1927 / 280 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Nov 1927 18:00:01 GMT) scan diff

1

1. Unterfuchungssachen 8

2. A lfgebote. Verlust-⸗ u

4. Verlosfung ꝛc von Wertpavpieren 5. Kommandit und Deutsche Folon algesellichaften

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Fundsachen, Zustellungen u. deral. 3. Verkäufe, Verpachtungen Verdingungen ꝛc

sellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften

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ffentlicher dr

Anzeigenpreis für den RNaum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

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1.,05 Reichsmark.

nzeiger.

8

10.

* 8 8 8 Erwerbs⸗ und Wfrtschaftagenossenschaften. Niederlassung ꝛc von Rechtsanwälten. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankaueweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

2. Aufgebote, Ver⸗ luft⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

1273857 18

In der Aufgebotslache des Privatmanns Otto Döpfner in Amerika vertr. durch den Kaufmann Kurt Föhrenbach in Mann⸗ heim. P 6. 16, hat das Amtsgericht Mannheim durch Ausschlußurteil vom 17. 11. 1927 für Recht erkannt: Die 4 % igen Obligationen der Mannheimer Stadtanlerbe von 1919 Nr. 3614, 3615 3618 und 3619 über se 5000 werden für kraftlos erklärt. Bad. Amtsgericht, B.⸗G. 9, Mannheim.

I74209]

b Abhanden getommen: RM 50 000 Deutsche Ablöfungsanleihe Buchst. F

Ni 223701/800 = 100/500 RM Berlin, den 28 11. 1927. (Wp. 107/27.) Der Polizespräsident. Abt. IV. E.⸗D.

[73828

Das Amtsgericht Holzminden hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Der Schlachter Joset Böhme Altona, Bahren⸗ felder Straße 107, hat das Aufgebor zum Zwecke der Kraftloserklärung des Hypo⸗ thekenbriets über die im Grundbuch von Holzminden Band 1V F Bl. 238 Abt. I1] Nr. 10 für ihn eingetragene Hypothek von 8000 beantragt. Der Inhaber cer Urkunde wiro aufgefordert, späteitens in dem auf den 11. Juni 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Holzminde’n, den 8. November 1927

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[73825] Ausfertigung. ktenzeichen: XV a E 251, 267, 270, 271, 296, 298, 302, 275/27.

I. In Sachen: 1. Waisenbaus Landstuhl, 2. Eder, Anna, und 2 Gen. in Reiesbach, 3. Brem, Johann, in Lauchdorf, 4. Mayr, Viktorta in Sindelsdorf, 5. Hohler, Robert. in München Gallmeyerstraße 8/111 6. Firma Drebifa Keksfabrik m. b. H in Dresden⸗N.

hechtstr. 27, 7. Großmann, Hermann. in Lauenstein, 8. Verwaltung des Distrikts⸗ spitals in Aub wegen Aufgebots zum Zwecke der Kraftloserklärung von

rkunden erläßt das Amtsgericht Mün⸗ Streitgericht folgendes Aufgebot: Nachbezeichnete Urkunden, deren Verlust glaubhaft gemacht ist, werden zum Zwecke der Kraftloserklärung auf⸗ eboten: 1. XV a E251/27: Die 3 ½ % ige nhaberschuldverschreibung Prroxitäte⸗ anlehen der vorm. Prälz. Ludwigsbahn von 1881, Lit. A Nr. 11614 zu 1800 ℳ, Antrag des Waisenhaufes Land⸗

