und die unterzeichneten Werksbesitzer — im folgenden kurz „Werksbesitzer“ ge⸗ nannt — schließen sich zu einer Gesell⸗ schaft bürgerlichen Rechts Mitteldeutsches
Braunkohlen⸗Syndikat von 1927
Gesellschaft bürgerlichen Rechts — im folgenden kurz „Syndikatsgesell⸗ schaft“ genannt — zusammen.
2. Die Syndikatsgesellschaft hat den Zweck, die Förderung, den Selbstver⸗ brauch und den Absatz der ihr als Mit⸗ glieder angehörenden Werksbesitzer zu regeln, insoweit die in § 14 Abs 1 er⸗ “ Erzeugnisse in Frage kommen. Werksbesitzer, Erzeugungsgebiet, Reviere.
2
Der Syndikatsgesellschaft können nur solche Werksbesitzer als Mitglieder angehören, die Braunkohlenbergwerke, Braunkohlenbrikettfabriken, Naßpreß⸗ steinanlagen oder Schwelereien in dem in § 3 bezeichneten Erzeugungsgebiet auf eigene Rechnung betreiben.
1. Das Erzeugungsgebiet der Syn⸗ dikatsgesellschaft umfaßt das Gebiet des Deutschen Reiches zwischen Elbe und Rhein mit Ausnahme:
a) der Rheinprovinz,
b) der Provinz Westfalen
0 8 Landes Bayern,
d) Landes Baden,
e) des Landes Württemberg,
1) des Landes Hessen,
go) des Regierungsbezirks Wiesbaden
der Provinz Hessen⸗Nassau, sbon unter Hinzurechnung des östlich er Elbe belegenen Teiles des anhalti⸗ schen Kreises Zerbst.
2. Für die in Absatz 1 genannten Länder und Landesteile ist der Umfang maßgebend, den sie zurzeit des Ab⸗ schlusses dieses Sydikatsvertrags haben.
§ 4.
1. Das Erzeugungsgebiet der Syn⸗ dikatsgesellschaft wird in folgende Reviere eingeteilt:
I. Revier Borna, enthaltend die
Werke der Werksbesitzer in dem westlich der Elbe gelegenen Teil des Landes Sachsen (einschließlich des Werkes Kraft I, aber aus⸗
schließlich der westlich der Bahn⸗ linie von Eythra bis Profen be⸗ legenen Werke).
II. Revier Meuselwitz⸗Rositz, enthaltend die Werke der Werksbesitzer in dem Gebiet, das begrenzt wird
im Osten:
durch die sächsische Landesgrenze von ihrem Schnittpunkt mit der
Bahnlinie Leipzig —Zeitz bei Profen
ab bis zur bayerischen Landes⸗
grenze (ausschließlich des Werkes
Kraft 1),
im Süden:
durch die bayerische Landesgrenze bis zu ihrem Schnittpunkt mit der
Bahnlinie Probstzella-Lichtenfels,
im Westen und Norden: dlurch die Bahnlinie Probstzella —
Saalfeld — Weida — Gera — Zeitz —
Pegau l(ausschließlich der an dieser
Linie belegenen Stationen) bis zu
dem oben bezeichneten Schnittpunkt dieser Bahnlinie mit der sächsischen
Loandesgrenze. 8
I. Revier Luckenau, enthaltend die
Werke der Werksbesitzer in dem Ge⸗
biet, das begrenzt wird
im Osten: 1
durch die sächsische Landesgrenze von ihrem Schnittpunkt mit der
Bahnlinie Leigpzig-—Corbetha, öst⸗
lich Station Großlehna, ab bis zu dem Schnittpunkt der
Landesgrenze mit der Bahnlinie
Leipzig —- Pegau bei Eythra sowie
durch die Bahnlinie Leipzig —
Pegau — Zeitz — Gera — Weida — Saalfeld — Probstzella von Eythra
ab bis zu dem Schnittpunkt dieser
Bahnlinie mit der bayerischen Landes⸗
renze (einschließlich der an dieser Linie belegenen Stationen von Eythra ab),
im Süden:
durch die bayerische Landesgrenze
und preußisch⸗thüringische Landes⸗ grenze bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Bahnlinie Schweinfurt —
Ritschenhausen,
im Westen:
durch die Bahnlinie Schweinfurt —
Ritschenhausen — Meiningen — Eise⸗ nach — Gotha — Erfurt — Bretleben
(einschließlich der an dieser Strecke
belegenen Stationen),
im Norden: durch die Bahnlinie Bretleben —
Vitzenburg — Naumburg — Corbetha — roßlehna (einschließtic der an dieser Strecke belegenen Stationen bis Leißling, aber ausschließlich der Stationen von Weißenfels bis
Großlehna). Revier Mersebu
enthaltend die erke der Werks⸗
besitzer in dem Gebiet, das begrenzt
wird im Westen: durch die Querfurt
(ausschließlich der an
dieser Linie belegenen Stationen),
im Norden: 3
durch die Luftlinie Querfurt —
Söhoösstäde durch die Bahnlinie Schafstädt — Lauchstädt der an dieser Linie Stationen), durch die Bahnlinie Lauchstädt— Delitz am Berge (aus⸗ schließlich Delitz am Berge), durch die Luftlinie Delitz am Berge — Mündung der Weißen Elster, durch den Lauf der Weißen Elster bis zu ihrem Schnittpunkt mit der fäch⸗ sischen Landesgrenze,
Bahnlinie Vitzenburgn —
elegenen
im Osten und Süden: 1 durch die sächsische Landesgrenze von ihrem Schnittpunkt mit der Weißen Elster ab bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Bahnlinie Leipzig —Corbetha östlich Großlehna, durch die Bahnlinie Großlehna — Naumvurg-Vitzenburg leinschließ⸗ lich der an dieser Linie belegenen Stationen von Großlehna bis Weißenfels, aber ausschließlich der Stationen von Leißling bis Vitzen⸗ burg).
Revier Halle,
enthaltend die Werke der Werks⸗ besitzer in dem Gebiet, das begrenzt wird
im Süden: 1 durch die Weiße Elster, von der sächsischen Landesgrenze ab bis zu ihrer Mündung in die Saale, durch die Luftlinie von dieser Stelle ab bis Delitz am Berge,
im Westen: . durch die Bahnlinie Delitz am Berge— Schlettau (einschließlich der an dieser Linie belegenen Sta⸗ tionen), durch die Saale von Schlettau bis Wettin,
im Norden und Osten:
durch die Bahnlinie Wettin —Wall⸗
witz — Teicha — Halle — Delitzsch —
Leipzig bis zur sächsischen Landes⸗
grenze (einschließlich der an dieser
Linie belegenen Stationen)
sowie die Städtischen Bergwerke,
Halle a. S.
