1927 / 106 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 May 1927 18:00:01 GMT) scan diff

anderen Staatsanwälten, die an diesem Material herumgerochen hätten, gar nicht eingefallen, dem Ursprung des Materials nach⸗ zugehen. Herr Kranz habe bekanntlich für 5000 Mark in bar und weitere versprochene 5000 Mark das Material an die deutsch⸗ nationale Geschäftsstelle, Herrn Dr. Weiß, verhökert. Vermittler kei Herr Göbel von der deutschnationalen Geschäftsstelle gewesen, er als ehemaliger Oberregierungsrat im Reichsschatzamt natürlich leichfalls nicht auf den Gedanken habe kommen können, daß das

aterial gestohlen sei. Schließlich habe Assessor Kußmann der Gruppe Kranz das Material entzogen und es für seinen Freund Knvoll gerettet, indem er es unter Mißbrauch seiner Amtsgewalt beschlagnahmte, lediglich um Kranz die Bearbeitung zu entziehen und sie Knoll zu sichern. Die Photog raphie der Beschlagnahme⸗ verfügung legt Redner auf den Tisch des Hauses nieder. Gegen⸗ über der 88 der deutschnationalen E eschäftsstelle, nicht gewußt zu haben, daß dies vielfach Material sich gegen Stresemann richtete, legt Redner auf den Tisch des Hauses den Prospekt dieses Materials, der seit Mitte 1925 in seinem Besitz ist. Dort heißt es unter Mappe 26: „Enthält die Unterlagen zu den Geschäften der Evaporator A.⸗G. mit der Reichstreuhand. Hier sei besonders schwer belastendes Material gegen Stresemann, der in engsten Beziehungen zu dem Generaldirektor Litwin gestanden habe, in dessen Hause z. einen auffälligen Verkehr mit dem Direktor Nollet gepflegt hätte, dessen Schwester die Frau Litwins sei.“ Er (Redner) habe diesen Passus bereits verlesen vor diesem hohen Hause laut Protokolls in der 85. Sitzung vom 22. Oktober 1925. Es werde den Herren nicht entgangen sein, daß bei all diesen Dingen Herr Assessor Kußmann seine vielgeschäftige Hand im Spiel gehabt habe. Deshalb noch ein Wort über die persönlichen Qualitäten dieses „Reinigers Deutsch⸗ lands“. Vor ihm liege ein Urteil der V. Zivilkammer des Land⸗ Ferteh⸗ II vom 29. März 1927 in Sachen eines Herrn X. gegen en Assessor Kußmann. (Aktenzeichen 5. 0. 571/26.) Kußmann habe auf seiner Segeljacht „Schwalbe“ eine Segeltour unter⸗ nommen, begleitet von mehreren Personen, darunter der Ehefrau des in Berlin verbliebenen Klägers. Unterwegs habe er mit dieser unerlaubte Beziehungen angeknüpft. Von den Stationen Swinemünde, Stockholm usw. habe Kußmann Brandtelegramme an den hintergangenen Ehemann gesandt und sich von Hhar zur Bezahlung der Unkosten seines Ehebruchs Summen von mehreren hundert Mark nachsenden lassen. Die Tour endete mit Eklat. Und nun weigere sich dieser Gentleman und Kavalier nicht nur das Geliehene zurückzuzahlen, sondern verlange darüber hinaus no im Wege der Widerklage von dem Betrogenen Geld, weil er für die Ehefrau Unkosten verauslagt habe. (Heiterkeit). Das Urteil, das Ferin Kußmann in sämtlichen Punkten Unrecht gebe, sage ierüber: „Es verstößt wider Treu und Glauben, wenn der Ehebrecher S für die Auslagen verlangt, die er für die Ehefrau des Verletzten während einer Reise gemacht hat, im Verlauf derer der ehebrecherische Verkehr stattgefunden hat. 9 die Vorschriften einer Geschäftsführung ohne Auftrag kann sich der Beklagte nicht berufen.“ (Große Heiterkeit.) Ein Staats⸗ anwalt, der einen Ehebruch als Geschäftsführung ohne Auftrag ansehe, dürfte immerhin ein Novum sein. So sehe der „Reiniger Deutschlands“ aus. Herrn Baecmeisters Charakteristik, daß Herr Kußmann für eine Flasche Wein und ein gutes Essen zu haben fei scheine danach vollauf büsetr-en Herr Kußmann aber ungiere heutigen Tages noch als Amtsrichter in Pankow. Stürmisches Hört, hört!) Landgerichtsdirektor Hoffmann sei sönestze suspendiert worden. Aber es hieße wirkli diesen Herrn beleidigen, wenn man ihn mit Kußmann in einem Atem nenne. Warum werde Kußmann nicht suspendiert? Sei es wahr, daß er noch immer einflußreiche Hintermänner in der Staats⸗ anwaltschaft 1 habe, die den Schild über ihn halten, und daß er behaupten könne: „Wenn ich reinfliege, fliegen noch ganz andere Kreise hinein?“ (Hört, hört! links.) Aus dem Gemälde des Spitzelsumpfs ergebe sich die Feststellung, daß diese ganze Ver⸗ leumdergesellschaft gestützt und getragen worden ist von den offiziellen Stellen der Deutschnationalen Volkspartei, von ihrer Geschäftsstelle und ihren Abgeordneten.

