noch hervor, daß im Aus⸗
StrPO. Der Hauptberichterstatter hob 8 „ b Justizverwaltungs⸗
schuß die vom Justizministerium eingeleitete reform begrüßt würde.
Eine Reihe der übrigen Berichterstatter das Wort.
verzichtet auf
Der Berichterstatter des Rechtsausschusses, Abg. Obuch
Grenz⸗ und Zweifelsfällen zu Bedenken Anlaß gebe, hat aber hin⸗ zugefügt, daß ein Teil der Vertrauenskrise künstlich fabriziert sei. Herr Hergt erblickt die Abwehrmittel dagegen in geeigneter Auf⸗ klärung, in einer gewissen Propaganda der Wahrheit, wie er das nennt, und in der unbedingten Festhaltung an dem Grundsatz
mich immer gegen eine engherzige Einschränkung der ernsthaften Presse wenden und werde auch in aller Zukunft die Mitarbeit der Presse in der Form einer Art — ich möchte sagen: öffentlichen Sachverständigenbeirats — recht gern sehen. (Sehr gut!) Ich muß aber mit aller Deutlichkeit auf die nicht zu überschreitenden Grenzlinien zwischen Presse und Justiz hinweisen und hoffe, bei
8
anzeiger und Preußischen Staatsanze
8
örsen⸗Beilage
iger
der Unabhängigkeit der Richter. Zur Mithilfe bei dieser Abwehr hat er alle Interessenten aufgerufen, nämlich die Richter selbst, die Presse, das Publikum und das Parlament. Diese Ausfüh⸗ rungen meines Herrn Kollegen im Reiche decken sich in ihren Grundzügen mit Gedankengängen, welche schon mehrfach hier im Preußenhause von Rednern verschiedener Fraktionen, auch der meinigen, und von mir felbst entwickelt worden sind.
Im übrigen haben sich im Reichstag die Redner insbesondere des Zentrums, der Deutschen und der Bayerischen Volkspartei auf den Standpunkt gestellt, die Vertrauenskrise sei eine endgültig erledigte Angelegenheit. Diese Auffassung kann ich zu meinem lebhaften Bedauern nicht teilen. (Sehr wahr! links.) Die prak⸗ tischen Erfahrungen, meine eigenen kurzen Amtsführungen haben mit bestätigt, daß das Mißtrauen in unsere derzeitigen Justizver⸗ hältnisse leider noch in beachtlichem Umfange weiter fortbesteht, und daß es noch großer Anstrengungen bedürfen wird, um diesen Zustand endgültig zu beseitigen und das vielfach gesunkene und teilweise leider sogar geschwundene Vertrauen zu unserer Recht⸗ sprechung wieder herzustellen. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Ich teile aber durchaus die Auffassung und habe sie selbst schon früher zum Ausdruck gebracht, daß es, Gott sei Dank, auf diesem Gebiete in letzter Zeit jedenfalls in Preußen keinesfalls schlechter geworden ist, und ich habe die feste Zuversicht, daß es gelingen wird, dieser unserem ganzen Volksleben höchst abträglichen Er⸗ scheinung endgültig ein Ende zu bereiten.
Ich habe diese Zuversicht mit Rücksicht auf das große — ich möchte sagen unbegrenzte Vertrauen, das ich meinerseits auf Grund meiner 25 jährigen Zugehörigkeit zum Berufsrichtertum der übergroßen Mehrheit meiner Kollegenschaft entgegenbringe, ein Vertrauen, das sich durch die von mir in der Zentrale der Justizverwaltung inzwischen gesammelten Erfahrungen und durch die auf einer Dienstreise ins Rheinland gemachten ausgezeichneten Beobachtungen nur noch weiter verstärkt hat. Unser Berufs⸗ richtertum und die ganze Justizbeamtenschaft ist in ihrer über⸗ wältigenden Mehrheit durchaus gesund, ehrlich, verfassungstreu, kenntnisreich und arbeitsam, und der Beamtenkörper verdient den bei verschiedenster Gelegenheit ihm ausgesprochenen Dank in vollstem Maße. (Bravo!) Diesen Dank hier an dieser Stelle in aller Form der gesamten Beamtenschaft meines Ressorts abzustatten, halte ich nicht nur für meine Pflicht, sondern ist mir ein herzliches Bedürfnis. (Bravo!) Dieser Dank schließt nicht aus, sondern wird logisch ergänzt durch die Erklärung, daß gegen unwürdige und unfähige einzelne Beamte selbstverständlich mit allen zu⸗ lässigen Mitteln vorgegangen werden muß. Ich bitte Sie, sich
(Komm.), beantragt die Absetzung des Berichts des Rechts⸗ ausschusses, der einen kommunistischen Urantrag ablehnen will, worin das Staatsministerium beauftragt wurde, den Landsberger Landgerichtsdirektor Weßling vom Amt zu “ und wegen Amtsverbrechens und Feeirgeng er Fememörder unter Anklage zu stellen. Der Rechts⸗ Stelle dieses kommunistischen Antrags einen Entschließungsantrag vom Landtag annehmen lassen, der eine Nachprüfung des Verhaltens des Landgerichtsdirektors Weßling verlangt. — Der Absetzungsantrag O. buch wird gegen die Kommunisten abgelehnt.
Der Rechtsausschuß empfiehlt weiter den Zent.rxums⸗ antrag zur Annahme, der das Reichspressegesetz dahin ab⸗ ändern will, daß die Polizei Druckschriften sofort, ohne richter⸗ liche Entscheidung, auch dann beschlagnahmen kann, wenn das Delikt der Gotteslästerung vorliegt.
Berichterstatter Abg. Dr. R osenfeld (Soz.) berichtet schließlich für den Rechtsausschuß über den sozialdemokratischen Urantrag bezüglich der Bestimmungen im neuen Strafgesetzbuch über die 1114“ und die Straf⸗ mittel. Nach dem Ausschußantrag soll sich der Landtag mit der bekannten Stellungnahme des Staatsministeriums bei der Be⸗ ratung des Entwurfs eines neuen Strafgesetzbuchs im Reichsrat mit der Maßgabe einverstanden erklären, daß bei den weiteren Beratungen nach Möglichkeit die in Einzelheiten im Rechtsausschuß des Landtags gegebenen Anregungen berücksichtigt werden mögen. Der konkrete sozialdemokratische Antrag soll durch diesen Beschluß für erledigt erklärt werden.
