8 1—
Börsen⸗Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsan
Nr. 241. Berliner Börse vom 13. Riober
— I“ 8—
ledige Beamte an Stelle des Wohnungsgeldzuschusses, der sich nach Vertreters überzeugt. Wenn die Reichsregierung dem sächsischen § 9 ergeben würde, den der nächst niedrigeren Tarifklasse er⸗ Antrag nicht zustimmen will, so soll sie doch ihre Gründe dafür halten. An Stelle des Wohnungsgeldzuschusses VII treten Kerbem angeben. die um vierzig vom Hundert gekürzten Satze. Die Ausschüsse Ministerialdirektor Lotholz (Reichsfinanzministerium): Die aben die Zahl vierzig durch fünfzig ersetzt. Ein Antrag der Fassung ist der 8258 Rechtszustand. Im übrigen liegen die segierung auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage wurde Dinge nicht so, daß der Beamte keinen Anspruch auf sein Gehalt in namentlicher Abstimmung von der Vollversammlung mit 37 hat; nur die Höhe seines Gehalts bleibt evtl. der Abänderung berg wie auch in anderen Ländern keine Deckung vorhanden ist, so gegen 31 Stimmen abgelehnt. Die Reichsregierung erklärte, sich durch Gesetz vorbehalten. (Gr. Heiterkeit.) Die Reichsregierung stimmt die württembergische Regierung der Vorlage nur in der eine Doppelvorlage vorzubehalten. Zu § 13 fand ein bayerischer muß die Möglichkeit haben, nötigenfalls eine Regelung “ zu, daß vom Reich den Landern und Gemeinden die
Gesetz derart vornehmen zu können, daß keine verfassungs⸗ nötigen Sen e gewährt werden. . .“
Antrag, wonach die Kinderzuschläge nur auf Antrag gewährt 6 b men werden sollen, keine genügende Unterstützung. Daggen wurde ändernde Mehrheit nötig ist. Sächsischer Gesandter Dr. Gradnauer: Ich möchte zu neunger! Voriger neatiger] Boriger 1* Vortger neutngen] Voriger meinem Bedauern feststellen, daß die Reichsregierung der Pflicht 1 — gurs qu cs
ein bayerischer Antrag angenommen, wonach die Gewährung von Der sächsische Antrag wurde mit 37 gegen 31 Stimmen Kinderzuschlägen für Kinder im Alter von sechzehn bis einund⸗ in namentlicher Abstimmung abgelehnt, es blieb also bei der nicht nachgekommen ist, die Deckungsfrage für Gemeinden und 1 Länder zu prüfen. Sie hätte diese Pflicht gehabt und durfte die
zwanzig Jahren nicht von einem gewissen eigenen Einkommen üüt 2* rahtn dn abhängig gemacht wird. (Die Regierungsvorlage verlangte ein Fassung der Regierungsvorlage. Vorlage nicht einbringen, ohne ö3 über die Deckung mit den Ländern Fühlung zu nehmen. Wir bedauern diesen Vorgang
8 Regierungen der Länder darüber einig, daß eine erechte Er⸗ b höhung der Beamtenbesoldung mit Rücksicht auf die der Lebenshaltung unbedingt geboten ist. Es wäre aber die Pflicht der Reichsregierung gewesen, vorher Fühlung mit den Ländern zu nehmen und zu prüfen inwieweit eine Deckung möglich ist und Mittel zur Verfügung stehen. Da in Württem⸗
Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften. Deursch⸗Evlau. 190718
Amtlich festgestellte Kurse. Peuesa. — Lipp. Landesbt. 1 — 9 8 Feeses 3 G
*4, 3 ½., 3 l Pomm Reul. füu ,813 2 Kleingrundbesitz, ausneheln Ausländtsche Stadtanleihen.
Bromberg 95, get.) I
—
— 282822=ö
—-—hh —x—ö=qöö=öggn —
*£ϑ 82n22n9 Bn. —
☛‿
e ebhEsEgh —SB28bö=-
2.
n 2
— -S2b =S
SéöVöS=VSEFSF gq”FI’9n
S S SHSH
2 —
1“; o““ EEETTTTTTTb IIiIIiii
—
½, 8 —
3 1992 do. 1900 Heidelbg. 07, g*. 1.11.23 do. 1908, gek. 1. 10.28 Heilbronn 1897 4 Herford 1910. rückz. 39 Köln 1923 unt. 33 † do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29
11 11111
Bankdiskont.
8 Deutsche Provinzialanleihen. Berltn 7 (Lombard 8). Danzig 6 (Lombard 7).
Mit Zinsberechnung.
: .
— AE.
82 — 2 N△
Kopenhagen 6. London 4 5½. Madrid 5. Oslo 4 R .
5. . 8 8 eeichs m. 26, kd b. ab 32 Paris 5. Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4. Wien 6 ⅞ derrens Prov. RM 8 R. 2 B, 4 B u. 5 B, tg. 27
Amsterdam 4 ½ Brüssel 5. Helsingfors 6 ½⅛. Italten 7. Brandenburg. Prov. be. b G
111.
1.1.7 1e do 1859 07, 0914 . 8 „ 5„ . ; 1d =— =— do. do. 6 7 8eeeg 3 288 „ 4. 3 ⅛, 3 ¾ Pomm. Neul mark für den Fall der Nichtgewährung.) — Auch hier behielt sich Ae n d erung des Fi nanzau sgleichsgese tzes zit. u. 85 feagerns — BEE 883 Oldenba. haatl Arah 1— ¹ — 191214 Kleingrundbest —— —, do 95 m. T. in ℳ xSo. die Regierung eine Doppelvorlage vor. Ein Antrag Bayerns, Der Vertreter des Finanzministeriums, Staatssekretär Badischer Gesandter Honold erklärte, do Baden der Vor⸗ 8 8 do. 1896, 02 F82 stelli bis 31. 12. 15,1e b G 15,05 b budapekt1em.T. —, 1 62,8 G 1 Geset 3, be 2ns lage zustimme, aber zur Deckung des Mehraufwandes eine Aende⸗ = 1.50 ℳ 1 Schtlling österr. W. = 10000 Kr. 1skand Sacht.⸗Altenb. Landb. Uüen fb1809. 21590 4. 3½. 8 ½ Sächfische „ —,— 50. 1914 abgest. 12 53 b Zulagen nur gewährt werden dürfen, soweit der Reichshaus⸗ des Beschlusses der Ausschüsse, wonach das Finanzausgleichs⸗ Lrone = 1,126 % Rubel (alter Kredit⸗Rhl. 2,16 ℳ do⸗ *. u. 10. R. 4 do Düsseldor¹1900,08,11 — 3 4 1-,. ndschafti Cprin altspl dies i er itte 2 seo 1 eë er 8 Bestreitit 3 De ete Thür; Flzrte 1.4.10 gehg - a risttania 1908 B8ZEII haltsplan dies bestimmt oder besondere Mittel dazu zur Ver gesetz dahin geändert werden soll, daß zur Bestreitung der Der Vertrter von Thüringen erklärte, daß 1ZZ“ 8 -Sethe Landtten, get. 1. 5. 24 sohne Talon, 18,1b 1782 b 9 Colmar Elsa ,02 n ö“ u S 8 b — b 8 EII“ v 1 1 Pfund Sterltng = 29.40 ℳ. 1 Shanghat⸗Tael do d0. 92, 08 068 1.4.10 Elbing 08,09, gt. 1.2.24 81 — öö1“ deens K. 9. “ e 188 werden, den Ländern und Gemeinden statt 75 Prozent zuzustimmen, daß das Reich für die Länder Mittel bereit stellt, um =—2,20 4 ¹Dinar = 5,40 Pen = 210 ℳ do Mein Ldkrd. ge.⸗]1.1.) do 1918, gei. 1. 1. 24 8*h84 Sgennn 4 , 9,1de 1!ee eesen nin.T Z in—, macht von der Besoldungsgruppe C 4 bis zur Beso ungsgruppe 80 Prozent des Auftommens aus Einkommen⸗ und Körper⸗ die Beamten höher besolden zu können. 1 Zletu. 1 Danztger Gulden = 9,90 ℳ Schwarzbg.⸗Rudos. EEEö — † 3½ Schieswig⸗Hoistein . 1-E=FX. „J, gk 1. 5. d. Kreditv. N. ausg. b. 31.12.17% 7,75 G 7,75 G do. 3 — 1 See . 2 8 2 . 2 . b. 2 „ 2 8 8 8 5 17 E 9 „ 2 0. 1906 4. — gabe des Reichshaushaltsplans Anspruch auf freie Krankenhaus⸗ 8 8 Regierung die Notwendigkeit einer Besoldungsaufbesserung an⸗ sagt daß nur bestimmte Nummern oder Serten do⸗ do. 88 1.17 “ ¹ .
