laubnispflicht für Stellvertreter, die bisher bestrittene Befugnis, auch nach Erteilung der Erlaubnis dem Betriebsinhaber Auflagen zu machen, und schließlich die reichsrechtliche Ausdehnung des ver⸗ waltungsgerichtlichen Schutzes auch auf die Bedürfnisprüfung. Und nun lassen Sie mich zum Schlusse kommen. Die Re⸗ gierung verfolgt mit dem Entwurf ein doppeltes Ziel. Es handelt sich nicht nur um gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs, sondern auch um die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Erhaltung eines geachteten Gastwirtestandes; denn ein wirtschaftlich gesunder Gastwirtestand wird immer auch zugleich ein Bollwerk gegen Alkoholmißbrauch in den Schankstätten
seitigung der Mißstände mitarbeiten, aber dieses Gesetz machen wir nicht mit, daß das Ansehen des seit Jahrhunderten angesehenen Gastwirtsgewerbes schädigt.
Abg Martha Arendsee (Komm.): Den Parteien des Reichstags ist es gar nicht ernsthaft um die Bekämpfung des Alkoholismus zu tun. Sie haben bei den früheren Beratungen lediglich Redner vorgeschickt, die nur ihre persönliche Meinung ver⸗ treten, und bei den Abstimmungen haben sie versagt. Der vor⸗ liegende Gesetzentwurf ändert nicht viel an den bestehenden Zu⸗ ständen; er enthält nur kleinliche Bestimmungen gegen das Gast⸗ wirtsgewerbe, weil man eine wirkliche Bekämpfung des Alkoholis⸗ mus gar nicht will. Zum Teil sind die bestehenden Bestimmungen lediglich in die BVorlage übernommen worden. Diese bringt keinen wirksamen Schutz der Jugendlichen gegen die Alkoholgefahren. Es
Niers anfallenden Abwässer und die Reinhaltung der Niers und ihrer Nebenläufe auf der Grundlage des Planes des damaligen Baurats Mahr vom 10. Oktober 1914; die Unter⸗ haltung der Niers und ihrer Nebenläufe und ge die Unter⸗ haltung der Dämme auf beiden Seiten der Niers. Jedoch verbleiben die bestehenden Unterhaltungspflichten an der Niers und ihren Nebenläufen im bisherigen Umfang den seither Verpflichteten, solange sie nicht vom Niersverbande übernommen werden oder soweit die Unterhaltungspflicht nicht an Stelle der aufzulösenden Niersräumungsgenossen⸗ schaft und Niersgenossenschaft auf den Niersverband übergeht. Der Verband ist berechtigt, die das Genossenschaftsgebiet
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Deut Nr. 142.
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sanzeiger ind Preußischen Staatsanzeiger
Heutiger! Voriger
Berliner Börse vom 20. Juni
Hoeutiger! Voriger
Heutiger! Voriger Kurs Kurs
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3 ½] Sächstsche, agst. b. 31.12.17]15,9 b do. später ausgegeben 2
Hurs 16,1G 15,36G
Duisburg 1921/4 ½ do. 1899. 07, 09 4 do. 1913˙4 do. 1885, 1889 3 ½
Ausländische Stadtanleihen.
Bromberg 95, gek. Bukar. 88 kv. in ℳ do. 95 m. T. in ℳ
*4, 8 ½, 8 % Pomm. Neul. fü Kleingrundbesitz, ausgestellt bis ni. 12. 17... 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für
18,8 bB 18,75 G —,—
½ do. später ausgegeben —,— — „,3 ½ Schl.⸗Holst. agst. b. 31.12.1714 G 13,9“b .3 ⁄⁄6 do. später ausgegebeng —— —,— Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
Lipp. Landesbk. aa2
durchfließenden Wasserläufe auszubauen und zu benutzen. Abg. Berten (Soz.) berichtet für den Niersausschuß, der die Vorlage mit einigen Abänderungen empfiehlt, wobei u. a. die Gemeindebelastung etwas gemildert worden ist. Der Bericht⸗ erstatter hebt noch die Bedeutung der Reereelierun nament⸗ lich für die Landwirtschaft, die tausende Hektar guten Bodens an diesem Fluß — aber auch für die Industrie hervor. Die eien in den Verwaltungsstellen des Niersverbandes entsprechend dem Umfang ihres Interesses vertreten. Der Aus⸗ schn habe an dem ursprünglichen Zentruminitiativantrag auf nnahme eines Niersgesetzes keine wesentlichen sachlichen
sein. Die Reichsregierung hat sich deshalb weder zur Aufnahme des sogenannten Gotenburger Systems, d. h. einer grundsätzlichen Bevorzugung der von Gemeinden, Gemeindeverbänden und gemeinnützigen Vereinen betriebenen Schankwirtschaften, noch zu einer zeitlichen Beschränkung der Erlaubnis auch bei natürlichen Personen entschließen können. Sie hat außerdem in einer Reihe von Vorschriften Vorsorge getroffen, daß den besonderen Verhält⸗ nissen des Gewerbes auch im Einzelfall mehr als im geltenden — Recht Rechnung getragen werden kann. So soll das Schankstätten⸗ geesetz neben seiner Bedeutung für die Bekämpfung des Alkohol⸗ mißbrauchs zugleich die Grundlage für die Fortentwicklung eines gesunden Gastwirtestandes werden. 8 Meine Damen und Herren, ich darf schließen mit dem G Wunsche, daß es unseren Beratungen gelingen möge, ein Gesetz u schaffen, das diesem doppelten Ziele gerecht wird: zu dienen
der Förderung der Volksgesundheit und der Erhaltung und Stärkung eines wichtigen mittelständischen Gewerbes. (Beifall
ei den Regierungsparteien.) Abg. Berta Schulz⸗Westfalen (Soz.) gibt der Enttäuschung ihrer Fraktion über diesen Entwurf Ausdruck. Nachdem der Ge⸗ meindebestimmungsentwurf einige Verbesserungen gebracht hätte,
sei jetzt all das wieder beseitigt. Mit bürokratischem Hochmut gehe
die Regierung über das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung hinweg. Besonders erbärmlich sei die Haltung der Deutschen Volkspartei, die einst für das Gemeindebestimmungsrecht ein⸗ getreten sei, während jetzt ihr Vertreter Dr. Curtius diesen neuen Entwurf einbringe. Gewiß sei der Alkoholverbrauch in Deutsch⸗ land gegenüber der Vorkriegszeit etwas zurückgegangen, aber gegen⸗ über der Kriegszeit sei er bereits wieder ungeheuer gestiegen und heute nicht mehr weit vom Vorkriegsverbrauch entfernt. Das sei
1 kein Wunder, da die Schnapssirma Underberg sogar die Große Medaille der Gesolei, der Ausstellung für Gesundheitspflege soziale Fürsorge und Leibesübungen erhalten habe. (Hört, hört!
bei den Sozialdemokraten.) Wenn trotzdem der Schnapskonsum zurückgehe, so sei das lediglich auf die fürsorgerische Tätigkeit und
die Aufflärungstätigkeit der Arbeiter selbst zurückzuführen. Be⸗ sonders unzufrieden sei die Sozialdemokratie mit dem § 26, der
KleingrundbesittV * „4, 3 ½⅛, 8 % Sächstsche, ausge⸗ stellt bis 31. 12. 11ü 4, 8 ½, 3 % Sächsische. — , 4 % Sächs. landsch. Kreditverb. —,— *4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl.
