lieferanten 241— 504 421

Haben. Sttlentabitl-l Reserbesonds . . ... Akzepte 1“ Gewinnvortrag 1925

1 994,31 Gewinn 1926. 1 222 13

400 000 46 359 8 54 845%

3 216

504 42]

Hamburg, den 31. Dezember 1926. Der Vorstand. (Unterschrift.]

Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Soll. s Unkostenkonto. 168 325 Bilanzkonto.. 1 222

169 547

Haben. Inventarkonto . Liegenschaftskonto Betriebskonto. .

3 129 17 0019. 149 416 169 547

Hamburg, den 31. Dezember 1926. Der Vorstand. Unterschrift.]

[124869]

Passiven.

EEe11“”

532 000

933 46973 26 29697

1 315 162/770 Freiburg im Breisgan, im Januar

Der Liquidator: Kutsch.

1927.

[125695] Das Mitglied Herr Bankier C. Braun, Saarbrücken, ist infolge Ablebens aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Freiburg i. Breisgau, den 21. März

Oberrheinische Bauindustrie A. G. i. L.

(125639) R. Stock & Co., Spiralbohrer⸗, Werkzeug⸗ und Maschinenfabrik

Aktiengesellschaft, Berlin⸗Marienfelde.

Bilanz am 30 September 1926.

Grund Gebäu

Best

Best

Halb⸗ Kasse Wechse

Aktienk

Nicht

antei

Bestand am 1. Oktober 1925. Zugang.

Abschreibung Maschinen:

1925 Zugang. Abschreibung Werkzeuge, Mobilien Modelle:

1925. . 3,—

Zugang.

Abschreibung Roh⸗ u. Betriebsmaterialien

Schuld

Verbindlichkeiten.

Gesetzliche Rücklage Hypothek Teilschuldverschreibungen

Gläubiger Gewinn⸗ und nung: Reingewinn .

Gewinn⸗ und Verlust

Vermögen. RM

sttcke de: 2 258 136,60 7 954,10 2 266 090,70 106 203,37

and am 1. Oktober 189 269,22 109 057,96 298 327,18 29 832,72 und

and am 1. Oktober

61 904,79 61 907,79 61 904,79

und Fertigfabrikate und Bankguthaben . ner V 10 0925

kapital 241

eingelöste Gewinn⸗ Uscheine

Verlustrech⸗

912 942 ˙3

2 159 88773

268 494

3

912 987 4 172 103 334 172 107 069 1 224 936 5996

7 560 000 756 000

31

81 072

6 646

1 602 417 62 330 10 092 596774 rechnung.

57 91 22 90 2

08 23

18

1 Soll. Handlungsunkosten... Steuern

RMN 82 872 57 9 707/79 92 580 36

Haben. Warenbruttogewinn... 166*“

In der Generalversammlung vom 22. No⸗ vember 1926 wurde das Aktienkapital nach erfolgter Herabsetzung auf RM 50 000

auf RM 100 000 erhöht. Auf Grund

aus den Herren: Rechtsanwalt Dr. Marcus

Berlin, Bantier Dr. Isi Kahn, Berlin, 7 8 4 Kommerzienrat

Kahn, Köln,

Hermann

Hermann Rosenthal, Würzburg,

Weil, Mainz. Köln, im November 1926.

Wollstoff Aktiengesellschaft.

Willy Kobert bT11““]

8 1u““ 5

teilweise erfolgter Neu⸗ wahlen besteht der Aufsichtsrat nunmehr

16 558 95 76 02141

92 580/36

Birnbaum,

David

Allgem

Steuer belas

Zinsen

funden.

Geor

Industrie⸗

Ablösung der Genußrechte

Abschreibungen 8 ““

Gewinnvortrag Geschäftsgewinn...

Soll. RM eine Unkosten . 16

tung 32 115,—

. 61“

Haben. 1 471 1 209 1]

714 068

229 772 11 793 40 353

197 940 62 330

1 256 260

22 38

88

81 75 90 88 18 40

08 32

Der Vorstand. Otto

Berlin, im Februar 1927. Fritz Korge.

g Goldbach.

1 256 260

Vorstehende Bilanz vom 30. September 1926 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung haben wir geprüst und mit den Büchern der Gesellschaft in Uebereinstimmung ge⸗

40

Bilanz am 31. Dezember 1926.

RM

Aktiva. Gebäudekonto: Bestand . Abschreibung Elevatorkonto: Bestand Abschreibung Gleisanlagekonto: Bestand. 4 000 Abschreibung 500 Betriebsmittelkto.: Bestand 1 4 360 545

486 500

18 500 468 000

16 000

2 000 14 000

3 500

Abschreibung . Lastenaufzügekto.: Bestand . 14 000 Abschreibung 1 750 Säckekonto: Bestand 8 1 480 Abschreibung 185] Kontoreinrichtungskonto: Bestand. 1 760 Abschreibung 220 1 540 Wertvpapierkonto: Bestand 1 Kassekonto: Bestand 3 601 Kontokorrentkonto: Bank⸗ guthaben u. Außenstände 162 379 Wechselkonto: Bestand an 1 Wechseln 16 593 4⁴ 242 687 217

12 250

1 295

Verlägekonto: Voraus⸗ bezahlte Auslagen usw..

