1927 / 99 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

[9338] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Georg Schachmann & Co. Fahrräder Nähmaschinen in Berlin N. 54, Linienstr. 65, klagt gegen den Herrn Fritz Anbuhl, jetzt unbekannten Aufenthalts.

früher in Berlin NW 40, Werftstr. 10. unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr für ein am 28 August 1926 zum Preise von 150 unter Eigentums⸗ vorbehalt gekauftes Fahrrad noch 135 verschulde, mit dem Antrag auf Ver⸗ urteilung zur Zahlung von 135 nebst 7 % Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung oder im Unvermögensfalle zur e des gelieferten Fahrrads Marke Opel Nr. 1 000 641 und Zahlung von 60 ℳ. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 1, auf den 13. Juli 1927, vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstraße 15, Zimmer 152/154, I. Stock, geladen. Die winlaffunsfrif ist auf 3 Wochen fest⸗ gesetzt.

Berlin, den 20. April 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts 8 Berlin⸗Mitte. Abteiluna 1.

[9340] Oeffentliche Zustellung.

Die Rechtsanwälte P. A. Smith und Dr. M. Leo, Dr. C. Diederichsen und Dr. Rud. Mueller zu Hamburg, Möncke⸗ bergstraße 22 1, klagen gegen den Wil⸗ elm Kappey, früher in Hamburg, halstraße 25 bei Preuksch, jetzt un⸗ ekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage, den Beklagten vorläufig voll⸗ streckbar zur Zahlung von RM 116,60 einhundertundsechzehn Reichsmark 60 Bfennig) zu verurteilen unter der Be⸗ Peei. daß der Beklagte für die Cahrnehmung seiner Interessen in ver⸗ schiedenen Rechtsstreitigkeiten diesen Be⸗ rag als Teilbetrag schulde. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Hamburg, Zivilabteilung 6, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Zimmer 104, auf Freitag, den 21. Oktober 1927, vormittags 9 ¼ Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist t auf einen Monat bestimmt worden. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.

Hamburg, den 9. April 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

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4. Verlosung 8 von Wertpavpieren.

[9733] Blancke⸗Werte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin⸗Merseburg.

I. Unter Bezugnahme auf unsere

uͤndigungsbekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und in den Leipziger Neuesten Nachrichten vom 7. März 1927 geben wir hiermit bekannt, daß uns die von uns an⸗ gerufene Spruchstelle die Barablösung unserer 5 % igen Teilschuldverschreibungen von 1921 zum 30. Junt d. J gestattet und den Ablösungsbetrag auf RM 3,48 für je nom. PM 1000 festgesetzt hat. Dieser Betrag erhöht sich um die Zinsen für 1925, 1926 und 1927 abzüglich Kapital⸗ ertragsteuer auf NM 3,75 für jede Teilschuldverschreibung über nom. PM 1000. Die Einlösung erfolgt, und zwar schon jetzt, ausschließlich durch die Allgemeine Deutsche Credit⸗ Anstalt in Leipzig.

11. Wir kündigen hiermit unsere 7 % ige Teilschuldverschreibungsanleihe (Goldan⸗ leihe) von 1924 zur Rückzahlung auf den 2. Januar 1929. Die Einlöfung der Teilschuldverschreibungen erfolgt zum Nenn⸗ wert gegen deren Rückgabe bei der All⸗ gemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzüg.

Berlin, den 23. April 1927. Blancke⸗Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alfr. C. Blancke.

5. Kommanditgefell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gefellschaften und Deutsche

Kolonialgesfellschaften.

Die Bekanntmachungen über

Verlust von Wertpapieren

den sich ausschließlich in abteilung 2.

den befin⸗ Unter⸗

Norddeutsche Kohlen⸗ und Cokes⸗ [9736] Werke A.⸗G.

Die auf den 5. Mai d. J., vormittags 11 Uhr, angesetzte Generalversammlung wird hiermit abberufen. Einladung zu einer zu einem späteren Zeitpunkt statt⸗ findenden Generalversammlung wird er⸗ gehen.

Hamburg, den 26. April 1927. Der Vorstand

[9455]% Gebr. Rosenberg Holz⸗Aktien⸗ gesellschaft, Köln.

Die Herren Arthur Graf von Bothmer. Forstmeister a. D., Lauenbrück. Kreis Harburg, und Siegfried Rosenberg, Wien, sind aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft ausgeschieden. In der außerordent⸗ lichen Generalversammlung vom 20. April 1927 wurden dem Aufsichtsrat. zugewählt die Berren Karl Erwin Maron, Zürich, und Hans May, Berlin.

Köln, den 26. April 1927.

Der Vorstand. Paul Rosenberg.

