1927 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

mehrung und Verbesserung von Ar beiterwohnungen auf den Domänen, zur U. rbarm achung von staatlichen Mooren in den Regierungsbezirken Königs⸗ berg und Gumbinnen sowie zur Ausführung von Boden⸗ verbesserungen auf staatlichen Domänen⸗ werken. Ein Entwurf über die Abänderung des Volksschul⸗ hRensttinbommenggean; der Härten bei Berechnung der Dienstzeit ausgleichen will, wird ohne Aussprache in sämtlichen drei Lesungen erledigt.

Darauf beginnt das Haus die zweite Beratung des

zesetzes über das Diensteinkommen der Ge⸗

werbe⸗ und Handelslehrer und⸗lehrerinnen in den Berufsschulen. 1

In der Besprechung bekämpft die

Abg. Ludewig (Komm.) die Bestimmung, daß die Gewerbe⸗

10 vH weniger Gehalt bekommen sollen als die

ehrer und fordert Streichung dieser Bestimmung. Sie wendet sich ferner gegen gewisse Zuwendungen an die Werkschulen, die nach ihrer Ansicht die Lehrer abhängig machen vom Unter⸗ nehmertum.

Nach § 1 des Gesetzes erhalten die an den gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen (Pflichtfortbildungsschulen) planmäßig angestellten Lehr⸗ personen grundsätzlich ein Grundgehalt nach den für die un⸗ mittelbaren Staatsbeamten jeweils geltenden Besoldungs⸗ gruppen A 9, A 10 und A 11 der staatlichen Besoldungs⸗ gruppen.

Der § 1 wird in der Ausschußfassung unter Ablehnung der kommunistischen Aenderungsanträge angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes. Der Gegenstand wird auch in dritter Beratung ohne Aussprache angenommen.

Es folgt die dritte Beratung des Urantrags der Re⸗ gierungsparteien über die Aenderung der Haus⸗ zinssteuer.

Eine allgemeine Aussprache findet nicht statt. Die Vor⸗ lage wird in der Schlußabstimmung gegen die Rechtsparteien und Kommunisten angenommen. Annahme findet auch der Antrag von Campe (D. Vp.), bei der Neufestsetzung der Richtlinien für die Verteilung der Hauszinssteuer den Rückfluß der Hauszinssteuerhypotheken in stärkerem Maße zu begünstigen, insbesondere den Zinssatz für die bei Rückzahlung von Hauszinssteuerhypotheken zu er⸗ stattenden Zinsen mit Rücksicht auf die Entwicklung des Geld⸗ marktes entsprechend herabzusetzen. Annahme fand auch der Antrag der Deutschnationalen und des Zentrums auf An⸗ rechnung der Zinsen und Tilgungsbeträge aus Reparaturhypotheken auf die Hauszinssteuer. Ab⸗ gelehnt wurde der Antrag der Deutschnationalen, der Volks⸗ partei und der Wirtschaftspartei, bei Saisonbetrieben, ins⸗ besondere bei Beherbergungsbetrieben, die Steuern nur für die Zeit der Ausnutzung zu erheben. Eine Reihe kommu⸗ nistischer Anträge wurden gleichfalls abgelehnt.

Das Haus setzte hierauf die Gestütshaushalts fort. Abg. Dr Heimann (D. Pp.) stellt gegenüber den Aus⸗ führungen des Abg. Peters fest, daß alle Staaten, die Pferdezucht haben, auch Rennen unterhalten, weil ohne solche keine Leistungs⸗ prüfungen möglich sind. Bei den Zahlungen an die Rennvereine handele es sich nur um Rückvergütungen, die außerdem wieder der Pferdezucht zugute kommen. Der preußische Staat habe aus den Steuern an den Rennbetrieben 21 Millionen Mark Einnahme gehabt Fraglich sei es, ob die Rennvereine mit der Rückvergütung auskommen würde. Der Redner erhebt erneut die Forderung nach erhöhtem Zollschutz gegenüber der Einfuhr aus Belgien, um die Gefährdung der rheinischen Kaltblutzucht zu vermeiden. Die Gefahr werde bei den steigenden Preisen immer größer. Er begrüßt den Beschluß des Hauptausschusses auf Besserstellung der Gestütswärter und bedauert, daß man versucht habe, die preußische Landespferdezucht, gerade in der Zeit, wo deutsches Vollblut auf dem klassischen Boden Englands gut abgeschnitten habe, durch Verringerung der Zahl der Zuchthengste zu schädigen. Der Land⸗ wirtschaftsminister müsse sich gegen den Finanzminister, der die Abstriche am Etat sogar erst als einen Anfang bezeichnet habe, durchsetzen zur Erhaltung der preußischen Pferdezucht. Abg. Kellermann (Komm.) widerspricht der Behauptung, der Motor könne das Pferd nicht verdrängen. Die tatsächlichen Verhältnisse lehrten das Gegenteil. Widerspruch rechts.) Der Kleinbauer habe allerdings seinen Betrieb noch nicht moderni⸗ sieren können, weil er von Steuern erdrückt sei. In der Groß⸗ wirtschaft aber stelle man den Betrieb um; Pferd und auch Mensch verschwänden. Man solle, soweit das Pferd noch nötig sei, auf den staatlichen Instituten nur noch das Arbeitspferd züchten; im übrigen solle man die Gestüte, besonders auch im Interesse der Siedlung und der werktatigen Bauern, in Rinderzuchtbetriebe umstellen. Die Reitervereine gehörten alle faschistischen Verbänden an und dürften nicht mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Auch die staatlichen Prämien für Zuchterfolge sollten verschwinden.

