1927 / 197 p. 20 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Aug 1927 18:00:01 GMT) scan diff

MNummer des deutschen Zolltarifs

Bezeichnung der Waren

Zollsatz für 1 dz RM

Nummer

des deutschen

Zolltarifs

Bezeichnung der Waren

Nummer des deutschen Zolltarifs

Bezeichnung der Waren

Zollsatz für 1 dz

aus 190

Mineralwasser in Behältnissen bei einem Raumgehalt: von ½ l oder mehr von weniger als ½ 1 ““ nmerkung: Die Vertragssätze von 2 RM oder 2,85 RM für 1 dz finden Anwendung auf das Mineralwasser einschließlich der Flaschen und Krüge, bei Mineral⸗ wasser in Gefäßen die nach dem allgemeinen Tarif einem Zollsatz von mehr als 5 RM für 1 dz unterliegen, jedoch nur dann, wenn diese Gefäße wegen der besonderen Beschaffenheit des Wassers handels⸗ üblich sind. Anderes als gewöhnliches Backwerk ein⸗ schließlich der Cakes und des Zwiebacks Teigwaren (Nudeln und gleichartige nicht gebackene Erzeugnisse aus Mehl, Grieß oder Kleber) . . . . . . .

Kastanien, Obst, Südfruchtschalen und Südfrüchte, überzuckert (kandiert, 1““

Kindermehl, aus Stärke, Mehl von Ge⸗ treide und Zucker mit einem 5 vH des Gewichts nicht übersteigenden Zusatz von Kakaopulver bereitet (Phos⸗ phatine Falières und ähnliches)

Margarine (der Milchbutter oder dem Butterschmalz ähnliche Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt) ... 1

Senf, mit Most, Gewürzen oder anderen Zutaten zubereitet (Mostrich)..

Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von Pflanzen, nicht äther⸗ oder weingeisthaltig, mit Zucker oder Sirup versetzt oder mit Zusatz von Zucker oder Sirup eingekocht, ein⸗ schließlich des Schachtelmuses (der Marmelade) und der pflanzlichen Gallerten (Gelees); Himbeeressig.

Oliven, auch in Essig, Del oder Salz⸗ w eingelegt ...... Kapern: in Salzwasser eingelegt, in Fässern bei einem Gewicht von mehr als andere Tomaten und Blumenkohl, für den feineren Tafelgenuß zubereitet Kleine Kürbisse von nicht mehr als 20 cm Länge in Fässern, eingesalzen oder in Essig eingelegt, mit Zutaten von Gewürzen der Nr. 66 und 67 des allgemeinen Tarifs; auch mit Zusätzen anderer Küchengewächse u“ Artischocken, für den feineren Tafelgenuß zubereitet 8 1 1 Mostarde (ganze oder zerkleinerte Früchte, in Sirup mit Zusätzen von Trauben⸗ zucker [Glykose] und Senf eingelegt) Champignons, für den feineren Tafel⸗ genuß zubereitet 1u14“ Südfrüchte und Trüffeln, für den feineren Tafelgenuß zubereitet . Obst, mit Zucker eingekocht...

Nahrungs⸗ und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme der Getränke) in luftdicht verschlossenen Behältnissen, soweit sie nicht an sich unter höhere Zollsätze fallen:

Obstpülpe, ohne Rücksicht auf den Gehalt der Ware an ganzen und halben Früchten, bei einem Ge⸗ wicht der Behältnisse nebst In⸗ halt von 5 kg oder mehr:

Aprikosenpülpe *“ Pfirsich⸗ und Pflaumenpülpe . Erdbeerpülpe

Temotenmazatat*—

Oliven, in Essig, Oel oder Salz⸗ wasser eingelegt . . ...

Sardinen und Sardellen, Filets von Sardinen, in Oel, mit ge⸗ ringem Zusatz von Lorbeerblättern und Pfefferkörnern

Sardinen, anders als in Oel ein⸗ gslegt. X“

Thunfischkonserrdenn..