97377 Barmer Baugesellschaft für Arbeiterwohnungen A. G, Barmen. Betr. Hauptversammlung.

Die auf den 9. Mai 1927 einberusene ordentliche Hauptversammlung findet nicht statt Die diesjaährige Hauptversamm⸗ lung wird hiermit auf Mittwoch, den 25. Mai 1927, abends 6 Uhr, mit der gleichen Tagesordnung wie für den 9. Mai 1927 betanntgegeben ebenfalls in der Konkordia emberufen.

Barmen, den 27. April 1927.

Der Vorstand. Otto Walter Erbslöh. Kom.⸗Rat Th. Hinsberg.

Eduard Molineus.

[9387) Franz Herrmann, Erfurter Leder⸗Aktiengesellschaft,

1 Erfurt.

Zur fünften ordentlichen General⸗ versammlung am 27. Mai 1927, nachmittags 4 Uhr, in „Rohrs Theater⸗ garten“ in Erfurt, Walkmühlstraße 13, laden wir unsere Aktionäre hiermit ein.

Tagesordnung

1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstands nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung und der Bilanz sowie des Prüfungsberichts des Aussichtsrats.

Beschlußfassung über Genehe nigung der Jahresbilanz, der Gewinnver⸗ teilung und Vergütung an den Auf⸗ sichterat.

3. Beschlußfassung über Entlastung des

Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Aufsichtsratswahlen.

Die Aktionäre, welche an der General⸗ versammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien oder die über dieselben lau⸗ tenden Depotscheine der Rerchebank oder eines deutschen Notars spätestens drei Tage vor der Generalversammlung den Tag der letzteren sowie den der Hinterlegung nicht mitgerechnet bis zum Schluß der Generalversammlung bei dem Vorstand oder dem Bankhaus Adolph Stürcke in Erfurt hinterlegen. Die Devpotscheine (Beicheinigung) müssen die Nummern oder sonstige besondere Kennzeichen der Aktien enthalten.

Erfurt, den 28. April 1927.

Franz Herrmann Erfurter Leder⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Franz Herrmann.

[9365] Elektrizitäswerk und Straßen⸗ bahn Braunschweig A. G.

Einladung zur Generalversammlung.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der in Braunschweig im Elektrizitäts⸗ werk, Wilhelmstraße 22 b stattfindenden 45. ordentlichen Generalversamm⸗ lung auf Freitag, den 27. Mai 1927, nachmittags 5 Uhr, eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Vermögensübersicht und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1926; Be⸗ schlußfassung über die Verwendung des Reingewinns; Erteilung der Ent⸗ lastung an den Aufsichtsrat und Vorstand.

2. Wahlen zum Aufsichtsrat.

3. Aenderung des § 24 der Satzungen, bezüglich Hinterlegung der Aktien.

4. Verschiedenes.

Einlaßkarten zur Generalversammlung werden gegen Niederlegung der Aktien oder der darüber lautenden Hinterlegungs⸗ scheine der Reichsbank oder eines Notars bis 24. Mai 1927 verabfolgt in Braun⸗ schweig bei der Gesellschaftskasse oder der Braunschweigischen Bank und Kredit⸗ anstalt, der Deutschen Bank und der Stadthauptkasse, in Berlin bei der Deut⸗ schen Bank und der Berliner Handels⸗ Gesellschaft, an welchen Stellen auch vom 13. Mai ab der Geschäftsbericht eingesehen werden kann.

Braunschweig, den 25. April 1927.

Der Vorstand.

[9366] Chemische Fabrik von Heyden, Aktiengefellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir zu der am Mittwoch, den 25. Mai 1927, vormittags 11 ½ Uhr, in der Dresdner Bank in Dresden, Jo⸗ hannstr. 3, stattfindenden achtund⸗ zwanzigsten ordentlichen Hauptver⸗ sammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vortrag des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für 1926.

2. Genehmigung der Bilanz und der Anträge über die Gewinnverteilung,

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Abänderung des § 13 der Satzung (betr. Hinterlegung von Aktien für die Hauptversammlungen).

Zur Ausübung des Stimmrechts müssen die Aktien oder die Bescheinigungen über die bei einem deutschen Notar geschehene Hinterlegung wenigstens drei Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder bei der Dresdner Bank in Dresden oder Berlin oder bei der Pank des Berliner Kassen⸗Vereins in Berlin oder beim Dreedner Kassenverein Aktiengesellschaft, Dreeden (letztere beiden Stellen nur für Mitglieder des Effekten⸗Girodepots) hinter⸗ legt werden.

Die Hinterlegungsscheine gelten Ausweis.

Radebeul, den 25. April 1927.

Chemische Fabrik von Heyden,

Aktiengesellschaft.

als

R. Vorländer. Dr. Lax.

Allgemeine Versicherungs⸗Gesell⸗

schaft für See, Fluß⸗ und Land⸗

transport in Dresden.

