1927 / 84 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Graßmann (Soz.) erklärt, daß beim Scheitern dieses Gesetzes auch ein erheblicher Teil derjenigen sein werde, die angeben, die Wirtschaft zu führen. Denn niemand solle glauben, daß dadurch die Welle, die in der Arbeiterschaft im Heranrollen sei, abgeriegelt werden könne. Die Regierungsparteien hätten mit der Vorlage Sudelarbeit geleistet.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! In der Debatte über den § 9 ist die Frage aufgeworfen worden, wie der Begriff Gemeinwohl zu deuten sei. Er wird im ausdrücklichen Gegensatz zu den Privatinteressen gebraucht. Der Begriff des Gemernwohls kann nur da angewandt werden (Zuruf von den Kommunisten: fragen Sie Herrn Rademacher!), wo ein Allgemeininteresse an der betreffenden Arbeit vorliegt (Zurufe von den Kommunisten), nicht etwa nur das Privat⸗ interesse des einzelnen Unternehmers.

Fernerhin ist in der Diskussion der § 9 wiederholt so dar⸗ gestellt worden, als wenn er irgendeine Verschlechterung des bis⸗ herigen Zustandes in sich bergen würde. (Abgeordneter Rädel: Jawohl, das bringt er auch!) Auch das ist durchaus nicht der Fall, Herr Abgeordneter Rädel. Der erste Teil dieses § 9 ist in der Praxis tatsächlich schon so gehandhabt worden, wie hier vor⸗ gesehen ist, nur mit dem einen Unterschied, daß die Mehrarbeit in der Praxis angewandt worden ist, ohne daß die behördliche Genehmigung dazu erteilt worden wäre. Für diese Fälle, die sich in der Praxis selbst vom Standpunkt der Arbeitnehmer aus als notwendig erwiesen haben, ist hier noch die behördliche Ge⸗ nehmigung vorgeschrieben worden. Wir haben also tatsächlich eingeengt und nicht erweitert. (Sehr richtig! im Zentrum!)

Was den zweiten Teil des § 9, die Vorbereitungs⸗ und Er⸗ gänzungsarbeiten, angeht, so sind auch die bisher schon angewandt worden, und zwar auch dann, wenn die Gesamtbelegschaft zehn Stunden arbeitete. Jetzt ist aber noch vorgesehen, daß der Arbeitsminister über den Begriff dieser Ergänzungs⸗ und Vor⸗ bereitungsarbeiten zu bestimmen hat. Es ist durchaus nicht so, als dächten wir daran, irgendwelche produktiven Arbeiten unter dem Begriff dieser Vorbereitungs⸗ und Ergänzungsarbeiten zuzu⸗ lassen, sondern es wird sich nur um Arbeiten handeln können, die das Anlaufen und Auslaufen der Beschäftigung der Gesamtbeleg⸗ schaft ermöglichen (Zuruf von den Kommunisten), und sonst nichts.

Also auch hier eher eine Einschränkung, als eine Erweiterung

des bisherigen Zustandes. (Der Abgeordnete Rädel meldet sich

zum Wort.)

Nach weiterer Aussprache wird das Gesetz in der Aus⸗ schußfassung in zweiter Lesung erledigt.

Hierauf vertagt sich das Haus auf Freitag 11 Uhr: Dritte Beratung des Arbeitszeitnotgesetzes.

Schluß 10 ½ Uhr.

Preußischer Landtag. 8 272. Sitzung vom 5. April 1927. 8 Nachtrag.