Passiva. Aktienkapitalkonto.. Reservefondskontöo.. . Dividendenkonto: Noch nicht

eingelöste Gewinnanteil⸗ scheine Nr. 19 und 20 Kontokorrentkonto: Verbind⸗ lichkeiten 6 Verlägekonto: Vorausbe⸗ rechnete Auslagen usw Gewinn⸗ u. Verlustkonto. Rohgewinn . 63 120,28 Abschreibungen 23 700,—

600 000 2 338

378 7 452 37 628 39 420 687 217 32 Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1926. KM 167 476 63 120][28

230 597/2

Soll. Unkostenkonten: Gehälter, Löhne, Steuern usw. Bilanzkonto: Rohgewinn

Haben Vrriraagae— Betriebskonto: Betriebsüber⸗ schuß 1 8 Zinsenkonto: Zinsgewinn.

866

225 198 52 4 53]1 92

230 597/27

Dresden, den 15. Februar 1927.

Elblagerhaus Aktiengesellschaft.

Bürger. Gaerdt

Die vorstehende Bilanz mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung stimmt mit den von mir eingehend geprüften und ordnungs⸗ gemäß geführten Büchern der Gesellschaft überein.

Dresden, im März 1927.

Paul Herrmann für das Landgericht Dresden beeidigter Sachverständiger für kaufm. Bücher⸗ und Rechnungswesen. Die Ausgabe der neuen Gewinnanteil⸗ scheimbbogen erfolgt gegen Rückgabe des Erneuerungsscheins durch die Deutsche Bank Fil. Dresden, Dresden.

Die von der 22. ordentlichen General⸗ versammlung für das Jahr 1926 fest⸗ gesetzte Dividende von 6 % wird mit 60, abzüglich 10 % Kapitalertragsteuer, gegen Einlieferung des 21. Gewinnanteil⸗ scheins ab sofort bei der Gesellschaftskasse in Dresden und der Deutschen Bank Fil. Dresden, Dresden ausgezahlt.

Dresden, den 19. März 1927 Elblagerhaus Aktiengesellschaft.

1“ I Herr Carl Heinz ist aus der

Aufsichts rat ausgeschieden.

Berlin, den 15. März 1927. Fixlicht Beleuchtungskörperfabrik Aktiengesellschaft.

Fickenscher. [126436]

[125664) Vermögensübersicht am 30. September 1926.

Besitzwerte. Immobilien 372 400,— 3 % Abschr. 11 200,— Wirtschaftshäuser 109 000, 2 % Abschr. 2 200 106 800 Maschinen 113 000 Zugang. 4 992,03 117 992,03 Abgang 4 902,32 113089,71

10 % Abschr. 11 089 71 Elektr. Licht⸗ u Kraftanlage

4 000.— 10 % Abschr.

400,

Fastagen.. 95 000,— Zugang. 14 353,75 109 553,75 Abgang. 2 078,47 107 275,25

10 % Abschr. 10 775 28

Brauerei⸗ u. Wirtschaftsinv. 82 000,— 28 29870

110 298,70 26 695,71 532502,9 20 902,99

5 000,— 3 627,17 8 627,17 4 327,17 52 280— 8 775,15 61 005,15 2 142 63 58 862,52 11 862,52

361 200

Zugang. Abgang.

25 % Abschr.

Flaschen. .. Zugang..

50 % Abschr. Fuhrpark.. Zugang.

Abgang

20 % Abschr.

Wertpapiere.. Kasse 6 8 Postscheck. 8 Außenstände. 8

47 000

38 511 3 835 51

126 315;6 190 036 4: 145 273

1 288 122

Darlehen.. Vorräte

Verbindlichkeiten. Aktienkapital: Stammaktien. Vorzugsaktien .. .. Gesetzlicher Refervefonds Hypotheken . 8 Lieferanten und Steuern ve.a9“ Arzesbte.. Reingewinn einschl. des Vortrags 1924/25

680 000 5 000 40 250 10 000 —- 92 158 30 245 399/74 127 687 [15 32 791 74 54 835 90

1 288 122/83

Gewinnverteilung: 2

5 % Dividende . . . 34 000,— Vergütung für den Aufsichtsrat 3 200,— Zuwendung zum Reservefonds 5 000,—

6 % aus den Vorzugsaktien . . 300,— Vortrag auf neue Rechnung 12 335,90 zus. 54 835,90

Friedberg i. H., im März 1927. Brauerei Steinhäußer⸗Windecker

A.⸗G. Der Vorstand. Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 30. September 1926.

p

Soll. Rohmaterialien, Betriebs⸗

und Handlungsunkosten 312 88858 Steuern 18 139 231 26 Abschreibungen . 72 757 67 Delkredere.. 32 79174 54 835 90

Reingewinn. 612 505/15

Haben.

