1927 / 163 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

[36298] Prospekt über Reichsmark 6 000 000

8 % Anleihe der Stadt Zwickau von 1926

auf Feingoldbasis (eine Reichsmark = 12% kg Feingold). Tilgbar spätestens innerhalb 25 Jahren in 20 gleichbleibenden Annuitäten vom 1. Februar 1932 ab. Verstärkte Tilgung oder Gesamtkündigung bis einschließ⸗ lich 1. August 1929 zu 103 %, vom 1. August 1929 bis einschließlich 1. August 1931. zu 101 ½ %, ab 1. August 1931, jedoch frühestens zum 1. Februar 1932, zu 100 % zulässig.

Abteilung I Nr. 1— 200 200 Stück zu RM 5000 = RM 1 000 000

8 II 1 3000 höö“ 3 000 000

1“ III- 1 3000 885,2 500 = 1 500 000

IV 1 2500 = 500 000

11“ 200 8 8700 Stück RM 6 000 000

Die Stadt Zwickau hat auf Grund der Beschlüsse der städtischen Körper⸗ schaften vom 30. September/4. Oktober 1926 und mit Genehmigung der Sächsischen Kinisterien des Innern und der Finanzen vom 14. Januar 1927 (veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom 19. Januar 1927) eine auf den Inhaber lautende Anleihe im Betrage von RM 6 000 000,— aufgenommen.

Der Erlös der Anleihe ist dem Erzgebirgischen Steinkohlen⸗Aktien⸗Verein zu Zwickau, bei dem die Stadt Zwickau über % des RM 4 320 000,— betragenden Aktienkapitals besitzt, als Darlehn gegen hypothekarische Verpfändung des Grund⸗ besitzes gegeben worden, nachdem hierzu auf Grund sachverständiger Gutachten der bei der Kreishauptmannschaft zu Zwickau Genehmigung erteilt hat.

Die Anleihe ist eine unmittelbare Verpflichtung der Stadt Zwickau, die für ihre Erfüllung mit ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Ver⸗ mögen und mit ihrer Steuerkraft haftet.

Die Stadt Zwickau hat sich verpflichtet, während der Laufzeit dieser Anleihe keine anderweitigen Anleihen irgendwelcher Art aufzunehmen, die dem Gläubiger solcher Anleihen eine besondere Sicherheit gewähren. Sollte ein anderer Gläubiger dingliche oder sonstige Sicherungen be⸗ stellt erhalten, so verpflichtet sich die Stadt Zwickau, den Gläubigern dieser Anleihe gleichrangige Sicherheiten zu bestellen.

Den für die Anleihe ausgegebenen Schuldverschreibungen sind 20 Zins⸗ scheine und ein Erneuerungsschein beigefügt. Die Zinsscheine sind am 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres, erstmalig am 1. August 1927, fällig. Die Schuldverschreibungen tragen die Unterschrift des Oberbürgermeisters und des Stadtkassendirektors sowie das Stadtsiegel.

Die Schuldverschreibungen sind seitens der Inhaber unkündbar. Die planmäßige Tilgung der Anleihe durch die Stadt erfolgt ausschließlich durch Auslosung zum Nennwert vom 1. Februar 1932 ab in 20 gleichbleibenden Annuitäten zuzüglich der ersparten Zinsen, so daß die letzte Rückzahlung am 1. Februar 1951 erfolgt. Jedoch ist eine verstärkte Tilgung oder gesamte Kündigung bis einschließlich 1. August 1929 zu 103 %, vom 1. August 1929 bis einschließlich 1. August 1931 zu 101 % und von da ab frühestens für den 1. Februar 1932 zu 100 % zulässig.

Die Verzinsung der Schuldverschreibungen hört an dem Tage auf, an dem sie zur Einlösung fällig werden.

Kapital und Zinsen werden bei Fälligkeit in gesetzlichen Zahlungsmitteln gezahlt. Für jede geschuldete Reichsmark ist der in Reichswährung ausgedrückte und amtlich bekanntgegebene Preis von ½ % Kg Feingold, der für den 15. Tag des der Fälligkeit vorangehenden Monats gilt, mindestens aber der auf den Schuldverschreibungen und Zinsscheinen aufgedruckte volle Reichsmarkbetrag zu Pe Die Umrechnung in deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der BZerliner Börse auf Grund der diesem Tage vorhergehenden amtlichen Notierung für Auszahlung London. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2800,— und nicht weniger als RM 2780,—, so ist für jede geschuldete Reichsmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.