Abg. Heesch⸗Schleswig (Dem.) äußert die Bedenken seiner Freunde wegen der Abstriche des Finanzministers an den Deck⸗ hengsten. Es gebühre dem Finanzminister aber Dank dafür, daß er nachträglich noch 400 000 Mark für den Ankauf von Hengsten bewilligt habe Die bisherigen Erfahrungen mit der Verwendung der teueren Motore und Maschinen seien zwar nicht besonders gut. Es fehle eben noch an geeignetem Führermaterial. Im übrigen seien auch die Preise für Motore gesunken. Bedauerlich sei⸗ daß eine große Genossenschaft in Schleswig ihre Hengste an die Gestütsverwaltung verkauft habe, obwohl eine einmalige Erhöhung des Anteils um 100 Mark die Geldschwierigkeiten behoben hätte Die Gestütsverwaltung habe dabei 5500 Mark für den Hengst bezahlt, obwohl 3000 Mark genügt hätten. (Hört, hört! links.) Die Gestütsverwaltung müsse großzügiger vor⸗ gehen, um die Verhältnisse in Schleswig⸗Holstein zu bessern.

Abg. Biester (D. Hannov.) meint, daß der Aufbau der Landwirtschaft wieder einen gewissen Optimismus rechtfertige. Deshalb müsse auch die Pferdezucht besonders gefördert werden, zumal aus Amerika Nachrichten über eine nuneb mende Weniger⸗ verwendung der landwirtschaftlichen Maschinen vorliege. Zu begrüßen sei die im Etat vorgesehene erhöhte Summe für Deck⸗ hengste An Zuchtprämien, die wirklich einen Anreiz böten dürfe nicht gespart werden. Weiter müsse das deutsche Pferd durch ausreichenden Se- geschützt werden. Im einzelnen verlangt der Redner noch besondere Berücksichtigung der hannoverschen Pferdezucht.

Die weitere Beratung wird dann durch die Vornahme der Abstimmungen zum Forstetat unterbrochen. Dabei werden die Ausschußbeschlüsse, u. a. auch auf Besser⸗ ng der Förster, angenommen. Gegen Sozial⸗

emokraten und Kommunisten findet der Ausschußantrag Annahme, der die Altersgrenze bezw. Zwangs⸗ pensionierung für Forstbeamte aufheben will. Ebenfalls wird mit den Stimmen der Kommunisten, Sozial⸗ demokraten, Deutschen Volkspartei und Demokraten der ge⸗ änderte Ausschußantrag angenommen, wonach die Regierung einen Ausschuß, dem auch ein Arbeiter⸗ und Beamtenvertreter angehören soll, einberufen soll mit der Aufgabe, die Not⸗ lage der Staatsforstbeamten und ⸗arbeiter

lehrerinnen

zweite Beratung des

einer Prüfung zu unterziehen. Weiter soll die Regierung nach einem einmütig angenommenen Antrag die Fortbildung der Forstverwaltungsbeamten im nächsten Etat durch besondere Mittel sichern.

Gegen die Linksparteien wurde auch der Ausschußantrag angenommen, wonach das Staatsministerium nur solchen Handelsverträgen zustimmen soll, die ebenso hohe Holzzölle enthalten, wie sie im deutsch⸗schwedischen Handelsvertrag stehen. Weiter wird u. a. ein kommunistischer Antrag an⸗ genommen, wonach die Förster und Oberförster angewiesen werden sollen, Mittel für den öffentlichen Straßenbau auch nur für 18- Zwecke zu verwenden. Eine Reihe von Anträgen wird noch der Ausschußberatung überwiesen und im übrigen der Etat in der zweiten Lesung bewilligt.

Es wird dann die Aussprache zum fortgesetzt.

Abg. Meyer⸗Hermsdorf

Gestütsetat

(D. Nat.) greift den Finanz⸗ minister wegen seiner Sparpolitik am Getütshaushalten, die offenbar auf Unkenntnis der Bedeutung dieser Materie beruhe, an. Das Vorwort zum Haushalt der Gestütsverwaltung wimmele von Roßtäuscherkniffen. (Hört, hört! rechts.) Unter anderem würden nämlich 7 Millionen Einnahmen verschwiegen, die, wenn s richtig eingesetzt wären den Etat aus einem Zuschuß⸗ zu einem severscüthanlshett machen würden. Der Redner setzt sich zum Sea ausführlich für die Besserstellung der der verwaltung unterstehenden Beamten, Angestellten und Arbeiter ein.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Steiger nimmt hierauf das Wort. Seine Rede wird

nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.

Abg. Antonie Wohlgemuth (Soz.) weist die Auffassung zurück, daß die Sozialdemokraten etwa gegen die deutsche Pferde⸗ zucht seien. Sie verlangten nur die Züchtigung eines wirklichen Gebrauchspferdes und wendeten sich gegen die weitere Aus⸗ werfung von Mitteln für die Rennvereine. Es sei durchaus richtig, daß das Aufkommen aus der Rennwettsteuer zum erheb⸗ lichen Teil dem Finanzminister zur Verteilung auch für Wohl⸗

ahrtszwecke überlassen werde. Unerhört seien die Zustände in Marienwerder gewesen, wo bis zum endlichen Eingreifen des Staatssekretärs die Rechte der Beamten, Angestellten und Arbeiter mißachtet worden seien. Die Gestütsverwaltung sollte endlich einen eigenen Tarif mit ihren Arbeitern abschließen und auf diesem Wege mustergültig vorangehen in der endlichen Verbesse⸗ rung der schlechten Löhne der Landarbeiter.

Abg. Jacoby⸗Raffauf (Zentr.) macht auf die Unentbehr⸗ lichkeit der Pferde in der Landwirtschaft bei der Bestellung und Ernte aufmerksam. Wenn die Pferdezucht eingehe, dann leide auch die landwirtschaftliche Produktion. Deshalb habe der Staat die Pflicht, die Pferdezucht zu fördern; auch dem privaten Züchter dürften keine Schwierigkeiten gemacht werden.

