1927 / 252 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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in Essen, Hobeisenstraße 19, seit

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpavpieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

-SSUN1R

Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankausweise. 1 Verschiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen.

Befristete Anzeigen müssen drei

Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[641855 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 22. Dezember 1927, vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, an der Gerichts⸗ stelle, Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 87II, versteigert werden das im Grundbuch von Hermsdorf Band 61 Blatt Nr. 1844 (eingetragene Eigentümerin am 18. Januar 1927, dem Tage der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks: Frau Berta Arndt, geb. Redel, zu VBerlin⸗Friedenau, Bornstraße 30 bei Levy) eingetragene Grundstück in Berlin⸗Hermsdorf, die an der verlängerten Werderstraße Ecke Theodor⸗Körner⸗Straße 2 belegene un⸗ bebaute Holzung, Kartenblatt 1, Par⸗ zellen 2464/194, 5968/194, 5969/194, 14 a 21 qm groß, Reinertrag 16/100 Taler, Grundsteuermutterolle Art. 1844. 6 2äö

Berlin N. 20, 28. September 1927.

Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding,

Abteilung 6. [64421]

Gemäß § 367 H.⸗G.⸗B. wird bekannt⸗ gemacht, daß folgende Schlesische Land⸗ schaftliche 8 % ige Goldpfandbriese ab⸗ handen gekommen sind: Reihe I111 Nr. 192 über 500 GM, Reihe II Nr. 423/4 über je 100 GM.

Breslau, den 21. Oktober 1927.

Schlesische Generallandschaftsdirektion.

[63802=° Betanntmachung.

Zur Ermittelung bis jetzt unbekannt⸗ gebliebener Teilnehmer und zur Fest⸗ stellung der Legitimation der Beteiligten wird die nachstehende, hier anhängige Auseinandersetzung öffentlich bekannt⸗ gemacht. Regierungsbezirk Merse⸗ burg, Kreis Wittenberg. Gemein⸗ heitsteilungssache von Prataun Gtl. P. Nr. 5 Aufteilung der der Hüfnerschaft und den Kossäten in Pratau gehörigen gemeinschaftlichen Grundstücke in der Gemarkung Pratau. Allen vden⸗ jenigen, die bei dieser Auseinandersetzung ein Interesse zu haben vermeinen und bis⸗ jetzt noch nicht zugezogen worden sind, wird es überlassen, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 29. Dezember 1927, 11 Uhr, im Büro des Kultur⸗ amts zu Torgau, Leipziger Wall 13, anberaumten Termine zu melden, widrigen⸗ falls der Ausbleibende selbst im Falle der Verletzung, die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen muß.

Torgaun, den 19 Oktober 1927.

Kulturamt. Der Vorsteher: Gärtner, Regierungsrat. [64186]

Die Ehefrau des Drehers Hermann Konrad, Lina geb. Niehaus, in Essen, Rankestraße 8, hat beantragt, ihren Ehe⸗ mann, den verschollenen Dreher Her⸗ mann Kourad, geboren am 30. Ja⸗ nuar 1884 zu Bielefeld, zuletzt wohnhaft G dem Jahre 1911 von Essen verzogen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 31. Mai 1928, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zweigertstr. 52, Zimmer Nr. 139, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. 8

Essen, den 19. Oktober 1927.

Amtsgericht. [6418757 Aufgebot. Die Witwe Marie Möbis, geb. Klee⸗ mann, in Neukölln, Friedelstraße 46, hat beantragt, den verschollenen Paul Emil Möbis, geb. am 27. Mai 1888 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Neukölln, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ chollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. Mai 1928, vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Berliner Str. 65/69, Zimmer 70 II, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Neukölln, den 20. Oktober 1927.

Amtsgericht. Abt. 24. F. 58. 27.

164188] Im Namen des Volkes!

In der der Witwe Minna Hohmuth, geb. Klie, in Göt⸗ tingen, Burgstr. 11, zurzeit in Witten, Breite Str. 85, hat das Amtsgericht in Göttingen durch den Amtsgerichtsrat Schlump für Recht erkannt: Das auf den Namen der Antragstellerin am

30. November 1923 ausgestellte Spar⸗ kassenbuch Nr. 9 der städtischen Spar⸗ kasse Göttingen über einen Gesamt⸗ betrag von 400,28 RNM wird für kraft⸗ los erklärt. Göttingen, den 20. Oktober 1927. Das Amtsgericht. II.

