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Für eine dauernde Erhöhung der Bezüge von Sozial⸗ und Klein⸗ rennern und für die Regelung der wohlerworbenen Ansprüche ehemaliger Zwangsmitglieder von Werkspensionskassen sollen Mitiel des Reiches nicht zur Verfügung stehen. Ein erheblicher Teil der Landwirtschaft, des gewerblichen und kaufmännischen Mittelstandes klagt über starken Druck durch Steuern und Ab⸗ gaben. Angesichts dieser Tatsachen bedeutet eine Besoldungs⸗ reform mit einem Gesamtmehraufwand von 1¼ bis 1 ¼ Mil⸗ liarden Mark eine so e Angelegenheit, daß ein Teil der Zentrumsfraktion des Reichstages Bedenken trägt, ihr zuzu⸗ stimmen. Die Zentrumsfraktion hat sich nachdrücklichst bemüht, eer Vorlage eine Form zu geben, die sie verantworten zu können laubt. in Verbindung mit den übrigen Regierungsparteien fae im Wege der Verständigung und unter Zurückstellung mancher erechtigter Wünsche wertvolle Verbesserungen in das Gesetz ineingearbeiten worden. Auf Betreiben der Zentrumsfraktion bilen gemäß Antrag der Regierungsparteien eine Reihe von estimmungen in das Gesetz aufgenommen werden, die eine Ver⸗ minderung und Zusammenlegung von Behörden, eine klare Ab⸗ grenzung der Zuständigkeiten der Reichs⸗ und Landesbehörden und eine organische Verminderung der Beamtenzahl bezwecken. Diese I“ sollen sich auf Länder, Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände sowie auf die Organe des L Rechts erstrecken. Die Reichsregierung ist aufgefordert, Uebersichten über diese Maßnahmen vor des zeitigen Finanzausgleichs vor⸗ zunehmen, um positive Unterlagen für den endgültigen Ausgleich zu erhalten. Eine großzügige Verwaltungsreform wird hiermit angebahnt. — Diesen Anregungen und Vorschlägen der Zentrums⸗ fraktion ist von anderen Parteien des Hauses und seitens der Reichsregierung zugestimmt worden. Die Mehrheit der Fraktion wird unter Berkasschtigung der sachlichen Notwendigkeiten und in der Erwägung, daß die Erhaltung eines in seiner Lebenslage gesicherten Verufsbeamtentums eine notwendige Stütze der deutschen Republik sein muß, diesem großen Gesetzgebungswerk ihre Zustimmung geben.
Abg. Dr. Stegerwald (Zentr.): Ich habe mich keineswegs
gegen eine Erhöhung der Beamtengehälter ausgesprochen, sondern nur eine vorsichtige Abwägung der Rückwirkung auf die gesamte Wirtschaft gefordert und verlangt, daß eine endgültige Besoldungs⸗ reform mit einer Verwaltungsreform zu verbinden sei. Herr. Torgler suchte den Anschein zu erwecken, als ob ich die abgebauten Beamten als moralisch minderwertig hingestellt hätte. Es handelt sich darum, daß mir von sachverständiger Seite bestimmte Mit⸗ teilungen über die Frage der Beamtenbesoldung gemacht wurden, und auf diese Mitteilungen hin antwortete ich. Es ist ein un⸗ ewöhnlicher Vorgang, daß das in einer Zeitung ohne mein Ein⸗ erständnis veröffentlicht wurde. (Zurufe bei den “ Ich hatte eine bestimmte Anfrage gestellt und auf diese An rage eine Antwort erhalten und war sehr erstaunt, als ohne mein Einverständnis dies veröffentlicht wurde. Ich habe aus Eigenem ein Urteil über die abgebauten Beamten gar nicht abgegeben. Da ich von zehntausend abgebauten Beamten kaum ein Dutzend kenne, wie kann ich da ein Gesamturteil abgeben? In Wahrheit handelt es sich um folgendes: Mir wurde geschrieben: Redet man mit Chefs der Verwaltungen, so sagen sie, sie könnten die Ab⸗ gebauten nicht wieder einstellen, weil sie billiger wegkämen, wenn ie den Abgebauten ihre Pension gäben; die Abgebauten seien — das alles ist nur referierend gesagt — zum großen Teil Trinker oder sonst moralisch nicht einwandfrei. Das alles ist also nur referierend, und es ist falsch, es mir zu unterstellen. (Zurufe bei den Kommunisten.) Es handelte sich lediglich um einen Privat⸗ brief. Seit wann ist es üblich, solche zu veröffentlichen. Wenn die Beamtenchefs anders denken würden, dann wäre es gar nicht zu verantworten, daß an Stelle der abgebauten Beamten neue eingestellt und die Abgebauten nicht wieder eingestellt würden. Was meine Ansichten über die Rückwirkung der Besoldungs⸗ erhöhung auf die Privatindustrie betrifft, so werden Sie deren Richtigkeit zugeben müssen, wenn wir uns nach einigen Monaten oder nach einem Jahr wieder einmal darüber eche Fte cersezen. Dann darf ich vielleicht noch in aller Vertraulichkeit Ihnen sagen, daß die preußische Regierung, die doch unter sozialdemokratischer Führung steht, in der Frage der höheren Beamten weitergehen wollte als die Reichsregierung. (Lebhaftes Hört, hört!) Auch die sozialdemokratische Fraktion des preußischen Landtags hat noch im Januar vorigen Jahres solche Anträge gestellt.
