1927 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Aug 1927 18:00:01 GMT) scan diff

vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte Jean Hobelsberger wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf Donnerstag, den 29. Sep⸗ tember 1927, vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 13 des Amtsgerichts Schwabach ge⸗ laden. Armensache. Schwabach, 10. August 1927.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

[44971] Oeffentliche Zustellung. . Die Garniererin Hedwig Breier in Waldenburg⸗Altwasser, Schulweg 2, Prozebevol mächtieler: Rechtsanwalt Lange in Schweidnitz, klagt gegen den Ofensetzer Paul Stachowiak, früher in Waldenburg 2 b 0. 77/27 —, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte an Darlehen und verauslagten Beträgen noch 655,24 RM schulde, mit dem An⸗ trag auf kostenpflichtige, vorläufig voll⸗ streckbare Verurteilung zur Zahlung von 655,24 RM. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Schweidnitz auf den 20. Oktober 1927, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Schweidnitz, den 9. August 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [45249] Oeffentliche Zustellung.

Der Schankwirt Paul Völkel in Staaken, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Karsen in Spandau, klagt gegen den Inhaber eines Wanderzirkus, Henry, früher in Staaken, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte ihm für Platzmiete in der Zeit vom 13.—16. 5 1927 = 40 RM schulde, mit dem An⸗ trage, den Beklagten vorläufig vollstreck⸗ bar zu verurteilen, an den Kläger 40 RM vierzig Reichsmark nebst 7 % Zinsen seit dem 16. 5. 1927 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der des vorangegangenen Arrestverfahrens 3a G. 46/27 und der in diesem Verfahren vor⸗ genommenen Zwangsvollstreckung, zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Spandau, Pots⸗ damer Straße 34, Zimmer 13, auf den 2. November 1927, vorm. 9 Uhr, geladen.

Spandau, den 4. Auaust 1927

Amtsgericht. Abt. 3 a. [45250]

Der Bahnhofsrestaurateur Emil Blauert in Tempelburg, Pom., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kuck in Tempelburg, klagt gegen den Land⸗ wirt Werner Pröbster, zuletzt in Han⸗ nover wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Tempelburg auf den 22. September 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr.

Tempelburg, den 6. August 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [45251] Oeffentliche Zustellung.

Firma L. Hilb & Co. in Ulm klagt gegen Magdalene Müller, Händlerin, zuletzt wohnhaft in Kempten im Allgäu, zurzeit mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, wegen Kaufs mit dem An⸗ trag, durch vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: die Be⸗ klagte wird kostenpflichtig verurteilt, an⸗ die Klägerin 399,71 RM nebst 8 % Zinsen aus 377,71 RM seit 28. Ja⸗ nuar 1925 zu bezahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Ulm, Justizgebäude, Saal Nr. 65, I. Stock, wird die Beklagte auf Dienstag, den 27. September 1927, vorm. 9 Uhr, mit dem Bemerken ge⸗ laden, daß im Falle ihres Nicht⸗ erscheinens Versäumnisurteil gegen sie erlassen wird. Als Erfüllungs⸗ und Zahlungsort ist Ulm vereinbart. Die öffentliche Zustellung der Klage und der Ladung an die Beklagte ist bewilligt.

Den 13. August 1927. 8

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Ulm.

[45252] Im Namen des Volkes⸗ Versäumnisurteil.

In Sachen der Witwe Heinrich Meh⸗ ring, Sevinghausen bei Wattenscheid, Klägerin, gegen den Friedrich Meise, Bergmann, Wattenscheid ⸗Höntrop, Op de Veih 109, Beklagten, wegen

orderung, hat das Amtsgericht in

Jattenscheid durch den Amtsgerichtsrat Dr. Beling für Recht erkannt: der Be⸗ klagte wird verurteilt, an die Klägerin 20,30 RM (zwanzig Reichsmark 30 Pfen⸗ nige) nebst 12 vH Zinsen seit dem 26. April 1927 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig. vollstreckbar. Dr. Beling. Vorstehende Ausfertigung wird der Klägerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erieilt.

Wattenscheid, den 21. Juli 1927. (Siegel.) Manns, Gerichtsaktuar,

Gerichtsschreiber. Beschluß.

In Sachen der Witwe Heinrich Meh⸗ ring, Sevinghausen bei Wattenscheid, Klägerin, gegen den Friedrich Meise, Bergmann, Wattenscheid⸗Höntrop, Op de Veih 109, Beklagten, wird die öffentliche Zustellung des Urteils an den Beklagten, dessen Aufenthalt unbekannt ist, bewilligt. MWMattenscheid, den 2. August 1927.

Das Amtsgericht.

