völkerung verloren. Er hefindet sich aber in einer durchaus gesunden, sogar sehr günstigen Lage so daß er den geeigneten Auesgleichsfaktor für den Kreis Hattingen der früber zu ihm gehört hat. darstellt. Die ehr wesentliche Entlastung, die die Gebietsteile des jetzigen Kreises Hattingen insolge der Vereinigung erfahren werden, ist ungleich größet, als die durchaus tragbare Mehrbelastung, die die Gebietsteile des jetzigen Kreises Bochum erleiden werden. Die Ver⸗ einigung dieser beiden Kreise stellt also ein Musterbeispiel für einen richtigen Lastenausgleich dar. (Widerspruch und Zuruf des Abg Stolt: Er erfüllt Ihr Versprechen das Ihr Ministertaldireftor in Breslau den deutschnattionalen Landräten gab. Ich war la dabei!) — Darauf kommt es nicht an, ob Sie dabei waren. Wollen Sie etwa den leistungsunsähigen Landkreis Hattingen schwimmen lassen und diernen Lastenausgleich nicht hberbeiführen, so versagen Sie ja den Be⸗ wohnern des Landkreises Hattingen gerade den Arbeitern die Mög⸗ lichkeit, jeitens des Landkreises die soziale Betreuung zu erfahren, auf die die Bewohner auch in einem Landkreise Anspruch haben. (Sehr richtig! bei den S. P. D. und in der Mitte.)
Diese Lösung ist auch die einzige, die sich bei der Prüfung als möglich herausgestellt hat. Jede andere, insbesondere eine Teilung des Kreises Hatt’ngen worauf ja hingearbeitet worden ist und der im übrigen die Bevölkerung auf das lebhafteste widerspricht, würde eine kommunale Sanierung aller Gebiete des Kreises nicht bringen können.
Während der Kreis Hattingen mit der Vereinigung einverstanden ist, widerspricht ihr der Kreis Bochum aus Gründen, die begreiflich. aber nicht durchschlagend sind. Der Kreis zeigt keine Neigung, den Lastenausgleich zu übernehmen, und auch Kreise der Industrie wollen aus der Befürchtung heraus durch die Vereinigung höhere Lasten auf sich nehmen zu müssen, lieber nach Bochum und den Kreis Bochum aufteilen, als die von der Staatsregierung vorgeschlagene Lösung an⸗ nehmen. Das ist an sich zu verstehen. Aber ebenso selbstverständlich, meine Damen und Herren ist es, daß, wenn das öffentliche Interesse einen solchen Ausgleich gebietet, wie er hier geboten wird, und wenn ein solcher Ausgleich, wie es ebenfalls hier der Fall ist, ohne eine allzuschwere Belastung des einen Teils möglich ist, ein Sonderinteresse sich dem allgemeinen Interesse zu beugen hat.
Mit der Vereinigung der beiden Kreise Bochum und Hattingen sind auch diesenigen nicht einverstanden, die der Ansicht sind, daß im Industriebezirk nur für Stadtkreise Platz ist. Sie widersprechen der Vereinigung, weil sie früher oder späfer an eine Veremigung von Teilen des Kreises Bochum mit der Stadt Bochum denken. Hier handelt es sich um eine für die Staatsregierung doch immerhin grund⸗ sätztiche Entscheidung die Ihnen unterbreitet wird. Die Staats⸗ regierung hat wiederholt zu erkennen gegeben — und ich persönlich habe dielen Grundsatz bei verschiedenen Gelegenheiten, neulich auch aut dem Landkreistage stark bekont — daß eine durchaus paritätische und objektive Behandlung von Stadt⸗ und Landkreisen geboten ist und daß man nicht grundäützlich den Landkreisen die Existenzberechti⸗ gung abiprechen kann, wenn ihre Interessen mit denen der Stadtkreise konkurrieren, auch nicht min stark industriell durchsetzten Ge“ bieten. Es kann nicht anerkannt werden, daß die Verhältnisse im Kreise Bochum derart sind, daß die kommunale Betreuyng in Form der Landkreieversassung nicht mehr möglich ist. Das Gegenteil ist der Fall. Der Landkreis Bochum hat auch im letzten Jahre gezeigt, daß er durchaus in der Lage ist, seine Bevölkerung gut zu versorgen, ohne die Steuertraft allzusehr in Anspruch zu nehmen. Die Ent⸗ scheidung über diese grundsätzliche Frage ist auch vom Landtage bei dem ersten Gesetze vom Frühjahr 1926 bereits in dieser Richtung getroffen worden, als er es ablehnte, weitergehende Ansprüche der Stadt Bochum nach Osten hin zu befriedigen. Die Erhaltung des mit dem Landkreise Hattingen vereintgten Landkreises Bochum ist nach den gegebenen Verhältnissen durchaus das Richtige. Es kann nicht zugegeben werden, daß berechtigte Ansprüche der Stadt Bochum, die durch das Gesetz vom 26. Februar 1926 eine sehr erhebliche Vergrößerung erfahren hat, einer Vereinigung der beiden Kreise entgegenstehen.
Hie Gründe, die zu einer Auflöfung des Landkreises Dortmund führen mußten, find ganz anderer Art. Der Kreis würde zwar auch nach Verlust von Sodingen und Castrop⸗Rauxel, wenn im übrigen sein Bestand erhalten bliebe, nicht gerade als leistungsunfähig an⸗ zusprechen sein. Er hat aber — immerhin eine kommunale Selten⸗ heit seme Auflösung selbst beantragt. Die Umstände, die ihn dazu bestimmt haben, möchte ich als Zersfetzungserscheinungen bezeichnen. Der Verlust von Teilen des Kreises schon beim ersten Gesetz, die Aussicht, weitere erhebliche Teile des Kreises in naher Zukunft zu verlieren, haben den Selbsterhaltungswillen des Kreises allmählich geschwächt. Starke nachbarliche und wirtschaftliche Beziehungen eines großen Teiles der Gemeinden des Kieises zu der benachbarten Groß⸗ stadt Dortmund baben weiterhin dazu geführt, daß ein erheblicher Teil der Bevölkerung das Interesse am Kreise verloren hat. Die Verhältnisse im Kreise sind, wie die mehrfach eingehenden Ver⸗ handlungen, die meine Kommissaie an Ort und Stelle geführt haben, und wie auch die Ausschußberatungen des Staatsrats ergeben haben, latsächlich so, daß der Lebenswille des Kreises, ohne den eine ersolgreiche Kommunalarbeit nicht denktbar ig, geschwunden ist und daß eme andere Löfung als die, die der Kreis selbst vorschlägt, nicht mehr vorhanden ist. (Zuruf rechts.) — Sie haben ja die Möglichkeit, andere Löfungen vorzuschlagen.
