1927 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Dec 1927 18:00:01 GMT) scan diff

das Recht, gegen einen ungehorsamen Seemann auch körperliche G walt anzuwenden und ihn in Fesseln zu legen Versehlungen würden sehr streng bestraft, bis zu einem Jahr Gefängnis. Eine Beschwerde die für unbegrundet erklärt werde, sei strafbar. So stelle die Seemannsordnung ein dar. Die Krankenversicherung der Seeleute könnte sehr wohl den Orts⸗ krankenkassen übertragen werden. Die hier vorgeschlagene Organisation 5 nur eine Filiale der See⸗Berufsgenossenschaft. Die See⸗Kran ee werde nicht so leistungsfähig sein wie die Ortskrankenkasse. Ueber die Leistungen sei u. a bestimmt, daß der Seemann in ein Seemannsheim gebracht werden könne. Die Seemannsheime seien bei den Seeleuten sehr unbeliebt. Die Kommunisten verlangten deshalb die Unterbringung in den Krankenhausern. Die Entlohnung der etge⸗ Seeleute stehe weit unter derjenigen der englischen Seeleute. Dabei unmöglich, daß die Seeleute Beiträge aufbringen. Damit schließt die Aussprache. In der Abstimmung werden nistischen Anträge abgelehnt. Der auf Befreiung der Schiffsoffiziere von der Kranken⸗ versicherungspflicht wird abgelehnt. Dagegen wird der Antrag der Deutschen Volkspartei angenommen, wonach die Satzung der Seekrankenkasse bestimmen kann, daß die Kapitäne versicherungsfrei bleiben und daß die 1“ Kapitäne ohne Rücksicht auf ihren lährlichen Gesamtverdienst der Versicherung freiwillig beitreten können. Die Anträge der Abg. Teusch, die auch von der Rechten unterstützt sind, werden angenommen. Auf Antrag der Sozialdemokraten wird die Bezeichnung „Seekasse“ für die Sonderanstalt der See⸗Berufsgenossenschaft beschlossen. Mit diesen Aenderungen wird die Vorlage in der zweiten Lesung nach den Ausschuß⸗ beschlüssen angenommen. Gegen die sofortige dritte Lesung erhebt Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) mit Rücksicht auf die beschlossenen Aenderungen Widerspruch. 1 Es folgt die Beratung des Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten über die Genfer Ueberein⸗ ommen und Vorschläge zur Unfall⸗ versicherung. Der Ausschuß beantragt zu beschließen, die Reichsregierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, durch den die Genfer Uebereinkommen und Vor⸗ schläge über die Entschädigung aus Anlaß von Berufs⸗ krankheiten und über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen ratifiziert werden. Ferner die Reichs⸗ regierung zur Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, der die Unfallversicherung auf Feuerwehren, Krankenanstalten, Bühnenbetriebe und Laboratorien ausdehnt. Weiter soll die Regierung zu einer Prüfung aufgefordert werden, ob und wie ohne Schaffung neuer Versicherungsträger die übrigen zur⸗ zeit nicht versicherten Betriebe und Tätigkeiten in die Unfall⸗ versicherung einbezogen werden können und eine Denkschrift hierüber vorzulegen. Schließlich soll die Ratifizierung des Uebereinkommen über die Entschädigung aus Anlaß von Be⸗ triebsunfällen bis zur Erledigung obiger Fragen auf⸗ geschoben werden.

Abg. Luise Schröder (Soz.) stellt fest, daß mit der Ratifi⸗ ierung dieser Genfer Abkommen wieder ein Schritt auf dem Bebiete internationaler sozialer Maßnahmen vorwärts getan werde. Hoffentlich werde der Gesetzentwurf so zeitig vorgelegt, daß dieser Reichstag ihn noch erledigen könne. Besonders uner⸗ läßlich se auch die der rund Wohl⸗

fahrtspfleger und ⸗pflegerinnen in die Unfallversicherung. Die Rednerin beantragt, auch die Angestellten der Gast⸗ und Schank⸗ wirtschaften einzubeziehen. Bedauerlich sei, daß die häufig schwergefährdeten Hausangestellten keinen Versicherungsschutz ge⸗ nießen. 5Abg. Dr. Moldenhauer (D.Vp.) begründet den Beschluß der Regierungsparteien im Ausschuß. Man müsse verlangen, daß nicht neue Vexsicherungsträger geschaffen werden, 2. daß die neu zu versichernden Gruppen den ire. n Versiche⸗ rungsträgern angegliedert werden. Die Abänderungsanträge seien abzulehnen. 8 8 Abg. Ziegler (Dem.) begrüßt die Ratifizierung, hätte aber gewünscht, daß schon jetzt alle drei Abkommen ratizifiert werden könnten.

Abg. Martha Arendsee (Komm.) begründet einen Antrag ihrer Fraktion, die gleichfalls die Emseen. einer Reihe von

Arbeiter⸗ und Angestelltengruppen in die Reichsversicherungs⸗ ordnung u. a. des Gastwirtsgewerbes und der Hausangestellten wunscht. Man solle sich nicht bloß auf internationale Abkommen

erlassen. 88 (W. Vgg.) lehnt die Anträge auf Aus⸗ dehnung der Unfallversicherung auf Gast⸗ und Schankwirt⸗ schaften ab. 8 Damit schließt die Aussprache. Die Ausschußanträge werden unter Ablehnung von Aenderungen angenommen. 8 Das Haus vertagt sich. Freitag 16 Uhr: Straf⸗ verfolgung kommunistischer Abgeordneter. 11““ rung der Seeleute. Bericht des Ruhrausschusses. Handels⸗ vertrag mit Jugoslawien. Spiritusmonopolgesetz.

Schluß nach 19 Uhr.

die sämtlichen kommu⸗ deutschnationale Antrag

Preußischer Landtag. 322. Sitzung vom 7. Dezember 1927, 11 Uhr.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitunasverleger. *) Auf den Publikumstribünen haben in Anbetracht der auf die Tagesordnung gesetzten Beratung über die Verordnung zum Studentenrecht zahlreiche Studenten Platz genommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Abg. Bartels⸗Krefeld (Linker Komm.), daß zuerst Anträge be⸗ raten werden, die gegen die von der Esengroßindu⸗ strie angekündigten Stillegungen protestieren.

