Grünberg, Schles. 54835 In unser Handelsregister A ist bei Nr. 41, „Heinrich Peucker“ in Grün⸗ berg, Schles., heute eingetragen: Die Erben des bisherigen Inhabers Hein⸗ rich Peucker: August Peucker, Kauf⸗ mann, Frankfurt a. M., Franz Peucker, Preußischer Landrat, Glatz, Johanna
eucker, geb. am 4. 6. 1912, Dresden, Hans Peucker, geb. am 14. 8. 1914, Dresden, haben sich zu einer offenen Handelsgesellschaft verbunden und führen das Handelsgeschäft unter un⸗ veränderter Firma fort. Die Gesell⸗ schaft hat am 4. November 1925 be⸗ onnen. Zur Vertretung der Gesell⸗ chaft sind nur die Gesellschafter August und Franz Peucker berechtigt. Dem Fräulein Antonie Dominowska in Frünberg ist Prokura erteilt. Grün⸗ berg, Schles., 3. 9. 1927. Amtsgericht.
Grünberg, Schles. [54836] In unser Handelsregister B ist heute bei Nr. 61, „Grünberger fabrik, Aktiengesellschaft“ in Grünberg i. Schles. eingetragen: Die Gesellschaft ist durch Beschluß der lung vom 17. August 1927 aufgelöst. Der Direktor Richard Heinrich in Stettin ist Liquidator. Grünberg, Schles., 3. 9. 1927. Amtsgericht.
Hamburg.
. Eintragungen in das Handelsregister. 17. September 1927.
Michelsen & Co. Die Firma ist er⸗ loschen.
J. Ifrael & Co. Die offene Handels⸗ gesellschaft ist aufgelöst worden. In⸗ haber ist der bisherige Gesellschafter Isidor Israel.
Möller & Reichenbach. Inhaberin ist jetzt Witwe Anna Helene Schrader, geb. Schütt, zu Hamburg.
Wärmemesser Aktien⸗Gesellschaft. Durch Generalversammlungsbeschluß vom 13. April 1927 ist der Sitz der Ge⸗ sellschaft von Hamburg nach Berlin ver⸗ legt und der Gesellschaftsvertrag be⸗ züglich des Sitzes der Gesellschaft ge⸗ ändert worden. In Hamburg verbleibt eine Zweigniederlassung unter gleicher Firma.
C. Timmann. Aus der Kommandit⸗ gesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter C. Timmann am 11. Juni 1927 durch Tod ausgeschieden. Die Ge⸗ sellschaft ist von den verbleibenden Ge⸗ sellschaftern fortgesetzt worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst worden. In⸗ haber ist der bisherige persönlich haftende Gesellschafter Karl Wilhelm Ludwig Krull.
Ernst Müller & Co. Bezüglich des Inhabers E. U. Jürgens ist durch einen Vermerk auf eine Eintragung in das Güterrechtsregister hingewiesen worden.
Weddel & Co. Gesellschaft mit be⸗
schränkter Haftung. Prokura unter Beschränkung auf den Betrieb der Hauptniederlassung ist erteilt an Eriec Hereward Davies. Er ist in Gemein⸗ schaft mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen vertretungs⸗
berechtigt. „Lloyd Handelskontor“ Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung.
Durch Beschluß vom 9. September 1927 ist das Stammkapital um 18 000 Reichs⸗ mark auf 20 000 Reichsmark erhöht sowie der § 2 des Gesellschaftsvertrags (Stammkapital und Stammeinlagen) geändert worden.
Reinhold Pfeiffer. Inhaber: August Reinhold Hugo Pfeiffer, Kaufmann, zu Hamburg.
Vollgraff X Co. Die offene Handels⸗ gesellschaft ist aufgelöst worden. Die Firma sowie die an H. A. Linck erteilte Prokura sind erloschen.
Indanthrenhaus Hamburg Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung. Durch Gesellschafterbeschluß vom 7. Juli 1927 ist das Stammkapital um 120 000 RM auf 125 000 RM erhöht sowie der § 4 des Gesellschaftsvertrags (Stammkapital und Stammeinlagen) geändert worden.
Bernd Funke. Die an B. Funke er⸗ teilte Prokura ist erloschen.
Gesellschaft für Ueberseehandel mit beschränkter Haftung. Durch Be⸗ schluß vom 30. Juni 1927 ist das Stamm⸗ kapital um 200 000 RM auf 300 000 RM erhöht worden.
M. Mirow. Inhaber ist jetzt Ernst Otto Christoph Sietz, Kaufmann, zu Bonn. Die im Geschäftsbetriebe begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen des früheren Inhabers sind nicht über⸗ nommen worden.
Sachse & Sohn. Gesellschafter: Rudolf Paul Sachse und Ernst Wilhelm Hell⸗ muth Sachse, Kaufleute, beide zu Ham⸗ burg. Die offene Handelsgesellschaft hat am 10. September 1927 begonnen.
Sociedad Vinicola S. & L. Dur⸗ lacher. Gesamtprokura ist erteilt an Heinrich August Christian Altrock. Je zwei aller Gesamtprokuristen sind zu⸗ sammen zeichnungsberechtigt.
Stanislav X Hippler. Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst wor⸗ den. Die Firma ist erloschen.
Menieco Schuhhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Hamburg. Gesellschaftsvertrag vom 20. August 1927 mit Aenderung vom 9. September 1927. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb sämtlicher Handelsgeschäfte, insbesondere der Ver⸗ trieb von Schuhwaren aller Art und von Artikeln, die mit der Schuhbranche in Verbindung stehen. Stammkapital: 20 000 RM. Jeder Geschäftsführer ist
.[54837]
führer: Ludwig Hermann Arnemann, Kaufmann, zu Altona. Prokura ist er⸗ teilt an Wilhelm Carl Robert Louis Meyer⸗Urban.
