1927 / 78 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

8 [1992) Bahyerische Getreidekredit⸗Bank

1 A. G., München.

. Bekanntmachung. MNachdem unsere Gesellschaft gemäß Ge⸗

neralversammlungebeschluß vom 14. Febr.

1927 ab 1. April 1927 m Liquidation

tritt, kordern wir gemäß § 297 H.⸗G.⸗B.

die Gläubiger unserer Gesellschaft auf,

ihre Ansprüche bei uns anzumelden.

Der Vorstand.

[232] E. Wilke Aktiengesellschaft. Bilanz per 31. Dezember 1926.

Aktiva. Maschinen .. 18 846 Werkzeuge. 2 400 s“ 2 290 Patente ““ 4 1 Grundstücke und Gebäude 57 300 Hyvothetenaufwertungs⸗

ausgleichskontoo... 17 000 Effekten 1““ 300 Außenstände . 19 935 Lagerbestände. 46 03725 164 354 6.

Verlust 50 413 214 76.

Passiva. Verpflichtungen . ypotheken 1“ Stammkapital .

57 767 67 000 90 000

214 767 63

Gewinn⸗ und Verlustrechnung 8 * ae. Abschreibungen. 3 53050 Löhne 1“ 19 343 83 Unkosten .“ 71 666/77 Verlustvortrag aus 1925 16, 3034

110 859ʃ40 60 446 50 413

110 859 Berlin, den 5. Februar 1927. CE. Wilke Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat. 8 Robert David, „Vorsitzender. Der Vorstand. W. Fritz.

Bruttogewinn . Wetlast.

[127793]

Bank des Berliner Kassen⸗Vereins. Bilanz am 31. Dezember 1926.

——— RM

8 321 953 00 3 541 755

592 447 3 672 618]3: 1 501 768

Aktiva. Kassenbestände einschließlich Guthaben bei Banken

Wechselbestände 3

Bestand an Schatzanwei⸗ sungen

Darlehne gegen Unterpfand

Sonstige Debitoren

Grundstück Oberwallstr. 3— 4 und Hinter der katholischen Kirche 2 . 4 467 007

22 097 549

Passiva. Aktienkapital: Stammaktien 4 500 000. Vorzugsaktien 5 040

Reservefonds 1“ Grunderwerbsteuer⸗ Iückstellung ... Kiehibren . Nicht erhobene Dividende. v6*“

4 505 040 270 000 48 000

16 798 336

5 454 470 719/33

22 097 54998

[127752] Mechanische Netzfabrik und Weberei Aktiengesellschaft, Itzehoe. Dreiundfünfzigster Jahresabschluß Bitanz vom 31. Dezember 1926.

RM

366 500-- 25 129 26

62925

——Erlös für alte Maschinen 5528

391 57368 48 573

343 000⁄—-

Aktiva. Fabrikanlage: Wert am 1. Januar 1926

+ Neue Anschaffungen

Abschreibungen..

Vorräte:

an Waren . 198 292,45

an Waren,

Kohlen und

Packstoffen. 6 318,97 204 611 Kontokorrent: Debitoren . 308 702 Bankguthaben.. 272 248 Wertpapieer 4 900 Kasse und Wechsel.. 40 658 1 174 120

Passiva. At3“ Gesetzliche Rücklage.. Sonderrücklage 1e““ Lieferantenschulden.. Sonstige Verbindlichkeiten Dividendenkonto: Dividende

pro 1926 80 000,— Nicht eingelöste Dividenden⸗

scheine. 1 339,20

Gewinn⸗ und Wrlussfonto; Gewinnvortrag..

800 000 80 000 66 760

7 678

131 204

81 339 ¹

7 138 1 174 120 6 Gewinn⸗ und Verlustkonto. RM 318 568 48 573

Ausgaben. Allgemeine Unkosten... Abschreibungen W“ Gewinn. Von diesem Be⸗

trage entfallen auf: Ueberweisung auf Sonder⸗ rücklagenkonto

Zur Verteilung an An⸗ gestellte u. Arbeitnehmer der WFabrik. Zuweisung zur Ange⸗ stellten⸗- und Arbeiter⸗ pensionskasse.

10 % Dividende an die

Aktionäre Gewinnvortrag auf 1927

11 730

8 000

80 000 7 138

480 77076

Einnahmen. Gewinnvortrag von 1925. Warenkonto: Rohgewinn Zinsenkonto: Gewinn .

6 523[52 468 890ʃ37 5 356/87

480 770]76

Unter Bezugnahme auf obigen Rech⸗ nungsabschluß machen wir hierdurch be⸗ kannt, daß der Dividendenschein Nr. 53. für 1926 mit RM 8 für alte Aktien von Nr. 1 1500 und mit RM 40 für neue Aktien von Nr. 1501 bis 3200 abzüglich Kapitalertragssteuer bei unserer Gesell⸗ schaftskasse vom 1. April d. J. ab ein⸗ gelöst wird.

Itzehoe, den 1. März 1927.

Der Vorstand. H. Köring. A. Andersen. Der Aufsichtsrat.

H. Biel. Johs. Raasche. Ludwig Hirschberg. A. Soetije L. Alsen.

Die Uebereinstimmung mit den Büchern bescheinigen:

Die Revisoren: A. Zenner. J. Schnell.

4 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

RNMNM 3 294 553 27

16 000

50 000 3 360 553/2 470 7193: 3 831 272

Debet. Unkosten einschließl. Steuern Grunderwerbsteuer⸗ rückstellung Ueberweisung an den gesetz⸗ lichen Reservefonds..

