unsere Verordnung vom 22. April berührt werden. Die Kon⸗ junktur im Spinnstoffgewerbe ist zurzeit so günstig, daß man geradezu von einer Hochkonjunktur in diesem Gewerbe sprechen kann. Vielfach wird mit Doppelschichten gearbeitet wo es in früheren Jahren niemals der Fall gewesen ist. Es herrscht in diesem Gewerbe stellenweise sogar Mangel an Facharbeitern. Auch die Statistik gibt diese günstige Entwicklung wieder. Während Ende Mai 1926 noch 45 000 männliche und 52 000 weibliche Textilarbeiter unter den Erwerbslosen gezählt wurden, betrugen diese Zahlen Ende April 1927 nur noch 11. 800 und 12 400 im ganzen Reich. Diese Arbeitsuchenden bezrehen aber nicht alle Erwerbslosenunterstützung, weil nicht alle die Voraussetzungen dazu erfüllen. Es handelt sich also im Vergleich zu der sehr großen Ziffer der im Spinnstoffgewerbe beschäftigten Personen keineswegs um große Zahlen. V
Nach der Berufszählung von 1925, deren Ergebnisse allerdings noch nicht vollständig vorliegen, wird man mit ungefähr einer Million Beschäftigter im Spinnstoffgewerbe rechnen können. Ende
April bezogen rund 19,000 Angehörige dieser Berufsgruppe Unter⸗ stützung, einschließlich der von der Krisenfürsorge Betreuten Das find also im Verhältnis zur Gesamtzahl der Berufsangehörigen kaum 2 vH. Ebenso waren von den organisierten Textilarbeitern Ende Mai 1926 noch 18,9 vH arbeitslos gegenüber 5,5 vH Ende März 1927. Diese gewerkschaftliche Arbeitslosenziffer für die Textilindustrie lag weit unter dem Reichsdurchschnitt der gewerk⸗ schaftlichen Arbeitslosenziffern, der damals 11,5 vH betrug.
Das für das Spinnstoffgewerbe Gesagte gilt im allgemeinen auch für die Entwicklung im Bervielfältigungsgewerbe. In diesem waren Ende März 1927 noch 4 vH der Mitglieder arbeitslos.
Bei den organisierten Gärtnern endlich, wo der Arbeitsmarkt in dieser Jahreszeit naturgemäß günstig liegt, betrug diese Ziffer nur 3,6 vH.
Wie günstig hiernach der Arbeitsmarkt für diese drei Berufe schon Ende März gewesen ist, zeigt am besten ein Vergleich mit
den gewerkschaftlichen Arbeitslosenziffern in anderen Berufen. So waren in der Berufsgruppe Maschinenbau, Metallverarbeitung 12,6 vH, im Holzgewerbe 17,6 vH der in diesem Beruf organisierten Arbeiter arbeitslos, also bedeutend mehr, als es in den Gewerben der Fall ist, die hier in Frage kommen.
Meine Damen und Herren! Diese Zahlen zeigen immerhin, daß in den drei Berufen von einer besonderen Ungunst des Arbeitsmarktes, die das Gesetz zur Voraussetzung für eine längere Unterstützungsdauer macht, nicht geredet werden kann. Die Zahl der offenen Stellen beim Arbeitsnachweis, mit der der Herr Vor⸗ redner operiert hat, ist meines Erachtens deshalb nicht beweis⸗ kräftig, weil gar nicht alle offenen Arbeitsstellen beim Arbeitsnach⸗ weis gemeldet werden. Ich habe daraus den Schluß gezogen, daß das Reichsarbeitsministerium zu seiner Maßnahme nicht bloß berechtigt, sondern gesetzlich verpflichtet war.
Das Reichsarbeitsministerium ist auch keineswegs, wie ihm vorgeworfen worden ist, in dieser Sache unvorsichtig zu Werke gegangen; vielmehr hat es gerade in dieser Frage die größte Vor⸗ sicht walten lassen. Das zeigt schon die geringe Zahl der Berufe, für die wir eine Verkürzung der Unterstützungsdauer vorgesehen haben. In Berufen, in denen die günstige Entwicklung im Augen⸗ blick noch nicht ganz einwandfrei feststand, zum Beispiel im Bau⸗ gewerbe, haben wir von einer solchen Maßnahme Abstand genommen. Ferner haben wir auch in allen denjenigen Berufen, wo die Entwicklung für die Zukuuft vielleicht zweifelhaft sein konnte, wie beispielsweise im Bergbau, gar nicht daran gedacht. zu einer solchen Maßnahme zu schreiten. Im übrigen hat sich das Reichsarbeitsministerium bereits in einem Rundschreiben vom 16. März 1927, das auch im Reichsarbeitsblatt veröffentlicht worden ist, Beschränkungen der Bezugsdauer vorbehalten.
Meine Herren! Diese Maßnahme ist auch durchaus nichts Außergewöhnliches. Vielmehr entspricht es dem Wesen der Erwerbslosenfürsorge, daß die Bezugsdauer je nach der Arbeits⸗ marktlage beweglich gestaltet werden muß. Denn man kann grundsützlich nicht unbeschränkt Ervwverbslosenunterstützung gewähren, wenn der Arbeitsmarkt günstig ist. Auch in der aus⸗ ländischen Gesetzgebung ist diese Einschränkung allenthalben vor⸗ gesehen. Ich darf feststellen, daß auch die gewerkschaftliche Arbeirs⸗ losenunterstützung selbstverständlich schon aus finanziellen Gründen, aber auch aus anderen Gründen hier eine Grenze kennt. Ich glaube, daß die Grenze bei höchstens 39 Wochen liegen dürfte.
Vielleicht wird gegen die Beschränkung der Bezugsdauer ein⸗ gewandt, daß trotz der günstigen Arbeitsmarktlage im allgemeinen oder auch in einem Gesamtberuf immer noch Erwerbslose in den genannten Berufen vorhanden seien, die durch die Maßnahme getroffen werden könnten, und daß infolge der langen Dauer der voraufgegangenen Krisis darunter gerade solche sein können, die
schon 26 oder sogar 39 Wochen erwerbslos waren. Das ist ja auch in den Ausführungen der Herren Vorredner betont worden.
Dazu ist zunächst zu bemerken, daß wir eine amtliche Statistik Käber die Dauer der Erwerbslosigkeit in den einzelnen Berufen leider bisher nicht haben. Es kann also auch nicht gesagt werden, in welchem Umfange etwa solche langfristig Erwerbslosen von der Beschränkung der Bezugsdauer getroffen werden. Daß diese zeugt, wuͤldessen nicht groß sein können, zeigt die Reichsstatistik bie jetzt n chenfürsorge. Nach dieser waren am 15. April 1927 Kußmanr Erwerbslose vorhanden, die über 39 Wochen Erwerbs⸗ losenunterstützung bezogen. Im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Unterstützungsempfänger an diesem Tage in Höhe von 987 000 sind das 17 vH gewesen. Nimmt man an, daß die Dauer der Erwerbslosigkeit im Spinnstoff⸗ und Vervielfältigungsgewerbe dem Reichsdurchschnitt entspricht — für die Gärtnerei haben wir keine besonderen Unterlagen —, so würden im ganzen Reich höchstens 5100 Erwerbslose von der Kürzung der Bezugsdauer in diesen drei Berufen erfaßt worden sein. Das ist im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Unterstützten ‧5 vH.