Die Einlösung der fälligen Zinsscheine und der zur Rückzahlung ge⸗ langenden Schuldverschreibungen sowie die Aushändigung neuer Zinsscheinbogen erfolgt kostenfrei außer bei der Stadthauptkasse in Zwickau bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), Berlin, bei den Herren J. Dreyfus & Co., Berlin und Frankfurt a. M., bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft, Berlin, bei den Herren Bayer & Heinze, Chemnitz, Gebr. Arnhold, Dresden, Bondi § Maron, Dresden, bei der Girozentrale Sachsen, Oeffentliche Bankanstalt, Dresden, bei der Sächsischen Bank zu Dresden (Sächsische Notenbank), Dresden,

bei der Sächsischen Staatsbank, Dresden, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt, Leipzig, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Aktiengesellschaft, Filiale Zwickau, bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Zwickau, bei der Dresdner Bank, Filiale Zwickau, bei Herrn C. Wilh. Stengel, Zwickau, und bei der Zwickauer Stadtbank, Aktiengesellschaft, Zwickau. Durch die vorstehend benannten Stellen werden auch alle sonstigen die Schuldverschreibungen betreffenden Maßnahmen, insbesondere etwaige Kon⸗ vertierungen erfolgen.

Die Auslosung hat vom Jahre 1931 ab jedes Jahr im Monat Mai zum Februar des folgenden Jahres stattzufinden. Die alljährlich ausgelosten oder gekündigten Schuldverschreibungen werden spätestens 14 Tage nach den Ziehungen mit den Schuldverschreibungen, die bei früheren Ziehungen bereits ausgelost, ber noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden sind, unter Bezeichnung ihrer Ab⸗

teilungen, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rück⸗ zahlung erfolgen soll, öffentlich bekanntgemacht. Ll Sie Schuldverschreibungen betreffenden Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, in der Sächsischen Staats⸗ zeitung, in den Amtsblättern der Stadt Zwickau und in einer Berliner Tages⸗ zeitung.

Die Schuldverschreibungen sind laut Beschluß des Reichsrats vom 24. März 1927 E 1 1927 S. 89) zur Anlegung von Mündelgeld gemäß § 1807 Abs. 1 Nr. 4 des B. G.⸗B. geeignet.

Schulden und Vermögensstand der Stadt Zwickau am 1. April 1926. 1 A. Schulden.

1. Aufwertungsbetrag der früheren Anleihen, etwa... . RM 3 174 000,—

2. Neue Schulden seit 1923 . . . . 6 971 000,—

3. Sonstige Verbindlichkeiten (Hypotheken, Restkaufgelder usw.) 995 000,—

RM 11 140 000,—

Anmerkung: Seit dem 1. 4. 1926 sind hinzugetreten, namentlich durch Aufnahme langfristiger Anleihen, darunter der im vorliegenden Prospekt behandelten 6 000 000 RM: 10 777 000 RM.

I. Werbende Anlagen: Gaseetk... 6e* Elektrizitätswerk und Straßenbahn.. Schlacht⸗ und Viehhof 1“ Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmungen (Güter und Ertragsgrundstücke... II. Nicht werbende Einrichtungen: Grundstücke. 1“ Schulen und sonstige Gebäude. . Anstalten v“ 8 III. Sonstiges Vermögen: Stadtbücherei, Museum, Mobilien und Einrichtungs⸗ ggegenstände u 1 2 800 990 Hypotheken, Darlehen und Restkaufgeld 720 000,— Sonstiges (Bestände, Betriebsfonds der Stadthaupt⸗ kasse. Guthaben bei Banken, Stiftungsvermögen). 8 NRM 720 500 000,—

Anmerkung: Außerdem Anspruch von 6 000 000 RM an den Erzgeb. Steink.⸗Aktien⸗Verein zu Zwickau. Haushaltplan für das Rechnungsjahr 1926. Einnahme Ausgabe RM 2 843 350,— RM 2 835 123 950,— 54: 874 640,— 1 089 030,— 365 270,— 494 285,— 2 917 792,— 6 007 650.— *) 3 008 700,— *) RM 14 715 967,— RM 16 470 537,— ab Einnahme: 14 715 967,— .“ . Gesamtfehlbetrag RM 1 754 970,—

1 Darin enthalten für Neubauzwecke, also nicht zur etatmäßigen Verwendung bestimmter Anteil an der Hauszinssteuer mit RM 1 000 000,—.

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B. Vermögen.

RM 3 875 000,— 1 330 000,— 2 700 000,— 2 000 000,— 3 250 000,— 6 065 000,—

7 100 000,— 6 000 000,— 4 241 000,—

5 5

419 000,—

Allgemeine Verwaltung Polizeiverwaltung Bauverwaltung Betriebe u. Unternehmungen Schulen . 8 Kunst und Wissenschaft. 1 Wohlfahrtspflege Finanzverwaltung

8 Gesamtsumme

InSSbb —JB'VBV—q=S I —w6—

222b

Voraussichtliches Steueraufkommen der Stadt Zwickau im Rechnungsjahr 1926. A. Anteil an Reichssteuern:

Reichseinkommensteuer Umsatzsteuer .. 8 8 Aufwertungssteuer (einschl. RM 1 000 000 für Neu⸗ VEenZZ““ Grunderwerbsösteur.. . . ..

