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Staatsrat. Sitzung vom 23. November 1927. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Staatsrat stellte in seiner heutigen Sitzung zunächst fest, daß an die Stelle des verstorbenen Mitglieds Reinhard (Ztr.) sein bisheriger Stellvertreter Gauleiter Kregel als ordentliches Mitglied in den Staaterat eintritt und an dessen Stelle Landrat Frhr. v. Fürstenberg als Stellvertreter nachrückt.
Zu der förwlichen Anfrage Dr. Sturm (Arheitsgem.) über die erhöhte Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen, hat der Vertreter der Staatsregierung im Ausschuß erklärt, daß die Staatsregierung das bestehende Gesetz nachprüfen werde, wenn feststeht, wie die Gewerbesteuer für das stehende Gewerbe endgültig festgesetzt ist. Die Ver⸗ abschiedung des Reichsrahmengesetzes müsse also abgewartet werden. Mit Rücksicht auf diese Erklärung wurde die Anfrage für erledigt erklärt.
Zu der Ausführungsanweisung zur Verordnung über Aenderung des Diensteinkommensgesetzes für die Lehrer der Berufsschulen hält es der Staatsrat für erforderlich und der Uebung in der gemeindlichen Verwaltung entsprechend, die Zinsen und Tilgungsbenäge für Neu⸗ und Umbauten sowie für umfangreiche Neuerrichtungen zu den laufenden Unterhaltungskosten zu rechnen und äußert sich gut⸗ achtlich dahin, daß die entsprechenden Schulbeiträge auch für diese Kosten erhoben werden dürfen.
Zu der Verordnung vom 8. August 1927 über die Be⸗ laggung der gemeindlichen Dienstgebäude und der Schulgebäude wird der Ausschußantrag, Einwendungen nicht zu erheben, angenommen, nachdem die Arbeitsgemeinschaft in einer kurzen Erklärung ihre Ansicht dahin zum Ausdruck ge⸗ bracht hatte, daß die Verordnung eine Kompetenzüberschreitung bedeutet.
Gegen die Einbeziehung des Gutsbezirks Wörmlitz und der sogenannten Rabeninsel in den Bezirk der staat⸗ lichen Polizeiverwaltung Halle /Saale durch Beschluß des Innen⸗ ministers wurde Einwendung nicht erhoben.
Zugestimmt wurde auch einer Ergänzung der Ziffer 11 der Vorschriften für den Gewerbebetrieb der Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten besorgen, dahin, daß diesen Vorschriften nicht unterliegen sollen, die von den Industrie⸗- und Handelskammern beeidigten und öffentlich an⸗
estellten Bücherrevisoren, solange sie ein von der zuständigen Industrie⸗ und Handeleskammer vorgeschriebenes Buch führen und von ihr in der Geschäftsführung beaufsichtigt werden.
Die westfälische Eingemeindungsvorlage wird erst heute zur Beratung kommen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Aeltestenrat des Reichstags beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem Arbeitsplan des Reichstags für die nächsten Wochen. Es wurde beschlossen, auf die Tages⸗ ordnung der Sitzungen vom Donnerstag und Freitag das 16. über den Reichswirtschaftsrat, ein neues Telegraphengesetz, da Gesetz über die Krankenversicherung der Seelente und das Aus⸗ lieferungsgesetz zu setzen. Dann soll vom Sonnabend bis Mittwoch nächster Woche einschließlich eine Pause in den Plenarsitzungen stattfinden, um dem Haushaltsausschuß die Möglichkeit zu geben, während dieser Zeit die Besoldungsordnung in erster Lesung zu erledigen. Der EI“ müßte gleichzeitig das Mieter⸗ chutzgesetz bis dahin erledigt haben, da die Dauer des alten Ge⸗ etzes am 31. Dezember abläuft. Am Donnerstag nächster Woche oll die Wirtschaftsinterpellation der Sozialdemokraten, die sich auch mit der Rede des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht be⸗ schäftigen wird, zur Beratung kommen. Zwischen Reichsregierung und Reichstag zesteht Uebereinstimmung darüber, daß die erste Lesung des Etats bestimmt noch vor Weihnachten stattfinden soll.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) die Be⸗ ratung der neuen Besoldungsordnung fort bei der Be⸗ soldungsgruppe 7 (2350 bis 3400 RM). Beschlossen wurde vorher eine Zusammenstellung der bisherigen Beschlüsse. Eingegangen ist ein Schreiben des Reichsfinanzministers mit eiligen Anforderungen Ur einen Neubau des Finanzamtes in Pforzheim. zors. Abg. Heimann (Soz.) forderte die Regierung zur Vor⸗ lage eines Bauplanes auf, was regierungsseitig zugesagt wurde. Diese Vorlage wird demnächst auf die Tagesordnung kommen. In der Besprechung zur Geuppe 7 empfahl der Abg. Stein⸗ dopf (Soz.) laut Bericht es Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeirungsverleger den Altassistenten usw. noch die Mög⸗ lichkeit zur Ablegung der “ zu geben und mög⸗ lichst alhen Beamten der Afsistentenlaufbahn alter Art Gelegenheit ur Ablegung dieser Prüfung zu geben. Abg. Groß (Benne
eantragte namens der Regierungsparteien eine Fassung, wona allen Sekretären, nicht bloß solchen auf bestimmten heraus⸗ ehobenen Stellen, die Möglichkeit zum Aufstieg in herausgehobene Stellungen gewährt wird. Abg. Torgler (Komm.) beantragte, die „technischen Sekretäre“ in die Besoldungsgruppe A 5a ein⸗ zugruppieren. Ein Vertreter des Reichsinnen⸗ ministers erläuterte die Stellung dieser Beamten und verwies für die Einzelheiten auf die kommende Etatsaufstellung Abg. (Wirtschaftl. BVgg.) forderte für die Beamten in der Be⸗ Besgffegecgbe A 7 Spitzenstellung, für die Gruppe A 4 e im Berhältnis 2:1 herbeizuführen. Abg. Groß (Zentr.) beantragte namens der Regierungsparteien: bei den Gehaltssätzen der Be⸗ Pchegsesühpe A 7 hinter „3400“ noch die Gehaltsstufe „3500, keichsmark anzufügen und dementsprechend bei der Gruppe A 6 eine Gehaltsstufe „3600 ℳ“ anzufügen, also beide Gruppen im Endgehalt um 100 ℳ zu erhöhen. Ministerialdirigent Wever erklärte, die Regierung würde gegebenenfalls bereit sein, hier ent⸗ sprechend dem Antrage der Regierungsparteien zu helfen, aber eine endgültige Stellungnahme müsse sie sich vorbehalten, bis sich die Gesamtauswirkung aller Beschlüsse des Ausschusses übersehen lasse. Die Beratung wandte sich zur Gruppe 6 (2400 bis 3500 Reichsmark). Dabei wurde 1ee die Frage einer Besser⸗ einstufung der Beamten beim Kanalamt durch die Abgg. Stein⸗ kopf (Soz.) und Brüninghaus (D. Vp.) und Torgler (Komm.) aufgeworfen. Ministerialrat Sölch, Ministerialdirigent Gärtner (als Vertreter des Sparkommissars) und Ministerial⸗ rat Ziegelasch legten die Gründe für die gegenwärtige Ein⸗ tufung im einzelnen dar. Abg. Allekotte (Zentr.) erklärte, aß man jetzt bei der Bemessung der Besoldung das saceng
