1927 / 110 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 May 1927 18:00:01 GMT) scan diff

man dem jeweiligen Minister also heute mir das Verkrauen ent⸗ gegenbringt, daß er sich dieser Verantwortung voll bewußt ist. Eine Polizei, die nicht vom ersten bis zum letzten Mann auf einem Ver⸗ trauensverhältnis aufgebaut ist, wird versagen und wird nicht das Instrument des Staates bilden, das sie sein muß. Ich wende mich daher gegen jeden, der dieses Vertrauensverhältnis zu stören trachtet, verspreche andererseits aber auch jedem meiner Beamten, daß sein Ver⸗ trauen auf seinen obersten Chef nicht enttäuscht werden wird.

Namens der Staatsregierung bitte ich Sie daher, den vorliegenden Gesetzentwurfruhig und objektiv zu erörtern und ihn letzten Endes im Ausschuß wie im Plenum so zu gestalten, daß er als Gesetz dem Staats⸗ und Volksganzen von Nutzen sein wird. (Bravo!)

In der Aussprache nahm als erster das Wort

öAbg. Hörsing (Soz.). Er stimmte zunächst den einleitenden

Ausführungen des Ministers über die Haltung der Polizei bei den Demonstrationen zu. Zu dem Entwurf des neuen Polizeibeamten⸗ gesetzes gab er namens seiner Fraktion die Erklärung ab, daß sie die Vorlage als Fortschritt besonders insofern begrüße, als sie den Grundsatz der lebenslänglichen Anstellung der Polizeibeamten aus⸗ spreche. Hinsichtlich der Eheerlaubnis fordere die Sozial⸗ demokratische Partei eine Beschränkung der voraufgehenden Zeit auf sechs Jahre. Der schwierigste Teil des Entwurfes seien die Bedingungen, unter denen Beamte und Offiziere entlassen werden können. Das Interesse des Staates müsse hier im Vordergrund stehen. Im Ausschuß müsse versucht werden, Sicherungen gegen ungerechtfertigte Entlassungen zu geben. Niemand sollte entlassen werden dürfen, ohne daß die Beamtenvertretung vorher gehört worden sei. Zahlreiche Verbesserungswünsche stelle die sozial⸗ demokratische Fraktion für die Ausschußberatung zurück. Vor allem müßten Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen werden, daß Beamte aus dem Dienst zu entfernen seien, die sich gegen die republikanische Staatsorm vergehen. Es sei ferner wünschenswert, in dem Gesetz auszusprechen, daß ungeeignete Polizeibeamte zu entfernen seien, die Untergebene schikanös behandeln oder be⸗ leidigen oder solche Behandlung dulden. Hoffentlich ergebe die Ausschußberatung eine Fassung, die den berechtigten Wünschen der Polizeibeamtenschaft Erfüllung bringe.

Hierauf vertagte sich das Haus zu einer Abendsitzung, die 7 % Uhr beginnen soll, und in der die Aussprache zum Polizei⸗ beamtengesetz fortgesetzt werden soll. Schluß 6 Uhr 10 Min. 8

Abendsitzung.

Um 7 Uhr wird die Sitzung durch den Vizepräsidenten von Kries wieder eröffnet. In der fortgesetzen Aussprache zur ersten Lesung des Polizeibeamtengesetzes betont

Abg. Borck (D. Nat.), selten habe ein Gesetz so große Er⸗ regung ausgelöst wie das sogenannte Polizeibeamtengesetz in der Polizeibeamtenschaft. Heute hätten die Polizeibeamten nach dem Entwurf nicht mehr Rechte und keine h. Position als die Reichswehrangehörigen, obwohl für die Polizeibeamten noch das kolossale Gefahrenmoment bestehe. Die Deutschnationalen müßten demgegenüber wegen der besonderen Stellung der Polizeibeamten deren erhebliche Besserstellung fordern. Die Forderung der Ein⸗ reihung der Polizeibeamten in das allgemeine Beamtenrecht komme den berechtigten Wünschen der Polizei gar nicht entgegen; denn die Polizei habe wegen ihrer exorbitanten Leistungen An⸗ spruch auf besondere Rechte. Die auch vom Minister Severing unter den Beamten immer geschürten Wünsche auf lebenslängliche Anstellung usw. würden durch die Vorlage, die nur einen anderen Wortlaut bringe, ohne die Grundsätze des alten Gesetzes zu ändern, enttäuscht. Insbesondere seien auch die Verhältnisse für die Polizeioffiziere nicht so klar ausgedrückt wie im alten Gesetz. Wenn man einmal behaupte, die Polizeibeamten seien lebens⸗ länglich angestellt und andererseits doch Kündigungsbestimmungen porfehe, schädige das nicht nur das Berufsbeamtentum, sondern enthalte offenen Widerspruch. Wiederholt betont der Redner, daß die Schutzpolizeibeamten eine Sonderstellung einnehmen müßten, wenn auch bedenklich sei, der jetzigen preußischen Regierung eine besondere Nachstellung einzuräumen, da doch Versuche, das Offizierskorps „zu säubern“, bereits zu verzeichnen wären. Der Redner schließt sich dem Dank des Ministers an die Polizeibeamten wegen ihrer Arbeit am Stahlhelmtage an; aber nicht der Stahl⸗ helm trage die Schuld an der Notwendigkeit des großen Polizei⸗ aufgebots, sondern die Linkspresse mit ihren Hetzartikeln. (Unruhe links.)