Der Preußische Bezirksfürsorge⸗ verband des Landkreises Hildesheim in Hildesheim hat beantragt, den Stall⸗ schweizer Karl Haustein, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, in einer öffent⸗ lichen Arbeitsanstalt auf Grund des § 20 der Verordnung über die Fürsorge⸗ pflicht vom 13. Februar 1924 und des § 21 der Preußischen Ausführungs⸗ verordnung vom 17. April 1924 unter⸗ zubringen, weil Haustein seine Tochter Gisela der öffentlichen Fürsorge anheim⸗ 1 lassen hat. Zur mündlichen Ver⸗ handlung wird der am 15. Januar 1894 in Zwickau i. S. geborene Stallschweizer Karl Haustein vor den Bezirksausschuß zu Hildesheim, Regierungsgebäude, I. Stock, Zimmer 17 Sitzungssaal auf Dienstag, den 6. September 1927, mittags 12 Uhr, geladen. Im Falle des Ausbleibens wird nach Lage der Akten beschlossen werden. Ver⸗ gütungen usw. aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teilnahme am Termin nicht gezahlt werden.

Namens des Bezirksausschusses. Der Vorsitzende. J. V. (Unterschrift.)

4. Verlosung M. 1 von Wertpapieren.

[45254] Bekanntmachung.

Auf Grund des § 5 der Verordnung über die Aufwertung der Ansprüche aus Pfandbriefen und Schuldverschreibungen ꝛc. vom 10. Dezember 1925 (Pr. Ges.⸗S. vom 11. Dezember 1925 Nr. 38) wird gegenüber dem Gesamtgoldmarkbetrag der in Umlauf befindlichen Pfandbriefe von 4 804 000 die einstweilige Teilungsmasse wie folgt festgestellt:

1. Hypotheken .950 691,29 GM

Seee 30 309,89

3. Sonstige Einnahmen 806,—

28807,18 G

ab Geschäftsunkosten 15 543,92

Die sich hiernach er⸗ gebende einstweilige Tei⸗ lungsmasse von 966 263,26 GM

wird sich wahrscheinlich durch Ausfälle bei der Hypothekenaufwertung durch nach⸗ teilige Auswirkung der §§ 8, 15 und 20 des Aufwertungsgesetzes noch erheblich ver⸗ ringern.

Magdeburg, den 10. August 1927.

Pfandbriefamt der Stadt Magdeburg.

[45253

Pommersche Landschaft.

Aufkündigung Pommerscher Pfandbriefe.

Auf Grund des Artikels 2 der zweiten Verordnung über die Aufwertung der An⸗ sprüche aus Pfandbriefen und Schuldver⸗ schreibungen landschaftlicher (ritterschaft⸗ licher) Kreditanstalten usw. vom 16. No⸗ vember 1926 (G.⸗S. S. 301) kündigen wir hierdurch zur Einlösung auf:

a) die alten Gutspfandbriefe der Pom⸗ merschen Landschaft, d. h. alle die⸗ jenigen Pfandbriefe, welche auf ein bestimmtes, zur Sicherheit des Pfandbriefs verpfändetes Gut lauten; die Aufkündigung erstreckt sich auf die Gesamtheit aller dieser Pfandbriefe ohne Rückficht auf ihr Alter, und ferner von den sonstigen (Nummer⸗) Pfandbriefen der Pommerschen Landschaft diejenigen, deren aus der Vorderseite des Pfandbriefs ersicht⸗ licher Ausstellungstag 17 der ersten Verordnung über die Aufwertung von Pfandbriefen und Schuldverschrei⸗ bungen landschaftlicher (ritterschaft⸗ licher) Kreditanstalten usw. vom 10. Dezember 1925 G.⸗S. S. 169) in den Jahren 1922 oder 1923 liegt.

Diese Aufkündigung zu a und b erfolgt zum 30. November 1927.

Die bar in Reichsmark zu bewirkende Einlösung der aufgekündigten Pfandbriefe erfolgt 1u.“

zu a mit 27,10 vH und

zu b mit 26 vH des nach § 17 Absatz 1 der obengenannten ersten Verordnung vom 10. Dezember 1925. (G.⸗S. S. 169) festgestellten Goldmark⸗ betrages.

Als Stichtag für die Umrechnung des sich ergebenden Goldmarkbetrages in Reichs⸗ mark gilt der 31. Oktober 1927. Jedoch ist, sofern sich bei der Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 Reichsmark und nicht weniger als 2760 Reichsmark ergibt, für jede Goldmark eine Reichsmark zu zahlen.

Die aufgekündigten Pfandbriefe sind nebst Zinsscheinbogen am 30. November 1927 in umlaufsfähigem Zustand an die Landschaftliche Bank der Provinz Pommern in Stettin (Paradeplatz 40) einzuliefern gegen Empfangnahme der Zahlung des Einlösungsbetrages. Erfolgt die Einlieferung nicht spätestens vor dem 1. Februar 1928, so ist die Pommersche Landschaft berechtigt, den auf die nicht eingelieferten Pfandbriefe entfallenden Be⸗ trag in Reichsmark zu hinterlegen, sofern ihr nicht vor Ablauf dieser Frist die Stellung des Antrages auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens oder auf Zahlungssperre nachgewiesen wird.

