1927 / 159 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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Freudentag machen.

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leicht den 28. Juni als den Tag der 1

feiert werden könnte. Sie sei eigentlich nur die Bismarcksche Ver⸗

mit republikanischem Vorzeichen. 5s sei on deshalb z einer Feier ungeeignet, eil sie im Soen. 178,2 die Berufung auf den Versailler Vertrag enthalte.

In Deutschland habe es nie einen einheitlichen Nationalfeiertag

fassung

beben. In seiner jetzigen gedrückten Lage habe das deutsche Volk

Nlaß, einen neuen Feiertag zu schaffen. Man hätte viel⸗ 8 Falese. des Versailler Vertrages als eekrehen einführen können. Wenn einmal der Versailler Vertrag hinfällig würde, dann wäre das der ge⸗ ebene Abg. Dr. David (Soz.) er Behauptung des Vorredners, daß die Weimarer Verfassung nichts wesentlich Neues gebracht hat. Wenn eine Monarchie in eine Republik verwandelt wird, so sei das etwas Neues, weltgeschichtlich Erschütterndes und Bedeutendes. Während die Bismarcksche Ver⸗ fassung ein Vertrag von Fürsten war, verwirklichte die Weimarer Verfassung zum erstenmal die Souveränität des deutschen Volkes, Staatsform selbst zu bestimmen. Vor allem aber habe die Weimarer Verfassung die deutsche Einheit gerettet. Das hätten besonders die Franzosen empfunden, die auf einen Ausernander⸗ fall der deutschen Stämme gerechnet hätten. Schon das sollte allen Deutschen ohne Unterschied der Partei diesen Taa zu einem Die Verlegung der Verfassungsfeier auf einen Sonntag würde einen bedauerlichen Rückschritt bedeuten fuͤr Preußen, Hessen, Baden und die übrigen Länder, in denen der 11. August schon gesetzlicher Feiertag sei. Schädigungen der Land⸗ wirtschaft könnten dadurch vermieden werden, daß die Landes⸗ regierungen dringende Arbeiten an diesem Feiertage zulassen können. Die Sozialdemokraten könnten dem Antrag Schulte (Zentr.) zustimmen, wenn die Bestimmung über die Verfassungs⸗ feier in folgender Weise geändert würde: „Nationalfeiertag des deutschen Volkes ist der 11. August als Verfassungstag, er ist Fest⸗ oder allgemeiner Feiertag im Sinne reichs⸗ und landesrechtlicher Vorschriften. Am Nationalfeiertage sind alle öffentlichen Gebäude in den Reichsfarben zu beflaggen. In allen Schulen sind, für Lehrer und Schüler verbindlich, der Bedeutung des Tages ent⸗ sprechende Feiern zu veranstalten; fällt der Nationalfeiertag in die Schulferien, so finden diese Gedenkfeiern bei Wiederbeginn des Unterrichts statt.“ Abg. D. Mumm (D. Nat.) begründete folgen⸗ den deutschnationalen Antrag: „Auf Grund von Artikel 139 der Reichsverfassung werden diejenigen Feiertage, die am 11. August 1919 in den Ländern gesetzlich geschützt waren, in Maße, in dem sie an diesem Tage geschützt waren, von Reichs wegen ge⸗ schützt. Aenderungen bleiben der Reichsgesetzgebung vorbehalten.“ Der in üs Antrag geforderte Schutz der kirchlichen Feiertage sei notwendig angesichts der Erfahrungen, die in den ersten Jahren nach dem Umsturz mit der Landesgesetzgebung in einigen⸗ mitteldeutschen Ländern gemacht worden seien. Der Schutz müsse auch auf die Bußtage ausgedehnt werden. Es wäre am besten, wenn man den Schutz der kirchlichen Feiertage trennen würde von der Frage eines neuen politischen Feiertages. Der deutsche evangelische Kirchenausschuß spreche sich gegen die E eines besonderen Volkstrauertages aus. Das Gedächtnis der Ge⸗ fallenen könne am Totensonntag gefeiert werden der nach den Befreiungskriegen als Gedächtnistag für die Gefallenen ein⸗ geführt wurde. Abg. D. Kahl (D. Pp.) teilte mit, daß von ihm und den übrigen Mitgliedern seiner Fraktion im Ausschuß bean⸗ tragt werde, unter die im Antrag Schulte⸗Breslau anfgefahrten reichsrechtlich anerkannten Feiertage auch die landesrechtlichen Bußtage einzufügen. Abg. Creutzburg (Komm.) wandte sich gegen die Ausführungen des Abgeordneten David. Die Weimarer Verfassung habe nur die Herrschaft der Bourgeoisie befestigt. Der Geburtstag der deutschen Republik sei nicht der 11. August, sondern der 9. November. Die Kommunisten würden deshalb dem sozial⸗ demokratischen Antrag nicht zustimmen. Der Redner beantragte, den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag anzuerkennnen. Dieser Kampf⸗ tag des Proletariats werde natürlich von den bürgerlichen Par⸗ teien nicht genehmigt werden. Um den Deutschnationalen ihr Spiel nicht zu erleichtern, würden die Kommunisten nicht gegen den 11. August als Feiertag stimmen, sondern sich dabei der Stimme enthalten. Abg. Antonie Pfülf (Soz.) nannte den kommunistischen Antrag durchaus unernsthaft, um nicht lächerlich zu sagen. Dieser Antrag wolle den Kampftag des Proletariats gegen die bürgerliche Gesellschaft zu einem von derselben bürger⸗ lichen Gesellschaft konzessionierten gesetzlichen Feiertag machen. Die Rednerin trat dann für den 11. August als gesetzlichen Feiertag ein. Die Sozialdemokraten würden den kirchlichen Feiertagen nichts in den Weg legen. Sie wunderten sich aber, daß nicht der Schutz des Karfreitags und die Freiheit für die Fronleichnams⸗ prozessionen mit beantragt worden sei. Die Sozialdemokraten

würden für den Zentrumsantrag stimmen, wenn das Zentrum

die sozialdemokratische Aenderung hinsichtlich des Verfassungstages annehme. Abg. Dr. Haas (Dem.) erklärte, daß auch seine Freunde dem Schutz der kirchlichen Feiertage zustimmten. Die schwere Lage unseres Volkes könne nicht ein Grund sein, auf einen nationalen Feiertag zu verzichten, es komme nur darauf an, daß die Feier sich in würdigen Formen vollziehe. Daran fehle es gerade bei den vielen Feiern der Kreise, die dem Abgeordneten von Freytagh⸗Loringhoven politisch nahestehen. Gerade in dieser chweren Zeit wäre es notwendig, durch eine würdige Feier des