Abg. Dr. Frick (Nat. Soz.) erkennt an, daß die Vorlage Verbesserungen bringe, aber sie enthalte auch Verschlechterungen. Bei der Berechnung des Dienstalters werden künstliche Ver⸗ jüngungen vorgenommen. Vielfach sind die Aufbesserungen für untere und mittlere Beamte ungenügend. Diesem Mißstand sollen unsere Anträge abhelfen. Interessant ist, daß die Sozial⸗ demokratie in Preußen in ihren früheren Anträgen die höheren Beamten besser als hier im Reichstag behandelt wissen wollte. Das liegt eben daran, daß die höheren Beamten in Preußen vielfach Sozialdemokraten sind. Nach unserer Meinung müssen die Ministerialzulagen ganz fortfallen, auch besondere Zulagen
für politische Beamte sind unzulässig. Jeder Beamte soll gleich⸗ mäßig in seiner Gruppe bezahlt werden, besondere Bezüge neben dem Beamtengehalt darf es nicht geben. Auch darf kein Beamter Nebenbezüge aus einer Tätigkeit bei privaten Gesellschaften haben. Trinkgelder korrumpieren die Beamtenschaft. Das Un⸗ recht an den Altpensionären wird durch die Vorlage leider nicht wiedergutgemacht. Mit den Ministerpensionen in der jetzigen Form muß endlich aufgeräumt werden. Ein grober Unfug ist es auch, daß Minister neben ihrem Gehalt Abgeordnetendiäten beziehen. Der Redner erklärt zum Schluß, daß seine Freunde der Vorlage im ganzen zustimmen werden.
Abg. Dr. Best (Völk.) bemängelt die in der Vorlage ge⸗ troffene Gehaltsregelung beim Reichsgericht. Dem Reichs⸗ erichtspräsidenten werde das Gehalt um 4 vH gekürzt, während hie Ministergehälter erhöht würden Die Abgeordnetendläten dürften nicht in dem gleichen Verhältnis wie die Ministergehälter
erhöht werden. Der Redner wendet sich gegen die Benachteiligung der Ruhestandsbeamten bei der Besoldungsneuregelung.
Abg. Groß (Zentr.): Herr Lucke war im Ausschuß als Postbeamter ein ganz anderer als hier im Plenum als Vertreter der Wirtschaftspartei. Er hat im Fschas Anträge gestellt, die
für das Reich, die Post und die Eisenbahn 121 Millionen Mark Mehrausgaben verursachten; oder im ganzen 100 Millionen, wenn man 21 Millionen abziehe, die er an anderen Stellen der Besoldungsordnung herabsetzen wollte. Dabei beklagt er die Be⸗ lastung des Mittelstands. Das zeigt die Demagogie, die in der Wirtschaftsfraktion betrieben wird. (Zwischenruf: Wirtschafts⸗ politik!) Angesichts dieser gewaltigen Vorlage wird davon ge⸗ sprochen, daß den Beamten eine schlechte Weihnachtsfreude bereitet werde. (Abg. Torgler [Komm.]: Das tut die Vorlage selber!) Herr Torgler, Ihre Partei, die den Etat ablehnt, hat kein Recht zu solcher Kritik. Die Beamten denken anders. Wir haben im Ausschuß unsere Anträge so gestellt, daß sie tragbar waren. Die Gesamtvorlage des Ausschusses ist ein Werk, auf das wir Beamten stolz sind. Abg. Schmidt (D. Nat.): Der Abg. Lucke stellt im Aus⸗ schuß Anträge auf Höherstufung, die in der Tat für Reich, Post und Eisenbahn 121 Millionen Mark mehr erforderten, und zu⸗ sammen mit Ländern und Kommunen 242 Millionen. Darauf wurde über Herrn Lucke in der Wirtschaftsfraktion ein Scherben⸗ gericht gehalten und dann stellte er, einen Eiertanz aufführend, im Ausschuß Anträge auf Abstriche von 21 Millionen, so daß er die Wirtschaft immer noch mit 100 Millionen belastete. Die Beamtenschaft kann es uns danken, daß wir noch in letzter Stunde vor Weihnachten diese Vorlage zustandebringen.
Abg. Torgler (Komm.) bleibt dabei, weiter aus einem Brief des Abg. Dr. Stegerwald vorlesend, daß dieser die ab⸗ gebauten Beamten als minderwertig bezeichnet habe und daß er deshalb für ein möglichst kleines Heer von Berufsbeamten sei. An die höheren Beamten, sagt Herr Stegerwald, würden jetzt weit höhere Anforderungen gestellt als unter dem alten Regime und deshalb müßten sie hoch bezahlt werden. Die mittleren Betriebsbeamten wolle Herr Stegerwald also abbauen, aber aus
politischen Gründen nicht die höheren Beamten. Das schlimmste Demagogie.