Reingewinn) ..

Kredit. Vortrag aus dem Jahre 1925 Diskontzinsen auf Wechsel Sonstige Zinsen Gebühren der Kontoinhaber Diverse Einnahmen Ertrag der Bankgebäude

25 364 132 645 339 974

3 023 934

296 958]*

12 394 09

3 831 272 *) welcher wie folgt verwendet wird:

Dividende 6 % auf die voll⸗ gezahlten Vorzugsaktien . 302,40 180 000,—

Dividende 4 % auf die Stamm⸗

aktien 8 Tantieme

tungsrat 8 Besondere Zuwendung an die

Pensionstasse für die Be⸗

amten der Bank des Ber⸗

liner Kassen⸗Vereins zu

Berlin a G. 11. Suvperdividende: 4 % auf die

Stammaktien 180 000,— Reserviert für 1927 sowie zur Abrundugg

an den Verwal⸗

64 856,93

470 719,33 Vorstehende Rechnungen wurden heute von unserer Generalversammlung ge⸗ nehmigt. Zur Auszahlung gelangen 6 % Dividende auf die Vorzugsaktien und 8 % = RM 120 pro Dividendenschein Nr. 6 für jede Stammaktie. Die Aus⸗ zahlung erfolgt an unserer Kasse, Hinter der katholischen Kirche 2. Berlin, den 28. März 1927. Bank des Berliner Kassen⸗Vereins. Beseler. Hußlein. Lindenberg. Koch.

[127753]

In der am 26. März 1927 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung unserer Aktionäre wurde das auesscheidende Auf⸗ sichtsratsmitglied, Herr Kaufmann H. Biel in Itzehoe, wiedergewählt.

Als Vorsitzender des Aufsichtsrats wurde Herr Stadtrat a. D. Johs Raasche in Itzehoe und als dessen Stellvertreter Herr Rittergutsbesitzer Ludwig Hirschberg, adl. Gut Perdoel, gewählt.

Zu Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden gewählt die Herren Kaufmann A. Soetje in Itzehoe, Direktor L. Alsen in Hamburg, Kaufmann H. Biel in Itzehoe.

Itzehoe, den 28. März 1927.

Mech. Netzfabrik & Weberei Aktiengesellschaft, Itzehoe.

[648]

„Vabag“ Vergaser⸗ und Apparate⸗

bau Aktiengesellschaft, Berlin W. 15, Meinekestraße 4.

Bilanz am 31. August 1926.

Aktiva. Kontokorrentkonto: Debitoren 2 077 ¹ Kassatonto: Barbestand . 77 Gewinn⸗ und Verlustkonto:

Verlustvortrag . . 3 110,75. Verlust 1926 880,—

3 990 6 145

Passivoa. Aktienkapitalkonto: Voll ein⸗

gezahltes Grundkapital Kontokorrentkonto: Kreditoren

5 000 1 1 5 6 145 Gewinn⸗ und Verlustkonto am 31. August 1926.

An Unkostenkonto: Spesen⸗ aufwand

Per Verluft. 3

¹ Berlin, den 30. März 1927. 8

[642)

Die 31. ordenkliche Generalversamn lung vom 12 Februar 1927 hat be⸗ schlossen, das Kapital unserer Gesellschaft von nom. RM 25 000 000 auf nom RM 10 000 000 berabzusetzen. Der Be⸗ jchluß ist am 12. März 1927 in das Handelsregister eingetragen worden.

Um der Vorschrift des § 289 H.⸗G.⸗B. zu genügen, sordern wir hiermit unsere Gläubiger auf, ihre Forderungen an⸗ zumelden.

Berlin, den 1. April 1927. Aktiengesellschaft für Chemische Produkte vorm. H. Scheidemandel.

[127756] Bilanz der „Silva“ Holz⸗Aktien⸗ gesellschaft, Berlin, per 31. Dezember 1924.

Aktiva. 137,21e“ 11111“ Betriebsanlagen u. Trans⸗ portmittel 17 400,—

Zugang. 4 137,— 21 537,— 2 153.— 5

1 471,95 1 472 95

1 471 95 83 274 76 1 630,—

3 546/25 489 015,95 585 454 49

Ry. 216 809 27 112

Abschreibung Inventar . Zugang

Abschreibung Beteiligungen.. Wertpapiere... 6 Wechsel ö . Warenbestände Debitoren. .„ Avale 46 000,— Noch nicht einbez. Aktien⸗

kapital. Devisen u. ausl. Noten. 3 775 2 Postscheck und Kasse.. 8 696 Ver“ 186 2563

1 902 456

19 384

277 500

Passiva, Aktienkapital. . Kreditoren. Avale 46 000,— 1““

8 1 000 000

849 581¾

52 8747

1 902 456

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1924.

Soll. RM Betriebs⸗ u. Verwaltungs⸗ 333 6655

Z“ Abschreibungen 3 624 95 337 29060

Haben. Bruttoertrag. Verlust

151 034 24 186 256/36

337 290ʃ60

[127757] Bilanz der „Silva“ Holz⸗Aktien⸗ gesellschaft, Berlin, per 31. Dezember 1925.

Aktiva. RN Grundstück ... 216 809/85 Gebäude. 27 112,13

Zugang. .28 518.11 55 62023 Abschreibung 5 560,24 Gleisanlage. 8 584, Zugang 32 80

8 616,80

Abschreibung 2 156,80 Personenautos.. . . Inhentat .. 1,—

2 706,50

Zugang 277,50

Abschreibung 2 706,50 83 274

Beteiligungen...