Revier Oberröblingen, 1
enthaltend die Werke der Werks⸗
besitzer in dem Gebiet, das begrenzt wird im Süden: durch die Bahnlinie Lauchstädt — Schafstädt, durch die Luftlinie Scha taädt Querfurt, durch die Bahnlinie Querfurt —Vitzenburg — Bretleben — Erfurt — Gotha (ein⸗ schließlich der an dieser Linie be⸗ legenen Stationen von Querfurt bis Spielberg, aber ausschließlich der Stationen Vitzenburg bis Gotha),
im Westen: durch die Bahnlinie Gotha —-Mühl⸗ haus b“ (aus⸗ schließlich Gotha, aber einschließlich der anderen an dieser Linie be⸗ legenen Stationen),
im Norden: durch die Luftlinie Northeim — Osterode —Andreasberg —Brunnen⸗ bachsmühle (ausschließlich Osterode und Brunnenbachsmühle, aber ein⸗ schließlich Andreasberg), durch die Bahnlinie Brunnenbachsmühle — Sorge — Eisfelder Thalmühle — Stiege —Günthersberge — Gernrode — Ballenstedt — Frose —Aschersleben — Güsten — Bernburg — Baalberge (ausschließlich der an dieser Grenze belegenen Stationen),
im Osten: durch die Bahnlinie Baalberge — Cönnern — Wallwitz —Wettin (ein⸗ schließlich der an dieser Linie be⸗ legenen Stationen von Baalberge bis Nauendorf, aber ausschließlich der Stationen von Wallwitz bis Wettin), durch die Saale von Wettin bis Schlettau, durch die Bahnlinie Schlettau —Lauchstädt (ausschließlich der an dieser Linie belegenen Stationen).
VII. Revier Bitterfeld⸗Anhalt, enthaltend die Werke der Werks⸗ besitzer in dem Gebiet, das begrenzt wird
im Süden: durch die sächsische Landesgrenze von ihrem Schnittpunkt mit der Bahn Delitzsch —Leipzig ab bis zur Elbe,
im Osten und Norden: durch die Elbe bis Barby, jedoch unter Hinzurechnung des östlich der Elbe belegenen Teiles des anhal⸗ tischen Kreises Zerbst,
im Westen: durch die Bahnlinie Barby=—Calbe — Nienburg — Bernburg — Cönnern — Halle — Delitzsch —Leipzig bis zur sächsischen Landesgrenze (ausschließ⸗ lich der an dieser Linie belegenen Stationen).
VIII. Revier EEE“ enthaltend die Werke der Werks⸗ besitzer in dem Gebiet, das begrenzt wird
im Osten: durch den Unterlauf der Elbe von
ihrer Mündung bis Barby,
im Süden: durch die Bahnlinie “”“ — Nienburg — Bernburg — Güsten — Aschersleben — Frose — Ballenstedt Gernrode — Günthersberge — Stiege Eisfelder Thalmühle — Sorge — Brunnenbachsmühle (einschließlich der an dieser Linie belegenen Stationen), durch die Luftlinie Brunnenbachsmühle — Andreasberg — Osterode -Northeim eeinschließ⸗ lich dieser Orte mit Ausnahme von Andreasberg und Northeim), durch die Bahnlinie Northeim-Kreiensen olzminden (einschließlich der an dieser Linie belegenen Stationen
außer Northeim),
im Westen: durch die Grenze der Provinz von Holzminden bis zur
Nordsee,
im Norden: durch die Reichsgrenze Mündung der Elbe.
IX. Revier Kassel, enthaltend die
842
bis zur
im Süden: durch die breut h hnei ge Landesgrenze von der bayerischen eere ab bis zu dem Schnittpunkt mit der Bahnlinie Schweinfurt —Ritschenhausen,
im Osten: durch die Bahnlinie Schweinfurt — Ritschenhausen Meiningen — Eisenach — Gotha — Mühlhausen — Leinefelde — Northeim — Kreiensen (ausschließlich der an dieser Linie belegenen Stationen),
im Norden: durch die Bahnlinie Kreiensen — Holzminden (ausschließlich der an dieser Linie belegenen Stationen),
im Westen: b durch die Grenzen der Provinz Westfalen, des Regierungsbezirks Wiesbaden, der Länder Hessen und Bayern.
2. Unter Werken im Sinne dieses Paragraphen sind nur Werke der im § 2 genannten Art zu verstehen. Vertretung, Vermögensverwaltung.
0.
Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie die Vermögensver⸗ waltung der Syndikatsgesellschaft liegt der G. m. b. H. ob.
Organe.
Die Organe der Syndikatsgesell⸗
D schaft sind: a) 12 Geschäftsführer G. m.
27 b) der Aufsichtsrat der G. m. b. H., c) die Versammlung der Werks⸗ besitzer, d) die Ausschüsse. Geschäftsführer. 87
1. Die Geschäftsführer der G. m. b. H. sind zugleich Geschäftsführer der C1““ Bei Ausübung ihrer Tätigkeit haben sie die An⸗ eüsimeen des Aufsichtsrates zu be⸗ olgen.
2. Die in dem Gesellschaftsvertrage der G. m. b. H. für die Vertretung der G. m. b. H. getroffenen Bestimmungen
elten auch für die Vertretung der
yndikatsgesellschaft. 1“
Aufsichtsrat.
§ 8. 8
1. Der Aufsichtsrat der G. m. b. H. ist zugleich Aufsichtsrat der Syndikats⸗ gesellschaft. b 1
2. Der Aufsichtsrat hat die Befug⸗ nisse aus § 246 H. G. B. auch in bezug auf die Geschäftsführung der Syndi⸗ katsgesellschaft. 1
Seine Obliegenheiten ergeben sich im übrigen aus diesem Syndikatsvertrage.