Zerfassungstages die Menschen zu erheben und zu erziehen zu der einzigen Staatsform, die wir jetzt haben können. Der Widerstand der Deutschnationalen wäre nur verständlich, wenn sie die Hoffnung hätten, daß die Republik in kurzer Zeit durch die Monarchie wieder abgelöst würde. Diese Hoffnung bestehe heute aber wohl auch bei den Deutschnationalen nicht mehr. Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) stellte sich auf den Standpunkt, daß das Reich über⸗

haupt nicht zuständig sei zur Einführung von Feiertagen, die auch

für die Länder gelten. Darum werde die Bayerische Volkspartei gegen sämtliche Anträge, auch die des Zentrums und der Deutsch⸗ nationalen, stimmen. Die Bagyerische Volkspartei stehe durchaus auf dem Boden der Weimarer Verfassung, aber sie halte es jetzt noch nicht für zweckmäßig, den Tag ihres Abschlusses als Feiertag zu begehen. Diese Verfassung habe den Einzelstaaten viele Rechte

genommen. Die Begeisterung für die Verfassung könne nicht durch

einen von oben diktierten Feiertag geweckt werden. Wenn der

ozialdemokratische Antrag die Beflaggung auch der öffentlichen Landesgebäude in den Reichsfarben verlangte, so müsse daran er⸗ innert werden, daß auch von 1871 bis zur Revolution die alte schwarz⸗weiß⸗rote Reichsflagge in Bayern nur ganz selten zu finden war. Das habe sich auch jetzt wenig geändert. Der Ver⸗ fassungsfeiertag würde unter den heutigen Verhältnissen nicht ein Tag der nationalen Einigung werden, sondern ein. Tag des Kampfes der einzelnen Parteien gegeneinander. Die Reichs⸗ regierung müßte sich zu der Frage äußern, ob nach ihrer Meinung die Landesregierungen berechtigt bleiben, Landesfeiertage ein⸗ zuführen ober bestehen zu lassen. Das sei in Süddeutschland von Bedeutung, besonders für den 15. August, der als Tag Mariä Himmelfahrt dort gefeiert werde. Abg. Schulte⸗Breslau (Zentr.) wies den in einer früheren Sitzung dem Zentrum ge⸗ machten Vorwurf zurück, daß es den Verfassungstag sabotieren wolle. Inzwischen sei eine größere Annäherung der Sozialdemo⸗ kvaten an den Zentrumsstandpunkt zu verzeichnen. Für das Zen⸗ trum ist der Verfassungstag nicht eine Angelegenheit, für die es

8 5 aus politisch⸗taktischen Erwägungen interessiere, sondern eine

ngelegenheit, die ihm am Herzen liege und die es mit Wärme wolle. Es seien nur die Modalitäten, über die es mit den Demo⸗ kraten und Sozialdemokraten noch nicht einig sei. Es wolle nicht ein turbulentes Volksfest, sondern es wolle, daß der Verfassungs⸗ tag bei Arbeitsruhe mit einer wirklichen seelischen Erhebung be⸗

Fafgen werde, daß man sich bewußt werde der neuen staatlichen

estigung des Deutschen Reiches, die durch die Verfassung be⸗ gründet worden sei. Auch die Deutschnationalen sollten es sich äber⸗ legen, ob sie einer solchen würdigen Feier widersprechen wollten. Ihre Haltung habe sich doch seit 1923 schon sehr gewandelt. Während sie damals schroffe Gegner der Weimarer Verfassung ge⸗ wesen wären, hätten sie jetzt beim Eintritt in die Regierung ein be is zu dieser Verfassung abgelegt. Der edner er⸗

suchte die Reichsregierung, bei den Regierungen von Baden und Sachsen Erkundigungen einzuziehen, ob sich dort aus der Fest⸗ legung des 11. Augusts als gesetzlichen Feiertag wirtschaftliche Schädigungen ergeben hätten. Die Zahl der im Zentrumsantrag aufgeführten kirchlichen Feiertage sollte nicht weiter ausgedehnt werden, abgesehen von den Bußtagen, die aufgenommen werden könnten. Das Reich sei in dieser Frage zweifellos zuständig. Da⸗ durch werde nicht die Zuständigkeit der Länder für besondere Landesfeiertage berührt. Der Redner ersuchte schließlich die Sozialdemokraten, ihren Antrag nicht durch die im § 2 auf⸗ gefuhrten Einzelheiten zu beschweren. Auch die Sozialdemokratie sollte den Versuch machen, durch ein Entgegenkommen gegen die Auffassung anderer Parteien die Basis für die Einführung eines Verfassungstages zu schaffen. Durch das starre Festhalten an Formalitäten würde die Verständigung nur erschwert werden. Reichsinnenminister von Keudell nahm dann das Wort, um auf die Fragen einzugehen, die von verschiedenen Rednern über die Rechtsauffassung der Reichsregierung erörtert worden waren. Er bestätigte, daß auch bei der Vorlage von 1923 die Reichs⸗ regierung davon ausgegangen sei, daß durch den vom Reiche festzulegenden Schutz der kirchlichen Feiertage in den Ländern die Kompetenz der Landesgesetze auf dem Gebiet der kirchlichen Feier⸗ tage im übvigen nicht berührt werde. Die Frage, ob der Ver⸗ fassungstag an einem Sonntag oder immer am 11. August zu feiern sei, habe auch durch die heutige Erörterung keine Klärung efunden, auch nicht durch die Anregung des Abg. David, daß urch die Zulassung von Ausnahmen für die Landwirtschaft wirt⸗ schaftliche Härten vermieden werden sollen. Die Reichsregierung werde dem hier geäußerten Wunsche gemäß bei den Landes⸗ regierungen von Sachsen und Baden Erkundigungen darüber ein⸗ ziehen, ob die gesetzliche Festlegung des 11. August als Feiertag zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt habe. Was den Stich⸗ tag des 11. August 1919 für den Schutz der kirchlichen Feiertage in den Ländern angeht, so äußerte der Minister die Meinung, daß vor dem 11. August wohl kaum in den Ländern Aenderungen vorgenommen worden seien. Immerhin werde die Rei⸗8⸗ regierung auch hierüber noch genaue Nachprüfungen vornehmen, lichen Feiertagen nicht bestehen bliebe. Die Reichsregierung damit die etwa vor dieser Zeit verfügte Aufhebung von kirch⸗ bringe dem hier erörterten gesamten Feiertagsproblem vollstes Ver⸗ ständnis entgegen und würde es lebhaft begrüßen, wenn diese Frage bei allen Beratungen möglichst wenig parteimäßig behan⸗ delt werde, damit die Beratungen dazu dienen könnten, auch in dieser Frage den Gedanken einer wirklichen Volksgemeinschaft zu fördern. Die Weiterberatung der Vorlage wurde dann auf Freitag vertagt.