Oe Auflölung des Kreises macht eine andere kommunale Zuteilung seiner Gebietsteile erforderlich und die wird Ihnen hier in der Vorlage vorgeschlagen. Wenn dabei die Hauptteile des Kreises mit der Stadt Dortmund vereinigt weiden, so entspricht dies einerseits im weseutlichen dem Wunsche der beteiligten Gemeinden selbst, andererseits aber auch einem Erweiterungsbedürfuis der Stadt Dort⸗ mund nach Nor en, das der Siedlungsverband des Rahrkohlenbezirks und der Provinzialausschuß der Provinz Westfalen einstimmig als vorhanden und dringlich anerkannt haben.
Eine Ausnahme macht die bisher zum Kreise gehörige Stadt Lünen, die nach dem Vorschlage der Staatsregierung durch die Zu⸗ teilung von Gebieten der Landgemeinde Derne eine kreisfreie Mittel⸗ stadt werden soll.
Gleichzeitig wiid Ihnen die Vereinigung der Stadt Hörde mit der Stadt Dortmund vorgeschlagen. Auch diese Vereinigung ist sowohl vom Ruhrsiedlungsverband wie vom Provinzialausschuß der Provinz Westsalen gutgebeißen worden, weil die Stadt Hörde wirt⸗ schaftlich mit der Stadt Dortmund eine Einheit darstellt und hier die Zusammenfassung unter dem Gesichtepunkt einer vernünftigen Rationalisierung erhebliche Veieinsachung und Verbilliguug bedeutet. Hinzu kommt, daß die Stadt Hörde, deren Leistungs⸗
fähiakeit sehr einseitig fundsert und damit nur bedinat ist, nicht ausreicht um trotz jehr erheblicher Anspannung ihrer Steuer⸗ kraft die tommunalen Aufgaben so zu erfüllen wie es das Bebdürfnis der Großstadtbevölkerung verlangt. Die städtischen Körperschaften der Stadt Hörde haben der Vereinigung widersprochen, im Gegensatz zu dem Oberbürgermetster der Stadt, der die Vereintgung nicht nur für nützlich, sondern für notwendig hält. Dieser Fall hat insofern auch eine grundsätzliche Bedeutung, als er zur Entscheidung der Frage zwingt ob eine Veränderung der kommunalen Grenzen aus Gründen des öffentlichen Interesses gegen den Willen eines Beteiligten nur dann stattfinden soll, wenn der Widersprechende ein Landkreis oder eine Landgemeinde ist, oder ob dasselbe auch dann gelten soll, wenn es sich um die Aenderung einer Stadt und eines Stadtkreises handelt. Auch bei dieser Frage wird die Entscheidung nur auf Grund einer durchaus paritätischen Einstellung getroffen werden dürfen. Stadt und Land können nicht verschieden beurteilt werden. Die von mir wiederholt mit Nachdruck betonte paritätische Behandlung von Stadt⸗ und Landkreisen würde praktisch nicht durchführbar sein, wenn man nur die letzten als Gebietsteile ansieht, die auch gegen ihren Widerspruch ihre Selbständigkeit aufrechterhalten müssen, sofern zwingende Gründe des öffentlichen Wohls es verlangen. Die ihnen vor⸗ geschlagene Vereinigung der Städte Gelsenkirchen und Buer findet ihren unmittelbaren Anlaß in der Leistungsunfähigkeit der Ge⸗ meinde Horst⸗Emscher des Landkreises Recklinghausen, die eine Vereinigung dieser Gemeinde mit einer anderen Gemeinde not⸗ wendig macht. Für die Zuteilung kamen zunächst in Betracht die Städte Gladbeck und Buer. Nach eingehender Prüfung habe ich in diesem Punkte entgegen dem Gutachten des Provinzial⸗ ausschusses die Vereinigung mit der Stadt Buer für das Richtige gehalten, aus Gründen, die im einzelnen in der Begründung der Vorlage dargelegt sind und die ich nachzulesen bitte. Entscheidend war hierbet aber die Tatsache, daß die Gemeinde Horst⸗Emscher ein untrennbarer Bestand der Städteverbindung Buer⸗Gelsenkirchen war, die bereits in einem früberen Gutachten des Siedlungsverbandes als notwendige Entwicklung erkannt war. Der Erkenntnis, daß die Zukunftsentwicklung der raumarmen Stadt Gelsenkirchen nur in einer Vereinigung mit der Stadt Buer liegen kann, hat auch der Landtag bet der Beratung des Gesetzes vom 26. Februar 1926 dadurch Rechnung getragen, daß er eine wesentliche Erweiterung der Stadt Gelsenkirchen nach Süden in Gestalt einer Zuteilung von Gebieten der Stadt oder des Amtes Wattenscheid abgelehnt hat. Beide Städte Gelsenkirchen und Buer, sind von der Notwendigkeit eines engeren Zusammenschlusses überzeugt. Sie hatten diesen in der Form eines Zweckverbandes ge⸗ plant. Eine solche beschränkte Form der Interessengemeinschaft erscheint aber in diesen Gebieten nicht mehr angebracht. Einmal ist in dem Gebiete des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk, der im wesentlichen alle zwischengemeindlich zu regelnden Aufgaben bereits übernommen hat, für einen Zweckverband zwischen zwei Groß⸗ städten kaum mehr genügend Raum. Vor allem muß die Zuteilung der Gemeinde Horst⸗Emscher zu einer endgültigen Lösung des Ver⸗ hältnisses zwischen den beiden Städten führen, da ja die Gemeinde Horst nicht zu einem von ihnen allein gehört. Insbesondere sind es die großen im Aufbau begriffenen neuen Verkehrelinien, Eisen⸗ bahnen und Verbandsstraßen, die von Essen durch Gellenkirchen, Horst und Buer nach Norden führen, die eine einheitliche kommunale Ver⸗ waltung in diesem Gebiet zu einer dringenden Notwendigkeit machen. Die Stadt Gelsenkirchen hat der Vereinigung einstimmig, die Stadt Horst mit Mehrheit und unter der Voraussetzung zugestimmt, über die bei den Ausschußberatungen ja noch zu reden sein wird. Der Staatsrat hat bereits zu diesen Voraussetzungen Stellung genommen, und die Staatsregierung wird, wie ich heute schon sagen kann, in der Lage sein, in wesentlichen Punkten zuzustimmen.
