Lit E à ℳ 300 Nr. 3326 3493 5694 Lit F à ℳ 100 Nr. 290 % 2839 3218 3 ½ % 1907 er Em. V Ser. 11 Lit. K à ℳ 500 Nr. 4126. Lit. L à ℳ 300 Nr 3434. 3 ½ % Em. X. 2
Lit. Cà ℳ 1000 Nr. 2917. Lit. E à ℳ 300 Nr. 2332.
4 % Prämienpfandbriefe.
Ser. 47 Nr. 5, Ser 181 Nr. 14, Ser. 251 Nr. 22 Ser. 538 Nr. 17 Ser. 808 Nr. 2, Ser. 903 Nr. 6, Ser. 1216 Nr. 19, Ser. 1403 Nr. 12, Ser. 1915 Nr. 11, Ser. 1576 Nr. 25, Ser. 1695 Nr. 4, Ser. 1949 Nr 14, Ser. 2014 Nr. 13/4, Ser. 2121 Nr. 16, GSer. 2387 Nr. 2, Ser. 2414 Nr. 9 Ser. 2425 Nr. 23. Ser. 2472 Nr. 17 Ser. 2257 Nr. 8, Ser. 2618 Nr. 19 Ser 2721 Nr. 15/16 Ser. 2801 Nr. 1, 9, Ser. 2803 Nr. 3/5, Ser 2924 Nr. 10. 3135 Nr. 19, Ser. 3203 Nr. 20 3212 Nr. 20, Ser. 3216 Nr. 21, . 3418 Nr. 5, 19, Ser. 3584 Nr. I1, .3711 Nr. 15, Ser. 3722 Nr. 24, 3892 Nr. 25, Ser. 3939 Nr. 2, . 3986 Nr. 9.
Aktien.
à ℳ 300 Nr. 36868/70, 37734. 41679/80, 41753⁄4, 46634/8, 46655/6. 49128 9.
à ℳ 1200 Nr. 80153, 82367, 83048.
à ℳ 6000 Nr. 97301.
83042]
Erledigung. Die im Reichsanzeiger Nr. 2 vom 4. 1. 1927 gesperrte W. ZJacobhjen Akt 7516 ist ermittelt.
Berlin, den 28. 12. 1927. (Wp. 9/27.) Der Poltzeipräsident. Abt. IV. E.⸗D [82499]
Aufgebot. “ Der Obergekreite Josef Weigmann aus Millitsch, 3. Eskad on 8 preuß. Reiter⸗ Reaiments, hat das Aufgebot des Spar⸗ buchs Nr. 1292 der Stadtsparkasse Militsch über 901,35 RM. lautend auf Josef
Weigmann in Militsch, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 13, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden
und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗
folgen wird.
Militsch, den 10. Dezember 1927.
Amtsgericht.
[82958]
Der im Reichsanzeiger vom 13. 12. 1927 zu 4 aufgebotene Wechsel lautet über 205,39 NM. . Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt, 216, Gen. III. 13. 1927, den 17. 12. 1927.
[82887 Aufgebot.
Das Amtsgericht in Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die Firma Delei & Co. in Berlin, Lindenstr. 34. hat das Autgebot beantragt zur Kraftlos⸗ erklärung des von der Antragstellerin mit Ort und Datum: Berli, Okteber 1927, an ihre eigene Order ausgestellten von Guft. Wilh. Unger in Hamburg, Jung⸗ fernstieg 7/8, angenommenen, am 23. De⸗ zember 1927 in Hambuig fälligen Prima⸗ wechsels über 1500 RM, zahlbar bet der Dreedner Bank in Hamburg. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichtsschreiberei des Amts⸗ gerichts in Hamburg, Abteilung für Auf⸗ gebotelachen, Sievekingplatz. Ziviltustiz⸗ gebäude Zimmer 420, spätestens aber in dem daselbst, Zimmer 418, am Freitag. dem 6. Jul 1928, vormittags 1¹1½ Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hamburg, den 25. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[82514] Aufgebot.