Ferner wird bekanntgemacht: Die Be⸗ kanntmachungen der Gesellschafterfolgen im Hamburger Fremdenblatt. Die Ge⸗ sellschafterin Frau A. Arnemann, geb. Fehring, bringt die in der Anlage zum Gesellschaftsvertrage aufgeführten Schuhwaren zum Einkaufspreise von 4000 RM und einen Brennabor 6/20 P. S. Personenwagen H. H. 3453 im Werte von 1000 RM in die Gesellschaft ein. Der Wert dieser Sacheinlagen ist auf 5000 RM festgesetzt und dieser Be⸗ trag der Gesellschafterin Frau A. Arne⸗ mann als voll eingezahlt auf ihre Stammeinlage angerechnet worden. Die Gesellschafterin Frau J. Meyer⸗ Urban, geb. Meyer, bringt die in der Anlage zum Gesellschaftsvertrage auf⸗ geführten Schuhwaren zum Einkaufs⸗ preise von 2500 RM und eine Hypo⸗ thekenforderung von 2 500 RM in dem Grundstück Kösterstraße 9 in die Gesell⸗ schaft ein. Der Wert dieser Sacheinlagen ist auf 5000 NM festgesetzt und dieser Betrag der Gesellschafterin Frau J. Meyer⸗Urban, geb. Meyer, als voll ein⸗ gezahlt auf ihre Stammeinlage an⸗ gerechnet worden.
H. Naehrieg Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz: Hamburg. Gesellschaftsvertrag vom 30. August 1927. Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit Korkholz und verwandten Produkten sowie alle Handelsgeschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen. Stammkapital: 20 000 RM. Jeder Geschäftsführer ist alleinvertretungs⸗ berechtigt. Geschäftsführer: Diederich Ludwig Carl Sievers, Kaufmann, zu Altona.
Ferner wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft er⸗ folgen im Deutschen Reichsanzeiger.
H. Naehrieg. Das Geschäft ist mit
der Firma, aber ohne die im Geschäfts⸗
betriebe begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen des früheren In⸗ habers, auf die H. Naehrieg Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen worden. Die an E. D. von Würzen und
Ehefrau M. W. Sievers, geb. Hagen,
erteilten Prokuren 1 erloschen.
Kirchenblick Gemeinnützige Woh⸗
nungsban Gesellschaft mit be⸗
schränkter Haftung. Durch Gesell⸗ schafterbeschlüsse vom 2. Juli 1927 und
25. August 1927 ist der Gesellschafts⸗
vertrag in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegen⸗
stand des Unternehmens), 5 (Ver⸗ tretungsbefugnis) und 6 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) geändert worden.
Die §8§ 7 bis 16 sind aufgehoben. Neu
eingefügt sind die §§ 7 und 8 (Bestim⸗
mungen, betreffend den Aufsichtsrat),
9 (Gesellschafterversammlung), 10
(Bilanz), 11 (Verwendung des Rein⸗
gewinns), 12 (Auflösung der Gesell⸗
schaft und Vermögensverteilung) und
13 (Bekanntmachungen). Die Firma
der Gesellschaft lautet nunmehr:
„Matthäus⸗Kirchenheim’ Woh⸗
nungsbaugesell caßt mit be⸗
schränkter Haftung. Gegenstand des
Unternehmens ist die Herstellung billiger
Wohnungen für die minderbemittelte
Bevölkerung des Stadtteils Winterhude
auf dem an der Straße Krohnskamp und
der neu anzulegenden Straße Bei der
Matthäuskirche belegenen Staatsgrund.
Zu diesem Zweck ist die Gesellschaft be⸗
fugt, Grundstücke vom Staat zu er⸗
werben, diese zu bebauen und an Woh⸗ nungssuchende Wohnungen zu ver⸗ mieten. Die Gesellschaft ist ein gemein⸗ nütziges Unternehmen. Ein etwaiger
Gewinn ist für kirchliche oder soziale
Zwecke der Kirchengemeinde Winterhude
zu verwenden. Sind mehrere Geschäfts⸗
führer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten. H. H.
H. Behrs ist nicht mehr Geschäftsführer. Ferner wird bekanntgemacht: Die
Bekanntmachungen der Gesellschaft er⸗
folgen durch die Hamburger Nachrichten.
Weissdach⸗Gesellschaft mit be⸗
schränkter Haftung — Hamburg.
Sitz: Hamburg. Gesellschaftsvertrag
vom 16. Mai 1927. Gegenstand des
Unternehmens ist die Ausbeutung des
Schwarzeschen Weissdaches DRP.
394 707, das heißt die Anlage von
Weissdächern als Neueindeckung von
Bauten sowie die Umänderung der
bisher üblichen Teerpappdächer in
Weissdächer. Stammkapital: 20 000 RM.
Jeder Geschäftsführer ist alleinver⸗
tretungsberechtigt. Geschäftsführer:
Erich Lanz, Fabrikbesitzer, zu Pr.
Holland, Ostpr., und Frau Luise Auga,
geb. Heyer, zu Harburg.
Ferner wird bekanntgemacht: Der Gesellschafter E. Lanz bringt die von ihm für den Bezirk Groß Hamburg er⸗ worbene Lizenz für das Schwarzesche Weissdach in die Gesellschaft ein. Der Wert der Sacheinlage ist auf 16 300 RM festgesetzt und dieser Betrag dem Gesell⸗ schafter als voll eingezahlt auf seine Stammeinlage angerechnet worden.
19. September.
Max Herbst & Co. Die an A. Mercken⸗
schlager erteilte Prokura ist erloschen.
