1927 / 146 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jun 1927 18:00:01 GMT) scan diff

kassen“ und bringt damit einen neuen Begriff in die soziale Gesetz⸗ gebung hinein. Die Bestimmungen sollen am 1. Oktober 1927 in Kraft treten. Weiter wurde eine Entschließung der Regierungs⸗ vorgelegt, die die Reichsregierung ersucht, auch aus er neuen Vorschläge über den dahin zu wirken, da die Krankenkassen an Beiträgen nur soviel erheben, als der wirk⸗ liche nach den Grundsätzen strengster Sparsamkeit bemessene Be⸗ darf erfordert. Die Beschlußfassung darüber wurde zurückgestellt. Abg. Frhr. von Stauffenberg (D. Nat.) kritisierte bei dieser Gelegenheit das Geschäftsgebaren mancher sozialistischen Orts⸗ krankenkassen, die für den Bau luxuriöser und übermäßig kost⸗ spieliger Verwaltungsbauten unverhältnismäßig hohe Summen aufwendeten und auch auf anderen Gebieten der Verwaltungs⸗ praxis offenbar den Geboten strengster Sparsamkeit zuwider⸗ handelten. Die Vertreter der Sozialdemokraten wiesen diese Vor⸗ würfe entschieden zurück. Von der Reichsregierung wurde ange⸗ kündigt, daß das Arbeitsministerium die Ergebnisse der bereits hierüber begonnenen Untersuchungen dem Ausschuß mitteilen werde.

Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde gestern in zweiter Lefung der Gesetzentwurf über die Verzinsung auf⸗ gewerteter Hypotheken und ihre Umwandlung in Grundschulden weiter beraten. In den Artikel I1I des Gesetzes, der die das formelle und materielle Grundbuchrecht betreffenden Fragen behandelt, wurden nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger folgende Paragraphen ein⸗ gefügt: § 14a. 1. In den Fällen des § 10 Abs. 1 Ziff. 5 des Aufwertungsgesetzes und bei Gutsüberlassungsverträgen 10 Abs. 1 Ziffer 2 des Aufwertungsgesetzes) kann die Auf⸗ wertungsstelle auf Antrag den Aufwertungsbetrag im Jahre 1921 begründeter Forderungen auf über 100 vH des Gold⸗ markbetrags festsetzen, wenn dieses zur Vermeidung einer groben Un⸗ billigkeit erforderlich ist. Hierbei darf der Satz von 400 vH des Goldmarkbetrags und, wenn die Forderung nach dem 30 September 1921 begründet ist, der Satz von 600 vH des Goldmarkbetrags nicht überschritten werden. Der Antrag kann bei der Aufwertungsstelle nur bis zum 1. Okrober 1927 gestellt werden. 2. In den Fällen der §§ 203, 204, 206, 207 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Antrag noch bis zum Ablauf eines Monats nach Fortfall des Hindernisses gestellt werden. § 14 b. 1. Weist der Gläubiger nach, daß ohne sein Verschulden die Anmeldung des Anspruchs auf Aufwertung der durch Hypothek gesicherten Forderung gemäß § 16 des Aufwertungs⸗ gesetes bis zum 1. Januar 1926 bei der Aufwertungsstelle unter⸗ blieven ist, so ist auf Antrag von der Autfwertungsstelle die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, wenn der Gläubiger die Anmeldung der Forderung bis zum 1. Oktober 1927 nachholt. Die Vorschriften der §§ 74, 75 des Aufwertungsgesetzes finden Anwendung. 2. Eine Aufwertung der⸗Hypothek findet in diesem Falle nicht statt. 3. Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt so kann eine Abweichung von dem normalen Höchstsatz 12 des Aufwertungsgesetzes) noch innerhalb eines Monats seit Rechts⸗ kraft des Beschlusses beantragt werden. In den Fällen der §§ 203, 204, 206, 207 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Antrag noch bis zum Ablauf eines Monats nach Fortfall des Hindernisses gestellt werden. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Der Reichstagsausschuß für Volkswirtschaft beriet in seiner gestrigen Sitzung unter dem Vorsitz des Abg. Simon⸗Franken (Soz.) zunächst eine Entschließung Müller⸗Franken (Soz.) und Genossen zum Haushalt des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums für 1927, betreffend baldmöglichste Vorlage eines Gesetzentwurfs über Verpflichtung der Unternehmungen zur wahr⸗ heitsgemäßen Auskunft auf produktionsstatistische Fragen des Statistischen Reichsamts. Veorsitzender Abg. Simon begründete diesen Antrag eingehend. Abg. Koenen (Komm.) begründete den Teil des Antrags seiner Partei, der die Durchführung der Produktionsstatistik fordert. Regierungs⸗ seitig wurde, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zusolge, mitgeteilt, daß das Steatistische Reichsamt die Produktionsstatistik für 50 Branchen dauernd wieder aufgenommen habe und daß es diese Aufnahme noch erweitere und auf andere Branchen ausdehnen wolle. Für Deutschland sei bei diesen Erhebungen bisher das Ziel gewesen, eine Unterlage für die Handelsvertragsverhandlungen zu gewinnen. Vernachlässigt hätten wir bisher das amerikanische Ziel dieser Statistik, neben der Brutto⸗ produktion auch die Nettoproduktion festzustellen. Als Drittes komme wohl die Gewinnung von Material für die Konjunkturforschung hinzu. Diese Fragen und ihre Schwierigkeiten müßten erst genauer geprüft werden, ehe man zu einem produktionsstatistischen Gesetz schreite. Produktionsstatistik müsse natürlich gemacht werden, und sie solle erweitert werden. Ein anderer Regierungsvertreter wies darauf hin, daß eine Auskunftspflicht bei Statistiken des Reichs bereits gesetzlich vorgeschrieben sei. Vorsitzender Abg. Simon (Soz.) erwiderte, er habe den entsprechenden Antrag gerade mit Rücksicht auf die Klagen von Vertretern des reichsstatisti⸗ schen Amts über die Schwierigkeiten gestellt, die ihm bei produktionsstatistischen Erhebungen bereitet worden seien. Darauf entspann sich eine kurze Geschäftsordnungsdebatte, in deren Verlauf beschlossen wurde, die Frage der Produkttonsstatistik vorläufig bis zur Vorlage weiteren Materials zu vertagen. Abg. Koenen (Komm.) begründete nunmehr den Teil des kommunistischen Antrags, der die Regierung ersucht, dem Statistischen Reichsamt den Auftrag zu erteilen, eine Erwerblosenstatistik der Unterstützten und Aus⸗ gesteuerten sowie ihre Gliederung nach Beruf, Geschlecht, Alter und Dauer ihrer Erwerbslosigkeit einzuleiten und durchzuführen. Die Erhebung soll laufend sein. Regierungsseitig wurde erklärt, daß das Statistische Reichsamt sich bemühe, die Erwerbslosenstatistik dauernd zu verbessern. Dadurch sei dem Antrage des Vorredners schon im wesentlichen entsprochen. Der Regierungsvertreter gab im einzelnen Auskunft über die Art der Erhebungen. Ihre Mängel würden auszumerzen gesucht. Darauf wurde auch diese Frage vertagt. Zu der weiteren Beratung, deren Zeitpunkt mit dem Statistischen Reichsamt vereinbart werden soll, sollen noch weitere Vertreter dieses Amts hinzugezogen werden.