Erbsen und Puffbohnen ....

Büchsenfleisch 1“

Obst, ohne Zucker eingekocht ....

Fleisch von Federvieh, auch mit Zusatz von Schweinefleisch (soge⸗ nannte Straßburger Gänseleber⸗

pastete). A1A1AX“

Graphit, roh (in Stücken) . 1u6“

Natürlicher phosphorsaurer Kalk ..

Gips (schwefelsaurer Kalk), auch ge⸗ brannt, gemahlen, geschlämmt; Super⸗ phosphatgips 111“

Portlandzement, Romanzement, Puzzolan⸗ zement, Magnesiazement, Schlacken⸗ zement und dergleichen, mit oder ohne Zusatz von Färbemitteln oder anderen Stoffen, ungemahlen (Zementklinker, Zementgrieße usw.), gemahlen, ge⸗ vb 11““

Gemahlener Kalk: C““ Sev1“

Glimmer, roh, auch in rohen Platten 44“

Rohe Schieferplatten, roher Tafel⸗ schiefer, Dachschiffer......

Marmor, Kalkstein, Sandstein, roh oder bloß roh behauen, auch gesägt, jedoch an nicht mehr als drei Seiten, oder in nicht gespaltenen, nicht gesägten (geschnittenen) Platten; auch gemahlen

Chromeisenstein, auch aufbereitet . . .

Stearinsäure (auch Stearin genfhant, 1

Schmierseife, gemeine weiche (Kernseife, Faßseife), in Fässern oder anderen größeren Behältnisen ...

*

25 neben dem Zoll

auf Weizen

aus 255

aus 256

aus 279 280

317 C

aus 317 D aus 317 G aus 317 H aus 317 N

aus 317 0O 8 88 8

aus 317 V

aus 343

aus 353

aus 355

Nicht wohlriechende, feste (sogenannte Marseiller⸗) Seife, nicht unter Nr. 256. des allgemeinen Tarifs fallend)

Feste Seife, zum unmittelbaren Ge⸗ brauche geformt (gepreßt oder in Formen gegossen):

in Behältnissen aus Pappe . andere. öb““

Anmerkung: Feste, nicht wohl⸗ riechende (sogenannte Marseiller⸗) Seife, zum unmittelbaren Ge⸗ brauche geformt (gepreßt oder in Formen gegossen), in würfel⸗ förmigen Stücken von je 400 g oder mehr, ist nach Nr. aus 255 zu behandeln.

Weinsäure (Weinsteinsäure) .. ..

Salz (Chlornatrium [Siede⸗, Stein⸗, Seesalz”) sowie alle Stoffe, aus denen Salz ausgeschieden zu werden pflegt; ferner Mutterlauge, Pfannen⸗ stein und Steinsalzwaren; auch Ab⸗ Z111“

Weinstein, gereinigt (raffiniert) . . ..

Arsenige Säure, Arsensäure und Arsen⸗ verbindungen, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt oder in⸗ begriffen.

Chlorsaures Natrium (Natriumchlorat)

Dinatriumphosphat .

Ammoniumphosphatat .

Radiumsalze Chlorcerium (Cerium⸗ chlorid), Glühkörperasche. ..

Quecksilberchlorid (Sublimat)

Anmerkung: Tannin und Galläpfel⸗ auszüge zu Färbereizwecken unter Zoll⸗ sicherung 1““ 8

Ferrosilicium: mit einem Siliciumgehalt

von mehr als 50 bis 80 vo.. von mehr als 80 vob. .

Zitronensaurer Kalk (Calciumcitrat), Phosphorsäure, Ammoniumsulfat, Kobaltoxryd. Uranoxyd, Urannitat, überchlorsaures Natrium (Natrium⸗ I“

Berliner Blau, rein oder versetzt mit mineralischen Stoffen oder Stärke, trocken oder in Teigforim ....

