Trierer Walzwer Aktiengesellschaft, Trier
Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung am Mittwoch, den 30. November 1927, nachmittags 14 Uhr, in Trier in den Geschäfteräumen der Gesellschaft, Güterstraße 72/74. Tagesordnung: 8 1. Vorlage des Rechnungsabschlusses und der Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 1926/27.
„Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung des Rechnungsabschlusses. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Satzungsänderung: § 15.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat.
6. Verschiedenes.
Aktionäre welche an der Generalver⸗ sammlung teilzunehmen beabsichtigen, wollen ihre Aktien spätestens 5 Tage vor der Generalversammlung hinterlegen
in Trier bei der Kasse der Gesellschaft
oder
bei der Deutschen Bank, Filiale Trier, in Dortmund bei der Kasse des Eisen⸗
& Stahlwerk Hoesch, A.⸗G., in Köln bei dem Bankhaus J. H. Stein, Laurenzplatz 3, oder bei dem Bankhaus Delbrück von der Heydt & Co., Am Römerturm 7.
Hierdurch wird die gesetzliche Ermächti⸗ gung zur Hinterlegung bei einem Notar nicht berührt.
Die Hinterlegung von Reichsbankdepot⸗
scheinen gibt wegen der veränderten Ver⸗
wahrungsbedingungen der Reichsbank zur Stimmrechtausübung kein Recht mehr.
Trier, den 8. November 1927. Der Vorstand.
[51748]
Dritte (letzte) Aufforderung zum Umtausch der Aktien der Dux⸗ Automobil⸗Werke Aktiengesellschaft
in Leipzig⸗Wahren in Aktien der „Prestowerke“ Aktien⸗ gesellschaft in Chemnitz.
Durch Fusionsvertrag vom 22. April 1927 ist das Vermögen der Dux⸗Auto⸗ mobil⸗Werke Aktiengesellschaft in Leipzig⸗ Wahren als Ganzes ohne Liquidatton im
Wege der Fusion auf die „Prestowerke“ Aktiengesellschaft in Chemnitz übergegangen. Der den Fusionsvertrag genehmigende Beschluß der Dux⸗Automobil⸗Werke vom 30. April 1927 ist ins Handelsregister eingetragen.
Nach den Bestimmungen des Fusions⸗ vertrags ist für je 15 Aktien der Dux⸗ Automobil⸗Werke à RM 20 zuzüglich Dwidendenscheinen 1926/27 je eine Aktie der „Prestowerke“ Aktiengesellschaft im Nennwert von 100 RM zuzüglich Divi⸗ dendenscheinen 1926/27 folgende zu ge⸗ währen. Erreicht der Aktienbesitz eines Aktionärs der Dux⸗Automobil⸗Werke nicht die Zahl von 15 Aktien, so werden dessen Aktien für kraftlos erklärt. Dasselbe gilt hinsichtlich des Spitzenbetrags, soweit der Aktienbesitz durch 300 nicht teilbar ist.
Die Prestowerke“ haben die Aktien, die sie an Stelle der Gesamtheit der für kraftlos erklärten Aktien der Dux⸗Auto⸗ mobil⸗Werke ausgeben, für Rechnung der Beteiligten zum Börfenpreis zu verkaufen.
Der Erlös ist den vorherigen Inhabern der für kraftlos erklärten Aktien nach den Bestimmungen des § 306 Handelsgesetz⸗ buchs anteilig auszuzahlen.
Wir fordern hiermit die Aktionäre der Dux⸗Automobil⸗Werke Afktiengesellschaft auf, ihre Aktien mit Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen in der Zeit vom
5. September bis 15. Dezember 1927 mit einem doppelt ausgefertigten Anmelde⸗ schein bei einer der nachverzeichneten Stellen, nämlich:
Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt,
Leipzig,
Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt,
Abteilung Dresden, Dresden⸗A.,
Alkgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt,
Filiale Chemnitz, Chemnitz, Poststr. 15, einzureichen, bei denen auch Anmeldescheine erhältlich sind.
Ueber die zum Umteausch eingereichten Aktien wird auf dem Anmeldeschein Quittung erteilt, gegen deren Rückgabe nach drei Monaten von der Stelle, die die Quittung erteilt hat, die Prestoaktien bezogen werden können.
Der Umtausch der Aktien erfolgt durch die oben angegebenen Einreichungsstellen provisionsfrei wenn die Einreichung und Abholung der Aktien am Schalter bewirkt wird. Andernfalls werden die üblichen Provisionen berechnet.
Nicht rechtzeitig zum Umtausch ein⸗ gereichte Aktien der Dux⸗Automobil⸗Werke oder Spitzenbeträge, die durch 300 nicht teilbar sind, werden nach Ablauf der oben⸗ genannten Anmeldefrist für kraftlos erklärt und in der oben angekündigten Weise durch Verkauf eines entsprechenden Be⸗ trages Prestoaktien und Verteilung des Erlöses an die früheren Inhaber der Dux⸗ aktien befriedigt, dafern sie sich nicht bei Einreichung der Aktien mit einer ander⸗ weitigen freihändigen Verwertung ihrer 1 ausdrücklich einverstanden erklärt haben.
Die Börsenumsatzsteuer trägt die Ge⸗ sellschaft.
Sie nimmt selbst die Verstempelung vor. Sind die Einreicher Banken, so ist anzugeben, ob es sich um Besitz von Bank⸗ kunden (in⸗ oder ausländische) oder von Privatkunden (in⸗ oder ausländische) handelt.
Chemnitz, den 8. September 1927.
„Prestowerke. Aktiengesellschaft.
Oswald Seyfert.