In Beantwortung großer Anfragen teilt ein Regierungsvertreter mit, daß bezüglich der Beibehaltung der todesstrafe im neuen Strafgesetzbuch die preußische Staatsregierung sich dem Standpunkt der Reichsregierung an⸗ geschlossen habe, der die Todesstrafer einschränkt und insbesondere durch Zulassung mildernder Umstände evtl. auch Mord durch eine Freiheitsstrafe sühnen lassen will. Weiter erklärt der Redner, daß das im Fort Bronsart bei Königsberg eingerichtete Gefängnis, das in sehr schlechtem Zustande sich befindet, in absehbarer Zeit durch ein neues Gefängnis ersetzt werden wird.
Justizminister Dr. Schmidt: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich die Ehre habe, heute zum ersten Male den Haushalt der preußischen Justizverwaltung vor diesem Hause zu vertreten, sei es mir gestattet, schon jetzt einige allgemeine Aus⸗ führungen zu machen.
Zunächst ein paar Worte persönlicher Note! Ich halte es nicht nur für meine Pflicht, sondern es ist mir inneres Herzens⸗ bedürfnis, auch in diesem Augenblick und von dieser Stelle meines hochverehrten Herrn Amtsvorgängers zu gedenken, wie ich es in den ersten Wochen meiner Amtsführung schon verschiedentlich getan
der Presse Verständnis zu finden, wenn ich Sie bitte, nicht einen Kampf gegen die Justiz führen zu wollen, sondern einen Kampf als Bundesgenosse, Schulter an Schulter für die Justiz. 1 noaugar! Voriger (Sehr richtig; im Zenterum und bei der Deutschnationalen 1 2 Kurs 8 Volkspartei.) 4, ax Preußische⸗ d u. West⸗ 1 E“
b ö. . ; ausgest. b. 31.12.17112, o. 1920 8 Meine Damen und Herren, an diese allgemeinen Aus⸗ 4, 3 ⁄ % do. später ausgegeben —.— Coburg 1902 führungen darf ich die Mitteilung einiger Einzelheiten an⸗
8 eiu8“ 20 G Cottbus 1909 N 1913 8 8 5 8 2 2 1 2 3. o/. später ausgegebenn —.—
schließen, für die ich ein gewisses allgemeines Interesse im Hause ge8
voraussetzen darf.
4, 3 ½ Sächsische, agst. b. 31.12.17717,7b Im Interesse
4, 3 ½ % do. später ausgegeben —.— 3 ⁄ Schlesische, agst. b. 31.12.17117 b G 3 ½ do. später ausgegeben! —,— 1 b 2 — 8 8 —cheat-vectasiicgicris e arbeitens zwischen Justiz und Presse, wie ich es eben geschildert 3 do. später ausgegeben habe, habe ich vor kurzem die erste Justizpressestelle im
Strafgerichtsgebäude in Moabit eingerichtet. Sie
soll Auskünfte und Informationen in Justizangelegenheiten an
die Presse erteilen, möglichst ein Vertrauensverhältnis zwischen
Presse und Justiz herstellen und die Justizaufsichtsstellen über Angriffe oder Anstände in der Tagespresse unterrichten. Wenn dieser erste Versuch gelingen sollte, was ich dringend wünschen möchte, werde ich den weiteren Ausbau der Justizpressestelle in Angriff nehmen.
Zur Förderung einer gesunden und habe ich eine allgemeine Verfügung nebst Merkblatt über die Rechte und Pflichten der Schöffen und Geschworenen und ihr Verhältnis zu den Berufsrichtern herausgegeben. Ich erstrebe dadurch ein vertrauensvolles, von gegenseitiger Achtung getragenes Zusammenwirken zwischen Berufs⸗ und Laienrichtern.
An dem Entwurf zum neuen Reichsstrafgesetz⸗ buch, den ja eben der Berichterstatter, Herr Kollege Rosenfeld, eingehend besprochen hat, diesem hochbedeutsamen in Aussicht stehenden Reformwerk ersten Ranges, hat ein Ministerialrat aus meinem Hause als Mitberichterstatter maßgeblich mitarbeiten dürfen; das Ergebnis dieser Mitarbeit ist ja den Mitgliedern des Rechtsausschusses in den Verhandlungen des letzteren Anfang März dieses Jahres bekannt geworden. Ich kann mit Be⸗ friedigung feststellen, daß es durch diese Mitarbeit unseres Sach⸗ bearbeiters möglich gewesen ist, die Auffassung des Staats⸗ ministeriums und der preußischen Justizverwaltung in besonderem Maße bei den Verhandlungen des Gesetzentwurfs im Reichsrat zur Geltung zu bringen.
Nicht ganz unberechtigte Klagen über immer noch vor⸗ kommenden schroffen Ton innerhalb der Gerichte und Amtsstuben
Berliner Börse vom 5. Mai
Heutiger- Voriger Kurs
Heutiger! Voriger Kurs
Heutiger- Voriger Kurs
1.1.7 1.4.10 1.1.7 versch.