Der Rechtsausschuß des Reichstags setzte am

8. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) die allgemeine Aussprache über die Anträge, betreffend National⸗ und kirchliche Feiertage, fort. Zunächst teilte jedoch der Vorsitzende vor Eintritt in die Tagesordnung den Antrag zur Ehescheidung mit, den er im Auftrage des Rechtsausschusses von Mitte Januar für sich persönlich entworfen hat. Seine Partei habe, so bemerkte D. Dr. Kahl nach dem Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, noch keine Stellung dazu genommen. Der Antrag will im B. G.⸗B folgenden § 1568 a schaffen: „Auf Scheidung kann dann geklagt werden, wenn aus anderen Ursachen eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetreten ist, daß eine dem Wesen der Ehe ent⸗ sprechende Fortsetzung der Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann, und wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahre vor Erhebung der Klage getrennt gelebt haben. Ist die tiefe Zerrüttung vorwiegend auf schuldhaftes Verhalten des einen Ehegatten, das an sich nicht die Scheidung aus § 1568 begründen würde, zurückzuführen, so kann nur der andere Ehegatte auf Scheidung klagen. Die Scheidung wird erst ausgesprochen, nachdem die Ehegatten durch rechtsgültigen Vertrag ihre Unter⸗ haltspflichten sowie die Erziehung der unmündigen Kinder geregelt haben. Auf Antrag eines Ehegatten entscheidet hierüber das Gericht nach freiem Ermessen.“ Die Abgg. Dr. Rosenfeld (Soz.) und Brodauf (Dem.) wünschen möglichst baldige Be⸗ ratung dieses Antrages. Der Ausschuß nahm in Aussicht, diesen Antrag noch vor dem Wiederzusammentritt des Plenums im Herbst vorzuberaten. Zur Tagesordnung (Nationalfeiertag) fragte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.), wie es komme, daß der Reichsrat seine Stellungnahme, die diese Beratung be⸗ einflussen müsse, dem Reichstag erst so spät bekanntgebe. Darüber entspann sich eine Aussprache zur 1“ in deren Verlauf Reichsminister des Innern von Keudell erwiderte: Der Reichsrat tagt meist wöchentlich. Vor acht Tagen ist die Angelegenheit auf die ““ der nächsten Sitzung gestellt worden; bis dahin haben sich die I des Reichs⸗ rats damit beschäftigt. Die Verhandlungen der Ausschüsse des Reichsrats sind aber vertraulich, aus ihnen kann ich nichts mittei⸗ len. Preußischer Ministerialdirektor Baddtsetzte ausführlich ausein⸗ ander, daß von Preußen alles getan worden sei, um dem Reichs⸗ tage die Stellung des Reichsrats möglichst bald bekanntzugeben, und daß es nicht seine Schuld sei, wenn erst gestern diese Stellung⸗ nahme habe bekanntgegeben werden können. Abg. Dr. Wun der⸗ lich (D. Vp.) sprach seine Verwunderung über die jetzige Haltung der Sozialdemokratie aus, die sonst unitarisch sei, jetzt aber plötzlich auf den Beschluß des Reistsrats entscheidenden Wert lege. Abg. Dr. Wegmann (Zentr.) fragte, ob denn bei allen Vorlagen im Reichs⸗ rat so verfahren werde. Vors. D. Dr. K. 1b widersprach der Auf⸗ fassung des Abgeordneten Dr. Rosenfeld, als ob der Rechtsausschuß des Reichstags sich im gegenwärtigen Stadium seiner Beratung von irgendwelchen Beschlüssen des Reichsrats beeinflussen lasse. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) glaubte, nunmehr folgern zu dürfen, daß die Schuld an der Verzögerung bei der Reichsregierung liege. Er beantragte, die Frage der Feier des Verfassungstages nunmehr schleunigst als besonderen Punkt herauszunehmen. Reichsminister des Innern von Keudell verwahrte sich namens der Reichsregierung und namens seines Ministeriums gegen jede Spur eines Vorwurfes der öö“ oder 11“ Wenn es gewünscht werde, könne der Reichstag ja öffentlich die Entwicklung dieser Frage behandeln, aber ein Recht darauf, diese Frage in öffentlicher Debatte zu erörtern, stehe nicht dem Rechtsausschuß des Reichstags, sondern nur dem Plenum des Reichstags zu. Natürlich habe der Reichsrat auch das Recht, eine Initiativorlage jederzeit einzubringen. Vors. DP. Dr. Kahl ersuchte, etwaige Gegensäte zwischen Reich⸗ regierung und Reichsrat nicht hier im Rechtsausschuß des Reichs⸗ tags zu erörtern. Ministerialdirektor Badt verteidigte seine Stellungnahme. Abg. Dr. David (Soz.) wies darauf hin, daß man durch den Reichsrat erfahren habe, daß nach der Weimarer Verfassung schon der Reichstag zur Festsetzung eines Verfassungs⸗ feiertages berechtigt sei. Die Weimarer Verfassung wollten seine Freunde aufrechterhalten und nicht dem bösen Beispiel Bayerns solgen. Abg. Schulte⸗Breslau (Zentr.) widersprach der Trennung der Anträge, deren gemeinsamer Behandlung doch gestern noch auch von der Linken zugestimmt worden sei. Er sehe nicht ein, weshalb man heute wegen der Haltung Preußens, die er außerordentlich bedaure, anders verfahren wolle. Abg. Dr. von Freytagh⸗Loringhoven (D. Nat.) hofft, daß Dr. David später denselben Vorwurf wie gegen Bayern auch einmal gegen Preußen erheben werde. Aber die Gegensätze von Reichsrat und Reichsregierung gingen diesen Ausschuß nichts an. Rechtlich sei die Stellungnahme des Reichsrats zu den im Reichs⸗ tag gestellten Initiativanträgen bedeutungslos; denn diese würden lediglich im Reichstag entschieden. Beide Körperschaften hätten unbeeinflußt zu entscheiden. Vielleicht sei die Stellungnahme des Reichsrats zu diesen Initiativanträgen sogar verfassungswidrig. Abg. Dr. Haas⸗Baden (Dem.) bemerkte, jetzt sei der Reichstag ins Hintertreffen gekommen. Materiell würde man so schwerlich weiterkommen. Mit der Trennung der Anträge werde man nicht zum Ergebnis kommen. Erkläre das Fentrune daß es bereit sei, der Feier des 11. August zuzustimmen, ei vielleicht eine Einigung noch möglich. Abg. Neubauer

