öö
—
Nummer es deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Zollsatz für 1 dz RM
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Rohglas in Kugeln oder Kugel⸗ kappen (Segmenten) zur er⸗ stellung von Uhr⸗ oder Brillen⸗ gläsern, auch zugeschnitten oder gefärbt... 1“
Uhrgläser für auch aus gefärbtem Glase, geschliffen lere. bloß mit vgeschlih enen
44*
Ferngläser aller Art (Fernrohre, usw.) und Operngläser Operngucker), soweit sie nicht durch ihre Verbindung unter höhere Solsäße E111X““
Kinematographische Apparate, deren ilm weniger als 35 mm breit ist, oweit sie nicht durch ihre Ver⸗ indungen unter höhere Zollsätze 11111““
Waren ganz oder teilweise aus Gold, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen, poliert:
Stock⸗ und Schirmgriffe, Zi⸗ eai und Zigarettenspitzen, SPSSheaa0a0e.
Silbergespinst (auch aus vergoldetem oder auf mechanischem Wege mit Gold belegtem Silberdrahte), sowie Tressenwaren (Besätze, änder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Silbergespinst ohne Bei⸗ mischung von anderen Gespinsten, wenn der Kern besteht:
ganz oder teilweise aus Seide, käͤnstlicher Seide oder Florett⸗ aus anderen Spinnstoffen...
Waren ganz oder teilweise aus Silber, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt, auch ver⸗ goldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen:
Stock⸗ und Schirmgriffe, Zi⸗ arren⸗ und Zigarettenspitzen, 5.a4b““
Tafelbestecke (Messer, Gabeln, Eßlöffel, Tee⸗ und Kaffee⸗ löffeln), vöschgeschier und zwar Platten, Schüsseln und Sau⸗ 1““
D6*“
Roheisen und nicht schmiedbare Eisen⸗ aee“
(778/79) Röhren einschließlich der Röhrensormstücke, aus nicht schmied⸗ barem Guß:
von mehr als 7 mm Wandstärke:
roh o11A4“*“;
ö1e6“* von 7 mm Wandstärke oder darunter: ee1“
Rohluppen; Rohschienen; Blöcke; Platinen; Knüppel; Tiegelstahl in
Blöcken 16“ “ Anmerkungen. 1. Rohluppen und Rohschienen,
nicht über 12 cm lang, zum
“
2. Unter Knüppeln werden ge⸗ walzte, nicht gerichtete
(adjustierte) Stäbe von
mindestens 30 mm Dicke mit
verschiedenen Querschnitts⸗ formen, meist aber von quadratischer, rautenförmiger oder flacher Form mit mehr oder weniger abgerundeten Kanten verstanden. Hierher gehören auch die sonst als Knüppel zu be⸗ eichnenden Stäbe, die beim Zalzprozeß eine gerade
Richtung bekommen haben
oder die aus den Walzen zwar
mit Biegung herauskommen, aber sofort in tunlichst gerade
Richtung gebracht werden. Stäbe von rundem Quer⸗
schnitt mit einer Dicke von
mindestens 60 mm, zur Her⸗ stellung von Röhren ein⸗ gehend, werden unter Ueber⸗ wachung der Verwendung als
Knüppel behandelt.
Schmiedbares Eisen in Stäben, auch
geformt (fassoniert): warm gewalzt:
mit eingewalzten Mustern oder Verzierungen..
kalt gewalzt oder gezogen oder onst bearbeitet; auch ge⸗ chmiedet, roh:
mit eingewalzten Mustern oder Verzierungen.
anderes:
kalt gewalzt oder gezogen, sofern es nicht eine glatte, glänzende oder spiegelnde Oberfläche auf⸗ 1114146X*“*“ zylinderisch geform (insbesondere 8äöö Silberstahl), das urch Kaltwalzen oder Ziehen,
Schleifen, Pokseren oder der⸗
gleichen eine glatte, glänzende
oder spiegelnde Oberfläche er⸗ halten hat .. . anbdeveÜss geschmiedet, roh.