Farbholzauszüge (Farbholzextrakte); auch Auszüge aus anderen pflanzlichen Farbstoffen:

flüssig

Anmerkung: Flüssige Farbholz⸗ auszüge und flüssige Auszüge aus anderen pflanzlichen Farbstoffen von mehr als 31 ° Baumé werden wie feste verzollt.

Kreide, geschlämmt; auch gestäubte oder in anderer Weise fein gepulverte Kreide

Weingeistfirnisse (Auflösungen von Harzen in Weingeist, auch in Holz⸗ geist) mit oder ohne Zusatz von Farb⸗ 1Z“

Lackfirnisse, Lacke, ohne Verwendung von Weingeist hergestellt (Auflösungen von Harzen in Terpentinöl, Mineralöl, Harzöl, Oelfirnis, Aceton, Alkalien oder anderen Lösungsmitteln), auch mit Farbstoffen versetzt ... 8

Flüchtige (ätherische) Oele aus Früchten der Citrusarten (Orangen⸗, Zitronen⸗, Bergamott⸗, Mandarinen⸗ usw. Oel)

Wohlriechende Fette, Salben und Pomaden, bei einem Gewichte der unmittelbaren Umschließung nebst In⸗ halt von weniger als 5 kg .. .

Aether⸗ oder weingeisthaltige Riechmittel (Parfümerien) und Schönheitsmittel (kosmetische Mittel, z. B. Haarfärbe⸗ mittel sowie Haut⸗ und andere Ver⸗ schönerungsmittel); äther⸗ oder wein⸗ geisthaltige Kopf⸗, Mund⸗ und Zahn⸗ wässer; wohlriechen de oder zur Ver⸗ breitung von Wohlgeruch dienende äther⸗ oder weingeisthaltige Auszüge (Essenzen, Extrakte, Tinkturen) und Wässer; wohlriechender Essig; alle diese in Behältnissen mit einem Raum⸗ gehalte von nicht mehr als 1 Liter

Wässer, wohlriechende, nicht äther⸗ oder weingeisthaltig:

bei einem Gewichte der unmittel⸗ baren Umschließung nebst Inhalt von mindestens 5 kk g. von weniger als 5 k g . . ..

Puder, Schminken, Zahnpulver, wohl⸗ riechend, Zahnseife, Räucherpapier, Schminkpapier und alle im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannten Riech⸗ und Schönheitsmittel (Parfümerien und kosmetische Mittel) . . . . ..

Gerbstoffauszüge (Gerbstoffextrakte), im allgemeinen Tarif anderweit nicht ge⸗ nannt:

Arzneiwaren und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt oder in⸗ begriffen:

r“ nicht zubereitet . . . . ...

Geheimmittel (sogenannte Spezialitäten) Anmerkung: Zum Vertragssatze

von 300 RM für 1 dz sind nur solche zur Verhütung oder Heilung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden aller Art bei Menschen oder Tieren bestimmten Stoffe oder Zubereitungen zu ver⸗ zollen, die „nicht unter die Nr. 388 oder sonstige Nummern des allgemeinen Tarifs fallen, in fertigen Packungen, wie sie beim Klein⸗ oder Einzelverkauf in die Hände des Käufers überzugehen

.

aus 398

pflegen, zur Einfuhr gelangen und die in auffallenden Buchstaben und in deutscher Sprache sowohl auf dem Behältnis für das Erzeugnis selbst als auch auf der etwa vorhandenen Umhüllung des Behältnisses folgende Vermerke tragen:

a) den gebräuchlichen Namen und die Menge der wirksamen Stoffe (mit Ausschluß der chemischen Be⸗ nennungen und Formeln),

b) den Namen und die Anschrift des Herstellers,

c) den Verwendungszweck und die Verwendungsweise,

d) den Klein⸗ oder Einzelverkaufs⸗ preis in deutscher Währung.

Die Anwendung des Vertrags⸗ zollsatzes ist weiter dadurch be⸗ dingt, daß vor der erstmaligen Einfuhr jedes Erzeugnisses in das deutsche Zollgebiet durch das Zeugnis eines französischen Staats⸗ beamten nachgewiesen wird, daß das Erzeugnis in Frankreich in den inneren Verkehr gebracht werden darf und daß jede Sendung bei der Einfuhr von einer Abschrift des Zeugnisses begleitet ist.