Wir laden hiermit die Aktionäre unnerer Gesellschaft zu der am Sonnabend, den 21. Mai 1927, mittags 12 Uhr, im Hause der Gesellschaft in Dresden, Johann⸗ Georgen⸗Allee 5, stattfindenden sechsund⸗ sechzigsten ordentlichen Generalver⸗ sammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands für das Jahr 1926 mit den Bemerkungen des Aussichtsrats.

.Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗

und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1926 Bericht des Prüfungsausschusses über die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Be⸗ schlußfassung über die Verwendung des Gewinns.

5. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat.

7. Wahl des Prüfungsausschusses.

Diejenigen Aktionäre, welche in der Generalversammlung ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben die auf ihren Namen eingetragenen Aktien ohne Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheine oder die darüber von einem deutschen Notar oder einer Bank ausgestellten Hinterlegungescheine spätestens am siebenten Tag vor der Ge⸗ neralversammlung in Dresden bei der Gesellschaftstasse, Johann⸗Georgen⸗Allee 5, oder in Berlin bei der Gesellschaftskasse, Königin⸗Augusta⸗Straße 10 11, bis zum Tage nach der Generalversammlung zu hinterlegen.

Dresden / Berlin, den 23. April 1927.

Der Vorstand. [9046] Schersath. Dürholz.

Kaufftelle der landwirtschaftlichen Genofsenschaften, A.⸗G.

Die Aktionäre unserer Gesfellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 17. Mai d. J., vormittags 11 ½ Uhr, im kleinen Saal des Gustav⸗Siegle⸗Hauses in Stuttgart, Leonhardsplatz 28, statt. findenden ordentliche Generalversamm⸗ lung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Ver⸗ für das Geschäftsjahr

2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bitanz und über die Ge⸗ winnverteilung.

3. Entlastung des Vorstands, Ver⸗ waltungsrats und Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimm⸗ rechts sind befugt:

a) diejenigen Inbaber von auf Namen lautenden Aktien, welche ihre Teil⸗ nahme spätestens am dritten Werk⸗ tage vor der Versammlung am Sitze der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben, dieijenigen Besitzer von auf den In⸗ haber lautenden Stammaktien, welche spätestens am dritten Werktage vor der Versammlung bei der Landw. Genossenschafts⸗Zentralkasse, e. G. m. b. H. in Stuttgart, oder der Württ. Landwirtschaftsbank, G. m. b. H. in Stuttgart, ihre Aktien oder einen mit Angabe der Aktiennummer versehenen Hinterlegungsschein der Reichsbank oder eines deutschen Notars hinter⸗ legt haben. [9418]

Stuttgart, den 26 April 1927.

Kaufstelle der landwirtschaftlichen

Genossenschaften. A.⸗G. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Dr. Ströbel.

[9043] Transatlantische Güterversiche⸗ rungs⸗Gesellschaft in Berlin.

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der Freitag, den 20. Mai 1927, mittags 12 Uhr, im Hause der Gesellschaft in Berlin, Königin⸗Augusta⸗Straße 10— I1, statt⸗ findenden sechsundfünfzigsten ordent⸗ lichen Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands für das Jahr 1926 mit den Bemerkungen des Aufsichtsrats.

2. Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1926.

Bericht des Prüfungsausschusses über die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Beschlußfassung über die Verwendung des Gewinns.

5. Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats. 8

6. Wahlen zum Aufsichtsrat.

7. Wahl des Prüfungsausschusses.

Diesenigen Aktionäre, welche in der Generalversammlung ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben die auf ihren Namen eingetragenen Aktien ohne Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheine oder die darüber von einem deutschen Notar oder einer Bank ausgestellten Hinterlegungsscheine spätestens am siebenten Tag vor der Gene⸗ ralversammlung in Berlin bei der Ge⸗ sellschaftskasse, Königin⸗Augusta⸗Straße 10 11, oder bei der Deutschen Bank, Berlin W. 8, Behrenstraße 9 13, bis zum Tage nach der Generalversammlung zu hinterlegen.

Berlin, den 23. April 1927.

Der Vorstand.

Schersath. Dürholt.