Wertpapierr. 562 Wechsel ““ 15 376 Warenbestände . 770 575 Dehitoren .. 386 978 Avale 168 500,— Sonstige Forderungen.. 1 Kasse, Postscheck ... 18 340 Verlust 1924 186 256,36 Verlust 19225 437 688 36

623 944,72 EEqqE 610 158 N2161 208

Passiva. Aktiakangti. 65 Rücklage f. Dubiose 54 360,— Rücklage f. Aufs.⸗

Rat⸗Tantieme 13 000.—

Freditaeeea Avale 168 500,— Ai

1 000 000

67 360 796 357 297 490 2 161 208 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1925. Soll. RM Betriebs⸗ u. Verwaltungs⸗ ZI““ 478 161 10 423

Abschreibungen.. Rücklage für Aufsichtsrats⸗

t 13 000 501 584

ntieme.

Bruttoertrag... 63 896 35 Verlust . 437 688 36

501 58471 zurzeit aus

Der Aufsichtsrat besteht den Herren:

Rechtsanwalt und Notar Dr. Alfred Blum, als Vorsitzendem,

Rechtsanwalt und Notar Dr. Paul Brün, als stellvertr. Vorsitzendem,

Generalsekretär Dr. Ernst Limberg,

Kaufmann Hans May,

sämtlich Berlin.

[1701 Feldmann & Co. A. G., Erlangen Nürnberg.

Die Gesellschaft ist aufagelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.

Der Ligquidator: E. Joelsohn, Nürnberg, Lenbachstr. 8.

[127790] Bilanz am 31. Dezember 1926.

RMN 3₰ 633 000 —-

Aktiva. Grundstücke 11“ Fabrikgebäude 2 335 000,—

Zugang. 23 047,25

2 328 047,250

Abschr.. 102 047,25

Wohngebäude 120 000,—

Abschreibung 3 000,

Maschinen 2 591 000,—

Zugang. 1430 003,07

2 721 003,07

Abschr. 333 003,07 Wasseranlage

Abschreibung

Utensilien...

Zugang.. 1 727,50

Abschreibung 1 726,50

Debitoren und Anzahlungen 8213188383123838“ Wertpapvieere

Wechsel . 112 586 Ise. . 7 415 Warenvorräͤteea 2 382 050

10 823 726

39 00 10 000,—

1,—

1 726,50

2 228 961 67 416 611 295

Passiva. Aktienkapital 1“ Gesetzliche Rücklage.. Teilschuldverschreibungsab⸗

lösungsbetragg. . Delkrederefondss. Freditoren . ““ Gewinn⸗ und Verlustkonto:

Vortrag aus 1925

16 585,45 Reingewinn 1926 508 363,89

7 000 000 700 000

115 713 90 000 398 303

1 355 634 639 125

524 949 34 10 823 726 22 Gewinn⸗ und Verlustrechnung

am 31. Dezember 1926.

Soll. RM

Zinsen und Diskonte. 43 492 Reparaturen 86 69 858 Handlungsunkosten .. 572 793 Steuern und Abgaben 540 984 Versicherungen u“ 37 159 Abschreibungen auf: Fabrikgebäude 102 047,25 Wohngebäude 3 000,— Maschinen. 333 003,07. Wasseranlage 10 000,— Utensilien —1 726,50 Vortrag aus 1925

16 585,45 Reingewinn 26 508 363,89

449 776/82

524 949 34 2 239 015[06

Haben. Vortrag aus 1925. .. Fabrikationskonto..

16 585 45 2 222 42961 2 239 015ʃ06

Wir haben vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. De⸗ zember 1926 geprüft und bestätigen ihre Uebereinstimmung mit den von uns eben⸗ falls geprüften, ordnungsgemäß geführten Büchern der Gesellschaft.

Berlin, im März 1927.

Deutsche Treuhand⸗Gesellschaft.

Bodinus. Schütz.

Die in der heutigen Generalversamm⸗ lung für das Geschäftsjahr 1926 festge⸗ setzte Dividende von 8 vH gelangt gegen Einreichung der Gewinnanteilscheine

Nr. 3 unserer Aktien 4001 5000,

Nr. 15 aller übrigen Nummern mit 8 RM abzüglich Kapitalertragsteuer, vom 28. d. M. an zur Auszahlung

in Heidenau bei der Kasse der Ge⸗

sellschaft,

in Dresden oder Berlin bei einer

der Niederlassungen der Deut⸗

oder der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesell⸗ schaft auf Aktien.

Nach den heute erfolgten Neu⸗ und Wiederwahlen besteht der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft nunmehr aus den Herren:

Generaldirektor Dr. Philibert Brand,

Berlin, Vorsitzender,

Kommerzienrat Willy Oßwald, Direktor der Deutschen Bank Filiale Dresden, stellvertretender Vorsitzender, Dresden,

Josef Forgacs, Direktor, Berlin,

Dr. h. c. Jafob Goldschmidt, Geschäfts⸗ inhaber der Darmstädter und National⸗ vans Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin,

Herbert Gutmann, Direktor der Dresdner Bank, Berlin,

Friedrich Wilhelm Hartmann, Geschäfts⸗ führer der Wilhelm Hartmann G. m. b. H., Berlin,

Kommerzialrat Joseph Kraus, Wien,

Rechtsanwalt und Notar Oberjustizrat Dr. Felix Popper, Dresden,

Felix Sevyserk, Generaldirektor a. D., Wien. . Delegierte des Betriebsrats:

Friedrich Schmiedgen, kaufm. Ange⸗ stellter, Heidenau,

Albin Winkler, Bauarbeiter, Heidenau.