Noch: 785 A
Anmerkung. Schmiedbares Eisen in Stäben, nicht über 12 cm lang, zum ““
Anmerkungen zu Nr. 784
und 785 A.
1. Stahl mit einem Kohlen⸗ stoffgehalte von 0,8 vom
undert oder darüber, nicht egiert; Stahl mit beliebigem Kohlen⸗ stoffgehalte, jedoch legiert, mit einem Zusatz von 0,7 bis 7 vom Hundert Chrom oder 0,3 bis 7 vom Hundert Wolfram oder 0,3 bis 7 vom Hundert Nickel oder 1,0 bis 7 vom Hundert Mangan oder 1,0 bis 7 vom Hundert Silizium oder 0,3 bis 1,5 vom Hundert Molybdän oder ,„15 bis 0,5 vom Hundert Kobalt, Titan, Vana⸗ dium, Bor oder Uran oder mit einem Zusatz von meh⸗ reren dieser Legierungsstoffe bis höchstens 7 vom Hundert Feessene wobei jedoch der Zusatz von Molybdän 1,5 vom Hundert und der von
Kobalt, Titan, Vanadium, Bor oder Uran 0,5 vom Hundert nicht überschreiten darf.
Stahl mit beliebigem Kohlenstoffgehalte, jedoch legiert, mit einem Zusatz von mehr als
7 vH Chrom oder
7 vH Wolfram oder
7 vH Nickel oder
7 vH Mangan oder
7 vH Silizium oder
1,5 vH Molybdän oder
0,5 vH Kobalt, Titan, Va⸗ nadium, Bor oder Uran
„oder
mit einem Zusatz von mehreren dieser Legierungsstoffe über 7,. vH insgesamt, oder weniger als 7 vH, sofern der Zufatz von Molybdän 1,5 vH oder der von Kobalt, Titan, Vana⸗ dium, Bor oder Uran 0,5 vH überschreitet:
Waren der Nr. 784 des allgemeinen Tarifs...
Waren der Nr. 785 A des allgemeinen Tarifs .. Die vorstehenden Zuschläge finden auf Stahl in Stäben, nicht über 12 cm lang, zum Umschmelzen (Anmerkung zu Nr. 785 A) keine Anwendung. Bandeisen: K gewalzt oder geschmiedet: bearbeitet; auch Bandeisen mit eingewalzten Mustern . kalt gewalzt oder gezogen: nicht weiterbearbeitet oder nur ggeeschliffen, poliert, geglüht, gehärtet, angelassen, gebeizt, mit scharfen, runden oder abgerundeten Kanten ... in anderer Weise weiterbearbeitet (786/8) Blech: roh, entzundert, gerichtet, dressiert, gefirnißt: 1 mehr als . e , 1 mm 8 in der Stärke Ho Ie db haruntee.. Anmerkung. Unter Nr. 786 fallen auch dressierte Bleche, die durch Walzen eine gleichmäßig glatte, glänzende, etwas spie⸗ gelnde Oberfläche erhalten, jedoch, abgesehen vom Be⸗ schneiden oder Abrunden der Kanten, keine dem Walzen nach⸗ folgende Bearbeitung erfahren haben. abgeschliffen, lackiert, poliert, ge⸗ bräunt oder sonst künstlich oxydiert, auch mit spiegelnder Oxvdschicht überzogen: von mehr als 1 mm 8 von 1 mm oder darunter.