Reden, die der Minister für Landwirtschaft,

Domänen und Forsten Dr. Steiger im Laufe der zweiten Beratung des Forstetats gehalten hat, lauten nach dem jetzt vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Meine Damen und Herren! Die Verwaltung der Staatsforsten charakterisiert sich als eine Betriebsverwaltung und muß daher den Zweck verfolgen, nachhaltig den höchsten Reinertrag zu er⸗ ßzielen. Die Staatsforstverwaltung hat aber auch dem Gemein⸗ wohl zu dienen. Das tut sie ohne weiteres: Jeder, der in den Wald geht, kehrt an Geist und Körper gekräftigt zurück. Damit nicht genug; sie will ihm auch dienen, indem sie besondere Land⸗ schaftsbilder schafft, die dem Dichter und dem Maler vielfache An⸗ Auf den Reinertrag sind diese Bestrebungen aber nicht von Einfluß. Es geschieht jedoch insoweit, als die Staats⸗ verwaltung Wohlfahrtszwecken dient. Sie wissen ja, wenn irgend⸗ eine Not auftritt, dann muß der Wald eintreten, um bald hier die Streu zu ersetzen, dort Weide zu liefern; noch mehr: eine Reihe von Berufsständen verlangen, daß sie das Holz aus dem Walde zu den festgesetzbten Taxpreisen erhalten, um so in ihren Berufen sicherer zu einem Erfolge zu kommen. Diese Wohlfahrtsbestrebungen der Staatsforstverwaltung mögen hin und wieder den Rein⸗ ertrag des einen oder andern Reviers beeinflussen, sie spielen aber üim ganzen keine Rolle. Bestehen bleiben muß allerdings die Forderung, daß wir aus dem Wald möglichst viel Holz erzeugen. Nur dann ist die andere Forderung zu erfüllen, zu einer möglichst hohen Rente zu gelangen.

Ueber die Frage, wieviel Holz in den preußischen Staats⸗ forsten durchschnittlich er zeugt wird, gehen nun die Meinungen auseinander. Vielfach lese ich in der Literatur, daß man in Preußen mit nicht mehr als mit 4 Festmetern im Durchschnitt einer längeren Reihe von Jahren rechnen könne. Das ist aber ein Irrtum. Früher mag das der Fall gewesen sein, heute haben wir jedoch erheblich höhere Leistungen. Wir hatten schon 1912 4,97 Festmeter, sind 1919 auf 5,34 Festmeter, 1924 auf 5,45 und 1925 sogar auf 5,53 Festmeter gestiegen. (Hört, hört! im Zentrum.) Nun sagt man, dieser oder jener hervorragende Privatwaldbesitzer habe wesentlich höhere Erträge an Derbholz je Hektar Holzboden aufzuweisen. Diejenigen, die solche Einwendungen machen, ver⸗ gessen, daß das, was ich angegeben habe, ja nur der Durchschnitt für ganz Preußen ist. (Sehr richtig! im Zentrum.) Was man aber dem gegenüber stellt, das sind Spitzenleistungen einzelner Privat⸗ waldbesitzer. (Sehr richtig! im Zentrum.) Spitzenleistungen haben wir auch in der Staatsforstverwaltung. Wenn wir diese heran⸗ zsiehen wollten, dann würden sich ganz eigenartige Dinge ergeben Das geschieht aber schon deshalb nicht, weil es nicht angezeigt ist, daß eine große Verwaltung ein Revier gegen ein anderes aus⸗ spielt. (Sehr richtig! im Zentrum.) Ich hielt es nur für not⸗ wendig, einmal auf diese Dinge hinzuweisen, denen ich dauernd in der Fachliteratur begegne.

Wenn ich nun aufgezeigt habe, in welcher Weise die Erträge gesteigert worden sind, so habe ich aber damit nicht gesagt, daß wir uns nicht bemühen müssen, sie noch weiter zu steigern. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß wir dazu die Möglichkeit in besonderem Maße haben. Das geschieht, indem der Forst⸗ hechnik die gebührende Aufmerksamkeit zugewandt wird. Sie kommt zum Ausdruck, indem wir uns bemühen, den Waldboden gesund zu erhalten. Das ist eine Frage, die auf diesem Gebiete der eine viel wichtigere Rolle spielt als in der Landwirt⸗

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reg ugen geben.