Abg. Stieler (Zentr.) betont, daß die Aufregung in der Polizeibeamtenschaft nicht zuletzt auch auf die Reden des Abg. Borck vor den Beamten zurückzuführen sei. In den hauptsächlichen Punkten, die Unzufriedenheit in der Beamtenschaft hervorriefen, in der Be⸗ soldung, Lebensstellung und bezüglich der Einheitlichkeit der Polizei bringe der Entwurf wesentliche Verbesserungen. (Sehr richtig! im Zentrum.) Im Ausschuß würden besonders die Ausnahmeentlassungs⸗ bestimmungen zu prüsen sein, die Vorlage müsse dem Hauptausschuß überwiesen werden im Hinblick auf ihre politische und finanzielle Be⸗ deutung. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Kasper (Komm.) wendet sich 1 . gegen die Ankündigung des Ministers, das verfassungsmäßig gewährleistete Demonstrations⸗ recht zuungunsten der Arbeiter zu beseitigen. Die Ueberlastung der Pelig sei nicht auf Demonstrationen, sondern auf die umfangreichen

ijenstpläne mit ihren vielen militärischen Uebungen usw. zurück⸗ zuführen, die die Beamten 80 und mehr Stunden wöchentlich in An⸗ sSrch nehmen. (Stürmisches Hört, hört! bei den Kommunisten.) Die Kommunisten brauchten zu Pfingsten für den Rotfrontkämpfertag keinen Polizeischutz. (Gelächter rechts und in der Mitte.) Sie brauchten nicht, wie die kleinen Kinder vom Stahlhelm mit ihren Klempnerladen, unter polizeilichem Schutz bis ins Bett gebracht zu werden. (Heiterkeit.) Das vorliegende Gesetz bringt einen Bruch aller Versprechungen, die den Polizeibeamten gemacht seien. Auf die schwache Rede Hörsimggs passe, was Ringelnatz einmal gesagt hat: „Vor dem Grand⸗Hotel zu den drei Mohren kreiste jämmerlich ein

Hund und ...!“ (Stürmische Heiterkeit.)

Abg. Metzenthin (D. Pp.) schließt sich namens seiner Partei dem Lob an, das der Minister der Polizei am Stahlhelmtag gespendet hat. Es sei freilich festzustellen, daß nicht die Notwendigkeit vor⸗ gelegen habe, Berlin vor dem Stahlhelm zu schützen, sondern nur die Notwendigkeit, die Stahlhelmer gegen aufgehetzte Linksparteiler zu schützen. Nicht bloß die „Rote Fahne“ und der „Vorwärts“, auch demokratische Blätter hätten in Berlin eine Atmosphäre zu schaffen gesucht, daß man sich vor dem 8. Mai gefürchtet hätte. Daran sehe man deutlich, wer in Wahrheit der Polizei die schwere Arbeit ge⸗ macht habe. Der Reichsbannergeneral Hörsing mit all seinen wöchent⸗ lichen und 8 Demonstrationen und Versammlungen des Reichs⸗ banners r* Polizei eine Unsumme von Kosten. Falls der Minister ein verfassungsänderndes Gesetz auf Verbot der Demon⸗ strationen vorlegen wolle, werde er die Zustimmung der Deutschen Volkspartei wohl finden, nicht aber die seiner Freunde. Das Polizei⸗ gesetz habe so lange auf sich warten lassen, daß man sagen könne, hier habe der Amtsschimmel der Weimarer Koalition mit Zeitlupentempo

earbeitet. (Heiterkeit). Von sozialdemokratischer Seite sei das Gese

in der großen Polizeiversammlung vom 22. Februar ein „Witzblatt“ und „Machwerk“ genannt worden. Die Beibehaltung der Kündigungs⸗ möglichkeit sei unhaltbar. Es sei ansgssehosten Polizeiwachtmeister innerhalb der ersten zehn Jahre wegen Nichtgeeignetheit zu entlassen. Es müßten auf jeden Fall gegen den politischen Mißbrauch dieser Be⸗ fugnis Kautelen geschaffen werden. (Beifall rechts.)

Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) ist der t, di 100 000 Mark für den Stahlhelm hätte man besser für die Polizeibeamten verwenden sollen. Das Reichsbanner könne jeden⸗ falls ganz andere Massen aufbringen, ohne daß ihm große Mittel von gewisser Seite zur Verfügung gestellt würden. Herr Metzen⸗ thin sollte sich die Stahlhelmbotschaft noch einmal durchlesen; der

llnsichi die

Stahlhelm sei jedenfalls in seinen Forderungen sehr bescheiden geworden, wenn er sage, über die Staatsform wolle man nicht mehr streiten. Wenn Herr Metzenthin die unsachliche Stellung der Demokraten gerügt habe zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, so stimme das nicht; die demokratische Fraktion habe sich immer nur von sachlichen Ueberlegungen leiten lassen. Die Polizei⸗ beamten, auch die Schupo, müßten in das allgemeine Beamten⸗ recht hineingenommen werden. Leider habe es die preußische Regierung vor dem Kriege nicht fertig gebracht, ein allgemeines Beamtenrecht zu schaffen. (Sehr richtig! links und in der Mitte.) Hoffentlich komme die Besoldungsaufbesserung für die Beamten früher, als der Minister es in Aussicht gestellt habe. Die Polizeibeamten aus der allgemeinen Regelung herauszunehmen, sei nicht zu empfehlen. Der Redner trägt eine Reihe von Aende⸗ rungsvorschlägen vor und erklärt, man hätte den Entwurf viel einfacher gestalten sollen. In keinem Beamtengesetz fänden sich z. B. Bestimmungen über die Beamtenlaufbahn; das hätte man besser den Ausführungsbestimmungen überlassen sollen. Auch die Kündigungsgründe brauche man nicht besonders aufzu⸗ führen; die ergäben sich aus dem allgemeinen Beamtenrecht.

Minister des Innern Grzesinski: Meine sehr ver⸗ ehrten Damen und Herren, ich bitte nur auf einen Augenblick um Gehör, um eine Richtigstellung vorzunehmen. In den Aus⸗ führungen ist wiederholt von den verschiedensten Rednern auf meine Bemerkung über das Inkrafttreten einer neuen Besol⸗ dungsordnung Bezug genommen worden. Ich will in Erinnerung zurückrufen, was ich nach dem unkorrigierten Stenogramm gesagt habe:

Auch die Besoldungsverhältnisse spielen in der Polizei ine erhebliche Rolle. Wenn die neue Besoldungsordnung, die hoffentlich am 1. April nächsten Jahres in Kraft treten wird und wie ich glaube auch in Kraft treten kann, sofern alle Kräfte, im Reich und in den Ländern, die an ihrer Gestaltung mitzuwirken haben, ihr Möglichstes tun, auch für die Schutzpolizeibeamten eine Verbesserung bringt, so wird das günstig auf den Bestand wirken, indem dadurch die Fluktuation erheblich vermindert wird.