(63801]

Der Preußische Bezirksfürsorgeverband des Kreises Northeim in Nort eim (Hann.) hat beantragt, den landwirtschaftlichen Arbeiter Max Fischer aus Gumbinnen (Ostpr.), zurzeit unbekannten Aufenthalts in einer öffentlichen Arbeitsanstalt auf Grund des § 20 der Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 13 Februar 1924 und des § 21 der Preußischen Ausführungs⸗ verordnung vom 17. April 1924 unter⸗ zubringen, weil Fischer der Unterhalts⸗ pflicht gegenüber seinem unehelichen Kinde Frieda Dietrich in Northeim nicht nach⸗ kommt. Zur mündlichen Verhandlung wird der landwirtschaftliche Arbeiter Max Fischer, geb. am 15. November 1900 in Gumbinnen (Ostpr.), zurzeit unbekannten Aufenthalts, vor den Bezirksausschuß zu Hildesheim, Regierungsgebäude, Stock, Zimmer 17 Sitzungssaal —, auf Dienstag, den 13. Dezember 1927, 12 Uhr, geladen. Im Falle des Aus⸗ bleibens wird nach Lage der Akten be⸗ schlossen werden. Vergütungen ꝛc. aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teil⸗ nahme am Termin nicht gezahlt werden.

Hildesheim, den 18. Oktober 1927.

Namens des Bezirksausschusses. Der Vorsitzende. J. V.: Bacmeister.

[64189] Oeffentliche Zustellung.

5. R. 335/27/2. Die Lehrerin i. e. R. Gertrud Ottilie Marta Paul, geb. Schadow, in Breslau, Rosenthaler Straße 43, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Walter Eylenburg in Breslau, klagt gegen den Lehrer Franz Karl Reinhold Paul, früher in Breslau, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sich länger als ein Jahr gegen den Willen der Klägerin in böslicher Absicht von der häuslichen Gemeinschaft ferngehalten und seine Unterhaltspflicht verletzt habe, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 16. Januar 1928, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen. Breslau, den 18. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(63768]

Es klagen auf Scheidung der Ehe: 1. Lagergehilfe Karl Goller, Elberfeld, Brüderstraße 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rottenstein, Elberfeld, gegen dessen Ehefrau, Elisabeth geb. Zimmer, zuletzt in Elberfeld, § 1568 B. G.⸗B. 3. R. 126/27. 2. Ehefrau Robert Schuhmacher, Elisabeth geb. Mattive, Lennep, Borner Straße 18a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hünerbein Elberfeld, gegen den Althändler Robert Schuhmacher, zuletzt in Lennep, § 1568 B. G.⸗B. 4. R. 95/27. 3. In⸗ valide Hugo Höhbusch in Langenberg (Rhld.), Voßnacker Str. 9, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Israel, Elber⸗ feld, gegen dessen Ehefrau Auguste Wilhelmine Bertha geb. Sinnemann, zuletzt in Bad Lauterberg i. Harz, § 1568 B. G.⸗B. 5. R. 141/27. 4. Ehe⸗ frau Ewald Hosang, Antonie geb. Elling⸗ haus, Holzwickede, Hengserstraße 117, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wetzstein, Elberfeld, gegen den Kellner Ewald Hosang, zuletzt in Barmen, § 1568 B. G.⸗B. 2 R. 168/27. 5. Ehe⸗ frau Josef Pantenburg, Käthe geb. Haupt, Wermelskirchen, Inden Steinen l, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mor⸗ genstern, Elberfeld, gegen den Arbeiter Josef Pantenburg, zuletzt in Wermels⸗ kirchen, § 1568 B. G.⸗B. 4. R. 141/27. 6. Ehefrau Wilhelm Hausmann, Maria Henriette geb. Kluthen, Barmen, Karl⸗ straße 49, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Behling in Elberfeld gegen den Hilfsarbeiter Wilhelm Hausmann, zu⸗ letzt in Barmen, § 1568 B. G.⸗B. 2. R. 184/27. 7. Ehefrau Wilhelm Meyer Anna geb. Kanthoff, Krefeld, Hubertusstr. 37, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hünerbein in Elberfeld, gegen den Riemen⸗ dreher Wilhelm Meyer, zuletzt in Barmen § 1568 B. G.⸗B. 2. R. 190/27. Die Kläger laden die Beklagten, deren Auf⸗ enthalt unbekannt ist, zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts Elberfeld mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Verhandlungstermin: zu 1: am 20. Dezember 1927, vormittags 9 ½ Uhr, Saal 79, zu 2 und 5: am 19. Dezember 1927, vormittags 10 Uhr, Saal 92, zu 3: am 16. De⸗ zember 1927, vormittags 9 ½ Uhr, Saal 79, zu 4, 6 und 7: am 29 De⸗ zember 1927, vorm. 9 ½ Uhr, Saal 92. Elberfeld, den 20. Oktober 1927

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. M ö“

[61191] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Erika Loets, geb. Hart⸗ mann, in Glöglichen bei Oberglogau (Oberschlesien), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Walbaum in Göttingen, klagt gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Gottfried Loets, zurzeit in Bräasilien unbekannten Aufenthalts, früher in Göttingen, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag, die Ehe zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Göttingen auf den 16. De⸗ zember 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur“, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Göttingen, den 19. Oktober 1927.