[65199] 8 Westbeulsche Bauunion A.⸗G., Köln. Betanntmachung Gemäß § 17 der zweiten Durchfüh⸗ rungeverordnung zur Goldbilanzenverord⸗ nung fordern wir hiermit die Inhaber unserer Anteilscheine auf, diese in Aktien umtauschen zu lassen, und zwar werden für je zwei Anteilscheine über nom. RM 10 eine Aktie über nom. RM 20 umgetauscht. Der Umtausch hat bis spätestens 15. April 1928 bei der Gesellschaftskasse in Köln, Rothgerberbach 19 b, zu erfolgen. Anteil⸗ scheine, die nicht bis zum 15. April 1928. zum Umtausch eingereicht sind, werden gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt.
Köln, den 10. November 1927. Westdeutsche Bauunion A.⸗G. Der Vorstand.
[67908].
W. Jacobsen Aktiengesellschaft, Riel. Vermögen. Bilanz per 31. Juli 1927. Verbindlichkeiten. 4 200 000 8
420 000—
[67097] - Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt⸗ machung in Nr 100 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigeis vom 30. April 1925 fordern wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft soweit sie ihre Aktien zur Umstellung noch nicht ein⸗ gereicht haben, zum zweiten Male auf, diese Aktien bis zum 10. Februar 1928 bei uns einzureichen.
Die auf tausend Papiermark lautenden Stamm⸗ und Vorzugsaktien werden auf zwanzig Reichsmark ungestellt und abge⸗ stempelt.
Nach Ablauf des 10. Februar 1928 werden die nicht eingereichten Aktien
gemäß §§ 290, 219 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. 8 Berlin, den 10. November 1927.
Württembergia A. G.
ℳ . 3 178 215—
Arktienkapital... 60 892 [50
Rücklagen.... 3717 522 Hypotheken . 131 438,— 412 280 Zugang. 225 519,— J520 502 95 Schulden.. Nicht erhobene Dividende.
280 000—- 8 11 2 788 47186 Borteng 1823. 48 381,79 40 020,62
7 85 099 5
Grundstücke und Gebäude Abschreibungten... 356 957
1 462 284 1 376
““
Inventar 320 000,—
Abschreibung. 40 000,— Warenbestände .. Außenstände ..
eag;⸗ b) Gewi Kassenbestand )) Gewinn
1926/27 937,97
6 681 55583
.200 917,35
6 681 555183 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1926/27. Einnahmen.
4ℳ ₰ ℳ 9oh 1 410 218 Bruttogewinn 2 054 151,[67 342 12294
Ausgaben.
Handlungsunkosten... Steuern und öffentliche Lasten. Abschreibungen:
a) auf Gebäude . 60 892,50
b) auf Inventar. 40 000,—
Reingeivwzimn
100 892 50 200 917 35
2 054 151 67 54 151 67
Kiel, im Oktober 1927. W. Jacobsen Aktiengesellschaft, Kiel.
Der Vorstand.
Die durch die Generalversammlung für das Geschäftsjahr 1926/27 festgesetzte Dividende von 5 % = ℳ 10,— pro Aktie à ℳ 200,— und ℳ 20,— pro Aktie à ℳ 400,— gelangt an den Kassen der Commerz⸗ und Privatbank A.⸗G. in Kiel, Hamburg und Berlin sowie bei dem Bankhaus James Schwersenz & Petzal in Berlin gegen Ein⸗ lieferung des Dividendenscheines 1926/27 zur Auszahlung.
[68544]
Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken.
Prospekt der
1. Leipziger Hypothekenbank in Leipzig
wegen a) Goldmark 5 000 000,— (1 Goldmark = ⁄½ % ꝙKg Feingold) 8 %higer Goldpfandbriefe Emission V Nr. 2001 — 5000 = 3000 Stück zu je GM 100,— = GM 300 000,— Nr. 2001 — 5000 = 3000 Stück zu je GMN 500,— = GM 1 500 000,— Nr. 1801 — 5000 = 3200 Stück zu je GM 1000,— = GM 3 200 000,— ) Goldmark 5 000 000,— (1 Goldmark =— ½ %% kg Feingold) 8 %higer Goldpfandbriefe Emission XI. Nr. 0001 — 1500 = 1500 Stück zu je GMN 100,— = GM 150 000,— Nr. 0001 — 2250 2250 Stück zu je GMN 500,— = GM 1 125 000,— Nr. 0001 — 2500 = 2500 Stück zu je GM 1000,— = GM 2 500 000,— Nr. 0001 — 0500 500 Stück zu je GM 2000,— GM 1 000 000,— Nr. 0001 — 0045 = 45 Stück zu je GM 5000,— = GM 225 000,—
2. Mecklenburgischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in Schwerin i. M.
wegen Goldmark 5 000 000,— (1 Goldmark = ½ %%% kg Feiugold) S %iger Goldpfandbriefe Emission VIII Lit. N Nr. 0001 — 2500 = 2500 Stück zu je GxM 100,— = GM 250 000,— Lit. O Nr. 0001 — 1500 = 1500 Stück zu je GMN 500,— = GM 750 000,— Lit. P Nr. 0001 — 2500 = 2500 Stück zu je GM 1000,— = GM 2 500 000,— Lit. Q Nr. 0001 — 0750 = 750 Stück zu je GM 2000,— = GM 1 500 000,—
3. Schlesischen Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank in Breslau wegen a) Goldmark 5000 000,— (1 Goldmark = ½ % kg Feingold) 8 %iger Goldpfandbriefe Emission XII Nr. 0001 — 2000 = 2000 Stück zu je GM 100,— = GM 200 000,— Nr. 0001 — 1600 = 1600 Stück zu je GN 500,— = GM 800 000,— Nr. 0001 — 2000 = 2000 Stück zu je GM 1000,— = GM 2 000 000,— .Q Nr. 0001 — 0500 = 500 Stück zu je GM 2000,— = GM 1 000 000,— .S Nr. 0001 — 0200 = 200 Stück zu je GM 5000,— = GM 1 000 000,— b) Goldmark 3 000 000,— (1 Goldmark = ½ %% kg Feingold) 8 %iger Goldschuldverschreibungen (Kommunalobligationen) Emission XIII 8 Lit. A Nr. 0001 — 1000 = 1000 Stück zu je GMN 100,— = GM 100 000,— Lit. C Nr. 0001 — 1000 = 1000 Stück zu je GMN 500,— = GM 500 000,— Lit. F Nr. 0001 — 1100 = 1100 Stück zu je GM 1000,— = GM 1 100 000,— Lit. G Nr. 0001 — 0400 = 400 Stück zu je GM 2000,— = GM 800 000,— Lit. J Nr. 0001 — 0100 = 100 Stück zu je GM 5000,— = GM 500 000,—
Von den obengenannten Banken sind als Aktiengesellschaften mit staat⸗ licher Genehmigung die Leipziger Hypothekenbank vom 30. Dezember 1863 mit dem Sitz in Mecklenburgische Hypotheken⸗ und Wechselbank vom 14. August 1871 mit dem Sitz in Schwerin i. M., Schlesische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank vom 13. März 1872 mit dem Sitz in Breslau errichtet worden. .
