1927 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Jun 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Das Instrument ist da, es ist der Entwurf, den wir Ihnen heute unterbreiten.

Wie sieht dieser Entwurf aus? Ich möchte mir einige Be⸗ merkungen vorweg erlauben. Ich habe vorhin von den Ge⸗ lehrten gesprochen, die die Vorarbeiten geleistet haben. Der Ent⸗ wurf bemüht sich, von jeder Schulmeinung sich fernzuhalten, über dem Schulstreit zu stehen. Er will nicht einseitige Doktrinen sich zu eigen machen, sich nicht auf eine bestimmte Richtung ein⸗ schwören, sondern eklektisch von allem das Beste wählen, auf

selben Gedanken zum Ausdruck. Ich habe in Zeitungen und ge⸗ rade in den letzten Tagen oft Artikel gelesen mit der Ueberschrift: „Ein Strafgesetzbuch gegen die Proletarter.“ Dieser Strafgesetz⸗ entwurf kennt keinen Begriff des Proletariers. (Sehr gut! rechts.) Er kennt nur den Begriff des Staatsbürgers und dann auf der anderen Seite den des Verbrechers, der sich außerhalb der Ge⸗ meinschaft der Staatsbürger stellt. (Bravo! rechts.) Ausdrücklich ist hervorzuheben: es sind eine Anzahl neuer Straftatbestände in dem Entwurf vorgesehen, eine Anzahl Straf⸗

Kompromiß die einzig mögliche Lösung ist und daß er nötigen⸗ falls auch zu einem solchen Kompromiß entschlossen sein muß.

Aber, meine Damen und Herren, wenn ich mir so Zurück⸗ haltung auferlege, so muß ich doch zwei Fragen hier noch be⸗ handeln, die auch der Abgeordnete Koenen eben in seinen Aus⸗ führungen berührt hat: die Frage des Strafrichtertums und die Frage der strafrechtlichen Ergänzungsgesetze. Angesichts der Erweiterung des richterlichen Ermessens, angesichts der Macht⸗ vollkommenheit, die da in die Hände des Richters gelegt wird,

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Börsen⸗Beilage

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goldener Mittelstraße gehen und das zum Gesetz erheben, was dem Volksempfinden und dem praktischen Bedürfnis am besten an⸗ epaßt ist. Seine Grundgedanken sind in diesen Wochen durch alle Zeitungen gegangen. Es ist mit den Abänderungen, die er⸗ forderlich waren, der Satz, der in der Lisztschen Schule am Ende des vorigen Jahrhunderts aufgekommen ist, daß, während man bisher mehr die Tat sah, nun mehr die Persönlichkeit des Täters anzusehen ist. Da sind nun eine Anzahl Einzelgrundsätze in den Entwurf aufgenommen: Bestrafung nur bei Schuld und nur nach dem Grade der Schuld, nicht aber mehr nach außerhalb der Schuld des Täters liegenden tatsächlichen Umständen, eine Höhe er Strafe nur, soweit es zur Aufrechterhaltung des Rechtsschutzes erforderlich ist, eine Festlegung von Strafbemessungsgründen, die in der Persönlichkeit des Täters, in seinen Lebensverhältnissen, seinem Werden, seiner geistigen Verfassung, seinem nachträglichen erhalten liegen, eine Erweiterung des Rahmens sowohl für die uswahl unter den verschiedenen Strafarten wie im Strafmaß selbst, eine Verringerung der Mindeststrafen, die im alten Straf⸗ esetzbuch an den verschiedensten Stellen vorgesehen waren, eine Zulassung von mildernden Umständen ganz allgemein, während sie im Strafgesetzbuch von 1871 nur an bestimmten Stellen vor⸗ gesehen war, außerdem eine Zulassung von Straffreiheit in besonders leichten Fällen und dann ein bedingter Straferlaß.

Sie werden vielleicht vor der Fülle dieses Neuen, was Sie dahinter vermuten, erschrecken. Ich darf aber hinzufügen, grund⸗ sätzlich neu ist das nicht etwa alles, vieles davon ist bisher auch schon zur Anwendung gekommen. Ein einsichtsvoller, ein ge⸗

echter, ein den Verhältnissen des Lebens Rechnung tragender

ichter hat schon vieles von dem, was Sie zum Beispiel in den Strafbemessungsgründen dieses Entwurfes finden, sich selbst zu eigen gemacht und danach gehandelt, ohne daß ihm im Straf⸗ gesetzbuch von 1871 diese Richtlinien gegeben waren. Nur war er bisher eingeengt. Das wirklich Neue in diesem Entwurf ist ein Doppeltes: einmal, daß der Entwurf selbst jene Grundgedanken als leitenden Grundsatz ausspricht, und zweitens, daß er dem Richter die größtmögliche Bewegungsfreiheit in der Durchführung durch den weit gespannten Rahmen gegeben hat. Es ist, um ein plastisches Beispiel zu gebrauchen, wie eine Ziehharmonika, die im alten Gesetzbuch zusammengedrängt war, nun aber auseinander⸗ gezogen wird. Die Folge ist natürlich eine starke Ausdehnung des ichterlichen Ermessens, nicht etwa als Selbstzweck der Straf⸗ gesetzbuchentwurf denkt nicht daran, dem Richter diese Bewegungs⸗

verschärfungen. Wir werden darüber im Ausschuß Rechenschaft zu legen haben, warum wir diese Strafverschärfungen für not⸗ wendig gehalten haben. An dem Strafrahmen ist bezüglich der oberen Grenze wenig geändert worden. Mit allem Nachdruck wird das gewerbsmäßige Verbrechen verfolgt. Gewerbsmäßige Diebe, Betrüger, Hehler und Wucherer werden mit Recht strenger bestraft als bisher.