RM 1 300 000,— 330 000,—

1 550 000,— 120 000,—

[33302] 8 8 Chemische Fabrik „Desitin“ Aktiengesellschaft zu Hamburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Hamburg, den 1. Juli 1927. Der Liquidator: Grote.

RM 3 300 000,— B. Indirekte Gemeindesteernn:,: . 570 000 C. Direkte Gemeinde⸗ (Real⸗) Steuern:

Grundsteuer (150 % der staatlichen Grundsteuer)

RM 180 000,— Gewerbesteuer (150 % der staatlichen Gewerbesteitr) . 330 000,— 8 510 000,—

8 Summe RM 4 380 000,— Die Stadt Zwickau hat zurzeit rund 82 000 Einwohner und ein Stadtgebiet von 3193 ha 20 a.

Zwickau, im Mai 1927. 8 Der Stadtrat zu Zwickau.

Auf Grund vorstehenden Prospekts sind Reichsmark 6 000 000 S8 % Anleihe der Stadt Zwickau von 18926 (eine Reichsmark = ½2% kg Feingold), tilgbar spätestens innerhalb 25 Jahren in 20 gleichbleibenden Annuitäten vom 1. Fe⸗ bruar 1932 ab, verstärkte Tilgung oder Gesamtkündigung bis ein⸗

schließlich

frühestens zum

Abteilung I Nr. 1—- 200 = II 1 3000

1 3000 =

1. August 1931

2 *

11

87

Börse zugelassen worden.

J. Dreyfus & Co. Bayer & Heinze.

schließlich 1. August 1929 zu 103 %,

vom 1. August 1929 bis ein⸗ ab 1. August 1931, jedoch

RM 1 000 000 3 000 000

1 500 000

500 000

RM 6 000 000

1. Februar 1932, zu 100 % zulässig, 200 Stück zu RM 5000 ö11“ EEEE“ 8700 Stück zum Handel und zur Notiz an der Berliner, Chemnitzer, Dresdner und Zwickauer

1000 500 200

UIUUI-

Berlin, Chemnitz, Dresden, Zwickau, im Mai 1927. Preußische Staatsbank (Seehandlung). Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft. Gebr. Arnhold. Girozentrale Sachsen öffentliche Bankanstalt —. Sächsische Bank zu Dresden. 1 Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt Aktiengesellschaft. Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft Filiale Zwickau. Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Zwickau. Dresdner Bank Filiale Zwickau.

Bondi & Maron. Sächsische Staatsbank.

[31543] Nachdem seitens der preußischen Regie⸗ rung in Merseburg die Aufwertung unserer 3 ½ % igen Obligationen auf 12 ½ % des Nominalwerts festgesetzt worden ist, fordern wir hiermit die Besitzer unserer 3 ½ % igen Obligationen auf, ihre Stücke nebst Zinsscheinbogen in der Zeit vom 1. Juli 1927 bis einschließlich 31. Juli 1927 a) bei der Sozietätskasse in Artern oder b) bei dem Bankverein Artern, Sprön⸗ gerts, Büchner & Co. Kommandit⸗ gesellschaft auf Aktien, Artern, zwecks Abstempelung auf den Reichsmark⸗ hetrag in der vorgeschriebenen Frist ein⸗ zureichen. vW Gleichzeitig kündigen wir hiermit die noch umlaufenden Stücke, auf 300 und 150 lautend, zur Rückzahlung auf 31. Dezember 1927. I“ Die Rückzahlung erfolgt für die Stücke von 300 mit ek 37,50 zuzügl. 3 % Zinsen für 1926 und 1927, abzügl. Kapital⸗

ertragsteuer... 11-

Nicht erhoben sind die Kapitalbeträge der in den Jahren 1924, 1925 und 1926 gelosten Schuldscheine:

Lit. A über je 10 Zentner Roggen Nr. 487.

Lit. B über je 5 Zentner Roggen 542 559 624 1086 1244 1327 1562.

Lit. C über je 1 Ztr. Roggen Nr. 2331 2397 2509 2587 2609 2638 2713 2715 2872 2942 2945 3141 3256 3295 3358 3498 3508 3674 3685 4019 4074 4093 4176 4185 4330 4374 4392 4570 4604 4782 5109 5155 5157 5362 5686 5744 5745 5763 5992 6028 6136.

Die Verzinsung der Kapitalbeträge der vorbezeichneten, in den Jahren 1924, 1925 und 1926 gelosten Schuldscheine hat aufgehört.

Die Inhaber dieser Schuldscheine werden wiederholt aufgefordert, die Kapitalbeträge zur Vermeidung fernerer Zinsen⸗ verluste in Empfang zu nehmen.

Dresden, am 8. Juli 1927.

Der Rat zu Dresden, Finanzamt.