3. Der Beschlußfassung des Aufsichts⸗ rats unterliegen insbesondere:
a) Regelung des Landabsatzes (§ 15
Abs. 3). 8 n
b) Berufungen gegen die Vorschläge des Sachverständigenausschusses ge⸗ mäß § 17 Abs. 7. ce) Anträge auf Aenderungen der Be⸗
teili üngen gemäß § 18 Abs. 1—3. d) Entscheidungen über das Vorliegen dauernder Betriebseinstellung (§ 19. Abs. 4). Streitigkeiten ö Pllichten der Werksbesitzer (§ 20 Abs. 8 Anträge auf Genehmigung zur Herstellung neuer Marken, Größen und Formate (§ 21b).
g) Bestimmungen über die Nach⸗
weisungen (§ 23 Abs. 1).
h) Festsetzung der allgemeinen Liefe⸗
rungsbedingungen (§ 26 Abs. 1). ¹) Festsesung von allgemeinen Weiter⸗
verkaufspreisen und G
lässen (§ 28 Abs. 1 und 2 k) Anträge auf Herabsetzung der
Weiterverkaufspreise für einzelne
Werksbesitzer oder Reviere (§ 28
Abs. 1 Unterabschnitt 2). 1 7) Zustimmung zu Sondergeschäften zu Ausnahmepreisen (§ 28 Abs. 3). Festsetzung von Sondervergütungen für Nuß⸗ und Nüßchenbriketts (§ 291 Abs. 1). n) Festsetzung von
(§ 291 Abs. 3). o) Nähere Bestimmungen über die Zahlung der vorläufigen Umlage⸗ ätze (§ 31 Abs. 3). estsezung von Vertragsstrafen (§ 32 Abs. 2). Feststellung des Bestehens einer Lieferungsgemeinschaft im Falle des § 33 Abs. 2.
4. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit nicht dieser Syndikats⸗ vertrag Ausnahmen vorsieht, mit ein⸗ acher öö der abgegebenen
timmen gefaßt.
Versammlung der Werksbesitzer.
5 9
der
über Lieferungs⸗
e)
t)
m)
Abschlagspreisen
p) 9“
1. Die Versammlungen der Werks⸗ besitzer werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats nach den von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Orte ein⸗ berufen. .
2. Werksbesitzer, die mindestens ein Zehntel Stimmen der Syndikatsgesellschaft (§ 11) oder ¾ sämtlicher Stimmen eines Reviers (§ 4) vertreten, können unter Angabe des Gegenstandes, der zur Ver⸗ handlung kommen soll, beim Vor⸗ 8117. des Aufsichtsrats die Ein⸗ erufung schriftlich beantragen. Einem olchen Antrage ist binnen zwei Wochen
8 .
3. Die Einberufung erfolgt durch eingeschriebene Briefe, in denen der Ort der Versammlung und die Tagesord⸗ nung anzugeben sind, mit einer Frist von mindestens drei Tagen. In die Frist sind Tag der Absendung der Briefe und Tag der Versammlung nicht ein⸗
zusammen b6 sch
§ 10.
1. Den Vorsitz in der Versammlung der Werksbesitzer führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, bei dessen Verhinde⸗ rung einer seiner Stellvertreter, falls auch diese verhindert sind, ein unter Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Er⸗ schienenen gewählter Versammlungs⸗ leiter. Der Vorsitzende emifnnt Hchpft. die zugleich Stimmenzähler ind. 2. Die Versammlung ist beschluß⸗ fähig, wenn sämtliche Werksbesitzer ord⸗ nungsmäßig eingeladen oder alle Werksbesitzer erschienen oder vertreten sind. Als Vertreter werden gesetzliche Vertreter, Beamte und Aufsichtsrats⸗ mitglieder von Werksbesitzern sowie andere der Syndikatsgesellschaft ange⸗ hörige Werksbesitzer bzw. deren Ver⸗ treter, Beamte und Aufsichtsratsmit⸗ lieder, bei Gewerkschaften auch ständige
evollmächtigte des Grubenvorstandes zugelassen. Vertreter haben sich durch chriftliche Vollmacht auszuweisen. Ge⸗ etzliche Vertreter und Prokuristen be⸗ ürfen keiner Vollmacht, soweit sie E“ zur Vertretung ihrer Ge⸗ ellschaft berechtigt sind.
3. Die Versammlung kann ein⸗ stimmig die Aufnahme neuer Be⸗ ratungsgegenstände in die Tagesord⸗ nung beschließen, jedoch nur solcher, über die mit einfacher Mehrheit der ab⸗ “ Stimmen entschieden werden kann.
4. Die Beschlußfassung erfolgt, soweit nicht das Gesetz oder dieser Syn⸗ dikatsvertrag etwas anderes vor⸗ schreiben, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ergibt sich bei Wahlen für eine Person nicht die ab⸗ solute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Werden für mehrere gleich viele Stimmen abgegeben, so entscheidet das von dem Vorsitzenden zu ziehende
os.
Dem WerksNbesitzer steht das Stimm⸗ recht auch bei Entscheidungen in eigener Angelegenheit zu.
5. Die Art der Abstimmung be⸗ stimmt der Vorsitzende auch bei Wahlen.
6. Sind Länder des Deutschen Reiches Werksbesitzer, so müssen die Abstim⸗ mungen in der Versammlung der Werksbesitzer auf Verlangen eines der beteiligten Länder doppelt vorgenommen werden, und zwar einmal unter Ein⸗ rechnung der Stimmen des Landes, das das Verlangen gestellt hat, das zweite Mal ohne Einrechnung dieser Stimmen.
7. Ueber den Verlauf der Versamm⸗ lung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Werksbesitzer zu unterzeichnen und sämtlichen Werks⸗ besitzern in Abschrift mitzuteilen ist. Die Niederschrift muß das Ergebnis jeder Abstimmung, bei Doppelabstim⸗ mungen (Abs. 6) das Ergebnis beider Abstimmungen enthalten. Jeder Teil⸗ nehmer der “ hat das Recht, die protokollarische Feststellung seiner Erklärung zu verlangen. Statt der Aufnahme in die Niederschrift kann der Vorsitzende die Uebergabe der Er⸗ klärung als Anlage zu ihr fordern. Die Niederschrift ist für alle Mit⸗ glieder der ghn . ss aft ver⸗ bindlich. Gegen die Nieder cant kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang derselben durch ein⸗ geschriebenen, an die G. m. b. H. ge⸗ richteten Brief Beschwerde eingelegt werden. Ueber die Beschwerde ent⸗ scheidet die Versammlung der Werks⸗ in der Weise, daß mit einsacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der endgültige Wortlaut festgelegt wird.