2 — 1 und Ku m Der bayerische Gesandte v. Pr eger stellte für Bayern erkenne. Solange das Reich aber keine Mittel zur Verfügung lieferbar sind dv. Sondersh. Land⸗ do. 98 N, 01 N. ak. 28 3⸗ E. K.IEiev 12,2 G 180e 8 lußerdem haben sie Anspruch auf freie ärztliche Behandlung den Antrag, daß den wirtschaftlich schwächeren Laͤndern eine p ige 2 2s 8 de Sn. hrer Ehefrau und der Kinder bis zum 21. Jahre durch den zu stimmen. bedeutet, daß etne amtliche Preisfeststellung gegen⸗ „Ohne Zinsscheinbogen u ohne Erneuern g 8 *4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritt
4 „ . e F“ u wärtta naücht stattfiudet Dresvner Grund. do 16. Aa. 19 (ag. 20, Ser. — II m. Deckungsbesch. fr. Inowrazlaw — Feh mung über freie ärztliche Behandlung der Chefrauen und „Entbehrungsfaktor“ in § 35 des Finanzausgleichsgesetzes von Nachdem noch von einigen anderen Staaten ähnliche Er⸗ “ 1 . 8 n Feser este Arstliche Sehanblung der Bhe⸗ * 20 auf 10 Prozent herabgesetzt werde. Zur Begründung des 1— Sex. 1. 2. 7— 1074 sversch. ü* . 4. 3, 8 ¾ Westpr. Ritterschaftl. d0. 1910-11 in mbvcasns Kinder, soweit Offiziere in Betracht kommen, gestrichen. Die Prozent herabgesetz . Zur Beg 9 Popitz: Gegenüber den Vorwürfen, die in diesen Erklärungen 1 do. do. S. 3, 4, 8 81 do — Z11A“ Ser. 1—1 8 8 do 1888 in 3 Der Antrag ist die Konsequenz der Tatsache, daß die Ein⸗ 5 er zum Ausdruck gekommen sind, möchte ich 88 öö Eb scaftt m 8oeg. timmung angenommen. In § 22 haben die Ansschüs eine nahmequellen, die früher den Ländern zu Gebote standen, auf LE1ö“ dalte beigefügten den letzten zur Ausschnttung ge⸗ 26, 27 do. 1899, gek. 65 4. 3 ½, 3 8 Wesivr Reuland⸗ “ frage in Verbindung zu setzen und darüber mit ihnen ausgiebige Le. angegeben so ist es dasfenige des vorletzten] do. Kreditbr. b. S. 22. d0. 1919 1.,1,8 Aus 2 Ber 5 pf Der Fir inister sto r f de eschäfts — 18 „u. 2. Ausg. 1 Doppelvorlage vor. Ein Antrag Bayerns, wonach die in der Struktur ihres Landes zu gestalten, sondern lediglich Ueber⸗ Geratungen 1S 82dn Fü-e “ 18.“-808 30 Besoldungsordnung vorgesehenen Verkürzungen des Besoldungs⸗ weisungen aus der Einkommensteuer erhalten. Je wirtschaftlich ürth t. B 1928 b.ee. Ii Rtame veane †.—— 8g. kc0n 1 — 8 8 — 4 baan (Gtroverb.), gk. 1.7.248 % 1.1. 11““ gaben nur leisten können, wenn die Hoffnungen in Erfüllung w EWE111“ 4 +, 3¾, 3 Reue Beritner. †¼ —. K-ns do S. 34, 35, 38, 1 zr. b 6 ftli -n 4 e ie Steuer ei eiger erfahre ich „Brandenb. Stadt briefecc 8 89, 50 1 Hessens betreffend Abänderungen der Bestimmungen über Ruhe⸗ Reich, je wirtschaftlich stärker ein Land ist, um so mehr erhält9. hen, daß die Fheeseranb egnz,Sts tieeiice geahenee ih Kursangaben werd . do. 1922, rz. 2674 % 1. Gieten 1907,09,12,14 c.een8188-366808682 199n hhälter usw. es. Die Staatsausgaben sind aber für ein wirtschaftlich 8 erden aan naäͤchftem Börsen⸗ Hannov. Komin 1923,107 1. do 1805 4 ½ do do. Rachtriegsstücken —.— gl 3 2 1 3 8 3 3 Se . 07, 18 V. 1914 1.4.10 Schritt wagen oder ihn lassen. Ich glaube, daß diese Vorwürfe in 8 tOöne Zinssceindegen u. ohme Eeneuerungsschetn. „ se. 89,08,98gi. 4. tr. Zim der im Besoldungsgesetz vorgesehenen Amisbezeichnungen dem Wege gefunden werden, wie ihn § 35 des Finanzausgleichs⸗ dieser Form nicht berechtigt sind, und wir gemeinsam tun müssen, 88,,s 202 e. „rer de⸗ en 8822922 — . Ha e. ens04,18, 19 8. durch den Reichspräsidenten erfolgen. esetzes vorsieht. Dieser Paragraph geht aber nicht weit genug, eeSseeieaeienters a88 R Fha e gren. WE“ bis 5 unk. 30 — 3474 s1.1.7 Stockh. (G. a88-84) 8 J 3 1j f — C Westj. Pfandbriefamt 1880 in ℳ 15.6.12 stand so zu erhalten, wie es nötig 8 8 2 . 2 . . . PB ri 8 . 9 . vr * dor R 9 4 8 Erklärung, daß Aenderungen der Amtsbezeichnungen nur im nicht neu. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist eine Bayerischer Gesandter von Breger: Der Reichsfinang Deutsche Lospapiere. Secragd. . G. 100 Sinne der Reichsverfassung erfolgen können. Herabsetzung des Entbebrungsfaktors unbedingt notwendig, wenn (u. Ausg. 1911 1.4.7 bereits genehmigt war. Es geschah zu einer Zeit, als die Vorlage ubarg 10 Flr-e. 48 881S — 1 v . . decse⸗h s.⸗Mein. 7Gld.⸗L.—Pvp. St —— ZürichStadtsgi 1.6.12 —, nur solche, deren sich jeder in einem Amt Befindliche SB be⸗ sondere Verleihung bedienen darf. Eine besondere Verleihung Wohnungsgeldzuschusses in einigen Punkten betraf, fand keine genügende Unterstützung. mung zu streichen, wonach, wenn Beamte durch eine Aende⸗ rung der Gesetzgebung hinsichtlich ihrer Dienstbezüge oder Unterschiedsbeträge nicht zurückzuerstatten sind. Zur Begrün⸗ dung dieses Antrags führte der Antragsteller aus: ich bezeichnen kann. Nach Artikel 129 der veiebeslcsen. sind wohlerworbene Rechte unverletzlich. Nun war lange ein Streit die Auffassung, es seien Grundsätze, die erst durch Gesetz in die Wirklichkeit umgesetzt werden müßten. Neuerdings aber wird diese Grundsätze Gesetz sind und, wenn die Gesetzgebung davon abweichen will, die Verfassung geändert werden muß. Nun ent⸗ daß es für den Beamten ein ganz merkwürdiger Zustand wäre, wenn er sonst wohlerworbene Rechte hätte, aber was doch die ezüge können durch Gesetz herbeigeführt werden.“ Selbst⸗ verständlich kann das nur geschehen unter Wahrung der ver⸗