1.3.9 versch. 1.1.7
Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch“* gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
*354 Calenberg. Kred. Ser. D „F (get. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 23 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue *4, 3 ½, 3 % Kur⸗ u. Neumärk. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 1911. 4,1eb B 4, 15 4,3 ½, 8 3Kur⸗u. Neum Kom.⸗Obl. —.— hü s 4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12. 17 Nr. 1 — 481 30 . 16,6 6 16,6 b 4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral. —,— 4, 3 ½⅞, 3 % Ostpreußische N, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 11... 18,8eb G 4, 3 ½, 3 % Ostpreußische. —,— 4 % Östpr. landschaftl. Schuldv. —,— *4, 3 ½, 3 % Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 1. 18 b G 4, 3 ½, 3 % Pommersche. —.,— *4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt biß 91. 12. 11. 18,5b 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz —,— —,— *4, 3 ½8, 3 % Sächsische, ausge⸗ stellt bis 31. 12. 11. 175,7 15,3 b 4, 3 ½, 3 9½ Sächsische. —, —,— 24 % Sächs. landsch. Kreditverb. —,— —,— 4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon) 186 18 G *4, 3 ½, 3 ⅛ Schles. landschaftl. 9. 9 vSenn enas gs 38 17,9 b 18 b G 4,3 ½8, 3 % Schles. landsch. A, C, —, — 8 *4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein Gnesen 01,07 m. T id. Kreditv. V, ausg. b. 31.12.17] 8,48 b do. 1901 m. Tal.
4,3 ¼, 8%⅛ Schlesw.⸗Hlst.ld.Kreditvv —.— Gothend. 90 S. A 24,13 ½, 8 % Westfäl. bis 3. Folge, ee do. 1906
Schweiz. Eidg. 12 do. do. do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 do. uf. 1903, 06 Türken Anl. 1905 do. 1908 do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 13 do. 1914 do. Goldr. in fl.* do. do. do. † do. St.⸗R. 19105 do. Kron.⸗Rente ³ do. St⸗R. 97 inK. 4 do. Gold⸗A. f. d. eiserne T. ⁴ do. do. 5er u. 1er* do. Grdentl.⸗Ob. 2] 4 24,75 b
*i. K. Nr. 40-48 u. 50 m. neuen Bog. d. Caisse⸗Commune. fi. K. Nr. 81-87 u. 89 m. neuen Bog. d. Caisse⸗Commune.
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4 eines möglichst reibungslosen Zusammen⸗ 4
1 Franc, 1 Lira, 1 LSu, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr. 4 Duisburg 1921 Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. do. 1899, 07, 09
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lalter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold)= 4,00 ℳ. „bo. 8 . uns. 282 2 v 1 Peso (arg. Pap.) — 1,75 ℳ. 1 Dollar ⸗ 4,20 *. Aldenbg; staatr Fred. 1 ge-es 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 4
1 Shanghai⸗Tael 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 1 Yen = 2,10 ℳ.
1 Zloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 ℳ.
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ lag. bestimmte Nummern oder Serien S 88 oh 03, 05 1 eferbar sind. o. ⸗Mein. Ldkrd., gek. guten Strafrechtspflege do. do. konv., 8
. Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen“ Schwarzbg.⸗Rudolst. bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ Landkredit. wärtig nicht stattfindet. bo. do
do. „Sondersh. Land⸗ Das † hinter einem Wertpapler bedeutet ℳ für kredit, gek. 1. 4. 24 1 Million.
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs.
[92☛ Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“
1.7 4.1 1.7 1.7 1.7 1.7 1.7 1.7 1.7
do. G 1891 kv. Düsseldorf 1900,08, 11
gek. 1. 5.24 do. 1900, gek. 1. 5.24
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IeaI bb-⸗ 2—22SNg
do co Se E. . 28
do. do.
Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg⸗Landrbk. 1-4 do. ⸗Gotha Landkred.
Elbing 03, 09, gk. 1.2.24 do. 19183, gek. 1. 7.24 do. 1903, gek. 1. 2. 24
Emden08H,J,gk1. 5.24
Erfurt 1893, 01 N, 08,
1910, 14, gek. 1.10.23 do. 1893 N, 1901 N, gek. 1. 10. 238
Eschwege. 1911
Essen 1922 do. 16. Ag. 19 (ag. 20)
Flensburg 12 N. gk. 24 Frankfurt a. M. 23 † do. 1910, 11, gek. do. 8 19138 do. 19 (1.—3. Ausg.) 1920 (1. Ausg.), gek. 1899, gek. do. 1901 N. Frankfurt O. 14 ukv. 25 do. 1919 1. u. 2. Ausg. Fraustat 1898 Freiburg i. Br. 1919 Fürth i. Jö.. 1928 do. 1920 ukv. 1925 do. 19014
Fulda 1907 N.
— Gießen 1907,09, 12,14 . d 1905
O. egebe Gotha 1928
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Ausländische Stadtanleihen.
Bromberg 95, gek.] 3 4 —,— —,— Bukar. 88 kv. in ℳ 4 —,— do. 95 m. T. in ℳ 4 17,75 b G do. 98 m. T. in ℳ 8 17,75 b G 4 4 ½
18 5b G 17,75 G 61 eb 6
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Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 961. K. gkl. 3.25 4 Christiania 1903]3 ½ Colmar(Elsaß) 07 4 Danzig14 VAg. 19
Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1, 2, 5, 7— 10/ 4 versch.
do. do. S. 3, 4, 6 N 3 ¾ do. do. Grundrentenbr. do. Serie 1 — 34 1.4.10 6
Sächs. ldw. Pf. b. S. 23,
versch.
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4, & 3 ⅞ Westpr. Ritterschaftl. fr. Inowrazlaw er.
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5☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt,
Brandenb. Komm. 23.
(Giroverb.), gk. 1.7.24 do. do. 19,20, gk. 1.5.24 Deutsche Kom. Kred. 20 do. do. 1922, rz. 28 Hannov. Komm. 1923 do. do. 1922 do. do. 1919 Pomm. Komm. S. 1u. 2
es Kopenhag. 92 in ℳ do. 1910-11 in ℳ do. 1886 in ℳ do. 1895 in ℳ Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1, 2** do. 400 ℳ Mosk. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl. do. 1000-100 „
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Kur⸗ u. Neum. Schuldv’ †! 1.1.7! —,— *) Zinsf. 7— 15 % † Zinsf. 5 — 15 †.
G Danzig 5 ½ (Lombard 6“9: msterdam 3 ½. Brüssel 5 ⅛. Helsingfors 7. e,n.
openhagen 5. London 4 ½. Madrid 5. Oslo 4 ½. Paris 5. Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4. Wien 6.
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Deutsche Provinzialanleihen.
habe.