Abg. Dr. Seelmann (D Nat.) fragt, wie Kuttner zu seinem Material gekommen dei Da spiele doch auch das Spitzel⸗ wesen eine Rolle. (Sehr wahr! rechts. Abg. Kuttner: Sorgen Sie dafür, daß Ihre Leute sich nicht immer in die Haare geraten! Heiterkeit.) Die Deutschnationalen seien niemals für Kuß⸗ mann eingetreten. Ob Bacmeister jemals deutschnational . * sei, wisse er (Redner) nicht, glaube es aber auch nicht Außerordentlich bedauerlich sei, daß der Abg. Kenkel durch Krank⸗ het zu Hause in Königsberg zurückgehalten sei und dem Abg. Kuttner nicht sofort antworten könne. An dem Programm des neuen Justizministers sei vieles sympathisch. Einen Schatten werfe auf seinen Amtsantritt nur, daß eine völlig ungeeignete Person als Oberlandesgerichtspräsident für Ostpreußen n. worden sei. Gegenüber dem Abg. Heilmann hält der Redner vna. Zweifel darüber aufrecht, ob es einem auf den Klassen⸗ ampf eingestellten Mann möglich sei, die für einen Richter nötige Objektivität aufzubringen. (Zuruf b. d. Komm.: Dann müssen Sie alle Richter zum Teufel jagen!) Die Vertrauenskrise in der Justiz werde so lange anhalten, wie man nicht aufhöre, die Richter anzugreifen und zu versuchen, sie zu willenlosen Werk⸗ zeugen zu machen. (Sehr wahr! rechts.) Nachdem die Richter ich zur Republik ausdrücklich bekannt hätten, verlange der Abg. Heilmann nun, daß sie die Republik „liebten“. Er habe dem Fustizminister nur nicht gesagt, wie diese Liebe durchzufuühren sei. In der Art, wie nun bereits zweimal der Abg. Heilmann An⸗ griffe gegen den Ministerkalrat Wagemann erichtet habe, liege

ystem, das ebenfalls zum Fortbestand der ertrauenskrife bei⸗ trage. (Sehr richtig! rechts.) Im einzelnen verlangt der Redner vorübergehenden Austausch der Assessoren, um das Blickfeld dieser jungen Juristen zu erweitern. Merkwürdig still sei es in der Linkspresse wegen des im Disziplinarverfahren gegen den Land⸗ gerichtsdirektor Hoffmann ergangenen Urteils geworden. Der Minister müsse über dieses Disziplinarverfahren, in dem Hörsing chwer sein soll, noch Auskunft geben. (Zuruf des Ninisters Dr. Schmidt: „Das Urteil ist am 3. Mai ergangen. Es umfaßt 150 Seiten, und ich habe es noch nicht ganz durch⸗ lesen können!“) Weiter müsse der Minister erklären, weshalb der Wilms⸗Prozeß vor einem außerordentlichen Schwurgericht verhandelt worden sei, obwohl das ordentliche so wenig über⸗ lastet gewesen wäre, daß seine Mitglieder als Zuhörer der Wilms⸗ Verhandlung hätten beiwohnen können. Be Jürgens, der die Deutschnationalen parteimäßig gar nichts angehe, müsse man sich fragen, wie nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung der Staatsanwalt noch zu einem Zuchthausantrage habe kommen können. Zum Schluß verlangt der Redner, daß die Richter⸗ stellen lediglich nach sachlichen Gründen besetzt würden. (Beifall rochts.)

Abg. Dr. Wester (Zentr.) erklärt für seine Fraktion, daß sie sich mit allen Mitteln gegen eine Verreichlichung der Justiz wenden müsse. Das Disziplinarverfahren gegen Dr. Thiele, der im Falle Höfle so schwer versagt habe, könne nicht befriedigen. Die Herstellung der Oeffentlichkeit im Disziplinarverfahren sei sehr zu begrüßen. Der Redner beschäftigte sich des näheren mit dem neuzeitlichen Strafvollzug und forderte eine Zentralstelle für kriminalpsychologische Forschung. Das Vergeltungsprinzip dürfe im Strafvollzug nicht vernachlässigt werden zugunsten des reinen Besserungs⸗ und Fürsorgeprinzips. Der nichtbesserungs⸗ fähige Verbrecher müsse für die Allgemeinheit unschädlich gemacht werden. Ueber die Sicherungsverwahrung“ sollte man eine be⸗ sondere gesetzliche Kegelung schaffen. Geistig Minderwertige müßten von besonders vorgebildeten Beamten behandelt werden. Hier dürfe man mit Geldmitteln nicht kargen, sondern Unter⸗ stützung gewähren für die Teilnahme an einschlägigen Aus⸗ bildungskursen. Es müßten besondere Stellen für eine er⸗ gänzende Ausbildung der Beamten geschaffen werden. Die weib⸗ lichen Beamten seien ausreichend zu besolden. Die ärztliche Be⸗ treuung der Gefangenen sei schärfer durchzuführen. Koststrafen müßten verschwinden.

Abg. Dr. Gertrud Klaußner (Dem.) behandelte gleichfalls Fragen der Gefangenenfürsorge und schloß üc im wesentlichen den

Ausführung en des Vorredners an. Die weiblichen Beamten müßten besser ausgebildet und ausreichender besoldet werden, die leitenden Strafvollzugsanstaltsbeamten seien höher einzustufen. Die Beschäftigung der Gefangenen müsse genügend freie Zeit lassen für eine weitere Ausbildung. Man müsse zu einer mensch⸗ lichen Behandlung der Gefangenen kommen.

Abg. Menzel⸗Halle (Komm.) bekämpft das System unseres Strafvollzuges, das allzu inhuman sei. In der Theorie habe man einen neuen Strafvollzug, in der Praxis keineswegs. In der Auswahl der Beamten habe sich nichts gebessert. In manchen Gefängnissen, wie in Bochum, würden die Gefangenen von Wanzen geradezu aufgefressen. Der Redner gibt Beispiele harter Gefangenenbehandlung und mangelnder ärztlicher Fürsorge.

Nach persönlichen Bemerkungen des Abg. Heilmann und des Abg. Kuttner (Soz.) gegen den Abg. Seel⸗ mann, wobei Abg. Kuttner mitteilt, woher er das heute vorgetragene Material erhalten habe, vertagt der Landtag die Weiterberatung des Justizhaushalts auf Sonnabend 10 Uhr.