schaft. Gerade in der Landwirtschaft ist die Frage der Gesund⸗ erhaltung des Bodens von so großer Bedeutung, weil ja der Wald⸗ bestand auf eine lange Reihe von Jahren mit dem Boden ver⸗ bunden ist. Holz erzeugen soll, während man in der Landwirtschaft alle Jahre, höchstens alle zwei Jahre, schon durch Bodenbearbeitung eine Aenderung im Boden vornehmen kann. Weiter ist auf die Fragen hinzuweisen, die uns jetzt bezüglich der Samen⸗ provenienz, weiter hinsichtlich der Art der Durchforstung beschäftigen, ferner uns beschäftigen in bezug auf die Wahl der Holzsortimente, was ja früher auch nicht die Rolle spielte wie heute. Um allen diesen Fragen dauernd eine besondere Auf⸗ merksamkeit zuwenden zu können, ist im Zusammenhang mit der forstlichen Hochschule Eberswalde die forstliche Versuchsanstalt gebildet, die eine wesentliche Ausdehnung erhalten soll. Sie soll sich in ihrem großen Arbeitsgebiet in zwei Gruppen gabeln, einmal in die ertragskundlichen Untersuchungen und dann in die waldbau⸗ bodenkundlichen. Zu dieser Sache liegt der Antrag Nr. 5115 vor. In diesem Antrage ist das Ersuchen ausgesprochen, das Arbeits⸗ programm des forstlichen Versuchswesens einem Ausschuß von führenden Sachverständigen zu unterbreiten, die Arbeiten von diesem Ausschuß begutachten zu lassen und endlich, das Ergebnis der Presse mitzuteilen. Ich bin selbstverständlich gerne bereit, einem solchen Ersuchen zu entsprechen, weil es ja in der Linie liegt, die ich verfolge, alles zu tun, um die Erträge aus dem Staatswald zu steigern.

In dieser Linie liegen auch zwei Anträge, die sich darauf er⸗ strecken, an den forstlichen Hochschulen neue Institute zu errichten. Ich habe beide Hochschulen besucht, und ich kann nicht verschweigen, daß wir in der Tat auf diesen Gebieten ein gewisses Manko haben, das zu beseitigen im Interesse unserer ganzen Forstwirtschaft, nicht bloß etwa des Staatswaldes, dringend notwendig ist. (Sehr richtig!) Besonders ist mir aufgefallen das steht aber nicht in einem dieser beiden Anträge —, daß das physikalische Institut in Hannoversch Münden dringend einer Ergänzung und Erweiterung bedarf. Das möchte ich meinerseits zu den beiden Anträgen, die hier vorliegen, noch gesagt haben. (Bravo!)

Meine Damen und Herren, es ist dann in diesem Zusammen⸗ hange auch darauf hingewiesen worden, und der Antrag Nr. 5099 beschäftigt sich besonders damit, daß die Forstbeamten aller Gattungen in ihrem Berufe Förderung erfahren sollen, eine Forderung, über die man aber nicht überall derselben Meinung ist. Schon seit einigen Jahren finden Lehrwande⸗ rungen für Forstbetriebsbeamte statt, allerdings innerhalb der einzelnen Reviere, ohne daß den betreffenden Teil⸗ nehmern Reisekosten und Tagegelder gewährt werden. Diese Wande⸗ rungen werden dann so gelegt, daß die betreffenden Beamten auch teilnehmen können. Seit dem 9. Juni 1926 ist angeordnet worden, daß 88 planmäßige Lehrgänge über Kriminalfälle im 11.4“ werden, verbunden mit for stlichen 889 1 gen und Wanderungen. Für die Teilnahme an iesen Lehrgängen werden Reisekosten und Tagegelder gewährt. Im letzten Jahre sind in 11 Regierungsbezirken mit ungefähr 550 Forst⸗ betriebsbeamten solche Lehrgänge abgehalten worden. In diesem Jahre werden 17 weitere Regierungsbezirke mit Lehrgängen folgen. Es wird Sie ferner interessieren, daß wir einen Hegemeister haben, der in bezug auf die Bodenbearbeitung selbständig vorgeht. Er hat ein besonderes Wühlkulturverfahren erfunden und ist nun bereit, dieses Verfahren den Forstbeamten zu zeigen. Es ist der Hegemeister Spitzenberg in Zäckerick im Regierungsbezirk Frankfurt an der Oder. Er hat schon Lehrgänge in den beiden letzten Jahren abgehalten, und es haben 48 Forstbetriebsbeamte und 40 staatliche Forstverwaltungsbeamte neben Privatforstbeamten daran teilgenommen. Wer sich für die Sache interessiert, dem empfehle ich, sich diese Arbeiten einmal an Ort und Stelle anzusehen.

Weiter werden zur Fortbildung an der Hochschule in Eberswalde von dem Oberförster Dr. Hilf Lehr⸗ gänge veranstaltet, die im letzten Jahr allein von 975 Personen besucht waren. Dann wurden weitere Lehrgänge für Obstbau und Bienenzucht abgehalten.