Die Gemeindesparkasse zu Erkrath, Kreis Düsseldorf, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs vom 12. November 1907 auf die für sie auf dem Grundstück Duis⸗ burg Antonienstraße 58, im Grundbuche von Duisburg Band 17. Blatt 814 in Abr. III unter Nr. 1 eingetragene Dar⸗ lehnsrorderung von 19 000 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gerordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1928, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 87, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigentalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Duisburg, den 16. Dezember 1927.
Das Amtsgericht. Abt. 15. — O ⏑— [82515] Aufgebot.
Die Ehefrau des Fabrikdirektors Theodor y Helmolt, Emmy geb. von Jülich, in Hannover, hat das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes vom 3. Ok⸗ tober 1903 über die auf dem Grundbuch⸗ blatte des Grundstücks Nr. ass. 122 in Kreiensen in Abterlung 111 Nr. 5 für sie eingetragenen, zu 4 ½ % ab 1. Oktober 1903 verünsliche Darlehnsforderung von 16 000 Pavptermark, aufgewertet auf 3455,76 Goldmark, beantragt. Der Inhaber der Urtunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1928, vor⸗ mittags 9 ⅛ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 2, anveraumten Auf⸗ gebotstermme seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Gandersheim, den 19. Dezember 1927.
Das Amtsgericht.
[82503] Anfgebot.
Die Stadtgemeinde Gollnow — Städtische Sparkasse in Gollnow — hat das Aufgebot über die Hypothekenbriefe
der auf dem Grundstück Gollnow Band BI Blatt Nr. 21 in Abt. 111 eingetragenen Hypotheken Nr. 1 zu 400 Taler = 1200 ℳ, Nr. 9 zu 400 ℳ beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Juli 1928, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Gollnow, den 21. Dezember 1927.
Das Amtsgericht. [82511] Anfgebot. 116“
1. Der Doktor Werner von Davier in Magdeburg⸗Buckau hat das Aufgebot der verlorengegangenen zwei Hyvpothekenbriefe über die für die Ehefrau des Hotelbesitzers Richard Grashoff, Mathilde geb. Korte, in Helmstedt im Grunedbuche von Helmstedt Band III Blatt 51 in Abt. 3 eingetragenen
ypotheken, und zwar unter Nr. 16 zu
000 ℳ und unter Nr. 17 zu 4000 ℳ beantragt. 2. Der Fabrikant Gustav Meyer in Hannover, Am neuen Hause 3, — Vertreter: Rechtsaänwalt Pfeiffer II. in Hannover — hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes über das für den Fabrikanten Gustav Meyer in Hannover im Grundbuche von Helmstedt Bd. XVII Bl. 75 in Abt. III eingetragene Darlehn von 2992,39 RM beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgetordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gfricht Helmstedt, Zimmer 16, anberaumten Auigebotsterminen ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.
Helmstedt, den 12. Dezember 1927.
Das Amtsgericht. [82504] Aufgebot.
Die nachbezeichneten Berechtigten haben das Aufgebot folgender Hypotheken⸗ bzw. Grundschuldbriefe beantragt: Kreie⸗Spar⸗ kasse der Landkreise Köln und Mülheim in Köln über die im Grundbuche von Kendenich Band 16 Blatt 637 in Abt. III Nr. 3 für die Sparkasse der Bürger⸗ meisterei Hürth in Hermülheim einge⸗ tragene Hypothek von PM 25 450,—; Hubert Außem in Köln⸗Merheim linksrh., Roßbachstr. 