(ohne Talo)n .* 17 G *4, 8 ½, 8 % Schles. landschaftl.
A, O, D, ausgest. bis 24. 6. 17 17 G 4,3 ½, 3 % Schles. landsch. &, C, D —, —,— 4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. N, ausg. b. 31. 12.17 7,6 b 4,3 ½, S Schlesw.⸗Hlst. d. Kxeditv 24, 3 ½, 3 % Westfäl. bis 3. Folge, ausgestellt bis 81. 12. 17... 4,3 ½, 3 % Westfälische b. 3. Folge 4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl.
Ser. I— II m. Deckungsbesch. bis 31. 12.1 4, 3 ½⅛, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. — *4, 8 ½⅞, 8 % Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 31. 12,. 17. W“ 4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ schaftl. 25, 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte,
ausgestellt bis 31. 12. 1917. † 23, 75 G 5, 4 ⅛, 4, 3 ½ % Berliner alte. † —.— *4, 3 q⅛, 3 % Neue Berliner, ausgestellt bis 31. 12. 1917. † 15,1b G 4 X, 3 ½⅜, 3 % Neue Berliner. † 4 6 Brandenb. Stadtschaftsbriefe
(Vorkriegsstücke) †12,5 b 4 ½ do. do. (Nachkriegsstücke)† —,— † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
„Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 — 84/4 Westf. Pfandbriefamt
f. Hausgrundstücke. 4 ½, 1.1.7
Deutsche Lospapiere. Augsburg. 7 Guld.⸗L./ —p. St —, Braunschw. 20 Tlr.⸗L. — —,— Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 8 —,— 0 Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. —
Ausländische Staatsanleihen. Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar. 1 Sett 1. 4. 19. 1. 5. 9. * 1. 6. 19,. *4. H. a29. 1. 10. 19. 1. a1. 29.
2 1. 1. 70. ¹* 4. 3. 20. 4. 8. 9. 1 1 1. 9. 27. ¹ 1. 19, g5. *1. 11. 25. 1. 1. 8.. Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsfen⸗ notiz zugelassenen Nufsischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.
40,6 b
3 ens 5 1, 1
5 40,5 b G 40,G 4 . —,— —,— 4 2,8 4,5 G .
—+₰— 15,5 b G
do. 1896, 02 N[3 ½ [Düren H 1899, J 1901/74 do. G 1891 kv. 3 ½ Düsseldorf 1900,08, 11 gek. 1. 5. 24/4 do. 1900. gek. 1. 5. 24 31 Elbing 08,09, gk. 1.2.24 do. 1918, gek. 1. 7.24 do. 1903, gek. 1. 2. 24 13 ½ Emden08 H, J, gk1. 5.24 Erfurt 1893, 01 N, 08, 1910,14, gek. 1.10.23 do. 98 N, 01 N, gk. 23 3⁄ Eschwege. 1911 Een 1q1n“ do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 N, gk. 24 Frankfurt a. M. 238 †⸗ do. 1910. 11, gek. 1913
3 8 „3 ½ Schlestsche, agst. b. 31.12.1715,3b G 3 3
ist kein Zweifel, daß diese Vorlage die Gewerbefreiheit einschränkt, und zwar wieder im Interesse des Kapitalismus. Auf der Gesolei, der Ausstellung für Gesundheitspflege, ragte gleich am Anfang das Brauereigebäude hervor, um zu zeigen, womit etwas verdient werden kann. Der Alkoholverbrauch ist ein Zeichen der modernen Kultur, die so viel Elend im Volke schafft. Wir sind von Anfang an für das Gemeindebestimmungsrecht eingetreten, weil es ein gutes Mittel der Propaganda gegen die Alkoholgefahren ist. Der Reichsarbeitsminister hat es noch nicht einmal fertig gebracht, die Nachtarbeit der Jugendlichen grundsätzlich zu verbieten. Die Regie⸗ rung hätte die Aufgabe, wirksame Schutzmaßnahmen für die jugendlichen Arbeiter zu schaffen. Das würde am besten dem Aenderungen vorgenommen. Alkoholismus vorbeugen. Wir beantragen, die Vorlage nicht dem Abg. Fladung (Komm.) betont in der Debatte, die Ver⸗ volkswirtschaftlichen, sondern dem bevölkerungspolitischen Ausschuß giftung des Nierswassers, die nach ärztlichen Feststellungen in zu überweisen. 00 Fällen schwere Erkrankungen von “ und außerdem Abg. Sparrer (Dem.): Die Gewerbefreiheit kommt bei Viehseuchen zur Folge gehabt hätte, rühre von städtischen Abwässern einem solchen Gesetz in Gefahr, deshalb muß man mit besonderer er. Der Redner begründet dann Aenderungsanträge seiner Vorsicht an eine solche Regelung herangehen. Wir werden unsere BPartei, die u. a. verlangen, daß die Regulierungsarbeiten spätestens positive Mitarbeit nicht versagen mit dem Ziel, Alkoholmißbrauch in zwei Jahren abgeschlossen werden. Die Stadtgemeinde namentlich im . der Jugend zu bekämpfen. Mit dem Be⸗ Industrieunternehmungen und andere Korporationen sollen auf griff „Bedürfnis“ ist beim Konzessionswesen bisher sehr viel Miß⸗ eigene Kosten die Reinigung der Niers durchführen. Dagegen rauch getrieben worden. Vielleicht könnte man einen anderen 5 len die anwohnenden Kleinbauern ohne Verlust ihres Mit⸗ Gesetzesbegriff finden. Die Ablehnung des Reichsratsbeschlusses veeh von der Beitragsleistung zum Niersverband danchee derheregierung 15 denn wir wünschen Ein⸗ befreit sein. 1 eitlichkeit des Konzessionswesens. Wir verlangen aber die Ein⸗ Damit schließt die Besprechung. Unter Able Seaheen Feersbe Ih-wr cheg, v. - 8. 2—80 1 vn⸗ß 1“ . dersseechung wirs di deeeng 8 wirtschaften. Unmöglich ist auch die ereoeenes beadehafs. Vee -. gleich darauf auch in dritter Sns henaeheees 9, Schlußabstimmung nach den Ausschußbeschlüssen angenommen.