Sie sehen daraus, daß ich weniger auf die Besoldungs⸗ ordnung und den Termin ihres Inkrafttretens Wert gelegt habe, über den ich naturgemäß nichts sagen kann, sondern daß ich zum Ausdruck bringen wollte, durch eine Besserung der Besoldung wird die Fluktuation günstig beeinflußt werden. (Zuruf des Abg. Barteld [Hannover.]) Nicht Sie allein, Herr Abg. Barteld, haben darauf Bezug genommen, sondern es ist auch von anderen Rednern darauf Bezug genommen worden. Ich möchte aber nicht den Eindruck erweckt haben, als ob ich etwas Authentisches namens des Staatsministeriums über den Termin der Be⸗ soldungsordnung oder überhaupt über einen Termin habe sagen wollen. Ich darf allerdings sagen, daß auch ich wünsche und daß das ganze preußische Staatsministerium es wünscht, daß dieser Termin möglichst frühzeitig liegt. (Bravo!)

„Abg. Schwenk⸗Oberhausen (Wirtschp.) erklärt, die Polizei habe sich in schwieriger Lage mustergültig benommen. Hätte die Linkspresse nicht so viel Unruhe in die Oeffentlichkeit getragen, so wäre vielleicht ein solches Aufgebot überhaupt nicht nötig gewesen. Eine sachliche Prüfung der Vorlage selbst könne im Ausschuß erfolgen.

Nach persönlichen Auseinandersetzungen zwischen den Abgg. Simon⸗Neusalz (Soz.) und Metzenthin (D. Vp.) wird die Vorlage dem Hauptausschuß überwiesen.

Donnerstag 11 Uhr: Haushalt des Staatsministeriums; Abstimmungen über den Justizhaushalt.

Schluß 10 Uhr 35 Minuten.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde gestern unter dem Vorsitz des Abgeordneten D. Kahl (D. Vp.) die Beratung der Anträge zur Aenderung des EEE“ von 1925 hinsichtlich der Höhposhe 1Lr⸗ Aufwertung fort⸗ gesetzt. Abg. Freiherr v. Richthofen (Dem.) begründete nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsver⸗ leger einen vom Abg. Brodauf (Dem.) eingebrachten Antrag, der der neuen Regierungsvorlage über die Verzinsung aufge⸗ werteter Hypotheken und ihre Umwandlung folgenden neuen Ar⸗ tikel IIIdd einfügen will:

1. Ist in der Zeit vom 15. Juni 1922 bis zum 14. Februar 1924 ein Grundstück veräußert worden, so hat der Veräußerer gegen den Erwerber eine persönliche Forderung in der Höhe von 25 vH des Betrages, um den der Goldwert des Entgeltes zur Zeit der Veräußerung unter dem Goldwert des Grundstückes, abzüglich der vom Erwerber übernommenen Lasten des Grundstücks in der auf Grund des Aufwertungsgesetzes festgestellten Höhe, zurück⸗ bleibt.

2. Ist in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis zum 14. Juni 1922 ein Grundstück veräußert worden, so hat der Veräußerer gegen den Erwerber eine persönliche Forderung in der Höhe von 15 vH des Betrages, um den der Goldwert des Entgelts zur Zeit der Veräußerung unter dem Goldwert des Grundstückes, abzüglich der vom Erwerber übernommenen Lasten des Gund⸗ stückes in der auf Grund des Aufwertungsgesetzes festgestellten Höhe, zurückbleibt.

3. Ist das Grundstück in der Zeit bis zum 14. Februar 1924 an einen Dritten weiterveräußert worden, so besteht die persön⸗ liche Forderung des Veräußerers nach Abs. 1 und 2 gegen den ersten Erwerber nur insoweit, als der durch die Weiterveräuße⸗ rung erzielte Goldmarkgewinn des Ewerbers höher ist als der doppelte Betrag der dem Veräußerer nach Abs. 1 oder 2 zu⸗ stehenden persönlichen Forderung. Soweit hiernach der Er⸗ werber von der persönlichen Schuld nach Ab. 1 und 2 befreit ist, wird der Dritte der persönliche Schuldner. 8

4. Soweit nach Abs. 1 bis 3 eine persönliche Forderung des Veräußerers gegen denjenigen besteht, der zur Zeit des Inkraft⸗ tretens dieses Gesetzes Eigentümer des veräußerten Grundstückes ist, ist sie auf dem Grundstück als Grundschuld an bereitester Stelle einzutragen. 8

5. Grundstückswert im Sinne dieser Vorschriften ist der be⸗ richtigte Wehrbeitragswert nach Artikel II Paragraph 3 Abs. 1 Ziffer 1 bis 7 der zweiten Steuernotverordnung vom 19. Dezember 1923. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) äußerte verschiedene Be⸗ denken gegen den Antrag. Wenn ein Grundstück durch mehrere Hände gegangen sei, so würde nach dem Wortlaut des Antrages der letzte Erwerber weit über Gebühr zugunsten des ersten Er⸗ werbers belastet werden. In der jetzigen Formulierung sei der Antrag unannehmbar. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) bezeichnete den Antrag gesetzestechnisch und rechtlich als eine Unmöglichkeit. Man könne nicht nachträglich für einen privaten Kaufvertrag einen ganz anderen Kaufpreis zugunsten des Verkäufers einsetzen. Mit dem gleichen Recht wie vom Grundstücksverkäufer könnte ein solcher öö dann auch von den Verkäufern anderer Dinge gestellt werden, wenn sie in der Inflationszeit Uhren, Schmuck⸗ sachen usw. zu billig verkauft hätten. Abg. Dr. Schetter (Zentr.) führte aus, der Antrag sei die logische Durch⸗ führung des von Dr. Best vertretenen Prinzips, daß die in der Inflationszeit erzielten ungerechtfertigten Be⸗ reicherungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Das lasse sich aber gar nicht erreichen, denn dann müßte man auch konsequenterweise den Lohn⸗ und Gehaltsempfängern