Die Erledigung dieser Frage, erklärt Redner, sei wichtiger als das Skandalieren jugendlicher Alkoholiker an den deutschen Universitäten. Als der Redner die Industriellen Kardorf und Vögler als Mörder des Ruhrproletariats bezeichnet, rügt Prä⸗ sident Bartels diese Ausdrucksweise.

Der Antrag Bartels⸗Krefeld scheitert am Widerspruch der Deutschnationalen, Deutschen Volkspartei und Völkischen unter großem Lärm der Kommunisten.

Nach debatteloser Erledigung kleiner Vorlagen 88 dann die Beratung über die deutschnationale Große Anfrage über die Neuregelung des Studentenrechts. Danach soll die Regierung erklären, ob sie bereit sei, die Verordnung zurückzuziehen, die diese Neuregelung festsetzt. Falls nein, soll

ie Regierung sich äußern, ob die sich daraus ergebenden Folgen, die Zerschlagung des studentischen Selbstverwaltungs⸗ rechts usw., von ihr gebilligt werden.

Zur Begründung der Anfrage erhält

Abg. Oelze (D. Nat.) das Wort, der zunächst Ge weist, daß die Antwort des Ministers auf diese Anfrage,

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heute im Parlament geben wolle, bereits vorgestern in einem Berliner Abendblatt gestanden habe. (Lebh. Hört! hört! rechts.) Dort hieß es, 8 der Landtag „mit großer Spannung“ obie Aus⸗ führungen des Ministers entgegengenominen habe. Die Lage des Ministers sei durch diese Lorbeeren auf Vorschuß nicht gebessert. (Lebh. Zustimmung rechts; Unruhe links.) Merkwürdig sei, daß gerade ein Sensationsblatt durch den Minister bevorzugt werde, die ersten Nachrichten über ein wichtiges Ereignis zu bringen. (Anhaltende Unruhe links.) Zur Sache selbst juyhrt der Redner dann u. a. aus: Im Gegensatz zu den bisherigen Hochschul⸗ konflikten, die meist lokaler Natur waren, ist zwischen dem Minister Becker, dem ersten Hochschullehrer als Minister, und der preußischen Studentenschaft ein Kounflikt von bisher ungekannten Dimensionen ausgebrochen. Ein früherer Hochschullehrer wie der Minister müßte die seelische Struktur des akademischen Lebens kennen und die Imponderabilien in der Seele der Pochschul⸗ angehörigen beurteilen können. Dies ist leider nicht der Fall. Dem Minister müßte bekannt sein, daß in der Schlammflut des Materialismus der Revolutionszeit der Idealismus der Stu⸗ dentenschaft geradezu die rettende Insel gewesen ist. (Gelächter und lebhafte Unruhe links.) Noch heute streben die Studenten ebenso nach Volksgemeinschaft. Der Minister will das Studenten⸗ recht auf dem Gebiete der Finanzverwaltung einschränken. Besserungen auf diesem Gebiete werden auch von der Studenten⸗ schaft gewünscht, aber es muß eine Garantie vorliegen, daß nicht mit wirtschaftlichen Mitteln auf die Studentenschaft ein Druck ausgeübt werden soll, um sie auf anderen Gebieten dem Willen des Ministers gefügig zu machen. Durch die neuen Be⸗ stimmungen über die Küfasnhote von Ausländern wird fremdem Volkstum an unseren Hochschulen Tür und Tor geöffnet. Die Bestimmungen über das Koalitionsrecht bedeuten den Versuch eines unerträglichen Hineinregierens in die inneren Verhältnisse deutscher und außerdeutscher Länder. Tatsächlich wird hierdurch die großdeutsche Organisation der deutschen Studentenschaft zer⸗ e Die Gründe des Ministers für diese Aenderungen iegen in parteipolitischer Nachgiebigkeit gegenüber dem Willen der Koalitionsparteien. Wenn der Minister sagt, durch das neue Studentenrecht sollte das Gefühl für die Pflichten dem Staate gegenüber gestärkt werden, so hat die Studentenschaft stets eine tarke Staatsgesinnung gezeigt. Dies zeigte sich in der burs en⸗ chaftlichen Bewegung, bei den Spartakistenunruhen des Jahres 1918, als die Studenten in den freiwilligen Organisationen die schlotternden Novemberleute retteten. Dies zeigte sich auch bei den oberschlesischen Kämpfen. Wenn der Minister geglaubt hat, daß eine völkische Minderheit die Studentenschaft terrorisiere, so ist diese Meinung durch die Abstimmung als ein Irrtum er⸗ wiesen. Die geheime Abstimmung am letzten Mittwoch, die doch der Weisheit letzter Schluß für ein Demokratenher sein müßte, hat die Erwartung der größten Pessimisten in der Umgebung des Ministers übertroffen, denn die Vorschläge des Ministers sind mit mehr als Zweidrittelmehrheit abgelehnt worden, und auch die Altakademikerverbände haben sich fast geschlossen gegen den Minister erklärt. Der Minister müßte nun umlernen. Er be⸗ eichnet sich gern als Studentenvater, vielfach verstehen heutzutage zäter ihre Kinder nicht ganz. Der Minister ist also ein moderner Vater. Wenn aber Väter sehen, daß ste sich in der Beurteilung ihrer Söhne geirrt haben, so lenkt ein verständiger Vater zur rechten Zeit ein, dadurch verliert er nicht an Autorität, sondern stärkt seine Stellung. ann werden auch die Studenten wieder zu ihrem höchsten Kommilitonen Vertrauen fassen. Deshalb ist zu hoffen, daß der Minister auf die ob er die Ver⸗ ordnung über Aenderung des Studentenrechts zurückziehen wolle, mit einem frischen und freudigen „Ja“ antworten wird. (Rufe links: Was sind Hoffnungen . . ..) Der Redner erklärt noch, nach „echt demokratischer Weise“ hätten die Linksblätter das Ab⸗ stimmungsergebnis nicht mit der Feststellung quittiert, daß eben nun ein anderes Studentenrecht kommen müsse, sondern mit der Bemerkung: „Nun gibt es eben gar keins“, nach dem Prinzip: Und willst du nicht mein Bruder sein.... (Die Ausführungen des Redners wurden wiederholt S lebhafte Zwischenrufe namentlich bei den Kommunisten unterbrochen. Als der 7 edner von den „Novemberlingen“ sprach, ertönten laute Pfuirufe links und in der Mitte. Als die Kommunisten beleidigende Zurufe machten, griff Präsident Bartels wiederholt mit Rügen ein, worauf der Abg. Pieck (Komm.) ihm 1” „Etwas Spaß muß doch sein bei der Leiche!“ Am Schlusse der Ausführungen des Abgeordneten Oelze ertönten Ueanesch Hurrarufe links, und die Kommunisten riefen: „Prost, Gsuffa!“)

Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung D. Dr. Becker: Meine hochverehrten Damen und Herren! Ich bedaure aufrichtig, daß der Abgeordnete Oelze das kleine Malheur mit dem 8⸗Uhr⸗Abendblatt (Lebhafte Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei) an die Spitze einer doch wirklich ernsten Aus⸗ einandersetzung gestellt hat. Sie sind ja alle Sachverständige in⸗ bezug auf den Parlamentsdienst. Ich brauche deshalb wohl nicht besonders zu versichern, daß hier nicht irgendeine private Infor⸗ mation von dem Ministerium an das 8⸗Uhr⸗Abendblatt vorliegt. Ich kann versichern, es war ein Fehler in dem Arrangement des Parlamentsdienstes dieses Hauses. Ich habe „die Schlammflut des Materialismus“ des Herrn Oelze am Sonnabend abend genau so gekannt, wie dem Herrn Abgeordneten Oelze Stichworte aus meiner Rede zu Ohren gekommen waren. Ich kann es bei dieser Sachlage nicht gerade für sehr zweckmäßig halten, eine so ernste Aussprache mit einem derartigen Scherz zu beginnen. (Große Heiterkeit links.)

Ich komme zur Beantwortung der großen Anfrage 7179.

Den ersten Teil dieser Anfrage beantwortet die Staatsregie⸗ rung mit einem klaren Nein. (Bravo! links.) Die Staatsregie⸗ rung ist nicht bereit, die Verordnung, betreffend Neuregelung des

Studentenrechts an den preußischen Hochschulen, wieder zurück⸗ zuziehen. (Bravo! links Hört, Hört! bei der Deutschvölkischen Partei Unruhe bei der Deutschnationalen Volkspartei.) Die Verordnung führt nur den Beschluß dieses hohen Hauses durch und hat außerdem vor ihrem Inkrafttreten die verfassungsmäßige Zustimmung des Staatsrats gefunden.

Der zweite Teil der großen Anfrage wünscht Aufklärung dar⸗ über, ob die zweifellos entstehenden Folgen den Absichten des Staatsministeriums entsprechen. Selbstverständlich hat 1 die Staatsregierung die möglichen Folgen vorher bedacht und über⸗ nimmt jede Verantwortung dafür.

Ich begründe die Haltung der Staatsregierung im Anschluß an die Einzelformulierung der Anfrage.

Entspricht die Aufhebung der studentischen Selbstverwaltung den Absichten der Regierung? Diese Frage ist falsch gestellt. Die Regierung hätte es nicht nötig gehabt, eine neue Verordnung zu erlassen, wenn sie die studentische Selbstverwaltung hätte auf⸗ heben wollen. Sie hätte das studentische Recht einfach aufheben können, wofür sie im Landtag und Staatsrat bei der allgemeinen Unzufriedenheit mit der Haltung der Studentenschaft eine glatte Mehrheit gefunden häte. (Sehr richtig! Links. Lebhafter Widerspruch und Lachen rechts und bei der Deutsch⸗Völkischen Freiheitspartei.) Die Staatsregierung hätte aber die Selbstver⸗ waltung gern erhalten, weil sie nach wie vor auf dem Stand⸗ punkt steht, daß die studentische Selbstverwaltung von hohem pädagogischem Wert für die charakterliche Erziehung unserer

demokratischen Partei: Kann!) Wohl verstanden: sein kann, nicht sein muß, sie kann auch eine eneinente Gefahr für die Erziehung unserer Jugend bedeuten. Keine verantwortliche Behörde kann es ruhig mitansehen, wenn eine zum Besten unsrer Jugend ge⸗ schaffene Einrichtung durch unklare Formulierung ihres Statuts oder durch unvorhersehbare unverantwortliche Einflüsse von außen geradezu in ihr Gegenteil verkehrt wird. (Sehr richtig! links. Lebhafte Zurufe rechts. Zuruf bei der Deutsch⸗ völkischen Freiheitspartei: Arierparagraph!.) Die studentische Selbstverwaltung sollte eine rein pädagogische Einrichtung sein; sie ist durch Mißbrauch oder durch Umdeutung ihrer Satzung zu einem politischen Machtinstrument geworden. (Sehr richtig! links.) Sie war gedacht als eine Quelle der Versöhnung und der Versachlichkeit; sie ist das auch anfangs gewesen. Erst durch das Hineintragen der Politik ist sie zur Quelle des Streites und der Unsachlichkeit geworden. (Lebhafte Zurufe und große Unruhe rechts.)

