haauf der Gerichtsschreiberei
eladen. Vergleichsvorschla und Er⸗ larung des Gläubigerausschusses liegen Zimmer 40,
ur Einsicht auf. . ter Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Augsburg. [67824] Das Amtsgericht Augsburg hat im Konkurs über das ermögen der Modistin Rosa Anspacher in Göggingen, Augsburger Straße 16, die Schlußver⸗ teilung genehmigt und zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ eichnis, zur Beschlußfassung der Gläu⸗ iger über nicht verwertbare Vermögens⸗ tücke und einen etwa verbleibenden Masserest sowie zur Prüfung nachträg⸗ lich angemeldeter Forderungen Termin bestimmt auf Dienstag, den 29. No⸗ vember 1927, vormittags 9 .½ Uhr, im Sitzungssaal IV rechts — Justiz⸗ gebäude, Neubau — Erdgeschoß, Ein⸗ gang Schätzlerstraße.
Augsburg, den 3. November 1927. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
8
Augsburg. [67825] Das Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 3. Novemver 1927 das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Franz Oberhofer. Obst⸗ und Gemüsehandlung in Augsburg. Inhaber Jakob Oberhofer, nach Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schluß⸗ verteilung als beendet aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Bad Nauheim. [67826] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ nögen des Landwirts Johannes Nikolaus in Wisselsheim wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Bad Nauheim, den 27. Oktober 1927. Hessisches Amtsgericht.
Bamberg. [67827] Das Amtsgericht Bamberg hat mit Beschluß vom 4. November 1927 das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Fritz Oehrlein in Bam⸗ berg, Karolinenstraße 7, nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins als durch Schlußverteilung beendigt aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Bautzen. [68067] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma C. Alfred Schulze in Bautzen — Handlung mit technischen Bedarfsartikeln, insbesondere Oelen, Fetten und Benzin — wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Bautzen, den 7. November
1927. Amtsgericht. Bergen, Rügen. [67830] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Installateurs Gustav Viek in Putbus a. Rg wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Masse nicht vorhanden ist. Bergen a. Rg., den 1. November 1927. Das Amtsgericht.
Berlin. [67828]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Böhme, Berlin, Schillingstr. 23, ist in⸗ folge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mikte, Abt. 81, den 28. 10. 1927.
Beuthen, O. S. [67831] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Benno Weiß in Miechowitz, Hindenburgstraße 32, wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 4. August 1927 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 4. August 1927 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Beuthen, O. S., den 1. November 1927. Bielefeld. [67832] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen 1. der offenen Handelsgesell⸗ schaft Grabbe & Rolfsmeyer Herren⸗ und Knabenkleiderfabrik, Bielefeld, Dorotheenstraße 3, 2. des Kaufmanns Heinrich Grabbe in Bielefeld, Albrecht⸗ Delius⸗Weg 5, 8. des Kaufmanns Ro⸗ bert Rolfsmeyer in Bielefeld, Ritter⸗ straße 45, ist, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 3. August 1927 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch reechtskräftigen Beschluß vom 4. August 1927 bestätigt ist, aufgehoben. Bielefeld, den 2. November 1927. Das Amlsgericht. I.
[67833]
Bischofswerda, Sachsen. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Fritz Dreßler in Rammenau wird nach Abhaltang des Schlußtermins hierdurch aufge⸗ hoben. Bischofswerda, den 4. Ro⸗
vember 1927. Das Amtsgericht.
Bochum. [67835]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Händlers Dominikus Hempelmann in Bochum, Haldenstr. 42, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeich⸗ nis der bei der Verteilung zu berück⸗ sichtigenden Forderungen, zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen der Schlußtermin auf den 23. No⸗ vember 1927, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 50, bestimmt.
Bochum, den 22. Oktober 1927.
Das Amtsgericht.
Bochum.
Das Konkursversahren über das Ver⸗ mögen der Gewerkschaft Flora in Bochum⸗Weitmar wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 21. Sep⸗ tember 1927 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 24. September 1927 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Bochum, den 28. Oktober 1927
Das Amtsgericht.
Bruchsal. [67829]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schlossermeisters Julius Küstner in Ubstadt wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse nicht vor⸗ handen ist.
Bruchsal, den 4. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
Dülken. [67836]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Fander in Süchteln ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwert⸗ baren Vermögensstücke der Schluß⸗ termin auf den 23. November 1927, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Zimmer Nr. 2, bestimmt.
Dülken, den 27. Oktober 1927.
Das Amtsgericht.