Eine hochbedeutsame Neuerung findet sich in dem Entwurf bezüglich des Gewohnheitsverbrechers, eines Verbrechertyps, der an zwei verschiedenen Stellen des Entwurfs eine Rolle spielt. Man mag sich über die Begriffsbestimmung des Entwurfs im Ausschuß noch des näheren unterhalten; dazu sind ja auch, die Ausschußverhandlungen da. Aber gewiß werden Sie mit mir darin einig sein, daß es eine unabweisbare Notwendigkeit war, für den Gewohnheitsverbrecher oder sagen wir besser: für den Berufsverbrecher an Stelle der gewöhnlichen Strafen besondere Strafverschärfungen einzuführen. Für die Berufsverbrecher, die keine, auch nicht die schwerste Strafe von ihrem Beruf abspenstig machen kann, Menschen, die nach der Statistik Unsummen von Verbrechen begehen und zugleich die Lehrmeister des Verbrechens für die Jugend find, sind strengere Strafen vorgesehen. Für die Gewohnheits⸗ verbrecher sieht der Entwurf noch ein anderes wirksames Bekämpfungsmittel vor: die Sicherungsverwahrung Diese Schädlinge können aus der menschlichen Gesellschaft ausgeschieden werden, solange sie eine Gefahr für den Staat und die Gesellschaft sind. Das ist sicherlich ein tiefer Eingriff in die persönliche Frei⸗ heit des einzelnen, und der Entwurf bestimmt denn auch genau, daß dieser Eingriff nur unter besonderen Kautelen erfolgen darf und daß die Sicherungsverwahrung alle drei Jahre der richter⸗ lichen Nachprüfung unterliegt. Unter Berücksichtigung dieser Vorbehalte und Sicherungen, die in dem Gesetzentwurf Aufnahme gefunden haben, möchte ich glauben, daß die Zulassung einer solchen Internierung, die ja auch gegenüber dem Berufsverbrecher⸗ tum selbst von der allergrößten vorbeugenden Wirkung sein muß, für die Reinigung des Volkslebens gar nicht hoch genug ein⸗ geschätzt werden kann und daher allgemein gebilligt werden muß.

Neben der Sicherungsverwahrung sieht der Entwurf noch ein ganzes System von Sicherungsmaßnahmen der verschiedensten Art vor. Der kriminelle Geisteskranke, dessen Behandlung bisher Schwierigkeiten bereitet hat, ist ein solches Beispiel. Man muß

angesichts der gesteigerten Verantwortung, die nun diesen Straf⸗ richter trifft, hört man ja oft den Einwand und wir haben ihn eben von dem Herrn Abgeordneten Koenen gehört —: wo ist denn dieses Richtertum, daß das nun meistern soll? Schafft doch erst mal Ordnung auf dem personellen Gebiet der Besetzung der Gerichte! (Sehr wahr! links.) Dann, wenn auf diese Weise das Funktionieren der Strafrechtsmaschine gewährleistet ist, dann gebt diesem Richtertum das Instrument des neuen Strafgesetzes in die Hand! Es ist genau dasselbe, was wir vorhin vom Herrn Abgeordneten Koenen hier gehört haben.

Aehnliche Besorgnisse haben wir schon einmal gehört, und zwar vor wenigen Jahren, als wir das Jugendgerichtsgesetz hier in diesem Hohen Hause beraten haben. Auch da eine Machtfülle,

*4, 6 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt Soir I 11 18,4 b 18,6 b

4. 3 ½, 3 Pomm. Neul. für Kleingrundbest —.— —,—

4, 3 ½, 3 Sächsische, ausge⸗ sieh Hir . 15,8 G 15,75 b G

4, 3½, 3 ½ Sächstsche 1 2*4 % Sächs. landsch. Kreditverb. —,— —.,—

I do. 1900 gek. 1. 5. 249

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*4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. 4.7 (ohne Talon) 17,1 G 17,05 G

do. 1913. gek. 1. 7. 24 8* *4, 3 % 3% Schles. landschaftl.

do. 1903, gek. 1. 2. 24* 1.1. A, „ausgest. bis 24. 6. 17117 b G 178

Emden0811. J.gf1.5.24 4,3, 3 Schlel. landsch X, 0,5 —.— —— Erfurt 18938. 01 N. 08. *4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein 1910, 14, gek. 1.10.23 [d. Kreditv. N, ausg. b. 31.12.17 B b 7,9 b do. 98 V. 01 W. gk. 23 4,3 ¼, 38% Schlesw.⸗Hlst. ld. Kreditcs —.— —.—

Eschwege 1911 74, 3 ½, 39 Westfäl. bis 3. Folge. Essen 1922 ausgestellt bis 31. 12. 17... 12,9 G do 16. Ag. 19 (ag. 20) 4, 8 ⅛, 3 Westfältsche b. 3. Folge —.,.— Flensburg 12 N. gt. 24 4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. die dem Jugendrichter in die Hand gelegt worden ist, und auch Die einem beigefügte 4 18 do. —2 gel. 88 1.1. 9 .“ 8 4,1 G Kopenhag. 92 in . 2 4 2 r Serien ˙S. 55 2 . b . 17 8e.. 8 da dieselben Bedenken und Besorgnisse: was wird der Richter Lecsfar 1 4. —— do 1913 ¹. 3½. 8 % Westpr. Ritterschaftl. do. 1910-11 in

1u a2 do. 1886 in 1 qh; B 8 6 ;45 18 do. do. 35 1.1. do. 19 (1.—3. Ausg.) Ser. II.. . damit machen! Wird der Richter, wird die Qualität unserer Das hinter einem Werwapter befindliche Zeichen“ do. ondersh Land⸗ 1920 1. Ausg.), gek. 4, 3 ½, 3 Westpr. Neuland⸗ do. 1895 in Richter dem gewachsen sein? Und was war das Ergebnis, meine

do. 99, gek. . mit Deckungsbesch. bis Krotosch. 1900 S. 1 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ kredit, gek. 1 4. 24,39 venc. heSer5 0. 18195gen E“ .“ E ce ehp gen Damen und Herren? Das Gegenteil von diesen Bedenken. Ich wärtig nicht stattfindet.