Und nun komme ich zu einem Kapitel, das ganz eigener Art ist, zu der Frage der Abhaltung von Lehrgängen für die Landwirtschaft für die Forstbeamten. Bereits im Jahre 1925 hat bei einer Verhandlung, die ich mit Förstern

abhielt, über ihre Lage ein Revierförster ausgeführt, daß sie auf

der Landwirtschaft ja nicht bloß eine Rente hätten, sondern noch Geld zulegen müßten, und daß das zu einem Teil davon herkomme, daß sie in der Landwirtschaft nicht genügend Bescheid wüßten. Ich habe mich sofort bereit erklärt, nach dieser Richtung ab⸗ zuhelfen. Aber diese Anregung ist später sehr wenig sympathisch aufgenommen worden. In der Versammlung des Vereins der preußischen Förster vom 22. Februar 1926 hat der Referent ge⸗ sagt, daß der Minister ja nicht denken möge, daß auf diesem Wege dem Försterstande abgeholfen werden kann. Das ist eine ganz falsche Auffassung. Ich meine gar nicht, daß ihm auf diesem Wege geholfen werden soll, sondern daß der Förster das Land, das er nicht für Einkommenszwecke har, sondern wegen seiner besonderen Verhältnisse haben muß, so bewirtschaftet, daß er möglichst keine Unterbilanz hat. Aus diesem Grunde soll er Anregungen er⸗ halten, und ich bin ganz verwundert, daß die Förster eine solche Anregung für überflüssig halten. Wie mir bestimmt bekannt⸗ geworden ist, muß die Verschuldung vielfach gerade darauf zurück⸗ geführt werden, daß die Bewirtschaftung des Landes unrationell erfolgt. Ich darf annehmen, daß die Fehlerträge nicht in dem Umfange zu verzeichnen wären, wenn mit besserem Verständnis für die Landwirtschaft gewirtschaftet wäre (Sehr wahr!) Aus allen diesen Gründen habe ich zweierlei angeordnet. Erstens sollen die Forstlehrlinge zu solchen Förstern und Oberförstern gegeben werden, die eine gute Landwirtschaft betreiben, und die auch den guten Willen haben, die jungen Leute anzulernen. Zweitens habe ich angeordnet, daß in den Regierungsbezirken Lehrgänge von zwei bis drei Tagen abgehalten werden unter der Leitung eines Direktors einer landwirtschaftlichen Winterschule. Sie sollen nur von dem Ziel getragen sein, den Förstern das zu zeigen, was sie unmittelbar für ihre Vevhältnisse brauchen. Ich hoffe, daß wir auf diesem Wege wenigstens zu einem Teil diese offenkundigen Schäden beseitigen können.

Geschieht durch die verschiedenen Maßnahmen all das, was zur Hebung des Ertvags aus dem Walde notwendig ist, so haben wir doch noch eine andere Seite in unserem Staatswald zu be⸗

rücksichtigen, nämlich die ökonomische, die sich die Aufgabe gestellt hat, Wirtschaftsaufwand und erfolg in das richtige Verhältnis zu bringen. Das heißt mit anderen Worten: sich um die Rente zu kümmern. Ich habe Ihnen im letzten Sommer für einige preußische Staatsförstereien eine Uebersicht über die Bilanzen vor⸗ gelegt. Diese geben das an, was für jedes einzelne Revier auf⸗ gestellt werden muß, um die Frage zu beantworten, wie sich die Verzinsung gestaltert. Ich bin persönlich der Meinung, daß diese Frage jeder Oberförster beantworten muß, bin aber nicht wenig erstaunt gewesen, in dem Vortrag des Forstmeisters Dr. Erdmann über die Stellung der Forstwirtschaft im Rahmen der Staatsverwaltung Preußens, den er in dem Verein preußischer Staatsoberförster am 3. Februar d. J. gehalten hat, ganz etwas anderes zu lesen. Dort ist gesagt:

Es wird nicht viele Oberförster geben, die sich darüber Rechenschaft ablegen, ja die sich überhaupt mit der Frage be⸗ schäftigt haben, wie hoch sich die Verzinsung des ihrer Obhut anvertrauten werbenden Kapitals stellt, welche Faktoren diese Verzinsung bedingen und wie sie durch die Wirtschaftsführung beeinflußt werden kann.

Ich möchte hoffen, daß der Forstmeister Erdmann nicht recht hat. Er fährt dann fort: Mancher Revierverwalter wird in Verlegenheit geraten, wenn er ohne weiteres angeben sollte, wie groß der durchschnittliche Holzvorrat seines Reviers auf der Flächeneinheit ist. (Abg. Barteld: Hört, hört!)