Der Aeltestenrat des Preußischen Landtags beriet gestern erneut über die Geschäftslage. Der Landtag soll nach den getroffenen Vereinbarungen bereits Freitag, den 1. Juli, in die Sommerferien gehen. Am 2. Juli soll die Magdeburger Theater⸗ ausstellung und am 4. Juli die Ausstellung „Musik im Leben der Völker“ in Frankfurt a. M. besucht werden. Die Landgemeinde⸗ ordnung und Städteordnung soll vor der Pause nicht mehr behandelt werden. Diese Entwürfe sollen erst im Herbst zur weiteren Beratung gestellt werden. Für Dienstag nächster Woche steht die zweite Lesung des Elektrogesetzes an, mit dem sich heute und Montag zuvor der Hauptausschuß beschäftigen wird. An diesen Tagen sollen, wie bereits beschlossen war, Plenarsitzungen nicht statt⸗ 53inden. Am Dienstag stehen ferner die Unterelbegesetze und das o zur dritten Beratung. Die Abstimmung zu diesen Gesetzen soll am Mittwoch stattfinden. Bis Freitag nächster Woche soll dann vor allem noch das Elektrogesetz verabschiedet werden. Ferner wird der Landtag die Entscheidung über den Beschluß des Hauptausschusses wegen einer Hilfsaktion für die durch die Sturm⸗ katastrophe in Ostfriesland (Lingen) Geschädigten treffen. Die zweite und dritte Beratung des Entwurfs über das Oberlandesgericht in Beuthen soll gleichfalls erst im Herbst vorgenommen werden.

Der Landwirtschaftsausschußdes Preußischen Landtags nahm in seiner Sitzung am 23. Juni die Anträge des Unterausschusses für Fischereiangelegenheiten an, welche bezwecken, das Fischereiwesen durch technische und zollpolitische Maßnahmen mehr als bisher zu fördern. Dagegen wurden die Anträge des Unterausschusses zur Förderung der landwirtschaftlich en Produktion vorläufig zrückgestellt, Öum den Parteien Gelegenheit zu geben, zu den Abänderungsanträgen der Deutsch⸗ nationalen Partei Stellung zu nehmen. Die Beratung des Ent⸗

e Umgestaltung der Landwirtschafts⸗ bhafte Ausspr l 5

89

Buenos⸗Aires 1

die Ablehnung des sozialdemokratischen Antrags zur Folge hatte, welcher eine Umgestaltung der Landwirtschaftskammern sowie der preußischen Hauptlandwirtschaftskammern im Sinne der Beschlüsse des vorläufigen Reichswirtschaftsrats vom Jahre 1922 forderte. An⸗ genommen wurden zwei Entschließungsanträge Biester (Wirtsch. Vgg.) und Stendel (D. Vp.), die die Staatsregierung auffordern, Unterlagen zu beschaffen und in eine Prüfung des Materials mit Hilfe der Landwirtschaftskammer einzutreten, inwieweit die Arbeit⸗ nehmer an den Landwirtschaftskammern zu beteiligen seien. Gleich⸗ falls angenommen wurde ein Evpentualantrag der Sozial⸗ demotratie, der das Staatsministerium ersucht, die Beteiligung der Arbeitnehmer in den Landwirtschaftskammern herbeizuführen. Zum Schluß wurde auch eine Reihe von Anträgen über Hochwasser⸗ schäden und Flußregulierungen mit ihren Folgeerscheinungen ein⸗ stimmig angenommen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist

vom Schlacht⸗ und Viehhofe in Zwickau i. Sa. am 23. Juni 1927 amtlich gemeldet worden.

Telegraphische Auszahlung.

