1927 / 301 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Dec 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Bilanz am 30. September 1927.

Aktiva Brauereigrundstückekonto 457 790 Gastwirtschaften in eigenem

Besitz⸗Konto . 127 797 Mobilienkonto 56 974 Maschinenkonto .. 96 158 Apparate⸗ u Utensilienkonto 26 832 Fllaschenkellerkonto 23 626

agerfastagenkonto Gär⸗ keller Desgl. Lagerkeller Transportfastagenkonto. 37 158 Kraftfahrzeugkonto. 20 480 Fuhrparkkonto 14 081 Kassakonto 2 261 Kontokorrentkonto „„ 627 994 Warenkonto. 8 1 218 588 Aufwertungs⸗Hypoth.⸗Aus⸗ II gleichskonto: Hyvoth.⸗Kto. A 37 751,75 Hrpotb.⸗Kto. B 15 507,—

21 250 10 360

53 258 1 794 6092

Passiva. Aktienkapitalkonto. Hypothefenkonto A Hypothekenkonto B Reservefondskonto. Delkrederekonto. Dividendenkonto .. Kontokorrentkonto .. . Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aufwert.⸗Hypoth.⸗Ausgl.⸗

Vortrag aus 1925/26

3 32 467,60 Reingewinn aus 1926/27 . 82 775,36

625 000 255 143 82 840 62 500 98 673 387]° 350 433 63 633

140 754

115 242 1 794 609 Gewinn⸗ und Verlustkonto. Gerste⸗, Malz⸗, Hopfen⸗ u. Biersteuerkonto 672 35164 Unkostenkonto . 587 623ʃ48 Abschrerbungskonto... 64 701 90 Gewinn⸗ und Verlustkonto 82 77536 1 407 452 38

—.

Warenkonto. Braucreiabfällekonto.

1 388 457 41

18 994/97 1 407 452/38 Der Vorstand der

Nordhäufer Aktienbrauerei.

H. Schnause. R. Schiemann.

Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung habe ich mit den ord⸗ nungsgemäß geführten Büchern und der ab 1. April 1927 geführten Kartothek verglichen, geprüft und in Uebereinstim⸗ mung befunden.

Nordhansen, den 29. November 1927. Albrecht Neudecker, vereidigter und

öffentlich angestellter Bücherrevisor.

[81305]

In der am 17. Dezember 1927 latt⸗ gefundenen Generalversammlung wunde das turnusmäßig ausicherdende Mitglted des Aufsichterats.- Herr Gustav Sieber, wiedergewählt.

Die §§ 2 und 21 des Gesellichafts⸗ vertrages sind antragsgemäß geändert.

Die Dividendenscheme Nr. 39 werden vom 2. Januar 1928 ab mit 12,50 abzüglich Kapitalertragssteuer 1,25 = 11.25 pro Stück durch die Commer⸗⸗ und Privat⸗Bank, A.⸗G., Filiale Nord⸗ hausen, Nordhausen, oder die Gesellschafts⸗ kasse eingelöst.

Der Vorstand der Nordhäuser Aktienbrauerei. H. Schnause. R. Schiemann.

[81894] 8

Magnet⸗Motoren A.⸗G.

In der ordentlichen Generalversamm⸗ lung vom 22. 11. 1927 wurde beschlossen das Grundkapital im Verhältnis von 4:1 zusammenzulegen und gleichzeitig um 48 900 auf 80 000 zu erhöhen. Evenfalls machen wir auf die in der Ge⸗ neralverslammlung vom 28. 6. 1927 be⸗ schlossene Kapitalhberabsetzung im Ver⸗ hältnis von 2: 1 aufmerksam und fordern unsere Aktionäre auf, ihre Aktien bis zum 31. Januar 1928 bei der Berliner Bank⸗ verein A.⸗G., Berlm C. 2, Neue Friedrich⸗ straße 59, zur Zusammenlegung einzu⸗ reichen. Aktien, die bis zum 31. 1. 1928. nicht eingereicht worden sind, werden für kraftlos erklärt.

Berlin, den 22 12. 1927.

Magnet⸗Motoren A.⸗G.

[80921]

Leipziger Spritfabrik.

In der heute abgehaltenen 34. ordent⸗ lichen Generalversammlung unserer Ge⸗ sellichaft sind die in der Reihensolge aus⸗ scheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats die Herren Geh. Regierungsrat Dr Fritz⸗ weiler, Berlin, Geh. Regierungsrat Prä⸗ sident Nebelung, Berlin, und General⸗ konsul Dr. E. v. Schoen, Leipzig, wieder⸗ gewählt worden.

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Generalkonsul Dr. E. v. Schoen, Leipzig, Vorsitzender, Rittergutsbesitzer Johannes v. d. Crone, Markkleeberg, stellvertr. Vorsitzender, Geh. Regierungsrat Dr. Fritzweiler, Berlin, Oekonomierat G. Helbig, Dresden, Geh. Regierungsrat Präsident Nebelung, Berlin, Ritterguts⸗ besitzer Martin Oberländer, Güntheritz, Rittergutsbesitzer Georg Steiger, Hamichen, und vom Betriebsrat in den Aussichtsrat entsandt: M. Gräbenstein und W. Huber, Leipzig.

Leipzig⸗Entritzsch, den 19. Dezember 1927. Der Vorstand

der Leipziger Spritfabrik. Ackermann.

Ekona Aktiengesellschaft eae ec, e Kautschul⸗Aktiengefellschaft), Berlin.

Bilanz am 31.