Ist es aber nun berechtigt, von der Erwerbslosenfürsorge zu verlangen, daß sie auch bei günstigem Arbeitsmarkt eine un⸗ begrenzte Unterstützungsdaner zuläßt? Für Zeiten, wie wir sie im vergangenen Jahre erlebt haben, wird man die Frage grund⸗ sätzlich bejahen müssen. Sie ist indessen zu verneinen, sobald sich der Arbeitsmarkt so gebessert hat, wie wir es jetzt beobachten.
solchen Fällen dienen wir sowohl dem Interesse
Sache als auch einem wohlverstandenen persön⸗
sichen Interesse der Arbeitslosen, wenn wir die Bezugsdauer
8 1“ 8
zeitlich begrenzen. Denn wir weisen damit gleichzeitig die Arbeits⸗ losen auf die Notwendigkeit hin, alle Kräfte daran zu setzen, wieder in den Arbeitsprozeß eingereiht zu werden. (Sehr gut! bei der Deutschen Volkspartei.) Ich glaube, auch das ist in manchen Fällen notwendig. Ich betone dabei erneut, daß unmittelbar nach einer außergewöhnlich langen und schweren wirtschaftlichen De⸗ pression hier mit aller Vorsicht und Zurückhaltung vorgegangen werden muß. Das haben wir aber auch getan. Es läßt sich nie⸗ mals vermeiden, daß gesetzliche Maßnahmen für einzelne Personen eine Härte bedeuten. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen sich notwendig auf die Gesamtheit einstellen. Das gilt ganz besonders für die Erwerbslosenfürsorge wegen ihrer besonderen Eigenart. Die von solchen Maßnahmen Betroffenen bleiben aber doch nicht ohne jede Hilfe. Sie fallen doch nichts ins Leere. Man braucht auch nicht anzunehmen, von diesen Leuten könnten später doch noch einmal die Unterstützungen, die sie von der Fürsorge erhalten haben, zurückgefordert werden. Das mag ja theoretisch stimmen, aber praktisch wird es doch wohl kaum vorkommen. Bedürfen, wie gesagt, die von diesen Uebelständen Betroffenen einer weiteren Fürsorge, so ist eben neben der Erwerbslosenfürsorge auch die öffentliche Fürsorge noch verpflichtet. Ich gehe aber weiter und sage: Sollte es sich ergeben, daß irgendein einzelner Zweig eines Gewerbes im Gegensatz zum Gesamtgewerbe noch einen besonders ungünstigen Arbeitsmarkt aufzuweisen hätte, dann würde ich es durchaus nicht ablehnen, für diesen einzelnen Zweig eine besondere andere Regelung eintreten zu lassen. Darüber läßt sich durchaus reden. Sie sehen aus dem, was ich zuletzt gesagt habe, daß uns eine schematische Regelung der Dinge absolut fern liegt.
Nun noch ein kurzes Wort zur zweiten Verordnung. Ich will Sie nicht unnötig lange aufhalten. In der zweiten Verordnung sollte die Krisenfürsorge auch eingeschränkt, aber nicht beseitigt werden. Hierzu war die Zustimmung des Reichsrats notwendig, die bekanntlich nicht erteilt wurde. Damit ist diese Frage im Augenblick nicht brennend. Gleichwohl seien mir im Anschluß an den kommunistischen Antrag und an die Ausführungen, die eben gemacht worden sind, auch hier einige grundlegende Darlegungen gestattet. Der ursprüngliche Entwurf sah Einschränkungen der Krisenfürsorge vor zunächst für die drei Berufe, die von der ersten Verordnung betroffen worden waren. Hinzu kamen noch das Baugewerbe sowie Berufe mit ganz besonders günstigem Arbeits⸗ markt, nämlich die Land⸗ und Forstwirtschaft und die Haus⸗ gehilfen. Ferner waren in dem ursprünglichen Entwurf unter gewissen Voraussetzungen lokale Einschränkungen vorgesehen. Diese Vorlage kam schon nach der Osterpause im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags zur Besprechung. Das letzte Ergebnis der Beratungen in diesem Ausschuß war die Annahme eines Antrages, wonach von lokalen Einschränkungen der Krisenfürsorge abgesehen werden sollte. Für diesen Antrag stimmte auch die Linke, nachdem vorher gegen ihre Stimmen die anderen Anträge abgelehnt worden waren. Ich habe damals schon meine Bereit⸗ willigkeit zu dieser Einschränkung ausgesprochen und habe diese Bereitwilligkeit auch dem Reichsrat kundgegeben und ihm eben⸗ falls davon Mitteilung gemacht, daß wir auch bereit seien, für das Baugewerbe eine Beseitigung der Krisenfürsorge nicht vorzu⸗ nehmen. In den vereinigten Ausschüssen des Reichsrats wurde der Vorlage auch mit diesen Einschränkungen zugestimmt. Da⸗ gegen wurde sie im Plenum des Reichsrats auf einen preußischen Antrag hin am vergangenen Donnerstag abgelehnt. Diese Haltung des Reichsrats ist anscheinend — das bestätigt ja auch die Debatte, die wir eben gehört haben — auch durch das Be⸗ streben der Länder beeinflußt worden, die Gemeinden vor finanziellen Verpflichtungen auf dem Gebiete der öffentlichen Fürsorge nach Möglichkeit zu bewahren. Es ist sogar behauptet worden, daß die Maßnahme der Reichsregierung mit dem vor⸗ läufigen Finanzausgleich im Widerspruch stehe, weil bei diesem mit der Krisenfürsorge als einer dauernden Einrichtung gerechnet worden sei. Nichts ist falscher als das; denn die Geltungsdauer der Krisenfürsorge war von vornherein zeitlich befristet gewesen. Im Gesetz ist ausdrücklich vorgesehen, daß Einschränkungen der Krisenfürsorge vorgenommen werden können. Auch sagt schon der Name des Gesetzes, daß es nur für Zeiten der Krisis gelten soll, die wir aber jedenfalls heute nicht mehr in allen Gewerben haben.