do⸗ . öW 4. 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ Fe 8 5 glaube, das ganze Haus wird mit mir darin einig sein, daß der .8 .n.z. 2 3

Jugendrichter, dem wir damals diese Machtfülle in die Hand

Ausländische Stadtanleihen.

fr. Bin .6.12

15,75 b Dutsburg .,2. 1921 .1.7 . —,— do. 1899 072, 09

15,3 b do. 1913

—,— do 1885 18893

13,9 b do 1896. 02 N[3

Bromberg 95, gek. Bukar. 88 kv. in do 95 m. T. in do. 98 m. T. in Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 96t. K. gl1. 3. 25 Christiania 1908. Colmar(Elsaß) 07 Danzig 14 X Ag. 19 Onesen 01,07m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900* Helsingfors 1900 do. 1902²2

A 6 4,3 % Sächstsche, agst. b. 31.12.17115,75 b mt 1 .3 ½ do. später ausgegeben.

4, 3 ½ Schlestsche, agst. b. 31.12.17115,3 b G

4. 3 ½ do. später ausgegeben —.—

Schl.⸗Holst., agst. b. 31.12.1714 b G

festgestellte Kurse. 8 do später ausgegeben

1 Franc, 1 Ltra, 1 LSu, 1 Peseia = 0,80 ℳ. 1österr. Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 2

1Sr. ung. vdee tichech. 1. —0.85 5. 1 0 nbd. W. uJeeewan “*

12,00 ℳ. 1 Gld holl. W. = 1,70 ℳ, 1 Mark Banco do. do. unk. 267½ 1.1.7† —,—

1,50 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10000 Kr. 1 skand. Oldenbg. staatl. Kred. 4 versch. —,— —,—

Krone = 1,125 ℳ. 1Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2.16 ℳ. do. do. unk 81¼ —, —,—

lalter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ. do. do es

.2 2 .Landb. 38 ½ —,— 1 Peso (arg. Pap.) 1,75 4. 1 Dollar 4,20 *. SaC Altenb. Landb. Reen 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghat⸗Tael] do. Cobg. Landrbk. 1-4 4. 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ.

1 Yen = 2.10 do. ⸗Gotha Landkred. 8 —,—

1 Zloty. 1 Danziger Gulden = 0,80 do. 02, 03. 05 3 ½ 1.4. —,— 8 88 Mein. Ldkrd.I gek. . . —,—

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Düren H 1899, J 1901 do. G 1891 Fv. 3 ½ Düssselbvorf 1900,08, 11

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1.3.9 15.4.10 fr. Zins 1.2.8 1.6.12 1.2.8 fr. Zins.

1.1.7 15.3.9 117 1.1.7 fr. Zins. 1.1.7 1 1.1.7

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Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

t Geit 1. 4 19. 1. 6. 109 1.819 EIoh 1 * 1 1. 70. 1. 2. 20. 11. 3. 89. 1. 1. 6. 28. .u k.112.96 ¹8 1. 9. 25. ¹⁴ 1. 10. 25. ¹* 1. 11. 25. ¹*⁴ 1. 1. 26. Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 ür sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ Dän. mb.⸗O. S. 4 8 zugelassenen Russischen Staatsanleihen rückzahlb. 110. findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung do. do. nicht statt. do. Inselst.⸗B. gar. Bern. Kt.⸗A. 87 kv. 1.1.7 [1,—,— do. do. Kr.⸗Ver. S. 9

21.1 10 Sonstige ausländische Anleihen. r„1. 12. 19. Budap. HptstSpar

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Langensalza 1903 Reichsm. 26, kdb. ab 3217 1.4.10 93 b Lichtenberg (BIn) 1918 Deutsche Staatsanleihen Hannov. Prov. RM mit Zinsberechnung.

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Ludwigshafen ü1906 R. 2 B, 4 B u. 58, tg. 278 1.4.1098 B do. 1890.94.1900.02 do. do. R. 3 B. rz. 103 1.4.1099, 75 G Magdeburg 1913,

do. do. Reihe 6 1.4.10[96,5 G

1.—4. Abt. ukv. 31 seutiger s Voriger do. do. Reihe 77 1.4.1097,5 G do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Kurs Niederschles. Provinz