, vertreten durch die Rheinische Sreditbank, Filiale Speyver a. Rh.; .XVa E 267/27: Die 4 ½ % igen Inhaber⸗ schuldverschreibungen Anleihe der Zayernwerk, Akttengesellschaft in München von 1921 Buchstabe E Nr. 28974 mit 28994 zu je 1000)0 ℳ, auf Antrag der Landwirtstöchter Anna und Wolkfsindis Erer und der Steinmetzehefrau Therese Grahner in Reisbach sämtlich vertreten durch Sebastian Eder in Reisbach; 3. XV 2 E 270/27: Die Inhaberpfand⸗ briefe der Bayerischen Hypotbeken⸗ und Wechsel⸗Bank in München, 4 %, Lit. F Nr. 36 2533/34 zu je 1000 Serie 45, 35 %, Lit. K Nr. 106134 zu 2000 Serie 31 auf Antrag des Landwirts Jo⸗ hann Brem in Lauchdorf; 4. XVa E271/27: Die Inhaberprfandbriefe der Baverischen Hypotheten⸗ und Wechsel⸗Bank in Mün⸗ chen, 4 % verl. Lit. F Serie 45 Nr. 362632, Serie 46 Nr. 368794, 368837, 36883 58 zu je 1000 ℳ, 4 % unverl., Lit. LL. Serie 16 Nr. 111079 Serie 19 Nr. 114078, 114976 zu je 209 ℳ, Lit. MM Serte 19, Nr. 97877 mit 80 zu je 100 ℳ, aur Antrag der Prwatierswitwe Viktoria Mayr in Sin⸗ delesdort; 5. XV a E 296/27: Hinter⸗ legungsschein Nr. 5728 der Münchener Industrie⸗Bank e G. m. b. H. vom 13. März 1915 für Robert Hohler, Werk⸗ meister in München, über hinterlegte 2000 3 ½ % ige und 2000 4 % ige Bayer ijsche Handelsbankpfandbriefe, auf Antrag des Vertreters Robert Hohler in München. Gallmeyerstraße 8/III1; 6. XVa E 298/27: Primawechsel über 201,70 NM, zahlbar am 7. November 1925, auegestellt am 16. August 1925 von der Drebifa Keksfabrik m. b. H., ge⸗ zogen auf August Sexauer in München, Bayerstraße 91, und von diesem ange⸗ nommen, auf Antrag der Firma Drebisa Keksjabrik m. b. H. in Dresden⸗R., Hecht⸗ straße 27, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Aßmann, Berlin SW. 11 Hrfennlag 8; 7. XV a E 302/27. er 3 ½ % ige Inhaberpfandbrief der Bayerischen Hypothelen⸗ und Wechsel⸗ Bank in München, Lit L Serie 40 Nr. 329434 zu 1000 Jahrgang 1903 auf Antrag des Gastwirts Hermann Groß⸗ mann in Lauenstein; 8. XVa E 275/27 Der 4 % ige bayerische Grundrenten⸗ ablösungsschuldbrief, Kat.⸗Nr. 101727,

1000 fl., umgeschrieben auf das Distriktespital Aub, auf Antrag der Spitalverwaltung Aub. Die Inhaber dieser Urkunden werden aurfgefordert, spä⸗ testens in dem auf Mittwoch, den 27. Juni 1928, vormittags 9 Uhr, im Zimmer 742/1V des ZJustiz⸗ gebäudes an der Prinz⸗Ludwig⸗Straße 9 anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen widrigen⸗ falls deren Kraftloserklänung erfolgen wird. II. Beschluß: Die Zahlungssperre vom 5. Oktober 1927 über den Prämien⸗ schein Nr. 17619 Serie 2 der Geldlotterie Ausstellung München 1927 „Das bavperische Handwerk“ wird wegen Antragszurück⸗ nahme aufgehoben. München, den 23. November 1927.

Amtsgericht München Streitgericht.

16705 1 zu

[73833] Aufgebot.

Der Kleinrentner August Herms in Hermsdorf, Sächsi'che Schweiz, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs über die im Grundbuch von Liepe Band 6 Blatt Nr. 363 in Abteilung 11I1 Nr. 1 für ihn eingetragene Hypothek von 2500 be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgekordert spätestens in dem auf den 6. Juni 1928, 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine serne Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Oderberg, Mark, 23. November 1927.

Dat Amtsgericht. (73853]

Durch Ausschlußurteil vom 23. 11. 27 sind die Pfandbriefe der Preußischen Central-Bodencredit A.⸗G. in Berlin, und zwar: a) 3 ½ % von 1886 Nr. 13648 über 500 ℳ, von 1889 Nr. 3955 über 1000 ℳ; b) 4 %;: von 1899 Nr. 1795 über 500 von 1901 Nr. 19226 über 1000 ℳ, von 1907 Nr. 10809/11 über fe 1000 ℳ, Nr. 5605/14 über je 500 ℳ, Nr. 2789/94 über je 300 ℳ, Nr. 2883/89 über je 100 von 1910 Nr. 23001/05 und 23017/20 über je 1000 ℳ, Nr. 2046/49, 2071 und 6680/85 über je 500 ℳ, Nr. 1332. über 300 und Nr. 9755 über 100 ℳ, von 1912 Nr. 16333/39 über je 1000 ℳ, für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216,

F. 591. 27, den 25. 11. 27.

[(73855]

In der Aufgebotssache des Oberstudien⸗ direktors Ludwig Eid in Speyer a. Rh. Joh Gasse 8/10, bvat das Amtegericht Mannherm durch Ausschlußurtell vom 17. 11. 1927 für Recht erkannt: Die 4 % igen Hypothetenpfandbriefe der Rhei⸗ nischen Hppothekenbank Mannheim 2/200 D 129/7341, 129/7343 werden für fraftlos erklärt. Bad. Amtsgericht, B.⸗G. 9, Mannheim.

[73856]

In der Aufgebotssache des Heinrich Stutzmann in Paris, 6 Rue Herichel, vertr. durch Rechtsanwalt Held in Kehl, hat das Amtsgericht Mannheim durch Ausschlußurteil vom 17. 11. 1927 für Recht erkannt: Die Hypothekenprandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank, Mann⸗ heim, 1. 1000 Serie 120 Lit. B Nr. 04675, 2. 1000 Serie 121 Lit. B Nr. 03473, 3. 200 Serie 121 Lit. D Nr. 06734, 4. 200 Serie 121 Lit. D Nr. 06735 werden für fraftlos ertlärt Bad. Amtsgericht, B.⸗G 9, Mannheim.