Die beiden Regierungen werden sich über die Beamten, die zur Ausstellung dieser Zeugnisse be⸗ rechtigt sind, und über den In⸗ halt der Zeugnisse verständigen.

In Zweifelsfällen bleibt den deutschen Behörden das Recht der Nachprüfung hinsichtlich der Ver⸗ merke auf den Packungen und der Zeugnisse gewahrt.

(391/3) Rohseide; auch Steckmuschel⸗ seide: ungefärbt: ungezwirnt oder einmal gezwirnt.. zweimal gezwirnt. . gefärbt (auch weiß gefärbt): ungezwirnt oder einmal gezwirnt.. zweimal gezwirnt . . Anmerkung zu Nr. 391 und 392: Zweimal gezwirnte Seide, ohne Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten, zur Weberei, Wirkerei, Stickerei oder zur Herstellung von Knopfmacher⸗ waren, Posamenten oder Spitzen bestimmt, auf Erlaubnisschein unter Ueberwachung der Verwendung: a) u1 b) gefärbt (auch weiß gefärbt) .. in Verbindung mit anderen Gespinsten: gefärbt (auch weiß gefärbt) (394/5) Künstliche Seide: ungezwirnt oder einmal gezwirnt: unge c* gefärbt (auch weiß gefärbt).. zweimal gezwirnt: unge c1 gefärbt (auch weiß gefärbt) . Anmerkung zu Nr. 394 und 395: Abfälle von künstlicher Seide werden wie Florettseide der Nr. 396/7 behandelt. 1 (396/7) Florettseide (Abfallseide): unge c1u gekämmt: 11“ gefärbt (auch weiß gefärbt) Florettseidengespinste, ein⸗ oder mehr⸗ fach, auch gezwirnt: gefärbt (auch weiß gefärbt) . . in Verbindung mit anderen Spinn⸗ stoffen oder Gespinsten: ungefärbt: in Verbindung mit anderen Spinnstoffen, einfach, bis Nr. 11 englisch, nach Art der hinterlegten Muster aus Mischungen von Kunst⸗ seidenfaser oder Abfällen vpon künstlicher Seide mit Wolle oder anderen Tier⸗ hhaaren gesponnen, ein⸗, zwei⸗ oder dreidrähtig. gefärbt (auch weiß gefärbt): in Verbindung mit anderen Spinnstoffen, einfach, me⸗ liert, bis Nr. 11 englisch, nach Art der hinterlegten C“” aus Mischungen von Kunst⸗ seidenfaser oder Abfällen von künstlicher Seide mit Wolle oder anderen Tier⸗ haaren gesponnen, ein⸗, gwei⸗ oder dreidrähtig.. Anmerkung. Die Befugnis zur Abfertigung der Fllorettseiden⸗ gespinste in Verbindung mit an⸗ deren Spinnstoffen zu dem Zoll⸗ satze von 12 RM für 1 dz wird auf zwei Zollstellen beschränkt, die im Einvernehmen beider Re⸗ gierungen bestimmt werden.

Seidenzwirn aller Art, auch gemischt mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten, ungefärbt oder gefärbt, in Auf⸗ machungen für den Einzelverkauf:

aus Rohseide oder künstlicher Seide aus Florettseide . . .. .....

Rohseide, künstliche Seide und Florett⸗ seidengespinste, auch mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten gemischt, in Verbindung (jedoch nicht um⸗ sponnen) mit Metallfäden (Draht Se“

(402/3) Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartigen Geweben):

(Fortsetzung in der Siebenten Beilage.)

