1927 / 268 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Nov 1927 18:00:01 GMT) scan diff

nationalen ließen Anträge unter der Notstandsanträge im Landtag“ ins Land gehen, die von anderen

preußischen Landwirtschaft bereits an Hilfe geleistet worden

=

einen Pfennig Einkommensteuer zahle. (Hört, hört! links.) Die Deutschnationalen verlangten ganz allgemein „notwendige“ Maß⸗ nahmen, ohne zu sagen, welche Maßnahmen denn im einzelnen zu ergreifen seien. Die deutschnationale Gesinnung zeige sich recht deutlich in einem Antrag, das Kontingent der ausländischen Land⸗

arbeiter zu erhöhen! (Hört, hört! links. Zurufe und Unter⸗

brechungen bei den Deutschnationalen.) Seit Jahrhunderten hätte

die Rechte siedeln können, sie habe aber den Landarbeiter von der

Scholle weggetrieben. .“ 8 8 Abg. Mönke (D. Nat.) weist die Angriffe gegen seine Partei⸗ zurück und verweist auf die unerhört hohen Realsteuern. Gerade die Landwirtschaft sei durch sie sehr stark belastet, und da spreche man noch von Steuerdrückerei der Landwirtschaft! Nicht nur Steuerstundung und nötigenfalls Steuererlaß sei zu fordern; er verlange auch Kreditverbilligung, besonders für Ostpreußen. Der

Redner trägt einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion vor. Abg. Peters⸗Hochdonn (Sog.) erklärt, die Deutsch⸗ jeberschrift „Deutschnationale

Parteien stammten. Sie schmückten sich also mit fremden Federn.

Keinem anderen Stand sei in Preußen so viel geholfen worden wie

der Landwirtschaft Der Redner gibt eine Aufstellung der der Landwirtschaft in den letzten Jahren gewährten Beihilfen und Kredite, die in hohen Beträgen teilweise noch nicht zurückgezahlt seien, und erklärt, wenn Herr v. Winterfeld (D. Nat.) von der Republik verlange, daß sie bei Notständen helfend Ss. so dürfe er auch nicht zu erwähnen vergessen, was eedchrcc der ei.

Abg. Kilian (Komnt.) schildert die Notlage im Ueber⸗

schwemmungsgebiet der Schwarzen Elster und bedauert, daß das

Gesetz zur Regulierung dieses Flusses bereits seit dem Frühjahr

verschleppt werde, weil dies im Interesse der großkapitalistischen Braunkohlenunternehmer liege.

Abg. Kaiser⸗Kurhessen (D. Vp.) fordert besonders die Durchführung von Meliorationsarbeiten.

Abg. Biester (D. Hannov.) setzt sich für endliche Regulierungen der hannoverschen Flüsse ein.

Abg. Metzenthin (D. Vp.) betont, daß die schlesischen Hochwassergebiete besonders unterstützungsbedürftig seien.

Abg. Hoffmann (Komm.) polemisiert gegen die Deutsch⸗ nationalen, die für eine Entschädigung der Landarbeiter ein⸗ räten, aber diese Arbeiter durch Einstellung von Polen schädigten.

Abg. Rüffer (D. Nat.) wünscht, daß auch die Schullasten die Notstandsaktion einbezogen würden.

Abg. Schmelzer (Zentr.) setzt sich für die schleunige Ab⸗ geltung der Hochwasserschäden in der Rheinprovinz ein und fordert darüber hinaus Maßnahmen, die geeignet sind, die Klein⸗ und

Mittelbauern auf dem Lande ansässig werden zu lassen Wenn der Abg. Hugenberg in einer Rede erklärte, der preußische Staat sei ür die Notlage der Landwirtschaft verantwortlich, so müsse man diese seine Agitationsmethode energisch zurückweisen. Schuld an der Notlage hätten die hohen Steuern, Reparationen und die Zoll⸗ gesetzgebung. Das seien aber alles Dinge, die nicht von Preußen, ondern vom Reich gemacht würden.

Damit schließt die Debatte. Das Ausschußprogramm vird aungenommen.

Als ein deutschnationaler Antrag, der das Staats⸗ ministerium ersucht, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, durch welche dem großen Mangel an Arbeitskräften, der im Erntejahr 1927 in allen Teilen des Reeches sowohl im Klein⸗ ls auch im Großgrundbesitz vorhanden gewesen sei und zum Verlust ungeheurer volkswirtschaftlicher Werte geführt habe, im nächsten Jahr vorgebeugt wird, zur Abstimmung kommt, werden nur 217 Stimmen gezählt. Das Haus ist also beschlußunfähig. Um 17 Uhr vertagt sich der Landtag auf Dienstag, 12 Uhr: Denkmalschutzgesetz und kleine Vorlagen.

Parlamentarische Nachrichten.

, Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte gestern die Beratung des Besoldungsgesetzes fort. Ver⸗ . mit der Beratung wurde der Antrag chuldt⸗ Steglitz (Dem.), der ein neues Schema für die Besoldungsordnung der aufsteigenden Gehälter aufstellt. Abg. Hoch (Soz.) beantragte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu⸗ folge, die Gruppe 12 überhaupt eingehen zu lassen und die Be⸗ amten dieser Gruppe in die Gruppe 11 einzureihen. Bericht⸗ erstatter Abg. Steinkopf (Soz.) machte Vorschläge für den Gang der weiteren Beratung und ersuchte die Regierung um genaue Auskunft bei jeder Gruppe, welche Beamten in dieser Gruppe aufgenommen seien und welche Besserstellung sie erhalten hätten. Abg. Dauer (Bayr. Vp.) fragte, warum die Amts⸗ gehilfen der Post in der Gruppe 12 und nicht, wie bei den übrigen Aemtern, in Gruppe 11 ständen. Ministerialrat Siaa vom Reichspostministerium setzte die Gründe auseinander, warum diese Amtsgehilfen in die Gruppe 12 aufgenommen seien. Er stellte fest, daß ihre Bezüge im Etat genau so geregelt würden wie die der übrigen Amtsgehilfen. Abg. Sche uldt (Dem.) gab zu seinem Antrag folgende grundsätzliche Erklärung ab: Der Antrag stellt einen Versuch dar, die demokratischen Vorschläge zum Besoldungsgesetzentwurf, nämlich 1. Einführung einer wirksamen Verzahnung, 2. Einbau der Stellenzulagen, 3. Zusammenlegung von Gruppen, 4. Hebung bestimmter Beamtenklassen (Postboten, Oberpostschaffner, weibliche Beamte, Techniker usw.), 5. Verbesse⸗ rung der Bezüge der unteren Gruppen, also zusammengefatt. Rückkehr zum Besoldungssystem von 1920 unter Ausgleichung seiner Härten zu. verwirklichen. Der Antrag ist lediglich eine Beratungsunterlage; sachlichen Einwänden werden wir uns nicht verschüeßen. Abg. Seppel (Soz.) begründete darauf den sozial⸗ demokratischen Antrag, den Beamten der jetzigen Gruppe 12 die Bezüge der Gruppe 11 zu gewähren. Abg. Torgler (Komm.) besprach die Frage der Gehaltserhöhung im Hinblick auf die Er⸗ wägung, ob namentlich in den unteren Gruppen die Besoldungen überhaupt den Lebensunterhalt gewährleisteten. Die Besoldungs⸗ gruppe 12 müsse natürlich wegfallen. Der Redner legte einen ö Antrag vor, der ein neues Schema für die Klassen 12 bis 4 vorsieht und bestimmen will, daß, wenn der Beamte im Höchstgehalt seiner Gruppe elf Jahre gestanden hat, er ohne weiteres das Gehalt der nächsthoheren Gruppe bekomme, ohne daß dazu eine Beförderung nötig sei. Ministerialrat Sölck be⸗ gründete die Einreihung der Beamten der Gruppe 11 damit, daß Postschaffner und Amtsgehilfen wieder gleichgestellt werden sollen. In Gruppe 12 seien die Beamten mit einfachen Diensten zurück⸗ geblieben. Der Antrag des Abg. Torgler würde für die Gruppe 11 allein wenigstens 135 Millionen kosten. Abg. Harmony (D. Nat.) vertrat bei Gruppe 12 den Standpunkt der Regierungs⸗ vorlage. Auch für diese Beamten seien Aufstiegsmöglichkeiten gegeben. Auf eine Anfrage des Abg. Schuldt (Dem.) er⸗ widerte Ministerialdirektor Dr. Lothholz, die Frage der Ver⸗ sahnung sei keine Frage der Theorie, sondern der praktischen Regelung. Gewissen Verzahnungsgesichtspunkten könne man im 8 der Regierungsvorlage Rechnung tragen. Die Stellen⸗ Fulage sei gleichbedeutend mit dem Aufrücken in eine neue Gruppe,. Benn alle Parteien einschließlich der Regierungsparteien darauf Gewicht legten, das, was mit der Stellenzulage erreicht werden 888 auf einem anderen Wege zu erreichen, so würde die Necerung as nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen; dabei dürfe aber das Gesamtmaß der sin een Auswirkung eine gewisse Greuze nicht überschreiten. Die konkrete Nutzanwendung dieser Grundsätze auf den Antrag Schuldt führe zu seiner Ablehnung. Dieser sehe nämlich in gewissem Umfange einen Aufstieg ohne Aenderung der Diensttätigkeit vor, bedeute also ein Wiederauf⸗ leben der Schlüsselung. Diese könne und wolle man nicht wieder aufleben lassen. Zum anderen bedeute der Antrag nach oberfläch⸗ licher Berechnung eine Mehrausgabe von 40 bis 50 Millionen

