Bei der Vorlage über die Aufrechterhaltungvon Teilen des Verwaltungsvereinfachungs⸗ gesetzes vom 13. Mai 1918, die nach der Begründung aus praktischen Gründen sich empfiehlt, wird vom Abg. v. Gers⸗ dorff (D. Nat.) Einwendung gegen die Begründung erhoben.
Abg. Dr. Heimann (D. Vp.) rügt daß man die Vorlage dem Landtag erst vorgelegt habe, nachdem am 11. November 192 das Gesetz außer Kraft getreten sei. Man habe es erst am 1. No⸗ vember 1927 dem Staatsrat vorgelegt. Die Staatsmaschine müsse schneller arbeiten.
Die Vorlage wird ohne weiteren Ausspruch gleichfalls der Ausschußberatung überwiesen.
Hierauf erstattet Abg. Mohrbotter (Wirtschaftl. Vereinig.) den Bericht über die Ausschußberatung zu dem Antrag Colosser (Wirtschaftl. Vereinig.) über die Ver⸗ hinderung der sogenannten Schwarzarbeit. Der Ausschuß hat für den Antrag, der die Unterbindung der Schwarzarbeit durch ein Reichsgesetz fordert, eine Fassung beschlossen, wonach auf die Reichsregierung eingewirkt werden soll, daß Maßnahmen getroffen werden, die die überhand⸗ nehmende Schwarzarbeit verhindern bzw. eindämmen sollen. Besonders sei auf die schweren Folgen hinzuweisen, die ein Unfall eines Schwarzarbeiters nach sich ziehe. Es sei von besonderer Bedeutung, daß gesetzliche Bestimmungen sich sowohl gegen den Ausführenden wie gegen den Auftraggeber zu richten haben.
Abg. Conrad (D. Nat.) schließt sich der Forderung auf end⸗ liche Beseitigung der Pfuscharbeit an. Der Reichstag hätte schon von sich aus b Bestimmungen erlassen müssen. Auch er fe der Ansicht, daß der Arbeiterschutz besonders zu berücksichtigen ei. Im übrigen würde der Ausschuß die erforderliche Nach⸗ prüfung vorzunehmen haben.
Abg. Beyer⸗Waldenburg (D. Vp.) hofft, daß im Reichs arbeitsschutzgesetz eine besondere Regelung gefunden werde. Auch die Arbeitnehmer müßten ein Interesse an der Bekämpfung der Schwarzarbeit haben. Diese müsse endlich verschwinden.
Der Landtag nimmt hierauf die Abstimmungen zu dem Ausschußantrage über die Herabsetzun o der Ver⸗ waltungsgebühren vor. Der Antrag, der sich mit einem Teil der Feuerbestattung beschäftigt und das Staatsministerium ersucht, um eine Gleichstellung der Feuer⸗ bestattung mit der Erdbestattung herbeizuführen, die Ge⸗ bühren der Feuerbestattung aufzuheben, wird gegen die Rechtsparteien angenommen. Bei einer früheren Ab⸗ stimmung hatte sich hierbei die Beschlußunfähigkeit des Hauses herausgestellt. Auch die anderen Vorschläge des Ausschusses auf Gebührenherabsetzung bei Be⸗ freiungsanträgen von einem Ehehindernis und von der Beibringung der für Ausländer vor⸗ geschriebenen Zeugnisse bei der Ehe⸗ schließung fanden Annahme. Ebenso der Vorschlag, die Ermäßigung bei Waffenscheinen auch auf Antrag von wirtschaftlichen Unternehmungen für eine Reihe von Wachtpersonen in geeigneten Fällen eintreten zu lassen.
Hierauf wird die unterbrochene Beratung fortgesetzt.
Abg. Kölges (Zentr.) spricht sich gleichfalls für aus⸗ reichenden Schutz gegen Schwarzarbeit aus. Nicht nur der Hand⸗ werksmeister und der Handwerksgeselle, sondern auch der Auftrag⸗ geber müßten geschützt werden.
Abg. Kilian (Komm.) wendet sich gegen die Ste lung der Handwerksvertreter. Die Nebenarbeit sei begründet in den niedrigen Löhnen. Die Schwarzarbeit könne man wirksam nur durch bessere Löhne bekämpfen. Es seien auch die Preise der Handwerksmeister zu teuer. Alle⸗ möglichen besonderen Kosten würden von ihnen angesetzt; deshalb seien viele Unvermögende gezwungen, sich an Leute zu wenden, bei denen diese Mehrkosten, wie Unternehmergewinn und besondere Geschäftskostenbeiträge, wegfielen. Seine Fraktion sei gegen den Antrag.
Abg. Kniest (Dem.) weist die kommunistischen Angriffe gegen die Handwerksmeister zurück und fordert wirkliche Einhaltung des Achtstundentages. Die Nebenarbeit darüber hinaus habe auch schwere gesundheitliche Bedenken. 1
Abg. Thiele (Soz.) ist für den Ausschußantrag, weist jedoch auf Tausende von kleinen Handwerksmeistern hin, die zu geringen Verdienst haben, so daß die Frau auch „Schwarzarbeit“ leisten müßten. Die Arbeitnehmer müßten auch höhere Löhne erhalten.
Abg. Colosser (Wirtschaftl. Vereinig.) begrüßt in einem Schluß⸗ wort, daß seinem Antrag von den Parteien zumeist das erforder⸗ liche Verständnis entgegengebracht sei, und mach: nochmals darauf aufmerksam, daß auch der Auftraggeber mit betroffen werden müsse. Was den Hausbesitzer angehe, so müßten die wirtschaftlichen Grundlagen der Mieten endlich so gestaltet werden, daß alle Teile ihr Recht fänden.
Hierauf wird der Antrag des Hauptausschusses gegen die Kommunisten angenommen.
Das Haus geht über zur Beratung der Großen Anfrage der Deutschen Volkspartei üͤber die Notla ge der Stadt Schwedt an der Oder.
Abg. Dr. Spiekernagel (D. Pp.) weist darauf hin, daß die schwere Notlage daraus entstanden sei, daß der früher blühende Tabakbau und die damit in Verbindung stehenden Gewerbezweige in Schwedt und Umgebung fast völlig verschwunden sei, daß außer⸗ dem die h ccahoß Ueberschwemmungen viele Verluste gebracht hätten. Infolgedessen habe sich eine große schwebende Schuld an⸗ gehäuft, die hoch verzinst werden müsse. Die Staatsregierung möge der Stadt Schwedt bei der Beschaffung einer Anleihe behilflich sein, um die schwebende Schuld abzulösen, die Zinsverpflichtungen herabzusetzen und eine allmähliche Abtragung der Schuld zu er⸗ möglichen.