[8978] Thüringer Mützenfabrik Akt.⸗Ges. in Lig., Herlin 0. 34.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 19. Mai 1927, nachmittags 6 Uhr, im Hause Borxhagener Str. 16 in Berlin stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1 Vorlegung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 1926 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

2. Genehmigung der Bilanz und Be⸗ schlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

3. Entlastung an Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Genehmigung der Liquidations⸗ eröffnungsbilanz.

Aktionäre, die in der Versammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien nach § 11 der Satzungen spä⸗ testens am zweiten Werktage vor dem Tage der Generalversammlung bei der Gesellschaftskasse, Berlin O. 34, Box⸗ hagener Str 16, oder bei einem Neotar zu hinterlegen. Die Hinterlegungsscheine müssen die hinterlegten Aktien nach ihren Unterscheidungsmerkmalen bezeichnen und überdies muß darin bescheinegt sein, daß die Aktien bis zum Schluß der General⸗ versammlung in unserem Gewahrsam bleiben. Bevollmächtigte bedürfen schrift⸗ licher Vollmacht.

Berlin, den 25. April 1927.

Der Aufsichtsrat.

[(8129] Krankenheiler Jodquellen⸗ Aktiengesellschaft, Bad Tölz.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 19. Mai 1927, vormittags 12 Uhr, in den (Geschäftsräumen der Gesellschaft in Bad Tölz stattfindenden ordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts der Jahresbilan für das Geschäftsfahr 1925/26 mit Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung.

Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz mit der Gewina⸗ und Verlustrechnung.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Satzungsänderungen: Die Satzung soll geändert werden in § 12 durch Einfügung des Vorbehalts der Zu⸗ stimmung des Aufsichtsrats für die Anstellung technischer Beamter, in § 13 durch Abänderung der Ziffer 5000 in 1000 RM. in § 18 durch Ermäßigung der Vergütung des Auf⸗ sichtsrats, in § 24 Abs. II durch Neufassung der Bestimmungen über die Sitzungsprotokolle des Aufsichts⸗ raté.

5. Satzungsgemäße Neuwahl von Auf⸗ sichtsratsmitgliedern.

6. Verschiedenes.

Nur diejenigen Aktionäre sind in der Generalversammlung stimmberechtigt, die ihren Aktienbesitz spätestens bis zum 15. Mat 1927 nachgewiesen haben. Der Nachweis erfolgt dadurch, daß der Aktionär bei der Gesellschaft entweder seine Aktien selbst oder ein beglaubigtes Verzeichnis über seinen Aktienbesitz vorlegt; die Beglaubt⸗ gung kann entweder öffentlich oder durch eine Bank oder durch eine öffentliche Spar⸗ tasse erfolgen. 8

Bad Tölz, den 7. April 1927.

Krankenheiler Jodquellen A.⸗G.

in Bad Tölz. Der Aufsichtsrat. Der Vorsitzende: Dr. Warmuth.

[9380] Spar⸗ & Vorschuß⸗Verein A.⸗G. in Bad Schwartau.

In der ordentlichen Generalversamm⸗ lung unserer Aktionäre vom I11. März 1927 ist u. a. beschlossen worden, das Stammkapital unserer Gesellschaft um RM 150 000 durch Ausgabe von

RM 150 000 Inhaberaktien

mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 192 zu erhöhen.

Die neuen Aktien sind von einem Kon⸗ sortium mit der Verpflichtung übernommen worden, sie den bisherigen Aktionären zu nachstehenden Bedingungen zum Bezuge anzubieten.

Es können bezogen werden:

auf zus. RM 100 alte Aktien eine neue

Aktie von RM 100, auf zus. RM 1000 alte Aktien eine neue Aktie von RM 1000 zum Kurse von 115 % zuzüglich Börsen⸗ umsatzsteuer. Der Bezugspreis ist bei der Zeichnung zu entrichten.

Vorbehaltlich der Eintragung der durch⸗ geführten Kapitalserhöhung in das Handels⸗ register fordern wir hierdurch im Namen des Konsortiums unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht bei Vermeidung des Aus⸗ schlusses bis zum 14. Mai 1927 einschließ⸗ lich während der Geschäftsstunden bei uns auszuüben.

Zur Ausübung des Bezugsrechts sind die Mäntel der alten Aktien mit einem zahlenmäßig geordneten Nummernver⸗ zeichnis bei uns einzureichen.

Die Ausgabe der neuen Aktien wird baldmöglichst gegen Rückgabe der über die Bezahlung erteilten Kassenquittungen erfolgen.

Wir sind bereit, soweit möglich, auch den Besitzern von Aktien im Nennbetrage von weniger als RM 100 einen ent⸗ sprechenden Bezug zu ermöglichen. Spar⸗ u. Vorschuß⸗Verein A.⸗G. in Bad Schwartau.

[7737]

Die Aktionäre unserer Geessellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 19. Mai 1927, nachmittags 2 Uhr, im Hotel Karserhof zu Ravens⸗ burg stattfindenden ordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Beschlußkassung über die Veräußerung des Bürogebäudes der Firma, des Warenlagers und der Außenstände.