Schluß 6 ½ Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde gestern die Beratung des Gesetzentwurfs über die Verzinsu n auf⸗ gewerteter Hypotheken fortgesetzt. Aus dem estschen Gesetzentwurf wurden bisher alle über den Entwurf hinaus⸗ gehenden Bestimmungen abgelehnt. Der Bestsche Entwurf ver⸗ kangt u. a. für die Aufwertung der Sparkassenguthaben 50. vH satt 12 ⅛6 vH. Abg. Keil (Soz.) beantragte laut Bericht des

achrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, daß dem Sparkassengläubiger die vor dem 15. Juni 1922 voll⸗ zogenen Rückzahlungen alter Sparguthaben nicht zum Neunwert angerechnet werden. Bei der jetzigen Regelung werde praktisch nicht einmal der Mindestsatz von 12 ½ vH erreicht. Abg. Großmann (Bayr. Vp.) hält den Antrag Best über die höhere Aufwertung der Sparkassenguthaben für undurchführbar. Die Reichskasse habe leider die während des Krieges von den Spar⸗ kassen entnommenen Millionenbeträge in entwertetem Gelde zu⸗ rückgezahlt und dabei oft nicht einmal die Bedingungen des Auf⸗ wertungsgesetzes erfüllt. Unter diesen Umständen seien die Sparkassen leider nicht zu einer befriedigenden Aufwertung der Sparguthaben in der Lage. Abg. Dr. Radema cher (D. Nat.) be⸗ zeichnete die Aufwertung der Sparkassenguthaben und Kommunal⸗ anleihen als unbefriedigend. Bei der Annahme des Auf⸗ wertungsgesetzes habe man an eine individuelle Aufwertung dieser Forderungen gedacht und die 12 ½ vH nur als Mindest⸗ satz festgesetzt. Durch die Gesetzgebung der Länder, besonders Preußens und Sachsens, sei daraus leider ein Höchstsatz gemacht worden. Fs Fragen müßten noch eingehend geprüft werden. Abg. Dr. Schetter (Zentr.) stimmte diesen Ausführungen zu. Bei dem engen Zusammenhang der Sparkassen mit den kommu⸗ nalen Anleihen müßte die Entscheidung über die S arguthaben zurückgestellt werden bis zur Fee über die kommunalen Anleihen. Abg. Dr. Wu nderlich (D. Vp.) regte an, die Aufwertungsregelung für Sparkassen und kommunale Anleihen einem Unterausschuß zu überweisen. Bedauerlich sei die Bunt⸗ scheckigkeit auf diesem Gebiet. Auf eine Frage des Abg. Leber (Sos.) erklärte ein ngsvertreter, die in Lübeck estehenden nicht staat ich beaufsichtigten Sparkassen würden unter das freie Aufwertungsrecht fallen, aber bei der geltenden Rechtsprechung würden die Gläubiger wohl 8 ungünstiger ab⸗ schneiden als diese öffentlicher Sparkassen. er Vertreter des Reichsjustizministeriums lehnte den Antrac Best ab und führte aus, der Antrag Keil berühre nicht die Reichs⸗ gesetzgebung, sondern die Gesetzgebung der Länder. Der Ver⸗ kreter der preußischen Regierung erklärte, Preußen abe aus wohlerwogenen sozialpolitischen Gründen den Einheits⸗ 8 von 12 ¼ vH festgelegt. Eine individuelle Uaferee. nach der Lage der einzelnen Kassen würde zu großen Unglei 8 eiten und Ungerechtigkeiten führen. Aus sozialen Gründen sei si Preußen auch der Antrag Keil unannehmbar. Den Nutzen avon würden nicht die alten, soliden Sparer haben, sondern jene, die in der Inflationszeit mit dem Sparguthaben spekuliert hätten. Härten, die sich aus der mangelnden Rückwirkung ergeben, würden jetzt schon freiwillig von den renzilchen Sparkassen ausgeglichen. bei Annahme des Antrages Keil würde aber eine zweijährige ungeheure Verwaltungsarbeit nutzlos Fssni. worden sein. Für die recht eitige Mobilisierung der Sparguthaben sei Sorge ge⸗ tragen. Hie Anträge Bestund Keil wurden abgelehnt. Abg. Leber (Soz.) beantragte einen Zusatz zum Aufwertungs⸗ gesetz, in dem agsgeigrochen wird, daß auch Banken solche Hypo⸗ theken aufzuwerten haben die sie auf ihre eigenen Gebäude auf⸗ genommen haben. Der Redner beantragt weiter H* die Banken die Aufwertungspflicht bei Spareinlagen. Abg. Dr. Schetter (Zentr.) erklärte zu dem ersten Antrag Leber, die Rechtsprechung behandele jetzt schon solche Hypotheken der Banken in der vom Antragsteller verlangten Weise. Abg. Dr. Wu nderlich (D. Vp.) beantragte, den Reichswirtschaftsminister und den Reichsbankpräsidenten nochmals für Sonnabend zu laden, damit über diese Spezialfragen des Bankgewerbes Auskunft erteilt werden könne. Der Antrag wurde angenommen, und der Aus⸗ schuß vertagte sich auf heute.

Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichs⸗ tags kam es gestern bei der Fortsetzung der Beratung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu einem Zwischenfall. Dem Ausschuß war eine Eingabe einer großen Reihe von Angestellten zugegangen, in der die Feüüfagens von Ersatzkassen in das Arbeitslosenversicherungsgesetz verlangt wird. Da diese Eingabe auch von den im Deutschnationalen Handlungs⸗ W“ tätigen Abgeordneten Lambach (D. v und Thiel (D. Vp.) unterzeichnet war, wurde von den Sozialdemo⸗ kraten die Frage an die Regierungsparteien gerichtet, ob sie etwa hinter dieser Eingabe ständen und sie sich zu eigen machten. In diesem Falle würde eine Weiterberatung zwecklos sein. Gleich⸗ zeitig die Sozialdemokraten einen Antrag, der Ersatzkassen ausschließt. Von den Vertretern der Zentrumsfraktion wurde erklärt, daß sie der Eingabe fern ständen und sich ihre Stellung⸗ nahme zu der aufgeworfenen Frage der Ersatzkassen vorbehalten müßten. Die Ausschußsitzung wurde schließlich auf Nachmittag 3 Uhr vertagt, um den Regierungsparteien Gelegenheit zur E“ zu geben. Diese Stellungnahme ist, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger erfährt, inzwischen dahin ausgefallen, daß die Regierungsparteien sich bei der Abstimmung über den sozialdemokratischen Antrag gegen die Ersatzkassen zer Stimme enthalten werden, so daß die An⸗ nahme des Antrages und damit auch die Fortsetzung der Ver⸗ handlungen gesichert ist. Erst in der zweiten Lesung wollen die Regierungsparteien endgültig ihre Entscheidung über die Frage der Ersatzkassen treffen. Der Sozialpolitische Aus⸗ schuß setzte am Nachmittag die Beratung des Arbeitslosenversiche⸗ rungsgesetzes fort. Die Anträge, die die Zulassung von Ersatz⸗ Einrichtungen neben der zentralisierten Organisation der Arbeits⸗ losenversicherung ermöglichen wollen, wurden, wie nach dem Ver⸗ lauf der interfraktionellen Besprechungen nicht anders zu erwarten war, unter Stimmenthaltung der Regierungsparteien abgelehnt. Endgültig wird jedoch die Frage, ob Ersatzkassen neben der zen⸗ tralen Einrichtung noch gestattet werden sollen, erst bei der zweiten Lesung im Ausschuß entschieden werden, nachdem die Fraktionen dazu Stellung genommen haben. Der leitende Gesichtspunkt, warum neben der zentralen Organisation auch noch Ersatzkassen für die Arbeitslosenversicherung gefordert wurden, war der, im Rahmen von Ersatz⸗Einrichtungen die Leistungen des Gesetzes den Bedürfnissen der Angestelltenschaft besser anzupassen, als das in einem die gesamte Arbeitnehmerschaft umfassenden Gesetze möglich ist. Darüber hinaus wurde von den Antragstellern die Auffassung

vertreten, es sei eine orderung der Zweckmäßigkeit und entspreche —8 ““ 8 8

dem Sinn des vielgenannten Begriffs der Selbstverwaltung, wenn den Berufsverbänden der Arbeitnehmer, die dazu bereit und be⸗ fähigt sind, die verantwortliche Erfüllung sozialpolitischer Auf⸗ gaben auf dem Gebiete der Sozialversicherung übertragen werde. Die Organisationen der Angestellten, wie der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband und der Verband, der weiblichen Handels⸗ und Büroangestellten, haben seit vielen Jahren die Krankenversicherung ihrer Mitglieder im Rahmen von Ersatzkassen durchgeführt. Gleiches gilt für die Aufgabe der Arbeitsvermittlung, die ebenfalls von den Arbeitsnachweisen der Berufsverbände erfüllt wird. Diese Verbände glauben, auch für die Aufgabe der Arbeits⸗ losenversicherung eine gute Erfüllung gewährleisten zu können, wenn in das Gesetz ihre Vorschläge aufgenommen werden. Im übrigen wurden die Paragraphen des Gesetzentwurfes, die die Or⸗ ganisationsfragen behandeln, im wesentlichen in der Form eines Antrages Esser (Z.) angenommen. Dieser Antrag ist nur aus par⸗ lamentarischen Zweckmäßigkeitsgründen als Antrag Esser ein⸗ gebracht worden, tatsächlich handelt es sich um einen offiziell vom Reichsarbeitsministerium bearbeiteten und verantworteten Gesetz⸗ entwurf. Er sieht folgende Organisation vor: Träger der Arbeits⸗ losenversicherung und Arbeitsvermittlung einschließlich der Berufs⸗ beratung ist eine selbständige Körperschaft öffentlichen Rechts, die Reichsanstalt mit ihrer Untergliederung, den Landesarbeitsämtern und den Arbeitsämtern. Organe sind die Verwaltungs⸗Ausschüsse der Arbeits⸗ und Landesarbeitsämter, der Verwaltungsrat und der Vorstand der Reichsanstalt. Die Verwaltungs⸗Ausschüsse bestehen aus dem Vorsitzenden und gleichviel Vertretern der Arbeitnehmer Arbeitgeber und öffentlichen Körperschaften, der Verwaltungsrat aus dem Präsidenten der Anstalt und gleichfalls Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen, Körperschaften. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und je fünf Vertretern der genannten Gruppen. Die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeit⸗ geber werden auf Grund von Vorschlagslisten (mit bindender Reihenfolge) der wirtschaftlichen Vereinigungen gestellt. Die Ver⸗ treter der öffentlichen Körperschaften werden auf Vorschlag der Ge⸗ meinden bzw. der obersten Landesvehörden bzw. des Reichsrats bestellt. Der Verwaltungs⸗Ausschuß der Arbeitsämter muß einen Unterausschuß bilden. Dieser soll gewissermaßen an die Stelle des Vorstandes treten und ständig an der Geschäftsführung mit⸗ wirken. Eine reiche Muß⸗Vorschrift ist für das Landesarbeitsamt nicht vorgesehen. Weiterberatung heute.

Der Untersuchungsausschuß des Reichs⸗ tags zur Aufklärung der Arahen des deut⸗ schen Zusamme hielt gestern vormittag eine Sitzung ab mit der Schlußaussprache über das Gutachten Dr. Bredt „Der Deutsche Reichstag im Weltkrieg“, Vor Eintritt in die Tagesordnung machte der W e die Mitteilung, daß Reichsminister des Auswärtigen Dr. S seine Ausführungen über die Politik der Nationalliberalen im Weltkrieg dem Ausschuß schriftlich vorlegen will. Zur Tages⸗ ordnung nahm zunächst ö88; Prof. Dr. Bergsträßer (Dem. das Wort, um sich hauptsächlich mit früheren Aussührungen, des deutschnationalen Abg. Dr. Fehilidg auseinanderzusetzen. Abg. Dittmann (Soz.) entwickelte in längerer Rede ein hängendes Bild von der Politik der Unabhängigen im Weltkriege.