Reichsmark allein für das Reich, ohne die Eisenbahnverwaltung, für die die Rückwirkung sich in noch größeren Zahlen geltend machen werde. Der Vorschlag Schuldt als Grundlage für den Aufbau der Besoldungsordnung sei daher für die Regierung nicht annehmbar. Ebenso bitte er den Antrag auf Streichung der Gruppe 12 abzulehnen, weil die finanzielle Auswirkung für Reich, Bost und Bahn nicht tragbar sei. Abg. Dauer (Bayr. Vp.) trat für Aufrechterhaltung der Gruppe 12 ein, weil sie Leuten die Möglich⸗ keit biete, Beamte zu werden, die es sonst nicht werden könnten. Abg. Torgler (Komm.) begründete einen Eventualantrag, der das Gehalt der Gruppe 12 von 2300 auf 3000 steigen läßt. Abg. Allekotte (Zentr.) wies darauf hin, daß der Reichsverband der Reichsbeamten die Aufrechterhaltung der . 12 gefordert habe. Die Beschäftigung der Gruppe 12 sei von der der Gruppe 11 völlig verschieden. Einzelne Mängel müsse man in Kauf nehmen, wenn man eine solche Vorlage überhaupt bald verabschieden wolle. Eine Beförderung der Personen der Gruppe 12 sei nur möglich bei Aufrechterhaltung dieser Gruppe. Nach weiterer Aussprache ersuchte Ministerialdirigent Ziegelasch vom Postministerium mit Rücksicht auf die Verhältnisse der Reichspost, namentlich auf dem Lande, nochmals um Aufrechterhaltung der Gruppe 12. Finanziell würden die Beamten, die in Frage kämen, nicht ge⸗ schädigt. Er sei bereit, zu Protokoll zu geben, daß mit Wirkung vom 1. Oktober ab eine entsprechende Zahl solcher Aufrückungs⸗ stellen aus der Gruppe 12 in Gruppe 11 ee werde. Mi⸗ nisterialrat Sölck verwies nochmals gleichfalls auf die Ausstiegs⸗ möoöglichkeiten aus der Gruppe 12. Voraussetzung sei die Aende⸗ rung der Dienf ein Grundsatz, der durch die ganze Vorlage gehe. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) ging auf die Verhältnisse in Preußen ein, wo in Gruppe 12 1168 Personen seien, also die dreifache Zahl des Reiches. Der Antrag Schuldt (Dem.) wurde darauf abgelehnt, ebenso der sozial⸗ demokratische Antrag auf Streichung der Besoldungs⸗ gruppe 12 und der Eventualantrag der Kommunisten. Die Besoldungsgruppe 12 wurde in der Fassung der Regierungs⸗ ancg genehmigt. Die Gruppe 11 umfaßt die Amtsgehilfen,

Postschaffner, Botenmeister und Beamte mit ähnlichen Dienst⸗ verri ““ Abg. Harmony (D. Nat.) beantragte namens der Regierungsparteien, die Oberpostschaffner aus Gruppe 11 nach Gruppe 10 zu übernehmen, und zwar für besonders wichtige Dienstposten im Packereidienst, Geldzustelldienst, Bahnpostdienst und Briefverteilungsdienst. Die vorhandenen Oberpostschaffner kommen sämtlich nach Gehaltsgruppe 10. Die Abgg. Stein⸗ kopf (Soz.) und Bender (Soz.) beantragten, einen Teil der älteren Postschaffner und Leitungsaufseher in Gruppe 10 über⸗ uführen, ohne Rücksicht darauf, ob sie handwerklich vorgebildet 9 oder nicht. Abg. Schuldt (Dem.) erklärte, daß er nach Ablehnung seines Antrages nun das Ergebnis der Beratung ab⸗ warte, um dann entsprechende Verbesserungsanträge zu stellen. Abg. Seppel (Soz.) empfahl statt der in Gruppe 11 eine Beförderung in Gruppe 10 (nach 15jähriger Dienstzeit sollen Schaffner zu Eö“ usw. befördert werden). Ein Vertreter des Reichsverkehrsministe⸗ riums berechnete aus der Annahme des Antrags der Regierungs⸗ parteien eine Mehrbelagstung von 4,2 Millionen Mark für die Reichsbahn. Ministerialdirigent Ziegelasch sah in der eventuellen Annahme der Anträge auf Beförderung der Schaffner zu Oberschaffnern usw. nach 15jähriger Dienstzeit eine Mehr⸗ belastung von 10 Millionen Mark. Ministerialdirektor Dr. Lotholz erklärte, mit Rücksicht auf seine finanzielle Auswirkung müsse sich die Regierung ihre endgültige Stellungnahme zu dem Antrag der Regierungsparteien vorbehalten. Unter Ablehnung der übrigen Anträge wurde der Antrag der Regierungsparteien angenommen und damit die 11. Es folgte die Gruppe 10 (Ministerialamtsgehilfen, Oberbotenmeister und Ma⸗ sceiten⸗ Berichterstatter Abg. Steinkopf (Soz.) gab eine lebersicht über die eingegangenen Bittschriften um anderweitige Einreihung. So werde die Herausnahme der Betriebsassistenten aus dieser Gruppe gefordert. Ministerialrat Sölck bezeichnete die Gruppe 10 als Hhtse sarunpe für die Amtsgehilfen (Mi⸗ nisterialamtsgehilfen), als Normalgruppe für die Handwerker und als Eingangsgruppe für den einfachen mittleren Dienst (Betriebs⸗ assistenten). Man dürfe auch die Betriebsassistenten hier nicht streichen. Abg. Torgler (Komm.) begründete einen Antrag, tatt der Stellenzulagen durch Streichung der Anmerkungen Be⸗ Fnee angltellen in Gruppe 9 zu schaffen. Abg. Schmidt⸗ Stettin (D. Nat.) besprach die Entwicklung des Begriffs der Ministerialzulagen, die hier zuerst auftauchten, und fragte, ob diese ursprüngliche Essenszulage nun neben den sonstigen Zulagen beibehalten werden müsse. Die Ministerialzulagen beliefen sich jetzt zusammen auf 3 650 000 Reichsmark. Eine 50prozentige Erhöhung der Ministerialzulage steigere die Summe auf 5 400 000 ℳ. Es frage sich, ob nicht ein Einbau dieser Zulage in das Gehalt dem Reiche Kosten erspare. Ministerialdirektor Dr. Lotholz wies darauf hin, daß Preußen bereits seit dem 1. April die Ministerialzulage um 50 ö erhöht habe und Fes nicht auf die Ministerialzulage verzichten werde. Lehne das Reich sie ab, so schaffe man Ministerialbeamte erster und zweiter nesge. Die Frage könne also nur in Verbindung mit Preußen gelöst werden. Frage der Ministerialverfassung möge man bei den typischen Ministerialbeamten behandeln un nachher die Rückschlüsse auf die anderen Klassen ziehen. Heute wird der Ausschuß zunächst eine allgemeine Aussprache über die Ministerialzulagen vornehmen. 1