Diülken. [67837]
In dem 9 aere.. über das Vermögen der Firma Gebrüder Sonne⸗ manns in Süchteln wird Termin zur Anhörung der Gläubigerversammlung über Einstellung des Konkursverfahrens wegen Mangel einer den S; des Verfahrens entsprechenden nhurs⸗ masse auf den 25. November 1927, vor⸗ mittags 11 Uhr, Zimmer 2, bestimmt. Dülken, den 29. Oktober 1927.
Das Amtsgericht. Duisburg. [67838] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ehefrau Friedrich Wilhelm Kröll, Maria geb. Gaeb, in Duisburg, Sonnenwall 17, jetzt in Köln⸗Ehren⸗ feld, Neptunstr. 27, III, wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt. Duisburg, den 4. Oktober 1927. Das Amtsgericht. Frankenberg, Sachsen, [67839] Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Fischer & Engel G. m. b. H. in Chemnitz, bisher in Düsseldorf, Ort der geywerblichen Niederlassung Frankenberg, Sa. (Ver⸗ trieb von Waren aller Arfh. ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters und zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung fn berücksichti⸗ hendeh Forderungen Schlußtermin auf en 25. November 1927, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Frankenberg be⸗ stimmt worden. — K. 16/26. Amtsgericht Frankenberg, Sa., den 28. Oktober 1927.
Frankfurt, Oder. [67840]
In dem 1“ über das Vermögen der Fa. Th. Kuschel, In⸗ haber Kaufmann Willi Mühlenbeck in Frankfurt a. O., Schmalzstraße 13, wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ zeichnis der zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen Schlußtermin auf den 23. No⸗ vember d. 8* vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Oderstraße Nr. 53/54, Vorderhaus 1 Treppe, Zimmer 10, anberaumt.
Frankfurt a. Oder, 1. November 1927.
Amtsgericht.
Gelsenkirchen. 167841] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich . wird eine Gläubigerversamm⸗ ung auf den 22. November 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 9, des unterzeichneten Gerichts einberufen. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Abberufung des bisherigen und Be⸗ stellung eines neuen Gläubigeraus⸗ schusses. 2. Beschlußfassung über weiter zu ergreifende Maßnahmen. vxö den 3. November 1927. 8 Amtsgericht. Germersheim. 67842] In dem ö über den Nachlaß des zu Germersheim verlebten Buchhalters Hermann Lichtenberger wurde durch Gerichtsbeschluß vom 3. November 1927 nach Abhaltung des Schlußtermins und stattgehabter Schlußverteilung das Konkursverfahren aufgehoben. Germersheim, den 5. November 1927. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Gifhorn. [67848 Beschluß in dem Konkursverfahren über das Vermögen des Mehl⸗ und Getreidehändlers August Frank in Gif⸗ horn, jetzt in Wittstock a. d. Dosse. Das Konkursverfahren wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht mehr vor⸗ handen ist. F.
Amtsgericht Gifhorn, 3. 11. 1927.
Gleiwitz. 3 [67844] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Lief⸗
[678341 länder in Gleiwi
Verfahrens
wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Gleiwitz, den 26 Oktober 1927. Halle, Saale. [67845] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Otto Gerlach & Co. in Halle, Beesener Straße 89, wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. Halle, den 3. November 1927. Das Amtsgericht. Abt. 7. Stamm. Hartenstein. [67846] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Händlerin Hilda Melanie S geb. Lenk, in Hartenstein wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermine vom 29 Sep⸗ tember 1927 angenommene FPogsas⸗. vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 6. Oktober 1927 bestätigt worden ist. Amtsgericht Hartenstein, 1 am 3. November 1927. Haittingen, Ruhr. [67847] Der Konkurs über den Nachlaß des Kaufmanns Gustav Stracke aus Nieder⸗ stüter wird aufgehoben, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Hattingen, den 26. Oktober 1927. Das Amtsgericht.
Jastrow. [67848] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft Fr. Frank & Söhne in Jastrow ist in⸗ folge eines von der Gemeinschuldnerin gemachten Vorschlags zu einem Zwangs⸗ vergleiche Vergleichstermin auf den 19. November 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Jastrow, Zimmer Nr. 1, anberaumt. Der Ver⸗ gleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Ge⸗ richtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Jastrow, den 2. November 1927. Preuß. Amtsgericht.
Leipzig. [67849] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen der Schuhwarenhändlerin Bertha
verw. Gabler in Leipzig⸗Connewitz,
Basedowstraße 1 a, wird nach Abhaltung
des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, Abt. II A1,
den 29. Oktober 1927.