25. Juni Geld Brief

.,786 1,790 4,213 4.221 2,000 2,004 21,00 21,04

2,185 2,189 20,476 20,516 4,2155 4,2235 0,4962 0,4982. 4,176 4.184

168,93 169,27 5,694 5,706

58,545 58,665 73,45 73,59 81,71 81,87 10,612 10,632 24,49 24,53 7,410 7,424 112,72 112,94

20,73 20,77 109,09 109,31 16,50 16,54 12,489 12,509 81,135 81,295 3,049 3,055 71,13 71,27

112,97 113,19 59,31 59,43

——

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

24. Juni Geld Brief 1,785 1,789 4,213 4,221 1,993 1,997

21,00 21,04 2,183 2,187

20,473 20,513 4,216 4,224 0,4958 0,4978 4,176 4,184

168,92 169,26 5,694 5,706

58,56 58,68 73,45 73,59 81,65 81,81 10,612 10,632 24,15 24,19 7,415 7,429 112,72 112,94

20,78 20,82 109,19 109,41 16,505 16,545 12,489 12,501 81,14 81,30 3,044 3,050 71,50 71,64

112,97 113,19 59,29 59,41

1 Pap.⸗Pes. Canada 1 kanad. § Japan. 1 Pen Kairo l ͤgypt. Pfd. Konstantinopel 1 türk. 2. London 1 £ New YVork 18 Rio de Janeiro 1 Milreis Uruguay .1 Goldpeso

Amsterdam⸗

Rotterdam 100 Gulden Athen 100 Drachm. Brüssel u. Ant⸗

100 Belga 100 Pengö

werpen.. 100 Gulden

Budapest.. 100 finnl.

Danzig..

Helsingfors 8

8 100 Lire 100 Dinar

talien Jugoslawien.. 100 Kr. 100 Escudo

Fhenbagen

Lissabon und 100 Kr. 100 Frcs.

Oporto.. 100 Kr.

Oslo.. aris . 0 ˙2 100 Fres. 100 Leva

Eö“ . Schweiz.. . 100 Peseten 100 Kr.

Sofia. 100 Schilling

.2 22

Spanien.. Stockholm und Gothenburg.

24. Juni Geld Brief 20,537 20,617

4,245 4265 4,201 4,221

4,189 4,209 1,762 1,782

25. Juni Geld Brief Sovereigns.. e 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. 4,245 4,265

4,20 4,22

Amerikanische: 1000 5 Doll. 4,188 4,208 0,485 0,505

2 und 1 Doll. 20,445 20,525

Argentinische.

Brasilianische. 20,435 20,515 58,485 58,725

Canadische..

Englische: große 11247 112,93 81,44 81,76

1 £ u. darunter Türkischa.. 12e8,, I

10,562 10,602 16,57 16,63 168,66 169,34

Bulgarische. 24,50 24,60

Dänische..

Danziger.. 108,88 109,32 59,38 59,62

20,432 20,512 20,429 20,509 2,17 2,19

58,50 58,74

112,47 112,93 81,42 81,74 10,562 10,602 16,55 16,61

168,61 169,29

24,17 24,27 7,38 7,40 109,03 109,47 59,37 59,61

. 100 Gulden . 100 finnl. .100 Fres.

Finnische.. Französische olländische. 100 talienische: über 10 Lire“*) 100 Lire Jugoflawische. 100 Dinar Norwegische. 100 Kr. Oesterreichische 100 Schilling Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer.. Spanische.. Aschecho⸗slow. 5000

ulden

2,535 113,20 81,46 71,37

12,51 12,55 73,52

2,51 2,50 112,72 81,13 71,40

12,457 12,49 73,22

2,53 2,52 113,18 81,45 71,70

12,517 12,55 73,52

100 Lei

100 Lei

100 Kr. 100 Frcs. 100 Peseten

100 Kr. 1000 Kr. u. dar. 100 Kr. 12,49 Ungarische. 100 Pengö 73,22

*) 500 Lire und darunter fehlen.

2,515 112,74 81,14 71,07

12,45

Paris, 23. Juni. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Frankreich vom 23. Juni (in Klammern Zu⸗ und Ab⸗ nahme im Vergleich zu dem Stande am 16. Juni) in Francs: Gold in den Kassen 3 682 507 000 (unverändert), Gold im Ausland 1 864 320 000*) (unverändert) Barvorrat in Silber 344 544 000 (unverändert), Guthaben im Ausland 49 997 000 (Abn. 1 433 000), vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 1 829 213 000 (Zun. 195 655 000), Vorschüsse auf Wertpapiere 1 653 427 000 (Abn. 33 321 000), Vorschüsse an den Staat 26 650 000 000 (Abn. 300 000 000), Vorschüsse an Verbündete 5 732 000 000 (Zun. 6 000 000) Noten⸗ umlauf 52 107 332 000 (Abn. 274 107 000), Schatzguthaben 298 904 000 (Zun. 174 262 000), Privatauthaben 12 678 678 000 (Zun. 675 918 000). *) davon freies Gold 462 771 000, sonstiges 1 401 549 000.

Warschau, 23. Juni. (W. T. B.) Ausweis der Polni⸗ schen Bank vom 10. Juni (in 1000 Zloty): Goldbestand 161 188, Guthaben im Ausland 231 732, Wechselbestand 389 888. Lombarddarlehen 16 416, Zinslose Darlehen 20 720, Note 694 327, Depositengelder 257 224.