Das ist ein kurzer Umriß der Fragen und Entscheidungen, vor die sie bei Ihren Beratungen nunmehr gestellt sein werden. Ich habe den dringenden Wunsch, daß diese Beratungen getragen sein mögen von dem gleichen Geist tätiger verantwortungsbewußter und verant⸗ wortungsfreudiger Arbeit, die das charakteristische Merkmal bei der Beratung des ersten Gesetzes gewesen sind. Ich habe weiter den Wunsch daß das Ergebnis Ihrer Beratungen den Erfolg haben möge, für diese für die Volksgemeinschaft dieses Gebiets so außer⸗ ordentlich wichtige Angelegenheit das kommunale Fundament für eine glückliche Entwicklung zu schaffen. Ich weiß, es werden in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten an Sie sehr viele Deputationen herankommen, die besondere Interessen glauben vertreten zu müssen. Sie werden mit Eingaben überschüttet werden, die sich gegenseitig widersprechen. Auch das ist schon im Gange. Ich habe den Wunsch, daß Sie gegen diese Emgaben gewappnet sein mögen und gegenüber den Deputationen und daß Sie rein objektiv diese Vorlage, wie es eigentlich auch selbstverständlich ist, ansehen und überhaupt an die Beratung mit der Ueberzeugung herangehen, daß alle diese Dinge, die von Dritten an Sie herangetragen werden, bereits Gegenstand ein⸗ gehender Erörterung mit den Beteiligten seitens des Staatsministeriums bezw. von mir und meinen Kommisaren gewesen sind, daß die Lösung, die Ihnen vorgeschlagen wird, in dieser Vorlage, als die zweck⸗ maßigste, dabei herausgekommen ist. Ich habe die Hoffnung, daß auch Sie diese Ansicht nach langen Beratungen teilen werden und die Vorlage möglichst so, wie sie vorliegt, möglichst schnell, zur Ver⸗ abschiedung bringen werden.
Abg. Krämer⸗Recklinghausen (D. Vp.) führt aus, daß die durch den Entwurf gebrachte gewaltige Umgestaltung und Um⸗ stellung kommunaler Gebiete im Ruhrgebiet nur eine weitere Teil⸗ lösung darstelle. So drängten u. a. auch die Verhältnisse im Kreise Hörde zu einer Lösung hin. Wenn die Regierung noch wiitere Umgemeindungen plane, so könne man im Interesse der Bevölke⸗ rung nur wünschen, daß nun endlich eine Vorlage komme, die die kommunalen Verhältnisse im Ruhrrevier einmal endgültig regele. Die Deutsche Volkspartei sei bereit, auf der Grundlage der Vorlage an der Umgestaltung der kommunalen Bezirke mitzuarbeiten. (Beifall.)
Abg. Benscheid (Komm.) erklärt, bei dem Eingemeindungs⸗ problem würden von den Parteien und der Regierung nur die Befehle der rheinisch⸗westfälischen Industrie ausgeführt, 8. die steuerliche Gründe ausschlaggebend 6. 2n. Eine große Ruhrstadt, die einzig richtige Lösung, sei vor einem Jahre abgelehnt worden; man habe die Schaffung von Mittelstädten vorgezogen. Jetzt zeige sich, daß diese Lösung völlig unbefriedigend sei. Die Vereinigung von Bochum und Retteesgeh könne nur von jemand empfohlen werden, der das Gebiet nicht kenne. Durch sie werde das Problem nicht zur Ruhe kommen können. Die Duisburger Frage, die sehr dringlich sei, stehe noch völlig offen. Die Kommunistische Partei lehne die Vereinigung Bochum⸗Hattingen ab und halte auch die übrigen Vereinigungsvorschläge für völlig verfehlt. Recht be⸗ zeichnend sei das Programm Hugenbergs, das auf einen Abbau der Beamten, natürlich nur der unteren, hinauslanfe. Eine Ent⸗
lassungsliste sei schon vorhanden! (Hört, hörtt bei den Komm nisten.) Das Gesetz zeige, wie die Interessen der Arbeiterklasse mit Füßen getreten, wie nur die Interessen des Kapitals ausschlag⸗ gebend seien. Das Gesetz sei ein Ausfluß der Rationalisierungs⸗ bestrebungen der Großindustrie.
Abg. Hirsch (Soz.) weist Vorwürfe des Vorredners gegen seine Partei zurück und betont, daß für Eingemeindungsfragen sich die Sozialdemokratische Partei immer an erster Stelle eingesetzt
be: das habe die Vorlage Groß Berlin gezeigt. Was 785 ich zusammengehöre, müsse auch zusammenkommen! Bei edr Vorlage handel: es sich um Interessen der Allgemeinheit, deshalb sei seine Partei dafür.
Abg. Sprenger (Bentr.) betont, daß das Ruhrgebiet sich ganz anders entwickelt habe als andere preußische Gebiete. Kein Mensch habe diese Entwicklung voraussehen können. Auf städtebau⸗ lichem und kulturellem Gebiet hätten sich ganz besonders schlimme Folgeerscheinungen der Entwicklung gezeigt. Die Dichte der Bevölkerung habe unglaubliche Wohnungsverhältnisse gezeitig Dazu kämen die Erscheinungen auf wirtschaftlichem Gebiet, die steuerliche Ueberlastung der Gemeinden Die Verwaltungsunkosten ließen sich bei einer vernünftigen Umstellung wesentlich herab⸗ mindern. Aber es scheine nicht so, daß die guten Absichten, die man habe, wirklich durchgeführt würden. Weder die einseitige Befür⸗ wortung der Großstadt noch die der Landgemeinde sei richtig. Man Füe überall die Verschiedenheiten berücksichtigen. Die Frage Bochum müsse besonders genau im Ausschuß nachgeprüft werden Eine Anhänglichkeit an die Scholle, die in verschiedenen Anträgen zum Ausdruck komme, verdiene sehr wohl Beachtung. Jedenfalls müsse die Neuregelung so beschaffen sein daß leistungsfähige und entwicklungsfähige Gebilde geschaffen werden.