Lennep. [67850] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Ewald Bockhacker, Getreide — Futter — Lebensmittel in Hückeswagen, und deren alleinigen In⸗ haber Ewald Bockhacker in Hückeswagen, wird Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag vom 31. 5. 1927 auf den 26. November 1927, vormittags 11 Uhr, Zimmer 10, bestimmt. Der Vergleichsvorschlag 88 auf der Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 1 Lennep, den 31. Oktober 1927 Amtsgericht. Leutkirch. [67851] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Ludwig Prestel, frh. Käserei⸗ besitzers in Leutkirch, wurde nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Den 2. November 1927. 8— W. Amtsgericht Leutkirch 8 Ludwigshafen, Rhein. 167852] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Gebrüder Jung, Automobil⸗, Motor⸗ und Fahrradhandlung mit Reparatur⸗ werkstätte in Ludwigshafen a. Rh., Mundenheimer Str. 245 und 247, wurde am 3. November 1927 als durch Schluß⸗ verteilung beendet aufgehoben. Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh.
Lünen. [67853] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft chaaf und Klingler in Lünen wird das Verfahren mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse eingestellt. Lünen, den 3. November 1927. Das Amtsgericht. München. [67855] Am 4. November 1927 wurde das unterm 20. Februar 1925 über das Vermögen des CI“ inhabers Anton Nöhmayer in München “ Konkursverfahren als durch Schlußverteilung beendet aufgehoben. Amtsgericht München, Konkursgericht.
Neustettin. [67856] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Barz in Neustettin ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen der Schlußtermin auf den 29. November 1927, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Zimmer Nr. 17, bestimmt. Neustettin, den 1. No⸗ vember 1927. Das Amtsgericht.
Rheine, Westf. [67857] In dem Konkursverfahren über das
Vermögen des Kaufmanns Feans Berg⸗
hoff⸗Ising zu Rheine wird T
Termin zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Einstellung des Verfahrens wegen Mangel einer den Kosten des entsprechenden Konkurs⸗
masse und über die endgültige Fest⸗ setzung des Honorars des Konkursver⸗ walters anberaumt auf den 24. No⸗ vember 1927 vormittags 10 Uhr, auf Zimmer Nr. 8 des Amtsgerichts Rheine, den 2. November 1927. Das Amtsgericht.
Soest. [67859]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Carl Helling in Soest wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Soest, den 31. Oktober 1927.
Das Amtsgericht.
Solingen. [67860]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Klempners Heinrich Schilling, Inhabers der Firma Norbert Brauer Nachf. in Solingen, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Solingen, den 3. November 1927.
Amtsgericht. 5.
Stolp. Pomm. [67861]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Klara Suckrow, geb. Schuth, in Stolp wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Stolp, 8. November 1927. Amksgericht.
Swinemünde. [67862] Das Konkursverfahren über den Nachlaß der verstorbenen Heteese Kreszentia Maerckel, geb. Fiederl, in Seebad Bansin wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Swinemünde, den 29. Oktober 1927. Das Amtsgericht. Dr. Bartelt. Treptow, Rega. 167863] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Konsum⸗ und Spar⸗ genossenschaft für Treptow a. d. Rega und Umgebung, e. G. m. b. H. in Trep⸗ tow a. d. Rega, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Säkrter der bei der Ver⸗ teilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen der Schlußtermin auf den 30. Nobvember 1927, vormittags 9 %½ Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst be⸗ stimmt. Die Schlußrechnung und das Schlußverzeichnis sind in der Gerichts⸗ schreiberei des Amtsgerichts nieder⸗ gelegt. Treptow, Rega, den 4. November 1927. Das Amtsgericht.
— —
Wandsbek. [67864] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Fa. Mühlenbauanstalt u. Maschinenfabrik August Habermann in Wandsbek wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wandsbek, den 4. November 1927. Das Amtsgericht. 6. Wiesloch. 1 [67865] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Zigarrenfabrikanten Josef Speckert in Rot wurde mangels Masse eingestellt. Termin zur Abnahme der vom Konkursverwalter zu legenden Schlußrechnung wurde bestimmt auf Donnerstag, den 1. Dezember 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Wiesloch, I. Stock, Zimmer 1. Wiesloch, den 2. November 1927.. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Worms. [67866] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Jakob i in Worms wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. 1 Worms, den 20. Oktober 1927. Hessisches Amtsgericht.
Amberg. [67867] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns August Purucker in Amberg wird wegen rechtskräftigen Zwangsvergleichs aufgehoben.