2. Beschlußtassung über die Verwertung der Arbeiterhäuser und eines Bau⸗ platzes

Ravensburg, den 21. April 1927. J. G. Roth Aktiengesellschaft i. L.

Der Liquidator: Karl Hosch.

[7738]

In der a⸗o. Generalversammlung vom 15. November 1926 ist Herr Direktor Paul Mebus, Cottbus Bahnhosstr. 25, in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Herr Stadtrat Dr. Joh. Krüger, Dresden, Waisenhausstr. 20, ist mit dem 31. Dezember 1926 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Den Vorsitz des Aursichts⸗ rats hat Herr Bankier Hans Sponholz, Berlin C. 19, Jerusalemer Str. 25, über⸗ nommen.

Niederlausitzer Automobi! Aktien⸗

gesellschaft, Cottbus. Der Vorstand.

[9454]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Montag, den 23. Mai 1927, vormittags 11 Uhr, im Hotel Continental, Berlin, Neustädtische Kirch⸗ straße 6/7. stattfindenden ordentlichen Generalversammlung hierdurch ein⸗ geladen.

Tagesordnung:

1. Beschlußfassung über Aenderung der Satzungen, beneffend § 1 (Aenderung der Firma) § 2 (Aenderung des Gegenstandes des Unternehmens) §§ 19, 20 und 31 des neugefaßten Gesell⸗ schaftsvertrags (betr. die Befugnisse und Entschädigung des Aufsichtsrats). Vorlegung der Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1926, Beschlußfassung über den Reingewinn und Geschäfts⸗ bericht des Vorstands.

3. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

4. Verschiedenes.

Die Attionäre, die an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihren Aktienbesitz, hinsichtlich dessen sie ein Stimmrecht ausüben wollen, spätestens am Tage vor der Versammlung bei der Geesellschaftskasse, Berlin C. 2, An der Stechbahn 3 4, oder bei einem Notar mit doppeltem Nummernverzeichnis zu hinterlegen. Der Hinterlegungschein gilt als Eintrittskarte zur Versammlung. Zur Vertretung in der Generalversamm⸗ Tung ist schriftliche Vollmacht erforderlich.

Berlin, den 28. April 1927.

Deutsch⸗Kumänische

Petroleum⸗Aktiengefellschaft. Der Vorstand. Grumbach.

042 Sächsische Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft in Dresden.

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der Sonnabend, den 21. Mai 1927, nachmittags 12 Uhr, im Sitzungsaal der Gesellschaft in Dresden, Johann⸗Georgen⸗Allee 5, stattfindenden vierundsechzigsten ordentlichen Ge⸗ neralversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des

Vorstands für das Jahr 1926 mit den Bemerkungen des Aufsichtsrats. Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1926. Bericht des Prüfungsausschusses über die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Beschlußfassung über die Verwendung des Gewinns.

5. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat.

7. Wahl des Prüfungsausschusses.

Diejenigen Aktionäre, welche in der Generalversammlung ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben die auf ihren Namen eingetragenen Aktien ohne Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheine oder die darüber von einem deutschen Notar oder einer Bank ausgestellten Hinterlegungescheine spätestens am siebenten Tag vor der Ge⸗ neralversammlung in Dresden bei der Gesellschaftskasse, Johann⸗Georgen⸗Allee 5, oder in Berlin bei der Gesellschaftskasse, Königin⸗Augusta⸗Straße 10— 11, bis zum Tage nach der Generalversammlung zu hinterlegen.

Dresden / Berlin, den 23. April 1927.

Der Vorstand. Schersath. Dürholz.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering. Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, ilhelmstraße 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

Der Bezugspreis beträgt vwierteljährlich 9,— Neichsmarh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Reichsmark.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmarhk.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzetgers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Reichsbankgirokonto.

Berlin, Freitag, den 29. April, abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Nr. 99.

8

——

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeigers“ liegt eine Steuerkurs⸗Beilage bei, in der eine Bekanntmachung über die Festsetzung von Steuerkursen für die Feststellung der Einheitswerte auf den Beginn des 1. Januar 1927 nebst den der Feststellung zugrunde zu legenden Steuerkursen ent⸗ halten sind. Von den Nichtabonnenten des Blattes kann diese Beilage nur vom Verlag Hertelscher Cours⸗Bericht, G. m. b. H. in Berlin SW. 19, Beuthstraße 6, bezogen werden. Bestellungen sind also nur dorthin und nicht an die Geschäftsstelle des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ zu richten.

8

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ausführungsbestimmungen zu § 9 der Verordnung über die Arbeitszeit.

Ergänzung der Ausführungsbestimmungen vom 117. April 1924 zur Verordnung über die Arbeitszeit.

Mitteilung über die Ausgabe der Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1927.

Aufhebung des Verbots eines Filmstreifens.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 21 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II.