Der Reichstagsausschußfür das Wohnungs⸗ wesen trat gestern unter dem Vorsitz des Abg. Bartschat (Dem.) in die Einzelberatung des Regierungsentwurfs Gesetzes zur Aenderung des Mieterschutzgese ein. Zunächst wurde laut Bericht des Nachrichtenbüros Vereins deutscher Zeitungsverleger ein Antrag des Abg. Jörrissen (Wirtschaftl. Vereinig.) abgelehnt, der verlangte, der Initiativgesetzentwurf der Wirtschaftlichen Vereinigung zur Grundlage der Verhandlungen gemacht werden solle. Mit der Ablehnung dieses Antrages galt auch dieser Initiativgesetzentwurf gleichfalls als erledigt. Kammergerichtsrat Freidt (preußisches

ustizministerium) äußerte vom Standpunkt der Rechtspflege und ustizverwaltung gegen die Regierungsvorlage Bedenken, da die Zulassung der gerichtlichen Kündigung den Gerichten eine solche Last von Arbeit bringen werde, daß sie diese mit Hilfe der vor⸗ handenen Arbeitskräfte nicht bewältigen könnten, so daß eine Beamtenvermehrung die norwendige Folge sei. Auch gegen § 1 h der Vorlage brachte Redner Bedenken vor. Nach diesem § 1 h habe der Mieter den Beweis zu führen, daß die Versäumung des Widerspruchs gegen die Kündigung nicht auf seinem Verschulden beruhe. Die 8 der Praxis zeigten aber, daß der Beweis einer solchen Negation oft nicht zu führen sei. Der Mieter sei in dem Kündigungsverfahren also erheblich schlechter gestellt als der Schuldner im Mahnverfahren, dessen Be⸗ stimmungen für das Kündigungsverfahren vorbildlich gewesen seien. Ministerialrat Oegg (Reichsjustizministerium) wies gegen⸗ über den Ausführungen des preußischen Justizministeriums zunächst darauf hin, daß sich das fakultative Mahnverfahren bei ver⸗ mögensrechtlichen Streitigkeiten nach den in den Ländern gemachten Erfahrungen durchaus bewährte und zur außer⸗ treitigen Erledigung einer großen Zahl von Fällen führe. Es cheine ihm kein Grund zu der Annahme zu bestehen, daß nicht auch im Mietaufhebungsverfahren von diesem fakultativen Mahn⸗ verfahren mit Nutzen werde Gebrauch gemacht werden. Eine Ueberbürdung der Gerichte werde danach wohl nicht eintreten. Auch dem andern Bedenken könne man vom Standpunkt der Reichsregierung nicht beipflichten. Wenn der Vermieter die Kündigung ausgesprochen habe, so stehe dem Mieter von Zu⸗ stellung des Kündigungsschreibens bis zum Ablauf der Wider⸗ spruchsfrist gewiß geraume Zeit zur Verfügung, seine Ein⸗ wendungen vorzubringen. In dem Streitverfahren ändere sich an⸗ der Beweislast in der Sache selbst dadurch nichts, daß ein Wider⸗ spruchsverfahren vorhergegangen sei. Nur für den Fall, daß der Mieter die Widerspruchsfrist überhaupt habe verstreichen lassen und bis zur Erlassung des Räumungsbefehls nichts habe von sich hören lassen, solle nach § 1 h der Mieter in dem gegen den

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Räumungsbefehl zugelassenen Einspruchsverfahren darzutun haben, daß er an der Versäumnis des Widerspruchs ohne Schuld sei. Eine solche Gesetzesbestimmung mute dem Mieter gewiß nicht zuviel zu. Den dabei regelmäßig in Frage kommenden Gründen Krantheit, Abwesenheit usw.) würden die Gerichte sicherlich Rechnung tragen. Der Ausschuß beschloß noch das Gesetz in zwei Leeges zu beraten. Dann wurden die Beratungen abgebrochen. Nächste Sitzung heute.

Der Kriegsbeschädigtenausschuß 3 Reichstags begann gestern mit der Beratung der Novelle um Reichsversorgungsgesetz. Der Vertreter Reichsarbeitsministeriums, Geheimrat EEEöö er⸗ läuterte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge, in einem ausführlichen Vortrag die Grundlage des Entwurfs. Die Regierung wolle die Mittel, die den Kriegs⸗ opfern im Zusammenhang mit der Beamtenbesoldungserhöhung automatisch zuflössen, verstärken und mit den so gewonnenen Ge⸗ samtmitteln einen grundsätzlichen Umbau der Reichsversorgung vollziehen. Einschließlich der Erhöhung, die sich aus der Ver⸗ änderung des Wohnungsgeldzuschusses ergebe, erfordere das Gesetz einen Mehraufwand von 205 Millionen Reichsmark. Im Auf⸗ bau des Entwurfs habe sich die Regierung die Kritik zum Aus⸗ gangspunkt genommen, die bisher die Renten der sogenannten Leichtbeschädigten gefunden hätten. Ihre Renten sollten den Renten des alten Rechts wieder stärker angepaßt werden, so daß z. B. ein Kriegsbeschädigter mit 30 vH Erwerbsbeschrän⸗ kung, der früher mit Kriegszulage monatlich 28,50 RM. erhielt, jetzt 22,25 RM. in Ortsklasse B erhalte, gegen 13,60 RM., die er beim gegenwärtigen Recht empfängt. Hier solle nachzuholen versucht werden, was diese Gruppen in der Vergangenheit mehr oder weniger verloren hätten. Auf der anderen Seite halte aber die Regierung den Grundsatz einer stärkeren Hilfe für die Schwer⸗ beschädigten aufrecht und verbessere ihre Bezüge recht wesentlich. Bei den Hinterbliebenen sei es schwer, den gleichen Weg zu gehen, weil hier Ueberschneidungen im Einkommen mit verwandten Schichten zu befürchten seien. Den Rechtsanspruch auf Heil⸗ behandlung könne die Regierung den Hinterbliebenen nicht zu⸗ billigen, dagegen sollen 15 Millionen Mark als Beihilfe zur Be⸗ rufsausbildung der Kriegerwaisen bereitgestellt werden. In der Aussprache forderte Abg. Roßmann (Soz.) Verstärkung der Grundrenten, Vermeidung jeder Schlechterstellung der Hinter⸗ bliebenen, bessere Elternversorgung, Berücksichtigung der Blinden und Heilbehandlung für die Hinterbliebenen. Die ehemaligen Kapitulanten kämen in der Vorlage sehr schlecht weg. Abg. Thiel (D. Vp.) verlangte Unterlagen über das finanzielle Aus⸗ maß bei Forderungen der Verbände, damit man besser sehe, in⸗ wieweit man über die Vorlage hinausgehen könne. Der Finanz⸗ minister müsse vom Ausschuß gehört werden. Abg. Weber (Komm.) begründete einen eigenen Entwurf seiner Partei. Abg. Loibl (Bayr. Vp.) glaubte auch, daß in einigen Punkten über die Vorlage hinausgegangen werden müsse, besonders bei den Eltern. Hier müsse vor allem der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert werden. Die Weiterberatung wurde auf heute vertagt.