Endlich steht außer allem Zweifel, daß durch die Verordnung eine irgendwie nennenswerte Belastung der öffentlichen Fürsorge überhaupt nicht eingetreten wäre. Wir haben hierüber genaue Zahlen. Wären sämtliche zunächst in Betracht gezogenen Berufe von der Krisenfürsorge ausgenommen worden, so wären höchstens 8 vH der Krisenunterstützten aus der Krisenfürsorge ausgeschieden; nach dem Wegfall des Baugewerbes waren es noch nicht einmal ganz 5 vH. Das sind nach der letzten Zählung der Krisenunter⸗ stützten im ganzen Reich höchstens 11 300 Personen von 234 000 Erwerbslosen, die von der Krisenfürsorge betreut wurden. Von einer nennenswerten Belastung der öffentlichen Fürsorge oder von einer Beeinträchtigung des Finanzausgleichs kann also keine Rede sein.
Dazu kommen nun noch besondere Bedenken. Schon im Sozialpolitischen Ausschuß habe ich ausgeführt und mit Bei⸗ spielen belegt, daß die Krisenfürforge für Zwecke benutzt wird, für die sie im Grunde genommen nicht bestimmt ist. In dieser Hinsicht haben sich die Befürchtungen der Reichsregierung bei der Einführung der Krisenfürsorge leider bestätigt. Ich kann hier auf den gedruckten Bericht hinweisen, den ich einem Teil des Reichstags, insbesondere den Mitgliedern des Sozialpolitischen Ausschusses, unterbreitet habe.
Nun ist von dem Herrn Abgeordneten Rädel die Richtigkeit dieser Zahlen bestritten worden. Er hat sogar von „Schiebungen“ geredet. Er hat gesagt, die Zahlen seien ‚zurechtfrisiert“ worden. Den einzigen Beweis für diese seine Annahme sah er darin, daß die Verhandlungen im Ausschuß am 2. Mai statt⸗ gefunden haben, daß ich aber in der Veröffentlichung auch Zahlen genannt habe, die ich erst am 1. Mai bekommen haben könne. Herr Kollege Rädel, die Sache ist so: Meine Aus⸗ führungen im Ausschuß sollten nicht wörtlich wiedergegeben werden; die Drucklegung ist später erfolgt, zu einer Zeit, wo ich in der Lage war, auch die später bekanntgewordenen Zahlen noch zu benutzen, und der Auftrag des Ausschusses ging keines⸗ wegs dahin, daß ich etwa wörtlich meine Ausführungen von damals wiederzugeben hätte, sondern ich war beauf⸗ tragt worden, im Anschluß an meine Ausführungen eine schriftliche Darlegung der Dinge zu geben. Von irgendwelcher
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Schiebung oder Zurechtfrisierung der Zahlen kann also gar keine Rede sein. (Abg. Rädel: Die Frage der Schiebung spielt eine Rolle bei der Feststellung der Zahl der erwerbslosen Spinnstoff⸗ arbeiter, nicht der Gesamtzahl!) — Ich möchte auch dafür gern den Beweis erfahren. (Abg. Rädel: Man kann mit Leichtigkeit Leute in die Textilindustrie oder in die chemische Industrie ab⸗ schieben!) — Das ist doch lediglich eine Annahme. Ich kann nicht annehmen, daß hier etwas geschoben worden ist, sondern muß an⸗ nehmen, daß mir die richtigen Zahlen mitgeteilt worden sind. Das sind Annahmen von Ihnen und keine Beweise, und ich halte es für unrecht von Ihnen, derartige Vorwürfe ohne irgendeinen Beweis zu machen. (Bravol! im Zentrum und rechts.)
Herr Rädel hat dann davon geredet, daß die Feststellungen von einem Mann vorgenommen worden seien, den man wohl am besten einen „Spitzel“ des Arbeitsministeriums nennen könnte. (Abg. Rädel: Den nennen auch andere noch sol) Es mag Re⸗ gierungen geben, die nach dem Spitzelsystem arbeiten. Vielleicht kennen Sie auch eine. Aber die deutsche Regierung tut es jeden⸗ falls nicht. (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Rädel.) — Herr Rädel, ich habe ja das Wort. Ich darf im Zusammenhang damit auch noch einmal feststellen, daß in den Verhandlungen des Sozial⸗ politischen Ausschusses auch der Herr Kollege Ziegler Zahlen aus seinen Erfahrungen und Untersuchungen gebracht hat, bei denen der Prozentsatz der von der Krisenfürsorge Betreuten, die gleich⸗ zeitig Sozialrentner sind, allerdings nicht so hoch war wie bei unseren Zahlen, die aus dem Bergwerksgebiet genommen waren. Aber es waren doch immerhin 25 vH, wenn ich mich recht erinnere, und Sie werden doch schwerlich den Herrn Ziegler etwa als Spitzel des Arbeitsministeriums hinstellen wollen. (Sehr gut! und Heiterkeit.) Also ich glaube schon, daß ich mich auf die Ihnen vor⸗ liegenden Berichte mit Fug und Recht berufen kann. Sicherlich kann ich mich insoweit darauf berufen, als ich feststelle, daß aus den Berichten einwandfrei hervorgeht, daß ein erheblicher Teil der Krisenunterstützten eine Invaliden⸗, Unfall⸗ oder sonstige Sozial⸗ rente bezieht. (Abg. Ziegler: Aber nur in ganz bestimmten Bezirken, Herr Minister!) — In vielen Bezirken. Der Umfang ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich. Bei Ihnen waren es 25 vv. In den Bezirken, über die ich berichte, ging die Zahl ungefähr bis zu 75 vH hinauf. Es kommt da auf ein Prozent mehr oder weniger schließlich nicht an. Ich stelle nur fest, daß immerhin eine sehr beträchtliche Zahl der von der Krisenfürsorge Unterstützten Sozialrentner sind.
Nun gebe ich ja zu, daß hier Unstimmigkeiten zwischen den Gesetzen bestehen, die eben berührt worden sind. Daraus wird man folgern müssen, daß sie an der gegebenen Stelle beseitigt werden müssen. Aber men kann daraus nicht folgern, daß deswegen die Erwerbslosenfürsorge die Pflicht habe, alle diese Unstimmigkeiten nun ihrerseits durch Zahlungen an Nicht⸗ berechtigte zu beseitigen. Es handelt sich tatsächlich in vielen Fällen um Personen, die für den Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr oder doch nur in einem ganz beschränkten Umfang in Frage kommen. Ich glaube, es ist unangängig, diese Personen, die überhaupt nicht in die Krisenfürsorge gehören, dauernd in der Krisenfürsorge zu belassen. Es wäre meines Erachtens auch ein Widerspruch in sich, eine Krisenfürsorge auf die Dauer für Berufe weiter bestehen zu lassen, in denen es eben keine krisis mehr gibt.