Der Entwurf geht an den Gemeindeausschuß.
Verabschiedet wurde sodann das Gesetz, das für die Ab⸗ lösung der auf Dienstbarkeit beruhenden Berechtigungen besondere Bewertungsnormen festlegt.
Es folgt die dritte Beratung des Gesetzes, das die Oeffentlichkeit der richterlichen Diszi⸗ plinarverfahren herstellen will.
Abg. Grzimek (Dem.) erklärt, daß seine Freunde der Vor⸗ lage, auch bezüglich des unbedingten Vetorechts der Staatsanwalt⸗ schaft bei Ausschluß der Oeffentlichkeit, zustimmen würden, da es sich nur um eine vorläufige Regelung handele, die der Gesamt⸗ regulierung des Disziplinarrechts nicht vorgreife. 8
Staatssekretär Hölscher führt aus, die Bestimmungen der Novelle sollten nicht präjudiziell sein für die endgültige Regelung der Disziplinarfrage. Die Oberstaatsanwälte seien auch an⸗ gewiesen, den Zwang zur Oeffentlichkeit nur nach Verständigung mit den vorgesetzten Behörden anzuwenden.
Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) gibt seinem Erstaunen dar⸗ über Ausdruck, daß die Demokraten zwischen der zweiten und dritten Lesung ihre Haltung so stark geändert hätten. Er legt ausführlich nochmals die Argumente gegen das unbedingte Vetorecht der Staatsanwaltschaft dar und betont, daß die Staatsanwaltschaft ebenso Partei sei wie der Angeklagte, und daß man einer solchen Partei nicht so einschneidende Rechte zuungunsten des Angeklagten und seiner Verteidigung einräumen dürfe. Für die Deutschnatio⸗ nalen seien die Bedenken gegen diesen Teil der Vorlage so stark, daß sie nicht für das Gesetz stimmen könnten. Es liege dem Hause auch ein Antrag des Deutschen Notar⸗Vereins vor, diese Vorzugs⸗ stellung der Staatsanwaltschaft aus der Vorlage zu beseitigen.
Abg. Dr. Grzimek (Dem.) verweist darauf, daß in be⸗ stimmten Fällen das öffentliche Interesse vorangehe, ein richter- liches Disziplinarverfahren öffentlich durchzuführen. Im übrigen seien die Staatsanwälte ja zu vorsichtiger Handhabung des Veto- rechts verpflichtet. .
Nachdem noch Abg. Dr. Körner (Völk.) dem Gesetz zu. gestimmt hat, schließt die Debatte. 6
Bei der Abstimmung wird der deutschnationale Antrag auf Streichung des Vetorechts gegen die Antragsteller, die Deutsche Volkspartei und die Wirtschaftliche Vereinigung, abgelehnt. Bei der Schlußabstimmung über das Gesetz, die auf Antrag des Abg. Dr. Deerber 4 (D. Nat.) namentlich ist, geben die Deutschnationalen keine Karten ab. Es werden nur 208 Stimmen gezählt, so daß das Haus beschluß⸗ unfähig ist. .5 1
Präsident Bartels schließt daher die Sitzung und beraumt eine neue an auf Sonnabend, 11 Uhr vormittags: Kleine Vorlagen und Studentenrecht.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Reichstagsausschuß zur Beratung des Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs setzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kayl (D. Vp.) seine Beratungen fort. Abg. Emminger (Bayer. Vp.) erichtete über die Beratungen des Unterausschusses über die Fassung der ihm überwiesenen §§ 49 (Verlust des Wahl⸗ und Stimmrechts) und 50 (Wiederverleihung dieses Rechtes). Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet, schlug Redner namens des Unterausschusses folgende neue Fassung vor: § 49. (Verlust des Wahl⸗ und Stimmrechts.) Wer zum Tode oder zu lebens⸗- langem Zuchthaus verurtellt wird, verliert für immer das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten fn wählen oder zu stimmen.
ird auf zeitiges Zuchthaus erkannt, so kann das Gericht den Verurteilten auf mindestens zweit und höchstens fünf Jahre für efrgis erklären, in öffentlichen Angelegenheiten zu wäahlen oder zu „ mmen. — § 47 Abjatz 2 gilt entsprechend. § 50. (Wieder⸗ verleihung.) Die oberste Justizverwaltungsbehörde kann dem Ver⸗ urteilten die Fähigkeit, öffentlche Aemter zu bekleiden oder in öffentlichen “ zu wählen oder zu semhen wieder verleihen. Abg. Rosenfeld (Soz.) kritisierte diese neue Fassung des § d0, der eine Verschlechterung für den Verurteilte darstelle, weil er die oberste V an die Stelle des Gerichts setze. Abg. Dr. Bell (Zentr.) verteidigte als Vor⸗ sitzender des Unterausschusses die Fassung des § 50. Die 8§ 49 und 50 wurden in der neuen Fäsung genehmigt. — Di Beratung kehrte zum § 59 zurück, der von der S rungsverwahrung“ handelt. Er besagt: „Wird jemand, de schon einmal zum Tode oder zu Zuchthaus verurkeilt war, nach § 78 als ein für die öffentliche Sicherheit ge⸗ fährlicher Gewohnheitsverbrecher zu einer Strafe verurteilt, so kann das Gericht daneben auf Sicherungsverwahrung erkennen. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) begründete für den Fall der Auf⸗ rechterhaltung des § 59 einen Antrag, der zur Vorbedingung für die Sicherungsverwahrung fünfmalige Vorstrafen fordert, weiter, daß es sich um Mindestfretheitsstrafen von 6 Monaten 1
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Menge ring in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. 1t Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft.
1“““ Berlin Wilbelmstr 32.
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
8
Nr.
283.