Ein Vertreter der Staatsregierung macht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in Schwedt aufmerksam, die sich daraus ergeben hätten, daß eine der wichtigsten Erwerbsquellen,
der Tabaksbau, fast völlig verschwunden sei. Er erklärt, die Spar⸗ kasse habe sich bereit erklärt, eine langfristige Tilgungsanleihe herzugeben. Deshalb sei eine staatliche Hilfsaktion nicht notwendig.
Abg. Dr. Spiekernagel (D. Vp.) wünscht eine Nach⸗ prüfung im Hauptausschuß.
Abg. Sellheim (Komm.) macht auf die Not der Arbeiter⸗ schaft in Schwedt aufmerksam und erklärt zu der Frage der Be⸗ schaffung einer Anleihe: „Das Schwert des Herrn Schacht schwebt über uns.“
Der Antrag auf Ueberweisung der Anfrage an den Hauptausschuß wurde angenommen.
Es folgt die Beratung der kommunistischen Mieteranträge, die eine Ablehnung der reichsgesetzlich vorgeschlagenen Lockerung der Kündigungsbestimmungen durch die preußischen Reichsratsvertreter fordern. Weiter verlangen die kommunistischen Anträge Aufhebung der preußischen Verordnungen über die Lockerung der Wohnungs⸗ zwangswirtschaft, die die Großwohnungen befreien und für Gemeinden mit weniger als 4000 Einwohnern die Zwangs⸗ wirtschaft aufheben wollen. Schließlich wird die Beseitigung
er Hauszinssteuer verlangt und in einem Eventualantrage die Gesamtverwendung der Hauszinssteuermittel für den Wohnungsbau.
Abg. Stolt (Komm.) begründet die Anträge und erklärt dabei, der preußifche Volkswohlfahrtsminister verschaffe durch seine Verordnungen der parasitären Gruppe der Hausbesitzer Bücher⸗ gewinne. Er bringt dabet Zahlenmaterial vor, wonach die Ver⸗ waltungskosten für Häuser im
1927 mit 7 % ein cse
Jahre 1914 mit 3 %, am 1. Oktober
wurden. wären die Betriebskosten der Hauswirte von 12 auf 18 %, die laufenden Instandsetzungsarbeiten von 5 ⅛ auf 17 25& gesteigert worden. Es gebe keinen werktätigen Mieter, der so wie die Haus⸗ wirte eine 2 ⁄%fache Steigerung seiner Einnahmen erzielt abe. Der Redner hebt hervor, daß durch jede Lockerung der angswirtschaft naturgemäß die Miete steigen müsse Selbst inanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff habe erklärt, daß „Mord und Totschlag“ eintreten würden, wenn durch eine Aufhebung der Zwangswirtschaft die Mieten stärker ansteigen würden Reichs⸗ bankpräsident Dr. Schacht habe in der Besprechung mit den Bürger⸗ meistern auf die Frage eines Bürgermeisters, ob ue Unruhen zu befürchten seien, wenn wegen Kreditmangels der 2 Bohnungsbau nicht gefördert werden könne, auch geäußert: „Blut wird fließen, so oder so!“ (Hört, hört! bei den Kommunisten.)
Abg. Meyer⸗Solingen (Soz.) bert die Vorwürfe des kommunistischen Redners gegen die Sozialdemokratie zurück und erklärt, die großen Mieterorganisationen hätten der Sozialdemo⸗ kratie ihren Dank für ihre positiven Leistungen zur Aufrechterhal⸗ tung des Mieterschutzes ausgesprochen. Mit großen Reden helfe man den Mietern nicht, sondern allein mit praktischer Arbeit. Da⸗ bei müßten die Sozialdemokraten natürlich mit anderen Parteien zusammenarbeiten, denn sie allein hätten leider nicht die 1u“ im Parlament. Die I sei der Auffassung, daß der Mieterschutz im Augenblick noch nicht abgebaut werden dürfe Ueberhaupt müßte die Wohnungszwangswirts aft, wenn einmal der entsprechende Zeitpunkt gekommen sein werde, hinüberleiten zu einem sozialen Wohnrecht mit weitgehendem Schutz des Mieters gegenüber der Willkür des Hausbesitzers. Bedenken hätte die So⸗ zialdemokratie gegen die Verordnung des Volkswohlfahrts⸗ ministers, die die Aufhebung des Mieterschutzes in Gemeinden bis 4000 Einwohner bezwecke. Diese Verordnung müsse im Woh⸗ nungs⸗ und Heimstättenausschuß revidiert werden. Besonders be⸗ denklich sei noch, daß auch in den Gemeinden mit über 4000 Ein⸗ wohnern unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnungsmangel⸗ bestimmungen aufgehoben werden könnten. Der Redner stimmt dem kommunistischen Antrag zu, der die Reichsratsvertreter anweisen will, gegen die Lockerung der Kündigungsschutzbestimmungen zu stimmen. Wenn die Kommunisten jetzt beantragten, daß die Hauszinssteuer nach Prozenten der Friedensmiete zu erheben sei, müsse man sie daran erinnern, daß sie mit den Rechtsparteien seinerzeit einen gleichen Antrag der Sozialdemokraten nieder⸗ gestimmt hätten. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) 1
Abg. Sonnenschein (D. Nat.) betont, bei zwangs⸗ läufigen Preissteigerungen für Materialien und Löhne dürfe man sich über Mietsteigerungen nicht wundern. Die Vorredner hätten sich redlich bemüht, Brandroden vom Stapel zu lassen. Den Mietern werde damit nicht geholfen; Wohnungen würden damit nicht gebaut! Die Beseitigung der Wohnungsämter hätte schon längst durchgeführt sein müssen, besonders bei kleinen Gemeinden. Auch hätten große Wohnungen längst geteilt sein müssen. Wenn die Verordnungen des Wohlfahrtsministers diese längst erhobenen Forderungen erfüllt hätten, so 88 das nur zu billigen. So werde man hoffentlich langsam wieder zu geordneten Verhältnissen kommen.
Abg. Köthenburger (Zentr.) hebt hervor, schon der Novembererlaß des Wohllahrtominsers über die Lockerung der Zwangswirtschaft habe sehr gute Wirkungen gezeitigt. Das sei auch von den neueren Maßnahmen des Wohlfahrtsministers zu er⸗ hoffen. Wenn man das Vertrauen wieder wecke, so werde sich das Privatkapital auch dem Wohnungsbau wieder zuwenden. Auch er sei der Meinung, daß das Aufkommen der Hauszinssteuer dem Wohnungsbau möglichst restlos zugeführt werde. .