Diese Frage stelle ich Ober⸗

nicht; denn ich würde dem förster Zeit lassen, daß er sich darauf besinnt, und würde also nicht verlangen, daß er mir das ohne weeiteres sagt. Aber im großen und ganzen kann ich nur darauf bestehen, daß die Oberförster auch nach der ökonomischen Seite hin den Anforderungen entsprechen, die man an sie stellen muß. Und ich habe mich gefreut in dem Gutachten der Kommission von Sachverständigen über die Frage der Aufrechterhaltung der Forst⸗ einrichtungsanstalten, das ich dem hohen Hause am 18. Januar v. J. vorgelegt habe, ganz denselben Gedankengang gelesen zu haben, den ich eben ausführte. Dort steht nämlich: Die Kommission sprach die Ansicht aus, daß es im Interesse der Ausbildung jedes Forstverwaltungsanwärters liege, daß ihm Gelegenheit gegeben würde, unter Leitung einer Forst⸗ einrichtungsanstalt mindestens eine Betriebsregelung zu bearbeiten. (Sehr richtig!) Danach soll verfahren werden. Dann wird es, hoffe ich, in Zukunft nicht mehr eintreten, daß man, wie hier Herr Erdmann, sagen kann, daß die Oberförster über diese ökonomische Seite nicht genügend unterrichtet seien.

Eine besondere Würdigung verlangt naturgemäß die Lage unserer Beamten und Arbeiter. Die Zahlen, die ich im letzten Jahre an dieser Stelle über das Diensteinkommen der Förster angegeben habe, sind in der Oeffentlichkeit vielfach angegriffen worden, weil man verschiedener Meinung darüber ist, wie man Dienstaufwandsentschädigung, Deputatholz und Erträge aus der Jagd anrechnen soll. Das ist aber eine Sache, über die sich zwei Leute, wenn sie sich nicht gleich einigen wollen, niemals einigen werden; denn darüber kann man eben verschiedener Meinung sein. Mir kommt es nur darauf an, daß ich mir ein gerechtes Urteil über den Wert dieser Anrechnungen in der Vor⸗ kriegszeit und gegenwärtig mache, und da bin ich eben der Meinung, daß ich vollkommen recht gehandelt habe, wenn ich diese Werte für die Berechnung des Diensteinkommens weg⸗ gelassen habe. Ich bin auch der Meinung, daß ich die Land⸗ wirtschaft weglassen mußte, und finde für dieses Verfahren eine Unterstützung bei den Förstern selbst, die in ihrem Verein ver⸗ schiedener Meinung waren. Im Jahre 1912 haben sie gesagt: das Wirtschaftsland brächte bei etwa der Hälfte der Försterstellen gar keinen Reinertrag, sondern erfordere im Gegenteil noch einen Zuschuß. Im Jahre 1914 haben sie jedoch erklärt, daß der Rein⸗ ertrag des Wirtschaftslandes durchschnittlich auf 600 Mark zu berechnen sei Also schon nach zwei Jahren ist ein ganz anderes Urteil abgegben worden, und das war noch vor dem Kriege, als man diese schwankenden Verhältnisse nicht kannte. Ich bin daher der Meinung, daß man erst recht nicht ein Jahr 1926 mit einem Jahre 1913 vergleichen kann. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) In der Landwirtschaft ist man ja überhaupt gewöhnt, niemals Jahre, sondern Zeiträume miteinander zu vergleichen; mindestens 5 Jahre muß man haben, damit zwei schlechte Jahre ausgeglichen werden können, drei Jahre sind meist zu wenig. Also mit solchen Vergleichen ist nichts anzufangen. Damit habe ich jedoch nicht bestritten, daß es der Landwirtschaft schlecht geht, daß die Landwirtschaft im letzten Jahre vielfach Zuschuß ver⸗ langte (sehr richtig!), und daß die Förster daher in Schulden kommen konnten. Ich weiß auch, daß diese Verschuldung zum Teil daher kommt, daß junge Förster zu viel Geld in ihr Inventar hineingesteckt haben. Ich würde das nicht sagen können, wenn das nicht von der Staatsforstverwaltung als Grund für die Entschuldungsaktion mitgeteilt worden wäre.

