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Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc.
Auszug aus der Tagesordnung für die 10. ordentliche Sitzung des Landeseisenbahnrats Breslau.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 46 des Reichsgesetzblatts Teil 1 und der Nummer 40 Teil II.
Preußen. Bekanntmachung, betreffend die Erteilung einer Markscheider⸗ konzession. Anzeige, betreffend die Ausgabe Preußischen Gesetzsammlung.
der Nummer 36 der
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Amtliches.
Deutsches Rei
Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des fretwillig zurückgetretenen Geheimen Kommerzienrats Gulden in Chemnitz den Generaldirektor Richard Bausch in Dresden zum Mit⸗ glied des Verwaltungsrats der Deutschen Reichspost ernannt.
Auszug aus der Tagesordnung für die 10. ordentliche
Sitzung des Landeseisenbahnrats Breslau am
26. Oktober 1927 voorm 11 Uhr, im großen Sitzungssaal des Hauptbahnhofs in Breslau.
A. Geschäftliche Mitteilungen. B. Güterverkehrsangelegenheiten (Antrag auf Neubau von 10⸗t⸗Güterwagen, Tarifierung von gußeisernen Gegengewichten nach Klasse C statt B, Ausdehnung des Geltungsbereschs des A.⸗T. 140 auf 850 km, Aufnahme von Stab⸗ und Formeisen in Klasse Dl Verwendung deutscher Wagen nach Stationen des Reichsbahndirektionsbezirks Oppeln, Pendelverkehr vom oberschlesischen Kohlenrevier nach Cosel Hasen, Einführung eines Ausnahmetarifs für Papier von Hirschberg nach Dresden). Perkonenverkehrsangelegenheiten. D. Fahrplanangelegenheiten. E Verschiedenes Breslau, den 1. Oktober 1927. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Breslau.
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Bekanntmachcuüng.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 46 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält: die Siebente Bekanntmachung über die Wechsel⸗ und Scheckzinsen, vom 5. Oktober 1927 Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 13. Oktober 1927. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 40 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:
die Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Ab⸗ findung der Milttärbeamten sowie der Zivilbeamten beim Reichsheer und bei der Reichsmarine auf Märschen, bei Uebungen usfw., vom 1. Oktober 1927,
Böae Verordnung über die Abgabe einer Vermögenserklärung für die aufbringungspflichtigen werbenden Betriebe des Reichs, der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände). Sechste Durchführungeverord⸗ nung zum Aufbringungsgesetz) vom 30. September 1927, und
die Bekanntmachung über Errichtung zweier Abrechnungsstellen im Scheckverkehr, vom 5. Oktober 1927. Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 13. Okiober 1927. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Preußen.
SBekininimachh Dem Markscheider Wilhelm Schlott aus Kasse von uns heute die Befugnis zur Verrichtung von Markscheider⸗ arbeiten für den Umfang des Preußischen Staates erteilt worden. austhal, den 9. Oktober 1927. 8 Preußisches Oberbergamt. “
DNetan aaug
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 36 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 13 277 die Verordnung über die Uebertragung des Rechtes zum Ausbau von Teilen des Mühlenbachs an die Gemeinde Haltern, vom 17. September 1927, unter
Nr. 13 278 die Verordnung über die Festsetzung des Besoldungs⸗ dienstalters der Polizeiwachtmeister (S. B.) und der aus der Schutz⸗ polizei hervorgehenden unkündbar angestellten Polizeibeamten sowie über Gewährung einer einmaligen Dienstbelohnung, vom 5. Oktober 1927, und unter
Nr. 13 279 die Zweite Verordnung über die Lockerung der Wohnungs'zwangswirtschaft, vom 4. Oktober 1927.
Umfang ¼ Bogen Verkausspreis 0,15 RM. Berlin, den 12. Oktober 1927. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Sitzung vom 12. Oktober 1927. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Staatsrat trat heute in die Beratung des Be⸗ amtenbesoldungsgesetzes ein. Der Bericht des Hauptausschusses wurde erstattet von Dr. Kaiser⸗Dort⸗ mund. Danach schlägt der Ausschuß dem Staatsrat das folgende Gutachten vor:
Der Staatsrat hält eine allgemeine Erhöhung der heutigen Beamtengehälter für notwendig. Die 1868 der Festigung H Währung festgesetzten Gehälter sind im Vergleich zur Kaufkraft der zum Teil schon knappen Friedensgehälter unzureichend. Die Lebenshaltungskosten seit der letzten Besoldungsregelun sind nicht unerheblich gestiegen. Es muß deshalb eine Annäherung der Diensebezüge an die Friedensrealgehälter erfolgen. Die Be⸗ soldungsvorlage wird eine ganz erhebliche Steigerung der Aus⸗ gaben bei Reich, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Folge haben. Während die Wirtschaft seit Jahr und Tag auf eine Senkung der Steuerlast, insbesondere auf dem Gebiete der Realsteuern rechnet, wird bei Annahme der Vorlage diese Möglichkeit ausgeschaltet. Im Gegenteil wird bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden durchweg die Deckung nur in einer weiteren Anspannung der Kommunalsteuern zu finden sein. Auch beim Staate bleibt wenigstens auf die Dauer die Frage des Ausgleichs der Mehrausgaben ohne Steuererhöhung oder weitere Steuerüberweisungen fraglich. Dieser Nachteil für die Finanz⸗ wirtschaft des Staates und der Gemeinden kann nur durch stärkere Ueberweisungen von Reichssteuern an Land und Gemeinden aus⸗ geglichen werden. Außer den von dem Finanzminister mit Recht betonten Möglichkeiten der starken Ersparnisse an den künftigen Haushaltsplänen ist die Verwaltungsreform ernstlich in Angriff zu nehmen, wobei auch an der immer dringender werdenden staatsrechtlichen Neuordnung des Verhältnisses von Reich zu Ländern nicht vorübergegangen werden kann.