wecken Alkohol nur auf ärztliches Rezept abgegeben werden darf. 8 8 offmannstropfen muß doch der Apotheker ohne weiteres ver⸗ Es folgt die zweite Beratung der Verlängerung derjenigen aufen können. Die Beseitigung der mildernden Umstände bei Novelle zum Geri chtsverfassungsgesetz bis ve. würden tetr begrüßen. Wir hoffen, daß das Gesetz zum 1. Oktober 1928, wonach wegen der Ueberlastung der 1“ vee, üev dem Gastwirtsstande auszu⸗ Gerichte bereits abgebaute alte Richter, Rechtsanwälte und 88 8 8 “““ e sel st wünscht. andere Juristen mit richterlicher Qualifikation als Hilfs⸗ Abg. Sch ⸗Franken (Bayer. Vp.): Die Bayerische richter an estellt werden könne 3 Volkspartei wird alle Bestrebungen unterstützen, die auf eine Be⸗ 9 Küa 9 G““ kämpfung des Alkoholmißbrauchs und auf einen Schutz der Jugend „Für den Rechtsausschuß, der die Vorlage hinauslaufen. Durch Uebertreibungen der Gegner dieses esetzs veränderten Annahme empfiehlt, berichtet: Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.). Er weist darauf hin, daß die Aufwertungssachen zwar zu 90 Prozent e sehen, da
von beiden Seiten lassen wir uns nicht beirren. Das Bedürfnis ur E“ könnte man entsprechend einer
onder 1 — Eingabe der katholischen Jugendverbände nach der Bevölkerungs⸗ aber — esonders ieri vraüe USeeeeenn Schad bgees ansses⸗ ee ehlnbemessen. 8 arscia geht dahin, auf je 400 Einwohner Feihen geüten Weiter hene ze Lesh .. G“ Gesetze ge en worden sei. Verboten sei nämlich nur der öchstens eine Schankstätte zuzulassen. Die Schutzvorschriften für hlenmateria 2 1 rcufungs
Atlhs weesche an Jugendliche, nicht aber der Ausschank. Habe das Gastwirtspersonal sind zum Len bedenklich. emhoschrif Finür hiier, a der 1ess Eööe man denn nicht bedacht, welche Folgen das 8 die traktierten neigen sogar dazu, weibliches Personal zu verbieten. Wir in deutend gestiegen ist düh u bm 8 41 Juli r. Mädchen habe, die doch nie in den Lokal selbst bezahlen? Bayern werden das nicht tun, denn wir haben unsere weibliche g der 1 kach vorichtger Cehzeuah Und warum mache man für verheiratete junge Frauen eine Aus- Bedienung sehr gern. (Heiterkeit.) Das Gemeindebestimmungs⸗ nahme? Sei für die süebzehnfährige Ehefrau der Alkohol etwa recht lehnen wir ab; wir lassen uns in Bayern das Bier nicht nehmen. (Erneute Heiterkeit.) Eine 3⸗U r⸗Polizeistunde ist ein
weniger gefehagich als für das gleichaltrige junge Mädchen? Ein⸗ fach unverständlich sei die Verlängerung der Unfug; nicht einmal Paris geht so weit, und New York und London begnügen sich mit 11 Uhr.
sonders in Berlin. Abg. Rippel (D. Nat.): Wir sehen in dem Entwurf eine
namentlich wir Frauen uns einig in der Bekämpfung des Alkohol⸗ geeignete Grundlage für die Schaffung eines verbesserten Kon⸗
do. 98 m. T. in ℳ Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 961. K. gk1. 3.25 Christiania 1908 Colmar(Elsaß) 07 Danzig 4 Ag. 19 Gnesen 01,07m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900* Helsingfors 1900 do. 190²
4 4 4 4 4 4
festgestellte Kurfe.
1 Franc, 1 Ltra, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ. 7 Gld. südd. W.] v. Lipp. Landessp. u. L. = 12,00 ℳ. 1 Gld. holl. W. = 1,70 ℳ. 1 Mark Banco do. do. unk. 26/4 1,50 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10000 Kr. 1 skand. Oldenbg. staatl. Kred. 4 Krone = 1,125 ℳ. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. 2 2 unk. 81 88 I alter Goldrubel = 8,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ. Sach’⸗Altenb. Landb. 25 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4,20 ℳ. do. do. 9. u. 10. R. 4 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghat⸗Tael] do. Cobg.Landrbf. 1-4/4 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 1 Yen = 2,10 ℳ “ * 2 o. do. „ 03, 1 Zloty. 1 Danziger Gulden = 0,80 ℳ. do. Mein Wirdeger Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ do. do. konv., gek. sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien Schwarzbg.⸗Rudolst. 2 lieferbar sind. Landkredit ẽ do. 19 (1.—8. Ausg.)
bae bo. 3⁄ 1920 f1. Ausg.), gek. ⸗ Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen“
do. Sondersh. Land⸗ 8 58 1899, gek. bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ kredtt, gek. 1. 4. 24 2 versch. do. 1901 Nv wärtig nicht stattfindet.
91 FrankfurtO. 14 ukv. 25 Qhne Binsscheinbogen do. 1919 1. u. 2. Ausg.⸗ Dresdner Grund⸗
8 Fraustadt 1898 renten⸗Anst⸗Pfdbr., Freiburg 1. Br. 1919 Ser. 1, 2, 5, 7 — 10
Fürth i. B. 1923 do. do. S. 3, 4, 6 N do. 1920 ukv. 1925 do. Grundrentenbr. do. 1901*¾ Serie 1—3 1.4.10 Fulda 1907 N Sächs. Idw. Pf. b. S. 23, Gießen 1907,09, 12, 14 26, 27 do. 1905 do. do. bis S. 25 Gotha 1928 do. Kredltbr. b. S. 22, Hagen 1919 N 26—338 Halberstadt 1912, 19 do. do. bis S. 25 Halle. 1900. 05, 10 do. 1919
do.