Mainz 1922 Lit. C Lit. B

f Dresdner Grund⸗ 8 rsch. 1 8 .“ einem Wertpapier bedeutet für Lemter⸗ainsesbd. . henturn F br n3 ,ꝗFen. 828% Mene 88. Leae.9⸗ g. 5 richtig! rechts), daß der Jugendrichter sich bewährt hat, daß er Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüitttung ge⸗wew. Serie 1—34¼ 14.0 Fulda. .1907 111. 8 T“ öe do S. 34,35, 38. sich seinen Aufgaben ganz gewachsen gezeigt hat. (Zustimmung.) kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ 1“ versch. Se 1ö“ 4 ½ Brandens Stadtschaftshriese 12 25 b G do. G“ Und warum soll das, was damals galt, nicht jetzt auch für v11A4A4X4“ E às de da. Hactesesssäcen e- =. Noauczauf ,, 3,. 4 die größere Aufgabe des künftigen Strafrechts gelten? Der b2 Dte Notterungen für Telegraphische Aus⸗ do. do b1s Ss 38 bees getericn 1912, 15 e S.e Gn s. Strafrichter ist heute sicher nicht mehr der Buchstabenmensch, der zahlung sowie für Ausländische Banknoten Zbööö CCEe“ Sonte Stadter.: 1.5.11 weltfremde Mensch, wie man ihm das früher wiederholt vor⸗ befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ 1“ 1ns 8 bis 5 unk. 80 84/4 1“ geworfen hat. Auch er hat gelernt, den Menschen zu bewerten. bl Etwaige Druckfehler in den heutigen ö CS Heidelbg.07,gt.1.11.2874 ea. Paranziehanr. 39 1172—— 8 1885 t. 2 „Es wächst der Mensch mit seinen höher’n Zwecken!“ Der Straf⸗ eese ee eagereenae ege ta, vr⸗ eree A. ZE Deutsche Lospapiere Crra6b. . S.1902 richter ist in die Aufgaben, die die letzten Jahre mit sich gebracht Ee 18898” 1. E Augsburg. 7 Guld.⸗L./ —Ap.St —, haben, hineingewachsen. Je mehr er sich nicht bloß mit dem lich richtiggesteute Notierungen werden ““ 188 110 3 do. 1912 Abt. 3 81 Thorn 190006709 ee leblosen Tatbestand, sondern mit der Persönlichkeit, mit dem möglichst bald am Schluß des Kurszettels JEEE“ Sacf⸗ein. 71h-2. —Av 80 SW Iee Zäürichetadtsis, 58 1 Schicksal des Bestraften, mit der Zukunft des Verbrechers nach ö“ ner aa *=inn airit rn0z Aan ang 02,get. nss Ausländische Staatsanleihen e“ der Entlassung beschäftigte, wuchs sein Interesse, wuchs seine Baukdiskont. Kreseld. 1901, 1909 8 Erfahrung, wuchs auch sein Gefühl des eigenen Wertes als 9 Sesn 6 Sombenr 7). Danzig 6 (Lombard 1). Deutsche Provinzialanleihen. b 28,8, en 888 Strafrichter, als Sozialrichter kat exochen. Ich will noch hinzu⸗ vige e h mit Zinsberechrung. do.g8.,01,08,a180,420 fügen, daß auch das Zusammenarbeiten mit dem Laienrichtertum Paris 5. Prag 5. Schweiz 3½˖ Stockholm 4. Wien 6. Brandenburg. Prov. ganz gewiß nach vielen Richtungen hin befruchtend gewirkt hat. Meine Damen und Herren! Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Hier muß noch weitergearbeitet werden. Die Richter selber müssen sich noch weiter fortbilden und durchbilden;

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freiheit um des Richters selbst willen zu geben —, sondern felbst⸗

erständlich nur um des Strafschutzes und um des Verbrechers willen. Aber, wie gesagt, eine stärkere Ausdehnung des richter⸗ lichen Ermessens ist in diesem Entwurf vorgesehen.

Nun, meine Damen und Herren, mit dem Grundgedanken als solchem, möchte ich glauben, wird sich der Reichstag einmütig einverstanden erklären können; das liegt schon seit Jahrzehnten in der Luft, das ist Gemeingut in der Auffassung des Volkes ge⸗ worden. Ueber das Maß, in dem man diese Milderungen, diese Erweiterung der Bewegungsfreiheit gibt, mögen die Ansichten vielleicht auseinandergehen, und es wird Gelegenheit sein, im Ausschuß darüber Rechenschaft zu legen, warum nun gerade die eine und die andere Bestimmung, so wie sie getroffen ist, in das

esetz aufgenommen worden ist. Dabei wird man dann darauf hin⸗ weisen können, daß heute eine Freiheitsstrafe längst nicht mehr

ihn heute wegen seiner Unzurechnungsfähigkeit laufen lassen, und nun stürzt sich dieser Mensch mit dem Freibrief eines frei⸗ sprechenden Urteils auf die ungeschützte Menschheit. Nach dem Entwurf dagegen kann er auf Beschluß des Gerichts in eine Heil⸗ und Pflegeanstalt aufgenommen werden. Dasselbe gilt von den vermindert Zurechnungsfähigen. Betrachten Sie sich die Statistik, stellen Sie fest, welch gewaltiges Kontingent fast ein Drittel aller Strafgefangenen sich aus solchen vermindert Zurechnungs⸗ fähigen zusammensetzt!

Weiter sieht der Entwurf eine Zwangsbehandlung von Alkoholikern zur Befreiung des Verbrechers von der Trunksucht vor, die ihn entnervt und verdirbt und zu einer Gefahr für die menschliche Gesellschaft macht.

Meine fehr verehrten Damen und Herren! Das sind die wesentlichen Gesichtspunkte, auf denen sich der Allgemeine Teil des

sie müssen auch manche Vorurteile ablegen, die vielleicht in bezug auf die Zuteilung der Richter zu den verschiedenen Abteilungen Zivilrichter auf der einen, Strafrichter auf der anderen Seite noch bestehen. Selbstverständlich hat auch die Regierung auf diesem Gebiete eine große Aufgabe zu erfüllen. Sie hat für die richtige Vorbildung und Durchbildung des Straf⸗ richtertums zu sorgen, hat ihm einen Einblick in den Strafvollzug und in die Entlassenenfürsorge in ausreichender Weise zu gewähren. Eine weitere Pflicht der Regierung ist es, was außerordentlich bedeutsam ist, den Strafrichter vor den An⸗ feindungen zu schützen, die er schon in der Vergangenheit erlebt hat, und die sich vielleicht, infolge der Ausdehnung des richter⸗ lichen Ermessens, in Zukunft in verstärkter Kritik geltend machen werden. Eine Pflicht der Regierung ist es, diesem Strafrichter⸗ tum die wirkliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, das Niveau

6 % Dt. Wertbest. Anl. 28 10-1000 Doll, †. 1.12.327° 1.12 995 G 98 b 6 % do. 10 1000 D. 1.35 1.9 99eb G 98,7 b 5 Dt. Reichs⸗A. 2 7uk37 1.2.3 88b G 87,8 b G 3 % Dt. Reichssch. „K“* (Goldm.),bis 30.11.26 2 ausl. f. 100N 1.12 (906b G 90 b G 6 ½ % Dt. RNeichspost Schatz F. 1 u. 2, rz. 30 1.10 F—,— 96,7 b 6 ½8 % Preuß. Staatssch. 1.8 ritckz. 1. 3. 29 zahlb 1.1298 G 98 G cfß do. rz. 1 10,30 1.10 ,1 G 98.1 b 6 Bayer. Staat RM27 kdb. ab 1. 9. 34 1.3.9 92b G 92 b G 7 % do. Staatsschaß 1.4 rückz. 1. 4. 29 zahlb. 2.197 eb B 97 b B 7 Braunsch. Staatssch. rückz. 1. 10. 29 1.10 [96,5 G 96,5 b 7 % Lippe Staatsschatz rückz. 2. 1. 29. 1.1 [100 G 100 G 7 Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29 7 % Mecklbg. ⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27 94,5 B

Sachs. Pr. Reichsmark

Ausg. 18 unk. 33 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15. uk. 26

1.2.8 11 1.4.10.

