[31019] Lanninger⸗Regner A. G., Frankfurt a. M.⸗Rödelheim. Bilanz vom 31. Dezember 1926.
Aktivna. RM Immobilien 1 72 600 Maschinen und Werkzeuge 11 950 vL 11616“ 4 500 Waren 1“ 77 481 Außenstände. 4 11 080
Kasse und Postschech “ 237 177 848/7
[28195] 1 Gesellschaft zur gemeinnützigen Beschaffung von Wohnungen,
Höchst a. Main. Bilanz vom 31. Dezember 1926.
Aktiva. RM „3 Grundstücke. .1 584 983/˙60 Gebäude 2 336 935— Debitoren 292 069 41 Verlust 503 420 [13
4 717 408 [14
“ — 8* [29235) Fanamet Films Inc., Wilmington, U. S. A. Bilanz per 31. Dezember 1926.
[31010] Oberrheinische Tonwerk⸗ und Baubedarf⸗Aktiengesellschaft Heppenheim an der Bergstraße. Bilauz per 31. Dezember 1926.
Aktiva. RM Grundstückskto. 111 544,21 Abschreibung 11 044 21 100 500 Gebäudekonts 214 661,.— Abschreibung 6 441.—
Maschinen⸗ u. Inventarkto. 250 326,14
8 134“ 8 “
[31016] 8 8 Bilanz per 31. Dezember 192636. “ ““ — —
svam Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
122co Berlin, Mittwoch, den 29. Juni 1927
2 ffent 1 j cher Anze iger. 6. Erwerbs. und Wirts⸗ ossenschaften.
27 353 7. Niederlassung ꝛc. von tsanwälten. Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
Aktiva. Noch nicht eingeforderte Kapitaleinzahlungen. Kassenbestand und Post⸗ scheckguthaben.. . Bankguthaben...
Aktiva. 5 Kassen⸗ und Bankbestand 129 618706 Debitoren 1“ 88 393 30 Warenbestände. 58 50161 Wertpapiere “ 2 972 86 Hinterlegungen 2 316/42 — nach Abschreibung 103 105/04
—
1. Untersuchungszachen.
Wertpapiere 35 047 2. Auf eren Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Debitoren 5eber 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
208 220 85 992 52
9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen
8 000
Abschreibung 25 026,.14
Essektenkonto c.. Debitorenkonto.. Kassakonto ..e vetve b1 ankenkonto.. Akzeptenbestands konto Warenbestandskonto: a) Bestand an Waren b) Bestand an
59 997 Kohlen.
3 500 Bestand an
Betriebsmaterial 3351 66 848,—
750 583,38
Pafstva. Akrienkapitalkonto .. Reservefondskonto. Kreditorenkonto .. Rückständige Steuern Dividendenkonto Akzeptverpflichtungen.. Gewinnvortrag aus 1925 Gewinn 1925
583 960 5 229 63 647 24 491 1 220 16 695 2 044 53 295
750 583
Gewinn⸗ und Verkustrechnung per 31. Dezember 1926.
Soll. RM ₰ andlungsunkostenkonto 98 141/07 teuern “ 44 265/[47
Versicherungsbeiträge. 3 559 50 Abschreibungen 8 42 511 35 Gewinn⸗ und Verlustkonto: Vortrag a. 1925 2 044 76
Gewinn 1926 53 295,32 55 340 08
n223 817/47
Haben. Vortrag aus 1925.
16 2 044 76 Bruttogewinn aus 1926
241 772,71 243 817[47 Die in der Generalversammlung am 17. Juni 1927 für das Geschäftsjahr 1926 auf 8 % festgesetzte Dividende kann bei der Gesellschaftskasse in Heppenheim an der Bergstraße erhoben werden.
Heppenheim an der Bergstraße, den 24. Juni 1927.
Der Vorstand. Aug. Strauch. Dr. Wirtz.
[31017] Bilanz vom 31. Dezember 1926.
Rah 3,
3 296/ 83 584 52 6 627 95 164 36 744 10 5,—
1122276 100 —
91 740/08 134 542 50
21 000
Aktiva. Barbestände: Kassakonto teve aze 8 armstädter Bank.. Reichsbankkontog. Deutsche Ueberseebank.. Deutsche Golddiskontbank.
Wechsel konto 8 Debitorenkonto. Warenkonto . Maschinenkonto 22 515,50 Abschreibung 1 515,50 Inventarkonto: Saldo Abschreibung
. 1 250,—
150,— 1 100,—
259 ·905
100 000 16 000 74 068 33 107 14 085
Passiva. Aktienkapitalkontöo.. Reservefondskonto .. Kreditorenkonto .. Akzeptekonto⸗ 11“ Akzeptpfundkonto... Darmstädter und National⸗
bank 1 8 20 000 Gewinn⸗ und Verlustkonto: Gewinnvortrag aus 1925 1 816 Gewinn 1926 2 492,42
ab Abschreibung: “ Maschinenkonto 8
1 515,50
Inventar⸗ 150,— 1 665,50
vonto 826
259 905
Gewinn⸗ und Verlustkonto vom 31. Dezember 1926.
Soll. RM Unkostenkonto. 83 806 Provisionskonto. 4 261 Reisekonto 1 486 Zinsenkonto. . . . 12 664 Steuerkonto ... 4 843 Abschreibungskonto:
Maschinen .1 515,50 Inventar. 150.— — Bilanzkonto:
Gewinnvortrag aus 1925 ““ 1 816,62 2 643
Reingewinn 1926 826,92
Haben. “ Gewinnvortrag aus 1925. Warenkonto .. Valutadifferenzkonto..