Deshalb war es eine selbstverständliche Pflicht der Staats⸗ regierung, Garantien dafür zu schaffen, daß die Selbstverwaltung der Studentenschaft die ihr von Anfang an gesetzte Zweck⸗ bestimmung auch wirklich erfüllte. Nachdem man jahrelang ver⸗ geblich gehofft und praktisch darauf hingewirkt hatte, daß die Studenten freiwillig zur Haltung der Kriegsgeneration zurück⸗ kehren würden (Lachen rechts), mußte im Interesse unseres akademischen Nachwuchses endlich Klarheit geschaffen werden. Das Studentenrecht war ein Benefizium, das auf Bitten der Studentenschaft vom Staat verliehen worden war. Beneficia non obtruduntur. Niemand sollte gezwungen werden. Eine pädagogische Wirkung konnte von der Selbstverwaltung nur er⸗ wartet werden, wenn sie von der Studentenschaft auch wirklich begehrt wurde. Deshalb erfolgte bei der Neuordnung eine erneute Befragung der Studentenschaft. Die Studentenschaften haben sie abgelehnt. Damit haben die Studentenschaften frei⸗ willig auf ein ihnen vom Staate angebotenes Recht der Mit⸗ bestimmung verzichtet. Sie werden wieder Objekte der Erziehung und der Verwaltung wie die Schüler anderer höherer Bildungs⸗ anstalten auch (große Heiterkeit und erregte Zurufe rechts. Andauernde Unruhe. Glocke des Präsidenten), wie sie es zur Zeit der Monarchie immer gewesen sind. (Zurufe warum haben die Studentenschaften ein so offenbares Benefizium abgelehnt? (Zuruf bei der Deutschvölkischen Freiheitspartei: Weil sie nicht pro Palästina arbeiten wollen! Lachen und Gegenrufe links.) Der Kampf ist geführt worden unter der Parole: Für den großdeutschen Gedanken und für akademische Freiheit. War die akademische Freiheit, war der großdeutsche Gedanke bedroht durch die neue Verordnung? (Unruhe und Zurufe bei der Deutschvölkischen Freiheitspartei.) Was war über⸗ haupt das Neue in der neuen Staatsministerialverordnung? Neu war in ihr nur die Verstärkung der Kontrollmaßnahmen in der Vermögensverwaltung. (Zuruf links: Die war auch sehr notwendig!) Daß hier wie bei der Verwaltung aller öffentlichen Gelder Sicherheiten gegen Mißbrauch und Veruntreuung ge⸗ schaffen werden mußten, das haben leider die Ereignisse mit erschreckender Deutlichkeit bewiesen. (Lebhafte Zustimmung lints. Zuruf bei der Deutschvölkischen Freiheitspartei: Ministerial⸗ beamte waren die Beaufsichtiger! Das wird verschwiegen! Das Ministerium ist verantwortlich!) Ich will dies traurige Kapitel deutscher Studentengeschichte nicht allzu breit behandeln. Unruhe und Zurufe bei der Deutschvölkischen Freiheitspartei.) Es genügt wohl die eine Angabe, daß nicht weniger als 18 schwere Fälle zur Verurteilung kamen. (Erneute Zurufe bei der Deutsch⸗ völkischen Freiheitspartei.) Die neue Verordnung suchte hier, ohne in die freie Verwaltung der Gelder einzugreifen, durch Heranziehung wirklich sachverständiger und dauernder Kontroll⸗ stellen neues, nicht nur die Schuldigen, sondern die ganze akademische Welt betreffendes Unheil zu verhindern. Wer das eine Einschränkung der akademischen Freiheit nennt, der weiß nicht, was akademische Freiheit ist. (Lebhafte Zustimmung links. Zuruf bei der Deutschvölkischen Freiheitspartei: Alles verdreht und entstellt!)

Und dann die Bedrohung des großdeutschen Gedankens! Damit komme ich zu der zweiten Unterfrage der großen Anfrage. Die Regierung steht nach wie vor auf dem Boden des groß⸗ deutschen Gedankens. (Hört, hört! und Lachen bei der Deutsch⸗ völkischen Freiheits⸗Partei) Die bisherige deutsche Studenten⸗ schaft ist aber, wie ich schon in den verschiedensten Verlaut⸗ barungen und auch in Interwiews vorher festgestellt hatte (Zu⸗ rufe bei der Deutsch⸗völkischen Freiheits⸗Partei), gar nicht groß⸗ deutsch, sondern großvölkisch. (Zustimmung links Lachen bei der Deutsch⸗völkischen Freiheits⸗Partei). Sie fördert nicht, sondern sie schädigt geradezu den großdeutschen Gedanken. (Unruhe und Zuruf bei der Deutsch⸗völkischen Freiheits⸗Partei: Die jüdischen Interessen!) Ich möchte dies an zwei Beispielen illustrieren. (Zuruf des Abg. Dr. von Brehmer.) Herr Präsident, hat der Herr Abgeordnete das Wort, oder habe ich es? (Glocke des Präsi⸗ denten). Die großvölkische Studentenschaft fördert nicht, sondern sie schädigt geradezu den großdeutschen Gedanken. Ich möchte dies an zwei Beispielen illustrieren. (Zuruf bei der Deutsch⸗ völkischen Freiheits⸗Partei: Die Entschließung der österreichischen Universitätsprofessoren beweist das Gegenteil!) Einer der leben⸗ digsten und erfolgreichsten Vorkämpfer des großdeutschen Ge⸗ dankens und als solcher in Oesterreich anerkannt ist der Reichs⸗ tagspräsident Löbe. Ihm und seinen Gesinnungsgenossen wäre es aber, wenn sie Studenten wären, unmöglich, in Wien der dortigen Deutschen Studentenschaft beizutreten, weil sie sich da⸗ durch zum grundsätzlichen Antisemitismus und zum Arierprinzip bekennen müßten. (Unruhe und Zurufe lei der Deutsch⸗völkischen Freiheits⸗Partei: Das ist des Pudels Kern!) Und weiter: Wenn heute der Anschluß Wirklichkeit würde, die sogenannte groß⸗ deutsche Studentenschaft müßte zunächst ihre Grundprinzipien aufgeben. (Zuruf bei der Deutsch⸗völkischen Freiheits⸗Partei: Wer sagt das?) Ich sage es: weil Sie ja die Hälfte des Volkes aus⸗ schließen würden! (Zuruf bei der Deutsch⸗völkischen Freiheits⸗ Partei.) Und dabei behauptet sie noch, mit dieser Politik dem großdeutschen Gedanken zu dienen. Es hat wohl kaum je eine groteskere Irreführung der öffentlichen Meinung gegeben als in diesem Kampf um das Studentenrecht.

Endlich die dritte Unterfrage nach der Einmischung in die Gestaltung des außerpreußischen Stutendentrechts. Die preußische

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hexvorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedekgegeben sind.

akademischen Jugend sein kann. (Zuru bei der Sozial⸗

Regierung hat sich niemals eingemischt, und wenn sie schon den

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Nr. 287

Amtlich

festgestellte Kurfe.

1 Franec Gulden Gold’ = 2,00

= 12,00 ⸗= 1,50 ℳ. Krone = 1,125 ℳ6 l alter Goldrubel = K.20

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1 Peso arg. Pap., = 1,75 ℳ.