Amberg, den 4. November 1927. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. Bergen, Rügen. [67868]
In dem Geschärtsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Möller & Bandt, Inhaber Kaufmann Ernst Bandt in Garz a. Rg., sind für die Geschäfts⸗ aufsichtsperson Bollmann in Strallund als Vergütung 400 RM und an zu er⸗ stattenden baren Auslagen 35 NM fest⸗ gesetzt. Bergen a. Rg. den 1. November 1927. Das Amtsgericht.
—
Bochum. [67869] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Georg Levy, Bochum, Bongardstr. 5, wird, nachdem der in dem Vegleichstermine vom 12. Ok⸗ tober 1927 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 12. Ok⸗ tober 1927 bestätigt ist, hierdurch auf⸗ gehoben. Bochum, den 2. November 1927. Das Amtsgericht.
Jehannisburg, Ostpr. [67870] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Max LTeichert Nachf., Inhaber Jakubowski in Johannisburg, wird aufgehoben, da binnen eines Monats nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Vergleich zur Abwendung des Kon⸗ kurses vom 5. Juli 1927 ein Vergleich nicht abgeschlossen worden ist. Johannisburg, den 1. November 1927. Amtsgericht.
Lelpzig. eeep“ Die durch Beschluß vom 21./23 Ma 1927 über das Vermögen der offenen Handelesgesellschaft unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma Seemann & Co“ Verlagsbuchhandlung in Leipzig, Dresdner Straße 7 (persönlich haftende Gesellschafter: Verlagsbuchhändler und Schriftsteller Kar! Friedrich Pfau und Elisabeth vhl. Prau geb. v. Otto beide in Gautzsch, Oststraße 53. wohnhaft), an⸗ geordnete Geschäftsaufsicht wird infolge Antragsruücknahme durch die persönlich haftenden Gesellschafter Verlagsbuch⸗ händler und Schriftsteller Karl Friedrich Pfau und Frau Elisabeth Pfau, geb. v. Otto, wieder aufgehoben. 8
Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1 den 1. November 1927.
Leipzig. Die durch Beschluß vom 6. Augu 1927 über das Vermögen des Kaufmanns Karl Below in Leipzig, Scheffelstraße 21, all. Inhabers der im Handelsregister ein⸗ getragenen Firmen „Karl Below“, Leipzig, Gabelsbergerstraße, und Musikhaus Lipsia“, Leipzig, Reichsstraße I, ange⸗ ordnete Geschäftsaufsicht wird infolge Fristablaufs gemäß § 101 Abs. 3 Satz 2
Vergleichsordnung aufgehoben. Amtsgericht Leipzig. Abt. II A 1, den 2. November 1927.
Liegnitz. [678731] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hugo Benke in Liegnitz wud gemäß § 101 Abs. III der Vergleichsordnung aufgehoben. Amtsgericht Liegnitz, den 2. Novbr. 1927.
Coburg. [67876]
Das Amtsgericht Coburg hat auf Grund des am 27 10. 27 von dem Konditorei⸗ besitzer Willy Schulz in Coburg, In⸗ habers der Firma Theodor Geimecke Nacht, daselbst, gestellten Antrags am 4. November 1927, vormittags 11.35 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ öffnet und Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag bestimmt auf Freitag, den 2. Dezember 1927, vormittags 8 ½ Uhr, im Zimmer 16 des Amtsgerichts. Als Vertrauensperson ist der Bücher⸗ revisor Alfred Engler in Coburg bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Er⸗ mittelungen ist auf der Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 23, des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Coburg, den 4. November 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Mörs. [67877] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Friedrich Köster junr. in Rheinhausen wird heute, am 20. Ok⸗ tober 1927, vormittags 10 Uhr 40 Mi⸗ nuten, eingeleitet. 3 Mörs, den 20. Oktober 1927. Amtsgericht.
Neustadt, Haardt. 167878] Das Amtsgericht Neustadt a. Hdt. hat mit Beschluß vom 4. November 1927, vormittags 10 ¼ Uhr, über das Vermögen des Kaufmanns Nikolaus Knopp in Neu⸗ stadt a. Hdt., Alleininhaber der Firma Nikolaus Knopp, Handlung mit Eisen⸗ waren, Wertzeugen, landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen sowie Flugzeug⸗ ersatzteilen, mit dem Sitze in Neustadt a. H., das Vergleichsverfahren eröffnet. Vergleichstermin ist am Freitag, den 2. Dezember 1927, nachmittags 3 Uhr. Zur Vertrauensperson wurde der Rechts⸗ anwalt Justizrat Eduard Girisch in Neu⸗ stadt a. Hdt. bestellt. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Beilagen und das Ergebnis der etwaigen weiteren Ermittlungen ist auf der Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 7, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Neustadt a. Hdt., den 5. November 1927. Amtsgerichtsschreiberei.