verzinnt (Weißblech) oder sonst mit anderen unedlen Metallen oder Le⸗ gierungen unedler Metalle über⸗ zogen:
in der Stärke
Hen mehr als zn, dor S3rre IIUm in der Stärke ““ varunner .. Anmerkung zu Nr. 786 bis 788. Für Eisenblech von geringerer Stärke als 5 mm, das anders als rechtwinklig be⸗ schnitten ist, erhöht sich der Zoll um 25 vH. (791/2) Draht, einschließlich des ge⸗ formten (fassonierten): warm gewalzt oder geschmiedet: roh ö““ bearbeite kalt gewalzt oder gezogen: nicht weiterbearbeitet oder nur geschliffen, poliert, geglüht, ge⸗ härtet, angelassen, gebeizt, auch mit scharfen, runden oder ab⸗
8
Zollsätze der Nrn. 784 und 785 A + 1 .eℳ
Zallsaß der Nr. 784 + 10 RM Zollsätze der Nr. 785 A + 12,50 RM
gerundeten Kanten:
von 1,5 mm oder darüber... von weniger als 1,5 bis 0,5 mm von weniger als 0,5 bis 0,22 mm von weniger als 0,22 mm ... in anderer Weise weiterbearbeitet: von 1,5 mm oder darüber. 8 von weniger als 1,5 bis 0,5 mm von weniger als 0,5 mumvxa . Anmerkung. Als nicht weiter⸗ bearbeitet ist auch Draht anzu⸗ sehen, der nur infolge der An⸗ wendung von Kupfersalzlösung beim Ziehen einen dünnen Kupferanflug aufweist. Anmerkungen zu Nr. 791/2 1. Unter Draht ist dasjenige ge⸗ zogene oder gewalzte Eisen zu verstehen, das ohne Rücksicht auf die Form des Querschnitts bei letzterem keine die Grenze von 5 mm überschreitende Ab⸗ messung zeigt, ferner auch, und ohne Rücksicht auf die tärke, alles in Form von Bunden, Ringen oder der⸗ gleichen aafgewundenen ge⸗ walzte oder gezogene Eisen. edoch ist das in Form von Bunden, Ringen oder der⸗ gleichen aufgewundenen ge⸗ walzte oder gezogene Eisen, wenn seine Breite mehr als 10 mm beträgt, als Band⸗ eisen, und wenn 8 mehr als 25 ecm beträgt, als Eisenblech zu verzollen. Draht in der Stärke von weniger als 4,5 mm ist nach Nr. 792 zu verzollen. Anmerkung zu Nr. 785 A, 785 B, 791 und 792. Der Um⸗ stand, daß schmiedbares Eisen in Stäben, Bandeisen oder Draht in abgepaßten Längen eingehen, bleibt auf die Zoll⸗ E ohne Ce (794/5) Andere als die unter Nr. 793
in der Stärke
Röhren, gewalzt oder gezogen: roh:
darüber 1“ von weniger als mm 1“
mit einer Wandstärke
bearbeitet:
aS 2 mm oder
von 2 mm oder mit einer darüber “ Wandstärke s von weniger als 2 IIIII Anmerkungen zu Nr. 793/5 des allgemeinen Tarifs. 1. Die Wandstärke der Muffen⸗ röhren ist nicht an der Muffe, sondern am Schafte zu messen. 2. Das Anschneiden von Ge⸗ winden an Rohrenden, das Umbörteln der Röhren zum von Flanschenringen owie das Abschneiden un⸗ ganzer Enden gilt nicht als earbeitung.
SifanSacheschienge, auch Zahnrad⸗ chienen, Plattschienen, Aus⸗ weichungsschienen, Herzstücke aus schmiedbarem Eisen, auch gelocht und am Fuß ausgeklinkr; Eisen⸗ Feihaschwelen⸗ Eisenbahnlaschen und Eisenbahn⸗Unterlagsplatten . . . 1“ Eisenbahnradeisen Naben, Radreifen, Radgestelle, Radkränze), Eisenbahnräder, Eisen⸗ bahnradsätze .“ Eisenbauteile (Eisenkonstruktionen) aus schmiedbarem Eisen, auch mit I Kugel⸗ und Rollenlager, auch mit Kugeln oder Rollen: von mehr als 1 kg. .. bei einem von mehr als 500 g bi
Reingewichte 1 k
von 100 g oder weniger 8
Nickelmetall (Nickel), roh (in Barren oder Stücken, auch gegossen in Form von Platten oder Foslen die nur zur Verwendung bei Ver⸗ nickelungen auf elektrolytischem Wege geeignet sind)
Kupfer, roh (in Scheiben oder soge⸗ nannten Rosetten, Blöcken [Hart⸗ e Barren oder Platten, in
ulverform usw.); Kupfermünzen; Kupferlegierungen, rorh
Ferromangan mit einem Gehalt an Mangan von mehr als 50 vH. .
