1927 / 288 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Dec 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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um die Schwierigkeiten, die sich aus der hohen Fahl der Warte⸗ siandsbeamten ergaben, schneller zu überwinden. Abg. Torgler Komm.) nannte diese Entschließung eine Durchbrechung des zeamtenrechts. Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) verteidigte die Entschließung und erklärte, was Abg. Steinkopf vorf lage, die Altersgrenze auf 60 Jahre herabzusetzen vebase den Pensions⸗ etat ganz ungeheuerlich und schädige viele no h rüstige Beamte. Die Entschließung wolle die Regierung veranlassen, ernent diese Frage zu prüfen. Abg. G 8 (Zentr.) fragte nach der Zahl der Wartestandsbeamten bei der Reichsbahn. Bezüglich der Wieder⸗ erwendung der Wartestandsbeamten könne man nicht schematisch verfahren. Die Reichsbahn sei auf Grund eines Reichstags⸗ beschlusses verpflichtet, die beim Abbau in das Arbeiterverhältnis zurückversetzten Beamten in erster Linie wieder in das Beamten⸗ verhältnis aufsteigen zu lassen. Mit Genugtuung habe er von der Reichsbahnverwaltung gehöoört, daß dies im kommenden Haushalt der Reichsbahn für einen Teil dieser ehemaligen Beamten vor⸗ gesehen sei. An einer endgültigen Regelung des Verhältnisses dieser Beamten seien sowohl die Verwaltungen als auch die be⸗ troffenen Beamten interessiert Für eine Beschneidung der Nebenverdienste bei den unteren Beamten könne er sich nicht aus⸗ sprechen. Die Mehrzahl der Wartestandsbeamten seien Post⸗ beamte der unteren Kllassen; denen möge man doch ihr kleines Mehreinkommen gönnen. Regierungsseitig wurde die Zahl der Wartestandsbeamten bei den Reichshoheitsverwaltungen einschließlich der alten Wehrmacht vom 1. Juli 1927 auf 7178 angegeben, von denen 1066 über 60 Jahre alt bei der deutschen Reichsbahn betrage die Zahl der Wartestandsbeamten 24 500 Mann. Abg. Steinkopf (Soz.) empfahl den Regierungsparteien eine Umarbeitung ihrer Entschliepung und Anträge. Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) ersuchte um Auskunft, was es ausmachen würde, wenn jeder Pensionär die Bezüge be⸗ halten würde, die er vor dem Kriege gehabt hätte. Ministerialrat Sbrzesny erklärte, daß Goldmarkpensionen nicht mehr in Frage kämen Diese Pensionäre seien doch inzwischen in das Penstonsgesetz von 1920 eingereiht worden und hätten dann Papiermarkpensionen die nicht mit den jetzigen Goldmarkbezügen verglichen werden könnten. Abg. Roß⸗ mann (Soz.) wies darauf hin, daß damit das Unrecht erwiesen werde, das die Altpensionäre erlitten hätten. Reichsfinanzminister Dr. Köhler: Die Anregung des Abg. Dr. Quaatz hat ganz außerordentliche finanzielle Auswirkungen. Ich bin durchaus bereit, die Frage genau prüfen zu 1eeg damit wir klar darin sehen können. Die eines Zuschlags von 8 vH für die Altpensionäre, der in der Regierungsvorlage nur 5 vH betrug, auf 10 vH würde rund eine Million Reichsmark mehr betragen. Ich bitte, die Millionen jetzt anzusehen, da die tragbare Grenze erreicht ist. Auf Anfragen erklärte der Wenn die Regierung nicht bis zum 14. Dezember die Ver⸗ abschiedung der Vorlage vollzieht, ist es ganz ausgeschlossen, zu Weihnachten den Beamten die Besoldungserhöhung zu gewähren.

zurichtende neue Schulen sind als Gemeinschaftsschulen ein⸗ zurichten, soweit nicht die Erziehungsberechtigten der Mehrheit eerjenigen Kinder, die der neuen Schule zugeführt werden sollen, eine andere Schulform beantragen. Der Beschluß der Behörde, eine neue Schule zu errichten, ist unter Hinweis auf das Antrags⸗ recht k. rechtzeitig öffentlich bekanntzugeben, vaß Anträge auf Einrichtung einer anderen Schulform schon vor der Eerihtng gestellt werden können. Das Antragsverfahren erübrigt sic insoweit, als die Zusammensetzung der Bevölkerung den Schul⸗ charakter von vornherein bestimmt, das nähere bestimmt das Landesrecht.“ Abg. Dr. Runkel führte in der Begründung seines Antrags aus, durch die Einfügung dieser Bestimmung werde der gegen den Gesetzentwurf erhobene Vorwurf der Ver⸗ assungswidrigkeit 1— Die in der Verfassung festgelegte orzugsstellung der Gemeinschaftsschule erscheine diese Weise auch in dem neuen Entwurf. Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) verlangte eine stärkere Betonung der der Ge⸗ meinschaftsschule. Nach der Verfassung seien für die Entstehung der Gemeinschaftsschule nicht die Bedingung des geordneten Schul⸗ betriebes erforderlich, die an die Ee anderer Schulen eknüpft werden. Der simultane Charakter der Gemeinschafts⸗ schule gehe viel weiter als der Charakter der sogenannten Simultanschulen in einigen Ländern, die einen evangelischen oder katholischen Charakter hätten. Die Gemeinschaftsschule der Ver⸗ 8g sei gar nicht so sehr verschieden von der weltlichen Schule. In den Ueberleitungsbestimmungen des Entwurfs liege eine Ver⸗ fassungsverletzung. Ein weiterer Antrag Dr. Runkel (D. Vp.) will im § 2 den Charakter der Deutschen Volksschule dahin festlegen: „Die Volksschulen sind nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes Gemeinschaftsschulen oder Bekenntnisschulen oder bekenntnisfreie Schulen.“ Abg. Rheinländer (Zentr.) wies darauf hin, daß nach der Verfassung die Antragsschulen den ge⸗ ordneten Schulbetrieb nicht beeinträchtigen dürften. Ausnahmen könnten natürlich Platz greifen; das wichtigste sei, daß die Ge⸗ wissensfreiheit nicht beeinträchtigt werde. Der Staat entspreche dem Schulbedürfnis, aber die Befriedigung der weltanschaulichen Bedürfnisse überlasse er den Erziehungsberechtigten. Diese tolerante Regelung der Verfassung würde durch die Anträge der Opposition geschmälert werden. Reichsinnenminister Dr. v. Keudell: Ich habe volles Verständnis für die Tendenz, die der Forderung des Antrags Runkel zum § 2 zugrunde liegt. Die Einschiebung des § 12a würde aber eine grundsätzliche Abweichung von dem -S. des Entwurfs bedeuten. Auch die Diskussion zwischen Herrn Löwenstein und Herrn Rheinländer hat wieder ergeben, wie schwer eine Einigung über die Frage der Verfassungsmäßigkeit möglich ist. Die Reichsregierung hat diese Frage offengelassen und den Ländern die Regelung überlassen. Die Reichsregierung wird sich ihre Stellung § 12 a bis zur zweiten Lesung vorbehalten. Ministerialbire tor Kaestner vom preußischen Kultusministe⸗