Der Reichstagsausschuß für soziale An⸗

elegenheiten beohandelte in seiner gestrigen Sitzung unter em Vorsitz des Abg. Gsser (Zentr.) zunächst den Entwurf einer zweiten Verordnung zur Durchführung der Unfallversicherung Krankenbehandlung und Berufsfürsorge). Von seiten der Regierung wurde die Verordnung damit begründet, daß sich die Vorschriften des Gesetzes über Krankenbehandlung und Berufs⸗ fürsorge auf gewisse Grundsätze beschränkten und daher der Ergänzung bedürften. Diese Ergänzung solle durch den Entwurf der Verordnung geschehen. Die Verordnung beschäftige sich in ihren beiden ersten Abschnitten mit dem Inhalt von Kranken⸗ behandlung und Berufsfürsorge und den Voraussetzungen, unter denen die Leistungen zu gewähren Im zweiten Abschnitt werde auch das S über die Berufsfürsorge geregelt. Der dritte Abschnitt wolle die wirksame Durchführung von Kranken⸗ behandlung und Berufsfürsorge gewährleisten. Bezüglich der Krankenbehandlung wolle die Verordnung der Verwaltung und Rechtsprechung lediglich eine Richtschnur geben; sie bedürfe deshalb einer den Bedürfnissen des Einzelfalles angepaßten vernünftigen Auslegung. Bei der Berufsfürsorge handele es sich um eine völlig neue Verpflichtung der Träger der Unfallversicherung. Die Reichsversicherungsordnung gebe dafür nur 1“ Die heute beratene Verordnung ergänze diese Rahmenvorschriften nach drei Richtungen: 1. sie bestimme Inhalt, Umfang und Voraussetzungen der Berufsfürsorge näher, 2. sie regele das Ver⸗ hältnis zur Schwerbeschädigtenfürsorge und zum Arbeitsnachweis⸗ wesen. Nach den Vorschriften des Schwerbeschädigtengesetzes hätten die Häecpescafe nheste en oder die an ihrer Stelle mit der Durchführung des Gesetzes betrauten Stellen ihre Fürsorge auch solchen Unfallverletzten zuzuwenden, die unter den Begriff des Schwerbeschädigten oder des Minderbeschädigten im Sinne des Gesetzes fielen. § 558 g Absatz 2 gebe aber dem Reichsarbeits⸗ minister die Ermächtigung, das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der zur Durchführung des Schwer⸗ beschädigtengesetzes berufenen Stellen zu regeln. Von dieser Ermächtigung werde jetzt Gebrauch gemacht. Die Verordnung gehe davon aus, daß Schuldner des Anspruchs auf Berufsfürsorge dem Verletzten gegenüber der Träger der Unfallversicherung sei. Der Versicherungsträger solle daher in erster Linie für die Durch⸗ führung der Berufsfürsorge verantwortlich sein. Ihm werde die Leitung des Verfahrens übertragen. Es bleibe ihm unbenommen, die Berufsfürsorge selbst durchzuführen. Er könne aber nach näherer Bestimmung die Hilfe der Hauptfürsorgestellen und der Arbeitsnachweise in Anspruch nehmen. 3. werde in der Ver⸗ ordnung das Verfahren über Berufsfürsorge und das Verfahren bei Streit zwischen den an der Durchführung beteiligten Stellen behandelt. Nach längerer Aussprache wurde der erste Abschnitt der Verordnung zur Durchführung der Unfallversicherung, der die Krankenbehandlung zum Inhalt hat, vom Ausschuß im allgemeinen im Wortlaut der Vorlage angenommen. Heute wird die Beratung fortgesetzt.

Der Aeltestenrat des Preußischen Landtages beschloß gestern, in dieser Woche nur noch heute zu tagen. Entgegen der urspruünglichen Absicht auch in der nächsten Woche Plenarsitzungen stattfinden, und zwar von Dienstag bis Sonn⸗ abend. Ueber den weiteren Beratungsplan soll in einer neuen Sitzung des beschlossen werden. Am Dienstag wird voraussichtlich in der Plenarsitzung neben kleineren Gegenständen die Notverordnung über das Steinkohlen⸗ und Erdölvorkommen in der Mark die Novelle über die Oeffentlichkeit bei dem Diszi⸗ plinargesetz der Richter und der Entwurf über die Verein⸗ heitlichung der Bestimmungen hinsichtlich des Beginns und der Beendigung der Schulpflicht zur Beratung gestellt werden. Von weiterem Beratungsstoff liegt vor allem vor die Fortsetzung der zweiten Beratung der Landgemeindeordnung, die zweite Beratung der Vorlage über das Oberlandesgericht Beuthen, die Herab⸗ etzung der Verwaltungsgebühren, der Antrag des Hauptaus⸗

zusses über ein Niedersachsenprogramm und der Antrag Falk (Dem.) über die Realsteuern, die Hauszinssteuer und die Verein⸗ fachung der Steuerverwaltung in der vom Hauptausschuß gegebenen Fassung. Wann diese Gegenstände zur Beratung kommen, wird der Aeltestenrat heute festlegen Die Besoldungs⸗ ordnung wird kaum vor dem 5. bzw. 6. Dezember zur Beratun kommen können. Für die erste Lesung des neuen Haushalts der 14. Dezember einstweilen in Aussicht genommen worden.