Deutsches Reich. Ausführungsbestimmungen

zu § 9 der Verordnung über die Arbeitszeit.

Vom 29. April 1927..

Auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Arbeitszeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1927 (RGBl. I S. 110) wird hiermit nach Zu⸗ stimmung des Reichsrats bestimmt:

Als Vorbereitungs⸗ und Ergänzungsarbeiten im Sinne des 8 9 Abs. 1 der Verordnung über die Arbeitszeit sind anzusehen: 1. Bedienung von Kraft⸗, Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗ und Auf⸗ zugsanlagen, Oefen und ähnlichen Betriebseinrichtungen omzi Pflege von Arbeitstieren, soweit die Arbeit außerhalb er in dem Betriebe oder der Betriebsabteilung allgemein bestehenden Arbeitszeit erforderlich ist, um den vollen Be⸗ trieb in der nächsten Schicht aufzunehmen, einschließlich der Beaufsichtigung dieser Arbeiten; Vorbereitung von Hilfsstoffen und Instandsetzung von Hilfsgeräten und son tigen Betriebseinrichtungen, soweit sich die Arbeit während des regelmäßigen Betriebes nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen läßt und soweit sie erforderlich ist, um den vollen Betrieb in der nächsten Schicht aufzunehmen, einschließlich der Beauf⸗ sichtigung dieser Arbeiten; Reinigung und Instandhaltung von Betriebsräumen, Ma⸗ chinen, ee und anderen Betriebseinrichtungen, soweit ich die Arbeit während des regelmäßigen Betriebs nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen läßt, einschließlich der Beaufsichtigung dieser Arbeiten; Arbeiten von Vorarbeitern, Werkführern und sonst bei Beaah der Arbeitnehmer oder des Arbeitsvor⸗ ganges Beteiligten, soweit ihre Tätigkeit unerläßlich ist, um Arbeiten vorzubereiten oder Shs her oder die fo

die 2 genden Schichten

Arbeit zweier unmittelbar aufeinander zu verbinden.

Die unter Nr. 1 bis 4 angeführten Arbeiten sind nur als Vorbereitungs⸗ und Ergänzungsarbeiten anzusehen, als sie insgesamt die Dauer von einer Stunde täglich oder, sofern es sich um Arbeiten auf Grund der Nummern 1 oder 2 allein oder im

usammentreffen mit Ausnahmen auf Grund einer der übrigen Kummern handelt, die Dauer von zwei Stunden täglich nicht überschreiten. 8 86

§ 2. Diese Bestimmungen treten am 1. Mai 1927 in Kraft. Berlin, den 29. April 1927. Der Reichsarbeitsminister. J. VB. Dr. Geib.

einschließlich des Portos abgegeben.

Ergänzung der Ausführungsbestimmungen vom 17. April 1924 zur Verordnung über die Arbeitszeit. Vom 29. April 1927.

Auf Grund des § 15 Abs. 1 der Verordnung über die Arbeitszeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1927 (RGBl. 1 S. 110) wird hiermit nach Zu⸗ stimmung des Reichsrats folgendes bestimmt:

Artitel

Zus 6a. In dem Verfahren zur Entscheidung von Streitig⸗ keiten über die Vergütung nach Abs. 3 sind die Beteiligten stets zu ören. In geeigneten Fällen kann die Anhörung au enc den Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses, den Gewerbeaufsichts⸗ beamten oder andere behördliche Stellen erfolgen. Bei der An⸗ hernh ist zu versuchen, eine Vereinbarung unter den Parteien 9

erbeizuführen.

Die Regelung durch den Schlichter schließt eine spätere ab⸗ weichende Vereinbarung der am Streit beteiligt gewesenen Parteien nicht aus. Auch der Schlichter selbst kann auf Antrag seine Entscheidung über die Vergütung ändern, wenn eine wesent⸗ 8698 Veränderung der maßgebenden Perhaltnisse dies notwendig macht.

Die Entscheidung des Schlichters nach Abs. 3 ist in einem Rechtsstreit der Beteiligten über die Vergütung auch für das Gericht (gegebenenfalls das Gewerbe⸗ oder das Kaufmanns⸗ ericht, vom 1. Juli ab das Arbeitsgericht) bindend. Liegt eine Gesamtvereinbarung oder eine bindende Regelung durch den Schlichter nicht vor und kommt eine Vereinbarung unter den Beteiligten nicht zustande, so hat das Gericht in einem derartigen Rechtsstreit auch über die Form, die Höhe und die Art der Be⸗ rechnung der Vergütung selh tändig zu entscheiden.