Ertrag aus Bier u. Neben⸗ produkten 8 Gewinnvortrag 1924/25

576 303 83 36 201 32 612 505/15

Friedberg i. H., im März 1927.

Brauerei Steinhäußer⸗Windecker

A.⸗G.

Der Vorstand. Vorstebende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung habe ich geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern übereinstimmend befunden.

Bad Nauheim, im März 1927. Reinhold Gehrke, beeidigter Bücherrevisor.

In der am 17. März d. J. stattge⸗

fundenen G.⸗V. wurde vorstehende Bilanz

nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung ge⸗ nehmigt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt: beim Frankfurter Bankverein,

Frankfurt a. M., bei der Deutschen Ver⸗

einsbank, Frankfurt a. M., und deren

Niederlassung Friedberg i. H. sowie bei⸗

der Gesellschaftskasse. Friedberg i. H.

Infolge Ablaufs der Amtsdauer scheiden

sämtliche A.⸗R⸗Mitglieder aus. In Zu⸗

kunft soll der A.⸗R. nur aus 3 Mitgliedern bestehen. Es wurden als A.⸗R.⸗Mit⸗ glieder gewählt:

Herr Bankdirektor Ludwig Ries, Frank⸗

furt a. M., . Herr Gutspächter Heinrich Reif, Dor⸗

heim, Herr Rechtsanwalt Dr. Krausgrill, Offenbach a M. Friedberg, im März 1927. Prauerei Steinhäußer⸗Windecker

Bürger. Gaerdt.

5

Reservefondskonio..

24851] Bilanz vom 31. Dezember 1926.

Aktiva. 8 Kassekonto 21/94 Grundstückskto. Kurfürsten⸗

straße 103 . 46 212 40 Debitores. 1 51 000 Gewinn⸗ und Verlustkonto:

Verlust 1926ö. 4588,61 Gewinnvortrag 1322,95

aus 1925. 3 265

100 500

Passiva. 8gg 500

15 000

85 000

100 500 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

An Debet. Grundst.⸗Verw.⸗Konto Kur⸗

fürstenstraße 103 . Unkostenkonto. Steuerkonto..

Atktienkapitalkonto... Hypothekenkonto...

Per Krebdit. Bilanzkonto:

Gewinnsaldo a. 1925 Verltt“

1 322 3 265 4 588

Berlin, den 1. Januar 1927 Neue Ansbacherstraße 9 Grundstücks⸗Aktiengesellschaft Otto Gerath.

[124853]

Bilanz am 31. Dezember 1926.

RM 4₰

6 51144 13 78187 11 629 15 127 87577 600—

An Aktiva.

Kassenbestand.. Wechselkonto .. . Bankierkonto.. Kontokorrentkonto . Effektenkonto Haus⸗, Stahlkammer⸗

Inventarkonto. 19 400

179 798 22

Per Passiva. Kapitalkonto.. . Reservekonto Besondere Reserve Kontokorrentkonto Einlagenkonto. . Dividendenkonto. Zinsenkonto... S“

20 000 1 000 4 000 73 647 75 872 550 124 4 602 179 798/23 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1926. An Debet. Handlungsunkosten (Steuern, Gehälter, Drucksachen usw.) Reservekonto . 300,— Besond. Reservo . 2 000,— 10 % Dividende 2 000,— Vortrag auf neue Rechnung ..

RM

8 810

302,61]1 4 602 0

13 412

Per Kredit. Vortrag 1925 .. Zinsenüberschhyzßz

488 33 12 924 50 13 412 83 Herr Johannes Lorenzen in Gelting wurde zum Direktor und Herr Nikolaus Martensen in Gelting zu seinem Stell⸗ vertreter gewählt. In den Aussichtsrat wurde Herr Dentist Johannes Thomsen in Gelting an Stelle des zum Vorstands⸗ mitglied gewählten Nikolaus Martensen gewählt.

Gelting, den 12. März 1927.

Der Aufsichtsrat. Der Vorstand.

[124854] Geltinger Kreditbank Aktiengefelischaft, Gelting.

In der Generalversammlung 12. März 1927 ist beschlossen:

Das Aktienkapital um höchst. RM 30 000 auf höchst. RM 50 000 zu erhöhen, und zwar für den bezeichneten Betrag Inhaber⸗ aktien zu je RM 100 auszugeben. Den Inhabern alter Aktien soll für je 1 alte von RM 100 oder 5 von je RM 20 eine neue zum Kurse 105 % zur Verfügung gestellt und der Rest zum Kurse von 110 % zur öffentlichen Zeichnung autfgelegt werden. Die Stempelkosten trägt die Bank. Ab⸗ gesehen von dem Bezugsrecht bleibt es dem Aufsichtsrat und dem Vorstand über⸗ lassen, den Restbetrag der Aktien zuzu⸗ weisen.