das er⸗

statten, was sie damals für ihre Arbeitskraft zu wenig erhalten hätten. Es werde auch schwer sein, die in dem Vertrag erho⸗ benen Forderungen gegen die vielen Ausländer geltend zu machen, die in der Inflationszeit Grundstücke gekauft hätten. Abg. Dr. Best stimmte dem Antrage Brodauf zu. Die dagegen erhobenen Einwendungen seien nicht durchschlagend, denn die krassesten Ungerechtigkeiten seien bei den Grundstücksverkäufen vorgekommen, die unter dem Druck der wirtschaftlichen Not voll⸗ zogen wurden. Ministerialdirektor Schlagelberger vom Reichsjustizministerium erklärte, der Antrag 5 mit der jetzigen Vorlage kaum im Zusammenhang. Dieser Antrag verlange eine Korrektur der in der Inflationszeit vollzogenen Kaufgeschäfte. Damit würden aber alle Fundamente eingerissen, auf die sich Recht Wund Wirtschaft stützen. Vorsitzender Abg. D. Kahl (D. Vp.) erklärte, der Antrag entspringe wohl dem Gefühl, daß bei den Grundstücksgeschäften in der In⸗ flationszeit die schlimmsten Unbilligkeiten vorgekommen seien. Abg. Höllein (Komm.) stimmte dem Gedanken des Antrages zu. Wenn in der Inflationszeit die Grundstückskäufer, meist Ausländer, dem Verkäufer nur ein bis zwei Prozent des wirk⸗ lichen Wertes zahlten, so liege ein unsittliches Geschäft vor, bei dem die Unwissenheit und der auf dem Verkäufer lastende wirt⸗ schaftliche Zwang ausgenutzt worden sei. Diesen Verkäufern müsse mindestens gleiche Aufwertung gewährt werden, wie den Inhabern von Hypotheken. Abg. Freiherr v. Richthofen (Dem.) erwiderte den Rednern der Regierungsparteien, er könne nicht so etwas ungeheuerliches darin sehen, wenn nachträglich in die unter abnormen Verhältnissen abgeschlossenen Kaufverträge eingegriffen werde. Einen solchen Eingriff habe schon das Aug⸗ wertungsgesetz gebracht. Wenn der Ausländer zur Aufwertung von ypchete gezwungen werde, dann könne man ihn mit Kecht auch zur Aufwertung eines unbilligen Kauf⸗ preises zwingen. Eine annehmbare Formulierung des Antrages werde sich in einem kleineren Gremium leicht finden lassen. Meindestens müßte den Verkäufern geholfen werden, die das Grundstück schon vor der Inflationszeit besessen hätten. Der Redner beantragte, die in dem Antrag angeschnittene Frage in einem Unterausschuß prüfen zu lassen und dabei auch die Unter⸗ suchungen des Enquete⸗Ausschusses über diese Dinge zu verwerten. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) gab zu, daß der Grundgedanke des Antrags sozial und wirtschaftlich zu vertreten sei, seine Ver⸗ wirklichung werde aber außerordentlich schwierig sein, in der jetzigen Formulierung des Antrages sogar unmöglich. Die Be⸗ ratung dieser schwierigen Frage in einem Unterausschuß würde die Erledigung der jetzigen Vorlage so verzögern, daß es besser sei, die Aufwertung solcher Grundstücksverkäufe in einem besonderen Initiativantrag zu regeln, der ja dann in einem Unterausschuß vorberaten werden könne. Ein Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums warnte vor der Ver⸗ bindung des demokratischen Antrags mit dem vorliegenden Gesetz⸗ entwurf. Die Rechtsunsicherheit würde dadurch noch größer werden. Bei der Kompliziertheit der Verhältnisse würde der Antrag, wie er jetzt vorliege, zu den größten Schwierigkeiten für die Wirtschaft führen. Ministerialdirektor Schlegelberger bat, die Erledigung der Vorlage nicht mit der Beratung des demokratischen Antrags in einem 11“ zu belasten. Dadurch würde zum Schaden der Hypothekengläubiger eine lange Verzögerung der erstrebten Neuregelung entstehen. Abg. Keil (Soz.) meinte, die gesetzestechnischen und juristischen keiten dürften kein Grund sein, einer Lösung der im demokratischen Antrag angeschnittenen wichtigen Frage auszuweichen. Beim Aufwertungsgesetz sei die Regelung viel zu sehr zum Nutzen des Schuldners und zum Schaden des Gläubigers erfolgt. Ein Teil dieses Unrechts müsse wieder gut gemacht werden, darum sei der demokratische Antrag zu begrüßen. Volle Gerechtigkeit werde sich nicht schaffen lassen, aber darum dürfe man nicht Ungerechtig⸗ keiten bestehen lassen, die beseitigt werden könnten. Eine Korrektur müsse möglich sein in den zahlreichen Fällen, wo der frühere Haus⸗ besitzer jetzt seinem Nachfolger eine Miete zahlen müsse, die weit höher sei als der Kaufpreis, den er von dem Nachfolger für sein Haus erhalten habe. Der Redner stimmte dem Antrage Brodauf und seiner Beratung in einem Unterausschuß zu. Nach weiterer Aussprache beschloß der Ausschuß einstimmig, die in dem Antrag berührte Frage der Aufwertung von Inflationsverkäufen von der jetzt zu beratenden Vorlage zu trennen und den Antrag dem Unterausschuß zu überweisen. Auf eine Frage des Abg. Dr⸗ Jörissen (Wirtsch. Vereinig.) erwiderte ein Regierungs⸗ vertreter, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts die Verjährungsfrist für Aufwertungsansprüche mit dem Schluß des Jahres 1923 beginne. Ein Antrag des Bayerischen Bauern⸗ bundes, der eine andere Regelung der Verjährungsfrist fordert, wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag Dr. Best, der die Erbpacht⸗ Pe betrifft. Der Ausschuß beschäftigte sich dann mit den nträgen, die sich auf die Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz von 1925 beziehen. Ein Antrag Dr. Best wendet sich gegen den Abzug von Zwischenzinsen bet Zahlung durch den Schuldner. Ein Vertreter des