Meine Damen und Herren, da die Geltungsdauer der Krisen⸗ fürsorge befristet ist — damit komme ich zum Schluß meiner Ausführungen — und an sich am 30. Juni abläuft, wird in nicht ferner Zeit Gelegenheit dazu geboten sein, die aufgeworfenen Fragen von neuem zu prüfen. (Sehr richtig! im Zentrum.) Insbesondere wird dann erörtert werden, auf welche Weise gewissen Mißbräuchen, wenn ich es kurz so bezeichnen darf, am besten vorgebeugt werden kann. Bis dahin wird sich auch die Entwicklung des Arbeitsmarktes noch besser als heute übersehen lassen. Aber auf keinen Fall kann die Reichsregierung auf den Grundsatz verzichten, daß die Krisenfürsorge keine Wohlfahrts⸗ pflege sein darf, sondern daß sie eben ein Glied der Erwerbs⸗ losenfürsorge ist, die dem Arbeitsmarkt angepaßt! erden muß
Mit Rücksicht auf diese Sachlage bitte ich, die Anträge der Kommunisten abzulehnen. (Bravol bei den Regierungsparieien.)
— 318. Sitzung vom 19. Mai 1927. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 12 Uhr. Das Abkommen zwischen ET11 der 1 Stadt Danzig und Polen über die urchführung des Artikels 312 des Versailler Vertrages bnshr der Freien Stadt Danzig wird in allen drei Lesungen angenommen. Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Erlaubnispflicht für die Herstellung von
Zündhölzern. ck (Zentr.) berichtet über die Ausschuß⸗
2
Abg. Schla verhandlungen.
Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius: Meine Damen und Herren! Ich halte es für meine Pflicht, noch einmal die Gründe zusammenzufassen, die für das Gesetz sprechen, und dabei zu versuchen, die Bedenken zu zerstreuen, die gegen das Gesetz noch bestehen, sowie auch die Angriffe der Opposition zu widerlegen, die in der letzten Plenarsitzung erhoben worden sind.
Gestatten Sie mir aber bitte, zunächst einige geschäftsordnungs⸗ mäßige Bemerkungen vorauszuschicken. In der Presse wird mit Rücksicht auf den Beschluß der Regierungsparteien im Ausschuß, ohne eine sachliche Beratung den Gesetzentwurf an das Plenum zurück⸗ zuverweisen, von einer Vergewaltigung und von einem Bruch der Geschäftsordnung gesprochen. Demgegenüber darf ich doch auf folgendes hinweisen: Wir haben gerade diesen Gesetzentwurf besonders eingehend und sorgfältig im Ausschuß beraten, und zwar unter Hinzu⸗ ziehung von zwei Vertretern des Reichswirtschaftsrats, die von allen Seiten vernommen worden sind. Ich glaube, die Ueberzeugung aller Beteiligten am Schluß der ersten Ausschußberatungen war die, daß die ganze Materie völlig geklärt und nichts ungeklärt geblieben sei. (Zustimmung rechts.)
Nun hat der Herr Kollege Heinig am 6. April seine Rede gehalten, die nach Lage der Verhältnisse wohl nicht unzutreffend als ein Plädoyer nach völlig abgeschlossener Beweisaufnahme bezeichnet werden kann. Er hat in seinen ganzen Ausführungen nicht einen
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck der Herren Minister, die im
rvorgehobenen ortlaute wiedergegeben find.
11
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Börsen⸗Beilage en Reichsanzeiger und Preußisch
Berliner Börse vom 19. Mai
88*
en St
8
4
1 Franc, 1 Ltra. 1 Léu. 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ. 7 Gld. südd. W = 12,00 ℳ 1 Gld holl. W. = 1,70 ℳ. 1 Mark Banco = 1,50 ℳ. Schilling österr. W. = 10000 Kr. 1skand Krone = 1,125 ℳ. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. 1 alter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4,20 ℳ. 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghat⸗Tael = 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 1 Yen = 2.10 ℳ 1 Zlotv. 1 Danziger Gulden = 0,80 ℳ.
Die etnem Papter betgefügte Bezeichnung N be⸗
sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapter besindliche Zetchen * bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.
Das † hinter einem Wertpapter bedeutet ℳ für 1 Million.
Die den Aktten in der zwetten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnantetl. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben so ist es dasfenige des vorletzten Geschäftsjahrs
20 Dte Notterungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“
9☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börfen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berltn 5 (Lombard 7). Danzig 5 ½ (Lombard 6‧. Amsterdam 3 ½ Brüssel 5 ½. Helsingfors 7. Italien 7. Kopenhagen 5. London 4 ½. Madrid 5. Oslo 4 ½. Paris 5. Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4. Wien 6.
“ “
Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.
Heutiger Voriger Kurs
19. 5. 18. 5. 99 b
98,5 G 89 b
6—„ Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll,s. 1.12.32 6 % do. 10 — 1000 D. f. 35 5 9% Dt. Reichs⸗A. 27uk37 3 % Dt. Reichssch. „K“ (Goldm.),bis 30.11.26 2 %ausl. ℳ f. 100 G M 6 ½ Dt. Neichspost Schatz F. 1 u. 2, rz. 30 6 ½ % Preuß. Staatssch. rückz. 1. 3. 29 6 8 h do. rz. 1. 10. 30 7 % Bayer. Staatsschatz rückz. 1. 4. 29 7 ⁄% Braunsch. Staatssch. rückz. 1. 10. 29 7 % Lippe Staatsschatz rückz. 2. 1. 29 7 % Lübeck Staatsschatz rülcz. 1. 7. 29 81. “
7 % Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27 6 8 do. Staatssch., rz. 29 7 ½ Sachs. Staatsschatz R. 1, fäll. 1.7.29 7 % do. R. 2, fäll. 1.7.30. 7 % Thltr. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3.30. 7 % do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1. 1.32. 6 ½8 % Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1. fäll. 1.3.29
98,5 b G 89/b G
90 b G 97,8eb G
90 b G 97,75 b G
99.25 b 99,75 B
98 G 98,75 B 100 b G
1.10 1.3 zahlb 1.1 2199,2 b 1.10 99,7B 1.4 zahlb. 2.1 98 G 1.10 98,75 b
100 b G
97.9 B 98,75 B
99 b 99 b
99.25 b 97,5 b 97,7 G
97,95b 98,75 B
99,1 G 99.1 G
99,25 b 97,6 b 97,6 G
1.3
Beu nachfolgenden Wertpapieren rällt die Berechnung der Stückzinsen fort. Dtsch. Ant.⸗Ablösgssch. mit Auslosungssch. Nr. 1 — 30 000 do. do. mit Aus⸗ losgssch. Nr. 30 001- 60 000 etnschl 1. Zieh do. do. do. ohne Aus⸗ losungsschein bo. Dtsche Wertbest. Anl. b 5 Doll. fä ll. 2.9.35
317 b G
f. Z. m 4 317,5 b G
818 b G 318 b G 19,7b 19 8 —, 8 100, 75e b G
Heutiger!