(Komm.) bezweifelte nicht, daß der Minister des Innern nach der Geschäftsordnung des Reichsrats durchaus korrekt verfahren sei. Das schließe aber eine Verzögerung noch nicht aus. Das Zentrum nehme anscheinend eine doppelte Haltung ein, je nachdem es in Preußen oder im Reiche mitarbeite. Er hätte gewünscht, daß in der Frage der Zollvorlage die Sozialdemokraten der preußischen Regierung cLenso wie hier den Rücken gestärkt hätten. Er stimme für die Trennung der Anträge. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) führte die gegenwärtige Haltung der Linken auf die Absicht zurück, der jetzigen Regierungskoalition Schwierigkeiten zu machen. Er widersprach der Trennung der Anträge. Abg. Lohmann (D. Nat.) nannte die Stellungnahme des Reichsrats zu diesen Anträgen nach der Verfassung eine Anomalie. Staatsrechtlich sei sie indes für den Ausschuß unbeachtlich. Abg. D. Mumm (D. Nat.) wandte sich gegen die Trennung der Anträge. Wenn der Antrag trotzdem angenommen werde, dann müsse erneut ab⸗ gestimmt werden, welcher Antrag dann zuerst behandelt werden solle. Er fragte, ob der preußische Vertreter im Namen seines Ressortministeriums oder des preußischen Staatsministeriums ge⸗ sprochen habe. Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) wandte sich gegen die Art und Weise, wie jetzt plötzlich so getan werde, als ob die ganze Existenz des Deutschen Reiches davon abhänge, daß bereits der nächste 11. August Nationalfeiertag sei. Abg. Brod⸗ auf (Dem.) bemerkte, man werde es im Lande nicht verstehen, wenn der Reichstag auseinandergehe, ohne daß in dieser Sache eine Abstimmung vorgenommen worden sei. Der Reichsrat habe sich im übrigen nur bedingt für eine Trennung der Anträge aus⸗ gesprochen. Durch diese Geschäftsordnungsdebatte werde die Er⸗ ledigung der Sache selbst erneut verzögert. Abg. Dr. Wegmann (Zentr.) machte darauf aufmerksam, daß die Zentrumsfraktion des Reichstags, die hier allein zuständig sei, einstimmig den jetzigen Antrag angenommen habe. Er kenne auch keine Instanz der Zentrumspartei, die auf einem anderen Standpunkt stehe. Ob die preußischen Minister des Zentrums überstimmt seien, wisse er nicht. Die Frage der kirchlichen Feiertage müsse nach dem gestrigen Beschluß sofort miterledigt werden. Wo solle sonst eine Mehrheit für die Anträge herkommen? Selbst wenn das Zentrum alle sach⸗ lichen Bedenken hintanstelle und mit der Sozialdemokratie für den 11. August stimme, sei eine Mehrheit im Reichstage nicht vor⸗ handen. Wenn eine reichsgesetzliche Regelung des Ver⸗ fassungstages überhaupt getroffen werden solle, müsse man sich auf den Zentrumsantrag einigen. Reichsinnenminister Dr. von Keudell sprach namens der Reichsregierung die Bitte aus, den Zentrumsantrag auch jetzt noch als die Grundlage der weiteren Beratungen anzusehen. Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) verteidigte nochmals den bayerischen Standpunkt. Mit 14 gegen 10 Stimmen wurde der Antrag Rosenfeld, die gestern beschlossene Verbindung der Frage des Nationalfeiertages mit den Anträgen über die kirchlichen Feier⸗ tage usw. zu lösen, abgelehnt. Zur Sache sprachen noch kurz die Abgg. Brodauf (Dem.) für seinen Antrag und Antonie Pfülf (Soz.), die als einstimmigen Beschluß ihrer Fraktion den 11. August als Nationalfeiertag forderte. Abg. D. Mumm (D. Nat.) ver⸗ mißte eine Antwort auf seine Frage. Ministerialdirektor Dr. Badt erwiderte, daß zwischen gestern und heute keine Staats⸗ ministerialsitzung in Preußen hätte einberufen werden können. Er sei der Bevollmächtigte Preußens im Reichsrat. Er habe hier auf eine bestimmt gestellte Frage die Antwort mit Darlegung der Ent⸗ wicklung der Frage gegeben. Vors. D. Dr. Kahl stellte zu Protokoll fest, daß hiermit das Ende der allgemeinen Aussprache über die Anträge über den Nationalfeiertag und die kivrchlichen Feiertage erreicht sei. Der Ausschuß ging hierauf auseinander, ohne eine neue Sitzung anzuberaumen. Weitere Abstimmungen fanden nicht statt, wurden auch nicht beantragt.

Im Steuerausschuß des Reichstags wurde am 8. d. M. die Verlängerung der Geltungsdauer des Steuermilderungsgesetzes (Gesellschaftssteuer bei Fusionen, Sanierungen und Betriebszusammenschlüssen) um ein Jahr angenommen. Ministerialdirektor Dr. Zarden gab, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, dann einen kurzen Ueberblick über den Stand der Frage der steuer⸗ lichen Begünstigung der Auslandsanleihen und betonte zum Schluß, daß nach der Erklärung des Reichsfinanzministers vom 2. 6. 1927 nun wieder in die Einzelprüfung gemäß § 115 des Ein⸗ kommensteuergesetzes eingetreten werden würde. Er legte dann im einzelnen die Anleihen dar, deren Befreiung befürwortet werde. Einzelne Anleihen seien in der Zeit der Sperre (4. 12. 1926 bis 2. 6. 1927) abgeschlossen worden und auch für diese werde Steuer⸗ befreiung verlangt. Der Minister habe sie aber insbesondere nicht befürworten können, weil dann die Erklärung des Ministers vom 4. 12. 1926 gar keinen Sinn gehabt haben würde und insbesondere auch, wenn die Regierung sich wieder zu einer Sperre entschließe diese gar nicht ernst genommen werden würde. Abg. Hoff (D. Vp.) trat den Bedenken des Regierungsvertreters entgegen und beantragte, die Anträge auf nachträgliche Befreiung der Zinsen der Auslandsanleihen von der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 115 des Einkommensteuergesetzes, die in der Zeit vom 4. 12. 1926 bis 2. 6. 1927 aufgenommen worden sind, unter den Gesichtspunkten, die in der heutigen Ausschußsitzung angeführt worden sind und dem Ausschuß das Ergebnis der Prüfung mit⸗ zuteilen. Ministerialdirektor Dr. Zarden erklärte, die hier verlangte Prüfung habe schon stattgefunden. Der Reichsfinanz⸗ minister könne unter keinen Umständen die nachträgliche Be⸗ freiung zusagen. Es wäre ein für die Regierungsautorität un⸗ erträglicher Zustand, wenn erst erklärt würde, es werde keine Be⸗ freiung gegeben, und wenn sie dann nachträglich doch gegeben werde. Abg. Dr. Hertz (Soz.) betonte, der Beschluß vom vorigen Dezember, keine weiteren Auslandsanleihen mehr zu begünstigen, sei von einer zu optimistischen Einschätzung der deutschen Wirt⸗ schaftskraft ausgegangen. Jetzt habe sich gezeigt, daß die deutsche Wirtschaft doch noch des ausländischen Kapitals in großem Umfang bedarf. Das habe Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius in seiner Hamburger Rede betont. Es sei aber noch zweifelhaft, ob er dabei die ganze Reichsregierung hinter sich hat. Bekannt sei der starke Widerstand des Reichsbankdirektoriums gegen den Standpunkt des Wirtschaftsministers. Die Außen⸗ und Wirtschaftspolitik des Reiches dürfe aber nicht vom Reichsbankpräsidenten durchkreuzt werden. Wenn Anleihen nur für produktive Zwecke zugelassen werden sollten, so müse 8 auch der Bau von Arbeiterwohnungen als roduktive Au gabe betrachtet werden, denn ohne diese Wohnungen 2 die Steigerung der Produktion gar nicht möglich. Darum sei bang unverständlich der I der Beratungsstelle der Reichs⸗ ank gegen die Wohnungsanleihe. Die für die Belebung der all⸗ gemeinen Wirtschaft notwendige Belebung des Baumarktes werde dadurch gehemmt. Ebenso vercer und verhängnisvoll sei die Kürzung der Berliner Stadtanleihe durch die Beratungsstelle. Diese Anleihe sei für durchaus produktive Zwecke bestimmt und sie sei in London in kurzer Zeit überzeichnet worden. Die Beratungs⸗ stelle erweise sich jetzt als ein wirtschaftlich schädliches Instrument und wenn sich ihre Praxis nicht ändere, werde man beim Wieder⸗ zusammentritt des Reichstags ihre Aufhebung beantragen müssen.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.) 8