Alimentationsprinzip mehr und mehr verlasse und zux Abstufung de Gehälter nach der Leistung übergehen wolle. Die Post sei ge wärtig in einem Uebergangsstadium, das erst Uharrzhes müsse Warum wolle man den altbewährten Beamten hier die Besserstellung nicht gönnen? Abg. Steinkopf (sos sah eine Inkossequenz darin, daß man den Maschinenbetriebsleitern am Kanal die frühere Gleichstellung mit den Postobersekretären entziehe. Diese Telegraphenoberfekretäre hätten seiner Meinung nach nicht eine höhere Funktion auszuüben als diese Kanalbeamten. Auf eine weitere Anfrage an den Sparkommissar, wie er sich zu diesen Fragen stelle, erwiderte dessen Stellvertreter Ministerialdirigent
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Gärtner: Der Reichssparkommissar Ein stufung der Postbeantten keine Stellung nehmien können, weit die Prüufung der Postverwaltung erst begonnen hat. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Durchprüfung des Reichsspar⸗ kommissars auch zu Folgen auf personellem Gebiete führen wird. — Nach einer kurzen Aussprache zur Geschäftsordnung wurde der Vorsitzende Abg. Heimann (Soz.) gebeten, im zurzeit tagenden Aeltestenrar den Wunsch vorzutragen, die nächste Woche von Plenarsitzungen Freisul9e. um den Ausschüssen die Beendigung ihrer Arbeiten zu ermöglichen — Bei den Gruppen 5 (5 a: 2800 bis 4200 RM, 5 b: 2300 — 4200 RM, 5: Revierförster und örster wie in den Ländern) bemerkte auf eine Anfrage des Abg. ve (Soz.) der Ministerialrat Sölch, daß die Ministerialkanzleisekretäre den Kanzleiaufsichtsdienst auszuüben hätten, nicht aber Verwaltungsdienst machten. Es folgte Gruppe 4e (2800 — 4200 RNM). Abg. Heimann (Soz.) be⸗ richtete, daß der Aeltestenrat nur den Sonnabend, Montag, Dienstag und Mittwoch von Plenarsitzungen freilassen wolle; der Aeltestenrat empfehle, ausnahmsweise wegen der prekären Lage der Besoldungsvorlage auch eine Sonntagsarbeit einzufügen, ent⸗ weder am Sonntag vormittag oder nachmittag. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) beantragte über die Sonntagsitzung erst am Freitag zu beschließen; jedenfalls nicht während der Gottes⸗ dienstzeit eine Sitzung abzuhalten. Abg. Müller⸗Franken (Soz.) forderte sofortige Entscheidung. Eine Sonntagssitzung wurde be⸗ schlossen. Die Zeit soll später festgesetzt werden. Abg. Groß (Zentr.) begründete sodann folgenden Antrag der Regierungs⸗ bvarteien zur “ A 4 : „1. Im Rahmen der Ver⸗ sar des Reichsministers der Finanzen vom 25. Juni 1926 über die Zulassung von Sekretären (Assistenten alter Ordnung) zur Sonderprüfung entstandene Härten auszugleichen. 2. Denjenigen Beamten, die nach dem am 31. März 1920 geltenden Laufbahn⸗ bestimmungen zwar bis 31. März 1920 in die frühere Assistenten⸗ eingetreten sind, aber nach den Bestimmungen über die Ablegung der Sonderprüfung (Ergänzungsprüfung für die Be⸗ soldungsgruppe A VIIb alt) nicht zugelassen werden durften, in den Grenzen des sachlichen Bedürfnisses die Möglichkeit zur Ab⸗ legung der vollen Prüfung für den gehobenen mittleren Dienst u geben.“ Ministerialrat Sölch wies auf die Verfügung vom 83. Juni 1927 hin, wodurch noch 2000 bis 3000 solcher Sekretäre geprüft und, soweit Stellen vorhanden gewesen wären, in Be⸗ soldungsgruppe 7 befördert worden seien. Im Rahmen dieser Verfügung sei die Regierung weiter bereit, sich herausstellende Härten auszugleichen, aber an der dort gezogenen Grenze müsse festgehalten werden, um diese Sonderprüfungen nicht zu ver⸗ ewigen. Abg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinig.) empfahl einen An⸗ trag, in der Besoldungsgruppe A 4 c das Endgehalt auf 4400 RM 2 erhöhen und zu beste’mmen: Alle für die alte mittlere Lauf⸗ bahn (Assistenten alter Art) angenommenen Zivilanwärter und die für diese Laufbahn vorgeprüften und förmlich vorgemerkten Militäranwärter sind noch zur Sonderprüfung zugelassen und im Falle des Bestehens in die Besoldungsgruppe 4c einzureihen. Abg. Steinkopf (Soz.) begründete u. a. den Antrag, die Gruppe A 4c überhaupt zu streichen und die in ihr eingestuften Beamten in die Besoldungsgruppe A 4 b mit einem Gehalt von 2800 — 4200 RM einzureihen. Er bitte doch die Regierung, den Assistenten alter Art noch einmal entgegenzukommen Auf eine weitere Beschwerde des Abg. Torgler, (Komm.) erwiderte Ministerialrat Ziegelasch: Ich habe schon mehrfach erklärt, wir haben einen Ueberstand an gehobenen und mittleren Beamten, der die nicht für die Postverwaltung Besoldungsordnung der Post zwangsläufig aufgedrängt habe. Infolgedessen sei die Verwaltung genötigt gewesen, mit Diensten zu beschäftigen, die sonst nur die leisteten, die die Prüfung nicht abgelegt hätten. Abg. Schuldt (Dem.) trat für die Beamten ein, die keinen Heeresdienst geleistet hätten, sie seien doch zwangsweise in der Heimat festgehalten worden und seien so an der Ablegung der Sonderprüfung verhindert worden. (Widerspruch.) Redner empfahl seinen Antrag, die Gruppe A4c im Endgehalt auf 4400. Reichs⸗ mark zu erhöhen und hier einzustufen die am 30. September 1927 vorhandenen Beamten, die für die Laufbahn der Assistenten a. A. vorgeprüft, vorgemerkt oder förmlich geprüft wären. — Die Be⸗ ratung wurde unterbrochen, um die seit Gruppe 8 rückständigen Abstimmungen vorzunehmen. Unter Ablehnung der anderen Anträge wurde angenommen bei Gruppe A8 der Antrag der Regierungsparteien: die Reichsregierung zu ersuchen, bei Auf⸗ stellung des Haushaltsplans durch Umwandlung von Planstellen in der Besoldungsgruppe A8 in Planstellen der Besoldungs⸗ gruppe A 7 die Beförderungsmöglichkeit der Assistenten bei den einzelnen Reichsverwaltungen nach Maßgabe des sachlichen Be⸗ dürfnisses zu verbessern. Damit wurde die Gruppe 8 a genehmigt. Bei Gruppe 7 wurde genehmigt der skizzierte Antrag der Re⸗ gierungsparteien über die Sekretäre im Kanzleidienst