Damit schließt die allgemeine Aussprache. Die Einzel⸗

baussprache wird ohne wesentliche Aussprache erledigt.

In der Abstimmung werden die Anträge des Haupt⸗ ausschusses in der Hauptsache angenommen, darunter die

orderungen, bei Aufstellung von Kaltbluthengsten in den taatsgestüten auf die private Hengsthaltung Rücksicht zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, daß die Landstallmeister sämtlich nach Gruppe 11 aufrücken. Angenommen werden auch die deutschnationalen Anträge auf Erhöhung der Pferde⸗ zölle und Unterbindung des Pferdeschmuggels von Belgien nach dem Rheinland. Eine Reihe kommunistischer Anträge werden abgelehnt.

Das Haus geht über zur zweiten Beratung des Etats des Landtages. Die Novelle zum Diätengese die mit zur Beratung steht, wird an den Hauptausschuß zurü verwiesen.

In der allgemeinen Aussprache erklärt der

Abg. Grube (Komm.), das Präsidium habe die Geschäfte geschäftsordnungswidrig gehandhabt. Ganz einseitig sei mit den schärfsten Mitteln gegen die Kommunisten vorgegangen. Seine Partei sei auch der Ansicht, daß alle Beförderungsmittel, auch Flugzeuge, den Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden müßten. Man dürfe nicht erst, wie es der Ausschuß wolle, ab⸗ warten, bis der Reichstag einen entsprechenden Beschluß ge⸗ faßt habe.

Ohne weitere Aussprache wird der Landtagsetat bis auf Aenderungsanträge, die einem Unterausschuß überwiesen sind, in zweiter Lesung angenommen.

Beim Haushalt des Staatsrates verlangt der

Abg. Grube (Komm.) die Aufhebung des Staatsrats. Er sorge nicht für Ersparnisse, sondern tue das Gegenteil, wie seine Haltung zur Fürstenentschädigung zeige. Auch in der Konkordats⸗ frage bahne der Staatsrat nur dem Rückschritt die Wege.

Dieser Antrag wird gegen Kommunisten und Sozial⸗ demokraten abgelehnt. Im übrigen wird auch dieser Haus⸗ halt in zweiter Lesung angenommen.

Verabschiedet wird der gemeinsame Antrag auf Auf⸗ nahme eines Darlehns zur Durchführung der Reichshilfe für den Osten. Der Antrag bedeutet eine sofortige In⸗ angriffnahme des „Sofortprogramms“ der Reichsregierung. Ferner wird verabschiedet der Entwurf über Bereitstellung von Staatsmitteln für den Ersatz baufälliger Staatsbrücken durch Neubauten.

Ein deutschnationaler Antrag auf Unterstützung der Stadt Gartz aus Anlaß des Bruches der Oderbrücke geht an den Hauptausschuß.

Weiter wird verabschiedet die Vorlage über die Wieder⸗ instandsetzung und Verbesserung staatlicher Hafen⸗ anlagen, ebenso die Vorlage über Bereitstellung von Mitteln zur weiteren Förderung von Kleinbahnen. Nachdem hierbei Abg. Roth (D. Nat.) empfohlen hatte, ein preußisches Bauprogramm für Kleinbahnen aufzustellen, anstatt von Fall zu Fall vorzugehen, wurde ein deutsch⸗ nationaler Antrag mit den Stimmen der Rechten und des Zentrums angenommen, den Fonds zur Erhaltung der Kleinbahnen nicht auf 2 Millionen, sondern auf 5 Millionen zu bemessen.

Hierauf vertagt sich das Haus auf Freitag 10 Uhr: Kleine Kreditvorlagen, Diätennovelle.

Schluß 5 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

8 5 Der Aeltestenrat des Reichstags trat gestern nachmittag während der kurzen Pause in der Viena uing zusammen, um die letzten Dispositionen vor Eintritt der Oster⸗ pause zu treffen. Es wurde eine dahin erzielt, nur noch die zweite Lesung des rbeitszeitnotgesetzes zu erledigen, und die dritte Lesung für die Freitagssitzung anzusetzen. Das 68 über das Zündholzmonopol wird vor der Osterpause nicht mehr zur weiteren Beratung gestellt werden.

Der Sozialpolitische des Reichs⸗ tags beendete gestern die Beratung des Arbeitszeitnotgesetzes. Der Regierungsentwurf wurde angenommen, nachdem für Vor⸗

bereitungs⸗ und Ergänzungsarbeiten in den Gewerbezweigen

8

Gestüts⸗

des § 7 eine Genehmigungspflicht beschlossen war, soweit die Be⸗ schäftigung über 10 Stunden hinausgeht. Angenommen wurden schließlich zwei Resolutionen, deren eine eine Erleichterung der Be⸗ stimmungen für das Bäckereigewerbe verlangt, deren andere sich gegen die Schwarzarbeit wendet

Der Handelspolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags nahm gestern nach längerer Beratung den Gesetzentwurf über das Zusatzabkommen vom 31. März 1927 zu dem vorläufigen EE11“ Öund den wirtschaftlichen

ereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich an.

Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstages beschäftigte sich gestern unter dem Vorsitz des Abg. Simon⸗Franken (Soz.) mit dem an den Ausschuß zurück⸗ verwiesenen Gesetzentwurf über die Erlaubnispflicht für die Herstellung von Zündhölzern. Die Linksparteien verlangten dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge, daß der Ausschuß von neuem in die General⸗ debatte eintrete, die Regierungsparteien dagegen lehnten eine neue Erörterung des Gesetzes selbst ab. Darüber entspann sich eine mehrstündige Geschäftsordnungsdebatte, in welcher u. a. Abg. Fischbeck (Dem.) ausführte: Nachdem gestern Herr Abg. Behrens den Mitteilungen des Abg. Heinig im Plenum keinerlei Widerspruch entgegengesetzt hatte, mußte man annehmen, daß er nunmehr die Funktion als Berichterstatter aufgeben wollte oder, wenn das nicht geschah, daß dann seine Fraktion ihn dazu veranlaßte Da das nicht der Fall ist, hätten die anderen Mehrheitsparteien im Interesse des Ansehens des Parlaments die Fortseßzung solcher unerquicklichen Erörterungen durch Ab⸗ berufung des Herrn Behrens unmöglich machen sollen. Ent⸗ schieden muß man dagegen protestieren, daß jetzt die Mehrheit eine neue Erörterung der gaänzen Materie ablehnt. Die Fülle der Anträge im Plenum eweist, daß die Angelegenheit noch nicht genügend geklärt ist. Abg. Knoll (Zentr.) erklärte, dure die Vorwürfe gegen den Berichterstatter sei der ganze Aasschuß belastet. Der Bericht sei ja vom Ausschuß selbst festgestellt und genehmigt worden. Er sei schriftlich formuliert. Dadurch sei jeder Angriffspunkt gegen den Bericht beseitigt. Für eine neue Generaldebatte bestehe kein Anlaß, solange die Oppositions⸗ parteien nicht nachweisen könnten, aus welchem stichhaltigen Grunde das Plenum den Gesetzentwurf an den Ausschuß zurück⸗ verwiesen habe. Abg. Behrens (D. Nat.) gab folgende Er⸗ klärung ab: Nachdem ich die Zusammenhänge kennengelernt hatte, bin ich im Jahre 1925 nach wenigen Monaten meiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der Norddeutschen Zündholzgesellschaft aus diesem wieder ausgetreten. Vorher hatte man mich gebeten, einen Sitz im Aufsichtsrat der Preußischen Hypothekenbank zu übernehmen, die damals nur städtischen Grundbesitz belieh und jetzt auch das landwirtschaftliche Beleihungsgeschäft aufnehmen wollte. Ich sollte als Vertreter der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gehen. Bei meiner Tätigkeit in der Bank habe ich mich ausschließlich auf die Wahrnehmung landwirtschaft⸗ icher Interessen beschränkt. Es sollten z. B. Hypotheken für Landarbeiterwohnungen gegeben werden. Alle anderen Bedenken und Erwägungen haben mir völlig fern gelegen. Ich habe weder damals noch später Kenntnis davon gehabt, daß diese L1“ in enger Beziehung zum Zündholztrust steht. (Abg. Heinig [Soz.]: Dann treten Sie doch jetzt aus!) Darüber werden meine Freunde zu entscheiden haben. Den Zündholsgesetz⸗ entwurf habe ich erst kennengelernt, als ich die Reichstags⸗ drucksache erhielt. Den Bericht des Reichswirtschaftsrats darüber, habe ich erst während der Ausschußverhandlungen kennengelernt, ich besitze ihn heute noch nicht. Ich bin also absolut unbeeinflußt in die ganzen Dinge hier hineingegangen. Weil ich 1911 an der Zündholzsteuer⸗ und Kontingentierung mit gearbeitet habe, hat mich meine Fraktion beauftragt, den Bericht zu machen. Die vare bichhe Hypothekenbank ist doch nicht der Trust. Und selbst wenn Sie dieser Auffassung sind, würde ich mich in dem Aussichts⸗ rat in 85* anständiger Gesellschaft befinden. In ihm sitzen nämlich der Reichsminister des Aeußern Dr. Rosen, der Reichskanzler Cuno, der frühere 1“ Reinhold (Hört, hört!), Geheimrat Dr. Kemper, Herr Ho tzendorff von der Hapag, alles Männer, die im deutschen Wirtschaftsleben einen Ruf haben und von denen Sie wohl nicht vermuten, daß sie Interessen des Schwedentrusts vertreten. Wer von Ihnen kann wissen, wenn er in einem Aufsichtsrat sitzt, daß seine Gesellschaft Beziehungen zu anderen Gesellschaften hat? Habe ich denn im Ausschuß oder im Reichstag selbst durch meinen Bericht irgend etwas getan, was gegen die Pflichten eines Abgeordneten verstößt? Und ist denn Mitglied eines Aufsichtsrats zu sein etwas Ehrenrühriges? Dann dürfte im Steuerausschuß überhaupt niemand erscheinen, der im Wirtschaftsleben steht. Unter diesen Umständen ist es mir unerklärlich, wie man mir solche Vorwürfe machen kann, falls man nicht böswillig ist oder andere politische Absichten hat. Die Frage, wieweit jemand überhaupt bei einer Angelegenheit mitarbeiten darf, kann ja einmal grundsätzlich aufgerollt werden. Aber so lange ich Mitglied des Reichstags bin, habe ich auch das Recht, hier alle Funktionen auszuüben, falls ich nicht Interessen in einer Weise vertrete, die mit der Würde und Ehre eines Abgeordneten nicht in Einklang stehen. Ich habe nur deutsche Interessen vertreten. Ob ich zurücktreten soll, müssen meine Parteifreunde entscheiden. Der Bericht aber liegt fest. Wenn Sie seine Objektivität anzweifeln wollen, dann beschließen Sie das. Sonst aber müssen Sie dem Plenum sagen: Der Bericht ist ordnungsmäßig zustande gekommen. Abg. Heinig (Soz.) ersucht, aus dem Stenogramm der gestrigen Reichstagssitzung festzustellen, aus welchem Grunde die Rücküberweisung an den Ausschuß erfolgt sei. Bis dahin könne man nicht über die weitere Behandlung im Ausschuß beschließen. Daß seriöse Leute in der Hypothekenbank säßen, ser nicht bestritten worden. Diese Bank habe aber Goldpfand⸗ briefe auf internationaler Währungsgrundlage ausgeben wollen. Daraus habe doch Herrn Behrens’ schon klar werden müssen, daß die Bank internationale Interessen vertrete. Man habe dem Abg. Behrens nur vorgeworfen, daß er trotz ge⸗ schäftlicher Bindungen Dinge, die die Interessenten seiner Gesell⸗ 8 angehen, im Volkswirtschaftlichen Ausschuß vertreten habe, em er sonst nicht angehöre. Die Zusammenhänge der Bank mit dem Schwedentrust habe Herr Behrens aus den Aufsichtsrats⸗ verhandlungen kennen müssen. Nachdem er jetzt diese Zusammen⸗ hänge kenne, habe er aber Gelegenheit, sich noch mit Anstand aus der Affäre zu ziehen. Abg. Behrens (D. Nat.) macht darauf aufmerksam, daß die Preußische Hypothekenbank ja nur auf Grund des Hypothekengesetzes arbeiten könne. Abg. Heinig (Soz.): Als Sie 1925 Aufsichtsrat wurden, gehörte doch wohl die Mehrheit dieser Bank noch Michael, dem bekannten Großschieber? Abg. Behrens (D. Nat.) Das weiß ich nicht. Abg. Heinig Soz.): Dann sind Sie wirklich in eine Sache hineingeraten ohne hre sonstige Klugheit und Vorsicht Sie billigen die Ver⸗ müpfung zwischen Politiker und Interessenten auch nicht, also Es geht gar nicht darum, ob der Abg. Robert Schm edt (Soz.)