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol,. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: J. V.: Oberrentmeister Meyer in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstr. 32.

Vier Beilagen Zweite Zentral⸗Handelsregister

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Leipzig.

Zweite Zentral⸗Ha

een—

Berlin, Montag, den 11. Juli

zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 8 1927

Anzeigen müffen drei Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚☚

1. Handelsregifter.

Höchst, Main. [34651] Firma Joseph Haas, Schwanheim am Main: Die ist erloschen. Höchst am Main, den 4. Juli 1927. Amtsgericht. Abt. 7. Höchst, Main. 34575] „Firma „Hochtief“ Aktiengesellschaft für Hoch⸗ und Tiefbauten, vormals Gebrüder Helfmann in Essen mit Zweigniederlassung in Höchst am Main: Der Kaufmann Karl Fehrmann aus Berlin ist aus dem Vorstand aus⸗ geschieden. SHöchst a. M., den 5. Juli 1927. Amtsgericht. Abteilung 7.

Leer, Ostfriesl. [34578] „In das Handelsregister Abteilung A ist heute unter Nr. 558 eingetragen die Firma Gottfried Rocholl, Buch⸗ und Kunsthandlung mit dem Niederlassungs⸗ ort Leer, und als deren Inhaber der Buchhändler Gottfried Rocholl in Leer. Amtsgericht Leer (Ostfr.), 5. Juli 1927.

Leipzig. [34205]

In das Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden:

1. auf Blatt 9910, betr. die Firma Buchhandlung Gustav Fock, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Leipzig: Die Prokura von Johannes Geest ist erloschen. Zum Geschäftsführer ist bestellt der Verlagsbuchhändler Jo⸗ hannes Geest in Leipzig. Er ist be⸗ rechtigt, die Gesellschaft allein zu ver⸗ treten.

2. auf Blatt 15 067, betr. die Firma Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktien⸗

esellschaft Filiale Leipzig in Leipzig, Zweigniederlassung: Der Gesellschafts⸗ vertrag ist durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 26. April 1927 im § 19 abgeändert worden.

3. auf Blatt 15 447, betr. die Firma Adlerwerke vorm. Heinr. Kleyer Aktiengesellschaft Filiale Leipzig in Leipzig, Zweigniederlassung: Adam Brecht und Theodor Rix sind als Mit⸗ glieder des Vorstands ausgeschieden.

4. auf Blatt 17 891, betr. die Firma ATG Allgemeine Transport⸗ anlagen⸗Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Leipzig: Prokura ist erteilt dem Oberingenieur Johann Wilhelm Ries in Oetzsch⸗Markkleeberg. Er darf die Gesellschaft nur in Gemein⸗ schaft mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen vertreten. „5. auf Blatt 23 724, betr. die Firma Chemische Fabrik Markranstädt Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Leipzig: Dr. ten Hompel ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Der Ge⸗ schäftsführer Karl Itschert ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Karl Itschert ist nicht mehr Geschäftsführer, sondern Liquidator.

6. auf den Blättern 16 548, 21 376 und 22 498, betr. die Firmen Friedr. Karl Franck, „Lipsia“ Kernstützen⸗ fabrik und Gießereibedarf Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung und Electora⸗Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, Spezialfabrikation elektrischer Laufwerke, sämtlich in Leipzig: Die Firma ist erloschen.

7. auf 2 latt 24 351, betr. die Firma „Haküvag“ Haus⸗ & Küchengeräte⸗ Verkaufsgesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Leipzig: Der Gesell⸗ schaftsvertrag ist durch Beschluß der Ge⸗ sellschafter vom 27. Mai 1927 im § 1 abgeändert worden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz nach Chemnitz verlegt, wes⸗ halb die Firma hier in Wegfall kommt.

8. auf Blatt 25 110 die Firma Fabrik elektrischer Steuerapparate Rudolph Knote in Leipzig (⸗Großzschocher, Haupt⸗ straße 136). Der Ingenieur Rudolph Karl Knote in Leipzig ist Inhaber.

9. auf Blatt 25 111 die Firma Arthur Hutzler in Leipzig (Gottschall⸗ straße 22). Der Handelsvertreter Ernst Conrad Arthur Hutzler in Leipzig ist Inhaber. (Angegebener Geschäftszweig: Handelsvertretung in feinen Leder⸗ waren.)

10. auf Blatt 25 112 die Firma Carl Hußels in Leipzig (Funkenburgstr. 26). Der Handelsvertreter Carl Hußels in Leipzig ist Inhaber. In das Handels⸗ geschäft ist eingetreten der Handelsver⸗ treter Karl Wilhelm Hußels in Leipzig. Die Gesellschaft ist am 1. Juli 1927 er⸗ richtet worden. (Angegebener Geschäfts⸗ weig: Handelsvertretung in Webwaren.) Amtsgericht Leipzig. Abt. II B,

den 4. Juli 1927. E11“

In das Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden:

1. auf Blatt 8218, betr. die Firma Pollrich & Co. in Leipzig: Die Pro⸗ kura des Eduard Heinrich Förster ist erloschen. 1

2. auf Blatt 10 793, betr. die Firma Fritz Schulz jun., Aktiengesellschaft in Leipzig: Der Gesellschaftsvertrag vom

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26. Juni 1900 ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. April 1927 im § 16 abgeändert worden.