1892 do. 1900 Heidelbg.o7, gk. 1.11.28 do. 1908, gek. 1.10.23 “ Heilbronn 1897 N Füs Herford 1910, rückz. 89 Köln. 1928 unt. 33 † -S do. 1912 Abt. 3 geen pr do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30 do. 1922 Konstanz 02, gek. 1.9.28 Krefeld. 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24 do. 1918, gek. 30. 6.24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24 Langensalza 1903 Lichtenberg(Bln) 1918 Ludwigshafen ü1906 do. 1890, 94, 1900,02 Magdeburg 1918, 1.— 4. Abt. ukv. 81 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. 0 do. 1922 Lit. B do. 19 Lit. U. V, uk. 29 do. 20 Ltt. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gek. 1. 1.24 4 ¼ do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1.1.24 do. 19 IJ. Ag., gk. 1.9.24 do. 19 II. A., gk. 1.2. 25
—— 7
1.1.7 versch. do.
Üöb
do. Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in ℳ do. 1910-11 in ℳ 4 do. 1886 in ℳ 8 ⅞ do. 1895 in ℳ 3 Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1, 2** do. 400 ℳ Mosk. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl. do. 1000-100 „ Mosk. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38, 989, 5000 Rbl. do. 1000-100 Mülhaus. i. E. 06, 07, 18 N, 1914 Posen 00,05,08 gk. do. 94, 08, gek. 24 Sofia Stadt.. Stockh. (E. 83-84) 1880 in ℳ do. 1885 in ℳ do.
u. ohne ngsschein.
Das † hinter einem Wertpapier bedeutet ℳ für 1 Million.
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben so ist es dasijenige des vorletzten Geschäftsfahrs
☛ Dte Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“
do. do. 19,20, gk. 1.5.24
2☛ Etwaige HDruckfehler in den hentigen b 8 1.189.
Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ “ — 38
tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ Hannov. Komm. 1928
richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ 8. 88
lich richtiggestellte Notierungen werden Fonnt em mi . 8
möglichst bald am Schluß des Kurszettels/ —
als „Berichtigung“ mitgeteilt. Kur⸗ u. Neum. Schuldv †l 11.71 —,—
*) Zinsf. 7 — 15 . † Binsf. 5 — 15 %.
Bankdiskont. “ 8
. 6 (Lombard 7). Danzig 6 (Lombard 7). Deutsche Provinzialanleihen. msterdam 3 ½. Brüssel 5 ½. Helsingfors 7. Italien 7. 8 Mit Zinsberechnung. Kopenhagen 5. London 4 ½. Madrid 5. Oslo 4 ⅛. Lvags Zinsberechnung
“ Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4. Wien 6. Reichsm. 26 1db.ab82
Deutsche Staatsauleihen Hahman. Pron Ahan⸗
R. 2B,4B u. 5B, tg. 27 mit Zinsberechnung. do. do. R. 3 B, rz. 104
do. do. Reihe 6 do. do. Reihe 7 Ntederschles. Provinz R.⸗M. 26, rz. ab 32 Sachs. Pr. Reichsmark
versch. 8 bdo.
versch. do.
*½.*9 .à . . . .b.
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Brandenb. Komm. 28 142
(Giroverb.), gk. 1.7.24
übEFeegsn’. FüE; -20ùSgSLögSögS2SAn S bo S — 8
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1887 Straßb. t. E. 1909
(u. Ausg. 1911) 4 do. 1913] 4 Thorn 1900,06,09 4 1 1895 89 Zürich Stadts9i F 3 ½ 8 *i. K. 1. 10. 20. **S. 11. K. 1. 1.17, S. 2i. K. 1. 7. 17,
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Sonstige ausländische Anleihen.
Budap. HptstSpar ausgst. b. 31.12.96 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dän. Amb.⸗O. S. 4
rückzahlb. 110 do. do
o. do. Inselst.⸗B. gar. do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 E“
o. o. Fütländ.Bdk. gar. do. Kr. V. S. 5iK do. do. S. 5 in K. do. do. S. 5 inK Kopenh. . Mex. Bew. Anl. gesamtkdb. à101
41. F. 19. * a. 12. 19.
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2. —
84,75 G
9268— b0
1.4.10 93 b —,—
1.4.10 98.75 G 98,75 G 1.4.10 99,75 G 99.75 G 1.4.1093,5 G 96.5 G 1.4.1097,5 G 97,75 b B
1.4.10 100 G 99,5eb G
Ausg. 13 unk. 33/8 1.2.8 99,5 G 99,5 G do. do. Ausg. 14 7 1.1.7 98t G 98 G do. do. Ag. 15, uk. 26 17 ]1 1.4.1098 G 98 G Ohne Zinsberechnung. Brandenb.Prov. 08-11]
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einrichtung der Arbeitsgerichte, die nach vorsichtiger Schätzun allein 150 richterliche Präste⸗ brauchten. Deshalb müsse d Hilfsrichtergesetz verlängert werden. “
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) äußert sich in der Aussprache zu den Bedenken seen die Verwendung 1ch Hilfsrichter“ Te Staat befinde sich allerdings in einer Zwangslage; es sei abe nicht zu verkennen, daß im Effekt das Ueberalterungsgesetz durch eine solche Verordnung illusorisch gemacht werde.
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mißbrauchs. Die Frau hat am stärksten zu leiden unter den Folgen des Alkoholmißbrauchs des Mannes, se wird von den Geschlechtskrank⸗ heiten am schmerzlichsten betroffen. Sie leidet am schwersten wenn die Kinder herunterkommen, wenn das Heim zerstört ist. Im Interesse des anständigen Wirtsgewerbes selbst muß eine srens Prüfung der Bedürfnisse, eine sorgfältige Auswahl der zersönlichkeiten stattfinden, denen Konzessionen erteilt werden. Aber der Denunziation darf doch andererseits nicht Tor und Tür eöffnet werden. Das im § 8 erwähnte „vorübergehende edürfnis“ sollte nicht anerkannt werden bei Schul⸗ und Sportfestlichkeiten, an denen Jugendliche beteiligt sind. Die Gastwirtsan stellten, namentlich die weiblichen, müssen be⸗ sonderen Gesundheitsschutz genießen. Offen Lungentuberkulose müssen überhaupt als Angestellte zurückgewiesen werden. Wir stimmen der Vorrednerin zu, daß auch die unentgeltliche Abgabe von Alkohol an Jugendliche verboten werden sollte. Das ent⸗ 29 den Wünschen der großen Jugendorganisationen selbst. (Abgeordnete Frau Pfülf (Soz.): Ja, die Alten sollten sich schämen, daß die Jugend vernünftiger ist als sie!) Bei Prüfung des Kon⸗ essionsbedürfnisses sollte man die Vereine zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs befragen. Es sei widernatürlich, wenn man die Nacht zum Trinken statt zum Schlafen benutzt. Verlängerungen der Polizeistunde sollten deshalb grundsätzlich abgelehnt werden. Wir hoffen, mit diesem Gesetz einen Schritt weiter zu machen auf dem Wege zur Beseitigung des Alkoholmißbrauchs.