1

Der Verbraucherpreis für guten gerösteten Kaffee wurde laut Meldung des „W. T. B.“ vom Verein der Kaffee⸗ großröster und ⸗händler, Sitz Hamburg, am 24. d. M. für gute Sorten mit 2,50 bis 3,50 ℳ, für feinste Sorten bis 4,50 für ein Pfund je nach Herkunft notiert. 8

Kurse der Federal⸗Reserve⸗Bank, New York, vom 6. Juni 1927

1 ½ = RM 4,221 190

1 E = RM 20,498 945

1 = RM 0,165 471

1 Belga = RM 0,586 323

1 Lira it. = RM 0,235 120

vom 7. Juni 1927: 8 0,2369 1 8 RM 4,221 190 Pfrc 6,076 946 1 £ = RM 20,499 367 Belgas 1,715 020 1 Pfre = RM 0,165 471 RM 1,005 556 1 Belga = RM 0,586 323 GM 20,386 095 1 Lira, it. = RM 0,233 010

vom 8. Juni 1927: 1 § = RM 4,221 190 1 £ = RM 20,498 100 1 Pfre = RM 0,165 41 1 Belga = RM 0,586 323 1 Lira, it. = RM 0,232 165

RM = 3 0,2369 GM = Pfrce 6,076 946 GM = Belgas 1,715 020 GM = RM 1,005 556 £ = GM 20,385 675

RM GM GM GM ½ =

RM GM GM GM

§ 0,2369 frc 6,076 946 Zelgas 1,715 020 = RM 1,005 556 GM 20,384 836

vom 9. Juni 1927:

1 § = NM 4,221 190

1 £ = RM 20,500 633

Belgas 1,715 02 1 Pfrc = RM 0,165 471

RM 1,005 556 1 Belga = RM 0,586 323

M 20,387 34 1 Lira, it. = RM 0,232 165

vom 10. Juni 1927: .

1 § = RM 4,221 190

1 £ = RM 20,500 211 Belgas 1,715 020 1 Pfre = RM 0,165 471 RM 1,005 556 1 Belga = RM 0,586 323

GM 20,386 935 1 Lira, it. = RM 0,233 010

vom 11. Juni 1927: 1 § = NM 4,221 190 1 £ = RM 20,499 789 . 1 Pfrec = RM 0,165 471 RM 1,005 556 1 Belga = RM 0,586 323 £ = GM 20,386 515 1 Lira, it. = M 0,232 588

Wochendurchschnittskurse für die Woche, endend am 11. Juni 1927: § 0,2369 1 § = RM 4,221 190 Pfrc 6,076 946 1 £ = RM 20,499 508 Belgas 1,715 020 1 Pfre = RM 0,165 471 RM 1,005 556 1 Belga = RM 0,586 323 1 £ = GM 20,386 235 1 Lira, it. = RM 0,233 010

§ 0,2369 fre 6,076 946

5 0,2369 = Pfre 6,076 946

§ 0,2369 Pfre 6,076 946 Belgas 1,715 020

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 24. Juni 1927: Ruhrrevier: Gestellt: 25 207 Wagen, nicht gestellt Wagen. 1—

Die Kehe tcehhat e 6. der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut erliner Meldung des „W. T. B.“ am 24. Juni auf 122,00 (am 23. Juni auf 122,00 ℳ) für 100 kg.

Berlin, 24. Juni. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebens⸗ mitteleinzelhandels für den Zentner frei Haus Berlin gegen Kassazahlung bei Empfang der Ware. Original⸗ packungen.] Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sach⸗ verständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, lose 22,50 bis 25,25 ℳ, Gersten⸗ rrütze, lose 20,50 bis 21,25 ℳ, Haferflocken, lose 25,50 bis 88,0 ℳ, Hafergrütze, lose 26,50 bis 27,00 ℳ, Roggenmehl 0/1 20,50 bis 21,50 ℳ, Weizengrieß 25,00 bis 26,00 ℳ, Hartgrieß 27,00 bis 28,00 ℳ, 70 % Weizenmehl 20,25 bis 22,50 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 23,25 bis 31,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 35,50 bis 38,00 ℳ, Speiseerbsen, kleine 19,50 bis 21,00 ℳ, Bohnen, weiße, kleine 13,50 bis 15,00 ℳ, Langbohnen, handverl., ausl. 20,50 bis 23,00 ℳ, Linsen, kleine 21,00 bis 23,00 ℳ, Linsen, mittel 24,00 bis 30,00 ℳ, Linsen, große 30,00 bis 36,50 ℳ, Kartoffelmehl 29,50 bis 34,00 ℳ, Makkaroni, Hartgrießware 50,50 bis 63,50 ℳ, Mehlschnittnudeln 33,00 bis 35,00 ℳ, Eiernudeln 48,00 bis 72,00 ℳ, Bruchreis 17,75 bis 19,00 ℳ, Rangoon⸗Reis 19,75 bis 20,25 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 21,50 bis 33,00 ℳ, Tafelreis, Java 33,00 bis Rin aäpfel, amerikan. 60,00 bis 80,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 33,00 bis 34,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 30,00 bis 31,00 ℳ, entsteinte Pflaumen in Originalkisten⸗ packungen 48,00 bis 49,00 ℳ, Kalif. Pflaumen 40/50 in Original⸗ kistenpackungen 47,00 bis 48,00 ℳ, Rosinen Caraburnu ¼ Kisten 57,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu ¼l Kisten 69,00 bis 90,00 ℳ, Korinthen choice 56,50 bis 58,50 ℳ, Mandeln, süße Bari 178,00 bis 220,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 190,00 bis 225,00 ℳ, Zimt (Kassia) 125,00 bis 135,00 ℳ, Kümmel, holl. 47,00 bis 50,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 190,00 bis 202,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 272,00 bis 305,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 176,00 bis 210,00 ℳ, Rohkaffee, 205,00 bis 310,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil 225,00 bis 270,00 ℳ, Röstkaffee, Zentral⸗ amerika 270,00 bis 400,00 ℳ, Röstgetreide, lose 20,00 bis 22,50 ℳ, Kakao, stark entölt 80,00 bis 100,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 110,00 bis 130,00 ℳ, Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 405,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 412,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker, Melis 34,00 bis 36,00 ℳ, Inlandszucker, Raffinade 35,50 bis 38,50 ℳ, Zucker, Würfel 40,25 bis 41,00 ℳ, Kunsthonig 37,00 bis 38,00 ℳ, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 26,50 bis 37,50 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 19,00 bis 22,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 83,00 bis 90,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 40,00 bis 41,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus, in Eimern 35,00 bis 42,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 3,40 bis 3,90 ℳ, Steinsalz in Packungen 4,50 bis 6,00 ℳ, Siedesalz in Säcken 5,00 bis 5,20 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,60 bis 7,50 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 75,50 bis 78,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 75,75 bis 78,50 ℳ, Purelard in Tierces 74,50 bis 77,50 ℳ,