3. auf Blatt 17 283, betr. die Firma C. Stötzner Kommanditgesellschaft in Holzhausen: Curt Louis Stötzner ist als Gesellschafter ausgeschieden. An seiner Stelle ist der Fabrikant Carl Schmidt in Leipzig als persönlich haf⸗ tender Gesellschafter in die Gesfellschaft eingetreten.

4. auf Blatt 20 851, betr. die Firma Würker & Werthmann, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Leipzig: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kaufmann Curt Würker und der Kürschner Max Werthmann, beide in Leipzig, sind nicht mehr Geschäftsführer, sondern Liquidatoren.

5. auf Blatt 24 447, betr. die Firma Georg. Schnorr Radiosgrosthand⸗ lung in Leipzig: Die Prokura des Josef Karl Ernst Noack ist erloschen.

6. auf Blatt 24 644, betr. die Firma Wohnungsbaugesellschaft „Fort⸗ schritt“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig: Prokura ist erteilt an Elisabeth led. Hörig in Leipzig.

7. auf Blatt 24 113 die Firma Fer⸗ dinand Wetzke in Leipzig (Zentral⸗ markthalle Stand 470). Der Lebens⸗ mittelhändler August Ferdinand Wetzke in Leipzig ist Inhaber. (Geschäftszweig: Handel mit Lebensmitteln.)

8. auf, Blatt 25 114 die Firma Wer⸗ ner Wüst in Leipzig (Sidonienstr. 65). Der Handelsvertreter Werner Wüst in Leipzig ist Inhaber. (Geschäftszweig: Handelsvertretung in Tabakfabrikaten.)

9. auf Blatt 25 115 die Firma Schooff & Co. in Leipzig (Lessing⸗ straße 17), vorher in Düsseldorf. Der Kaufmann Salomon Halbreich genannt Max Halbreich in Leipzig ist Inhaber. (Geschäftszweig: Handel mit elektrischen Bedarfsartikeln und Vertretung in dieser Branche.)

10. auf Blatt 25 116 die Firma Her⸗ mann Wolf in Leipzig (Plagwitzer Straße 33). Der Kaufmann Friedrich Traugott Hermann Wolf in Leipzig ist Inhaber. Prokura ist erteilt an Liddy Gertrud led. Wolf in Leipzig. Ge⸗ schäftszweig: Biergroßhandlung.)

11. auf Blatt 25 117 die Firma Walther Schumann in Leipzig (Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 53). Der Han⸗ delsvertreter Robert Walther Schu⸗ mann in Leipzig ist Inhaber. (Ge⸗ schäftszweig: Handelsvertretung in Gar⸗ dinen und Weißwaren.)

12. auf Blatt 24 144, betr. die Firma Sanitätshaus Frauenheil Bern⸗ hard Richter in Leipzig, Zweignieder⸗ lassung: Die Zweigniederlassung ist aufgehoben und die Firma hier er⸗ loschen.

13. auf den Blättern 22 951 und 13 758, betr. die Firmen „Transito“ Speditions⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung und Hermann Roßberger, beide in Leipzig: Die Firma ist erloschen.

14. auf Blatt 20 322, betr. die Firma Edgar Spormann in Leipzig: Von Amts wegen: Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Leipzig, Abt. II B, den 5. Juli 1927.

Limbach, Sachsen. [34580]

Im Handelsregister ist heute auf Blatt 1143, die Trawalit⸗Strumpf⸗ fabrik Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Wittgensdorf b. Chemnitz betr., eingetragen worden:

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die bisherigen Geschäftsführer Plenio und Haupt sind ausgeschieden. Der Kauf⸗ mann Karl Stumpf in Chemnitz ist zum Liquidator bestellt.

Amtsgericht Limbach, den 6. Juli 1927.

Lippehne. [34581] i unser Handelsregister Abt. A ist bei der unter Nr. 62 eingetragenen Firma Max Kunde heute eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Lippehne, den 5. Juli 1927. Das Amtsgericht.

Lippehne. (29 In unser Handelsregister Abt. A is heute unter Nr. 63 die Firma Franz Hecker eingetragen. Inhaber ist der Apotheker Franz Hecker in Lippehne. Lippehne, den 5. Juli 1927. Das Amtsgericht.

Luckan, Lausitz. [34583] In das Handelsregister A ist unter Nr. 98 die Firma „Gustav Krüger, Crinitz“ eingetragen worden. Inhaber der Firma 1” der Fabrikbesitzer Gustav Krüger in Crinitz. Luckau, den 2. Juni 1927. Das Amtsgericht.

Lüdenscheid. [34584] In das Handelsregister A Nr. 120 ist heute bei der offenen Handelsgesellschaft Ad. Baumeister zu Lüdenscheid ein⸗ getragen: Die Gesellschaft ist aufgelöst.

und Fabrikant R

r bisherige Gesellschafter Kaufmann delsc Baumeister in

8

Lüdenscheid ist alleiniger Inhaber des

it. Lüdenscheid, den 5. Juli 1927. Das W“

Magdeburg. [34211]

In das Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden:

1. bei der Firma Junkers Motorenbau⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Linonevußg eten, 293, ,1haftceerschach eilung B: Dur ese er u ene11 F 95 Schsätne urzs n

al au leichsmark um 8 Durch gleichen Bes⸗ luß ist der Gefell. schaftsvertrag entsprechend der Umstellung

ändert. Dr. Otto Mader ist nicht mehr eschäftsführer. Der Geschäftsführer heißt . Schleising, sonen leißing.

2. bei der Firma Cohen & Meyerhardt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Magdeburg unter Nr. 849 der Ab⸗ teilung B: Laut Gesells⸗ rftegesschlusle bamh heea 1927 wird die Gesellschaft ortgesetzt.

3, bei der Firma Albu g. Ge⸗ ellschaft mit beschränkter tung in agr zurg⸗Fermersleben unter Nr. 1326 der B. Die Vertretungsbefugnis des Reinhold Michel ist beendet. er Kaufmann Dr. Friedrich Karl Apel in e ist zum Geschäftsführer bestellt.