Die Anordnung des Reichsarbeitsministers nach Abs. 5 setzt voraus, daß der Ausgleich der Arbeitszeit durch bindenve Ver⸗ einbarung lür die Dauer der Anordnung rechtlich gesichert ist. Tarifvereinbarungen oder sonstige Unterlagen, die dies dartun, und Nachweise über die Zahl der Beschäftigten in den ver⸗ schiedenen Zeiten des Jahres sind dem Antrage beizufügen.

Zu § 9 Der 8§9 gibt keine selbständige Ausnahmemöglichkeit, sondern regelt lediglich für die auf den sonntgen Bestimmungen beruhenden Ausnahmefälle das Ausmaß der Arbeitszeit⸗ verlängerung. Sobald die Arbeit über zehn Stunden ausgedehnt werden soll, erfordert die Verlängerung, abgesehen von den Vor⸗ bereitungs⸗ und Ergänzungsarbeiten, eine besondere Genehmigung. Dabei hat die für die Genehmigun zufansge Behörde u prüfen, ob die Mehrarbeit nach den §§ 3 bis 7 zulässig ist.

eruht die Mehrarbeit auf § 6, so kann die Genehmigung zur Ueberschreitung der Zehnstundengrenze nach § 9 mit der Ge⸗ nehmigung zur Mehrarbeit nach § 6 verbunden werden

Auch wenn die Mehrarbeit tarifvertraglich vereinbart ist, so ist eine Genehmigung zur Ueberschreitung der Zehnstundengrenze nur möglich, wenn die Einhaltung der Voraussetzungen des 9 fest⸗ teht. Der Tarifvertrag muß also die Fälle, in denen die Zehn⸗ tundengrenze überschritten werden kann, so umschreiben, daß ihre

usnahmeeigenschaft und ihre Notwendigkeit aus dringenden Gründen des Gemeinwohls klar ersichtlich sind. In allen anderen Fällen kann die Ueberschreitung stets nur für bestimmte einzelne Arbeiten zugelassen werden, oder die Genehmigung muß die er⸗ forderlichen Ein hröntunges ihrerseits festsetzen. 1

Das Gesetz schreibt die befristete Genehmigung vor Die Frist ist nicht länger zu bemessen, als nach sicherer Voraussicht die gesetz⸗ lichen Voraussetzungen zur Mehrarbeit gegeben sein werden.

Die Ausführungsbestimmungen darüber, welche Arbeiten als Vorbereitungs⸗ und Erganzungsarbeiten anzusehen sind, sind be⸗ onders ergangen. Auch bei Arbeiten, die unter diese Be⸗ timmungen fallen, ist eine Ueberschreitung der zehnstündigen täglichen Arbertszeit nur zulässig, wenn auch die übrigen Voraus⸗ setzungen des § erfüllt sind. Es darf sich also nicht um Gewerbe⸗ weige vder Gruppen von Arbeitern handeln, für die die Bes hränkungen des § 7 Platz greifen, und die Verhältnisse müssen so liegen, daß weder die Vertretung des Arbeitnehmers durch andere Arbeitnehmer des Betriebs möglich ist, noch dem Arbeit⸗ geber die Heranziehung betriebsfremder Arbeitnehmer zugemutet werden kann.

Zu § 10. In den Fällen des § 10 entfallen lediglich die Beschränkungen nach der Arbeitszeitverordnung; dagegen bleiben die Schutzvorschriften sonstiger Gesetze, insbesondere die Vor⸗ bhe der Gewerbeordnung und des Kinderschutzgesetzes über die Beschäftigung der Frauen, der Jugendlichen und der Kinder unberührt.

Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis zu führen, in das die Zahl der gemäß § 10 über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beschäftigten Arbeitnehmer, unter besonderer Angabe der Zahl der weiblichen und der jugendlichen, die Dauer ihrer Beschäftigung sowie die Art der vorgenommenen Arbeiten einzutragen sind. Das Verzeichnis ist den Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorzulegen.

Z u § 138. Auf Betriebe der Gemeinden und Gemeindever⸗ bände ist § 13 nicht anwendbar. Im übrigen bezieht sich der Satz 1 nur auf die Befugnisse der §§ 2, 6 und 9 Abs. 1 Satz 1, während die Befugnisse des § 5, des § 6a Abs. 3 und 5, des § 7 hi6 2 und des § 9 Abs. 1 Satz 2 nach Art und Zweck für eine Uebertragung nicht in Betracht kommen.

Der für alle Kegtgse des öffentlichen Rechts geltende § 14 der Verordnung vom 18. März 1919, der die für die Be⸗ amten gültigen Dienstvorschriften für die gemeinsam mit den Beamten beschäftigten Angestellten mangels abweichender Ver⸗

einbarungen ohne weiteres ö“ macht, ist neben der Kann⸗-⸗ 8

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

vorschrift des § 13 Satz 2 der Verordnung über die Arbeitszeit bestehen geblieben; die Voraussetzung der gemeinsamen Beschäfti⸗ gung mit Beamten ist in der letzteren Bestimmung nicht mehr vorgeschrieben. Die Dienstvorschriften über die Arbeitszeit können unter Umständen die Vorschriften über die Entlohnung mit umfassen.