Abg. Lucke (Wirtschaftl. Veremig.) bezeichnet es als merk⸗ würdig, wie sich das Zentrum hier breit mache. Ein Abgeordneter habe das Recht, in der ersten Ausschußberatung zu versuchen, Ungerechtigkeiten wieder gut zu machen. Die Zahlenangaben des Abg. Schmidt⸗Stettin seien unrichtig. Von seinem Antrag im Ausschuß würden weit weniger Beamten erfaßt worden sein, als die Regierung berechnet habe.
Ministertaldirektor Sölch wiederholt seine Feststellung in der Ausschußsitzung, daß seine Zahlenberechnung für die in Betracht kommenden Beamten richtig gewesen ist.
Geh. Rat Weber bestätigt dies auch für die Postverwaltung.
Abg. Dauer (Bayr. Vp.) widerspricht ebenfalls den Aus⸗ führungen des Abg. Lucke. Niemand bestreite einem Abgeord⸗ neten das Recht, dahin zu wirken, daß Ungerechtigkeiten beseitigt würden, aber Herr Lucke habe dieses Recht im Ausschuß miß⸗ braucht. Herr Lucke, hätten Sie geschwiegen, wären Sie ein großer Philosoph geblieben. Redner verliest oarauf eine Er⸗ klärung der Bayerischen Volkspartei, die folgendes besagt: Ein⸗ zelne Vorgänge bei der Einbringung der Vorlage haben eine politische Lage geschaffen, deren Beruhigung nötig gewesen sst. Durch unsere früheren Erklärungen haben wir bereits auf die Lage der Wirtschaft hingewiesen. Die damals ausgesprochenen Bedenken sind im Ausschuß ausgeräumt worden. Daß einzeine Länder und Gemeinden schon vor der Regelung durch das Reich für die Besoldung ihrer Beamten eine Entscheidung getroffen haben, erregt um so mehr unsere Verwunderung als zweifellos anzunehmen ist, daß vor allem die Gemeinden größere Finanz⸗ schwierigkeiten durch die Besoldung haben werden, als wenn sie den Richtlinien der Reichsregierung gefolgt wären. Die Reichsregierung verweist die Länder und Gemeinden auf die Deckung des Mehrbedarfs durch die Ueberweisungen. Ob daraus Mehreinnahmen erreicht werden, erscheint sehr zweifelhaft. Sollte diese Mehreinnahme hinter der Schätzung der Regierung zurück⸗ bleiben, so wird diese sich der Notwendigkeit einer Aenderung des Finanzausgleichs nicht entziehen können. Die Befürchtungen, daß die Vorlage auf allen Gebieten vertenernd wirken werde, habe sich bisher erfreulicherweise nicht erfüllt; deshalb kann die Erwartung ausgesprochen werden, daß auch in Zukunft eine Verminderung des Realeinkommens der Beamten nicht eintreten wird. In unserer Erklärung vom 23. Oktober haben wir auf die Notlage weiter Kreise hingewiesen. Es muß leider festgestellt werden, daß das Einkommen zahlreicher Volksgenossen hinter dem Existenz⸗ minimum zurückbleibt, und daß sich namentlich die Zinshöhe für Immobilien 8 fühlbar gemacht hat. In vielen Bezirken des Vaterlandes haben Mißernte und Ueberschwemmungen die wirt⸗ schaftliche Notlage noch sehr verstärkt. Es ist daher psychologisch durchaus der ge. daß die Beamtenbesoldung mit ihrer Wirkung auf Länder und Gemeinden in weiten Kreisen Beunruhigung hervorgerufen hat. In der Anerkennung der Tüchtigkeit der Beamtenschaft sind wir einig. Wenn trotzdem nicht alle Mitglieder unserer Fraktion sich entschließen können, der Vorlage zuzustimmen, so geschieht es deshalb, weil die finanziellen Auswirkungen mit
er Lage der Wirtschaft nicht vereinbart werden können. Nach der Entscheidung der Mehrheit unserer Fraktion läß; sich nicht verkennen, daß die finanziellen Wirkungen an die Grenzen des Erträglichen heranreichen. Wir sprechen die bestimmte Erwartung aus, daß die Beamtenschaft sich der Einwirkungen, insbesondere auf den gewerblichen und den kaufmännischen Mittelstand be⸗ wußt sei daß sie einsieht, daß eine gewinnbringende Neben⸗ beschäftigung aller Art, zum Beispiel eine Vermittlung von Waren usw., als unvereinbar mit den Beamteneigenschaften zu be⸗ trachten ist. Wir meinen, daß die sogenannten Leistungszulagen nach der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht mehr eine Berechti⸗ gung haben. Wir erwarten daher, daß der Reichsfinanzminister seinen ganzen Einfluß auf die Beseitigung dieser Leistungszulagen geltend machen wird, zumal namentlich bei der Eisenbahn durch die Beseitgung der sogenannten Leistungszulagen im Betriebe Erspar⸗ nisse gemacht werden können, die es ermöglichen würden, der Arbeiterschaft auf dem Wege freier Vereinbarung Lohnzulagen zu gewähren. Wir verlangen eine Berücksichtigung der gesamten Wirtschaftslage. (Beifall bei der 11“ Volkspartei.)