richtung anderer Schulformen gestellt würden. Einen ähnlichen Antrag hatten auch die Sozialdemokraten eingebracht. Abg. Rönneburg (Dem.) erklärte, die Demokraten sähen in dem ge⸗ meinsamen Antrag Dr. Philipp (D Nat.) ein Täuschungsmanöver, denn die 75 1 Bekenntnisschule wäre etwas anderes als die Schule, die heute durch den Entwurf eingeführt werden solle. Dadurch werde in allen Ländern der Verfassungskonflikt auf⸗ geworfen werden. Seine Freunde seien mit den Sozialdemokraten der Meinung, daß das Elternrecht nur ein Auswegsrecht sein solle. Durch den Antrag Runkel hingegen werde die Gemeinschaftsschule zur Antragschule. Deswegen könnte seine Fraktion diesem Vor⸗ schlage nicht folgen. Außerdem liege ein Widerspruch vor zwischen diesem Antrag und dem § 2, wo die Schulen koordiniert seien. An die ö richte er die Frage, was werde, wenn ein Drittel die Bekenntnisschule, ein Drittel die weltliche, ein Drittel die Gemeinschaftsschule wolle. Abg. Dr. Philipp (D. Nat.) ent⸗ gegnete: Unser gemeinsamer Antrag ist nur als Uebergangs⸗ vorschrift gedacht. Verfassungswidrig ist er nicht, denn es wird genau wie im Antrage Runkel bei der Gemeinschaftsschule nur die einfache Mehrheit gefordert. Die Gründe für unseren Antrag liegen in den Beschlüssen, die zu § 9 über den geordneten Schul⸗ betrieb hier im 6b huß gefaßt worden sind. Mit diesen Be⸗ schlüssen werden Millionen von Erziehungsberechtigten besonders auf dem platten Lande entrechtet. Wo das Elternrecht annulliert worden ist, soll dies Unrecht wieder gutgemacht werden. Den da⸗ maligen Zustand hat eine nicht legale Regierung geschaffen. Des⸗ wegen besteht eine moralische Verpflichtung zur Wiedergut⸗ machung. Maßgebend für den Zustand, der gescaffen werden soll, ist der Rechtscharakter der sächsischen Schule, der damals bestand. Dieser Rechtscharakter war der einer vn Innerlich war sie freilich schon ausgehöhlt. Innerlich wollen wir die Be⸗ kenntnisschule des Entwurfs schaffen. Denn die in stürmischer Zeit geschaffene Schule wird von der Mehrheit der Bevölkerung nicht als eine Schule empfunden, die den Empfindungen des Volkes entspricht. Ich behaupte sogar, daß das, was damals ge⸗ schehen ist, nicht dem Willen der Erziehungsberechtigten entsprochen hat. Abg. Fleißner (Soz.) erwiderte, daß das sächsische Schul⸗ gesetz vom Juli 1919 wohl erwogen wäre und in Anlehnung an die Lehrerorganisation zustande gekommen sei. Man wolle mit dem Antrag bis nahe an das Mittelalter zurückkehren. Abg. Rheinländer (Zentr.) wünschte eine Klärung der Ausdrücke „von Amts wegen einzurichtende“ Schulen und „bevorrechtigte“ Schulen. Während die Abgg. Crispien (Soz.) und Rosen⸗ baum (Komm.) gegen den Antrag Philipp polemisierten, trat Abg. Petzold (Wirtschaftl. Vgg.) warm für diesen Antrag ein. Dieser Redner erklärte, er kenne die sächsischen Verhältnisse sehr enau und habe viele Klagen gerade aus Lehrerkreisen erhalten. Zur Kostenfrage werde die Wirtschaftspartei in der zweiten geun Stellung nehmen. Allgemein könne er aber sagen, kultu⸗ relle Dinge seien derart zu kurz gekommen, daß finanzielle Opfer

zum Deutschen Rei

Nr. 288.

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Gulden Gold = 2,00 1 Kr. ung. oder tschech W. = 0,85 12.00. 1 Gld. holl. W = 1,70 1,50 ℳ. Schtlling österr. W. = 10 11 „6Kr. 1stand iRubel alter Kredtt⸗Rbl.) 2,16 ℳ. 1 Peso Gotd, = 4,00 Dollar * 4,20 1 Shanghat⸗Tael 1 hHen = 2.10

Krone = 1,125

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2,50 1 Dinar = 3.40

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Das hinter einem Wertpapter befindltch 8 wei he Zeichen bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗

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Be Dte Noterungen rür Telegraphische Aus⸗ zsahlung owte für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ Etwaige Oruckfehter in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der spalte „Vortger Kurs“ be⸗ richtigt werden. IFrrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden chluß des Kurszettels mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 7 (Lombard 8) Amsterdam 4 ½. Brüssel 4 ½. Kopenhagen 5. London 4 ½. Madrid t. 8 Paris 5. Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4. Wien 6 ½.

mögzichst bard am S als „Berichtigung““

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Börsen 8 Beilage zeiger und Preußisch

8

Heutiger Voriger neutger Vortger Kurs

1927

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Kreditanftalten öffentlicher Körperschaften. Deutsch⸗Eutau . 1907

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Duisburg 1921

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Düsseldorr 1900,08.11.

get. 1 b. 24†4 do 1900, get. 1. b. 2418 2 Elbing 03.09. gk. 1.2.24 4 do. 1913., get. 1. 7. 24 4

do.⸗Cobg. Landrbk. 1-4 do ⸗Gotha Landkred.

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Erfurt 1893. 01 P, 0s,. 1910. 14, gek. 1.10.2374

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tredit, gek. 1. 4. 24

Ohne Kinsscheinbogen u ohne Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfobr., Ser. 1. 2. 5 7 16 do bo. S. 3. 4. 6 N do Grundrentenbr.

Sächf. [dw. Pf b. S. 23,

42211bbö 1922/7 do. 16. Ag. 19 (ag. 20)4 Flensburg 12 F. gk. 24/42 Frankfurt a. M. 23 †ss

Erneuerungsschein.

do. 19 (1.—3. Ausg.)

zweiten Spalte detigefügten 1920 (1. Ausg.), gek. 4

istern bezeichnen den vorletzten die in der driten palte beigefügten den letzten zur Aus kommenen Gewinnanteil. Ist nur e ergebnis angegeben o ist es dasjenige des vorletzten

Frankfurt O. 14 ukv. 25/4

S. do. Kreditbr. b. S. 22, 8 A o. 1919 1. u. 2. Ausg. 4

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Giroverb. gk. 1.7.24 do. do. 19. 20), gk. 1.5.24

do. 1920 ukv. Deutsche Kom. Kred. 20 89

uida. 19

aaves vasre an ießen 1907. 09, 12, 14/4

Hagen 1919 N Halberstadt 1912, 19 .1900, 05, 10

Pomm. Komm. S. 1 u. 2 Kur⸗ u. Neum. Schuldvs 1.1.7 8 *) Zinsf 7—15 %. Binsf. 5 15.