Abg. Neumann⸗Frohnau (D. Vp.) erklärt, die Teilung der großen Wohnungen liege im Interesse der kleinen Mieter. Diese Verordnung sei zu begrüßen. Bei der Novelle handele es sich nicht um Aufhebung der ö sondern um Be⸗ seitigung des Wohnungsmangelgesetzes und der Wohnungsämter. Der Redner der Sozialdemokratie habe den § 3, der die Möglich⸗ keit der Aufrechterhaltung auch des Wohnungsmangelgesetzes ent⸗ halte, nicht genannt. Die Handhabung diessr Bestimmung liege in der Hand des Innenministers, der ein Parteifreund des Ab⸗ geordneten Meyer⸗Solingen sei. (Hört, hört! rechts.) Die jetzige Mieterschutzgesetzgebung schütze unter Umständen mehr den Cö Mieter und schädige den anständigen Mieter. Wenn as vom Reich aus geändert worden sei, könne man das nur begrüßen. Bezüglich der Hauszinssteuer verweist der Redner auf das Hauszinsstenergesetz im Rahmen der Steuevvereinheitlichung. Von der Hauszinssteuer würden schon jetzt über 50 % zu Bau⸗ zwecken verwandt. Darin sollte man fortschreiten. Der kom⸗ munistischen Anträge bedürfe es nicht.
Der Gegenstand wurde der Ausschußberatung überwiesen.
Mittwoch 11 Uhr: Studentenrecht. Anträge und Anfragen:
Der Forderung der Kommunisten, ihren Antrag über Stillegungen bei der Industrie am Mittwoch zur Beratung zu stellen, wird nicht stattgegeben.
Schluß 17 Uhr 15 Minuten.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte in seiner gestrigen Sitzung die Beratung der Reichs⸗ besoldungsordnung fort mit der zweiten Lesung des Besoldungsgesetzes. Vorsitzender Abg. Heimann (Soz.) teilte mit, daß bisher dazu schon wieder über hundert Anträge ein⸗ gelaufen seien. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurde § 1 genehmigt. Beim § 2 (Grundgehalt) wurde ein Antrag der Regierungs⸗ parteien angenommen, der in diesem § 2 eine Be⸗ stimmung aufnimmt, wonach den „Polizeibeamten beim Reichs⸗ wasserschutz nach der der Besoldungsordnung A als Anlage bei⸗ gefügten Besoldungsordnung“ statt nach der besonderen Besoldungs⸗ ordnung D das Grundgehalt gewährt wird. § 5 regelt das „Be⸗ soldungsdienstalter“. Dazu liegen längere Anträge der Abgg. Steinkopf (Soz.), Roß mann (Soz.) und Genossen vor, die die Verbesserung des Besoldungsdienstalters für die früheren Kapitulanten, für die schwerkriegsbeschädigten Beamten, die gleichmäßig zu behandeln seien, ob sie den Beamtenschein hätten oder nicht, und einige andere Beamtenkategorien forderte. Ministerialrat Sölch erwiderte, daß die Annahme der sozial⸗ demokratischen Anträge neue Ungerechtigkeiten schaffe, die außerdem ür das Reich 1 8 Millionen, für die Post 4 Millionen und für die Füre has te 5 Millionen Reichsmark mehr erforderten, also nicht an⸗ nehmbar seien. Redner setzte die Versorgung der schwerkriegs⸗ beschädigten Beamten auseinander, bei der man die Vorschriften immer zugunsten der verschiedenen Beamtenkategorien auslegen würde. Der Härteparagraph ermögliche weitere Ausgleichungen. Den auf Grund des Beamtenscheins angestellten Schwerkrieas⸗ beschädigten werde bei der ersten planmäßigen Anstellung das Be⸗ soldungsdienstalter um vier Jahre verbessert. Redner leate dafür die einzelnen Möglichkeiten dar. Für die Beamten ohne Beamten⸗ schein könne diese Regelung nicht eintreten. Diese Ausführungs⸗ bestimmungen würden einen völligen Ausgleich zwischen den ver⸗ schiedenen schwerkriegsbeschädigten Beamten schaffen. Auf eine Anfrage des Abg. Brüninghaus (D. Pp.) erwiderte preußischer Ministerialdirektor Weyhe, die preußische Staats⸗ regierung halte an ihrer Vorlage, die sich in Uebereinstimmung mit der Vorlage der Reichsregierung befinde, fest und werde mit ellem Nachdruck dafür eintreten, daß die Regierungsvorlage in diesem Punkte unverändert angenommen werde. Abg. Br. üning⸗ haus (D. Vp.) fragte, ob durch den Antrag der Regierungs⸗ parteien eine Verschlechterung eintrete, der die Vorschrift: „Treten Versorgungsanwärter in eine andere Dienstlaufbahn nber, so wird ihr Besoldungsdienstalter“ so und so (nach Abs. 8) festgésetzt, er⸗ setzen will durch die Worte: „Treten Besoldungsanwärter erstmals
dere Besoldungsg ruppe über, so wird ihr Bese dungs⸗l
Für dieselben Vergleichszeiten
dienstalter“ usw. Ministerialrat Sölch erklärte, durch diesen Antrag werde keine Verschlechterung eintreten. Nach weiteren Be⸗ merkungen der Abgg. Roßmann (Soz.), Steinkopf (Soz.), Brüninghaus (D. Vp). Lucke (Wirtschaftl. Vereinig.) und einer weiteren Erklärung des preußischen Ministerialdirektors Dr. Weyhe erklärte Ministerialdirektor Dr Lothholz: Wie der preußische Vertreter bereits mitgeteilt habe, halte die preußische Staatsregierung an ihrer Vorlage in diesem Punkte fest. Daszselbe tue auch die Reichsregierung, zumal die Mehrkosten, die durch den Antrag Steinkopf entstehen würden, für die Reichshoheitsver⸗ waltung einschließlich Post und Bahn rund 10,8 Millionen bꝛ⸗ tragen würden. Reichs⸗ und Staatsregierung gingen hier über⸗ einstimmend vor, so daß er der Feststellung des Abg. Steinkopf widersprechen müsse, als sei im Reich die günstigere Regelung für die Militäranwärter zerschlagen worden. — Angenommen wurde der erwähnte Antrag der Regierungsparteien, im Absatz 4 zu sagen: „Treten Versorgungsanwärter erstmals in eine andere Be⸗ soldungsgruppe“ usw. Dem Abs. 8 wurde als Satz neu eingefügt: Eine entsprechende Verbesserung kann auch anderen schwerkriegs⸗ beschädigten Beamten gewährt werden.“ Die übrigen Anträge wurden abgelehnt. Mit den genehmigten Aenderungen wurde § 5 angenommen. Im § 6 wurde gleichfalls die Fassung der ersten Lesung genehmigt, ebenso die §§ 8 und 9. § 7 wurde zurückgestellt. § 10 bestimmt nach der Fassung der ersten Lesung: „Ledige Be⸗ amte bis zum vollendeten 45. Lebensjahre erhalten an Stelle des Wohnungsgeldzuschusses den der nächstniedrigeren Tarifklasse. An Stelle des Wohnungsgeldzuschusses VII treten hierbei die um 40 vH gekürzten Sätze. (2) Die einschränkende Bestimmung in Abs. 1 gilt nicht für Geistliche.