18, über die im Grundbuch von Müngersdorf Stadtkreis Köln Band 46 Blatt 1820 in Abt. III Nr. 27 für ihn eingetragene Hypothek von 21 0000 — PM; Witwe Gustav Peisker, Katharina geb. Momper in Köln⸗Zollstock. Hönninger Weg 282, über die im Grundbuch von Köln⸗Rondorf Band 9 Blatt 1519 in Abt. III Nr. 6 für sie eingetragene Hy⸗ pothek von 3000,— PM; Fräulein Konstanze Rottkamp in Köln⸗Melaten über die im Grundbuch von Köln Band 211 Blatt 8438 in Ab. III Nr. 6 für sie ein⸗ getragene Hypothek von 40,000,— PM; Ehefrau Ernst Schmidts, geb. Prager, in Köln⸗Lindenthal, Stadtwaldgürtel 27 über die im Grundbuch von Kriel, Kreis Köln, Band 41 Blatt 1638 in Abt. III Nr. 3. für sie eingetragene Hypothek von 50 000,— PM; Kreissparkasse Düren in Düren über die im Grundbuch von Ehrenfeld, Kreis Köln Stadt, Blatt 2566 in Abt. III Nr 10 für sie eingetragene Hypothek von 65 000,— PM; Robert Stummler in Köln⸗Ehrenftele Eichen⸗ dorffstraße 28, vertreten durch Anton Beroit in Köln, Schaafenstr. 61, über die im Grundbuch von Nippes, Kreis Köln⸗ Stadt, Band 49 Blatt 1935 in Abt. III Nr. 3, für ihn eingetragene Hypothek von 3000.— PM; Ehefrau Albert Mayer in Köln⸗Marienburg, Goltsteinstr. 197, über die im Grundbuch von Köln⸗ Rondorf Band 50 Blatt 1969 in Abt. III Nr. 2 für den verstorbenen Schrift⸗ steller Rud. Siegfr. Barta in New York eingetragene Hypothek von 80 000.— PM; Ehefrau Friedrich Röckmann in Köln, Mavybachstr. 44, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Grünberg in Köln, über die im Grundbuch von Kriel, Kreis Köln, Band 15 Blatt 1962 in Abt. III Nr. 3 ün sie eingetragene Hypothek von 8000.— PM; 1. Die Naamlooze Algemeene Bruinkool Compagnie mit Sitz in Botten⸗ broich, 2. den Kaufmann Johann Statz, früber zu Brüggen a. d. Erft, jetzt zu Köln⸗Lindenthal, Dürener Str. 232, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Heim⸗ soeth in Köln, über die im Grundbuch von Frechen, Band 38 Blatt 1496 in Abt. III. Nr. 3 für den Maurermeister Tillmann, genannt Hermann Statz, eingetragene Grundschuld von 6000,— ℳ. Die In⸗ haber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. April 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Reichenspergerplatz 1, Zimmer 361, anberaumten Aufgebotster⸗ min ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Köln, 19. Dezember 1927.
Amtsgericht. Abt. 71.
82507] Aufgebot.
Auf dem Grundstück des Christian Anderer, Jugendpfleger in Manneim, Lgb. Nr. 6767, Gartenstraße 11 in Käfertal, baftet im Grundbuch Mannheim Band 86. Heft 19 III. Abt. Nr. 2 zugunsten der Rheinischen Hypothekenbank in Mannheim eine Briefhypothek von 4700 PMN. Die Rbeinische Hypothekenbank in Mannheim hat das Aufgebot des über die vorbezeichnete Hypothek ausgestellten Hypothekenbriefes beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sams⸗ tag, den 14. Juli 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Saal 1V, Zimmer Nr. 214, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden
und die Urkunde vorzulegen; andernfalls
wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Mannheim, den 21. Dezember 1927. Amtsgericht. B.⸗G. 4.
[82510] Aufgebot. “ Der Freisteller Paul Zimmerling in Peadauschke, Kreis Militsch, hat das Auf⸗ gebot der Löschungsbewilligung hinsichtlich der auf dem Grundstück von Peadauschke Blatt b in Abteilung III unter Nr. 5, 6, 7, 11 und 12 für die Bank Ludowy in Krotoszyn eingetragenen Hppotheken von 900 ℳ bzw. 600 ℳ bzw. 750 ℳ bzw.
[2000 ℳ bzw. 300 ℳ und das Aufgebot
der Hypothekenbriefe über die Hypotheken Nr. 5 und 6 von 900 ℳ bzw. 600 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert spätestens in dem auf den 12. Juli 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 13 anberaumten Aufgebotstermme seine Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird Militsch, den 7. Dezember 1927. Amtsgericht. 1
[82509] Aufgebot.