Die neuen Aktien müssen zur Hälfte bis zum 1. Juli 1927 und zur restlichen Hälfte bis zum 1. November 1927 eingezahlt werden und sind vom 1. Oktober 1927 ab dividendenberechtigt.

Die Frist zur Ausübung des Bezugs⸗ rechts durch die alten Aktionäre endet am 1. Juni 1927; im übrigen werden Zeich⸗ nungen nach dem 15. Juni 1927 nicht mehr angenommen.

Die Zeichnung der Aktien ist unverbind⸗ lich, wenn die Erhöhung nicht vor dem 1. Juli 1927 in das Handelsregister ein⸗ getragen ist. Zeichnungsscheine Geschäftszimmer aus. Die alten Aktien, auf welche das Be⸗ zugsrecht ausgeübt werden soll, müssen vor dem 1. Juni 1927 zur Abstempelung vor⸗ gelegt werden.

Geltinger Kreditbank 1— Aktengesellschaft, Gelting.

vom

liegen in unserem

Joh. Lor

Wilh.

““ 8

Geltinger Kreditbank Arniengefellschaft, Gelltigg.

künftigen Beruf eines Richters oder Rechtsanwalts dienen.

Neurahlstedt, Am Gehölz

Asmussen.

Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

. 2

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗

zum Deutschen Reichs

Berlin, Sonnabend, den 26. März

zanzeiger und Preußischen Staats

eiger 1927

„2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister,

6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und S. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel

8 1

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW 48, Wilhelm⸗

straße 32, bezogen werden

Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

11“

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Be zugs⸗ preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. azeln . Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark.

VBom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“

werden heute die Nrn. 72 A und 72 B ausgegeben.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Ml

26. Einkommensteuerfreiheit der den preußischen Gerichtsreserendaren gezahlten staatlichen Unterhalts⸗ zuschüsse. Nach der angefochtenen Entscheidung ist streitig, ob die den preußischen Gerichtsreferendaren gezahlten laufenden staat⸗ lichen Unterhaltszuschüsse einkommensteuerpflichtig oder ob sie als Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die als Unterstützungen wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Unterstützungen zum Zwecke der Aus⸗ bildung gegeben sind, gemäß § 8 Nr. 10 des Einkommensteuer⸗ esetzes einkommensteuerfrei zu behandeln sind. In der Ent⸗ scheizung des Finanzgerichts ist die Steuerpflicht im wesentlichen damit, begründet, daß die Unterhaltszuschüsse als Gegenleistun für die von den Reserendaren dem Staate geleisteten oder nat Abschluß ihrer Ausbildung noch zu leistenden anzusehen und daher ebenso zu beurteilen seien wie die Unterhaltszus sse die den Beamtenanwärtern der Reichssteuerverwaltung gewährt werden und die durch Urteil des Reichsfinanzhofs vom 28. Juni 1922 für steuerpflichtig erklärt wurden. Das genannte Urteil hat aus den süir die Bewilligung der Zuschüsse aufgestellten Grund⸗ sätzen, insbesondere daraus, daß die Zuschüsse nicht schon für die n Zeit des Vorbereitungsdienstes, in der die Anwärter aus⸗

ondern erst dann gewährt werden, wenn sie im Interesse der erwaltung eine volle Arbeitskraft ausfüllen, geschlossen, daß mit der Bewilligung der Zuschüsse eine Förderung der Aus⸗ bildung der Beamtenanwärter nicht bezweckt sein kann. Nach dem Urteil deutet die getrosfere Regelung vielmehr darauf hin, daß die Zuschüsse als Entgelt für die von den Anwärtern im verhältnis im Interesse des Reichs geleistete Arbeit, also als Sehüg⸗ im Sinne der §§ 9, 45 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, in der Fassung des Gesetzes vom 11. Juli 1921, bewilligt werden, auch wenn eine Verpflichtung zur Vergütung der Arbeit nicht anerkannt wird. Von dem Vorbereitungsdienste dieser Beamten⸗ anwärter unterscheidet sich aber der der Gerichtsreferendare in dem einen hier wesentlichen Punkte, daß die Referendare grund⸗ elc; nicht und jedenfalls nicht für längere Zeit während aees usbildungszeit berufen sind, die volle Arbeitskraft eines plan⸗ mäßig 8 Beamten, insbesondere eines Richters oder Staatsanwalts, zu ersetzen. Wenn naturgemäß das Maß der dem Referendare, zu übertragenden Geschäfte auch durch den Zweck

G ich oder vorwiegend zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind,

bestimmt wird, seine Arbeitskraft für den Staatsdienst nutzbar zu machen (8 1923, Ju