Gerichtsschreiber des Landgerichts. [64192] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Martha Johanna Henriette Meyer, geb. Harm, in Ham⸗ burg, vertreten durch den Rechtsanwalt Strube, klagt gegen ihren Ehemann, den Kellner Karl Arthur Meyer, un⸗ bekannten Aufenthalts, aus § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Ham⸗ burg, Zivilkammer 8 (Ztviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz), auf den 20. Dezember 1927, vormittags 9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ Fala Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hamburg, den 22. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[64194] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Anna Lauter Güntheroth, in Möckerling, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Leichsering in Naumburg a. S., klagt gegen den Arbeiter Adolf Lauter, Hücher in Neu Biendorf, auf Grund es § 15672 B. G.⸗B. auf Ehescheidung.

geb.

Harburg ⸗Wilhelmsburg, au

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 13. Dezember 1927, vor⸗ mittags 8 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg a. S., den 21. 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[63794] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau des Heizers Heinrich Schmidt, Louise Christine ge⸗ borene Engelmann, in Barig⸗Selben⸗ hausen, Bez. Weilburg, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dillmann und Hartenstein in Limburg a. d. Lahn, gegen den Ehemann, den Heizer Heinrich Schmidt, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Oberhausen, Parallelstraße 98. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Antragsgegner vor das Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 28, auf den 7. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Oberhausen, den 17. Oktober 1927.

Thomas, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts⸗

[64195) Oeffentliche Zustellung.

Frau Pauline Ida Gauecct, geb. Heese, in Groß Kreutz (Mark), Brozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte F. u. R. Josephsohn und Giesen in Potsdam, klagt gegen den Arbeiter August Albert Ganert, früher in Groß Kreutz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus § 1567 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Potsdam auf den 12. Dezember 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen

Potsdam, den 22. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[64196] Oeffentliche Zustellung. Der Kreisausschußobersekretär Wil⸗ helm Pustolla in Schönlanke, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kräuter in Schneidemühl, klagt gegen seine Ehefrau Ottilie Pustolla, ge⸗ borene Burgschat, aus Schönlanke, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus § 1567 Abs. 1 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Der läger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits

Oktober

vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts

in Schneidemühl auf den 9. De⸗ zember 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Schneidemühl, den 22. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [64197] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Bertha Schuppan, geb. Schulz, in Harburg⸗Wilhelmsburg, Wilhelmstraße 20, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Schmoldt in Stade, klagt gegen ihren Ehemann, den Bäcker Hermann Schuppan, zur⸗ zeit unbekannten Aufenthalts, früher in ar Ehe⸗ scheidung aus §§ 1567, 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 16. Dezember 1927, vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Stade, den 22. Oktober 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[64198] Oeffentliche Zustellung.

Frau Regina Friederika Eckl, geb. Müller, in Arzberg, vertreten durch Rechtsanwalt Mohr in Weiden, erhebt Klage zur Zivilkammer des Land⸗ gerichts Weiden i. Opf. gegen ihren Ehemann Georg Eckl, Zimmermann von Teunz, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die Ehe der Streitsteile aus dem Verschulden des Beklagten zu scheiden ev. den Beklagten zur Wieder⸗ herstellung der ehelichen Lebensgemein⸗ schaft zu verurteilen und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits zu dem auf Donnerstag, den 15. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal des Land⸗ gerichts Weiden bestimmten Verhand⸗ lungstermin, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen.

Weiden, den 24. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [63785’=) Bekanntmachung.