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Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung. Brandenburg. Prov. Reichs m. 26. kdb. ab 32

Heidelbg. 07, gk. 1. 11.23 do. 1903. gek. 1. 10. 28 Heilbronn 1897 N Herford 1910. rückz. 39 Köln. 1923 unt. 33

Danzig 6 (Lombard 7). Helsingfors 6. Italien 7.

*4, 8 ½, 3 Pomm. Neul. mu Kleingrundbesitz ausgestell bis 31. 12. 17 8

4. 3 ½, 3 ½ Pomm Neul. Kleingrundbesi

*4. 3½, 3 % Sächsische. ausge⸗ stelll bis 31. 12. 17 1

4. 9¼, ³ ½ Sächsischhhe..

24 % Sächz. landsch. Kreditverb.

*4. 3 ½ ¼ Schler Altlandschaftl. tohne Talon . 18,4b G

landschaftl. 4,0,0 F ausgest. bis 24,6.17718,4 b G

4, 3 ½, 3⁄ Schles. landsch. A, C. D% —.—

24, 3 ½, 3 Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. N ausg. b. 31.12.171 8 b G

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*4. 3 ½, 3 % Westfäl. bis 3. Folge.

ausgestellt bis 31. 12. 17.. 8

4. 3 ½¼, 3 % Westfältsche b. 3. Folge —,— *4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1— II m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17 4 b

Westpr. RNeuiand⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bi⸗ 31. 12. 17

Graudenz 1 elsinafors 1900

25, 4 ½, 4. 3 ½ Verliner alte N

*4. 3 ½8, 3 % Neue Berltner N

4 X, 3 ½⅛, 3 % Neue Berliner. *4 6 Brandenb. Stadtschaftsbrief

ausgestellt bis 31. 12. 1917 220 5, 4 ½ 4. % Berliner alte..

ausgestellt bis 31. 12. 1917 16,25 b G (Vorkriegsstücke) 13,5 b G

4 ½% do. do. (Nachkriegsstücke 8 —,— Ohne Ziusscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis d unt. 30 34 4 1.1.7 —,— Westf. Pfandbriefamt

f. Hausgrundstücke [49 1.1.7 ¼ —,—

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.⸗L.]/ Ep. S —,— Braunschw. 20 Tlr.⸗L. —ℳvp. Stt —,— Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3 8

Thorn 1900, do

Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in. do. 1910-11 in in in Krotosch. 1900 S.] Lissab. 86 S. 1,. 2 * 400 Mosk. abg. S. 25, 27. 28, 5000 Rbl. do. 1000-100 Mostk. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38, 39. 5000 Rbl.

do. 1000-100 Mülhaus. t. E. 06, 07, 13 N. 1914 Posen 00,05.08 gk. do. 94, 03, gek. 24 Sofia Stadt.. Stockh. (E. 83-84) 1880 in do. 1885 in 1887 Straßb. t. E. 1909. (u. Ausg. 1911) 9 191³ 06,09

1903

S. àA 1906 900 *

fr. Zins.

versch. do.

fr. Zins. 1.

15.6.12 15.6.12 15.3.9

Ausländische Stadtanleihen.

Bromberg 99, gel. Butar. 88 kv. in do. 95 m. T. in do. 9 m. T. in Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 6i. K. gk. 1.3.25 Christiania Colmar Elsaß 07 Danzig 4 1 Ag. 19 Gneseno1,07 m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb 90 do.

fr. Zins

1.1.7 1.1.7

1.1.7 versch. do. 1.1.7 1.1.7

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1.5.11

1.1.’.7 —,—

1.1.’.7 —,— fr. Zins

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für kulturelle Aufgaben jetzt kaum zu hoch sein könnten. Abg. . . . . . 7,4 45 Or 8 V ie Erklär ß 1 sei 3 2 3 22 2 2 2

Zahlungen über die Vorschüsse hinauszugehen. Damit war die Frege in seinem ersten Satz der Stellungnahme der preußischen Run 8 (D. 11613“ de Fhüc Deutsche Staatsanleihen v . o Besprechung über den Abschnitt V beendet. Die Abstimmung Regierung. Er sei die Konsegenz der bedingten Regelschultheorie, re Gzen 88 schon ga⸗ vv 86 räge n, lei mit Ztnsberechnung. do. do. Reihe 6,7 1.41085,75 9 88.; da 1229 unt. 30 ¼ 110 3 S. D erst t e 1““ Hn ; Saüte aber ient⸗ a- erst Gemeinschaftsschulen zu werden rauchten, sondern sogleich bdo bo. h8 ; . 8 .36 4. wurde auf Donnerstag vertagt. wie Preußen sie vertrete. Die weiteren Sätze aber könnten weg d Antraae caten . gt Ibg. R. 1 Fösfsoae Toblms⸗ eihe 1.4.1088.25 G o. 192274] 1.4.10 fallen. Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem.) sah in dem dritten als Antragsschulen eingerichtet werden könnten. Abg. Rönne⸗ Kurs Riederschlef Provinz Konstanz 02, get. 1.9.28 8 ¾ 1.1.7

4

4

. Der, Reichstaßsauzschuß für die Straf. Sas des wom⸗ an pi.l Weent ine Ver⸗ bur (Dem) bemerkte, die Kostenfrage sei um so wicliger, als denaassen R. B0ne-*0q9ꝓne heö0o zi.ar1 1 929 : vdelh rechtsreform trat gestern in die allgemeine Aussprache dün des vom Abgeordneten Runkel beantragten § 12 a eine Ver⸗ 6. 12. 7. 12. Oberschl. Prv. Bk. Gold do. 06,07., get. 30.6.2414] do.

WEETööö“ 3 ven mit den durch den Entwurf geschaffenen Schulen keine Steigerung 6 Dt. Wertbest. Anl. 28

über den neunten Abschnitt des Strafgesetzbuchentwurfs 1-b Wenn g öe der Schulleistungen deen sein werde. Dr. Philipp 40-1c0nSoll. 11,12,88 I1I11“ E““ 00. ein, der die Bestrafung bei einem Zusammentreffen von durche W“ der Bevölkerung bestimmt ei zu bemerken, es stehe durchaus nicht fest, daß die Mehrheit der 1FE en 90,75e b G Buchst. . rz. 100,u ,31 7 1.4.1092 G Langensalza. 1998 87 1.1.7 mehreren Gesetzesverletzungen regelt. Der Entwurf gibt S8 so sei das eine Benachteiligung der Gemeinschaftsschule. Die he osrssheen tigten hinter dem Antrag Philipp stehe. Abg. EE utg⸗ 1.2.8 975 b G 87,56b G Ostpreußen Prov. RM⸗ LichtenbergeBln) 1913]4 1.4.10