“ Diesen § 10 beantraate Abg. Torgler (Komm.) zu streichen. Abg. Steinkopf (Soz.) be⸗ antragte, statt des 45. das 35. Jahr anzunehmen und statt um 40 vH die Sätze nur um 25 vH zu kürzen. Abg. Schuldt (Dem.) beantragte, das 30. Lebensjahr und eine Kürzung um 30 vH zu beschließen. Auf Anfragen der Abgg. Harmony (D. Nat.) und Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) erklärte preußischer Ministerial⸗ direktor Dr. Weyhe: Es ist richtig, daß Verhandlungen zwischen der Reichsregierung und der preußischen Regierung stattgefunden haben, nicht nur über diese Fragen, sondern über alle in Betracht kommenden Fragen. Es würde selbstverständlich der preußischen Regierung viel lieber sein, wenn die preußische Regierungsvorlage, die sich in Uebereinstimmung mit der Vorlage der Reichsregierung befindet, angenommen werden würde. Denn der Beschluß, die ledigen Beamten vom vollendeten 45. Lebensjahre ab anders als die anderen Ledigen zu behandeln, bedeutet ein Mehr von rund 4 Millionen Reichsmark. Der Absatz für die Geistlichen falle für Preußen nicht ins Gewicht, weil die meisten Geistlichen Dienst⸗ wohnungen hätten. Ministerialdirektor Lothholz bestätigte die Erklärungen des preußischen Vertreters und wies auf die Ver⸗ handlungen der ersten Lesung hin, in denen bereits betont worden ist, daß die Länder ganz besonderen Wert auf die Differenzierung der Ledigen gelegt hätten, wie auch in dem Reichsratsvorschlag zum Ausdruck komme. Die Annahme des Abg. Steinkopf, daß die vor⸗ gesehene Bestimmung die unteren Gruppen stärker belaste, treffe nicht zu, weil das Mehr, das durch den Einban des Frauen⸗ zuschlages gewährt werde, größer sei als die Minderung, die durch die Kürzung des Wohnunasgeldes entstehe. In der Aussprache wurde der Vorwurf erhoben, man verstecke sich hier hinter die preußische Regierung. Demgegenüber wurde darauf aufmerksam gemacht, daß Reichsrecht Landesrecht breche und daß Preußen sich deshalb den Reichsbeschlüssen zu fügen habe. Ministerialdirektor Dr. Lothholz bemerkte, der preußische Ver⸗ treter habe sich lediglich darauf beschränkt, in ganz korrekter Weise Fragen zu beantworten, die an ihn gerichtet worden seien. Wenn Freußen hier angezogen worden sei, so beruhe das auf den Be⸗ schlüssen des Reichsrats, der zum § 10 eine restriktivere Vorschrift vorgeschlagen habe. Deshalb habe es sich nicht vermeiden lassen, auch die Auswirkungen auf das größte Land Preußen heran⸗ uziehen. § 10 wurde in der Fassung der ersten Lesung genehmigt, beboleichen der in der ersten Lesung eingefügte neue § 10a. — Die §§ 11 und 12 blieben unverändert. Es folgten die „Kinderzu⸗ schläge“, die der § 13 regelt. Abg. Schuldt (Dem.) beantragte eine Staffelung der Kinderzuschläge. Abg. Steinkopf (Soz.) beantragte eine besondere Regelung für Pflegekinder der Beamten. Ministerialdirektor S öl ch wies auf die Mehrkosten des Antrages Schuldt hin, die für die Post 4 Millionen, für die Bahn 8 Mil⸗ lionen RM. mehr erfordern; für das Reich selbst fehlten die Zahlen. Die Verhältnisse lägen überall verschieden. Ministerial⸗ direktor Dr. Lothholz erklärte, daß in den Fällen, die besonders gelagert seien, im Unterstützungswege aus den besondexen Fonds auch besonders geholfen werden könne. Die Erhöhung der Kinderzulage auch nur um 2 M., also von 20 auf 22 M., bedeute eine Mehrausgabe für das Reich von 24 Millionen, für die Post von 6 Millionen, für die Reichsbahn von 11. Millionen; über⸗ steige also die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit. § 13 wurde in der Fassung der ersten Lesung genehmigt. — § 14 (Zu⸗ lagen) wurde in der Fassung der zweiten Lesung genehmigt. Es folgte Abschnitt II „außerplanmäßige Beamte“ — § 15 wurde in der Fassung der ersten Lesung genehmigt, desgleichen § 16. Die §§ 17 und 18 wurden unverändert bestätigt. — § 19 handelt von der „Dienstbekleidung und dem Kleidergeld“ neben der Be⸗ soldung. Abg. Schmidt⸗Hannover (;nat.) begründete Ver⸗ besserungsvorschläge zugunsten der Leutnantbesoldung. Er be⸗ dauerte, daß der schweren materiellen Notlage dieser für den Dienstbetrieb der Wehrmacht so wichtigen Gruppe in der Vorlage nicht Rechnung getragen würde. Er forderte eine Erhöhung ihrer Besoldung und Stellungnahme der Regierung zu folgendem An⸗ trag: „Nach näherer Bestimmung des Reichshaushaltsplans er⸗ halten a) Soldaten bei ihrer Beförderung zum Offizier eine einmalige Einkleidungsbeihilfe, b) Offiziere und Deckoffiziere eine Entschädigung für besondere Abnutzung der Dienstbekleidung. Abg. Müller⸗Franken (Soz.) beantragte Vertagung dieser Fragen. Ministerialdirektor Dr. Lothholz äußerte die stärksten Bedenken gegen den in Aussicht gestellten Antrag wegen seiner Rückwirkung auf die Post⸗, die Eisenbahn⸗ und die Zollverwaltung. Diese Frage wurde zurückgestellt. Auf eine weitere Behauptung des Abg. Schuldt (Dem,), die Aufhebung der Vierteljahres⸗ zahlung an Beamte sei eine Verletzung wohlerworbener Rechte der Beamten und deshalb eine Verfassungsverletzung, stellte Ministerlaldirektor Dr. Lothholz erneut fest, daß diese Be⸗ stimmungen keinen verfassungsändernden Charakter haben. Abg. Harmony (Dnat.) wies darauf hin. daß die vierteljährliche Gehaltszahlung auf Grund des Ermächtigungsgesetzes aufgehoben worden sei, und zwar mit Hilfe der Deutschen Demobkratischen Partei. Schuldt darauf hin, daß in absehbarer Zeit wegen der Finanz⸗ lage die vierteljährliche Gehaltszahlung nicht wieder eingeführt werden könne. Behaupte man das Gegenteil, so belüge man die Beamten. Nach kurzer Weiterbesprechung wurde unter Ab⸗ lehnung aller Anträge § 19 in der Fassung der ersten Lesung ge⸗ nehmigt. § 20 wurde gleichfalls aufrechterhalten. Die Weiter⸗ beratung wurde dann auf heute vertagt.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Nengering
in Berlin. 1
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckeret⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin Wilbhelmstr 32. 1
Wier Beilägen
seinschließlich Börsen⸗Beilage ste und Zweite Zentral⸗Handelsregister Beilage
Zusammenhang mit der Petroleum⸗ industrie stehen, und Führung aller ver⸗
fünfzigtausend Reichsmark und frsent
Abg. Dauer (Bayr. Vp.) wies gegenüber dem Abg.