Ferrochrom mit einem Gehalt an Chrom von 20 vH oder darüber.
Ferrowolfram und Ferrotitan mit einem Gehalt an Legierungsmetall von 20 vH oder darüber ..
Ferromolybdän mit einem Gehalt an Molybdän von 20 vH oder darüber
Ferrovanadium mit einem Gehalt an Vanadium von 20 vH oder darüber
Stangen, Bleche, Schalen und andere Formstücke, geschmiedet oder gewalzt
Draht (mit Ausnahme des zemen⸗ tierten Drahts); Eisendraht, mit Draht aus Kupfer oder Kupfer⸗ legierungen umsponnen, umflochten vder minwichket .
Drahtlitzen und Drahtseile, weder
.
lackiert noch poliert oder vernickelt
des allgemeinen Tarifs fallenden
8 von mehr als 100 g bis des Stückes 500
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
— —— ——,—
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Walzen, auch solche aus Eisen mit einer mehr als 5 mm starken Haut aus Kupfer oder Kupferlegierungen, ur Zurichtung (Appretur) von Ge⸗ oder zum Druck, ein⸗ schließlich der mit ihnen in fester Verbindung stehenden Maschinen und Maschinenteile, auch gesrochen dder gechbit
Druckplatten aus Kupfer oder Kupfer⸗ legierungen, auch verstählt, mit Blei oder dergleichen hintergossen oder in Verbindung mit Holz, Eisen, Blei, Zink oder Zinn, auch gestochen oder geäßt
Grobe Waren aus Kupfer und grobe Waren aus gegossenem Messing, unter den vorstehenden Nummern des allgemeinen Tarifs nicht ge⸗ nannt; gegossene, gelötete, gewalzte oder gezogene Röhren, einschließlich der affem⸗ und Flanschenröhren sowie der Röhrenverbindungs⸗ und Röhrenformstücke, auch gebogen, aus Kupfer oder Messing; alle diese weder lackiert noch poliert oder ver⸗ nickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter Nr. 874 des allgemeinen Tarifs oder durch die Verbindung mit anderen 8dh unter höhere ollsätze fallen; Polsterfedern aus upfer⸗ oder Messingdraht, un⸗ F
Andere als grobe Waren aus Kupfer oder gegossenem Messing, in den vorstehenden Nummern des H. meinen Tarifs nicht genannt; alle lackierten oder polierten Waren aus Kupfer (mit Ausnahme der Haus⸗ und Küchengeräte) oder aus gegossenem Messing; Waren aus
essingblech (mit Ausnahme der Rölsinge Waren aus Kußfer oder Messingdraht, in den vor Nummern des allgemeinen Tarifs nicht genannt; Waren aus Tombak; alle diese, soweit sie nicht unter Nr. 874, 879 oder 887 des allge⸗ meinen Tarifs oder durch die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter 8 Zollsätze follen: eleuchtungskörper . . ... Waren aus Messing oder Tombak: Messingnäpfchen zur Herstel⸗ lung von Patronenhülsen . Arideer’r’“ C765 Blattkupfer, Blattmessing, auch Blattmetall aus Tombak: ofern es sich nicht als sogenann⸗ tes Rauschgold Eenistergold, Flittergold) oder Rauschsilber oder sonst als papierartig dünn gewalzte oder geschlagene Blätter darstellt .. .. anderes Blattmaterial aus Messing oder Töombak . . anderes Blattkupfer...