Abg. Rollath (Wirtschaftl. Vereinig.) Wenn man zur Selbstdisziplin der Bevölkerung Vertrauen hat, soll man sie nicht gesetzlich dazu zwingen. Auch für uns ist das Gesetz in dieser Form unannehmbar, wenn wir uns auch von Frau Chns unter⸗ scheiden, die eine Rede für das Gemeindebestimmungsrecht ge⸗ halten hat. 82 Amerika sehen die Erfahrungen damit anders aus, als die Theorie besagt. Dort wurden 1913 321 000 Ver⸗ haftungen wegen Trunkenheit vorgenommen, 1923 nach Einführung der Prohibition waren es 515 000. Nach Ansicht meiner Freunde ist dieses Schankstättengesetz vollkommen unannehmbar. Es könnte bei den jetzigen Bestimmungen der Gewerbeordnung bleiben. Die Behörden brauchten nur den § 33 G. O. richtig anzuwenden, um alle Mißbräuche zu beseitigen. Diese Vorlage ist ein Knebelungsgesetz, das die alten bewährten Schankstätten abbauen will. Das nennt man dann wirtschaftlichen Wiederaufbau. Vierzehn neue Straf⸗ vee. sollen eingeführt werden. Man darf doch wegen einiger sch echten Existenzen die Mehrzahl der ehrbaren Schank⸗ tätten nicht zunichte machen. Die praktische Auswirkung würde ie Vernichtung des kleinen und mittleren Schankgewerbes und die hemmungslose Ausdehnung des Großkapitals in diesem Ge⸗ werbe sein. Vielfach soll die Verwaltungsbehörde, ja sogar der Rechtsweg ausgeschlossen werden. Glaubt die Reichsregierung ernsthaft, daß die Einzelstaaten sich solche Eingriffe in ihre Ver⸗ waltung gefallen lassen werden? Darf man Gewerbevergehen
Aber in der Praxis sehen die Dinge doch anders aus. “ Die parteipolitische Behandlung des Gemeinde⸗
estimmungsrechts hat viele Freunde dieses Rechts in unseren Reihen zu der Ueberzeugung gebracht, daß das Gemeinde⸗ bestimmungsrecht bei Beratung dieses Gesetzes keine Rolle spielen darf. Wir wollen Extreme vermeiden. Die Auffassung des Vor⸗ redners von Iugendschutz und Polizeistunde teilen wir durchaus.
—
Severings Sperre sind allerdings Likörstuben auf er⸗ öffnet worden, und wer die Verhältnisse in London kennt, der wundert sich, wenn er in das verarmte zurückkehrt, über die zahllosen Berliner Luxuscafés. Deshalb muß die Kon⸗ E werden, vielleicht müssen wir auch die erufliche Vorbildung der Konzessionsnachsucher prüfen. Ob das Gesetz im volkswirt Sn. oder bevölkerungspolitischen Aus⸗ chuß beraten wird, pielt keine Rolle, wenn nur die Abgeordneten, ie in den Ausschuß gehen, sich von der eaeeen freimachen. GBeifall bei den Deutschnationalen. — achen bei den Sozial⸗ demokraten.) 8 Abg. Bickes (D. Vp.) erklärt namens seiner Fraktion, diese betrachte den Gese als Ganzes 8 been shr ihn. Zes⸗ Stellungnahme zu den Einzelheiten müsse sie sich vorbehalten. Sie ei gern bereit, mitzuarbeiten und mitzuhelfen, daß ein Gesetz zu⸗ tande kommt, das die Jugend gegen die Gefahren des Alkohols chützt und zugleich die berechtigten Interessen eines großen und in seiner Mehrheit auch ehrbaren Gewerbestandes wahrt. 8 e veie eh es tec üe Ueberweisung des Entwurfs n den volkswir ichen und den bevölkerungspolitischen Ausschuß abgelehnt. “ Die Abstimmung über die Verweisung an einen dieser beiden Ausschüsse bleibt zweifelhaft. Die Auszählung ergibt die Ueberweisung der Vorlage an den Volkswirtschaftlichen e mit 182 Sge-ie Stimmen der Sozialdemokraten, r Kommunisten und einzelner Deutschnationaler und Zentrumsabgeordneter. 8 8 Das Haus vertagt sich auf Dienstag, 3 Uhr: f⸗ Schluß nach 6 Uhr.
Wir stimmen auch der Sperre für Lo nzahlungstage zu. Tr
Preußischer Landtag. 292. Sitzung vom 20. Juni 1927, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *)
Der Preußische Landtag nahm heute nach längerer Pfingstpause seine Plenarsitzungen für den letzten Tagungs⸗ abschnitt vor der Sommerpause wieder auf.
Das Haus überweist zunächst die von den verschiedenen
Justizminister Dr. Schmidt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie bitten, diesen kleinen Gesetzentwurf in der Fassung anzunehmen, wie wir ihn vorgelegt haben, das heißt also, dieses Hilfsrichtergesetz nur zeitlich zu verlängern ohne G“ einer materiellen Aenderung an dem Inhalt des Ge⸗ etzes.
Ich habe volles Verständnis für die Anregungen, Wünsche und Bedenken, die Herr Kollege Rosenfeld namens seiner Fraktion hier eben vorgetragen hat und die ja auch schon im Rechtsaus⸗ schuß laut geworden sind. Aber ich glaube, meine Damen und Herren, daß wir diesen Wünschen und Bedenken genügend Rech⸗ nung getragen haben durch die Zusicherungen, welche bereits mein Beauftragter im Rechtsausschuß abgegeben hat. Die beiden Wünsche, die Assessoren möchten älteren Hilfsrichtern in der Be⸗ schäftigung möglichst vorgehen, und außerdem sollten ältere Hilfs⸗ richter möglichst nicht als Spruchrichter Verwendung finden, haben wir bereits am vorigen Sonnabend auf der Konferenz der Ober⸗ landesgerichtspräsidenten hier im Ministerium weitergegeben, ohne damit bei den Herren auf Widerspruch zu stoßen. Ich glaube also versichern zu können, daß auch ohne materielle Aenderung des Inhalts des bisherigen Hilfsrichtergesetzes allen diesen Bedenken und Wünschen nach Möglichkeit Rechnung getragen wird.