eichswirtschaftsministeriums widersprach diesem Antrag. Die frühere Zahlung der Hypothek bringe bei den jetzt üblichen Zinsen dem Gläubiger nicht Schaden, sondern Nutzen. Der hent g Dr. Best wurde abgelehnt. Weitere Anträge Dr. Best wenden sich gegen die Bestimmung, daß Pfandbriefgläubiger Goldpfandbriefe annehmen und sich zum Nennwert anrechnen lassen müfsen, auch wenn der Kurs weit unter Pari steht. Auch. diese und alle übrigen Aenderungsanträge Best wurden abgelehnt. Zu einer kommunistischen Anregung erklärte Ministerial⸗ direktor Schlegelberger, die Regierung wolle alle Maß⸗ nahmen treffen, um zu verhindern, daß böswillige Hypotheken⸗ schuldner den Gläubigern die Urkunden voxenthalten, die zur Geltendmachung der Aufwertungsansprüche notwendig sind. Der Gegenentwurf des Abg. Dr. Best wurde hierauf für erledigt durch die bisherigen Abstimmungen erklärt. Der Ausschuß kehrte dann zur Beratung der eigentlichen Regierungsvorlage über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken urück. Ein Regierungsvertreter begründete die Bestimmung der Vorlage, durch die abgeschlossene Vergleiche als unverbindlich erklärt werden. Diese Bestimmung sei notwendig, damit auch jene Gläubiger, die freiwillig den Schuldnern ent⸗ gegenkamen, in den Genuß der Vorteile der neuen Vorlage treten können. Sonst würde für die Zukunft die Neigung zum Vergleichsabschluß sehr herabgemindert werden. Es könne sich dabei aber nur um Vergleiche handeln, die nach dem Erlaß des Aufwertungsgesetzes abgeschlossen sind und die den Gegenstand des Gesetzes betreffen. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) äußerte einige Bedenken gegen die jetzige Fassung der Vorlage. Danach würden die erfüllten Vergleiche bestehen bleiben, die nicht erfüllten aber aufgehoben werden. Ministerialdirektor Schlegel⸗ berger widersprach dieser Auffassung. Die Bestimmung beziehe sich auch auf die erfüllten Vergleiche. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) stimmte der Regierungsvorlage zu. Es wäre unbillig, wenn die Gläubiger jetzt darunter leiden sollen, daß sie bei anderer Rechtslage auf den Rat des Gerichts einen Vergleich ab⸗ schlossen. Auf Antrag des Redners wurde im Einverständnis mit den Regierungsvertretern folgende neue Fassung des § 15 einstimmig angenommen. „Vergleiche aus der Zeit nach dem 14. Juli 1925, die lediglich den Streit oder die Ungewißheit über den Beginn der Verzinsung oder über eine der in Artikel II. und III bezeichneten Rechtsverhältnisse betreffen, stehen der An⸗ wendung dieses Gesetzes nicht entgegen. Dasselbe gilt für rechts⸗ kräftige Entscheidungen, die auf Grund des Aufwertungsgesetzes ergangen sind.“ Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Reichstagsausschuß für soziale An⸗ gelegenheiten setzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. Esser (Zentr.) die Beratung der Arbeitslosenversicherung bei den §88 13 und 24 des Abschnitts „Organisation“ fort, da diese Paragraphen von der allgemeinen Beratung noch nicht erfaßt worden waren. stimmt, daß bei jeder Landesarbeitslosenkasse eine Spruchkammer ge⸗ bildet wird und bestimmt das Nähere darüber. § 24 schreibt die Bildung eines Spruchsenats für die Arhaitslosenversicherun vor und trifft dafür die näheren Bestimmungen. Auf Vorschlag des Abg. Hoch

A Der

§ 13 be⸗

eilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

Nr. 110.

Berlin, Donnerstag, den 12. Mai

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.

ffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Michael Greil von Rappenbügl, Fran⸗ ziska Radlbeck von Steinweg, welche iermit auf Grund des Kaufvertrags vom 20. April 1876 vorgemerkt werden. Laut Urkunde des Not. Baumer zu Neunburg v. W. vom 26. August 1876, Nr. 726. 2. Im Grundbuche für Dieterskirchen Bd. IV Bl. Nr. 313 S. 146 und Bd. V Bl. 366 S. 326 auf dem Anwesen Hs. Nr. 11 der Söldners⸗ eheleute Josef und Therese Brunner in Dieterskirchen unterm 28. Febr. 1857: 100 Gulden nach 4 ½¼ % verzinslich, beiderseits jährig aufkündbares Dar⸗ lehen des Bauern Stephan Zinnbauer von Tressenried, Landgerichts Ober⸗ viechtach, lt. Obligation vom Heutigen. 3. Im Grundbuche für Haag Bd. II Bl. 101 S. 237 und Demldorf Bd. I S. 322 auf dem Anwesen Hs. Nr. 8 der Bauerseheleute Georg und Anna Götz in Krimling unterm 30. Dezember 1881, Nr. 1/1: 700 Kaufschillingsrest für den Gütler Wolfgang Meier von 4 % igen Pfandbrief der Preußischen Pfand⸗ Krimling, jetzt in Schwarzhofen, zahlbar briefbank in Berlin, Emission XXV Lit. A nach Maßgabe des Kaufvertrages vom Nr. 143 über 5000 ℳ, wird eingestellt, 7. Februar 1881, beurkundet vom Notar da das Papier zum Vorschein gekommen ist. Baumer von hier, G.⸗R.⸗Nr. 81, welche Berlin, den 6. Mai 1927. hiermit vorgemerkt werden, lt. Urkunde Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216. des Notars Baumer in Neunburg v. W. 5 11“““ vom 28. Dezember 1881, G.⸗R.⸗Nr. 910, [14578] unterm 29. März 1893: Gegen die Vor⸗ Der Termin vom 7. Juli 1927 in dem

. merkung der Hypothek Nr. 1/I wird, Aufgebotsverfahren auf Antrag des Kirchen⸗ weil nicht zu Recht daa sn5 protestiert, vorstands der Kath. Pfarrgemeinde in lt.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[15003]

Abhandengekommene Wertpapiere: Seit 4. 4. 1927 werden in Dresden nach⸗ folgende Wertpaptere, und zwar: „Elektra A. G.“⸗Aktien über je 20 (herab⸗ gesetzt) Nr. 160141 160147 160184 160185 160186 160187 160188 160189 160190 160215 160216 160229 160230 160249. 160260 160261 160262 160263 vermißt. Mitteilung über den Verbleib an Kriminalabteilung Dresden zu Akten⸗ zeichen C. U. A. 1 1204/27.