N7 39,52 und für die Stücke von 150 IiAI8685 zuzügl. 3 % Zinsen für 1926 und 1927, abzügl. Kapital⸗ ertragsteuer .. . . .. 19,75 Die Auszahlung dieser Beträge kann gegen Einreichung der Obligationen mit Zinsscheinbogen vom 1. Juli 1927 ab ge⸗ schehen, Artern, den 15. Juni 1927.

Die Sozietät zur Regulierung der Unstrut von Bretleben bis Nebra. Der Sozietätsdirektor: Freiherr von Werthern⸗Wiehe.

[36535]) Bekanntmachung.

I. Die für die 5 % ige Dresdner Roggen⸗ wertanleihe vom Jahre 1923 am 1. 8. 1927 fälligen Zinsen (8. Zinstermin) auf die Zeit vom 1. Februar bis mit 31. Juli 1927 betragen bei einem Durchschnitts⸗ kurse von 12,99 RM für 1 Ztr. märkischen Roggen nach Abzug der Kapitalertrags⸗ steuer von 10 % bei den Zinsscheinen über

25 Pfd. Roggen (10 Ztr. Kapital)

2 RM 90 Pf. bez. Gegenwert, 12 ½ Pfd. Roggen (5 Ztr. Kapital) 1 RM. 45 Pf. bez. Gegenwert, 2 ½ Pfd. Roggen (1 Ztr. Kapital) RM 29 Pf. bez. Gegenwert. Einlösungsstellen: Gebr. Arnhold, Dresden und Berlin, die Sächsische Bank zu Dresden, die Sächs. Staatsbank, Dresden, sowie deren Filialen und die Stadthauptkasse Dresden.

II. Die im Jahre 1927 planmäßig zu tilgenden auf 10 Ztr., 5 Ztr. und 1 Ztr. Roggen lautenden Schuldscheine der 5 % igen Roggenwertanleihe der Stadt Dresden vom Jahre 1923 sind am 1. Juli 1927 ausgelost worden.

Die Nummern der von der Auslosung betroffenen Schuldscheine können bei unserer Stadthauptkasse, Effektenabteilung, Neues Rathaus, Kreuzstraße 8, Zimmer 160/162, bei sämtlichen hiesigen Stadt⸗ und Spar⸗ kassenstellen, bei der Dresdner und Berliner Börse sowie bei den Einlösungsstellen für die Zinsscheine eingesehen werden.

Die Kapitalbeträge der ausgelosten Schuldscheine werden vom 31. Ja⸗ nuar 1928 an nebst den bis dahin fällig werdenden Zinsen gegen Rückgabe der Schuldscheine samt Zinsleisten und Zins⸗ scheinen bei unserer Stadthauptkasse Effektenabteilung sowie bei den auf den Zinsscheinen angegebenen Einlösungs⸗ stellen ausgezahlt und vom 1. Februar 1928 an nicht mehr verzinst

mggÜmgmnnmn——

5. Kommanditgefell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gefellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

Die Bekanntmachungen über den

Verlust von Wertpapieren befin⸗

den si h ausschließlich in Unter⸗ abteilung 2. 8

[35638] Köllner⸗Roloff⸗Werke Aktiengesellschaft in Leipzig. Die Tagesordnung der außerordentlichen Generalversammlung vom 25. Juli 1927 (vgl. die Einladung in der ersten Beilage des Deutschen Reichsanzeigers der Nr. 152 vom 2. Juli 1927) enthält folgenden weiteren Gegenstand: „Abberufung eines Aufsichtsratsmit⸗ glieds“. Leipzig, den 13. Juli 1927. Der Vorstand. Menger. Beyer.

[36317]

Nachdem der Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 12. Januar 1927 hin⸗ sichtlich der Herabsetzung des Aktienkapitals von RM 960 000 im Verhältnis 2:1 auf RM 480 000 in das Handelsregister ein⸗ getragen worden ist, fordern wir unsere Aktionäre auf, ihre Aktien Nr. 1 8000 ohne Gewinnanteilscheinbogen zwecks Abstempelung des Nennwerts einer jeden Aktie über RM 120 auf RM 60 bis zum Montag, den 22. August 1927, einschließlich während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden bei nachstehenden Stellen einzureiche: Bankhaus Abraham Schlesinger, Berlin W. 56, Jäger⸗ straße 55, Deutsche Bank Filiale Barmen, Barmen, Deutsche Bank Zweigstelle Velbert, Velbert (Rhld.), Gesellschaftskasse, Velbert (Rhld.).

Die Abstempelung erfolgt provisions⸗ frei, sofern die Aktien mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis am Schalter zur Einreichung gelangen. Findet die Einreichung im Wege des Briefwechsels statt, so wird hierfür die übliche Gebühr in Anrechnung gebracht.

Velbert (Rhld.), im Juli 1927.

Eisengießerei und Schloßfabrik Aktiengefellschaft. Der Vorstand. C. Giesler. Rich. Marcus.