Abg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinig.) hält gegenüber den Vor⸗ rednern daran fest, daß seine Zahlen richtig, die der Regierung falsch seien.
Damit schließt die allgemeine Aussprache.
In der Einzelberatung bedauert
„Abg. D. Strathmann (D. Nat.) den Einbau der Frauen⸗ zulage in das Gehalt und die “ der Kinderzulagen. Hier sollte die bessere preußische Regelung im bevölkerungspolitischen Interesse übernommen werden.
Abg. Roßmann (Soz.) begründet Anträge zugunsten der Versorgungsanwärter. Der Redner 98 weiter Anrechnung der Lehrlingszeit. Die einschränkende Bestimmung beim Wohnungsgeldzuschuß müsse außer den Geistlichen auch schwer⸗ beschädigten Beamten sowie solchen Beamten zugute kommen, die als Väter oder Mütter für uneheliche Kinder in ihrem Haushalt sorgen müssen.
Abg. chuldt⸗Steglitz (Dem.) wünscht bessere Anrech⸗ nungen des Besoldungsdienstalters bei den Versorgungsanwärtern. Das Endgehalt müsse wenigstens nach Ablauf von 28 Dienst⸗ jahren erreicht werden. Der Redner begründet weiter Anträge zum Kinderzuschlag und zum Wohnungsgeld. Beim Kinderzuschlag sei die preußische Regelung vorzuziehen.
Abg. Steinkopf (Soz.) fordert, daß Kinderzuschläge auch ür Pflegekinder und Enkel gewährt werden, wenn sie in den Haushalt aufgenommen sind und eine Vergütung für ihre Er⸗ ziehung nicht gegeben werde. Er wünscht weiter eine Erhöhung der Einkommensgrenze auf 40 ℳ, bis zu der Kinderzuschläge gewährt würden.
Ein Regierungsvertreter erklärt, die Regierung könne sich damit nicht einverstanden erklären.
Abg. Marie Lüders (Dem.) beantragt eine neue Regelun des Wohnungsgeldzuschusses für die wesblichen Beamten. Es sei bedauerlich, daß die Gleichberechtigung für die weiblichen Beamten immer noch nicht geschaffen sei.
Abg Allekotte (Zentr.) erklärt, auf die Frage der Amts⸗ vorsteherzulagen werde man beim Etat nochmals zurückkommen. Die Regierung werde vielleicht dann in dieser Frage Entgegen⸗ kommen zeigen.
Abg. Harmony (D. Nat.) schließt sich diesem Wunsche an.
Die Besoldungsvorlage wird bis zum § 14 in der Aus⸗ schußfassung angenommen.
Darauf wird die Beratung abgebrochen. — Das Haus vertagt sich auf Mittwoch, 10 Uhr: Zweite und dritte Be⸗ ratung der Besoldungsvorlage. 8 8
Schluß 19,30 Uhr. “
Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 12. Dezember 1927. Nachtrag.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Steiger machte im Laufe der Beratung des Haushalts des Landwirtschaftsministeriums für 1928 nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger folgende Ausführungen:
Zunächst gab der Minister der Erwartung Ausdruck. daß Graf Keyserlingk, der ihm eine eigenartige Personalpolttif vorwerte, sich hoffentlich auch dazu äußern werde, wie er das meine, und ging dann zu der Landwirtschaft im allgemeinen über. Er wies darauf hin daß die Ausgabenseite stärfer als vor dem
Kriege mit Zin'en, Steuern. Abgaben usw. belastet sei. Trotz aller
Bemühungen habe die Landwirtschaft die Erträge der Vorkriegszeit noch
nicht erreicht. Das erkläre sich aus dem eine Zeitlang fühlbaren Mangel an Düngemifteln und aus ungenügender Bearbeitung des Bodens im Kriege und in der Nachkriegszeit. Trotzdem avber seien Fortschritte zu verzeichnen wie man sie für so turze Zeit gar nicht hätte erwarten können. Die diesjfährige Einte würde zusammen mit der Einfuhr im allgemeinen zur Brotversorgung ausreichen. wenn nicht die Qualität durch die starken Niederichläge außerordentlich gelitten hätte. In einzelnen Gegenden könnten die Landwirte kaum ein Fünftel von dem auf den Markt bringen, was sie sonst in normalen Jahren verkauften Gerade die Weizengegenden bätten unter besonders schlechter Witterung gelitten, weshalb eine Steigerung der Weizen⸗ einfuhr notwendig sei. Daher werde gerade in diesem Jahre mehr als je die Notwendigkeit des Einfuhrscheinwesens in die Erscheinung treten.