8. Ein Beschluß der Werksbesitzer⸗ versammlung kann wegen Verletzung des Gesetzes oder dieses Vertrages im Wege der Klage “ werden.
Die Klage muß binnen einem Monat, gerechnet vom Tage der Versammlung, erhoben werden
Zur Ansechtung befugt ist jeder in der Werksbesitzerversammlung er⸗ schienene Werksbesitzer, sofern er gegen den Beschluß Widerspruch zum Protokoll erklärt hat, und jeder nicht erschienene Werksbesitzer, sofern er zu der Werks⸗ besitzerversammlung unberechtigterweise nicht zugelassen worden ist oder sofern er die Anfechtung darauf gründet, daß die Berufung der Versammlung oder die Ankündigung des Gegenstandes der Beschlußfassung nicht gehörig erfolgt sei.
§ 11.
1. Das Stimmrecht der Werksbesitzer richtet sich nach ihren Beteiligungen (§§ 16 bis 19).
2. Es berechtigen von der Verkaufs⸗ beteiligung zu je einer Stimme:
a) bei Rohkohle je angefangene 10 000
Tonnen, b) bei Briketts je angefangene 4000 Tonnen c) bei Naßpreßsteinen je angefangene 6000 Tonnen, d) bei Koks je 2500 Tonnen.
3. Die Vorschriften des Füsaes 2 finden auf die Verbrauchsbeteiligung entsprechende Anwendung, soweit es sich um Beschlüsse gemäß § 15 Abs. 5 oder um Umwandlung, Neubewilligung oder Erhöhung einer solchen Beteiligung gemäß § 17 Abs. 2 zu b und c und § 18 Abs. 2 handelt. Im übrigen be⸗ rechtigen von der Verbrauchsbeteiligung zu je einer Stimme:
a) bei Rohkohle je angefangene 30 000
angefangene
* *
b) bei Briketts je angefangene 12 000 Tonnen, c) bei Naßpreßsteinen je angefangene 18 000 Tonnen, d) bei Koks je 7500 eines Werks⸗
Tonnen 4. Das Stimmrecht
besitzers kann nur einheitlich durch einen Stimmführer ausgeübt werden. Jeder Werksbesitzer hat deshalb auf einen vom Syndikat vorzuschreibenden Vordruck die Namen seiner Stimmführer für die Versammlung in derjenigen Reihenfolge anzugeben, in der jeder für sich allein vor dem g8 das Stimmrecht für den Werksbesitzer auszuüben berechtigt 88 Diese Ermächtigung gilt bis zu ihrem schrifülichen .
angefangene
1. Die Versammlung der Werks⸗
besitzer ist fesees89 zur Entscheidung in
allen Angelegenheiten, die nicht anderen
Organen der Synditatsgesellschaft vor⸗
behalten sind. b
2. Ihrer Beschlußfassung unterliegen
insbesondere: 8
a) Beschwerden gegen die Fassung der Niederschriften über die Werks⸗ besitzer⸗Versammlung (§ 10 Abs. 7).
b) Bildung von Ausschüssen (§ 13).
c) Bestimmung über die Verwendung bestimmter Bruchbrikett⸗ und Spänemengen (§ 14 Abs. 3).
d) Bestimmung der Selbstverbrauchs⸗ rechte (§ 15 Abs. 1 und 5). 8
e) Festsetzung und Erhöhung von Roh⸗ kohlenbeteiligungen (§ 16 Abs. 5 c).
0) Anträge auf Neufestsetzung und
Aenderung von Beteiligungen ge⸗
mäß § 17 Abs. 2, 3 und 6.
Die 85 in § 19 übertragenen Ob⸗
liegenheiten.
Einführung von Einheitsmarken
(§ 21 c).
i) Bestimmun
9) n)
eines Zeitpunktes für
Angebote, Zusagen und Verkäufe
(§ 22 Abs. 2).
Bestimmungen über Einschränkung
des Absatzgebiets (§ 26 Abs. 2).
1) Anträge auf Aenderung der Wei⸗ terverkaufspreise in Rohkohle für einzelne Werksbesitzer (§ 28 Abs. 2). Fe “ des vorläufigen Um⸗ lagesatzes (§ 31 Abs. 3).
Abänderungen des Syndikatsver⸗
trages (§ 37 Abs. 1, 2 und 5).
“ neuer Mitglieder und
Festsevun ihrer Beteiligungen
§ 37 Abs. 3).
Entscheidung über Berxrufungen
gegen die Beschlüsse des Aufsichtsrats
in folgenden Fällen:
1. Ausmaß einer Beteiligungser⸗ e bung oder einer neuen Betei⸗ igung (§ 17 Abs. 7);
2. Herabsetzung und Umwandlung von “ en in den Fällen des § 18 Abs. 1 — 3;
3. Streitigkeiten betreffs rungsverpflichtungen der Werks⸗ besitzer (§ 20 Abs. 8);
a. Herabsetzung der allgemeingül⸗ tigen Weiterverkaufspreise für einzelne Werksbesitzer oder Reviere (§ 28 Abs. 1);
5. Festsetzung von Vertragsstrafen (§ 32 Ab . 3). 11“
Ausschüsse. 8
1. Die Versammlung der besitzer kann ständige oder nichtständige Aus üsse für bestimmte, durch den Aufsichtsrat oder die Versammlung der Werksbesitzer zu bezeichnende Angelegen⸗ heiten bilden.
2. Die nach Abs. 1 gebildeten Aus⸗ schüsse haben aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden zu wählen. Sie fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Allgemeine Bestimmungen über die Veräußerung der Erzeugnisse der
Werksbesitzer. § 14.