Polizeipräsidium Dresden.

[14580] Das Aufgebotsverfahren, betreffend den

Hyp.⸗Prot. von utte. 4 Im Straßburg in Hohenzollern wegen Kraft⸗ Grundbuche für Kröblitz Bd. V Bl. 287 loserklärung der Hypothekenpfandbriefe der S. 51 auf dem Anwesen Hs. Nr. 26 Rheinischen Hypothekenbank, Mannheim, der Maurerseheleute Andreas und Serie 91 Lit. B Nr. 04950 04951 und Barbara Glöckl in Kröblitz unterm 04952 über je 1000 ist infolge Zurück⸗ 31. Juni 1851: 56 Gulden zu vier nahme des Antrags aufgehoben. Mann⸗ Prozent verzinsliches Darlehn des heim, den 28. April 1927. Bad. Amts⸗ ledigen Wolfgang 1 gericht. B.⸗G. 9. Rekognitionsschein vom Heutigen. 5. Im

Grundbuche für Schwarzhosen Bd. I [14579] Aufgebot.

Bl. 8 S. 49 auf dem Anwesen Hs. Nr. 73

Die offene Handelsgesellschaft in Fa. der Gütlerseheleute Josef und Mar⸗ Jaegers & Thal in München⸗Gladbach gareta Süß in Schwarzhofen unterm und ihre persönlich haftenden Gesell⸗ 27. August 1863: Uinters lupfsrecht im schafter Robert Jaegers und Albert Thal ledigen Stande im jährlichen Anschlage in München⸗Gladbach haben das Aufgebot von 2 Fl. für die Schneiderstochter nachstehend bezeichneter Urkunde: Prima⸗ Therese Käsbauer, lt. Kaufvertrag vom wechsel: Vorderseite pr. 10. Juli 1927 26. August 1868. 6. Im Grundbuche auf Altona, Elbe. Für RM 1434,35.

für Schwarzhofen Bd. III Bl. 208 Am 10, Juli 1927 zahlen Sie für An;

S. 100 auf dem Anwesen Hs. Nr. 34 Peges schfe an die Ordre eigene die der „Gastwirtseheleute Michael und Summe von Reichsmark Eintausend⸗ g ven ment nns enaee beee hee eec⸗. 8 der Unterschlupf bei Dienstlosigleit in Hamburg, Steindamm 148. Zahlbar ban 1 und 9 8 ltonaer mit Karakeakast Segflans ““ Medikamenten und ärztlicher Behand⸗ ird gefordert ätest uf lung im Jahresanschlage von 857 zu. wird aufgefordert, spätestens in em auf 7. Im Grundbuche für Zangenstein den 5. Dezember 1922, nachmittags Bd n B1 rgee bg 184 . En⸗ öög 6 11““ wesen Hs. Nr. 8 der Landwirtseheleute Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden v H und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls leils verfallener, keils nicht verfallener die der Urkunde erfolgen Kaufschillingsrückstand, gem. Kaufbrief 1927 vom 23. September 1813. Unter Ziffer 2 Eerha; Amtsgericht Abt. 32 ist vorgetragen, daß von diesen b“ 8 88 Betraa bea⸗ 50 Buabfg . 2 vem Bruder des Uebergebers, nämli [14581] G Aufgebot. dem Michael Schmid sen. von Wien Die Haustochter Johanng Stehr aus gehört. Auf Antrag der genannten Neuenfelde hat das Aufgebot des ver⸗ Hypotheken⸗ und Rechtsobjektsbesitzer lorengegangenen Hypothekenbriefs über die wird gemäß § 1170 B. G.⸗B., 88 982 ff in dem Grundbuche von der gFrmäßh wer auf die bezeichneten Band XIII Blatt 366 in Abt. II unter Ansprüche ein Recht zu haben glaubt Nr. 1 für den Kaufmann August Helms zur Anmeldung derselben spätestens im in Harburg eingetragene Hypothek von 9

3 lufgebotstermine vom Donnerstag 8000 beantragt. Der Inhaber der Zanl 4₰ 84 Urkunde wird aufgefordert, spätestens in den 20. Oktober 1927, vormittags

G vsxe; 8 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungs⸗ dem auf den 20. Juli 1927, vor⸗ saale unter dem Hinweis mittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ daß im Falle der Unterlassung der An⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ meldung die Ansprüche ssun erloschen b seine Rechte anzumelden und erklärt 8 Grundbuche löscht ie Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die asgsS g g 9

Neunburg v. W., den 1. Mai 1927. Amtsgericht.

s

und im

wird. Jork, den 27. April 1927. Das Amtsgericht.

Aufgebot. diesgerichtlichen 5 sind fogende Hypotheken und

Kraftloserklärung der Urkunde

[ĩ14584] Aufgebot. 8 Die Erben des verstorbenen Rentners Peter Hoff sowie die Eheleute Heinrich Hombac in Siegburg und die Maria Hombach, daselbst, haben das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs über die im Grundbuch von Siegburg Band 31 Blatt 1234 in Abt. III unter Nr. 2 eingetragenen Hypothek von restlich fiskeehn hndeg Papiermark es Rentners Peter Hoff zu Vilich be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird e spätestens in dem auf den 11. November 1927, vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Siegburg, den 6. Mai

Das Amtsgericht.