Josef und Maria Theresia Bachfischer, unehelich der Gütlerstochter Franziska Bachfischer in Ransbach, haben gegen

Tröger, Georg, ledig, Kraftwagenführer

von Amberg, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Vaterschaft u. a. Klage zum Amtsgericht Amberg erhoben und beantragt, Urteil zu erlassen: I. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater der am 4. August 1926 zu München ge⸗

vorenen Kläger ist, II. der Beklagte ist

schuldig, an die Klagepartei für die Zeit von der Geburt, d. i 4. August 1926 bis zum zurückgelegten sechzehnten Lebensjahre der Kläger eine je für drei Monate voraus⸗ zahlbare Unterhaltsrente von jährlich 480 RM zu entrichten und die Streits⸗ kosten zu tragen. III. das Urteil ist, soweit gesetzlich zulässig, vorläufig voll⸗ streckbar. Die öffentliche Zustellung der Klage an Georg Tröger ist bewilligt und Termin zur Streitverhandlung bei dem Amtsgericht Amberg, Sitzungssaal Nr 34/I, auf Dienstag, den 6. Dezember 1927, vorm. 8 ½ ÜUhr, bestimmt. Zu diesem Termin wird Georg Tröger hiermit ge⸗ laden.

Amberg, 20. Oktober 1927.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [63787! Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des minderjährigen Horst Schneider, vertreten durch das Bezirks⸗ fugendamt Berlin⸗Wilmersdorf, gegen den Friseur Josef Sallat, früher in Berlin⸗ Wilmersdorf, Wexstr. 43, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Unter⸗ halts, wird der Beklagte zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht in Charlotten⸗ burg, Zimmer 142, auf den 8. Dezember 1927, vormittags 11 Uhr, geladen. Aktenzeichen: 43 C. 246/27.

Charlottenburg, den 18. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[63788]

Das Amtsgericht Ellingen i. Bayern hat in Sachen Börschlein, Josef, unehelich der led. Dienstmagd Anna Börschlein von Stockheim, gesetzlich vertreten durch den Vorstand des Bezirksjugendamts Schwabach als gesetzlichen Amtsvormund, Klägers, gegen Schulze, Willy, led. vollj. Schmied von Schernberg. zuletzt in Oberbreitenlohe, nun unbek. Aufenthalts, Beklagten, wegen Feststellung der Vaterschaft u. Unterhalts Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits bestimmt auf Dienstag, 13. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr. Hierzu wird hiermit der Be⸗ klagte geladen. Es ist beantragt, zu er⸗ kennen: 1. Der Beklagte ist der Vater des von der led. Dienstmagd Anna Börsch⸗ lein in Oberbreitenlohe am 20. Juni 1926

unehelich geborenen Kindes Josef Börsch⸗ lein. 2. Der Beklagte hat dem Kinde vom 20. Juni 1926 bis zur Vollendun des 16. Lebensjahres den Unterhalt daseh Entrichtung einer an den gesetzlichen Ver⸗ treter zu leistenden, je für drei Monate vorauszuzahlenden Geldrente von viertel⸗ fährlich 75 RM zu gewähren und die verfallenen Beträge nachzuzahlen 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, soweit die Unterhaltsbeiträge für das Kind für die Zeit nach der Er⸗ hebung der Klage und für das der Er⸗ hebung der Klage vorausgehende letzte Vierteljahr zu entrichten sind.

Ellingen, 21. Oktober 1927.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Ellingen i. Bayern.

[64203] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Rolf Busse, ge⸗ boren am 19. Dezember 1923 zu Spandau, vertreten durch das Bezirks⸗ jugendamt Berlin⸗Spandau, dieses ver⸗ treten durch den Stadtamtmann Dr. Pilz in Spandau, klagt gegen den Bankbeamten Helmuth Busse, früher in Spandau, Kolk 14 bei Marzahn, jest unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Unterhaltszahlung. ur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Spandau, Potsdamer Straße 18, Zimmer Nr. 13, auf den 8. Dezember 1927, vormittags 10 % Uhr, geladen. 3. C. 876. 27.

Spandau, den 14. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[63796] Oeffentliche Zustellung.

Wiegand zu Groß Bülten, Kreis Peine, vertreten durch den vom Jugendamt des Kreises Peine mit der Ausübung der vor⸗ mundschaftlichen Obliegenheiten betrauten Amtsvormund Suchomel in Peine, klagt gegen den Schneider Hermann Reusche, früher in Oelsburg, jetzt unbekannten

Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem

Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger zu Händen des Kreisjugend⸗ amts Peine von seiner Geburt ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 105 RM, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 14. 6., 14. 9., 14. 12. und 14. 3. jeden Jahres zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urteil gemäß §. 706 Ziffer 6 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht zu Vechelde auf den 9. Dezember 1927, 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. 88 Vechelde, den 17. Oktober 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[64202]

Der Kaufmann Wilhelm Vanselow in Berlin⸗Tegel, Berliner Str. 88, klagt gegen den Syndikus Dr. Hans Karl Patzwald, früher in Berlin⸗Waid⸗ mannslust, Gutachstr. 4 b. Riefenstein, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 345 RM für im August 1927 gelieferte Fahrräder, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zn verurteilen, an den Kläger 345 RM zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Wedding, Brunnenplatz, auf den 19. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Berlin N. 20, Brunnenplatz, den 21. Oktober 1927. 16. C. 1797. 27. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 16.