Velbert, Rheinl. [67879]
Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft unter der Firma Kämper & Weidt⸗ mann, Baubeschlag⸗ und Metalwaren⸗ fabrik in Velbert (Gesellschafter: Heinri Siepmann und Frau Eugen Kottenho in Velbert) wird das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet. Gleichzeitig wird gegen die Schuldnerin ein allgemeines Veräußerungsverbot erlassen. Der Zeit⸗ punkt der Eröffnung des Verfahrens ist der 3. November 1927, 18 ½ Uhr. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag wird auf den 30. November 1927, 11 Uhr, bestimmt. Als Ver⸗ trauensperson wird der Rechtsanwalt Dr. König in Velbert bestellt.
Velbert, den 3. November 1927.
Amtsgericht.
Bassum. [67880] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Frau Ww. Iburg, Dora geb. Lehmkuhl, Schuhwarenhändlerin in Bassum, ist durch Beschluß des Amts⸗ gerichts Bassum vom 31. Oktober 1927 das Vergleichsangebot der Schuldnerin, ihre Gläubiger in Höhe von 50 % ihrer Forderungen zu befriedigen, bestätigt. Das Vergleichsverfahren ist aufgehoben. Bassum, den 2. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Solingen. [67881] Das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Händlers Franz Höffgen in Solingen, Buͤlowstraße 32, Inhaber einer Schokoladenhandlung, ist aufgehoben. Solingen, den 3. November 1927. Amtsgericht. 5.
1“ 1 8 8
[67872
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einschließlich des Portos abgegeben.
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung. Betanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung einer Anleihe der Kommunalen Landesbank in Darmstadt.
Amtliches. Deutsches Reich.
Ministerialrat Dr. Brandes in Berlin ist auf die Dauer von fünf Jahren zum beigeordneten Mitglied der Ab⸗ teilung I für Maß und Gevwicht der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt ernannt worden.
Dem Generalkonsul von Uruguay in Hamburg Jaime Herrera ist namens des Reichs das Erequatur erteilt wor
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 8§ 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RGBl. I S. 482.) Der Londoner Goldpreis beträgt für eine Unze Feingoodd 84 sh 11 ¼ d,
. für ein Gramm Feingold demnach 32,7696 pence.
Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.
Berlin, den 8. November 1927. Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation. Seckel. Gleimius. “
Genehmigungsurkunde.
Auf Grund des Paragraphen 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 67 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Kommunalen Landesbank zu Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber nebst zugehörigen E1“ bis zum Betrage von 5 000 000 RN — Fünf Millionen Reichsmark — zur Beschaffung der Mittel für kommunale Bedürfnisse erteilt.
Die Schuldverschreibungen sind mit jährlich 8 vom Hundert, fällig in halbjährigen Raten am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres, erst⸗ malig am 1. Juli 1928, zu verzinsen. Kapital und Zinsen sind bei Fälligkeit in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen, wobei für jede Reichsmark der in Reichswährung ausgedrückte Preis von 12⁄0 kg. Feingold zu entrichten ist. Dieser Preis wird errechnet nach dem am iebenten Werktag vor der Fälligkeit im Deutschen Reichsanzeiger amtlich bekanntgegebenen Londoner Goldpreis (oder, falls an diesem Tage kein amtlicher Goldpreis veröffentlicht wird, nach dem zuletzt vorher veröffentlichten Goldpreis) und dem Mittelkurs der an diesem Tage an der Berliner Börse erfolgten amtlichen Notierung für Aus⸗ zahlung London. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2800 RM und nicht weniger als 2780 NM, so ist für jede geschuldete Reichsmark 1 Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen. Die Anleihe wird vom 1. April 1928 ab durch Ankauf oder Verlosung jährlich mit 1 vom Hundert des begebenen Anleihebetrags unter Berücksichtigung de ersparten Zinsen mit gleichbleibenden Jahresleistungen getilgt. Vom 1. Januar 1933 ab hat die Bank jederzeit das Recht, die Anleihe mit vierteljährlicher Kündigung ganz oder teilweise auf den nächst⸗ folgenden Zinstermin zu kündigen, also erstmals auf den 1. Juli 1933. Die Einlösung erfolgt im Falle der Auslosung oder Kündigung zum Nennwert.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird von dem Staate nicht gewährleistet.