Dezember 1926.

Aktiva.

Entschädigungsanspruch Ekona/ Meanja an das Reich lt.

vorjähriger Bilanz 8 397 979,10, au Pflanzungskonto . . .

Gebäude, Aufbereitungs⸗, Kraftanlagen usvw. . . .

444*“ r und

Transportanlagen und ⸗mittel zu Wasser

5“ Betriebsmaterialien und Inventar.. 4*“ Waren . ..

Pflanzungserzeugnisse (inzwischen verkauft)

Kontokorrentkonto . . .

Getreiderentenbriefbestand (Deckung für Reallast und

Tilgungssonds) 10 293 Zentner

Avale, Sicherungen für behördliche Forderungen in 8 )

Atzepten und Hypotheken 2 505 211, Beteiligungen und Psfekten E1ö11“ Grundbesitz in Deutschland

Abschbetbung .

Barbestaub...

Passiva. wee] Geschäftseinlage „Meanja"“ .. Wiederaufbaubeihilsfe ... Schiffbaudarlehn... Rückstellung für Arbeiterprämien Kontokorrenkkonto “*“ Schuldhypotheken. Reallast 10 000 Zentner Roggen Reallasttilgungsfonds 293 Zentner Rogge Avale 2 505 211,—

Gewinn⸗ und Verlustkonto:

hedeue eeneZö“

Betriebsergebnis 1926 .

Debet.

RMN [9, Re

isgewiesen mit 1

1“ 4 010 156 622 444, 24 64 584 24 Land . 522 300 80 88 67 565,89 188 158 52 6 994/84

557 860

464 801 181 163 35 481 834 529 610 242

364 359 321 225 9 263, 78]° 311 961 s 3 309 73 866

2 500 000 G 898 972

1 947 092 34 255

3 506

1 144 935 177 520 61 629

T

10 133,44 595 819 56

605 953 7 373 866 Kredit

Abschreibungen . . .. 148 408/75

Anteil der „Meanja“

öö“¹“ 605 953,— 88

915 99375

NRMN 9

161 632— Betriebsergebnis 1926.

RM 10 133 905 860

Vortrag aus 1925 .

915 993

Die Revisionskommission des Aufsichtsrats:

Victor Hoesch.

8 Der Vorstand. 8 Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustaufstellung habe ich

und mit den ordnungsmäßig geführten G Berlin, in Uebereinstimmung gefunden.

Dr. Deichler. Picht. geprüft eschäftsbüchern der Ekona Aktiengesellschaft,

Max Koch, öffentlich angest. beeidigter Bücherrevisor. Die von der Generalversammlung beschlossene Auszahlung einer Dividende von 5% = RM 50,— je Aktie beginnt mit dem 1. Februar 1928 bei der Kasse der

Deutschen Bank, Ueberseeabteilung, Ber Disconto⸗Gesellschaft, Berlin W., gegen Berlin, 20. Dezember 1927.

lin W., und der Kasse der Direction der Einreichung des Dividendenscheins Nr. 7.

Ekona Aktiengesellschaft. Der Vorfland.

Niedersächsische Kreditbank A. G., Osterholz⸗Scharmbeck b. Bremen. Bilanz am 30. Sepember 1927.

RM 28 293/82

1 973

Aktiva. Kassenbestand Guthaben bei Banken: a) in laufender Rechnung b) Geschäftsguthaben bei der L. G. B., Hannover (verfügbar) Debitoren in Rechnung Devitoren auf Schuldschein Guthaben aur Postscheckkto. Bestand an Wechseln und Schecks. 1“ Wert des Grundstücks und Gebäudes. 1 Wert des Inventars Avaldebitoren RM 214 180,36

1]

30 000 840 395 6 852 359

36 842

laufender

979 100[5:

Passiva. Aktienkapital .. Reservesonds. Delkrederefonds. Schulden bei Banken (vor⸗

übergehend) . . ... Einlagen: a) auf monatliche längere Kündiaung b) in laufender Rechnung Sonstige Kreditoren.... Reingewinn 4 Avalverpflichtungen RM 214 180,36

55 000 10 000 149

250 596

und 298 432 235 592 116 605

12 724

979 100753 Osterholz⸗Scharmbeck, den 20. De⸗ zember 1927. Der Vorstand. [81260] Meyer. Bullwinkel.

[80894] Bamberger Mälzerei Attiengesellschaft vorm. Carl F. Dessauer, Bamberg. Vermögensaufstellung auf 30. September 1927.

RM

Besitzteile. Grundstücke und Gebäude: Bamberg 619 300 Abgang.. 3 000 616 300 Abschreibung 13 300 Grundstücke und Gebaude: Stutligart. 288 100 Abschreibung 6 100 Grundstücke Schwabing Maschinen Bamberg !79 300 Abgang. 4 000 175 300 Abschreibung 42 300 Maschinen Stuttgart 18 000 Abschreibung 3 000 Kasse, Wechsel, Wertpapiere und Bankguthaben .. . A““ AMeßerstünde

603 000

282 000 25 000

133 000 15 000

156 727,⁰05 581 89650 746 337,99

2 542 967 54

Verpflichtungen. Aktienkapital 11““ 1 200 000 /—- Gesetzliche Rücklage. 120 000, Rücklage für Grunderwerb⸗

steuer 10 000 ⁄—- Nicht eingelöste Gewinn⸗ Anteilichetne . . . ... 53640 Grundpfandschulden... 93 383, Akzepte. 234 738/40 Laufende Schulden.. 712 764/16 Vortrag von 1925/26 36 452,46 Reingewinn 1926/27 . 135 087.12 171 539. 2 542 961

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

Bilanz ber 31. Dezember 1926.