W“ Zweite Zentrat⸗Handetsregister⸗Beitage um Deutschen Reichsanzeiger ind Preußischen Staats
den 7. Dezember
Berlin, Mittwoch,
29☛ Befrisftete
Anzeigen müssen drei Tage
——
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
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1. Handelsregifter.
Leipzig. 175700] In das Handelsregister ist heute auf Blatt 25 411 die Firma Erdöl⸗Indu⸗ strie Aktiengesellschaft vormals Ger⸗ mania⸗Erdöl A. G. in Leipzig (⸗Lin⸗ denau, Saalfelder Str. 2/4), Zweignieder⸗ lassung der in Berlin unter der Firma Erdöl⸗Industrie Aktiengesellschaft be⸗ stehenden Hauptniederlassung einge⸗ tragen und weiter folgendes verlaut⸗ bart worden. Der Gesellschaftsvertrag ist am 17. März 1921 abgeschlossen, mehrfach abgeändert und am 8. August 1927 neu festgestellt worden. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Handel mit Mineralölprodukten jeder Art für eigene und fremde Rechnung, Erwer⸗ bung und Betrieb von Fabriken, die in das Gebiet der Minerglölindustrie fallen, Erzeugung von Mineralölpro⸗ dukten jeder Art für eigene und fremde Rechnung in diesen Fabriken, Er⸗ werbung und Betrieb von Lageranlagen für Mineralölprodukte, Einlagerung für eigene und fremde Rechnung, Pachtung von Fabriken, Erwerbung und ch⸗ tung von Schiffen zum Transport von Mineralölprodukten für eigene und fremde Rechnung, kurz alle Geschäfte, die in unmittelbarem oder mittelbarem
wandten Geschäfte. Das Grundkapital beträgt eine Million zweihundert⸗ in neunhundert Aktien zu je fünfzig Reichsmark, zwertausendzweihundert Aktien zu je einhundertfünfzig Reichs⸗ mark und achthundertfünfundsiebzig Aktien zu je eintausend Reichsmark. ind mehrere Vorstandsmitglieder be⸗ stellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Zu Mitgliedern des Vor⸗ stands sind bestellt die Kaufleute Direk⸗ tor Paul Platschek in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Direktor Gustav Aldebert in Nürnberg, Dr. Wilhelm Brauer in Berlin⸗Schöneberg und Eduard Sko⸗ wronek in Gleiwitz, O. S. Prokura ist erteilt: Anton Hamma in Leipzig, Ernst Popelk in Leipzig und Walter Palitzsch in Dresden. Sie dürfen die Gesellschaft je nur gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied vertreten. Weiter wird noch bekanntgegeben: Der Vorstand besteht, je nach Bestimmung der Generalversammlung, aus zwei oder mehreren Mitgliedern. Die Be⸗ stellung oder Abberufung der Vor⸗ standsmitglieder erfolgt durch die Gene⸗ ralbersammlung. Die Berufung der Generalversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder den Vorstand durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger. Die ordent⸗ liche Generalversammlung findet in den ersten 6 Monaten des Geschäfts⸗ jahrs statt. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft sind wirksam, auch wenn sie nur im Deutschen Reichsanzeiger er⸗ folgen. Die Aktien lauten auf den In⸗ haber. Amtsgericht Leipzig, Abt. II B, den 1. Dezember 1927.
Lenzen, EIlbe. [75702]
In das Handelsregister Abt. A Nr. 88
ist die Firma Max Lübeke in Lenzen,
Inh.: Kaufmann Max Lübeke in Lenzen,
eschäftszweig: Mehl, Getreide, Futter⸗ mittel, eingetragen worden.
Lenzen a. E., den 24. November 1927. Das Amtsgericht.
Luckenwalde. 3 75703] In unser Handelsregister ist heute
bei der in Abteilung A unter Nr. 377
eingetragenen Firma „Emil Oehme u.
Co.“ in Luckenwalde vermerkt worden:
Die Firma ist erloschen.
Amtsgericht Luckenwalde, 1. Dez. 1927.
Lübeck. 1eg Am 22. November 1927 ist in das hiesige Handelsregister eingetragen worden: 1. bei der Firma Lübecker Versicherungsdienst Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lübeck: Die Vertretungsbefugnis des Geschäfts⸗ führers Erich Georg Fratzscher ist be⸗ endet. Kaufmann Horst Adams und Fentgristin iselotte Rohweder, beide in Lübeck, sind zu Geschäftsführern bestellt worden; 2. bei der Firma „Camp⸗ hausen & Co.“, Lübeck: Die Gesell⸗ schaft ist aufgelöst. Der bisherige Ge⸗ sülschafter Kaufmann Camp⸗ hausen in Lübeck ist alleiniger Inhaber der Firma; 3. bei der Firma „Radio⸗ Spezialgeschäft Willy Kamphausen“, Lübeck: Die Firma ist “ Amtsgericht Lübeck. Lübechk. [75705] Am 28. November 1927 ist in das hiesige Handelsregister eingetragen worden: 1. bei der Firma „Caspar⸗ Werke Aktiengesellschaft“, Zweig⸗
Gesamtprokura ist erteilt an den In⸗ genieur Hans Herrmann in Trave⸗ münde dergestalt, daß er berechtigt ist, 89 Gesellschaft gemeinsam mil einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen zu vertreten. Die an den Oberingenieur Walter Peschel erteilte Prokura ist erloschen Die Vertretungs⸗ befugnis des Vorstandsmitglieds Balduin Arthur Neesen ist beendet. 2. Bei der „Ernst Oldekop“, Lübeck: Die irma ist erloschen. G Amtsgericht Lübeck.