Heinrich Krebs. Inhaber: Heinrich
Christian Sophus Krebs, Kaufmann, zu amburg.
Willy Wacker. Prokura ist erteilt an
Johann Ludwig Wulff.
Ferdinand Schwab. Die Firma und
die an W. H. Schaab erteilte Prokura
sind erloschen.
H. Rodatz & Co. Die an H. H. Rodatz
alleinvertretungsberechtigt. Geschäfts⸗
Carl Reimers. Die an L. A. W. Köneke, B. Reiber und W. H. F. Tiedt er⸗ teilten Prokuren sind erloschen.
Matzen & Co. Die Niederlassung ist von Altona nach Hamburg verlegt und die Firma in Walter Dittmer geändert worden.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts in Hamburg. Abteilung für das Handelsregister.
Hörde. [54838] In unser Handelsregister A ist heute
unter Nr. 333 die Firma „Hotel August
Westermann, Aplerbeck“ und als deren
Inhaber der Hotelier August Wester⸗
mann zu Aplerbeck eingetragen worden. Hörde, den 14. September 1927.
Amtsgericht.
Hof. Handelsregister. [54839] „Gebr. Kaiser“ in Helmbrechts. Off. Hdlsges. seit 1. 5. 1922 der Zimmerleute Peter und Georg Kaiser zum Betrieb eines Zimmereigeschäfts. Amtsgericht Hof, 22. 9. 1927.
[54840] Hohenwestedt, Holstein.
In das Handelsregister Abteilung A sind am 9. September 1927 die Kauf⸗ leute Hinrich Dau und Paul Griese, beide in Hohenwestedt, als Inhaber der Firma Dau & Griese daselbst unter Nr. 60 eingetragen worden. Die Firma ist eine offene Handelsgesellschaft. Die
esellschaft hat am 1. September 1927 begonnen. Zur Vertretung der Ge⸗ sellschaft ist jeder Gesellschafter allein ermächtigt. Die Firma handelt mit landwirt Maschinen, Geräten und verwandten Artikeln.
Amtsgericht in Hohenwestedt (Holstein).
Insterburg. [54841] In unser Handelsregister A ist unter Nr. 421 am 13. September 1927 bei der Firma „Emil Nolde Nachfl., Inster⸗ burg“, eingetragen: Die Firma ist er⸗ loschen. Amtsgericht Insterburg.
Johanngeorgenstadt. [54842] Auf Blatt 215 des hiesigen Handels⸗ registers, die Firma Adolf Goetze in Breitenbrunn betr., ist heute ein⸗ etragen worden: Der bisherige In⸗ aber Fabrikbesitzer Hermann Adolf Goetze in Zwickau ist persönlich haf⸗ tender Gesellschafter. In das Handels⸗ geschäft sind 2 Kommanditisten ein⸗ ekreten. Die Kommanditgesellschaft hat am 1. Oktober 1924 begonnen. Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 16. September 1927. Kaiserslautern 17254843]
I. Die Firma „ älz. Konserven⸗ fabrik Ludwig Völbel“, Sitz Kaisers⸗ lautern, ist erloschen.
II. Betreff Firma „Michael Hauck“, Sitz Kaiserslautern: Dem Diplom⸗ ingenieur Albert Niemes in Kaisers⸗ lautern ist Prokura erteilt.
Kaiserslautern, 19. September 1927.
Amtsgericht — Registergericht.
Kiel. [54844] Eingetragen in das Handelsregister Abt. A am 19. September 1927 unter Nr. 2562, Brunswiker Trichter Gamst & Blöcker, Kiel. Offene Handelsgesellschaft. Persönlich Fesegh sind Ingenieur August Gamst und Kaufmann Wilhelm Blöcker, beide in Kiel. Die Gesellschaft hat am 29. August 1927 begonnen. Amtsgericht Kiel. Kirchen. [54845]
In unser Handelsregister A ist am 15. 9. 1927 bei der früheren Komman⸗ ditgesellschaft R. Wahl & Co. in Scheuerfeld eingetragen worden, daß die Firma erloschen ist.
Kirchen, den 15. September 1927. Das Amtsgericht. Kirchhundem. [54846]
In unserm Handelsregister A ist heute bei der Firma Toni Erwes & Co. in Altenhundem eingetragen worden:
1. Der Kaufmann Hubert Erwes in Altenhundem ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
2. Der Kaufmann Heinrich Voß in Altenhundem ist als persönlich haf⸗ tender Gesellschafter eingetreten und die Firma in „Voß & Erwes, Alten⸗ hundem“, geändert.
Kirchhundem, 17. September
Das Amtsgericht.
1927.
Lauban. [54847] In unser Handelsregister K ist heute
bei der unter Nr. 81 eingetragenen
Firma Eugen Rund, Lauban, einge⸗
tragen worden, waß die Witwe Flora
Rund, geb. Wrzesinski, in Lauban allei⸗
nige Inhaberin der Firma ist. Lauban, den 16. September 1927.
Das Amtsgericht.
Lauban. G [54848] In unser Handelsregister A ist heute unter Nr. 529 die Firma Basaltwerk Langenöls Dr. Rudolf Pinoli, Langen⸗ öls, und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Dr. Rudolf Pinoli in Groß Tschansch, Kreis Breslau, eingetragen worden. Lauban, den 16. September 1927. Das Amtsgericht. Lauenstein, Sachsen. 154849] Auf Blatt 218 des Handelsregisters ist heuß eingetragen worden: a) die offene Handelsgesellschaft G. Stadlinger & Co. in Glashütte, b) als deren Gesellschafter 1. der In⸗
erteilte Gesamtprokura ist erloschen.
genieur Hugo Friedel in Halberstadt,
2. der Kaufmann 2* Stadlinger in Nürnberg, c) die Gesellschafter auch wenn mehr als i vorhanden sind, nur immer zwei zusammen die Ge⸗ sellschaft vertreten. Die Gesellschaft ist am 21. Juli 1927 errichtet worden. sngeg bener Geschäftszweig: Fabri⸗ fation von Metallwaren jeder Art.)