Den einzureichenden Pfandbriefen ist ein Verzeichnis beizufügen nach dem von uns aufzustellenden Muster; Vordrucke sind von der Landschaftlichen Bank kosten⸗ frei erhältlich.

Stettin, den 21. Juli 1927.

Pommersche Generallandschafts⸗

88 direktion. von Eisenhart⸗Rothe.

8 S

[45255]) Bekanntmachung nach 5 5 der Ersten Preuß. Ver⸗ ordnung über die Aufwertung land⸗ schaftlicher (ritterschaftl.) Kredit⸗ anstalten ꝛc. vom 10. Dezember 1925. Stand vom 30. Juni 1927. Gesamtgoldmarkbetrag der teilnahmeberech⸗ tigten Schuldverschreibg. (Lit. D— K*) 30 649 970,88 Gesamtbestand der Teilungs⸗ masse. 4 978 034,88 *) Bei Lit. D-J deckt sich der Gold⸗ markbetrag ausnahmslos mit dem Nenn⸗ wert, bei Lit. K nur hinsichtlich der Num⸗ mern 1 61 (5000 ℳ), 151 259 (3000 ℳ) 301 990 und 1365 1489 (1000 ℳ), 1901 2062 (500 ℳ), 2201 2265 (300 ℳ), 2301 2363 (200 ℳ).

Hannover, den 13. August 1927. Calenberg⸗Göttingen⸗ Grubenhagen⸗Hildesheim’sche ritter⸗ schaftliche Credit⸗Commission.

[(45256] 6 % ige Göttinger Roggenwert⸗

anleihe von 1923.

Am 9. August 1927 hat die planmäßige Auslosung der am 1. Dezember d. J. zu tilgenden Teilschuldverschreibungen statt⸗ gefunden. Es sind hierbei folgende Num⸗ mern gezogen worden:

Buchst. A Nr. 3 4 31 32 55 56 58 59 60 61 96 145 147 160 172 180 240 333 334 338 351 353 392 403 404 444 514 540 541 555 615 627 640 642 657 680 683 718 931 958 963 980 983 992 1000.

Buchst. B Nr. 1073 1097 1169 1171 1200 1248 1249 1258 1264 1299 1300 1310 1341 1380 1396 1400 1524 1580 1667 1725 1780 1787 1984 1985 2031 2032 2118 2119 2155 2157 2172 2185 2198 2263 2314 2339 2442 2455 2568 2584 2601 2747 2864 2868 3007 3073 3074 3077 3078 3108 3109 3237 3238 3256 3393.

Buchst. C Nr. 3539 3580 3598 3599 3600 3682 3756 3776 3878 3879 3925 4022.

Die Inhaber der ausgelosten Schuld⸗ verschreibungen werden aufgefordert, gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst Erneuerungsscheinen und noch nicht fälligen Zinsscheinen den Kapitalbetrag vom 1. De⸗ zember d. J. ab in Empfang zu nehmen.

Einlösungsstellen: Stadtkämmerei Göttingen, Städtische Sparkasse Göt⸗ tingen, Girozentrale Hannover.

Von den zu früheren Terminen aus⸗ gelosten Stücken sind die folgenden Num⸗ mern noch nicht eingelöst:

Fällig am 1. Dezember 1924: Nr. 274 744 745 746. Diese Stücke werden mit 10,35 RM für 1 Ztr. eingelöst.

Fällig am 1. Dezember 1925: Nr. 166 639 747 1844. Diese Stücke werden mit 7,18 RM für 1 Ztr. eingelöst.

Fällig am 1. Dezember 1926: Nr. 129 357 506 539 648 797 798 799 800 925 2158 2710 2961 3151 3152 3153 3168 3188 3189 3221 3236 3366. Diese Stücke werden mit 11,38 RM für 1 Ztr. eingelöst.

Göttingen, am 9. August 1927.

Der Magistrat.

5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

über den befin⸗ Unter⸗

Die Bekanntmachungen

Verlust von Wertpapieren

den sich ausschließlich in abteilung 2.

[43581] Unter Bezugnahme auf die im Handels⸗ register eingetragene Liquidation und Auf⸗ lösung unserer Gesellschaft fordern wir die Gläubiger gemäß § 297 des Handels⸗ gesetzbuchs auf, ihre Forderungen bet uns anzumelden. Hannover, den 6. August 1927. Norddeutsche Einfuhr A. G. 8 in Liquidation. Hans Gompertz, Liquidator.

[45407]

Die Aktien Nr. 601/650 1001/1250 6001 6004/6008 6014/6078 6081/6109 6018/ 6120 6123/6131 6134/6173 6179/6188 6196/6209 6220/6251 6254/6303 6306 / 6310 6312 8831/8860 zu je 1000 PM, Nr. 2001/2041 2044 2085/2086 2097/2183 2186/2234 2241/2252 2283/2284 2313 / 2369 2446/2486 2505/2508 2579/2584 2587/2628 2631/2644 2646/2650 2652 / 2658 2660/2661 2664/2675 2680/2681 2686/2734 2738 2740/2745 2750 2757 / 2758 2763/2772 3311/3360 3391/3400 4956/4960 5041/5045 5261/5264 5379/ 5399 5821/5840 5845/5864 5871/5886 zu je 5000 PM werden, da dieselben zur Abstempelung auf Reichsmark trotz vorschriftsmäßiger dreimaliger Aufforde⸗ rung und Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger (Nr. 268 vom 16. 11. 1926, Nr. 295 vom 18. 12. 1926, Nr. 25 vom 31. 1. 1927) nicht eingereicht worden sind, für kraftlos erklärt.

Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien tretenden neuen Stücke werden am Donnerstag, den 18. August 1927, vormittags 11 Uhr, im Börsensaal der Fondsbörse in Leipzig durch den Kurs⸗ matler Herrn Heino Espenhayn öffent⸗ lich versteigert werden.

Leipzig, den 5. Juli 1927. Terpentinöl⸗Werk eeheicdane

Der Vorstand. W. Mohr.

““

[[39935]

* 8 Aufforderung gemäß § 297 H.⸗G.⸗B.

Nach Eintragung des entsprechenden Generalversammlungsbeschlusses vom 28. 3. 1927 in das Handelsregister ist die Firma Burtersdorfer Wirkwarenfabrik A. G. in Chemnitz aufgelöst; es findet Liquidation statt.

Die unterzeichneten Liquidatoren fordern hierdurch die Gläubiger der aufgelösten Burkersdorfer Wirkwarenfabrik A. G. in Chemnitz auf, ihre Ansprüche anzumelden

Chemnitz, Theaterstraße 60 II, den 16. Juli 1927. 3

Thiele. Dr. Gitter. b

1““

[45200) Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Zulassungsstellen für Wertpapiere an den Börsen zu Düssel⸗ dorf und Essen am 31. und 30. Mai

1927 sind RM 3 000 000 neue Stamm⸗

aktien der Rheinisch⸗Westfäli⸗ schen Boden⸗Credit⸗Bank in Köln, 2350 Stück zu je RM 1000 (Aktienurkunden über je St. 10 zu RM 100) Serie G Nr. 24 001/10 bis 47 491/500, 650 Stück zu je RM 500 (Aktienurkunden über je St. 5 zu RM 100) Serie G 47 501/5 bis 50 746/50, 3250 Stück zu je dM 100 Serie G Nr. 50 751 bis 4 000,

zum Handel und zur amtlichen Notierung

an den Börsen zu Düsseldorf und Essen

auf Grund eines Prospektes gleichen

Inhalts zugelassen worden, wie er an⸗

läßlich der Zulassung dieser Aktien an

der Börse zu Berlin in Nr. 76 des

Deutschen Reichsanzeigers vom 31. März

1927 veröffentlicht worden ist.

A. Schaaffhausen’'scher Bankverein Düsseldorf A.⸗G. Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Filiale Essen. Darmstädter und Nationalbank K. G. a. A. Filiale Düsseldorf und Essen.

Deutsche Bank Filiale Düsseldorf. Essener Credit⸗Anstalt, Filiale der Deutschen Bank, Essen. Dresdner Bank in Düsseldorf und Essen.

Bankhaus C. G. Trinkaus, Düsseldorf.

[44503]

Maschinenfabrik Hiltmann & Lorenz Aktiengesellschaft, Aue, Sachsen. Die Herren Aktionäre werden hierdurch

zu der Freitag, den 16. September

1927, nachmittags 3 Uhr, in den

Geschäftsräumen der Gesellschaft statt⸗

findenden X VII.ordentlichen General⸗

versammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts und er Bilanz mit Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr

1926/27.

2. Genehmigung der Bilanz und Be⸗ schlußkfassung über die Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗

sichtsrats. (§§ 21, 23

4. Statutenänderungen. und 29.)

5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche spätestens am dritten Werktage vor der Generalver⸗ sammlung ein Nummernverzeichnis der zur Teilnahme bestimmten Aktien bei der Kasse der Gesellschaft unter Beifügung der Aktien oder eines von einem deutschen Notar, der Reichsbank, der Sächsi⸗ schen Staatsbank oder der Deutschen Bank ausgestellten Hinterlegungsscheins über die Hinterlegung der Aktien ein⸗ reichen.

Aue in Sachsen, 12. August 1927.

Der Aufsichtrat. Gustav Hiltmann, Vorsitzender.

[44267]

Norddeutsche Schrauben⸗ und Metall⸗ Werke, Aktiengesellschaft, Berlin⸗Niederschönhausen.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, den 13. September 1927, nachmittags 4 Uhr, in den Geschäftsräumen des Bank⸗ hauses Sponholz & Co. (vorm. H. Herz) Komm.⸗Gef., Berlin, Jerusalemer Str. 25, stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung und Genehmigung des Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1926.

2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 1

3. Beschlußfassung über Erhöhung unseres Aktienkapitals um RM 100 000 und Aenderung des § 4 (Stammkapital) und § 22 (Stimmrecht) unserer Satzung.