urelard in Kisten 74,50 bis 77,50 ℳ, Speisetalg, gepackt 57,00 bis 0,00 ℳ, Margarine, Handelsware I 69,00 ℳ, II 63,00 bis 66,00 ℳ, Margarine, Spezialware I 82,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ, Molkereibutter la in Fässern 173,00 bis 176,00 ℳ, Molkereibutter 1a in Packungen 178,00 bis 183,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Fässern 168,00 bis 172,00 ℳ, Molkereibutter II a in öG 174,00 bis 178,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 181,00 is 186,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen 187,00 bis 192,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 56,00 bis 58,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10 12/14 —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 55,00 bis 70,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 40,00 bis 45,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 95,00 bis 102,00 ℳ, echter Holländer 40 % 80,00 bis 85,00 ℳ, echter Edamer 40 % 80,00 bis 85,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 145,00 bis 155,00 ℳ, ungez. Kondens⸗ milch 48/16 25,25 bis 26,25 ℳ, gez. Kondensmilch 48/14 31,00 bis 33,00 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 68,00 bis 75,00 ℳ.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. 8

Devisen. 1 Danzig, 24. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,69 G., 57,83 B. Amerikanische Noten (5⸗bis 100⸗Stücke) 5,14,55 G., 5,15,83 B. Schecks: London 25,06 G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty⸗Auszahlung 57,57 G., 57,71 B., Berlin telegraphische 2 szahlung 100 Reichsmarknoten 122,197 G., 122,50098 B.

en. 2

43,50 ℳ,

in Oldenburg

Aufenthalts,

um Deutschen Reichs

Zweite Beilage

Berlin, So

1. Unlerluchungssachen. 2. Aufgebote,

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

e erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Offentli

1,05 Reichsmark.

cher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

111“

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

nnabend, den 25. Funi

1927

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zusteslungen u. bergl.

[29891] Oeffentliche Zustellung.

Der Altbesitzer Johann Czepluch in Camionken, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kanoldt in Lyck, klagt gegen den Rentengutsbesitzer Richard Czepluch, früher in Antonowen, Kreis Lötzen, unter der Behauptung, daß dem Kläger ein Anspruch auf 2250 Reichs⸗ mark Restkaufgeld aus dem Verkaufe des Grundstücks Antonowen Blatt 11 fusteht, mit dem Antrage, den Beklagten ostenpflichtig zu verurteilen, die Ein⸗ tragung einer Sicherungshypothek in Höhe von 2250 RM für den Kläger und dessen gütergemeinschaftliche Ehefrau, Katharina geb. Hering, in Antonowen in das Grundbuch von Antonowen Blatt 11 mit der Maßgabe zu be⸗ willigen und zu beantragen, daß die Se aus der Sicherungshypothek bei einem Verkauf des Grundstücks vor dem Tode des Klägers und dessen ge⸗ nannter Ehefrau innerhalb eines Monats nach Abschluß des Kaufvertrags auf Verlangen der Gläubiger zu zahlen ist und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Lyck auf den 22. September 1927, vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung. sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten lassen.

Lyck, den 21. Juni 1927. 1

8 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts

[29892] Oeffentliche Zustellung. Landwirtschaftliche Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) A. G. in Berlin, Potsdamer Straße 27/III, Klägerin, vertreten durch R.⸗A. Dr. Zottmaier in München, klagt gegen Egon Hlrich, Konsul a. D. München, zurzeit zunbekannten Aufent⸗

vertreten zu

und

tvage: 1.

und Gutsbesitzer in

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Oldenburg auf den 1. No⸗ vember 1927, vormittags 9 % Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Oldenburg, den 21. Juni 1927. Landgericht.

8

ö

[30390] Oeffentliche Zustellung.

Die Langenfelder Bezugs⸗ & Absatz⸗ genossenschaft, e. G. m. b. H. in Mon⸗ eim, vertreten durch den Vorstand, Prozeßbebollmächtigtere Rechtsanwalt Opladen, klagt gegen den Gutspächter Bernh. Rose, früher in Langenfeld, Altjudenhof, jetziger Auf⸗ enthalt unbekannt, wegen Forderung, mit dem Antrag, den Beklagten durch evtl. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil kostenfällig zu ver⸗ urteilen, an die Klägerin einen Betrag von 314,68 RM. (Sreihundertvierzehn Reichsmark 68 Pfg.) nebst 8 % Zinsen seit dem 15. 2. 1927 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Opladen auf den 30. Juni 1927, vormittags 10 Uhr, geladen. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[29903]/ ꝑOeffentliche Zustellung.