Aktiva. Grundst.⸗Kto. abz. aufgew. Hyp.] 6 000 145 v“ 109

6 254

Passiva. Aktienkapital 116““ Reingewmumu . 89,— Vortrag v. Jahre 1925 165,— 254 6 254 Berlin, den 22. Januar 1927.

Grundstücksaktiengesellschaft Eisenacher Str. 117. J. Tauber

80920] Tremonia⸗Brauerei, F. Lehmkuhl Aktien⸗Gesellschaft, Dortmund.

Jahresrechnung am 30. September 1927.

Vermögen. Grundstückrechnung. 600 000 e“ 382 000 Wieischaft 197 000 Schuldner 37 570 Bürgschast 1 1 216 57

Schulden. Aktienkapital.. Belastungen Gläubiger .„ Rücklage ..„ Bürgschaft..

1 000 000

1216 57168 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Soll. Handlungsbetriebskosten 54 598 73 Abschreibung 23 058 31 Verlustvortrag 1. 10. 1926 17 262/68 Zuweisung zur Rücklage 2 90168

97 821ʃ40

—— 8 ö“ 8

1“ 71 97580 Zurückerstattete Steuer..

26 745 60

[80337]¼ Bekanntmachung.

Die Aktiengesellschaft für Hütten⸗ betrieb zu Mülheim⸗RNuhr ist laut Beichluß der Generalversammlung vom 17. Dezember 1927 mit diesem Tage auf⸗ gelöst und in Liquidation getreten.

Der Unterzeichnete ist zum alleinigen Liquidator ernannt und ersucht hiermit alle Glänbiger genannter Gesellschaft, ihre Forderungen sofort bei ihm anzu⸗ melden

Mülheim⸗Ruhr, den 17. Dezember 1927.

Dr. jur. Carl Härle.

[80928] Rud. Herrmann Akt.⸗Ges. Bilanz per 30. September 1927.

Aktiva. RM 1111“*“ Kontokorrentkonto. . . 65 315 Kapitalentwertungskto. 4574,56

Uebertrag v. G.⸗ u. V.⸗Konto 4574,56

Passiva. Stammaktienkapital.. Vorzugsaktienkapital.. E“ Delkrederekonto 13 382,91 Abschrbg. dubioser Forderungen 4 980,87 Gewinn⸗ u. Verlustkonko: Ge⸗ winn für 1926/27 17 040,03 vermindert u. d. Abschrbg. des Ka⸗ pitalentw.⸗Kontos 4 574,56

45 500 7 500 350—-

8 402

12 465 74 217 Gewinn⸗ und Verlustkonto.

[RM Allgemeine Handlungs⸗ vvoI1“ 281 905 1“ 17 040 298 945

288 542 7 633 2 768 298 945

Berlin, den 21. November 1927. Der Vorstand.

Warenkonio(Bruttogewinn) Steuermntontod. „.

97 82140

(Unterschrift.)

[81322]

„Unitas“, A.⸗G. für Versicherungsnehmer, Frankfurt / M.

Aktiva.

Bilanz per 31. Dezember 1926.

Passiva.

NM

75 000 4 275

20 971

88 402/06

Kapitaleinzahlungskonto Mobilienkonto Bankguthaben, Postscheck u. Kasse 1. Debitoren (ausstehende In⸗ kassi) Verlustvortrag p. 1925 13 592,23

17 154,97 30 747 2

219 395

Verlust p. 1926

Soll. Gewin

und Verlustrechnung für 1926.

RM 100 000—- 10 000

109 395

Stammkapitalkonto.

Reservekonto ö Debitoren (noch abzu⸗

führende Inkassi).

219 395ʃ7 Haben.

.

—‧

RM

Handlungsunkosten. 98 790/04

NNMN 3 81 635/07

Provisionen... 1 1 7 154 92

Verlust p. 1926

98 79004

Frankfurt a. Main, den 8.

W. Meyer.

Aus dem Aufsichtsrat sind die ausgeschieden.

Der

98 790]04

ezember 1927.

M. Jacoby. Herren Ch. Campbell und Max Lorch

Vorstand.

[81257] Vogtländische Congreß⸗ & Helsnitz

Aktiva.

Madras⸗Weberei A. G.,

(Vogtland).

Bilanzkonto vom 30. Juni 1927.

Passiva.

-ra n e.*

auf 30 September 1927.

RMe

205 078 3 157 592

52 063;¹ 64 700

Aufwand. Handlungsuntosten, Ver⸗ sicherungen.. Steuern .. ... Gebäude⸗ und Maschinen⸗ eriHaltetig. . . .. Abschreibungen ... Gewinnvortrag von 8 1925/26 . 36 452,46 6

Reingewinn 1926/27 135 087,12 171 539[51 11“ 650 973

Ertrag. 1 vortrag von 1925/26 Newiin—

36 452 46 614 521 29 650 973]75

Die heutige ordentliche Generalver⸗ sammlung hat den Gewinnanteil für das Geschäftsjahr 1926/27 auf S % = RM 8 für die Aktie von RM 100 festgesetzt Die Einlöfung der Gewinnanteilscheine für 1926/27 erfolgt ab heute an den Kassen der Gesellschaft in Bamberg und Stuttgart und außerdem bei dem Bank⸗ haus A. E Wassermann in Bamberg und Berlin, der Bayerischen Vereinsbank, Filiale in Bamberg, der Bayerischen Vereinsbank und dem Bankhaus Siegnied Klopter Schützenstr. 12, beide in München, dem Bankhause Doertenbach & Co und der Dresdner Bank, Filtale Stuttgart. beide in Stuttgart.