[73858]

In der Aukgebotssache der Apotheker Carl Julius Finck Witwe, Ida Sofie geb. Herber, in Freiburg i. Br. ale Erbin ihres gen. Ehemanns hat das Amtsgericht Mann⸗ heim durch Ausschlußurteil vom 17. No⸗ vember 1927 für Recht erkannt: Die Pfand⸗ briefe der Rheinschen Hypot hekenbank in Mannheim: 3/2000. Serie 123 Lit. A Nr. 1456/58, 1/1000, Serie 123 Lit. B Nr. 3976 im Gesamtwert von 7000 PM. verzinslich zu 4 %, werden für kraftlos erklärt. Bad. Amtsgericht, B.⸗G. 9, Mannheim.

[73434]/ Oeffentliche Zustellung. Frau Rosa Ochs, geborene Hilsenbeck, in Karlsrube, Klauprechtstr 20, vertreten durch Rechtsanwatt Friedrich Haug in Freiburg i. Br., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Karl Robert Ochs, zuletzt in Frei⸗ burg i Br., setzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf kostenfällige Scheidung der am 22. Mai 1920 in Karlsruhe ge⸗ schlossenen Ehe der Streitsteile aus Ver⸗ schulden des Mannes und ladet den Be⸗ klagten vor den Einzelrichter des Land⸗ gerichts Freiburg, Zwilkammer 1, zu dem auf Mittwoch, den 11. Jannar 1928, vorm. 9 Uhr, bestimmten Ver⸗ handlungstermin mit der Aufforderung, einen bei dem bezeichneten Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Freiburg i. Br., den 21. November 1927. Gerichtsschreiberei des vandgerichts. Z.⸗K. J.

[73435]) Oeffentliche Zustellung.

Die Stickerin Frau Anna Schmidt, gev. Walter, in Hirtendorf Kr. Sprottau Klägerin, Prozeßbevollwächtigter: Rechts⸗ anwalt Justisat Fraentel in Glogau klagt gegen ihren Ehemann Former Otto Schmidt, unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, auf Ehescheidung. Die Klägerin

ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Glogau auf den 17. Februar 1928, vormit⸗ tags 9 Uhr, mit der Aufforderung sich

durch einen bei diesem Gericht zugelassenen

Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Glogau, den 23, November 1927 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 73436] Oeffentliche Zustellung.

Hedwig Schultz, geb. Leppla, Buch⸗ halterin in Kasserslautern Moltkestr. 14, Klägerin, durch Rechtsanwalt Kissel in Kaiserslautern als Prozeßbevollmächtigten vertreten, hat gegen ihren Ehemann August Schultz, Kaufmann, mnühben in Kaisers⸗ lautern, nun ohne bekannten Aufenthalt, Beklagten, beim Landgericht Kaiserslautern Ehescheidungsklage erhoben mit dem An⸗ trag: Die Ehe der Parteien aus Ver⸗ schulden des Beklagten zu scheiden und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zwilkammer des Landgerichts Kasserslautern auf Freitag, den 10. Februar 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung. einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen

Kaiserslautern, den 24. November ²927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[73437]