1. Die Werksbesitzer überlassen der G. m. b. H. ihre gesamte Erzeugung an:
a) Braunkohlen, kurz „Rohkohle“ ge⸗ nannt,
b) Braunkohlenbriketts, kurz „Bri⸗ ketts“ genannt, einsch ließlich Bruch⸗ briketts und Brikeltspäten,
c) Naßpreßsteinen,
d) Grudekoks, kurz „Koks“ genannt, aus ihren jetzigen und künftigen Werken, die in dem in § 3 bezeichneten Erzeugungsgebiet liegen, mit Ausnahme der nach § 15 bestimmten und in § 38 Abs. 2 bezeichneten Mengen. Unter Werken im Sinne des Satzes 1 sind nur Werke der in § 2 genannten Art zu ver⸗ stehen. 1
2. Die G. m. b. H. verpflichtet sich, die ihr nach Abs. 1 zur Verfügung * tellenden Brennstoffe nach Maßga e
er Bestimmungen dieses Syndikats⸗
Vertrages abzunehmen und im eigenen
Namen für 1 der Werksbesitzer
zu verkaufen. jie Abnahmepflicht der
G. m. b. H. wird durch ihren Gesamt⸗
absatz begrenzt und befchränkt sich über⸗
dies hinsichtlich der Bruchbriketts und Späne lich bei ruchbriketts auf 6 vH, bei Spänen auf 4 vH gegenüber den Werken der Reviere Merseburg und Bitterfeld⸗Anhalt, 8
bei Bruchbriketts auf 4 vH, bei Spänen auf 2 vH gegenüber den übrigen Werken
des gesamten Brikettabsatzes des Werks⸗
besitzers in dem 8E Revier.
Die Abrechnung hinsichtlich der Inne⸗
haltung der Prozentsätze erfolgt viertel⸗
jährlich.
3. Diejenigen Bruchbrikett⸗ und Spänemengen, die gemäß Abs. 2 nicht abgenommen werden müssen, bleiben,
k)
m) n)
0)
P)
Werke der Werksbesitzer in dem Ge⸗
biet, das begrenzt wird
zurechnen.
Tonnen,
soweit sie nicht nach § 15 von der Ueber⸗ 8
8 rks⸗
1
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staat⸗
Berlin, Dienstag, den 10. Mai
— —
Nrr. 108.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, 4. dem Gen 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse
besonderen Blatt unter dem Titel
straße 32, bezogen werden
— —
nnen
— 9
preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark.
8
zsanzeiger 1927
en 8 ossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Neich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin
. 1 Das Zentral⸗Handelsregister für das 8 — ür Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm⸗ 8 H sregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der Bezugs⸗
Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
—
Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 108 A, 108 B und 108 C ausgegeben.
ennnn—nnng—V—V
üin
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
☚☛
1. Handelsregifter.
Ascherslebpen. [13070] In unser Handelsregister Abteilung B ist heute unter Nr. 27 bei der „Con⸗ solidierte Braunkohlengrube Georg in Königsaue“ das Erlöschen der dem Berginspektor Dipl.⸗Ing. Max Kiese⸗ wetter in Königsaue erteilten Prokura eingetragen worden.
Aschersleben, den 4. Mai 1927.
Preuß. Amtsgericht.
Bad Kreuznach. [13071] „Im hiesigen Handelsregister Abt. B ist unter Nr. 75 bei der Firma August Krämer, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bad Kreuznach eingetragen worden:
Die Gesellschaft ist durch ein⸗ stimmigen Beschluß aller Gesellschafter vom 31. Dezember 1926 aufgelöst. Die bisherigen Gesellschafter sind die Liqui⸗ datoren.
Bad Kreuznach, den 29. April 1927.
Das Amtsgericht.
Bürwalde, N. M. [13072 In das Handelsregister Abteilung A Nr. 78 ist bei der Neumärkischen Elek⸗ trizitätsgesellschaft Tollert & Co. in Bärwalde, N. M., eingetragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Bärwalde, N. M., den 6. April 1927. 8 Das Amtsgericht.
zrwalde, N. M. [13073]
In das Handelsregister Abteilung A Nr. 80 ist bei der offenen Handels⸗ gesellschaft Brachmann u. Bechly zu Bärwalde, N. M., eingetragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Kaufmann Brachmann ist alleiniger Inhaber der Firma, welche in Franz Brachmann geändert worden ist.
Bärwalde, N. M., den 6. April 1927.
Das Amtsgericht.
Ballenstedt. [13075] In das Handelsregister Abteilung A unter Nr. 393 ist heute bei der Firma „Hedwig Herfort“, Ballenstedt, fol⸗ gendes eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Ballenstedt, den 3. Mai 1927. Anhaltisches Amtsgericht.
Bamberg. [13074] Handelsregistereintrag.
St. Otto⸗Verlag, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Bamberg: Auf Grund Gesellschafterversamm⸗ lungsbeschlusses vom 11. September 1925 wurde das Stammkapital um 70 100 RM auf 100 080 RM erhöht.
Bamberg. 5. Mai 1927.
Amtsgericht — Registergericht.