Herr Dr. Am Zehnhoff hat, wie Ihnen bekannt, das preußische Fustizministerium fast volle acht Jahre verwaltet. Diese Jahre waren noch unruhiger als unsere jetzige Zeit, und waren aus allerlei Gründen besonders arbeitsreich. Mein Herr Amts⸗ vorgänger hat es verstanden, seine überaus schwierige Stellung auf das Beste auszufüllen und hervorragende und verdienstvolle Werke von bleibendem Werte zu schaffen. Die unvergänglichen Verdienste dieses ausgezeichneten Mannes werden nach meinem Gefühl von der breiten Oeffentlichkeit noch nicht genügend anerkannt, und ich hielt es deshalb für angebracht, ihm einen begründeten Abschiedsgruß in unserem amtlichen Ministerialblatt sofort bei Antritt meines Dienstes zu widmen. Ich glaube Ihrer aller Zu⸗ stimmung ohne Unterschied der Parteirichtung zu finden, wenn ich fage, daß Dr. Am Zehnhoff als erster parlamentarischer Justiz⸗ minister Preußens sich im höchsten Maße um unsere Justiz und damit um den ganzen preußischen Staat verdient gemacht hat. (Bravo! im Zentrum.) Ich selbst, meine Damen und Herren, habe bei Antritt meines Amtes feierlich erklärt, daß ich die Geschäfte meines Ressorts im Sinne und Geiste meines von mir herzlich verehrten Vorgängers weiter führen werde. Ich habe das Amt, wie Sie wissen, heute genau zwei Monate inne. An der Gestaltung des Etats habe ich als Minister noch nicht mitwirken können. Ich glaube, nicht nötig zu haben, vor Ihnen ein ausführliches Pro⸗ gramm für meine Geschäftsführung zu entwickeln. Denn ich darf sagen, daß ich trotz meiner kurzen Zugehörigkeit zu diesem Hause Ihnen oder doch mindestens den für unser Ressort interessierten Mitgliedern des Hauses nicht unbekannt bin. Ich habe ja mehrfach die Ehre gehabt, von der Tribüne des Landtags oder in maß⸗ geblichen Ausschüssen als Mitglied der Zentrumsfraktion meine Gedanken über die uns alle bewegenden Probleme der Justiz entwickeln zu können. Als Chef der Verwaltung werde ich be⸗ müht sein, den von anderen großen Parteien des Hauses mehrfach gebilligten Ansichten über Rechtspflege, Berufs⸗ und Laienrichter⸗ tum, Justizbeamtenschaft, Justizverwaltung, Stvafvollzug und Begnadigungswesen zur Durchführung zu verhelfen.
An den Beratungen des diesjährigen Haushalts im Haupt⸗ ausschuß vor genau drei Monaten habe ich noch als Abgeordneter und Sprecher meiner Fraktion teilnehmen können. Deshalb ver⸗ zichte ich darauf, die damals entwickelten Gedanken hier zu wieder⸗ holen. Das würde ja wohl auch dem Stellungswechsel, der sich durch meine Ernennung vollzogen hat, nicht ganz entsprechen. Nur den einen Gesichtspunkt möchte ich auch als Minister erneut und verstärkt betonen, daß zur Erzielung einer guten Rechtspflege und zur Erhaltung eines zuverlässigen, guten Richtertums un⸗ bedingt auch die erforderlichen Kosten bewilligt werden müssen, weil das einfach eine dringende Staatsnotwendigkeit ist.
In der Zwischenzeit zwischen unseren Ausschußberatungen, die ja gewissermaßen die Voruntersuchung darstellen, und der jetzigen Hauptverhandlung, um dabei im Stile des Fachmannes zu sprechen (Heiterkeit), hat die Beratung des Reichsjustizhaushalts im Plenum des Reichstags stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit haben sich sowohl der Herr Reichsjustizminister, wie Sprecher der Parteien eingehend zu der sogenannten Vertrauenskrise in der Justiz geäußert. Auf diese Aeußerungen, die Ihnen ja ebenso wie mir bekannt sind, möchte ich nicht näher eingehen, sie aber doch zum Anlaß nehmen, um mit wenigen Worten meine eigene Stellung zu diesem Problem noch einmal zu präzisieren.
Im Reichstag hat Herr Reichsjustizminister Dr. Hergt Begriff und Wesen der sogenannten Vertrauenskrise erläutert, hat sie zur Staats⸗, Währungs⸗ und Wirtschaftskrise in Vergleich gestellt, hat offen zugegeben, daß eine ganze Anzahl richterlicher Urteile der
letzten Zeit nicht befriedige, und daß ein weiterer Kreis von
versichert zu halten, daß es mir auf diesem wenig erfreulichen Gebiete an der nötigen Entschlußkraft und Zivilcourage nicht fehlen wird. (Bravo!)
Meine Zuversicht auf die endgültige Beseitigung der so⸗ genannten Vertrauenskrise der Justiz gründet sich des weiteren und nicht minder auf das ausgezeichnete Verhältnis zwischen meiner Zentralverwaltung und diesem hohen Hause, insbesondere den Mitgliedern und dem verdienstvollen Vorsitzenden des Rechts⸗ ausschusses. Sie alle wissen so gut wie ich, daß hier in diesem
Hause schon seit Jahren eine Art überparteiliche Notgemein⸗
schaft zur Besserung und Förderung unserer preußischen Justiz⸗ verhältnisse bestanden hat und daß auf ihr Wirken bereits eine große Reihe positiver Erfolge zurückzuführen ist. Diese Tatsache erkenne ich ebenso dankbar an wie die Leistungen meiner Beamtenschaft.
Des weiteren erhoffe ich von der vertrauensvollen und wert⸗ vollen Mitarbeit der Rechtsanwaltschaft, deren maßgebliche Führer mir in aller Form entsprechende Zusagen gegeben haben, sowie auch von einer weiteren inneren Festigung des in letzter Zeit erheblich ausgebauten Laienrichtertums eine starke Hilfe für die noch bevorstehende Arbeit auf diesem Gebiete.