[63786] Oeffentliche Zustellung.

In der Rechtsstreitsache 1. des Uhr⸗ machers Hermann Steggemann, Carnap bei Essen, 2. des Kaufmanns Karl Bartho⸗ lomäus, Oldenburg, Kläger, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kohlstock, Berlin SW. 68, Kochstraße 3, gegen den Kauf⸗ mann Bernhard Braunstein, Wien I. Goldschmiedgasse 10, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Betlagten, ist Termin zur Verkündung des Urteils auf den 29. No⸗ vember 1927, vormittags 10 Uhr, Berlin, Neue Friedrichstraße 15, I. Stock⸗ werk, Zimmer 167/169, anberaumt, zu welchem Beklagter hiermit geladen wird.

Berlin, den 22. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Berlin⸗Mitte, Abteilung 14.

Verantwortlicher ekteite Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags.) ktiengesellschaft. Berlin, MWilhelmstraße 232.

Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte

Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

uu“

Der am 14. Juni 1927 geborene Heinz

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Nr.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

erwemmnemnn

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. 1“ Bekanntmachung, betreffend die 2. Auslosung der Mecklenburg⸗ Strelitzschen Anleiheablösungsstücke für das Jahr 1927. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend Genehmigung einer Emschergenossenschaft in Essen.

Anleihe der

Deutsches Reich. Bekanntmachung vom 20. Oktober 1927,

betr. die 2. Auslosung der Mecklenburg⸗Strelitzschen

Anleiheablösungsstücke für das Jahr 1927.

Bei der heutigen, für das Kalenderjahr 1927 gültigen

2. Auslosung der an Stelle von Zentralsteuerkassenobligationen Altbesitzes herausgegebenen Mecklenburg⸗Strelitzschen Anleihe⸗ ablösungsstücke sind folgende Nummern gezogen worden:

6 s —: 23 = 1 Stück zu 12,50 RM, 1“ Buchsahe 8 29 148, 177, 274, 303 = 5 Stück zu 25 RM, Buchstabe C: 353, 359, 373, 413, 418, 461, 485, 530 531, 577, 605, 613, 623, 646, 647, 651 = 17 Stück zu 100 RM. Die Auszahlung des Fünffachen dieser Beträge nebst Zinsen erfolgt am Schlusse des Jahres 1927 durch die Haupt⸗ staatskasse (Rentei) in Neustrelitz nach zuvoriger Ablieferung der bezüglichen Ablösungs⸗ und Auslosungsscheine an die unter⸗ zeichnete Behörde.

Neustrelitz, den 20. Oktober 1927. 8 Mecklenburg⸗Strelitzsche Staatsschatzverwaltung J. A.: Reinke.

Preußen.

8. Staatsministerium. Auszug aus der Genehmigungsurkunde.

uf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und

des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 (Gesetzsamml. S, 562) wird der Emschergenossenschaft zu Essen die Genehmi⸗ gung zu einer in Form von Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Inlande aufzulegenden Anleihe bis zum Betrage von 10 000 000 RM, „Zehn Millionen Reichsmark“, erteilt, wobei für jede Reichsmark der Preis von ½ %0 kg Feingold zu rechnen ist.

Der Erlös der Anleihe ist zur Beschaffung der Mittel zur Ausführung der der Emschergenossenschaft durch Gesetz vom 14. Juli 1904 (Gesetzsamml. S. 175) auferlegten Auf⸗ gaben zu verwenden.

Der jährliche Zinsfuß darf nicht 1ö.“

Die Tilgung erfolgt zum Nennwert nach festem Tilgungs⸗ plan innerhalb 25 Jahren vom Beginn des auf die Begebung der Anleihe oder einzelner ihrer Teile folgenden Nechnungs⸗ jahres ab zuzüglich der durch fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Ankauf oder Auslosung von Schuldverschreibungen.

Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung ist für die ersten 5 Jahre ausgeschlossen, sie ist frühestens zum 1. Oktober 1932 zulässig.

Berlin, den 3. Oktober 1927.

Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich im Namen 1 des Finanzministers und des Ministers des Innern.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. B. Krügsr.

6 ½ vH des Anleihekapitals

1“ 8 Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse in Worbis, Regierungsbezirk Erfurt, ist zu besetzen.