Der Staatsrat verurteilt nachträglich die Prei see geracgges, welche mit Rücksicht auf die erst kommende Besoldungsreform zu beobachten sind. Ein Grund für solche den Dingen voraus⸗ eilende und sachlich durchaus ungerechtfertigte Verteuerung des Lebensbedarfs ist aus der Besoldungsvorlage in keiner Weise zu entnehmen. Diese Preisentwicklung macht die E1“ illusorisch und wirkt volkswirtschaftlich geradezu verhängnisvoll.
Auch ohne besonderes Gesetz wird die Erhöhung der Gehälter bei Reich und Ländern zwangsläufig auf Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände sich auswirken. Die Erhöhung der Lehrergehälter kann nicht nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel den Gemeinden zur Last fallen. Diese Mehrkosten müssen zu Lasten des Staates gehen.
Der Staatsrat hält es nicht für seine Aufgabe, auf die zahl⸗ losen Eingruppierungswünsche der einzelnen Beamtengruppen einzugehen, beschränkt sich vielmehhr auf folgende Vorschläge: Die Bestimmungen über Wartegeld, Ruhegehalt und Hinter⸗ bliebenenbezüge werden den Lebensbedürfnissen der Altpensionäre und der zwischen dem 1. April 1920 und 1. Oktober 1927 in den Ruhestand getretenen Bezugsberechtigten nicht gerecht und be⸗ dürfen unter Berücksichtigung der durch diese Ie der Ausgaben des Staatshaushalts gebotenen Deckungsmöglichkeiten erneuter Prüfung. Das gilt inbesondere von den Altpensionären. Es wird empfohlen, in der Besoldungsordnung die Teile B (Ge⸗ hälter für die planmäßigen Beamten des Landtags) und E (Ab⸗ wicklungsbesoldungsordnung) in die allgemeine Hrynung (Teile A und B) einzufügen. Es erscheint zweckmäßig, die Zahl der Besoldungsgruppen und ⸗untergruppen durch stärkere Zusammen⸗ fassung wenig unterschiedener Gruppen ohne finanzielle Mehr⸗ belastung zu vermindern. Die in Aussicht genommene Erweite⸗ rung des Kreises von Beamten, denen Aufwandsentschädigungen ewährt werden sollen, wird nicht für erforderlich gehalten. Wenn er Abbau der örtlichen Sonderzuschläge nicht zu umgehen ist, wird ein Vorgehen in möglichst kleinen Schritten empfohlen. Es wird ferner die Heberan nahine der früheren Bestimmung für
munalbeamten mit den Staatsbeamten, angenommen.
erforderlich gehalten, wonach der uneheliche Vater die Kinder⸗ beihilfe auch dann erhält, wenn er „auf andere Weise nachweis⸗ lich für den vollen Unterhalt aufkommt“.
Hierauf nahm der Finanzminister Dr. Höpker⸗ Aschoff das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.
Hieran schloß sich die allgemeine Aussprache.
Herr Koenen (Komm.) hielt eine Besoldungsneuregelun war für notwendig, die prozentuale Erhöhung, die der Entwur ringt, aber verurteilte er. Vor allem müßte für die Arbeiter ebenso wie für die Beamten eine Erhöhung ihrer Bezüge eintreten. Dabei müßten die Bedürfnisse der einzelnen Gruppen berücksichtigt werden, also zunächst diejenigen, der notleidenden Unterbeamten. Die kommunistische Fraktion lege einen eigenen Antrag vor, der diese Forderungen enthält. Die höheren Beamtengehälter sollen danach bis zur Grenze von etwa 9000 Mark jährlich abgebaut werden. Der Unterschied zwischen Ledigen und Verheirateten sowie die Bevorzugung der politischen und leitenden Beamten soll ganz verschwinden. Durch die mit Rücksicht auf die noch erst kommende Gehaltserhöhung bereits eingetretenen Preiserhöhungen, der Lebensmittel werde die ganze Arbeit wieder illusorisch. Der einzige Ausweg sei gesetzliche Einwirkung auf die Kartelle und Syndikate.