Die wegen Ablaufs ihrer Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat ausgeschtedenen Herren Brauereidtrektor a. D. Franz Ebner in Burghausen, Großkaufmann Josef Flegenheimer in Stuttgart, Geh. Justizrat Dr. Josef Werner, Rechts⸗ anwalt und Justizrat Dr. Albert Wasser⸗ mann, Hofbankier, diese in Bamberg, wurden wiedergewählt.

Bamberg, den 19. Dezember 1927.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats;

Dr. G. von Doertenbach.

RM Grundstück.. Gebäude 2 % Abschreibung

Maschinen. 10 % Abschreibung. 20 102,84 32 529 25

Inventar 3 252 90

. . 323 741,06 6 474,8] 201 028,39

10 % Abschreibung Muster Waren und Garne Kasse o“ 1““ Posticheck 10 Debitoren

Verlust.

1 2690 Oelsnitz (Vogtland), im Dezem

Der Vorstand. Verlust. Gewinn⸗ und Verlustkon

40 000 8 Aktienkapital . 317 266, 25 180 925/57 1

390 213/79 823 81

3 326 274 874 83

1237 72597 31 21

NMN 4₰ 1 000 000, 121 83395

696/88 48 85975 39 953 410 28 29185 17 500—

Reservefonds KG Dividende, rück⸗ ständige .. Bank 1 Kreditoren 30Oypothek Uebergangsposten für alte und neue . 3 11 886 30

339 39

22113 1269 022713 ber 1927.

Paul Buhler. to vom 30. Juni 1927.

Gewinn.

RM. Verlustvortrag von 1925/26 Allgememne Handlungsunkosten Betriebsunkosten 811“ Zmsen und Steuern: insen 11811ö1B8G“—“ Steuern 13 927,86; Abschreibungen: 2 % auf Gebäude 6 474,81 10 % auf Maschinen 20 102 84 10 % auf Inventar 3 252 910)

Nv 45 118[64 232 147 79 282 761 25

22 454

29 820

NIM 2 581 037 58 16

Ueberschuß an Waren 31 275

Verlust

In der Generalversammlung vom Gewinn⸗ und Verlustrechnung genehmigt.

612 312

612 312774 1b. Dezember 1927 wurde die Bilanz mit

Ihre Aemter als Mitglieder des Aufsichtrats haben freiwillig niedergelegt die

Herren Kommerzienrat Hermann Braunschweig, Hamburg, Bankdirektor Jo

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft Bankdirektor Eugen Schulze, Plauen 2 Meinel⸗Tannenberg, Tannenbergsthal, Ban Georg Mehr, Plauen, Albin Puchta. Oels

Schöndorff, Hamburg

Fabrikdirektor Siegfried lef Löwenstem, Düssel dorf.

etzt sich jetzt zusammen aus den Herren VCorsitzender, Geh. Kommerzienrat Edmund ikier Dr. Gumpel, Hannover, Bantkdirektor nitz, delegtert vom Betriebsrat. 8

Oelsnitz (Vogtland), am 20. Dezember 1927.

Der Vorstand.

Paul Buhler.

Nr. 301.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels.⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse, Geschäftsaufsicht und Vergleiche Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel

dem Kaufmann

zum Deut

1“

Verlin, Sonnabend, den 24. Dezember

——

eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeig

5. dem Musterregister,

zur Abwendung des Konkurses und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der

Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Neich.

1““ 8 Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin lür Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers S8W 48. Wilhelm⸗

straße 32, bezogen werden.

RFaes —, TEAs

——

Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heu

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezugs⸗ preis betrögt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile ( Petit) 1,05 Reichsmark.

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark.

te die Nrn. 301 A und 301B ausgegeben.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

1434. Nochmalige Versteuerung von versteuertem Zucker, der aus freiem Verkehr in das Ausgangslager einer Zuckerfabrik gelangte, bei erneuter Ueberführung in den freien Verkehr. Von einer Zuckerfabrik, der Beschwerdeführerin, wird Zuckersteuer für Zucker gefordert, der im ersten Vierteljahr 1924 das Ausgangslager der Zuckerfabrik verlassen hat. Es handelt sich um Zucker, der im Jahre 1923 nach den damals geltenden Steuer⸗ sätzen versteuert war, von den Bestellern aber nicht abgenommen und in Ermangelung eines anderen Lagerplatzes wieder im Aus⸗ gangslager eingelagert worden war. Die Beschwerdeführerin glaubt, für den Zucker, da er bereits früher versteuert worden sei, nicht nochmals zur Steuerentrichtung verpflichtet zu sein; höchstens könne von ihr der Unterschiedsbetrag, der sich aus den inzwischen erhöhten Steuersätzen errechne, gefordert werden. Nach § 3 des