1 Pfund Sterting = 20,40 an 2,50

1 Dinar = 3,40

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ℳ.

1 Zlotu 1 Danziger Gulden = 9,80

Die etnem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt,. daß nur bestimmte Nummern oder Serien

lieferbar sind Das hinter einem bedeutet. wärtig nicht stattfinder

Das hinter einem Wertwapier bedeutet * eür

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e Die Notierungen rür Telegraphische Aus. zahlung owie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ nmn Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der palte „Boriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden mögeichst bad am Schluß des Kurszettels

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als „Berichtigung“ mitgeteilt. Bankdiskont.

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Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung

1 Liru. 1 Leu 1 Peseta = 0,80 ℳ, 1 österr 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 * Gld füdd W do. 1 Mart Banco ¹ Schilling österr. W. = 10 018, Kr. 1stand. Rubel alter Kredit⸗Rbl., 2.16 ℳ. 1 Peso (Gold= 4,00 „Dollar * 4,20 1 Shanghat⸗Tael 1 Yen = 2.10

Wertpapter befindltche Zeichen °* daß eine amtliche Preisfestste llung gegen⸗

Danzig 6 (Lombard 7). Helsingfors 8. Italien 7. London Madrid 5.

Oslo 6. Paris 5. Praa 5. Schweiz % Stockholm 4. Wien 6 ¼.

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1910, 14, gek. 1.10.238. do. 1893 N 01 V. gk. 23 Eschwege

Dresdner Grund⸗ Ser. 1. 2. 5. 7—1

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1929 (1. Ausg.). gek. do 1899, gek.

do. 1901 N Frankfurt O. 14 ukv. 25 do. 1919 1. u. 2. Ausg. Fraustadt 1898

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Brandenb. Komm. 25 Giroverb. gk. 1.7.24 do. do. 19,20, gk. 1.5.24 Deutsche Kom. Kred. 20 1922. rz. 28 veeen⸗ Komm. 1923

1922 1919 Pomm. Komm. S. 1 u.

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8 Mit Brandenburg. Prov.

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6% Dt. Wertbest. Anl. 22 10-1000 Doll., f. 1.12.32 6 % do. 10— 1000 D., f. 3 6 9% Dt. Reichs⸗A. 27 uk7 Dt. Reichssch. „K“ (Goldm. bis 30.11.26. 2 ausl. f. 100 GM. 6 ½ Dt. Schatz F. 1 u. 2. rz. 6 ½% Preuß. Staatssch

6 ½ % do. rz. 1. 10. 3 6 % Baden Staat RM Anl. 27 unk. 1. 2. 32 6 % Bayern Staat RM Anl. 27 kdb. ab 1.9.34 7 ⅛½ do

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1 ½ Braunsch. Staatssch. rückz. 1. 10. 29

71 % Liwppe Staatsscha b rückz 2. 1. 2 7 Lübeck Staatsscha rückz. 1. 7. 29

7 % Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27

6 % oo. Staatssch., rz. 2671.4,z5. 2.

6 % Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, ut. 1. 10. 35 7 Sachs. Staatsscha R. 1, ll. 1.7.29 7 do. R. 2, fäll. 1.7.30 7 ½⅔˖ Thür. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3. 30 7 ⁄% do. RM⸗A. 27 u Lit. B, fällig 1. 1. 3. en Württbg. Staats schatz Gr. 1, fäll. 1. 3. 29.

1.7 1.7

1.8.9 1.1.7

1.3

7. 12.

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97,4 6 94,4 b

80,25 b 81,2 G

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85,75 b 96,7 G

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97,3 b 96,2 G

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96,3

Bei nachfolgenden Wertpapieren rällt die Berechnung der Stückzinsen fort.

Dt. Anl.⸗Auslosgssch. einschl. 1. Ahlös.⸗ Schein Nr. ] 60000

do. do. Nr6000 1-90000

Disch. Anl.⸗Ablösgssch. ohne Auslosgsschein

Dtsche. Wertbest. Anl. b. 5 Doll., fäll. 2. 9. 89

Mecklenburg⸗Schwer. Anl.⸗Auslosungssch. einschl.* „Ablösgssch.

do.

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f. B. iu do.

52,9 b G 55.9 b G

12,9 B 101 b G

52,8 b G 55,8 b G

12 8 101 b G

50,25 b

Deutsche Schutzgebiet⸗ Anleihe

Bayern Ldsk.⸗Rent. konv. neue Stücke Bremen 1919 unk. 30 do 1920 do. 1922, 1923 do.08,09, 11,gk. 31. 12.28 do. 87-99,05, gk 31.12.23 do. 96. 02, gek. 31.12.23 Hambg. Staats⸗Rente do. amort. St.⸗A. 19 àG do. do. 1919 B kleine do. do. 10 000 bis 100 000

bdo. do. 500 000 do. do. St.⸗Anl. 1900 do. 07,08, 09 Ser. 1,2, 11, 13 rz. 53, 14 rz. 55

do. 1887,91,93,99, 1904 do. 1886, 97. 19028 Lübeck 1923, unk. 28 9 Sachs. Mk.⸗A. 23, uk. 26 Württembg. N. 36-42

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Preußische Rentenbriefe. Gekünodtgte und ungetündtgte Stücke

verloste und unverl

4. 4, do. später ausgegeben 4. 35 % Hannov. ausgst. b. 31.12.17 4.3 ⁄1% do. später ausgegeben 4 Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 4,3½2 6 do. später ausgegeben 4 Lauenburger, agst. b. 31.12.17 4 ½ do. später ausgegeben 4. 3 ½ Pomm. ausgest. b. 31.12.17 4. 39% do. später ausgegeben 4, 3 ½¼% Posensche, agst. b. 31.12.17 4. 3 do. später ausgegeben 4, 3 ¼ Preußische Ost⸗ u. West⸗, ausgest. b. 31.12.17

4,3 ½% do. später ausgegeben 4.3 2 Rh. u. Westf.,agst. b. 31.12.17 4, 3% do. später ausgegeben 4. 3 ½ % Sächstsche, agst. b. 31.12.17 4 39 do. später ausgegeben

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8 später ausgegeben

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78G

2

2 16,4b G

2

11,4b G 17,85 b G 16,6 b G

16,2b

Snearng agst. b. 31.12.17 3

do. . l.⸗Holst., agst. b. 31.12. 17 4,3 Feie. später ausgegeben!

