der Geltungsdauer des Republikschutzgesetzes notwendig werden würden. Auf der anderen Seite sind in die Strafgesetzbuch⸗ vorlage schon gewisse Vorschriften des Republikschutzgesetzes, für die ein dauerndes Bedürfnis vorliegt, eingearbeitet worden. Wenn nun am 21. Juli das Republikschutzgesetz außer Kraft treten würde und andererseits es feststeht, daß das Strafgesetz⸗ buch bis dahin noch nicht Gesetz sein kann, so würde ein Vakuum entstehen gegenüber der Auffassung der Reichsregie⸗ rung, daß mindestens gewisse Teile des Republikschutzgesetzes einem dauernden Bedürfnis entsprechen. Das Reichskabinett ist deshalb der Meinung, daß die Beratung zu beschleunigen ist, und eine Vorlage demnächst dem Reichsrat zugehen wird. Ueber den Inhalt kann ich heute namens des Kabinetts keime Er⸗ klärung abgeben, weil es sich eben mit diesen Fragen sachlich noch nicht besaßt hat. In Betracht kommen: entweder — rein theoretisch gesagt — die en bloc⸗Verlüngerung des Gesetzes oder aber eine Teilverlängerung oder Einarbeitung gewisser dem dauernden Bedürfnis entsprechender Bestimmungen in das Strafgesetzbuch. Das würde eine nachträgliche Vorlage sein. Die Einarbeitung würde im Ausschuß des Reichstags erfolgen. Die Regierung beabsichtigt, eine solche Vorlage noch vor dem Sommerurlaub des Reichstags zu unterbreiten. Ich bedauere, heute namens des Reichskahmnetts auf die sachliche Anfrage von Baden keine bestimmte Antwort geben zu können. Meine Aus⸗ führungen galten nur der Art, wie die Sache formell weiter be⸗ handelt werden soll. Sollte sich der Vertreter von Baden mit meinen Ausführungen nicht zufriedengestellt sehen, so möchte ich meinerseits den Vorschlag machen, die Erledigung der preußi⸗ schen Anträge um einige Tage zurückzustellen, damit sich zu⸗ nächst das Reichskabinett mit der von Baden gestellten Frage befassen kann.
Nach kurzer weiterer Debatte wurde der Vorschlag des Ministers Hergt angenommen und die Behandlung der in Rede stehenden Angelegenheit vorläufig zurückgestellt. Ihre
Abg. Heinig (Soz) hebt hervor, es handele sich um den Versuch einer Auseinandersetzung mit der Rationalisierung. Die Rechte müßte hiernach eigentlich das Lied von der Zwangswirt⸗ schaft und von der Aufhebung der Gewerbefreiheit singen. Das Gesetz bedrohe die Herstellung von Zündhölzern ohne Erlaubanis mit Gefüängnis Das seien ja bolschewistische Mittel. In Deutsch⸗ land gebe es insgesamt 26 Zündholzfabriken. Der gesamte Produktionswert der Zündholzfabriken betrage 16 bis 17 Mil⸗ lionen Mark, der investierte Kapitalwert 20 Millionen Mark. Die Produktionsmöglichkeit werde aber nur zu einem Drittel ausgenutz: Es gebe in Deutschland ein Dutzend Industrien, deren Produktionswert niedriger sei als das investierte Kapital. Da könne die Regierung nicht ohne weiteres sagen: Wir wollen es nicht wieder tuu Der Reichswirtschaftsminister sei gar nicht 2 begeisteri gewesen von dem Monopol, aber der RNeichswirt⸗ schaftsrat habe von se’nem Initiativrecht Gebrauch gemacht. Ein Zündholzfabrikbesitzer habe der Regierung gedroht, wenn sie ihm nicht helfen wolle so werde er mit seinen Arbeitern und Angestellten zu den Bolschewisten nach Rußland übersiedeln. Der Kampf sei sehr scharf, sogar mi⸗ Flugblättern geführt worden. Dieser Gesetzentwurf sei gar nicht imstande, das Vordringen schwedisch⸗amertkanischer Zündholztruste zu verhindern. Selbst im Volkswärtschaftlichen Ausschuß des Deutschen Reichstags habe der Trust sehr gute Verbindungen gehabt. (Hört, hört!) Die Rechte hätte im Ausschuß zu der Ausführungen über die Zweckmäßigkeit des Einströmens von Auslandskapital aufmerksam geschwiegen; nachher habe man aber dies Sperrgesetz beschlossen, das die weitere Ausbreitung des ausländischen Kapitals verhindern solle. Nach Gründung des Zündholzsyndikats sei der Preis für die Normal⸗ kiste um 70 Mark erhöht worden. (Hört, hort!) Die Reichs⸗ regierung sei an diesem Sydikatsvertrag sehr stark interessiert. Der Wirtschaftsminister solle mitteilen, ob diese Preiserhöhung, die nachher unter dem Entrüstungssturm der Verbraucher wieder korrigiert worden sei, mit oder ohne sein Wissen, mit oder gegen
sicht gestellte Milderung der Belastung des unentbehrlichen Ver⸗ brauchs, soll unterbleiben. Aber während die Länder durch das Reich gezwungen werden, die Realstenern abzubauen, müssen sie die Mietssteuer erheben. Die soziale Fürsorge, das wichtigste Mittel zur Ueberwindung der Wirtschaftskrise, ist trotz einiger Fortschritte unzulänglich. Eine Erhöhung der Unterstützungssätze für Erwerbslose ist trotz der steigenden Mietsaufwendungen ab⸗ gelehnt worden. Die Mittel für die Arbeitsbeschaffung wurden sogar um 50 Millionen Mark gekürzt. Die Lohnregelung der Arbeitszeit bringt keine Beseitigung des Ueberstundenwesens und keine Entlastung des Arbeitsmarktes. Sie entspricht daher nicht den übereinstimmenden Forderungen aller Organisationen der Arbeiter und Angestellten. Die Lebenshaltung der Verbraucher wird durch eine Hochschutzzollpolitik auf das ernsthafteste bedroht. Die vorübergehende Aufhebung des Noaggenzolles, die Voraus⸗ setung für die Senkung des Brotpreises, wurde abgelehnt. Da⸗ gegen ist der Zoll auf Mehl plötzlich erhöht worden. Angekündigt ist die Erhöhung des Zolles auf Zucker und auf alle tierischen Erzeugnisse, Fleich, Milch, Fett usw. die unentbehrliche Bedarfs⸗ güter der breiten Massen des Volkes sind. Durch eine auch auf hohe Industriezölle gerichtete Handelspolitik wird die Aufrecht⸗ erhaltung der hohen Preise für deutsche Erzeugnisse gefördert. Aus diesen Gründen lehnt die sozialdemokratische Reichstags⸗ fraktion den Gesamtetat ab.