4. Aufsichtsratswahl.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind diejenigen Attionäre berechtigt, die spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der Generalversammlung in den üblichen Geschäftsstunden entweder bei der Gesellschaftskasse oder dem Bankhause Spon⸗ holz & Co. (vorm. H. Herz) Komm.⸗Ges., Berlin, Jerusalemer Straße 25, ein Num⸗ mernverzeichnis der zur Teilnahme be⸗ stimmten Aktien einreichen und ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungs⸗ scheine der Reichsbank oder eines Notars hinterlegen und bis zum Schluß der Ge⸗ neralversammlung daselbst belassen.

Berlin, den 8. August 1927.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats.

[44821)

8 1“ Nachdem die in der Generalversammlung

vom 15. Juni 1927 beschlossene Herab⸗ setzung unseres Stammaktienkapitals von 6 600 000 RM auf 2 200 000 RM in das Handelsregister eingetragen

anzumelden.

Stettin⸗Bredow, den 11. August 1927. Stettiner Maschinenbau⸗ Actiengesellschaft Vulcan.

Der Vorstand.

[45410]

Die Generalversammlung vom 12. August

1927 der Aktiengesellschaft vorm. H. Gladen⸗

beck & Sohn, Berlin, hat folgende Herren

in den Aufsichtsrat neu gewählt: 1. Bankier Joh. Britz, Düsseldorf, Siegfriedstraße 7, 1 2. Bankdirektor Joh. Mülstroh, Düssel⸗ dorf, Graf⸗Adolf⸗Straße 4,

3. Generalsekretär Siegfried Freund, Berlin, Hohenstaufenstraße 50. Aktiengesellschaft vorm. H. Gladenbeck & Sohn, Bildgießerei.

[45406]

Aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft ist durch Tod Herr Justizrat Georg Mankiewitz ausgeschieden. Ferner sind die bisherigen Betriebsratsmitglieder des Auf⸗ sichtsrats aus diesem ausgeschieden. Dafür wurden in den Aufsichtsrat die folgenden Betriebsratsmitglieder:

1. Flaschenkellerarbeiter Karl Braun,

Berlin 0. 34, Rigaer Str. 95, 2. Buchhalter Max Neuendorf, Miers⸗ dorf b. Berlin, 8 seitens des Betriebsrats gewählt. Berlin, den 1. August 1927. Löwenbrauerei Böhmisches Brauhaus A.⸗G. Der Vorstand.

[45569] 8 8 8 Fein⸗ & Zigarettenpapierfabrik A.⸗G., Köbeln.

Die Aktionäre werden zu einer am Montag, den 12. September 1927, nachm. 4 Uhr, in Karlsruhe, Schloß⸗ hotel, stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Herabsetzung des Aktienkapitals zwecks Sanierung der Gesellschaft durch Zusammenlegung der Aktien im Ver⸗ hältnis von 100:1 und Gleich⸗ stellung der Vorzugsaktien mit den Stammaktien.

2. Beschlußfassung § 290

3. Erhöhung des Aktienkapitals.

4. Aenderung der Satzungen und Neu⸗ fassung derselben.

5. Neuwahl des Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche die Aktien selbst mit einem doppelten Nummernverzeichnis oder die über die Aktien lautenden Hinterlegungs⸗ scheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars bei der Rheinischen Creditbank, Freiburg, hinterlegen. Die Hinterlegung hat bis spätestens am 3. Werktage vor der Generalversammlung zu erfolgen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende:

Prinz Vietor Salvator von Isenburg.

[44851]. Metall⸗ Feindrahtwerke A.⸗G., Kohlstädt i. Lippe. Bilanz per 31. Dezember 1926.

Aktiva. RM Grundstücke, Fabrikgebäude 1 und Einrichtungen... 126 8

AUbaang6 126 060˙52

18 290 107 770 Vorräte. 2 956 Kasse.. 65 Debitoren Verlust.

gemäß

Abschreibungen

168 861

Passiva. Aktienkapital.. Reservefonds.. Aufwertungshypothek Kreditoren..

100 000 500

4 500 63 861 168 861

Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

RM 24 201( 2 069 12 671 18 290

57 233/3

Soll. Verlustvortrag 1925 .Z. Betriebsverlunt.. Generalunkosten. Abschreibungen...

Haben.

Verlustsaldo per 31. 12.1926 [57 233

Kohlstädt, den 29. 6.1927. Der Vorstand.

Söding.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich 15 den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäfts v. (Mengerina) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, ilhelmstraße 32.

Zwei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und eine Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage,

8

worden ist, fordern wir gemäß § 289 Absatz 2 H.⸗G,⸗B. unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, Reichsmark.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Neichsmarh.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Reichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 8

RNeichsbankgirokonto.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder

Berlin,

Mittwoch, den 17. August, abends.

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

8 Deutsches Reich.

Geschäftsverteilungsplan der Zivilsenate des Reichsgerichts für das Jahr 1927.

Bekanntmachung über den Einlösungskurs v der Reichsschatzanweisungen.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.