29 Abs. 3 der Ausbildungsordnung vom 11. August tizministerialblatt S. 589), so soll doch die übertragene in erster Linie dem Zwecke der Ausbildung für n. ie in dem obengenannten Urteil des Reichsfinanzhofs entwickelten Grundsätze können daher nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden. Von der Entscheidung der Frage, ob die Zuschüsse Arbeitslohn im Sinne des § 36 Nr. 1 des Einkommen⸗ steuergesetzes oder sonstige Zuschüsse und Vorteile im Sinne des § 40 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes sind, die als wieder⸗ kehrende Bezüge gewährt werden, ohne daß ein klagbarer Anspruch auf sie besteht, kann aber dann abgesehen werden, wenn die An⸗ wendung des § 8 Nr. 10 des Einkommenstenergesetzes, wie in der Rechtsbeschwerde beantragt ist, geboten erscheint. Mit Recht hat war die angefochtene Entscheidung die 88 des Beschwerde⸗ ührers, die Unterhaltszuschüsse seien als Unterstützung wegen ““ anzusehen, mit der Begründung abgelehnt, daß vhen Gewährung an Voraussetzungen geknüpft ist, die mit der Natur von solchen Unterstützungen nicht vereinbar sind. Als solche Voraussetzungen kommen in Betracht: die Auswahl der Zuschußempfänger nach Maßgabe der größeren sachlichen Eignung unter Ausschaltung anderer Rücksichten, ein Dienstalter oder Lebensalter und Bies tg die Staffelung der Bezüge ohne Feststellung des Grades der Bedürftigkeit im Einzelfalle, die Gewährung der Bezüge regelmäßig erst nach Ablauf einer be⸗ timmten TT oder auch schon früher anf Grund des ervorragend günstigen Ausfalls der ersten juristischen Prüfung in Verbindung mit der Bewährung in der Praxis. Es bleibt somit nur noch zu entscheiden, ob die Bezüge als Unterstützungen 8 Zwecke der Ausbildung im Sinne des § 8 Nr. 10 des Einkommensteuergesetzes gelten können und deswegen 1e zu behandeln sind. Diese Frage kann nach der Gesamtheit der Be⸗ stimmungen, die für die Bewilligung der Zuschüsse von der preußischen Justizverwaltung erlassen sind, unbedenklich bejaht werden. In Betracht kommt insbesondere die Allgemeine Ver⸗ sügung des Preußischen Justizministers vom 16. Mai 1923 über ie Bewilligung von widerruflichen laufenden Unterhaltszuschüssen an Referendare (Justizministerialblatt 1923 S. 378), wonach diese Zuschüsse im Interesse der Erhaltung des und der Rechtsanwaltschaft mit Rücksicht auf die zurzeit herrschenden oC“ wirtschaftlichen Verhältnisse hwährt werden können. Weiter ist in der Rundverfügung des reußischen Justizministers vom 30. April 1924 I 6647 an⸗ geordnet, daß bei Bewilligung der Zuschüsse die besonders tüchtigen und leistungsfähigen Referendare in erster Linie berücksichtigt

Arbeit

Dauer der Beschäftigung bei einem Rechtsanwalt weitergezahlt werden, ist als Merkmal für die Natur dieser Zaßlunßen zu ver⸗ werten. In der oben bereits Rundverfügung des Preußischen Justizministers vom 30. April 1924 ist als Zweck der Bewilligung die Förderung der Heranziehung eines tüchtigen juristischen Nachwuchses ausdrücklich erwähn!. Darum erfolgt auch die Auswahl der Zuschußemp änger in erster Linie nach dem Maßstab der größeren fachlichen Eignung. Die angeführten Be⸗ willigungsgrundsätze lassen erkennen, daß neben dem Gedanken, die wirtschaftliche Lage der Zuschußempfänger zu verbessern und ihnen eine ihrer sozialen Stellung entsprechende Lebenshaltung zu ermöglichen, für die Bewilligung der Zuschüsse die staats⸗ olitische Erwägung ausschlaggebend ist, im Interesse der Er⸗ des Berufsbeamtentums und der Rechtsanwaltschaft einen küchtigen, juristisch geschulten Nachwuchs heranzuziehen, der sich bei der Bewilligung der Zuschüsse zu verpflichten hat, nach 2 eferendar in den Dienst des

Abschluß der Ausbildung als

Staates, des Reichs oder der Rechtsanwaltschaft dauernd zu treten. Daraus ergibt sich, daß für die Einführung der Zahlung solcher Zuschüsse durch die Instizverwaltung der Gesichtspunkt der Förderung der Ausbildung besonders befähigter Referendare entscheidend war und daß daher die Einkommensteuerfreiheit der Fuschüsf⸗ gemäß § 8 Nr. 10 des Einkommensteuergesetzes gerecht⸗ ertigt ist. (Urteil vom 2. Februar 1927 VI A 618/26.)