Ich möchte mich auf diese kurzen Ausführungen zur Frage der Vertrauenskrise beschränken, weil ich im übrigen der Mei⸗ nung bin, daß es bedenklich, ja geradezu gefährlich ist, ohne zwin⸗ genden Grund immer wieder über dieses Problem eingehend zu sprechen (sehr richtig! im Zentrum und rechts), während es doch nur nottut, daß alle hierfür in Betracht kommenden Instanzen vom Reden zur Tat übergehen und entschlossen die Mittel an⸗ wenden, die notwendig erscheinen, um das Vertrauen in die Justiz wieder zu heben. (Sehr gut!) Ich selbst gebe Ihnen hiermit das feierliche Versprechen, alle meine Kräfte dafür einzusetzen und alle meine Maßnahmen als Chef der Justizverwaltung darauf zu richten, daß dieser von uns allen heiß ersehnte Erfolg in absehbarer Zeit eintritt. (Bravo!)
Hieran schließe ich einige Worte, welche die mir sehr not⸗ wendig erscheinende Mitwirkung der Tagespresse an dieser Arbeit, die ja des Schweißes aller Edlen wert ist, betreffen. Ich habe bei einem Presseempfang in meinem Ministerium kurz nach meinem Amtsantritt in aller Offenheit meine eigenen Ansichten über das Verhältnis von Justiz und Presse, über die Wesensungleichheit beider Einrichtungen und die dadurch be⸗ dingten Schwierigkeiten der reibungslosen Zusammenarbeit ent⸗ wickelt. Ich habe dabei auch deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es unter gar keinen Umständen angängig sei, der Presse eine Mitentscheidung oder auch nur eine allgemeine Entscheidung über schwebende Rechtsfragen, insbesondere über sensationelle Straf⸗ fälle, zu überlassen. Ich muß mich mit aller Entschiedenheit. gegen die von einem maßgeblichen Reichstagsabgeordneten bei Beratung des Reichsjustizhaushalts aufgestellte These wenden, daß die Presse für alle Rechtssachen die letzte, die höchste Instanz sei. (Sehr richtig! im Zentrum und bei der Deutschnationalen Volkspartei.) Es ist mir auch noch niemals bekannt geworden, daß führende Männer der Presse selbst diese Forderung sich zu eigen machen; im Gegenteil, man hat mir gegenüber meine verschiedentlichen Hinweise auf die absolute Ungleichheit des Wesens und der Bedeutung der Tagespresse und ihrer Arbeit mit den Voraussetzungen, Erfordernissen und Rechtsgarantien für unabhängige Richtersprüche durchaus anerkannt. Ich für meinen Teil habe die Mitarbeit der Presse an der Lösung der hier behandelten schwierigen Probleme aufrichtig und herzlich erbeten. Ich habe mich persönlich als ehrlichen Makler zwischen Justiz und Presse angeboten. Ich habe in meinem Ressort die ersten Iustizpressestellen neu eingerichtet. Ich werde
haben mich zu einer Allgemeinen Verfügung vom 7. April betreffend die höfliche, verständnisvorlle Behandlung der Rechtsuchenden veranlaßt.
Durch eine weitere allgemeine Verfügung vom 9. April habe ich auf Berücksichtigung der Bedürfnisse des Publikums bei Terminsanberaumungen erneut und dringlich hingewiesen.
Ueber den Stand der Bearbeitung der Auf⸗ wertungssachen kann ich Ihnen, meine Damen und Herren, in Ergänzung der im Hauptausschuß gemachten Angaben nunmehr neue Zahlen nennen, und zwar nach dem Stichtage vom 20. April dieses Jahres. Danach waren bis zu diesem Tage von den ins⸗ gesamt 2 800 000 Aufwertungssachen in Preußen bereits 2 504 000, das heißt 89,43 Prozent, erledigt. Ich glaube, daß dieser hohe Prozentsatz als durchaus befriedigend bezeichnet werden kann, und darf dankend anerkennen, daß treue, sachliche Arbeit aller beteiligten Instanzen diese Erledigung der ungeheuren Arbeit in so verhältnismäßig kurzer Zeit ermöglichen konnte. (Bravo!) Trotzdem ist die Belastung meiner Behörden noch immer so ungewöhnlich groß, daß der Justizverwaltung die Ver⸗ längerungdes an sich am 15. Juli dieses Jahres ablaufenden Hilfsrichtergesetzes bis zum 1. Oktober nächsten Jahres notwendig erscheint.
Neue dankbare Aufgaben, meine Damen und Herren, sind an die Justizverwaltung herangetreten durch das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tretende Arbeitsgerichts gesetz. Mein Ministerium ist in Gemeinschaft mit dem Handelsministerium mit allen Kräften bemüht, die außerordentlich umfangreichen Vor⸗ arbeiten auf diesem Gebiete rechtzeitig zu erledigen. Ueber den Organisationsplan der zu errichtenden Landesarbeitsgerichte und der Arbeitsgerichte konnte eine Entscheidung bisher nicht getroffen werden, sie wird aber in allernächster Zeit fallen. Ich persönlich werde mich dabei um eine gerechte Abwägung der häufig stark widerstreitenden Interessen der verschiedenen interessierten Gemeinden und Verbände ernsthaft bemühen. Für die Ein⸗ führung der Vorsitzenden der Arbeitsgerichte in ihr neues Arbeitsgebiet werden im Juni dieses Jahres noch besondere Aus⸗ bildungskurse veranstaltet werden.
Ueber den Stand der verschiedenen größeren Disziplinarverfahren gegen richterliche Be⸗ amte, welche in letzter Zeit die Oeffentlichkeit und insbesondere auch dieses hohe Haus beschäftigt haben, kann, soweit es gewünscht wird, im einzelnen Auskunft gegeben werden. Ich möchte es mir im gegenwärtigen Augenblick versagen, über dieses betrübliche Kapitel meiner Verwaltung ohne zwingenden Grund nähere Aus⸗ führungen zu machen. Ich kann dagegen die m. E. erfreuliche Tatsache bekanntgeben, daß das preußische Staatsministerium sich letzthin auf meine Anregung damit einverstanden erklärt hat, dem⸗ nächst eine Novelle zu dem Richterdisziplinargesetz einzubringen, in der die Oeffentlichkeit für die Verhandlungen vor den Disziplinargerichten im Regelfalle vorge⸗ schrieben wird. (Bravo!) Ich persönlich habe die bestimmte Zuversicht, daß diese Neuerung sowohl im Interesse des Berufs⸗ richtertums gelegen ist wie auch zur Hebung des gesunkenen Ver⸗ trauens in die Rechtsprechung der Disziplinargerichte dienen wird. Die Einführung der Oeffentlichkeit entspricht ja auch den Wünschen der Richterorganisationen.