Abg. Stoecker (Komm.) erklärt namens der kommunistischen Fraktion, der Etat diene zur Niederhaltung der arbeitenden Massen Der Faschismus zeige sich immer deuklicher und benehme sich immer frecher. Die beamten⸗ und arbeiterfeindliche Politik des Bürgerblocks zeige sich immer mehr. Die kommunistische Fraktion lehne diesen Etat ab.
Es folgt nunmehr die Schlußabstimmung über das Haushaltsgesetz, die namentlich ist. Das Gesetz wird mit 238 gegen 166 Stimmen bei 6 Enthaltungen ange⸗ nommen. Dagegen stimmen die Sozialdemokraten, die
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Reichsanzei
ger und Preußischen Berliner Börse vom 6. April
— —
1927
Amtlich festgestellte Kurfe.
1 Franc, 1 Ltra, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ. 7 Gld. südd. W. = 12,00 ℳ. 1 Gld. holl. W. =ü 1,70 ℳ. 1 Mark Banco = 1,50 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 skand Krone = 1,125 ℳ. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. 1 alter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4,20 ℳ. 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghat⸗Tae = 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 1 Yen = 2,10 ℳ 1 Zloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 ℳ.
Die einem Papter beigefüügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen °
Heutiger! Voriger Kurs
lleutiger! Voriger
Heutiger] Vortger Kurs
Heutiger] Vortger Kurs
4. 3 Preußische Ost⸗ u. West⸗
ausgest. b. 31.12.17 4, 3 ⁄ do. später ausgegeben 4, 3 1 % Rh. u. Westf.) agst. b. 31.12. 17 4, 3 ½ % do. später ausgegeben 4, 3 ¼ Sächsische, agst. b 31.12.17 4, 3 ½ do. später ausgegeben 4, 3 ½ Schlestsche, agst. b. 31.12.17 4, 3 ½⁄ do. später ausgegeben 4, 3 ⁄ % Schl.⸗Holst., agst. b. 31.12.17 4, 3 ⁄⁄% do. später ausgegeben
Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
Lipp. Landesbk. 1—9/4 9 1.1.7 v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 26 Oldenhg. stuatl. Kred. bo. do. unk 31 do. do. Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-4 do. ⸗Gotha Landkred. do. do. 02, 03, 05 do. ⸗Mein. Ldkrd. gek. do. do. konv., gek. Schwarzbg.⸗Rudolst. Landkredit do. do.
1.1.7
IgSnAbeenö gg
—,ö
Coblenz 1919 do. 1920 Coburg 1902 Cottbus 1909 N 19138
Darmstadt 1920 do. 1913, 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1. 7.23
Dresden 1905 Duisburg 1921 do. 1899. 07, 09 do. 1913 do. 1885, 1889 do. 1896, 02 N Düren H 1899, J 1901 do. G 1891 kv. Düsseldorf 1900, 08, 11
gek. 1. 5.24 do. 1900, gek. 1. 5. 24
Elbing 03, 09, gk. 1.2.24 do. 1913, gek. 1. 7. 24 do. 1903, gek. 1. 2. 24 Emden08 H, J, gk1. 5.24 Erfurt 1893, 01 N, 08, 1910, 14, gek. 1.10.23. do. 1893 N, 1901 N. gek. 1. 10. 23 Eschwege. 11911 Essen. . 198
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Deutsch⸗Eylau 1907]%
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Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
Gekündigte und ungekündigte Stucke,
verloste und unverloste Stücke.
v2 Calenberg. Kred. Ser. 0) v, F (gel. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 23 ½ 6 Kur⸗ u. Neumärk neue *4, 3 ½8, 8 % Kur⸗ u. Neumärk. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. EEöe“ 4, 3 ½,3 Kur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl. *4, 3 ½, 3 ⅛% landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12.17 Nr 14960 4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral. 14, 3 ¾, 3 % Ostpreußische N, aus⸗ gegeben bis 381. 12. 171.. 1 4, 3 ½, 3 % Ostpreußische.. 4 ⅝ Östpr. landschaftl. Schuldv. 4, 3 ½, 3 % Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 117 11 4, 3 ½, 3 % Pommersche. „4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt b“ 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesi⸗
Schweiz Eidg. 12 do. do. do. Etsenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 do. uf. 1903, 06 Türken Anl. 1905 do. 1908 do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 13 do. 1914 do. Goldr. in fl.4 do. do. do. † do. St.⸗R. 1910⁵ do. Kron.⸗Rente ³ do. St⸗R. 97 inK.“ do. Gold⸗A. f. d. eiserne T.* do. do. 5er u. 1er* do. Grdentl.⸗Ob. ²
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Bormberg 95, gek. fr. Zins. Bukar. 88 kv. in ℳ .6.12
og. d. Caisse⸗ Communs.
Ausländische Stadtanleihen.
do. 95 m. T. in ℳ .3.9 [19,25 b do. 98 m. T. in ℳ 41 .1.7 [19,3 b 19,75 eb G Budapest 14 m. T. 1 —,— G8 61,75b do. 1914 abgest. .1.7 59 b 59 b
do. 961. K. gk 1. 3.25 .3. —,— Christiania 1903 . Colmar(Elsaß) 07 .3. —,— Danzig14 WAg. 19 4. —,— Gnesen 01.07m. T Zins. —,— do. 1901 m. Tal. 32 do. —,8 Gothenb. 90 S. A 3. —,— do. 1906 5.4.10]% —,—
*4, 3 ½, 3 ½ Sächsische, ausge⸗
stellt bis 31. 12. 1I1. 1 4, 3 ½, 3 ⅛ Sächsisce 4 ⅞ Sächs. landsch. Kreditverb. 4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl.