1 816 109 379,40 175
111 37135 Hochstein & Weinberg Aktiengefellschaft, Berlin.
Der Vorstand.
88
(S. Bielschowsky Krhlen⸗ V hanrdelsgesellschaft
Kapitalkonto
Reserve 1 66550 1
ortrag 1927 . Vernese rga I
612 313 50
Aktienkapital . Kreditoren 3 . Rückstellungen Vorauszahlungen auf Film⸗
150 000 ,— 437 453 65 16 717/94
8 14191
miete
2 000 000 200 000 152 648
2 364 759
4 717 408 Gewinn⸗ und Verlustkonto 1926.
Reservefonds . reditoren..
612 313150 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Soll. 8 Handlungs⸗ und Betriebs⸗ 221 764/[26
unkosten 1 Abschreibungen 13 986/˙29
9 2„ —2*
Bruttoertrag
Verlust..
1149 758/03 85 992˙52
8 2 750055
Berlin, den 20. Juni 1927. Der Borstand. H. D. Ott.
[26308] Niesaer 2s Abfuhr⸗Akrien⸗
lischaft. Bilanz am 31. Tezember 1926.
RMN 1888 48
. 2 9 2 272
Vermögen. Kassenkonto. “ Wagen⸗ und
Zugang. .1 948,85 5728,85 Abfchreibung 348,85 ] 4 800
Inventarkonto. 1]* Debitorenkonto. . 573 Baukonto 3 750,—
Abschreibung.. 250.— 3 500 Estektenkontins . . 1
10 763
Verbindlichkeiten. Aktienkapitalkonto. e. Gewinn⸗ und Verlustkonto..
7 200 1 472 2 090
Akzeptkonto.
RM
126 976 23 609
491 303 97 537
739 426-1
Soll. An Vortrag aus 1925. „ Aumortisationen.
„ — Unkosten. „ Oeffentliche Lasten..
FHSHaben. Per Mietekonto „ Bilanzkonto..
236 006 503 420
739 426
[31006] Bilanz per 31. August 1926.
Kassenbestand . .. .. 15 073 Debiweren ... 76 512 6 Kostüme und Dekvrationen 100 000 Itvenö 34 000 Beleuchtungsanlagen und Eeö]; 12 000 beebe.“]“ 2.400 Schuppen Lankwitz.... 9 000 Kapitalentwertungskonto p. 1. 1 192232 6 044 Verlust: per 31. 38.1925 423 869,49 per 31. 8.1926 3 591,81]
427, 461. 682 ˙492
Passiva. Aktienkapital 160 100 Kreditoren ...
16 000 662 757 .„ ... .. 3000 — ” 735
682 492
Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Angust 1926.
„ „ „ 2 22
Personalsteuerkonto .
10 763
Verlust⸗ und Gewinnk
Verlust. Lohn⸗ und Gehaltskonto. Unkostentonto „ .. Steuerkontyvy . . . . .... Abschreibung auf Maschinenkto. Abschreibung auf Baukonto Gewinnvortrag von 1925 64,13 Reingewinn aus 1926 2 026,80
42
ʒGewinn. Gewinnvortrag vom 1. 1.1926 Zinsenkonto Betriebseinnahmenkonto ...
13 29
11 619 42
Vorstehende Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung wurde in der Generalversammlung vom 25. März 1927 genehmigt.
Riesa, den 9. Juni 1927. 1 Der Borstand. Oskar Möbius. Der Anfsichtsrat.
H. Göhl, Vorsitzender.
[31009] Bilanzkonto per 31. Dezember 1926.
Aktiva. Kassakonto.. Wechselkonto. Effektenkonto „ Sortenkonto. Inventarkonto.
bebitoren
. 2 227272
62 18697 430 89321 44 201/[63 1 523 87
1 1 732 941 99
8* 400 000 60 000 1 748 184 73 563 2 281 748
Gewinn⸗ und Verlnstrechunng per 31. Dezember 1926.
Reservekonto Kreditoren .. . Gewinn⸗ und Verlustkonto
Handlungsunkostenkonto, Gewinnverteilung:
10 % Dividende 40 000,—
20 000,—
13 563,71
168 455
73 563 242 018
11 586 220 432
Vortrag
Gewinnvortrag 88
Diskont, Zinsen⸗Provisions⸗ und Effektenkonto . .
S. Bielschowsky Kohlen⸗ handelsgefellfchaft, Ge⸗
winn aus 192656 . .. 10 000⁄—
242 018171
Bankhaus S. Bielschowsky A. G. Bielschowsky. Schaffer.
Der Auffichtsrat hat die vorliegende
Bilanz sowie die Gewinn⸗ und Verlust⸗
rechnung geprüft und für richtig befunden. Breslau, den 17. Juni 1927.
“ Der Au Srat.
Sigfrid Haendler.
Generalunkosten ⸗
Brtriebseinrichtung 8 Warenvorräteea.
Verlust in 1926... .. 10 000— 2281 72867
Betr.⸗ u. Handl.⸗Unkosten —
gewählt.
Der WBorstand. Der BVorsitzende des Aufsichtsrats:
Debet. ℳ Vortrag. 8 423 869 830 624
1 254 493
Kredit. Tageseinnahmenkonto. Nachmittagseinnahmenkonto Pachtkonto .. . . ... Gastspielkonto.. . Diverse Einnahmenkontv Hausertragskonto Verlust:
per 31. 8.1925 423 869,49
per 31. 8.1926 3 591,81
288 084 12 440 163 198 44 561 80 749 237 998
427 461 30 1 254 493/95
Berlin, den 7. Mai 1927. Vereinigte Berliner Bühnen⸗Betriebe Aktiengesellschaft. Artrhur Schwelb.