igenes Einkommen von mindestens monatlich dreißig Reichs⸗ Die Beratung wandte sich nunmehr der Frage der 1 Franc, 1 Lrra. 1 L6u. 1 Peseia = 0,80 ℳ. 1 österr. v.Tivp.Landessp. u. L.) 4 uisburg 192114 9 bis 31. 12. 17. 17,8 96 77,8e berderhes,. aufs schmerzlichste, stimmen aber der Vorlage aeIn InI versch 8 do. 1885 1889 3⁄ *4, 3 ½. 3 % Sächsische, ausge⸗ do. 98 m. T in ℳ 9 en § 14 zu streichen, wonach in dem Gesetz nicht doreehen Popitz, beantragte namens der Regierung die Streichung 8. “ rung des Finanzausgleichsgesetzes verlange. 1t 88 48 S824 Kreditverb¹ —— — d0. 96.K.,11.8.25 vI 9 7 8 g ch g des 9 l alter Goldrubel = 3,20 ℳ VPeso (Gold) = 4,00 ℳ do. Cobg. Landrbk. 1-4 4 w fügung gestellt, wurde nicht ausreichend unterstützt. § 19 der Mehrausgaben, die durch die Besoldungserhöhung verursacht Thüringen nur unter der Bedingung in der Lage sei, der Vorlage ve. 7 00. 1900 aek. 1. 5. 24185 4289* Schles. laudschafti. tg1 4 Ag. 10 v8.I FFkb Mein. Ldkrd. gek. 1.42 do. 1908, gek. 1. 2. 24 : do. 1901 m. Tal. bo. —.,,— 21 Anspruch auf freie ärztliche Behandlung sowie nach Maß⸗ 2 8 8 Der Vertreter vo esse klär essische 8 3 8 N. ztlich h g 6 schaftssteuer überwiesen werden sollen. n Hessen erklärte, daß die hessische Die etnem Papter betgefngte Bezeichnung N be⸗ Landkredit .1 frt 1808,g1 58 4,2 %, 2 Schlesm.⸗Hlst ld Kredite heeses 8. 138082 — oflege und auf Gebrauch von Heil⸗ und Kurmitteln haben. 11.““ stelle, sei Hessen zu seinem Bedauern genötigt, gegen die Vorlage Das ninter einem Werwapter besindliche Zeichen” — HT 4,3 ¼, 8 ⁄ r-r . 8. Holge —,— Truppen⸗ oder Garnif t. Der Ausschuß hat die letzt weitere Hilfe dadurch gewährt würde, daß der sogenannte 8 * 3 ttterschafti⸗ Hohenifalza 1857 Truppen⸗ oder Garnisonarzt. Der Ausschu at die letztere 8 2 1 18 2 . Das † hinter etnem Wertpapter bedeutet ℳ sür ET“ bis 31. 12.11. D c J 3 65eb 6 3,58 b Kopenhag. 92 in 2 —,— klärungen abgegeben worden waren, bemerkte Staatssekretär 8 tegierung beantragte in der Vollversammlun Wiederherstellung Antrages führte Herr v. Preger aus: . ges in der zwetten Spalte deigefngten] do⸗ “ “ 5 19 d1.—8 an88s 1 8. 1-— do. 1898 in 4.7 —.,— N 2 jgser 2 5 9 „ Ab⸗ 1 8 -vn. 8s. ern dezeichnen den vorletzten, die in der d 88 8 1 Aus aftl. mit Heckung . Krotosch. 19800 S. hrer Vorlage, und dieser Antrag wurde ohne besondere Ab inweisen, daß der Reichsfinanzminister es eyten, die in der dritten 1 sch 1 2 . 8 . . . 1 8 keinesweas ü ich i 3 g über 2. verf lenderung der Bestimmungen uͤber Verkürzung des Besoldungs⸗ das Reich übergegangen sind und die Länder daher nicht mehr in keineswegs versäumt hat, sich mit den Ländern über die Deckungs kommenen Gewinnantell. Ist nur ein Gewinn⸗] do. do. bis S. 26 88 do “ 1. sUhafti..... .. .. 2 Most. abg. S. 25, dienstalters beschlossen. Auch hier behielt sich die Regierung eine der Lage sind, die Einkommensteuer nach der wirtschaftlichen 1 1 b. 8. *. is Berliner 8 27. 28, 5000 Rbl. Standpunkt, daß die Länder sich in keiner anderen Lage befinden PA Ddie Notterungen für Telegraphische Aus⸗ a ven 888 8.28 8112 — bietneh f er 1918 1 1 1 23, 5000 Rbl. 88 8 4 8 8 2 8 8 G 8 i 8 i 9 X e diese Aus⸗ hlung b randenb. Komm. 22 b 4, 3 3 9% Neue Beritner, 0 . ienstalters zehn Jahre nicht übersteigen dürfen, fand keine aus⸗ ärmer aber ein Land ist, und Bayern gehört leider zu den wirt⸗ als das Reich. Auch dieses wird im kommenden Jahre diese Aus ““ veevazaacs “ E“ reichende Unterstützung. Dasselbe Schicksal hatten Anträge schaftlich schwächeren Ländern, um so weniger erhält es vom Segert. see sed egegecgeng 82 vo. 19,26,g8. 1. 5.244 versch. do. 1901 1 . 8 daß 58 - — erfahlr ber. Etwatge Pruckkehter in den heutigen 1ö1“”“ 41 11.41 Fulda 1907 NG 3 etwa die Steuersätze. Reich und Länder befinden sich wieder ein⸗ 1 8 Vorkriegsstücke) † 13,5 b 18 : b 1.wrxgr. d1 SF 1 3 di jg vielf 3 in Schi emei üssen beide zusammen diesen tage in der Spalte „Boriger Kurs“ b 8 rt. E. 06. 1 b bar ärmeres Land mindestens dieselben, ja vielfach noch größer als mal in Schicksalsgemeinschaft und müssen beide zu 2 ur e⸗ do da. 1922¹8 1.1.7 Gotha 1928 § 24 der Schlußvorschrifte Aende 2 114“” “ 8 1984 richtigt werden. Irrtümliche, dae, 0 5.;,¹* 8 er Schlußvorschriften bestimmt, daß Aenderungen für ein reiches Land. Der notwendige Ausgleich kann nur auf 3 che, später amt⸗ do do 1919*, 11. daßen S — g.⸗Fedtv . . 5 . „ . 2 S was auch die ablehnenden Länder für erforderlich halten, nämlich II11““ 8 1 10 S. Posen Ser. 1 Sosin Geandt.. 1.5.11 2 8 nfto 2 9 5 orij 6 1 8 . SeSe nsf. 5 — 15 %. Hierzu bemerkte Staatsset gtär Dr. Weismann (Preußen): a er den Ländern einen Entbehrungsfaktor von 20 vH auf⸗ den Beamten das zu geben, was erforderlich ist, um den Beamten⸗ EI 80 1880 in † 18,8,12 Wir erbitten von der Reichsregierung die selbstverständliche erlegt. Bayerns Antraa, ihn auf 10 vH herabzusetzen, ist ja do. 1887 15.3.9 minister hat sich mit den Ländern erst zu einer Zeit in Ver⸗ 3 b 88 3 8 I1ö1 “ ssetz 8 er Re regier ugsburg. 7 Guld.