Auf dem Gebiet der Viehwirtschaft haben wir, so fuhr der Minister fort, eine günstige Aufwärtsentwicklung zu verzeichnen dank den Bestrebungen des Ministertums auf dem Gebiete des Veterinär⸗ wesens. Das Ministerium ist um die Gerunderhaltung und um die Verhinderung der Einschleppung von ausländischen Seuchen bemüht. Im Jahre 1920 hatten wir durch die Maul⸗ und Klauenseuche einen Verlust von 400 Millionen Mark, sechs Jahre später nur noch emen solchen von 200 Mllionen Mark zu verzeichnen. Wir sind bemüht, die von der ETschechoslowaket aus nach Oberschlesien eingeschleppte Maul⸗ und Klauenseuche durch Lokalisierung einzudämmen. Von Jahr zu Jahr verforgen wir die heimische Pevölkerung immer mehr mit Fleisch aus unserem eigenen Viehbestande. Nicht so gunstig sieht es in der Milch⸗ wutschaft aus. Em Mangel ist hier, daß auf gewissen Märkten zu viel zusammenströmt, während anderen Orts zu wenig vorbanden ist. Hier einen Ausgleich zu schaffen wäre eine große Auigabe der Orga⸗
nisation. In bezug auf Butter stehen wir in der Qualität aller⸗——
dinge hinter Danemark und Finnland zurück. Wir müssen daher den höheren Anforderungen entsprechen, indem wir die Molkereien rationalisieren.
Auf einzelne Punkte übergehend, erklärte der Minister zum land⸗ wirtschaftlichen Bildungswesen, das Mmisterium sei zurzeit mit der Ausarbeitung einer Dentschrift darüber beschäftigt, welche Aufgaben auf diesem Gebiet für die Zukunft erwachsen. Die Rentabilität der Landwirtschaft sei allerdings so gering, daß man sagen müsse, die Kredite könnten in der Tat kaum aufgebracht werden. Die Be⸗ wegung zur Umwandlung fuͤrzfristiger Schuld in langrristige jei ins⸗ besondere für Ostpreußen und auch für andere Provinzen vom Land⸗ wirtschaftsministerium wesentlich begünstiat worden. Bei der gegen⸗ wärtigen Finanzlage des Reichs sei es nicht möglich, allfährlich 270 Mil⸗ lionen Mark Zinsverbilligung für die Landwirtschaft zu gewahren. Von den östlichen Provinzen sei besonders die Lage Pommerns außerordentlich schwierig, wo ungeheure Regenmengen Ende August die Ernte zum größten Teil vernichtet hätten. Er habe sich deshalb veranlaßt gesehen, für eine Auslandsanleihe füur Pommern einzutieten. Die Preußische Zentralgenossensa aftskasse müͤsse in ihrem jetzigen Zustande erhalten werden sie dürfe nicht in andere Institute aufgehen. Der Mininer ging dann auf die allgemeinen Beschwerden über das Siedlungswesen ein und erklärte, das Ministerium sei durchaus bereit auf dem Ge⸗ biete der Oedlandsiedlung vorzugehen, was es sowohl im Westen wie im Osten durch die Tat bewiesen habe. Da es schwierig sei, die kapitallosen Arbeiter zu Siedlungsarbeiten heranzusiehen, trete er dafür ein, daß diese zinslos Kapital zur Verfügung gestellt bekämen. Durch die heute erfolgte Annahme des Landesrentenbankgesetzes sel die Möglichteit gegeben, den Siedlern ihre Zwischenkredite in Dauer⸗ kredite umzuwandeln, und zwar unter gewissen Voraussetzungen zu einem Zinesatz, der wahrscheinlich nicht höher sein werde als bei den Zwuscchenkrediten. Voraussetzung aber für alle Siedlung sei die
ät der Landwirtschaft.
EWIue
6 Sitzung vom 13. Dezember 1927. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Der Staatsrat setzte heute vormittag die Einzelberatung
des preußischen Etats beim Haushalt des Handels⸗-⸗ ministeriums fort.
Stadtrat Reimann (Soz,.) erstattete den Ausschußbericht.
Herr Wiersich (Soz.) wandte sich zunächst gegen die Kampf⸗
ansage der Etsenindustriellen, zu denen auch die Oberschlesischen Hüttenwerke gehörten denen die Preußische Staateregierung 46 Mil⸗ lionen Mark zur Verfügung gestellt habe. Die Arbeiterschaft habe die Rationalisierung nicht bekämpft, sondern gefördert, sie müsse sich aber gegen schartmacherische Tendenzen verwahren. Vor der Politik auf Sicht, die die Kohlenmteressenten betrieben, sollte man sich vor⸗ sehen. In den Bezirken Beuthen und Gleiwitz sei es durch eine ver⸗ altete Gesetzgebung möglich, Bergschädenprozesse vor den Landes⸗ gerichten jabrelang hinzuziehen. Durch den Handelsvertrag mit Polen werde im schlesischen Bergbau eine große Katastrophe eintreten. In erster Linie sollten in Ostoberschlesien die deutschen Arbeiter vor den polnischen herangezogen werden. Die Verkehrsverhältnisse seien be⸗ sonders unerträglich. Die Pensionsregelung müsse vereinheitlicht werden.
Herr Pöppe (Komm.) wünschte, daß die Staatsbetriebe muster⸗ gültig seien. Die Unrälle in den staatlichen Bergwerken hätten sich aber ebenso wenig verringert wie in den privatkavpitalistischen Bergbauanternehmungen. Die beste Sicherung vor Gefahr sei die Einrichtung des Siebenstundentages.