[29258] W. E. Junghanns A.⸗G. in Trenen i. B. Die heutige Generalversammlung ge⸗ nehmigt folgende 8 “ A. Vermögensbilanz vom 31. Dezember 1926.
RMN 99 000— 54 500— 203 500,— 412 017 46 21 932,62 2 950770 168 108 96
Immobilien
Außenstände.. Bank⸗ u. Postsch.⸗Guth. Kassenbestand..
Schulden. Aktienkapital.. Reservefonds . e. Laufende Schulden Delkrederekonto.. Gewinnvortr. a. 1925
40 000— 13 400 — 293 942,99 11 887 15 2 774 60
962 009 74
B. Gewinn⸗ und Berlustrechnung vom 31. Dezember 1926.
Verinste. RMN ₰ Aufwertungen . . .. 13 500 — Abschr. auf Anlagen 41 475 — 278 832 24 47 845 46 11 887/15
Verluste a. Außenst.. Delkredere für 1927. . Webereifabr.⸗Verluste 2 526 24 Gewinnvortrag 1925. 2 774 60
— Reingewinn. ““ 182 522 87
9 Rohgewinn
8 Aktienkapitktal.
962 009,74
600 000,—
2
BPassiva 11““ Reserve „ Rechnungsschulden. Bankschulden.. Gewinnvortrag 1924 u. 1925 w11X16“;
10 000
22 485/28 27 004 75 8 832 32 9 52643
100 000,—
Verlust⸗ und Gewinnrechnung.
177 848/78
Soll. RM Abschreibungen 2 977 Unkosten. 8 228
. 0 9 *
Haben.
Fraukfurt a. M.⸗Rödelheim, d 10. Juni 1927. “
Lanninger⸗Regner Aktien⸗Gesellschaft. Lanninger.
I18222287 182 52287
en
[31023]
Abschreibung 8 197,42
233 022
Pafsiva. Aktienkapital .. Gesetzlicher Reservefonds Kreditoren Reingewin.
238 022 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Soll. Gehälter und Unkosten Abschreibung auf Geschäfts⸗ einrichtuug . eebö
246 690
8 197 10 748
265 636
schasten auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche
50915]
Haben. Gewinnvortrag aus 1925 1 491 Honorareinnahmen usw. 258 981 *“ 5 163
265 636 Mannheim, im Juni 1927. Sübddeutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktien⸗Gesellschaft. Kappes. Dr. Eyerich.
Bilanz per 31. Dezember 1926.
RM Kasse, Postscheck, Wechsel Debitoren 1
Rohmaterial, Halb⸗ und Fertigfabrikate 1
Maschinen u. Werkzeuge 55 800
e 30 097,25 228 634,71
191 026, 84
505 558 80
. 50 000
Aktienkapital. 8 10 000
Reserve.. Kreditoren.. Akzepte.. ... Rückstellung für unsichere
Außenstände .. . .. Gewinn .....
2 9 2
505 558
—
Handlungsunkosten. . 172 209 Abschreibungen. 7 475
. 339 18777 93 77390
4 797 35 7 799 78
Gewinn⸗ und Verlustrechnung. NRNMN
7799 78
80
63
Reingewinn...
187 484/41
Fabrikationskonto 180 689
Vortrag aus 1925
18*
73
6 794 68
In der heutigen Generalverfammlu
dem Aufsichtsrat zugewählt. Neustadt im Schwarzwald, d 24. Juni 1927.
Boccker. Gieringer.
187 484/41
ng
wurde Carl Müller, Kaufmann, Neustadt,
en
H. Winterhalder A. G., Uhrenfabrik.
[30972)]
Bilanz per 31. Dezember 1925.
RM 19 ˙400
Aktiva. Grundstück ... .. Gewinn und Verlust.
₰ 8 370/ 30
27 770
assiva. n 10 000 1 500 13 873 2 397
27 770
Reservefonds.. wpotheken kkonto
Gewinn⸗ und
Verlustrechnung.
30
RM
8 139 445
4 116 282
Soll.
Portrag .. ... Grundstück, Abschr. Hausunkosten.. Steuer. .
129 22
7—20
₰ 50
51
85
12 983
Haben. ö“ 4 613 Verlust
1 ausertrag g.
sewinn und
86
51 35
12 983
Bilanz per 31. Dezember 1926
86
Aktiva. RM Grundstück ..
Gewinn und Verlust 7 555
19 400‧—
Passiva. Aktienkapital. Reservefonds...
ypotheken Bankkonto
10 000 1 500 13 873
26 955°
1 582 ¾
Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
26 9554
398 84069 Gewinne.
Gewinnvortrag aus 1925. 2 774 60 Gewinn aus Warenkonto 226 537/ 92 Gewinn aus Strickereikonto 1 419 21 Verlust in 1926 .. 168 108/[96 398 840/69
Der bisherige Aufsichtsrat wurde wieder⸗
Treuen i. B., den 20. Juni 1927. W. E. Junghannß.
RM 8 370 300 78 4 373
Soll. Wkra258 eee“; nastana
Hausverwaltung.
₰ 30 66 17
13 122
Haben. Mietseinnahmen . . 5 566 Gewinn und Verlust. 7 555
13
32
13 122
Berlin, den 22. März 1927.
H. Loeßer. .
8
Berliner Schokoladen⸗ und Zuckerwaren⸗A.⸗G.
13
[27787] Berlin⸗Charlottenburger Grund⸗ stücks⸗Aktiengesellschaft, Berlin.
Bilanz per 31. Dezember 1926.