Die Firma Posh. Jülich & Sohn, In e. u. Christ. Jülich in Schle⸗ busch⸗Manfort, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bosserhoff in Wies⸗ dorf (Niederrhein), klagt gegen die Ehe⸗ leute Dreher Heinrich Albersmeyer rau, Gerkrud geb. 18 verw. Steckel, früher in Wiesdorf⸗Manfort, Manforter Straße 181, unter der Be⸗ hauptung, daß die beklagten Ehelente für im Jahre 1925 bzw. 1926 ge⸗ lieferte Waren n. den Betrag von 229,32 RM verschulden, mit dem An⸗ die Beklagten Ffestenpfiiceig

u verurteilen, an die Klägerin 229, Reichsmark nebst 2 % Zinsen über den jeweiligen Reichsbankdiskontsatz seit dem 1. Januar 1925 sowie für Kosten 39,74 Reichsmark zu zahlen, 2. das Urteil er⸗ gegen Sicherheits⸗

leistung für vorläufig vollstreckbar zu

halts, Beklagten nicht verteten, wegen

Darlehensforderung mit dem Antrage zu erkennen: I. Der Beklagte ist schuldig, an die Klägerin 780,83 RM nebst 2 % über Reichsbankdiskont

28. Dezember 1926 und aus 780,83 RM vom 29. Dezember 1926 ab zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreck⸗ bar. Die Klägerin ladet den Beklagten zur. mündlichen Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts München I auf Donnerstag, den 6. Oktober 1927, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung,

einen bei diesem Gerichte zugelassenen

Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekanntgemacht. Mlünchen, den 21. Juni 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. I.

[29902]

Der Kaufamxnn Wilhelm Soetbeer in Neuhaus (Elbe), vertreten durch den Prozeßagenten Heinisch, daselbst, klagt segen den Töpfermeister Otto Müller i Dellien, jetzt in Berlin, nähere Adresse unbekannt, unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte dem Kläger den Betrag von 36 RM für käuflich ge⸗ lieferte Kohlen schulde, mit dem 9- trage, auf kostenpflichtige Verurteilun⸗

des Beklagten zur Zahlung von 36 R

nebst 12 % Zinsen seit dem 1. Januar 1927 ab. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor

das Amtsgericht Neuhaus (Elbe) auf den 10. August 1927, vormittags

10 Uhr, geladen. Neuhaus (Elbe), 20. Juni 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

129894] Oeffentliche Zustellun

Die Oldenburgische Spar⸗K Feihbank b Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wisser, Dr. Dettmers und Dr. Schauenburg in Oldenburg, klag

t Peßen den Rittergutsbesitzer Friedrich N Wilhelm Grassau, zurzeit unbekannten tigten vertreten zu lassen. Zum em Antrag, auf der öffentlichen Zustellung wird

mit

Verhandlung des

Zinsen aus vormittags 10 Uhr,

1280 RM vom 1. Dezember 1926 bis

auf den

erklären. Die Klägerin ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Opladen auf den 23. August 1927, Zimmer 28. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemache

Opladen, den 15. Juni 1927.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[29904]) 8.

Georg Müller, Drechslermeister in Schwenningen a. N., klagt im Wechsel⸗ prozeß gegen G. A. Eppler, Uhren en gros in Schwenningen a. N., seit Ausgang Mai ds. JIs. mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, mit dem Antrag, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger den Betrag von 133 RM Wechselsumme, nebst 2 % Zinsen über Reichsbankdiskont hieraus seit 18. Mai 1927, sowie 1,40 Reichsmark Protestkosten zu bezahlen. Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht, hier, ist bestimmt auf Donnerstag, den 4. August 1927, vorm. 10 Uhr. Hierzu wird der Beklagte hiermit geladen. Dem Kläger ist die öffentliche Zustellung be⸗ willigt worden. (D. 1145/27.)

Württ. Amtsgericht Rottweil, den 17. Juni 1927.

[29895] Oeffentliche Zustenung. Hesran⸗ Dalhmann in ernhagen rozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. lie und Pr. Priewe in Stargard i. Pomm,., klagt gegen seine H Juliana Dall⸗ mann, geb. Lieske, früher in Obern⸗ hagen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der III. Zivilkammer des Landgerichts in Stargard i. Pomm. 5. Oktober 1922, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Proze bevollmäͤch⸗ weck ieser

Stargard i. Pomm., den 22. Juni

kostenpflichtige Rasieennscene Klä⸗ Auszug der Klage bekanntgemacht.

eit 18. 2. 1927 sowie 24 RM Protest⸗ osten und 35,344 RM Provision und Portoauslagen zu zahlen und vorläufige

2 fähe 5000 RM nebst 7 % jährl. Zinsen

Vollstreckbarkeitserklärung des Urteils.

1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

3. Verkäufe, Verpach⸗ tungen, Verdingungen ꝛc.

[29907 Bekanntmachung.