ist für uns die Sachlage klar. Bericht in Ordnung ist oder nicht. meinte, es handle sich um eine Frage persönlichen Taktes. Offenes Interesse brauche gar nicht vorzuliegen. Man müsse auch den Schein vermeiden. Wenn man in einen Aufsichtsrat eintrete, müsse man sich doch informieren, wer hinter der Ge⸗ sellschaft steht. Es handle sich nicht um die Richtigkeit des Berichts, um die eine Stimme Mehrheit, mit der der Entwurf im Ausschuß angenommen sei. Deshalb müsse man in die General⸗ debatte wieder eintreten. Abg. Lemmer (Dem.) faßte die Sache milder auf und ersuchte den Abg. Behrens, im Interesse einer ungestörten Zusammenarbeit mit den Regierungsparteien seine Mitarbeit im Ausschuß einzustellen. Abg. Rosen⸗ baum (Komm.) dagegen, hält die Tätigkeit des Abg. Behrens für eine Verquickung von Parlamentarismus und Interessenten⸗ politik. Abg. Rauch (Bayer. Vp.) erklärte, ein Aufsichtsrat sei zwar zur Wahrnehmung der Interessen seiner Gesellschaft verpflichtet, diese Pflicht bestehe aber nur, wenn sie mit bcgenteachen Fnbfer essen nicht in Widerspruch stehe. Daß ein solcher Konflikt hier

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Nr. 83.

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ZBerlin, F

Beilag v““ 1 eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

reitag, den 8. April

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1. Unterluchungsjachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpavieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Akti und Deutsche Kolontalgesellschaften.

engesellschaften

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

———

☛᷑ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚t

8. Unfall⸗ und

10. Verschiedene

6 Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

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Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

9. Bankausweise.

Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

2. Aufgebote, Verluft⸗ und Fundfachen, stellungen u. dergl.

[3235 Aufgebot.

Hans Zech, Hauptlehrer in Vorder⸗ schellenbach, Post Ziemetshausen, hat be⸗ antragt, die sfolgenden auf den Inhaber lautenden, ihm seit 26. August 192! ab⸗ handen gekommenen Pfandbriele der Pfälzi⸗ schen Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. für kraftlos zu erklären, nämlich: Ser. 64 Lit. B Nr. 2022, Ser. 19 Lit. B Nr. 2115, Ser. 48 Lit. B Nr. 2907, Ser. 47 Lit. B Nr. 2125, Ser. 22 Lit. B Nr. 3419, Serie 57 Lit. B Nr. 3714 und 2381 über se 1000 ℳ, Ser. 65 Lit. C Nr. 5513, Ser. 31 Lit. C Nr. 7291 und 7336, Ser. 12 Lit. C Nr. 4272, Ser. 48 Lit. C Nr 5033 über je 500 ℳ, Ser. 50 Lit. D Nr. 7658 über 200 ℳ. Die Inhaber dieser Pfand⸗ briefe werden hiermit aufgefordert, spä⸗ testens in dem am Mittwoch, den 26. Oktober 1927, vorm. 9 Uhr, am Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh., Zimmer 14, stattfindenden Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden und die Pfandbriefe vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. a. Rh., den 1. April 927.

Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh.

[3236]

Die Württembergische Vereinsbank, Filiale der Deutschen Bank, in Stuttgart hat das Aufgebot des 4 % igen Hypo⸗ thekenptandbriefs der Rheinischen Hypo⸗ thetenbank Mannheim Serie 95 Lit. A Nr. 1204 über 2000 PM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auft Donnerstag, den 13. Oktober 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Saal I, Zimmer 122, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und dre Urkunde vorzulegen andernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Mannheim, den 1. April 1927. Bad. Amtsgericht. B.⸗G. 9.