Bermögen. ₰ 5421
135 059 56
Kasse “ Grundstückskontol40 059,56 Abschreibung 5 000,— Hypothekenaufwertungsaus⸗ leich 146 949,34
2 999,241 143 950/10 1u8. 5
g Abschreibung
Schuldner Verlust aus: 1925. 2. 988987
“ 21,11 3569
305 240
Schulden. Kapital ’ „ „ „ Hypotheken. . „. Gläubiger..
150 000 149 961 5 278
305 240 ¹
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1926.
Ausgaben. RM Verlustvortrag aus 1925 3 547 8 Hausunkosten und Steuern 38 850 11“ 4 555 Abschreibungen auf:
Feh ee 8 5 000,— yp.⸗Aufwertungs⸗ ausgleich 8 999,24
.„ „ „ 222 0„
7 999 54 952
Einnahmen. Hauserträge . . ..... Verlustvortrag:
aus 1925 .
pro 1926 3 569
54 952
Berlin, den 31. Mai 1927. Der Borstand. Dr. Paul Lebram.
[30982] Bilanz zum 31. Dezember 1926. Aktiva.
RM Einrichtungskonto 9 100,50 + Abschreibung 9 099,50 1 Kassakonto 15 1 935 Kontokorrentkonto T... 14 398 Effektenkontitmio.. 207 800 Hypothekenkonto 114 000, —
238 134,04
Passiva. Kapitalkontv 8E 1“ Reservefondsköonto † Kontokorrentkonto I u. II Gewinn ..
5 000 5 000 223 552 1 4 581
— 238 134
Gewinn⸗ und Berlustrechnung f. b. Zeit vom 1. 1. bis 31. 12. 1926.
2 Sofl. RM Zinsen. . 85 264 Allgemeine Unkosten 70 671 Abschreibungen 9 099 Eteuern .... . 899 Gewinn 8 8 4 581 170 516
Haben. Honorare. G“ Empfangene Dividenden. Gewinnvortrag aus 1925.
73 017
2 836 67 170 516/82 Verwaltungs⸗ und Revisions⸗ Aktiengesellschaft, Dresden. Dr. Dörschuck. Geiseler.
Die folgenden statutenmäßig aus⸗ scheidenden Aufsichtsratsmitglieder wurden in der Generalversammlung vom 21. Juni
wiedergewählt: h 8 1. Berthold Radke, Berlin⸗Schöneberg,
3. H. Krekel jr., Rotterdam,
2. 8. Radke, Aussig, 4.
8
rheinisch⸗westfälischen Stegtnplenberg,
1 die “ Zechenbesitzer unter⸗ „Rheinisch⸗Westfälisches dikat“
Art und Umfang — Beteiligungen.
beteiligung begrenzt das Recht, ohne
Nittglie ist die Gesamtbeteiligung gleich der
1SI=22SS8SO.
94 663115
erhard Henrich Hillebrand, Rotterdam⸗ Fteiligung, die mit
5. 11““ auf Aktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
1,05 Reichsmark.
tanzeigen.
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
5. Kommanditgefell⸗
Kolonialgesellschaften.
Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat, Essen.
Syndikatsvertrag vom 30. April 1925 in der Fassung vom 10. Mai 1927 (gültig ab 1. Juni 1927).
Für ihre im Bezirk des nieder⸗
aues gelegenen Anlagen schließen
einander und mit der Aktiengesellschaft Kohlen⸗Syn⸗ — im folgenden kurz „Kohlen⸗ vyndikat“ genannt als geschäfts⸗ führendes Organ durch folgenden Ver⸗ trag zu einer Vereinigung — Syn⸗ hikat — zusammen: 8 Zyweck der Eera zöhalhes
„ (1) Die Vereinigung bezweckt die Be ungesunden Wettbewerbs auf 8 & leezartt. ie Zechenbesitzer verpflichten si untereinander und dem „Hohlln hretuch nüber, sich in den vertraglich vor⸗ gesehenen Fällen den Beschlüssen und Entscheidungen der Organe der Ver⸗ einigung zu unterwerfen.
Geschäftsjahr.
2. 8 Das Geschä tsiadr läuft vom 1. April is zum 31. März.
11) Es werden unterschieden Verkaufs⸗ und Verbrauchsbeteiligung. Die Ver⸗ ufsbeteiligung stellt den Anteil an dem durch das “ erfolgenden Absatz zuzüglich des Absatzes dar, der nach den en dieses Vertrags sonst noch a die Verkaufsbeteiligung rechnung findet. Die Verbrauchs⸗ Vermittlung des „Kohlensyndikats“ Werke im Selbstverbrauch (§ 15 II) zu beliefern. Die Summe der Verkaufs⸗ enn. I der Verbrauchsbeteili⸗ gung ist ie Gesamtbeteiligung. Bei ern ohne Verbrau 12—,1.
er⸗
kaufsbeteiligung.
(2) Mitglieder, die Koks oder Briketts erzeugen, haben eine Koks⸗ oder Brikett⸗ verkaufsbeteili 2
(3) Die Gesamt eteiligung, die Ver⸗ kaufsbeteilig und die Ferbrauchs⸗ beteiligung werden in Kohle a rückt. Die Koks⸗ und Brikettverkaufsbeteili⸗ gung werden in die Verkaufsbeteiligun eingerechnet. Bei der Umrechnun . ein Ausbringen von 78 vH für Koks, † Briketts ein Bindemittelzusatz von
vH 1.. zu legen.
(4) tliche Beteiligungsziffern sind in einer Liste besamemensuse en, die u“ des Ce ist und nach Bedürfnis ergänzt wird. Alle Ergän⸗ fungen müssen durch das „Kohlen⸗ yndikat“ den Mitgliedern unverzüglich mitgeteilt werden.