Die Domäne Altstadt⸗Pyritz (Kreis Pyritz) wird am Montag, den 11. Juli 1927, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des II. Stockwerks unseres Gebäudes meistbietend auf 18 Jahre vom 1. Juli 1928 ab gegen feste Geldpacht verpachtet. Größe rund 362 ha, davon rund 348 ha nutzbar mit rund 7862 RM Grundsteuerreinertrag. Die Ausbietung der Domäne erfolgt ohne die Verpflich⸗ tung zur käuflichen Uebernahme des toten und lebenden Wirtschaftsinventars. Für die Zulassung zum Bieten ist beim Bietungskommissar der Nachweis über den eigentümlichen Besitz eines jederzeit frei verfügbaren Vermögens von 160 000 RM (in Worten: einhundertsechzigtausend

Reichsmark) bis zum Bietungstermin zu

erbringen. Soweit das Vermögen in

Wertpapieren mit amtlicher Börsennotiz]

nachgewiesen wird, ist der amtliche Kurs

jedes einzelnen Papiers anzugeben. So⸗

weit jedoch mehrere Papiere derselben

Gattung vorhanden sind, ist außerdem der

Gesamtwert auszurechnen. Außerdem ist

der Ausweis über die landwirtschaftliche

Befähigung und persönliche Zuverlässigkeit diesem vorzulegen. Die Domäne kann nach Anmeldung bei der Gutsverwaltung Altstadt⸗Pyritz (Kreis Pyritz) besichtigt werden. Die Verpachtungsbedingungen liegen dort und in unserer Domänen⸗ registratur zur Einsicht aus. Stettin, den 22. Juni 1927. Regierung, Abteilung für Domänen und Forsten.

[29908) Bekanntmachung.

Die Domäne Alt⸗Kenzlin (Kreis Demmin), Bahnstation Stavenhagen, wird am Montag, den 11. Juli 1927, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal des II. Stockwerks unseres Gebäudes meistbietend auf 18 Jahre vom 1. Juli 1928 ab gegen feste Geldpacht veryachtet.

Größe rund 674 ha, davon rund 655 ha nutzbar mit rund 17 642 RM Grund⸗ steuerreinertrag.

Die Ausbietung der Domäne erfolgt ohne die Verpflichtung zur käuflichen Uebernahme des toten und lebenden Wirt⸗ schaftsinventars. Für die Zulassung zum Bieten ist beim Bietungskommissar der Nachweis über den eigentümlichen Besitz eines jederzeit frei verfügbaren Vermögens von 250 000 RM, in Worten: „Zwei⸗ hundertfünfzigtausend Reichsmark“, bis zum Bietungstermin zu erbringen. Soweit das Vermögen in Wertpapieren mit amt⸗ licher Börsennotiz nachgewiesen wird, ist der amtliche Kurs jedes einzelnen anzugeben. Soweit jedoch mehrere Papiere derselben Gattung vorhanden sind, ist außerdem der Gesamtkurswert auszu⸗ rechnen.

Außerdem ist der Ausweis über die landwirtschaftliche Befähigung und persön⸗ liche Zuverlässigkeit diesem vorzulegen.

Die Domäne kann nach Anmeldung bei der Gutsverwaltung Alt⸗Kenzlin, Post Grammentin (Kreis Demmin), besichtigt werden.

Die Verpachtungsbedingungen liegen dort und in unserer Domänenregistratur zur Einsicht aus.

Stettin, den 22. Juni 1927.

Regierung, Abteilung für Domänen und Forsten.

4. Verlosung n. von Wertpapieren.

[30394) Bekanntmachung betrifft Roggenwertanleihe II. Ausgabe der Stadt Köslin. Die Zinsen betragen für die Zeit vom 1. 1. bis 30. 6. 1927 pro Ztr. 34 Reichspfennig.

Zinszahlung erfolgt ab 1. 7. 1927 Pigen Einlieferung der Zinsscheine abzügl.

apitalertragsteuer in der Stadthaupt⸗ kasse Köslin.

Magistrat Köslin.

[29909] Genehmigungsurkunde. M. d. 8 IVa I 195. Fin⸗Min. I E 5408.

Der Stadt Düsseldorf ist das Recht verliehen worden, zur Tilgung ihrer früheren Markanleihen Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 3 250 000 RM auszugeben. Die Ver⸗ zinsung und Tilgung der Anleihe erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925.

Düsseldorf, den 22. Juni 1927.

Der Oberbürgermeister.

[30349] Bekanntmachung.

Betrifft:

Mligationsanleihe von 1920 Gebr. Reichstein Brennabor⸗Werke.

Auf Grund des §4 der Anleihebedingungen und Artikel 37 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetze vom 29. 11. 1925 kündigen wir hiermit die noch nicht eingelösten Obligationen von 1920 im Nennwerte von Papiermark 2 970 000 zur völligen Rückzahlung am 1. Oktober 1927.

Als Ausgabetag der Anleihe gilt der 7. Januar 1921, so daß sich der Aufwertungsnennwert von 15 % auf RM 9,07 ½ stellt. Der Barwert der Ablösung wird durch die Spruch⸗ stelle beim Kammergericht zu Berlin festgesetzt. Einlösungs⸗ stellen sind: .

1. Dresdner Bank in Berlin und deren sämtliche Nieder⸗

lassungen,

2. Brandenburger Bankverein e. G. m. b. H., Branden⸗

burg (Havel),

3. unsere Hauptkasse in Brandenburg (Havel).

Brandenburg (Havel), den 15. Juni 1927.

Gebr. Reichstein Brennabor⸗Werke.

[30292] Prospekt über 6 % ige Goldschuldverschreibungen der

Hannoverschen Landeskreditanstalt in Hannover im Gesamtbetrage von 30 000 000 Goldmark

(1 Goldmark = 0,35842 g Feingold).

