der dem — 8 b der dem olge den 8 1 88 8 1t fo enden eimmern 8 gegen wärtigen Zolle ausschl. Koeffizient) entspricht
Franken
Nummern “ — ge en 8 des Bezeichnung der ““ Maßstab des französischen 3 1 8 8 Koeffizient ranzösischen Zolltarifs entspricht olltarif
Franten
Tamtams, usw. 6 Ss 6 . Stü 5,75 Brummeisen.. 115,20
natsanzeiger v“]
579 Waren aus mit Kupfer und Zink 1“ 1 “ soch: 604 oder aus vernickelten Metallen 11““ 145,—
Berlin, Mittwoch, den 24. August
— b11“¹“
——
aus 603. quater
aus 604
Möbel aus gebogenem Holze usw.: Sitzmöbel: bemalt usw. andere. andere: bemalt usw. 8 andere. “
für Sitze gefirnißt, usw. anbere . .
Möbel, andere als aus E“ Holze: (Sitzmöbel: geschnitzt usw.: Kanapees usw. “ andere. .. mit einem einzigen Schnitzmotiv usw.
gewachst oder gefirnihtnsht.. andere als Sitzmöbel..
Stücke und Einzelteile von Sitzmöbeln: auf der Drehbank hergestellt, usw:
8888134öö“ dere.
Andere Holzwaren, mit Ausnahme der Schuh⸗ leisten, der Haus⸗ und Küchengeräte, der Holzwerkzeuge, sowie der Furnier⸗ und E1““
Musikinstrumente: Vogelorgen Leteean“
h111*
Kleine Flöten, usw.: mit einer Klappe sowie Okarinas 8h mit mehreren Klappben .. CC 14“
Große Flöten: mit einer Klappe
mit mehreren Klappen “ mit Ringsystem .. .. “
Oboen, Klarinetten, Clagetthörner, ohne Ringe ..
mit Ringsystem . Klapphörner, usw...
Zimnen,
Baßh Frnev, Iis.
Jagdhörner und Jagdtrompeten Kornetts mit drei Pistons, usw. See““ Schellenhäume . ....
Tamburine, usw. Kastagnetten. . Bectken .
Die in nießen die
Ausnahme der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse: Getreide und Erzenscrihh⸗ daraus;
Wein; Vieh;
Fle üc9. gül enfrüchte und olonialwaren
Kardamomen, Zimt, Fimtaffta Muskatnüssse, Muskatblüte,
Gewürznelten,
Blei;
inn;
Zink; Nickel;
Wachstuch; Kleidungsstücke und andere konfektionierte Gegenstände;
Papier,
öffentlichungen owie zum Buchdruck bestimmt; Schin werk (Nru. sischen Zolltarifs); Gegenstände aus Eisen und Dreh⸗ sowie Formdrehstahl, mit Ausschluß der in der Liste B enthaltenen;
Bleiwa
) Möbel;
Kra⸗ twagen.
sowie andere Waren aus reinem oder legiertem inn; 8 1““ Zinkwaren aller Art;
Liste D.
den Listen A, B und C enthaltenen Brzensgee sse ge⸗ Vergünstigung der Bestimmungen des Arti mit
NRehl daraus; Pfeffer,
Kaff ee, Piment, ö
Vanille -
111““
zum Druck von Zeitungen und periodischen Ver⸗
78, 479, 480, 481, 482 und 483 des franzö⸗ ren;
aus reinem od r
Frenheer des deutschen⸗ Zolltarifs
Zollsatz
Bezeichnung der Waren für 1 dz
Reis, unpoliert 8 1161 Rotkleesaat und Luzernesaat . nhers Seleelaeteeaia Grassaat aller Art.
Grünfutter, Heu, auch getrockneter Klee Hopfen . rh 60
gefirnißt, gewachst oder mit irgendeinem Neberzug versehen
Die vor⸗ stehend für Sitzmöbel vorgesehe⸗ nen Zölle
100 kg
Stück
47,60 aus 605
Zubehör und einzelne
28,50 instrumenten:
Tscheche
47 60 slowafe
28,50
45,— Estland 30. — Lettland
Tschecho⸗ slowaken
Estland Lettland
Lettland, [Finnlanb Siehe
Liste A
Siehe Liste A
Tschecho⸗ slowakei
Siehe Liste A
Fahrzeuge, polstert: für Bahnen mit gewöhnlicher Spur:
Mundstücke für Klarinetten, usw. 1“
Mundstücke für Oboen, usw. Metronome. Pistons usw “ Stürzen pavillons]
Verschiedene Zubehörstücke für Blasinstrumente aus
Kupfer 1 “ Dolz
Zwingen und Klappen aus Neusilber. Zwingen und “ aus Kupfer .. . für Saiteninstrumente
Zubehörteile usw. Durchlochte erer Durchlochte Papiere..