Zu § 14. Die Bestimmungen der Ziffer VII der Anord⸗ nung vom 23. November 1918, 17. Dezember 1918 und des § 10 der Verordnung vom 18. März 1919 sind gemäß Artikel II des Gesetzes vom 14. April 1927 nicht mehr auf Arbeitszeitverlänge⸗ rungen anwendbar. Mit dem Inkrafttreten dieser Gesetzesände⸗ rung verlieren daher auch die auf Grund jener Bestimmungen bereits erteilten Genehmigungen zu Arbeitszeitverlängerungen ihre Gültigkeit. Die genannten Bestimmungen können künftig nur noch für sonstige Beschäftigungsbeschränzungen in Betracht kommen. Insbesondere werden sie für die Abkürzung der in der Gewerbeordnung für Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter bei mehr als achtstündiger Beschäftigung vorgeschriebenen Pausen in Betracht kommen. In solchen Fh en soll für die zur Genehmigung zuständigen Stellen Richtlinie sein, daß den Anträgen auf Pausen⸗ im allgemeinen nur stattzugeben ist, wenn

1. die Belange der Gesamtarbeiterschaft (große Entfernung der Wohnungen von der Arbeitsstelle, e Zugverbin⸗

dungen, unvermeidliches Zusammenarbeiten der verschie⸗

denen Arbeitergruppen, Heimgartenarbeiten und dgl.) es als besonders wünschenswert lassen,

2. die Art der Beschäftigung der Arbeiterinnen und jugend⸗ lichen Arbeiter eine verhältnismäßig leichte und nicht esundheitsgefährdende ist,

3. bücienisc einwandfreie für die Nittagspause ein genügender, erwärmter Aufenthaltsraum vorhanden sind,

4. bei der Verkürzung der Mittagspause auf eine halbe Stunde

unter gleichzeitigem teilweisen oder auch völligen Wegfall

der Vor⸗ und Nachmittagpausen für die Arbeiterinnen nd jugendlichen Ardrtter devon Gosanttevbon48994 ahnne

Einrechnung der Pausen täglich nicht über achteinhalb Stunden, an den Tagen vor Sonn⸗ und Festtagen ohne jede Pause nicht über fünfeinhalb Stunden beträgt.

Artikel 2.

In den Ausführungsbestimmungen vom 17. April 1924 zur Verordnung über die Arbeitszeit (RSBl. I S. 416) fallen die Bestimmungen zu den §§ 10, 12, 13 und 14 weg. 8 übrigen bleiben die bisherigen Ausführungsbestimmungen unberührt.

Artikel 3. Diese Bestimmungen treten am 1. Mai 1927 in Kraft. Berlin, den 29. April 1927. Der Reichsarbeitsminister. J. B.: Dr. Geib.

Die im Reichsverkehrsministerium als Anhang zum Inter⸗ nationalen Signalbuch herausgegebene „Amtliche Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1927“ ist im Verlag von Walter de Gruyter & Co., Berlin W. 10, Genthiner Straße 38, erschienen. Den Reichs⸗ und Staatsbehörden sowie den Wiederverkäufern wird das Buch bei unmittelbarer Bestellung zum Preise von 4,20 RM von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im Buchhandel ist das Werk zum Preise von 5,60 RM zu beziehen.

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Aufhebung des Verbots eines Bildstreifens.

Der lt. Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 45 vom 23. 2. 1927 verbotene Bildstreifen: „Versuchung“, Prüfnummer: 14 985, Antrag⸗ steller: Universum Film A. G., Berlin; Ursprungsfirma: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer Corp., Amerika, ist auf Grund des § 7 des Reichslichtspielgesetzes durch Entscheidung der Film⸗ prüfstelle Berlin vom 22. April 1927 unter Prüfnummer 15 527 mit dem Haupttitel „Versuchung“ 10 Akte = 2643 m und 14,60 m Ausschnitte zur öffentlichen Vorführung im Deutschen Reiche, jedoch nicht vor Jugendlichen, nunmehr zugelassen worden. 6““

Berlin, den 27. April 1927.

Deer Leiter der Filmprüfstelle Berlin.

8 Mildner.

Arbeitsräume sowie im Winter

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:

das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Reichstags, vom 25. April 1927,

die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 19. April 1927 und

die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 19. April 1927.

Umfang †¼ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 29. April 1927.

Gesetzsammlungsamt.

Dr Kaisenberg