Die Banken betreiben unter staatlicher Aufsicht die durch das Reichs⸗ hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 gestatteten Geschäfte, nachdem die Mecklen⸗ burgische Hypotheken⸗ und Wechselbank, die ursprünglich das Bank⸗ und Hypo⸗ thekengeschäft pflegte, im Jahre 1921 die Bankabteilung an die Mecklenburgische Depositen⸗ und Wechselbank üvbertragen hatte. Sie sind miteinander sowie mit der Meiningen, Frankfurter Pfandbrief⸗Bank Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M., Norddentschen Grund⸗Credit⸗Bank in Weimar, Preußischen Boden⸗Credit⸗Actien⸗ Bank in Berlin und der Westdeutschen Bodenkreditanstalt in Köln a. Rh. durch Interessengemeinschaftsverträge bis vorläufig zum 1. Januar 1968 zur Ge⸗ meinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken verbunden. Die Interessen⸗ gemeinschaft bezweckt die Vereinfachung des Betriebs und der Organisation zur
Ersparung von Arbeitskräften und Ausgaben, ferner die gegenseitige Förderung
bei Geschäftsabschlüssen sowie die Verwendung der vorhandenen Mittel und Organisationen zu gemeinsamem Zwecke. Die Rechtsverhältnisse der von den einzelnen Banken der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken aus⸗ gegebenen Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen werden durch die Verträge nicht berührt. 8 .
Die den Banken bei ihrer Gründung erteilten Privilegien zur Ausgabe
IAII IEI!!
Deutschen Hypothekenbank in
von Schuldverschreibungen auf den Inhaber sind durch Erlasse vom 30. Ok⸗
* 8.
tober 1923 Eeipziger Hypothekenbank), 9. Hypotheken⸗ und Wechselbank) und 31. Oktober 1923 (Schlesische Boden⸗Credit⸗ Actien⸗Bank) auf das Recht zur Ausgabe wertbeständiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber gemäß Reichs eesetz vom 23. Juni 1923 erweitert worden.
Auf Grund dieser Ermächtigungen geben die Banken weitere 8 Pige auf den Inhaber lautende Goldpfandbriefe und Goldschuldverschreibungen (Kom⸗ “ in dem aus dem Kopf dieses Prospekts ersichtlichen Um⸗ ange aus.
Die Goldpfandbriefe werden auf Grund von Goldmarkhypotheken, die nur auf inländische Grundstücke und der Regel nach nur zur ersten Stelle gegeben werden, die Goldschuldverschreibungen (Kommunalobligationen) auf Grund von Goldmarkdarlehen, die an inländische Körperschaften des 11— Rechts oder gegen Uebernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, begeben.
Die Wertpapiere tragen die faksimilierten Namensunterschriften des Vor⸗ itzenden des Aufsichtsrats und zweier Vorstandsmitglieder sowie die Bescheinigung des Staatskommissars als Treuhänder (Leipziger Hypothekenbank, Mecklen⸗ burgische Hypotheken⸗ und Wechselbank) bzw. des Treuhänders (Schlesische Boden⸗ Credit⸗Actien⸗Bank) über das Vorhandensein der vorschiftsmäßigen Deckung und über deren Eintragung in die entsprechenden Register. Die unter 1 a, 2, 3a und 3b verzeichneten Wertpapiere sind außerdem noch mit der Eintragungs⸗ bescheinigung eines Kontrollbeamten versehen.
Die obigen Goldpfandbriefe und Z sind sämtlich mit halbjährlichen, am 2. Januar und 1. Juli fälligen Sen ceinen, deren erster — mit Ausnahme der Goldpfandbriefe der Leipziger Hypothekenbank Emission V (1 a), deren erster Zinsschein auf den 2. Januar 1928 lautet — am 1. Juli 1928 fällig ist, und mit Erneuerungsschein versehen. Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt zu dem jeweilig für den vorhergehenden 1. Dezember und 1. Juni amtlich festgestellten Feingoldpreise. Zur Ausgabe neuer Zins ceeig⸗ bogen und im Falle einer Konvertierung wird in Berlin eine Stelle zur kosten⸗ freien Erledigung eingerichtet und bekanntgegeben.
Der Inhaber kann diese Wertpapiere nicht kündigen. Die Banken zahlen die unter 1 b, 2, 3a und 3 b 1 en Goldpfandbriefe bzw. Goldschuld⸗ verschreibungen nach vorheriger Kündigung, die nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Schluß eines Kalender⸗ monats zulässig ist, zurück; eine Rückzahlung ist vor dem 1. Januar 1933 aus⸗ geschlossen. Die Kündigung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung.