ückersteuergesetzes entsteht die Steuerschuld abgesehen von dem

ier nicht in Betracht kommenden Falle der Einfuhr mit dem Uebertritt des Zuckers in den freien, d. h. steueramtlich nicht über⸗ wachten Verkehr in der dessen, der den Zucker in den freien Verkehr überführt. Diese Voraussetzungen für die Entstehung der Steuerschuld sind im vorliegenden Falle erfüllt. Denn durch die erneute Einlagerung des bereits versteuerten Zuckers im Ausgangs⸗ lager war der Zucker der steueramtlichen Ueberwachung wieder unterstellt worden, die wiederholte aus dem Ausgangslager im ersten Vierteljahr 1924 war deshalb Ueberführung des Zuckers aus dem steueramtlich überwachten in den freien Ver⸗ kehr des Inlandes. Die Zuckersteuer ist hiernach mit Recht als ge⸗ schuldet angesehen worden. Eine Anrechnung der früher bereits ge⸗ zahlten Steuer auf dieselbe ist im Gesetze nicht vorgesehen. (Urteil vom 9. November 1927 IV A Iu“

135. Voraussetzung für die Wirkung eines gegen einen der Gesamtschuldner durchgeführten Steuerverfahrens gegenüber einem anderen Gesamtschuldner. Die Nachforderung einer Grunderwerbsteuer konnte von dem im Auslande wohnhaften Erwerber, der inzwischen das Grundstück weiter veräußert hatte, nicht erlangt werden. Die Steuerstelle zog deshalb gemä § 20 des Grunderwerbsteuergesetzes durch Steuerbescheid den ursprüng⸗ lichen Veräußerer, Beschwerdeführer, zur Zahlung des heran. Eins ruch und Berufung wurden zurückgewiesen, da § 20 die Heranziehung begründe, auch die Höhe der Steuer durch das egen den Erwerber erlassene, in seinem wesentlichen Teile dem Be⸗ chwerdeführer mitgeteilte Berufungsurteil einwandfrei festgestellt i. Die Rechtsbeschwerde führt aus, daß das gegen den Erwerber ergangene Urteil für den an dem Verfahren unbeteiligten Be⸗ S keine Bedeutung haben könne. Sie bestreitet die

echtsgrundlage und Höhe des Steuerbescheids und hält die nach⸗ trägliche Heranziehung für unbillig. Sie kann keinen Erfolg haben. Zutreffend ist allerdings ihre Annahme, das gegen den Erwerber durchgeführte Ureverfettecnnhsverfahren habe für den Beschwerde⸗ führer keine Bedeutung. Das ist zwar neuerdings in Zweifel ge⸗ zogen worden, weil aus der öffentlich⸗rechtlichen Natur des Steuer⸗ anspruchs folge, daß, wenn dieser einmal rechtskräftig festgesetzt sei, diese Tatsache abweichend vom bürgerlichen Rechte für und gegen simntnic⸗ Gesamtschuldner gelte. Diese eihs kann aber nicht ür richtig erachtet werden Auch die Abgabenordnung geht all⸗

emein davon aus, daß eine Steuerforderung nicht allgemein, Pvers nur gegenüber einem bestimmten Steuerpflichtigen fest⸗

esetzt wird. Sie verlangt Zustellung der Steuerbescheide und nüpft daran die Befugnis zur Einlegung von Rechtsmitteln, Be⸗ stimmungen, welche nur in der Perfon eines der Steuerbehörde

E11.“ Pflichtigen Bedeutung haben können. Es ist sch echterdings nicht denkbar, daß sie ohne jede auch nur an⸗ deutungsweise Regelung einem zwischen den von ihr vorausgesetzten Parteien stattgehabten Verfahren eine Wirkung über deren Kreis hinaus habe beilegen wollen. Derartige Vorschriften wären aber erforderlich. Statt Saln enthält sie ausdrücklich die Beschränkung, daß Rechtsmittelentscheidungen nur den zugezogenen Beteiligten gegenüber wirksam sind 226 Abs. 3). Wenn deshalb auch nicht alle bürgerlich⸗vechtlichen Grundsätze ohne weiteres für das Steuer⸗ recht anwendbar sind, so fehlt es jedoch auch nach den Vorschriften der Abgabenordnung an jeder Grundlage für eine Ablehnung des vielmehr aus der Natur des L“ folgenden Grundsatzes im § 425 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Indes ist im vorliegenden Falle hiernach verfahren worden. Denn die Steuerstelle hat den Beschwerdeführer durch besonderen, alle Er⸗ fordernisse des § 211 der Reichsabgabenordnung enthaltenden Steuerbescheid zur Steuer herangezogen. Es mag sein, daß der Einspruchsbescheid, veranlaßt durch den Fea der Einspruchs⸗ chrift, den Sonderlauf des gegen den Beschwerdeführer gerichteten

erfahrens nicht ganz deutlich zum Ausdruck bringt, indem er sich wesentlich auf die Bezugnahme des gegen den Erwerber durch⸗ Verfahrens stützt. Soweit darin aber ein Mangel zu nden wäre, würde er durch das Berufungsurteil richtiggestellt 199 da diefes sich ausdrücklich darauf gründet, daß die Steuer⸗ orderung, wie sie in dem Verfahren gegen den Erwerber festgestellt und dem Beschwerdeführer mitgeteilt sei, keinen Bedenken unter⸗ liege. Auch jetzt beschränkt sich die Rechtsbeschwerde darauf, Grund⸗ lage und Höhe der Steuer allgemein zu bezweifeln. Dies ist nicht berechtigt, denn die Grundlage finden die Vorinstanzen zutreffend im § 20 des Grunderwerbsteuergesetzes, und die Berechnung der Höhe ist erfolgt Es ist auch nicht berechtigt, wenn Beschwerdeführer eine Benachteiligung darin erblickt, daß er von dem Verfahren