. bei der Firma Arnold Kahler & Co. in Magdeburg Zweigniederlassung der in Hamburg bestehenden 8. lassung unter Nr. 1472 der Abteilung A: Wolf Keller ist am 15. Juni 1925 aus der Gesellschaft ausgeschieden. Der bis⸗ herige Gesellschafter David Steiner ist alleiniger Inzaber der Firma. Die Ge⸗ sellschaft ist durch den am 14. Dezember 1926 erfolgten Tod des Gesellschafters Arnold Ritter von Kahler aufgelöst. Der Kaufmann Fran von Kahler in dannar⸗ 88 in das Geschäft als persön⸗ ich haftender Gesellschafter eingetreten. Die offene ndelsgesellschaft hat am 1. Januar 1927 begonnen. Die Prokura des Franz von Kahler ist erloschen.

Magdeburg, den 5. Juli 1927.

Das Amtsgericht A. Abteilung 8.

. [34585] In das Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden: ö1. bei der Firma Luftreederei Magde⸗ burg Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitze in Magdeburg unter Nr. 531 der Abteilung B: Durch Gesell⸗ hefterheschluß vom 24. Iumi 1927 ist der .6 des Gesellschaftsverkrag entsprechend er Niederschrift geändert. Sind mehrere Geschäteführe⸗ vorhanden, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern ge⸗ meinschaftlich vertreten. Den einzelnen Geschä tsführern kann aber durch Gefel. schaftsbeschluß Einzelvertretungsbefugnis verliehen werden. Soweit nicht Einzel⸗ vertretungsbefugnis besteht, ist an Stelle der eines zweiten Geschäfts⸗ 8 auch die Mit eines Pro⸗ kuristen genügend. erbert Goldschmidt ist zur Alleinvertretung ermächtigt. Wil⸗ helm Kurth und der Direktor Friedrich W. H. Solmsen in Magdeburg sind zu ordentlichen. Geschäftsführern bestellt. eerner wird veröffentlicht, daß der

atzungsänderungsbeschluß vom 2. 3. 1926 am 27. 3. 1926 eingetragen ist.

2. bei der F. Ergang in Magode⸗ burg unter Nr. 1202 der Abteilung A: Die Prokura des Carl Gille und des Paul Lohse ist erloschen. Dem Walter Grütze⸗ mann in Mangdeburg ist Einzelprokura erteilt.

3. bei der Firma Hermann Dieck in Magdeburg unter Nr. 1182 der Ab⸗ teilung A: Walter Ganse ist aus der Ge⸗ sellschaft ausgetreten. Die b chafter Gertrud Erler, geb. Stettin, und Sophie Dieck, geb. Zieler, bleiben von der Ver⸗ tretung der Gefellschaft ausgeschlossen, während im übrigen der Ausschluß der Verkegtungshefugnis der persönlich haften⸗ den Gesellschafter aufgehoben ist.

Magdeburg, den 6. Juli 1927.

Das Amtsgericht A. Abteilung 8.

Mannheim. 8 [34586]

In das Handelsregister wurden heute die Firmen eingetragen:

oritz Neu, Mannheim. Fedaber ist Moritz Neu, Kaufmann, Mannheim. Der Moritz Neu Chefrau, Rosalie geborene Meyer, Mannheim, ist Prokura erteilt. Die Niederlassung ist von Weinheim nach Mannheim verlegt.

Julius Schwarzmann, Mannheim. In⸗ haber ist Julius Schwarzmann, Kauf⸗ mann, Mannheim.

Neckardruckerei Gesellschaft mit be⸗ chränkter Heftung, Mannheim. Der Ge⸗ ellschaftsvertrag der Gesellschaft mit be⸗ chränkter Haftung wurde am 2. Mai 927 festgestellt. ö des Unter⸗ nehmens ist die Herstellung von Druckerei⸗ arbeiten jeder Art und der Verlag von Druckschriften und Zeitungen. Das Stammkapital beträgt 20 000 RM. Willy Heckhoff, Kaufmann, Mannheim, ist Ge⸗ schäfts ührer. Sind mehrere Geschäfts⸗ ührer so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Als nicht ein⸗ getragen wird veröffentlicht: Die Be⸗

kanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger.

eiter wurde eingetragen zu den folgen⸗ den Firmen:

L. Leffmann, Mannheim: Die Gesell⸗ schaft ist aufgelöst und das Geschäft mit Aktiven und Passiven und samt der Firma zuf den Gesellschafter Kaufmann Siegfried Leffmann, Mannheim, als alleinigen In⸗ haber übergegangen, der es unter der bis⸗ Fügen Firma weiterführt. Der Ge⸗ chäftszweig ist jetzt: Anfertigung von

orsetts. Strumpfbä schlägigeg Artikeln iesen Fansgaase

ndern und ein⸗ sowie Handel in

8 Mannheim: Die Firma ist erloschen.

Th. Faßhold & Co., Mannheim: Die Piokürg des Acbert Schwabe ist erloschen,

dem Otto Betz, Frankfurt a. M,. ist Einzelprokura, dem Wilhelm Leibfried, Mannheim, Gesamtprokura erteilt. Dieser ist mit dem Gesamtprokuristen

Leo Knöpflmacher,

Lochert zeichnungsberechtigt.

lis & Schwarzmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim: Die Gesellschaft ist durch Besclug r Gesell⸗ schafter vom 1. Juli 1927 aufgelöst. Die bisherigen Geschagesfüöre⸗ Kaufleute Rudolf Weis und Julius Schwarzmann, beide in Mannheim, sind Liquidatoren.

Mannheim, den 6. Juli 1927. Amtsgericht. F.⸗G. 4.

Marienberg, Sachsen. . Im Handelsregister ist heute au Blatt 297 die Firma Johannes Herr⸗ mann in Marienberg und als deren In⸗ Fer der Kaufmann Louis Johannes errmann in Marienberg eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Fabrikation und Handel von Posa⸗ menten, Knöpfen und Kurzwaren. Amtsgericht Marienberg, Sa., den 2. Juli 1927. Meerane, Sachsen. [34588] „Auf Blatt 1160 des Handelsregisters, die Firma Bernhard Schmidt, 8 ig. niederlassung Meerane der F. 1 Schmidt jun. Söhne Aktiengesellschaft in Meerane, Zweigniederlassung der im Handelsregister des Amtsgerichts Alten burg eingetragenen G Schmidt jun. Söhne Aktiengesellschaft in Kotteritz i. Th. betr., ist heute ein⸗ getragen worden:

Durch Beschluß der Fereresber semnh. lung vom 20. Mai 1927 ist der Gesell⸗ schaftsvertrag im § 6 Abs. 4 abgeändert worden.

Amtsgericht Meerane, den 4. Juli 1927.

Meinerzhagen. [34589] In unser Handelsregister K ist zu der unker Nr. 120 vermerkten Firma Lange⸗ mann & Co. zu Valbert folgendes ein⸗ getragen: Die Firma ist erloschen. Meinerzhagen, den 10. März 1927. Das Amtsgericht.