Es klagen: 1. die Ehefrau Josek Kauf⸗ mann Anna geb. Troschet, in Köln, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Conradi in Köln, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Josef Kaufmann, unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung, 2. die Ehefrau Westel Aslander, Maria Anna geb. Müller, in Köln, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Wehner in Köln, gegen ihren Ehemann, den Schiffer Westel Aslander, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Eheschewung, 3. die Ehefrau Jean Dohmen, Sibilla geb. Höller, in Köln, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Dässel und Kaeuffer in Köln, gegen ihren Ehemann, den früheren Kellner Jean Dohmen. früher in Köln., jetzt unbe⸗ tannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ebescheidung, 4. die Ehefrau Docersch, Christine geb. Ermes, in Köln. Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Wilh. Holl 11. in Köln, gegen ihren Ehemann Gerhard Doersch, früher in Köln, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung, 5. die Ehefrau Karl Langbein. Maria Josefa geb. Imdahl, in Köln⸗Ehrenfeld, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schuld in Köln, gegen ihren Ehemann, den Oberinspektor Karl Langbein, früher in Köln⸗Ehrenfeld, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrag auf Eheschei⸗ dung, 6. die Ehefrau Leonhard Westerhoff. Anna geb. Kalkofen, in Köln, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ridder in Köln gegen ihren Ehemann, den Auto⸗ schlosser Leonhard Westerhoff, früher in Köln, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit cem Antrag auf Ehescheidung, 7. die Ehefrau Adelheid Meyhöfer, geb. Suw⸗ dowsky, in Essen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bubr in Köln, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Albert Mey⸗ höfer, früher in Köln jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung, 8. die Ehefrau Josef Schopp Paula geb. Kellner, verw Scheidgen, in Köln, Mozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Herdickerhoff in Köln gegen ihren Ehemann Josef Schopp, früher in Köln, fetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehercheidung, 9 die Ehefrau Philipp Nambuiger Helene geb. de Beyer, in Duisburg, Pro eßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Grüneberg in Köln, gegen ihren Ehemann, den Schiffer Philwp Ramburger, zuletzt in Köln, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescherdung, 10. die Ehefrau Josef Sang, Aanes geb. Schneider. in Köln. Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Ellscheid in Köln, gegen ihren Ehemann, den Maurer Joset Sang, zu⸗ letzt in Köln, jetzt undekannten Aurent⸗ halts, mit dem Antrag auf Ehbescheidung, 11. die Ehefrau Atrons Roggendorf, Ida geb Hunold, in Köin⸗Klak, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bungarten in Köln, gegen ihren Ehemann, den Kauf⸗ mann Alfons Roggendorf, zuletzt in Köln, jetzt unbekannten Aufenthalts. mit dem Antrag auf Ehescheidung, 12. die Ehe⸗ frau Wilhelm Braun in Köln⸗Ehrenfeld, Prozenbevollmächtigter Rechtsanwalt Brandt in Köln, gegen ihren Ehemann, den Anstreicher Wilhelm Braun, zuletzt in Köln⸗Ehrenfeld, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts mit dem Antrag auf Ehescherdung. Die Klägerinnen laden die Betlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Landgericht in Köln, und zwar: zu 1 vor die 1. Zivilkammer auf den 19. Januar 1928, vormiftags 10 Uhr, Zimmer 249, zu 2 vor die 1. Zivilkammer auf den 2. Februar 1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer 249, zu 3 vor die 3. Ziviltammer auf den 13. Januar 1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer 267, zu 4 vor die 3. Zivilkammer auf den 18. Jannar

1“

1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer 267,

zu 5 und 6 vor die 6. Zwilkammer auf

den 24. Januar 1928, vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer 251, zu 7 vor die 7. Zwiltammer auf den 27. Januar 1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer 382a, zu 8 vor die 8. Zwilkammer auf den 6. Februar 1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer 251, zu 9 11 vor die 9. Zivil⸗ fammer auf den 25. Januar 1928, vormittags 9 ½ Uhr, Zunmer 250, zu 12 vor die 10 Zivirkammer auf den 18. Januar 1928, vormittags 9 Uhr, Zimmer 251, mit der Aurforderung. sich durch einen bei diesem Gerscht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Köln, den 25 November 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[73438]

Die Ehefrau Karoline Lackner, geb. Stähler, in Mannheim, Schimverstr. 18, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Friedrich Jacobi in Mannheim klagt gegen ihren Ehemann. Karl Josef Lackner, Posthelfer, zuletzt ebenda jetzt an unbe⸗ kannten Orten, aus § 1567 B. G.⸗B auf Scherdung ihrer am 29. November 1924 in Mannheim geschlossenen Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung über den Rechtsstreit zu dem vom Landgericht Mannheim auf Dienstag, den 31. Januar 1928, vorm. 9 ½ Uhr, bestimmten Termm., mit der Aufforderung zur Anwaltsbestellung

Mannheim, den 22. November 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Zwilkammer 3.

73441] Oeffentliche Zustellung.

Die minderfährige Editha Meister in Slate bei Parchim, Klägerin, vertreten durch den Amtsvormund des Amtes Parchim, Frl. Gertrud Maas in Parchim klagt gegen den Arbeiter August Wisch⸗ newsti, früher in Berlin, Kleine Markus⸗ straße 20 bei Kaminskt, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr Vater sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin z. H. des Vormunds vom Tage der Geburt, d. i vom 25. November 1926 ab bis zur Voll⸗ endung des 1t6. Lebensjahres jährlich 384 RM Unterhaltskonen monatlich im voraus zu zahlen, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 25. jeden Monats. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 183, Berlin. Neue Friedrichstraße 15, Zimmer 253/255. II. Stock, auf den 28. Januar 1928, vormittags 9 ½ Uhr, geladen.

Berlin, den 23. November 1927

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Berli⸗Mitte. Abt. 183.