Vortger Kurs
Heutiger/ Vortger
Kurs
Heutiger Vortger Kurs
Heutiger! Voriger Kurvs
Deutsche Schutzgebier⸗ Anleihe. Anyau Staat 1919 Bayern Ldsk.⸗Rent. tonv. neue Stülccke Bremen 1910 unk. 30 9 1920 do. 1922 1923 do. 08,09, 11,gk. 31.12.29 do 97-99,05, gt 31.12.238†¹ ¹
10 %b
do. 06. 02, gek. 31 12.238 1.4.1 dambg. Staats⸗Renre 3 ¼ 1.2.8 1.4.1
1.1.7
o. amort. St.⸗A. 19 A .10 Ssres .1919 B kleine 8 10 000 bis 100 000 ℳ 1.1. 500 000 ℳ [4 8⁄ 1.1. . do. St.⸗Anl. 1900 1 . 07,08, 09 Ser. 1,2 11, 13 rz. 53 14 rz. 55
—,— 7
versch. 0,75 b
8 do —.
do. 1886, 97, 1902[9 do Lübeck 1923 unk 28. 1.3.9 Meckl. Staatsanl. 1919 1.1.7 —,— Säaächz. Mk.⸗A. 23, uk. 26 1.1 —.,— Württemba. R. 36-.42 versch.
—,—
Preußische Rentenbriefe. Gekündigte und ungekündtgte Stücke, gygerloste und unverloste Stücke 4,3 % Brandenb., agst. b. ³1 12.17115,95 b G 15,8 b G 4,3 ½ do. paterwausgegeben . „ 4,3 ⁄% Hannov. ausgst. b. n1 12.1719,25 G 19eb G 4,3 ½ do. später ausgegeben — — —. 4,3 ¼% Hess.⸗Nay. agst. b. 41 12.17 115,75 G 15,75 G 4,3 do päter ausgegeben 8 4 % Lauenburger. agst. h. 31,12.177115,7 G 15,7 G 4 9G do. päter ausgegeben „ —,— 4, 3 ¼ % Comm ausgest.b. 41 12.17117 b 6 17 b G 4, 3 ½ 9 do. später ausgegeben —.,— —,— 4, 3 8 % Losensche, agst. b. 31,12.17 —,— 4.3 9% do. päter ausgegeben 4,3 % Preußtsche Ost⸗ u. West⸗ ausgest. h 81012.17 .3 ½⁄ ⁄% do. später ausgegeben 2 3 ½ % Rh. u. Westl.,agst. b. 31.12.1719 b G 3 do. später ausgegeben 1 8 —
11,7 18,75 b G
11,7 b G
p Sächsische. agst. b. 31.12.17116,75 b G
do. später ausgegeben
9
4. 8 ⁄6 do
2 do. später ausgegeben 3 ½ % Schl.⸗Holst. agst. b. 31.12.1714,9 b 3 später ausgegeben
4,3
4. 3
4,3 8 Schlesische, agst. b. 31.12.17 116,75 b G 4, 3
4,
16.75b G 16,15 b G 14,6 b G
Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
Lipp. Landesbt. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do do. unk 31. do. do.
Sachs.⸗Altenb. Landb. 8 do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-4 do. ⸗Gotha Landkred. do. do. 02, 03. 05 2 do. ⸗Mein. Ldkrd. gek. do. do. konv., gek.¹ Schwarzbg.⸗Rudolst.
Landkredit
do. do. b do. ⸗Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 2418
1.1.7
1.1.7 versch.
2 —.— — —,—
—,— 2
—.,—
—.— 2
—.,.— 2
Ohne Zinsscheinbogen
Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1, 2,. 5. 7 — 10
do. do. S. 3, 4, 6 N 3 ¾
do. Grundrentenbr. Serie 1— 3
Sächs. [dw. Pf. b. S 23, 26, 27
do. do. bis S. 25 do. Kreditbr. b. S. 22, 26—388
do. do. bis S. 252
u. ohne
versch. do 1.4.10
versch. do.
ngsschein.
Brandenb. Komm. 23.
(Giroverb.), gk. 1.7.2418 ½ do. do. 19,20, gk. 1.5.244 ½ Deutsche Kom. Kred. 20†4 ½ 1922, rz. 28/]4 ½ Hannov. Komm. 1923710
do. do⸗
1922]5 1919]4
do. do do. do.
Pomm. Komm. S. 1u. 2*
—,— —,—
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Kur⸗ u. Neum. Schuldvl †! 1.1.7¼ —,— *) Zinsf. 7— 15 %. † Zinsf. 5— 15 †.
Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung
Brandenburg. Prov. Reichsm. 26, kdb. ab 32 Hannov. Prov. RM R. 2 B, 4B u. 5 B, tg. 27 do. do R. 3 B, rz. 103 Niederschlef. Provinz R.⸗M. 26, rz. ab 328 Sachs. Pr. Reichsmark Ausg. 13 unk. 33 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15. uk. 26
Ohne Zirn
Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 13— 26, 1912 Reihe 27 — 38, 1914 Reihe 34—52
do. 3 ½ Cassel. Ldskr. S. 22-25
Ser. 26 Ser. 27 Ser. 28 do. Ser. 29 unk. 30. Hannoversche Prov.
Ser. 9, gek. 1. 5. 24 2 Oberhess. Prov20 uf. 26 do. do. 1913, 1914
do. do. do.
Ostpreuß. Prov. Ag. 12 4
Pommern PronA. 17 † do. Ausgabe 16.. † do. Ausg. 14, Ser. 4 1.-e t. do. do. 6—14 do. do. 14, do. A. 1894,18927,1900 do. Ausg. 14. Rhetnprovinz 22, 5 do. 1000000 u. 500000. do. tleine † Sächstische Prov. A. 8 † do. do. Ausg. 9 † do. do. Ausg. 5— 7 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 12 † do. do. Ausg. 10 u. 11 † do. do. Ausg. 9 † do. do. Ausg. 8 do. do. 1907—09 do. do. Ausg. 6 u. 7 do. do. 98., 02, 05b. gek. 1. 10. 23 do.
do. *) Zinsf. 8 — 20 ½¼.
Landesklt. Rthr. 4 do. 3 ½ 1.4.10
-18 %. † 6— 15 .
3 ½
————
SS
8= 8o de 80 8e 8. 8 ð e=
—
SS
S80U2=FéöS”SgE= 8
EE11u 36.5SüöegeeeeESegnöggEes =
8 8
11“
—
2ö-F222ö ₰
—V—V— —68OOS
1.4.10 1.4.10.
**½ g.
nsberechnung.
B 99,75 G 99,75 e b B
Kreisanleihen.