Was hobe ich nun angesichts dieser Sachlage getan? Ich habe die Pacht für vas Wirtschaftsland auf 50 der Vorkriegszeit herab⸗ gesetzt (hört, hört!), ich habe ferner von jetzt ab den Zins für den Wirtschaftsvorschuß von 5 auf 4 % verbilligt. Dann haben Sie bereits im Hauptausschuß erfahren, daß eine Anzahl Försterstellen aufgerückt ist. Ich sage weiter, daß es mein Bestreben ist, den⸗ jenigen Förstern, die durch eine große Entfernung von Arzt, Apotheke, Kirche, Schule usw. besondere Aufwendungen haben, einen Ersatz dieser Unkosten zuteil werden zu lassen. Es erscheint dies vorläufig auch nicht im Etat, weil das noch ein Gegenstand der Verhandlung mit dem Herrn Finanzminister ist. Aber ich habe von ihm doch oie Zusicherung erhalten, daß wir auf einen Zuschuß zum Dienstaufwand rechnen können (Bravo!), wenn auch vorläufig nicht in der Höhe, wie ich es gern möchte. 11

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr T yrol. Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin Wilhelmstr 32.

Sechs Beilagen 1 8 (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beil ge.

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die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzetgers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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8

Reichsbankgirokonto.

Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 92

Berlin, Sonnabend, den 9. April, abends.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Exequaturerteilung. v11A“

Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung privater Ver⸗ sicherungsunternehmungen durch die Landesbehörde.

Bekanntmachung über die Notenausgaberechte der Privat⸗ notenbanken.

Bekanntmachung, betreffend Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts.

Bekanntmachung, betreffend von Kreditinstituten.

Bekanntmachung über die Barablösung von Markanleiheklein⸗ beträgen alten Besitzes des Landes Lübeck.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 15 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I und der Nummer 14 Teil II.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Bekanntmachung, betreffend Aenderungen im Bezirk des Landes⸗ kulturamts Hannover.

Deutsches Reich.

Dem Konsul von Honduras in Stuttgart Dr. Ernst Schwarzkopf ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 1

2 88 8 Bekanntmachung,

betreffend die Beaufsichtigung privater Versiche⸗ rungsunternehmungen durch die Landesbehörde.

Auf Grund des § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901. (RGBl. S. 139) bestimme ich im Einvernehmen mit den be⸗ teiligten Landesregierungen, daß bis auf weiteres die Ver⸗ sorgungskasse der Zahnärzte Hamburgs in Hamburg durch die Hamburgische Landesbehörde beaufsichtigt wird.

Berlin, den 9. April 1927.

Der Reichswirtsch

scha J. A.: Ki

ft iss

sminister. e

anntmachung 2 über die Notenausgaberechte der Privatnotenbanken.

Die Notenausgaberechte der Privatnotenbanken für das zweite Kalendervierteljahr 1927 betragen gemäß § 3 Abs. 2 und 3 des Privatnotenbankgesetzes vom 30. August 1924 II S. 246) für die

Beayertsche Notenbank 70 Millionen Reichsmark Sächsische Bank zu Dresden 70 1.“

Württembergische Notenbank 27 . 8 Beadische Bank 171 Berlin, den 8. April 1927. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Reichardt.

Htanlhtm aah über Veränderungen in der Besetzung des Reichs⸗ schiedsamts.

Vom 7. April 1927. R. Sch. 188 A.

1. In der Besetzung des Reichsschiedsamts (zu vergleichen die Bekanntmachungen über die Bildung des Reichsschiedsamts vom 4. Dezember 1924 und über Veränderungen vom 17. No⸗ vember 1925 und 10. Juli 1926 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 292 vom 11. Dezember 1924, Nr. 274 vom 23. No⸗ vember 1925, Nr. 162 vom 15. Juli 1926 —, Amtliche Nach⸗ richten des Reichsversicherungsamts 1924 Seite 215, 1925 Seite 361, 1926 Seite 373) sind folgende Veränderungen ein⸗ getreten:

1. Von den Spitzenverbänden der Aerzte ist gewählt worden an Stelle des ausgeschiedenen Geheimen Sanitätsrats Dr. Dippe

zum Mitglied im Ehrenamt . der Dr. Schneider in Potsdam, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 44, der als stellvertretendes Mitglied hiermit ausscheidet, ferner zum stellvertretenden Mitglied im Ehrenamt 8 der Dr. Alfred Scheyer in Berlin O. 34, Königsberger Straße 22. v11“

nzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung ode

einschließlich des Portos abgegeben.