Heidenau, am 26. März 1927. Dresdner Chromo⸗ & Kunstdruck⸗

Aktiengesellschaft.

G. Schmeil. Glafen

schen Bank, der Dresdner Bank

Papierfabrik Kraufe & Baumann,

[652] 1 8 8

Vereinsbank und Spargesellschaft

für Stadt u. Landgemeinden A.⸗G. in Heidelberg.

Bilanz per 31. Dezember 1926.

RM 27 630 60 954 1 169 146 67 795

Aktiva. Kasse. Bank⸗ u. Postscheckguthaben Wechsel 1 Wertpapiere... 289 174 E—“ 93 659 Aufwertungsforderungen. 1 Bankgebäude . 35 000 Einrichtung. . . 1 000

1 744 361

Passiva. Aktienkapital:

a) Stammaktien R

5 000,— b) Vorzugs⸗

aktien 5 000,—

Reservesonds . Krediieren..6

Spareinlagen

Aufwertungsverbindlich⸗ keiten 8 1 Aufwertungsstock . 98 643 Noch nicht eingelöste Divi⸗ Bef

denden A“ Reingewin 48 695 1 744 361

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1926.

RM 55 551]

9 640 48 695 ¾ 113 886 %

1 233

112 652 50 113 88640 Gleichzeitig geben wir bekannt, daß Herr Adolf Bossert, Heidelberg, mit Ab⸗ lauf des Jahres 1926 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist.

Heidelberg, den 30. März 1927. Der Vorstand.

1“

100 000 75 000 219 528

1 202 125

Soll.

Unkosten und Steuern. Abschreibungen auf Gebäude und Einrichtung.. .

Reingewimn.

Haben. Vortrag von alter Rechnung Ueberschuß auf den Ertrags⸗

vanten

[179] Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Dezember 1926.

RM 216 971 44 459 49 765 311 196 5 000 1 054 317 250 95 490

412 741¹

Soll. Gebäleee Allgemeine Unkosten.. Abschreib. auf Bankgebäude Abschreibung auf Mobilien

Gewin 1“

Haben. Gewinnvortrag aus 1925. 10 461 Gewinn an: e.

a) Zinsen aus Kontokorren⸗ ten, Wechseln abzüglich gezahlter Zinsen... 281 818

b) Provisionden.. 99 605

c) Wertpapieren.. 20 855

412 741

Bilanz per 31. Dezember 1926 RM

Aktiva.

Kassenbestand, fremde Geld⸗

sorten und Reichsbhank⸗

guthaben.. Guthaben bei. Banken . FAreAehZ1“ 1828 Wertpapiere .. . ... 15 2018 Kontokorrentdebitoren .5 224 862 Avaldebitoren 177 694,87 Mebilien .. 2 Bankgebäude. .170 000

7 186 129

112 769 481 567

Passive Aktienkabhthell Reservesondds . Beamtenunterstützungsfonds Depositen einschl. Konto⸗

korrentkreditoren: zur täglichen Verfügung 3 111 954,87 auf Kündigung 3 376 406,30

Avalkreditoren 177 694,87 Diverse Kreditoren.. ““

500 000 60 000 20 800

6 488 361

21 477 26 95 49060

7 186 129 03

Die Direktion der Neuvorpommerschen Spar⸗ und Creditbank Akt.⸗Ges.

Schmidt. Täger. Staud. Die Uebereinstimmung der vorstehenden Gewinn⸗ und Verlustrechnung und des Jahresabschlusses mit dem Hauptbuche bescheinigen wir hiermit. Stralsund, den 25. Februar 1927. Krey, Reinh. Segebade, Justizrat. Bankdirektor.

180] 3 f Neuvorpommersche Spar⸗ und

Creditbank Aktien⸗Gesellschaft

zu Stralsund.

In der heute stattgesundenen General⸗ versammlung wurde für den verstorbenen Herrn Geheimen Justizrat Dr. h. c. Langemak, Stralsund, Herr Justzzrat Dr. jur. Langemak, Stralsund, in den Aufsichtsrat unserer Geselsschaft gewählt.

Stralsund, den 26. März 1927.

116“ Der Vorstand.

3

Berlin, Sonnabend, den 2. Apri

Nr. 78.

ewenee.

——

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral⸗Handelsregister für

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten,in Berlin Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW 48, Wilhelm⸗ t

raße 32, bezogen werden.

8

ase aneerg A Pege Ln.

Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“

das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezugs⸗ preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark.

werden heute die Nrn. 78à und 788 ausgegeben.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚ꝗ

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

28. Keine Erstattung der im Wege des Steuerabzugs geleisteten Zahlungen bei der Einkommensteuer. Der Beschwerdeführer bezieht ein Ruhegehalt, von dem der Steuerabzug vom Arbeitslohne vorgenommen ist. Er besitzt ferner ein Miethaus, für das er 1925 erheblich mehr ausgegeben hat, als die Mieteinnahmen betrugen. Er hat deshalb beantragt, einen entsprechenden Teil der vom Ruhegehalt einbehaltenen Beträge zu erstatten. Die Vorinstanz hat eine Erstattung von 334,32 RM zugebilligt. Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt.