14,25 b G

7,4 B

ge Se. —,— —,— —,— —,—

8 16b G 18 b G

ecde.

16.25 b G be,n.

R. 1, rz. 100, uk. 31 do. Komm.⸗Anl. Buchst. à, rz. 100, uk. 31 Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27 A. 14, uk. 32

Ausg. 13 unt. 33 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15, uk. 26 do. do. Ausg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 16 A. 2

Ohne

% Ablösungsschei

Kur⸗ u. Neum. Schuldvs f 1.1. . *) Zinsf. 7—15 9. Zinsf. 5—15 ½.

Deutsche Provinztalanleihen.

Reichsm. 26, kd b. ab 32 Hannov. Prov. RM R. 2 8, 4B u. 5 B, tg. 27 do. do. R. 3 6, rz. 103 Reihe 6 Reihe 7 Niederschles. Provinz RM 1926. rz. ab 32 Oberschl. Prv. Bk. Gold

Sachs. Pr. Reichsmark

Westfal. Provinz Ank.⸗ uslosgssch. einschl. f. Z. in ½

Zinsberechnung.

6 Zinsberechnung.

52b G

Brandenb.Prov. 08-11

Reihe 13—26, 1912

Reihe 27 33, 1914

Reihe 34 —52

do. 8

e Ldskr. S. 22-25 o.

do. Ser. 27 do. Ser. 28 do. Ser. 29. unk. 30 Hannoversche Prov. Ser. 9, gek. 1. 5.24 Oberhess. Prov20 uk. 26 do. do. 1913, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 IN do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14. Ser. 4 do. do. do. do do. Rheinprovinz 22, 23 do. 1000000 do. tleine Sächsische Prov. A. 8. do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5—7 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 12 do. do. Ausg. 10 u. 11 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 8 do. do. 1907— 09 do. do. Ausg. 6 u. 7 do. do. 98, 02, 05,

do. do. 8 * Zinsf. 8—20 †.

Landesklt. Rtbr. do.

01 do. 1919 Hadersleb. Kr. 10 ukvN Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910...

Ser. 26

Ausg. 14. 2

gk. 1. 10. 2374

Kreisanleihen. Anklam. Kreis 1901./4

1.4.10. 1.1.7

Offenbach Kreis 1919

Deutsche

Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Altona 8 do. 1911, 1914 Aschaffenburg. 1901 Barmen 07, rz. 41 40 do. 1904,05, gek. 1.3.24 Berlin 1923 * Zinsf. 8—18 ½ d 1919 unk. 30

1922 Ausg 1 1922 Ausg. 2 1886 1890

1904, S. 12 Groß Verb. 1919 4 do. 1920 Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gek. 1. 7. 24 do. do. 1899, 1904,

Bonn 1914 N, 1919 esee 1906 N. 1909

o. Charlottenburg 08, 12 II. Abt. 19 do. 1902, gek. 2. 1. 24 Coblenz 1919 do. 1920 Coburg 1902 Cottbus 1909 N, 1913 Darmstadt. 1920 do. 19138, 1919, 20

82—8g

Dessau 1896, gk. 1. 7. 2313

1920 unk. 31⁄4

18998[31

1905, gek. 1. 7. 24 3 ½¼

1891[3 ½

Stadtanleihen.

1.6.12. 1.5.11] 1.1.7 versch. 1.6.12 1.2.8 versch. 1.1.7

1.3.9

versch. 1.1.7 1.1.7 1.4.10 1.1.7 versch. 1.3.9

versch. - 1.1.7

Halle. 1900, 06, 10 do. 1919 do. 1992 do. 1900 Heidelbg. 07, gt. 1.11.23 do. 1903, gek. 1. 10.23 Heilbronn 1897 N Herford 1910, rückz. 39 Köln. 1923 unk. 33 do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unt. 29 do. 1920 unk. 30 do. 1922 Konstanz 02. gek. 1.9.23 Krefeld 1901. 1909 do. 06,07, gek. 30.6.24 do. 1918, gek. 30.6.24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24 Langensalza 1903 Lichtenberge(Bln) 1913 Ludwigshafen 1906 do. 1890. 94, 1900, 02 Magdeburg 1918, 1.— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. C do 1922 Lit. B do. 19 Lit. I, V. ut. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907, 1908, 12, gek. 1. 1.24 do. 19 1. Ag., gk. 1.9.24 do. 19 II. A., gk. 1.2.25 . 1920, gek. 1. 11.25 . 1888, gek. 1. 1.24 -. 1897.98, gk. 1.1.24 1904, 1905 gek. Merseburg Mühlhausen i. Thür. 1919 VI Mülherm (Ruhr) 1909 Em. 11,13. uk. 31. 35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München d 1919

o. M.⸗Gladbach1 1 v, uk36 Münster 08, gk. 1.10.23 do. 1897, gek. 1. 10.23 Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30 do. 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 , gk. 31.1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912. 1920 do. 95, 05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 03. gek. 30.6.24 do. 1903 Potsdam 19 F gk. 1.7.24 Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 09 do. 97 v. 01 03, 05 do. 1889 Remschetd 00, gk. 2.1.23 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 N do. 1891 Rostock 1919, 1920 do. 81,84,03, gk. 1.7.24 2 do. 1895, gek. 1. 7.24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin 1. M. 1897, gek. 1. 5. 24 Spandau 09 N. 1.10.23 Stendal 01. gek. 1.1.24 do. 1908. gek. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1. 4. 24 Stettin V *) Zinsf. 8 15 % Stolp i. Pomm. Stuttgart 19.06, Ag. 19 Trier 14,1. u. 2. A. uf. 25 do. 1919. unk. 80 Viersen 1904, gk. 2.1.24 Weimar 1888.,gk. 1.1.24 Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz, 1937 do. 1920 1. Ausg., 21 v 1.10.24 do. 18 Ag. 19 1. u. II.,

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k. 1. 7. 24/4

Deutsch⸗Evlau 1907 Duisburn 1921 1899 07, 09 1918

1880. 188w 1896, 02 v:

Düsteldorr 1900,08.11 +h

do. 1900, gek. 1. 5. 24:

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1.1.7 versch.