usw., des⸗ gleichen die Beträge der Regierungsparteien, die Besoldungs⸗ gruppen A7 und A6 im Endgehalt um 100 Reichsmark auf 3500 bzw. 3600 Reichsmark zu erhöhen. In der Besoldungs⸗ gruppe A5 b wurde unter Reichswehrministerium, Marine statt „Oberschiffskammerverwalter bei den Werften, Oberordnungs⸗ meister bei den Werften, Oberinstrumenten⸗ und Kartenverwalter bei den Werften“ gesetzt: „Betriebsleiter bei den Werften“. Es folgte die Weiterberatung zur Gruppe Aͤ4 c. Abg. Harmony (D. Nat.) begründete nochmals den Antrag der Regierungs⸗ parteien über die Sonderprüfung. Abg. Morath (D. Vp.) unterstützte namentlich im Interesse der Reichsbahnbeamten die se Entschließung. Er 8 als selbstverständlich voraus, daß die Regierung diese Entschließung loyhal durchführen werde. Abg. Steinkopf (Soz.) behielt sich vor, statt der Entschließung der Regierungsparteien und seiner eigenen noch etwas weiter⸗ gehenden ähnlichen Entschließung eine Gesetzesvorschrift zu bean⸗ tragen, sonst erreiche man nichts bei der Reichsbahn Auf Be⸗ fragen des Abg. Schuldt⸗Steglitz (Dem.) erwiderte Ministerialrat Sölch: Die Sonderprüfung sei nicht im Etat, sondern durch den Beschluß des Reichskabinetts vom 9. März 1921 eingeführt worden. Wenn eine Verzahnung hier vermißt werde, so frage er, welche Beamten man denn dafür im Auge habe. Die Ver⸗ zahnung solle nicht im Wege von Dienstaltersstufen vor sich gehen, sondern nur, wo besondere Dienstleistungen sich heraus⸗ höben. Die Entschließung der Regierungsparteien werde, wenn 12b angenommen werde, durchaus loyal durchgeführt werden. Ibg. Seiffert (V. A.) besprach die angeblichen Zu⸗ sagen an die Lokomotivführer. Ministerialrat Sölch erwiderte, daß auch die Reichsbahn die übergetretenen Lokomotivführer nicht zur Sonderprüfung zugelassen habe. — Die Sitzung wurde auf heute vertagt.
— Im Reichstagsausschuß für die Strafrechts⸗ reform wurde gestern, nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, mit überwiegender Mehr⸗ heit der § 51 angenommen, nach dem das Gericht, wo es das Gesetz vorsieht, dem Verletzten und dem, auf dessen Verlangen die Straf⸗ eingetreten ist, gestatten kann, die Verurteilung auf Kosten des Verurteilten öffentlich bekanntzugeben. Umfang und Art werden in der Entscheidung bestimmt. Von der Befugnis zur Bekanntmachung muß innerhalb eines Monats Gebrauch gemacht werden. § 52 sieht die Einziehung von Sachen und anderer Ver⸗ mögensteile vor, die zur Begehung einer strafbaren Handlung gebraucht oder durch eine strafbare Handlung hervorgebracht worden sind. Gehören sie weder dem Täter noch einem Teil⸗ nehmer, so können sie nur eingezogen werden, wenn es das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Abg. Koenen (Komm) gab zu, daß dieser Paragraph seine Berechtigung habe, soweit Waffen usw., die zur Tat gebraucht seien, eingezogen werden sollen. Die Kommunisten hätten aber doch die Streichung dieses § 52 beantragt, weil Künstler, wie Maler, Schriftsteller usw., durch ihrer nur einmal vorhandenen Schöpfungen chwere Verluste erleiden würden. Abg. Rosenfeld (Soz.) gab der Befürchtung Aus⸗ druck, daß auf Grund der in diesem Paragraphen vorgesehenen Ein⸗ ziehung von Vermögenswerten, Streikkassen der Gewerkschaften
diese Beamten
“ 111“ “ hat zur Frage der Ein⸗
8 1“ ““ 22 würden, wenn im ee mit einem Streik strafbare Handlungen begangen würden Abg Dr. Schetter (Zentr.) trat einer solchen Auffassung entgegen. Kein Richter werde den 8 52 so auslegen, daß zur Durchführung eines Streiks angesammelte Fonds dazu bestimmt seien, strafbare Handlungen u begehen. Ministeria direktor Dr. Bumke wies darauf hin, aß die Einziehung von Sachen und Vermögenswerten, die zur Begehung einer strafbaren Handlung gebraucht sind oder bestimn waren, nur unter der Voraussetzung zugelassen sei, daß die Sachen oder Vermögenswerte dem Täter oder Teilnehmer der strafbaren Handlung gehörten. Schon hierdurch werde 8e daß, wenn bei Gelegenheit eines Streiks von einzelnen Teilnehmern am Streik strafbare Handlungen begangen würden, die Ver mögenswerte der den Streik unterstützenden Gewerkschaften der Einziehung verfallen könnten. Außerdem aber werde in einem solchen Falle auch die Voraussetzung, daß die Gelder zur Begehung der strafbaren Handlung gebraucht oder bestimmt gewesen seien, nicht gegeben sein. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) gab sich mit diesen Erklärungen nicht zufrieden. Sei die Gefahr für die Ein⸗ ziehung der Streikkassen bei regulären Streiks schon groß, so werde sie noch größer bei sogenannten wilden Streiks. Abg. Koenen (Komm.) sprach im Sinne der sozialdemokratischen Auffassung. Im vorigen Jahre sei eine Streikkasse der Eisenbahnergewerk⸗ schaft beschlagnahmt worden. Abg. Dr. Wunderlich (T. Vp führte aus, daß eine Gewerkschaft ein nicht eingetragener Verein sei und deshalb unter das Gesellschaftsrecht falle. Nach diesem habe ein Mitglied der Gewerkschaft keinen Anteil am Gesellschafts⸗ vermögen Infolgedessen bestehe auch kein Zusammenhang zwischen einem Delikte eines Gewerkschaftsmitgliedes und dem Gesellschafts vermögen. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) erklärte, vermögens⸗ rechtlich trete die Gewerkschaft nach außen hin nicht in die Er⸗ scheinung. Die Anlage des Vermögens z. B. bei Banken und Eintragungen in das Grundbuch geschehe auf den Namten von Vertrauensmännern. Auch bei dieser Rechtslage hielt Abg. Dr. Wunderlich (D. Pp.) einen Angriff auf gewerkschaftliche Ver⸗ mögen bei einem Delikt eines Streikenden für völlig ausgeschlossen. Unter Ablehnung kommnnistischer und sozialdemokratischer An⸗ träge wurde alsdann § 52 im Wortlaut der Regierungsvorlage angenommen Ohne wesentliche Aenderungen wurden dann auf die §§ 53 und 54 angenommen, die im allgemeinen die Be⸗ stimmungen über die Einziehung aus dem geltenden Rechte über⸗ nehmen. Es folgte die Beratung des achten Abschnittes des Ge⸗ setzentwurfs, der die Maßregeln der Besserung und Sicherung um Inhalt hat. Ueber diesen Abschnitt berichteten die Abgg.
egmann (Zentr.) und Dr. Wunderlich (D. Vp.). Weiterberatung heute.