☛ Befristete
Berlin, Sonnabend, den 3. De
—
Anzeigen müssen drei Tage
zember
—
1927
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚☚
1. Handelsregister.
Flensburg. [74610] Eintragung in das Handelsregister A unter Nr. 1220 am 23. November 1927 bei der Firma „Carl in Flens⸗ burg: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Flensburg. Flensburg. 74611] Eintragung in das Handelsregister A unter Nr. 1886 am 23. November 1927 bei der Firma „Wilhelm Breder“ in lensburg: Inhaber ist der Kaufmann arl Neubert in Flensburg. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch den Kaufmann Neubert ausgeschlossen. Amtsgericht Flensburg.
Flensburg. [74612] Eintragung in das Handelsregister A unter Nr. 2000 am 23. November 1927: irma und Sitz: Max Christiansen, lensburg. Firmeninhaber: Kaufmann ax Christiansen in Flensburg. Amtsgericht Flensburg.
Flensburg. [74613] Eintragung in das Handelsregister A unter Nr. 2001 am 24. November 1927: irma und Sitz: Peter Brogmus, ollerup. Firmeninhaber: Kaufmann Peter Brogmus in Dollerup. Amtsgericht Flensburg.
Flensburg. [74609] Eintragung in das Handelsregister A unter Nr. 1083 am 26. November 1927 bei der Firma „Friedrich Lucassen“ in Flensburg: Dem Hündennseak hilsen Willy Lucassen in Flensburg ist Prokura erteilt. Amtsgericht Flensburg.
Freiberg, Sachsen.
Im Handelsregister ist getragen worden:
I. auf Blatt 650, die Firma Wolf & Co. in Freiberg betr.: Dem Kaufmann Frerih Curt Rothe in Freiberg ist
rokura erteilt worden.
II. auf Blatt 1382, die Firma Frei⸗ berger Feilenhauerei Haubold & Co. in Freiberg betr.: Der Kaufmann Richard Erich Göbel in Freiberg ist als Gesell⸗ schafter ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Anna Auguste verw. Hau⸗ bold, geb. Schlegel, in Freiberg führt vus Handelsgeschäft als Alleininhaberin fort. Amtsgericht Freiberg, 29. Nov. 1927. Freiburg, Schles. [74615]
In unser Handelsregister B Nr. 18, die Freiburger Malzfabrik, Aktien⸗ gesellschaft, Freiburg i. Schl., be⸗ treffend, ist am 21. November 1927 fol⸗ säins eingetragen worden: Durch Be⸗
[74614] heute ein⸗
schluß der Generalversammlung vom November 1927 ist der § 20 der Satzung (Voraussetzung für die Teil⸗ nahme an der Generalversammlung) geändert worden. Amtsgericht Frei⸗ burg, Schl.
Fürth, Bayern. [74616] Handelsregistereinträge.
1. Lasar Singer, Sitz Fürth, Engel⸗ hardtstr. 4WB. Der bisherige Inhaber Lasar Singer ist am 31. Mai 1927 ge⸗ storben. Nunmehrige Inhaberin: Erna Faeßler, Architektenehefrau in Fürth.
2. Holzmann & Rößner Kartonnagen & Spiele⸗Industrie, Sitz Fürth, Marienstr. 27: Firma erloschen, auch Prokura der Jenny Holzmann gelöscht.
3. Bermas Aktiengesellschaft, Sitz Fürth, Nürnberger Straße 129: Der Beschluß der Generalversammlung vom 29. Juli 1926, Urk. des Not. Fürth 1. G.⸗R. Nr. 1115 wurde, insoweit durch denselben die Herabsetzung des Grund⸗ hapitals um 63 750 RM auf 21 250 RM beschlossen worden war, wieder auf⸗ gehoben. In den Generalversamm⸗ lungen vom 30. Dezember 1926 und 28. Juni 1927, Urk. des Not. Nürn⸗ berg III G.⸗R. Nr. 5307 bzw. 3184 wurde die Herabsetzung des Grund⸗ kapitals um 82 875 RM auf 2125 RM durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 40:1 und sodann die Er⸗ höhung um 18 000 RM auf 20 125 RM beschlossen. Die Erhöhung ist durch⸗ geführt. Das Grundkapital beträgt nun⸗ mehr 20 125 RM — zwanzigtausendein⸗ hundertfünfundzwanzig Reichsmark —. Die auf das erhöhte Grundkapital aus⸗ gegebenen 180 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien zu je 100 RM werden zum Nennbetrag aus⸗ gegeben. Dieselben gewähren je fünf Stimmen und sind ab 1. Januar 1927 gewinnanteilsberechtigt.
4. Folgende Firmen wurden von Amts wegen gelöscht: a) E. Eckert & Pregler, Sitz Fürth, Alexanderstr. 10, b) Friedrich Zessinger. Sitz Fürth, Meckstr. 1, c) August Wellhöfer & Sohn, Metallwarenfabrikation, Sitz Zirn⸗ dorf, Bogenstr. 1, d) American Bifocal
Co. Zweigniederlassung Fürth, e) Em⸗
“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, Sitz Fürth, k) Kraus & Tachauer Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, S tz Zirndorf, Nürnberger Straße 7, 8 Tachauer & Adler, Gesellschaft mit
chränkter Haftung, Sitz Fürth, Pfisterstr. 48, h) Elemes, Langenzenner Metall⸗ und Spielwarenfabrik, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Liqu., Sitz Langenzenn. 1) Heinrich Schenk, Sitz Windsheim, k) Johann Heinrich indeisen, Sitz Iphofen, 1) Farbindustrie Preß & Co., Sitz Baiersdorf, Hauptstraße 172. m) Carl. Enke’s Verlag, Sitz Erlangen, Am Berg 13, n) Electra Bayr. Bau⸗Gesoll⸗ schaft Walter & Co., Sitz Erlangen, 0) Georg Linz Glasschleiferei, Sitz Er⸗ langen, Kuttlerstr. 21, p) Lola Subiza de Winter Import Export, Sitz Er⸗ langen, Marquardsenstraße 16, q) Max Streit, Sitz Emskirchen.
Fürth, den 25. November 1927.
Amtsgericht — Registergericht.
[74617]
Im Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden:
1. auf Blatt 543 — Firma Färberei Glauchau, Aktiengesellschaft in Glauchau —: Die Prokura des Kauf⸗ manns Alban Albrecht Albert Weber ist erloschen.
2. auf Blatt 671 — Firma Auna verw. Mehlhorn in Glauchau —: Die Prokura des Kaufmanns Max Kurt Glöckner ist erloschen.