Nummer des französischen Zolltarifs

Bezeichnung der Waren Maßstab Zollsätze

H

Franken

Nummer

des französischen

Zolltarifs

eeAxnATeanemnnng

Bezeichnung der Waren Maßstab

Franken

aus 604 Akkordeons, Konzertinos oder Konzertinas und zolltarifarisch gleichgestellte Instrumente ¹): mit einer Tastenreihe, mit oder ohne Bässe. mit zwei Tastenreihen: mit sechzehn Bässen oder weniger mit mehr als sechzehn Bässen. mit drei mit sechzehn Bässen oder weniger mit mehr als sechzehn Bässen mit mehr als drei Tastenreihen: mit achtundvierzig Bässen oder weniger. . . mit mehr als achtundvierzig Bässen. 1““ Signalinstrumente für Kraftwagen und andere Zwecke, wie Hörner und Signalhörner, Sirenen, Pfeifen, Vor⸗ richtungen mit schwingenden Membranen usw.: Fesrich veiriethen. .“ atb“ Korbwaren: anlng 111 . grobe Waren aus nur geschälter Weide. . uns Holzspan . . . . . . . .... . . . . feine, aus Weiden, Stroh oder anderen Faserstoffen, mit oder ohne Beimischung von Gespinstfäden ver⸗ 8 L4““ 250,— aus Kern, aus spanischem Rohr, mit oder ohne Bei⸗ 8 mischune von Gesteinaden22 450,— 1. Zweiräder, Dreiräder, Krafträder, Kleinkrafträder, einschließlich der entsprechenden Fahrzeuge für Kinder. 2. Zubehörteilé und Einzelteile von Fahrrädern: Felgen und Stäbe für Felgen aus Stahl oder Eisen: gerade Stäbe einschließlich derjenigen, deren Ränder umgebogen und gelötet sind .

900,—

125,— Andere: ohne Gummiausrüstung mit Gummiausrüstung Laternen und Teile davon Motoren und Teile davon

250,— 625,— 8 1050,— Zollbehandlung wie Fahrräder. 100 kg] 650,— 750,—

1000,—

2—

Sättel und Satteltaschen. . „. , Klingeln mit Ausrüstug . Gliederketten, der Länge nach ausgeschnitten oder nicht, mit oder ohne Beifügung von Bolzen oder anderen Teilen . Andere Teile oder Gegenstände, einschließlich der Ventile für Luftschläuche, Bremsen, Teile von Bremsen, Oel⸗ annen, Sattelfedern, Rädern und Räderteilen usw.: Aus unedlem Metall: roh oder nur einfach vorgearbeitet . . .

70 vH der Zölle der bearbeiteten Teile aus Metall. 100 kg] 1000,—

1000,—

bearbeitet, adjustiert oder zusammengesetzt.... Aus anderen Stoffen, auch in Verbindung mit Metall, kselt oder nichh Scheinwerfer, Laternen und dergleichen, mit Mineralöl, Aze⸗ tylen oder Elektrizität betrieben, vollständig oder unvoll⸗ ständig: aus Eisen oder Stahl, oder Eisen oder Stahl dem Gewichte nach vorherrschend, ohne Teile aus reinem oder legiertem mit einem oder mehreren Teilen aus reinem oder legiertem aus reinem oder legiertem Kupfer oder dieses Metall dem Gewichte nach vorherrschenndnd. ganz oder teilweise vernicellt . . aus Aluminium oder anderen leichten Metallen oder mit Teilen aus diesen Metallen, die mehr als 10 vH des Ge⸗ samtgewichts ausmachen .. . mit versilberten Reflektoren. . 8 8

600,— 750,—

875,— 900,—

8 1000,— Die vorstehenden Zölle mit einem Zuschlag von 20 vH. 614 Karren mit Eigenantrieb zum Umladen und zum Transport in Magazinen, Fabriken, Bahnhöfen usw. (Elektrokarren): Fahrgeftell mit Plattform Zollbehandlung wie Güterwagen für Schmalspur (Nr. 614). Zollbehandlung wie elektrische Maschinen und Apparate, je nach Klasse und Art.

¹

elektrische Teile.