Erledigung wird wahrscheinlich noch in der Karwoche erfolgen. Aus der weiteren Einzelberatung des Strafgesetzbuchs ist hervorzuheben, daß in § 110 auf Antrag Preußens die Straf⸗ bestimmung bezüglich der Bestrafung der wirtschaäftlichen Aechtung auf die gesellschaftliche Aechtung ausgedehnt wurde. Der preußische Antrag wurde mit 41 gegen 27 Stimmen an⸗ genommen. Ein anderer preußischer Antrag, betreffend schärfere Fassung der Bestimmungen gegen den Zweikampf, des schwedisch⸗amerikanischen Zündholztrusts auf dem Korridor wurde mit 39 gegen 29 Stimmen abgelehnt. 1 Politik getrieben worden. Vor allem aber sei versprochen worden, nach Zustandekommen des Sperrgesetzes je Komplettmaschine
do. 16. Ag. 19 (ag. 20)
büig Willen vorgenommen worden sei. Man sollte eine Klärung schaffen und die wenigen Betriebe zu einem Verkaufssyndikat zusammenfassen. Das Syndikat ersticke auch jede gewerbliche Verbesserungs⸗ und Erfindertätigkeit. Der Ausschuß des Reichs⸗ wirtschaftsrats habe einftimmig erklärt, daß das Gesetz ein voll⸗ kommenes Privatmonopol für einen Gewerbezweig schaffe, dessen Aktien zu 70 vH in den Händen des schwedisch⸗amerikanischen Zündholztrusts sei. Bei den Ausschußverhandlungen sei nicht nur mit den Vertretern des deutschen Zündholzsyndikats, sondern auch
Kommunisten, ein Teil der Wirtschaftspartei und einige
c* bedeutet, daß eine amtli is . do. „Sondersh⸗Land⸗ Nationalsozialisten. ß iche Preisfeststellung gegen
wärtig nicht stattfindet. kredit, gek. 1. 4. 24,8 versch. lksa “ F8S I “ 8 34 1 Flensburg 12 N, gk. 24 Es folgt dann die Abstimmung über das motivierte Das † hinter einem Wertpapter bedeutet ℳ für Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. Frantfurt a. M. 28 † kommunistische Mißtrauensvotum gegen 1 Million. Dresdner Grund⸗ E11“ (ohne Talon) 1 z † 3 öö115 Ans⸗ o. 191 den Reichsarbeitsmini ft er Dr. Brauns, das Die den Attien mm der zweiten Spalte beigefügten- venten⸗Anstcfdbr. 1“ *4, 39 % ECE“ damit begründet ist, daß der Minister einen am 18. Mär Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten do. do. S. 9, 4, 6 3 ⁄¶ do. —, 1920 (1. Ausg.), get. ,27, 8 % Schlef tandsch 4,6.0 für den Ruhrbergbau gefällten Schiedsspruch für verbindli Bhh 8 den letzten zur Ausschüttung ge⸗ do. Cegunde h. ähr 8 181 *4, 3 ½, 9 ½ Schleswig⸗Holstein Ar . — — „ „ hor „; om. Ger . 2 es 4. g . 3 .b. 31.12. erklärt habe, der eine schwere Belastung der Ruhrbergarbe iter⸗ ö “ 88 Sächs. ww. Ef.g 28 Frankfuri O. 14 utv.25 . FFechvew agiehrreur schaft darstelle. Der Mißtrauensantrag wird gegen die An⸗ 29, 274, versch. A4 *4, 38½. 3 ⅞ Westfäl. bis 3. Folge⸗ Graudenz 1900 fr. Zins —,— tragsteller a b ge le h t. do. ausgestellt bis 31. 12. 17... Helsingsors 1900 2. —,—
Geschäftsjahrs. do. do bis S. 25
do. Kreditbr. b. S. 22,
bg. Dte Notterungen für Telegraphische Aus⸗ “
Fürth i. B. . 1923 4, 3 ½, 3 ‧% Westfälische b. 3. Folge
4, 3 ½⅛, 3 % Westpr. Ritterschaftl.
o. 1902 —,—
2 —.,.— 2
Auf der Tagesordnung der gestrigen öffentlichen Bollsitzung des Reichsrats stand der Gesetzentwurf über das Zusatz⸗ abkommen vom 31. März d. J. zu dem vor⸗ läufigen Handelsabkommen und den wirt⸗ schaftlichen Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich.
Der Berichterstatter der Ausschüsse Min.⸗Rat Sommer führte aus: Der Gesetzentwurf sieht die Verlängerung des gegenwärtigen Zustandes um einen weiteren Monat für die Zeit von Ende Mai bis Ende Juni vor, und es sind gewisse Abände⸗ rungen und Zusätze vereinbart, die über die bisherigen Verein⸗ barungen hinausgehen. Die Ausschüsse haben sich bei ihrer Abstimmung gegen das Abkommen erklärt. Namens der preußischen Regierung gab Min.⸗Rat Sommer folgende Erklärung ab:
„Die preußische Regierung stimmt der Vorlage zu, aber nur unter schweren Bedenken. Diese Bedenken beziehen sich in erster Linie darauf, daß in dem vorläufigen Abkommen bereits die Weinfrage angeschnitten ist und bezüglich des Frankreich er⸗ teilten Weinkontingents auch bereits der volle Meistbegünsti⸗ gungssatz an Frankreich gegeben ist. Die Bedenken der preußi⸗ schen Regierung beziehen sich weiter darauf, daß das induftrielle Kontingent, welches von Frankreich an Deutschland zugestanden ist, nur eine im Verhältnis zu der an Frankreich gegebenen Leistung niedrige Höhe hat, so daß ein volles Gleichgewicht zwischen den deutschen und französischen Kontingenten nicht als unbedingt gewährleistet angesehen werden kann. Die preußische Regierung stimmt aber der Vorlage trotzdem zu, weil sie sich bewußt ist, daß die Vorlage den gegenwürtig bestehenden Ver⸗ handlungszustand nur verlängern soll und zu diesem Zweck nur eine kurze Verlängerung um einen Monat vorgesehen ist, und es andererseits unerwünscht ist, im gegenwärtigen Augenblick, wo bereits die Verhandlungen über das Hauprabkommen auf⸗ genommen sind, durch eine Ablehnung dieser Vorlage politische und wirtschaftliche Schwierigkeiten hervorzurufen.“
Dr. Hammacher erklärte: Namens aller preußischen Provinzen habe ich Bedenken vorzubringen wegen des deutschen Weinbaues. Aber trotzdem werden wir der Vorlage zustimmen.
Namens des Freistaates Sachsen erklärt Graf Holtzendorff: Sachsen stimmt der Vorlage zu, trotz sehr erheblicher Bedenken wegen der Erhöhung des Mehlzolls. 8
Staatsrat von Rohmer erklärte für Bayern: „Bayern hat schwere Bedenken gegen das Provisorium und wird gegen das Provisorium stimmen, einmal wegen der Bewilligung eines Weinkontingents an Frankreich und sodaun, weil die Gegen⸗ leistungen, die uns von Frankreich für das Einräumen eines Weinkontingents gegeben worden sind, eine ganze Reihe von Induftrien nicht berühren, die für Bayern von wesentlichster Be⸗ deutung sind.“
In namentlicher Abstimmung wurde die Vorlage mit 44 gegen 23 Stimmen entgegen dem Beschluß der Ausschüsse angenommen. Mit Ja stimmten das preußische Staatsministerium und die Vertveter aller preußischer Pro⸗ vinzen, die Staaten Sachsen, Hamburg, Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt,
Lippe, Lübeck, Waldeck und Schaumburg⸗Lippe. Mit Nein
stimmten Bayern, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen und Bremen.