22. 6. s 21. 5. R.⸗M. 26, rz. ab 327[8 1.4.10100 G do. 1922

99, 725 b 99,G 98 G

Ohne Zinsberechnung.

Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 13— 26, 1912 Reihe 27 38, 1914 Reihe 34—52

do. 1 Cassel. LdSkr. S. 22 -25

do. Ser. 26 do. Ser. 27. do. Ser. 28 do. Ser. 29 unk. 30 Hannoversche Prov.

Ser. 9, gek. 1. 5. 24

Oberhess. Prov20 uf. 26

do. do. 1913, 1914

Ostpreuß. Prov. Ag. 12 PommernProvA. 17 do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4 do.

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L. 19 II. A., gk. 1.2.25

L. 1920, gek. 1.11.25

. 1888. gek. 1. 1.24

. 1897,98, gk. 1.1.24 1904, 1905. gek. Merseburg 1901 Mühlhausen t. Thltr. 1919 VI

Mülhetm (Ruhr) 1909 Em. 11,13, uk. 31,35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 19¹⁹ M.⸗Gladbach11 Y, uk36 Munster v, gt. 1.10.23. do 1897 gek. 1.10.23 Nordhausen 1908

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Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30 do 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 M. gk. 31.1.24 Pforzhetm 01, 07, 10,

1912, 1920 do. 95, 05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 03 gek. 30.6.24 do. 1903% Potsdam 19 W, gk. 1.7.24 Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 09 do. 97 N 01 03, 05¹ do. 1889 3 Remschetd 00, gk. 2. 1.23¹

do. do. 02 u. 04 Mextk. Anl. 99 5 % do. do. 1906 8 5 882 Stockh. Intgs. Pfd. do. 1904 4 in .6. 1885, 86, 82 in K. do. 1904 4 % abg. do. siK1. 12. do. do. 1894 in K. 3 ½ Norw. St. 94 in Q ling.S.n.e9 4 do. 1888 in £ Kr.⸗Pf. Oest. St.⸗Schatz 14 do. do. t. Kr. 3 ½ angem. St. * 8 EI do. am. Eb.⸗A. o. ⸗Ztr. 1, eeees oe . .ohne Anrechtssch. k.¹ o. Guld. do. do. 200 ³ od. angem. Stütcke 1000 Guld. G.“ do. do. 200 Guld G* do. Kronenr. *, 11 do. kv. R. in K.“ do. do. in K. do. Silb. in fls do. Papierr. in fl ¹0 Portug. 3. Spez. 3 Rumänen 1903 ¹2 do. 13 ukv. 24 ¹⁴ do. 89 äuß. i. 16 do. 1890 in ¹6 do. do. m. Talonff. do. 1891 in ¹* 11. do. 1894 in ℳ0 :1. do. do. m. Talonsf. Z. si. K. 1.1.17

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. ie gleiche Bedeutung wie etwa im Jahre 1871 hat, daß sie nach unserer sozialen und gesellschaftlichen Gestaltung des Volkes viel schärfer wirkt als damals. Man wird bei einem Vergleich, in welchem Maß mildernde Umstände bisher zulässig waren und in welchem Maße jetzt, doch feststellen können, daß der Unterschied sonst vom Leben gilt: wo du es packst, da ist es interessant. nicht allzu groß ist. Man wird darauf hinweisen müssen, daß für (Lachen links.) Der Entwurf bringt vieles und wird wahrschein⸗ manche erleichternde Maßnahme tatsächlich in der Praxis schon lich jedem etwas bringen. Aber ich will Sie des eigenen ein Vorläufer dagewesen ist. Zum Beispiel findet die Befugnis Studiums nicht berauben. Ich bin der Meinung, daß der des Gerichts, in besonders leichten Fällen von Strafe abzusehen, Strafgesetzentwurf nicht bloß von Ihnen, den Reichstagskollegen,

in Vorbild in § 153 der Strafprozeßordnung, der bekanntlich eingehend durchgearbeitet werden soll, nein, er sollte überhaupt ein Absehen von der Strafverfolgung oder eine Einstellung des eine Art Strafrechtspostille für das deutsche Volk sein. Es steckt einmal eingeleiteten Verfahrens unter gewissen Voraussetzungen sehr viel in dem Entwurf, woran man sich belehren kann, sehr vorsieht; ein Vorläufer für den bedingten Straferlaß des Straf⸗ viel, was Einblick in desh Menschenleben gewährt. Wenn Sie gesesgbuches ist g Handhabung 88 Begnadigungsrechts der solche Studien vornehmen, werden Sie eine größere Anzahl Länder, das auf die Gerichte in weitestem Umfange delegiert neuer Tatbestände vorfinden: falsche uneidliche Aussage, Be⸗ worden ist, wo Sie verwandte Begriffe und verwandte Möglich⸗ strafung ber Volltrunkenhbeit Wahlvergehen Verletzung des

eiten finden, wie. sie im Entwurf jetzt vorliegen. Ich will in⸗ Amtsgeheimnisses Verleitung zum Selbstmord Ausnutzung der essen den Verhandlungen im Ausschuß nicht vorgreifen. Immer⸗ Abhängigkeit weiblicher Personen zum außerehelichen Verkehr und

in halte ich es für erforderlich, zur Vermeidung von Mißver⸗ 8 ; 9 ständni ei 1 FSs. E se dergleichen. Ich habe gar keine Sorge, daß Ihr Interesse bei ständnissen gleich hier eins festzustellen. Man könnte angesichts anderen, bei den politischen, bei den Sittlichkeitsdelikten, wo

be. zen. 29 egeon.; af agent za zu politische und Weltanschauungen aufeinanderprallen, nicht ganz 8 besonders groß sein wird. Vorhin wurde die Einschließungsfrage

kommen. Dem Entwurf liegt nichts ferner als etwa eine Ver⸗ 8 4 8

dees 8 8 3 n 1 die Zweikampffrage wässerung des Stra es ls et llei. von Herrn Abgeordneten Koenen erwähnt,

811“ 111616“* kommt dazu; kurz und gut, des Interessanten genug.