[3232]

Der Rentier Karl Nolte zu Göttingen,

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Busse des

in Göttingen, hat das Aufgebot Grundschuldbriefes vom 17. Februar 1913 über die im Grundbuche von Hildesheim⸗ tadt Bd. 111 Blatt 4311 in Abt III unter Nr. 2 für den Eigentümer Rentier Karlh Nolte in Göttingen eingetragene Grundschuld von 15 000 beantragt. er Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 21. November 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem Gericht, Zimmer 30, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Hildesheim, 22. März 1927.

[3233] Aufgebot.

Der Vergolder Paul Gierlich in Köln⸗ Ehrenfeld hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung des Gläubigers der auf dem Grundbuchblatt des ihm und seiner sceffen in gesetzlicher Gütergemein⸗ chaft gehörigen Grundstücks von Köln⸗ hhrenfeld Band 11 Blatt 416 in Abt. III Nr. 2 für die verstorbenen Eheleute Jakob Pesch und Elisabeth geb. Knorr, zu Lebzeiten in. Köln, Luxemburger Straße, wohnhaft, aus der Urkunde vom 30. Juni 1892

mäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Der Gläubiger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1927, vor⸗ mittags 11 Uhr, im Justizgebände, Reichenspergerplatz 1, Zimmer 361, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Aus⸗ schrießung mit seinem Rechte er⸗ olgen wird.

Köln, den 31. März 1927.

Amtsgericht. Abt. 71.

[3234] Aufgebot.

Der Photograph und Händler Karl Tietze in Luckenwalde, Neue Beelitzer

Straße 24, hat bei uns aufzubieten 2 3

antragt den Brief seiner am 30. Ja⸗ nuar 1919 auf ihn umgeschriebenen Teilhypothek III 14 c von 7700 Friedens⸗ mark auf dem ihm, seiner Mutter, der Witwe Pauline Tietze, geb. Dehnert, und seinem Bruder Karl Tietze ge⸗ hörigen Grundstück Breite Straße 21 auf Blatt Nr. 543 des Grundbuchs von Luckenwalde, weil dieser Brief vor einigen Jahren versehentlich verbrannt sei. Der etwaige Inhaber dieses Briefes daher aufgefordert, seine Rechte

Zu⸗

unterzeichneten

eingetragenen Hypothek von 2000 Kaufpreisrest ge⸗

s spätestens im Aufgebotstermin vor uns am 5. Juli 1927, 12 Uhr mittags, im Zimmer 8, Lindenallee 16, anzu⸗ melden und den Brief vorzulegen; sonst dürste dieser für kraftlos erklärt werden. Amtsgericht Luckenwalde, 25. März 1927.

[3237] Aufgebot.

Die Ehefrau Tilmann Leonhards, Emma geborene Coorberg, in Mörs⸗ Hochstraß, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Giese in Mörs, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefs vom 27. Juli 1911 über die im Grundbuch von Hochstraß Band X Blatt 455 Abt. III Nr. 1 und Asberg Band 14 Blatt 633 Abt. III Nr. 3 für den Dr. med. Heinrich Hofius, prak⸗ tischer Arzt in Homberg⸗Hochheide, ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 1900 beantragt. Der Frsozer der Urkunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 25. August 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 22, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird.

Mörs, den 28. März 1927.

Amtsgericht. Abt. 6 a.

[3238] Aufgebot. 8—

1. Das Fräulein Emmy Lehmann in Frankfurt a. O., Anger 19, vertreten durch R.⸗A. Püschel in Frankfurt a. O, 2. die Erben der verwitw. Frau Ge⸗ heimen Kommerzienrat Therese Hahn zu Berlin, vertreten durch Fabrikbesitzer Dr. Georg Hahn in Berlin, Bellevue⸗ straße 14, dieser vertreten durch die R.⸗A. Dr. Fritz Sabersky und Curt Kallmann in Berlin, 3. der Michen⸗ dorfer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. b. H. in Michendorf, vertreten durch die R.⸗A. J.⸗R. Kennes und Tie⸗ mann in Potsdam, 4. der Landgerichts⸗ rat Dr. Spiller in Münster i. . haben das Aufgebot der Hypothekenbriefe über folgende Posten: zu 1: Abt. III Nr. 11 des Grundbuchs von Stolpe Bd. 15 Bl. Nr. 479 über 6000 ℳ, zu 2: Abt. III Nr. 1 und 2 des Grundbuchs von Stolpe Bd. 10 Bl. Nr. 349 über 10 000 bzw. 18 000 ℳ, zu 3: Abt. III Nr. 10 des Grundbuchs von Michendorf Bl. Nr. 376 über 15 000 ℳ, zu 4: Abt. III Nr. 7 des Grundbuchs von Potsdam Bd. 6 Bl. Nr 402 über 400 Taler beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ Pefor ert, spätestens in dem auf den

14. Dezember 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 84, anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der be⸗ treffenden Urkunden erfolgen wird.

Potsdam, den 2. April 1927.

Das Amtsgericht.

[3229] Aufgebot. Der frühere Jachtschiffer Ferdinand Krohn in Zingst a. D. hat das Aufgebot zur Ausschließung der Eigentümerin des Grundstücks von Zingst Band II Blatt Nr. 17, einer Büdnerstelle, die 1 ba 21 a 5 qm groß ist, gemäß § 927 B. G.⸗B. beantragt. Die Witwe des Schiffszimmermanns Heinrich Krohn, Emilie geb. Hartwig, die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Magi 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wirrd. Barth, den 30. März. 1927. Das Amtsgericht.