Güterwagen 2 Wagen für Erdarbeiten Straßenbahnwagen.
für schmalspurige Bahnen: Güterwagen — 8 Wagen für Erdarbeiten . Straßenbahnwagen.
Kasten, Untergestelle schassis
oder Straßenbal nn
.
Teleskope usw. . . 8
Erd⸗ und Himmelsgloben. 1A1XA“A“
Knöpfe: 1b V aus Porzellan, Fayence oder Biskuit, weiß oder farbig
aus Metall, mit Löchern und Oefen (für “ aus weißgemachtem Kupfer uswc . bezogen mit Posamenten usw.: aus reiner oder gemischter Seide
aus anderen Spinnstoffen
aus Glas mit Reifen, aus Holz und Büffelhorn “ aus geformten eb I Horn oder aus Corozo dg
aus Zelluloid, Hartkasein u.
Teile
zum Fahren auf Schienengleisen,
.
ou voggiesj oder Teile davon, zu “ oder Wagen. für Eisenbahnen
.
Astronomische und kosmographische Instrumente:
Bimbeloteriewaren larticles de bimbeloterie] und ihre Einzelteile bearbeitet, mit Ausnahme von Spielen undd“
Bimbeloteriewaren sarticles de bimbeloterie] und ihre Einzelteile mit Dampf, elektrischem oder Uhrwerksantrieb, mit Ausnahme von Spielen und Spielzeug
Künstliche Blumen, Blätter und Früchte, auch angebracht
auf anderen Gegenständen usw.: ganz oder teilweise aus Seide ussrf.. aus Roßhaar, Baumwolle üsw. 11““
Musik⸗
1“ 2. 2 220
2 22b 92229292ub290 2—4⸗
1 224,50 734,10
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
aus 33
Küchengewächse, frisch: Rotkohl und Wirsingkohl: 8 in der Zeit vom 1. gbrer 91 MNW in der Zeit vom 4. Juni⸗ 1.1“*“ Pilze: Champignons Trüffelnl.. Artischocken . Melonen.. Rhabarber: 1Ses Zett vom 16. April
Spargel in der Zeit vom 1. ” bs 30. Junt
Tomaten: in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Juni in der Zeit vom 16. Juni 19 90. September.
Blumenkohl: in 8r Zeit vom 1. November bis Mat ... . be Zeit vom SeZZ1““ Rosentonl in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März... in der Zeit vom April bis 30. November .. andere: Zwiebeln .. Fenchel J Knoblauch: 1.. der Zeit vom 1. Juli bis 31. Januar in der Zeit vom 1. Februar bis 90 ISo Auberginen . . .
Bleichsellerie, Brüsseler Zichorie
in der Zeit vom 1. Juli bis 15.2 April
1 Juni bis
Noch 33
8e in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September.. in der Zeit vom 1. Ohtober bic 31. Hviirobeee Salat
Kopfsalat in der Zeit vom 1. April bis 30. November.. Schnittsalat in der Zeit vom 16. Sk⸗ tober bis 30. November ... Salat aller Art in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März.. Blätterspinat.. Erbsen in der Zeit vom 16. April bis 15. EIII Gurken in der Zeit vom 16. &prij bis 16. September Mohrrüben aller Art . Sellerie.. 16 andere, im allgemeinen Tarif und vorstehend nicht besonders genannt Champignons, in Salzlake eingelegt oder sonst einfach zubereitet: in luftdicht verschlossenen Behalt. nissen 18* in anderen Behältnissen 8 Artischocken, Melonen, Pilze, Rhabarber, Spargel, Tomaten, zerkleinert, ge⸗ schält, gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebacken oder sonst einfach zubereitet: Artischocken, Melonen, Rhabarber Fess Spargel ““ omaten Anmerkung: Der ermäßigte Zoll⸗ satz für die unter Nr. 36 fallenden einfach zubereiteten Tomaten gilt auch für einfach zubereitete To⸗ matenkonserven, soweit sie sich nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen befinden. Die unter Nr. 36 fallenden Küchengewächse, einschließlich der
Ge aus der Sechsten Beilage.)
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
—
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Zollsatz für 1 dz
RM.