Der Entwurf wird hierauf unverändert in zweiter Be⸗ ratung angenommen und anschließend endgültig verabschiedet. Das Haus beginnt hierauf die zweite Beratung der Groß⸗Hamburg⸗Gesetze. Drei Gesetze stehen zur Be⸗ ratung: 1. der Entwurf über die Neuregelung der kommu⸗
Bereitstellung von Staatsmitteln zum Ausbau des preußischen Hafengebietes an der unteren Elbe; 3. der Entwurf über den Sondersinanzausgleich für die betroffenen Gebiete.
Bekanntlich ein besonderer Landtagsausschuß eine sehr eingehnde Vorberatung der Gesetze in zwei Lesungen vorgenommen, wobei wesentliche Abänderungen beschlossen wurden.
Abg. v. Papen (Gentr.) berichtet über die Ausschuß⸗ beratungen zu dem Umgemeindungsentwurf. Der Ausschuß hat beschlossen, daß außer den in der Regierungsvorlage vorgesehenen Gemeinden auch Rissen und Sülldorf mit Altona vereinigt werden Se. Ferner hat er eine neue Bestimmung aufgenommen, aß die Landgemeinden Lockstedt, Niendorf und Schnelsen zu einer Landgemeinde mit dem Namen Lockstedt vereinigt werden sollen.
Schatz F. 1 u. 2, rz. 30
b 7 % Lübeck Staatsschatz
6 9 do. Staatssch., rz. 29
nalen Grenzen im Unterelbegebiet; 2. der Entwurf über die
6 ½ % Dt. Reichspost 6 ½ % Preuß. Staatssch.
6 ½ do. rz. 1. 10. 30 6 ⁄ Bayer. Staat RM27
kdb. ab 1. 9. 34 7 % do. Staatsschap
7 % Braunsch. Staatssch. rückz. 1. 10. 29 7 % Lippe Staatsschatz rückz. 2. 1. 29.
1.3 rückz. 1. 38. 29 zahlb 1.12
rückz. 1. 7. 29
7 % Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27
7 ¾ Sachs. Staatsschatz R. , fäll. 1.7.29
7 % do. R. 2, fäll. 1.7.30. 7 % Thür. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.8.80 7 % do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1. 1. 82
6 ½ % Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.3.29
1.4 rückz. 1. 4. 29 zahlb. 2.1
1.10
1.10
1.3.9
96,75 b G
98 b 99,1b
92 b G 97 eb B 97 b 100 G
„
94,8 b
93,5 G 98,5 G
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97b G 97,25 G 100 G
7
94,96b 96,5 G
98,5 G 98,5 G
96.75 b
ea 6,75 G
Bei nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Stückzinsen fort.
Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. mit Auslosungssch. Nr. 1 — 30 000
do. do mit Aus⸗ losgssch. Nr. 30 001- 60 000 einschl 1, Zieh
do. do. ohne Aus⸗ losungsschein
Dtsche Wertbest. Anl. b. 5 Doll., fäll. 2.9.35
f. Z. in c
do. do.
8
903 b G
303,5 b G 18 b G 100 b G
303 b G
303,5 b G 17,5 b 100 b G
Deutsche Schutzgebiet⸗
Anleihe 4
Anhalt. Stat 1919.. Bayern Ldsk.⸗Nent.
konv. neue Stücke e 1919 unk. 30
0. do. 1922, 1923 do. 08,09, 11,gk. 31.12.23 do. 87-99,05,gk 31.12.238
do. 96. 02, gek. 31.12.288
ambg. Staats⸗Rente do. amort. St.⸗A. 19 A do. do. 1919 Bkleine do. 10 000 bis 100 000 ℳ
.. do. 500 000 ℳ
1 do. St.⸗Anl. 1900 . 07, 08, 09 Ser. 1,2, 11,13 rz. 538, 14 rz. 55 do. 1887,91,93, 99, 04 do. Lübeck 1923 unk. 28
1920ʃ4;
1886, 97, 1902
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148 1,.4 G 1.4 G
5
0,029 b G 0,029 b G
Reihe 18—26, 1912 Reihe 27 — 33, 1914 Reihe 34—52ü do. Cassel. Ldskr. S.22-25
do. Ser. 26/4 do. Ser. 27/4 do. Ser. 28/4 do. Ser. 29 unk. 30/4 Hannoversche Prov.
Ser. 9, gek. 1. 5. 24 3 ½
do. do. 1913, 1914/4
Pommern ProvA. 17
do. do. 15 . do. do. 6 —611 4 do. do.
Rheinprovinz 22, 238 † 6 do. 1000000 u. 500000 †ß do. kleine Sächstsche Prov. A. 8. do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5— 7 Ea Prov.
usg. 12
do. do. Ausg. 10 u. 11 † do. do. Ausg. 9
do. do. do. do. 1907 — 09 do. do. Ausg. 6 u. 7 do. do. 98, 02, 05,
do.
4 1899 8 ½
Oberhess. Prov20 uk. 26 4 ½ Ostpreuß. Prov. Ag. 12 4b
do. Ausgabe 16.. †** do. Ausg. 14, Ser. 4 15
14, Ser. 3 4 ½ do. A. 1894,1897,1900 3 ⅔ do. Ausg. 14 „ 3 ½
6 Ausg. 8/4 ½
4
4
gek. 1. 10. 23 3 ½
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FFrüPFüree SSSSSSn
1888 0S.
EekEkEEzaeshehs
2
ESESSSZESZTEEEEö1 SSAagSAnES; ½ 5 —½
A3222öA
Landesklt. Rtbr. ,4 do. do. *) Zinsf. 8— 20 9⁄.
Krei
Anklam. Krets 1901. 4 Nlesstarsg. Kreis 01/4 do. o. 1919ʃ4 Hadersleb. Kr. 10 ukv 4 Lauenbg. Kreis 1919.4 Lebus Kreis 1910. 4 Offenbach Kreis 191914
Deutsche
Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Altona 1923 do. Aschaffenburg. 1901 Barmen 07, rz. 41/40 do. 1904,05, gek. 1.8.24 Berlin 1923 † *Zinsf. 8— 18 %
do. 1919 unk. 30 1920 unk. 31
1922 Ausg. 1
1922 Ausg. 2
1886
1. 13 ½
**½ 8—18 .
8 4 9 1911, 1914 4 4 4 3
† 6 — 15 %.
sanleihen.
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7 0 —,— 0—,—
7 9,
27 4.1 4.1 4.1 *l 1.1.7 Stadtanleihen.
1.6.12 1.5.11 14.7 versch. 1.6.12 1.2,. 8
versch. 1.1.7
*
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do. 1920, gek. 1.11.25 do. 1888, gek. 1. 1.24 do. 1897,98, gk. 1.1.24 do. 1904, 1905, gek. Mersebur 1901 Mühlhausen 1. Thltr.