[73445] Der minderjährige Alfred Julius Otto Schulze, geboren am 10. Februar 1927 in Bielefeld, vertreten durch seinen gesetz⸗ lichen Vormund, das städtische Jugend⸗ amt in Bielefeid, Prozeßbevollmächtigte: Stadtverwaltungsinspektor Max Weber und Obersekretär Rölke in Leipzig stäbt. Jugendamt, klagt gegen den Mamier Heinrich Christian Rovert August Rost, früher in Leipzig, Naundörschen 11 III bei Meißner, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß er den Beklagten als außerehelichen Vater in An⸗ spruch nehme, mit dem Antrage, ander⸗ weiten Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung zu bestimmen. Termin zur Fort⸗ setzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Amtsgericht zu Leipzig, Peterssteinweg 8, Zimmer 145, wid auf den 19. Januar 1928, vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt. Der Be⸗ klagte wird zu voiesem Termin hiermit geladen. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[73431] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Handelsgesellschaft Singer & Schlesinger in Berlin C. 2, Spandauer Straße 28 Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechteanwälte Hoffmann und Wolter in Berlin W 57, Bülowstraße 106, klagt gegen den Kaufmann Abraham Weind⸗ ling, z. Zt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihr für im Junt/August 1927 gekaufte und gelieferte Herrenstoffe den Betrag von 2470,20 RM und die durch die Rechteverfolgung dieses Anspruchs im Arrestverfahren 93. Q. 73. 27 entstandenen Kosten mit 234,58 RM schulde. Indem Klägerin hinsichtlich der Warenforderung nur einen Teilbetrag von 510 RM geltend macht, beantragt sie, den Beklagten eventl. gegen Sicherheitsleistung vor⸗ läufig vollstreckbar zu verarteirlen, an sie 744,58 RM nebst 8 vH Zinsen feit dem 13. September 1927 zu zahlen. Die Klägerin sadet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 48. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Gerichtsgebäude Grunerstraße, II. Stockwerk Zimmer Nr 86/88, auf den 17. Januar 1928 vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch emen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗

1 Berlin⸗Lichterselde. Prozeßbvevollmächtigte Rechtsanwälte Dres.

anwalt als Prozeßbevollmächtigten treten zu lassen. 93. O. 702. 27. Berlin, den 18. November 1927. Wernicke, Justizbüroassistent,

als Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[73432] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Martha Küstner in Berlin⸗ Friedenau, Taunusstraße 12, mit Zu⸗ stimmung ihres Ehemanns Dr. Max Küstner ebenda Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schrader in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 28, klagt gegen Dr. Sam Vermel,. Vermels Bühnenschau in Berlin, Mauerstraße 81 fetzt an⸗ vekannten Aufenthalts auf Grund dreier Wechsel, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen an die Klägenm 620 RM nebst 7 % Zinsen aus 200 RM seit dem 10. II. 1927, aus 200 RM seit dem 20. II. 1927 und aus 200 RM seit dem 25 II. 1927 sowie 13,05 RM Wechselspesen ju zahten und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, I1. Stock, Zimmer 59/61, auf den 30. Januar 1928, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 23. November 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[73433] Oeffentliche Zustellung. Frau Eise Wendroth, geb. Lommer, in Neue Dortstraße 7,

ver⸗

Voß und Koellner, Berlin W. 10, Genthiner Straße 7, klaat gegen den Reichsfreiherrn Carl von Friesen, jetzt unbekannten Aufenthalts früher in Berlin, Königgrätzer Straße 79 bei Schimkat, unter der Behauptung daß der Beklagte seiner Schwester Maria Freim von Friesen 2800 zweitausendachthundert Reichsmark verschulde, die diese an die Klägerin am 17. Auaust 1927 abgetreten habe. Klägerin macht von der Gesamt⸗ korderung zunächst nur 1000 eintausend Reichsmark als Teilbetrag geltend und stellt den Antrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vollstreckbar zu verurteiten, an die Klägerin 1000 eintausend Reichsmark nebst 6 % Zimen seit dem 1. Januar 1927 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 50 Zroil⸗ kammer des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, 11. Stock, Zimmer Nr. 73, auf den 26. Januar 1928, vormittags 10 Uhr, mit der Aurfforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 8 Berlin, den 23. November 1927 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[73443] Oeffentliche Zustellung. 1

Die Firma Conrad Jacobsberg in Königsberg i. Pr., Poststraße 13, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwätte Dres. Leß und Grumach in Königsberg i. Pr. klagt gegen den Rezitator Felix Lutkat (Künster⸗ name Felix Johannes jun.) z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß die Ehefrau des Beklagten am 26. 1924 ein Kleid für 105 RM. gekauft und 50 RM angezahlt habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, an die Klägerin 55 RM Fünf⸗ undfünfzig Reichsmark nebst 10 % Zinsen seit dem 26. Januar 1924 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Königsberg i. Pr, Hanla⸗ ring Nr. 14 —- 16, auf den 3. Februar 1928, vormittags 10 Uhr, geladen.

Königsberg i. Pr., den 19. November 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[73446] Oeffentliche Zustellung.

Der Juftizoberjetretär a. D. A. Sänger in Osterode a. H. klagt gegen den Kauf⸗ mann Albert Kästner und dessen Ehefrau Anna Kästner, früher in Osterode a. H., jetzt unbekannten Autfenthalts, wenen Forderung, mit dem Antrage auf Zahluug von 80 RM nebst 8 voH Zinsen seit 1. 10. 1927. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Osterode a. H. auf den 11. Januar 1928, vormittags 10 Uhr, geladen.