3. auf Blatt 854 — Firma Ernst Seifert in Glauchau —: Die Prokura des Kaufmanns Otto Auer ist erloschen. Gesamtprokura ist erteilt dem Korre⸗ spondenten Karl Georg Aschmann und dem Lagerchef Willy Arthur Thiele⸗ mann, beide in Glauchau.
4. auf Blatt 901: Die Firma Lasch Herrmann in Glauchau ist er⸗ loschen.
Amtsgericht Glauchau, den 23. November 1927.
Goslar.
In das hiesige Handelsregister B Nr. 65, betr. die Firma Nordharzer Kraftwerke, G. m. b. H., Goslar, ist heute folgendes eingetragen worden: Das Stammkapital ist auf Grund des Beschlusses der Gesellschafterversamm⸗ lung vom 15. September 1927 um 800 000 RM auf 1 000 000 RM erhöht. Durch den Gesellschafterbeschluß vom 15. Septembver 1927 M Ber Geseit⸗ schaftsvertrag in Punkt 3 Abs. 1 (Stammkapital) und Abs. 2 (Stamm⸗ einlage) geändert.
Amtsgericht Goslar, 24. Nov. 1927.
Goslar. 18 174619] In das hiesige Handelsregister B ist heute unter Nr. 69 eingetragen die Firma Gewerkschaft „Phönia“, Gos⸗ karer Schieferwerke, Goslar. Spalte 3: Gewinnung, Bearbeitung und Vertrieb von Schiefer aller Art. Spalte 5: Re⸗ präsentant: Architekt Walther Illig in Goslar, Stellvertreter: Rechtsanwalt und Notar Max Sachtleben in Triebel⸗ Spalte 6: Buchhalter Friedrich Tete⸗ berg in Goslar. Spalte 7: Juristische Person (Gewerkschaft) Das Statut ist am 21. März 1904ℳ festgestellt. Amtsgericht Goslar, 24. Nov. 1927.
Grevenbroich. [74620] Im hiesigen Handelsregister wurde am 26. November 1927 bei der Firma Georg Felix in Gindorf eingetragen: Der Sitz der Firma ist nach Düsseldorf verlegt. Amtsgericht Grevenbroich.
—
Glauchau.
Gross Strehlitzä. [74621] Im Handelsregister ist heute die Firma Ring⸗Cafe Rudolf Fiebitz in Groß Strehlitz und als deren Inhaber der Café⸗Inhaber Rudolf Fiebitz in Groß Strehlitz eingetragen worden. Amtsgericht Groß Strehlitz, 24. 11.1927.
Halberstadt. [74624]
Bei der im Handelsregister A unter
Nr. 1187 verzeichneten Firma Rudolf
Posner, Halberstadt, ist heute ein⸗
getragen: Die Firmag ist erloschen.
Halberstadt, den 26. November 1927. Das Amtsgericht. Abt. 6.
Hamm, Westf. 1
Handelsreaister des Amtsgerichts Hamm (Westf.). Eingetragen am 23. November 1927 in Abt. A Nr. 774 die Firma Fritz Borgsmüller & Co. in Hamm, offene Handelsgesellschaft seit dem 16. Juni 1927. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind: 1. Kauf⸗ mann Karl Borgsmüller in Bielefeld, 2. Kaufmann Ewald Neuhaus in Düsseldorf. 3. Kaufmann Fritz Borgs⸗ müller in Lüdenscheid 4. Witwe Julius Kaiser, Lisette geb. Barlach, in Biele⸗ feld. 5. Kaufmann Heinz Kaiser in Berlin⸗Grunewald, 6. Kaufmann Karl Kaiser in Bielefeld. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Kaufmann Fritz Borgsmüller in Lüdenscheid ermächtigt.
[74625]
[74626] ist ein⸗
Hannover. 3 In das Handelsregister
getragen: In Abteilung A:
Zu Nr. 116, Firma Louis A. Fischer: Dem Kurt Fischer⸗Goldschmidt in Hannover ist Prokura erteilt.
Zu Nr. 4513, Firma Holzwerke Hainholz Julius Lange: Die Gesell⸗ schaft ist aufgelöst. Die Firma ist er⸗ oschen.
u Nr. 8715, Firma Horstmann & ischer: Die bisherige Gesellschafterin rau Lucie Fischer geb. Gregan, in annover ist alleinige ““ der irma. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Dem Händler Hugo Fischer in Hannover ist Prokura erteilt.
Zu Nr. 8749, Firma Hermann Meibom Isolierungen für Wärme⸗ und Kälteschutz: Die Proktra der Grete Wermes ist erloschen.
Unter Nr. 9139 die Firma Thür⸗ nau’s Fischhalle Eduard Thürnau mit Niederlassung in nnover, Bödekerstr. 57, und als Inhaber der Fischhändler Eduard Thürnau in Han⸗
nover. In Abteilung B.
Zu Nr. 76, Firma Deutsche Asphalt⸗Actien⸗Gesellschaft der Lim⸗ mer und Vorwohler Grubenfelder: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 12. November 1927 sind die bis⸗ herigen 400 Vorzugsaktien zu je 100 RM in 100 Stammaktien zu je 400 NM. umgewandelt worden In derselben Generalversammlung ist sodann die Er⸗ höhung des Grundkapitals von 2 920 000 RMN um 1 080 000 RM durch Ausgabe von 1080 neuen Inhaber⸗ aktien zu je 1000 RM beschlossen worden. Die Erhöhbung ist durchgeführt. Das Grundkapital beträgt jetzt 4 000 000 Reichsmark und ist zerlegt in 1800 Stammaktien zu je 4a0 RM, in 20 600 Stammaktien zu je 80 RM, in 3000 Stammaktien sn je 400 RM und in 1080 Stammaktien zu je 1000 RM, ämtlich auf den Inhaber lautend. Durch den gleichen Beschluß ist der Eö“ in den 6 4 (Grundkapital und seine Stückelung), 17 (Stimmverhältnis der Aktien) und 25 (außerordentliche Generalversamm⸗ lung) geändert worden. Die Ausgabe von 720 neuen Aktien zum Kurse von 120 %, die Ausgabe von 360 neuen Aktien zum Kurse von 100 %. Solange Aktien noch nicht voll ein⸗
Hezahlt sind, lauten sie auf den Namen, Enen dvel ma) ster ea. aErx.n0
5 Beschluß des Aufsichtsrats in In⸗ haberaktien umgewandelt werden.
Zu Nr. 975 Firma Deutsche Ein⸗ kaufsgesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Gesamtprokura des Willy Städtler und des Karl Wiechert ist erloschen. Letzterem ist Einzelprokura erteilt.