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Zollsatz für 1 dz
ganz aus Seide:
im Stück als Meterware eingehend: ganz aus künstlicher Seide . in Kette oder Schuß ganz aus künst⸗
licher Seide .
andere u“
abgepaßt (als Vorhänge, Bilder, Decken usw.), auch mit e oder Fransen
teilweise aus Seide: — im Stück als Meterware eingehend:
aus künstlicher Seide und Baum⸗ wolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen.
aus künstlicher Seide und Wolle oder anderen Tierhaaren auch mit Beimischung von Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinn⸗ stoffen
aus natürlicher Seide und Baum⸗ wolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen, auch mit Bei⸗ mischung von künstlicher Seide
aus natürlicher Seide und Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit Beimischung von künstlicher Seide, Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen
abgepaßt (als Vorhänge, Bilder, Decken usw.), auch mit Besab oder b883ö8A““
Anmerkungen zu Nr. 402 und 403. 1. Es erhöht sich der Zoll für 1 dz: für Gewebe, im Stück als Meter⸗ ware eingehend, gemustert: ganz aus Seide: ganz aus künstlicher Seide vuima . 8300 RMe andere um 400 1“
für Gewebe aller Art: mit einer oder mit zwei Farben bedruckt um 8 200 RM mit mehr als zwei Farben bedruckt um .400 moiriert oder gaufriert um 50 Bei . Ermittlung der Zahl der Farben werden die durch Farb⸗ druck (auch Aetzdruck) erzeugten Farben gezählt, wobei die durch Druck erzeugte Grundfarbe außer Betracht bleibt. Der Zollzuschlag, dem nach Ziffer 5 der Allgemeinen Anmerkungen zum fünften Abschnitt des allgemeinen Tarifs broschierte Gewebe unter⸗ worfen sind, findet keine Anwen⸗ dung.
Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nichtaufgeschnitten), ausgenommen Bänder:
nicht ganz aus Seide: ganz aus natürlicher Seide: uU“ gentitttert . andere: ungemustett i““ teilweise aus Seide: aus künstlicher Seide und anderen Spinnstoffen, ausgenommen natürliche Seide: ungemustert .. . gemustert.. 1““ andere: “ gemustert ö“ Anmerkung: Es erhöht sich der Zoll für 1 dz bei allen gefärbten Geweben um 50 RM.
Dichte Gewebe, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt, ganz aus Seide:
Bänder:
ganz aus künstlicher Seide:
in der Breite von: mehr als 3 camm .. .. 3 cm oder weniger ...
n Kette oder Schuß ganz aus
künstlicher Seide:
in der Breite von: mehr als 3 cm . 3 cm oder weniger
ndere:
in der Breite von: mehr als 3 cam mm... 3 cm oder weniger.. andere Gewebe:
Krepp soweit er nicht als un⸗ dichtes Gewebe der Nr. 408. in Betracht kommt:
ganz aus künstlicher Seide
n Kette düüe Schuß ganz aus künstlicher Seide.
anderer, auch unabgekocht .
andere:
ganz aus künstlicher Seide.. in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide ambee“
“
Noch: 405
Dichte Gewebe, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt, teilweise aus Seide:
Bänder: aus künstlicher Seide und Beaumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen: in der Breite von: mehr als 8 ’8Z8 — 3 cm oder weniger.. aus künstlicher Seide und Wolle oder anderen Tier⸗ haaren, auch mit Bei⸗ mischung von Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen: in der Breite von: mehr als 3 am. 3 cm oder weniger . . . aus natürlicher Seide und Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen, auch mit Beimischung von künstlicher Seide: in der Breite von: vNV 3 cm oder weniger ... aus natürlicher Seide und Wolle oder anderen Tier⸗ haaren, auch mit Bei⸗ mischung von künstlicher Seide, Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinn⸗ stoffen: in der Breite von: mehh“ 3 em doder weniger . . . andere Gewebe: Krepp, soweit er nicht als un⸗ dichtes Gewebe der Nr. 408 in Betracht kommt: aus künstlicher Seide und Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen aus künstlicher Seide und Wolle oder anderen Tier⸗ haaren, auch mit Bei⸗ mischung von Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen G““ aus natürlicher Seide und Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen, auch mit Beimischung von künstlicher Seide. aus natürlicher Seide und Wolle oder anderen Tier⸗ haaren, auch mit Bei⸗ mischung von künstlicher Seide, Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen .. andere: aus künstlicher Seide und Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen aus künstlicher Seide und Wolle oder anderen Tier⸗ haaren, auch mit Bei⸗ mischung von Baumwolle oder anderen pflanzlichen Fwen tossest
aus natürlicher Seide und
Baumwolle oder anderen 8 pflanzlichen Spinnstoffen, auch mit Beimischung von künstlicher Seide.. aus natürlicher Seide und Wolle oder anderen Tier⸗ haaren, auch mit Beimischung von künstlicher Seide, Baum⸗ wolle oder anderen⸗ pflanz⸗ lichen Spinnstoffen. Anmerkung: Von den im Stück als Meterware ein gehenden, nicht abgepaßten dichten Geweben, ganz oder teilweise aus Seide, werden nicht als Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung der Nr. 402 und 403 behandelt: a) alle schwarzen Gewebe, auch wenn sie längs der Webe⸗ kanten mit je einem anders⸗ farbigen Streifen versehen sind, dessen Breite, vom Rande des Gewebes bis zum Innenrande des Streifens gemessen, nicht mehr als 3 ecm beträgt; alle nicht in der Faden⸗ bindung jacquardartig ge⸗ musterten und nicht nach Art der Gobelins herge⸗ stellten Gewebe, die nicht mehr als 123 em breit und nicht schwerer sind als 120 g auf 1 qm Gewebefläche. Tüll ganz oder teilweise aus Seide: E instert: ganz aus künstlicher Seide: im Gewichte von 15 g oder weniger auf 1 qm Gewebe⸗ fläche .. im Ca von mehr als 15 g auf 1 qm Gewebefläche anderer: im Gewichte von 6 g oder weniger auf 1 m Gewebe⸗ flach
Noch 5 Gewichte von mehr als 406 1 g auf 1 qm Gewebefläche 11“ 2 h.