II. Von den Spitzenverbänden der Krankenkassen ist gewählt worden an Stelle des verstorbenen Direktors Albert Kohn zum stellvertretenden Mitglied im Ehrenamt 8

der Geschäftsführer des Hauptverbandes Deutscher Kranken⸗ kassen Fritz Bohlmann in Charlottenburg, Berliner Straße 137.

2. Die Amtsdauer 368 n. Abs. 4 der Reichsversiche⸗ rungsordnung) rechnet für Dr. Schneider und Dr. Scheyer vom 10. Oktober 1926, für den Verbandsgeschäftsführer Bohl⸗ mann vom 1. April 1927 ab.

Berlin, den 7. April 1927.

der Präsident des Reichsversicherungsamts

Schäffer.

3 Bekanntmachung, betreffend Zulassung von Kreditinstituten.

Der Pachtkredit⸗Ausschuß hat beschlossen, gemäß § 17 des Gesetzes, betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter, vom 9. Juli 1926 (RGBl. 1 S. 399, 412), folgende Kreditinstitute zuzulassen:

Preußische Zentralgenossenschaftskasse, Berlin,

Brandenburgischer Sparkassen⸗ und Giroverband, Berlin, Deautsche Landmannbank A. G., Berlin, Firma Wolff Schmul, Berlin, Braunschweigische Staatsbank, Braunschweig, Kommunaler Giroverband, Breslau, 1

Bank der Landwirte A. G., Corbach i. Walde

Hessische Landesbank, Darmstadt,

Hessischer Sparkassen⸗ und Giroverband, Darmstadt, Landwirtschaftlicher Kreditverein Sachsen, Dresden, Sparkassen⸗Giroverband, Hannover, 8. Kommunaler Spar⸗ und Giroverband für die Ostmark, Koͤnigs⸗ verg i. Pr., Erbländischer Ritterschaftlicher Kreditverein, Leipzig,

Lübecker Getreidekredit Aktiengesellschaft, Lübeck,

Sparkassen⸗ und Giroverband, Magdeburg,

Landesbank der Provinz Westfalen, Münster i. W.,

Genossenschaftsbank des schles. Bauernvereins e. G. m. b. H.,

Neisse,

Provinzialbank Oberschlesien, Ratibor, 1

Provinzialbank Grenzmark Posen⸗Westpreußen, Schneidemühl,

Württembergischer Sparkassen⸗Giroverband, Stuttgart.

Berlin, den 8. April 1927. Der Vorsitzende des Pachtkredit⸗Ausschusses: Graf von Baudissin.

ch, ““

.“

SBekannimae über die Barablösung von Markanleihe⸗ kleinbeträgen alten Besitzes des Landes

Lübeck.

Auf Grund des § 45 der Lübeck. Verordnung über die Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes vom 6. Juli 1926 (Reichsanzeiger Nr. 158) wird nachstehendes Angebot ver⸗ öffentlicht: 1

Im Inlande wohnende Anleihegläubiger deutscher Reichs⸗ angehörigkeit, die Lübeckische Staatsanleihe im Gesamtwerte von weniger als 1000 GM haben, erhalten auf Antrag: 1

a) bei Bedürftigkeit (Einkommen im Jahre 1926 nicht über

800 RM) eine Barablösung in Höhe von 15 RM für Mark⸗ anleihen im Werte von je 100 GM, 8

) eine Barablösung von 8 RM für Markanleihen im Werte von je 100 GM, sofern das Einkommen im Jahre 1926 den Betrag von 1500 RM nicht überschritten hat.

Der Goldwert der 4 % Lübeck. Staatsanleihe von 1919 beträgt: 8 für Stücke mit dem Ausgabedatum des 1. April 1919

100 =— 27,20 GM, für Stücke mit dem Ausgabedatum bis 10. November 1919 100 = 8,11 GM. Die Barablösung stellt sich mithin für je 100 Nennbetrag: a) für Stücke mit dem Datum des 1. April 1919: bei einem Fahreseinkommen bis 800 RM auf 4,08 RM, bei einem Jahreseinkommen bis 1500 RM auf 2,18 RM, ) für Stücke mit dem Datum des 10. November 1919: bei einem Jahreseinkommen bis 800 RM auf 1,22 NM, bei einem Jahreseinkommen bis 1500 RM auf 0,64 RM. Anleiheablösungsschuld und Auslosungsrechte über je 12,50 RM, die der Anleihegläubiger bereits als Anleihealtbesitzer erhalten hat, stehen Eüta üs hleicen des Landes Lübeck im Gold⸗ werte von 500 GM gleich.