Deutscher Reichstag: 307. Sitzung vom 6. April 1927, nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Vizepräsident Graef⸗Thüringen eröffnet die Sitzung um 2 Uhr. —
Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Erlaubnispflicht für die Herstellung von Zündhölzern. Nach der Vorlage ist die Herstellung nur mit Erlaubnis des Reichswirtschafts⸗ ministers zulässig. Bengalische und andere Feuerwerkszünd⸗ hölzer unterliegen nicht dem Gesetz. Die Erlaubnis ist nur zu erteilen, wenn ein volkswirtschaftliches Bedürfnis besteht. Vor der Genehmigung eines nenen Betriebes ist der Reichs⸗ wirtschaftsrat zu hören.
Abg. Behrens (D. Nat.) berichtet über die Ausschuß⸗ verhandlungen. Es handele sich hier um einen Ausnahmefall, der einen Eingriff in die freie Wirtschaft vechtfertige. Die deutsche Zündholzindustrie stehe in einem aussichtslosen Kampf gegen einen ausländischen Trust. Es sei nun eine Einigung unter den Beteiligten zustande gekommen, die jetzt durch das Gesetz sanktio⸗ niert werde.
8 Abg. Rauch⸗München (Bayer. Vp.) hat Bedenken gegen den Eingriff in die freie Wirtschaft, billigt aber trotzdem das Ziel des Gesetzes.
weitere 150 000 Mark Rationalisierungskredit zu gewähren, und zwar durch die Reichskreditgesellschaft. (Hört, hört!) Der Nedner fragt den Abgeordneten Behrens, ob er nicht Aufsichtsrat in der Norddeutschen “ gewesen sei. (Hört, hört!) (Abg. Behrens: Ich bin schon vorher ausgetreten.) Sie sind aber nach⸗ her in den Aufsichltsrat der Preußischen Hypotheken⸗Aktienbank gekommen, deren halbes Aktienkapital in den Händen des schwedischen Zündholztrusts ist. (Hört, hört!) Da habe man also in dem Abgeordneren Behrens nicht bloß einen Sachverständigen, ene. auch einen Interessenten. (Hört, hört!) Die Sozial⸗ hemokratie könne daher dem Entwurf nicht zustimmen.
Abg Dr. Hilferding (Soz.) beantragt hierauf Zurück⸗ verweisung des Entwurfs an den Ausschuß.
Da die Rechte und das Zentrum im Saale sehr schwach
vertreten sind, wird der Entwurf mit den Stimmen der fast geschlossen anwesenden Linken an den Ausschuß zurück⸗ verwiesen.
Hierauf wird die Sitzung zwecks Vornahme der Ab⸗ stimmung um eine halbe Stunde auf 3 ¼ Uhr unterbrochen.
Die neue Sitzung. ““
Bizepräsident Esser eröffnet die Sitzung um 3 Uhr 15 Minuten.
Auf der Tagesordnung steht die Schlußabstimmung über den Reichshaushaltsplan für 1927, insbesondere das Haushaltsgesetz.
Abg. Erkelenz (Dem.) gibt folgende Erklärung ab: Die demokratische Reichstagsfraktion hat bei der Neubildung der Reichsregierung den Eintrint in das Kabinett abgelehnt, weil sie auf Grund der Zusammensetzung dieser Regierung befürchten mußte, daß die Bahnen einer gesunden demokratischen und republi⸗ kanischen Politik verlassen würden. Dieser Befürchtung haben wir mit voller Schärfe Ausdruck gegeben bei der Abstimmung über das Vertrauensvotum für diese Regierung, indem wir ohne Ein⸗ schränkung das Vertrauen verweigerten. Die bisherige Ent⸗ wicklung der Politik des neuen Kabinetts beweist, daß unsere Befürchtungen vollauf gerechtfertigt waren. In der Außenpolitik hat diese Regierung keinerlei Fortschritte erzielen können. In der Finanzpolitik ist ein bedauerlicher Rückschritt zu verzeichnen. Statt den bereits allzu großen und zu kostspieligen Apparat des Reiches und der Länder durch planmäßige Resorm der Verwaltung zu ver⸗ billigen und zu vereinfachen, ist eine Liebesgabenpolitik an bevor⸗ zugte Länder eingeschlagen, die die Finanzen des Reiches gefährdet und eine gesunde Entwicklung der Ausgabenwirtschaft unmöglich macht. Es werden alte, nicht mehr zeitgemäße Einrichtungen einiger Länder mit Reichsmitteln aufrechterhalten. Die dabei benachteiligten Länder sind gezwungen gewesen, öffentlich gegen⸗ diese Politik zu protestieren. So wird der innere Friede aufs rren gefährdet. In der Handelspolitik sehen wir keinerlei wirk⸗ ichen Fortschritt, sondern höchstens Provisorien, die der Wirtschaft nicht erlauben, sich auf Dauerzustände einzustellen. Unsere Ver⸗ suche, im Haushalt der Reichswehr mäßige Ersparnisse durch⸗ zuführen, sind abgelehnt worden. Dagegen sind Abstriche gemacht worden an wirklich produktiven Ausgaben, die der Hebung der Wirtschaft oder der Ueberwindung der Not der Kleinrentner, Sozialrentner usw. dienen sollen. Bei der Beratung und allen Einzelabstimmungen haben wir gegen die Fehler dieser Politik gekämpft und haben uns für ihre Beseitigung rückhaltlos ein⸗ gesetzt. Es würde den ungeschriebenen Regeln der parlamen⸗ tarischen Demokratie widersprechen, wenn wir den Haushalt in der Gesamtabstimmung ablehnten. Der Fortgang der Arbeit in Reich, Ländern und Gemeinden ist abhängig von der Genehmigung des Reichshaushalts. Unbeschadet unserer ablehnenden Stellung zu vielen Einzelheiten des Reichshaushalts werden wir in der Ge⸗ e dem Haushalt zustimmen, um die Arbeit der
eichs⸗ und Länderverwaltungen nicht zu hemmen und unserem Verantwortungsgefühl für Volk und Republik Ausdruck zu geben.