8 Deutsches Reich.

Der Königlich belgische Gesandte Everts ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Die zuständigen Ausschüsse des Reichsrats be⸗

E“ sich heute mit der Angelegenheit v. Kendell

adt. Ueber das Ergebnis der Verhandlungen wird Still⸗ schweigen gewahrt.

Der Reichstagsausschuß für die Strafrechts⸗ reform trat gestern unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) in die Beratung des fünften Abschnitts des Straf⸗ gesetzbuches, der die „Strafen“ behandelt, ein. § 33 (Straf⸗ arten) lautet: „Die Strafarten sind Todesstrafe, Freiheitsstrafen und Geldstrafen“. Berichterstatter Abg. Rosen feld (Soz.) wies, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, darauf hin, daß der mit diesem Abschnitt in die Schicksalsfrage des ganzen Ge gentwurss eintrete. Seine Freunde würden der Aufrechterhaltung der Todesstrafe den aller⸗ chärfsten Widerstand entgegensetzen. Sie sei der Kardinalpunkt

s ganzen Entwurfes. An ihm zeige sich, ob er Altes konser⸗ vieren oder ob er küͤhn vorwärlsschreiten werde, ob er im Mittel⸗ alter stecken bleiben oder der neuen Zeit Rechnung tragen wolle, die seit dem Lebendigverbrennen auf eine stete Milderung hin⸗ arbeitete. Schon Feuerbach habe 1804 die Einwände gegen die Abschaffung der rohen Todesstrafe Gemeinplätze genannt. Seit 1912 Liepmann diese Frage behandelt habe, sei sie wissenschaftlich nicht mehr bearbeitet worden. Der Redner gab eine Uebersicht über die früheren Arten der Todesstrafe und ihre Verschärfungen von der Zeit Karls des Großen bis ins 19. Jahrhundert. In Deutschland wurde in der Verfassung von 1848 die Todesstrafe abgeschafft, aber diese Abschaffung nur in Anhalt, Sachsen, Bremen und Oldenburg aufrecht erhalten. Wo die Todesstrafe wieder eingeführt wurde, geschah das nicht, weil man schlechte Erfahrungen gemacht hatte, sondern weil der politische Eu“ zur Reaktion geführt hatte. So war es auch in Frankrei , Eng⸗ land, Rußland usw. In Italien sei sie 30 Jahre abgeschafft gewesen; jetzt wolle sie Mussolini wieder einführen. In Oester⸗ reich sei die Todesstrafe 1787 abgeschafft worden. Sie wurde dann wieder eingeführt, aber 1919 habe die bite e hilge National⸗ versammlung einstimmig die Todesstrafe aufgehoben. Gegen⸗ wärtig hätten in Europa 22 Staaten die Todesstrafe abgeschaf 2 24 Staaten nicht. In drei Staaten würde sie nicht vollstreckt. In anderen Staaten sei die Abschaffung geplant. Unter den Staaten, die die Todesstrafe verwürfen, befänden sich auch gerade solche, die den unseren ähnliche Verhältnisse hätten, z. B. die Nieder⸗ lande, Norwegen, Oesterreich, Schweden und ein großer Teil der Schweiz. Die Gründe, die Bismarck im Norddeutschen Bund für die Todesstrafe angeführt habe, könne man heute schwerlich noch als ausschlaggebend betrachten. Die Todesstrafe dürfe nicht lediglich als strafrechtliche Frage betrachtet werden, sondern sie sei eine Kulturfrage ersten Ranges. In der Nationalversammlung in Weimar sei die Mehrheit eigentlich für die Abschaffung ge⸗ wesen, wenn sie auch nicht beschlossen worden sei. Der Redner bezeichnete die Todesstrafe als einen Fremdkörper in unserer Rechtsentwicklung. Im Reichsrat hätten sich Hamburg, Lübeck, Mecklenburg und Anhalt haffu 1 he Preußen habe den Augenblick als nicht günstig bezeichnet. Der Redner gab weiter eine Uebersicht über die Beschlüsse der Ju⸗ ristentage zu dieser Frage. Geheimrat Kahl habe selbst die Staaten glücklich geprieseg. die jetzt schon so weit seien, daß sie die Todes⸗ trafe haben abschaffen könnten. (Abg. Dr. Kahl: Deren Kultur⸗ stand ein so hoher ist!) Der Redner ging dann auf die Be⸗ stimmungen des gegenwärtigen Entwurfs über die die Möglichkeit ihrer Verhängung ein. Diese Vorschriften seien gewiß ein Fortschritt gegenüber dem bestehenden Zu⸗ stande, sie reichten aber nicht aus, um dem modernen Empfinden zu genügen. Die Grenzlinien zwischen Mord und Totschlag seien äußerst ffüssig Von dieser flüssigen Grenzlinie hänge nun die Todesstrafe ab. Dadurch werde ein Faktor der Unsi erheit, ein umstrittener Faktor in diese Entscheidung hineingetragen. Die Bibel könne hier nicht als Rechtsquelle gelten: Jöre. Aussprüche würden 88 und wider die Todesstrafe verwendet. Schleiermacher sei Gegner der Todesstrafe gewesen. Auch die Philosophen seien getrennter Meinung gewesen: Fichte dagegen, Kant dafür. Von unseren Klassikern sei Schiller gegen, Goethe für die Todesstra e gewesen. Man dürfe auch nicht sagen, eine Erziehung am Mörder sei zwecklos. Das treffe nur für Geisteskranke uswo. zu. Es fehle uns freilich eine genaue Statistik über die Psyche der Mörder. Der snnr Teil der Hingerichteten Mörder sei nicht vorbestraft oder nur