Mit einer Drucklegung grundlegender Ent⸗ scheidungen des Großen Richterdisziplinar⸗ senats ist mein Ministerium schon jetzt befaßt.
Meine Damen und Herren! Zur Frage der Errichtun eines eigenen Oberlandesgerichtes für Ober
Deutsche Staatsanleihen
mit Zinsberechnung.
(UHeutiger Voriger ' Kurs
6 ⁄% Dt. Wertbest. Anl. 28 10-1000 Doll, f. 1.12.32 6 % do. 10 — 1000 D., f. 35 5 % Dt. Reichs⸗A. 27 uk37 3 % Dt. Reichssch. „K“ (Goldm.), bis 30.11.26 2 Sausl. ℳ f. 100 G M 6 ½ % Dt. Reichspost „Schatz F. 1 u. 2, rz. 30 6 8 % Preuß. Staatssch.
5. 5. 99,4b 98,6 b G 90 b G 90 b G
1.10 98 b B
1.3 rückz. 1. 3. 29 zahlb 1.12 99,2 B
6 do. rz. 1. 10.30. 7 % Bayer. Staatsschatz
1.10 99,75 G
. 1.4 rückz. 1.4. 29 zahlb. 2.1/98,4 b
7 Braunsch. Staatssch. rz. 1. 10. 29
7 % Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29
7 % Mecklbg. ⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27
89 do. Staatssch., rz. 29 7 % Sachs. Staatsschatz R. 1, fäll. 1.7.29
7 % do. R. 2, fäll. 1.7.30 7 % Thür. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3.30 7 % do. RR⸗A. 27 u. Lit. Bausl. abl. 1.82
6 ½ % Württbg. Staars⸗ chatz Gr. 1, fäll. 1.3.29
1.10 1.1.7 98,45b 99 5 G
99,4b 99,4 b
99,3 b 98,25 b G 97,7 B
1.1.7
1.3
4. 5. 99,4b 98,8 b G 90 b G 90 b G 98 eb B
99,25 B 99,75 G
98,4b 99,3 b 98,5 b B 98,9 B
99,3 G 99,2 G
99,25 b
97,75 b
Bei nachfolgenden Wertpapieren
fällt die Berechnung der Stückzinsen fort.
Dtsch. Anl.⸗Ablösgssc). mit Auslosungssch.
Nr. 1 — 30 000 f.
do. do. mit Aus⸗ losgssch. Nr. 30 001- 60 000 einschl 1. Zieh o. do. ohne Aus⸗ losungsschein... Dtsche Wertbest. Anl. . 5 Doll., fäll. 2.9.35
3. in ½ 320 b G
do. 822,5 5 G do. 23,5 b B do. 100,5 G
320 b G
322,55b G 21, 1b 100,5 G
Deutsche Schutzgebiet⸗ Anleihe g 7-15 %PreußSt.⸗Schatz auslosb. ab Okt. 28 Pr. Staatssch., f. 1.5.25 Anhalt. Staat 1919.. Bayern Ldsk.⸗Rent. konv. neue Stülcke Bremen 1919 unk. 30 do. 1920 do. 1922, 1923 do. 08,09, 11,gk. 31.12.23 do. 87-99,05,gk 31.12.23 do. 96, 02, qek. 31.12.28 Hambg. Staats⸗Rente do. amort. St.⸗A. 19 A do. do. 1919 Blleine do. 10 000 bis
100 000 ℳ
do. do. 500 000 ℳ do. do. St.⸗Anl. 1900 do. 07,08, 09 Ser. 1,2, 11,13 rz. 53, 14 rz. 55/4 do. 1887,91,98,99,04 3 do. 1886, 97, 1902 3 Lübeck 1923 unk. 28 9 4
8
4
☛2IASö”eeͤ*ö —
n* g
Meckl. Staatsanl. 1919 Sächs. Mk.⸗A. 23, uk. 26 Württembg. R. 36-42
SVSSS S35, — e — B
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½ do⸗
— 2
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12,5 b
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1 2 80
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2.
FöPBen 222 2=gGNe“ 2
1 32 — ₰ H
do.
1.3.9 1.1.7 1.. —,—
versch.
11,05 b
—,—
Preußische Rentenbriefe.
Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
4,3 %% Brandenb., agst. b. 31.12.17116,95 b G
4,388 4,3.
4, 31 4,83
do. später ausgegeben —,— Hannov. ausgst. b. 31.12.17 19,25 G do. später ausgegeben —.— Hess.⸗Nass., agst. b. 31.12.17716eb G 3 do. später ausgegeben
auenburger,agst. b. 31.12.1716eb G
4 ½ do. später ausgegeben —,— Pomm.‚ausgest. b. 31.12.17717,2 b G
do. später ausgegeben —, 9½ Posensche, agst. b. 31.12.17 3 do⸗ “ 8
4.3 4,3.
7
116,95 5b G 19,5 G
Brandenburg. Prov. Reichsm. 26, kd b. ab 32 Hannov. Prov. RM R. 2B, 4 B u. 5B, tg. 27 do. do. R. 3 B, rz. 103 Niederschles. Provinz R.⸗M. 26, rz. ab 32 Sachs. Pr. Reichsmark
Ausg. 13 unk. 33 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15, uk. 26
—₰
—2 2 ⸗œ☛ ☛☛☛ —₰ ◻☛
Brandenb.Prov. 08-11 Reihe 13 — 26, 1912 Reihe 27— 33, 1914 Reihe 34 —52..
do.