ganz aus I Seide. Anderer 8
Beuteltuch anz oder teilweise aus Seide, auch konfektioniert . . . .
Undichte Gewebe, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt (Gaze, Krepp, Flor und dergleichen):
8 aus Seide:
8 aus künstlicher Seide 5 Kette oder Schuß ganz aus Instlicher Seideoe andere:
im Gewichte von mehr als 20 g auf 1 qm Gewebefläche im Gewichte von 20 g oder weniger auf 1 qm G fläche 3 1616.“ teilweise aus Seide: aus künstlicher Seide und Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen aus künstlicher Seide und Wolle oder anderen Tier⸗ haaren, auch mit Bei⸗ mischung von Baumwolle oder anderen pflanzlichen a“ aus natürlicher Seide und Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen, auch mit Beimischung von künstlicher Seide . . .. aus natürlicher Seide und Wolle oder anderen Tier⸗ haaren, auch mit Bei⸗ mischung von künstlicher Seide, Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinn⸗ ö11“
Anmerkungen zu Nr. 405 und 408.
1. Es erhöht sich der Zoll für 1 dz: für Krepp sch ven ih
der Kreppbänder) der Nr. 405 und 408 und für andere undichte Gewebe der Nr. 408, alle diese ganz aus natürlicher Seide, auch gemustert, moiriert oder gau⸗ friert, aber weder gefärbt noch bedruckt; auch unabgekocht um für andere Bewebe: gemustert: ganz aus Seide: ganz aus künst⸗ licher Seide um 125 RM. andere um . 175 RM teilweise aus Seide I11 11“ bedruckt: 8 mit einer gger mit zwei Farben 1A14“*“ :200 NM. mit mehr als zwei Farben um 400 RM moiriert oder gau⸗ PVPö ei der Ermittlung der Zahl der Farben werden die durch Farbdruck (auch Aetzdruck) er⸗ zeugten Farben gezählt, wobei die durch Druck erzeugte Grundfarbe außer Betracht bleibt. Bei Verbindung mit Metall⸗ fäden (Draht oder Lahn) unterliegen Bänder der Nr. 405 einem Zollzuschlage von 10 vH, alle anderen Gewebe der Nrn. 405 und 8 einem Zoll⸗ zuschlage von vH, jedoch nicht mehr als 270- RM für 1 dz. Der Zuschlag, dem nach Ziffer 5 der Allgemeinen An⸗ merkungen zum fünften Ab⸗ schnitte des allgemeinen Tarifs broschierte Gewebe unter⸗ worfen sind, findet auf ge⸗ musterte Gewebe keine An⸗ wendung. Die für Gewebe teilweise aus Seide vereinbarten Zollsätze gelten nicht: a) 8 Gewebe aus Seide mit äden aus anderen Spinn⸗ stoffen als Seide, sofern diese Fäden nur an ein⸗ zelnen Stellen, sei es auch in regelmäßiger Wieder⸗ 88 eingewebt sind, und sofern sie, wenn sie sich nur in der Kett⸗ oder nur in der Schußrichtung befinden, nicht mehr als 8 vH der Gesümtzahr der Kett⸗ oder Schußfäaäͤden, sofern sie sich dagegen in der Kettrichtung und in der Schußrichtung befinden, in jeder Richtung nicht mehr als 4 vH der Gesamtzahl der Kett⸗ oder Schußfäden betragen, wo⸗