Amtsgericht Lauenstein (Sa.),
am 12. September 1927.
Limburg, Lahn. [54850] In unser Handelsregister Abt. A ist unter Nr. 139 bei der Firma E. Walter in Limburg folgendes eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Limburg (Lahn), 17. Septbr. 1927. Das Amtsgericht. Löbau, Sachsen. [54851] Im Handelsregister für den Stadt⸗ bezirk Löbau ist auf dem für die Firma F. Tschirn in Löbau geführten Blatte 217 eingetragen worden, daß der Kaufmann Walter Benjowsky in Löbau als Gesellschafter in das Handelsgeschäft eingetreten und die Gesellschaft am 1. Juli 1927 errichtet worden ist. Amtsgericht Löbau, 17. Septbr. 1927.
Ludwigslust. [54852] In das Handelsregister ist am 20. 9. 1927 zu der Firma Chemrsches Werk Ludwigslust G. m. b. H. eingetragen: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Ludwigslust.
Mörs. [54853 In unser Handelsregister Abt. B ist bei der unter Nr. 49 eingetragenen Fivm „Bergwerksgesellschaft Diergardt⸗ bevissen mit beschränkter Haftung in Rheinhausen Miederrhein) heute fol⸗ gendes v” worden:
Dem Obkeringenieur G Kolk⸗ 1S und dem Kaufmann Heinrich Fahrbac, beide in Rheinhausen, ist der⸗ artig Gesamtprokura erteilt, daß jeder mit einem der Geschäfts⸗ sähxer oder einem Prokuristen zur Ver⸗ retung der Gesellschaft berechtigt ist.
Ferner wird berichtigend vermerkt, daß die Firma nicht Bergwerksgesell⸗ schaft Diergardt⸗Mevissen, Gesells aft
mit beschränkter Haftung in Rhein⸗ hausen (Niederrhein) lautek, sondern wie eingangs angegeben. Mörs, den 16. September 1927. Preuß. Amtsgericht. 8
Müllheim, Baden. [54854]
Handelsregister B Band I O.⸗Z. 24, Gewerkschaft Markgräfler in Bug⸗ gingen: In der Gewerkenversammlun vom 12. März 1927 wurden Dr. dess Schmitt, ö in Karlsruhe, Helmuth Albrecht, Bergassessor a. D. in Volpriehausen, und H. Keilmann, Direktor in Magdeburg. in den Gruben⸗ vorstand gewählt. Das bisherige Mit⸗ glied des Grubenvorstands Dr. Fritz Eltzbacher, Bankier in Driebergen, ist durch Tod ausgeschieden.
Durch Beschluß des Grubenvorstands vom 12. März 1927 wurde Finanz⸗ minister Dr. Schmitt in Karlsrut zum stellvertretenden Vorsitzendes des Grubenvorstands bestellt.
Müllheim, den 17. September 1927. Badisches Amtsgericht. Müllheim, Baden. [54855] Handelsregister B Band I O.⸗Z. 25, Gewerkschaft „Baden“ in Buggingen: In der Bemertevexsanen. g vom 12. März 1927 wurden Dr. Fosef Schmitt, Finanzminister in Karlsruhe, und Gustav Starke, Generaldirektor in Beienrode, in den Grubenvorstand ge⸗ wählt. Das bisherige Mitglied des Grubenvorstands Dr. Fritz Eltzbacher, Bankier in Driebergen, ist durch Tod ausgeschieden. Durch Beschluß des Grubenvorstands vom 12. März 1927 wurde Finanzminister Dr. Schmitt in Karlsruhe zum stellvertretenden Vor⸗ sitzenden des Grubenvorstands bestellt. Müllheim, den 17. September 1927. Badisches Amtsgericht. M.-Gladbach. [54856] Handelsregistereintragungen. H.⸗R. B 138/16 zur Firma „ZJos. Hansen, 1. mit bes ränkter Haftung, M.⸗Gladbach“ Paul Koch und Garry Voigt sind als 8EI“ abberufen. Sind mehrere Geschäfts⸗ führer vorhanden, so ist jeder zur allei⸗ nigen Vertretung der Gesellschaft be⸗ rechtigt. Anton Fendel und Franz Fendel, Kaufleute zu Aachen, sind zu
weiteren Geschäftsführern bestellt.
H.⸗R. B 145/62 zur Firma „Rhein.⸗ Felthag Lloyd⸗Transport⸗Versich. Akt. Gesellschaft’“, M.⸗Gladbach: Die am 22. 1. 1925 beschlossene Kapitals⸗ erhöhung um 333 000 RM ist durch⸗ geführt. Das Aktienkapital beträgt nunmehr 2 000 000 RM.
Amtsgericht M.⸗Gladbach, 13. 9. 1927. M.-Gladbach. [54857] Handelsregistereintragung. ” B 388/7 zur Firma „M.⸗Glad⸗ bacher Geldschrankfabrik Aktiengesellschaft“, M.⸗Gladbach! Liqui⸗
dation beendet, Firma erloschen. Amtsgericht M.⸗Gladbach, 13. 9. 1927.