[3230] ““ Die. Gemeinde Horas hat dargetan. daß die bisber im Grundbuch nicht ein⸗ getragenen Grundstücke der Gemarkung Horas Bl. 4 Nr. 441/273, an der Straße nach Fulda, Hausagarten, 13 qm, Bl. 4 Nr. 446/273, daselbst, Hofraum, 14 qm, Bl. 4 Nr. 467/273, im Dorfe, Hofraum. 5 qm. Bl. 4 Nr. 468/273, im Dorfe. Hofraum, 7 qm. Bl. 3 Nr. 461/0.242, im Dorfe, Garten, 11 qm, Bl. 3 Nr. 464/0.224, im Dorfe, Garten, 9 qm. Bl. 3 Nr. 467/0.224, im Dorfe, Garten, 8 qm. Bl. 3 Nr. 470/0.224, im Dorfe, Garten, 5 qm, Bl. 3 Nr. 472/0.224. im Dorfe, Garten, 8 gm, Bl. 4 Nr. 472/273, Straße nach Fulda, Weg, 36,12 a, seit unvordenklicher Zeit in ihrem Besitz sich befinden. Sie hat be⸗ antragt, sie als Eigentümerin im Grund⸗ buch einzutragen und im Wege des Auf⸗ gebots Dritte mit ihren Ansprüchen an die Grundstücke auszuschließen Alle die⸗ jenigen, die Rechte an diesen Grund⸗

Zimmer Nr. 18, bestimmten Aufgebots⸗

klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den

im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige

efordert, diese spätestens in dem auf den . Juli 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Abt I. termin anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgt. Fulda, den 4. April 1927. Amtsgericht. Abt. I.

[3239] Aufgebot. 8 Der Landwirt Peter Geis in Feffen hausen hat beantragt, die verschollene onika Schreiber, geb. Müller, zuletzt wohnhaft in Pfaffenhausgn. für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 21. Oktober 1927, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ““ zu melden. 1“; die odeserklärung erfolgen wird. n alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu

machen. Bad Orb, den 30. März 1927. 8 Amtsgericht. [3240 Aufgebot. 8 Der Schmied Anton Golba in Groß Strehlitz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bartetzko in Groß Strehlitz, hat be⸗ antragt, den verschollenen Schlosser gesellen Paul Golba aus Groß Strehlitz, boren am 30. Juni 1890, zuletzt wohn⸗ haft in Gro trehlitz, für tot zu er⸗

8. November 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 18, anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu u“ icht Groß Strehlt

Amtsgericht Groß Strehli

den 4. April 1927. 8-

8 L111“] [3241] Aufgebot.

Der Kleinrentner Karl Gabski in Rospitz hat beantragt, den verschollenen Eduard Gabski, zuletzt aufenthältlich in Marne, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 3. No⸗ vember 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Marne, den 30. März 1927.

Das Amtsgericht.

[3242]

Der Zimmermam Heinrich Wein⸗ berger I. in Walldorf hat beantragt den seit dem Gefecht bei Lens, nordöstlich Albert, am 12. Juni 1917 vermißten Musketier beim Inf.⸗Regt. 88, 12. Komp., Emil Weinberger, geboren am 20. Juni

tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. Juni 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 18, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, da 1 seine Todeserklärung erfolgen wird. in alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens

zu machen. Meiningen, den 1. April 1927. Thüringisches Amtsgericht. Abt. 1. [3243] Aufgebot. Wiich Z“ 28 Banmists Karl ilhelm Diehl, Henriette geb. Pfeifer, in Selters, 2. der Landwirt Ernst Diehl in Selters haben beantragt, den Sohn der zu 1 und Bruder des zu 2 Genannten, ; verschollenen Landwirt Karl Diehl, geboren in Selters am 1. 9. 1895, zuletzt wohnhaft in Selters, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Dezember 1927, 8 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht, die Auf⸗ edees spätestens im Aufgebotstermin em Gericht Anzeige zu machen. Selters (Westerwald), den 30. März

1896, zuletzt wohnhaft in Walldorf, für

vormittags

[3245] Das Amtsgericht Lahr hat unterm 30. März 1927 folgendes verkündet: Ausschlußurteil. In der Aufgebotssache der Firma J. G. Farbenindustrie Aktien⸗ gesellschaft in Uerdingen (Niederrhein) wegen Kraftloserklärung eines Wechsels hat das Amtsgericht in Lahr durch den Amtsgerichtsrat Emele für Rech er⸗ kannt: Der von der Firma W. Reins in Köln am 14. Januar 1926 ausgesttellte, von der Firma Franz Glykher in Lahr angenommene, am 16. Mai 1926 zur Zahlung in Lahr fällig gewesene Wechsel über 200 RM Zweihundert Reichs⸗ mark wird für kraftlos erklärt. Die Antragstellerin hat die Kosten zu tragen. Lahr, den 30. März 1927.

Der Gerichtsschreiber

Bad. Amtsgerichts. I.

[3244]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 22. März 1927 ist die Gläubigerin der im Grundbuch von Penkuhl Blatt 190 in Abt. III unter Nr. 1 eingetragenen 200 Taler Erbteils⸗ forderung der Rosa Konstantia Thom, geboren am 15. Januar 1818, mit ihren Rechten auf diese Hypothek ausgeschlossen. Baldenburg, den 22. März 1927.

Das Amtsgericht.

[3246] Beschluß. Durch Ausschlußurteil vom 29. März 1927 sind die Hypothekenbriefe über die auf dem Grundstück Nordhausen Band 52. Blatt Nr. 7 in Abteilung III unter Nr. 7 eingetragenen Hypotheken von 1573 ℳ, unter Nr. 8 von 1500 und unter Nr. 9 von 1000 für kraftlos erklärt worden. Nordhausen, den 29, März 1927. Amtsgericht. [3247]

Durch Ausschlußurteil vom 5. Ap 1927 sind die Hypothekenbriefe über die auf dem Grundbuchblatt des Ritterguts Karisch, Kreis Strehlen, in Abt. 111 unter Nr. 1 bzw. (2 für den Karl Friedrich Koller in Karisch eingetragenen mütter⸗ lichen Erbteile von 68 Rtlr. 15 Sgr. 1 Pfg. bzw. 38 Rtlr. für kraftlos erklärt worden.