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Die Vorinstanz ist der An⸗ sicht, daß nach § 7 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes das Einkommen durch Ausgleich der bei den einzelnen Einkommensarten gewonnenen Ergebnisse zu berechnen sei und nach § 102 Abs. 3 des Einkommen⸗ steuergesetzes eine Erstattung insoweit zu erfolgen habe, als die auf die Einkommensteuer anzurechnenden Beträge die Einkommensteuer⸗ schuld übersteigen. Es ist richtig, daß nach § 7 Abs. 2 des Einkommen⸗ steuergesetzes, falls bei einer Einkommensart die abzugsfähigen Aus⸗ gaben die Einnahmen übersteigen, der Unterschied von den ander⸗ weitigen Einkünften abzuziehen ist. Es ist aber nicht zutreffend, daß unter allen Umständen eine Erstattung der auf die Einkommensteuer⸗ schuld anzurechnenden Beträge zu erfolgen hat, wenn diese den Betrag der ersteren übersteigen. § 102 Abs. 3 sieht vielmehr nur eine Erstattung bis zur Höhe der geleisteten Vorauszahlungen vor. § 102 Abs. 1 unterscheidet zwischen den anzurechnenden Vorauszahlungen und den ebenfalls anzurechnenden im Wege des Steuerabzugs ent⸗ richteten Beträgen. Nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 3 sind danach die letzteren nicht zu erstatten. Es liegt dem der Gedanke zugrunde, daß es sich beim Steuerabzug um besondere Steuern handelt, die allerdings auf die Einkommensteuer anzurechnen sind, bei denen jedoch der Umstand, daß ihr Gesamtbetrag die Einkommensteuerschuld aus irgendwelchen Gründen übersteigt, eine Erstattung nicht recht⸗ fertigen kann. Auch der Große Senat des Reichsfinanzhofs hat in dem Gutachten vom 25. Oktober 1926 bemerkt, daß die im Wege des Steuerabzugs geleisteten Zahlungen nicht erstattet werden. Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung in einem Gutachten angeschlossen. An ihr wird festgehalten. Der Senat hält jedoch auch eine Anwendung des § 56 des Einkommensteuergesetzes für nicht

erechtfertigt. Die von dem Steuerpflichtigen geltend gemachten zusgaben sind zur Verbesserung des ihm gehörigen Hausgrundstücks gemacht. Es mag zugegeben werden, daß sie bei Berechnung der Einkommensteuer als Werbungskosten abzugsfähig wären. Daraus folgt aber noch nicht, daß sie bei Anwendung des § 56 des Einkommen⸗ steuergesetzes zu berücksichtigen sind. Der Steuerpflichtige besaß bei Beginn des Jahres ein Hausgrundstück, also einen Vermögensgegen⸗ stand, dem die hier geltend gemachten Ausgaben zugute gekommen sind. Seine Vermögenslage am Ende des Jahres war danach nicht in Höhe der Ausgaben ungünstiger, da sich insoweit der Wert des Hauses erhöht hat. Eine Ermäßigung nach § 56 des Einkommen⸗ steuergesetzes kann danach nicht in Frage kommen. Die angefochtene Entscheidung war daher aufzuheben und die Erstattung abzulehnen. (Urteil vom 12. Januar 1927 VI A 638/26.)

29. Abzugsfähigkeit der vor Eröffnung eines Be⸗ triebs gemachten Ausgaben bei der Einkommensteuer⸗ veranlagung. Der Beschwerdeführer ist seit 1919 Anwalt, war jedoch bis 1925 hauptsächlich als Syndikus einer Handelsfirma tätig. 1925 gab er letztere Stellung auf; zum Erwerbe geeigneter Büro⸗ räume mußte er Abfindungen ohne Anrechnung auf die zu zahlende Miete aufwenden. Die Vorinstanz hat angenommen, daß die Anwalts⸗ praxis erst 1925 als begründet anzusehen sei, und hat den Abzug der Aufwendungen vom Einkommen abgelehnt, weil Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens bei Feststellung des Gewinns nicht in Frage kämen, da sie schon vor Eröffnung des Betriebs ent⸗ standen seien.

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Einkommen aus einer Anwaltstätigkeit ist der nach § 12 des Einkommensteuergesetzes zu berechnende Gewinn, d. h. der Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben unter Berücksichtigung der hier nicht in Frage kommenden Anderungen im Bestande des Betriebsvermögens. Zu den Ausgaben gehören jedenfalls alle Werbungskosten 15 des Einkommensteuer⸗ gesetzes). Werbungskosten sind nach § 16 des Einkommensteuergesetzes die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte gemachten Aufwendungen. Es unterliegt nun keinem Zweifel, daß der Beschwerde⸗ führer die Abstandssumme für die Mieträume gezahlt hat, um die Räume für seine Anwaltstätigkeit benutzen zu können. Sie fallen daher unter die zur Erwerbung von Einkünften gemachten Aufwen⸗ dungen. Eine Einschränkung des Begriffs der Ausgaben oder Wer⸗ bungskosten auf die nach Eröffnung eines Betriebs gemachten ist weder aus § 12 noch aus § 16 des Einkommensteuergesetzes zu ent⸗ nehmen. Es fehlt auch an einem inneren Grunde für eine derartige