v1I“ 66 die vesugnis, die Stvase um die Rednerin wandte sich dann gegen die Ausführungen des Ab⸗ Dr. Hei (d Vp.) gab eine Uebersicht über die sächsische b (Goldm. bis 30 11.26 G-Anl. *7 A. 1 ut. ass 1.4.10 Lubdwigshafen. 190674 1.1:7 notiz zugelassenen Russischen S .““ 1u1“ 8e EEEE“ Fis eordneten Rheinländer und betonte, es sei eine viel schlimmere r. Heintze (D. Vp.) gab eine Uebersicht über die sächsischen 2 % ausl. f. 109 G 90b G do. 1660. »a. 1900. 02 3 verich. Har. dgaenestheh“ Hälfte der gesetzlichen vö. zu erhöhen, wenn durch ergewaltigung, wenn Kinder in eine ihrem Bekenntnis fremde Schulverhältnisse: Wir haben in Sachsen bis zur Staatsumwälzung 6 ½ 8% dü. Reichspos Ausg. 13 unt. 33 2 Magdeburg 1918. nger gegenmeteth Fü,es G“ Preisfestiezung do. Inzelst.⸗B.gar. Nieichbe Tat mehrere Strafgesetze anwendbar sind oder durch Beta⸗ tnis 5 viüh 8 d 13 ““ Ge die Bekenntnisschule gehabt. Unmittelbar danach sind grundstürzende Schatz F. 1 u. 2. rz. 30% 1.10 93,8b 8 v 1X“ ö do. Bern. Kt.⸗A. 87 kv. 1.“ 1 d. Tat dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt ist oder untnis 5 gezwungen würden, als wenn sie in eine Ge⸗ Verordnungen 1 worden, die das ganze es. Schulwesen 8 Staatssch. 1. do. do. Ausg. 16 A. 1 8 Matnz 1“ nr. Bosn. Esb. 14 * 1.4.10 88,75 B Se ber ninae nicht 1, ½ G 8n do do. Ausg. 16 A. 218]1.1. do 1922 Lit. 817 1.1. do. Invest. 14 1.4.10 37b do. Kr. V. S.5 i. K 11“ 9 do. Land. 98 in K 1.4.10 2,5 G do. do. S. 5 in K

. 1895 32 ½ do. ZürichStadts9 iF 8 ½ 1.6.12 eess MSeas

Ausländische Staatsanleihen. ef. K. 1. 10. 20. ** S. 1 1. K. 1. 1. 17, S. 2 f. K. 1. 7. 18.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: Sonstige ausländische Anleihen. Seit 1 190 . . 1 r.6. h. .1. 5 1. 9. 19. „1. 10. 19. 71. 11. 19. „1. 12. 19. Budap. HptstSpar 1. 1. 20. ¹ 1. 2. 20. uI 1. 8. 20. u 1. 6. 28. ausgst.b. 31.12.96

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1.3. 1.3.9 Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. Kp. St —— —,—

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Dann ist es aber auch kaum möglich, am 1. Januar bei den rium erklärte, der Antrag Runkel auf Einfügung des § 12 a ent⸗ a

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wenn jemand mehrere schwere selbständige Taten begangen 2 1 88 d 8 1 de 8 5 2 9 3 . 2 2 N⸗ verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Antrag Runkel zum geeignet, ein so hochstehendes Schulwesen grundlegend umzugestalten. 6 % Baden Staat RNMe Ohne Ztnsberechnung. EII

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hat, die gleichzeitig abgeurteil; werden. Vom Abgeordneten 8 12 teh Die Berat E h8.gh Dr Haas (Dem.) wurde laut Bericht des Nachrichtenbüros des a geltend. Die Veratungen werden am Donnerstag Wir bekamen mit dem Gesetz vom Juli 1919 die weltliche Schule, Am. 27 unt. 1. 2. 32 1.2. Westfal. Provinz Anl. Mannhetm v do. do. 98 m. T. K 1.2.8 2,80 Kovenh Hausbef 2 6 % Bayern Staat RM Auslosgssch. 1s n 1.4.1 Bulg. G.⸗Hyp. 92 Mex Bew. Anl. 1 „F iso 9 2 1 ie 7 joso 9 8 . 9 . 78 2 8 . 4 8 111 1 3 3 Ff rhoit G z G . 9 f d in 19 in der Weise beantragt, daß auf die nach diesem Paragraphen Der Bildungsausschuß des Reichstages setzte Wünsche der Minderheiten 88 dabei nicht im geringsten Rücksicht 713 do 1“.“ 108 1 vge des ee. 1 88 246560 1.1.1 E11“ enb. Hrov. 06-1 do. 19 1. Ag. gt. 1.9.24 0. 5erNr. 121561 Nerd. Pf. Wib. Sl. 2 mehrerer Straftaten erkannt werden dürfe. Demgegenüber wurde die 2 . 3 G 8 gsti ee vor. Das Gesetz vom Juli 1919 ist in gewissen Punkten vom 3 3 1-5-2 ie Beratung der Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen zum 8 g lictz. 1. 10. 29 Reihe 27 83. 1914 1.2.5 do. 2er Nr. 6 von chiedenen Redner er Re gsparteien a ie un⸗ ; 8 298 eg. 1 8 vricht f. 2 maswidri ürt worde Wir - do. 1920, gek. 1. 11.2574] 1.5. o. Ler Fr. 61061 Oest. Krd.⸗L. v. 58 verschiedenen Rednern der Regierungsparteien auf die un E“ niwurf beim § 18 fort, der vom Reichsgericht schon für verfassungswidrig erklart worden. Wir do. 1888. get. 1. 1.24 ¹ bis 85689. Pest-U.KB. S.2,3 Hdio 9 G 5 T „† 9 1 G I— 9 2 9 2 5 2 . e I 8 1„+ 4 9 38 4 AI5 2 scha 1.5.11 i St.⸗ ““ heschen ais r. und 683 dem Regterungsentwurf: „Die bei Inkrafttreien dieses Gesetzes be⸗ sondern eine weltliche Schule mit angeklebtem Religionsunter⸗ clickz. 1. 7. 28 do. Ser. 26,4 1.33. ne enhos, 1500 gerss⸗ versc. varnwechcetzeics 3. onkurrenz beständen. In der Praxis werde auch kaum ein Be⸗ stehenden, nach Bekenntnissen nicht getrennten Volksschulen mit b 8 9 1 3 1 hret 9 S 4 2 838, 92, 93, samten Unterricht nicht. Bestritten ist die Frage, ob wir nun eichsm.⸗Anl. 1928 88 1“ 1919 VI, 1.4.10 d0.23000,12500 Fr 3. 98, 01 m. T 8 8 sqaebende 5 n oprfo 9 zch 8 f arg 2 . 8 1 7 5 . 4 8 Io 18† 58 ; eo 18 Sch 8 . . 29, unk. 30†4 .8. 9 venn. . 2 . Fr. 2 4 8 maß hinausgehende EEEE1 chstens für besonbere des § 3. Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden evan⸗ damals die Bekenntnisschule hatten oder die bekenntnislose Schule 8cgh do. Staarssch. rg.261.1,359.1 9629 2 8678 1“ utheim aru do. 2500. 500 Fr. do. 1895 m. T. Delikte. In 1ee r Gesetzgeber bereits elischen, katholischen und jüdischen Volksschulen gelten als Be⸗ mit angeklebtem Religionsunterricht. Kann man es als eine Ver⸗ 6 Sachsen Staat Ser. v. gek. 1. 5. 24,3 1.5. Finni. St.⸗Eisb. do. Anrechtsch ie Konsequenz sesogen und diese 8 Griech. 4 Mon . T“ 1“ ; 8 ; . e 2 af 5re ;2 5 8 ö1“ ; 7 ½¼ Sachs. Staats 913. 8 1 8 Schwed Hp. 18utkv gleicher Weise solle auch in Deuischland die gesetliche Regelung Gesetzes bestehenden Volksschulen ohne Religionsunterricht veneenrc, „bte 6 hrnesas . 978 Cipreuß. Prov.Ag. 19,4 XX“ do.9 Bir.⸗Lar 96 do. Hyp. abg. ·8 äglichkei 1 ; zcets ü0 8n do. 4⅞ Gold⸗R. 89 8 F scheidung aufrecht mitsamt den jetzt bestehenden Unzuträglichkeiten des § 5 Abs. 1 und 2. Sämtliche bei Inkrafttreten dieses Gesetzes wollen? Es gibt doch nichts gerechteres als das! Der Antrag 7 ¾ Thür. Staatsanl. . do. Ausgabe 16... Münster 08, gk. 1.10.28 8 1 8 8 v. 1926 ausl. ab 1.3. 8. .33. 97,2 G do. Ausg. 14. Ser. 4 do. 1897 gek 1.10, 28 do. amort. S. 3, 4 do. do. 1906 Dr. Haas (Dem.) seinen Antrag zurück. Die §§ 65 bis 68, als eantragt im Sinne der §§ 7 und 8, wenn nicht vorschrifts⸗ Seine Verfassungsmäßigkeit ergibt sich aus § 10. Zur Frage des Lit. H. fällig 1. 1. 32]) 1.1. Geb 8 do Nürnd 88 Stockh Intgs. Pfd b iges muß ich bemerken, daß es für religiös ein⸗ 656 Württbg. Staats⸗ do. do do. 5 x⅞ abg. i.K. Rr. 11 do. do. 1894 in darauf vom Ausschuß in der Fassung der Regierungsvorlage an⸗ bestehenden, als beantragt geltenden Schulen sind unverzüglich gestellte Menschen einen schweren Gewissenszwang bedeutet, wenn 88 Kusg. —⸗ do. do 1904 4 (1n-2 do. . .ö,14 Ung. Tem.⸗Bg. iK. 8 1 ften der §§ 3 bis 5 zu sie ihre Kinder in eine Schule schicken müssen, in der von Religion 3 Bei nachfolgenden Wertpapieren Rhetnprovtnz 22, 23⸗† S. Norw. St. 94 in B 15.4.10 o NE ie Strafbemessung zum Inhalt hat. Als Berichterstatter und bringen, sofern sie diesen noch nicht entsprechen.“ Die Kommu⸗ 8. 1.. do. 188s in 9 1.2.8 —, 8 do. do. Reg.Pfbr. Mitberichterstatter fungierten die Abgeordneten Landsberg nisten beantragten, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Men 3 1912, 1920 e; 3 8 Weiterberatung wurde auf Freitag vertagt. Schein Nr. 1 600000 f. . 1n 52,80 b G 52,9b G do. do. Ausg. 9 eee ga e ün „ohne Anrechts do. do.Nr60001-900000° do. 55,8 b 55.,9b G do. do. Ausg. 5—7 Plauen %8. gei. 80,21: do. am. Eb⸗A. 4 ½ 1.3.1 1908 8 do. Goldrente 4