Kupfer⸗, Tombak⸗ und Messingwaren, verniert, gefärbt oder vernickelt, soweit sie nicht zu den fein ge⸗ arbeiteten Schmuckgegenständen usw. der Nr. 887 des allgemeinen Tarifs gehören oder durch die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter öhere Zollsätze fallen:
Ventile für Motorwaägenreifen e“ andeve Wakeeenn
Waren aus anderen Kupferlegie⸗ rungen als Messing und Tombak, soweit sie nicht zu den fein ge⸗ arbeiteten Schmuckgegenständen usw. der Nr. 887 des allgemeinen Tarifs gehören oder durch die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter Zollsätze fallen:
eine, insbesondere alle polierten, vernickelten, gefärbten, lackier⸗ ten oder vernierten Waren . . andere als feine, weder poliert noch vernickelt, gefärbt, lackiert oder verniert. 1“ Blattmetall: sofern es sich nicht als soge⸗ nanntes Rauschgold (Knister⸗ gold, Flittergold) oder Rauschsilber oder sonst als papierartig dünn gewalzte oder geschlagene Blätter dar⸗ vJi6 88“
6 anderes. “
Unechtes Gold- und Silbergespinst, auch aus vergoldeten oder ver⸗ ilberten tierischen Häutchen, sowie
ressenwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren sauch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus unechtem Gold⸗ oder Silbergespinst ohne Beimischung von anderen Gespinsten, wenn der Kern besteht: ganz oder teilweise aus Seide, künstlicher Seide oder Florett⸗ h1114242* aus anderen Spinnstoffen
Statuen und Statuetten (Darstellun⸗ gen des ganzen menschlichen und tierischen Körpers, auch symbolische und stilisierte einschließlich er Büsten, in geringerer als natür⸗ licher Größe), Fanh odes teilweise aus unedlen Metallen sder aus Legierungen unedler Metake, fein gearbeitet und entweder verniert oder vernickelt oder in Verbindung mit Alabaster, Marmor, Serpentin⸗ stein, Schmelz, Halbedelstein, nach⸗
* .
Noch: aus 887
894
geahmten Edelsteinen, Gemmen oder Kameen aus Halbedelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen, Pasten und dergleichen .. . ..
Dampfmaschinen Dampfturbinen, Wa erkraftmaschinen (Turbinen, Wasserräder und Wassersäulen⸗ maschinen), ö und Explosionsmotoren, Heißluft⸗ und Druckluftmotoren und andere in den vorhergehenden Nummern des allgemeinen Tarifs nicht genannte Kraft⸗ (Antriebs⸗) Maschinen (mit Ausnahme der Elektromotoren), auch in Verbindung mit Dynamo⸗ maschinen, Pumpen, Hämmern, Gebläsemaschinen, Kältemaschinen,
ermaschihen⸗ ferner fest⸗ sgharse bare oder schwimmende Bagger, Rammen und Kranen: von 40 kg oder dar⸗ ünrier von mehr als 40 kg BHSI von mehr als 1 dz bis
.“ von mehr als 2 daz
bis bei einem von mehr als 5 dz
Reingewichte e11“
der Maschine von mehr als 10 dz 8 biS ZZ
von mehr als 25 dz “ von mehr als 50 dz bis 500 ds . von mehr als 500 dz bis 1000 ds. . von mese als 1000 dz
Anmerkung. erbrennungs⸗
und Explosionsmotoren
als 1⸗Zylindermotor von 50 kg oder darunter
als 2⸗Zylindermotor von 100 kg oder
8 darunter
bei einem als 4⸗Zylindermotor
Reingewichte von 400 kg oder
der Maschine darunter
als 6⸗Zylindermotor von 700 kg oder darunter
als 8⸗Zylindermotor von 900 kg oder
8 darunter
unterliegen, sohern nicht der Nachweis geführt wird, daß sie nicht zum Einbau in Fahr⸗ zeuge der Nr. 915 des all⸗ emeinen Tarifs oder in aschinen der Nr. 893 B des allgemeinen Tarifs bestimmt hnd, in der Zeit. bis zum 0. Juni 1928 einem Zoll⸗ satze von 140 RM, vom 1. Juli 1928 ab einem Zoll⸗ satze von 100 RM für 1 dz.