Unterscheidung. Nach dem geltenden Einkommensteuergesetze soll die Steuer nach dem tatsächlich erzielten Reineinkommen bemessen werden. Unterstellt man nun ein Unternehmen, dessen Anfang und Ende ein⸗ schließlich der vorbereitenden Handlungen in denselben Steuerabschnitt fallen und bei dem die Einnahmen 30 000 NM betragen, während sich die Ausgaben vor der Eröffnung und nach der Eröffnung auf je 8000 RM belaufen, so wäre es offenbar verkehrt, als Ergebnis des Unternehmens 30 000 8000 = 22 000 RM anzusehen. Es kann doch lediglich von einem Reineinkommen von 14 000 RM die Rede sein. Irgendein Grund, den Unternehmer mit einem höheren Be⸗ trage zur Einkommensteuer heranzuziehen, ist nicht ersichtlich. Auch § 18 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes kann nicht dahin verstanden werden, daß dadurch die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten ein⸗ geschränkt werden sollte. Es sollte lediglich betont werden, daß Aus⸗ gaben, denen eine entsprechende Erhöhung des Wertes des Ver⸗ mögens gegenübersteht, sofern es sich nicht um beim Vermögens⸗ vergleiche zu berücksichtigende Gegenstände handelt, nicht mit der Be⸗ gründung als Werbungskosten geltend gemacht werden können, daß die erworbenen Gegenstände zum Erwerbe von Einnahmen führen würden. Es bestand danach kein Grund, den Abzug der gezahlten Abstandssumme zu versagen. Wenn es sich um einen buchführenden Kaufmann handeln würde, so wäre allerdings zu erwägen, ob die Ausgaben nicht als mehreren Jahren zugute kommend zu aktivieren waren. Bei Anwendbarkeit des § 12 des Einkommensteuergesetzes kann jedoch eine derartige Verteilung, sofern nicht besondere Um⸗ stände vorliegen, nicht verlangt werden. Die Ausgabe ist im Ver⸗ anlagungszeitraume tatsächlich erfolgt und daher nach § 11 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen. Daß die dadurch er⸗ langte freie Benutzung der Mieträume beim Bestandsvergleich ein⸗ zusetzen sei, ist im § 12 des Einkommensteuergesetzes nicht vorgesehen. Dagegen würde eine Abstandssumme, die der Beschwerdeführer etwa für Aufgabe der von ihm nicht in Benutzung genommenen Räume erlangt haben sollte, als Betriebseinnahme anzusehen sein. Die angefochtene Entscheidung war danach aufzuheben und die nicht⸗ spruchreife Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen. (rteil vom 9. Februar 1927 VI A 34/27.)

30. Betriebszwecken aufgenommenen, erst in Steuerabschnitt rückzahlbaren Darlehns. führer ist buchführender Landwirt. Er hat im Veranlagungszeit⸗ raume für die Einkommensteuer 1924/25 bei der Roggenrentenbank in Berlin ein Darlehn von 10 000 GM aufgenommen, die Valuta ist ihm in Rentenpfandbriefen im Nennwert von 10 000 RM gewährt, und er hat bei der durch Vermittlung der genannten Bank erfolgten Veräußerung der Pfandbriefe 3219,20 RM weniger als 10 000 RM erhalten. Er ist der Ansicht, daß die 3219,20 RM bei Ermittlung des landwirtschaftlichen Einkommens abzuziehen seien. Die Vorinstanz hat für festgestellt erachtet, daß nur 3100 RM Nennwert im Ver⸗ anlagungszeitraume veräußert sind. Sie führt aus, daß der Unter⸗ schied zwischen dem Nennbetrage der Pfandbriefe und dem für sie erlösten Geldbetrag als Schuldzinsen abzugsfähig sei. Dieser Unter⸗ schied betrage 997,95 RM. Die Rechtsbeschwerde rügt mit Recht einen Verstoß wider den klaren Inhalt der Akten. Der Steuer⸗

Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines z2 einem späteren Der Beschwerde⸗

pflichtige hatte behauptet, daß sämtliche Pfandbriefe im Veranlagungs⸗

zeitraume veräußert seien; der Betrag von 3100 RNM war als der des bereits im Betriebe verwendeten Geldes angegeben. Da irgend⸗ eine Aufklärung nicht veranlaßt worden war, muß angenommen werden, daß ein Irrtum der Vorinstanz vorliegt. Das Finanzamt hat sich der Rechtsbeschwerde angeschlossen. Es ist der Ansicht, daß ein Abzug des Unterschieds zwischen dem Nennbetrag des Darlehns und dem Erlös für die Pfandbriefe überhaupt nicht in Frage komme. In tatsächlicher Beziehung führt es an, daß die Pfandbriefe sämtlich im Veranlagungszeitraume veräußert und von dem Erlös 3170 RM für den Bau eines Stalles verwendet seien. Die Vorinstanz würdigt die streitigen Beträge lediglich unter dem Gesichtspunkt von Schuld⸗ zinsen. Es wäre dies richtig, wenn das Darlehn zu Privatzwecken aufgenommen wäre, anderseits zweifellos unrichtig, wenn es sich um Aufnahme eines Darlehns seitens eines nach § 13 des Einkommen⸗ steuergesetzes steuerpflichtigen Vollkaufmanns handelte. Ein Unter⸗ schied im Enderfolg würde jedenfalls insofern bestehen, als bei einem Darlehn zu Privatzwecken der Abzug einer Provision eines Ver⸗ mittlers nicht möglich wäre, während eine derartige Provision beim buchführenden Kausmann zu den Betriebsausgaben gehören würde. Es entsteht danach die Frage, ob bei nach § 12 des Einkommensteuer⸗

gesetzes steuerpflichtigen Betrieben bereits die Beschaffung des zum

Betriebe nötigen Geldes bei Ermittlung des Gewinns zu berück⸗ sichtigen oder die Geldbeschaffung als Privatsache und erst die Gold⸗ verwendung als zum Betriebe gehörig zu behandeln ist. Nach dem hier anwendbaren § 12 des Einkommensteuergesetzes ist der Gewinn