8 5
Lüben, Schles. 75706] In unfer Handelsregister Abteilung B ist heute unter Nr. 12 bei der Aktien⸗ gesellschaft F. Langer & Co in Berlin — Zweigniederlassung Lüben — fol⸗ gendes eingetragen worden:
Der Fabrikant Albert Pfitzenmaier in Stuttgart ist zum weiteren Vorstands⸗ mitgliede bestellt, dem Ingenieur Her⸗ mann Jedele in Stuttgart ist Prokura erteilt. Jedes der bestellten Vorstands⸗ mitglieder sowie der Prokurist Hermann Jedele sind berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten.
Die Prokura des Georg Rose mann 8 erloschen. Der Gesellschaftsvertrag ist in den §§ 1, 15 und 18 geändert. Amtsgericht Lüben, 26. November 1927.
—
Lüdenscheid. [75707] In das Handelsregister A Nr. 929 ist heute die 1 ee Lüdenscheider äschefabrik Rud. Wif⸗ helm Deutschmann & Frau, Lüdenscheid, nfetragen. Persönlich haftende Ge⸗ sellschafter sind die Eheleute Kaufmann Rudolf Wilhelm Deutschmann und Anna, geb. König, in Lüdenscheid. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1926 be⸗ gonnen.
Lüdenscheid, den 20. November 1927.
Das Amtsgericht.
Magdeburg.
In unser Handelsregister eingetragen worden:
1. Die Firma Adolf Völker Karosse⸗ rie⸗Bau in Magdeburg unter Nr. 4231 der Abteilung A. Inhaber ist der Kauf⸗ mann Adolf Völker in Magdeburg.
2. bei der Firma Bender & Co in Magdeburg unter Nr. 403 der Ab⸗ teilung A: Paul Naucke und Martin Hohlseldt sinv aeshede.;, da ür sind die Witwe Frau Frieda Naucke, geb. Steffens, in Magdeburg und die Witwe Frau Martha Hohlfeldt, geb. Mittag, in Dresden als persönlich haftende Ge⸗ sellschafter in das Geschäft eingetreten. 3. bei der Firma Bruno Paris in Magdeburg unter Nr. 4149 der Ab⸗ teilung A: Die Firma ist geändert in: Bettenhaus Bruno Paris.
4. bei der Firma Pansa'sche Buch⸗ druckerei H. Otto in Magdeburg unter Nr. 681 der Abteilung A: Die Gesell⸗ schaft ist durch den am 22. März 1926 erfolgten Tod des Gesellschafters Her⸗ mann Otto aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Adolf Otto ist alleiniger Inhaber der Firma. Ferner ist daselbst eingetragen: Inhaber ist jetzt die Kauf⸗ mannswitwe Elfriede Otto, geb. Lange. in Magdeburg. Die Prokura der Elfriede Otto, geb. Lange, ist erloschen. 5. bei der Firma Carl Kampe in Magdeburg unter Nr. 3912 der Ab⸗ teilung A.!. Die Firma lautet jetzt: Modestrumpf Carl Kampe.
Magdeburg, den 1. Dezember 1927. Das Amtsgericht A. Abteilung 8.
[75708] ist heute
Mannheim. Handelsregistereinträge:
a) vom 1. Dezember 1927:
Peter Höflein, Ladenburg a. N.: Das Geschäft ist samt der Firma von Kauf⸗ mann Peter Höflein auf dessen Ehefrau, Katharina geb. Neureither, in Laden⸗ burg a. N. übergegangen, die es als alleinige Inhaberin unter der bis⸗ herigen Firma weiterführt. Der Ueber⸗ gang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbind⸗ lichkeiten ist bei dem Erwerbe des Ge⸗ schäfts durch Katharina Höflein, geb Neureither ausgeschlossen. Oberrheinische Kraftfutter⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim⸗ Die Gesellschaft ist durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 25. November 1927 auf⸗ gelöst. Der bisherige Geschäftsführer Kaufmann Rudolf Schrader in Baden⸗ Baden ist Liquidator.
b) vom 2. Dezember 1927: Süddeutsche Kraftwagen⸗Verkaufs⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim: Der Erika Reese in Mann⸗ heim ist Einzelprokura erteilt. Johann Stiegler & Co. mit be⸗ schränkter Haftung, Mannheim: Emil Restle ist nicht mehr Geschäftsführer. D. Mackh, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Manbeim: Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluß vom 23. No⸗ vember 1927 aufgelöst. Regierungsrat g. D. Theodor Carl, Karlsruhe, ist Liquidator.
[75709]
Markranstädt,
Im Handelsregister ist getragen worden:
1. auf Blatt 237 die Firma Arthur Zahn in Knautnaundorf und als deren Inhaber der Milchhändler Richard Arthur Zahn in Knautnaundorf. (An⸗ gegebener Geschäftszweig: Milchhandel.)
2 auf Blatt die 1 Georg Dierschke in Markranstädt und als deren Inhaber der Hotelbesitzer Ernst Hermann Georg Dierschke in Markran⸗ 9b Ange ebener Aä
etrieb der Gastwirtschaft „Hotel zum Rosenkranz“)
Amtsgericht Markranstädt, am 1. Dezember 1927.
Meseritz. [75711] In das Handelsregister Abt. A ist bei der unter Nr. 123 eingetragenen Firma Adolf Wilke in Meseritz ein⸗ . daß die Firma in „Adolf ilke in Meseritz, Inhaberin Martha Wilke“, geändert ist. Inhaberin der ist Frau Martha Wilke, geb. Richter, in Meseritz. Amtsgericht Meseritz, den 26. November 1927.
Neresheim. [75712] Im Handelsregister, Abteilung für Einzelfirmen, wurde heute eingetragen die irma Curt Albrecht, „* Bopfingen, nhaber: Curt Albrecht, Kaufmann in sopfingen, Handlung mit Eisen und Landmaschinen.
Amtsgericht Neresheim,
den 30. November 19227.