Die Verhandlungen werden heute fortgesetzt. 1

Der Hauptausschuß des Preußischen Land⸗

tags beschäftigte sich gestern. Abend in der Hauptsache mit dem Gesße entwurf über die Bereitstellung von itteln zur Ge⸗ eines Kredits zugunsten der Eisen; industrie in Oberschlesien. Das g fordert 18,9 Millionen Reichsmark zwecks Aufrechterhaltung der Eisen⸗ industrie in Oberschlesien. Der Berichterstatter Abg. Osteroth (Soz.) gab in längerer Ausführung eine Darstellung über die Lage in Oberschlesien. Aus den Ausführungen des Regierungs⸗ vertreters ist zu entnehmen, daß die Industrie in Oberschlesien infolge der unglücklichen Grenzziehung durch den Versailler Ver⸗ trag und infolge der Inflation in eine derartige Notla e geraten war, daß eine Katastrophe drohte. Es fragte sich, welche Wege ur Rettung beschritten werden konnten. In Frage kam die Uebernahme der Hütten und Gruben durch den Staat oder auch die Bewilligung von Staatskrediten an die dortige Industrie. Der letztere Weg 9 aus verschiedenen Gründen gegangen worden. Abg. (Wirtsch.⸗Partei) kritisierte die aßnahmen der Regierung und lehnte den Gesetzentwur ab. Abg. Lukassowitz (D. Nat.) betonte, daß er trotz der Bedenken, die seine Freundé hätten, dem Gesetzentwurf zustimme, und zwar wegen der iwgngaltutgen Entwicklung, weil der Wirts haftsauss huß zu⸗ estimmt habe, und weil hohe eg g Gesichtspunkte in kämen. Er fordere aber, daß auch reußen die Belange des dortigen mit aller Entschiedenheit wahre, weil außerordentlich starke kulturelle Interessen in Frage kämen. Abg. Kröcker (Gentr.) brachte die lohn⸗ und sozialpolitischen Verhältnisse zur Sprache. Abg. Pinkerneil! (D. Vp.) rechtfertigte die Kredite und gab der Hoffnung Aus⸗ druck, daß die Wirtschaftsführer die deutsche Wirtschaft erhalten

würden. Abg. Lüdemann Gos, teilte die Bedenken der n

Vorredner, aber sprach sich für die nahme der Vorlage aus, weil es gelte, einen großen Teil des deutschen Volkes vom Ver⸗ derben zu retten. Nachdem noch eine ganze Anzahl Redner das Wort genommen hatten, fand der Gesetzentwurf die Zustimmung der Mebcheit des Ausschusses.

Im Unterausschuß des Landtags⸗Aus⸗

chusses für die östlichen Grenzgebiete gab gestern 48 ertreter der preußischen Staatsregie⸗

rung, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge, die Erklärung ab, die Regierung sei noch nicht ga e, endgültig Aufklärung über die Verteilung der Reichsmittel für den Osten zu geben da die Regierung beim Reichskanzler inzwischen eine wesentliche Erhöhung dieser Mittel beanrragt habe. Der Unterausschuß nahm darauf einen An⸗ andtag wolle bes ließen: „Die

von der Reichsregierung bisher in Aussicht genommene Ver⸗ teilung der Mittel des Fonds ür wirtschaftlich und kulturell be⸗ drängte Grenzgebiete zwischen Preußen und den nichtpren lschen Grenzgebtete bei weitem nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Das Staatsministerium wird ersucht, jeden Erfolg versprechenden Weg der Einwirkung auf die Reichsregierung zur Erhöhung der im Reichsetat 1927 ausgeworfenen Mittel für die preußischen Grenzgebiete im Rahmen des bisherigen oder auf dem 1 hreiten“. Diese Ent⸗ schließung wird beim Etat des Ministerpräsidenten in⸗ der kom⸗ menden Woche im Plenum mitverhandelt werden. Bei dieser Gelegenheit wird Ministerpräsident Braun ansfüsabich über üddeutscher

in der

trag des Berichterstatters an, der

Ländern trägt dem Umfang und der Bedrängnis der preußi

Wege seiner Verstärkung schleunigst zu bes

die preußische Ostfürsorge und die Beteiligung Fnder ü6 der Verteilung der Reichsmittel sprechen.

chsa

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner 2 Börse vom 6. Mai

1927

Heutiger! Voriger

Kurs

Heutiger] Voriger Kurs

Heutiger Voriger Kurs

Heutiger] Voriger Kurs

4, 3 % Preußische Ost⸗ u. West⸗ ausgest. b. 31.12.1712,3 b 12,1 G do. später ausgegeben —,— 4, 3 ½ % Rh. u. Westf.) agst. b. 31.12.17 /20 G 20 G do. später ausgegeben —.— 8 4,3 ½ % Sächsische, agst. b. 31.12.17 17,7b 17,7 b 4 do. später ausgegeben .,— —— 4, 8 Schlestsche, agst. b. 31.12.1717 G 17 b G do. später ausgegeben —.— —,— 3 ½— Schl.⸗Holst. agst. b. 31.12,17714,8 eb B s15, 1b B h,. do. später ausgegeben —.— —,—

Amtlich festgestellte Kurfe.

1 Franc, 1 Lira, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ. 7 Gld. südd. W. = 12,00 ℳ. 1 Gld. holl. W. = 1,70 ℳ. 1 Mark Banco = 1,50 ℳ. 1Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 fkand. Krone = 1,125 ℳ. 1 Kubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. 1 alter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 ℳ.