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1. 4.

11

1

Vereins Deutscher Zeitungsverleger die Abänderung des 3 fortgesetzt. 1 n Teil ei vir tireligiösen 2 j G A 1 Vereins Deutscher Zeitungsverleger die Abänderung des § 66 die zum Teil einen direkt antireligiösen Anstrich hat Auf die Anl. 27 kdb. ab 1,4,84% 1..* 81. 1. Ablösungssche 525 G do. 1901. 1908, 1907* *910 . gesamttdb.à101 mögliche Straferhöhung nur beim gleichzeitigen Begehen am 8. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. D. Mumm (D. Nat.) genommen worden. Damals lag ausgesprochener Terrorismus 8. 1.8,9 6 g. 1 1 Reihe 18— 96. 1912 do. 19 11. A. gk. 1.2.25 bis 136560 1.1.7 Norweg. Hyp. 87 4 6 D. a5no 8 9 joso 8 4 F rg 8. 2 8 5 G 9 8 G S 1 1 2 2 2 1.1.7 haltbaren Zustände hingewiesen, die in der Rechtsprechung durch Charakter der bestehenden Schulformen handelt. Er lautet nach haben mit diesem Gesetz nicht die Simultanschule bekommen, zI güses e 1. 11“ 1 do. 1897.98. gk. 1.1.24 er Nr. 1-20000 1.1.7 Poln. Pf. 8000 R. richt. Der dort gegebene Religionsunterricht befruchtet den ge⸗ 7 ½¾ Mecelbg.⸗Schwer do Ser. 27 1.4.10 8 ürfnis für den Richter eintre ine n Söchst⸗ Sevn; E1“ I 5 1 Mühlhaufen t. Thür. EE do. 1888. 92, 95, dürfnis für den Richter eintreten, auf eine über das Höchst⸗ Religionsunterricht gelten als Gemeinschaftsschulen im Sinne 1 8 tilgb. ab 27] 1.4.10 85,75 b Mülherm (Ruhr) 1909 Els.⸗Lothr. Rente 4. Raab⸗Gr. P.⸗A. * nterscheidung beseitigt. In enntnisschulen im Sinne des § 4. Die bei Inkrafttreten dieses gewaltigung bezeichnen, wenn weite Kreise der sächsischen Be⸗ Aul. 27, utf. 1. 19, 80 1.4.10 80.,75b 6 80,256b Hderc e. do. 19 19 unk. 30 5 do. 5 % 1881-84. .1. do. 78 in. kündn. erfolgen. Der Abänderungsantrag aber hielt die alte Unter⸗ (Sammelschulen) gelten als bekenntnisfreie Schulen im Sinne gefühlt haben, jetzt das demokratische Prinzip entscheiden lassen 7 % do. R. 2, fäll. 1.7.300 1. 96,2 G M.⸗Gladbachl1X, ukss 8 4 * 1.2 Un 1 2 sch S lle ge ntre Ital. Rent. in Lire 1 do. do. 02 u. 04 1 der Rechtsprechung. Im Laufe der Aussprache zog Abg. bölehe ae Schulen (Abs. 1 bis 3) gelten in ihrer Schulform Philipp ist also weder terroristisch noch auch verfassungswidrig. 7% do. RM⸗A. 27 u do Rordhaufen 8 Nordhausen 1908 2 1 ; 8 1 1 3 8 Mexik. Anl. 99 5 %8 i. K. 1,7.14 86,87 in K die den eiten Abschnitt des Gesetzentwurfs bilden, wurden z ; 5 8 8 D; Gewissenzwanges 1885,86,87 in K. zw sch set f , mäßige Anträge auf andere Schulformen gestellt werden Die ssenzwanges scaß Gri 1 9 ec 90, 89 v 1,0 enommen. Es folgte die Beratung des 10. Abschnittes, der in Uebereinstimmung mit den Vorschri 1 ee schicke n, in der Ber. d0. 199 Pabgh. do. tK1.1220 do. Bod.⸗Ker.⸗Pf. überhaupt nicht die Rede ist. Denn ei religiös gestimmte rallt die Berechnung der Stülckzinsen fort. 11““ Piorzheim 01, 07. 10 sün muß die Religion das ganze Leben durchdringen. —¹ scht. 1egsch. B6Iö1““ 12, 1920 Oest. St.⸗Schap 14 do. Spk.⸗Itr. 1, 2 A4 8 - l B gl. Dief G We b itt ni b 8 88s 8 einschl. 1. Ablös.⸗ Sächsische Prov. A. 8 †. 8 5 (Soz.) und Schulte⸗Breslau (Zentr.). Dieser s⸗. schnit Zeitungsverleger zufolge, alle bestehenden Volksschulen zu welt⸗ e 9 ·- 6 olo do 8 3 lichen Schulen zu machen oder falls das abgelehnt werden sollte, b Disch. Anl.⸗Ablösgssch. Schlesw.⸗Holst. Prov. * 1s 8 1000 Guld. Gd. *