Beim Handels⸗ und Gewerbehaushalt wurde eine Entschließung angenommen, worin das Staatsministerium um vorzugsweise finanzielle Unterstützung der Stadt Leer durcch Gewährung eines erheblichen Staatszuschusses ersucht wird, um der Stadt die dringend notwendige Umwandlung der Hafenumschlagstelle in Leer zu ermöglichen.
Beim Haushalt der Preußischen Staatsbank be⸗ grüßte der Berächterstatter Oberbürgermeister Brauer (Soz.) die erfreuliche Entwicklung der Seehandlung und die in Aussicht stehende Zusammenarbeit mit der Girozentrale.
Zum Haushalt des Innenministeriums erklärte Herr Schulze⸗Pelkum (A. G.) in diesem Jahre sähen seine Freunde davon ab, die Personalpolitik des Ministers zu kritisieren. Wenn aber die Polizei in den Bädern auf den Schutz schwarz⸗rot⸗ goldener Kinderfähnchen zu achten habe, dann sei es kein Wunder, wenn sie keine Zeit für genügenden Schutz der öffentlichen Sicherheit habe. Der „Kalender der Republik“ der „Deutschen Zeitung“, der keinerlei Werturteile enthalte, habe plötzlich Beanstandung gefunden, und man habe den Schriftleiter der „Deutschen Zeitung“ eindringlich verwarnt, und zwar auf Grund der §§ 20 ff. des Republik⸗ schutzgesetzes. Diese Verwarnung des Poltzeiprösidiums habe jedoch keinerlei Rechtsgrundlage und enthalte überdies noch Strafandrohungen. Gerade eine demokratische Republik sollte doch die freie Meinung der Presse schützen. — Die Haussuchungen bei den Industriellen seien völlig ergebnislos verlaufen. Die Antwort des jetzigen Innenministers ser völlig ungenügend, sie enthalte kein Wort über die Form des Vorgehens der Poltzei das teilweise einem Uebersall geglichen habe. Jetzt sei auch der letzte Hoffnungsanker der Polizei, das Verrahren gegen Claß, verloren. Das Urteil des Reichsgerichts ser vernichtend für den Innenmmister (Zwischenrufe von der Linken). Solche Mmister sollten es vorziehen, sich in den Ruhestand versetzen zu lassen. Die nationale Rechte sei vogeltrei. (Ironische Rufe links.)
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Bekanntmachung der Kaliprüfungsstelle über die Zuerkennung Reeiner endgültigen Beteiligungsziffer.
Bekanntmachung, betreffend die Zmisscheine der 8 % Olden⸗ Plurgischen Goldmarkanleihe.
Preußen.
Mititeilung über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande.
Bekanntmachung, betreffend Diplomprüfung für den mittleren Bibliothetsdienst usw.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 41 der
Preußischen Gesetzsammlung.
Betanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse Urkunden usw
Deutsches Reich.
8 Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung am
11. November 1927 entschieden:
1 Der Gewerkschaft Baden in Buggingen wird für ihr
Kaliwerk Baden gemäß § 82 Absatz 3 der Vorschriften zur Durch⸗
führung des Gesetzes über die Regelung der Kaltwirtschaft vom 18. Juli 1919 eie endgültige Beteiligungsziffer in
Höhe von 6.,6288 Tausendsteln mit Wirkung vom 1. Oktober 1927
aob zuerkannt:t« unbeschadet der auf Grund des § 84 der Verord⸗
ung vom 22. Oktober 1921 (RGBl. S. 1312) vorzunehmenden Aenderungen Sie entspricht 144 vH der durchschnittlichen Beteili⸗ gungsziffer aller Werke. — “ Berlin, den 8. Dezember 1927.
Ddie Kaliprüfungsstelle.
Heckel. 8—
Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Baden Buggingen (Baden) am 10. Dezember d. J. zugestellt worden. J. A.: Maenicke.
üe““
Goldmark⸗Inhaberanleihe der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg von 1925.
Die am 2. Januar 1928 fälligen Zinsscheine werden von
diesem Tage ab bei der Kasse der Staatlichen Kreditanstalt in Oldenburg, bei der Landessparkasse zu Oldenburg in Oldenburg und deren Zweigstellen, bei der Deutschen Landesbantenzentrale A. G. in Berlin und bei der Sparkasse in Bremen kostenfrei u dem auf dem Zinsschein vermerkten Goldmarkbetrage in seichs mark abzüglich 10 vH Kapitalertragssteuer eingelöst
DOldenburg, den 13. Dezember 1927.
Staatsbankdirektion.
Preußen. Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 17. November 1927 dem Kleinfischer Gustav Krolow in Wollin, Kreis Usedom⸗Wollin, die Rettung smedaille am Bande verliehen 8 8
Bekanntmachung, betr. Diplomprüfung für den mittleren Bibliotheksdienst usw.
Die nächste Prüsung beginnt Donnerstag, den 15. März 1928, in der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin. Da eine große Zahl von Prüflingen zu erwarten ist, wird es wieder nötig werden die Prüfung in zwei — unmittelbar aufeinander⸗ folgende — Teile zu zerlegen; Beginn der zweiten Prüfung etwa Montag, den 26. März 1928.