1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ.

1 Dinar = 3,40 ℳ.

1 Zloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 ℳ. Die einem Papter beigefügte Bezeichnung N be⸗

sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.

Kreditanstalten öffentlicher Körperf

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1 Dollar = 4,20 ℳ. 1 Shanghai⸗Tael 1 Yen = 2,10 ℳ.

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Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗

wärtig nicht stattfindet. do.⸗Sondersh. Land

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Das hinter einem Wertpapier bedeutet für

Coblenz 1919

Cottbus 1909 N 1913

Darmstadt 1920 1918, 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1. 7. 23 Deutsch⸗Eylau 1907 8 Dresden 1905 Duisburg 1921

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Elbing 03,09, gk. 1.2.24 do. 19183, gek. 1. 7.24 do. 1903, gek. 1. 2. 24 Emden08 H, J, gkl. 5.24 Erfurt 1893, 01 N, 08,

1910, 14, gek. 1.10.23 do. 1893 N, 1901 N,

Eschwege. 11911 Essen....19 do. 16. Ag. 19 (ag. 20)

Ohne Zinsscheinbogen Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1, 2, 5, 7— 10 do. do. S. 3, 4, 6 N do. Grundrentenbr.

Sächs. Idw. Pf. b. S. 23,

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäfts jahrs.

DʒDie Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“

versch. do. 1.4.10 versch. do. do. Kreditbr. b. S. 22,

u. ohne Erneuerungsschein.

Flensburg 12 .2.*

do. do. 19 (1.—3. A 1920 (1. Ausg.), gek.

Frankfurt O. 14 ukv. 25 do. 1919 1. u. 2. Ausg. Fraustadt 1898 Freiburg i. Br. 1919 Fürth i. B. 1923 1920 ukv. 1925

☛‧ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Brandenb. Komm. 23.

(Giroverb.), gk. 1.7.24 do. do. 19,20, gk. 1.5.24 Deutsche Kom. Kred. 20/4 ½

Hannov. Komm. 1923

Pomm. Komm. S. 1u. 2

do.

Fulda 190 Gießen 1907,09, 12,14 do. 1905 Gotha 5 1989 Hagen 1919 N..

Halberstadt 1912, 19 Halle. 1900, 05, 10

Baukdiskont.

2 11161¹ 8 Danzig 5 (Lombard 6 “9.: Amsterdam 3 ½. Brüssel 5 ½. Helsingfors 7. .n9. London 4 ½¼. Madrid 5.

Schweiz 3 ½. Stockholm 4. Wien 6‧

Berlin 5 (Lombard 7).

Kopenhagen 5.

Deutsche Staatsanleihen

mit Zinsberechnung.

Heutiger Voriger

6 Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll,f. 1.12. 32 6 % do. 10 1000 D., f. 35 5 9 Dt. Reichs⸗A. 27 uk37 3 % Dt. Reichssch. „K“ (Goldm.), bis 30.11.26 2 Sausl. ℳf. 100 G M

Schatz F. 1 u. 2, rz. 30 6½7 Preuß. Staatssch.

1.2.6 —.— —,— 1.1.7 99,75 G 99,75 G 1.4.10/99,75 G (99,75 G

insberechnung.

do. do. Ag. 15, uk. 26

Brandenb.Prov. 08-11 Reihe 13— 26, 1912 Reihe 27 33, 1914 Reihe 34 —552H

do. C 8 Bayer. Staatsschatz W1

7 Braunsch. Staatssch.

SE SSSSS S 0o0oSUSsüSsUE=z

do. Ser. 29 unk. 30.

7 ½ Lübeck Staatsschatz Hannoversche Prov.

rückz. 1. 7. 29. 7 % Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926

2=FS2S2SIE=Eö=

Oberhess.Prob20 uk.26 ,4

Ostpreuß. Prov. Ag. 12 Pommern ProvA. 17 do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4 EE““ do. 6 -11

6 do. Staatssch., rz. 29 7 % Sachs. Staatsschatz R. 1, fäll. 1.7.29

7 % do. R. 2, fäll. 1.7.30 7 % Thilr. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3.30

7 % do. RM⸗A. 27 u. Lit. B ausl. ab1. 1.32

6 ½ % Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.3.29

vgrrrerer 5 5SEPgEEFE

5 —₰. S8

. A. 1894,1897,1900

Rheinprovinz 22, 23 do. 1000000 u. 500000

do. Sächsische Pro 2

do. Ausg. 5— 7 Schlesw.⸗Holst. Prov.

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Bei nachfolgenden Wertpapieren

fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. mit Auslosungssch. Nr. 1 30 000 do. mit Aus⸗ losgssch. Nr. 30 001- 60 000 einschl 1. Zieh do. ohne Aus⸗ losungsschein... Dtsche Wertbest. Anl. b. 5 Doll., fäll. 2.9. 35

o. Fet. u. 11

Landesklt. Rtbr. do.

Deutsche Schutzgebiet⸗ Anleihe.. . 7-15 8 PreußSt.⸗Schatz auslosb. ab Okt. 28ff. Pr. Staatssch., f. 1.5.25 Anhalt. Staat 1919.. Bayern Ldsk.⸗Rent. konv. neue Stückes32

ne bran 1919 unk. 30

Anklam. Kreis 1901. 4

Hadersleb. Kr. 10 ukv N/4 Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919

Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22. Altona 1923

.:1

1 do. 08,09, 11,gk. 31.12.23 4 do. 87-99,05,gk 31.12.23 do. 96, 02. gek. 31.12.28 Hambg. Staats⸗Rente do. amort. St.⸗A. 19 A

do. do. 1919 B kleine 1.6.12

1.5.11 1.1.7 versch.

Aschaffenburg. 1901 1.6.12

do. St.⸗Anl. 1900 4 do. 07, 08,09 Ser. 1,2,

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Der Ausbruch und das Erlöschen der Maule und Klauenseuche ist vom Schlacht⸗ und Viehhofe in Nürn⸗

berg am 5. Mai 1927 amtlich gemeldet worden.