— Der Kriegsbeschädigtenausschuß des Reichs⸗ tags führte in seiner gestrigen Sitzung die Debatte über di Heilbehandlungsfrage fort. Bezüglich der Ersatzpflicht des Reichs gegenüber den Krankenkassen für die den Kriegsverletzten ewährte Heilbehandlung kam es, laut Bericht des Nachrichtenbüros es Vereins deutscher Zeitungsverleger, zu keinem endgültigen Be⸗ schluß. Die Beschlußfassung wurde bis zur zweiten Lesung vertagt. In der Zwischenzeit soll eine Verständigung versucht werden. Zurückgestellt wurde bis zur zweiten Lesung auch die Frage der orthopädischen Versorgung, bei der Uebereinstimmung darüber herrschte., daß eine gewisse Verbesserung der bestehenden Be timmungen unumgänglich sei. Eine längere Auseinander entstand über die sozialdemokratischen und kommunistischen Anträge, die einen gesetzlich geregelten Anspruch⸗ der Kriegshinter bliebenen auf Heilbehandlung auf Kosten des Reiches forderten. Die Vertreter aller Parteien erklärten die gegenwärtige Regelung für ungenügend und äußerten ihre Symapthie zugunsten einer weitergehenden gesetzlichen Regelung dieser Ansprüche. Ein Re⸗ gierungsvertreter trat diesen Ansprüchen entgegen. Er erklärte, die Bedenken der Regierung richteten sich gegen den Versuch, Aufgabengebiete der sozialen Fürsorge, die nach der Fürsorgepflichtverordnung und nach Auffassung des Finanz. ausgleichs den Ländern oblägen, stückweise wieder auf das Reich zu übernehmen. Die Regierung befürchte des weiteren Rück⸗ wirkungen auf verwandte GCebiete und habe schließlich die größten Bedenken wegen der entstehenden Kosten, die von ihr auf mindestens 20 Millionen im Jahr geschätzt würden. Der Re⸗ gierungsvertreter verwies darauf, daß die Regierung durch die Gewährung von Erziehungsbeihilfen für die Kriegerwaisen die Fürsorgestellen zu entlasten versuche, um ihnen so die Möglichkeit zu geben, auf dem Gebiete der Heilbehandlung der Hinter⸗ bliebenen mehr zu leisten als bisher. — Die Beschlußfassung wurde ausgesetzt. Es soll bis zur zweiten Lesung versucht werden, eine den Wünschen der Kriegshinterbliebenen entgegenkommende Regelung zu finden
— Der Bildungsausschuß des Reichstags setzte gestern die Beratung des Reichsschulgesetzes bei den Ab⸗ sätzen 5 bis 7 des § 4 (Bekenntnisschule) fort. Nach längerer Aussprache wurde ein deutschnationaler Antrag abgelehnt, wonach die Anstellung technischer Lehrer nur erfolgen soll, wenn die Be⸗ schaffung dieses Unterrichts auf andere Weise nicht möglich ist Annahme fand dagegen ein Antrag Dr. Runkel (D nc wonach die Forderung konfessioneller Zugehörigkeit „sich nicht auf die im wesentlichen für den technischen Unterricht angestellte oder anzustellenden Lehrkräfte bezieht“. Gegen die Stimmen der Deutschnationalen, der Bagyerischen Volkspartei und des Zentrunes wurde ein Antrag Rheinländer (Zentr.) ab⸗ gelehnt, wonach bei Anstellung von Lehrern an Bekenntnisschulen deren Vorbildung den Erfordernissen der Bekenntnisschule ent⸗ sprechen sollte. In der Gesamtabstimmung wurde darauf de 1 ganze § 4, der die Bekenntnisschule behandelt, mit 16 gegen 12 Stimmen angenommen. — Es folgte die Beratung des § 5 über die religionslose Schule. Ergänzend ist noch mitzuteilen, daß zum § 4 auch ein sozialdemokratischer Antrag Annahme fand, nach dem folgender Satz angefügt den Lehrern an den Bekenntnisschulen sind die mäßigen Rechte der Artikel 136 und 149 Abs. 2 der Reichs⸗ verfassung gewährleistet.“ Abgelehnt wurden sozialdemokratische Anträge, wonach an den Bekenntnisschulen in der Regel Lehrer des Bekenntnisses unterrichten sollen, für das die Schule bestimmt ist. Zum Abs. 6 des § 4 beschloß der Ausschuß einstimmig, den Satz: „Die Eignung als Lehrer an der Bekenntnisschule wird allein nach der Zugehörigkeit des Lehrers zu der Bekenntnis⸗ gemeinschaft, für die die Schule errichtet ist, bestimmt“, zu streichen. — Die Abstimmung über den § 5 wurde auf heute vertagt.
eingezogen
—
uß des Preußischen Beratungen über § 57 fort, der die Beschwerden über Erteilung oder “ von Bau⸗ dispensen regelt. Nach einer Penpföhi hen Erörterung der Zuständigkeitsfrage wurde die Beschlußfassung “ da ein Vertreter des Ministeriums des Innern nicht anwesend war. Der Ausschuß erörterte sodann grundlegend die Frage der Ein⸗ führung von E“ in die die öffentlich⸗ rechtlichen Beschränkungen der Baufreiheit, soweit sie nicht auf allgemeinen Bestimmungen beruhen, eingetragen sind. Es wurde angeregt, daß die Baulastenbücher mit den Grundbüchern vereinigt werden sollen. Ein Vertreter des Justizministerium 8 äußerte keine rechtlichen Bedenken, behielt sich aber die Stellung⸗ ee des Justizministeriums vor. In der Erörterung wurden von verschiedenen Seiten Bedenken gegen die Einrichtung neuer Bücher sowie gegen die Vereinigung mit den Grundbüchern ge⸗ äußert. Von seiten der Regierung wurde auf die Erfahrungen in Baden, Württemberg und Sachsen hingewiesen, wo sich die Baulastenbücher gut bewährt hätten und geringe Kosten ver⸗ ursacht hätten. — Heute werden die Beratungen fortgesetzt.
Der Stödtebauauss Landtags setzte gestern seine
⸗= 12,00 ℳ
sagt.
wird: „Auch verfassungs⸗
zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußische
Nr. 275.