(Hört, Hört! links.) Die Reichsregierung ist durchaus der Meinung, 8 b daß der Staat und die Kultur unter allen Umständen wirksam Aber ich verzichte bewußt darauf, diese Themata zu vertiefen. geschützt werden müssen, und wenn wir auch ein Gesetz nicht etwa (Zuruf von den Kommunisten: Ist das die Begründung?) Die auf Jahre machen, sondern auf Jahrzehnte hinaus, so dürfen wir Begründung das wissen Sie doch ganz genau kann nicht

in einer dreiviertelstündigen Rede gegeben werden, sondern die

doch nicht an den Zeitverhältnissen vorübergehen, in denen wir

uns heute befinden. Bei der Unruhe und Ungeklärtheit unserer wollen wir in monatelanger, hoffentlich fruchtbringender Arbeit eit, bei der Aufpeitschung der Massen, bei den vielen Ver⸗ im Ausschuß geben. (Sehr richtig!) Die Regierung ist sich sehr

suchungen, die an die Jugend herangebracht werden, bei der Un⸗ wohl bewußt, daß es hier noch der eingehendsten Verhandlungen

im Ausschuß mit den Sachverständigen des Parlaments bedarf

moral und Halbmoral, die sich leider, leider in unserem Volke - 8 1 findet, bedarf es gerade jetzt des verstärkten Schutzes unserer und daß wir der Hilfe von Wissenschaft, Praxis und Presse nicht entraten können. Aber es ist nicht gut, an die Spitze dieser

deutschen Kultur und unserer deutschen Wirtschaft, die ja vor⸗

nehmlich für den deutschen Wiederaufbau verantwortlich ist, diesen monatelangen Verhandlungen gleich einen leidenschaftlichen

Wiederaufbau dem deutschen Volke schuldet. Diese deutsche Wirt⸗ Theorienstreit zu setzen oder ihn zu entfesseln. Solche Streitig⸗

chaft hat ihrerseits das allergrößte Interesse daran, in Ruhe, in keiten mögen bei den einzelnen Abschnitten im Ausschuß auf⸗ tauchen; sie find dazu da, um dort überwunden zu werden. Der

Sicherheit arbeiten zu können, in Ordnung ihre Aufgaben zu er⸗ füllen, in Stadt und in Land. Ich erwähne gerade das platte Entwurf will nicht Gegensätze schaffen oder vertiefen, sondern der Entwurf will die Gegensätze überbrücken. Wir find über⸗

Land, wo dieses Bedürfnis nach Ruhe, Sicherheit und Ordnung zeugt, daß hier nur ein Kompromiß zu guter Letzt das Ergebnis

ohl am stärksten ausgeprägt ist. (Zurufe links.) sein kann. Jeder, der an die Beratung dieses Entwurfs im

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seiner Leistungen zu heben, auch durch Standeshebung als solche, durch Sicherstellung angemessener Lebenshaltung. Das sind Pflichten der Regierungen, die noch erfüllt werden müssen, neben den Pflichten der Strafrichter, die sie selbst zu erfüllen haben.

Mit dieser Maßgabe aber, daß hier alles Nötige geschieht, glaube ich, daß das, was man dem Strafrichter hier an neuen Aufgaben gibt, nicht ein gefährliches Experiment darstellt, sondern daß es im Gegenteil ein wertvolles Mittel ist, um dieses Straf⸗ richtertum sich fortgesetzt neu bewähren zu lassen.

Die Reihenfolge, die der Herr Abgeordnete Koenen vorhin öD5. da da 1907-cg vorschlagen wollte: erst Richtervervollkommnung und dann Straf⸗ ddo gach 83 8 1gncan, 8. Rhendi 1899 Her 8 gesetzbuch, wäre ganz falsch. Beides muß gleichzeitig, in Paralle⸗ 60 b00 einscht 1 iets do. s08b6 go.5t G. do. Larderötki üin 1110 ——— do. 1801 lität erfolgen, eins nicht ohne das andere. Gebt nur dem Straf⸗ dng ghn⸗ 8 18.25 b G [17,9 b B 6 8 hoh.n 3.,8,g.17,29,58 richter die neuen Aufgaben, gebt ihm das Instrument in die .t eg fe. *) Zinsf. 8 20 ½. * 8— 18 9. do nas nek 1.neg Hand, ich bin überzeugt, daß er den rechten Gebrauch von diesen Kreisanleihen. Schwerin i. M. 1897. neuen Möglichkeiten machen wird. Genau so verhält es sich mit Anklam. Kretz 1901. 4 1.4.10% —,— S dem anderen Wunsch, den der Herr Abgeordnete Koenen aus⸗ gesprochen hat, diesen Entwurf zurückzustellen, bis alle möglichen tonv. neue Stücke 3 ¼ 1.6.127⁄ —,— —,— anderen strafrechtlichen Gesetze unter Dach und Fach gebracht l- bae

neuen Strafgesetzentwurfes aufbaut. Es ist nicht meine Aufgabe. auf den Inhalt des Besonderen Teils, auf die einzelnen Straftat⸗ bestände näher einzugehen und sie hier einzeln aufzuzählen. Stoff wäre übergenug. Von diesem Gesetzentwurf gilt das Wort, das

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6 ½8 % do. Staatssch., rz. 29 1.4 dihg 8