Nachweisung über Branntweinerzeugung und Branntweinabsatz im Monat Juli 1927.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 38 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I.

ö1“ 8G

Zinsscheinen

Preußen.

1.1“ betreffend Meldung zur forstlichen Staats⸗ prüfung.

Deutsches Reich.

144“X“ der Zivilsenate des Reichsgerichts für das Jahr 1927 (vom 15. Juni ab).

Dem I. Zivilsenate sind zugewiesen:

1. alle Seesachen (HGB. §§ 474 ff. nebst Seemanns⸗ ordnung und § 44 der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874) RGBl. S. 73 sowie alle Streitigkeiten aus den Reichs⸗ gesetzen über Binnenschiffahrt und Flößerei nebst Streitigkeiten über Versicherungen einschließlich von Rückversicherungen, wegen Wasser⸗ (See⸗ oder Fluß⸗) Transports allein oder in Verbindung mit Land⸗ transport, ferner alle Rechtsstreitigkeiten über Schiffs⸗ fandrechte (BGB. §§ 1259 ff.) und Zwangsvoll⸗ treckung in Schiffe (Zwangsvollstreckungsgesetz §§ 162 ff.);

2. die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Spedi⸗ tions⸗, Lager⸗ und Frachtgeschäften;

3. die Rechtsstreitigkeiten über:

) Ansprüche aus Kauf Wert⸗ abEeenn

b) Besitz und Eigentum leinschließlich von Fällen

des § 771 ZPO.), Nießbrauch und Pfandrecht einschließlich des kaufmännischen Zuröück⸗ ehaltungsrechts, HGB. § 369) an Wert⸗ papieren sowie Rechtsgeschäften hierüber, c) Ansprüche auf Grund des Börsengesetzes und des Gesetzes, betr. die Pflichten der Kaufleute bei Auf⸗ bewahrung fremder Wertpapiere, An prüche aus Kontokorrenten (HGB. § 355), ) Ansprüche aus Kommissionsgeschäften (HGB. 8 §§ 383 bis 406); vZ 1B ReRes tres zs eiten über Ansprüche aus Kauf und FJ von beweglichen Sachen und Forderungen, einsch leblich der Ansprüche aus Werkverträgen über vertretbare Sachen, auf welche die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden 651 Abf 1 BGB.), aus den Ober⸗ landesgerichtsbezirken Düsseldorf, Köln und Königsberg, soweit nicht V Nr. 3ce zutrifft;

5. alle Rechtsstreitigkeiten über:

a) Urheberrecht und Verlagsrecht,

b) Musterschutz und Patentrecht nebst Verträgen

hierüber, ferner über Ansprüche gegen einen Patent⸗ anwalt in Anlaß seiner 11““ (Gesetz betr. die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 RGBl. S. 233 —) einschließlich von Schadensersatzansprüchen,

c) Verträge über die Benutzung eines Geheim⸗ verfahrens oder die ausschlichriche Verwertung G geschützter gewerblicher Erzeug⸗ nisse;

6. für das ganze Reich die Entscheidung in Fällen des § 28 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898, sofern es sich um F 18 ung der 8Z und sorrftihe Befugnisse der Register⸗ richter oder Dispachen handelt;

7. die Bestimmung des zuständigen Gerichts auf Grund des deutsch⸗französischen Abkommens über elsaß⸗lothringische Rechts⸗ angelegenheiten vom 22. November 1920 (RGBl. S. 1995) sowie etwaiger sonstiger Rechtsabkommen, die zur Durchführung des Fesezces von Versailles geschlossen sind und noch geschlossen werden.

Dem II. 8üoenate sind zugewiesen: die Rechtsstreitigkeiten über: 1. Ansprüche aus Kauf und Tausch von beweglichen Sachen und Forderungen, einich ießlich der Ansprüche aus Werkverträgen über vertretbare Sachen, auf welche die Vorschriften über den 89 Anwendung finden 651 I. 1 BGB.), aus dem Bezirke des Kammergerichts und aus den Ober⸗

Öund Tausch von

1

landesgerichtsbezirken Hamburg und Hamm, soweit nicht I Nr. 5 c oder V Nr. 3 zutrifft;

2. Ansprüche aus dem Erwerb eines Handels⸗

geschäfts (GVG.n. F. § 95 Nr. 4 d);

3. Firmenrecht (HGB. §§ 17 bis 37);

4. Warenzeichen und unlauter Wett⸗

bewerb;

5. Ansprüche aus 1112132“ BGB. §§ 705 bis 740) und Gemeinschaften (BGB. §§ 741 is 758), soweit nicht IV Nr. 1 a Platz greift;

6. innere Verhältnisse von Handelsgese 56 en

e. §§ 105 bis 334), stillen Gesellschaften (HGB. §§ 335 bis 342), eingetragenen Genossenschaften und 1Z mit beschränkter Ha mit Einschluß der Rechtsstreitigkeiten zwischen diesen Gesell⸗ chaften oder Genossenschaften und ihren Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern;