Der Feme⸗Untersuchungsausschuß des Preußi⸗ schen Landtags setzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. Szillat (Soz.) seine Verhandlungen kort. Zunächst teilte der Vorsitzende laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger den Wortlaut eines Schretbens mit das der im Falle Pannier verurteilte Feldwebel Stein aus dem Zuchthaus Gollnow an den Ausschuß gerichtet hat und in dem er u. a. mitteilt, sein

Beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 268. Beerliner Börfe vom 14. November 22

ᷓ—V——-—— Heuniger Voriger

Heutiger] Voriger Heutger Voriger Kurs Kurs Kurs

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften. Deutsch⸗Evxtau 13807

1 Dresden 1905 Lipp. Landesbt. 1—9 Duisburg ..... 1921

v. Lipp Landessp. u. L. 4 ½ 1.1.7† d5 1886 97, 00,4

do. do. unk. 26 1...71 —,. do. 1913

e ge e e ur e. Oldenbg. staatl. Kred. 4 versch. —,— do. 1888. 1889] 8 unk 31 8 —,— 88 1896, 02 v. 1

1 Franc, 1 Ltra, 1 Lou. 1 Peseta = 0,80 ℳ, 1 österr. Sach.-Altenb. Landb.]¹ Fecs 1e 2 vS

Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 9

1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 7 Gld. südd. W * 89 do. Düsseldozf 1900.08,11. = 12,00 1Gld. holl W. = 1.70 % 1 Mart Banco do Gorha Landkred. 4 versch —— get. 1 5 24 = 1,50 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1fkand 82 do. 02, 03 05 88 do 1900, gek. 1. 5. 24 Krone = 1,125 ℳ. (Rubel ealter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. do Mein Ldtrd. gek 18 Elbing 03.09, gk. 1.2.24 l alter Goldrubel = 3,20 Peso (Gold) = 4,00 EIE1““ vn 4117 do. 1913. gek. 1. 1. 24 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4,20 Sch 54 .R en. W““ do. 1903. gek. 1. 2. 24 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghai⸗Taei E Emden 08 f.J gk1.5.24 = 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 1 Yen = 2,10 8 O*EEEE 5 Erfurt 1893. 01 P, 08.

1 Zloty. 1 Danziger Gulden = 0,80 do. ⸗Sondersh. Land⸗ 1 E“

betgefügte Bezeichnung krebit, gek. 1. 4. 24 —2,— Eschwege sagt, daß nu 1 4 8 5 * üct ven find timmte Nummern oder Gerten DOhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneueru EIX“ Das hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen * Seg Fleniburgi2 N. 8 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ S 2. 5. 7 10 Frankfurt a. M. 23 wärtig nicht stattsindet. .b do. 1910 11 get . do. do. S. 3. 4, 6 /'8 do. 7 1 get. Das hinter etnem Wertpapter bedeuter für do. Grundrentenbr. do. 1913

1 Million. Serie 1 do. 19 (1.—3. Ausg.) S 1920 (1. Ausg.). gek.4 versch.

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Sächs. Idw. Pf. b. S. 23, 3 1

Uürss 2S 1— vorletzten. 8- in der driten 8 8n 8 84 geng 5 34 *

palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ . 0. Fra 25 4 1 6. kommenen Gewinnanteil. Ist nur 842 Gewinn⸗ do. Kreditbr. b. S. 22, 8 82—9 ergebnis angegeben. so ist es dasjenige des vorletzten 26 33 do. . stadt E““ Geschäftsfahrs. do. do. bis S. 25/3 1.1.7 eeeee Eö11“ ern Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ Brandenb. Komm. 23 8 . 8* zahlung sowie für Ausländische Banknoten (Giroverb.) gt.1.7.24

befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ HEE1 nn

9☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen do. do. 1922, rz. 28 Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ Hannov. Komm. 1923 tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ 3 do. 1922² richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ do. do. 8 1919 lich richtiggesteute Notierungen werden Pomm.⸗Komm.S.1u. 2 2 möglichst bard am Schluß des Kurszettels Kur⸗ u⸗Neum. Schuldvs f 1.1.71—, als „Berichtigung“ mitgeteilt. *) Zinsf. 7—15 ½. Zinsf. 5— 15 †.

Bankdiskont. Deutsche Provinzialanleihen. Heidelbg. 07, gk. 1.11.23

Berlin 7 (Lombard 8). Danzig 6 (Lombard 7.. Mit Zinsberechnung. do. 1903, gek. 1. 10.23 Amsterdam 4 ½. Brüssel 5. Helstngfors 6 ½⅛. Italien 7. Brandenburg. Prov. Heilbronn 1897 & Kopenhagen 5. London 4 ½ Madrid 5. Oslo 5. Reichsm. 26,kdb. ab 32 1.4.10% —,— Herford 1910, rückz. 39 Baris 5. Prag 5. Schweiz 3 ½⅜. Stockholm 4. Wien 6 ⅛. Hannov. Prov. RM. Köln. 1923 unk. 33 88 E 1.4.10 8e* 8 v 5 3 ; vo. do. R. 3 t3, rz. 103 4.10/95,1 G - 9 unk. 29 Deutsche Staatsanleihen 4. Rechn EE1“ 86 . EETI1ZEI mit Zinsberechnung. do. do. Reihe 7 1.4.1068,5 G do. 1 1922 b Niederschles. Provin Konstanz 92, gek. 1.9.23 Heutiger Voriger 84 ab 28 Krefeld. 1901, 1909 Kurs Oberschl. Prb. Bk. Gold do. 06,07, gek. 30.6.24

14. 11. 12. 11. R. 1, rz. 100, uk. 31 1.3.9 93,25 b do. 1913, gek. 30. 6. 24

6 ⅛½ Dt. Wertbest. Anl. 23 do. Komm.⸗Anl. 1 do. 88,01,03, gk. 30.6.24 10-1000 Doll., f. 1.12.32 . —,— 95 B Buchst. A, rz. 100, uk. 31 1.4.10 92 b Langensalza 1903 9ee 10 1000 D., f. 35 8 1,6 b G 91,6eb G Ostpreußen Prov. RM⸗ Lichtenberg (Bln) 1913

Heutiger Voriger Kurs

*4, 3 ½ 3 % Pomm Reut. Kleingrundbesitz, ausgestell bis 31. 12. 16,75 b G [16,9 G

4. 3 ½8, 3 ⁄% Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz —, —,—

*4. 3 ½, 3 % Sächsische ausge⸗ stellt bis 31 12. 17 ..... 14,8 G 14,9 B

4, 3 ½, 3 % Sächstsche —,— —,—

2*4 % Sächs. landsch. Kreditverb. —,—

*4. 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon 17,75 G 17,75 G

24, 3 ½, 3 Schlef. landschaftl. Danzig 4 MAg. 19 1.4.10 —,— A,0,D F ausgest. bis 24.6.1 7117,6 b G 17,75 b Gneseno01,97 m. T fr. Zins] —,—

4, 3 ½, 8 % Schles. landsch. A, C. D —.— —,— do. 1901 m. Tal. do. —,—

4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein Gothenb 90 S. A 1.3.9 ld. Kreditv. V ausg. b. 31.12.17¼ 6,8 G 6,81 b do. 1906 15.4.10

4,3 ½, 3 % Schlesw.⸗Hlst. ld. Kreditv —,— Graudenz 1900 * fr. Zins.

*4, 3 ½, 3 % Westfäl. bis 3. Folge, Helsinafors 1900 1.2.8 ausgestellt bis 31. 12. 17. 10,8 b do. 190 .12

4, 3 ½, 3 % Westfältsche b. 3. Folge —,— do. 8 .8

4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Hohensalza 1897 Ser. I— II m. Deckungsbesch. fr. Inowrazlaw bis 31. 12 3,6 G Kopenhag. 92 in.

4. 3 ½% 3 % Westpr. Ritterschaftl. do. 1910-11 in Ser. I— II do. 1886 in

*4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ do. 1895 in schaftl. mit Deckungsbesch. bis Krotosch. 1900 S.] 31. 12. 17 Lissab. 86 S. 1, 2**

do. 400

Mosk. abg. S. 25,

27, 28, 5000 Rbl.

*5, 4 ½¼, 4, 3 ½ % Berliner alte N, do. 1000- 109 ausgestellt ois 31. 12. 1917. †23 G Mosk. abg. S. 30

5, 4 ½, 4. % Berliner alte. —,— bis 33, 5000 Rbl.