⸗L./—.Av. SC —,— do. 191 1.1.7 Ein Vertreter des Ministers des Innern er⸗ liccht die wirtschaftlich schwächeren Länder einer finanziellen Kata⸗ bindung gesetzt, als die Besoldungsvorlage von der Reichsregierung vraunschw 29 Tlr-L. — *, —— LLorn 1900,00,8 tr lfin widerte: Die Reichsregierung versteht unter „Amtsbezeichnungen“ strophe entgegengetrieben werden sollen. Darum bitte ich Sie 8 do von Titeln würde in § 24 keine Stütze finden. Ein Antrag Bayerns, der eine anderweite Regelung des In § 29 beantragte Ministerialdirektor Dr. von Sichart namens der Sächsischen Regierung, die Bestim⸗ hinsichtlich ihrer Einreihung in die Gruppen der Besoldungs⸗ ordnung mit rückwirkender Kraft schlechter ind, die In der Frage der wohlerworbenen Rechte der Beamten hat sich eine Rechtslage entwickelt, die man kaum mehr als erträg⸗ über die Frage, wie man zu den Thesen der Reichsverfassung über Grundrechte Stellung nehmen soll. Früher vertrat man in der Literatur und vom Reichsgericht, wie dieses in einem Fall ausdrücklich erklärt hat, der Standpunkt vertreten, daß steht die Frage, ob das Recht des Beamten auf Gehalt zu den wohlerworbenen Rechten gehört. Allgemein ist man der Ansicht, Hauptsache ist, kein wohlerworbenes Recht auf Existenz. In Ab⸗ atz 1 dieses Paragraphen heißt es: „Aenderungen der Bense sefrtsnepieem Bestimmungen. Im zweiten Absatz aber, den ch zu streichen beantrage, soll die Möglichkeit gegeben werden,
Beamte ohne weiteres durch bloßes Gesetz mit rückwirkender Kraft schlechter zu stellen. Diese Bestimmung stand in den Besoldungs⸗
dringend, den bayerischen Antrag anzunehmen.
Staatssekretär Popitz: Ich beantrage namens der Reichsregierung, die von den Ausschüssen beschlossenen 80 vH wieder in 75 vH zurückzuverwandeln. Ich müßte la die Unter⸗ stützungsfrage stellen. Ich weiß aber im voraus, daß mein An⸗ trag keine Unterstützung findet. Es bleibt also bei dem Aus⸗ schußbeschluß. Ich möchte hinzufügen, daß die E1““ hiervon mit ganz besonderem Bedauern Kenntnis nimmt und demgegenüber eine doppelte Fassung beantragen wird. — Den bayerischen Antrag bittet die Reichsregierung abzulehnen.
In namentlicher Abstimmung wurde der bayerische An⸗ trag mit 39 gegen 27 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten außer Bayern, Württemberg, Baden, Thüringen, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz, Oldenburg, Braun⸗ schweig, Anhalt, Lippe, Schaumburg⸗Lippe. Hessen enthielt sich der Abstimmung.
Der letzte Paragraph des Besoldungsgesetzes (§ 31) be⸗ timmt, daß der Reichsminister der Finanzen mit Zustimmung es Reichsrats die Ausführungsbestimmungen zum Be⸗ soldungsgesetz erläßt. In gleicher Weise ist der Reichsfinanz⸗ minister ermächtigt, Bestimmungen für solche Fälle zu treffen, in denen die besondere Lage der Verhältnisse eine abweichende Regelung geboten erscheinen läßt. 1
Den zweiten Satz beantragte sächsischer Ministerialdirektor von Sichart zu streichen. Der Satz bedeute mit anderen Worten, der Reichsfinanzminister — er sei allerdings an die smnehf deng des Reichsrats gebunden — könne Bestimmungen owohl praeter wie contra legem erlassen, die Besoldungsordnung brauche ihn nicht besonders zu genieren, er könne es machen wie er wolle. Diese Bestimmung stamme aus der Aera der Er⸗ mächtigungsgesetze, aber jetzt sei die Zeit der Ruhe eingetreten. Es müßte darauf bestanden werden, daß eine Aenderung so wichtiger Bestimmungen nur durch Reichsrat und Reichstag im Wege der Gesetzgebung erfolgen dürfe.
Staatssekretär Popitz: Der Reichsrat ist bei der Er⸗ mächtigung selbstverständlich beteiligt. Im übrigen bezieht sich die Ermächtigung nur auf eine besondere Lage der Verhältnisse. Willkürliche Abänderungen werden durch jene Bestimmung nicht ermöglicht.
feststand und es für die Länder eine Unmöglichkeit war, auf die Höhe der Besoldungen einzuwirken. Das Reich befindet sich doch gegenüber den Ländern in einer ganz anderen Lage. Es hat die Sn Steuern und ferner die Sehen Einnahmen aus Zöllen, ie den Ländern nicht zur Verfügung stehen. Der Beweis für die verschiedene Lage ist, daß das Reich sich in der Lage befindet, die Verbesserung der Beamtenbesoldungen ohne Steuererhöhungen zu decken, was bei den Ländern nicht der Fall ist, die ohnehin schon ihre Realsteuern in einer kaum erträglichen Weise angespannt haben und sie nun in einer Weise werden erhöhen müssen, die nicht mehr erträglich genannt werden muß.
Sächsischer Gesandter Dr. Gradnauer schloß sich den Aus⸗
führungen des Vorredners an und sprach sich dagegen aus, daß von seiten des Reichs behauptet werde, Reich und Länder be⸗ fänden sich in derselben finanziellen Lage. Davon könne doch gar keine Rede sein. Die Lage des Reichs sei doch objektiv durchweg ünstiger als die Lage der Länder, die doch durchweg große Fehl⸗ eträge hätten und nicht wüßten, wie sie selbst bei 8 sparsamerer het schastlet anng und Besserung der Steuereingänge die Mehr⸗ kosten der Besoldungsvorlagen decken sollten.
Staatssekretär Popitz: Ich möchte sagen, daß bei allen diesen Betrachtungen vergessen wird, daß das Reich sich finanziell in einer ganz besonderen Lage befindet, die ich nicht näher zu be⸗ zeichnen brauche. Gegenüber dem bayerischen Gesandten möchte ich nur so viel sagen, daß ich seine Darlegungen nicht als Fest⸗ tellung einer Tatsache ansehen kann. Im übrigen möchte ich
iese Aussprache schließen und feststellen, daß die Vorlage mit Mehrheit Anträgen der Ausschüsse an⸗ genommen ist. (Eine besondere Abstimmung fand nicht statt.)
Der Königlich niederländische Gesandte Graf van Lim⸗ burg⸗Stirum ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. 8 8
Preußischer Staatsrat. Nachtrag. 1 Sitzung vom 12. Oktober 1927.
Deutsche Staatsauleihen
mit Zinsberechnung r. Voriger Kurs
13. 10. 12. 10.