Vor der Schlußabstimmung des ganzen Etats gab Abg. Müller⸗Franken (Soz.) folgende Erklärung ab: Der Reichs⸗ haushaltsplan für 1927 ist nicht geeignet, die soziale Notlage großer Volksteile zu lindern. Obwohl äußerlich ins Gleichgewicht gebracht, enthält er in Wirklichkeit einen Fehlbetrag. Die Heran⸗ ziehung der letzten Reserven früherer Jahre reicht nicht aus, um mit Sicherheit zu erwartende neue Ausgaben zu finanzieren. Daher fehlen Mittel für eine Erhöhung der ungenügenden Bezüge der Kriegsbeschädigten und der Beamten sowie für die endgültige Negelung der Ansprüche der Liquidationsgeschädigten. Das ist der Beginn einer unsoliden Finanzwirtschaft, die innen⸗ und außen⸗ . höchst bedenklich ist. Ersparnisse sind nur bei den sozialen
lusgaben vorgenommen worden. Aber es ist nicht gelungen, die un⸗ erträglich hohen Kosten von 700 Millionen für militärische Zwecke zu vermindern. Alle derartigen Anträge der Sozialdemokratie wurden abgelehnt. Im Gegensatz dazu werden die Kulturaufgaben vernachlässigt. Die Neuregelung des Finanzausgleichs erfolgte ohne Rücksicht auf die Gesamtbedürfnisse des Reiches. Sie ist zu einer Förderung des Partikularismus benutzt worden und belastet den Reichsetat durch den Sonderfinanzausgleich für Bayern mit einer dauernden Rente für die Kleinstaaterei. Die seit einem
Jahre versprochene Senkung der Zuckersteuer, die einzige in Aus⸗
Darauf wird über die zahlreichen zum Etat beantragten Entschließungen abgestimmt. Die von den Links⸗ parteien beantragten Entschließungen werden durchweg ab⸗ gelehnt mit Ausnahme der demokratischen Entschließung, wonach dem Reichstag ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll, der für alle Deutsche an Stelle der Staatsangehörigkeiten eine deutsche Reichsangehörigkeit setzt. Diese Ent⸗ schließung gelangt dadurch zur Annahme, daß mit den Links⸗ parteien auch die Deutsche Volkspartei dafür stimmt.
Angenommen werden u. a. Entschließungen wegen Aenderung der Reichslohntarife durch Er⸗ höhung der Bezüge der Angestellten und Arbeiter des Reichs, wegen besserer Einstufung einer Reihe von Beamtengruppen, höhere Einstufung der ehemaligen elsaß⸗lothringischen Be⸗ antten, Verbot der Mitgliedschaft zu gesetz⸗ und verfassungs⸗ widrigen Verbänden für Beamte, Ausgleich der Gegensaätze zwischen Preußen und Hamburg, Erhaltung der deutschen Staatsangehörigkeit im Falle der Ehe zwischen Reichsdeutschen und Ausländern. Unter den abgelehnten Entschließungen befindet sich auch die der Kommunisten gegen Anerkennung der südchinesischen Regierung. Angenommen wird ferner eine von Dr. Schreiber (Zentr.) eingebrachte Entschließung, die Reichsregierung zu ersuchen, im Benehmen mit den Ländern den Fragen der Berufsberatung, insbesondere auch der Be⸗ rufsberatung der Akademiker, eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Die Abstimmung über die demokratische Entschließung in der Konkordatsfrage erfolgt namentlich. Die demokratische Fraktion beantragt, die Reichsregierung zu er⸗ suchen, kein Konkordat abzuschließen, das die Freiheit der kulturpolitischen Gesetzgebung beschränkt und dessen Be⸗ stimmungen Fragen des Bildungswesens berühren, auf die Landesregierungen in gleichem Sinne einzuwirken und in dem angekündigten Reichsschulgesetz die verfassungsmäßigen Rechte der Gemeinschaftsschule, die Schulhoheit des Staates, die Beamtenrechte und die Gewissensfreiheit des Lehrers zu ge⸗ währleisten und der Schädigung des deutschen Schulwesens durch Zersplitterung vorzubeugen.
Abg. Graf Westarp (D. Nat.) gibt namens der Regierungs⸗ arteien folgende Erklärung ab: Die in der Entschließung der emokraten behandelten Fragen sind von so weitgehender Be⸗
deutung und in ihren Einzelheiten noch so wenig geklärt, daß ihre Lösung durch dehnbare, in ihren sachlichen Auswirkungen nicht übersehbare Formulierungen, wie sie in der demokratischen Ent⸗ schließung angewandt sind, nicht gefördert werden kann. Um einer sachlichen Stellungnahme für die Zukunft nicht vorzugreifen, lehnen wir daher die vorliegende Entschließung unsererseits ab, um so mehr, als es in dem gegenwärtigen Stadium der Etats⸗ beratungen unmöglich ist, in die notwendige eingehendere Erörte⸗ rung einzutreten. Die Erörterung der ganzen Angelegenheit be⸗ halten wir uns vor für den Zeitpunkt, in dem die Reichsregieru in der Lage ist, uns über den Stand der Dinge in Reich 82 Ländern erschöpfend Auskunft zu geben.
Die namentliche Abstimmung ergibt die Ablehnung der Entschließung mit 226 gegen 185 Stimmen.
Eine Ausschußentschließung, die den Reichskunst⸗ wart zu einer vollständigen Reichsbehörde machen will, wird abgelehnt.
Angenommen wird eine Ausschußentschließung, auf die Reichsregierung einzuwirken, eine der Bedeutung Deutsch⸗ lands entsprechende npersonelle Vertretung beim Internationalen Arbeitsamt, insbesondere durch Einsetzung eines deutschen stellvertretenden Direktors, und durch gleichwertige Berücksichtigung der deutschen Sprache herbeizuführen.
Angenommen wird ferner die Ausschußentschließung, die eine Reihe von Maßnahmen zu schleuniger Durch⸗ führung des Arbeitsbeschaffungsprogramms empfiehlt, u. a. auch durch Einwirkung auf die Reichsbahn und Förderung der Wohnbautätigkeit.
Zum Reichswehretat wird die Entschließung der Sozialdemokraten auf Beschränkung der Konkurrenz der Militärmusik für die Zivilmusiker abgelehnt. Von der demo⸗ kratischen Entschließung werden die Punkte angenommen, in denen eine Aenderung des Versailler Vertrags dahin gewünscht wird, daß die deutsche Landesverteidigung dem nationalen Bedürfnis entsprechend gestaltet werden kann, wobei auf Antvag des Zentrums die Empfehlung des Miliz⸗ systems gestrichen wird, sowie das Monopol einiger weniger Waffenfabriken beendet wird. Abgelehnt wird dagegen der Teil der demokratischen der sich auf die Ueber⸗ tragung der Auswahl des Ersatzes an Ersatz⸗
zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“
☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berltn 5 (Lombard 7). Danzig 5 ¾ (Lombard 6 ½). Amsterdam 3 ½. Brüssel 6. Helsingfors 7. Italien 7. Kopenhagen 5. London 5. Madrid 6. Oslo 4 ½. Paris 5 %. Prag 5. Schweiz 3 ⅛. Stockholm 4 ½¼ Wien 6.