8 § 4. 69 Für alle vor dem Inkrafttreten dieses 8
ertrags erfolgten Bewilli ungen
von Koks⸗ und ikettverkaufsbeteili⸗ gungen, die auf der Grundlage noch zu errichtender Anlagen erfolgt sind, gilt nachstehende Be wweege9
(2) Die betreffenden Mitglieder haben innerhalb der ihnen bewilligten Höchst. Piter endgültig nur die Koks⸗ oder rikettverkaufsbeteiligung zu bean⸗ spruchen, für deren Herstellung bis zum 10. Januar 1927 die kecntschen Voraus⸗ setzungen vorhanden sind; diese end⸗ ültige Ziffer oll an demjenigen 1. April oder 1. Oktober in Kraft treten, der auf den Zeitpunkt des Vorhanden⸗ seins der technischen Seeee —ie folgt. Bis dahin gilt innerhalb d
willigten Bögsafse als Koks⸗ oder Brikettverkaufsbeteiligung nur das je⸗ weilig nachweisbare rstellungsver⸗ mögen mit der Maßgabe, daß für jedes am 1. April und am 1. Oktober an⸗ fangende Halbjahr die Heteiligungsziffer hach der zu Beginn des Halbjahrs vor⸗ handenen Herstellungsmöglichkeit fest⸗ gesetzt wird.
3) Alle hiernach erforderlichen Fest⸗ stellungen erfolgen durch den Koks⸗ oder Brikettausschuß.
§ 5.
(1) Ein Mitglied, das eine Doppel⸗ — tanlage in einem selbständigen Ade mit genügendem Kohlenreichtum ätzliche Be⸗
niederbringt, erhält eine zu der Funehme der
wauchsbeteiligung
Förderung bis auf eine Million Tonnen steigt. Ueber den Anspruch entscheidet er Kohlenausschuß.
(2) Errichtet ein Mitglied eine neue Anlage zur Herstellung von Koks oder Brikeits, so kann es die Zubilligung einer Koks⸗ oder Brikettverkaufsbetkeili⸗ gung oder eine Erhöhung Koks⸗ oder Brikettverkaufsbeteiligung im Rahmen seiner Verkaufsbeteiligung be⸗ anspruchen, wenn nachgewiesen wird, daß ein entsprechender natürlicher Fein⸗ kohlenfall vorhanden, daß die neue An⸗ lage betriebsfähig ist und daß die bis⸗ herige Koks⸗ oder Brikettverkaufsbeteili⸗
zung mit Rücksicht auf die Kestangs⸗. fahigteit der bisherigen betriebsfähigen Anlagen nicht ausreicht, um die neue Anlage mitbetreiben zu können. Die Neubeteiligung ist im Rahmen der Leistungsfähigkeit der neuen Anlage in⸗ oweit zu bewilligen, als die Leistungs⸗ ähigkeit der bisherigen und der neuen
nlagen die bisherige Koks⸗ oder Brikettverkaufsbeteiligung übersteigt.
8 Die Neubeteiligung wird von dem zuständigen Ausschuß vorläufig in Höhe von 75 vH der hiernach rechnungsmäßig sich ergebenden “ festgesetzt. Die Höhe der Beteiligung ist endgültig zu bemessen auf Grund der tatsächlichen von zwei aufein⸗ ander folgenden Monaten innerhalb eines Faßres nach Inkrafttreten der vor⸗ äufigen Festsetzung. Ist innerhalb dieses die Lieferung aus der neuen Anlage nicht erfolgt, so wird der Anspruch hinfällig.
8) er Feinkohlenfall darf mit 8 tens 50 vH der Gesamtbeteiligung erücksichtigt werden. Wird sowohl eine Koks⸗ als auch eine Brikettverkaufs⸗ beteiligung beansprucht, so dürfen sie zusammengerechnet den Feinkohlenfall in der nach Satz 1 zu berücksichtigenden Höhe nicht überschreiten.
(5) Bei G“ ist der Durch⸗ schnittsselbstverbrau in Koks und Briketts während der letzten drei Jahre zu Hexnesechet een.
(6) Ansprüche nach Absatz 2 und Ab⸗ atz 3 können nur mit einer Frist von rei Monaten zum 1. April oder zum 1. Oktober ee gt werden.
§ 6.
(1) Jedes Mitglied hat Anspruch auf eine Verbrauchsbeteiligung in Höhe des 5 aus den Rechtsverhältnissen des
15 II ergebenden bee-e es.
(2) Die als Verbrauchsbeteiligung ge⸗ währten Mengen scheiden aus der Ver⸗ kaufsbeteiligung aus.
(3) Je nach der Art des Selbstver⸗ brauchs sowie zur Vermeidung einer unwirtschaftlichen Verkokung oder Bri⸗ kettierung ist eine entsprechende Kürzung der Koks⸗ oder Brikettverkaufsbeteiligung vorzunehmen.
(4) Ueber die Festsetzung der Ver⸗ brauchsbeteiligung und die entsprechende Aenderung der Verkaufsbeteiligung so⸗ wie der Koks⸗ und Brikettverkaufs⸗ beteiligung entscheidet der Selbst⸗ vecrene ausschnß.
(5) Der . auf eine Verbrauchs⸗ beteiligung ist mit einer Frist von drei Monaten zum 1. April oder zum 1. Ok⸗ tober anzumelden.