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8
Börsen⸗Beilage
Berliner Börse vom 23. November
. Staatsanzeiger
festgeftellte Kurfe.
1 Franc, 1 Ltra. 1 Leu 1 Peseig = 0,80 ℳ. 1 österr Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ 7 Gld südd W. 1 Gld. holl. W = 1,70 ℳ 1 Mart Banco 1,50 ℳ. ESchilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 skand Krone = 1,125 ℳ 1Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ l alter Goldrubel = 3,20 ℳ 1 Peso Gold = 4,00 ℳ 1 Peso arg. Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4.20 ℳ. 1 Pfund Sterling = 20.40 ℳ. 1 Shanghat⸗Tael
2,50 ℳ 1 Dinar = 3,40 ℳ 1 Yen = 2.10 ℳ 1 Zloty. Danziger Gulden = 0,80 ℳ
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ daß nur bestimmte Nummern oder Serien jeferbar sind
Das hinter einem Wertpapter besfindltche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗
ärtig nicht stattsindet.
Das † hinter einem Wertpapter bedeuter ℳ tür
Million.
Die den Aktien in der zwetten Spalte beigefügten
jsfern bezeichnen den vorletzten, die in der driten
rpalte beigefügten den letzten zur öe; ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben. so ist es dasjentge des vorletzten Geschäfts ahrs boaes Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich kortlaufend unter „Handel und Gewerbe⸗ ☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bard am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 7 (Lombard 8). Danzig 6 (Lombard 7). Amsterdam 4 ½. Brüssel 4 ½. Helsingfors 6 ½¼. Italien 7. Kopenhagen 5. London 4 ½. Madrid 5. Oslo 5. Paris 5. Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4. Wien 6 ½8
Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung. 8
sHeutiger Voriger Kurs 22 11. 94,25 G
90,5 b G 87,5 b G
89ä 1iDt. Wertbest. Anl 28 10-1000 Doll. f. 1.12.32 5 ⅞ bo. 10—1000 D., f. 35 6c„Dt. Reichs⸗A. 27 uk37 3 % Dt. Reichssch. „K“ (Goldm.), bis 30.11.26 2 ausl. ℳ f. 100 GM. 6 ½ Dt. Reichspost Schatz F. 1 u. 2, rz. 30 6—„% Preuß. Staatssch. 1.3 rückz. 1. 3. 29 hahlb l1. 12 b,x—h do. rz. 1. 10. 30% y1.10 6 Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk. 1. 2. 32. 6 ⅛ Bayern Staat RM⸗ nl. 27 kdb. ab 1.9.34 y1.3.9 7 ½3 do. Staatsschatz 1.4 rückz. 1. 4. 29 ahlh. 2.1 96,4 B 1 ½ Braunsch. Staatssch. rückz. 1. 10. 29 95,6 B 99 G
1.12 1. 1.2.8 1.12 90 G 93 b G
96.,1 G 94b G
1.10
122.8 — —,—
80 b G
1.10 1 ½⅞ Lippe Staatsschatz rückz 2. 1. 29 7⁄ Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29 7 ¼ Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27 1.4.10 84.25 b
edo. Staatssch., rz. 26/1.4,z b. 2.1 95,5 G
6 ⅞ Sachsen Staat M⸗
80,25 G
1.1 1.1.7 —,— 84 G 95,5 G
1.4.10 80,25 G
1.3
50,75 12,35b
f. Z. in † 51,1b G 12 G
Aul. 27, ut. 1. 10. 35 7½ Sachs. Stgatsschatz R. 1, fäll. 1.7.29 1.7 96,4 G 96,4 G 7 ⅛ do. R. 2, fäll. 1.7.30% ꝑ1.7 95,6 G 95,6 G v. 1926 ausl. ab 1.3. 30. 86,6 b G 86,3 b G 7% do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1. 1.32. 85,6 b 85,25 b G 6 % Württbg. Staats⸗ Bet nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. ;t. Anl.⸗Auslosgssch. einschl. 1 Ablös.⸗ Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. ohne Auslosgsschein do. Dtsche. Wertbest. Anl. b. 5 Doll., fäll. 2. 9. 35 103 b G Anl.⸗Auslosungssch. einschl. lblösgssch. Deutsche Schutzgebiet⸗ Anlethe .4 .4
7¾ Thltr. Staatsanl.
schatz Gr. 1, fäll. 1. 3. 29. 95,5 G 95,5 G Schein Nr. 1 — 60000
Mecklenburg⸗Schwer.
Anhalt. Staat 1919.
Bayern Ldsk.⸗Rent. konv. neue Stücke3 ¼ Bremen 1919 unt. 30/⁄41 do. 1920 4 ¾ do. 1922. 1929 do. 08,09, 11,gk. 31. 12.23 b0.87-99,05,g8 31.12.23 8 ⅛ do. 96, 02, gek. 31.12.23 2 mbg. Staats⸗Rente 3 ¾
. amort. St.⸗A. 19 4 4 do. do. 1919 B kleines⸗ do. do. 10 000 bis 100 000 ℳ
-. do. 500 000 ℳ
.. do. St.⸗Anl. 1900
L. 07, 08, 09 Ser. 1,2, 11,13 rz. 53, 14 rz. 55 bo. 1887,91,93,99,1904 3 ½ do. 1886, 97, 1902 Lübeck 1923, unk. 28 Sächs. Mk.⸗A. 23, uk. 26 Württ mög. R. 36-42
Preußische Rentenbriefe. Gekündigte und ungekündigte Stücke,
verloste und unverloste Stücke. 4,3 8 Brandenb., agst. b. 31.12.17/13,9 G 4,3 do. später ausgegeben —,— 4,3 ½8 Hannov. ausgst. b. 31.12.17715,25 b 4,3 ½°h do. später ausgegeben —,— 4,358% Hess.⸗Nass., agst. b. 31.12.17 4,3 7% do. später ausgegeben Lauenburger, agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben “
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Heutiger Voriger Kurs
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Heutiger Kurs
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Heutigern Ku
Voriger rs
Lipp Landesbt. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. 4 ½ do⸗ do unk. 26/4 Oldenbg. staatl. Kred. 4 do. 0 unk 314 do⸗ do. 3 Sachs.⸗Altenb. Landb. 3 do. do 9. u. 10. R. 4 do.⸗Cobg. Landrbk. 1-4 do ⸗Gotha Landkred. do. do. 02, 03. 05 do ⸗Mein. Ldkrd. get. do. do onv. gek. Schwarzbg.⸗Rudolst.
Landkredit 4 [12 do. do⸗ 8 ½ 1.1. do.⸗Sondersh. Land⸗
tredit, get. 1. 4. 24/3 9½
112 1.17
7 8
versch.
1.4.10% versch.
1.4.10 —,—
Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
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7 7 —,— —,—
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Ohne Zinsscheinbogen Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1. 2. 5 7—10 do do. S. 3. 4. 6 N3 ¾ do. Grundrentenbr. Serie 1—3
Sächs. ldw. Pf. b. S. 23, 26, 27
do. bis S. 25 3 ¼ do. Kreditbr. b. S. 22, 26 — 33
do. do. bis S. 25/3.
versch. do
1.4.10
versch.
u. ohne Erneuerungsschein.