7. die ZE 11“ Schecksachen sowie die Rechts⸗

streitigkeiten über Ansprüche aus kaufmännischen An⸗

weisungen; 8. Anwendung des § 50 des T1ö vom 14. März 1875, jetzt 24 des Privatnotenbankgesetzes vom 30. August 1924 (RGBl. II S. 246);

ferner:

9. alle nicht einem anderen Senate besonders 1ee Sachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte dorf (mit Ausnahme des Landgerichts Duisburg und des Amtsgerichts Emmerich), Karlsruhe, Köln und Zweibrücken sowie aus dem Bezirke des Landgerichts Mainz;

10. die Entscheidung in Fällen des § 28 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898, sofern es sich um Führung der Handels⸗ register, einschließlich der .“ und sonstige Befugnisse der Registerrichter handelt;

11. die Bestimmung des zuständigen Gerichts 85 5 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der üe naesih Berichts⸗ barkeit vom 17. Mai 1898, soweit es s um Führung der Handelsregister, einschließlich der Genossenschaftsregister, und Penst ge. Befugnisse Obliegenheiten der Registerrichter handelt;

12. die im § 606 Abs. 1 ZPO. bezeichneten Ehesachen aus dem Bezirke des Kammergerichts und aus den Oberlandes⸗ gerichtsbezirken Braunschweig und Celle. 11“

Dem III. Zivilsenate sind zugewiesen: 1. Die Rechtsstreitigkeiten über: 3 a) Miet⸗ und Pacht⸗Verhältnisse (BGB. §§ 535 ff.), b) Dienstverhältnisse (BGB. §§ 611 ff.) einschließ⸗ lich von Schadensersatzansprüchen auf Grund des § 618 BGB.;

2. Die Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse der Handels⸗ und Gewerbebediensteten (HGB. §§ 59 ff., GewO. § 105) einschließlich der Schadensersatz⸗ ansprüche auf Grund des § 120 a GewO.;

3. die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf und Fefulich von beweglichen Sachen und Forderungen, einschließlich der Ansprüche aus Werkverträgen über vertretbare Sachen, auf welche die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden (BGB. § 651 Abs. 1), soweit nicht I Nr. 3, 4, 5c, II Nr. 1, V Nr. 3 c oder VII Nr. 3 zutrifft;

4. die Rechtsstreitigkeiten über:

a.) Ansprüche von Beamten und Militärpersonen sowie ihrer Hinterbliebenen auf Grund des Dienst⸗ verhältnisses,

b) 14A“

aa) des Reichs, der Länder, Gemeinden oder sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts gegen ihre Beamten oder gegen Militärpersonen auf Grund des Dienstverhältnisses,

bb) gegen Beamte und Militärpersonen aus § 839 BGB.,

cc) gegen das Reich, die Länder und andere Körper⸗ schaften, soweit sie wegen der gegen die vorbezeich⸗ neten Personen aus § 839 BGB. begründeten Haftung in Anspruch genommen werden, zu aa), bb) und ce) soweit nicht V Nr. 3 x zutrifft,

dd) gegen Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte;

5. aus dem ganzen Reiche die Vorentscheidung in Zivilsachen nach § 11 des CG. z. GVG.

Dem IV. Zivilsenate sind zugewiesen:

1. aus dem ganzen Reiche die Rechtsstreitigkeiten über: a2) Personenrecht, insbesondere Kamensrecht ü(BGB. § 12) einschließlich von Adel, Entmündi⸗ gungen (BGB. § 6) und Todeserklärungen BGB. §§ 13 ff., ZPO. §§ 973 ff.) sowie über innere Verhältnisse von Vereinen, auch solchen ohne juristische Persönlichkeit (BGB. §§ 21 ff. § 54), Familienrecht, insbesondere Eherecht, soweit nicht zufolge II Nr. 12 und VII Nr. 11 der II. oder VII. Zivilsenat zuständig sind, mit Einschluß von Ver⸗ löbnissen und Ehegüterrecht nach Innen Se8 §§ 1297 ff.), Elternrecht und CC16

oder

BGB. §§ 1591 ff.), Vormundschaft und Pfleg⸗ chaft (BGB. §§ 1773 ff.), 5 1n 9 einschließlich von Erbschaftskäufen (BGB. §8 922 ff.), d) Stiftungen (BGB. §§ 80 ff.) und Schenkungen e; 8 516 ff.), Nießbrauch an Vermögen (BGB. § 1085 ff.) und Leibrenten (BGB. §8§ 759 ff.),

e) Darlehn (BGB. §§ 607 ff.) und Bürgschaften (BGB. §§ 765 ff.) sowie abstrakte Schuld⸗ verhältnisse (BGB. §§ 780 bis 808, ZPO.