6 % Dt. Wertbest. Anl. 2 10-1000 Doll, f. 1. 12,32. 1.12 vrs8 6 do. 10 — 1000 0. f. 1.9 g3, 1eb G Dt. Reichs⸗A. 27u187 1.2.8 87,5b 6G 3 % Dt. Neichssch. „K* (Golbm.bis 30.11. 2 ausl. ℳ f. 100 G 1.12 (90 b G . 85 Reichspost ah F. 1 u. 2, rz. 30% 1.10 (94,25b 6 ½ Preuß. Staatssch. 1.3 rückz. 1. 3. 29 ahlb 1.12 97,2 G 6 8 do. rz. 1. 10. 5070 1.10 95,5 G äIeSe Staat RM⸗ nl. 27 unk. 1. 2. 32 91.2.8 ¹ 6 —% Bavern Staat RM⸗ “ Anl. 27. fdb. ab1.9.34 1.3.9 85,4b 6 7 % do. Staatsschat 1.4 rückz. 1. 4. 29/ahlb. 2.1 IBraunsch. Staatssch. rsickz. 1. 10. 7 ⅞ Lippe Staatsscha rückz. 2. 1. 29. 1.1 7 ¾ Ffaatsschaf rückz. 1. 7. 29 1.1.7 7 ⅛ Mecklbg.⸗Schwer. 2 1.4.10
1.10
Reichsm.⸗Anl. 192 tilgb. ab 27 —,— 8 —.— do. Staatssch., rz. 29 1. 4, 3b. 2. 1 96,5 6 96 en Feenes,l.n⸗ 1 8 Anl. 27. uf. 1. 10. 350 1.4.10 85.,8b 85,8 8 7 ⅝ Sachs. Staatsschatz
R. 1, fäll. 1.7.29 96,2 G 96.2 G 7 ⅛ do. R. 2, fäll. 77.30 8 96,2 G 96,2 G . Thllr. Staatsanl. . 1926 ausl. ab 1.3.30 .3.9 (90,35 G- 90,5. 15 de. Rag-A. 27 u. 8 „Lit. B. fällig 1. 1. 32. .1.7 89,76 b 9,75 658 Württbg. Staats⸗ 8 scchatz Gör. 1 föäfl. 1 8,.299 1.3 96 b b G
Bei nachfolgenden Wertpapieren fäallt die Berechnung der St czinsen fort, Dt. Anl.⸗Auslosgssch. ö“ Ablös.⸗ ein Nr. 1 60000] f. Z. tn ½ 52,8b G 5 visch.at. Ablvsgasc. Hügen ohne Auslosgsschein do. [15,4 G 15 Dische Wertbest. Anl. b
usg. 12 do. do. Ausg. 10 u. 11
do. do. Reihe do. do. Reihe 7 Niederschles. Provinz R̃M 1926, rz. ab 32 Oberschl. Prv. Bk. Gold R. 1, rz. 100. uk. 31 do. Komm.⸗Anl. 1 Buchst. A, rz. 100, uk. 31 Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27 A. 14, uk. 32 Sachf. Br. Reichs mark Ausg. 19 unk. 33 do. do. Ausg. 14 do. do Ag. 15. uf 26 do. do. Ausg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 16 A. 2
8
Ohn Westfal. Provinz Anl.⸗
,be einschl. ¼ Abl
do. do. R. 3 B. —
sungsschein.)] f†. Z. in ½ 55 G
“
“
96 b 95 G 86,25 G
— gHsdb 828 1.72 G
nung.
Brandenb. Prov. 68-11 Reihe 13—26, 1912 Reihe 27—38, 1914 Reihe 34—55 4
do. 1899
Cassel. LdSkr. S. 22 -25
do. Ser. 26
do. Ser. 27
do. Ser. 28
do. Ser. 29 unk. 30
Hannoversche Prov. Ser. 9, gek. 1. 5. 24 28
Oberhess. Prov20 uk. 26
do. do. 1913, 1914
Ostpreuß. Prov. Ag. 12
Pommern ProvA. 17
do. Ausgabe 16...
do. Ausg. 14,. Ser. 4
do. de
do.
do. do. 14, Ser. 3
do. A. 1894,1897,1900
do. Ausg. 14.
Rheinprovinz 22, 23
do. 1000000 u. 500000.
do. kleine †
Sächstische Prov. A. 8 †
do do. Ausg. 2 †
do. do. Ausg. 5 — 7
Schlesw.⸗Holst. Prov.
— . ——'—ℳM3 —V—-qq 80 80 8r 8e 80 8. 0Oq SSggÖ
82 —
— ☛
2 2
— 2.
1 08
+——n o UD& ..
2. 2*
do. do. Ausg. 9
—,—— —
S8S90
SüöbeEeEEeesneseneeene, 2
22822ö8
2V8V8V8V8VSę ÖSg 2
S 228 84 8* 8
.Z
222=-ö=g 2.=
2
—
do. 1920 unk. 30. do. 1922 Konstanz 02, get. 1.9.23 Krefeld 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24 do. 1913, gek. 30. 6.24 do. 88,01,03, ak. 30.6.24 Langensalza 1903 Lichtenberg(Bln) 1913. Ludwigshafen 1906 do. 1890. 94. 1900, 02 Magdeburg 1918 1.— 4. Abt. ukv. 81 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. C do. 1922 Lit. B do 19 Lit. U. V, uk. 29 do. 20 Lu. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, get. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1.1.24 do. 19 . 19 II. A., gk. 1. 2. 25 .. 1920, gek. 1.11.25. L. 1888, gek. 1. 1. 24 h 1897,98, gk. 1.1.24
Merseburg 1901 Mühlhausen t. Thltr. 1919 VI
Mülhetm (Ruhr) 1909 Em. 11,13, uk. 31,85 do. 1914 do 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbachl11 X, uks6
Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30
Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 W, gk. 31.1.24 Vforzhetm 01, 07, 10,
1912, 1920 do. 95, 05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 03 gek. 30.6.24
0
Votsbam19 , gt. 1.7.24 Quedlinburg 1908 N Regensburg 1908, 09
geeegstgsggsse 2-2-2éö20SöSögögSögSSSn — 2
—JVJVhVhVVqOhYY— —
. s 2*
—— —
EEEEEEeö 11114777
&
2
2555FgS
= 2 . 882g=2éöS8S
—öö
n *&
2—2
2
58FSgg —
E1““ 1 111117
2☛⸗—
52 2
9„2v E
1904, 19085b gek. 35⁄
22282
EITTIPI1 üUüum
Munster ob, gt. 1.10.23/4 do. 1897. gek. 1.10.231
0
1 ¹
³—8B8v2=öÖSSo
do 19038
2=VgVYSVYSVYöSVYSVSVYVVVVg RFEGeennaaee 8 e—
——— — ₰ — ——-—2 — —,—
—,—— —2 2 —2
1903;:
— —
notiz zugelassenen
Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bosn. Esb. 14 * do. Invest. 14° do. Land. 98 in K do. do. 02 m. T. i. K do. do. 95 m. T. i. K Bulg. G.⸗Hyp. 92 L2ber Nr. 241561 bis 246560
do. Ser Nr. 121561 bis 136560
do. 22er Nr. 61551 bis 85650,
ler Nr. 1-20000, Däntsche St.⸗A. 97 Egyptischegar.i. H do. priv. i. Frs. do. 25000, 12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente innl. St.⸗Eisb. riech. 4 ½ Mon. do. 5 78 1881-84.. do. 5 9 Ptr.⸗Lar. 90 do. 4 6 Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire
Mexik. Anl. 99 5 G do. 5 % abg. d. do. 1904 4 % in. ℳ do. 1904 4 abg. Norw. St. 94 in do. 1888 in £ Oest. St.⸗Schatz 14 angem. St. ¹0 do. am. Eb.⸗A* do. Goldrente 1000 Guld. Gd do. do. 200 „ do. 1000 Guld. G.“*
—
EE1A1“ SbFPbebbebg
—
1 K. 1.7.14 si. K. Nr11 36. . K. 66.1 siK.1 15.4.10
Ausländische Staatsauleihen. Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: Eöä 1 1.. 8IET’“ ZZI1“
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ schen Staatsan
findet gegenwärtia eine amtliche Preiskeststellung nicht statt.