[35980]

Die Lüneburger J. Börstling will ihre Anleihe von 1898 gemäß Art. 37 der V.⸗O. vom 29. No⸗ vember 1925 bar ablösen und die Genuß⸗ rechte mit RM 40 auf 1000 abfinden. Sie hat die Spruchstelle angerufen.

Celle, 8. Juli 1927.

Oberlandesgericht. Spruchstelle. Rürnberger Lederfabrik A.⸗G. vorm. Schreier & Nafer.

Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden hiermit zu der am Montag, 8. August 1927, nachmittags 4 Uhr, in den Räumen unserer Gesellschaft, Nürnberg, Thumenbergerweg 26, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Berichts des Vorstands und Aufsichtsrats, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1926 und deren Genehmigung.

2. Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Hinterlegung der Aktien hat lt. § 19 des Statuts gem. Anordnung des Aufsichtsrats bei dem Bankhaus Anton Kohn in Nürnberg oder einem deutschen Notar zu erfolgen, und zwar spätestens 5 Tage vor der Generalversammlung, den Tag der Hinterlegung und der General⸗ versammlung nicht mitgerechnet. Die von einem Notar über die Hinterlegung aus⸗ gestellten Urkunden müssen drei Tage vor Beginn der Generalversammlung bei de Gesellschaft eingereicht werden.

Der Vorstand.

[36385] Industriebau Aktiengefellschaft, Berlin.

Für die am Dienstag, den 2. August 1927, vorm. 11 Uhr, in unseren Geschäfts⸗ räumen, Berlin, Schiffbauerdamm 26, stattfindende außerordentliche Generalver⸗ sammlung geben wir folgende Ergänzung der Tagesordnung bekannt:

Zu 2a. Beschlußfassung über Aende⸗ rung des Beschlusses der ordentlichen Generalversammlung vom 12. April 1927 über Verteilung des Rein⸗ gewinns (Gewinnvortrag nur 45 391,35 Reichsmark).

Zu 2b. Beschlußfassung über Genehmi⸗ gung des Ankaufs der 6900 Vorzugs⸗ aktien Lit. A über je 20 RM zum Kurse von 125 % und der 6000 Vor⸗ zugsaktien Lit. B über je 1 RM zum Kurse von 100 % zwecks Einziehung dieser Aktien aus dem aus der Jahres⸗ bilanz verfügbaren Reingewinn.

Zu 4 b. Kapitalserhöhung durch Aus⸗ gabe von nom. bis 1 780 000 RM auf den Inhaber lautenden Stamm⸗ aktien: Von diesen jungen Stamm⸗ aktien werden solche im Nennbetrage von 1 400 000 RM von einem Kon⸗ sortium übernommen mit der Ver⸗ pflichtung, diese den Inhabern der vor dem 19. Mai 1927 vorhandenen Stammaktien im Nennbetrage von 4 200 000 RM im Verhältnis von 3:1 zum Kurse von 140 %, frei Zinsen, zuzüglich Bezugsrechtssteuer und Schlußnotenstempel, zum Bezuge anzubieten. .

Zu 5. Beschlußfassung über Genehmi⸗ gung des Verschmelzungsvertrags mit der Held & Francke A. G. zu Berlin: Den Aktionären der Held & Francke A. G. sind neue Stammaktien der Industriebau A. G. in der Weise zum Umtausch anzubieten, daß für je nom. 450 RM Stammaktien der Held & Francke A. G. einschl. Dividenden⸗ schein für das Geschäftsjahr 1926/27 junge Stammaktien der Industriebau A. G. im Nennbetrage von je 200 RM mit Dividendenberechtigung vom 1. Ja⸗ nuar 1927 ab und für je nom. 600 RM. Vorzugsaktien der Held & Francke A. G. einschl. Dividendenschein für das Geschäftsjahr 1926/27 junge Stammaktien der Industriebau A. G. im Nennbetrage von je 500 RM mit Dividendenberechtigung vom 1. Januar 1927 ab gewährt werden. 2

Wie bereits angekündigt, findet über sämtliche Punkte der Tagesordnung neben der allgemeinen Abstimmung eine gesonderte Abstimmung der Inhaber der Stamm⸗ aktien, der Vorzugsaktien Lit. A und der Vorzugsaktien Lit. B statt.

Berlin, den 13 Juli 1927. Industriebau Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat.

Ludwig Katzenellenbogen,

Vorsitzender.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil J. V.: Oberrentmeister Meyer Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (J. V. Meyer)

in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite

Zentral egister⸗Beilage

Die

Wachsbleiche

8 6 3. wer unbefugt den Vorschriften des § 4 zuwiderhandelt. erl 8

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,— Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Reichsmarkh.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

—.—, --⸗⸗⸗——-ᷓõ—--õ—————--———————-——-—————

Inhalt des amtlichen Teiles: 8 8 Deutsches Reich. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Lohn⸗ statistik. Preußen. Gewinnplan zur 30. Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie. Bekanntgabe der vom 26. Juni bis 9. Juli zu Wohlfahr zwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Verordnung zur u“ des Gesetzes, betre 1 ohnstatistik. Vom 14. Juli 19227. 1“ Auf Grund des § 1 des Gesetzes, betreffend Lohnstatistik, vom 27. Juli 1922 (RGBl. I S. 656) wird hiermit nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Vorläufigen Reichs⸗ wirtschaftsrats und nach Zustimmung des Reichsrats und d Volkswirtschaftlichen Ausschusses des Reichstags verordnet:

5§1.