gegen den Erwerber nicht benachrichtigt worden sei. Denn an iesem Verfahren war er nicht 2.ct und es hinderte ihn nichts, die Einwendungen, welche er gegen dessen Ergebnis vorzubringen beüte in dem jetzt gegen ihn gerichteten Verfahren völli unab⸗ ängig vorzubringen, wie er es ja getan hat. Darüber, ob er bei üe.hes Kenntnis seiner Inanspruchnahme sich durch Rückgriff an den Erwerber hätte eitelung dieser Möglichkeit einen Schadensersatzanspruch gegen die Steuerstelle geltend machen kann, ist vor den Steuergerichten, die es nur mit der Festsetzung der Steuer zu tun haben, nicht zu ent⸗ scheiden. Ebenso silch ein Befinden darüber, ob ein Erlaß der etwa aus Billigkeitsgründen geboten wäre, nicht dem ichter, sondern nach § 108 der 1“ nur der e Pssaüngsbehärde zu. (Urteil vom 8. November 1927 II A

727.

136. Zur Frage des Wohnsitzes des Ehemannes bei dessen Ausland des Erwerbs wegen und beim einstweiligen Verbleiben der Familie im Inlande. Nach dem Staatsvertrage mit der tschechoslowakischen Republik kommt es lediglich darauf an, ob der Steuerpflichtige in dem Steuerabschnitt einen Wohnsitz in Deutschland gehabt hat. Unerheblich ist es, ob er auch einen Wohnsitz in der tschechoflowakischen Republik 8 Der Steuerpflichtige war vom 1. April 1925 bis 30. Juni 1926 als An⸗ einer 6 in der tschechoslowakischen Republik tätig.

ährend dieser Zeit hatte seine Familie die bisherige Wohnung in Deutschland beibehalten. Das Finanzgericht dalctias tellt, daß der

chern können und wegen Ver⸗

Steuerpflichtige diese Wohnung nur deshalb nicht au gegeben hat, weil er an dem Orte seiner Beschäftigung keine angemessene Wohnung fand. Der Aufenthalt des Steuerpflichtigen in der tschechoslowakischen Republik sei als ein endgültiger anzusehen. Er habe nicht die Absicht gehabt, die Wohnung in Deutschland bei⸗ zubehalten. Das Finanzgericht hat danach angenommen, daß der Steuerpflichti ee in der fraglichen Zeit keinen Wohnsitz in Deutsch⸗ land gehcn habe Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist be⸗ ründet. Der Wohnsitzbegriff des Staatsvertrags stimmt mit dem es § der Reichsabgabenordnung überein. ist: Innehaben einer Wohnung unter Umständen, die auf die Absicht der Beibehaltung einer solchen schließen lassen. Unstreitig hat der Steuerpflichtige die Wohnung in Deutschland innegehabt. Die Vor⸗ instanz stellt nun zwar fest, daß er die Absicht gehabt habe, diese Wohnung so bald als m lich aufzugeben. Die Feststellung dieser Absicht aus den ganzen Umständen genügt aber nicht zur Annahme einer Beendigung des unstreitig vorher begründeten Wohnsitzes. Es kann dahingestellt bleiben, ob der Auffa sung, der einmal Wohnsitz erlösche erst mit dem tatsächlichen Aufgeben der ohnung, auch wenn körperliche Anwesenheit und der Wille, in die Wohnung zurückzukehren, früher beendet war, in jeder Beziehung beizutreten ist. Jedenfalls liegt es im Sinne des Wohnsitzbegriffs des Steuer⸗ vechts, der im Gegensatze zu dem des bürgerlichen Rechts mehr an erkennbare Urnnstaͤnde anknüpft, daß er erst durch eine wesentliche Veränderung in den äußerlichen Be⸗ iehungen des Wohnungsinhabers zu der Wohnung beendet wird. sr die Frage, ob das Innehaben einer Wohnung einen Wohnsitz begründet, kommt es nicht auf die Absicht des Wohnungsinhabers, sondern auf die äußeren Umstände an, unter denen er die Wohnung besitzt. Solange sein Verhältnis zur Wohnung so ist wie das eines ständigen Bewohners, ist ein Wohnsitz gegeben. Dies ist vor allem so lange der Fall, als er seine Wohnungseinrichtung in einer Weise in der Wohnung beläßt, daß er die Wohnung jederzeit benutzen kann. Noch mehr gilt dies, wenn seine Familie die Wohnung tat⸗ sächlich benutzt. Der Reichsfinanzhof hat zwar die Möglichkeit an⸗ erkannt, daß eine auch nicht dauernd von ihrem Ehemann getrennt lebende Ehefrau eine Wohnung selbständig innehaben kann, die einen Wohnsitz ihres Ehemanns nicht begründet. Es ist dazu aber erforderlich, daß die Ehefrau einen besonderen Haushalt begründet, der nicht als gemeinsamer Haushalt der Familie erscheint. Im vorliegenden Falle war jedoch der Haushalt in Deutschland gemein⸗ samer Haushalt der ganzen Familie, der, sobald es die Umstände erlaubten, nach der tschechoslowakischen Republik verlegt werden süsts Danach war ein Wohnsitz des Steuerpflichtigen in Deutsch⸗ and gegeben. (Urteil vom 16. November 1927 VI A 557/27.)