Anklam. Kreis 1901.4
“ Krels 01 do. o. 1919 Hadersleb. Kr. 10 ukv N Lauen Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1019
111“
Aachen 22 A. 23 u. 24 do. Altonao 192319 do. 1911 1914 Aschaffenburg 1901 Barmen 01, rz. 41 40
4 do. 1904,05. gek. 1.3.24/3 ½
Berlin 1923 † * Zinsf. 8 — 18 %4 do. 1919 unk. 30 do. 1920 unl. 31 1922 Ausa. 1 1922 Ausg. 2
1886
1898
3 1904, S. 1
J. Groß Verb 1919 do. do. 1920 Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gek. 1. 7. 24 do do. 1899. 1904. 1905 gek. 1. 7. 24 Bonn 1914 N. 1919 Breslau 1906 N 1909 do 1891 Charlottenburg 08, 12. II. Abt. 19
do 1902, gek. 2. 1. 24 Coblenz.. 1919 do. 1920 Coburg 1902 Cotthus 1909 N 1913⸗ Darmstadt 19204 do 1913. 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1.7. 23 Deutsch⸗Eylau 1907 Dresden 1905
4 4 4 Kreis 1919.14 4 4
8 17, 21 Ausg. 224 4 4
4 4 4 4 3 1890]3 3 3 4 4
* 1.1.7
2
1.6.12 1.5.11 1.1.7 versch. 1.6.12 1.2. d versch.
1.1.7 1.4.10 1.1.7 versch. 1.3.9 versch.
9 —,.,.— -2 2 9 7
—,— 9 —,.,—
Duisburg 1921
do. 1899 07, 094 do. 19134 do. do. grSg. H 1899, J 19014 o. Düsseldorf 1900,08, 11
gel. 1. 5. 244
Elbing 03, 09, gk. 1.2.244 do. 1913, gek. 1. 7. 244 do. 1903, Emden08H, J, gk 1.5.244 Erfurt 1893, 01 M. 08, 1910, 14, gek. 1.10.234
Eschwege. 19114 EIoI do. 16. Ag. 19 (ag. 20)4 Flensburg 12 N. gt. 244 Frankfurt a. M. 23 †s do. 1910, 11. gek. 4 do. 19134 do. 19 (1.—3. Ausg.)
1920 (1. Ausg.). gek. 4 do. do. Frankfurr O. 14 ukv. 254 do. 1919 1. u. 2. Ausg. 4 Fraustadt . Freiburg t. Br. 19194 Fürth i. BJ. 192310 do 1920 ukv. 19254 do. Fulda .1907 N4 Fes 1907,09, 12, 144
192310
Halberstadt 1912, 194 Halle. 1900, 05, 104 do. 19194 do.
do. Heidelbg.07, gk. 1. 11.234
Heilbronn 2697 N Herford 1910, rückz. 394 Köln. 1923 unt. 33 †8 do. 1912 Abt. 34 do. 1919 unk. 294 do. 1920 unt. 304 do. 19224
Krefeld. 1901, 19094 do. 06,07, gek. 30. 6.244 do. 1913, gek. 30. 6.244
Lichtenberg(Bln) 19134 Ludwigshafen 19064
Magdeburg 1913,
1.— 4. Abt. ukv. 314 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 14 Matnz 1922 Lit. Cs do. 1922 Lit. B7 do 19 Lit. U. V, uk. 294 do. 20 Lii. W unk. 304 Mannheim 19226
do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1.244 . 19 I. Ag. gk. 1.9.244 . 19 II. A., gk. 1. 2.254 . 1920, gek. 1. 11. 254
1904, 1905, gek. 3 Merseburg 19014 Mühlhausen 1. Thllr.
1919 VIA4
Mülhetm (Ruhr) 1909 Em. 11, 13, uk. 31.354 do. 191⁴4 do. 1919 unk. 304
do⸗ 19194 M.⸗Gladbach11 N, uk364 Munster 0d, gt. 1.10.234 do 1897 gek. 1.10.233 Nordhausen 19084 Nürnberg 19144 do. 1920 unk. 304 do. 19033
Oppeln 02 W. gk. 31.1.243. Prorzheim 01, 07, 10,
1912, 19204 do. 95, 05, gek. 1.11.238 Pirmasens 99, 30.4.244 Fünnen 03 gek. 30.6.244
Potsdam 19 P, gt. 1.7.244 Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 094 do. 97 N 01 — 03, 053. do. 18893 Remschetd 00, gt. 2. 1.233. Rheydt 1899 Ser. 44 do. 1913 N4 do. Rostocat 1919, 19204 do. 81,84,03, gk. 1.7.243 do 1895. gek. 1. 7 243 Saarbrücken 14 6. Ag. 4 Sehwerin i. M. 1897,
Spandau 09 N, 1.10.234 Stendal 01. gek. 1.1.244 do. 1908, gek. 1. 4. 244
*ꝗ Zinsf a— 15 4. Stuttgart 19.06. Aa. 194
Trier 14.1. u. 2. A. ut. 264 do 1919 unk 304
Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz, 19374
do. 1920 1. Ausg.,
do. 18 Ag. 19 I. u. II.,
(Die dur den von
*3 ½8 % Calenberg. Kred E, F (get. 1. 10. 23,
*4, 3 ½8, 3 % Kur⸗ u. N bis 31. 12 *4, 3 ½⅛, 3 % landschaftl.
m. Deckungsbesch bis Nr. 1 — 484 620
gegeben bis 31. 12 4, 3 ½, 3 9⅛ Ostpreußisch 4 % östpr. landschaft!.
gestellt bis 31 12. 1
1885. 18899 % 1896. 02 N8 ½ G 1891 kFv. 3 ½
do. 1900 gek. 1. 5. 243 ½
gk. 1. 2. 243 ½
do. 93 N, 01 P, gk. 233 ½
1899, gek. 3½1 1.2.8 1901 N3 ½
18983 ½
19013 ½
19053 ½
Hagen 1919 N .. 4 ½
18923 ½ 190038 ½
do. 1903, gek. 1. 10.233 ½
Konstanz 02, get. 1.9.233 ½ do. 88.01,08. gk. 30.6.243 ½
Langensalza 19033 ½
do. 1890 94. 1900 023 ½
do. 1914. get. 1. 1. 244 ½
. 1888, gek. 1. 1. 243 ½ . 1897,98, gk. 1.1.243 ½
München 19214⁴ ½
Offenbach a. M. 19204 ½
0 19033 ½
18918 ⅛
gek. 1. 5. 243 ½
do. 1903, gek. 1. 4. 243 8 Stettin 5. 1923*
Stolp t. Pomm. c— 16
Viersen 1904, at. 2.1.249 ½ Wermar 1888,91. 1.1.243 ½
21 2. Ag. gek. 1.10.244
gek. 1. 7. 244 Wilmersd. (Bln.) 19134
Deutsche
4, 3 ½, 3 G Pommersche .