Gegenstände aus Gummi und Guttapercha, hygienische Gummi⸗ artikel: Präservative, Gummisauger für Säuglinge, Schnuller, Saugapparate für Säuglinge, Bade⸗ oder andere Kappen, Tabakbeutel, Windelhosen, Schwämme, Schwammbeutel, Eis⸗ beutel, Schläuche und andere Gegenstände aus einfachem Kaut⸗ schuk für hygienische, Laboratoriums⸗ und hydrothexrapeutische Zwecke, mit Ausnahme von Kleidungsstücken und Kleidungs⸗ zubehör und medizinischen und chirurgischen Instrumenten ²) Waren aus Amiant oder Asbest *): Papier oder Pappe: in Bogen l(auch beschnitten) von rechtwinkliger Form.. fassoniert, beschnitten, in nicht rechtwinkliger Form, auch mit Metalldraht, Metalltuch oder Metallstücken verstärkt Fäden und Seile, auch mit anderen Stoffen verbunden Geflechte, Gewebe sowie andere Waren, auch mit Einlage von anderen Stoffen.. . 1 Spitzen aus Amiant . .

150,—

250,— 1 000,—

8 1 200,—

Abschlag von 60 vH

auf die Zölle für Baumwollspitzen.

Mika [Glimmer)] in Blättern oder Platten; Gegenstände aus Mika, Mikanit und Mikaverbindungen, Mikanitpapier und Mikanitleinwand, auch mit anderen Stoffen gemischt ⁵*) . . . Filze zum Ausfüttern sdoublage] und für Sohlen . . .. . . Filztücher sli die Pahiererdeenangge“ Filztücher für Kleider, Teppiche, unbedruckt, Wohnungsaus⸗ stattung usw., auf 1 qm im Gewichte von:

V0 6 1

1116“

h 424“

8 Polierfilze; Filze für Maschinen (aus 623) und für vor⸗ 8 stehend nicht erwähnte Zwecke, auf 1 qam im Gewichte 8 VI ““ öG

100 kg] 200,— 8 200,— 1 300,—

1 500,— 1 200,— 800,—

8 1 300,—

¹) Für Akkordeons nach Art der Akkordeons mit Klaviatur und mit Pianotasten oder solche, deren Gebläse mit Pedalen betrieben wird, ist entweder der Zoll für Akkordeons oder der für Harmoniums zu entrichten, je nachdem, welcher Satz höher ist.

²) Für Teile und Gegenstände, wofür wegen ihrer Art oder des Stoffes, woraus sie bestehen, höhere Sätze vorgesehen sind, müssen die höheren Sätze entrichtet werden.

³²) Unter Vorbehalt der Beachtung der zum Schutze der öffentlichen Gesundheit erlassenen Bestim⸗ mungen.

4) Für Waren aus Amiant in Verbindung mit Kautschuk, Guttapercha, Balata oder ähnlichen Stoffen finden, falls der Anteil dieser Stoffe 10 vH des Gesamtgewichts überschreitet, die für die entsprechenden Waren aus Kautschuk gültigen Zollsätze Anwendung, falls sie nicht niedriger sind als diejenigen für die Waren aus Amiant. Wenn der Anteil an Kautschuk, Guttapercha, Balata und ähnlichen Stoffen 10 vH nicht überschreitet, kommen die Sätze für Amiant in Anwendung.

⁵) Für Mika in regelmäßigen Stücken oder bestimmten Formen bis zum Stückgewichte von 5 g ist im Minimaltarif ein Zoll von 12 vH des Wertes zu entrichten. 8

aus 625

630 ter

630 uater

630 quinquies

630 sexies

634 Misr)

8

Filze aus groben

schaum, aus

A. Gabelbrenner

Petroid, maturen aus

zwecke

.Einzelteile bearbeitet .

1 bis 5 kg

werden

Lineale,

andere

Glas ¹²)

Kalibermaße

und ihre Ei⸗

Barometer:

Tierhaaren. 8 . Patwmameapfrahsem ... .. ..26 Reine oder mit pflanzlichen Stoffen gemischte Wolle.