Neckarsulm. 1 [54858] „In das Handelsregister, Abt. für Einzelfirmen Band I Blatt 207, wurde eute zu der Firma Ueberlandwerk Jagsthausen Carl Schmitt in Iagst⸗ hausen eingetragen: Die Prokura des Albert Remmler, Betriebsleiter in Rosenberg, ist erloschen. Dem Wilhelm Arnold, genieur, Ludwig Becker,
meister, sämtliche in Rosenberg i. B., ist Gesamtprokura in der Weise erteilt, daß jeder d. elben zusammen mit einem anderen Prokuristen die Firma zeichnen und das chäft vertreten kann. Neckarsulm, den 16. September 1927. Amtsgericht Neckarsulm.
Neuruppin. 89 In unser Handelsregister A Nr. ist heute die Firma Hermann Müller, Neuruppin, und als deren Inhaber der Kaufmann Richard Wirbel, Neuruppin, eingetragen. Kaufmann Richard Wirbel hat das bisher unter der nicht eingetragenen Firma Hermann Müller be⸗ triebene Geschäft von der bisherigen In⸗ aberin Frau verw. Elisabeth Müller, geb. Meerkatz, am 1. April 1911 erworben. Neuruppin, den 17. September 1927. Das Amtsgericht.
Niederlahnstein. 9548617 Im hiesigen Handelsregister t. B Nr. 23 ist bei der Firma Gauhe, Gockel & Cie. G. m. b. H. in Oberlahn⸗ stein folgendes eingetragen: Die Prokura des Direktors Wilhelm Jonas in Neu⸗ wied ist erloschen. Karl Gockel und Fritz sind als Geschäftsführer abberufen.
zum alleinigen Geschäftsführer ist der Fabrikant Dr. Walther Lessing zu Ober⸗ lahnstein bestellt, zu stellvertretenden Ge⸗ Ffüäftsfühwem Kaufmann Karl Gockel in berlahnstein und Direktor Harry Burg⸗
Niederlahnstein, den 2. Mai 1927. Das Amtsgericht.
Nortorf. 15
In das Handelsregister Abteilu⸗ Nr. 92 ist bei der Firma Albrecht Boll⸗ mann & Co., Nortorf, am 14. September 1927 fe eingetragen worden:
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Albrecht
oll mann ü ausgeschieden. Die bis⸗ herige Gesellschafterin Ehefrau Elly Boll⸗ mann ist alleinige Inhaberin der Firma. Dem Albrecht Bollmann in Nortorf ist Prokura erteilt. “
Amtsgericht Nortorf.
Oebisfelde-Kaltendorf. [54863] In unser Handel ister A ist unter
Nr. 13 — Firme Geschwister Möschler,
Oebisfelde —, Nr. 78 — F.
irma Max Bußmann, Kaltendorf — und Nr. 89 — Firma Gebr. Wachtmann, Oebisfelde⸗ Kaltendorf — eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Debisfelde⸗Kaltendorf, 30. Juli 1927. Das Amtsgericht.
Oebisfelde-Kaltendorf. [54864] In unser Handelsregister A ist unter r. 92 — Firma Eggert und bilborn,
Stein⸗ und Bildhauerei, Oebisfelde⸗
Kaltendorf — eingetragen worden: Die
Firma ist erloschen. Oebisfelde⸗Kaltendorf, 30. August 1927.
Das Amtsgericht.
Oldenburg. OIdenburg. 154865 In das Handelsregister Abteilung A i heute zu Nr. 1041 — Fene Winter’s Reise⸗Büro Wilhelm Winter, Olden⸗
burg — eingetragen worden:
Der Name der Firma ist geändert in „Illustrierte Reisezeitung Wilhelm Winter in Oldenburg“. Das Geschäft ist auf den Kaufmann Karl nen holz in Münster i. W., Hohenzollernring 41, übergegangen.
Die Firma lautet jest „Illustrierte Reisezeitung Wilhelm Winter Nachflg.“, Der Uebergang der in dem Betrieb des Geschäfts Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des durch Karl Langholz aus⸗ geschlossen.
„Die Niederlassung ist nach Münster i. W. verlegt. Oldenburg, den 19. September 1927. mtsgericht. Abt. I.
Opladen. 1188 In das Handelsregister B 173 ist be n Perme und Fehimvenre mi ränkter Haftung in Küppersteg am 7. September 1927 eingetragen worden: Die Liquidation ist beendet, die Firma Amtsgericht Opladen.
Osterburg, 1588679
In unser Handelsregister Abt. B ist heute unter Nr. 7 bei der Firma Boden⸗ Kredit⸗ und 11“ mit be⸗ Gfänkter Haftung, Zweigniederlassung Osterburg, eingetragen:
Die Prokura des Prokuristen Wendt ist kaigschen. Die Zweigniederlassung ist er⸗ oschen.
Osterburg, den 16. September 1927.
Das Amtsgericht.
—
Otterndorf. 1892h Im hiesigen Handelsregister A Nr. 17 8 bei der offenen Handelsgesellschaft Werber u. Schütt eingetragen: Die Niederlassung ist nach Cuxhaven verlegt.
Amtsgericht Otterndorf, 19. 9. 1927. Pirmasens.
8 [548609] Handelsregistereintrag. Löschung: Firma Karoline Geissinger, Schuhausputzerei und Schuhfabrik in
Pirmasens. 8 Pirmasens, den 17. September 1927. Amtsgericht.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering. Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. . Druck der Preußischen Druckerei⸗
Kaufmann, Alfons Stahl, Elektro⸗
“
und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin Wilhelmestbaße 32. G 8
wald von Niederlahnstein. 8
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,— Reichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Reichsmark.
Anzeigenpreis für den Naum
einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.
Anzeigen vimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, 2Wilhelmstraße Nr. 32.
Fernsprecher: Zentrum 1573. 6
25. Reichsbankgirokonto.
Verlin, Montag,
den.2
ar
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
Ernennungen ꝛc.