Neusalz, Oder. [7571⁴] In das Handelsregister A ist unter Nr. 237 heute eingetragen worden: J. G. Adolph, Glogau, mit einer unter der Firma „J. G. Adolph, Neusalz“ betriebenen weignieder⸗ lassung in Neusalz. Die Hauptnieder⸗ lassung der Firma, die früher unter H.⸗R. A 199 hier geführt worden ist, ist nach Glogau verlegt. Inhaber der Firma ist der Kaufmann Alfred † eep in Glogau. Amtsgericht Neusalz (Oder), den 21. November 1927.
Neusalz, Oder. [75713]
[75710] heute ein⸗
E
eute unter Nr. 141 die Gesellschaft mit hnsektes Haftung unter der Firma „Oskar Fietz, Eisen⸗ und Stahl⸗ bearbeitung, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“ und mit dem Sitz in Oppeln eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Bearbeitung von Eisen⸗ und Stahl⸗ waren, Herstellung von Eisenkonstruk⸗ tionen und allen ähnlichen Arbeiten, insbesondere aber der Fortbetrieb des u Oppeln unter der nicht eingetragenen 8See. Oskar Fietz, Eisen⸗ und Stahl⸗ earbeitung beste enden, bisher dem Fatzeisbeschcr Oskar Fietz gehörenden abrikgeschäfts in allen seinen weigen, auch soweit es sich um die teilung Motorfahrzeuge und Fa rschule handelt. Das Stammkapital eträgt 30 000 Reichsmark. Geschäftsführer sind das Fräulein Gertrud Fietz in Breslau und der Ingenieur Richard Rudolph in Oppeln. Zur Vertretung der Gesell⸗ schaft sind die Geschäftsführer nur ge⸗ meinsam befugt. Die Gesellschafter bringen in Anrechnung 88 ihre Stamm⸗ einlagen ein die im Erbgang auf sie übergegangene, nicht eingetragene Firma Oskar Fietz, isen⸗ un tahl⸗ bearbeitung, mit sämtlichen Aktiven und Passiven sowie die Grundstücke O peln, Beuthener Vorstadt, Blatt Nr. 252 und Oppeln, Goslawitzer Vorstadt, Blatt Nr. 472 je zur Hälfte, im Werte von sasammen 30 000 Reichsmark. Der Ge⸗ ellschaftsvertrag ist am 25. November 1927 festgestellt. Amtsgericht Oppeln, 1. Dezember 1927.
Otterndorf. n
„In das Handelsregister Abteilung B
ist bei der Firma „Kali“ Gesellschaft
mit beschränkter Haftung in Otterndorf
(Nr. 2 des Fecg heute folgendes rden:
“ gen wo Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Otterndorf, 1. 12. 1927. Rastatt. 9 “ A Band I n ottlob
In das Handelsregister Abt. A Nr. 2 ist bei der Firma „J. H. Wagner“ in Neusalz (Oder) heute eingetragen worden, daß die Firma und die Proküra des Frgule 8 Martha Wagner erloschen
kicht Ienfar, 18„ 24. November 1927. X. ben Nienburg, Weser. 175717] In das hiesige Handelsregister A ist heute folgendes eingetragen worden: Unter Nr. 292 des Registers die Firma Nienburger Waschanstalt Tawrogi & Brüggemann in Nienburg a d. Weser und als deren Inhaber der Kaufmann Josef Tawrogi in Nienburg, W., Schumannstraße 5, und der Kaufmann Hans Brüggemann in Bremen, Bunten⸗ .“ 83. Offene Handelsgesell⸗ chaft. Die Gesellschaft hat am 10. November unen. Feens 8 Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter allein ermächtigt. Amtsgericht Nienburg, W., 10. 11. 1927.
“ 8id Sepens üh n jiesige Handelsregister i heute bei der Fire „Friedrich Tegt⸗ meyer in Nienburg a. d. W.“ (Nr. 290 des Reg.) folgendes eingetragen worden: Die Firmg ist erloschen.
Amtsgericht Nienburg, W., 24. 11. 1927.
Nienburg, Weser. 1775715] In das hiesige Handelsregister B ist bei der Firma „Elektro⸗Industrie G. m. b. H. Menburg, Weser“ (Nr. 22 des Reg.) folgendes eingetragen worden: Die E““ der Liqui⸗ datoren ist beendet.
Amtsgericht Nienburg, W., 28. 11. 1927.
Obernkirchen, [75344] Grafsch. Sschaumburg. Im hiesigen Handelsregister A ist zu der unter Nr. 16 ein tegt nhn Firma Eduard Fromme in Obernkirchen heute eingetragen: Die Firma 6 erloschen. Amtsgericht Obernkirchen, 26. November 1927.
Olpe. [75345] Eingetragen in das Handelsregister A Nr. 5 am 29. 11. 1927 bei Gebr. Kemper, Olpe: Drei Kommanditisten sind ausgeschieden, die Einlagen dreier Kommanditisten sind erhöht.
Amtsgericht Olpe.
Opladen. [75718] i—n unser Handelsregister Abt. A unter Nr. 425 wurde am 22. November 1927 bei der Firma Gebrüder Katz in Wiesdorf folgendes eingetragen: Der bisherige Inhaber Leo Katz ist ver⸗ torben Das Handels ist infolge eine Ehefrau, Anna ge⸗ borene Löhnberg, und seinen minder⸗ jährigen Sohn Hans Katz, geboren am 2, Juli 1911, übergegangen. Dieselben führen das Geschäft in Erbengemein⸗ schaft fort unter der bisherigen Firma.
niederlassung in Lübeck⸗Travemünde:
Amtsgericht Mannheim, F.⸗G. 4.
O.⸗Z. 22: irma ritsch, Gottlob Pritsc,
Rastatt. Inhaber Hotelier in Rastatt. 29. November 1927
Amtsgericht Rastatt.
Eheimnbach. “ 1 Dur mmwbelhsreesg 2 8 9½ ½ 282 geunte die, Firn efer Munz, Näch⸗ senter 8 Melnach ns als deren In⸗ . der Kaufmann Emil Augst, da⸗ selbst, eingetragen. 8 Rheinbach, den 1. Dezember 1927. Amtsgericht.