Brandenb. Komm. 23 (Grroverb.). gk. 1. 7.24 do. do. 19,20, gk. 1.5. 24
Deutsche Kom. Kred. 20 do. do. 1922, rz. 28
Hannov Komm. 1923 do. do. 19228
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Pomm. Komm. S. 1 u. 2
2,
1 1. do do. 1919 88 4 1
Kur⸗ u. Neum. Schuldvs †s 1.1.7 *) Zinsf. 7— 15 ½. † Zinsf.
Mit Zinsberech
Brandenburg. Prov. Reichsm. 26, kd b. ab 32 Hannov. Prov. RM R. 268, 4 B u. 583, tg. 27 1. do. do. R. 3 6, rz. 103 t. do. do. Reihe 6 1. do. do. Reihe 7 1. Niederschles. Provinz RM 1926. rz. ab 32 Oberschl. Prv. Bk. Gold R. 1, rz. 100, uk. 31 do. Komm.⸗Anl. 1 Buchst. X. rz. 100, uk. 31 Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27 A. 14, uk. 32 Sachs. Pr. Reichsmark Ausg. 13 unt. 338 do. do. Ausg. 14/17 do. do. Ag. 15, uk. 26/7 do. do. Ausg. 16 A. 1 7 do. do. Ausg. 16 A. 216
10
1.4.10
1.3.9
1.4.10
.2. .1. 4.10 .1. 41.
Westfal. Provinz Anl.⸗ Auslosgssch. einschl.
1.4.1 —gob 6
4. 99,5b 4.10,95,1 G 4.10 87,5 b G 4.10,88,25 G
8s 1.4.10/ 92
Ohne Zinsberechnung.
¼ Ablösungsschein f. Z. in 55 b G
5 — 15 %⅞.
Deutsche Provinzialanleihen.
nung.
96 b G
Brandenb. Prov. 08-11 Rethe 13 —26, 1912 Reihe 27 — 33, 1914 Reihe 34 —52
do. 3 ½
Cassel. Ldskr. S. 22 -25
do. Ser. 26
do Ser. 27
do.
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Ser. 28 do. Ser. 29, unk, 30 Hannoversche Prov.
Ser. 9, gek. 1. 5. 24 3 ¼ Oberhess. Prov20 uk. 26 4 ½ do. do. 1913, 1914]4 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 ö1““ do. Ausgabe 16...
.. Ausg. 14, Ser. 4
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do. 14, Ser. 314 ½ . A. 1894,1897,1900 38 1 Ausg. 14. 3 ¼ Rheinprovinz 22, 23‧½. 6 do. 1000000 u. 500000 † 6 do. kleine † 6 Sächsische Prov. A. 8 † 7 do. do. Ausg. 9 † do. do. Ausg. 5—7 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 12 †
do. do. Ausg. 10 u. 11
do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 8/4 ¼ do. do. 1907 — 09 do. do. Ausg. 6 u. 7 do. do. 98, 02, 05, gek. 1. 10. 23 3 ¼½ do. Landesklt. Rtbr. 4 do. do. 3 ½ * Zinsf. 8—20 C.
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1.4.10 1.4.10 1.4.10
Kreisanleih Anklam. Kreis 1901. 1.4.10 “ Kreis 01 do⸗ o. 191¹9 Hadersleb. Kr. 10 ukv Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919ʃ41
Deutsche Stadta Aachen 22 A. 23 u. 24 1.6.12 do. 17, 21 Ausg. 22 1.5.11 Altona 117 do. 1911, 1914 versch. Aschaffenburg. 1901 Barmen 07, rz. 41 40 do. 1904,05, gek. 1.3.24 Berlin 1923 † * Zinsf. 8—18 %
d. 1919 unk. 30 1920 unk. 31
1922 Ausg 1
1922 Ausg. 2
8 1886
18902
.. Groß Verb. 1919 8 do. 1920 Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gek. 1. 7.24 do. do. 1899, 1904, 1905, gek. 1. 7. 24 Bonn 1914 N, 1919 Breslau 1906 N. 1909 do. 18912 Charlottenburg 08, 12 II. Abt., 19
do. 1902, gek. 2. 1. 24/3 Coblenz.. 1919]— do. 1920 Coburg 1902 3 ½ Cottbus 1909 N, 1913 Darmstadt.. 1920 do. 1913, 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1. 7.23.
1.1.7
** 8 —18 †.
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nleihen.
Deutsch⸗Eylau 1907 Dresden 1905 Duisburg 1921 do. 1899 07, 09 do. 191³ do. 1885. 18892 do⸗ 1896, 02 Ns² Düren H 1899. 4 190]1 do. 6 1891 bw. 3 Düsseldorf 1900.08.11, get. L. 5. 24
do. 1900. gek. 1. 5. 24: Elbing 03, 09, gk. 1.2. 24 do. 1913, gek. 1. 7. 24 do. 1903, get. 1. 2. 24 Emden 6119 „gkl. 5.24 2 Erfurt 1893. 01 N. 08, 1910.14, gek. 1.10.23 do. 1893 W 01 N. gt. 23 Eschwege “ do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 P, gk. 24 Frankfurt a. M. 23 † do. 1910. 11 get. do. 1913 do. 19 (1.—8. Ausg.) 1920 (1. Ausg.), get. do. 1899, get. do. 1901 Frankfurt O. 14 ukv. 25 do. 1919 1. u. 2. Ausg. vrtae 1898
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reiburg i. Br. 1919 Fürth i. B do. do.
1923 192⁵5 1901 1907 N Gießen 1907, 09,. 12, 14 do. 1905 Gotha 11923 Hagen 1919 NM Halberstadt 1912, 19 “ 1900, 05, 10 o. 1919 do. do.