Die unter 1a aufgeführten Goldpfandbriefe der Leipziger Hypotheken⸗ bank Emission V werden nach vorheriger Auslosung zum Schluß eines Kalender⸗ monats zurückgezahlt. Die erste Auslosung erfolgt im Jahre 1928. Bei den Auslosungen wird eine dreistellige Endziffer gezogen. Zu dieser Epde fser treten mindestens neun weiter hierauf folgende noch nicht verloste dreistellige Endziffern. Pfandbriefe, deren Nummer mit einer dieser Endziffern s kießt⸗ gelten durch alle Literas dieser Emission als gelost. Die Verzinsung der verlosten Stücke endet mit dem Fälligkeitstag, der mit einem Monatsschluß zusammen⸗ fallen muß. Alljährlich wird mindestens 1 % des vollen Betrags der gesamten ursprünglichen Emission ausgelost; verstärkte Auslosung bis zum Gesamtbetrag der Emfsfion ist zulässig. Die Tilgung muß bis zum 31. Dezember 1955 beendet sein. Das Ergebnis der 1“ wird öffentlich bekanntgemacht; zwischen dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung und dem Rückzahlungstag muß eine Frist von wenigstens einem Monat liegen.
Die Rückzahlung der Wertpapiere erfolgt in deutscher Währung zu dem Wert, der dem für den 15. des Fälligkeitsmonats festgestellten Feingoldpreis entspricht. Die Zinsscheine, die gekündigten und ausgelosten Stücke werden, außer an den Kassen der Gesellschaften, in Berlin an der Kasse der Preußischen Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank kostenfrei eingelöst; vor der Einlösung sind die ge⸗ kündigten und ausgelosten Stücke mit den nicht fälligen Zinsscheinen zur Prüfung einzureichen. Zahlung erfolgt binnen längstens einer Woche nach der Ein⸗ reichung zur Prüfung, jedoch nicht vor dem Fälligkeitstag.
Mindstens einmal jährlich findet eine Veröffentlichung der “ statt.
Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im Deutschen Reichs⸗ anzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechnung in deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung London auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage, der 89 die Berechnung des Kapital⸗ und Zinsbetrags maßgebend ist. Ergibt sich bei den Wertpapieren zu 1 b, 2, 3a und 3 b aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2820,— und nicht weniger als RM 2760,—, so ist jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetz⸗ lichen Zahlungsmitteln zu zahlen. . —
Die Bekanntmachungen der Gesellschaften erfolgen im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und, soweit sie die den Gegenstand dieses P. cen bildenden Wert⸗ papiere betreffen, auch in einer Berliner Börsenzeitung, sowie für die Leipziger Hypothekenbank auch in der Staatszeitung, für die Mecklenburgische Hypotheken⸗ und Wechselbank auch in den Amtlichen Mecklenburgischen An⸗ zeigen, ferner für die Schlesische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank auch in einer in Breslau erscheinenden Tageszeitung. Die Banken reichen dem Börsenvorstand vierteljährliche Aufstellungen über den Umlauf ihrer Goldpfandbriefe und Gold⸗ schuldverschreibungen (Kommunalobligationen) ein zwecks Veröffentlichung im amtlichen Kursblatt der Börse zu Berlin.
Wegen des Grundkapitals, des Geschäftsjahrs, der Generalversamm⸗ lung, der Verteilung des Reingewinns, der ausgeschütteten Dividende, der Personalien des Vorstands, des Aufsichtsrats, der Staatskommissare und der Treuhänder sowie der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1926 und der Verteilung des Ueberschusses aus 1926 wird auf den in Nr. 109 des Deutschen Reichsanzeigers und Nr. 218 des Berliner Börsen⸗ Couriers vom 11. Mai 1927 veröffentlichten Prospekt wegen 4 ½ Piger Liqui⸗ dationsgoldpfandbriefe der drei Banken Bezug genommen. b Am 30. September 1927 betrug der Bestand:
Schlesische
1S5: Mecklenburgische 2 9 2. 4 Leipziger Hypotheken⸗ und]/ Boden⸗Credit⸗
Hypothekenbank
GM
an zur Deckung der Goldpfand⸗ briefe bestimmten Gold⸗ hypotheken. an zur Deckung der Gold⸗ schuldverschreibungen (Kom⸗ munalobligationen) be⸗ stimmten Goldkommunal variehen
Dagegen waren im Umlauf:
an Goldpfandbriefen.. an Goldschuldverschrei⸗ bungen (Kommunalobli⸗
gationen) . 4 803 000,— 5 002 000,— Leipzig, Schwerin i. M., Breslau, im Oktober 1927. Leivziger Hypothekenbank. G Mecklenburgische Hypotheken⸗ und Wechselbauk.
Schlesische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank. Hartmann. Klamroth.
Auf Grund vorstehenden Prospekts sind 8 1. je Goldmark 5 000 000,— (1 Goldmark = 1½⁄οο kg Feingold) 8 %oöüige Goldpfandbriefe Emission V und 8 ‧%ige Goldpfand⸗ 8 briefe Emission XI der Leipziger Hypothekenbank in Leipzig, Goldmark 5 000 000,— (1 Goldmark = ½ %%° kg Feingold) 8 %hoige Goldpfandbriefe Emission VIII der Mecklenburgischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in Schwerin i. M. zum Handel und zur Notierung an der Berliner Börse, sowie b 3. Goldmark 5000 000,— (1 Goldmark = ⁄½ % %% kg Feingold) ige Goldpfandbriefe Emission XII und Goldmark 3 000 000,— (1 Goldmark = ½ % kg Feingold) S ige Gold⸗ schuldverschreibungen (Kommunalobligationen) Emission XIII der Schlesischen Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank in Breslau zum Handel und zur Notierung an der Berliner und Breslauer Börse zugelassen. Berlin, im Oktober 1927. 8 Breslau, im November 1927. Deutsche Hypothekenbauk (Meiningen). Hartmann. Paulsen. Preußische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank . Klamroth. Paulsen. Schlesische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank G Noack. Dr. Milch
48 934 895,16
5 145 150,— 5 002 000,— 7 769 318,69
64 869 890,— 42 151 030,— 92 428 160,—
7101 080,—
November 1923 (Mecklenburgische
Streitvertreter: der
uüunbekannten
Wechselbank Actien⸗Bank 6 vertreten durch die
(iviljustizgebäude,
168349]
heimer Str. 25,
bevollmächtigter: Rechtsanwalt Bungart in Bonn, klagt gegen den Franz Warden, letzter Wohnsitz in Godes⸗ berg bei Bonn, jetzt unbekannten Auf⸗ enthaltsorts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sie seit 1922 verlassen habe, sich in keiner Weise um sie kümmere und sie insbesondere nicht unterhalte, ferner, daß ihr der Auf⸗ enthaltsort des Beklagten seit 1922 un⸗ bekannt sei, mit dem Antrag, die Ehe zu scheiden und ihren Ehemann als den alleinschuldigen Teil zu erklären, und zwar auf Grund § 1567, vorsorglich auch auf § 1568 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Bonn, Wilhelmstraße 21, auf den 7. Januar 1928, vorm. 9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Gerichtsschreiber des Landgerichts. [68346] Oeffentliche Zustellung. In Sachen des Artisten Hugo Kurt Matt in Erfurt, Oststraße 3, Klägers, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Amend in Erfurt, gegen seine Ehefrau Alexandrine Marie Hedwig Matt, geb. Siegel, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagte, ist Termin zur Fort⸗ setzung der mündlichen Verhandlung auf den 9. Dezember 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der dritten Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Erfurt, Zimmer Nr. 99, bestimmt, zu dem die Beklagte geladen wird mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten zu lassen.