Bekanntgabe der amtlichen 21. September 1927.
Deutsches Reich. Großhandelsindexziffer vom
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Tierarzt Sigurdur Einarsson Hlidar ist zum Vize⸗ konsul des Reichs in Akureyri (Island) ernannt worden.
Die amtliche Großhandelsindexziffer 8 vom 21. September 1927. 6 Die auf den Stichtag des 21. September 1927 berechnete Großhandelsinderziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:
1913 = 100 1927 14. Sept. 21. Sept.
Ver⸗ änderung in vH
Indergruppen
I. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel FMieherzelanisse h4“ Agrarstoffe zusammen .. II. Kolonialwaren. .. III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. Kohle ö“ ö14““ Ibe.. “ v. Häute und Leder. Chemikalien ) .. 12. Künstliche Düngemittel. 13. Technische Oele und Fette 14. Kautschuk 11“ 15. Papierstoffe und Papier. “ Industrielle Rohstoffe Halbwaren zusammen IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittel . . . .. 18J“ Industrielle Fertigwaren zu⸗ UI“ V. Gefamtinder “ †) Monatsdurchschnitt August. Die Gesamtinderziffer ist demnach gegenüber der Vorwoche nahezu unverändert. Von den Hauptgruppen hat die Inder⸗ ziffer der Agrarstoffe um 0,2 vH nachgegeben, während die Indexziffer für Kolonialwaren gegenüber der Vorwoche um 0,7 vH angezogen hat. Die Inderziffer der industriellen Roh⸗ stoffe und Halbwaren ist um 0,4 zurückgegangen; gleichzeitig hat diejenige der industriellen Fertigwaren sich um 0,5 vH er⸗ höht. Unter den Agrarstoffen haben in der Gruppe pflanzliche Nahrungsmittel vor allem die Preise für Weizen und Kar⸗ toffeln nachgegeben. Der Rückgang der Inderziffer für Vieh ist auf niedrigere Preise für Rinder zurückzuführen, während die Preise für Schweine und Kälber vorwiegend eftiegen sind. Die Inderziffer der Gruppe Vieherzeugnisse hat ei steigenden Preisen für Butter und Eier ihre Aufwärtsbewegung fort⸗ gesetzt. Innerhalb der Gruppe Kolonialwaren waren Preissteige⸗ rungen für Kaffee und Gewürze zu verzeichnen. Der Rückgang der Inderziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren ist vor allem durch die Bewegung der Gruppe Textilien bedingt. In dieser haben die Preise für Baum⸗ wolle, Baumwollgarn, Rohseide, Jute und Jutegarn nach⸗ gegeben, während Wolle und Leinengarn im Preise gestiegen ind. Die Inderziffer für Häute und Leder hat bei höheren reisen für Rindshäute, Kalbfelle und Unterleder weiter an⸗ gezogen. Auf dem Gebiet der industriellen Fheener hat sich die Aufwärtsbewegung der Inderziffer für Lesoge i bei steigenden Preisen hauptsächlich für Textilwaren fortgesetzt.
Berlin, den 24. September 1927. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
“
144,7 120,6 152,7 142,5 139,3
128,9
143,5 120,0 154,4 141,6 139,0
—
1E SSSgSS — do— 00
130,2 124,2 105,1 167,3 137,8 123,5
81,9 121,4
42,9 150,4 162,2
134,2
130,6 165,4
150,4 139,8
130,2 124,2 104,8 162,8 140,7 123,5
81,9 121,3
41,3 150,4 162,3
133,6
130,7 166,5
151,1 139,6
S.80.S. d. do S.S.S — DV2 O—D — — ⸗2S =D¼
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—
+† ½ 111öS — &0 — —
—
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat den Universitäts⸗ professor Geheimen Regierungsrat Dr. Waentig in Halle zum Oberpräsidenten der Provinz Sachsen ernannt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Reichstagsausschuß für die Strafrechts⸗ reform setzte am 23. d. Mts. seine Beratungen fort. Der Vor⸗ sitzende, Abg. Dr. Kahl (D. Vp.), begründete nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger die §§ 5 bis 7, die die räumliche Geltung der Strafgesetze umreißen. Der Entwurf sieht den gel⸗ tenden Bestimmungen gegenüber insofern eine Erweiterung vor, als Landesverrat, von Ausländern im Ausland begangen, als Weltverbrechen den deutschen “” unterworfen werden soll. Auch sollen Vergehen gegen die Wehrmacht oder gegen die Volkskraft ⸗(a3. B. gegen Auswanderer) unabhängig von der Nationalität des Täters und dem Tatort als Weltverbrechen be⸗ handelt werden. Auch ist eine Schutzbestimmung für einen deut⸗ chen Amtsträger im Ausland vorgesehen. Als Korreferent de Abg. Dr. Bell (Zentr.). Er wies ebenfalls darauf hin, daß das Geltungsgebiet des Strafrechts über die gegenwärtig gezogenen Grenzen erweitert werde, indem deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge als Inland gelten sollen, gleichviel wo sie sich be⸗ finden. Die Ausdehnung werde mit der Schwierigkeit der genauen Feststellung der Zeit und des Orts der während der Fahrt begangenen Taten, sowie damit begründet, daß ausländische Staaten vielfach wegen der an Bord eines fremden Schiffes in ihren Gewässern und Häfen verübten Handlungen nur ein⸗ schreiten, wenn die Tat ihre eigenen Rechtsgüter berührt. Die Kommunisten beantragten, dem § 5 folgenden Absatz 3 an⸗ zufügen: „Soweit das Strafrecht des Aufenthaltsortes, des Hafens oder eines überflogenen Gebiets milder als das deutsche Strafgesetz ist, ist das mildere Gesetz anzuwenden. Bestehen Zweifel über den Aufenthalt des Schiffs oder des Luftfahr⸗ zeugs im Augenblick der Tat, so ist das mildeste der in Betracht kommenden Strafgesetze anzuwenden.