Regensburg. [75723] In das Handelsregister wurde heute eingetragen: 8
I. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma „Ziegelwerk Zurgweinting Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“ mit dem Sitze in Burgweinting. Der Gesellschafts⸗ vertrag wurde am 10. September 1927 mit Nachtrag vom 15. November 1927 abgeschlossen. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Betrieb von Ziegeleien und verwandter Betriebe, die Herstellung und der Vertrieb von Ziegeleierzeug⸗ nissen aller Art sowie ähnlicher Pro⸗ dukte. Die Gese schaff ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmungen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In⸗ und Auslande zu errichten. Das Stammkapital beträgt 80 000 Reichsmark. Sind mehrere Geschäfts⸗ führer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Zum allei⸗ nigen Geschäftsführer ist bestellt Ferdi⸗ nand Derigs, Ingenieur in München. Die TE der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ anzeiger.
II. Bei der Firma „Wach⸗ und Sicherheitsgesellschaft Ratisbona Sießegger & Co.“ in Regensburg: Die Firma wurde geändert in „Ratis⸗ bona Wach⸗ u. Sicherheits⸗Gesell⸗ schaft, Detektiv u. Auskunftei Sießegger & Co.“.
III. Die offene Handelsgesellschaft „Josef Göbl“ in Regensburg ist in⸗ Hehe Ausscheidens des Gesellschafters osef Göbl aufgelöst; die Möbelhand⸗ ung wird von der Gesellschafterin Mina Göbl unter der bisherigen Firma „Josef Göbl“ unverändert Fe Regensburg, den 2. Dezember 1927. Amtsgericht — Registergericht.
Rochlitz, Sachsen. [75725]
Auf Blatt 416 des Handelsregisters, die Firma Klose & Sachse in Gerings⸗ walde betr., ist heute eingetragen worden: Paul Alfred Klose ist infolge Ablebens ausgeschieden. Minna Elsa verw. Klose, 88 Naumann, in Gerings⸗ walde ist Mitinhaberin geworden. Sie ist von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.
Amtsgericht Opladen.
[75719] in unser Handelsregister Abt. B ist
Rügenwalde,., [75726] In das Handelsregister A ist heute die Firma Fritz Nesemann in Rugea⸗ waldermünde und als deren Inhaber der Kaufmann Fritz Nesemann in Rügenwaldermünde eingetragen worden. Rügenwalde, den 29. November 1927. Amtsgericht.
Schönebeck, Elbe. [75727 In unser Handelsregister B Nr. 4 ist hte bei der Mevalt Fnzunre Schöne⸗ eck A. G. zu Schönebeck a. E.“ ein⸗ gerragen, daß Generaldirektor Robert Mehnert nicht mehr Vorstandsmit⸗ glied ist.
Schönebeck, den 29. November 1927,
Preuß. Amtsgericht.
sSchönlanke. [75728] In unser ist heute bei
der Firma Hermann Sack in Schönlanke
folgend⸗ eingetragen worden:
Die Prokura des Kaufmanns Otto Waegner ist 1. Inhaber der Firma ist der Kaufmann Hermann Sack in Schönlanke Schönlanke, den 18. November 1927,
Das Amtsgericht.
Schönlanke. 3 [75729]
In das Handelsregister A ist unter Nr. 211 bei der Firma Ernst Witt Söhne, Dtsch. Filehne, folgendes ein⸗ getragen worden:
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kaufmann Friedrich Witt ist alleiniger Inhaber der Firma.
Schönlanke, den 19. November 1927. Das Amtsgericht. Schopfheim. [75730
Handelsregistereintrag A O.⸗Z. 5 ur Firma ‚Fritz Brüderlin in Schopf⸗ im“: Die Firma ist erloschen.
Schopfheim, den 1. Dezember 1927.
Bad. Amtsgericht.
Schweizingen. 75359]
andelsregistereintrag B zu O.⸗Z. 24 — Schwab & Hartung G. w.nmn Schwetzingen —: Der SehaseFelsedzr⸗ trag ist durch Beschluß der Ge⸗ ö’“ vom 3 Oktober 1927 neu gefaßt. ie Gesellschaft wird durch einen oder nesheees eschäftsführer vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so sind zur Zeichnung der Firma die Unterschriften von zwei Geschäftsführern oder einem Geschäftsführer und einem Nrokuxisten. erforderlich,
Bad. Amtsgericht. I. Scidenberg. 1 [75731] In unser Handelsregister Abt. A ist bei Nr. 58 (Otto Müller u. Co., Kommanditgesellschaft Berlin, Zweigniederlassung Seidenberg, O. L.) heute eingetragen worden: Die Prokura des Kaufmanns Fritz Duder⸗ tädt in Seidenberg, O. L., ist erloschen. mtsgericht Seidenberg, O. L., den 28. November 1927. 8
Spandau. [75732] In unser Handelsregister A ist heute unter Nummer 145 bei der Firma Berliner Porzellan⸗ und Chamotte⸗ fabrik Alfred Bruno Schwarz, Spandau, folgendes eingetragen worden: Die Gesamtprokura des Max Pröscholdt ist erloschen. 8 Spandau, den 23. November 1927. Das Amtsgericht. Abt. 8 Steinbach-Hallenberg. [75733] In das Handelsregister A ist unter Nr. 168 eingetragen: 8 Firma org Hermann Usbeck in Steinbach⸗Hallenberg, Inhaber: 1. Fa⸗ brikant Christian Usbeck, 2. Fabrikant Louis Karl Usbeck, beide in Steinbach⸗ Hallenberg. Offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1927 begonnen. Zur Vertretung der Gesell⸗ chaft ist jeder Gesellschafter für sich allein ermächtigt. Steinbach⸗Hallenberg, 25. Nov. 1927. Das Amtsgericht.
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Stettin. [75364] In das Handelsregister A ist heute bei Nr. 593 (Firma „Hugo Hersch⸗ berg“ in Stettin) eingetragen: In⸗ ber ist jetzt die Kaufmannsehefrau ilma Herschberg, geb. Müller, in tettin. Der Uebergang der im Be⸗ triebe des Geschäfts begründeten Ver⸗ bindlichkeiten und Forderungen ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Frau Hilma Herschberg 1
Amtsgericht Stettin, 21. November 1927.
Stettin. 75366] In das Handelsregister A 88 heute bei Nr. 3155 (offene Handelsgesellschaft in Firma „Rakete & Schneider“ in Stettin) eingetragen: Der persönlich haftende Gesellschafter Ingenieur Bert⸗ hold Rakete ist verstorben. Ein Kom⸗ wanditis is in das Geschäft eingetreten⸗ Die Gesellschaft ist in eine Kommandit⸗ gesellschaft umgewandelt worden, die am 12. Juli 1927 begonnen hat. Die Firma lautet fortan: „Rakete & Schneider Kommanditgesellschaft“.
Amtsgericht Rochlitz, 29. November 1927.
Amtsgericht Stettin, 21. November 1927.