Aus bar abgelösten Markanleihen gläubiger weitere Rechte nicht zu.

Für die Entscheidung über die Bedürftigkeit und ss die

stehen dem Anleihe⸗

Berechnung des Einkommens gilt § 19 des Gesetzes über die Ab⸗ lösung Ffhentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (R.⸗G.⸗Bl. I,

r vorherige Einsendung des Betrages

II.

Die Anträge auf Barablösung können nur innerhalb einer Ausschlußfrist vom 11. April bis 30. Juni 1927 gestellt werden.

Antragsberechtigt ist der Gläubiger der bar abzulösenden Markanleihen. 8

Die Anträge sind an die Lübeckische Staatsschuldenverwal⸗ tung zu richten. 86 8 1

Der Antragsteller hat im Antrage seine Staatsangehörigkeit, seinen Wohnort, den Nennbetrag der abzulösenden Anleihe, die Bezeichnung derselben sowie die Höhe und Quellen seines Ein⸗ kommens im Jahre 1926 anzugeben. Soweit die Einkünfte den Betrag von 800 RM übersteigen und die höhere Barablösung (15 RM) beantragt wird, ist zu begründen, weshalb einzelne Teile des Einkommens außer Ansatz zu bleiben haben. 19 Abs. 2 des Anleiheablösungsgesetzes.)

Den Anträgen sind die Stücke nebst Zinsscheinbogen und Zinserneuerungsscheinen, die über den Altbesitz und eine Bescheinigung über die Höhe des Einkommens im Kalender⸗ jahr 1926 beizufügen. Soweit für Stücke, die zur Geltend⸗ machung der Rechte des Anleihealtbesitzers an anderer Stelle eingereicht sind, die Barablösung begehrt wird, ist diese Stelle genau zu bezeichnen.

Gegen den ablehnenden Bescheid der Staatsschuldenverwal⸗ tung ist eine Beschwerde nicht zulässig. Lübeck, den 7. April 1927. Die Finanzbehörde.

N

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält:

das Gesetz über die Vergütung der Besatzungsleistungen und Vermögensschäden (Besatzungsleistungsgesetz), vom 5. April 1927,

die Bekanntmachung über die Anlegung von Mündelgeld, vom 25. März 1927, ddie Achte Verordnung des Reichsministers der Finanzen zur Aus⸗ führung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen, vom 28. März 1927,

die Zweite Verordnung zur Aufhebung von Einschränkungen öffentlicher Bekanntmachungen, vom 28. März 1927,

die Bekanntmachung über die Anlegung von Mündelgeld, vom 1. April 1927.

die Verordnung über die Ausdehnung des ersten Hauptfest⸗ stellungszeitraums auf Grund des Reichsbewertungsgesetzes, vom 4. April 1927,

die Verordnung des Reichspräsidenten über die Aufhebung von Maßnahmen, die auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung ge⸗ troffen sind, vom 5. April 1927.

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 75 Rpf. Berlin, den 4. April 1927. 2 Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Bektannimagh D““ Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält: * die Verordnung zur Anlage C der Eisenbahnverkehrsortnung, vom 31. März 1927, 8 die Bekanntmachung über den am 5. Juli 1912 in Londo unterzeichneten Internationalen Funkentelegraphenvertrag. vot 31. März 1927, die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mu und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 31. März 1927. Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 15 Rpf. Berlin, den 4. April 1927. 8 Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenbe

Preußen.

Ministerium des Inn r gh Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 10. März 1927 dem Installateur Franz Voets in Düsseldorf die Erinnerungsmedaille für R Gefahr verliehen. 1

Der Regierungsrat Landrat ernannt worden.

Ministerium für Landwirtsch und Forsten.

Bekanntmach ut g.

Auf Grund des 8 des Gesetzes über - behörden vom 3. Juni 1919 (Gesetzsamml. S. 101) treten in Abänderung meiner Bekanntmachungen vom 1. Oktober 1919

Lan ees 2