(6) Die Gewährung einer Verbrauchs⸗ beteiligung von über 25 vH der Gesamt⸗ beteiligung eines Mitglieds bedarf der
ustimmung der Versammlung der
itglieder mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit ein Mitglied mit einem Verbraucher vor Abschluß dieses Vertrags bereits im Sinne von § 15II verbunden war, und war insoweit, als der Verbrauch bei Abschluß des Vertrags nachweislich bereits bestand.
(7) Wenn durch höhere Gewalt, ins⸗ besondere infolge politischer Vorgänge oder gesetzgeberischer Maßnahmen, der Behar⸗ von Werken, die gemäß § 15 II angegliedert sind, sinkt, kann die Ver⸗ brauchsbeteiligung auf Antrag des Mit⸗ glieds durch Beschluß der “ der Mitglieder mit neun Zehnteln der vertretenen Stimmen in dem Umfang der Bedarfsverminderung in Verkaufs⸗ beteiligung umgewandelt werden, und zwar nach der Art des Selbstverbrauchs
55 auch in Koks⸗ und Bri⸗ ettverkaufsbeteiligung. Anträge auf Erhöhung einer Verbrauchsbeteiligung können bis zum Ablauf des Syndikats⸗ vertrags mit dem Bedarf von Werken, deren Minderbedarf zu einer Herab⸗ etzung der Verbrauchsbekeiligung ge⸗
übr hat, nur dann begründet werden, wenn der die höhere walt begrün⸗ dende Umstand weggefallen ist.
(8) Wenn die Verbrauchsbeteiligung eines g e auf Grund des vor⸗ stehenden Absatzes unter 25 vH feimer Gesamtbeteiligung gesunken ist, ist ein Antrag 28 öhung der Ver⸗
zu ndeln, als
brauchs in
ob sie mehr als 25 vH der Gesamtbeteili⸗ gung betrüge.
(9) Die Verbrauchsbeteiligung unter⸗ liegt der in § 24 geordneten Verringe⸗ rung nicht. Sie darf in Koks und Briketts für den eigenen Bedarf um⸗ ewandelt werden. Auch hierbei ist der Berrechnung ein Ausbringen von 78 vH für Koks, für Briketts ein Bindemittel⸗ zusaß von 8 vH zugrunde zu legen.
(10) Ueberschreitet ein Mitglied seine Verbrauchsbeteiligung, so hat es eine Abgabe für jede Tonne des Mehrver⸗ öhe von 10 vH des Ver⸗ kaufspreises der Fettförderkohle im unbestrittenen Gebiet zu zahlen. Diese Abgabe ist den in § 31 erwähnten Mehr⸗ einnahmen zuzurechnen.
8111 Bei düste ung der Ueberschrei⸗ tung bleiben die Monate, für die die Be⸗ stimmungen des 7 in Anwendung gekommen sind, außer Berechnung.
(12) Die eldliche Abrechnun Findet nach Schluß des P-a. ünbaczit akt.
(1) Wenn die Marktlage gestattet, alle Mengen abzusetzen, die von den Mit⸗ liedern zur Verfügung gestellt werden, o muß das „Kohlensyndikat“ der Ver⸗ sammlung der Mitglieder hiervon Kenntnis geben. Auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder mit einer Beteili⸗ gung von mindestens 1 vH aller Ver⸗ kaufsbeteiligungen ist die Entscheidung darüber, ob dieser Zustand besteht, von den vereinigten Absatz⸗, Geschäfts⸗ und Selbstverbrauchsausschüssen zu treffen. Gegen ihre Entscheidung ist Berufung an die Versammlung der Mitglieder zulässig.
(2) Ist die Voraussetzung des Ab⸗ satzes 1 gegeben, so shan jedes Mitglied, das während drei aufeinander folgender Monate aus 8e Förderung mehr als seine Verkaufsbeteiligung abgesetzt hat, Anspruch auf eine Erhöhung seiner Gesamtbeteiligung. Diese . be⸗ trägt das Dreihundertfache des Mehr⸗ absatzes, den das Mitglied durchschnitt⸗ lich für den Arbeitstag aus frischer Förderung gehabt hat. Dabei sind
erufungen auf Ausfälle irgendwelcher Art (Betriebsstörungen, Wagenmangel u. a.) unbeachtlich.
(3) Innerhalb eines Verkaufsvereins (§ 23) erfolgt mangels Einigung unter den Beteiligten die Umlegung dieser en in dem Verhältnis, in dem sie von den einzelnen des Verkaufsvereins erzielt worden ist.
(4) Wenn nach Ablauf von drei Mo⸗ naten unter Berücksichtigung der zu⸗ erkannten Erhöhungen die vorgenannten Voraussetzungen fortdauern, so tritt von Monat zu Monat eine weitere Erhöhung der Gesamtbeteili auf gleicher Grundlage und nach Maßgabe der Ab⸗ sasziffern in den jeweilig letzten drei
onaten ein.
(5) Bei den Mitgliedern, deren Ge⸗ samtbeteiligung si aus Verkaufs⸗ beteiligung und Verbrauchsbeteiligung Pganpeeglese gilt als Mehrleistung im
inne dieser Bestimmungen nur, was ie über die Gesamtbeteiligung geleistet aben. Die ihnen zuzuerkennende Er⸗ öhung wird auf die Verkaufsbeteili⸗ gung und die Verbrauchsbeteiligung in em Verhältnis verteilt, in dem sie vor der Erhöhung zueinander gestanden haben Die hiernach 2 Verbrauchs⸗ eteiligung entfallende Erhöhung ist auf Wunsch des Mitglieds ganz oder teil⸗ weise durch eine entsprechende Erhöhung der Verkaufsbeteiligung zu ersetzen.