Zu Nr. 1176, Firma Nieder⸗ sächsisches Kohlensyndikat Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung: Die Prokura des Walter Diener ist er⸗ loschen.
Zu Nr. 2088, Firma Steyerberger Torfwerke Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Zu Nr. 2248, ü Wirtschafts⸗ bank für Niederdeutschland Aktien⸗ gesellschaft: Die Prokura des Konsuls Kurt Lehning ist erloschen.
Amtsgericht Hannover, 26. 11. 1927.
Hof. Handelsregister. 8829
„Oberfränkische Porzellanfabrik, G. m. b. H. in Selb in Liquidation: Liquidation beendiat, Firma erloschen. Amtsgericht Hof, 29. November 1927.
Hoehenlimburg. [74628]
In unser Handelsregister Abt. B ist am 18. Oktober 1927 bei der unter Nr. 24 eingetragenen Firma Martin’s Werke Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung zu Hohenlimburg eingetragen worden:
Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlunag vom 18. Oktober 1927 sind die §§ 13 und 14 des Gesellschafts⸗ vertraas geändert.
Amtsgericht Hohenlimburg.
Itzehoe. [74629] In das hiesige Handelsregister Abt. A Nr. 367 ist bei der Firma F. Stender & Söhne, Itzehoe, am 25. November 1927 eingetragen: Die Gesellschaft ist aufgelöst, die Firma ist erloschen. Amtsgericht Itzehoe. Jever. [74630] In das hiesige Handelsregister Abt. A ist zur Firma Josua Weinstein Jever — Nr. 178 — eingetragen: Jetzige In⸗ haberin: Witwe des Kaufmanns Josua Weinstein, Anna geb. Neufeld, in Jever. Jever, den 28. November 1927. Amtsgericht.
Kailserslautern. [74631]
Die offene Handelsgesellschaft unter der Firma „Philipp Schläfer & Co.“ mit dem Sitz zu Alsenborn hat sich auf⸗
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gelöst. Das Handelsgeschäft — Säge⸗ werk, Zimmergeschäft und Holzhand⸗ lung — ist mit Aktiven und Passiven an den Gesellschafter Philip schläfer, Zimmermann und Holzhändler in Alsenborn, übergegangen der dasselbe unter der bisherigen Firma am gleichen Sitz weiterführt.
u““ 28. November 1927.
Amtsgericht — Registergericht.
Kiel. [74632] Eingetragen in das Handelsregister am 25. November 1927 Abt. ½ unter Nr. 2572 Nordische Eisenkonser⸗ vierung H. Hartnig & Co., Kiel. Offene Handelsgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafter sind Kaufmann Heinrich Anton Hartnig und Maler⸗ meister Friedrich inrich Ee; Krützfeldt, beide in Kiel. Die Gesell⸗ schaft hat am 19. September 1927 be⸗ gonnen. Bei Nr. 1787, Sieß, von Los u. Co., Hamburg, Zweiguieder⸗ lassung in Kiel: Die Zweignieder⸗ lassung in Kiel ist g. oben. Die ist erloschen. Abt. B bei der r. 210, Hanseatische Apparatebau⸗ Elelschafs vorm. L. von Bremen & o. mit beschränkter Haftung, Kiel: Die Prokura des Dr. Sauer ist er⸗ loschen. Bei Nr. 590, Schleswig⸗ Holsteinische Landesbücherstube Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, Kiel: Durch den Gesellschafterbeschlu vom 3. Dezember 1926 ist der Gesell⸗ schaftsvertrag geändert. Der Geschäfts⸗ führer Brüning hat sein Amt nieder⸗ elegt, an seine Stelle ist als Geschäfts⸗ fühter Direktor D. Friedgich Gleiß und als stellvertretender Geschäftsführer Prokurist Karl Liedl, beide in Neu⸗ münster i. H., getreten. 5 Beschluß vom 24. Oktober 1927 ist die Gesellschaft aufgelöst. I Karl Liedl ist zum Liquidator bestellt. Amtsgericht Kiel.
Köslin. [74633] H.⸗R. A 340, Firma Hedwig Lam⸗ brecht & Sohn in Köslin, ist folgendes eingetragen worden: Die Gesellschaft wird nach Aufhebung des Konkurses in⸗ faig⸗ Zwangsvergleichs von den Gesell⸗ chaftern hesigess hrt. Amtsgericht Köslin, 25. November 1927. Landeck, Schles. 74634] In unser Handelsregister Abteilung B ist heute bei Nr. 6, „Seitenberger Eisenwarenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Schrecken⸗
tretungsbefugnis der Liquidatoren 8 beendigt. Die Firma der Gesellschaft ist erloschen. Amtsgericht Laudeck, Schles.,
den 18. 11. 1927.
Leipzig. 1“
In das Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden: 8
1. auf Blatt 6290, betr. die Firma O. H. Meder in Leipzig: Eine Kom⸗ manditistin hat die Volljährigkeit er⸗ langt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Kommanditisten sind ausgeschieden. Oscar Bruno Meder 188 das Geschäft und die Firma als Alleininhaber fort.
2. auf Blatt 21 549, betr die Alfred Lauterbach & Co. Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Leipzig: Die Firma ist erloschen.
3. auf Blatt 22 079, betr. die Firma Fritz Neuke in Leipzig: Die Handels⸗ niederlassung ist nach Gautzsch verlegt worden.
4. auf Blatt 25 099, betr. die Firma Grudeseuerung Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Leipzig: Gesamt⸗ prokura ist erteilt an Alfred Homas und Gustav Bösemeyer, beide in Semiß. Jeder von ihnen darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem Ge⸗ schäftsführer oder einem anderen Pro⸗ kuristen vertreten.