Sitz

tung“,

1. Handelsregister. In das Handelsregister B wurde has.

ausgeschieden. Ahrensbölk. des Stammkapitals zu der Firma „Globus“ Gummi und 150 000 RMN Asbestwerke G. m. b. H., Ahrensbök, sol⸗ gendes eingetragen:

Dem Kaufmann Ludwig Ballerstedt zu Lübeck und dem Ingenieur Johann Jacobs zu Ahrensbök ist Prokura erteilt der⸗ gestalt, daß jeder von ihnen zur Zeichnung der Firma in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer berechtigt ist. 1“

Ahrensbök, den 23. März 1927.

Das Amtsgericht.

vertrags beschlossen.

haber David &

Gunzenhausen: Der

delsgeschäft (Handel in

Ansbach. [236] Handelsregistereinträge. Bei der Firma „Eisenwerk Theodor Loos Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗

. 8 16 8

fort.

Gunzenhausen: schäftsführerin Frau Johanna Loos ist Die Generalversammlung vom 5. Jan. 1926 hat au einhundertfünfzig⸗ tausend Reichsmark und die dement⸗ sprechende Aenderung des Gesellschafts⸗

Bei der Firma „Josef Feldmann In⸗ Leo Feldmann“, Gesellschafter Feldmann ist ausgeschieden. Gesellschafter David Feldmann, Kauf⸗ mann in Gunzenhausen, führt das Han⸗ Schnitwaren) unter der Firma: „Josef Feldmann, Inh. David Feldmann“, als Einzelkaufmann

Bei der Firma „Bauwaren⸗Vertriebs⸗ Gesellschaft mit beschränkter

Die Ge⸗] Sitz Ansbach: Dem Kaufmann Leonhard

Weißkopf in Ansbach ist Einzelprokura erteilt.

Bei der Firma „Fahrrad⸗Industrie Ansbach Georg Weiß“, Sitz Ansbach: Die Firma ist erloschen.

Bei der Firma „Friedrich Grau, In⸗ haber Carl Grau“, Sitz Dinkelsbühl: Die Firma ist erloschen. in: 2o

Bei der Firma „Wilhelm Schmidt“, Straub“. Sitz Dinkelsbühl: Nunmehriger Inhaber Wilhelm Schmidt (jun.), Korbwaren⸗ fabrikant in Dinkelsbühl. (Korbwaren⸗ fabrik.)

Bei der Firmag „M. Lang Nachfolger August Lang“, Sitz Dinkelsbühl: Nun⸗ mehriger Alleininhaber August Lang, Maschinenfabrikant in Dinkelsbühl.

Bei der Firma „Willi Weinberger“, Sis Dinkelsbühl: Die Firma ist ge⸗ ändert in: „Lack⸗ und Farbenfabrik

Bei der nunmehr m ist erloschen.

Bei

Sitz Leo Der weitere Apolda.

Haftung“,

““

W. Weinberger“. fried Stein in Dinkelsbühl ist Einzel⸗ prokura erteilt. Firma mayer“, Sitz Gunzenhausen: Die Firma

der Firma rmann Sitz Dinkelsbühl: Die Firma ist geändert „Rathaus

In unser Handelsregister Abt. A ist folgendes eingetragen worden: b

Am 17. März 1927 die Firma Erich Eichhorn, Apolda. 8257 mit Oel⸗, Fabrik⸗ und Indu⸗

der Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben zuzüglich des Mehr

werts oder abzüglich des Minderwerts der Erzeugnisse, Waren un

Vorräte des Betriebs, der dem Betriebe dienenden Gebäude nebst Zubehör sowie des beweglichen Anlagekapitals am Schlusse des Steuer⸗ abschnitts gegenüber dem Stande am Schlusse des vorangegangenen Steuerabschnitts. Danach wirken auf den Gewinn im Sinne der Vermehrung Einnahmen und Zugänge von im Bestandsvergleiche zu berücksichtigenden Gegenständen, im Sinne der Verminderung Ausgaben und Abgänge von im Bestandsvergleiche zu berücksichtigenden Gegenständen. Als Einnahmen sind danach auch die Roheinnahmen