Darmstadt, den 21. Oktober 1927.
Hessisches Gesamtministerium. Ulrich.
Preußen.
Auf Grund der §§ 8 Ziffer 1 und 21 des Geßes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 in der Fassung des Gesetzes vom 2. Juni 1927 (RGBl. I S. 125) verbiete ich hiermit die Zeitschrift des Nationalverbandes deutscher Offiziere „Deutsche DTreue“ auf die Dauer von 3 Monaten.
Berlin, den 8. November 1927. Der Polizeipräsident. Zörgiebel.
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags begann gestern unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) die Einzel⸗ beratung des Entwurfs eines Besoldungsgesetzes. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der Vorsitzende einen Brief des Generals a. D. von Haack, des langjährigen Vertreters des Wehrministeriums, zur Kenntnis, in dem dieser dem Ausschuß seine Abschiedsgrüße übermittelt. Der Vorsitzende erhielt die Er⸗ laubnis, dem General a. D. von Haack namens des Ausschusses für seine sachliche Mitarbeit zu danken. — Zu dem grundlegenden §1 beantragte und begründete Abg. Schuldt⸗Steglitz (Dem.) einen Antrag, statt des Wohnungszuschusses neben dem Grund⸗ gehalt einen „Ortszuschlag“ zu gewähren. Berichterstatter Abg. Steinkopf (Soz.) empfahl, dem Nachrichtenbürs des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, vorläufig diese Frage, ob Wohnungsgeldzuschuß, ob Ortszuschlag, bis nach Beendigung der ersten Lesung offen zu lassen und sie dann im Zusammen⸗ hang mit der Besoldungsordnung zu lösen. Als Abgeordneter empfinde er es als Mangel, daß der Begriff des „Dienst⸗ einkommens“ verschwunden sei. Statt des Wohnungsgeld⸗ zuschusses empfehle auch seine Partei den Ortszuschlag zu setzen. Die übrigen Zuschläge seien beim § 14 zu besprechen. Redner legte einen Antrag vor, der statt des Grundgehalts das Dienst⸗ einkommen und statt des Wohnungszuschusses den Ortszuschlag setzt. Ministerialdirektor Dr. Lothholz wandte sich gegen diese Anträge. Das „Diensteinkommen“ sei ein Begriff, der sich bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Zivilprozeßordnung und in Gesetzen des Beamtenrechts finde und in jedem Falle abweichender Auslegung unterliege. Dazu wolle man nun noch eine Aus⸗ legung hinzufügen. Dadurch entstehe keine Klärung, sondern eine Verwirrung des Rechtszustandes, während den Beamten dadurch keine Vorteile erwüchsen. Der Wohnungszuschuß wolle den Beamten einen Zuschlag zur Miete gewähren. Der Ortszuschlag solle die Teuerungsverhältnisse im lokal ab⸗ gegrenzten Gebiete berücksichtigen; diese seien, wenn über⸗ haupt, so doch schwer feststellbar. Von 1870 bis 1920 habe nur das System des Wohnungsgeldzuschusses gegolten. In den Inflationsjahren 1920 bis 1923 sei das System des Orts⸗ zuschlages gewährt worden. Gerade aber die Beamten selber und der Reichstag hätten die Nichtdurchführbarkeit dieses Systems es Ortszuschlages erkannt; und deshalb sei man seinerzeit zum Wohnungsgeldzuschuß zurückgekehrt. Im übrigen wäre die Folge der Annahme des Ortszuschlagssystems die Notwendigkeit neuer statistischer Erhebungen, die Zeit und Geld beanspruchten und eine häufige Revision nötig machten. Abg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinigg.) sprach gleichfalls für den Ortszuschlag. Beim § 9 werde er einen entsprechenden Antrag seiner Partei begründen. Abg. Torgler (Komm.) erklärte grundsätzlich für seine Partei, daß alle Anträge, die sie stellen würde, stets nur für die unteren Beamtengruppen bis Gruppe IVa gelten würden. Seine Freunde lehnten das Ortszuschlagsystem ab; sie wünschten ein Einheitsgehalt für das ganze Deutsche Reich, unter Einbau des Wohnungsgeldzuschusses und der Kinderzulagen, das für rein ländliche Gebiete eine Minderung um 10 vH erfahre. Für die Wehrmachtsangehörigen müsse dasselbe Recht wie für Fanmnit g. Beamte