Barmen 07, rz. 41/40 do. 1904,05, gek. 1.3.24 Berlin 1923 * Zinsf. 8—18 %

8 8 b0

2 ——

11, 13 rz. 58, 14 rz. 55 do. 1882,91,93, 99, 04 1886, 97, 1902 Lübeck 1923 unk. 28 Meckl. Staatsanl. 1919 Sächs. Mk.⸗A. 28, uk. 26 Württembg. R. 36-42

2

S 82 .

1922 Ausg. 1 1922 Ausg. 2.

Preußische Rentenbriefe. Gekündigte und ungekündigte Stücke,

Handel und Gewerbe. Berlin, den 7. Mai 1927.

Der Geschäftsbericht der Hirsch, Kupfer⸗ un d Messingwerke Aktiengesellschaft in Berlin, für 1926 teilt u. a. mit: Nachdem Ende 1925 die Werke Reinickendorf und Neukölln geschlossen wurden und die dortige frühere Erzeugung in Spezialfabrikaten nach Messingwerk Eberswalde überführt war, konnte in diesem Werk die fast gleiche Menge wie in 1925 auch in

n Frrrürrür

geezEEEAn’

verloste und unverloste Stücke. Brandenb., agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben Eb“ o. später ausgegeben 4,8 ½ % Hess.⸗Nass.ͤ agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben 4 Lauenburger, agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben 4, 8 ½ Pomm. ausgest.b. 31.12.17 do. später ausgegeben 4, 3 8 Posensche, agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben

—önAAn

Fret 1919

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2

do. . Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gek. 1. 7. 24

2

1905, gek. 1. 7. 24 3 ½ 1914 N, 1919 g 1906 N 1909 Charlottegpurg 08, 12 II. Abt.,

do. 1902, gek. 2. 1.24

Kur⸗ u. Neum. Schuldvl †! 1.1.71 —,— „) Zinsf. 7— 15 %. Zinsf. 5 15 ⅛.

Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung. Brandenburg. Prov. Reichsm. 26, kd b. ab 32 Hannov. Prov. RM R. 2B, 4 B u. 5B, tg. 27 do. do. R. 3 B, rz. 103 Niederschles. Provinz R.⸗M. 26, rz. ab 32 Sachs. Pr. Reichsmark Ausg. 13 unk. 33

1.4.10 97,8 b 97 b

1.4.10/101 B 100,1 G 1.4.10/100,9 G 100,9 G

1.4.10¹101 b G 101,5 G

S.S

2

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2 8— 20 ½. * 8— 18 ½. 6—1

Kreisanleihen.

1.4.10% —,— 1.1.7 —,—

7—,— 1

—,— 0 —,— 0 —,—

DS.2.Z D.Z

do.

Heidelbg. 07, gk. 1. do. 1903, gek. 1.10.23 8 Heilbronn 1897 N Herford 1910, rückz. 39

Köln. 1923 unk. 33

Konstanz 02, gek. 1.9.2374 Krefeld 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24 do. 1913, gek. 30. 6.24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24

isalza 1903

Ludwigshafen ü1906 do. 1890, 94, 1900, 02

Magdeburg 19138, 1.— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1

do. 19 Lit. U. V, uk. 29 bo. 20 Lu. W unk. 30

PU. Sn

2

do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 12, gek. 1.1.24

.. 1920, gek. 1.11.25. .. 1888, gek. 1. 1.24 .1897,98, gk. 1.1.24

1904, 1905, gek.

Mühlhausen t. Thüt⸗ 1919 V.

Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11, 13, uk. 31,35

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München 1921 do. 191 M.⸗Gladbach 858 1

Münster 08, gk. 1.10.23 do. 1897, gek. 1.10.23

ö —8*5* 22—22

25

Nordhausen 1908 Nürnberg 1914

-8 5 xn. 20-S

Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 N, gk. 31.1.24

Pforzheim 01, 07, 10, 912, 1 do. 95, 05, gek. 1.11.23 32 Pirmasens 99, 30.4.24 03, gek. 30

o. Potsdam 19 V, gk.

-s 8

Quedlinburg 1908 N.

Regensburg 1908, 09 97 N, 01 03, 05

do. Remscheid 00, gk. 2

Rostock 1919, 1920 do. 81,84,03, gk. 1.7.24 1895, gek. 1. 7.24

Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897,

Spandau 09 N, 1.10.23. Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4.24 do. 1903, gek. 1. 4. 24 3 ¾ Stettin 5. 1923 * Zinsf. 8—15 P.

Stolp i. Pomm Stuttgart 19,06, Ag. 19

Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25

Viersen 1904, gk. 2.1.24

Weimar 1888,k. 1.1.24 Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz. 1937

1920 1. Ausg., 21 2. Ag.,gek. 1.10.24 do. 18 Ag. 19 I. u. II.,

9 Wilmersd. (Bln.) 1913

,— 7

EET 1111 11

IM 127177

8

8 * gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach en

als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

Calenberg. Kred. Ser. D F (gek. 1. 10. 28, 1. 4. 24) —,— *3 % Kur⸗ u. Neumärk. neue —.— *4, 3 ½, 8 % Kur⸗ u. Neumärk. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. Di 91. 12. 1917... .. 6,15b 4,1 eb B 4, 3 ½,3 Kur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl. —,— —,— *4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12. 17 Nr. 1—484 60 4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral. —.— —,— 4, 3 ½, 8 % Ostpreußische N, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 11.. 18,4 G 4, 3 ½⅜, 3 % Ostpreußisce —.,— 4 % Östpr. landschaftl. Schuldv. —,— *4, 3 ½8, 8 % Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 111. 16 b 4, 3 ½, 8 % Pommerschhe. —.— 24, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt bis 81. ..119.b 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesit —.— *4, 38 ½, 8 % Sächsische, ausge⸗ stellt bis 81. 12. EEEE