Gesuche um Zulassung zu einem der beiden Termine sind nebst den erforderlichen Papieren (Prüfungsordnung vom 24. März 1916 § 5) spätestens am 16. Februar 1928 dem Vorsitzenden der Diplomprüfungskommission, Berlin NW. 7, Unter den Linden 38, einzureichen. Die Verteilung der Prüf⸗ linge auf die beiden Termine bleibt vorbehalten.
In den Gesuchen ist auch anzugeben, auf welche Art von Schreibmaschinen der Bewerber eingeübt ist. Von hier aus können nur Adlermaschinen (Universaltastatur) zur Verfügung gestellt werden: Bewerber, die eine andere Maschine benutzen
wollen, haben sich diese auf ihre Kosten selbst zu beschaffen.
Berlin, den 15. Dezember 1927.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 8 Kaiser.
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Berlin. Domnerstag, den 15. Dezember, abends. Poftscheckkonto: Berlin 41821. 192 7
einschließlich des Portos abgegeben.
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Bekanntmachung. 8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13 287 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits vom 31. Jult 1895 im Wortlaut der Bekanntmachung vom 8. März 1924 (Gesetzsamml. S. 175) und zur Erhöhung der Stammeinlage des Staats bei dieser Anstalt, vom 12. Dezember 1927, und unter Nr. 13 288 die Verordnung zur Aenderung des Wortlauts ver⸗ schiedener Gesetze und Verordnungen aus Anlaß des Fortfalls der Bezeichnungen „Gerichtsschreiberei“ und „Gerichtsschreiber“, vom 9. Dezember 1927. Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 15. Dezember 1927.
Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: 1 e
1. der Erlaß des Preußtschen Staatsministeriums vom 22. Sep⸗ tember 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Vereinigten Großkraftwerke Schleswig⸗Holstein, G. m. b H. in Rendsburg, für den Bau der Teilstrecke Itzehoe — Elmshorn einer 60 000⸗Volt⸗reitung von Itzehoe über Uetersen nach Schulau durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 43 S. 363, aus⸗ gegeben am 22. Oktober 1927;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Oktober 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Elektrizitäts⸗ werk Sachsen⸗Anhalt, Aktiengesellschaft in Halle g. d. S., für den Bau je einer 10 000⸗Volt⸗Doppelleitung von Roitzsch über Brehna nach Landsberg und von Roitzich nach Delitzsch durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 44 S. 235, ausgegeben am 29. Oktober 1927;
3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 6. Oktober 1927 über die Ausdehnung des den Vereinigten Elektrizitätswerken Westfalen, G. m. b. H. in Dortmund, für die Dauer von fünf Jahren verliehenen Enteignungsrechts für die Leitung und Verteilung elektrischen Stromes auf den Stadtkreis Bochum durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Arnsberg Nr. 46 S. 250, ausgegeben am 12. November 1927;
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 7. Oktober 1927 über die Genehmigung der Beschlässe des XXVIII. General⸗ landtags der Schlesischen Landschaft über
1. die Aufnahme eines Darlehns der Schlesischen Landschaft bei
der Schlesischen Landschaftlichen Bank,
2. die Satzung der Schlesischen Landschatt für die 2. Emission
7 prozentiger Schlesischer Landschaftlicher Goldpfandbriefe,
die Erhöhung des Stammkaprtals der Schlesischen Landschaft⸗
lichen Bank, 8*
8 “ zur Satzung der Schlesischen Landschaftlichen an
sowie über die Genehmigung zur Ausgabe von 7prozentigen „Schle⸗ sischen landschaftlichen Goldpfandbriefen“ und zur Ausgabe von G prozentigen, auf Lollar lautenden Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch das Amtsblatt der Regierung in Breslau Nr. 42 S. 382, ausgegeben am 15. Oktober 1927;
5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10. Ok⸗ tober 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Elek⸗ trische Kleinbahn im Mansfelder Bergrevier, Attiengesellschaft in Halle g. d. S., für den Bau einer 10 000⸗Volt⸗Leitung vom Bahn⸗ bose Manefeld nach Helfta mit Abzweigungen nach Benndorf, Helbra, Ziegelrode, Ahlsdort, Hergisdorf, Kreisfeld, Wimmelburg und Wolfe⸗ rode durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 45 S. 239, ausgegeben am 5. November 1927;
6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Ok⸗ tober 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt⸗ gemeinde Neuß für den Bau der linksseitigen Rampe und der Zu⸗ fuhrstraßen der neuen Rheinbrücke Düsseldorf⸗Hamm— Neuß durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 46 S. 297, ausgegeben am 19. November 1927;
7. der Erlaß des Preußischen Staats ministeriums vom 18. Ok⸗ tober 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ge⸗ meinde Marl für den Ausbau des Mühlenwegs durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 45 S. 265, ausgegeben am 5. No⸗ vember 1927; —
8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 21. Ok⸗ tober 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Eilvese, G. m. b. H. in Berlin, für den Betrieb der Großfunkstelle Erlvese und der dazugehörigen Empfangsanlage in Hagen, durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Hannover Nr. 44 S. 250, ausgegeben am 5. November 1927;
9. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Ok⸗ tober 1927 über die Verlerhung des Enteignungsrechts an die Kreis Mettmanner Straßenbahnen, G. m. b. H. in Essen, für den Bau und Betrieb einer vollspurigen, elektrisch zu betreibenden Schienen⸗ verbindung von Mettmann nach Wülfrath durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 44 S. 290, ausgegeben am 5. No⸗ vember 1927; .
10. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Oktober 1927 über die Verleibung des Rechts zur dauernden Beschränkung von Grundeigentum an die Stadtgemeinde Quedlinburg für die
Sicherung der Wasserversorgung der Stadt Q
nedlinburg durch das
Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Nr. 47 S. 198, aus⸗ gegeben am 19. November 1927;
11. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. No⸗ vember 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Hersfeld für die Verlegung des Landwegs Heimboldshausen — Berka durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 46 S. 263, ausgegeben am 19. November 1927.
Miichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Reichsrat hält Sonnabend, den 17. Dezember 1927, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.
Der Schlußtermin zur Abgabe der amtlichen Vor⸗ bestellungen auf das „Preußische Staatshandbuch für 1928“ und seine Teilausgaben bei der Schriftleitung des Staatshandbuchs im Büro des hescgäschen Staats⸗ ministeriums, Berlin W. 8, Wilhelmstraße 63, der zunächst auf den 10. Dezember d. J. angesetzt worden war, ist auf vielfachen Wunsch von Behörden, deren Sammelbestellisten sich noch im Umlauf befinden, ausnahmsweise bis zum 15. Januar 1928 verlängert worden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Vorbestellungen auf das „Staatshandbuch 1928“ und seine Teilausgaben noch zu den ermäßigten Vor⸗ zugspreisen von der Schriftleitung entgegengenommen. Nach diesem Zeitpunkt ist das Staatshandbuch nur durch den Buch handel oder durch R. von Deckers Verlag G. Schenck, Berlin W. 9, zu dem nicht unwesentlich erhöhten Ladenpreise zu beziehen. Die vorgesehene Auslieferung des Staatshand⸗ buchs für 1928 im Laufe des Monats Januar 1928 wird durch die Verlängerung des Schlußtermins der amtlichen Vor⸗ bestellung nicht berührt.
8 111“
Soeutscher Reichstag.
358. Sitzung vom 14. Dezember 1927, 10 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeiturgsverleger.*) 11““ Löbe eröffnet die Sitzung um 10 Uhr.
ie Einzelberatung der Besoldungsvorlage wird
bei den „Uebergangsvorschriften“ fortgesetzt. Der im Ausschuß
S § 22 besagt, daß die in der neuen Besoldungs⸗
1
ordnung vorgesehenen Verkürzungen des Besoldungsdienst⸗ alters acht Jahre nicht übersteigen dürfen.
Abg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinig.) herstellung der Regierungsvorlage.
Abg, Steinkopf (Soz.) empfiehlt einen gleichen Antrag und erklärt, es sei ein eigenartiger Vorgang gewesen, daß eine Reichsregierung mit einer Vorlage komme und sie nachher selbst bekämpfe und von den Regierungsparteien bekämpfen lasse. Der Redner beantragt namentliche Abstimmung über diese Frage.
Die Abgg. Roßmann (Soz.) und Torgler (Komm.) wünschen eine dg Anrechnung der Militärdienstzeit.
Abg. Schuldt⸗Steglitz (Dem.) verlangt, daß die Ver⸗ kürzung des Besoldungsdienstalters 4 Jahre nicht übersteigen und nicht verhindern dürfe, daß der Beamte spätestens 2 Jahre vor der Erreichung der Altersgrenze das Endgehalt erhalte. Gegen⸗ über einigen in der Aussprache erhobenen Vorwürfen erklärt der Redner, es sei vollkommen irrig, daß die demokratische Fraktion an die Gedankengänge des preußischen Finanzministers Höpker⸗ Aschoff gebunden sei. Es sei im Parlamentarismus so, daß die Regierung die Entwürfe mache und die Parteien dann voll⸗ kommen selbständig ihre Entschlüsse fassen.
Ministerialrat Wever erklärt, daß die Regierung mit einer Wiederherstellung des § 22 unter keinen Umständen einverstanden sein könne.
Abg. Dr. Brüninghaus (D. Pp.) wendet sich gegen den Abg. Roßmann und erklärt, es sei nicht richtig, daß durch die Neuregelung des § 22 a höchstens 10 vH der Militäranwärter betroffen würden.
Es folgt die Besprechung des Abschnitts „Wartegelder, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge“.
Nach dem vom Ausschuß neu eingefügten § 23a sollen die Bezüge der im einstweiligen ö befindlichen Beamten mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 ab neu festgesetzt werden. Nach § 24 sollen die Pensionäre und Hinterbliebenen Er⸗ höhungen erhalten, und zwar indem dem der Berechnung zu⸗ grunde liegenden Grundgehalt bis 1800 Mark 25 vH, bis 3500 Mark 22 vH, bis 6000 Mark 19 vH und bis 12 000 Mark 16 vH zugelegt werden; der letztere Zusatz darf das Grund⸗ gehalt nicht höher als bis 13 200 Reichsmark steigern.
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
wünscht Wieder⸗
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.