gelten. Abg. Morath (D. Vp.) bat, die Entscheidung dieser Frage des Wohnungsgeldzuschusses auf den späteren Paragraphen, der davon spreche, zurückzustellen. Abg. Steinkopf (Soz.) bemerkte, es sei vielleicht doch richtig, jetzt gleich den Begriff „Ortszuschlag“ festzulegen, wenn man auch den Inhalt dieses Begriffes erst später ansfülle. Nach kurzer weiterer Aussprvache wurde unter Ablehnung aller Anträge der § 1 in der Fassung der Regierungsvorlage genehmigt. — Es folgte der Abschnitt „Grundgehalt“. Beim § 2 entspann sich eine längere Aussprache über die Stellung, die die Soldaten der Wehrmacht in diesem Besoldungsgesetz erhalten sollen. Abg. Roßmann (Soz.) erklärte für seine Partei, daß sie mit der Sonderregelung der Besoldungsordnung für die Soldaten der Reichswehr an sich einverstanden sei, sie dürften aber nicht schlechter gestellt werden. Eine Sonderstellung der Wehr⸗ macht, eine Bevorzugung dürfe nicht eintreten. Zu prüfen sei, ob für den Reichswasserschutz eine besondere Vorlage wirklich nötig sei. Abg. Torgler (Komm.) beantragte entsprechend seinem früheren Antrage auch hier, für die Wehrmacht keine Sonderstellung zu schaffen, ebenso sei es nicht richtig, für die 800 Mann Reichswasserschutz eine besondere Stellung zu schaffen. Ministerialdirektor Lothholz stellie fest, daß für die Behandlung des Reichswasserschutzes nicht politische oder beamtenrechtliche Gründe maßgebend gewesen seien, sondern rein technische Gründe.
Die Herren des Wasserschutzes seien zum Teil nur kurze Zeit i
derselben Gruppe. Er empfehle deshalb, diese rein technische Frage bei der Besoldungsordnung C zu besprechen. § 2 wurde unter Ablehnung aller Anträge genehmigt. § 3 setzt die Auf⸗ stiegsstufe der Grundgehälter fest. Die Regierungsvorlage schläg
zwei Jahre vor. Abg. Torgler (Komm.) schlug einjährige Stufen vor, damit die Beamten in jungen Jahren in den Genuß des Endgehalts kämen. Ministerialdirektor Dr. Lothholz bat, es bei der Regierungsvorlage zu lassen. Der Antrag Torgler wirke sich in einer Weise finanziell aus, daß seine Folgen die Grenze überschreiten, die finanziell tragbar sei. Nach Schätzung ergäbe die Berücksichtigung dieses Antrages ehr⸗ ausgaben allein für das Reich von rund 200 Millionen Reichsmark. Abg. Morath (D. Vp.) bemerkte, die Beamtenorganisationen hätten ein zweijähriges Aufsteigen gefordert. Abg. Lucke
(Wirtschaftl. Vgg.) beantragte, § 3, Absatz 4 wie folgt zu fassen
„Die Beamten des Büros des Reichspräsidenten, des eichslags und der Reichskanzlei werden in die Dienstaltersstufen nach dem Ermessen des Reichspräsidenten, des Präsidenten des Reichstags oder des Reichskanzlers eingewiesen. Dementsprechend sollten im
§ 34 die Folgerungen gezogen werden. Die Beamten im Reichstag kämen häufig erst im späten Alter in planmäßige Stellen.“ Ministerialdirektor Dr. Lothholz erklärte der Antrag Lucke wolle die Beamten des Reichstags in diesen Absatz 4 einbeziehen. Für die Beamten des Büros des Reichspräsidenten und der Reichs⸗ kanzlei handle es sich um geltendes Recht. Die Verhältnisse im Büro des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers seien nicht so stabil wie bei den anderen Beamten. Sie könnten nicht dami
rechnen, wie andere Beamten auf lange Sicht in ihren Stellungen zu bleiben, weil für ihre Berufung wie für ihr Ausscheiden politische Gesichtspunkte entscheidend seien. Demgegenüber Htten die Beamten im Reichstag durchaus stabile und normale Verhält⸗ nisse. Diese lägen nicht anders wie bei den anderen Beamten. Prestige dürfe keine Rolle hier sondern nur sachliche Gründe. Gegenüber der Frage der Anrechnung außerhalb des Beamtenverhältnisses zurückgelegter Dienstzeit für die Beamten des Reichstags verweise er auf den hier maßgebenden § 6. In der Reichskanzlei und im Büro des Reichspräsidenten handele es üch um politische Beamte. Beide höchsten Stellen im Staate müßten eine gewisse Freiheit in der Gewinnung ihrer Mitarbeiter haben und diese werde erleichtert durch die Freiheit in der Einweisung. Abg. Dr. von Guérard (Sentr.) beantragte folgende Fassung des Absatz 4: „Die Beamten des Büros des Reichspräsidenten und der Reichskanzlei werden bei ihrer Uebernahme in den Dienst in die Dienstaltersstufen nach dem billigen Ermessen des Reichs⸗ präsidenten oder des Reichskanzlers eingewiesen.