Berlin. [13078] „In unser Handelsregister B ist heute eingetragen worden: Nr. 39 766. Mär⸗ kischer Wohnungsbau, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: 1. die Herstellung gesunder Wohnungen zu angemessenen Preisen für die minder⸗ emittelten Volksklassen, insbesondere für die zu Baugenossenschaften oder in anderen gemeinnützigen Vereinigungen usammengeschlossenen Familien und Einzelpersonen; 2. zur Erfüllung dieses Zweckes ist die Gesellschaft befugt, folgende Geschäfte zu betreiben: a) Be⸗ schaffung von Baukapital sowie Er⸗ fassung der Spargelder für den Klein⸗ wohnungsbau, b) Beschaffung, Er⸗ chließung und Verwertung von Bau⸗ and, c) Ein⸗ und Verkauf von Bau⸗ stoffen und Bauteilen aller Art, d) Bau von Heimstätten⸗ und Wohnungshäusern auf eigene und fremde Rechnung sowie deren Ankauf und Verkauf. Stamm⸗ kapital: 20 000 Reichsmark. Geschäfts⸗ führer: Kaufmann Paul Fromm, Berlin⸗Biesdorf, Architekt Richard Linneke, Berlin⸗Eichkamp. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesell⸗ schaftsvertrag ist am 20. Oktober 1926 und 22. März 1927 abgeschlossen. Die Gesellschaft wird folgendermaßen ver⸗ treten: 1. ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind neben ihm noch stellver⸗ tretende Geschäftsführer bestellt, so ver⸗ tritt jeder von ihnen den Geschäfts⸗ führer allein. Sind daneben Proku⸗ risten bestellt, so regelt sich deren Ver⸗
prokura zulässig ist; 2. sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Ge⸗ sellschaft durch zwei Geschäftsführer ver⸗ treten. Sind daneben noch stellver⸗ tretende Geschäftsführer oder Proku⸗ risten bestellt, so wird die Gesellschaft auch durch einen Geschäftsführer ge⸗ meinsam mit einem stellvertretenden Geschäftsführer oder Prokuristen oder durch einen stellvertretenden Geschäfts⸗ führer gemeinsam mit einem Proku⸗ risten vertreten. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Oeffentliche Be⸗ kanntmachungen der “ er⸗ folgen nur durch den Deutschen Reichs⸗ anzeiger und in der Wohnungswirt⸗ schaft. — Nr. 39 767. Wetzel & Co. Apparate⸗Bau Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Die Anfertigung und der Vertrieb tech⸗ nischer Neuheiten, insbesondere auf dem Gebiete des Fernsprech⸗ und Rundfunk⸗ wesens, sowie der Betrieb aller damit zusammenhängenden und ähnlichen Unternehmungen. Stammkapital: 20 000 Reichsmark. Geschäftsführer: Fabrikant Eugen Wetzel aus Charlottenburg. Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 4. April 1927 abgeschlossen. Sind mehrere Geschäfts⸗ führer bestellt, vertreten sie die Gesell⸗ schaft gemeinschaftlich. Als nicht ein⸗ getragen wird veröffentlicht: Oeffent⸗ 88 Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. — Nr. 39 768. Sammet & Aarup Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung. Sitz: Berlin. Der Gegenstand des Unternehmens der Ge⸗ sellschaft ist die Herstellung, der Ver⸗ trieb und die sonstige Ausbeutung des Stahlveredelungsmittels Cewesa, des Cewesa⸗Härte⸗Extrakts, des Mittels „Kurier“ der Paste, um zu löten, der Ausbau, die Vervollkomm⸗ nung und Verbesserung dieser Mittel, die Verwertung anderer oder ähnlicher Erfindungen und Verfahren, sowie der Betrieb aller hiermit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Geschäfte einschließlich der Beteiligung an Unter⸗ nehmungen gleicher oder anderer Art. Stammkapital: 30 000 Reichsmark. Ge⸗ schäftsführer: Kaufmann Carl Sammet in Berlin, Kaufmann Tage Aarup in Kopenhagen, Kaufmann George Aarup in Kopenhagen. Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist am 21. April 1927 ab⸗ geschlossen. Sind mehrere Geschäfts⸗ führer bestellt, so erfolgt die Vertretung durch zwei Geschäftsführer. Kaufmann Tage Aarup ist zur Alleinvertretung ermächtigt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Oeffentliche Bekannt⸗ machungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. — Nr. 39 769. Studiengesellschaft für Motorenbau — Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung — Stumo —. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unter⸗ nehmens: Zweck der Gesellschaft ist das Studium der Verwendbarkeit des Ver⸗ brennungsmotors und seiner Anwen⸗ dungen in der Landwirtschaft, der Fischerei und anderen Gewerben, seine Ausbildung für die Eignung in diesen Gewerben und seine Verbreitung in denselben. Stammkapital: 20 000 Reichs⸗ mark. Geschäftsführer: Oberbaurat Julius Mugler in Berlin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Ge⸗ sellschaftsvertrag ist am 24. März 1927 abgeschlossen. Sind mehrere Ge⸗ schäftsführer bestellt, so erfolgt die Ver⸗ tretung durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemein⸗ schaft mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen gemeinschaftlich. Bei Nr. 2111 Vera American Shoe Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Dem Robert Walter, Berlin, ist Einzelprokura erteilt. Robert Walter ist nicht mehr Geschäftsführer. Bei Nr. 3667 Terrain⸗ und Finanzierungsgesellschaft Bernhard Karschny & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Frau Johanna Wulff, geb. Richter, in Dortmund⸗Drost⸗ feld ist zum Geschäftsführer bestellt. Laut Beschluß vom 25. Oktober 1926 ist der Gesellschaftsvertrag dahin geändert, daß die Gesellschaft nur durch beide Ge⸗ schäftsführer gemeinsam vertreten wird. — Bei Nr. 9909 Kavalier⸗Straße 10 Grundstückserwerbsgesellschaft mit beschränkter Haftung: Das Stamm⸗ kapital ist auf 3000 Reichsmark um⸗
tretungsberechtigung na der Be⸗ stellung, wobei Einzel⸗ und Gesamt⸗
gestellt. Laut Beschluß vom 5. Februar 1927, 15. März 1927 und 22. April 1927
ist der Gesellschaftsvertrag bzgl. des Stammkapitals und der Geschäftsanteile abgeändert. — Bei Nr. 10 953 Kunst⸗ verlag Juno Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Friedrich Zachert ist nicht mehr Geschäftsführer. Kauf⸗ mann Josef Heilborn, Berlin, ist zum Geschäftsführer bestellt. Bei Nr. 15 155 Willy Salge & Co. Tech⸗ nische Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Prokura des Johann Steiger ist erloschen. — Bei Nr. 21 279 Siedlerhilfe Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Generalsekretär Wilhelm Föllmer ist nicht mehr Ge⸗ schäftsführer. Bücherrevisor Fritz Ruste⸗ meyer in Schwerin i. M. ist zum Ge⸗ schäftsführer bestellt. — Bei Nr. 21 539 Max Wohlmann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Max Wohlmann ist nicht mehr Geschäfts⸗ führer. Kaufmann Georg Wohlmann, Charlottenburg, ist zum Geschäftsführer bestellt. — Bei Nr. 22 060 Schmidt⸗ Royer & Co. Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Die Firma ist umgeändert in: Weinschmidt Deutsche Qualitätswein Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital ist von 21 000 ℳ auf 5100 Reichsmark umgestellt. Laut Be⸗ schluß vom 7. April 1927 ist der Gesell⸗ schaftsvertrag bzgl. des Stammkapitals und der Geschäftsanteile (§ 3) und der Firma (§ 1) abgeändert. — Bei Nr. 29 936 Siedlungsgesellschaft „Deutsch⸗ Land“ mit beschränkter Haftung: Laut Beschluß vom 26. März 1927 ist der Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Veräußerung der Geschäftsanteile (§ 7) und des § 24 abgeändert. § 30 ist auf⸗ gehoben. § 31 wird zu § 30. — Bei Nr. 33 555 Translag Transport⸗ und Lagerhaus⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Hans Engels ist nicht mehr Geschäftsführer. — Bei Nr. 33 753 „Allradio“ Vertriebsgesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung: Die Firma ist abgeändert in: Radio⸗ Vertriebsgesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung für Brandenburg. Laut Beschluß vom 4. April 1927 ist der Ge⸗ sellschaftsvertrag hinsichtlich der Firma (§ 1) geändert. Ernst Wedekind, Alfred Schwiering und Kurt Meienberg sind nicht mehr Geschäftsführer. Ingenieur Alfred Goldschmidt in Potsdam ist zum Geschäftsführer bestellt. Bei Nr. 36 554 Psychotherapeutisches Am⸗ bulatorium Otto Otto Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Ge⸗ sellschaft ist aufgelöst. Liquidator ist der Kaufmann Josef Soyka, Berlin. — Bei Nr. 39 647 Märkische Wochenend Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung: Ingenieur Kaufmann Emil Oeding in Berlin ist zum weiteren Ge⸗ schäftsführer bestellt.