4, 3 ½, 3 % Neue Berliner P. Most. 1000-100 R. ausgestellt bis 31. 12. 1917. †814,5eb G do. S. 34, 35, 38,

4 x, 3 ½, 3 % Neue Berliner. —,— —,— 39, 5000 Rbl.

*4 Brandenb. Stadtschaftsbriefe do. 1000-100

(Vorkriegsstücke) †12 5b 12 b Mülhaus. i. E. 08,

4 % do. do (Nachkriegsstücke) —,— —,— 07, 13 N, 1914

f Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. Posen 00,95,908 gt.

do. 94, 03, gek. 24

Deutsche Pfandbrief Sofia Stadt...

Posen Ser. 1 Stockh. (E. 83-84)

bis 5 unk. 30 34 4 1.1.7 1880 in

Westf. Pfandbriefamt do. 1885 in f. Hausgrundstücke 4 ¾ 1.1.7 do.

Ausländische Stadtanleihen.

Bromberg 95. ger.] 7 Ir. Zinr —,— —,— Bukar. 88 kv. in 41 1.6.12 —,— —,— do. 95 m. T. in 1.3.9 [10,1 G 10,1 G do. 98 m. T. in 1.1.7 [10,1 G —,— Budapest 14 m. T. 1.1.7 —,— do. 1914 abgest. 1.1.7 „9 b G do. 96t. K. gk. 1.3.25 1.3.9 —,—

Christiania 1903 1.4.10] y—,—

ColmartElsaß 07 1.3.è9 [—,—

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Halle. 1900, 05, 10 do. 1919 do. 1892 3 ½ bo. 1900 [3

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1887 Straßb. t. E. 1909 Deutsche Lospapiere. 111““ Augsburg. 7 Guld.⸗L. ℳp. St —,— —,— Thorn 1900,06,09 Braunschw. 20 Tlr.⸗L. ℳp. St —,— —,— do. 1895 8 Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3 1.3. —,— ——— ZürichStadts9 iF

Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. —p. St —.— *1 K. 1.10.20. *“*S. 1 f. K. 1.·1.

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Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar Budap. HptstSpar ¹ Seit 1. 4. 19. ²21. 5. 19. * 1. 6. 19. 1. 1.19. ausgst.b.31.12.96 1. 9. 19. ¹1. 10. 19. 71. 11. 19. „1. 12. 19. Chil.Hp. G.⸗Pf. 12 v„ 1. 1. 20. ¹⁷ 1. 2. 20. u 1. 3. 20. ¹2 1. 6. 28. Dän.Lmb.⸗O. S. 4

¹8 1. 9. 25. ¹¹ 1. 10. 25. ¹² 1. 11. 25. ¹ 1. 1. 26. rückzahlb. 110

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börfen⸗ EE gar. notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen do do. Kr⸗Ver. S.9 findet gegenwärtig eine amtliche Preisfestsetzung Finnländ. Hyp⸗V. nicht statt. Jütländ. Bdt. gar. Bern. Kt.⸗A. 87 kv. 1.1.7 —,— do. Kr. V. S. 5 i. K Bosn. Esb. 14 1.4.10 38 do. do. S. 5 in K do. Invest. 14 * 1.4.10 38,25 B do. do. S. 5 in K do. Land. 98 in K 1.4.10 —.— Kopenh. 1g do. do. 02 m. T. i. 8† 4. 1.1.L7 2,5 G Mex. Bew. Anl. 4 do. do. 95 m. T. i. K 1.2.8 —,— gesamtldb. à101 Bulg. G.⸗Hyp. 92 do. % abg. 25 er Nr. 241561 Nrd. Pf. Wib. S1,2 bis 240560. 1.1.7 Norweg. Hyp. 87 do. 5er Nr. 121561 Oest. Krd.⸗L. v. 58 bis 136560 1.1.7 Pest. U. K. B., S. 2,3 do. 2er Nr. 61551 Poln. Pf. 3000 R. bis 85650, do. 1000 100 R. 1er Nr. 1-20000 Posen. Prov. m. T. Dänische St.⸗A. 97 do. 1888, 92, 95, Egyptischegar. i. H 98, 01 m. T. do. priv. i. Frs. do. 1895 m. T. do. 25000,12500 Fr Raab⸗Gr. P.⸗A. * do. 2500, 500 Fr. „do. Anrechtsch. Els.⸗Lothr. Rente Schwed. Hp. 78ukv Finnl. St.⸗Eisb. do. 78 in. kündb. Griech. 4 % Mon. do. Hyp. abg. 78 do. 5 % 1881-84. do. Städt.⸗Pf. 83 do. 5 % Pir.⸗Lar. 90 do. do. 02 u. 04 do. 4 % Gold⸗R. 89 do. do. 1906 Ital. Rent.in Lire Stockh. Intgs. Pfd do. amort. S. 3, 4 1885, 86, 87 in K. in Lire 1.1.7 do. do. 1894 inK. Mexik. Anl. 99 5 ff. Z. si. K. 1. 7.14 Ung. Tem.⸗Bg. iK. do. 5 % abg. do. si. K. Nr. 11 do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. do. 1904 4 Gin ℳ] do. st. K. 1.6.14 do. do. i. Kr. do. 1904 4 %abg. do. iK . 12.25 do. do. Reg.⸗Pfbr. 1.4.10 8 rw. St. 94 in 15.4.10 do. Spk.⸗Ztr. 1, 2 122 o. 1888 in £ 1.2.8 8 b Oest. St.⸗Schatz 14 ohne Anrechtssch. i. K. 15. 10. 19. angem. St. * 4 —,— do. am. Eb.⸗A. * 5. —,— do. Goldrente 1000 Guld. Gd. 5 dd. de. 800 do. 1000 Guld. G.* do. 200 Guld G* do. Kronenr. 5, 11 do. kv. R. in K.* do. do. in K.” do. Silb. in fl * do. Papierr. in fl ²⁰ Portug. 3. Spez. f. Rumän. 03 m. T. 2 13 ukv. 24 ¹4 . 89 äuß. i. 16 -. 1890 in ¹6 .. do. m. Talonff. . 1891 in 16

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(Goldm.),bis 30.11.26 Ausg. 13 unk. 33 —,— Magdeburg 1913, Schatz F. 1 u. 2, rz. 30% 1.10 93eb B 93 b do. do. Ausg. 16 A. 1 92 G 8 do. 19 Lit. U, V, uk. 29 6 ¼h do. rz. 1. 10. 30% 1.10 83.8 b 93,9 b 3 Westfal. Provinz Anl.⸗ do. 1914, gek. 1. 1. 242 6 Bayern Staat RM⸗ 1.4 Brandenb.Prov. 08-11 1“ do. 19 I1. Ag., gk. 1.9.24 rückz. 1. 4. 29a hlb. 2.1 96,5 B Reihe 34 52 . 1888, gek. 1. 1.2 7 Lippe Staatsscha Merseburg rückz. 1. 7. 29] 1.1.) —,— —,— do. Ser. 27 Mülheim (Ruhr) 1909 tilgb. ab 27] 1.4.10 —,— B Hannoversche Prov. do. 1919 unk. 30 Anl. 27, uk. 1. 10. 35] 1.4.10 90b 80b G do. do. 1913, 1914 —,— M.⸗Gladbach11 , uk36 7 do. R. 2, fäll. 1.7.30% y1.7 95,6 6 95.6 G Ausgabe 16.. Nordhausen 1908 7% do. NM⸗A. 27 u. do. 1903 schatz Gr. 1, fäll. 1.3. 29. 1.3 95,5 G 95,5 G do. Ausg. 14. (C 000 Pforzheim 01, 07, 10, fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. do. kleine Pirmasens 99, 30.4.24 Schein Nr. 1 60000 f. Z. in 50e b G 05 G do. do. Ausg. 5 7 Potsdam 19 , gk. 1.7.24

Dtsche. Wertbest. Anl. do. do. Ausg. 10 u. 11 1.7 ¼—,— Quedlinburg 1903 N b. 5 Doll., fäll. 2. 9. 35 bdo. do. Ausg. 9 —,— Regensburg 1908, 09

Mecklenburg⸗Schwer. 8 do. Ausg. 8. —,— do. 97 N. 01 03, 05 Anl.⸗Auslosungssch. ”. do. 1907—09 do. 1889 einschl. Abkösgssch. . 8 78 —,— Remscheid 00, gk. 2. 1.23.