Waren aus unechtem Meerschaum, aus r Steatit, komposition und ähnlichen Stoffen, ohne irgendeine Fassung oder in Glas gefaßt, mit oder ohne Metallbeschlag, gegebenen⸗ fails einschlieslich des SN Brenner für Azetylenbeleuchtung:

anderen Stoffen, auch mit Armaturen aus Metall... .

B. Gabelbrenner aus Metall, mit Spitzen aus Speckstein, Stekolith

Kerzen mit Isolierstücken aus Porzellan, Speckstein, Petroid, Stekolith, Mika oder ähnlichen Stoffen für Zündungs⸗

Einfache Brenner aus Speckstein, Petroid, Stekolith oder anderen Stoffen, auch mit Armaturen 2us Metall, für Azetylen⸗ beleuchtung bestimmt ...

Isolatoren für elektrische Zwecke aus Steatit, Stekolith, Petroid und ähnlichen Stoffen, auch mit Teilen oder Fassungen aus 4“

4““ . Dievorstehenden ölle,

„Instrumente, im engeren Sinne zur Feldmessung, zum Nivellieren, zur Planaufnahme, Kreuzmasse, Wasserwagen, einfache Röhrenlibellen mit Luftblase, gewöhnliche Kompasse, einfache Diropterlinenile . . .. . . . . .. .. kg

für die vorstehenden Instrumente, roh oder

.Zusatzinstrumente: Meßtische, Ketten, Nivellierlatten, Ab⸗ steckstäbe, Füße usw., im Stückgewichte von: mehr als 5 kg. .

weniger als 1 kg ““ ““ Rohe oder andere Einzelteile für die vorstehende . 18 mente und Zusatzinstrumente. „„ „„ Die vorstehenden Zölle

Zeicheninstrumente ²) (Siehe Liste A): Instrumente im engeren Sinne: mathematische Bestecke, Rechenschieber, Kompasse, Planimeter, Pantographen und 3 Cnfcsse Gegenstände dieser Art, einschließlich der Kästen, Etuis, Täschchen usw., auch wenn sie getrennt eingeführt

Einzelteile der vorgenannten Instrumente und ihrer Be⸗ hältnifse, voh oder anders .. .. 1 . lle, Winkelmaße, Reißschienen und alle Artikel aus Holz oder Ersatzstoffen 1 Zeichnen, mit oder ohne Gradeinteilung, sowie ihre Einzelteile, im Rohzustande oder anders . Meß⸗, Prüf⸗ und Kaliberinstrumente: Thermometer, mit oder ohne Fassung, mit Hundertteilung oder anderer Teilung, sowie ihre Einzelteile: medizinische oder veterinärärztliche;?))) 6*“ . . von Werte Alfkoholometer, Aerometer, Dens Dieselben Gegenstände aus Einzelteile, voh oder andere, der in den beiden vorher⸗ gehenden Absätzen enthaltenen Apparate. .. Maschinen zum Teilen der geraden und krummen Linien und ihre Einzelteile, roh oder anders

Lehren, Instrumente zum meter, Interferrometer. und alle Instrumente zum Messen des Winkels und der Dicke; Einzelteile dieser Instrumente, voh vder anders ). .— 8 1 Meßinstrumente aus Holz, mit oder ohne Metallgarnituren, nzelteile, anh nder anders) . .. Andere Meß⸗, Einzelteile, roh oder anders ) ²o) . . . . . Präzisionsinstrumente ):

Quecksilberbarometer, mit oder ohne Fessaungg.. . 8 meter oder Fafsiumng.. .. Gewöhnliche Barometer, Zimme oder ohne Thermometer, mit oder ohne Einnahmung dcber Fassumg . . . . .. . . . . Barometer für Höhenmessung, sowohl Tascheninstrumente als alch andeeee Einzelteile der vorstehenden Apparate, roh oder anders: Zifferblätter, Gehäufe, Einrah

100 kg 200,— 1 000,—

Zollbehandlung der

Nr. 621. eneriertem Meer⸗ Petroid, Stekolith, Diolit, Asbest⸗

.

aus Speckstein, Petroid, Stekolith oder

oder anderen Stoffen, auch mit Ar⸗

Stück

100 kg ]1 400,—

je nach der Art.