Erfurt, den 31. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
168667] Oeffentliche Zustellung.
Klägerin: Frau Frieda Ostertag, geb. Treu, in Bauerbach bei Meiningen, Rechtsanwalt Dr.
Erler in Jena, Verklagter: der Tüncher Emil Ostertag, früher in Meiningen, jetzt unbekannten Aufenthalts. — Streit: Ehescheidung. — Nach beendeter Beweis⸗ aufnahme hat der 2. Zivilsenat des Ge⸗
meinschaftlichen Thüringischen Oberlandes⸗
gerichts weitere mündliche Verhandlung auf Freitag, den 23. Dezember
1927, vorm. 10 Uhr, angesetzt. Zu
dieser wird der Verklagte mit der Auf⸗ forderung vorgeladen, sich durch einen beim Oberlandesgericht Jena zugelassenen
Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Der Gerichtsschreiber des
Gemeinschaftl. Thür. Oberlandesgerichts.
168347] Oeffentliche Zustellung.
Der Schornsteinfeger Hans Bieder⸗ mann in Flensburg, Dammhof 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schaedel in Flensburg, klagt gegen die Ehefrau Julie Catharine Biedermann, geb. Freund, in Berlin⸗Neukölln, jetzt Aufenthalts, au Grund des § 1568 B. G.⸗B. auf Ehescheidung
und Schuldigsprechung der Beklagten.
Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Flensburg 88 den 2. Jannar 1928, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreien zu lassen. —
6 R 189,27.
Flenusburg, den 4. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 168348] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Rosa Fritzsche, geb. Hitschler, Landau, Pf., Südring Nr. 3, echtsanwälte Dres. Erich Rodehau, Schüder und Haden⸗ eldt, klagt gegen ihren Ehemann Otto Fritzsche wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den zuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, evtl. den Beklagten zu verurteilen, die
Hebheliche Gemeinschaft mit der Klägerin
wieder herzustellen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen een. lung des Rechtsstreits vor das Land⸗ ericht in Fammburg, Zivilkammer 3. ievekingplatz), auf den 10. Paer 1928, vormittag 9 ½% Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ Fetaslenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lafsn Hamburg, den 4. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Der Chemigraph Alexander Rudolf Bricke in Mannheim⸗Käfertal, Mann⸗ Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Freund in Mannheim, klagt gegen seine Ehefrau, Lusse Katharina Bricke, geb. Osner, ebenda. jetzt an un⸗ bekannten Orten abwesend, aus Ver⸗ schulden der Ehefrau auf Scheidung der am 4. September 1920 in Griesheim a. M. geschlossenen Ehe und ladet die Beklagte zu dem auf Dienstag, den
0. Jannar 1928, vorm. 9 ½ Uhr,
om Landgericht Mannheim, Zivilkammer 3, bestimmten Verhandlungstermin mit der Aufforderung zur Rechtsanwaltsbestellung.
Mannheim, den 7. November 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Zivilkammer II1. 6
8 [68351] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Emma Grenzer, geb. Stolze, in Naumburg a. S 8 E 1““ 83.
tigter: Rechtsanwalt Wünscher in Naum⸗ burg a. S., klagt gegen den Arbeiter Paul Grenzer, früher in Leipzig, auf Grund des § 15672²2 B. G.⸗B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Naumburg a. S. auf den 17. Januar 1928, vormittags S Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt 818 Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.
Naumburg a. S., den 5. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[68355]
Die minderjährige Hildegard Char⸗ lotte Siemer (Großhaus), vertreten durch das Jugendamt, Bremen, Bahnhofstr. 12, klagt gegen den Dreher Johann Woitylak, unbekannten Aufenthalts, wegen Unter⸗ haltsforderung, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten an Stelle der bisherigen Unter⸗ haltsrente von jährlich 600 Papiermark zur Zahlung einer Unterhaltsrente von jährlich 420 Reichsmark, vom Tage der Klagzustellung ab bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres des Kindes, vierteljährlich im voraus zahlbar, vor⸗ läufig vollstreckbar zu verurteilen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Bremen auf den 11. Januar 1928, vormittags 9 ¼ Uhr, Gerichtshaus, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 82 (Eingang Ostertorstr.), geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung an den Beklagten bekannt⸗ gemacht. Bremen, den 8. November 1927. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [68358] Oeffentliche Zustellung.