1.1.7
1,4.10 379 1.4.10 36,5b
1.4.10 1.1.7 1.2.8 1.1.7
1.1.7
86 1 -qögS-SS b0 S——— —
258q28 0 de
1.1.7
1.2.8
1.1.7 27.75 8
1.5.11
1.4.10 1.4.10. 1.4.10
19. *1. 6. 19. 1. 11 11
1. 3. 20.
8 1. 11 25.
Budap. HptstSpa ausgst. b. 31.12.96] 4 Chül. Hp. G.⸗Pf. 12 5 Dän. Lmb.⸗O. S. rückzahlb. 110 4 do. do. 3 ½ do. Inselst.⸗B. gar. 3 ½ do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 4 Finnländ. Hyp⸗V. ½ Intland. Bdl. gar. do. Kr. V. S. 51. † 4 do do S. 5 in 38 ½ do. do. S. 5 in 3 Kopenh. Hausbes. Mex. Bew. Anl. 4
do. 4 ½ i abg. Nrd. Pf. Wib. S;, 2 Norweg. Hyp. 87. Oest. Krd.⸗L. v. 58†fr. Z. Pest. U. K. B., S. 2,31 4 Poln. Pf. 3000 R. 4 ½ do. 1000-100 R.] 4 Posen. Prov. m. T. 4 do. 1888. 92, 95, 98, 01 m. T. 3 ½ do. 1895 m. T. 3 Raab⸗Gr. P.⸗A. * † do. Anrechtssch. fr. Z. Schwed. Hp. 78ukv 2 do. 18 in ℳ kündb.
do. Hyp. abg. 78 do. Smat⸗ s. 82 do. do. 02 u. 0. do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K.4
do. do. 1894 in K. 3 ½ Ung. Tem.⸗Bg. K. 4
do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. 4 do. do. i. Kr. 3 ⅞ do. do. Reg.⸗Pfbr.] 4 do. Spk.⸗Ztr. 1, 21 4
— —
—,—— —V8E=
4 gesamtkdb. à101 3 si. K. 1.5.1 4 fr. Z. iKi. 11.25 4 3
*i. K. 1. 10.20, ** S. 1†. K. 1.1.17, S. 2f. K. 1. 7. Ah
Sonstige ausländische Anleihen.
—
0 S
6778
5
SEr. — 22 2
VSV 82*½ — —
FS9SEg 2—6ö-ÖSöS do bo do
*ohne Anrechtssch. i. K. 18. 10, 19.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.
Die Unterstützung für den sächsischen Antrag reichte nicht aus. Nunmehr folgte die Einzelberatung der Be⸗ soldungsordnung. Hier behielt sich die Regierung 228 ge diese Bestimmung angenommen worden, indem man sich sagte, einzelne Beamtenkategorien gegenüber den Ausschußbeschlüssen es geht eben nicht anders. Diese Zeiten sind aber vorüber, und eine Dop velfassung vor. Sie beantragte auch den Beschluß es ist Zeit, jetzt einmal Ordnung zu schafsen auf diesem Gebiet der Ausschüsse wieder zu streichen, wonach die Präsidenten des Fie 6eeftse auf ner hs t ö“ Reichsgesundheitsamts, der physikalisch⸗technischen Reichs⸗ r wird. wernn 8 ETET1ö11 wird, anstalt und des Statistischen Amts in die Gruppe7 eingestuft dann entsteht die große Gefahr, daß sich weite Kreise der Be⸗ werden sollten. Der Antrag der Regierung W der amtenschaft abwenden, daß insbesondere die Intelligenz Be⸗ genannten Präsidenten in Gruppe 6) wurde in namentlicher denken trägt, sich weiterhin der Beamtenschaft zu widmen, und Abstimmung mit 38 gegen 30 Stimmen angenommen. ich möchte beinahe sagen, daß schon Anzeichen dafür vorliegen. Vor der Gesamtabstimmung erklärte bayerischer Gesandter sHüstatmrung. Also es ist wohl Zeit, hier eine Aenderung her⸗ von Preger: Nachdem der Antrag der bayerischen Regierung eizuführen, und deswegen sind wir der Meinung, daß wir diese beim Finanzausgleich abgelehnt ist, sieht sich die bayerische Re⸗ 1 Bestimmung aus den Jahren 1920 und 1924 nicht einfach über⸗ gierung zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, dem Besol unffs⸗ des gehobenen Durchschnitts eine Steigerung von 149,9 % er⸗ nehmen, sondern begitshen, das heißt, das Recht des Stellen⸗ gesetz ihre Zustimmung zu geben. Diese Ablehnung richtet sich fahren, der ungelernte Arbeiter eine Steigerung auf 181,3 %. Die inhabers 85 seine Bezuͤge festsetzen. Für die Zukunft würde ja aber nicht gegen die beabsichtigte Besoldungserhöhung als solche. effektiven Bezuge des Industriearbeiters haben sich im Verhältnis eine gesetzliche Aenderung möglich sein, aber nur im Sinne der Die bayerische Regierung ist vielmehr mit der Reichsregierung zer Beamtenbesoldung der Steigerung der Lebenshaltungskosten Verfassung. Nun sagt man, es könne Notstände geben, in denen und den übrigen Ländern darin einig, daß eine gerechte Erhöhung eesser angepaßt. Die überwiegende Mehrzahl der Beamten wird der Staat in der Lage sein muß, einzugreifen. Wenn es wirklich der Besoldungen der Beamten mit Rücksicht auf die Verteuerung auch nach Durchführung der Besoldungsreform das Friedensreal⸗ dahin kommen sollte, daß man die Rechte der Beamten verkürzt, der Lebenshaltung unbedingt geboten ist. Es wäre aber Pflicht halt nicht erreichen. Der Ministerialrat bekommt durch die Be⸗ eine an sich schon verzweifelte Maßnahme, dann wird schon eine der Reichsregierung gewesen, vor Einbringung der Vorlage mit oldungsreform 1P8 mehr Gehalt und er kommt damit auf Zweidrittelmehrheit da sein, die das macht, und das sowohl im den Ländern und Gemeinden Fühlung zu nehmen, um zu prüfen, 75,8 % des Friedensgehalts. Beim Regierungsrat sind die Zahlen Reichstag wie hier. Solange aber bein Notstand vorliegt, muß inwieweit für die Deckung der zu erwartenden Mehrausgaben für 18,7 % und 82,2 %, beim Obersekretär 21,8 % und 81,2 %, beim 1 man die Beamtenrechte wiederherstellen und darum halte ich es Länder und Gemeinden Mittel seitens des Reiches zur Verfügung Büroassistenten 20,6 % und 86.2 bis 952 %. Bei der Gruppe 10 b8b 48 8 2 8 ““ für richtig, daß man diese Bestimmung streicht. stehen und wie die Mehrausgaben aufgebracht werden können. ist die Steigerung durch die Besoldungsordnung 25,4 %. wodurch Hansnder an8:8,8 881e 1170 n 8 gran. eon e e Eir eeem G Staatssekretär Popitz erklärt, daß die Reichsregierung an Die Länder und Gemeinden befinden sich nun in der Zwangslage, 96 23% Friedensrealgehalt erreicht würden. Die Gruppe 12 wird 1 do. später ausgegeben —,— —,— do. 1904, S. 1 1 Getündigte und ungetündigte Stücke Türken n. de008 do. do. Komm.