(6) Die sich erg nden Mehrbeteili⸗ gungen werden den Mitgliedern vom „Kohlensyndikat“ durch eingeschriebenen Brief .“ und außerdem in der nächsten Versammlung der Mitglieder zur Kenntnis gebracht.
(7) Die gleichen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Koks und Briketts; in diesem Fall gelten bei Ermittlung der EEE“ Beteiligungen (Ab⸗ atz 5) als grundlegende Verbrauchs⸗
Seeae in Koks und Briketts die Mengen, die in den letzten zwölf Mo⸗ naten vor der Freigabe der Förderung von dem Mitglied aus der Verbrauchs⸗ beteiligung “ worden sind.
Das „Kohlensyndikat“ kann mit ein⸗ zelnen Mitgliedern wegen freiwilliger Verringerung ihrer Beteiligungen auch von den Voraussetzungen und Folgen der §§ 6 Absatz 10 und 22 — 27 ab⸗ weichende Vereinbarungen 1. jedoch nur vorbehaltlich einer Nach⸗ prüfung durch den für die Festsetzun der Beteiligung zuständigen Ausschu unter Genehmigung durch die Versamm⸗ lung der Mitglieder.
8 Organe.
§ 9. ee zaarWis Vereinigung sind: a) die Versammlung der Mitglieder, b) die ständigen Ausschüsse, 0
die ftsführung. 8
vor g. wenn Mitglieder, die ein n tel der Gesamtstimmen vertreten, die ufung schri
Die X“ Mitglieder.
10. (1) Die Versammlung der Mitglieder wird durch das hlensyndikat“ be⸗ rufen. Es hat sofort die Berufung
ich bei ihm beantragen.
) Zu den Versammlungen ist jedes Mitglied unter Mitteilung der Tages⸗ ordnung mit mindestens dreitägiger Frist durch eingeschriebenen Brief zu aden.
(3) Als Fristanfang gilt der Tag der Absendung des Briefs; die * ini⸗ fung der Postanstalt genügt als Beweis ür die rechtzeitige Absendung.
(4) In der Versammlung hat jedes Mitglied je eine Stimme sir jede vollen 100 000 Tonnen seiner festgesetzten Ver⸗ kaufsbeteiligung und für jede vollen 200 000 Tonnen seiner estgese ten Ver⸗ brauchsbeteiligung. Je erkaufs⸗ beteiligung und jede Verbrauchsbeteili⸗ zvung geben jedoch mindestens eine Stimme.
5) Die Versammlung ist beschluß⸗ fähig, wenn drei Viertel aller Stimmen vertreten sind. Erweist sich eine Ver⸗ sammlung als nicht beschlußfähig, so ist sofort eine neue Versammlung mit der gleichen Tagesordnung zu berufen, die alsdann ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähig ist. Letzteres muß jedoch in der Einladung für die zweite Versammlung ausdrück⸗ lich angegeben werden.
89 Den Vorsitz in der Versammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats des „Kohlensyndikats“ oder sein Stell⸗ vertreter oder in ihrer Verhinderung ein von der Versammlung zu wählender Vorsitzender.
(7) Zur Teilnahme an den Versamm⸗ lungen hat jedes Mitglied nach seiner Wahl einen oder mehrere Vertreter zu bestellen.
(8) Die Vertreter müssen der Ver⸗ waltung, dem Grubenvorstand oder dem Aufsichtsrat des betreffenden Mitglieds angehören; auch ein Prokurist des Mitglieds kann als Vertreter bestellt werden.
(9) Die Ausübung des Stimmrechts kann nur durch einen Vertreter erfolgen. Jedes Mitglied hat auf einem vom „Kohlensyndikat“ zu liefernden Vordruck die Namen seiner Vertreter in der Reihenfolge anzugeben, in der jeder berechtigt ist, für sich allein vor dem folgenden das Stimmrecht auszuüben.
(10) Sind Länder Mitglieder der Vereinigung, so muß die Abstimmung auf Verlangen eines beteiligten Landes doppelt vorgenommen werden, und zwar einmal unter harsse Aese. der Stimmen, die auf die Beteiligung des Landes entfallen, das zweite Mal ohne Ein⸗
nung v Stimmen.
11) Die Versammlungen finden am Sitz des „Kohlensyndikats“ oder an einem vom Vorsitzenden des Aufsichts⸗ rats des „Kohlensyndikats“ zu be⸗ stimmenden Ort se 819) Der Vorfitzende eröffnet und schließt die Versammlungen, er ernennt wei Stimmzähler und leitet die Ver⸗ Leaen en.
(13) Ueber die Verhandlungen wird eine Niederschrift aufgenommen, die von dem Vorsitzenden und den Stimm⸗ Fen zu unterzeichnen ist. Der
iederschrift ist ein vom e als richtig bescheinigtes Verzeichnis der vertretenen Mitglieder nebst deren Stimmenzahl beizufügen.
(14) In der Reeberschrift muß das Ergebnis von Doppelabstimmungen ge⸗ nch v 10 vermerkt werden.
(15) Jedem Mitglied wird ein Ab⸗ druck der Niederschrift durch eingeschrie⸗ benen Brief zugestellt. Die Zustellung hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
(16) Die Fassung der Niederschrift gilt als genehmigt, insoweit nicht innerhalb von dierzehn Tagen nach deren Empfang Veee. durch eingeschriebenen Brief erhoben werden. Ueber solche Einwendungen entscheidet die nächste Versammlung der Mitglieder.