Andere als die in Nr. 898 des all⸗ gemeinen Tarifs genannten
aschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung von Spinn⸗ stoffen; L1“— zum Haspeln, Spulen und Wickeln der Gespinste owie Maschinen für die Vor⸗ bereitung der Gespinste für die
Spinn⸗ und Zwirnmaschinen . . .
Zurichte⸗ (Appretur⸗) Maschinen (Maschinen für die Veredelung von Gespinsten und 11““ soweit sie nicht unter Nr. 874 des allgemeinen Tarifs fallen; e. nen für Wäscherei und chemische WI ““
Maschinen zur Bearbeitung von
etallen, Hölzern oder Steinen: LCPCNS ar voder dar⸗ 8 Unt“ von mehr als 2,5 bis bei einem 90J“ Reingewichte von mehr als 10 bis der Maschine 80 dau . von mehr als 30 bis hnZA“ 8 Lvon mehr als 100 dz Müllereimaschinen, Teigwarenmaschi⸗ nen, Kakao⸗ und Schokolade⸗ maschinen, Brauereimaschinen, Pa⸗ piermaschinen, Materialprüfungs⸗ maschinen, Gebläsemaschinen, Ven⸗ tilationsmaschinen, ntilatoren, Pumpen, Fördermaschinen, Eis⸗ und Kältemaschinen, Buchdruck⸗ pressen und andere Bluchdruck⸗
maschinen: von 40 kg oder dar⸗ unteer’r’r von mehr als 40 kg bis 1 00 von mehr als 1 dz bis bei einem von mehr als 2 dz bis Reingewichte “ der Maschine, von mehr als 4 dz bis 10o“ von mehr als 10 dz bis 50 dz.. .. von mehr als 50 dz bis 100 d-x .. 1 bvvon mehr als 100 dz Elektrische Meß⸗, Zähl⸗ und Registrier⸗ 1““ estandteile von solchen Gegenständen . . . . . Fahrzeuge, nicht zum Fahren auf Eeiebengleisen bestimmt (ausge⸗ nommen Passerfahrzeuge und Zug⸗ maschinens, in Verbindung mit
Antriebsmaschinen (Motorwagen
und Motorfahrräder):
Noch: aus 915
8
aus 933 aus 935
3. 8 4. Ab 5. Abs
einschließlich
540, 541.
êb
schließlich. 16. Ab 17. Ab
18. Ab 19. Ab
werden.
verständnis
erstreckt.
20 bis 29 einschließlich; 31 bis schließlich; 42 bis 55 einschließlich; 57, 1s 1. 1 164 bis 183 einschließlich; 190 bis 210 einschließlich; 212, 214 his
221 bis 227 einschließlich; 229,
491 bis 516 einschließlich; 518 bis 6. Absch
einschließlich. schn dnh. chnitt.
Listen A, B und C aufgeführten wenn diese Stoffe nach den Zollvorschriften getrennt verzollt
Nummer das Wort „aus“ steht, die ausdrücklich in den genannten Listen ar
Motorfahrräber . . ... Anmerkung. Der Zollsatz be⸗ trägt: vom 1. Jan. 1928 an 190 RM für 1 dz vom 1. Juli 1928 an 160 RM für 1 dz andere: bei einem Reingewichte des Stückes von 22 dz oder dar⸗ o1881o“ Anmerkung. Der Zollsatz be⸗ trägt: vom 1. Jan. 1928 an 100 RM für 1 dz vom 1 Juli 1928 an 75 RM. für 1 dr bei einem Reingewichte des Stückes von mehr als 22 bis Anmerkung. Der Zollsatz be⸗ trägt: vom 1. Jan. 1928 an 75 RM für 1 dz vom 1. Juli 1928 an 40 RM für 1 dz bei einem Reingewichte des Stückes von mehr als 932 dz Anmerkung. Der Zollsatz be⸗ trägt: vom 1. Jan. 1928 an 70 RM. für 1 dz vom 1. Juli 1928 an 30 RM für 1 d2 Anmerkung zu Nr. 915 Ab⸗ sat 2. Folgende Teile von Untergestellen für Motorwagen: Fahrgestellrahmen, Kühler, 2 häsionskupplungen, Wechsel⸗ rädergetriebe, . Phäufe. Wellengelenke (Cardan), ifferentialgetriebe und Ge⸗ häuse dazu, Brems⸗ und Lenk⸗ vorrichtungen unterliegen in der Zeit bis zum 31. Dezember 1927 einem Zollsatze von 140 RM für 1 dz, vom 1. Juli 1928 ab der gleichen Zollbehandlung wie Motorwagen, und zwar dem 1 Zollsatze der Nr. 915.