für ihre lbschastang ausgesprochen,

ehr gering. Der Redner zitiert Aussprüche von Gefängnis⸗ jrektoren, Strafrechtslehrern und Gefängnisgeistlichen, Die Recht⸗ mäßigkeit der Todesstrase könne er nur anerkennen, wenn man ihm nachweise, daß ein Mörder nicht besserungofähig sei. Auch der Grund des Schutzes der Gesellschaft treffe heute nicht mehr zu. Der Staat habe hier die Hauptaufgabe, selbst alle Roheiten zu ver⸗

meiden. Hoffentlich folge der Todesstrafe bald auch der Mord in

die Vergessenheit nach, wie Schiller es einst ausgesprochen. Das Vergeltungsprinzip würde schließlich auf eine in die Rechtsform gekleidete Blutrache hinauskommen, die wir heute doch gewiß nicht mehr anerkennen könnten. Das Vergeltungsprinzip könne er daher ebensowenig gelten lassen wie die Theorie der Abschreckung. Woher stamme aber die in der Begründung behauptete Verrohung 2 Sie sei die Folge des Krieges. Er freue sich, daß gerade ein eutsch⸗ nationaler Minister durch seine Unterschrift unter diesen Entwurf anerkannt habe, daß der Krieg ein Stahlbad sei. Die Abschreckungs⸗ theorie halte er für einen wissenschaftlichen Aberglauben. Wenn die Leidenschaft einen Menschen überfalle, dann denke er nicht an die Strafen. Manche Mörder wollten gerade einen „Erlösungstod“. Da wirke zweifellos die Todesstrafe nicht abschreckend. In der ersten Regierungszeit Wilhelms I. (bis zu den Attentaten) sei die Todesstrafe faktisch abgeschafft gewesen. Die Morde hätten in dieser Zeit durchaus nicht zugenommen. Noch nirgends sei be⸗ obachtet worden, daß die Mörder dahin wanderten, wo die Todes⸗ strafe nicht bestehe. Die Gnadenpraxis schwäche überdies die ab⸗ schreckende Wirkung ab. Bei Affekten und politischen Vergehen sei an eine abschreckende Wirkung nicht zu denken. Er nenne nur das Wort „Märtyrer“. Der Redner erinnerte dabei an Levins. Bei politischen Delikten komme leicht die Auffassung von einer Klassen⸗ justiz zum Durchbruch. Oeffentlich werde kaum noch hingerichtet⸗ Die Gesetzgebung schäme sich, die Todesstrafe öffentlich zu voll⸗ ziehen. Eine öffentliche Hinrichtung diene nur zur Belustigung, nicht zur Abschreckung. Liepmann habe festgestellt, daß in Staaten, wo die Todesstrafe abgeschafft sei, die Morde nicht zugenommen hätten, wo sie bestehe, die Morde nicht abgenommen hätten. Endlich werde angeführt, die volkstümliche Rechtsüberzeugung fordere die Todesstrafe. Das könne für jene Zeiten zugetroffen haben, wo die Schulen noch zur Schau bei Exekutionen geführt worden seien. Heute erscheine sie roh und mit den modernen Anschauungen un⸗ vereinbar. Die Mehrheit des Volkes scheine nicht für die Todes⸗ strafe zu sein. Der Redner fragte, ob es überhaupt eine allgemeine einheitliche Rechtsüberzeugung in Deutschland gebe. Selbst Rechts⸗ lehrer sagten, daß wir heute kein einheitliches Volksempfinden hätten. Der Redner erinnerte an die Begnadigung des zum Tode verurteilten Grafen Arco und die Nichtbegnadigung des zu Zucht⸗ haus verurteilten Lindner, ferner an den Brief der Mutter Rathenaus an die Mutter des Mörders ihres Sohnes. Die sozial⸗ demokratische Partei habe immer die Abschaffung der Todesstrafe gefordert. Auch der Internationale Sozialistenkongreß in Kopen⸗ hagen habe diese Stellung eingenommen. Der Staat dürfe sich nicht drücken und etwa sagen, die Menschen seien noch nicht reif, und