für Veräußerung eines derartigen Gegenstandes, als Ausgaben die Aufwendungen zur Beschaffung eines derartigen Gegenstandes anzu⸗ sehen, da sonst in beiden Fällen eine Beeinflussung des Gewinns in Höhe des ganzen Wertes des betreffenden Gegenstandes eintreten würde, während offenbar die Anschaffung eines Gegenstandes zu 1000 RM den Gewinn grundsätzlich nicht mindern und die Ver⸗ äußerung desselben Gegenstandes zu 1200 RM den Gewinn nicht um 1200, sondern nur um 200 RM erhöhen darf (7. auch § 18 Nr. la E.). Bei dieser Auffassung führt § 12 Abs. 1 zu wirtschaftlich richtigen Ergebnissen, solange Anschaffungen und Veräußerungen gegen Bar⸗ zahlung oder gegen im Steuerabschnitte fällig werdende Forderungen erfolgen. Wird jedoch ein Gegenstand gegen eine erst nach dem Steuerabschnitte fällige Forderung veräußert, so würde dies Geschäft, wenn man lediglich § 12 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 berücksichtigte, die Folge haben, daß der Gewinn um den Wert gemindert würde, mit dem der betreffende Gegenstand beim Bestandsvergleich einzusetzen wäre, obwohl das Geschäft regelmäßig für den Betrieb vortei haft ist. § 12 Abs. 2 bestimmt desha b, daß in solchen Fäl en an Stelle des Wertes des Gegenstandes der Wert der Gegenforderung anzu⸗ etzen ist. Danach kann es also vorkommen, daß im Bestandsvergleich Forderungen aufzuführen sind Dies führt auch im nächsten Steuer⸗ abschnitt zu keinem unrichtigen Ergebnis; denn wird die Forderung bezahlt, so entsteht eine Einnahme, gleichzeitig fällt aber die For⸗ derung weg, so daß der Gemwinn nur in Höhe des Unterschieds der Zah ung und des Wertes der Forderung beeinflußt wird. Secbbst⸗ verständlich muß aber die Forderung, wenn sie auch am Schlusse des zweiten Steuerabschnitts noch nicht fällig geworden ist, wiederum beim Bestandsvergleiche berücksichtigt werden. Daß nun umgekehrt bei Anschaffungen gegen am Ende des Steuerabschnitts noch nicht fällige Schulden entsprechend zu verfahren ist, spricht das Gesetz zwar nicht ausdrücklich aus. Der Senat trägt aber keine Bedenken, das Gesetz in dieser Beziehung zu ergänzen und § 12 Abs. 2 Satz 1 als Ausfluß eines allgemeinen Gedankens anzusehen, wonach nicht fäl ige Forderungen und Schulden zum Bestandsvergleiche gehören, wenn die Gegenleistung in einem beim Bestandsvergleiche zu berück⸗ sichtigenden Gegenstand bestanden hat and der Erwerb bzw. die Hin⸗ gabe des Gegenstandes den Endbestand bereits beeinflußt. Es erscheint aber ferner auch dann eine Berücksichtigung von Forderungen und Schulden gerechtfertigt, wenn die Gegenleistung in einer Ausgabe oder Einnahme besteht, also wenn im Steuerabschnitte die Bezahlung eines erst später zu liefernden Gegenstandes, sei es von dem Steuer⸗ pflichtigen, sei es von seinem Vertragsgegner, erfolgt. Denn auch in diesen Fällen würde andernfalls der Gewinn in wirtschaftlich unge⸗ rechtfertigter Weise beeinflußt, da nur die eine Seite des Geschäfts berücksichtigt würde. Gelangt man so zur Aufführung von Forde⸗ rungen und Schulden im Bestandsvergleiche, so besteht auch die Möglichkeit, die Beschaffung des zum Betriebe erforderlichen Geldes als zum Betriebe gehörig zu behandeln. Es ist dann der Empfang des Geldes als Einnahme anzusehen und der Wert der am Schlusse es Steuerabschnitts noch nicht fälligen Schuld bei Aufstellung des Bestandes als negative Gröze einzusetzen. Die Auffassung der Geld⸗ beschaffung als eines zum Betriebe gehörigen Vorganges entspricht aber der nach § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes zu beachtenden Verkehrsauffassung und wäre daher nur abzulehnen, wenn sie nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht durchführbar wäre. Im vor⸗ liegenden Falle kann angenommen werden, daß die Beschaffung des Geldes durch das Pfandbriefdarlehn im Interesse des Betriebs erfolgt ist. Es ergibt sich dies daraus, daß bereits ein Teil des Geldes zum Bau eines Stalles verwendet, sowie daraus, daß das Grund⸗ stück hypothekarisch belastet ist. Ein weiterer Nachweis der Verwen⸗ dung ist nicht erforderlich. Da die Pfandbriefe sofort veräußert sind, so genügt es für die Berechnung der Einkommensteuer, wenn die bar erlangten 10 000 3219,20 RM als Einnahme behandelt werden. Dagegen war der Wert der Pfandbriefschuld mit Rücksicht auf die Verzinsungs⸗ und Rückzahlungsbedingungen für den Schluß des Steuerabschnitts festzustellen und als negative Größe beim Bestands⸗ vergleiche zu behandeln. Die angefochtene Entscheidung entspricht dem nicht. Sie war deshalb aufzuheben und die nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen. (Urteil vom 16. Februar 1927 VI A 547/26.)

Am 19. März 1927 unter Nr. 796 das Erlöschen der offenen Handelsgesellschaft Firma Oberreich und Balke in Avpolda.

Am 19. März 1927 bei der Firma Franz Brückner in Oßmannstedt: Die Firma ist erloschen.

Am 21. März 1927 bei der Firma Otto Hüttenrauch, Apolda: Die Firma ist erloschen.

Thüringisches Amtsgericht, II, Apolda. Arnswalde. 1 189238] In unser Handelsregister Abteilung A ist bei der unter Nr. 138 eingetragenen Firma Viktor Grußendorf. Adler Apo⸗ theke Sellnow die Auflösung der offenen Handelsgesellschaft und das Erlöschen der Firma vermerkt. b 8

Arnswalde, Nm. den 24. März 1927.

Amtsgericht.

Dem Kaufmann Sieg⸗ (Lack⸗ und Farbenfabrik.) „Christian Gries⸗ „Hermann Straub“,

Drogerie Hermann

Ansbach, den 24. März 1927. 8 Bayer. Amtsgericht Registergericht.

[237]

Geschäftszweig ist der