⸗Obl. Ser. 1 2— der Fassung des Entwurfs festhalte und Ablehnung des fächstschen die höhere Besoldung der Reichsbeamten auch auf ihre Beamten um 33,1 % gesteigert und kommt damit auf 101,2 N%. Insbesondere 4 ö11“ —,— 8 Groß Verb. 1919 verloste und unverloste Stücke. do. 1908 in ℳ Mecklbg. “ Entwurfs beantrage. 8 übernehmen zu müssen. Weder in Bayern noch auch in einer für mittlere und höhere Beamte gleicht deshalb die Besoldungs⸗ 7 NAemrbur. s lnan ara m 128 1“ *38 Calenberg. Kred. Ser. D 88.1. .18 meci ⸗Str Zad 2 oes n. 3 1 b großen Anzahl anderer Länder ist Deckung für diese Mehraus⸗ ordnung in ihrer neuen Fassung die Verteuerung der Lebens⸗ 4 ⅔ do päter ausgegeben —,— 8 1908, 12, gek. 1. 7.24 .28 8 18. 8 8 TI.N-. Fes as . Metninger Oup.⸗BantEm 1.,17,12,32r G Der Vertreter von Lüßzeck, gußerordentlicher Gesandter und — gaben vorhanden und wird auch durch eine Abänderung des haltung noch nicht aus. Das Friedensgehalt wird nur mit 80 bis 4 3 bomm. ausgest.b.11.12.17715 6b G do do 1899. 1904. 88 I do. do. 1918 * do. do. Präm.⸗Pfdbr.⸗12,55 6 bevollmächtigter Minister Dr. A“ erklärte: Ich Finanzausgleichs, wonach die Zuwendungen an die Länder auf 90 % erreicht. Wer sich diese Zahlen vor Augen hält, muß die 8ne TI Lom.⸗Obl Nm.Deczunasbesch. 2 1914, bin beauftragt, mich noch besonders für den sächsischen Antrag 80 vH erhöht werden sollen, für einen großen Teil der Länder nicht Notwendigkeit der Besoldungsneuordnung einsehen, wenn er will, 8³ do vaäne 81⸗8g 14.. ” 4 “ 2 Goldr ms! erreicht. Infolgedessen und nachdem das Reich jede Aenderun daß sich der Staat eine dienstfreudige Beamtenschaft erhält. Ein⸗ 4,3 % Preußtsche Ost⸗ u. West⸗ do 1891]1 — 24, 82 ““ da da do ff dieses ungenügenden Finanzausgleiches zugunsten der Länder un wendungen gegen die Besoldungsneuordnung könnten nur erhoben 1 4, do -Jêgnr g.25 10,8 G Charlottenburg 06.12 ee; bis 31.12.17 do. St.⸗R. 1910* Gemeinden auch heute wieder abgelehnt hat und auch sonst den werden hinsichtlich der Frage des Ausmaßes der Besoldungs⸗ .3½ 0n, -eemasusgegeben e 82 16bb. S. 1494 970 .““ A Ländern keine Mittel zur Deckung ihres Besoldunasmehraufwandes erhöhung und bezüglich des Zeitpunktes der Durchführung der d3—¶h, do väter ausgeneben —, Coblenz. 1919 „ * EEEEEF do Gold⸗A. f. d. in Aussicht stellen kann und will, ist die bayerische Regierung zu ⁰BErhöhung. Gegen den ersten Einwand sprechen die Zahlen und 1enhe. g 8.81,12,17153G do. 1920 gegeben bis 91. 12. 17 .... eiserne T 25er“ 8 ihrem Bedauern gezwungen, 88 finanziellen Gründen der Vor⸗ der Zeitpunkt der Durchführung, die Besoldungserhöhung wird 13 Sz werr. Cohurg. .R SS 1902 4, 3 ¾, 3½ Ostpreußische..... do. do. ber u. 1er⸗ öö’ “ lage ihre Zustimmung zu verweigern. . Der Vertreter von Württemberg, Gesandter Dir. Bosler, erklärt: Württemberg ist mit der Reichsregierung und den
bö. 5 Doll. fäfl. 2. 9.3 . 100 Mecklenburg⸗Schwer. 8- do. do. Ausg. 8 Anl.⸗Auslosungssch. do. do. 1907— a9 do. 1889 1 einschl. * „Ablösgssch. 1 do. bo. Ausg. 6 u. 7 2 8 Remscheid 00, gr. 2. 1.23 ¹ Deutsche Schutgehrei⸗ do. 98. 02, 05, Rhevdt 1899 Ser. 4 Anleihe.. Feh, 3 ½ 9- 1918 N 8 . 6 . 8* Anhalt St do. Landesklt. Rtbr. 4 o. 18918 mit der Reichsregierung die Erhöhung der Beamtenbesoldung für Uavern Lvst. ahtent.“ * 0. I Rostoa 1919, 1920 notwendig. Unbestreitbar bleiben die jetzigen Beamtengehälter re onv. neue Stüicke ) Zinsf. 8— 20 ⅛. * do. 81,84,08, gk. 1.7.24 ¹ hinter den Friedensrealgehältern nicht unerheblich zurück. Das WEEEEE11ö1“ : Sa9s; 8 - 1920 wird auch durch den Reparationsagenten anerkannt, der ins⸗ do. IUan. 198 besondere die Beamtengehälter in den mittleren und oberen b0.28,09,11,g1,31.12,28 Gruppen für unzureichend erklärt. Ein Vergleich der Steigerung 0.97-99,05,9131.12.29 en 8 1 8 do. 68, 02. qef.31.12.23 des Einkommens von Arbeitern und Beamten führt zu folgenden Famdg Stauts⸗Ftente Zahlen. Der Wochenlohn eines gelernten Industriearbeiters hat ho amort.St.⸗A. 19 4A gegenüber dem Vorkriegsstande eine Steigerung auf 138 % er⸗ I“ K 8 2 Ixnz 7 1 97 b. 10 000 bis fahren, der des ungelernten Industriearbeiters auf 145,7 %. 100 000 ℳ
Berechnet auf den Stundenlohn, hat der gelernte Industriearbeiter do. do. 500 000 ℳ do. do. St.⸗Anl. 1900
do. 97 N. 01 — 03, 05 31 do. 200 Guld. G⸗ 1.4.10 do. Kronenr. *, 11 versch. do. kv. R. in K.” 1.1.7
do. do. in K. 1.5.11 do. Silb. in fl* 4) 1.4.10 do. Papterr. in fl ¹0 1.2. 8
Portug. 3. Spez. ℳp. St. Rumän. 03 m. T. 22 1.6.12 do. 13 ufv. 24 ¹¼ 1.4.10
82 —
esetzen von 1920 und 1924 und hat sich wie eine ewige Krank⸗ eit fortgeerbt. In der Inflationszeit war sie bis zu einem 1 Aufwentungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr.
deutsch. Hypoth.⸗Bl. sind gem. Bekanntm. v. 26.3.26 ohnd Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch“ getennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ vecschreibungen sind nach den von den Gesellschafter gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar nal ausgegeden anzusehen.)