(10 Die Befugnisse der Versammlung. der Mitglieder sind insbesondere:
a) Wahl der Mitglieder von Aus⸗ schüssen zur Bearbeitung einzelner Fragen,
b) Beschlußfassung über die auf Vor⸗
schlag des „Kohlenfyndikats⸗ auf kürzere oder längere Zeit vorzu⸗ nehmende anteilige Verringerung
XF Verkaufsbeteiligungen
§ 24),
c) Peceiang der Richtpreise und der
orschriften über Preis⸗ und
Sortenbestimmung (§ 28)
d) Fesssezung der Umlagen (§ 32)
e) Festsetzung der Abgabe für Mehr⸗ abnahme und der tschäbigung für Minderabnahme (§6 28 u. 27),
1) Beschlußfassung über freiwilli
Verringerung von Verkaufsbeteili⸗
Pestfegulh der Habe der Strafe si g) Festsetzung der Hö er Strafe für
* Tonne g5 8 78 Fefätzole
urch eigene Schuld nicht gelieferten
Mengen (§ Füchenia⸗ 4 h) Besch ufffassung über
neuer Mitglieder,
i) Entscheidung über Berufungen egen Beschlüsse der Ausschüsse, k) tehmigung zur Veräußerung, Verpachtung oder Ueberlassung vo ldesteilen und Schachtanlagen au ichtmitglieder (§ 14 Aüsag ),
1) Festsetzung einer Geschäftsordnung
für die Geschäftsführung.
18) Die der Mitglieder faßt ihre Beschlüsse, soweit der Vertrag nichts anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
9 Der Aufsichtsrat des „Kohlen⸗ syndikats“ hat das Recht, an den Ver⸗ sammlungen der Mitglieder teilzu⸗ nehmen.
Die “
0) Ständige Ausschüsse werden ge⸗ bildet:
a) zur Festsetzung der Verkaufsbeteili⸗ gungen bonisndusschaßh
b) zur Festsetzung der Koksverkaufs⸗ beteiligungen (Koksausschuß),
c) zur Feltseßzung der Brikettverkaufs⸗ eteiligungen (Brikettausschuß),
d) eestsezung der Verbrauchs⸗ eteiligungen Selbstverbrauchs⸗ ausschuß),
e) zur Entscheidung von “
ualitätsfragen (Qualitätsaus⸗
schuß) -) 5 Hebung des Absatzes und zur Bewicgigung der hierfür erforder⸗ lichen Mittel Eübsazausschuß, g) 1822 Bearbeitung von Fragen der erkaufseinrichtungen (Geschäfts⸗ ausschuß). . 1 (2) Der Kohlenausschuß, der Selbst⸗ breFer chscng scha. der Qualitätsaus⸗ uß. der Absatzausschuß und der Ge⸗ Häes denf uß werden in jedem Jahrs in der Weise gebildet, daß je fünf Mil⸗ lionen Tonnen Gesamtbeteiligung einem Mitglied oder einer Gruppe von Mit⸗ liedern das Recht gibt, ein Mitglied ür jeden dieser Ausschüsse zu benennen⸗ (3) h⸗ die Bildung des Koks⸗
— Aufnahme
ausschusses geben 1 250 000 Tonnen Koksverkaufsbeteiligung, für die Bil⸗ dung des Brikettausschusses 250 000 Tonnen Brikettverkaufsbeteiligung das Recht, ein Mitglied zu benennen.
(4) Der Ab baa schuf muß minde⸗ stens einmal vierteljähr ich zusammen⸗ treten. Er hat in jeder Versammlung der Mitglieder über seine Beobachtung der Marktlage im In⸗ und Ausland, die Prüfung der Aufnahmefähigkeit des Marktes und die von ihm beabsichtigten Maßnahmen zur Hebung des Absatzes Bericht zu erstatten.
(5) Die Mitglieder sämtlicher Aus⸗ schüsse der Verwaltung, dem Grubenvorstand oder dem Aufsichtsrat des einzelnen Mitgliedes oder der in den einzelnen Gruppen (Absatz 2) ver⸗ einigten Mitglieder angehören.
(6) Die Zusammensetzung der Aus⸗ schüsse wird in jedem ” in der ersten Versammlung der Mitglieder bekanntgemacht.
Die ständigen Ausschüsse sind be⸗ schtn ähig, wenn mehr 82 18 Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist.
(8) Die ständigen Ansschäse wählen in ihrer ersten Sitzung ihren Vor⸗ sitzenden und dessen Stellvertreter.
(9) Die ständigen d sg können ür die Führung ihrer Geschäfte eine
sondere Geschäftsordnung aufstellen. Sie bedarf der Genehmigung der Ver⸗ sammlung der Mitglieder.
(10) Ccheidet ein Mitglied eines e . 81 aus, so ist ein
rsatzmitglied zu benennen. Das Er⸗ gebnis ist in der nächsten Versammlung der Mitglieder bekanntzumachen.
(11) Die Mitglieder der ständigen Ausschüsse dürfen bei den ihre Zechen betreffenden Beschlüssen nicht mit⸗ stimmen. “
(12) Verliert in einem solchen Falle der ständige 1 seine Beschluß. fähigkeit, 1 Ersatz von der Versamm⸗ ge. der Mitglieder zu wählen.
(13) Die “ 5 sossen ihre Beschlüsse mit 8e-ern ehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmen⸗
leichheit entscheidet der Vorsitzende des Aus üsses.
(14) Ueber die Verhandlungen in den tändigen Ausschüssen sind Nieder⸗ schriften aufzunehmen, die mit Aus⸗ nahme der Niederschrift über die Ver⸗
ndlungen des Absatzausschusses sämt⸗ ichen Mitgliedern der Vereinigung in Abdruck zuzustellen sind. Die Zustellung