Deutsche Staatsanleihe mit Zinsberechnung.
jeutigers Voriger Kurs 6. 4 5. 4.
6 % Dt. Wertbest. Anl. 28 10-1000 Doll, f. 1.12.32 8 99,5 b 99,5 b 6 91 do. 10 — 1000 D. †. 35 8 99,25 b 99,5 b 5 % dt. Reichs⸗A. 27 uk37 2.8 915 G 92 b G 3 % Dt. Reichssch. „K“ Ggn „bis 30.11.26 92 b G 2 hausl. ℳ f. 100 GM 8 88,25 b 88,2 4% 8 Reichspost
Schatz F. 1 u. 2, rz. 30% 1.10 98 ½ B 98,25 b 6 ½ % Preuß. Staatssch. 1.3 1 rückz. 1. 3. 29 zahlb 1.12 99,7b 99,75 b 81 do. rz. 1. 10.30 y1.10 99,7—b 99,9 b 7 % Bayer. Fnatsschaß 1.4 rückz. 1. 4. 29 zahlb. 2.1 98,75 b 98,9 7 Braunsch. Staatssch. 88 rz. 1. 10. 29 m1.10 99,3 b 8 7 ⅛ Lübeck Staatsschatz 85 3 EEee“] 7 ⅛ Mecklbg. ⸗Schwer. 1 Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27 1.4. 98,4 b 98,5 b 85 do. Staatssch., rz. 29 8 99,25 B 99,25 B 7 . Sgs sschaß R. 1, fäll. 1.7.29. 18 100 B 100 B 7 % do. R. 2, fäll. 1.7.30 1. 100 B 100 B 88 Thür. Staatsanl. 1926 ausl. ab 1.3.30% 1.8.9 (99,6 G 99,6 G 6 ¼ Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fä ll. 1.8.29 1.3 99 b 99,2 b
Bei nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. mit Auslosungssch. Nr. 1 — 30 0000 .f. Z. in 320b G 320 b do. do. mit Aus⸗ losgssch. Nr. 30 001- 60 000 einschl 1.Ziehh do. 321b 321 b do. do. ohne Aus⸗ losungsschein do. 24,9eb B 24,9 G Dtsche Wertbest. Anl. . 5 Doll., fä ll. 2.9.35 . 100 b 100 b
Deutsche Schutzgebiet⸗ Anleihe 4 1.1.7 12,5 b B 7-15 ⁄6 Preuß St.⸗Schatz auslosb. ab Okt. 28f. Z 1.4. —,—
Pr. Staatssch.,1. 1.5.25,5] 1.2.8 —.— Anhau Staat 1919 . 4.10% —,— Bayern Ldsk.⸗Rent. konv. neue Stücke .6. —,— Bremen 1919 unl. 30 4.10% —,— do. 1920 4.10% —,— do. 1922, 1923/4 ¼ 1.5.11 —,— do. 08,09, 11, gk. 31.12.28 —.— do. 87-99,05, gk 31.12.28 ¹ —,.— do. 96. 02. gek. 31.12.23 4.10⁄ —,— Hambg. Staats⸗Rente 3 ½ 1.2. —,— do. amort. St.⸗A. 19 A 4 ] 1.4. 53 do. do. 1919 B kleine .1.7 0,06 G do. do 10 000 bis 100 000 ℳ 1 0,042 G do. do. 500 000 ℳ .1.7] 0,042 G do. do. St.⸗Anl. 1900 112 do. 07,08, 09 Ser. 1,2, 11, 13 rz. 53, 14 rz. 55 do. 1887, 91, 93, 99, 04 3 do. 1886, 97,. 1902 2 Lübeck 1923 unk. 28/[9 1.3.9 Meckl. Staatsanl. 1919 11.7 Sächs. Mk.⸗A. 23, uk. 26 1.1 Württembg. N. 36-424 versch. .“
Preußische Rentenbriefe.
Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
4,3 8% Brandenb. agst. b. 31. 12.17¼ —,— —,— 4,3 ½8 ⁄% do. päter ausgegeben —,— —,— 4,3 %% Hannov. ausgst. b. 31.12.17 —,—
4, 3 do. später ausgegeben
4,3 ½ % Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 4,3 ½86 do, später ausgegeben 4 ⅛ Lauenburger, agst. b. 31.12.17 4 ½ do. später ausgegeben 4, 3 ⁄.% Pomm. ausgest. b. 31.12.17 4,31 do. später ausgegeben 4, 3 8 % Posensche, agst. b. 31.12.17 4,3 do. später ausgegeben
do. do. bis S. 25 [3 ½ 1.1.7
Brandenb. Komm. 28 (Giroverb.), gk. 1.7.2418 ½ do. do. 19,20, gk. 1.5.244 ½ Deutsche Kom. Kred. 20/84 ½ do. do. 1922, rz. 28/4 ½ Hannov. Komm. 1923/10 do. do. 192265 do. do. 19194 Pomm. Komm. S. 1u. 2*
( 88 22EF=ZSéS”
SüPEEEgSg
—8 S
2.82
vvSS=ESS=SSEg=
Brandenburg. Prov.
Hannov. Prov. RM R. 2B, 48 u. 5B, tg. 27 1.4.10
Niederschles. Provinz
Sachs. Pr. Reichsmark
Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 13— 26, 1912 Reihe 27 — 33, 1914
“ 34—52
0.
Cassel. Ldskr. S. 22 -25 do. Ser. 26 do. Ser. 27 do. Ser. 28 do. Ser. 29 unk. 30 Hannoversche Prov. Ser. 9, gek. 1. 5. 24 3 ½ Oberhess. Prov20 uf. 26 4 ½ do. do. 1913, 1914/4 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 48 PommernProvA. 17 † * do. Ausgabe 16. † ** do. Ausg. 14, Ser. 4 15 bo. d0. 19 ...... .s do. do. 6 — 11 4 do. do. 14, Ser. 3 4½ do. A. 1894,1897,1900 3 ½ do Ausg. 14 .3 ½ Rheinprovinz 22, 1 6
22gvg=E SSb
—
F8S8S=
do. 1000000 u. 500000
do. kleine † 6
Sächsische Prov. A. 8 289 7 4
S=S222
D
do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5 — 7 Schlesw.⸗Holst. Prov.