Bayerische Hyp. u. Wechselbank
Saarbrücken 14 8. Ag. do. 89 äuß. i. ℳ 18 1.1.7 vertosb. u. unverlosb. 8 ½ 4) % )—.— —,— Schwerin i. M. 1897, do. 1890 in ℳ 10 1.1.7 Berl. Hyp.⸗Bk. Kom.⸗Obl. S. 1,2*† 4b B 4b G
gek. 1. 5. 242 1½ do. do. m. Talonff. . si. K. 1. 7.24 do. do. do. Ser 3 —,— —,- Spandau 09 P, 1.10.28 do. 1891 in ℳ e 1.1.7 8 do. do. do. Ser 4 —,— —,— Stendal 01, gek. 1.1.24 88 do. 1894 in KSe 1.1.7 do. do. do. Ser. 56 —— —,— do. 1908, gek. 1. 4. 2442 1.4. do. do. m. Talon f. Z. 1.K. 1.1.1 1 Braunschw.⸗Hannov. Hpp.⸗Bk. do. 1903, gek. 1. 4. 24 1 8 1 do. 1896 in ℳ 1* 1.5.11 Pfbr Ser. 2 — 2614,25 G 14,25b G
Stettin 5. 1923 ger do. do. m. Talon f. Z. 1K1.11. do. do. Komm.⸗Obl. v. 19238 † —,— eech 29, Binsi 7-ris7 3 Ee wrgeg Dtsch. dvp.⸗Bk. Kom.⸗Obl. S.1-810,8b 8 10, 8b a 1 † . r do. Z. tK1.11.190 5 ⁄b 22 2* 8 -22 .
g 2 V1 gari 19.08. Ag. 194 1.8. . konv. in ℳ 4.1 b 628 Deutsche Stadtanleihen. Tmer 14,1.u.8 A. 11.28 . 18. EIE I“ Frankf. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 14-15,25 G Aachen 22 A. 28 u. 2478] 1.6.12½ —,— do 1919 unt. 302 14. 5 do 1808 in ℳ Franks. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr.
do. 07,08, 09 Ser. 1,2 1.4.10 8 11, 13 rz. 3, 585 do. 17, 21 Ausg. 224 1.5.11 Biersen 1904. at. 2.1.24 41. do. 1910 in ℳ * 1. 8.9 Ser 43, 44, 46— 52 d. 218 g. 68,44 ph. 581³ Altona. 1928]) 1.17 Wetmar 1888,g1.1.1.24 n 1.1. Schwed. St.⸗A. 80 (fr. Frankf. Hyp.⸗Kred.⸗Ver.) 16,6 6 16,72 G
87,91.93, 99, 190413 ½ d . 1.4.10 8 8 do. 1911, 1914]4 versch Wienbad. 8. 1. Aus⸗ do. 1886 in ℳ 1.6.12 E1I “ 189 13,6 b G Lüdec 1923 unk: Aschaffenburg. 19014 1.6.1 gabe, rückz. 1987 2. 8 do 1890 in 182 g.; Saͤchs. dar2e. bnt, 83 Barmen 07, rz. 41 40 1.2. de. 1920 1. Ausg., do. St.⸗R. 04 t. ℳ do do. Abt. 22] 0,91 G Württemba. N a6-4911 versch do. 1904,05, gek. 18.24 25 versch. 21 2. Ag. gek. 1.10.24 —, do. bo. 19061 bdo. do Abt. 230 —.—
8 8 8bg. 1.1.7 do. 18 Ag. 8 I. u. II., do do 1868 do. do. Aht. 282 † —,— 8 1 Zinsf. 8—18 gek. 1. 7. 24 8 —,— Schwetz. Eidg. 12 Preußische Rentenbriefe⸗ do. 1919 unk. 30 Wilmersd. Bln.) 19184 1.2.8 —— do. 1 do. Eisenb.⸗R. 90
do. Komm.⸗Obl. Em 1¼ —,— bo. do. v. 1923 † —.— Gekündigte und Und 1 do. 1920 unk. 81 gte und ungekünditgte Stülcke, do. 1922 Ausa. 1 Deutsche Pfandbriefe ELI1“ 8 8 2 E.⸗A. 1
8e 8582 deen r. 141-690 (4 , Ser. 1-190 8 verloste und unverloste Stücke. do. 1922 Ausg. 2 Ser. 301 — 880 (ab †*18.86G 1228 G eomdent. agst. b. 31.12.17115 b B 14,9 b do. 1886 (Dte durch getennzeichneten Pfandbriefe sind nach do. do. Ser. 2 1 ,9 2%. do. water ausgegeden d0. 1890 1 den von den Landschaften gemachten Mitteilungen da on. A. 1890
als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) do. unifiz. 03, 06
Die Rede, die der Finanzminister Dr. Höpker⸗ Aschoff im Laufe der Beratung des Beamtenbesoldungs⸗ etzes gehalten hat, lautet:
Die preußische Staatsregierung hält in Uebereinstimmung
—
25228ö2ö 2
ewissen Grade verständlich, weil wir damals schwankende Ver⸗ fälamfe hatten. iemand wußte, was der nächste Morgen bringen würde. Infolgedessen ist damals auch im Reichsrat
—
8 ““ StEEt
EEE + . 2.2.
+ . 90
do. 1895. gek. 1. 7. 242
EE Eübssegehhs
882 —.
Kreis Anklam. Krets 1901. “ Kreis 01 do. p. 1919 Hadersleb. Kr. 10 ukv N Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 191914
— — —
22.A
.ö9öob22bsàe
—2OVV—— V—— 22*S'SgS* ZV— 2-ö=ö-2
+
1 :
g
8 gSSSSHS do d d
FEFPEEgE 2 —2
2 — 2
— . 25 8 20 b
2.2
—2 xℛ
+2e g=a de b eee—uöneen
esxeeexee n Egüreeeessess 2ö86ö-—öö=öSIöö;2 2 2.285 —BVgVV— ggürezn: SEbSBhn;
C 2SUSUSS
—8222
8
28Seù2Sn dog 8 5
do. do. Pfdbr. Em. 18] 0,18 G do. do. do. Em. 19] 0,895b G do. do. do. Em. 20 do. do. Komm.⸗Obl. (4 % — do. do. do. (8 — 16 %) † —, Mitteldtsch. Bodkrd.⸗Btk. Pfdbr.
Ser. 1—4, 6. 7* do. do. Grundrent. S. 2 u. 3* Korddtsch. Grundkred.⸗Bk. Pfdbr.
S
3
auszusprechen. Ich möchte hervorheben, daß es sich um ein altes Beamtenrecht im Reiche handelt. Die Abweichung erklärt sich lediglich aus der Inflationszeit. Damals war es möglich, solche Vorschrift dgeh g Es ist höchste Zeit, daß lese Vor⸗ chrift, die reinen Inflationscharakter trägt, beseitigt wird. Nach eer Verfassung sind wohlerworbene Rechte unverletzlich. Ich bin beauftragt, dem sächsischen Antrag zuzustimmen.
Graf Behr (Vertreter der Provinz Pommern) bemerkte: Ich bin von der Richtigkeit der Ausführungen des sächsischen
5228V88 80
¶ & 2. . 2— S55P o d.
er
&☛ E SEE — 2—
—
4,8 % Schlestsche, agst. b. 31,12.17 15,2G Cottbus 1909 N 1918 Ob. ²
gerechtfertigt durch die Tatsache, daß die kommenden Jahre 4,³ % do spater ausgegeben ,— —., Darmstadt. 1920 8 95 7 Fenenaenh ecane, 1““ ,ü19.; 1 bdo do. bo. Eer. 21 politisch ohnehin genug belastet sein werden und eine neue Be⸗ “ 134b 18.20 G 0 1918. 1819, 20 gestellt bis 31. 12. 17.... 6&. Nr. 10221 u. 14. † d8. Fr 52-—2, ℳ. 80. 8 e 08e 9 soldungsordnung nicht tragen würden. Die Nenerung der Be⸗ geg 8 ⸗ essau 1896,g8. 1.7. 28 4, 5 , 8 ⅞ Pommersche.... lamiiig mit neuen Bogen der Catsse⸗Commune. do. do. —m. 29
1“