Ferner sind nachstehende Gesellschaften auf Grund des § 2 der Verordnung vom 21. Mai 1926, RGBl. S. 248, von Amts wegen gelöscht: Nr. 10 498 Neue Phil⸗ harmonie Immobilien Verwer⸗ tungsges. mbH. Nr. 10 564 Weres⸗ pataker Goldminengerechtsame Ver⸗ wertungs⸗GmbH. Nr. 10 589 Dr. jur. Wilhelm Freiherr von Kirchbach Königl. Landgerichtsrat a. D. Rechtswissenschaftliche GmbH. Nr. 10 704 Velox Präge⸗Apparate GmbH. Nr. 10 821 Liebermann & Co. mbH. Nr. 10 831 Hermann Wonneberger GmbH. Nr. 10 896 Robtinol chemische Gmb H. Nr. 10 934 Montan⸗ und Industrie⸗Syndikat GmbH. Nr. 10 935 Neue Kupferdruck⸗GmbH. Nr. 11 063 „Pilot“ Reisebüro GmbH.
Berlin, den 30. April 1927. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt.
Berlin. 113076]
In unser Handelsregister Abteilung B ist am 2. Mai 1927 eingetragen worden: Nr. 210 Asbest⸗ und Gummi⸗Werke Alfred Calmon Aktiengesellschaft,
weigniederlassung Berlin: Ernst
uppertz, Kaufmann, Hamburg, ist zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt mit der Befugnis, in Gemeinschaft mit einem anderen nicht allein vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied oder mit einem Nro⸗ kuristen die Gesellschaft zu vertreten. — Nr. 260 Actien Bauverein „Passage“: Bruno Reiche und Arthur Goldmann sind nicht mehr Vorstandsmit⸗ glieder. Philipp Rothbart, Diplom⸗ ingenieur, Berlin, ist zum Vorstand be⸗ stellt. Prokurist: Hans Rost zu Berlin. Er ist ermächtigt, in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen und, wenn der
Vorstand aus mehrevren Personen besteht,
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auch in Gemeinschaft mit einem Vor⸗ standsmitglied, ordentlichen oder stellver⸗ tretenden, die Gesellschaft zu vertreten. — Nr. 1079 A. Busse & Co. Aktien⸗ gesellschaft: dem bereits durch⸗ geführten Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 15. Marz 1927 ist das Grund⸗ kapital um 300 000 Reichsmark erhöht worden. Es beträgt jetzt 500 000 Reichs⸗ mark. Entsprechend ist der Gesellschafts⸗ vertrag in § 4 Absatz 1 geändert. ls nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Auf die Grundkapitalserhöhung werden auf der Gesellschaft unter Aus⸗ schluß „des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre mit Gewinnberechbigung vom 1. Januar 1927 ab 300 Inhaberaktien zu je 1000 Reichsmark zum Kurs von 107 % ausgegeben. Das gesamte Grund⸗ kapital zerfällt jetzt in 2000 Inhaber⸗ aktien zu je 100 Reichsmark und 300 In⸗ haberaktien zu je 1000 Reichsmark. — Nr. 1084 Deutsche Kabelwerke Aktiengesellschaft: Gemäß dem bereits durchgeführten Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 27. April 1927 ist das Grundkapital um 5 000 000 Reichsmark erhöht worden und beträgt jetzt 10 160 000 Reichsmark. Ferner sind die §§ 7 und 23 des Gesellschaftsvertrags geändert. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Auf die Grundkgapitalserhöhung werden auf Kosten der Gesellschaft unter Aus⸗ chluß des gesetzlichen Bezugsrechts der ktionäre mit Gewinnberechtigung vom 1. Januar 1927 ab 2000 Inhaberstamm⸗ aktien zu je 1000 Reichsmark und 30 000 Inhaberstammaktien zu je 100 Reichsmark zum Kurs von 108 % ausgegeben. Der Uebernehmer der neuen Aktien ist ver⸗ pflichtet, von ihnen 4 166 600 Reichsmark den bisherigen Stammaktionären zum Kurs von 112 % zuzüglich Börsenumsatz⸗ steuer innerhalb einer Ausschlußfrist von mindestens zwei Wochen gegen sofortige Barzahlung in der Weise zum vorzugs⸗ weisen Bezug anzubieten, daß auf je 120 Reichsmark alte Stammaktien je 100 Reichsmark neue Stammaktien oder auf je 1200 Reichsmark alte Stammaktien je 1000 Reichsmark neue Stammaktien entfallen. Das gesamte Grundkapital zerfällt jetzt in 250 000 Inhaberstamm⸗ aktien zu je 20 Reichsmark, 30 000 In⸗ haberstammaktien zu je 100 Reichsmark, 2000 Inhaberstammaktien zu je 1000 Reichsmark und 8000 Namensvorzugs⸗ aktien zu je 20 Reichsmark. Das er⸗ höhte Stimmrecht der Vorzugsaktien in den Fällen der Besetzung des Aufsichts⸗ rats, der Aenderung der Satzung und der Auflösung der Gesellscaft ist in Zukunft nicht mehr ein dreißigfaches, sondern nur noch ein fünfzehnfaches. — Nr. 1543 Deutsche Hypothekenbauk Mei⸗ ningen, Zweigniederlassung Berlin: Dr. phil. Hermann Michael ist nicht mehr Vorstandsmitglied. — Nr. 16 015 Deutsche Gold⸗ und Silberscheide⸗ anstalt vorm. Roeßler Zweignieder⸗ lassung Berlin: Prokurist: Erich E. Walter in Berlin. Er ist ermächtigt, in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmit⸗ glied oder mit einem für die Zweignieder⸗ lassung Berlin bestellten Prokuristen die Gesellschaft zu vertreten. Die Prokura ist auf den Betrieb der Zweigniederlassung Berlin beschränkt. Nr. 23 270 Generalvertretung der staatlichen Mineralöl⸗Fabrik in Drohobyez Aktiengesellschaft: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. — Nr. 23 477 Curt von Grueber Maschinenbau Aktiengesellschaft: Prokurist. Hans Löffler in Berlin⸗ Lichterfelde. Er vertritt gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied. Nr. 39 530 Deutsche Dampffischerei⸗ gesellschaft „Nordsee“ Bremen, Zweigniederlassung Berlin: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. März 1927 ist der Gesellschaftsvertrag in § 16 und § 17 Absatz 1 Satz 2 ge⸗ ändert. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 89 a.