Die am 19. März 1914 geborene Frieda Hohmann in Eisenberg, Thür., gesetzlich vertreten durch ihren Vormund, den Kauf⸗ mann Walter Metius in Eisenberg, Thür., klagt beim Amtsgericht Eisenberg gegen den Arbeiter Gustav Böttger, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Unterhaltsgeld. Sie beantragt, zu er⸗ kennen: Der Verklagte wird kostenpflichtig verurteilt, unter Aufhebung der Urkunde des Amtsgerichts Jeßnitz vom 30. April 1914, an die Klägerin eine Unterhaltsrente von 78 RM, vierteljährlich vorauszahlbar, vom 1. Juli 1927 ab zu zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Ver⸗ klagte wird hiermit zur Güteverhandlung bezw. mündlichen Verhandlung über den Rechtsstreit auf Donnerstag, den 5. Januar 1928, vorm. 10 Uhr, vor das Amtsgericht in Eisenberg, Thür., Zimmer Nr. 1, geladen.
Eisenberg, Thür., 4. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Thür. Amtsgerichts. [68362] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Korona Katharina Krämer, geb. am 4. 10. 1916 in Mörl⸗ heim b. Landau, Prozeßbevollmächtigter: Schriftsetzer Max Carl Birghan in Neu⸗ stadt a. d. Haardt, Neptunplatz 9, klagt gegen den Dreher Ernst Wortelkamp, früher in Mülheim⸗Ruhr, Hindenburg⸗ straße 101, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, denjelben zu verurteilen, an die Klägerin ab Zustellung der Klage bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres des Kindes an Stelle der bisherigen Unterhaltssätze nunmehr jährlich 300 RM — Dreihundert Reichsmark —, und zwar vierteljährlich im voraus zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zur mündlichen
Verhandlung des Rechtsstreits wird der
Beklagte vor das Amtsgericht in Mül⸗
heim⸗Ruhr Zimmer 28, auf den 23. De⸗ zember 1927, vorm. 9 ¼ Uhr, geladen. 1““ den 7. November 1927. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Wienand, Justizobersekretär.
[68365] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Hanna Funck in Gr. See ges. vertreten durch ihren Pfleger, Müllermeister Carl Peters in Gr. Gievitz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Groth in Waren, klagt gegen den Tischler Bruno Funck, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung einer monatlichen, im voraus am 18. eines jeden Monats fälligen Unter⸗ haltsrente von 40 RM vom 18. Oktober 1927 an zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung wird der Beklagte, Tischler Bruno Funck, vor das Amtsgericht Waren auf den 30. De⸗ zember 1927, vorm. 9 Uhr, geladen.
Waren, den 6. November 1927.
Der Gerichtsschreiber des Meckl.⸗Schwer. Amtsgerichts.
[68103]
Die Firma Dresdner Wäschefabrik Jacoby u. Sohn in Dresden, Frauenstraße 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. M. Schwabe in Dresden, Blochmann⸗ straße 20, klagt gegen den Kaufmann Gill Zdanowsky, früher in Dresden, z. Zt. unbek. Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß ihr der Beklagte aus Warenlieferungen in den Monaten April und Mai und aus Wechseln aus den Monaten Juni und Juli insgesamt noch den Betrag von 1060,80 RM schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung des Beklagten in vorläufig voll⸗ streckbarer Form zur Zahlung von 1060,80 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 1. Juli 1927. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Kammer für Handelssachen des Landgerichts zu Dresden, Pillnitzer Str. 41, Zimmer 53, auf den 20. Januar 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Dresden, den 5. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[68359) Oeffentliche Zustellung. Ladung.
Der Maschinenbauer Gustav Sehring, früher zu Frankfurt a. Main, Dörnig⸗ heimer Straße 10, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Klägers, wird in Sachen gegen die Firma Pelzhaus Müller, Inhaber §. Sahm zu Frankfurt a. Main, Kaiser⸗ straße 34, Beklagte, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt J.⸗R. Dr. M. H. Hes⸗ dörffer in Frankfurt a. Main, zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Frankfurt a. Main auf den 8. Dezember 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer I11, geladen. a. Main, den 2. November Schneidmüller, Justizobersekretär,
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[68369] Berichtigung. Oeffentliche Zustellung.
In der Rechtsstreitjache des Amts⸗ gerichts Nürnberg, Zippelius gegen Lutz, wegen Forderung, VII A 4592/27, s. Bek. vom 1. November 1927, heißt der Kläger
mit Vornamen richtig „Ernst“.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Nürnberg.
—
4. Verlosung . von Wertpapieren.
168513] Prosp
e kt der
Naffauischen Landesbank in Wiesbaden
über 10 Millionen Goldmark
7 % Goldanleihe Ausgabe 6,
rückzahlbar zu 100 % (1 Goldmark = ½ ꝙkg Feingold)
1000 Stück b Nr. 1 — 1000 über je 500 GM oder 2000 Stück c Nr. 1 — 2000 über je 1000 GM oder
179,2115 g Feingold, 358,4229 g Feingold,
2000 Stück d Nr. 1— 2000 über 2000 GM oder 716,8459 g Feingold,
700 Stück e Nr. 1— 700 über
e 5000 GM oder 1792,1147 g Feingold.
Auf Grund ihrer Satzung bringt die Nassauische Landesbank die vor⸗
stehende Anleihe zur Ausgabe. Die Goldschuldverschreibungen sind rückzahlbar. Die Anleihe ist
auf den Inhaber gestellt und zu 100 %
Die Anleihe dient zur von Hypothekendarlehen. genehmigt durch die E
rlasse der Herren Preußischen
Minister des Innern und der Finanzen vom 4. 4. 27, 26. 5. 27, 11. 7. 27, 11. 7. 27, 6. 9. 27 und des Herrn Oberpräsidenten in Kassel vom 7. 4. 27,
31. 5. 27, 15. 7. 27, 15. 7. 27, 12,. 9. 27.
Die Fustimmung des Landesausschusses datiert vom 5. 3. und 16. 3. 27. e Anleihe gelten die folgenden 11“ .
Für die
Die Anleihe ist mit dem Datum vom 1.