1892 1900 Heidelbg. 07, gk. 1. 11.23 do. 1903, gek. 1.10.23. Heilbronn 1897 N Herford 1910, rückz. 39 Köln. 1923 unk. 33 † do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30 do. 1922 Konstanz 02, get. 1.9.23. Krefeld 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30.6.24 do. 1913. gek. 30. 6. 24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24 Langensalza 1903 Lichtenberg(Bln) 1913 Ludwigshafen 1906 do. 1890, 94, 1900. 02 Magdeburg 1913, 1.— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. C do. 1922 Lit. 8 do. 19 Lit. U, V, uk. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gek. 1. 1. 24 do. 1901, 1906, 1907, 1908, 12, gek. 1. 1. 24 do. 19 1. Ag., gk. 1.9. 24 .. 19 II. A., gk. 1.2.25 . 1920, gek. 1. 11.25 .1888, gek. 1. 1.24 .. 1897,98, gk. 1.1.24 1904, 1905 gek. Merseburg. 1901 Mühlhausen i. Thür, 1919 VI Mülhetm (Ruhr) 1909 Em. 11, 13, uk. 31, 35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 o. 1919 M.⸗Gladbach11 X, uk36 Münster 08, gk. 1.10.23. do. 1897, gek. 1.10. 23. Nordhausen 1908 Nürnberg do. 1920 unk. 30 do. 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 V, gk. 31.1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920 do. 95, 0b, gek. 1.11.23. Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 03, gek. 30.6.24 do. 1903 Potsdam 19 P gk. 1.7.24 Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 09 do. 97 N, 01 — 03, 05 do. 1889 Remscheid 00, gk. 2. 1.23 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 N do. 1891 Rostock 1919, 1920 do. 81,84,03, gk. 1.7.24 do. 1895, gek. 1. 7. 24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897, get. 1. 8. Spandau 09 N, 1.10.23 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908., gek. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1. 4. 24 2 Stettin V *) Zinsf. 8—15 †% Stolp i. Pomm.. † Stuttgart 19,06, Ag. 19. Trier 14.1. u. 2. A. uk. 25 do. 1919, unk. 30 Viersen 1904, gk. 2. 1.24 Weimar 1888,gk. 1.1.24 Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz. 1937 do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag., gek. 1.10.24 do. 18 Ag. 19 I. u. II., gek. 1. 7. 24 4
1920 ukv.
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Wilmersd. (Bln.) 191314] 1.2. 8
*3 ½ % Calenberg. Kred. Ser. D, „ h' (get. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 23 ½ % Kur⸗ u. Neumärk neue 4, 3 ½, 3 ⅛½ Kur⸗ u. Neumärk. Kom.⸗Obl. Wm. Deckungsbesch. bis 31. 12. 1917 4,3 ½, 3 % Kur⸗ u. Neum. Kom.⸗Obl. 24, ½ 3 % landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12.17 Nr. 1 — 484 60 4, 3 ½, 3† landschaftl. Zentral *4, 3 ½, 3 % Ostpreußische N, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 117... 4, 3 ½, 3 9⅛ Ostpreußische 4 % Östpr. landschaftl. Schuldv. *4, 3 ½, 3 % Pommersche, aus⸗ gestellt bis 381. 12. 11 4, 3 ⅜, 3 % Pommersche
Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
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24. 3 Kleingrundbesitz bis 31. 12.
Kleingrundbesttz
stellt bis 31. 12.
*4, 3 ½ % Schles tohne Talon)
5 31. 12 4. 3 ½, 3 Ser. 1— II.
schaftl
3 % Pomm. Neul. fürz ausgestellt
4. 3 ½, 3 % Pomm Neul. für 2*4, 3 ½, 3 % Sächsische. ausge⸗
4. 3 ½, 3 % Sächsischehe.. *4 % Sächf. landsch. Kreditverb. —,— Altlandschaftl.
*4, 3 ½, 3 ⅛% Schles. landschaftl. A, O,D J. ausgest. bis 24.6.17 4, 3 ½, 3 % Schlej. landsch. A. C. D 2 4, 3 ½⅛, 3 p% Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. N. ausg. b. 31.12.17 4,3 ½, 3 % Schlesw.⸗Hlst. ld. Kreditv —, *4, 3 ½, 3 % Westfäl. bis 3. Folge. ausgestellt bis 31. 12. 17... 4, 3 ½, 3 % Westfälische b. 3. Folge —, 4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1— II m. Deckungsbesch.
Westpr. Ritterschaftl.
*4, 3 ½, 3 9% Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 888“ .„.
4. 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗
176
14,88b
17,21 G 17,3 b G
7,2 G
11,2 G
—, 5,2 b G
*5. 4 ½⅛, 4
4, 8 ½, 3 C½
3 ½ % Berliner alte N, ausgestellt bis 31. 12. 1917. † 22,75 G 5, 4 ½, 4. 3½ % Berliner alte. † —, 8 Neue Berliner N, ausgestellt bis 31. 12. 1917.
4 N, 3 ½, 3 % Neue Berliner. „ —,— *4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe (Vorkriegsstücke) 1 12 b
4 % do. do. (Nachkriegsstücke) 8 † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
22,75b
14b 14 b G
12,3 b
Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unt. 30 — 34
Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke.
Augsburg. 7 Guld.⸗L. Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗L. Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L.
¹1 Seit 1. 4. 19. ö“ 1. 1. 9o0.
1. 9. 25. ¹⁴¼ 1. 10.
findet
Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bosn. Esb. 14 * do. Invest. 14 * do. Land. 98 in K do. do. 02 m. T. i. K do. do. 95 m. T. i. K Bulg. G.⸗Hyp. 92 25 er Nr. 241561 bis 246560. do. 5er Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, 1er Nr. 1-20000 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. i. &. do. priv. i. Frs. do. 325000,12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 % Mon. do. 5 % 1881-84. do. 5 % Pir.⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire Mexik. Anl. 99 5 Gff. do. 5 % abg. do. 1904 4 %in ℳ do. 1904 4 abg. Norw. St. 94 in do. 1888 in £ Oest. St.⸗Schatz 14 angem. St.* do. do. 1914 § do. am. Eb⸗A. ℳ do. Goldrente 1000 Guld. Gd. ³ do. do. 200 „ * do. 1000 Guld. G.“ do. 200 Guld G* do. Kronenr. ⁵, 11 do. kv. R. in K. * do. do. in K.“ do. Silb. in fl do. Papierr. in fl ¹⁰¹ Portug. 3. Spez. f. Rumän. 03 m. T. 2 do. 13 ukv. 24 ¹⁴ do. 89 äuß. i.. ℳ 16 do. 1890 in ℳ 18. do. do. m. Talonff. Z. do. 1891 in ℳ 14 do. 1894 in ℳ 18 4 do. do. m. Talonff. Z. do. 1896 in ℳ ¹8 4 do. do. m. Talonff. Z. do. 1898 in ℳ ¹51 4 do. do. m. Talonff. do. konv. in ℳ ¹4 do. 1905 in ℳ 14 do. 1908 in ℳ ¹4 do. 1910 in ℳ ¹3 Schwed. St.⸗A. 80 do. 1886 in ℳ do. 1890 in ℳ do. St.⸗R. 04 t. ℳ do. do. 1906 i. ℳ do. do. 1888 Schweiz. Eidg. 12. do. do. do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 do. unif. 03, 06 Türken Anl. 0bi. ℳ do. 1908 in ℳ do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 13 ¹ do. do. 1913** do. 1914 ⁵ do. 1914 † do. Goldr. i. fl. † do. St.⸗R. 19105 do. Kron.⸗Rente ³ do. St.⸗R. 972in K. 4 do. Gold⸗A. f. d. eiserne T. 25 er“ do. do. öer u. 1er*
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.11 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10
versch. 11 1.5.11 1.4.10 1.2.8 ℳ p. St. 1.6.12 1.4.10 112 1.1.7 i. K. 1.7.24 11* 1.1.7 t. K. 1.1.17 1.5.11 iK. 11.18 1.5.11 JiK 1. 11.18 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.3.9
grrürreesn vüPrrrrrrürrre-s-e- PFPPBPEP;EEg S— o de de 8o 5.