Osterode a. H., den 21. November 1927.

Das Amtsgericht.

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Bekanntmachung über die Ratifikation des deutsch⸗polnischen Abkommens über die Grenzstrecke der Drewenz.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 49 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II. 111.“

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Deutsches Reich.

. Bekanntmachung 8

über d atifikation des deutsch⸗polnische

Abkommens über die Grenzstrecke der Drewenz.

Die Reichsregierung hat mit der Polnischen Regierung am 11. April 1927 in Posen ein Abkommen über die Ver⸗ besserung und die Unterhaltung des Wasserlaufs der die deutsch⸗polnische Grenze bildenden Strecke des Drewenzflusses abgeschlossen. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ser am 22. d. Mts. in Berlin stattgefunden. Das Abkommen wird demnach gemäß der in Artikel 8 enthaltenen Bestimmung am 7. Dezember 1927 in Kraft treten.

Das Abkommen ist in deutscher abgefaßt. öffentlicht.

Berlin, den 26. November 19227.

Der Reichsminister des Auswärtigen. 8 J. B.: v. Schubert.

J. B..

und polnischer Sprache Nachstehend wird der deutsche ver⸗

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1“

8 Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Verbesserung und die Unterhaltung des Wasserlaufs der die deutsch⸗polnische Grenze bildenden Strecke des Drewenz⸗

flusses. Deutschland einerseits und

Polen anderseits Wunsche geleitet, die Verbesserung und die Wasserlaufs der Grenzstrecke der Drewenz beschlossen, hierüber ein Abkommen zu

haben, von dem

Unterhaltung des

zu gewährleisten,

treffen.

Die zu diesem

zwar für

Zwecke ernannten Bevollmächtigten, und

Deutschland der Dr. Eckardt,

für Polen der Delegierte der Polnischen Regie ü 1 G egierung für die deutsch⸗polnischen Grenzverhandlungen r Maciej Koczorowski,“ 4 uu

haben sich über die folgenden Bestimmungen geeinigt. Nr1

3 Die vertragschließenden Teile werden gemeinsam die Arbeiten r Verbesserung und zur Unterhaltung des Wasserlaufs der rewenz auf der Grenzstrecke von der Mündung des Griesler⸗ ließes bis zur Eisenbahnbrücke bei Rosenkrug ausführen. Artikel 2.

1. Zur Durchführung des Artikels 1 und zum Ausglei dabei in Frage kommenden Interessen wird ein Gemischter chuß gebildet. Dieser setzt sich aus 3 deutschen und 3 olnischen Mitgliedern oder ihren Vertretern zusammen, die durch die zu⸗ ben Behörden der beiden vertragschließenden Teile ernannt verd. 8

2. Die Aufgaben des Ausschusses sind:

a) die Festsetzung des Umfangs der Arbeiten, die An⸗ ordnung der Vermessungen und die Aufstellung der Einzelentwürfe;

b) die Prüfung und Genehmigung der Entwürfe, Kosten⸗ duscäg⸗ und Abrechnungen;

c) die Bestimmung der Art der Ausführung der Arbeiten, die Genehmigung der Verdingungsverträge, die Beauf⸗ sichtigung und Föhee der Arbeiten sowie die Ver⸗ teilung der Kosten (Artikel 4) auf die beiden vertrag⸗

8 Des Uhnshen

3. Der Ausschuß setzt seine Geschäftsordnung sel Geschäftsjahr läͤußt vom 1. April s8 ss. März” äöö hh end pelmhsali⸗ E11“ 8 abwechselnd ein deutscher

d. Vertreter. Ueber Vorsitz i z häftsjghr eh gede das Los. EE 6 „5. Der Vorsitzende beruft den Ausschuß, falls es erforderli st oder auf Wunsch eines der beiden Eclus. Ifalhs die Ihedenaich erden Protokolle in den Sprachen der beiden Teile aufgenommen.

Gesandte Herr Paul

der us⸗

6. Die Beschlüsse des Ausschusses werden mit Stimmenmehr⸗ heit gefaßt. Zur Fassung der Beschlüsse ist die Anwesenheit sämt⸗ icher Mitglieder oder ihrer Vertreter erforderlich. Bei Stimmen⸗ E überweist der Ausschuß die Angelegenheit den Zentral⸗ ehörden beider vertragschließenden Teile zur Entscheidung.

Artiklel 8.

1. Jeder der vertragschließenden Teile nischen Leiter, der dem untersteht.

2. Die technischen Leiter stellen die Einzelentwürfe, die Kosten⸗ anschläge, die etwaigen Verdingungsunterlagen und die Ab⸗ rechnungen auf, bewirken die erforderlichen Vermessungen und E die Bau⸗ und Unterhaltungsarbeiten. Sie haben die Entwürfe, Kostenanschläge, Verdingungsunterlagen und Ab⸗ L“ dem Ausschuß zur Genehmigung vorzulegen.