[14582] In den Grund⸗ Rechte, hinsichtlich deren die Nach⸗ forschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber fruchtlos geblieben und seit dem Tage der letzten, auf sie sich be⸗ ziehenden Handlung zehn Jahre ver⸗ ttrüchen sind, eingeschrieben: 1. Im Grundbuche für Altenschwand Bd. I. S. 270 ff. auf dem Anwesen Hs. Nr. 9 der Gütlerseheleute Johann und Anna Busl in Altenschwand unter 2/II unterm 26. August 1876: 1243 in jährlichen unverzinslichen Jakobifristen von je 43 T“ des Gütlers Georg Schiet von Altenschwand und resp. dessen Erben, als Christoph Schießl von Altenschwand, Katharina Schmidhuber von da, Therese Fleisch⸗ mann von Neuenschwand, Eva Ippisch von Geratshofen, Maria Plößl von [14585] EEb11nqq“4“*“” Schwandorf, Barbara Zitzler von Die Erben der am 13. eües 1923 Wiesenberg, Xaver Greil von —2 verstorbenen Witwe Emilie Wicht, geb. lengenfeld, Wolfgang Greil von Buba „Juckuff. zuletzt wohnhaft gewesen in

Zierl zu Kröblitz, lt. die Todeserklärung erfolgen wird.

Roibsc, nämlich: 1. Carl Wicht in Roitzsch, 2. Clara verw. Wuttke, geb. Wicht, in Doberschütz, 3. Kurt Wicht in Weißenfels, 4. Willi Wicht in Weißen⸗ eels, 5. Polizeikommissar Fritz Wicht in eipzig, vertreten durch den Polizei⸗ kommissar Fritz Wicht in Leipzig, haben das ufgebot des verlorengegangenen vom 21. Oktober 1901 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks, verzeichnet im Grundbuch von Weißenfels Band 28 Blatt Nr. 25 in Abt. III Nr. 14, eingetragene Dar⸗ lehnshypothek von 4500 ℳ, abgetreten mit den Zinsen seit dem 15. Oktober 1901 an Frau Rentier Emilie Wicht, geb. Juckuff, in Weißenfels, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. August 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 23, an⸗ eraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Weißenfels, den 2. Mai 1927. Das Amtsgericht.

[14586] Aufgebot. Die Besitzerswitwe Mathilde Teichert, geb. Janschewsky, in Darguszen hat be⸗ antragt, den verschollenen Kunstgärtner Carl Leopold Janschewsky, geboren am 12. April 1859 in Natalwethen, Kreis Pillkallen, zuletzt wohnhaft in Natal⸗ wethen, für tot zu erklären. Der be⸗ seeh⸗ Verschollene wird aufgefordert,

ich spätestens in dem auf den 7. Dezem⸗ er 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, n alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu

machen. Der Termin am 30. September 1927 ist aufgehoben.

Pillkallen, den 19. April 1927. Amtsgericht.

[14590] 1

Durch Ausschlußurteil vom 6. Mai 1927 ist die 5 % ige Reichsschuldverschreibung Nr. 12 407 286 über 1000 für kraftlos

erklärt worden. Amtsgericht Berlin⸗Mitte,

Abt. 216., d. 6. 5. 1927.

[14594]

Durch Ausschlußurteil ist die Aktie des Aktienvereins des Zoologischen Gartens zu Berlin über 1000 ℳ, Stammregister Folio 155 Nr. 1619, ausgestellt auf den Fabrikbesitzer Carl Neugebauer, durch Uebertragung auf die Antragstellerin über⸗ gegangen, für kraftlos erklärt worden.

Berlin⸗Schöneberg, 26. April 1927.,

Das Amtsgericht. 9. F. 41. 26.

[14583] Aufgebot.

Friedrich Wind in Päwesin, Westhavel⸗ land, beantragt folgendes Aufgebot für ein abhandengekommenes Wertpapier: Ein Mantel der 4 % Hypothekenpfandbriefe über 500 Emission XXIX Lit. D Nr. 1269. Der Inhaber dieses Mantels wird aufgefordert, bis spätestens 1. August denselben bei dem Gemeindevorsteher in Päwesin abzugeben, widrigenfalls der Mantel vom 1. Aug. für kraftlos erklärt wird.

Päwesin, 9. Mai 1927.

Knauer, Gemeindevorsteher in Päwesin.

[14591]

Durch Ausschlußurteil vom 27.4. 1927 ist der am 30. Juni 1925 fällig ge⸗ wesene Wechsel vom 30. April 1925 über 1500 RM, ausgestellt von der An⸗ tragstellerin und akzeptiert von der Firma W. und P. Naumann, Berlin, Anklamer Str. 59, für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216,

den 28. 4. 1927. 216. F. 3933. 26.

[14592]

Durch Ausschlußurteil ist der von der Antragstellerin ausgestellte, auf eigene Order lautende, auf Kurt Manasse in Berlin, Luitpoldstraße 10, gezogene, am 17. September 1925 fällige Wechsel vom 17. August 1925 über 100 Mark für kraftlos erklärt worden. (9. F. 62. 26.)

Berlin⸗Schöneberg, den 26. April 1927. Das Amtsgericht.

[14593]

Durch Ausschlußurteil ist der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Friedenau Band 31 Blatt 1414 in Abt. III unter Nr. 11 für die An⸗ tragstellerin eingetragene Hpothek von 100 000 Feingoldmark für kraftlos er⸗ klärt worden. 9. F. 118. 26.

Berlin⸗Schöneberg, den 26. April 1927. Das Amtsgericht. 82 8

[14587]

Durch Ausschlußurteil vom 29. April 1927 ist der verschollene russische Staatsangehörige, Landarbeiter Emil

Ludwig Jeske, geboren am 20. August 1885 in Pylin (Wolhynien), zuletzt in Wiekternwka. Kreis Scytommer in Polen wohnhaft, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes 31. Dezember 1921, nachmittags 12 Uhr, festgestellt.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 215, den 29. 4. 1927. 216. F. 3345. 26.