27. Kein Erstattungsanspruch für die Materialstener aus Rechtsgründen bei Vernichtung von Zigaretten unter amtlicher Aufsicht. Die Beschwerdeführerin, eine als Zigaretten⸗ hersteller angemeldete Zigaretten⸗ und Tabakfabrik, beantragte bei dem Zollamt die Vernichtung von etwa 80 kg verdorbener und des⸗ halb für den Verkauf ungeeigneter Zigaretten unter amtlicher Auf⸗ sicht und demnächstige Rückvergütung der dafür entrichteten Material⸗ steuer. Auf die ihr gemachte Eröffnung, daß aus der Vernichtung der Zigaretten eine Erstattung der Materialsteuer aus Rechtsgründen nicht hergeleitet werden könne und daß gegebenenfalls nur eine Erstattung aus Billigkeitsgründen in Frage käme, erwiderte die Beschwerde⸗ führerin, daß sie die Erstattung der Steuer aus Rechtsgründen be⸗ antrage. Das für den Betrieb zuständige Hauptzollamt hat mit Be⸗ scheid den Antrag abgelehnt mit der Begründung, daß aus der Ver⸗ nichtung der Zigaretten ein Rechtsanspruch nicht hergeleitet werden könne. Gegen diesen Bescheid hat die Beschwerdeführerin das Rechts⸗ mittel der Anfechtung eingelegt. Die Anfechtungsentscheidung hat die Anfechtung als unzulässig verworfen mit der Begründung, daß eine Erstattung der Materialsteuer aus Rechtsgründen weder im Gesetze noch in der Materialsteuerordnung vorgesehen sei und der Bescheid sich daher nicht als ein Bescheid über einen aus Rechtsgründen zugelassenen Erstattungsanspruch im Sinne des § 223 der Reichs⸗ abgabenordnung darstelle.

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründer. Selbst wenn eine Er⸗ stattung der Materialsteuer aus Rechtsgründen im Gesetze oder in einer dem Gesetze gleichstehenden Vorschrift bei Vernichtung von Zigaretten unter amtlicher Aufsicht angeordnet oder aus dem Sinne des Gesetzes oder der Vorschrift zu entnehmen wäre, so würde ein Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen im vorliegenden Falle dennoch nicht gegeben sein, weil weder aus den Bescheiden der Vorinstanzen noch aus dem Inhalt der Akten erhellt, daß eine Vernichtung der in Betracht kommenden Zigaretten unter amtlicher Aufsicht stattgefunden hat, daß also der einen solchen angeblichen Rechtsanspruch zur Ent⸗ stehung bringende Tatbestand verwirklicht worden ist. Aber auch ab⸗ gesehen hiervon, kann überhaupt nicht anerkannt werden, daß ein Anspruch auf Erstattung der Materialsteuer aus Rechtsgründen im Falle der Vernichtung von Zigaretten im Herstellungsbetrieb unter amtlicher Aufsicht gegeben sei. Eine ausdrückliche Vorschrift über einen solchen Erstattungsanspruch besteht nicht. Der § 102 des Tabak⸗ steuergesetzes sieht lediglich eine Vergütung der Materialsteuer für im Inland hergestellte Zigaretten bei Ausfuhr, Aufnahme in eine öffent⸗ liche Niederlage oder in ein Lager unter amtlichem Mitverschlusse vor, aber nicht für den Fall der Vernichtung unter amtlicher Auf⸗ sicht. Der § 2 des Tabaksteuergesetzes spricht nur von der Steuer⸗ befreiung von Tabakerzeugnissen, aber nicht ausdrücklich von einem Erstattungsanspruch. Es gibt aber nicht nur die in den §§ 128, 129 der Reichsabgabenordnung und in anderen Gesetzen ausdrücklich zu⸗ gelassenen Erstattungsansprüche, sondern auch solche sind anzuerkennen, die aus dem gesamten Inhalt eines Steuergesetzes hergeleitet werden können. Danach fragt es sich, ob aus dem gesamten Inhalt des Tabaksteuergesetzes der von der Beschwerdeführerin beanspruchte Er⸗ stattungsanspruch ““ werden kann. Das ist nicht der Fall. Das Tabaksteuergesetz in seiner Fassung vom 10. August 1925 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 244) enthält zwei Steuersysteme. Die Tabaksteuer nach den 1 92 des Tabaksteuergesetzes ist grundsätzlich eine Fabrikat⸗ wertsteuer; Besteuerungsgegenstand sind die fertigen Tabakerzeugnisse und Zigarettenpapier 1), nur ausnahmsweise findet die Besteuerung des Rohtabaks und der Halberzeugnisse statt. Bemessungsgrundlage ist der Kleinverkaufspreis (§§ 5, 6). Die Steuerschuld des Herstellers entsteht mit dem Übergang in den steueramtlich nicht überwachten Verkehr des Inlandes 10 des Tabaksteuergesetzes). Aus dieser