Herr Andrée (Soz.) erklärte sich mit der Vorlage im all⸗ gemeinen einverstanden. Bei den unteren Beamten wünschte er jedoch eine größere Erhöhung. Die bereits eingetretenen Preis⸗ erhöhungen seien ein Beweis für die Unhaltbarkeit der bestehenden Wirtschaftsordnung. Die Hauszinssteuer dürfe nicht zur Deckung der Gehaltserhöhungen herangezogen werden. Die Gleichstellung der Kommunalbeamten mit den Staatsbeamten sei aufrechtzu⸗ erhalten, das hätte der Hauptausschuß in seinem Gutachten zum Ausdruck bringen müssen. Die Sozialdemokraten beantragen daher folgenden Zusatz: „Im Interesse der Einheitlichkeit der Besoldung aller Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes erscheint aber eine gesetzliche Regelung der Besoldung nach Art des bisher geltenden Gesetzes erforderlich“. Die Besoldung der Landräte hält der Redner für unzulänglich geregelt.
Oberbürgermeister Dr. Jarres (A.⸗G.) polemisierte gegen den Finanzminister, der die alte Legende wiederholt habe, daß die Kommunalbeamten viel höher eingruppiert seien als die Staats⸗ beamten. Das sei ein Irrtum. Die Struktur der Kommunal⸗ verwaltung sei ganz anders als die des Staates und des Reiches. Da es in der Kommunalverwaltung eine ganze Reihe von Be⸗ amten gebe, die eine weit größere Verankworrlichkeit hätten als in Reich und Staat, so sei es selbstverständlich, daß diese Beamten auch höher besoldet werden müßten. Ein zweiter Irrtum des Finanzministers sei die Behauptung, daß die Gemeinden durch die Neuordnung der Erwerbslosenfürsorge nicht schwerer belastet würden. Vor allem komme da die durchaus notwendige Erhöhung der Unterstüzungssätze in Betracht. Ferner liege das Verhältnis der Verteilung der persönlichen Volksschullasten noch erheblich un⸗ günstiger, als der Minister es geschildert habe. Durch eine Er⸗ höhung der Lehrergehälter müsse der Staat seinen Kulturaufgaben nachkommen. Der Redner erklärte, seine Fraktion sei jedoch in all⸗ gemeinen mit dem Gesetzentwurf einverstanden. Ein beträchtlicher Teil seiner Freunde stimme dem sozialdemokratischen Antrag auf weitere gesetzliche Gleichstellung der Kommunalbeamten mit den Staatsbeamten zu. Mit der Erhöhung der Sätze müßten auch sämtliche Altpensionäre bedacht werden. Die Vorlage der Staats⸗ regierung sei sicherlich von dem besten Willen beseelt, das richtige zu treffen; das absolut richtige werde man aber nie treffen können. Eine Erhöhung der Bezüge und Aufwandsentschädigungen der Landräte erscheine berechtigt.
Stadtrat Gilsing (Zentr.) betont, in den Gemeinden sei von großen Ersparnissen überhaupt nicht zu sprechen. Die Gemeinden müßten mit erhöhten Ausgaben auf dem Unterstützungsgebiete rechnen. Der Redner wandte sich gleichfalls gegen eine Verkürzung der Mittel der für den Wohnungsbau notwendigen Hauszinssteuer. Von einer 50 igen Steigerung der Friedensreallöhne der Indu⸗ striearbeiter könne man im Westen nicht sprechen.
Bei der Abstimmung wurde der kommunistische Antrag gegen die Antragsteller abgelehnt; der sozialdemokratische An⸗ trag, betreffend Aufrechterhaltung der Gleichstellung der Kom⸗ Dem Gutachten des Hauptausschusses wurde zugestimmt. Im übrigen wurden gegen den Entwurf Einwendungen nicht erhoben.
Hierauf vertagte sich der Staatsrat auf Donnerstag
Breußischer Landtag. 309. Sitzung vom 12. Oktober 1927, 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitunasverleger.]
Präsident Bartels teilt mit, daß der Abg. Arlt⸗Kreuz⸗ burg (D. Vp.) sein Mandat niedergelegt habe.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt dann der Abg. Blanck (Zentr.) folgende Erklärung ab: „In der Zeitung „Der Montag Morgen“ vom 10. Oktober 1927 ist unter der Ueberschrift: „Abgeordnete besorgen Buchmacherposten“ ein Artikel erschienen, der in seiner Tendenz beleidigend und herab⸗ etzend wirkt. U. a. ist am Schluß gesagt: „daß zwei Abgeordnete ich selber eine Konzession zum Mißbrauch ihrer parlamentarischen Stellung gegeben haben.“ Hierzu erkläre ich, daß ich die in der
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