gab in Eae9E nsence an, welche mernst ne 2 88 wägungen bei der Strafbemessung im einzelnen Fall ausschlag⸗ wenigstens die weltlichen Schulen bestehen zu lassen und alle ohne Austosgeschern d d v.. 1 e. sein sollen. Das geltende echt enchalt keine allgemeinen G“ bestehenden Volksschulen als Bemeinschaftsschulen einzu⸗ Der Ausschuß des Preußischen Landtags st dische Wenben, Ants o e t208 do. 8.neg gne etadema90 ,g .89 zestimmungen über die Strasbemessung. Es erwähnt zwar an richten. Die Deut nationalen, das Zentrum, die Bayerische Verwaltungsreform beriet gestern den Urantrag der m2.8Doll. fäl. v. b,5226 do. —,— o01b do do. Ausg. e 1.1. Regensburg 1508. 00 1 einigen wenigen Stellen einzelne T doch läßt Volkspartei und die Wirtschaftliche Vereinigung beantragten einen Regieru ngsparteien, der anstelle der nicht zur Ver⸗ Anf⸗Auslg u üfen 11“ do. 97 N7. 01 08, 05/8 ich aus diesen Bestimmungen kein Grundsatz ableiten. Die Zusatz zum § 18: „§ 18a. In Gebieten des Reichs, in denen seit abschiedung gelangten neuen Landgemeindeordnung ge⸗ einschl. ¹.Ablösgssch. 51,256 do. do. Ausg. 8 u.714 t.1. Sigs 100, 324128

Regierungsvorlage sucht diesem Mangel des 7Sh. saere. dem 1. Oktober 1918 die Schulform geändert worden ist, ist inner⸗ treten ist. Der Urantrag regelt das Eingemeindungsrecht, führt die Deutsche Schudgebier⸗ do. da. 98. c8. 06. Renb7 n9,9.Ln⸗ durch die Vorschriften der §8§ 69 bis 71 abzuhelfen. Sie will halb eines Jahres nach Beginn der Durchführung dieses Gesetzes Wahl für Landbürgermeister ein, ersetzt die Bezeichnung „Bürger-. Anlethe 1.7.] 7.36 728 b do. Lanbevn. a9 27 1—9. do 1918 N ¼ so dem bei der Handhabung des geltenden Rechts hervorgetretenen 19) einem Antrag auf Umwandlung einer Volksschule in bie . durch die neue Bezeichnung „Amtsbürgermeisterei“ und Annalt Sma 1915. 4 1410 —— do. do. [a9 14. - 1891 ³ begegnen, daß nicht immer alle für die Höhe der Strafe frühere Schulsorm stattzugeben, wenn die Erziehungsberechtigten enthält Bestimmungen über die Auflösung der Gutsbezirke. Ag. fong, ene Leler 12 2 * Zinsf. 8— 20 ½ ** 8—18 %. 1 6— 15 . da, 81 S1,56,911 5,208 maßzgebenden Umstände berücksichtigt, daß dagegen auf unerk von mehr als der Hälfte der die Schule befuchenden Kinder sich Frhr. von Mirbach (D. Nat.) legte nach dem Bericht des Nach⸗ Hremen 1919 unt. 30¼1— 14. ““ do. 1898. gek. 1. 7. 24 8 liche Punkte Gewicht gelegt oder daß die Strafe Se gupn mehr dafür aussprechen.“ Im übrigen soll § 18 nach diesem Antrag richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger für seine 88 Kreisanleihen. Saucbrüaen 11 8 Ag.⸗ nach dem allgemeinen Eindruck oder nach dem Gefühl als nach Bunverändert bleiben. Der sächsische Ministerialdirektor Voevsch Partei eingehend dar, welche Abänderungen sie nach den Be⸗-⸗ do. 8,09,11,g1z1. 1228 ³ vers desastz 8r7,18,8; * 1.&49e gei. 1. 8. L4 9 wohlerwogenen Gründen bemessen wird. Die Sozialdemokraten widersprach diesem gemeinsamen Antrage, weil er seiner Meinung stimmungen, des Gesetzes wünsche. Die 2 utschnationalen seien do 37.99,08,g131.12,28,89 do. TI868“ Spandau 09 ö,1.102,4 wollten zunächst den § 69, der die allgemeinen Strafbemessungs⸗ nach str Sachsen ein Sonderrecht begründen will. Der Redner bereit, positiv an der Gestaltung des Gesetzes mitzuwirken, sofern S.gs r8.8. 8 Hadersleb Kr. 10 utva 2 1.4. een a ,öt. ge 11 Lgründe in katalogartiger Form enthält, ganz gestrichen wissen. gab nach seiner 8 der geschichtlichen Entwicklung der ihre Hauptforderung erfüllt werde, die auf die bastimming der do a ort St. A.19 s2 12. do. 190, get- 1. 4. 24 %

m Verlauf der Debatte ließen sie sich aber von diesem Ge⸗ föa Schulverhä Stettin Vv