1919 VI
Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11,18, uk. 31,95 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 19¹⁹ M.⸗Gladbacha 1 N, uk86 Muͤnster 08, gk. 1.10.28 do. 1897, gek. 1.10.28 Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30 do. 1908 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 W, gk. 31.1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920 do. 95,05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 80.4.24 Plauen 03, gek. 30.6.24 do. 1903 Potsdam ¹9 P. gk. 1.7.24 Quedlinburg 1908 N Regensburg 1908, 09 do. 97 N, 01 — 03, 05 do. 1889 Remscheid 00, gk. 2. 1.28 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1918 N do. 1891 Rostock 1919, 1920 do. 81,84,03, gk. 1.7.24 do. 1895, gek. 1. 7. 24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897, gek. 1. 5. 24 Spandau 09 N, 1.10.23. Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1.4. 24 Stettin 5. 1928 *.) Zinsf. 8—15 P. Stolp i. Pomm † Stuttgart 19,06. Ag. 19 Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25 do. 1919 unk. 30 Vtersen 1904. gk. 2.1.24 Weimar 1888, gk. 1.1,24 Wiesbad. 1908 1Aus⸗ gabe, rückz. 1937 do. 1920 1. Ausg., 21 2 Ag., gek. 1.10,24 do. 18 Ag. 19 I. u. II., gek. 1. 7. 24
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Wilmersd. (Bln.) 1918
Deutsche
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1.1.7 1 —,— 1.2.8 1—,—
Pfandbriefe.
bis 136560 do. Ler Nr. 61551 bis 85650, ler Nr. 1-20000 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. i. do. priv. i. Frs. do. 25000, 12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 % Mon. do. 5 % 1881-84 do. 5— Pir.⸗Lar. 90 do. 4⅛ Gold⸗R. 89 Ital. Rent.in Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire Mexik. Anl. 99 5 Gf. do. öch abg. do. 1904 4 % in do. 1904 4 abg. Norw. St. 94 in 2 do. 1888 in £ Oest. St.⸗Schatz 14 angem. St. * do. am. Eb.⸗A. 1000 Goldrente do. Guld. Gd. ¹ do. do. 200 „ * od. angem. Stücke 1000 Guld. G.* do. do. 200 Guld G⸗ do. Kronenc. ², 1 do. kv. R. in K. * do. do. in K. ⁷ do. Silb. in fl⸗ do.Papierr. in fl ¹⁰ Portug. 3. Spez. Rumänen 1908 ¹2 do. 13 ukv. 24 ¹4 do. 89 ä uß. i. ℳ9 16 do. 1890 in ℳ ¹6
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do. do. 1906 Stockh. Intgs Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 inK. 2 ½ Ung.Tem.⸗Bg.iK. 4 do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. 4 do. do. i. Kr. 3. do. bo. Reg.⸗Pfbhr.
do. Spk.⸗Ztr. 1, 21 4
* ohne Anrechtssch. f. K. 15. 10. 19.
Pfandbriefe und Schuldverschreib⸗ deutscher Hypochekenbanken.
2 rtungsberechtigte Pfandhriefe u. Schuldverschr. 8 vpgothe⸗l. sind gem. Bekanntm. v. 26.8.26 ohns ZBinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch* gekennzeichneten Pfandbrtefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1915 3 ausgegeben anzusehen.)
Bayerische Handelsbank Pfdbr.
Ser. 2,16 (6½ 9, S. 4—6 (4 ⸗†
do. Hyp. u. Wechselbk. Pfdbr.
verlosb. u. unverlosb. N (8 )*
Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4,
7,8, 18-18, 21-22, kv. u. nicht kv.
S. 5, 6, 19, 20 u. abgestemp.“
do. do. Ser. 23, 24
do. do. Ser. 25
do. do. Ser. 26
do. Komm.⸗Obl. S. 1, 2*
do. do. Ser. 8
do. do. Ser. 4
do. do. 8. G geb⸗
nschw.⸗Hannov. 1
Pfbr. Ser. 2 — 26⸗
do. do. 8 1 Dtsch. .„Bk. vr. S. 1, 4-
840* 8 do. Ser. 25
do. do. Komm.⸗Obl. S. 1-9*
do. do. do. Ser. 4
do do. Ser. 5
do. Frankf. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 14
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ankf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr. ee Fge. 68 44, 6824 (fr. Frankf. Hyp.⸗Kred.⸗Ver. Goth. Grdkr.⸗Bk. Pfd. Abt. 2-20⸗ d. do. do. Abt. 21 do. Abt. 22
do. do. Abt. 28
do. do. Abt. 28a †
do. Komm.⸗Obl. Em 1
do. do. do. v. 1928 † Hamburger Hyp.⸗Bank Pfdbr. Ser. 141-690 (4 %), Ser. 1-190, Ser. 301 — 390 (3 ½ 9)
239,G do. do. do. Ser. 691 — 780 23 %b do. do. do. Ser. 781 — 2480 EEana. Hann. Bodkr.⸗Bk. Pfd. Ser. 1-16 , * do. h, e * 1. Leipziger Hypoth.⸗Bank Pfdbr.
8988- Ser-7,8,9,10,1,8, 9 F-
(Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) do. uf. 1908, 06
Gekündigte und ungekündigte Stücke, Türken Anl. 1905 verloste und unverloste Stücke. do⸗ 1908
*3 ½ % Calenberg. Kred. Ser. D da. Sg aee7 v, F (gek. 1. 10. 28, 1. 4. 24 e. e 2o 23 ½1 % Kur⸗ u. Neumärk. neue n *4, 8 ½, 8 % Kur⸗ u. Neumürk. 7 . Komm.⸗Obl. m Deckungsbesch. * 4 bis 91. 12. 191211 do. Goldr. in fl 4, 3 ½,8 3Kur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl. EI11“ c *4, 3 ½¼, 3 % landschaftl. Zentra! do. St.⸗R 1 m. Deckungsbesch. bis 31.12.17 do „eer Mente Nr. 1—4846200 1 do.ese⸗ 4, 3 ½⅛, 3 % landschaftl. Zentral. do. Gold⸗A 1 d 74, 3 ½, 3 % Ostpreußische N, aus⸗ . †. b.
eiserne T. ¹ 1,948 e ö do. do. ber u. er⸗ do. do. do. Ser. 17
do. Grdentl.⸗Ob. ² 1. 92 Mecklb. Hyp.⸗u. Wechs.⸗Bk.Pfdbr.