Cassel. Ldskr. S. 22-25 do. Ser. 26/ 4 do. Ser. 2774 do. Ser. 28/4 do. Ser. 29 unk. 30/4 Hannoversche Prov.
do. do. 1913, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 Pommern ProvA. 17 do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4 Dbo. do. 158 ..... do. do. 6 111. do. do. 14, Ser. 3 do. A. 1894,1897,1900 do. Ausg. 14. Rheinprovinz 22, 23. do. 1000000 u. 500000. do. kleine Sächsische Prov. A. 8 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5— 7 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 12 do. do. Ausg. 10 u. 11 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 8/41 do. do. 1907 — 09 do. do. Ausg. 6 u. 7 do. do. 98, 02, 05, gek. 1.10. 23. do. Landesklt. Rtbr. do. do.
v Kreis 01/4 do. d. 1919]4 Hadersleb. Kr. 10 ukvN 4 Lauenbg. Kreis 1919.4 Lebus Kreis 1910 4 Offenbach Kreis 1019/4
Aachen 22 A. 23 u. 248 do. 17, 21 Ausg. 22/4 Altonan 1923/9 do. 1911, 1914/4 Aschaffenburg c19014
Barmen 07, rz. 41/40
Berlin 1923 †* * Zinsf. 8— 18 % bo. 1919 unk. 30 do. 1920 unk. 31 1922 Ausg. 1 1922 Ausg. 2 1886
1890
1898
. 1904, S. 1 ). Groß Verb. 1919 do. do. 1920 Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gek. 1. 7. 24 do. do. 1899, 1904, 1905, gek. 1. 7. 24 Bonn 1914 F, 1919 Breslau 1906 N. 1909 do. 1891
—q
Cbartottenpne 08, 12 II. Abt., 19 do. 1902, gek. 2. 1.24
4 18998 ½
Ser. 9, gek. 1. 5. 24 3 ½ Oberhess. Prov20 uk. 26 4 ½
3 ½ 1.4.10% —, 7
82 8— 20 x¼ *
2
4 do. 1904,05, gek. 1.8.24 2 versch.
==
8 EEüeseeE
1.4.10
1.4.10 1.4.10
1.4.10 1.2.8
1.1.7 1.4.10
S.Z2
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5.̃HPEEeEeeeESePePEnns 22
Sereressssssssss-s-- 2.ö
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2
1.4.10 1.4.10
Mit Zinsberechnung.
97⁄b
100,1 G 100,9 G
101,5 G
99,15 G 99,15 G
Ohne Zinsberechnung.
1.6.12 1.5.11 1.1.7 versch. 1.6.12
1.2. 8
1.1.7
α
2.8.8S S.Z
EgüüeEeeeeness 2Aö=göAöASAgg;
— 2 — — =
8 1 Kreisanleihen. Anklam. Kreis 1901.74
Deutsche Stadtanleihen.
97,5 b B
100 G 100,9 G
101,5 G
103 b 99,5 G 99,5 b G
“ —,— —,— —,—
Köln. 1923 unk. 33 † do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29 1920 unk. 30
k 192²2 Konstanz 02, gek. 1.9.23. Krefeld 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24 do. 1913, gek. 30. 6.24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24 ¾
Langensalza. 1903 Lichtenberg (Bln) 1918 Ludwigshafen 1906 do. 1890, 94, 1900, 02
Magdeburg 1913, 1.—4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. C do. 1922 Lit. B do. 19 Lit. U, V, uk. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1.1.24 . 19 EEE11“ .. 19 II. A., gk. 1.2.25 . 1920, gek. 1.11.25 ). 1888, gek. 1. 1.24 . 1897,98, gk. 1.1.24 190½, 1905, gek. Merseburg 1901 Mühlhausen t. Thitr. 1919 VI
Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11, 198, uk. 31,35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N unk. 36 Münster 08, gk. 1.10.28. do. 1897, gek. 1.10.23
Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30 do. 1903
—yWS=S=é= —=Z
6
Oppeln 02 W. gk. 31.1.24
Pforzheim 01, 07, 10,
1912, 1920 do. 95, 05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 03, gek. 30.6.24 do. 1903 Potsdam ¹19 V, gk. 1. 7.24
Quedlinburg 1908 N
Regensburg 1908, 09 do. 97 N, 01 — 03, 05
18898 Rheydi 1899 Ser. 4 do. 1913 N do. 1891 Rostoa 1919, 1920/41 do. 81,84,03, gk. 1.7.24 do. 1895, gek. 1. 7. 24
Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897, gek. 1. 5. 24 Spandau 09 P, 1.10.23 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1. 4. 244 Stettin V. 1923 *) Zinsf. 8—15 P.
Stolp i. Pomm † Stuttgart 19,06, Ag. 19
Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25 do. 1919 unk. 30
Viersen 1904, gk.2.1.24
Weimar 1888,9l. 1.1.24 Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz. 1937 do. 1920 1. Ausg., 21 2.Ag., gek. 1.10.24 do. 18 Ag. 19 I. u. II., gek. 1. 7. 24 Wilmersd. (Bln.) 1913
1“ —2 ☛ ☛‿*☚
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D.S 2.2
Offenbach a. M. 1920/4 ½
do. Remscheid 00, gk. 2. 1.23 3 ⅛
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QmsP; 2.8 S2.
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28 22
8g *
9 1.1.7 1.1.7 1.2.8 versch. 1.1.7
ööö. 11111111
—
8. 1
1.2.8
— -
(Vorkriegsstücke) † 14— 4 ⅛ do. do. (Kachkriegsstücke)† —,— † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneueru
„Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 — 34
Westf. Pfandoriesemt f. Hausgrundstücke. 4 ¼ 1.1.71——
Deutsche Lospapiere.
Augsburg. 7 Guld.⸗L./ — p. St —,— Braunschw. 20 Tlr.⸗L. — p. St —,— Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3 1.3. —,— Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. —. Kp. St
1.1. 721 —,—
Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
1 Seit 1. 4 19. 5. 1909 1. 9. 19 1. 10.. .
2 1. 1. 20. 1 1. 2. 20. 1. 3. 20 1. 6. 23 941 , 9. 25 1 10 ee.