11,—

.* . . * . . . 4

Die vorstehenden Fn mit einem Zuschlag von 20 vH

100 kg

7 . 2* . . b * . 2 7

u1“ 350,— n Instru⸗

200,— 300,—

je nach dem Gewichte der Einzelteile dieser Art, mit einem Zu⸗

schlag von 20 vH

8

kleine Wellenlineale (pistolets]

2

Stück

üimeter und Mamnometer aus

. . EE11“”¹

gewöhnlichem Metall ²).

[pieds 2 coulisses],

bessen der Blechstärke, Ferro⸗

und

. . . 8 . . . . 2

Prüf⸗ und Kaliberinstrumente und ihre

anpmeter usw., mit

2 . * .

mungen vder der⸗

1¹) Punzierungsgebühren und ⸗formalitäten für die Beschläge aus Edelmetall.

²) Appa doublé, aus Elf aus diesen Stof

rate oder Instrumente mit Fassung oder Beschlag aus Edelmetall, aus Gold⸗ oder Silber⸗ enbein, Perlmutter, Bernstein oder Schildpatt werden zu den gleichen Zöllen wie Waren fen verzollt, sofern sie nicht nach dieser Nummer höheren Zöllen unterliegen. Für Bestand⸗

teile und Einzelteile sind die gleichen Zölle wie für die Apparate oder Instrumente, wofür sie bestimmt

sind, zu entrichten, ausgenommen in dem Falle, wo sie auf Grund ihrer Zusammensetzung unter eine höher⸗

belegte Tarifnummer fallen. Instrumente und Apparate, die für wissenschaftliche Anstalten bestimmt sind, werden zollfrei zuge⸗

lassen unter der Bedingung, daß sie unmittelbar und ohne Vermittlung an diese Anstalten auf Genehmigung

des Ministers für Oeffentlichen Unterricht und der Zollverwaltung geliefert werden. ²) Unter Vorbehalt der Beachtung der besonderen Bestimmungen über die Prüfung dieser Instrumente.

¹) Die

auf hydraulisch beweglicher Unterlage montierten Dynamometer und dergleichen entrichten

die Sätze der Nr. 634 ter (andere Meßinstrumente) für den Anzeigeapparat einschließlich des dynamo⸗ metrischen Mechanismus. Der Rest der Maschine ist zu dem eigens dafür vorgesehenen Zollsatz zu verzollen wenn dieser Prüfapparat nicht trennbar montiert ist, kann sein Gewicht auf Grund einer Gewichtsspezi⸗ fikation („note de poids“) des Fabrikanten ermittelt werden.

⁵) Die Metallmanometer und die anderen Sicherheitsapparate, an Dampfkessel und Maschinen fest 8

und dauernd angebracht, werden wie diese Apparate, je nach der Art, verzollt. ⁴) Für Kalibermaße ohne Ablesevorrichtungen sind nur 70 vH des oben genannten Zolles zu ent⸗

richten.

²) Meßinstrumente aus Holz mit Gradeinteilung auf Metall werden wie andere Meßinstruments

verzollt.

⁵) Hierher gehören besonders Lineale aus Metall mit Kanten aus Metall, gewöhnliche oder mit Ein⸗ teilung versehen, starr oder beweglich, Winkelmesser aus Metall, mit oder ohne andere Stoffe, Bandmaße aus Leinwand und aus Metallband, zusammenlegbare Zollstöcke aus Metall usw. ür Instrumente für Werkstätten, wie Zirkel, Winkelmaße usw., aus Metall oder aus Holz und Metall ist ein Zoll von 5 Franken für 1 kg zu entrichten, wenn dieser Satz niedriger als der Wertzoll ist. *¹) Siehe die Fußnote 2 zu Nr. 634 bis.

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