1.1.7 1.11. 1.1.7

1.5.11. 1.4.10 1.4.10

versch. 1.3.9 1.2. 8 1.5.11 1.1.7†

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1.

1— ge Wilmersd. (Bln.) 1918/4

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2 80

versch.

1.2.8

Deutsche Pfandbriefe.

(Die durch* getennzeichneten

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J1. 1—

8.F 8.8

bQ 2

5

2 22== 8⸗ 2

1.7

Pfandbriefe sind nach

den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

* g

bis 31. 12. 1917

4,3 ½, 3 % Kur⸗ u. Neum. Kom.⸗Obl. 8 *4, 3 ½, à % landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12.17

Nr. 1 484 620) 4, 3 ½, 3

gegeben bis 31. 12. 17 4, 3 ½, 3 ½8 Ostpreußische

4 % Ostpr. landschaftl. Schuldv. 4. 3 ¾, 3 ½ Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31. 19. 17 4, 3 ½, 3 % Pommersche —,—

landschaftl. Zentral 4, 3 ½, 3 % Ostpreußische N, aus⸗

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke. Calenberg. Kred. Ser. 0, bE' (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 23 ½ 6 Kur⸗ u. Neumärk. neue *4, 3 ½, 3 % Kur⸗ u. Neumärk. Kom.⸗Obl. vm. Deckungsbesch.

8,1 b B

15,6 b G

17,6 G

*4, 3 ½, 32 Pomm. Reul. für Kleingrundbesitz. ausgestellt bis 31. 12.

4. 3 ½, 3 Pomm. Neul. für Kleingrundbest

*4, ½. Sächsische. ausge⸗ stelli bis 31. 12. 17 16 b G

4. 3 ½. 3 % Sächsische. 8 —,—

18 b 18,5 b G

—,—

—,—

17,75 G 17,9 b G

5,05 G

24 % Sächf. landsch. Kreditverb. —,— *4. 3 ½ % Schlel. Altlandschaftl.

lohne Talon) 18 b G *4. 3 ½, 3 ¼ Schles. landschaftl.

A,0,D N ausgest. bis 24,6.17 ,18,3b 6 4. 3½¼, 3½⅛ Schles. landsch. A. C. D —. *4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein

ld. Kreditv. v ausg. b. 31.12. 17] 8,1 G 433 ½, 3 % Schlesw.⸗Hlst. ld. Kredito —,— —.— *4, 3⅛, 3 % Westfäl. bis 8. Folge.

ausgestellt bis 31. 12. 17. 13 G 4, 3 ½, 3 % Westfälische b. 8. Folge —,— *4, 3 ½. 3 % Westpr. Ritterschaftl.

Ser. 1—1!1 m. Deckungsbesch.

bis 31. 12

4,05 b G

Ser. 1—I1 . *4, 3 ½, 3 % Westpr Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 81. 12. 17 4, 3 ½8, 32 % Westpr. Reuland⸗ 1ö“

75, 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte P, ausgestellt bis 31. 12. 1917. 5, 4 ½, 4. 3 % Berliner alte. 2 *4, 3 ½, 3 % Neue Berliner P. ausgestellt bis 31. 12. 1917.

4 , 3 ½, 3 % Neue ee *4 Brandenb. Stadtschaftsbriefe (Vorkriegsstücke) 13,5 b G 4 ⅛% do. do. (Nachtriegsstücke) —,— . r Ohne Ztnsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 34/4 Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke 4 ¼ 1.1.7

Deutsche Augsburg. 7 Guld.⸗L. —† Ep. St Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Kp. St —,— Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 31.3.

Sachs.⸗Mein 7Gld.⸗L. v. St

22G

—.,— —.,— 7 7

16,25 b 6 16 b G

13 b

1.1.7†¼ —,— Lospapiere.

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anlethen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: ¹ Seit 1. 4. 19. *1. 5. 19. *1. 6. 19. 1. v 1J 1. 1. 19 11“ 1. wee

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfestsetzung nicht statt. 1.1.7 1.4.10 1.4.10 1.4.10

4 1. 7. 19. 81. 11. 19

Vern. Kt.⸗A. 37 kv.] 3 14 84 5 4

875b G 376 2,5 G

Bosn. Esb. do. Invest. 14 ⁰9%)y5 do. Land. 98 in K 42 do. do. 02 m. T. i. 7† 41 N. do. do. 95 m. T. i. K 4 1.2.8 Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 do. 5er Nr. 121561 bis 186560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, ler Nr. 1-20000 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. i. do. priv. i. Frs. do. 25000, 12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 ½ Mon. do. 5 % 1881-84. do. 5 % Pir.⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire Mexik. Anl. 99 5 ff. do. 5 % abg. do. 1904 4 ³in. do. 1904 4 abg. Norw. St. 94 in £ do. 1888 in £ Oest. St.⸗Schatz 14 angem. St. * do. do. 1914 § do. am. Eb⸗A. do. Goldrente 1000 Guld. Gd. do. do. 200 * do. 1000 Guld. G.* do. 200 Guld G* do. Kronenr. *, 11 do. kv. R. in K.* do. do. in K. do. Silb. in fl“ do. Papierr. in fl ¹0 Portug. 3. Spez. 8 Rumän. 03 m. T. 12 13 ukv. 24 ¹4 . 89 äuß. i. 1s L. 1890 in ¹8 . do. m. Talon ff. L. 1891 in ¹c .. 1894 in 1¹6 b do. m. Talonff. .. 1896 in ¹6 - do. m. Talon 1898 in 1b . do. m. Talon . konv. in 14 -. 1905 in ¹ -. 1908 in 14 1910 in ¹³ Schwed. St.⸗A. 80 do. 1886 in do. 1890 in do. St.⸗R. 04 i. do. do. 1906 i. do. do. 1888 Schweiz. Eidg. 12 do. do.

do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 do. unif. 03, 06 Türken Anl. 05i. % do. 1908 in do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 13 ¹ do. do. 1913** do. 1914 914 do. 1914 4 do. Goldr. i. fl. †† 4 do. St.⸗R. 19105 4 do. Kron.⸗Rentes 4 do. St.⸗R. 97inK.“8 ½ 8 3

1.1.7 1.1.7

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188, K. 1.7.14 . si. K. Nr. 11 . si. K. 1.6.14 . sis1. 12.25 15.4.10

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Dtsch. do. do.

do⸗

do. Hamburger Hyp.⸗Bank Pfdbr, Ser. 141-690 (4 %), Ser. 1-190.

do. do.

do.