7 % Sachs. Staats 1 I Staas 198 7 (98,5 G do. A. 1894,1897,1900

7 % do. R. 2, ll. 1.7.30 7 98,5 G do. Ausg. 14. 7 % Thütr. Staatsanl. Rhetnprovinz 22, 23 96 G do. 1000000 e

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v. 1926 ausl. ab 1.3.30 1.3.9 7 % do. RM⸗A. 27 u. do. kleine Lit. B, fällig 1. 1.32 91.1.7 94,75 b 96 b G Sächstsche Prov. A. 8

108 Württbg. Staats⸗ 5 8 Sne- 1 at Gr. 1 IlI. 1.3.29 8 96 b o. .. Ausg. 5—

2 3 85 2 Schtesw⸗Holsi Prov. Ber nachfolgenden Wertpapieren usg. 12 fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. do. do⸗Ausg. 10 u. 11 do. do. Ausg. 9

Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. do. dvo. Ausg. 8

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Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Pfandortefe u. Schuldverschr,

deutsch. Hypoth.⸗Bk. find gem. Bekanntm. v. 26.3.26 ohn6

Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar.

(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schulde

verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften

gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1919 ausgegeben anzusehen.)

Bayerische Handelsbank Pfdbr Cer. 2, 16 63 ½ %). S. 4— 6(4 * do. Hyp. u. Wechselbl. Pfdbr. verlosb. u. Se 4 2 8 1 .14, 8e. 1868 5ℳ,4. 1.5,1 .nicht 1n do. do. m. Talon t. Z.stKi. 11.18 G. 5.6, 19. 20 u. abgestemp.*15,5 G do 1898 in 5 1.5.11 vdo. do. Ser. 23. 24 do. do. m. Talonsf. Z. iK1. 11.18]5.) da. do. 4 do. konv. in 14 1.4.10 do. 1905 in 4 1.4.10 do. 1908 in 4 1.4.10 do. 1910 in 18 1.8.9 Schwed. St.⸗A. 80 do 1886 in

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Anleihe. .1.7 9 b 9.5 b Anhau Staat 1919 . 4.10% —,— —.,— Bayern Ldsk.⸗Rent.

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8 8 H v. Hyp.⸗Bl raunschw.⸗Hannov. „Bk. 8 Pfbr Ser. 2 262114,1b G Uo. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 Dtsch. . Pfdbr. S. 1, 4-24*15.3 G do. do. do. Ser. 25 —,— do. do. Komm.⸗Obl. S. 1-3*710 6 do. do. do. Ser. 4 —,.— do do do 14 8 5 Frankf. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 142716,9 Frang. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr. Ser 438. 44, 46—52* (fr. Frankf. Hyp.⸗Kred.⸗Ver.) 16,85 b G Goth. Grdkr.⸗Bl. Pfd Abt. 2-20 *13.3 b 6 do. do. do. Abt. 21] 38.75 b 9 do. do. do. Abt. 22 0,84 b G do. do. do. Abt. 28 —.— do. do. do. Abt. 28a —,— do. do. Komm.⸗Obl. Em 1 —.— bdo. do. do. v. 1928 —.— damburger Hyp.⸗Bank Pfdbr. Ser. 141-690 (4 P). Ser. 1-190, Ser. 301 330 (8 %) *13,36 b do. do. do. Ser. 691 730 1,15 G do. do. do. Ser. 131 2430 0.35 b G Hann. Bodtr.⸗Bk. Pfd. Ser. 1-16⸗32 25 G do. do. Komm.⸗Obl. Ser. 1

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—— Spandau 09 N, 1.10.23 Z Stendal 01. gek. 1.1,24 Hadersleb. Kr. 10 ukv 4 10% —,— 1908, 8 1. 4. 4 Lauenbg. Kreis 1919.4 1.4.10% —,— Lebus Kreis E’ 10 bn Seer af 32278 †8 1 1] 8 8 do. 1922, 1928 seien. Gewiß ist das von ihm erwähnte Strafvollzugsgesetz das⸗ X C11“ VA jenige, was am engsten mit dem Strafgesetzentwurf zusammen⸗ d0. 81-99,05,gf 31.12.28 3 b n. Trier 14,1. u.2.A. ut.2 8 he Reagi b igt, daß f do. 06. 02. gek. 31.12.28¹ Aachen 22 A. 28 u. 248] 1.6.12⁄ —,— do 1919 unk 30 hängt. Die Regierung hat aber doch schon gezeigt, daß sie da Hambg. Staats⸗Rente do. 17, 21 Ausg. 22⁄4 1.5.11 —,— Viersen 1904. at. 2.1.24 1 ihre Pflicht erfüllen will. Der Strafvollzugsgesetzentwurf befindet do. aniort St. ⸗1.1154 ö““ Wiesbad 19090 1Rus⸗ sich augenblicklich beim Reichsrat, er wird demnächst an den Reichs⸗ do do II Aschaffenburg. 1901]4 1.6.127 —,— 8 aabe. rüch 1081 8 - 46 F. 9 . Barmen 07. rz. 41 40 1.2. b do. 1920 1. Ausg. tag gelangen, und zwar, wie ich glaube, früher, als der Ausschuß do. do. 500 000 ℳ4 1.1.7 0.,02805 6 da 1904,95. ge1.1.3.24 69 versch. 21 2. Ag. gek. 1.10.24 .. do. do. St.⸗Anl. 1900 17 Berlin 19298 †* 1 o. St.⸗R.04 f. 1 1 8 get. 1. 7. 24 wurf beginnen wird. Auch das Einführungsgesetz über straf⸗ 11, 13 rz. 53, 14 tz. 55 —,— do. 1919 unk. 30„¼ 1.3.9 Wilmersd. (Bln.) 1913 do do 18898 8 n do. 1887,91, 998,99, 04 do.] —.,— do. 1920 unk. 314 1.4.1 Schwetz. Eidg. 12 prozessuale Verhältnisse wird noch rechtzeitig vorgelegt werden. do. 1886. 97. 1502 Sar ee . ir 8 Es wäre aber ein schwerer Fehler, nun solche Fragen, etwa die V 8 —e 1022 Ausg. 2* 11.10 Deutsche Pfandbrtefe. Türt. Adm.⸗Anl. vielumstrittene Frage der Gerichtsorganisation, von der der Herr (Die durch— gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach do. Bad E.⸗A 1 Württemba. R. 36.42 1 ee 1898 3 1.4.10 den von den Landschaften gemachten Mitteilungen do eons. A. 1890 1904, S. 1 1.4.10 e 8 . 1 ; ; 3 do. uf. 1903, 06 Strafgesetzbuchentwurf hintanzusetzen. Darin kann ich nur den Preußische Rentenbriefe. 166“ Fete g Türten Anl. 1908 bewußten Versuch sehen, die ganze Reform auf den Nimmerleins⸗ Gekündtgte und ungeründigte Stücke, Berl. Stadtsynode 99, F“ do. 1908 3 * 1 verloste und unverloste Stücke. 1908, 12, gek. 1. 7.2474] 1.1.7 *3 ½ % Calenberg. Kred. Ser. 0 do. Zollobl. 11 S.) tag hinauszuschieben. Und wenn wir nach dem Rezept des Herrn 4,3 ¼% Brandenb., agst. b. 31.12.17715, 75 b —,— „F (get. 1. 10. 23, 1. 4. 24 9 AS 8 9 ; 8 4,8 ½th do. pater ausgegeben —., 1908, gek. 1. 7. 24 aX] 1.1.7 *3 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue 18b. Abgeordneten Koenen verfahren wollten, wenn wir etwa erst noch See gea ld . ve wehn 4, 35½, 3% ur⸗ u. Neumärt do. do. 1918 die Strafprozeßordnung oder das Gerichtsverfassungsgesetz vor⸗ 4,3 do. später ausgegeben —,— Breslau 1905 V 1909 42do 8 1914 nehmen wollten, wer gibt uns denn die Gewähr dafür, ob nicht 128 do später ausgegeben —— Charlottenburg 06, 12 11“ 8 2ochf G. 8 G g 4 % Lauenburger.agst. b. 31.12.17% —,— bt., 19 versch. 4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentra 8 8 dann derselbe Herr Abgeordnete Koenen oder einer seiner Nach⸗ be Keiesasssaebkr 11““ 8 8 do St.⸗Ae. 1910 folger auftreten und sagen wird: „Ja, wie ist das möglich, Ihr