Buchst. M Nr. 1— 2 750 zu je GM 5000 = 1792,115 g Feingold = GM 13 750 000 „*“ 179,210 g 8 d. 1 650 000 bbo“ 107,526 g 8 8 450 000 X“” 71,684 g 5 88 200 000

Die durch Hannoversches Gesetz 18. Juni 1842 al Heneeha. e te dur⸗ annov 8 etz vom 18. Juni als Hannover ats⸗ anscalt güeirbene und durch Preußisches Gesetz vom 25. Dezember 1869 in eine ial uG Anstalt der 848 8 Hannover umgewandelte Hannoversche

des reditanstalt dient dem ländlichen Realkredit. Sie beleiht landwirtschaftlich BA Grundstücke innerhalb der mündelsicheren Grenze; satungsgemaͤß erfolgen die

leihungen in der Regel an erster Stelle. Als Deckung für die nach diesem Prospekt vnessehehen 6 % igen Goldschuldverschreibungen wird jedoch eine Belastung nur bis zu 40 %ᷣ des Ertragswertes er isen.

Für die in den Goldschu dverschreibungen verbriefte Schuld außerdem neben dem Vermögen der Landeskreditanstalt der Provinzialverband der Provinz Han⸗ nover mit seinem Vermögen und seiner Steuerkraft. 4u1— 1 68 .Je Geissczubberschebungen sind auf den Inhaber gestellt und werden mit

·5 zinst.

Die Ausgabe dieser Goldschuldverschreibungen beruht auf den §§ 28 und 35 der auf Grund Artikel 1 des Preußischen Gesetzes vom 26. Juli 1. genebmigten Satzung. Die ““ sind auf Grund des durch Bekanntmachung des Reichsministers der Justiz vom 16. November 1926 (R.⸗G.⸗Bl. Seite 490) ver⸗ öffentlichten Beschlusses des Reichsrats gemäß § 1807 Abs. 1 Ziffer 4 des B. G.⸗B. reichsmündelsicher.

Die Schuldverschreibungen tragen die handschriftlich ausgedrulten Unter⸗ Füe dreier Direktionsmitglieder, die eigenhändige Unterschrift des ausfertigenden Kamten sowie das Siegel der Landeskreditanstalt.

Die Stücke sind mit Zinsscheinen, fällig am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres, ausgestattet.

4 Die Goldschuldverschreibungen 1 seitens der Inhaber unkündbar, werden aber seitens der Landeskreditanstalt jährlich mit ½ 9% unter Zuwachs der ersparten Ffnsen durch Auslosung oder Rückkan getilgt. Verstärkte Tilgung vorbehalten. Erste Auslosung zum 1. Januar 1931.

Die Se-ee. erfolgt auf der Basis der Goldnotierung des Londoner Marktes, welche durch den lsministe oder durch eine andere amtliche Stelle, welche hierfür zuständig ist, im Deutschen Rrichsanzeiger veröffentlicht wird. Für die Umrechnun in deutsche Währung gilt der in Berlin notierte Kurs für Auszahlung London, x zwar der Mittelkurs zwischen Geld⸗ und Briefkurs. Maßgebend für die Einlösung ist die letzte dem Fälligkeits age beeeen Berliner Bekanntsnachung für Feingold bzw. amtliche Berliner 8 Has englische Pfund.

Bezüglich des Zahlstellendienstes, der Bekanntmachungen über veeln Ausg neuer Zinsscheinbogen, Vornahme etwaiger Konvertierungen sowie Ver⸗ sährung der Zinsscheine und verlosten Stücke, ferner bezüglich der Uebersicht über das

rmögen der Hannovers Landeskreditanstalt wird 85 den im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preuß chen Staatsanzeiger Nr. 103 vom 4. Mai 1927 veröffentlichten, von der Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin genehmigten Prospekt über Gold⸗ mark 20 000 000 8 % ige Goldschuldberf reibungen der Hannoverschen Landeskredit⸗ anstalt, Hannover, verwiesen.

Füglch des Postens unter Ziffer 5 der in dem eben erwahnten Prospekt ent⸗ haltenen Vermögensübersicht per 31. Dezember 1926 wird bemerkt, baß der Betrag der „Wechselkredite für landwirtschaftliche Grundbesitzer“ sich in der Zwischenzeit auf RM 8 717 805,40 erhöht hat. Am 1. Mai 1927 betrug der Umlauf an Schuldverschreibungen

a) an 4 % igen genschuldverschreibungen 1 036 771 Zentr an 10 % igen Gol⸗ sattersgeceunan 29 360 000 8

c) an 8 % igen Goldschuldverschreibungen 15 243 700 GMNM, d) an 6 % igen Goldschuldverschreibungen 1 599 000 GM. Dagegen waren am 1. Mai 1927 an festen Tilgungsdarlehen ausgeliehen zu a 1 036 771 Zentner Roggendarlehen 1 zu b 29 367 000 Golddarlehen, zu c 16 756 900 GM. Gosdhearlehen, zu d 2 008 600 GM Golddarlehen. 1 Die Hannoversche Sees essebee wird die Umlaufsziffern ihrer Roggen⸗ und Goldschuldverschreibungen nach Ablauf eines jeden Vierteljahres dem Börsen⸗ vorstand zwecks Veröffentli ung im amtlichen Kursblatt mitteilen. 8 8 Hannover, im Juni 1927. Die Direktion der Hannoverschen Landeskreditan

% ige Goldschuldverschreibungen kreditanstalt in Hannover im 30 000 000 zum Handel und zur Notiz au, der Börse zu Berlin zuͤgelassen.

Berlin, im Juni 1 Mendelssohn & Co. Deutsche Landesba