§§ 1003 ff.), soweit nicht I Nr. 3 a bis e zitriff. jedoch ist bei über eine für die Zuständigkeit der Bestand der Hauptverbindlichkeit maß⸗ gebend, wenn nur dieser den Gegenstand des eigentlichen Streites bildet,

f) Auftragsverhältnisse (BGB. §§ 662 bis 674) und Geschäftsführung ohne Auftrag (B6B. 16“ b

g) ungerechtfertigte Bereicherung (BGB. §§ 812 ff.), sofern es nicht mit Rücksicht auf das neben diesen Bestimmungen anzuwendende Recht zweckmäßig

eerscheint, daß die Sache von dem für das letztere Rechts⸗ gebiet zuständigen Senat erledigt wird,

h) kirchenrechtliche Verhältnisse sowie Schulbau⸗ lasten und Grabstätten (EG. z. BGB. Art. 132, 133);

2. aus dem Bezirke des Kammergerichts und aus den Ober⸗ landesgerichtsbezirken Breslau, Hamm, Königsberg, Marien⸗ werder, Naumburg (mit Ausnahme der Thüringischen und Anhaltischen Landesteile), Stettin (mit Ausnahme des Land⸗ gerichtsbezirkes Greifswald), dem Landgerichtsbezirk Duisburg und dem Amtsgerichtsbezirk Emmerich, außerdem die Rechts⸗ streitigkeiten über:

a) Familienfideikommisse und Lehen (EG. z. BGB. Art. 59),

b) sonstige, nicht einem anderen Senate besonders zugeteilte Sachen;

3. für das ganze Reich:

a) die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach den §§ 36 und 650 Abs. 3 ZPO. und § 9 EG. z. ZPO. sowie nach § 5 des Reichsgesetes über die Angelegenheiten der frei⸗ willigen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898, soweit nicht II Nr. 11 zutrifft;

b) die Entscheidung nach § 159 des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes neuer Passung in F“ nebst § 2 des N über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898,

c) die Entscheidung in Fällen des § 17 des Einführungs⸗ gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze,

d) die Entscheidung in Fällen des § 28 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898, soweit nicht I Nr. 6 oder II Nr. 10 und V Nr. 3f und g zutrifft.

Dem V. Zivilsenate sind zugewiesen:

1. Aus den Oberlandesgerichtsbezirken Darmstadt, Düssel⸗ dorf, Karlsruhe, Köln, Zweibrücken und, wenn die Anwendun oder Auslegung des Prgee Gesetzes über den Verkehr mi Grundstücken vom 10. Februar 1923 und der dazu ergangenen abäöndernden Vorschriften in Streit ist, aus allen preußischen Oberlandesgerichtsbezirken.

8 die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf und Tausch von Grundstücken (einschließlic Wieder⸗ 1 kauf und Vorkauf) sowie aus allen in dem

Geschäftsverteilungsplane nicht besonders genannten Ver⸗ 8

trägen über Grundstücke; 2. aus den Overlandesgerichtsbezirken Darmstadt, dorf, Karlsruhe, Köln, Zweibrücken . ddie Rechtsftreitigkeiten über die pseüce aus Besitz

Düssel⸗

und Eigentum an Grundstücken und an

Sachen, die mit einem Grundstücke oder Gebäude in

körperliche Verbindung gebracht sind, mit Einschluß von

Ueberbau und Grenzverhältnissen (BGB.

8 912 bis 916, §§ 919 bis 923), ferner die Rechtsstreitig⸗

eiten aus dinglichen Vorkaufsrechten und

Rechtsgeschäften darüber;

3. aus dem ganzen Reiche die Rechtsstreitigkeiten über:

a) Nachbarrecht nebst Verletzung desselben (BGB. §§ 903 bis 910, GewO. § 26), Dienstbarkeiten (einschließlich von Notwegen); Reallasten und sonstige, in dem Geschäftsverteilungsplane ic besonders ge⸗ nannte dingliche Rechte an fremden Grundstücken nebst Rechtsgeschäften hierüber,

b) Hypotheken, Grundschulden und Renten⸗ schulden nebst Rechtsgeschäften hierüber,

c) Zwan ee““ in Grundstücke, mit Linschluß von Kauf und Tausch von Rechten aus dem II 81 des Reichsgesetzes über Zwangsvoll⸗ treckung in Grundstücke),

d) Schadensersatzansprüche auf Grund von § 12 der Grundbuchordnung, einschließlich der Rückgriffs⸗ ansprüche gegen die Beamten,

e) ““ und die Wasserrechts⸗ achen,

f) die Entscheidung in Fällen des § 2 des Reichsgesetzes über Zwangsvollstreckung in Grundstücke und des § 79 der Reichsgrundbuchordnung,

g) die Entscheidung in Fällen des § 74 des Aufwertungs⸗ gesetzes vom 16. Juli 1925 (RGBl. I S. 117), wenn es sich um Ansprüche aus Rechten an Grundstücken oder aus Rechtsgeschäften über Grundstücke oder über Rechte an solchen handelt. 8

Dem VI. Zivilsenate sind zugewiesen:

1. die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf und Tausch von Grundstücken (einschließlich Wiederkauf und Vorkauf) und aus allen in dem Geschäftsverteilungsplane nicht

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