Im Jahre 1927 sind Erhebungen über die Lohn⸗ und Gehalts⸗ verhältnisse der Arbeiter und Angestellten in ausgewählten Gewerben, Orten, Betrieben, Arbeiter⸗ und Angestelltengruppen zu veranstalten. Die Erhebungen können in den darauffolgenden Jahren fortgesetzt werden. Den Beginn und Umfang der Erhebungen und die Reihen⸗ folge der zu erfassenden Gewerbe bestimmt der Reichswirtschafts⸗ minister im Benehmen mit dem Reichsarbeitsminister. Erhebungen im Bergbau bedürfen der Zustimmung des Reichsrats.

§ 2.

Die Durchführung und Aufarbeitung der Erhebungen wird dem Statistischen Reichsamt übertragen, das, nach Anhörung der wirt⸗ schaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbe⸗ sondere die zu erfassenden Betriebe, Arbeiter⸗ und Angestelltengruppen und die Tarifpositionen auswählt und die Erhebungspapiere aufstellt. Das Statistische Reichsamt kann vom Betriebsleiter oder dem für ihn bestellten Vertreter die Vorlage der erforderlichen Unterlagen zur Nachprüfung der erfolgten Angaben verlangen.

Die Fragen in den Erhebungspapieren können für die während der Erhebungszeit beschäftigten Arbeiter oder Angestellten der ausge⸗ wählten Gruppen und Tarispositionen betreffen:

1. Namen, Alter, Familienstand, Lohnform;

2. die Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden unter besonderem Nachweis der mit einem Zuschlag bezahlten Ueberstunden;

3. den tatsächlich verdienten Bruttolohn oder das tatsächlich verdiente Bruttogehalt unter besonderem Nachweis der Zuschläge für Ueberstunden oder sonstiger Zulagen;

4. den Steuerabzug vom Lohne oder Gehalt;

5. die Beiträge des Arbeiters oder Angestellten und des Arbeit⸗ gebers zur Sozialversicherung (ausschl. Unfallversicherung) und zur Erwerbslosenfürsorge;

6. die Sozialzuschläge (Frauen⸗, Kinder⸗ und Hausstandsgeld).

Auf Vorschlag des Lohnstatistischen Beirats beim Statistischen Reichsamt können diese Fragen beschränkt oder erweitert werden.

Zur Ausfüllung und fristgemäßen Rücksendung der Erhebungs⸗ papiere ist der Betriebsleiter oder der für ihn bestellte Vertreter ver⸗ pflichtet. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen ist vom Betriebsleiter oder dem für ihn bestellten Vertreter unter⸗ schriftlich zu bestätigen. Bei Listenerhebungen hat der Betriebsrat (Betriebsobmann), bei Erhebungen durch Einzelkarten hat an Stelle des Betriebsrats (Betriebsobmanns) der einzelne Arbeitnehmer durch Unterschrift zu bestätigen, daß er gegen die Eintragungen keine Ein⸗ wendungen zu erheben hat. Dem Betriebsrat (Betriebsobmann) ftäbt auf sein Verlangen das Recht zu, Einsicht in die Lohnbücher zu nehmen.

Der Betriebsrat beauftragt mit der Wahrnehmung dieser Auf⸗ gaben je nach der Größe des Betriebs einen oder mehrere, jedoch keinesfalls mehr als drei seiner Mitglieder.

2

Ueber die durch die Erhebungen gewonnene Kenntnis der Ver⸗ hältnisse der einzelnen Personen und Betriebe ist Stillschweigen zu beobachten. Die Erhebungen dürfen nur zu statistischen Arbeiten, nicht zu anderen Zwecken benutzt werden. Mit Geldstrafe wird bestraft, 1. wer wissentlich eine wahrheitswidrige oder unvollständige Ausfüllung der Erhebungspapiere veranlaßt;

2. ein Betriebsleiter oder dessen Stellvertreter, der vorsätzlich den ihm nach dieser Verordnung obliegenden Verpflichtungen nicht oder nicht fristgemäß nachkommt;

1u“

in, den 14. Juli 1927. Reichswirtschaftsminist Clurtius.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Reichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichemark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

einschließlich des Portos abgegeben.

Preußen.

Generallotteriedirektion. 8 Gewinnplan zur 30. Preußisch⸗Süddeutschen (256. Preußischen Klassenlotterie, bestehend aus 750 000 Losen mit 307 000 in 5 Klassen verteilten Gewinnen und 2 Prämien. Spielkapital: 58 289 540 Reichsmark.