1 2 1.4,10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 versch. 11

1.5.11 1.4.10

Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldversch⸗ deutsch. Hypoth.⸗Bt. sind gem. Betanntm. v. 26.3.26 oh Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbarn. (Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schulde verschreibungen sind nach den von den Gesellschaft gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 191. ausgegeben anzusehen.) Bayerische Hyp. u. Wechselbank be-Ss verlosb. u. unverlosb. N (6 ½ *%% —,— 22 Berl. Hyp.⸗Bk. Kom.⸗Obl. S. 1,2** 3,8 b G 87 do. do. do. Ser. 3 —,— do. do. do. Ser. 4 —,— do. do. do. Ser. 56 —,— Braunschw.⸗Haunov. Hyp.⸗Bk. Pfbr. Ser. 2 262715 G do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923† —,— Dtsch. Hyp.⸗Bk. Kom.⸗Obl. S. 1-3*10,7b G do. do. do. Ser. 4 3,75 G do. do. do. Ser. 5 —,— Frankf. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 14† —,— Frankf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr. Ser. 43. 44, 46 52* (fr. Frankf. Hyp.⸗Kred.⸗Ver.)17,1b G Goth. Grdkr.⸗Bk. Pfd. Abt. 2-20*14,65 b G do. do. do. Abt. 21] 4,7 G do. do. do. Abt. 22 —,— do. do. do. Abt. 231 —,— do. do. do. Abt. 23 a —,— do. do. Komm.⸗Obl. Em. 1 —,— do. do. do. v. 1923 —,— Hamburger Hyp.⸗Bank Pfdbr Ser. 141-690 (4 %), Ser. 1-190. Ser. 301 330 (8 ½ %)*13,8 G do. do. do. Ser. 691 730 —,— G do. do. do. Ser. 781 2430⁄ —-,— be Ser. 1-16*32,2 b o. do. Komm.⸗Obl. Ser. 1 —,— Mecklbg. Hyp.⸗ u. Wechs.⸗Bank Komm.⸗Obl. Ser. 1 —,— Meckl.⸗Str. Hyp.⸗B. Pf. Ser. 1-4 17.75 b G MeiningerHyp.⸗Bank Em. 1-17*14.05 b G do. do. Präm.⸗Pfdbr. *[14 G do. do. Pfdbr. Em. 18] 0,2b G do. do. do. Em. 19 do. do. do. Em. 20 do. do. Komm.⸗Obl. do. do. do.

do. do. 200 * do. 1000 Guld. G.“ do. 200 Guld G“* do. Kronenr. *, 11 do. kv. R. in K.“* do. do. in K.” do. Silb. in fl* do. Papierr. in fl ¹0 Portug. 8. Spez. Rumän. 03 m. T. 2 do. 18 ukv. 24 ¹⁴ do. 89 duß. i. 1s do. 1890 in 16 do. do. m. Talon do. 1891 in * do. 1894 in 1¹6 do. do. m. Talonff. do. 1896 in ¹8 do. do. m. Talon do. 1898 in ¹8 do. do. m. Talon do. konv. in 14 do. 1905 in 14 do. 1908 in ¹4⁴ do. 1910 in ¹⁷ Schwed. St.⸗A. 80 do. 1886 in

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do. 10 000 bis 8 1 2 4 2 . . chen Staatsregierung erklärte, daß in Hinsicht auf die her⸗ rundgedanken der Verfassung widerspreche. Abg D. Dr. ““ Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25

1 tniffe seit der Staatsumwälzung eine aus⸗ Gemeinden zu der Eingemeindung von Gutsbezirten abziele. do. 1919 13 kleinesa* 1. 1. . Offenbach Kreis 16194 ¼ 1.1. rettin danken abbringen, insbesondere, weil der Vertreter der Preußi⸗ führliche Begründung vater daß der Antrag dem Wortlaut und Abg. von Eynern (D. Pp.) trug eine Reihe von Abänderungs⸗ 816998, Zinsf. 8—15 % 1G c. 1 vorschlägen seiner Partei vor: darin wird insbesondere verlangt, do. 500 000 ℳ,4 1.1. 8 Deutsche Stadtanleihen. Stuttgart 19,06, 19. 19 orgetretenen Mängel des geltenden Rechts der preußische Justiz⸗ Schreiber (Ztr.) lehnte namens seiner Fraktion die Auslegung daß als oberste ehache für Eingemeindungen die oberste Ver⸗ do. St.⸗Anl. 1900⁄¼41. . Aachen 22 A. 28 u. 2418 1.6.12 tinister auf dem Wege einer Verfügung eine ähnliche Katalogisie⸗ der Verfassung, wie sie der Vorredner vorgenommen habe, ab. waltungs⸗Beschlußbehörde festgelegt werden soll, außerdem die ö.97.06.09 Ser. 12, do. 17, 21 Ausg. 2274 1.3.11 do. 1919. unt. 30 g, G 8 11,13 rz. 53, 14 rz. 55 Altonn . 1923 Viersen 1904, gk. 2. 1.24

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. 5 Str 9 9 6 2 1 12 2 Zorij 9 2 2229„ . 2 . 41 55 1 weiter 0 2 gen ung der Strafbemessungsgründe im März 1926 den Gerichten Der Gedanke des religiösen Freiheitsrechts sei ein großer sozial⸗ Möglichkeit erweitert werden soll, statt der Eingemeindungen do. 1887,91,93,99,1904 do. 1911, 1914 8 Weimar s8,g8.1.1.22 . iesbad. 1908 1. Aus

habe zugehen lassen, und daß diese Verfügung soweit sich bis⸗ ädagogischer Gedanke, der nicht formal juristisch interpretiert Zweckverbände zu bilden und diese Möglichkeit auch auf den Aus⸗ do. 1886. 97, 1902 d Aschaffenburg. 1901 her überschauen lasse bereits gute Früchte zeitigte. In der büdagogisch ht f G Lübeck 1923, unk. 28 . Barmen 07, 8. * gabe, rückz. 193774 1.2.8 23