137. Zur Verpflichtung, die Haushaltungslisten aus⸗ ufüllen. In einer Verfügung hat der Magistrat in W. als ilfsstelle des Finanzamts gegen den Beschwerdeführer eine Strafe

von 50 oder 2 Tagen Haft festgesetzt, weil der Beschwerdeführer es trotz Aufforderung ö habe, die Spalten 10—12 der Haushaltungsliste überhaupt oder zutreffend auszufüllen. Gleich⸗ Feitig wurde dem Beschwerdeführer eine weitere Strafe von 100 Reichsmark oder 4 Tagen Haft für den Fall angedroht, daß er die „bezeichnete Unterlassung nicht innerhalb 3 Tagen abstelle“. Auf die vom Beschwerdeführer gegen diese Verfügung gerichtete Be⸗ hat der Präsident des Landesfinanzamts mit der Ent⸗ eidung vom 20. Juni 1927 die fesegesetgt⸗ Zwangsstrafe 8 30 Reichsmark ermäßigt und die verhängte rsatzhaftstrafe aufgehoben; mit der Entscheidung vom 17. August 1927 hat er die Beschwerde, soweit sie sich gegen die Androhung einer weiteren Zwangsstrafe richtet, als unbegründet zurückgewiesen. Gegen die erste Ent⸗ scheidung ist die Rechtsbeschwerde an den Reichsfinanzhof nicht ge⸗ geben. Der Festsetzung der Strafe war eine Androhung voran⸗ gegangen, die der Beschwerdeführer innerhalb der vorgeschriebenen

1. Handelsregister.

heute Bad Oeynhausen. [80935]

In unser Handelsregister Abt. A ist heute bei der dortselbst unter Nr. 13 eingetragenen Firma Georg Meyer in Löhne i. W. eingetragen worden, daß

Friedtich Schneider zu Obernbeck Nr. 477 Prokura worden ist.

Bad Oeynhausen, den 17. Dez. 1927. Das Amtsgericht.

unter

nehmens bruch⸗

erteilt Koch in Barmen.

das Jendszeg ser r. 899 eingetragen die Firma Gewerkschaft Olga I mit dem Sitz in Bremen. Gegenstand des Unter⸗ ist der Vertrieb von Stein⸗ und Ziegeleierzeugnissen von Industrie⸗ und Baubedarfsartikeln. Repräsentant ist der Kaufmann Willy Die Satzung ist am 22 November 1927 festgestellt. Barmen, den 14. Dezember 1927. Amtsgericht.

Bartenstein, Ostpr. [80936

In unser Handelsregister Abteilung A

ist heute bei Nr. 35, der Firma C. Groß

in folgendes eingetragen für worden: on Amts wegen gelöscht.

Bartenstein, den 15. Dezember 1927. Amtsgericht.

[80665] B wurde

Herstellung

kapital: owie dorf, Berlin., [80939]

In unser Handelsregister B ist heute eingetragen worden: Nr. 40 662 Kolok⸗Dürselen Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz: Berlin.

führer

Geg des und der Durchschlagpapieren und chreibmaschinen sowie sonstigen schreibmaschinenbedarfs. 35 000 RM. Kaufmann Benjamin Wittig, Wilmers⸗ Kaufmann O“'Brien, Tottenham⸗London. schaft mit beschränkter Haftung Der Gesellschaftsvertrag ist am 19. 11. Sind 5 .-ee