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Offenbach Kreis 191914 % . Stolp t. Pomm. 4. . Weimar 1888,gk. 1.1.24 8 do. do. 1919 B kleine 4 ¼ 1.1.77 —,— . do. 1911 1914˙4 versch. —,— Rei 8 2 üj 1.1.7 do. 18 Ag. 19 L. u. II., des Reichstags mit den Verhandlungen über den Strafgesetzent⸗ do. 07,08,09 Ser. 12, Zinsf. 6— 18 % bo. do. 19061. 4 Sächs. Mk.⸗A. 23, uk. 26 1 —,— 1890 1.4.10 do. do. Ser. 2 Abgeordnete Koenen gesprochen hat, erst aufzurollen und den als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.! do do 1899, 1904. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. do. 19142 4,3 %% Hess.⸗Nass., agst. b. 31.12.17¼ —,— do 1891 [3 ½— 1.1.7 eeckungsbesch. bts 31.12.17 do. ron. Kente⸗

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4, 3 Lomm. auggest. b. 31 12.1715,95 b 1.1.7 Nr. 1 484 620 do St⸗R. 97 inK.“ 2 2 0. . . 8 wollt jetzt die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungs⸗

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4.,3 86 do. später ausgegeben —2,— 1920 1.4.10 4, 3 ½, 8 % landschaftl. Zentral. do. Gold⸗A. . d 4, 3 %7h Posensche, agst. b. 81.12.17¼ —.— Coburg 1902 4 1.1.7 *4, 38½, 3 Ostpreußische N aus⸗ 8 9 5 v. J7[ 20 5 b G Leipziger Hypoth.⸗Bank sdöbr. gesetz machen? Gebt uns erst das Strafgesetz! Wir werden die 1 do. öö —— Foedns i805 N 19138 28* VE“ I e †. „Ser. 568,9 wen 57189b 8 8 „3 Preußische Ost⸗ u. West⸗ armstadt. 1.8. „3 ½, reußische F de. . 8 8 —. DSDas ist der Grundgedanke, von dem sich die Regierung hat anderen Gesetze zurückstellen müssen, bis das Strafgesetzbuch vor⸗ 11“] 2nsgeh.0.1.12 n 115. 1110, 20,veric. 4 bes. nhdlcssit ene Mechh. Ouden Wec cvi Bfdbe eeg . . 2 2 2 . . . 8 . 2 . A . 2 „8 . er au n au 1896, gk. 1. 7. .1. . 8 ommersche. 2 . . . . . 3 3 28s leiten lassen, und es ist notwendig, daß er auch bei den weiteren Ausschuß wie bei der zweiten und dritten Lesung im Plenum gelegt ist!“ Die Regierung läßt keinen Zweifel darüber, daß v8nnd aafecbgnrr Lencse.aleu.--1a. 1,15 gestent bis 31. 128. 17.... 1S8 0 ,nen. * 8. Pr. 81—8; u. 50, vo. da Fomm.⸗⸗Obl Ser 1rse Verhandlungen festgehalten wird. Im übrigen bringt der Ent⸗ herangeht, muß sich von vornherein darüber klar sein, daß auf sie sich solchen Verzögerungsversuchen gegenüber in entschiedener 2*h do. später ausgegeben gishe 4. 8⅛, 3 Pommersche.. mit neuen Bogen der Caifse⸗Commune. Meckl⸗Str. Hyp.⸗B. Pf. Ger. 1.4717,65 wurf selbst an den verschiedensten anderen Stellen genan die⸗ dem politischen und weltanschaulichen Gebiet tatsächlich ein Kampfftellung befindet. 8 8