“ Abg. Clara Bohm⸗Schuch (Soz.) unterstützte den Antrag Lucke. Nach kurzer weiterer Aussprache wurde der Antrag Dr. von Guörard und unter Ablehnung der anderen Anträge der § 3 genehmigt. § 4 handelt von dem Rechtsanspuch der planmäßigen Beamten auf die Dienst⸗ alterszulagen und das Ruhen und dem Verlust dieses Anspruches. Abg. Schuldt⸗Steglitz (Dem.) beantragte, die Bestimmung zu streichen: „Führt ein strafgerichtliches Verfahren zur Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens und wird binnen dreier Monate nach Abschluß des ftrafgerichtlichen Verfahrens ein förm⸗ liches Dienststrafverfahren eingeleitet, so ruht der Anspruch auch während der Zwischenzeit.“ Abg. Torgler (Komm.) beantragte, Streichung des zweiten Satzes des § 4, wonach der Anspruch ruhen soll, solange ein Pienee. oder Hauptverfahren oder eine Voruntersuchung schwebe. eheimrat Sölch wies u. a. darauf hin, daß unter Umständen bei Annahme der Anträge ein Beamter in der Zeit, wo ein Verfahren gegen ihn schwebe, auf⸗ rücken müise da er wohlerworbenes Recht auf die höhere Ge⸗ haltsstufe habe und nachher vielleicht im Dien tstrafverfahren be⸗ straft werde, ohne daß ihm die höhere Geha bastufe wieder ab⸗ erkannt werden könne. Er bitte um Ablehnung der Anträge. Die Anträge wurden abgelehnt und der § 4 genehmigt. — Es folgte § 5. Zunächst wurde Absatz 1 besprochen. Jerichterstatter Abg. Stein⸗ kopf (Soz.) erläuterte den Inhalt des § 5. Als Abgeordneter fügte er hinzu, daß er die preußische Fassung für besser halte. Man könne vielleicht, ohne materielle Aenderungen, beide Vorlagen ein⸗ ander nähern. Die Stellung zum Reichswasserschutz behalte seine Partei sich noch vor. Redner stellte entsprechende Anträge. Ministerialdirektor Dr. Lothholz meinte, wenn der Vorredner keine Aenderung des materiellen Rechts wünsche, so scheine seine Absicht darauf hinzugehen, die Vorlage des Reiches an die preußische Vorlage anzupassen. Demgegenüber weise er darauf hin, daß der Wortlaut der Vorlage dem bestehenden Reichsrecht entspreche und ein Grund zur anderen Formulierung nicht bestehe. Den Antrag, betr. den Reichswasserschutz, bitte er abschließend bei der zweiten zu entscheiden. Zur Wahrung der Kontinuität der Reichsgesetzgebung bitte er, den Antrag abzulehnen. In der Abstimmung wurden die Anträge Steinkopf (Soz.) und Torgler (Komm.), die den Beginn des Besoldungsdienstalters anders regeln wollen, abgelehnt und der Absatz 1 unverändert an⸗ genommen. — Es folgte der Absatz 2, dessen Zurückstellung zum § 15 beantragt wurde. Abg. Schuldt (Dem.) beantragte für die diätarische Dienstzeit 5 Jahre, bei Versorgungsanwärtern 4 Jahre, bei den vor dem 1. April angestellten weiblichen Beamten der deutschen Reichspost 8 Jahre, wie es der Deutsche Beamtenbund vorgeschlagen hat. Ueber diesen Antrag wurde zunächst eine Aus⸗ sprache eröffnet. Berichterstatter Abg. Steinkopf (So) forderte in seiner Erläuterung möglichste Einschränkung der Kopf⸗ zahl der Diätare. Eine dauernde Schädigung der Diätare trete trotz der Ansicht der Begründung bei längerer Diätariatszeit ein. Abg. Morath (D. Vp.) de ete die Frage, ob die ganze Be⸗ timmung zu entbehren sei, wenn man einen entsprechenden Satz im § 15 aufnehme. Er bitte, den Regierungsentwurf unverändert
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