Lospreis für jede Klasse in Reichsmark (RM): 1 = 3, ¼ = 6, ½ = 12, ¹¼ = 24, Doppellos 48.

Lospreis für alle 5 Klassen in Reichsmark (RM): ⅛¼ = 15, ¼ = 30, ½ = 60, ¼ = 120, Doppellos 240.

Erste Klasse. Zweite Schluß der Erneuerung

e“ Klasse. Freitag, 4. Novbr. 1927. am 14. und 15. Oktober 1927. Ziehung am 11. u. 12. Novbr. 1927. E Reichsmark

11

Gewinne Reichsmark zu 100 000 200 000 2 1 200 000 50 000 100 000 100 000 10 000 20 000 20 000 5 000 20 000 20 000 24 000 24 000 20 000 20 000 20 000 20 000 32 000 32 000 50 000 50 000 80 000 120 000 120 000 180 000 984 720 90 1 477 080

1 670 720 2 263 080

zuaa 2 2aa a2 a2 2

9 2 9 2 2 2 2 2 12

18 000 Gewinne 18 000 Gewinne

Dritte Schluß der Erneuerung Klasse. Freitag, 2. Dezbr. 1927.

Ziehung am 9. u. 10. Dezbr. 1927.

Gewinne Reichsmark 2 100 000

2 50 000

2

4

8

10

20

40

100

400

1 000

16 412

18 000

Vierte Schluß der Erneuerung Klasse. Dienstag, 3. Jan. 1928.

Ziehung am 10. u. 11. Jan. 1928.

Gewinne Reichsmark

200 000 2 zu 100 000 200 000 100 000 2 50 000 100 000 20 000 10 000 20 000 20 000

24 000

20 000

20 000

32 000

50 000 160 000 240 000

1 969 440

2 855 440

02ꝙ

20 000

32 000

50 000 160 000 300 000

2 461 800

3 407 800

auazauauaausasasa s aauaauaasa 2 2

Gewinne 18 000 Gewinne

Fünfte Klasse.] Schluß der Erneuerung: Mittwoch, 1. Febr. 1928.

Ziehungstage: 8., 9., 10., 11., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 20., 21., 22., 23., 24., 25., 27., 28., 29. Februar, 1., 2., 3., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 12., 13. März 1928. Größte Gewinne auf ein Doppellos: 2 Millionen Reichsmark, auf ein ganzes Los: 1 Million Reichsmark im günstigsten Falle 9 der Planbestimmungen).

Prämien 2 zu 500 000 Reichsmark Gewinne 500 000 300 000 200 000 100 000 75 000 50 000 25 000 10 000

2 9 5 5 8 9 2 9 000 82 9 82 2

1 000 000 Reichsmark

1 000 000 600 000 400 000 200 000 300 000 300 000 300 000 800 000 800 000

1 260 000

1 520 000

1 600 000

2 200 000

3 360 000

32 452 500 8; 48 092 500 Reichsmark

Allgemeines.

1. Der Plan der Lotterie mit seinen Bestimmungen ist für das Rechtsverhältnis zwischen den Spielern und der Preußischen Staats⸗ kasse maßgebend.

II. Der jeweils geltende Spielplan liegt bei den Lotterie⸗ einnehmern zur unentgeltlichen Einsicht für die Spieler offen aus, auch kann er von den Einnehmern gegen Bezahlung ihrer Auslagen be⸗ zogen werden, soweit der Vorrat reicht.

III. Im Geschäftsverkehr mit dem Einnehmer hat der Spieler alle Postgebühren zu tragen. 16“ ö11“

*

11 200 216 350

235 000

uuuasasssussaa a a2 uaaassasssasauaas a

Gewinne und 2 Prämien

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

Mr RHaa—

1927

IV. Vereinbarungen zwischen Spielern und Einnehmern, die vom Plan und seinen Bestimmungen abweichen, verpflichten die Staats⸗