1 I. Schuldv. 5 82 1. I 82 * i. K. Nr. 40—48 u. 51, ** 4. K. Nr. 17— 28 u. 26, alte u. Ser. 1—8* gestellt bis 31. 12. 11 1 8 i. K. Nr. 15 — 21 u. 24, †ff i. K. Nr. 81—87 u. 90, do. do. Komm.⸗Obl. Ser. 1 4, 8 ⅜, 9 % Pommerschew. 1—, lümtlich mit neuen Bogen der Caisse⸗Commuune. Meckl.⸗Str. Hyp.⸗B. Pf. Ser. 1⸗4
dadurch bestrafen, daß man die Ausübung des Gewerbes entzi eien ei ö äßli ’— d daf Ausüb. 8 G zieht? Parteien eingegangenen Anträge anläßlich der Wirbel
Dürfte man so etwas den Arbeitern bieten? Wir halten die Ein⸗ sturmkatastro phe in Offfr i 18- 8 der Aussch uß⸗ führung eines Spervjahres für Konzessionserteilungen für unmög⸗ eratung.
lich. Das widerspricht der verfassungsmäßigen Gleichheit vor dem Abgesetzt von der Tagesordnung wird die zur ersten Be⸗
Gesetz, die Vorlage hat daher verfassungsändernden Charakter . Die meisten in den letzten Jahren aufgetauchten ithrstuhen sind 8b“ Fübac. r e⸗ . a9 SS örderung des ge⸗
bereits wirtschaftlich erledigt und verschwunden. Die meisten dieser 1 nossenschaftlichen Personalkredits sowie der
Konzessionen waren gegen den Widerspruch des heimischen Schank⸗ gewerbes an Ausländer erteilt worden. Damals hätte man da-. Ausschußbericht über den Ausbau der sozialen Aus⸗ eed eineeten sollen. Wenn man Schlemmerei und Völlerei bildung einschließlich der Wirtschafts⸗ und Berufsfürsorge. “ 89 - erft was das ist; ist ein Diner mit Es folgt die zweite Lesung 18 Niers⸗Gesetzes 111 ö “ das für das E der Niers bis zur holländischen ein Eisbein dazu ist? (Heiterkeit.) Dagegen muß ich mich ee b.e eine Genossenschaft mit dem Namen „Niersverband“ „sbilden will, die zur Aufgabe haben soll: Die Regelung der Vorflut und des Hochwasserabflusses sowie die Beseitigung von Hindernissen des Hochwasserabflusses nach einem einheit⸗ lichen Plane; die Reinigung der im Niederschlagsgebiet der
1890 do. do. Ser. 2
Ferner hat der Ausschuß zu § 2 einen neuen Absatz vorgeschlagen, do. kons. A. 1890
wonach die Vereinigung der nach der Vorlage in Aussicht ge⸗ nommenen Gemeinden mit der Stadtgemeinde Wandsbek nach Maßgabe der in besonderen Anlagen zu dem Gesetz enthaltenen, von dem Regierungspräsidenten durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig zu v ebe we- Bedingungen soll. Die Landgemeinden A t⸗Rahlstedt, Neu⸗Rahlstedt, Oldenfelden und Meiendorff des Landkreises Stormarn sowie diejenigen Teile der Landgemeinden Jenfeld und Tonndorf⸗Lohe, welche nicht mit der Stadtgemeinde Wandsbek vereinigt werden, sollen nach einem vom Ausschuß neu aufgenommenen Absatz zu einer Landgemeinde mit dem Namen Rahlstedt vereinigt werden. Ferner hat der Ausschuß für die aus der Vereinigung der Stadt⸗ gemeinde Harburg und Wilhelmsburg usw. sich ergebende neue Stadtgemeinde den Namen hexdecdh v e . r ns vor⸗ geschlagen, während nach der Kegierungsvorlage der einfache ame Harburg gewählt war. Auch die Vereinigung der genannten Stadtgemeinden soll nach Maßgabe besonderer Bestimmungen, die dem Gesetz als Anlage beiliegen, erfolgen. — Zu dem nitt über Neuwahlen der Vertretungskörperschaften hat der Aus chuß eine Bestimmung vorgeschlagen, die agt, daß binnen drei
9 Meckl. Staatsanl. 1919]4 1.1.7 — Sächs. Mk.⸗A. 23, uk. 26/8 Württembg. R. 36-42 4 1898 1904, S. 1
Preußische Rentenbriefe. 8 Groß Verb⸗ 8819 Gekündigte und ungekündigte Stücke, Berl. Stadtsynode 99, verloste und unverloste Stücke. 1908, 12, gek. 1.7.24 4,3 ½ Brandenb., agst. b. 31.12. 17]15,75 G 15,75 b do. do. 1899, 1904, 4,3 8 h do. später ausgegeben —.— — 1905, gek. 1. 7. 24 ³ 4,3 ½% Hannov ausgst. b. 31.12.17718,75 G 18,75 G Bonn 1914 P, 1919 4/,98 do. später ausgegeben —,— —.— Breslau 1906 N, 1909 4,8 9% Hess.⸗Nass., agst. b. 31.12.17% —.— —,— do. 1891 4,3 % do. später ausgegeben —.— —,— Trorlaszen ng 08, 12 4 % Lauenburger, agst. b.81.12.17 —,— —,— II. Abt., 19 45* do. später ausgegeben —,— do. 1902, gek. 2. 1. 24 4, 3 % Pomm., ausgest. b. 31.12.17715,75 b Coblenz. 1919 4,3 ½ do. später ausgegeben —,— do 1920 4,8 ¼ Posensche, agst. b. 31.12.17 —.— 4.3 ⁄% do. später ausgegeben —.—
Coburg. . 1902 Cottbus 1909 N 1913 4,3 % Preußische Ost⸗ u. West⸗ 6 ausgest. b. 31.12.17711,25
Darmstadt 1920 do. später ausgegeben
do. 1918, 1919, 20/4 versch. 4,8 —,— 4, “ 18 G
Dessau 1896, gk. 1. 7.23 [4 ½ 1.1.7 Deutsch⸗Eylau ü1907 1.1.7 4,3 do, später ausgegeben
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daß der Referent dieses Entwurfs das Schankgewerbe für so däm⸗ lich hält, schlechte Speisen zu geben, um damit die veeees auch noch zu vertreiben. (Zwischenruf bei den Sozialdemokraten.) Wenn es Ihnen im Reichstagsrestaurant nicht schmeckt, so steht der Unternehmer des Reichstagsrestaurants Ihnen (zu den Sozial⸗ demokraten) näher als uns. Nehmen Sie einen Bonekamp, das fördert die Verdauung. (Heiterkeit.) Wir wollen an der Be⸗
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Dresden 1905 a ½ 1.4.10
—.— ’ 3 8
*) Mit Ausnahme der Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.