Regelung, insbesondere der Vorschrift des § 10 des Tabaksteuergesetzes, ergibt sich, daß trotz der Worte im §1 Abs. l: „Tabakerzeugnisse, die zum Verbrauch im Geltungsbereiche dieses Gesetzes bestimmt sind“, die Steuerschuld nicht an die Verwirklichung des Verbrauchs im In⸗ land geknüpft ist. Deshalb enthalten die Befreiungsvorschriften im §2 des Tabaksteuergesetzes etwas Selbstverständliches. Bei den dort angegebenen Befreiungstatbeständen kann eine Steuerschuld des Her⸗ stellers nach § 10 des Tabaksteuergesetzes mangels Üübergangs der Ware in den freien Inlandsverkehr überhaupt nicht zur Entstehung kommen. Ein Ersatz von bereits angebrachten Steuerzeichen ist in den §§ 26, 27 der Ausführungsbestimmungen geregelt, darunter im §26 Abs. le für den Fall der versehentlichen Versteuerung der zur Ausfuhr bestimmten Erzeugnisse und im 8 26 Abs. 1f für den Fall des Zugrundegehens der im Ausland angelegten Steuerzeichen bei der amtlichen Vernichtung von verdorben eingehenden Waren. Diese Vorschriften gewähren aber keinen Erstattungsanspruch aus Rechts⸗ gründen, weil der Ersatz nur mit Genehmigung des Hauptzollamts gewährt werden kann. Eine ganz andere Steuerart wie die Tabak⸗ steuer der §§ 1 ff. des Tabaksteuergesetzes ist die im Jahre 1925 in das Tabaksteuergesetz, §8 93 ff., eingefügte Materialsteuer. Ihr unterliegt der Zigarettenrohtabak. Die Steuerschuld des Herstellers entsteht mit dem Verbringen in den Herstellungsbetrieb (§§ 93—96). Irgendein Befreiungsgrund oder eine Erstattung der Steuer ist im Gesetze nicht vorgesehen und wird, wie schon oben erwähnt, eine Ver⸗ gütung der Materialsteuer für die im Inland hergestellten Zigaretten bei Aussuhr, Aufnahme in eine öffentliche Niederlage oder in ein Lager unter amtlichem Mitverschlusse gewährt 10 des Tabaksteuer⸗ gesetzes). Ein Zusammenhang zwischen der Tabaksteuer und der Materialsteuer besteht nur insoweit, als die Einführung der Material- steuer die Steuersätze der Tabaksteuer für Zigaretten 5 des Tabak- steuergesetzes) beeinflußt hat und als im § 105 der Reichsminister der Finanzen ermächtigt ist, mit Zustimmung des Reichsrats und des Steuerausschusses des Reichstags in dem Verhältnis der steuer⸗ lichen Belastung der Zigaretten durch Tabaksteuer 5) und Material⸗ steuer 93) Anderungen eintreten zu lassen Bei dieser gesetzlichen Regelung kann nicht anerkannt werden, daß aus ihr der von der Be⸗ schwerdeführerin beanspruchte Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen gefolgert werden könnte. Soweit die Beschwerdeführerin ihn darauf stützt, daß bei der Vernichtung der Zigaretten ein Verbrauch im In. land nicht stattfindet, ist darauf hinzuweisen, daß die Entstehung des Materialsteueranspruchs nicht daran anknüpft, daß der in den Her⸗ stellungsbetrieb verbrachte Rohtabak oder dessen Erzeugnisse dazu be⸗ stimmt sein müssen, im Inland verbraucht zu werden. Der §1 des Tabaksteuergesetzes, der eine ganz andere Steuerart zur bvv hat, kann schon aus diesem Grunde nicht zur Unterstützung der Ansich der Beschwerdeführerin herangezogen werden. Zudem kann aber auch aus dem §1 des Tabaksteuergesetzes nicht einmal gefolgert werden, daß ein Rechtsanspruch auf Erstattung der Tabaksteuer beim Nicht⸗ verbrauche der Erzeugnisse im Inland besteht. Ebensowenig kann aus § 2 des Tabaksteuergesetzes etwas für die Ansicht der Beschwerde⸗ führerin hergeleitet werden. Er enthält, wie erwähnt, für die Tabak⸗ steuer der §§ 1 ff. etwas Selbstverständliches, weil die Vernichtung der Erzeugnisse zu einer Zeit geschieht, zu welcher ein persönlicher Steueranspruch noch nicht entstanden ist. Eine Erstattung der Tabak⸗