Schuldverschreibungen sind nur seitens
von dieser unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist Zinstermin — 31. Dezember oder 30. Juni eines jeden Jahres —
um 31. Dezember 1932 gekündi
jedoch 1 es Nennwerts. Die Anleihe wi
100 %
pril 1927 ausgestellt. Die der Landesbank kündbar und können u einem Kuͤhestens Die Einlöfung erfolgt 9
gt werden. Der erste
rd mit ½ %, jährlich getilgt.
Zinsschein ist am 31. Dezember 1927 fällig.
Die Schuldverschreibungen tragen
die handschriftlich aufgedruckten Unter⸗
schriften zweier Direktionsmitglieder und die eigenhändige Unterschrift des ausfertigenden Beamten sowie das Trockensiegel der Nassauischen Landesbank.
Die Schuldverschreibungen sind für 10
ahre mit halbjährigen Zinsscheinen
versehen, die am 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres fällig werden.
ZFeder Schuldverschreibung ist ein Zinsscheinbogen beigefügt. 8 Die Kündigung der Anleihe du
Erneuerungsschein zum Bezug weiterer
urch die Nassauische Landesbank muß
mindestens 6 Monate vor dem Rückzahlungstermin bekanntgemacht werden. Die gekündigten Schuldverschreibungen werden nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht
mehr verzinst. plan vom Beginn des auf die Begebung an mit ¼ % des Anleihekapitals zuzüg ersparten Zinsen
Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung bleibt vorbehalten.
Die Tilgung der Anleihe erfolgt nach festzustellendem Tilgungs⸗
der Anleihe folgenden Rechnungsjahres lich der durch die fortlaufende Tilgung
durch Ankauf oder Auslosung von Schuldverschreibungen.
Die Tilgung erfolgt
zu dem Termin, bis zu welchem die Kündigung für die Landesbank ausgeschlossen
ist, intern.
Kapital und Zinsen werden bei Fälligkeit in gesetzlichen Zahlungsmitteln
gezahlt.
Prozeßbevollmäch⸗ 11“ 11“
Preis vo ingold zu zahler 89 “ 88 “ 11“
Für jede geschulden Goldmark ist der in Reichswährung ausgedrückte nd der
Dieser Preis ist der auf Gr
11“
Verordnung vom 29. Juni 1923 (R.⸗G.⸗Bl. I S. 482) im Reichsanzeiger bekannt gegebene Londoner Goldpreis, umgerechnet nach dem Mittelkurs der Berliner Börse auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage der Fälligkeit. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2800,— und nicht weniger als NMM 2780,—, so ist für jede A uldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.
Die Bekanntmachungen über die Auslosungen bzw. Kündigungen der Anleihe unter Bekanntgabe der Nummern der gezogenen Stücke alsbald nach der Auslosung bzw. Kündigung sowie über eine etwaige Konvertierung erfolgen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger sowie in einer in Frank⸗ furt a. M. erscheinenden Zeitung. Ebenso wird in diesen Blättern gleichzeitig eine Liste der früher ausgelosten und gekündigten Stücke, welche aber noch nicht eingelöst worden sind, jährlich mindestens einmal veröffentlicht. Die fälligen Zinsscheine sowie die gekündigten und ausgelosten Stücke werden bei unserer Stelle in Frankfurt a. M. und außerdem bei unserer Hauptkasse und unseren sämtlichen Stellen kostenlos eingelöst. Daselbst können auch die neuen Zins⸗ bogen kostenlos in Empfang genommen und evtl. Konvertierungen kostenlos vorgenommen werden.
Der Anspruch auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibungen nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermin zur Einlösung vorgelegt werden. Bei den Brsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist 4 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem die Zinszahlung fällig ist.
Der Erlös der Schuldverschreibungen der Goldanleihe darf nur in erst⸗ stelligen Goldhypotheken innerhalb der mündelsicheren Beleihungsgrenze angelegt werden. Für die Sicherheit dieser Anleihe haftet das gesamte Vermögen der Nassauischen Landesbank einschließlich der ausgeliehenen Hypotheken. Ferner haftet der Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden mit seinem Ver⸗ mögen und seiner Steuerkraft.
Für die Anleihe ist bei dem Reichsrat Antrag auf Verleihung der Reichs⸗ mündelsicherheit gestellt. Die früheren Anleihen sind reichsmündelsicher.
Bezüglich der Entstehung der Nassauischen Landesbank wird auf den Prospekt vom März/ April 1926 — abgedruckt in der „Frankfurter Zeitung“ vom 29. Juni 1926 Nr. 475 und im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger“ vom 30. Juni 1926 Nr. 149 — Bezug genommen.
Die Nassauische Landesbank hat nach § 2 ihrer Satzung unter anderem die Aufgabe:
1. Darlehen gegen Verpfändung von städtischen und ländlichen im Regierungsbegirk Wiesbaden belegenen Grundstücken bis zu 60 vom Hundert des Werts zu gewähren sowie bestehende Hypotheken und andere durch Hypothek gesicherte Forderungen unter denselben Bedingungen zu erwerben. Bergwerkseigentum ist von der Beleihung ausgeschlossen; die Beleihung von Erbbaurechten ist zulässig.
Die Beleihung ist bis zu 75 vom Hundert des Grundstückswerts zulässig, wenn das Darlehen einer regelmäßigen Pieng. unterliegt und für den 60 vom Hundert des Werts übersteigenden Betrag eine der in Ziffer 2 bezeichneten Körperschaften die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen hat. 8
.Darlehen an den Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden
und an die Anstalten “ an Kreise, Zivil⸗ und Kirchengemeinden, an staatlich genehmigte Meliorationsverbände und an andere Körper⸗ schaften des öffentlichen Rechts im Regierungsbezirk Wiesbaden zu geben.