1 .1. .1. 41.
1
1
1
11 11 7 7 7 1
4.10
versch. 1.4.10 1.4.10 1.1.7 1.2.8 1.4.10 1.2.8 versch. 15.6.12
versch.
1.3.9 1.6.12 versch. 1.4.10 1.3.9 )
114 1.1.7 1.4.10. 19187 versch. 1.4.10 2„ 1.4.10. 191.7
versch.
do.
— —
Egezestesssss
—
8S2B8888522ö=Sq22g S8.Zö=Z
SS
— —— —J—O— OY —V— — —
1.1.7 versch. do. do. 1.17 11 1.4.10 111.7 versch.
do. 1,1.7 111. 117 versch. 1.5.11 1.4.10 1.4.10
versch. 1.3.9 1.2.8 1.5.11 1.1.7 1.5.11 versch. 1.4.10
1.4.10. 1.4.10. 1.2.8
1.1.7 1.4.10.
9
4
4
4 à
8
I E111 -282828Söög=öSB
—,.— * 2
*
7 —,—
. Ser. D 1. 4. 24
·3 ½ % Kur⸗ u. Neumärl neue
Neumärk.
Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. 136xää18 4, 3 ½,3 Kur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl.
Zentral 31.12.17
4, 3 ½, 38 % landschaftl. Zentral. *4, 3 ½, 3 % Ostpreußische Naus⸗
172 SS.. e Schuldv
*4, 3 ½⅛, 3 % Pommersche, aus⸗
7
“
Pfandbriefe.
* gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach een Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
““ IIiIIiIIIIII
T11 1IIII1111I
18 I11i
EIWEö“ bWG
3,65 b G
—,—
16,25 b G
„
18,7b
24, 3.
*4, 3 ½, 3 ½ Sächstsche, stellt bis 31. 12. 17 4, 3 ½8, 3 % Sächsische
*4 % Sächs. landsch. Kr.
(ohne Talon)
4, 3 ½, 3 % Schles. landsch
*4, 3 ½, 3 % Westfäl. bis
Ser. I— II m. Decku bis 81. 12. 17.....
schaftl. mit Deckungs 31.
schaft!
3 % Pomm. Neul. fürz Kleingrundbesitz, ausgestellt EEE11“ 18,65 G 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul Kleingrundbesitz..
*4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl.
2*4, 5% 3 % Schles. landschaftl. A. O, D, ausgest. bis 24. 6. 17
*4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. N, ausg. b. 31.12.17 4,3 ½, 3⁰% Schlesw.⸗Hlst. ld. Kreditv ausgestellt bis 31. 12. 17... 4, 3 ½, 3]% Westfälische b. 3. Folge *4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. 4, 3 ½8, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1—II
44, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗
41, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗
für
ausge⸗
editverb.
A, 0, D
3. Folge.
ngsbesch.
besch. bis
15,5 b
17,85 G 17,6 b B
13,15 G
8 —,—
15,4 b
—,— —,—
17,5 G 17,5 b G
8,3 b G
12,1 b
8,35 G
.
3,8b G 3,75 G
ausgestellt
*4,
4 ⅛ do.
*5, 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte, is 381. 12. 1917. 5, 4 ½, 4, 3 % % Berliner alte.. 3 ½⅛, 3 9% Neue Berliner, ausgestellt bis 31 12. 1917. † 4 N, 3 ½⅜, 3 Neue Berliner. † 4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe
(Vorkriegsstücke) do. (Nachkriegsstücke)
† Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
23,75 G
23,75 G
7 5
15,5 b
13,65 b 13,7b
* *
15,6 b
*Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 — 34 Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke.
Augsburg. 7 Guld.⸗L.
Hamburg. 50 Tlr.⸗L. Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L.
¹ Seit 1. 4. 19. CTö1ö 1 899.
„bJ
findet gegenwärtio
Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bosn. Esb. 14 ⁶ do. Invest. 14 * do. Land. 98 in K do. do 02 m. T. i. K do. do. 05 m. T. i. K Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 do. ber Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, ler Nr. 1-20000 DänischeSt.⸗A. 92 Egyptischegar. i. do. priv. i. Frs. do. 25000,12500 Fr do 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 % Mon. do. 5 % 1881-84 do. 5 Pir.⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent.in Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire Mexit. Anl. 99 5 9% do. 5cJh abg. do. 1904 4 h in ℳ do. 1904 4 % abg. Norw. St. 94 in f do. 1888 in £ Oest. St.⸗Schatz 14 angem. St. * do. am. Eb.⸗A. 1000 Goldrente do. Guld. Gd do. do. 200 „ do. angem. Stücke 1000 Guld. G.* do. do. 200 Guld G* do. Kronenr. ³, 11 do. kv. R. in K. do. do. in K. do. Silb. in fl³ do. Papierr. in fl ¹0 Portug. 3. Spez. 1 Rumänen 1903 ¹2 do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do.
13 ukv. 24 ¹*
89 äuß. i. ℳ 16 1890 in ℳ6 ¹6 do. m. Talonff. 1891 in ℳ 1* 1894 in ℳ¹* do. m. Talon 1896 in ℳ ¹* do. m. Talonst. 1898 in ℳ ¹* do. m. Talon tonv. in ℳ 14 1905 in ℳ ¹4
do. 1908 in ℳ ¹4 do. 1910 in ℳ 18 Schwed. St.⸗A. 80 dbo 1886 in ℳ do. 1890 in ℳ do. St.⸗R. 04 1. ℳ do. do. 19061i. ℳ do do 1888 Schwetz Eidg. 12 do. do. do. Etsenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd E.⸗A 1 do. do. Ser. 2 do. ons. A. 1890 do. uf. 1903, 06 Türten Anl 1905 do. 1908 do. Zollobl. 11 S.1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung St.⸗R. 131 do 1914 do Goldr in fl.* do. do. do. † do. St.⸗R. 1910 do. Kron.⸗Rente ³ do. St⸗R. 97 inK.* do. Gold⸗A. f. d. eiserne T. *
do. do. ber u. 1er * do. Grdentl.⸗Ob. *
E92S2egen
2
3222222Enegr*eeeeeesöe
Braunschw. 20 Tlr.⸗L. —
1 1. 2. 0.
111 4 ¼ 1.1.7
Deutsche Lospapiere.
— ℳ p. St p. St 3 1.3. —“p. St
Ausländische Staatsanleihen. Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: 1-
19. 1.
26. 1.
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Nussischen Staatsanleihen eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.