Strehlen, den 5. April 1927. Amtsgericht. [3253] Oeffentliche Zustellung.

Der Maler Hermann Eulenfeld zu Letschin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Püschel in Frankfurt, klagt gegen seine Ehefrau Anna Eulenfeld, geborene Maas, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte, nach⸗ dem sie Chebruch getrieben, vor Jahren ihn böswillig verlassen hatte und sich vor ihm verborgen halte, auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt, O., Logenstraße 6, 1 Treppe, Zimmer 28, auf den 3. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als

v“ vertreten zu assen.

Frankfurt, O., den 4. April 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[3254] Oeffentliche Zustellung.

Die Hilfsschwester Alexandrine Elisa⸗ beth Berthold geb. Schleich, zu Frei⸗ berg, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Leonhardt in Frei⸗ berg, klagt gegen den Elektromonteur Horst Eugen Günther Berthold, früher in Freiberg, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund von § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ S vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts zu Freiberg anf den 15. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗

treten zu lassen. Freiberg, den 31. März 1927. [3255] Oeffentliche Zustellung.

treten durch den Rechtsanwalt

Joseph in

anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Die Ehefrau Luise Emilie Pauline Rähmer, geb. Goldschmidt, Berlin, r. amburg, klagt gegen ihren

9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich

durch einen bei diesem Gericht zu⸗ elassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. Hamburg, den 2. April 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[3256] Oeffentliche

Die EChefrau Käthe Will, geb. Haibach, in Weilburg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. —— in I“ klagt gegen ihren Chemann ugo Will, bhe. in Weilburg, mit dem Antrag auf Chescheidung. hur münd⸗ lichen Verhandlung des echtsstreits wird der Beklagte vor das Landgericht in Limburg auf den 10. Juni 1927 vormittags 10 Uhr, geladen. Limburg, den 4. April 1927. Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[3257] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Kühn in Weimar, als Vertreter der Frau Charlotte Sey⸗ farth, geb. Schwanethal, in Weimar erhebt Klage gegen den Arbeiter Pauk Seyfarth aus Wiegendorf, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die Ehe ꝛu scheiden, den Beklagten für den allein⸗ schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Thüringischen Land⸗ gerichts zu Weimar zu dem auf Diens⸗ tag, den 14. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungs⸗ termin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 1 Weimar, den 3. April 1927.

Der Gerichtsschreiber des Thüringischen Landgerichts.

[32481 Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen Geschwister Lise⸗ lotte (geb. 13. 4. 1920) und Heinz⸗ Joachim (geb. 3. 10. 1922) Müller, ver⸗ treten durch den Vormund, den Ma⸗ gistratsamtsgehilfen a. D. Wilhelm Krabbe in Dessau, Oranienstraße 15, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Einstmann in Altona, klagen gegen den Konstrukteur Max Müller in Altona, Große Wilhelminenstraße 10, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der hauptung, daß der Beklagte als Vater der Kläger für diese unterhaltspflichtig sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlun einer Unterhaltsrente von Büee;.; fünfundzwanzig Reichsmark für jeden der Kläger ab 1. Oktober 1926 in monat⸗ lichen, am Monatsersten fälligen Vor⸗ ausraten zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Altona, Allee 131, Zimmer Nr. 183, auf den 9. Juni 1927, vormittags 11 Uhr, geladen. Altona, den 2. April 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abt. 3g.

[3249] Oeffentliche Zustellung. Der Berthold Josef Höhl, geboren am 21. März 1926 in Frankfurt am Main, vertreten durch den Amksvormund des Jugendamts. Verwaltungsinspektor Stroh⸗ ecker in Frankfurt am Main, Neue Kräme 7, klagt gegen den Kaufmann Berthold Storch, früher in Frankfurt am Main, Rotlintstraße 40 wohnhaft gewesen, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des Klägers sei, mit dem Antrage, den Beklaaten kostenpflichtig durch vorläufig vollstreck⸗ hares Urteil zu verurteilen, an den Kläger, zu Händen seines Vormunds, vom 21. März 1926 ab bis zum 20. März 1942 vierteljährlich im voraus 90 RM zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht, Abt. 18 Frankfurt am Main, Zeil 42,. I. Zimmer 22, auf den 25. Mai 1927 vor⸗ mittaas 9 Uhr. celaden. Frankfurt, Main, 29. März 1927. Das Amtsgericht. Abteilung 17.

[3250] Oeffentliche

Der minderjährige Reiff von Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Amtsvormund Wilhelm Hof⸗ mann beim Jugendamt Reutlingen, klagt gegen den Wilhelm Schnitzer, ledigen

Zustellung. August Wilhelm

Ehemann zilhelm Friedri

Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits vor das Landgericht

in Hamburg, Zivilkammer 10 (Zipil⸗ jüstizgebäude, Sievekingplatz), auf den

1927. Das Amtsgericht. .“

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stůcken zu haben werden auf⸗

16

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16. Juni 1927, vormittags

Franz Rähmer, unbekannten Aufenthalts, aus t § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Amerika abwesend, wegen Unterhalts. mit

und volljährigen Bäcker von Unterhausen, zurzeit mit unbekanntem Aufenthalt in

dem Antrag, für Recht zu erkennen: Der⸗ Beklagte wird verurteilt an den Kläger als Unterhalt vom Tage der Geburt (23. 8. 1925) bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Klägers eine Rente. von vierteljährlich 75 R zu bezahlen,