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4 1 1 82818½ ürfe. Zur F religiösen Minderheiten sei zu gleich hinsichtlich der Gewerbesteuer auszudehnen. Außerdem be⸗ 1928, unk. 28 3. 8 . b 8 egvrensSmnfhe öIöI“ 1““ 86 Genferbfe he dür antragte bie Deutsche Volkzpartei, einen besonderen Schutz der EE . do. do. 1906 4 6 geführten Strafbemessungsgründe für das Gericht nur durch eine Schaffung auch von kleinen Schulen komme. In einer Zeit, in Beamten einzuführen, die infolge der Eingemeindungen über⸗ 9 1 h;. 8218 ¾ do. 18 Ag. 19 1. u. II., a.b do. 1688 Soll⸗Vorschrift geboten. Die Sozialdemokraten verlangten hier⸗ der man den nationalen Minderheiten zu ihren Rechten ver⸗ treten müssen. Von kommunistischer Seite lagen gleichfalls 8 Preußische Rentenbriefe. do. 1919 unt. 30 Wilmersehhll. 7. 21½ 11. 7 —— eet. en 14 ür eine Muß⸗Vorschrift, die allerdims dadurch eingeschränkt helfe, dürfe keine spröde Haltung gegenüber den konfessionellen Abänderungsanträge vor, wonach Eingemeindungen von einem Gekundtgte und ungetundtgte Stücke, 8 1 ün 31 mersd. (Bin.) 191314] 1.2.8 —,— do. Eisenb.⸗NR 90 werden sollte, daß der Passus lauten sollte: Es muß namentlich Minderheiten Platz greifen. Abg. Biester (Soz.) erklärte, es Referendum abhängig Hentacht werden sollen und die Bestim⸗ 1b verloste und unverloste Stücke E1“ Deutsche Pfandbriefe. IE berücksichtigt werden. Dieses „namentlich“ bei der Muß Vorschrift könne niemals eine Vergewaltigung vorkiegen, wenn ein Kind mungen über die Aufhebung der Gutsbezirke noch verschärft randenb. agst. b.z112,17118.25 b G 16,25 b G do. 1896: (Die durch⸗getennzeichneten Pfandbriefe sind nach do. 9 e ollte verhindern, daß durch die nicht ganz genaue Berücksichtigung gegen den Willen der Eltern einer Gemeinschaftsschule zugeführt werden sollen. Ein Antrag der Regierungsparteien auf Schluß Handon.ee dgerehhganhe 1786 l22 1ge den von den Landschasten gemächten Mitteilungen do. tons A. 1890 rgendeiner der in Paragraphen angeführten Strafbemessungs⸗ werde. Die reichgegliederte Schule biete ein besseres Rüstzeug der Aussprache wurde angenommen. Die Anträge der Rechten .389% do. später ausgegeben —— decse 88 198. EI 38 8 W“ ausgegeven anzusehen.) do. unif. 08, 06 ründe die Revisionsmöglichkeiten ins Ungemessene gesteigert für den Lebenskampf als die Zwergschulen. Die Frage des wurden gegen die Regierungsparteien und Kommunisten abgelehnt. Hess.⸗Rass, agst b.31.12.1715 b G hebcc do. Groß Verb. 1919 4 verlee er aäeese n⸗ L“ Fürden. Die Diskussion nahm solchen Umfang an, daß sie in geordneten Schulbetriebs stehe bei der Gemeinschaftsschule über⸗ Auch die kommunistischen Anträge fanden Ablehnung. Auf eine v 1111“ „g8 Calenberg. Kred. Ser. 0, do. Zollobl. 1 C. der gestrigen Sitzung nicht mehr beendet werden konnte. So haupt nicht zur Debatte, da sie die von Amts wegen einzurichtende Anfrage des Abg. von Eynern (D. Vp.), wieviel Gutsbezirke do. spater ausgegeben —.,— ees See nge n e 1,1.7 gue 0. 85,9 9,869— wurden zunächst auch keine Beschlüsse gefaßt, und der Ausschuß Cchule sei. Auch Abg. Rosenbaum (Komm.) bekämpfte auf Grund der Bestimmungen aufgelöst worden seien, wurde eine agz omm. ausgest.b.31,12.1716,69 16,4b G do do. 1899, 1904. * vertagte sich auf heute. den gemeinsamen Antrag der bürgerlichen Parteien. Erwiderung nicht ogeben. Abgelehnt wurde ein Antrag Graf 8 ö ias Racs hgd ge 2 1124 9 1.,1 Kom.⸗Sbl. vm. Deckungsbesch. do. 1914* Im Bildungsausschuß des Reichstags wurde Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) beantragte, die bestehenden evan⸗ Stollberg. (D. Vp.), einen Vertreter der Domänen⸗Abteilung 8 % do. später ausgegeben —.— Sers Breslau 1906 v 1909: 8vnn EEE „Obl 8 89 goldr-dir 7. d. M. laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins elischen, katholischen und jüdischen Volksschulen sollten schon dann als Sachverständigen für die Beratung der Hestimmeumgen über öT“ 1891 8 1.1.7 *4, 5 ¼ 8 landschaftl. Zentrat do. St.⸗R. 1919 deutscher Zeitungsverleger der § 12 des Reichssch 6“ in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden, wenn die Mehr⸗ die Aufhebung der Gutsbezirke zuzuziehen. Die Vertreter der 399, do spiter ausgegeben. —2— Faeee A.*Ae. Sses . decungsbesch. bis 31.12.17 —2 mit Aenderungsanträgen der Regierungsparteien in der Form heit der Erziehungsberechtigten sich dafür ausspreche, oder wenn Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei erklärten darauf, 1 h u. West⸗agsl.”.31.12.1717,9b6G 17,85 b G do. 1902, get. 2. 1. 24 3 9 1.1.7. 4, 3 ½, 3 .“ do. 6e. Ser. 1— 4, 6. 7⸗16,7509h B 16,4b ngenommen, daß ein rechtswirksam abgelehnter Antrag im Durchschnitt der letzten fünf Jahre die Zahl der dem be⸗ daß sie sich angesichts der ablehnenden Haltung der Regierungs⸗ 8 Geasce ene 8.gneden ,92 18,g90G 1 u 1819 41.1. *4. 3 ½, 3 % Ostpreußische F, aus-⸗- eiserne T. 26er⸗ 1.1.7 ngen Lene h.. 11.75 G rühestens nach vier Jahren werden kann, es sei denn, treffenden Bekenntnis angehörenden Kinder weniger als 51 vH parteien an der weiteren Beratung des Urantrags im Ausschuß 8 h, do. später ausgegeben —,— In Coburg .... ... 6“ 8 T 31. 12. 17 17,85 b G E 1.1.7 . Bt. Pfdbr. ß wesentliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Be⸗ betragen hätte. Auch die bekenntnisfreien jetzigen Sammelschulen nicht mehr beteiligen würden. Der Gesetzesantrag fand schließ⸗ Schlesische, agst b. 31.12.1716.,6 b G 16,2 5b Cottbus 1909 N, 191374 sversch. 1 öfept. S8-eöS;g 81e 1“ 1.5.11 1%—, —,— .. de ölker Bemeinde eingetreten si zor 1 en Gemeinschafts erde 2 Mehrheit der Er⸗ lich in der vorgeschlage ssung Annahme. Sämtliche An⸗ 9 do. später ausgegeben 8 Darmstadt..... 1920 4 ¼ 1.3,9 4 indschaftl. Schuldv. —,. 1.K. Nr. 41 48 u. 51, *“ 1.K. Nr. 18—23 u. 26, do. do. ölkerung der Gemeinde eingetreten sind. Vor der Entscheidung sollten Gemeinschaftsschulen werden, wenn die tehr hei h r geschlagenen Fassung Ar e echL.-H ast ag be n ntamwg 4. 3½. 3 % Pommersche, aus⸗ IeEISS““ über den Antrag ist ein befristetes bö1 einzurichten ziehungsberechtigten sich dafür ausspreche. Die Demokraten be⸗ träge der Rechten und der Kommunisten wurden abgelehnt. do. säter ausgegebens —— 8 Dessau 1896, gk. 1.1. 23 8K. gw. 82 .9 8 eireis 11. 118,2 G t. K. Nr. 82 87 u. 90, sämtlich mit neuen Bogen do. do. Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) begründete einen Antrag auf Ein⸗ antragten, alle bestehenden Schulen in wnen 2s en Öum⸗-⸗ Damit war die Beratung über die kommunale Neugestaltung .3 ½, 3 he —— der Faisse⸗Commune. S8

fügung eines weiteren § 12 a, der besagt: „Von Amts wegen ein⸗] zuwandeln, falls nicht binnen drei Monaten Anträge auf Er⸗ l beendet. 8 . 8 8 1 e