Sie ist nach §, 4 der Satzung befugt, zur Beschaffung der erforder⸗ lichen Betriebsmittel auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen auszugeben und darin mit Zustimmung des Landesausschusses des
Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Wiesbaden und mit Ge⸗ nehmigung des Oberpräsidenten der Provinz Hessen⸗Nassau den Zins⸗ fuß und die Rückzahlungsbedingungen festzusetzen. Sie ist ferner befugt, zur vorübergehenden Geldbeschaffung wechselmäßige Ver⸗ pflichtungen einzugehen. 8 1
Mit Wirkung vom 1. Januar 1927 hat die Nassauische Landesbank die Filiale der Deutschen Girozentrale — Deutschen Kommunalbank — in Frank⸗ furt a. M., die in 8 Zeit vom 1. Juli 1926 bis 31. Dezember 1926 für gemein⸗ same Rechnung der Deutschen Girozentrale in Berlin und der Nassauischen Landesbank in Wiesbaden betrieben worden war, übernommen.
Die Nassauische Landesbank, deren Garantieträger der Bezirksverband Wiesbaden, bestehend aus den Städten Frankfurt a. M., Wiesbaden usw., ist, hat ein Haus⸗ und Grundvermögen von 3 955 000,— RM, berechnet nach dem Friedenswert von Ende 1913, bestehend aus 32 eigenen Bankgebäuden und 10 Wohnhäusern. Der gesamte Gebäudebesitz steht mit 534 159,34 RM zu Buche. Der Reservefonds der allgemeinen Rücklage und der Sonderrücklage der Nassauischen Landesbank per Ende 1926 beträgt zusammen 510 000,— RM. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Der Bestand an Hypotheken Ende 1926 betrug 19 877 973,58 RM, der Bestand an Kommunal⸗ darlehen 9 717 400,— RM. An Goldanleihen waren verkauft Ende 1926 13 755 000,— RM und an Goldkommunalanleihen 8 573 500,— RM. Das Nähere ist aus der nachstehenden Bilanz sowie aus der Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Nassauischen Landesbank für das Jahr 1926 zu ersehen.
Bilanz der Nassanischen Landesbank Aktiva. per 31. Dezember 1926. 1. Fremde Sorten .. 47 787/51
2. Reichsbankgiro u. Post⸗
scheckkonts . . . .. 711 010 20
3. Eigene Wertpapiere. 735 69181
4. Wertpapiere der allge⸗
1 Rücklage 5 .409
„Darlehen gegen Hypo⸗ 8 19 877 973 58
9 717 400—-
Passiva RMN J 410 000
100 000
13 755 000
1. Allgemeine Rücklage. 2. Sonderrücklage ... 3. Goldanleihen der Nassauischen Landesbank 4. Goldkommunalanleihen der Nassauischen Landes⸗ bank.. 8 573 500 5. Darlehen der Deutschen Rentenbankkreditanstalt, der Deutschen Golddiskont⸗ bank und des Reichs
theken “
6. Darlehen an Gemeinden und Verbände.
7. Hypotheken aus Mitteln 1b der Deutschen Renten⸗ 6. Darlehen von öffentlichen bankkreditanstalt, der Bankanstalten. Deutschen Golddiskont⸗ 7. Guthaben der Nassauischen bank und des Reichs .2 004 190 46 Sparkasse ...
8. Beteiligungen.. 112 987 421 S. Aufwertungsmasse
9. Bankgebäude. 534 159/,349. Verrechnungen.
10. Verrechnungen .. .. 1 059 82076
1 847 580/46 5 000 000 3 053 209
860 472 1 610 960
35 210 72308 35 210 723 Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Nassauischen Landesbank
Ausgaben. für 1926. Einnahmen. 253 786,/04 1. Zinsen u. Provisionen
300 000,— “ 553 786/04 Am 30. September 1927 betrugen der Bestand an Hypotheken rund 37 200 000,—-— RM, der Bestand an Kommunaldarlehen 16 600 000,— RM. Verkauft waren am 30. September 1927 36 850 000,— RM Hypothekengoldanleihe und 14 759 500,— RM Goldkommunalanleihe. Hinsichtlich der endgültigen Abfindung der Aufwertungsverpflichtungen wird 8 die Bekanntmachung in der „Frankfurter Zeitung“ vom 30. September 1927 Nr. 726 Bezug genommen. Die endgültige Abfindung erfolgt nach § 12 der 2. Verordnung über die Auf⸗ wertung von Landesbank⸗Schuldverschreibungen (Pr. G.⸗S. Nr. 11 v. 23. 4. 27 Seite 46) mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten gemäß Entscheid vom 19. September 1927 mit 12,5 % des Goldmarkbetrags, der rund 230 Mil⸗ lionen beträgt. 1 18 .
Da sich in Anbetracht eines kleinen Teils noch schwebender Aufwertungs⸗ verfahren die Teilungsmasse möglicherweise nach dem 1. November 1927 noch etwas erhöhen kann, wird mit den Goldschuldverschreibungen bzw. den Zertifikaten ein Anteilschein ausgegeben, gegen dessen Einreichung nach Aufruf bis spätestens 30. April 1929 eine aus der Teilungsmasse etwa noch entfallende kleine Rest⸗ ausschüttung in bar ausbezahlt wird. Die Höhe der Restausschüttung wird von der vufsichtsbehörde festgesetzt. Die betreffende ausführliche Bekanntmachung ist am 30. September 1927 in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger“ Nr. 229 und in der „Frankfurter Zeitung“ Nr. 726 erschienen.
Wiesbaden, im Oktober 1927.
Direktion der Nassauischen Landesbank. Dr. Lammers. Hartmann.
1. Verwaltungskosten .. .. 2. Reingewinn zur Ergänzung der allgemeinen Rücklage
Auf Grund vorstehenden Prospekts sind 10 Millionen Goldmark 7 % Goldanleihe Ausgabe 6, rückzahlbar zu 100 %, zum Handel und zur Notierung an der Börse in Frankfurt a. M zugelassen worden. Frankfurt a. M., im Oktober 1927.
Nassauische Landesbank, Landesbankstelle Frankfurt
8