Mecklbg. Hyp.⸗ u. Wechs.⸗Bank

Meckl.⸗Str. Hyp.⸗B. Pf. Ser. 1-4* Meininger Hyp.⸗Bank Em. 1-17* do.

do. do. do. do. do.

Mitteldtsch. Bodkrd.⸗Bk. Pfdbr.

Bromberg 95, get. Bukar. 88 kv. in do. 95 m. T. in do. Budapest 14 m. T. do. do. Christiania ColmarElsaß) 07 Danzig 4 Ag. 19 Gnesen01,07 m. T

Gothenb 90 S. 4

Graudenz 1900*

do. Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in. 1

Krotosch. 1900 S. 1 Lissab 86 S. 1, 2**

Mosk. abg. S. 25, 27,

Mosk. abg. S. 30 bis 33. 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R.

Mülhaus. t. E. 06. 07. 18 N. 1914 Posen 00,95,08 gk.

Sosta Stadt... Stockh. (E. 83-84)

Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911)

Thorn 1900.06,09

do. Zürich Stadts9 iF * . K. 1. 10. 20 G6. 11. . 1 1.

Budap. HptstSpar ausgst. b. 31.12.96 Chil. Dän.

do. Inselst.⸗B. gar. do. do. Kr⸗Ver. S. 9 Finnländ. Hyp⸗V. Jütländ. Bdt. gar. do. Kr. B. S. 5 i. K

Kopenh. Hausbef. Mex. Bew. Anl. 4 ½ gesamtkdb. à 101

Nrd. Pf. Wik. S1,2 Norweg. Hyp. 87 Oest. Krd.⸗L. v. 58 Pest. U. K. B., S. 2,3 Poln. Pf. 3000 R.

Posen. Prov. m. T. do. 1888, 92. 95, 98. 01 m. T.

Raab⸗Gr. P.⸗A.“*

Schwed. Hp. 78ukv do. 78 in. kündb. do. Hyp. abg. 78 do. Städt.⸗Pf. 83

Stockh. Intgs. Pfd 1885.86, 87 in K. do. do. 1894 inK. Ung. Tem.⸗Bg. K. do. Bod.⸗Kr.⸗Pf.

do. do. Reg.⸗Pfbr. do. Spk.⸗Ztr. 1, 214

* ohne Anrechtssch. i. K. 15. 10. 19.

Braunschw.⸗Hannov. Hyp.⸗Bk. do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 Hyp.⸗Bk. Kom.⸗Obl. S. 1-3* Frankf. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 14* Frankf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr.

(fr. Frankf. H th. Grdkr.⸗Bk.

do. do. Grundrent. S. 2 u. 3* Norddtsch. Grundtred.⸗Bk. Pfdbr.

Ausländische Stadtanleihen.

9 m. T. in

1914 abgest. 961. K. gk. 1. 3.25 1903

1901 m. Tal. do. 1906

sinafors 1900

1910-11 in 1 1886 in 1895 in

400

28, 5000 Rbl. 1009-100

S. 34. 35, 38, 39, 5000 Rbl. 1000-100

94, 03, gek. 24

1880 in 1885 in 1887

.1.7

191³ 88

fr. 3 ½ d

1895

1.3.9 15.4.10 fr. Zins. 1.2. 8 1.6.12 1.2.8

fr. Zinsf. 1.7

3 ins o. 1.6.12

fr. Zins. 1.6.12 9 1.3.9 1.1.7 1.1.7 1.1.7 1.3.9 1.4.10 1.3.9 1.4.10

rr. Zins.

86 95 G

7 —,— 9,1 G

S

17. S. 9 f. K. 1. 7. 17.

Sonstige ausländische Anleihen.

a 1282 d

Hp. G.⸗Pf. 12 Lmb.⸗O. S. 4 rückz. 110 do.

8S(88558-5SgSSS 28—Sö=SqöS=SSSSS 8

do. S. 5 in K do. S. 5 in K

——— ——VV8VSVSVSVSVéP

ji. K. 1.5.1 4 ½ % abg.

1000 100 R.

1895 m. T. Anrechtsch.

do. 02 u. 04 do. 1906

do. i. Kr.

d0 do de

89,8 b

4

—,—

b

Pfandbriefe und Schuldverschreib.

deutscher Hypothekenbanken.

ausgegeben anzusehen.)

Bayerische Hyp. u. Wechselbank verlosb. u. unverlosb. N (8 ½ %)* Berl. Hyp.⸗Bk. Kom.⸗Obl. S. 1,2*

Ser. 3 Ser. 4 Ser. 5

do. do. do. do. do. do.

Pfbr. Ser. 2 26*

Ser. 4 Ser. 5

do. do.

do. do.

Ser. 43, 44, 46—52* .⸗Kred.⸗Ver.) fd. Abt. 2-20* Abt. 21

Abt. 22

do. Abt. 23 do. Abt. 23 a Komm.⸗Obl. Em. 1 do. v. 1923

do. do. do. do. do. do.

do. do.

Ser. 301 330 (3 ½ P)* do. Ser. 691 730 do. Ser. 731 2430

do. do.

Hann. Bodkr.⸗Bk. Pfd. Ser. 1-16*73

do. Komm.⸗Obl. Ser. 1*

Komm.⸗Obl. Ser. 1

do. do.

Präm.⸗Pfdbr.“* Pfdbr. Em. 18 do. do. Em. 19 do. do. Em. 20 do. Komm.⸗Obl. (4 P†) do. do. (8—16 †)

Ser. 1—4, 6, 7*

4 b

16,4 b 11,75 G

Ser. 3—19*

Ser. 20 do. do. Ser. 21 do. do. Ser. 22

do. do.

14,3 b G

do. Komm.⸗Obl. 2 do⸗ do⸗ Em. 2

Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Btk. sind gem. Bekanatm. v. 26.8.26 ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den veon den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 191

38 b