. 98, 02, 05, Rh. 8

Deutsche Schutzgebiet⸗ gek. 1. 10. 23 [3 9 1. —,— 8 8 Lg 8 Anleihe. do. Landesklt. Rtbr. 4.10% —,— do. 1891

Anhalt. Staat 1919.. —,— do. do. 3 ¼ 1.4.10% —,— —,— Rostock 1919, 1920

Bayern Ldsk.⸗Rent. * Zinsf. 8 20 %. ** 8—18 F. 6 15 †. do. 81,84, 03, gk. 1.7.24

konv. neue Stücke —,— do. 1895, gek. 1. 7. 24

üees 1919 beb 88 Kreisanleihen. 82 ; 8 2 2 S 9

89 1922, 1923 —,— e. 1901.[4] 1.4.10% —,— 1 1 24 0.08,09,11,g8.31.12.23 —.,— Mensburg. Kreis 0114 1.1.7†¼ —,— Spandau 09 M, 1.10.23 %

do. 37-99,05,gk 31.12.23 —— o. do. 19194 1.1.7 —,— e 16

do. 96, 02, gek. 31.12.28 rh Hadersleb. Kr. 10 ukvy N4 1.4. —,— d aek 1.1. 1894 in

H bg. Staats⸗R. 4 0. 1908, gek. 1. 4. 24 . do. m. Talon ö ambg. Staats⸗Rente 1 Se do. 1903, gek. 1.4.24 396 in W

do. amort. St.⸗A. 19 à 4 do. 1896 in ¹⁶ 4 .5.

4

Lauenbg. Kreis 1919. 4. Stettin V... 1923 5 do. do. 1919 B kleine 4 1.1.7 1—,— Sginsf. 6— do. do. m. Talonff. do. do. 10 000 bis 8 8 *) Zinsf. 8—15 8 do. 1898 in 1s

Lebus Kreis 1910..

Stolp i. Pomm. †. 2. do. do. m. Talon

EEEbETE— Deutsche Stadtanleihen. Stuttgart 19,06,Ä.19 4 13. do. konv. in e Aachen 22 A. 23 u. 24

düeä Offenbach Kreis 1919 Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25 1 5 14 do. do. St⸗AnJ. 1900 7˙—, 1.6.12⁄ —,— da 919, un 86,1 1.1. Z do. 07,08, 09 Ser. 1,2, do. 17, 21 Ausg. 22 % o. 1908 in-

1

1.5.11⁄ —,— Viersen 1904, gk. 2.1.24 3 ½ 13

11, 15 rz. 53, 14 rz.56 esc.. —,— 3% 11.7 —,— Bein ,gk1.1.24 3% 1.1. 38d d ger do. 1887,91,95,99,19043 9 do. —,— do. 1911, 19144 versch —,— eEE““ Schwed. St.⸗A. 80 do. 1886, 97, 1902 —.,— Aschaffenburg. 19014 1.6.122⁄ —,— gabe, rückz. 1932774 1.2.8 1 Lübeck 1923, unk. 289 1.8.9 —,— Varmen 07, rz. 41/404] 1.2,8 do. 1920 1. Ausg 88 bo. S122” 9n. Sächs. Mk.⸗A. 23, uk. 26 1..1 —,— do. 1904,05, gek.1.3.24 6 versch. 21 2. Ag.⸗gei. 1.10.21¼4 sversch 8 Württembg. R. 36-4214 versch. —.— Berlikn. 1923 *1.1.7 do. 16 Ag. 19 1. u. 1I 1 3 * Zinsf. 8— 18 ¼ ggek. 1. 7. 274 1.1.7 —,— 88 en Preußische Rentenbriefe. IE Wilmersd. (Bln.) 19184 1.2.8 —,— 16“ Gekündigte und ungekündigte Stllcke, 9 3 Deutsche Pfandbriefe do. Eisenb.⸗R. 90

1923 Ausg. 1 verloste und unverloste Stücke. 1922 Aus9. 2 Türk. Adm.⸗Anl. bo eiececghtremeane 1 (Die durch * gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach do. Bgd. E.⸗A. 1

2ausl. ℳf. 100 Gd üöe12 90 b 6 905 G do. do. Ausg. 14 —,— 1.— 4. Abt. utv. 31 6 86 9 Dt. Reichspost do. do. Ag. 15, uk. 26 0% —-,— 8 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1. 92 G Mainz 1922 Lit. C 6 ½ % Preuß. Staatssch. 1.3 do. do. Ausg. 16 A. 2 92 G do. 1922 Lit. B rückz. 1. 3. 29 zahlb1. 12 96 G 96 G Ohne 1 9 do. 20 Lit. W unk. 30 6 % Baden Staat RM⸗ uslosgssch. enschl Mannheim nl. 27 unk. 1. 2. 32 .2.8 8 90 b G 22 ssch. e 8 1 ¼ Ablösungsschein f. Z. in ½ do. 1901, 1906, 1907, Anl. 27, kdb. ab 1.9.34 1.3.9 b B 80 b G 1908, 12, gek. 1. 1.24 7 do. Staatsschatz 96,5 B Reihe 13—26, 1912 . 19 II. A., gk. 1.2.25 7 ½ Braunsch. Staatssch. Reihe 27 33, 1914 .1920, gek. 1. 11.2 rilckz. 1. 10. 29 1.10 95,6 B 95,8 B do. do. 1897, 98, gk. 1.1.24 rückz 2. 1. 29% 1.1 99 G 99 G Cassel. Ldskr. S. 22-25 do. 1904, 1905 gek. 7 ½⅜ Lübeck Staatsscha do. Ser. 26 Mühlhausen i. Thür. 7 ¼ Mecklbg.⸗Schwer. do. Ser. 28 1919 VI Reichsm.⸗Anl. 1926 do. Ser. 29, unk. 30 —,— B 8 Em. 11, 13, uk. 31, 35 6. do. Staatssch., rz. 26 1.4, 35b. 2.1 95,5 G 95,5 G Ser. 9, gek. 1. 5. 24 32 —,— do. 1914 6 Sachsen Staat RM⸗ Oberhess. Prov20 uk. 26 d München 1921 7 ½ Sachs. Staatsschatz Ostpreuß. Prov. Ag. 12 —,— do 1919 R. 1, ll. 1.7.297†6 1.7 96,4 G 96,4 G PommernProvA. 17 d 1 Münster 08, gk. 1.10.23 7 ½⅝ Thür. Staatsanl. do. Ausg. 14, Ser. 4 —,— do. 1897, gek. 1.10. 23 v. 1926 ausl. ab 1.3.30% ꝑ1.3.9 86 G 86 G do. do. 15 8 Phxa Bns Nürnberg Lit. B, fällig 1. 1.32 91.1.7 95 b G 95,25 b G do. do. 8 —,— do. 1920 unk. 30 6 ½ % Württbg. Staats⸗ do. A. 1894,1897,1900 o. 5 3 Sere n Offenbach a. M. 1920 Rheinprovinz 22, 23. g Oppeln 02 P, gk. 31.1.24 Bei nachfolgenden Wertpapieren do. 1000000 u. 500000. o 1912, 1920 Dt. Fut Aus 0s5g. Sächsische Prov. A. 8 do. 95, 05, gek. 1.11.23 einschl. ¼ Ablös⸗ do. do. Ausg. 9 d —,— Plauen 03. gek. 30.6.24 Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. Schlesw.⸗Holst. Prov. do 1903 ohne Auslosgsscheinn do. [12,755 [12 G Ausg. 12 .5.11¼% —,—

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E Pfandbriefe und Schnldverschreib. 83,75 6b deutscher Hypothekenbanken.