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* 1. K. Nr. 41 — 48 u. 51, * t. K. Nr. 15— 22 u. 25, f t. K. Nr. 82 — 87 u. 90, sämtlich mit neuen Bogen
Lospapiere. ℳp. St
1.3. Fp. St
FPüS2SESSSSNnn
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1.1.7 ¼ —,—
1.1.7
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Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anlethen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
18.19
² 1. 6. 19. 1.. 1 18 1. [1
81ö 1. 15. 8*. 1. 6. 28. 1 1. 1. 88.
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗
notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen
gegenwärtig eine amtliche Preisfestsetzung nicht statt.
127 —,— 4.10 37 b .4.10 36 b 4.10 9. .2.
38 b 37,25 G 2,5 G 2,5 G
de S=S =—-=S
18-ö2SgööSöSAöS2S
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8,25 9 14,75 G 12,2 G 18,9 G 11,75 G 11,75 G 12.1 G 28,5 b B
212b 22,6 G 24 ¼ b 24,75 b
2,66b 2 leb G —,— 298
15,5b 18,5b g 15,5b 15,5 b G
i. K. Nr. 18—23 u. 26, f t. K. Nr. 16 — 21 u. 24.
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Bromberg 95, get.] 3 ½ Butar. 88 kv. in ℳ do. 95 m. T. in ℳ do. 9 8 m. T. in ℳℳ Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 96/. K. gk. 1.3.25
Ausländische Stadtanleihen.
Christiania
Colmar Elsaß) 07 Danzig 4 NAg. 19. Gnesen01,07 m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb 90 S. A
do⸗
Graudenz 1900* Helsingfors 1900
do. do⸗
Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in. ℳ do. 1910-11 in ℳ 1886 in ℳ do. 1895 in ℳ Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1, 2** 8 400 ℳ Most. abg. S. 25, 27,. 28, 5000 Rbl. do. 1000-100 „ Mosk. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38, 39, 5000 Rbl.
do. 1000 -100 „ Mülhaus. i. E. 06, 07, 13 N. 1914 Posen 00,05.,08 gk. do. 94, 03, gek. 24 Sofia Stadt... Stockh. (E. 83-84) 1880 in ℳ 1885 in ℳ
do.
do
do. do
Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911)
do.
Thorn 1900,06,09 do. 1895 Zürich Stadts9 iF
do⸗
1903
1906
1902
1887
1913
tr. Binr⸗ 1.6.12 1.8.9 1.1.7 13. 1.1.7 1.8.9 1.4.10 1.3.9 1.4.10
fr. Zins. do 1.3.9
15.4.10
fr. Zins. do. 1.5.11
15.6.12 15.6.12 15.3.9
1.1.7 1.1.7 fr. Zins.
do.
Sa.As.
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1.6.12
1,75 b 9 11,75 bd
*i. K. 1. 10.20, ** S. 11. K. 1. 1. 17, S. 2 1. K. 1. 7. 18
Budap. HptstSpar ausgst. b. 31.12.96 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dän. Lmb.⸗O. S. 4 rückz.
do.
do. Inselst.⸗B. gar. do. do. Kr⸗Ver. S. 9 Finnländ. Hyp⸗V. Jütländ. Bdk. gar. do. Kr. V. S. 5 i. K do. do. S. 5 in K do. do. S. 5 in K Kopenh. Hausbes. Mex. Bew. Anl. 4 ½
gesamtkdb. à 101
do.
Nrd. Pf. Wib. S;1,2 Norweg. Hyp. 87 Oest. Krd.⸗L. v. 58 Pest. U. K. B., S. 2,38 Poln. Pf. 3000 R. 1000-100 R. Posen. Prov. m. T. do. 1888, 92, 95,
98, 01 m. T. 1895 m. T. Raab⸗Gr. P.⸗A. * Anrechtsch. Schwed. Hp. 78ulb do. 78 in. ℳkündb. do. Hyp. abg. 78 do. Städt.⸗Pf. 83 do. do. 02 v. 04
do.
do.
do.
Sonstige ausländische Anleihen.
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4 ½ 9%
do. do.
Stockh. Intgs. Pfd 1885,86, 87 in K. do. do. 1894 inK.
Ung. Tem.⸗Bg. iK. do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. do. do.
110
abg.
1906
do. do. v do. Spk.⸗Ztr. 1, 2. * ohne Anrechtssch. 1. K. 15.
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Pfandbriefe und Schulbdverschreib, deutscher Hypothekenbanken.
Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldvers⸗
deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gem. Bekanntm. v. 26.3.26 o.
Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferban⸗ (Die durch“ getennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 198 ausgegeben anzusehen.)
Bayerische Hyp. u. Wechselbank, verlosb. u. unverlosb. N (9 ½ %)* Berl. Hyp.⸗Bk. Kom.⸗Obl. S. 1,2*
do. do. do.
Braunschw.⸗Hannov. Hyp.⸗Bk. Pfbr. do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 † Dtsch. Hyp.⸗Bk. Kom.⸗Obl. S. 1-3*
do. do.
Frankf. Hyp.⸗Bk. Pfdhr. Ser. 14* Frankf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr. Ser. 43, 44, 46—52“*
(fr. Frankf. Hyp.⸗Kred.⸗Ver.) 9e8n. Grdkr.⸗Bk. Pfd. Abt. 2-20*
do. Hambur
do. do.
Meininger do.
do. do. do. do. do.
Mitteldtsch. Bodkrd.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1— 4, 6, 7* do. do. Grundrent. S. 2 u. 8* Norddtsch. Grundkred.⸗Bk. Pfdbr.
do. do. do. do. do.
d. do. do.
do. do.
do. do. do. do.
do. Komm.⸗Obl. Em. 1
do.
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do. do. do. do. do.
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do. do. do.
do. do.
do. do. do. do.
do.
ger Hyp.⸗Bank Pfdbr, Ser. 141-690 (4 %), Ser. 1-190. Ser. 301 — 330 (3 ½ ½%)* Ser. 691 — 730 do. Ser. 731 — 2430 hann. Bodkr.⸗Bk. Pfd. Ser. 1-16* do. Komm.⸗Obl. Ser. 1* Mecklbg. Hyp.⸗ u. Wechs.⸗Bank Komm.⸗Obl. Ser. 1 Meckl.⸗Str. Hyp.⸗B. Pf. Ser. 1-4* Hyp.⸗Bank Em. 1-17* Präm.⸗Pfdbr.“* Pfdbr. Em. 18
do. hiecGherecen 8 „
do.
do. do. do.
Komm.⸗Obl. (4
do.
Ser. 3 Ser. 4 Ser. 5
Ser. 2— 26*
Ser. 4 Ser. 5
Abt. 21 Abt. 22 Abt. 23 Abt. 23 a †
v. 1923 †
ho. Em. 19 do. Em. 20
Ser. 3— 19* Ser. 20 Ser. 21 Ser. 22
Em. 2 †
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