3. Die technischen Leiter neh nen an den Sitzungen des Aus⸗ schusses mit beratender Stimme teil.

Die sich aus -h Abkommen ergebenden Kosten werden mit Ausnahme der Kosten der Mitglieder des Ausschusses und der te 1 en Leiter, die jeder Teil für sich trägt, zwischen Deutschland und Polen im Verhältnis von 5 zu 4 verteilt.

Artikel 5.

1. In die Einzelpläne für die auszuführenden Arbeiten ist die Staatsgrenze nach Maßgabe der Grenzurkunden einzutragen.

2. Spätestens nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Bauarbeiten werden beide Teile in Verhandlungen wegen des Abschlusses eines Abkommens über die dauernde viererHaktirng der Grenzstrecke sowie über eine etwaige Ver chiebung der Grenze auf die Mitte des verbesserten Wasserlaufs ein⸗ treten; dabei soll eine Pränget der Größe der beiderseitigen Staatsgebiete grundsätzlich ausgeschlossen sein. Hierauf ist bereits bei der Aufstellung der Einzelpläne und der Ausführung der Arbeiten Bedacht zu nehmen.

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Soweit ein Ueberschreiten der Grenze durch die Mitglieder des Ausschusses sowie durch die technischen Leiter und 8 Ge⸗ hilfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, werden im beiderseitigen Einvernehmen nach Lage der Landesgesetzgebung tunlichst Erleichterungen gewährt werden. Das gleiche ilt für Bauunternehmer, Bauaufseher und Arbeiter, die zur Aus ührung der Arbeiten die Grenze zu überschreiten haben.

Artikel 7.

1. Die Instrumente, Geräte, Fahrzeuge und Tiere, die zur Durchführung der Arbeiten rüre, Sahr sind, bleiben unter der Bedingung der Rückbringung nach gemachtem Gebrauch frei von Ein⸗ und Ausgangsabgaben.

2. Die Ueberführung der erwähnten Gegenstände über die Grenze ist den zuständigen Zollämtern mindestens 3 Tage zuvor unter Angabe von Art und Menge der zu überführenden Gegen⸗ stände sowie des Ortes, des Tages und der Stunde der Ueber⸗ chreitung der Grenze schriftlich mitzuteilen.

Artikel 8.

1. Dieses Abkommen soll ratifiziert werden. Der Austau

der vicsistlen b!ommen, soll in Vertin stattfinden. Das usc

2 Wochen nach Austausch der Ratifikationsurkunden Kraft.

2. Das Abkommen tritt nach Ablauf eines Jahres vom Zeitpunkt der Beendigung der Bauarbeiten .Jcnh es kann indessen bereits vorher von jedem der beiden vertragschließenden Teile mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ablauf eines Wirtschaftsjahres aufgekündigt werden. vn diesem Falle muß eine Verrechnung und ein Ausgleich der nsprüche beider Teile erfolgen.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen. Geschehen in Posen am 11. April 1927. Dr. Paul Eckardt. Maciei Koczorowski

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bestimmt einen tech⸗

EEI11“

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RGBl. I S. 482.) Der Londoner Goldpreis beträgt

für eine Unze Feingoldd ... 84 sh 10 ½ d, für ein Gramm Feingold demnach. 32,7455 pence.

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des dünges bder einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung

rausgeht. 8 b

Berlin, den 29. November 19227.

Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit be X“X“ 8 in Liquidation. Sesckel. Gleimius.

8

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 49 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:

Bekanntmachung über die Ratifikation der deutsch⸗französischen

Erklärungen über den Rechtsverkehr, vom 22. November 1927, und

Verordnung zur Ausführung der deutsch⸗französischen Erklärung wegen Mitteilung gerichtlicher und außergerichtlicher Urkunden und Erledigung von Rechtshilfeersuchen in Zivil⸗ und Handelssachen vom 5. Oktober 1927 (RGBl. II S. 892), vom 22. November 1927.

Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RN. Berlin, den 29. November 1927. 1 Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Preußen. Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.

Der Leiter der Grünlandabteilung des Landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreußen, Diplomlandwirt Dr. Könekamp,