Ausg. 12
do. do.Ausg. 10 u. 11
d do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 8. do. do. 1907—09 do. do. Ausg. 6 u. 7 do. do. 998, 02, 05, gek. 1. 10. 23. do. Landesklt. Rtbr. 4 do. do. 3 ½, 1.4.10
S
u““
Anklam. Kreis 1901. 4 ö Kreis 01/4 do. o. 1919 /4 Hadersleb. Kr. 10 ukvN[4 Lauenbg. Kreis 1919.4 Lebus Kreis 1910. 4 Offenbach Kreis 19194
1 2
Aachen 22 A. 23 u. 24/8
do. 17, 21 Ausg. 22]4 1.5.11 Altona 1923/9 1.1.7 do. 1911, 1914/4 versch. Aschaffenburg. 1901 4 1.6.12
o
2 — ₰N
Barmen 07, rz. 41/40
do. 1904,05, gek. 1.3.24
Berlin 1923 † * Zinsf. 8— 18 ½
d 1919 unk. 30
1920 unk. 31
1922 Ausg. 1
1922 Ausg. 2
1886 2
1890 [32
1898 3.
1904, S. 12¾
do. Groß Verb. 1919
do. do. 1920
Berl. Stadtsynode 99,
1908, 12, gek. 1. 7.24†2
do. do. 1899, 1904.
1905, gek. 1. 7. 242
Bonn 1914 F, 1919
Breslau 1906 N 1909
do. 1891
= —23
2.Z
SPSPESÜ=SUPIPEg SSöSöS
ceeeesessss —;—y---ö-AIg
Charlottenburg 08, 12 II. Abt., 19
do. 1902, gek. 2. 1.24
1“
Kur⸗ u. Neum. Schuldv †] 1.1.7 ¼1 —,— *) Zinsf. 7— 15 . † Zinsf. 5— 15 %.
Reichsm. 26, kdb. ab 31 1.4.10 98,25 b G
do. do R. 3 B, rz. 3177 1.4.10100,1 G R.⸗M. 26, rz. ab 26 1.4.10% — Ausg. 13 unk. 33 .2.8 —.— G6 do. do. Ausg. 14 .1.7 100 G do. do. Ausg. 15 4.10]1100,1 G
Ohne Zinsberechnung.
Deutsche Stadtanleihen.
1.6.12⁄ —,—
Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.
*) Zinsf. 8 — 20 %. * 8—18 %. † 6 — 15 %.
do. [Heidelbg. 07, gk. 1. 11.23
do. 1920 ukv. 1925 o. Fulda 1907 N
Gießen 1907,09, 12,14 do. 1905 Gotha 1923
Hagen 1919 N.. Halberstadt 1912, 19 Halle. 1900, 05, 10 do. 1919 1892 1900
do. 1903, gek. 1. 10. 23. Heilbronn 1897 N Herford 1910, rückz. 39
Köln. 1928 unk. 33 † do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30 do. 1922 Konstanz 02, gek. 1.9.23 Krefeld. 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24 do. 1913, gek. 30. 6.24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24
Lichtenberg(Bln) 1913 Ludwigshafen ü1906
Magdeburg 1913, 1.—4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. C do. 1922 Lit. B do. 19 Lit. U. V, uk. 29 do. 20 Ltt. W unk. 30 Mannheim 1922 vdo. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1.24 do. 19 I. Ag., gk. 1.9.24 do. 19 II. A., gk. 1.2.25 do. 1920, gek. 1.11.25 do. 1888, gek. 1. 1.24 do. 1897, 98, gk. 1.1.24 do. 1904, 1905, gek. Merseburg 1901 Mühlhausen 1. Thür. 1919 VI Mülhetm (Ruhr) 1909 Em. 11, 13, uk. 31,35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N unk. 36 Münster 08, gk. 1.10.23 do. 1897, gek. 1.10.23.
Nordhausen 1908
Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30
Offenbach a. M. 1920 Pforzheim 01, 07, 10, Pirmasens 99, 30.4.24
Potsdam 19, gk. 1.7.24 Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 09
Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 N
do.
Rostoc 1919, 1920 do. 81,84,03, gk. 1.7.24 do. 1895, gek. 1. 7. 24
Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897,
Spandau 09 P, 1.10.23 do. 1908, gek. 1. 4. 24 Stettin V. 1923 *) Zinsf. 8—15 P.
Stolp t. Pomm. † Stuttgart 19,06, Ag. 19
Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25
do. 1919 unk. 30
Viersen 1904, gk. 2.1.24 ¹
Weimar 1888,gk. 1.1.24 2 Wiesbad. 1908 1. Aus⸗
gabe, rückz. 1937 do. 1920 1. Ausg., 21 2.Ag. gek. 1.10.24 do. 18 Ag. 19 I. u. II., gek. 1. 7. 24
Wilmersd. (Bln.) 1913
1901]³
E“ 1. 9
☛ —n. Co 02 —
CUD 8. —
α*—
—
Fengeghhe .1903 **
do. 1890, 94, 1900, 022
2 ☛
—
—— —EnA
n. 9
—* —-
do. 1903]2 Oppeln 02 N. gk. 31.1.242 1912, 1920]2
do. 95, 05, gek. 1.11.237
Plauen 03, gek. 30.6.24 do⸗ 1903 3 ½
do. 97 N. 01 — 03, 05 2 do. 1889 '³ Remscheid 00, gk. 2.1.232
1891 3 ½
gek. 1. 5. 24 4 Stendal 01, gek. 1.1.24 2
do. 1903, gek. 1. 4. 24 3 ¼
Ser. I-—II m. Deckungsbesch. Ui 81 18. 11. “ 4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1—II *„4, 98 ½, 3 ⅛ Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 91. 12.17 626 4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ schaftl....
ausgestellt bis 31. 12. 1917. † 24b 6 5, 4 ½8, 4, 3 ½ % Berliner alte. † —,— *4, 3 ⅛, 38 % Berliner neue,
ansgegem bis 31. 12. 16,05 b G 4, 3½, 8 % Berliner neue...
4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe (Vorkriegsstücke) 4 % do. do. (Nachkriegsstülcke)
*5, 4 ½⅛, 4, 3 ½ % Berliner Pn e
† Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneueru
24,25 b
16 b G
15 G
ngsschein.
Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 — 34/4
Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke. 4 ½ 1.1.7
Deutsche Lospapiere.
Augsburg. 7 Guld.⸗L.]/ —. p. St· —,— Braunschw. 20 Tlr.⸗L. — p. St —,— Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3 1.3. —,— Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. — Kp. St —.—
Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
1 Seit 1. 4. 19. 1. 5. 19. *1.6. 19.
1. 9. 19, 10. 11 19. 1,1. 80. 1 11 3. 29. 18 1. 9. 25. 11. 10. 25 111 88.
nicht statt.