euer aus § 2 kommt daher überhaupt nicht in Frage. Bei der Material⸗ geuer ist aber der persönliche Steueranspruch bereits entstanden, und daß diese Steuer erstattet werden soll, hätte der besonderen Hervor⸗ hebung im Gesetze bedurft. Schließlich sei darauf hingewiesen, daß der § 102 eine Vergütung der Materialsteuer nur bei der Ausfuhr, Aufnahme in eine öffentliche Niederlage oder in ein Lager unter amtlichem Mitverschlusse vorsieht. Hätte eine Erstattung oder Vergütung der Materialsteuer auch bei der Vernichtung unter amtlicher Aufsicht stattfinden sollen, so hätte es für den Gesetzgeber nahegelegen, dies bei der Regelung über die Vergütung bei der Aus⸗ fuhr zu bestimmen. Dies ist aber nicht geschehen. Die Nichterwähnung der Vernichtung unter amtlicher Aufsicht kann auch nicht darauf zurück⸗ geführt werden, daß etwa der Gesetzgeber der Meinung gewesen ist, die Erstattung oder Vergütung ergebe sich in einem solchen Falle schon aus § 2 des Tabaksteuergesetzes. Denn abgesehen davon, daß die Materialsteuer eine ganz andere Steuerart ist wie die Tabaksteuer, hätte von diesem Gedankengang aus es auch nicht einer Vergütungs⸗ bestimmung für die gleichfalls im § 2 des Tabaksteuergesetzes behandelte Ausfuhr bedurft. Gerade daraus, daß die Vernichtung neben der Ausfuhr im § 102 des Tabaksteuergesetzes nicht erwähnt ist, muß als Wille des Gesetzes angenommen werden, daß eine Erstattung oder Vergütung im Falle der Vernichtung nicht erfolgen soll. Hiernach kann für einen solchen Fall nur die Erstattung aus Billigkeitsgründen 108 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung) in Frage kommen, über die aber der Reichsfinanzhof nicht zu entscheiden hat. Auch der Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 16. Dezember 1926 II b 3464 über die Steuerfreiheit für Tabakerzeugnisse bei der Abgabe zu wohl⸗ tätigen Zwecken (Befreiung für im Handel unverwendbare Tabak⸗ erzeugnisse) bezieht sich nur auf den Erlaß der Steuer aus Billigkeits⸗ gründen, also auf § 108 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung. Fer war die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen. (Urteil vom 9. Februar 19 IV A 573/26.)

werden sollen. Auch die Tatsache, daß die Zuschüsse während der

1 1. Handelsregifter. [125699] In das hiesige Handelsregister K ist heute unter Nr. 114 die offene Handels⸗ 2 . Fesellschaft Apotheker Riesenfeld & Co., 7 das Seaesee ist heute das

Ahrensburg, den 16. Ahrensburg.

Altenburg, Thür.

trahlstedt, eingetragen worden. Per⸗ Erlöschen der sönlich haftende Gesellschafter . a) Apotheker Rudolf iesenfeld, mburg, Holsteinischer Kamp 9, b) Kaufmann Friedrich Wilhelm Amberg. ir E ter 1

Gesellschaft hat am 1. März 1927 begonnen.

Zur Ver⸗

8G

tretung der Gesellschaft ist der Gesell⸗ schafter Seidenschnur befugt. 88 Kollektivprokura mit einem weiteren ärz 1927. P

Das Amtsgericht.

irma Friedrich Beck in Altenburg (A 597) eingetragen worden. Altenburg, am 21. März Thüringisches Amtsgericht.

isenkentor Gesellschaft mit beschränk⸗ tung. Sitz Rosenberg i. O.:: Dem

Kaufmann Ludwig Port in Maxhütte

rokuristen erteilt. Amberg, den 17. März 1927. Amtsgericht Registergericht. Amberg. 1 [125701] Cyprian Friedrich. Fif Cham. Inh. Friedrich Cyprian, Ma chinengeschäfts⸗ inhaber in Cham. mit land⸗ in Maschinen. Amberg, den 22. März 1927. Amtsgericht Registergericht. In unser register Abteilung Nr. 145 sn bei der Firma „Max dilte“

““ J“

[125700]

1927. worden:

geschieden.

[125702] scha

eingetragen, daß die verwitwete Kon⸗ ditoreibesitzer Martha Hille, in Anklam Inhaber der Amtsgericht Anklam, den 12.

Annaberg, Erzgeb. Auf Blatt 736 des hirsigen

registers, die Firma ; Buchholz betr., ist

Der

exrn. Wilhelm Gutberlet 8- aus⸗ Die

ist aufgelöst.

Amtsgericht Annaberg, 21. März 1927.

Arnstadt. 8. [125705] eb. Kiesel, In das Handelsvegister Abt. B ist sütme 82 unter Nr. 26 bei der Firma Hof⸗ ärz 1927. brauhaus Otto Bahlsen, Aktiengese scaft, in Arnstadt eingetragen wordent 125704] Der bisherige Vorstand Dr. Karl Hein⸗ mndels⸗ rich Lorveng hat 1 Amt niedergelegt. 1 Co An seiner Stelle ist der Brauereidirektoh uge . Co. Friedrich Bahlsen in Arnstadt zum eingetragen alleinigen Vorstand bestellt worden. ermann Arnstadt, den 16. März 102.. Thüringisches Amtsgericht.

Arnstadt. [125706 In das Abt. B 9

lheute unter Nr. 82 bei der Firma Arma⸗ n 8 4

Kaufmann

offene Handelsgesell⸗

.