Meissen. 8 [34590]

Im Handelsregister ist am 5. Juli 1927 eingetragen worden:

1. Auf Blatt 879, die Firma Kaolin⸗ und Tonwerke Aktiengesellschaft in Meißen betr: Der Vorstand Direktor Otto. Reißmann in Meißen ist aus⸗ Zum Vorstand ist bestellt der

iplomingenieur Rudolf Neubert in Meißen.

2. Auf Blatt 192, die offene Handels⸗ gesellschaft Otto & Schlosser in Meißen betr.: Die Prokura des Kaufmanns Adolf Hermann Oskar Engel in Nieder⸗ meisa ist erloschen. Dem Kaufmann Kurt Ernst Pöhland in Meißen ist Prokura erteilt.

3. auf Blatt 743, die Kommandit⸗ geself laft Karl Tiedemann in Brockwitz

etr.: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Fum Scte ist bestellt der Direktor Karl Lus Wendelin Erdtel in Königstein a. Elbe. Die Prokura des Direktors Karl Ludwig Wendelin Erdtel und des Kaufmanns Martin Janke ist erloschen.

Meißen, den 7. Juli 1927.

Das Amtsgericht. Militsch, Bz. Breslau. agea. „In unser Handelsregister Abteilung A ist unter Nr. 54 bei der Firma . mann’s Nachf. (Paul Lange) in Militsch polgendeß eingetragen worden: Die

irma ist erloschen.

Militsch, den 2. Juli 1927.

Amtsgericht.

Militsch, Bz. Breslau. In unser Snesgre,ese Abteilung 4 ist unter Nr. 130 die Firma Paul ange, Inhaber Kurt Lange in Militsch, heute eingetragen worden. Der Inhaber Kurt Lange ist Buch⸗ druckereibesitzer in Militsch. Militsch, den 2. Juli 1927. Amtsgericht.

Minden, Westf. 21495999 In das Handelsregister Abt. Nr. 421 ist bei der Firma Herm. Karl Hempell in Minden folgendes ein⸗ getragen worden: Die Prokurg des Kaufmanns Albrecht Strauß in Minden und des Kaufmanns

Fesmann Hildebrandt in Minden ist er⸗ oschen. Amtsgericht Minden i. W.

Münster, Westf. [34594

Im Handelsregister B Nr. 189 i heute bei der ] „Gebece“ Gesell⸗ schaft für Bäckerei⸗ und Conditorei⸗ bedarf mit beschränkter Haftung zu sFünsge i. W.“ ee getse daß Hubert Brinkmann als vhhe rer aus⸗ geschieden ist, die Gesellschaft fortan nur einen Geschäftsführer hat und die bezgl. Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ vom 3. Mai 1927 geändert ind.

Münster i. W., den 1. Juli 1927.

Das Amtsgericht.

Münster, Westf. e

Im ““ A Nr. 658 ist heute bei der Kommanditgesellscha t „Aug. Winkhaus zu Münster i. W.“ ein⸗ getragen, daß dem Major a. D. Paul

thert und dem Ingenieur Erich Wink⸗ haus, beide Ju Mürzter i. W., Einzel⸗ prokura erteilt ist.

Münster i. W., den 1. Juli 1927. Das Amtsgeri t. Münster, Westf. [34599] Im Handelsregister A Nr. 1483 ist eute bei der Firma „Dörries & Witte,

iergroßhandlung Bürobedarf, Münster i. W.“ eingetragen, daß die Ge⸗ sellschaft ohne Liquidation aufgelöst und die Firma erloschen ist. Münster i. W., den 1. Juli 1927. Das Amtsgericht. Münster, Westf. sr Im Handelsregister A Nr. 1571 is heute die Firma „Maria Rütter zu Münster i. W.“ und als deren Inhaber Frau Maria Rütter in Münster ein⸗ getragen; ferner ist eingetragen, daß dem Dr. rer. pol. Wilhelm Schmenk zu Münster i. W. Prokura erteilt ist. Münster i. W., den 2. Juli 1927. Das Amtsgericht.

Münster, Westf. 34595] Im Handelsregister A Nr. 267 ist heute bei der Firma „L. Stroetmann zu i. W.“ eingetragen, daß den Kaufleuten Heinrich Scheve und Ernst Löscher, beide in Münster i. W., Einzel⸗ prokura mit Beschränkung auf die Hauptniederlassung in Münster i. W. er⸗

teilt ist. Münster i. W., den 4. Juli 1927. Das Amtsgericht. 1

Münster, Westf. [34598] Im Handelsregister A Nr. 703 ist heute hei der Firma „Anton Künne zu Münster i. W.“ eingetragen, daß die Firma erloschen ist. Münster i. W., den 5. Juli 1927. Das Amtsgericht.

Neisse. [34601]

In das Handelsregister A Nr. 119 ist bei der Firma Th. Geflitter in Neisse am 2. Juli 1927 folgendes eingetragen worden: Der KHaufmann Dr. Paul Geflitter in Neisse ist in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Die offene Handelsgesell⸗ schaft hat am 1. Januar 1924 begonnen. Amtsgericht Neisse.

Nossen. 134602] Auf Blatt 269 des hiesigen Handels⸗ registers (Firma Karl Junghanß, Dampfsägewerk Zellwald im Zellwald bei Siebenlehn) ist heute eingetragen worden: Die Prokura des Kaufmanns Ott Paul Roch in Siebenlehn ist er⸗ oschen. Amtsgericht Nossen, den 1. Juli 1927.

Oberhausen, Rheinl. ([34604]

Eingetragen am 30. Juni 1927 in das Handelsregister A unter Nr. 1088 die Firma Emma Bolten in Ober⸗ hausen Rhld., und als deren alleinige

nhaberin die Frau Emma Bolten, geb. Neubauer, in Oberhausen, Rhld., Marktstraße 117. Dem Kaufmann Jo⸗ hann Bolten in Oberhausen, Rhld., ist Prokura erteilt.

Amtsgericht Oberhausen, Rhld.

Oberhausen, Rheinl. 346031

„e.I. am 1. Juli 1927 in Handelsregister B bei Nr. 240, Firma Gebrüder Bein, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Oberhaufen, Rhld.: An Stelle des verstorbenen Josua Bein ist dessen Witwe, Margarete geb. Eisenberg, in Oberhausen zum Ge⸗ schäftsführer bestellt.

Amtsgericht Oberhausen, Rhld.

Oberkaufungen. [34605]1

Im Handelsregister B Nr. 3 wurde bei der Firma Herkules⸗Werke, Spiral⸗ federfabriken, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Oberkaufungen, Zweig⸗ niederlassung Helsa, am 6. Juli 1927. eingetragen: 8

Die Prokura des Heinrich Kilian ist erloschen.

Amtsgevicht Oberkaufungen.