5. auf Blatt 25 398 die Firma Gebr. Kesler in Leipzig (Uferstr. 16). Gesell⸗ schafter sind die Kaufleute David Mendel Kesler und Naftali Kesler, beide in Leipzig. Sie dürfen die Gesellschaft nur vertreten. Die ist am 1. Juli 1924 errichtet worden. (An⸗ Pebener Geschäftszweig: Betrieb eines
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6. auf Blatt 25 399 die Firma Musikwarengeschäft „Tonkunst“ Gerhard Möller in Leipzig (Quer⸗ ba 4/6). Der Kaufmann Karl Paul Gerhard Möller in Leipzig ist Inhaber.
7. auf Blatt 20 828, betr. die Firma Gesellschaft für Kapitalbeschaffung und Verwertung Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kauf⸗ mann Bruno Oswald Dietze in Leipzig nicht mehr Geschäftsführer, sondern
Liquidator.
8. auf Blatt 15 837, betr. die Firma Grundstücksbank mit beschränkter Haftung in Leipzig: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kaufmann Bruno Oswald Dietze in Leipzig ist nicht mehr Ge⸗ schäftsführer, sondern Liquidator.
9. auf Blatt 15 763, betr. die Firma M. Kaplan & Co. in Leipzig: Die
Gesellschaft ist aufgelöst. Tsiwa verw.
Kaplan, geb. Aß, ist als Gesellschafterin ausgeschieden. Lasar Kaplan führt das Geschäft und die Firma als Allein⸗ inhaber fort.
10. g8 Blatt 22 203, betr. die Firmg Mercedes⸗Benz Automobilgesell⸗ schaft mit beschräunkter Haftung in Leipzig: Die Firma ist erloschen.
11. auf Blatt 21 253 betr. . Köllner⸗Roloff⸗Werke Aktien⸗Gesell⸗ schaft in Leipzig: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Heinrich Menger und Georg Beyer sind als Varstandsmitglieder aus⸗ eschieden. Zu Liquidatoren sind be⸗ ftelr der Kaufmann Paul Gottschalk und der Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Breymann, beide in eee.
mtsgericht Leipzig, Abt. II B, am 28. November 1927.
Lei FF. [74636] Auf Blatt 6437 des Handelsregisters, betr. die Firma Liebertwolkwitzer Thonwerk, Fischer & Calov in Liebertwolkwitz, ist heute ö. worden: Drei Kommanditisten haben infolge Verehelichung bzw. Wieder⸗ verhelichung den Familiennamen ge⸗ ändert. Ein Kommanditist ist (infolge Ablebens) aus der Gesellschaft aus⸗ Fisbeden⸗ An seiner Stelle sind neun ommanditisten in die Gesellschaft ein⸗ gerreten. Ferner ist eine Kommanditistin (infolge aus der Gesells 28 ausgeschieden. n Stelle sin weitere 4 Kommanditisten in die Gesell⸗ schaft eingetreten. Die Einlagen sämt⸗ icher Kommanditisten sind auf Reichs⸗ mark umgestellt worden. 1 Oswald 1 er ist als persön 9 haft tender Gese ebns aus der Gesellschaft infolge Ablebens) ausgeschieden. An fäner Stelle sind weitere 9 Komman⸗ itisten in die Geteseft eingetreten. Amtsgericht eipzig, Abt. II B, am 28. November 1927.
[74637]
Magdeburg. 1 ist heute
In unser Handelsregister eingetragen worden:
1. die Firma Bergische Sprengstoff⸗ und Zünderwerke Aktiengesellschaft in Magdeburg unter Nr. 1347 der Ab⸗ teilung B. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: a) die Fabrikation von Sprengstoffen und Zündern sowie ver⸗ wandten Artikeln, b) der Handel in diesen Gegenständen. Das Grundkapital beträgt 100 000 Reichsmark. (100 Namensaktien zu je 1000 Reichsmark.) Vorstand ist der Kaufmann Karl Barn⸗ beseech Moodeheir. Jr Kfelellichafts⸗ 12. August 1927 festgestellt und am 6. Oktober 1927 abgeändert. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch zwei Vor⸗ standsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemein⸗ schaft mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen gemeinschaftlich ver⸗ treten. Ferner wird veröffentlicht: Die Aktien sind zum Nennbetrage aus⸗ egeben. Die ⸗Vorstandsmitglieder und ihre Stellvertreter werden vom Sb sichtsrat gewählt. Dieser bestimmt auch. ob der Vorstand aus einem oder mehre⸗ ren Mitgliedern bestehen soll. Alle von der Gesellschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen tragen die Unterschrift ent⸗ weder des Aufsichtsrats oder des Vor⸗ stands und erfolgen durch Veröffent⸗ lichung in dem Deutschen Reichsanzeiger. Die Generalversammlungen werden durch einmalige Bekanntmachung mit mindestens siebzehntägiger Frist berufen, wobei der Tag der Berufung und der Tag der Generalversammlung nicht mit⸗ zurechnen sind. Die Gründer der Ge⸗ sellschaft, die sämtliche Aktien über⸗ nommen haben, sind: 1. Bankier Albert Löffler, 2. dessen Ehefrau, Käte geb. Dessauer, 3. Kaufmann Karl Barnbeck, 4. dessen Ehefrau, Hildegard geb. Dessauer, zu 1 bis 4 in Magdeburg, 5. Oberingenieur Ferdinand Neu⸗ schwanger in Biederitz. Den ersten Auf⸗ sichtsrat bilden die vorstehend zu 1 und 5 Genannten sowie der Fabrikbesitzer Heinrich vom Braucke in Ihmerterbach. Von den mit der Anmeldung der Gesell⸗ schaft eingereichten Schriftstücken, ins⸗ besondere von dem Prüfungsbericht des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Revisoren, kann bei dem Gericht, von dem Prüfungsbericht der Revisoren auch bei der Industrie⸗ und Handelskammer, hier, Einsicht genommen werden. 1
2. bei der Firma Hallenbau Land und Stadt Aktiengesellschaft in Magdeburg unter Nr. 825 der Abteilung B; Dem Hermann Thiel in Madeburg ist Pro⸗ kura erteilt; er ist nur in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitglied ver⸗ tretungsberechtigt.
3. bei der Firma Sporkenbach & Co. in Magdeburg unter Nr. 2752 der Ab⸗ teilung A: Die Kaufleute Karl Sporken⸗ bach in Genthin und Ernst Svorkenbach in Magdeburg sind in die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten.
4. bei der Firma Ch. Krause in Magdeburg unter Nr. 1731 der Ab⸗
teilung A. Die Prokura der Anna