Berlin. [13077]
In unser Handelsregister Abteilung B ist heute eingetragen worden: Nr. 39 777 Josef Singer Verlag Aktiengesell⸗ schaft, Berlin, wohin der Sitz von Leipzig verlegt ist. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Büchern, Zeitschriften und künstlerischen Publikationen aller Art, und zwar unter Ausnutzung der Geschäftsbeziehungen des Herrn Verlags⸗ buchhändlers Josef Singer zu Leipzig. Grundkapital: 102 000 Reichsmark. Die Fefenscat ist eine Aktiengesellschaft. Der 88 schaftsvertrag ist am 26. Juli
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1922 festgestellt und am 25. November 1924, 26. September 1924, 10. März 1926 und 1. November 1926 geändert. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch wei von ihnen oder eine und einen rokuristen vertreten. Die General⸗ versammlung kann einzelnen Vorstands⸗ mitgliedern die Befugnis zur Allein⸗ vertretung gewähren. Zum Vorstand ist bestellt: 1. Verlagsbuchhändler Martin Maschler, Berlin, 2 Verlagsbuchhändler Kurt Maschler, Berlin. Jeder vertritt allein. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Die Geschäftsstelle be⸗ findet sich Berlin NO. 43, Keibelstr. 11. Das Grundkapital zerfällt in 110 In⸗ haberaktien über je 1000 Reichsmark. Der wird durch den Aufsichts⸗ rat bestellt, der auch die Zahl der Vor⸗ Bekannt⸗ zur
standsmiglieder bestimmt. machungen und Einladungen Generalversammlung erfolgen durch den Reichsanzeiger. — Bei Nr. 32 394 Westliche Villenbau Aktiengesell⸗ schaft: Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung von Bauten jeglicher Art, insbesondere Wohnbauten, inner⸗ halb Groß Berlins, der Erwerb dafür geeigneter Grundstücke und alle damit zusammenhängende Geschäfte. Gemäß dem bereits durchgeführten Beschluß der Generalversammlung vom 3. März 1927 ist das Grundkapital um 392 000 Reichs⸗ mark auf 400 000 Reichsmark erhöht. Ferner die von derselben Generalver⸗ sammlung beschlossene Satzungsände⸗ rung. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Auf die Grundkapitals⸗ erhöhung werden ausgegeben auf Kosten der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung vom 1. Januar 1927 ab 392 Inhaber⸗ aktien über je 1000 Reichsmark zum Nennbetrage. Das gesamte Grund⸗ kapital zerfällt jetzt in: Inhaberaktien 40 zu 200 und 392 zu 1000 Reichsmark. — Bei Nr. 36 448 Leo⸗Werke Aktien⸗ gesellschaft Zweigniederlassung Ber⸗ lin: Gemäß dem bereits durchgeführten Beschluß der Generalversammlung vom 29. Dezember 1926 ist das Grundkapital. um 500 000 Reichsmark auf 1 000 000 Reichsmark erhöht. Ferner die von der⸗ selben Generalversammlung beschlossene Satzungsänderung. Als nicht ein⸗ getragen wird noch veröffentlicht: Auf die Grundkapitalserhöhung werden aus⸗ gegeben auf Kosten der Gesellschaft unter lusschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre mit Gewinnberechtigung vom 1. Januar 1927 ab 500 Inhaber⸗ aktien über je 1000 Reichsmark zum Nennbetrage. Das gesamte Grund⸗ kapital zerfällt jetzt in 1000 Inhaber⸗ aktien zu 1000 Reichsmark. — Bei Nr. 32 627 Schokoladeu⸗Handels⸗Aktien⸗ Gesellschaft (Schohag): Die Gesell⸗ schaft ist nichtig (§ 16 Goldbilanzverord⸗ nung in Verbindung mit § 1 der Ver⸗ ordnung vom 21. Mai 1926, R.⸗G.⸗Bl. S. 248).
Berlin, den 2. Mai 1927. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 89 b. Berlin. [13079]
In das Handelsregister B des unter⸗ zeichneten Gerichts ist heute ein⸗ getragen worden: Nr. 39 772 Bücherei Der Ring Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Berlin. Gegen⸗ stand des Unternehmens: die Her⸗ stellung und der Vertrieb von Büchern und Druckschriften jeder Art. Die Ge⸗ sellschaft ist zum Abschluß aller Ge⸗ schäfte befugt, welche mittelbar oder unmittelbar auf die vorgenannten Zwecke abzielen, sie ist insbesondere be⸗ fugt, anderweite Unternehmungen, deren Gegenstand zu den vorgedachten Zwecken in Beziehung steht, zu er⸗ werben, sich an ihnen zu beteiligen, ihre Vertretung zu übernehmen oder mit ihnen Interessengemeinschaftsver⸗ träge abzuschließen. Stammkapital: 20 000 Reichsmark. Geschäftsführer: Schriftsteller Dr. Bruno Adler in Berlin⸗Halensee. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 28. März 1927 abgeschlossen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so er⸗ folgt die Vertretung durch zwei Ge⸗ schaͤftsführer oder durch einen Ge⸗ schäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen gemeinschaftlich. Die Ge⸗ sellschaft kann aber einem der Ge⸗ schäftsführer die Alleinvertretungs⸗ efugnis einräumen. Als nicht ein⸗ etragen wird veröffentlicht: Oeffent⸗ iche Bekanntmachungen der Gesellschaft