30 G - Aufwertungsberechtigte Pfandbriufe u. Schuldverschv. 80 G deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gem. Bekanntm v. 26.3.26 ohne Hinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. e Ss; (Die durch“* gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ ge gg verschreibungen sfind nach den von den Gesellschaften 4,7 b gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 888 geg ausgegeben anzusehen.)

8.10 G 8 8b 7 Bayerische Hyp. u. Wechselbank 5,75 eb 6 5 2 verlosb. u. unverlosb. N (3 ½ ‧*% —,— 1496 Verl. Ocp.⸗Bt.Kom.⸗Bbl Z.1. 3,5 b G 76 do. 8 do. 222 3 .es do. o. do. er. 4 do. do. do. Ser. 5 * Braunschw.⸗Hannov. Hyp.⸗Bk. Pfbr. Ser. 2 26* do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 5 Dtsch. Hyp.⸗Bk. Kom.⸗Obl. S. 1-3* 5b G do. do. do. Ser. 4 5b do. do. do. Ser. 5 52 256 Frankf. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 14* 25 b Frankf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr. 56 Ser. 43, 44, 46 52⸗ (fr. Frankf. Hyp.⸗Kred.⸗Ver.) Goth. Grdkr.⸗Bk. Pfd. Abt. 2-20* do. do. do.

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Abt. 21

do. do. do. Abt. 22 do. do. do. Abt. 23 do. do. do. Abt. 23 2 do. do. Komm.⸗Obl. Em. 1 do. do. do. v. 1923 Hamburger Hyp.⸗Bank Pfdbr, Ser. 141-690 (4 %). Ser. 1-190. Ser. 301 330 (2 ½ *

do. do. do. Ser. 691 730 do. do. do. Ser. 731 2430 Hann. Bodkr.⸗Bk. Pfd. Ser. 1-16 *%3 o. do. Komm.⸗Obl. Ser. 1* 11 G Mecklbg. Hyp.⸗ u. Wechs.⸗Bank 9 Komm.⸗Obl. Ser. 1 11˙6 b 11b Feeere deee k Meininger Hyp.⸗Ban 1-17 28 G 27,5 G do. do. Präm.⸗Pfdbr.* do. do. Pfdbr. Em. 18. I“ do. 2 88 8 19 g do. o. o. :m. 20 Fäss pes 23,3 G do. do. Komm.⸗Obl. 62% 24,8 G 8 do. do. do. (8— 16 ) 8 . .5 G Mitteldtsch. Bodkrd.⸗Bk. Pfdbr. 905 2 Ser. 1— 4. 6. 7* 2,95 b geh s ig. 85 1“ 8 2 8 3 ˙111 G orddtsch. Grundkred.⸗Bk. Pfdbr.

1,15 16,19 Ser. 3 19*112,05 6b G

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do. später ausgegeben —,— eag2 1890 ¹ den von den Landschaften gemachten Mitteilungen do. do. Ser. 2

% Hannov.) ausgst. b. 31.12.17115,25 b G 15 b G EöEö1ö1“ als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) do. kons. A. 1890

3 ½ % do. später ausgegeben —,— —,— 1904, S. 1 3 ½ Gekündigte und ungekündigte Stücke. do. unif. 03, 06

3 ½% Hess.⸗Nafs., agst. b. 31.12.177 —,— —,— Groß Verb. 1919 verloste und unverloste Stücke. Türken Anl. 05i

3 ½ b do. später ausgegeben —,— 1 do. 1920 23 ½ % Calenberg. Kred. Ser. D, do. 1908 in Lauenburger, agst. b. 31.12.17 —,— Berl. Stadtsynode 99, to, (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) —,— do. Zollobl. 11S.1

do. später ausgegeben —,— 1908, 12, gek. 1. 7. 24 *3 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue —,— do. 400 Fr.⸗L ofe

3 ½ Pomm., ausgest. b. 31. 12.17113,5 b G do. do. 1899, 1904, *4, 3 ½, 3 % Kur⸗ u. Neumärk. Ung. St.⸗R. 2

’,3½% do. später ausgegeben —,— dd n 1905, gek. 1. 7. 241¹ Kom.⸗Obl. Vm. Deckungsbesch. do. do. 19184 „3 ½ % Posensche, agst. b. 31.12.177 —,— —,— Bonn 1914 N, 1919 bis 31. 12. 1917 do. 1914

do. später ausgegeben —,— —,— Breslau 1906 N. 1909 4,3 ½,8 % Kur⸗ u. Neum. Kom.⸗Obl. do. 1914

„3 ½ Preußische Ost⸗ u. West⸗, do. 1891 4, 3 ½˖ 3 landschaftl. Zentral do. Goldr. i. fl. ausgest. b. 51.12.17 9.6b G9 974b G Charlottenburg 08, 12 m. Deckungsbesch. bis 31.12.17 do. St.⸗R. 1910

Nr. 1 484 620 1 do. Kron.⸗Rente“

„3 ½ % do. später ausgegeben —,— II. Abt., 19 881 80-Seheenet⸗ 3 ½ % Rh. u. Westf., agst. b. 31.12.17715,5 b G 15,5 G do. 1902, gek. 2. 1. 242 4, 3 ½, 3 Zentral 8,283, 5,u 4, 3 ½, 3 tpreußische N, aus⸗ 1 E

—— —, Coblenz. 1919 t 14,5b G 14,1b G do. 1920 gegeben bis 31. 12. 17 Ee e ern V1 8 —,— —,— Coburg 1902 3 4, 3 ½, 3 % Ostpreußische..... eemn e 16,1 5b 18,1 b . do. Ser. 20 Schlesische, agst. b. 31.12.17 14,15 G Cottbus 1508 F, 1913 4 % Sstor. landschaftl. Schuldv. 58, Gs 1.5.11 258 Se . 80. do. Eer. 21

o. später ausgegeben —, —,— Darmstadt 1920 *4, 3 ½, 3 % Pommersche, aus⸗ * 1. K. Nr. 41 48 u. 51. * 1. K. Nr. 18—28 u. 26, 80. Ser. 22 Schl.⸗Holst.,agst. b. 31.12.17 11,75 G do. 1913, 1919, 20 gestellt bis 31. 12. 17 . t. K. Nr. 16 21 u. 24, †† i. K. Nr. 82 —87 u. 90, . Komm.⸗Obl. (4 vo. später ausgegeben Dessau 1896, gk. 1.7.23 4. 5 ½, 3 Pommersche. sämtlich mit neuen Bogen der Catsse⸗Commune. do. Em. 2

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do. später ausgegebe Sächstsche, agst. b. 31.12.17

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