(919/20) Fahrradteile (ausgenommen Antriebsmaschinen und Teile von solchen sowie Kugellager, auch mit Kugeln):
aus Eisen:
19h
bearbeitet “ aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, aus Holz, Kork, Hartkautschuk, Horn, Leder, Zellhorn (Celluloid) oder
diesem ähnlichen Formerstoffen: Nispel, Vemnte— Radfelgen aus Soll fertige Sättel (Sattelsitze aus Leder mit Untergestell)... Sattelsitze aus Leder.. Uhrfedern aus Stahl für Taschenuhren
Uhrfedern für Uhren der Nr. 934 des allgemeinen Tarifs
Liste F.
220 einschließlich. 2. Abschnitt. einschließlich.
chnitt. 247 bis 264 einschließlich.
Außer den in der Liste E aufgeführten Positionen genießen noch folgende Positionen die Meistbegünstigung: 1. Abschnitt. 1 bis 9 einschließlich; 11 bis 17 einschließlich; bis 34 einschließlich; 37 bis 40 ein⸗ 59 bis 162 einschließlich;
231 bis 246
nitt. 265 bis 279 einschließlich; 281 bis 321 ein⸗
schließlich; 323 bis 356 einschließlich; 359 bis 387 einschließlich; 389 bis 390.
chnitt. 398, 401, 404, 412, 415 bis 425 einchliehlich⸗
428, 431 bis 432, 437 bis 443 einschließlich; 445, 449, 452 bis 4
: 461 bis 480 einschließlich; 482 bis 489 einschließlich;
nitt. 570 bis 586 einschließlich.
tt. 592 bis 594 einschließlich; tt. 596, 597, 599, 600. t
530 einschließlich; 533, 536,
nitt. 543, 544, 548 bis 551 einschließlich; 553, 555, 557 bis 561 einschließlich; 563 bis 566 einschließlich.
t. 601 bis 608 einschließlich; 611, 614 bis 637.
.
einschließlich; 663 bis 668 ein⸗
1, 673. 674 bis 677 8 liehlic. 678 bis 689 einschließli.
; 691 bis 708 ein⸗
713 bis 729 einschließlich; 730 bis 734
schnitt. 769 bis 776 9 ließli hnitt. 777 bis 869 ein
sönitt 82s bs d2s einschiehiich
einschließlich.
Zeichnungsprotololl.
Zu Artikel 1, 2, 3.
735 bis 748 einschließlich; 750 bis 764 ein⸗
lie lic. 872, 876 bis 891
Bei Unterzeichnung des Abkommens vom heutigen Tage hh die Reichsregierung und die Regierung der epublik beschlossen, im gegenwärtigen 8 wendungsbedingungen des Vertrages gemäß den Bestimmungen genauer zu umschreiben:
ranzösischen rotokoll die An⸗
folgenden
11““
Der Minimaltarif gilt für Stoffe aller Art, die allen in den aren zur Verpackung dienen,
Hinsichtlich der Auslegung der Listen A und C besteht Ein⸗
darüber, daß bei densenigen Positionen, vor deren
ich das Zugeständnis nur auf Fußistände Erzeugnisse