Bern. Kt.⸗A. 87 kv. —,— Bosn. Esb. 14 ⁶ 14.10 45,75 G do. Invest. 14 ³ 4.10 45 b do. Land. 98 in K 4.10 —.— do. do. 02 m. T. i. K 8 4,75 b G do. do. 95 m. T. i. K 4. 7 b G Bulg. G.⸗Hyp. 92 25 er Nr. 241561 bis 246560 do. 5er Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, 1er Nr. 1-20000 DänischeSt.⸗A. 97 Egyptischegar. i. Q do. priv. i. Frs. do. 25000,12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 %½ Mon. do. 5 % 1881-84 do. 5 % Pir.⸗Lar. 90 do. 4 Gold⸗R. 89 Ital. Rent.in Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire 4 - Mextk. Anl. 99 5 %f. Z. si. K. 1.7.14 do. 5 9% abg. do. si. K. Nr. 7 do. 1904 4 in ℳ do. si. K. 1.6.14 do. 1904 4 abg. do. siK 1. 12.24 Norw. St. 94 in Q 15.4.10 do. 1888 in £ 1.2.8 Oest. St.⸗Schatz 14 angem. St. * 4. 1.17 do. am. Eb.⸗A. 1.5.1 do. Goldrente 1000 Guld. Gd. * do. do. 200 „ ⁶ do. Kronenr. *, ¹¹ do. kv. R. in K.* do. do. in K. do. Stlb. in fl* do. Papierr. in fl ¹⁰ Portug. 3. Spez. Rumänen 1903 ¹2² do. 13 ukv. 24 ¹⁴ do. 89 äuß. i. ℳ ¹6 do. 1890 in ℳ 1¹6 do. do. m. Talonfff. do. 1891 in ℳ 1s do. 1894 in ℳ6 do. do. m. Talonff. do. 1896 in ℳ ¹8 4 do. do. m. Talonff. do. 1898 in ℳ 1¹* do. do. m. Talon do. konv. in ℳ 1¹4 do. 1905 in ℳ ¹4 do. 1908 in ℳ ¹4 do. 1910 in ℳ ¹³ Schwed. St.⸗A. 80 do. 1886 in ℳ do. 1890 in ℳ do. St.⸗R. 04 t. ℳ do. do. 19061. ℳ do. bo. 1888
— 2zöSSEgägSÖÄöSꝰSS
dd=I gð=gVS
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1.4.10 1.4.10 versch. 1.1.7 1.5.11 1.4.10
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17119 81 12. 19. 1 1 6 29 11 826 Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung
46b 44,76 b 5,6 b 4,6 G 6,95b
do.
Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in ℳ do. 1910-11 in ℳ do. 1886 in ℳ do. 1895 in ℳ Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1, 2** do. 400 ℳ Mosk. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl.
do. 1000-100 „ Mosk. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38, 39, 5000 Rbl. do. 1000-100. Mülhaus. i. E. 06, 07, 13 N, 1914 Posen 00,05,08 gk. do. 1894, 03, gek. Sofia Stadt... Stockh. (E. 83-84) 1880 in ℳ do. 1885 in ℳ do. 1887 Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911) 4 do. 1913 4 Thorn 1900,06,09 4
89 2⸗ 8 “
— — 811 SEe’AeneE Sne
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818 1 fr. Zins. . 1895 3 ½ do. ZürichStadtso9 ic 38 ¾] 1.6.12 *i. K. 1.10. 20.**S. 11. K. 1.1.
Budap. HptstSpar ausgst. b. 31.12.96 4 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 5 Dän. Lmb.⸗O. S. 4 rückzahlb. 110 4 do. do. 3 ½ do. Inselst.⸗B. gar. 3 ½ do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 4 Finnl. Hyp.⸗V. gk. do. do. Jütländ. Bdk. gar. do. Kr. V. S. 5 i. K do. do. S. 5 inK do. do. S. 5 inK Kopenh. Hausbes. Mex. Bew. Anl. 4 gesamtkdb. à10 1 fr. Z. ji. K. 1.5.14 do. 4 ½ % abg. fr. Z. K. 11.24 Nrd. Pf. Wib. S1,2 4 1.4.10 Norweg. Hyp. 873. 1.107 Oest. Krd.⸗L. v. 58 fr. Z. ℳ p. St. Vest. U. K. B., S. 2,3 4 1.2. Poln. Pf. 3000 R. 4 ½ 1.1. do. 1000-100 R. 4 ½ 1.1. Posen. Prov. m. T. 4 ffr. Zins. do. 1888. 92, 95, 98, 01 m. T. 3 ½ do. do. 1895 m. T. 3 do. Raab⸗Gr. P.⸗A.* 15.4.10 do. Anrechtssch. fr. Z. ℳ p. St. Schwed Hp. 78ukv 17 do. 78 in ℳ kündb. .:1.7 1 1
—
SF 0 8
— —
do do do
—Vg VS8SSVYSVSSSSVVXV
S;B5SSASneg 2S;ESSASESUSSnAne ae
bv . b0 0 2
do. Hyp. abg. 78 1.7 do. Städt.⸗Pf. 82 b
do. do. 02 u. 04 do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 inK. Ung. Tem.⸗Bg. K. do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. do. do. i. Kr. do. do. Reg.⸗Pfbr.
1 7 0
1 1
versch. 1.4.10 1.4.10 1.5.11 1.4.10 1.4.10
*
19,4b
EE üüiji siinnn
86,68
17, S. 2 i. K. 1. 7. 17.
Sonstige ausländische Anleihen.
876*
An;Dre;n n *
do. Spk.⸗Ztr. 1, 2 1.1.7
Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2,16 (3 ½ . S. 4 — 6 (4 9* do. Hyp. u. Wechselbk. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. N (3 ½ 9* Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4, 7, 8, 13-18, 21-22, kv. u. nicht kv. S. 5, 6, 19. 20 u. abgestemp.“* do. do. Ser. 23, 24
do. do. Ser. 25
do. do. Ser. 26
do. Komm.⸗Obl. S. 1, 2*
do. do. Ser. 3
do. do. Ser. 4
do. do. do. Ser. 5 Braunschw.⸗Hannov. Hyp.⸗Bk. Pfbr. Ser. 2— 26“
do. do. Komm.⸗Obt. v. 1923 †
o. o. Ser. 25 do. do. Komm.⸗Obl. S. 1-3* do. do. do. Ser. 4
dao da. Eer. 2½
do. 8
*ohne Anrechtssch. i. K. 15. 10. 19.
Dtsch Hvv.⸗Bk. Pfbbr. S. 1, 4-247 16,58 G d o. de —,— 11,89G
1] Pfandbriefe und Schuldverschreib deutscher Hypothekenbanken.
Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr.
deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gem. Bekanntm. v. 26.3.26 ohne
Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar.
(Die durch* getennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗
verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften
gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)
11,550
—.—
15,2 g 16,55 6b G