4 % Sächs. landsch. Kreditverb. —,— *4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon)) 18 G 18 G Schles. landschaftl. ausgest. bis 24. 6.17717,61 b 17,8 b 4,8 ½, 8% Schles. landsch. A, O, D —,— 24, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. N, ausg. b. 31.12.17 8,48 b 4,3 ½, 3 9 Schlesw.⸗Hlst. ld. Kreditv —,— *4, 3 ½, 3 % Westfäl. bis 3. Folge, ausgestellt bis 31. 12. 17... 18,55 b G 4, 3 ½, 3% Westfälische b. 3. Folge —,— *4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. I II m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 11 . 4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. *4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 981. 12.11 . . 8 84 3 % Westpr. Neuland⸗

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Deutsche Pfandbriefe.

Landschaften gemachten Mitteilungen

16,5 b G 16,68 b G

1

ische ——

8,85 b

*5, 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte, ausgestellt bis 31.12. 1917. †23

5, 4 ½, 4, 3 ½8 % Berliner alte..

„½⅛, 38 9% Neue Berliner,

ausgestellt bis 31. 12. 1917. †16 b

4 P, 3 ½%, 3 % Neue Berliner. —,—

4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe

do. (Nachkriegsstücke) —,— —,— Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

(Vorkriegsstücke) †14eb G

*Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 80 34 4 1.1.7 Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke. 4 ¾ 1.1.71 —,—

Augsburg. 7 Guld.⸗L. ℳp. St —,— Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3

Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L.

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

1 Seit 1. 4. 19. 1. 8. 19. 1.6, 19. 1. 7. 19 S 110. 19,., 1. 1 1e18.

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung

Bern. Kt.⸗A. 87 kv. 1.1’.7 1,—,— vh 1,4.10 46 eb B (45,7 b do. Invest. 14 b 1.4.10 45,75 b G 45 b do. Land. 98 in K 1.4.10 5 G 5 B do. do. 02 m. T. i. K 1.1. do. do. 95 m. T. i. K 1.2.3 68 G 6 6b Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 4.7 do. 5er Nr. 121561 bis 136560 1.1.7 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, 1er Nr. 1-20000 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. i. do. priv. i. Frs. do. 25000,12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 ½ Mon. do. 5 9% 1881-84 do. 5 7 Pir.⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire 4 Mexik. Anl. 99 5 ff. Z. i. K 0ph abg. do. si. K. do. 1904 4 % in do. si. K do. 1904 4 % abg. do. iK1. 12.24 Norw. St. 94 in Q 15.4.10 1888 in £ 1.2.8 Oest. St.⸗Schatz 14 angem. St. * do. am. Eb.⸗A. do. Goldrente 1000 Guld. Gd.” do. do. 200 „* do. angem. Stücke 1000 Guld. G.* do. do. 200 Guld G“* do. Kronenr. 5, ¹1¹ do. kv. R. in K.“ in K. do. Silb. in flo do. Papierr. in fl ¹0 Portug. 3. Spez. 8 Rumänen 1903 2 do. 13 ukv. 24 ¹4⁴ 69 äuß. i. ℳ9 16 1890 in ¹6⁶ do. m. Talonff. 1891 in 6 1894 in ℳ6 do. m. Talonff. 1896 in ¹*b do. m. Talonff. 1898 in ¹* do. m. Talon konv. in 4 1905 in ¹4 1908 in 4 1910 in 1¹8 Schwed. St.⸗A. 80 1886 in 1890 in do. St.⸗R. 04 i. do. do. 1906i. 1888

Deutsche Lospapiere.

1.38. p. St —.—

19 1. 2. 209⁶ 1. 8. 80. 1. 6. 28 11 . 10. 76: 1. 11. 26 .1. 85.

nicht statt.

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do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Lo Unzg. St.⸗R. 13

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Mosk. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl. do. 1000-100

Mosk. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl.

Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38,

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Posen. Prov. m. T. do. 1888, 92, 95,

Raab⸗Gr. P.⸗A.* do. Anrechtssch. Schwed Hp. 18ukv do. 18 in kündb.

do. Städt.⸗Pf. 82 do. do. 02 u. 04

Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 inK. Ung. Tem.⸗Bg. iK. do. Bod.⸗Kr.⸗Pf.

do. do. Reg.⸗Pfbr. do. Spk.⸗Ztr. 1, 2 * ohne Anrechtssch. i. K. 15. 10. 19.

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Ausländische Stadtanleihen.

Bromberg 95, gek. Bukar. 88 kv. in do. 95 m. T. in do. 98 m. T. in Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 961. K. gkl. 3. 25 Christiania 1903 Colmar(Elsaß) 07 Danzig 4 NAg. 19 Gnesen 01,07m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. A

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ausländische Anleihen.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gem. Bekanntm. v. 26.8.26 ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch* getennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar ausgegeben anzusehen.)

Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2, 16 (8 ½ 9%), S. 4 6 (4 +* do. Hyp. u. Wechselbk. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. N (3 ½ 9)* Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4, 7,8, 13-18, 21-22, kv. u. nicht kv. S. 5, 6, 19, 20 u. abgestemp.“ do. Ser. 23, 24 —,— Ser. 25 —,— Ser. 26 —,— do. Komm.⸗Obl. S. 1, 2** 5,3eb G d Ser. 38. —,— Ser. 4 —,— Ser. 5 —— Braunschw.⸗Hannov. Hyp.⸗Bk. Pfbr. Ser. 2 26*14,75 b do. Komm.⸗Obl. v. 1923 †4 —.— yp.⸗Bk. Pfdbr. S. 1, 4-24 15,8 b G . Ser. 256— —,— do. do. Komm.⸗Obl. S. 1-3*10,75 b G Ser. 4 —,— Ser. 51 —,—