Domänen

ist zum Institutsdirektor und Professor an den Landwirtschaft⸗

lichen Versuchs⸗ ernannt und mit der Leitung des Instituts für Meliora

tions⸗ wesen und Moorkultur betraut worden. 8

8 5 85 8

8 Die Oberförsterstelle Sommin im Regierungsbezirk Köslin ist zum 1. Januar 1928 zu besetzen.

müssen bis zum 15. Dezember 1927 eingehen.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte gestern unter dem Vorsitz des Abgeordneten (E die Beratung der Besoldungsvorlage ort bei der vor⸗ 2 tern abgebrochenen Besprechung zum asschaktt V. des Be⸗ 0 dungsge etzes (Wartegelder, Ruhegehälter und Hinterbliebenen⸗ bezüge⸗⸗ und zwar beim Anfangsparagraphen 24. Die Zentrums⸗ abgeordneten von Gusrard, Allekotte und die Abgeordneten Dauer (Bayr. Volksp.) und Genossen beantragten, nur bis zu einem Grundgehalt von 12 000 Reichsmark, das der Pensions⸗ berechnung zugrunde gelegt worden war, eine Pensionserhöhun eintreten zu assen, und zwar bei mehr als 6000 bis 12 00 Reichsmark, um 16 v;v. Abg. Torgler (Komm.) beantra te, alle Wartestands⸗ und Ruhegehaltsempfänger in die neue Le. soldungsordnung aufzunehmen, im übrigen aber die Höchst⸗ pensionen nicht zu erhöhen. Ministerialrat Sbrzesny setzte noch einmal die Schwierigkeiten auseinander, die zil⸗ ö“ in die neue Besoldungsordnung einzustufen. 1920 sei diese Auf⸗ gabe nur zu lösen gewesen durch die Ermächtigung an den Reichs⸗ finanzminister, die ihm der Reichstag im § § des Pensions⸗ ergänzungsgesetzes gegeben habe, die Einstufung der Altpensionäre usw. in die Gehaltsstufen und Beamtengruppen selbständig vor⸗ Ohne diese Genehmigung sei eine solche Einstufung ast unmöglich, da es eine große Zahl von Beamtengruppen gar

nicht mehr gäbe. Ohne eine Einreihungsübersicht werde es eine

e Zahl von EE“ Es gäbe jetzt 4000 Pensionsmög⸗ ichkeiten und fünf Durchschnittsbeträge; dabei seien Ungleschheiten natürlich nicht ganz zu vermeiden. Die Pensionäre seien tat⸗ selben Ausmaße wie die aktiven Beamten bedacht.

ehr habe der Reichsfinanzminister in Magdeburg nicht ver⸗ rochen; sein Wort sei durchaus eingelöst. Die prozentuale

Berechnungsmethode der neuen Pensionen sei an sich leicht, die Schwierigkeit sei nur, die richtige Ueberleitung zu finden. Was der Antrag Torgler eehanch des WPohnungsgel ssbusfe wünsche, bedeute eine Mehrausgabe von rund 100 illionen. Abg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinig.) ersuchte, den Pensionären 1g das Wohnungsgeld ihrer letzten Dienststelle zu be⸗ assen. Die Pension sei ein wohlerworbenes Recht, aber in Not⸗ eiten des Volkes müsse für die hohen Pensionen eine andere

egelung möglich 8 r erinnere aber andererseits an das

Beispiel des Ministers Schiele, der seine Pension den Kriegs⸗ beschädigten widmete. Abg. von Gurard (SZentr.) trat den Ausführungen des Regierungsvertreters bei, daß an sich ein ö Recht den Altpensionären nicht zustehe, bei jeder neuen Gesoldungsordnung auch bedacht zu werden. Wohl aber bestehe eine Pflicht des Staates, die unzulänglichen Pensionen früherer Notzeiten Namens der vereinigten Parteien der Bayrischen Volkspartei und des Zentrums trete er auf den Boden der Regierungsvorlage. Eine 1“ der Pensionäre halte er allerdings nicht für möglich. Man bekäme sene zum Teil höhere Pensionen als diese Beamten früher Gehälter erhalten hätten. Bezüglich der Wartestandsbeamten könne er gleichfalls ein formales Recht nicht anerkennen b” sie immer mitgehen müßten. Die vereinigten Parteien der ayrischen Volkspartei und des Zentrums hätten angesichts des allgemeinen Notstandes beantragt, Pensionen, denen ein höheres Grundgehalt als 12 000 Reichsmark zugrunde gelegt worden sei, nicht zu erhöhen. Ebenso fasse seine Partei eine Kürzung der Pensionen bei hohem Privat⸗ einkommen ins Auge. Abg. Schuldt (Dem.) betonte, die hier vermißten Erhöhungen der Pensionen hätten von vornherein in die neue Besoldungsordnung mit einkalkuliert werden müssen, eventuell unter Herabsetzung der sonstigen Befetdecgsvesgehe⸗ rungen. Hier baähfe eine Ungerechtigkeit. Die Altpensionärfrage müsse endlich gelöst werden. Es sei versprochen, für die Altpensionäre das Bestmögliche zu tun. Man habe ja s ließlich mehr als ein Dutzend verschiedener Sorten von Altpensionären. Der Redner bat um Mitteilung der materiellen Auswirkungen

der neuen Anträge der Regierungsparteien. Abg. Roßmann

(S08. forderte eine sanerele Verbesserung der schlechten Pen⸗ sionen. Für eine gesetzliche Kürzung der hohen Pensionen er⸗

und Forschungsanstalten in Landsberg a. W.

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