kasse nicht. § 1. Beschaffenheit der Lose: Die Lose lauten auf den Inhaber. Sie werden in zwei Abteilungen (I und II) von je 375 000, zusammen 750 000 Losen ausgegeben. Jedes Los trägt die Abteilungsbezeichnung I oder II und eine der Nummern von 1 bis 375 000. Ganze Lose gleicher Nummer aus den Abteilungen I und II gelten als „Doppellose“. Eingeteilt sind die Lose in ganze, halbe, Viertel⸗ und Achtellose. Die ganzen Lose sind nur mit der Abteilung I oder II und mit der Nummer des Stückes bezeichnet, die halben Lose außerdem mit A. B., die Viertel mit A. B. C. D. und die Achtel mit a. b. c. d. e. f. g. h. Jedes Los trägt die gedruckten Namens⸗ unterschriften von mindestens zwei Mitgliedern der Preußischen General⸗ Lotterie⸗Direktion und die eigenhändige gedruckte oder gestempelte Namenzsunterschrift des zuständigen Einnehmers, dem das Los zum Verkauf überwiesen ist. Erst durch diese Unterschrift erhält das Los seine Gültigkeit; Lose, bei denen die Namensunterschrift des Ein⸗ nehmers auch nur teilweise fehlt, sind ungültig und begründen keinen Anspruch auf Erneuerung 6) oder Gewinnzahlung 11). § 2. Lospreis: I. Der Lospreis (Einsatz einschl. Schreib⸗ gebühr und Lotteriesteuer) beträgt für Klassenlose in jeder Klasse je ganzes Los 24 Reichsmark je Viertellos 6 % Reichsmark halbes Los 12. (RMN) Achtellos 3/ (RM) für Kauflose 8) der 2. Klasse der 3. Klasse der 4. Klasse je sanzes Los 48 RM 72 RM 96 RM 120 RM halbes Los 24 6 48 60 Viertellos 12 18 24 30 Achtellos 6 12 15 Für „Doppellose“ ist das Doppelte der Beträge für ganze Lose zu zahlen.

II. Der Preis ist Zug um Zug gegen Aushändigung des Loses bar zu entrichten. Der Lospreis ist der Losvorderseite aufgedruckt, ein Verkauf der Lose über oder unter diesem Preis ist den Ein⸗ nehmern verboten.

§ 3. Verkauf der Lose: Die Lose werden durch die Ein⸗ nehmer verkauft. Diese dürfen nur nach der Vorschrift des § 1 aus⸗ gefertigte Lose ausgeben, auch weder Zusicherungen auf Losanteile machen noch Mit⸗ oder Anteilspieler auf den Losen vermerken. Von Namens⸗ oder Anteilsvermerken auf den Losen sowie von einem Gesellschafts⸗ spiel nimmt die Lotterieverwaltung keine Kenntnis. § 4. Vorauszahlungen: Für die Vorauszahlung von Ein⸗ satzgeldern zu späteren Klassen der Lotterie und für die ordnungs⸗ mäßige Verwahrung von Losen haftet dem Vorauszahler bzw. Hinter⸗ leger ausschließlich der Einnehmer.

§ 5. Ziehungen: I. Es werden 2 Ziehungsräder benutzt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Losnummerröllchen mit den auf⸗ gedruckten Nummern 1 bis 375 000, welche die Lose dieser Lotterie in den beiden Abteilungen (I und II) tragen, in das Nummernrad, vor Beginn der Ziehung jeder Klasse die Gewinnröllchen mit den auf⸗ gedruckten Gewinnbeträgen, die der Lotterieplan aufweist, in das Gewinnrad eingeschüttet. Das Einschütten und Mischen der Röllchen sowie die Ziehungen geschehen öffentlich im Ziehungssaal der Preußischen General⸗Lotterie⸗Direktion in Berlin, Jägerstraße 56. II. Die Ziehung vollzieht sich wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen entnommen und die aufgedruckte Nummer verlesen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnommen und der aufgedruckte Ge⸗ winn verlesen. Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab⸗ teilungen I und II derjenige gleich hohe Gewinn, der dem gleich⸗ zeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Gewinnröllchen aufgedruckt ist. In jeder Klasse werden so viele Nummern und Gewinne ge⸗ zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden Losabteilungen (I und II1) entfallen und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Die am Schlusse der 5. Klasse im Nummernrad zuruͤckbleibenden Nummern sind Nieten. III. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung entscheidet mit Aus⸗ schluß des Rechtswegs der Präsident der General⸗Lotterie⸗Direktion und auf Beschwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminister.

§ 6. Erneuerung der Klassenlose: I. Jedes Klassen⸗ los gewährt Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und auf Gewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Einsatzes für die neue Klasse. Für ein nicht gezogenes Klassenlos hat der Spieler daher zur 2. bis 5. Klasse bei dem zuständigen Einnehmer 1) spätestens am letzten Erneuerungstage bis 6 Uhr abends unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teilweise Abtrennung seiner Namensunter⸗ schrift zu entwertenden Loses und Entrichtung des Einsatzes ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige letzte Erneuerungstag ist auf den Losen und auf dem amtlichen Lotterieplan vermerkt. Versäumt der Spieler die Frist oder erfüllt er eines der bezeichneten Erfordernisse nicht, so verliert er seinen Anspruch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können als Kauflose 8) sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein Spieler für die neue Klasse ein Los anderer Nummer, als sein Los der Vorklasse trug, so wird ihm auf Wunsch diese andere Nummer bei alsbaldiger Rückgabe des Loses in die ursprünglich von ihm gespielte Nummer umgetauscht, soweit dies vor Beginn der Ziehung noch möglich ist. Er hat aber, solange der Umtausch noch nicht bewirkt, d. h. die ursprüngliche Nummer noch nicht an ihn verabfolgt oder abgesandt ist, einen Anspruch nur auf den Gewinn, der auf das

der 5. Klasse