er müsse Erzieher sein. Tatsächlich müsse er voraussehen. Der aller⸗ wichtigste Gesichtspunkt gegen die Todesstrafe sei die Möglichkeit eines Justizirrtums und eines Justizmordes. Die Zahl der Justiz⸗ irrtümer sei durchaus nicht klein. Der Berichterstarter ging aus⸗ führlich auf den Fall des Schlächters Trautmann bei Glatz ein, der u Zuchthaus begnadigt, schließlich als unschuldig erkannt worden 8 und für 12 Jahre Zuchthaus 20 000 Mark Entschädigung er⸗ halten habe. Es fehlten leider noch moralische Sternwarten, die die Beobachtungen miteinander austauschten. Der Redner bat die Reichsregierung, die Landesregierungen zu einer Statistik der Fälle unschuldig erlittener Strafen zu veranlassen. Jin politi⸗ schen Fällen sei die Todesstrafe noch weniger zu rechtfertigen. In politisch bewegten Zeiten seien Irrtümer no weit leichter möglich. Es sei dann gesagt worden die Todes⸗ strafe sei eine Frage politischer Zweckmäßigkeit. Das sei ein furchtbarer Gesichtspunkt und ein Fehlschluß. (Abg. Dr. Kahl: Eine kriminalpolitische Zweckmäßigkeitsfrage ist gemeint!) Der Redner fragte, welche Eindrücke die Zuschauer von solchen Hinrichtungen hätten. Er erinnerte an verschiedene Dichter. So habe Goethe gesagt: „Ein Blutquell rieselt nicht allein, er läuft zum Strom und rieselt fort.“ Bei der Todesstrafe falle die Anerkennung der Kollektivschuld der Gesellschaft fort. So gegen Jugendliche mit 21 Jahren die Todesstrafe vollstreckt werden? (Abg. Dr. Kahl: Nein!) Ich freue mich über das Nein, so fährt der Redner fort, aber wie wollen Sie es durch⸗ führen? ollen Sie die Todesstrafe gegen Frauen aufheben? Ich höre hier leider kein Nein. Die Fascsgisnnh der Folter, der körperlichen Züchtigung, hat auch anfänglich Gegner gefunden. So wird einst auch gegen solchen Widerspruch die Todesstrafe fallen. Ihre Aufhebung würde uns endlich zu einer Rechtseinheit mit Oesterreich führen. Dort ist eine Wiederaufnahme der Todesstrafe nicht zu erwarten. Für die Sozialdemokraten ist dieser ö entscheidend. Soll die Kulturgemeinschaft der deutschen Stämme an unserer Aufrechterhaltung der Todes⸗ strafe scheitern? Die 6 Millionen Oesterreicher müssen sich den 60 Millionen Reichsdeutschen fügen, wird Dr. Barth sagen. Die Deutschnationalen wollen Oesterreich annektieren, die Sozialdemokraten wollen es aber zum freien Anschluß bewegen. In diesen Kulturfragen man keinen Zwang üben und keine Differenzen schaffen. Die schimpflichste Tatsache ist, wenn Söhne eines Volkes nicht dem gleichen Recht und Unrecht unterstehen. Dazu kommt noch die Frage der Rechtseinheit. Wir stehen einen Schritt vor der Aufhebung der Todesstrafe. Du sollst nicht töten, sagt der Denker, nicht bloß zum Mörder, 95 zum Henker! Wollen wir allein als Barbareninsel übrig bleiben? Der Redner appellierte an die Persönlichkeit des Vorsitzenden Dr. Kahl. Lasse er die Todesstrafe fallen, dann 8 ie in Deutschland erledigt. Jedes Jahrundert habe seine Aufgabe auf dem Gebiete der Humanität. Unser Jahrhundert müsse sie in der Abschaffung der Todesstrafe sehen. Mitberichterstatter Dr. Zapf (D. Vp.) wies darauf hin, daß Liepmann noch viel weiter gehe und die Abschaffung des Zuchthauses, der Einschließungsstrafen usw. ver⸗ lange. Aehnlich äußerten sich Kohlrausch und andere. Auch die Internationale Kriminalistenvereinigung abe sehr weitgehende