“ Nach längerer Aussprache wurde der Antrag abgelehnt und § 5 im Wortlaut der Regie⸗ rungsvorlage unverändert angenommen. Vom Abg. Dr. Rosen⸗ feld (Soz.) wurden die schwersten Bedenken dagegen geäußert, wenn Ausländer wegen Landesverrats gegen Deutschland mit Strafe bedroht würden. Ein entsprechender Antrag wurde ge⸗ stellt. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) begründete einen Antrag, in den § 6 das „Vergehen der Neutralitätsverletzung“ neu auf⸗ zunehmen und das Vergehen des Auswanderungsbetrugs nur dann hier verfolgbar zu machen, wenn es gegen einen Deutschen gerichtet war. In der Erörterung vermißte Abg. Dr. Wunder⸗ lich (D. Vpt.) hier eine Möglichkeit, gegen Separatisten⸗ bewegungen usw. vorzugehen. Abg. La nd8sberg (Soz.) be⸗ mängelte die Stellung, die dem Hochverrat und Landesverrat hier gegeben werde. Sie gebe die Möglichkeit, fremde Staats⸗ angehörige, z. B. ungarische oder belgische Abgeordnete, die nach Deutschland kämen, für im Ausland begangenen Hochverrat und Landesverrat vor deutschen Gerichten zu verfolgen. Das könne zu schweren Konflikten führen. Ministerial⸗ direktor Dr. Bumke (Reichsjustizministerium) führte u. a. aus, daß die Geltung der W über Hoch⸗ und Landes⸗ verrat naturgemäß eine vorsichtige, auch der politischen Lage Rechnung tragende Handhabung der Behörden voraussetze. Das Loyalitätsprinzip könne hier selbstverständlich nicht gelten, sondern die Anklagebehörde müsse die Freiheit der Entschließung haben, einzuschreiten oder nicht. Landesverrat, den Deutsche im Ausland begingen, straffrei zu lassen, sei ganz unmöglich. Uebrig bleibe nur die Frage, ob Landesverrat, begangen durch Ausländer im Ausland, strafbar sein solle. Hier habe sich sowohl für das Gebiet des diplomatischen Landesverrats wie auch für das Gebiet des Verrats militärischer Geheimnisse seit langem ein Bedürfnis nach Erweiterung des geltenden Strafgesetzes herausgestellt, und dies Bedürfnis habe sich seit dem Kriege noch verstärkt. Das Vergehen der Neutralitätsverletzung dem Landesverrat gleich⸗ zustellen, erscheine ihm, zumal mit Bezug auf Ausländer, bedera. lich. Im übrigen sei darauf hinzuweisen, daß eine starre Grenze zwischen Inländern und Ausländern gerade auf diesem Gebiet sich nicht ziehen lasse. Es gäbe viele Ausländer, die in Deutsch⸗ land wohnten und hier ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt hätten. Abg. Dittmann (Soz.) bemerkte, daß solche Be . die die Ausländer treffen sollen, die Völkerannäherung erschwere. Die Sozialdemokratie führe selbstverständlich gegen den ausländischen Militarismus genau den gleichen Kampf wie gegen den deutschen. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) wandte sich gegen Behauptungen, als ob die Sozialdemokratie die Verleitung zur Fahnenflucht straffrei lassen wolle. Abg. Stöcker (Komm.) nannte die Gründe der Regierung für die Ausdehnung der Vorschriften gegen den Landesverrat bei der Kleinheit unserer Militärmacht unzu⸗ länglich. Zu bestrafen seien die fremden Regierungen, die den Auftrag zur Spionage gäben. Die großen Landesverräter dieser Art, wie Poincaré usw., könne man nicht packen, weil sie die Pflicht fühlten, uns zu schwächen. Ministerialdirektor Dr. Bumke: Mit den hier kritisterken Bestimmungen haben wir nicht nur
die Schweizer Vorschriften auf unserer Seite, sondern z. B. auch das französische und italienische geltende Recht, Sowjetrußla geht sogar, wenigstens in dem Strafgesetzbuch von 1922, noch weiter. In dem lle, daß ein Ausländer im Aus⸗ lande Kriegsanleihe eines ö Staates zeichne, komme der Gesichtspunkt der völkerrechtlichen Deckung in Frage. Abg. Dr. Zapf (D. Vp.) machte darauf aufmerksam, daß diese Bestimmungen gegen die Ausländer seiner Auf⸗ assung nach im wesentlichen Präventivvorschriften seien, um süb⸗ Ausländer abzuhalten, nach Deutschland zu kommen. Abg. Dr. Brodauf (Dem.) ersuchte, die v wegen dieser Vergehen nicht einem Staatsanwalt zu überlassen, sondern sie nur auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung oder des Auswärtigen Amtes, einzuleiten. Abg. Dr. Hanemann (D. Nat.) verwies auf die Begründung des Entwurfes, wonach nicht bloß Hoch⸗ und Landesverrat, sondern sogar Uebertretungen von Ausländern in einer Reihe anderer Länder, darunter Frank⸗ reich, Italien, Argentinien, weit schärfer mit Strafe bedroht seien. Wir hinkten also nach. Reichsjustizminister Hergt wies dara hin, daß die Vorschriften über Landesverrat, begangen dur einen Ausländer im Ausland, ihre