abgeschlossen. estellt, so

b 1“ Z1“ 8 e 1 Frist nicht angegriffen hatte. Die Entscheidung des Präsidenten des andesfinanzamts vom 20. Juni 1927, die sich nur mit der e st⸗ setzung der Zwangsstrafe defaßt, war daher gemäß § 283 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung endgültig. Infolgedessen mußte die Rechtsbeschwerde, soweit sie sich gegen die Entscheidung richtet, als unzulässig verworfen werden, 5 daß der Reichsfinanzhof auch nicht in der Lage war, zu prüfen, ob eine Zwangsstrafe von 30 RM. nicht im Verhältnis zu dem, was durch sie erzwungen werden sollte, über⸗ mäßig hoch war. Gegen die zweite Entscheidung des Präsidenten des Landesfinanzamts, die die Androhung einer weiteren Strase von 100 RM oder 4 Tagen Tagen Haft behandelt, war die Rechts⸗ beschwerde gemäß § 283 der Reichsabgabenordnung gegeben. Sie ist auch begründet. Der Beschwerdeführer hatte in der Haus⸗ altungsliste, zu deren richtigen Ausfüllung er nach § 37 der Aus⸗ ührungsanweisung zum Einkommensteuergesetze verpflichtet ist, in palte 9 seinen Beruf als Ingenieur angegeben. In den Spalten 10—12 hatte er Striche gemacht. Nach Nr. 5 auf der Haushaltungs⸗ liste abgedruckten Anleitung zu ihrer Ausfüllung ist ein dann zu Nes en wenn an einer Stelle keine Eintragung erforderlich ist⸗ s ist also jedenfalls nicht richtig, 8 der Beschwerdeführer die Spalten 10—12 überhaupt nicht ausgefüllt habe. Er hat sie auch richtig ausgefüllt, wenn eine Eintragung nicht erforderlich war. In Spalte 10 war die Frage selbständig oder Arbeitnehmer, zu beant⸗ worten. Traf bei dem Beschwerdeführer weder das eine 89 das andere zu, z. B. weil er seinen Beruf als Ingenieur überhaupt nicht ausübte, so war er zu der Annahme berechtigt, daß eine Ein⸗ tragung nicht lrsorderlich und daher ein Strich zu machen war; mehr als die Beantwortung der Frage selbständig oder Arbeit⸗ nehmer fordert die Spalte 10 nicht, und der Beschwerdeführer brauchte sich daher auch nicht für verpflichtet zu balten, in der ushaltungsliste die Gründe dafür anzugeben, warum er weder elbständig noch Arbeitnehmer war. Enthielt Spalte 10 einen trich, so folgte daraus, daß auch in Spalte 11 und 12 unter b keine Eintragung vorzunehmen war; in Spalte 12 unter a war keine Eintragung erforderlich, wenn der Beschwerdeführer weder Land⸗ wirtschaft noch eine andere Art der Bodenbewirtschaftung trieb. Ein offenbarer Widerspruch liegt also in der Ausfüllung der drei Spalten mit Strichen nicht. Wenn der Magistrat Zweifel hatte, ob der Beschwerdeführer die Spalten 10 —12 richtig ausgefüllt hatte, oder wenn er noch weitere Aufklärung, als die Ausfüllung der Fee. durch den Beschwerdeführer sie gab, für erforder⸗ ich hielt, so konnte er bestimmte Fragen an ihn richten. Die Forderung. die Spalten 10—12 überhaupt oder zutreffend aus zufüllen, genügt aber nach Lage des Falles nicht, da eine Aus füllung vorlag und nicht festgestellt wa zutraf. Durch bestimmte Frage wäre auch ühne er und, ohne daß mehr Schreibwerk entstanden wäre, zu einem Ziele gelangt. (Urteil vom 18. November 1927 VI A 682/27.) 138. Einkommersteuerrechtliche Behandlung eines vor Ablauf des Geschäftsjahrs auf den zukünftigen Gewinn ab⸗ ““ Betrages eines Gesellschafters einer G. m. b. H. Der Beschwerdeführer und ein Kaufmann B. sind alleinige ge⸗ schäftsführende Gesellschafter einer G. m. b. H. Sie haben im Dezember 1924 vereinbart, daß jeder von dem Gewinn des mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Geschäftsjahrs 1924 etwa 35 000 entnehmen dürfe. Zum 31. Dezember 1924 ist für jeden ein Betrag von 35 379,75 gebucht. Streitig ist, ob die gebuchten Beträge erst im Jahre 1925 einkommensteuerpflichtig geworden sind. Nach § 11 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes gelten Ein⸗ nahmen innerhalb eines Steuerabschnitts als bezogen, wenn sie in ihm fällig geworden oder, ohne fällig zu sein, dem Steuerpflichtigen tatsächlich zugeflossen sind. Es ist unbestritten, daß die Gewinn⸗ anteile den Gesellschaftern einer G. m. b. H. erst mit der Bilanz des ö Geschäftsjahrs zufließen und nich etwa der Gewinnanspruch bereits mit dem Ende des Geschäftsjahrs als entstanden anzusehen ist. Es mag nun zugegeben werden, daß es nicht unzulässig ist. wenn die G. m. b. H. ihren Gesellschaftern bereits vor Ablauf des Jahres Vorschüsse auf den später ihnen zu⸗ S Gewinn zahlt. Die Gesellschafter sind aber verpflichtet ie gezahlten Beträge an die G. m. b. H. zurückzuzahlen, falls bel Aufstellung der Bilanz ein verteilbarer Gewinn nicht festgesetzt wird oder infolge vorheriger Liquidation eine Gewinnverteilung unterbleibt. Es handelt sich also um Vorschüsse auf einen erst in Zukunft entstehenden Anspruch; vgl. § 37 Abs. 1 Nr. 1 des Ein⸗ sommensteuergesetzes 1925. Es 8 zugegeben werden, daß der⸗ artige Vorschüsse im Zeitpunkt der Auszahlung als tatsächlich zu⸗ im Sinne des § 11 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes angesehen werden können. Mit der bloßen Berechtigung zur Ab⸗ hebung wird jedoch der Tatbestand des tatsächlichen Zufließens nicht erfüllt. Es kommt vielmehr nur in Frage ob die Gewinnansprüche infolge der Abhebungsberechtigung als fällig geworden anzusehen ind. Dem steht entgegen, daß die Gewinnansprüche infolge der ereinbarung über die Abhebungsberechtigung noch nicht ent⸗ tanden sind. Daran ändert auch die Buchung der Ge⸗ ellschafter nichts, selbst wenn sie vor dem 31. mber 1924 er⸗ olgt sein sollte. Auch diese Buchung hatte nicht den Erfolg, daß wirkliche Forderungen gegen die Gesellschaft entstanden. Es handelt sich um einen rein buchungsmäßigen Vorgang, der an den Rechts⸗ verhältnissen nichts ändert. Die Gewinnanteile des Geschäfts⸗ jahrs 1924 sind danach dem Einkommen des Jahres 1925 zu⸗ zurechnen. (Urteil vom 26. Oktober 1927 VI A 331/27.)

tretung durch jeden Geschäftsführer allein. Als 1eg eingetragen wird ver⸗ öffentlicht: effentliche Bekannt⸗ machungen der Gesellschaft erfolgen nur Stamm⸗ durch den Deutschen Reichsanzeiger. Geschäftsführer: Nr. 40 663 Vereinigte Zeitungs⸗ verlage Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung so⸗ wie der Verlag und der Vertrieb von Druckschriften jeder Art. Die Gesell⸗ schaft soll berechtigt sein, Grundstücke zu erwerben, welche dem Betrieb des

Unternehmens: Die Vertrieb von Farbbändern

Frank Mästhen

Gesell⸗ 1927

erfolgt die Ver⸗