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗
notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen
findet gegenwärtiag eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.
1.1’7 1—.,— .
1.4.10 45,7b 45 G
.10 45 b 44,25 G
.:10 58 4,5 6
7 3,8 B 3,8eb G
.8 6 ⅛ G
1719 1EII
Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bosn. Esb. 14 ⁵ do. Invest. 14 * 1 do. Land. 98 in K 4 do. do. 02 m. T. i. 7 42 8 do. do. 95 m. T. i. K 2 Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 do. 5er Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, ler Nr. 1-20000 DänischeSt.⸗A. 97 Egyptischegar. i. Q do. priv. i. Frs. do. 25000,12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 ½ Mon. do. 5 % 1881-84 do. 5 Pir.⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire 4 Mexik. Anl. 99 5 Gff. do. 5p abg. do. 1904 4 % in ℳ do. 1904 4 abg. Norw. St. 94 in Q do. 1888 in £ Oest. St.⸗Schatz 14 angem. St. * do. am. Eb.⸗A.* do. Goldrente 1000 Guld. Gd.⸗ do. do. 200 „ ⁵ do. angem. Stücke 1000 Guld. G.* do. do. 200 Guld G* do. Kronenr. *, ¹1 do. kv. R. in K.“ do. do. in K.¹ do. Silb. in fls do. Papierr.in fl ¹0 Foreng. 3. Speß. ¹ mänen 1903 ¹2² do. 13 ukv. 24 ¹4 do. 89 äuß. i. 18 do. 1890 in ℳ 16 do. do. m. Talonff. do. 1891 in ℳ 16 do. 1894 in ℳ6 do. do. m. Talonff. do. 1896 in ℳ 5 do. do. m. Talonff. do. 1898 in ℳ ¹5 do. do. m. Talon do. konv. in ℳ 14 do. 1905 in ℳ 14 do. 1908 in ℳ 14 do. 1910 in ℳ 1¹8 Schwed. St.⸗A. 80 do. 1886 in ℳ do. 1890 in ℳ do. St.⸗R. 04 f. ℳ 8 8 1906i. ℳ
1.1.7 1.1.7
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versch.
do. 1000-100 do. Mülhaus. i. E. 06, 07, 13 N, 1914 Posen 00,05,08 gk. do. 94, 03, gek. 24 Sofia Stadt... Stockh. (E. 88-84) 1880 in ℳ do. 1885 in ℳ do. 1887 Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911) do. 1913 Thorn 1900,06,09 fr. Zins.
1895 9 ½ do.
do. b. ZürichStadtsg i Fl 3 ¾ 1 91.6.12 *i. K. 1.10.20, *“*S. 1 f. K. 1. 1.17, S.
1.4.10 fr. Zins. do
1.5.11
-eenreneeenenenecee Ane
15.6.12 15.6.12 15.3.9
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—
1.1.7 1.1.7
A9
Sonstige ausländische Anleihen
Budap. HptstSpar ausgst. b. 31,12.96] 4 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 5 Dän. Lmb.⸗O. S. 4 rückzahlb. 110
4
do. do. 8% do. Inselst.⸗B. gar. 3 4 4
—
715 serb
e 50 80 -
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—,.— 2 —,— v —,.,.— 7 —.,— 2 —,— 2 —.— 7 —.,.— 1 —,— —,— 2 —. — ⁷ — — „
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do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 Z
o. o. „ Jütländ. Bdk. gar. 3 ½ do. Kr. V. S. ö1. K do. do. S. 5 in K do. do. S. 5 in K Kopenh. Hausbes. Mex. Bew. Anl. 4
gesamtkdb. à101 do. 4 ½ % abg. Nrd. Ff. Wib. S1,2 Norweg. Hyp. 87 Oest. Krd.⸗L. v. 58 Pest. U. K. B., S. 2,3 Poln. Pf. 3000 R. do. 1000-100 R. Posen. Prov. m. T. do. 1888. 92, 95,
98, 01 m. T. —,— do. 1895 m. T. —,— Raab⸗Gr. P.⸗A.* 8 11,1 b G do. Anrechtssch. fr. Z. . St. 3,6 b Schwed. Hp. 78 ukv do. 78 in. kündb. 8 do. Hyp. abg. 78 e8b —,— do. Städt.⸗Pf. 82 .5.11 / —,— do. do. 02 u. 04] 8 —,— do. do. 1906 4. . Stockh. Intgs. Pfb.
1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 inK. Ung. Tem.⸗Bg. iK. do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. 4 do. do. i. Kr. 98 ½ do. do. Reg.⸗Pfbr. 4 do. Spk.⸗Ztr. 1, 20 4
* ohne Anrechtssch. i. K. 15. 10. 19.
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EssEsseEeet.
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375 b
*
Q —-— 0 2 1.
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13,25 b G 18,25b 6
8
2⸗—q—
r . . 5822590”
4 8 3 ½ 4. —,— 4 —,— —,—
Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.
Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gem. Bekanntm. v. 26.3.26 ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918
ausgegeben anzusehen.) 3
Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2,16 (6 ½ S), S. 4—6 (4 %* do. Hyp. u. Wechselbk. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. N (8 ½ %)“* Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4, 7, 8, 13-18, 21-22, kv. u. nicht kv. S. 5, 6, 19, 20 u. abgestemp.* 16,3 b G do. do. do. Ser. 23, 24 —,— do. do. Ser. 25 —,— do. do. Ser. 26 —,— do Komm.⸗Obl. S. 1, 2* 5,2 b G do. do. Ser. 8 —,— do. do. Ser. 4 —,— do. do. Ser. 5 Braunschw.⸗Hannov. Hyp.⸗Bk. Pfbr. Ser. 2 — 26* 14,75 b G do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 † —,— vö181“ 4-24*15,9 G do. do. do. Ser. 25 —,— do. Komm.⸗Obl. S. 1-3*11b G do. do. Ser. 4 —,—
— — *
do. bo. Ser. 5