11
1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.1.7 1 2.8
1.1.7
—
——ℳs22 — „
—
SqSSSSSSSSnen — to0 do S —
E
1.17 i. K. 1.7.14 i. K. Nr. 7 i. K. 1.6.14 iKI. 12.24 15.4.10 1.2.8 1.1.7 1.5.11 1.4.10 1.4.10
1.4.10 1.4.10 versch. 1.1.7 1.5.11 1.4.10 1.2.8 ℳ p. St. 1.6.12 1.4.10 1.1.7 1.1.7
1.1.7 1.1.7
1.5.11
iK1. 11.18
1.5.11
1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.3.9
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11 1. 8. 899
i. K. 1.7.24
t. K. 1.1.17.
1Kl. 11.18.
41. 7. 19. 1. 15. 17 ¹2 1. 6. 23. 1a6
*1. 86 19. 11. 19.
11. 25.
44, 15 b 44,75 b 5,1b 3,6 G 5b G
45,75 b 45.5 b 5.72 b 3,8 G 5,2 b
18 19,15 8 22.25 B 14 8
15 ⁄ 28 15 24,4 0
24,8 G 23 b
3,56
21 75 b 21.75 b
18,25 G 56G 0,3b G 22,75 G 14 5b 15 5 G 128 6 24 24 75 b 27,9b 24 ,8 b 23,5 b 2 ½ 8 3,6 G
22 b 22 b
ei. K. Nr. 40-48 u. 50 m. neuen Bog. d. Caisse⸗Commune †r. K. Nr. 81-87 u. 89 m. neuen Bog. d. Catsse⸗Commune.
Bromberg 95, gek. Butkar 88 kv. in ℳ do 95 m. T in ℳ do. 98 m. T. in ℳ Budapest 14 m. T do. 1914 abgest. do. 961i. K. gl 1.3.25 Christiania 1903 Colmar(Elsaß) 07 Danzig 14 Ag. 19 Gnesen 01,07 m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900* elsingfors 1900 o. 1902
fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in ℳ do. 1910-11 in ℳ do. 1886 in ℳ do. 1895 in ℳ Krotosch. 1900 S. 1 Lissab 86 S. 1, 2** do. 400 ℳ Mosk. abg. S. 25, 27. 28, 5000 Rbl. do. 1000 -100 „ Mosk. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35. 38. 39, 5000 Rbl. do. 1000 -100 Mülhaus. t. E. 06, 07, 13 N 1914 Posen 00,05,08 gk. do. 94, 03, gek. 24 Sosta Stadt.... Stockh. (E. 83-84) 1880 in ℳ do. 1885 in ℳ do. 1887 Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911)]4 do. 19138]4 Thorn 1900,06,09] 4 18953 3
do. ½ ZürichStadts9 i
5
Sonstige
Budap. HptstSpar ausgst. b. 31.12.96 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dän. Lmb.⸗O. S. 4 rückzahlb 110 do. do. do. Inselst.⸗B. gar. do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 Finnl. Hyp.⸗V. gk. do. do. Jütländ. Bdl. gar. do. Cr. V. S. 51. K. do do S. 5 inK do. do. S. 5 in K Kopenh. Hausbes. Mex. Bew.Anl. 4 ½ gesamtkdb. à101 do. 4 ½ abg. Nrd. Pf. Wib. S 1,2 Norweg. Hyp 87 Oest. Krd.⸗L. v. 58 Pest. U. K. B., S. 2,3 Poln. Pf. 3000 R. do. 1000-100 R. Posen. Prov. m. T. do. 1888 92, 95. 98, 01 m. T. do. 1895 m. T. Raab⸗Gr. P.⸗A.* do. Schwer Sp. 18ukv do. 18 in ℳ tüͤndb. 1 4 do. Hyp. abg. 78 do. Städt.⸗Pf. 32 do. do. 02 u. 04 do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pid. 1885, 86, 87 in K. do. do 1894 inK. Ung. Tem.⸗Bg. K. do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. do. do. t. Kr. do. do. Reg⸗Pfbr. do. Spk.⸗Ztr. 1. 2.
*
22
+ dco co ch Cco 2⸗⸗— —
Ser. 2, 16 (3 ½ P). S.
do. do. do. do.
do. do. do.
do. Dtsch. do. do. do do. do. do. do dao
do. do
Hoth. Grdkr.⸗Bt. Pfd do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do.
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do. Ser do. Ser. 7, 8. 9. 10, 11. do. do do
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Meckl.⸗Str.
*i. K. 1.10.20. ** S.
Anrechtssch. (r. Z.
fr. Zint. 1.6.12 1.3.9 1 ;öb 1.1.7 1.1.7 1.8.9 1.4.10 1.3.9 1.4.10 fr. Zins. do
1.3.9 15.4.10 fr. Zins.
1.2.8
1.6.12
1.2.8 fr. Zins.
15.3. fr. Zins.
1 3 1. 1. 1. 1.
1.17
117
fr. Zins. d
1.6.12 1 t. K. 1. 1.
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725 b G 6,75 b 6
64 1 b G 61 1b
2 2
17, S. 2 f. K. 1
87b 8 beas de s
85 5 b
7 8
13,25 b
13,25 b
*ohne Anrechtssch. f. K. 15.
4— 6 4 *
do. Hyp. u. Wechselbt. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. N (3 ½)“*
Ser. 5
Braunschw Hannov. Hyp.⸗Bt. Pfhr Ser. 2 — 26*
do. Komm.⸗Obl. v. 1923 † yp.⸗Bk. Pfdbr. S. 1, 4-24*
Ser. 25
do. Komm.⸗Ob S. 1-4*
Ser. 4 Ser 5
Frankf. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 14“ Frankf. Pfandbr.⸗Bant Pfdbr. Ser 43. 44, 46—52*
ifr. Frankf. Hyp.⸗Kred.⸗Ver.)
Abt. 2-20* Abr 21 Abt 22 Abr 23
Abt. 28a †
Komm.⸗Obl Em 1
v. 1928 †
amburger Hyp.⸗Banl Pfdbr. Ser. 141-690 (4 ½). Ser. 17190, Ser. 401 — 330 (3 ½ ½)“* do. Ser. 691 -730
731 -2430
Hann. Bodkr.⸗Bk. Pfd. Ser. 1-16* do. Komm.⸗Obl. Ser. 1* eipziger Hypoth.⸗Bant Pfdbr.
16, E. F’ Ser 17
Kecklb. Hyp.⸗ u. Wechs.⸗Bk. Pfdbr.
alte u. Ser 1 9* do. Komm.⸗Obl. Ser. 1 Hyp.⸗B. Pf. Ser. 14*
16,1 G 10,85 G
176
16 99b 14. 39 G
Ausländische Stadtanleihen,
⸗
16eb 9 b;G 1,25 b G
*. 1. 17.
ausländische Anleihen.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.
Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bt. sind gem. Bekanntm. v. 26.3.2t ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerunasschein lteferbar. (Die durch* getennzeichneten Pfandbriese u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mittetlungen als vor dem 1. Januar 1910
ausgegeben anzusehen.)
Bayertsche Handelsbant Pfdbr.