[14588]

Durch Ausschlußurteil vom 3. 5. 1927 ist der verschollene englische Staats⸗ angehörige Allan Bilby, zuletzt wohn⸗ haft in London, Holloway Tollington, Road 75, Ehemann der bereits für tot erklärten Johanna Bilby, geb. Siewcke, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1923, nachmittags 12 Uhr, festgestellt. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216,

den 3. 5. 1927. 216. F. 3518. 26. [14589]

Durch Ausschlußurteil vom 4. Mai 1927 ist der am 15. April 1882 hier⸗ selbst geborene Steinmetzgehilfe Richard Höpcke für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1925 festgestellt. 8

Perleberg, den 4. Mai 1927.

Das Amtsgericht. [14255] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen und laden: 1. die Ehefrau Lina Bildt, geb. Holz, Altona, Gr. Jo⸗ hannisstraße 93 II bei Führer, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jungnickel und Dr. Inselmann, Altona, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Hermann Bildt, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten; 2. die Ehefrau Anna Hartmann, geb. Schröder, Eidelstedt, Bahnhofstraße 15 bei Schröder, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Schlote, Altona, gegen ihren Ehemann, den Steward Alfred Hartmann, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten; 3. die Ehefrau Marie Sophie Katharine Hauschildt, geb. Bargmann, Ahrensburg, Mannhagener Allee 72, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lübbe, Wandsbek, gegen den Kaufmann Willy Hans Hanu⸗ schildt, früher Ahrensburg, später in Saint Paul, Minnesota II. S. A., jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten; zu 1: auf Grund der §§ 1567 Abs. 2, 1568 B. G.⸗B., zu 2: auf Grund des § 1567 Abs. 2 und zu 3: auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., alle mit dem An⸗ trag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für den allein⸗ schuldigen Teil zu erklären. Die Kläge⸗ rinnen laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Altona, Elbe, auf den 13. Juli 1927, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Altona, den 30. April 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[14256] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneider Heinrich Gruß in Eischoff, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Radkau in Braunschweig, klagt gegen seine Ehefrau Friederike, geb. Böhnstedt, früher in Eischoff, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe und Schuldigerklä⸗ rung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Braun⸗ schweig auf den 7. Juli 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Braunschweig, den 9. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[14598] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Antie Waas, geb. Delfs, Hamburg, Ortrudstraße 10 ptr., vertreten durch die Rechtsanwälte E. J. J. Donner, Hegewisch, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Georg Daniel Waas, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Che⸗ scheidung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 14 (Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekinaplatz), auf den 7. Juli 1927, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtiaten vertreten au lassen.

Hamburg, den 9. Mai

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

wird der;

[14599] Oeffentliche Zustellung. 8

Die Melkerfrau Berta Zink, geb. Schepeit, in Grünweitschen, Kreis Gum⸗ binnen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Forche in Insterburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Melker Hermann Zink, früher in Grünweitschen, jetzt . kannten Aufenthalts, auf Grund § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Insterburg auf den S8. Juli 1927, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Insterburg, den 5. Mai 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [14260]/ Oeffentliche Zustellung.

Es klagen unter dem Aktenzeichen: 1. 4. R. 9/27 die Frau Frieda Feuer⸗ hack, geb. Naß, in Neu Codram, Kreis Usedom⸗Wollin, vertreten durch ihre Vormünderin, Witwe Mathilde Naß in Neu Codram, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Holtz in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Feuerhack, früher in Cörthen⸗ tin, Kreis Usedom⸗Wollin, jetzt unbe⸗- kannten Aufenthalts; 2. 4. R. 39/27 die Frau Auguste Budzinski, geb. Man⸗ teufel, in Osternothafen, Kreis Usedom⸗ Wollin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Weiß in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Schuhmachermeister Artur Budzinski, früher in Osternot⸗ hafen, Kreis Usedom⸗Wollin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts; 3. 4. R. 136/27 die Frau Ernestine Lietzow, geb. Ha⸗ mann, in Berlin⸗Wedding, Prinzen⸗ allee 15/16, Prozeßbevollmächtigtert Rechtsanwalt Dr. Sternfeld in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Max Lietzow, früher in Stettin, Elisabethstr. 28, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts; 4. 4. R. 149/27 die Frau Helene Stähler, geb. Günther, in Stettin, Bredower Str. 14, Prozeß⸗ beoollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Oest⸗ reich in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Richard Stähler, früher in Stettin, Lange Straße 50, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts; 5. 4. R. 257/26 die Frau Marie Wenske, geb. Lehmann, in Stettin, Grüne Schanze 1, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Mayer in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Wilhelm Weunske, früher in Stettin, Silberwiese bei Neitzel, jesb unbekannten Aufenthalts; 6. 4. R. 347/26 die Frau Berta Ulrich, geb. Raddatze in Stettin, Grabower Str. 11 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. undt in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Seemann Erich Ulrich, früher in Hoboken, N. F., U. S. A., See⸗ mannsheim, jetzt unberannten Auf⸗ enthalts; 7. 4. R. 423/26 die Frau Auguste Arndt, geb. Adamit, früher in Görke, Kreis Cammin i. Pommern, jetzt in Gollnow, Naugarder Str. 44, Peeshee elmachtiger; Rechtsanwalt Juslizrat Dr. Primo in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Arndt, früher in Buffalo, U. S. A., 129 Main⸗Street, Colombia⸗House, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trag auf Ehescheidung. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Stettin, Albrechtstraße 3a, auf den 8. Juli 1927, vormittags 9 Uhr Zimmer 23, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Stettin, den 6. Mai 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[14601] Oeffentliche Zustellung.

Der Frau Elsa Knauß, geb. Schmalz⸗ ried, in Stuttgart, Altenbergstr. 34, ver⸗ treten durch Rechtsanwälte Dr. Schneider und Neustast in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann aul Knauß, Chauffeur, früher in Stuttgart, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien am 9. Jult 1921 vor dem Standesamt Stuttgart geschlossene Ehe wird geschieden, der Be⸗ klagte wird für den allein schuldigen Teil erklärt und verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhan⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer 3 des Landgerichts zu Stuftgaxt 8 auf Donnerstag, den 30. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Stuttgart, den 7. Mai 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 111“ ¹ 1“