wesentliche Ergänzung dur Vorschriften der Strafprozeßordnung finden müßten. Diese Vor⸗ schriften würden das Legalitätsprinzip ausschalten; ferner werde ge⸗ prüft werden, ob etwa die Strafverfolgung von einem Antrag oder sonstiger Mitwirkung der Zentralbehövde abhängig gemacht werde. — In der Abstimmung wurden die kommunistischen und sozial⸗ demokratischen Anträge abgelehnt. Auch der deutschnationale Antrag, der die Vergehen der Neutralitätsverletzung in den § 6 Ziffer 1 einbeziehen wollte, wurde abgelehnt. Angenommen wurde dagegen ein deutschnation aler Antrag, der die Ziffer 1 des § 6 salgerdermaßen faßt: „Die Strafgesetze des Reich gelten, unabhängig von den Gesetzen des Tatorts, für folgende Taten, wenn sie im Ausland begangen werden: 1. Hochverrat und Landesverrat gegen das Reich oder eines der Länder und Ver⸗ gehen gegen die Wehrmacht oder die Volkskraft; bei dem Vergehen des Auswanderungsbetrugs nur, wenn es gerichtet war gegen einen Deutschen.“ Es folgte die Beratung der übrigen Ziffern des § 6, die nach dem Entwurf lauten: „2. Strafbare Handlungen, die jemand als Träger eines deutschen Amtes oder die jemand gegen den Träger eines deutschen Amtes während der Ausübung seines Amtes oder in Beziehung auf sein Amt begeht; 3. Meineid in einem Verfahren, das bei einer deutschen Behörde anhängig ist; 4. Verbrechen der Falschmünzerei; 5. Verbrechen des “ und des Kinderhandels.“ Zu diesen Abschnitten liegen sozial⸗ demokratische, kommunistische und deutschnationale Anträge vor, die nun von den verschiedenen Fraktionsvertretern begründet wurden. Im Verlaufe der Aussprache legte Mitberichterstatter Abg. Dr. Bell (Zentr.) dar, man könnte vielleicht beim ersten Blick zu der Auffassung gelangen, daß hier beim § 6 eine außer⸗ ovdentlich weitgehende Erweiterung des geltenden Rechts heraus⸗ komme, so daß sie in der Praxis unerträglich werde. Es handele sich hier aber um keine Ist⸗Vorschrift und keine Soll⸗Vorschrift, son⸗ dern nur um eine Kann⸗Vorschrift. Redner fuhr fort: Wir können und wollen uns mit Auslandsdelikten nicht unnötig be⸗ lasten, sondern wollen uns auf den allernotwendigsten Schutz gegen Delikte beschränken. Ich bitte deshalb, in erster Lesung es bei de Fassung der Ziffer 2 des §6 zu belassen; bei der zweiten Lesung wollen wir den Versuch einer Einschränkung mit unternehmen. — Der Ausschuß genehmigte alsdann in erster Lesung die Fassung der Regierungsvorlage der Ziffern 2—5 des § 6. Mitbericht⸗ erstatter Abg. Dr. Bell (Zentr.) führte alsdann aus, daß sich eine umfangreiche Rechtsprechung darüber entwickelt habe, was man unter Inlandsdelikt und was man unter Auslandsdelikt zu verstehen habe. Er habe die Praxis zusammenzustellen gesucht. Sein Ergebnis sei: 1. Im Inland ist die Tat verübt, wenn nur ein Teil der Handlung des Angeklagten im Inland erfolgt und der Erfolg im Ausland zur Erscheinung kommt. 2. Beihilfe, ge⸗ leistet im Inland zu einer im Ausland verübten Tat, ebenso im Ausland zu einer im Inland verübten Tat, ist nach Inlandsgesetz strafbar. 3. Anstiftung, verübt im Ausland zu einer im Inlan verübten Tat, ist nach Inlandsgesetz strafbar. Diese “ Rechtsprechung ist ohne weiteres auf die neue Fassung der §§ 5—7 anwendbar. — Es folgte die Beratung des § 7. Der Entwurf schreibt in diesem Paragraphen unter anderem vor, daß unter der Voraussetzung der Strafbarkeit nach dem Gesetze des Tatorts das deutsche Strafgesetz auch für Taten gelten soll, die der Ausländer im Ausland begeht, sofern er im Inland betroffen und, obwohl die Auslieferung nach der Art der Tat zulässig wär nicht ausgeliefert wird. Eine solche Regelung enthält das öster⸗ reichische Recht seit 1852, ohne daß sich daraus Unzuträglichkeiten ergeben haben. Sie entspricht auch dem gemeinsamen Interesse der Staaten an der Bekämpfung des Verbrechens. In der Aus⸗ sprache kam zum Ausdruck, daß es sich um eine Tat handeln müss wegen der die Auslieferung an sich überhaupt zulässig ist ohne Rücksicht darauf, ob sie im Einzelfall in den mit dem beteiligten Staate etwa geschlossenen Auslieferungsvertrag aufgenomme worden ist. Der Entwurf wird hier durch das künftige Ar lieferungsgesetz ergänzt werden müssen, dessen Aufgabe es sein wird, die strafbaren Handlungen zu bezeichnen, wegen deren di Auslieferung nicht zulässig ist. In den zurzeit geltenden Aus lieferungsverträgen finden sich zwar auch Bestimmungen darüber, wegen welcher Taten eine Auslieferung nicht stattfindet. Diese Bestimmungen besagen aber nur, daß in derartigen Fällen die Auslieferung nicht verlangt werden kann, nicht aber auch, daß di Auslieferung unzulässig ist. Sie regeln zudem meist nur die Beziehungen zu einem bestimmten Lande, enthalten daher keine allgemein gültigen Grundsätze. — Nach vollendeter Aussprach
über den § 7 vertagte sich der Ausschuß auf Dienstag.