Der Bauergutsbesitzer Josef Muche in Neuvorwerk⸗Brustawe hat beantragt, die Gläubigerin der in dem Grundbuch von Neuvorwerk⸗Brustawe Blatt 3 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 4 eingetragenen Hypothek von 83,6 Talern, eingetragen für Susanne Muche im Aufgebotsver⸗ fahren mit ihren Rechten an der vorbe⸗ zeichneten Hypothek auszuschließen. Die Hypothekengläubiger werden daher aufge⸗ fordert, ihre Rechte an der vorbezeichneten Hypothek spätestens in dem auf den 9. August 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 13, anberaumten Aufgebotstermin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Rechten an dieser Hypothek aus⸗ geschlossen werden. 1
Militsch, den 23. Dezember 1927.
Das Amtsgericht.
[82502]
Das Amtsgericht Vechelde hat folgendes Aufgebot erlassen: Der Schmiedemeister Wilhelm Steinmann in Meerdorf hat durch den Rechtsanwalt Lenze in Vechelde das Auf⸗ gebot zum Zwecke der Ausschließung des oder der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des Anbauerwesens Vers⸗Nr. 102 in Meer⸗ vorf Grundbuch Band I. Blatt 112 in Abteilung III unter Nr. 2 für den Kauf⸗ mann Wilhelm Kothe in Braunschweig am 12. Januar 1882 eingetragenen Dar⸗ lehnsbypothek von 750 ℳ gemäß § 1170 BGB. beantragt. Der oder die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Februar 1928, 9 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Vechelde, den 29 November 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[82506]
Das Amtsgericht Vechelde hat folgendes Aufgebot erlassen: Der Landwirt Hermann Grünhagen in Meerdorf, Nr. 71, hat durch den Rechtsanwalt Lenze in Vechelde das Aufgebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes über die Hypothek von 4500 M, eingetragen im Grundbuch von Meerdorf Band I Blatt 78 Seite 436 in Abteilung III unter Nr. 1 für den Kotsassen Karl Baars in Rüper beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Juli 1928, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Re hte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die 1u der Urkunde erfolgen wird.
Vechelde, den 20. Dezember 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
82516] Aufgebot.
Der Landwirt Peter Hack von Doben⸗ reuth bezw. dessen Rechtsnachtolgerin Kunigunda Hack, Landwirtswitwe in Dobenreuth Nr. 2, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Mit⸗ eigentümer der Pl. Nr. 1 Steuergemeinde Dobenreuth, Wurzgarten zu 0,020 ha be⸗ züglich ihres ½, Anteils beantragt. Die Eigentümer werden aufgeiordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 15. Fe⸗ bruar 1928, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird.
Forchheim (Bayern), den 23. De⸗ zember 1927. Amtsgericht.
[82517] Aufgebot.
Der Kaufmann Georg Dittmar in Baldenburg als amtlich bestellter Ab⸗ wesenheitspfleger hat beantragt, den ver⸗ schollenen Albert Colberg, geb. am 28. 11. 1835 in Wurchow, zuletzt wohnhaft in Thale, für tot zu erklären. Ter be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. Juli 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr 1 anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen
Baldenburg, den 13. Dezember 1927.
Das Amtsgericht. 8
[82520] Aufgebot.
Der Arbeiter Hermann Veit in Halle a. S. hat beantragt, den verschlollenen Friedrich August Veit, seinen Pater, Tagelöhner. geb. am 13. März 1834 in Eilenburg, zuletzt bis 1876 wohnhaft in Zschernitz,
verstorbenen
für tot zu erklären. Der bereichnete Ver⸗ schollene wird autgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Juli 1928, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfallt die Todes⸗ erklärung ersolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Delitzsch, den 8. Dezember 1927. Amtsgericht.
[82519] Aufgebot. 1“
Der Fabrikarbeiter Franz Trinkl in Friedberg in Bayern. Bahnhofstraße Hs. Nr. 5, hat als Pfleger mit vormundschafts⸗ gerichtlicher Genehmigung beantragt, seinen Pflegl'ng, den Taglöhner Mathias Stein⸗ hardt, geb. am 24. 3. 1z60 in Land⸗ mannsdorf. Gemeinde Burgadelzhausen, zuletzt in Friedberg in Bayern wohnhaft, für tot zu erklären. Der verschollene Steinhardt wird hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 13. Juli 1928, vorm. 8 ½ Uhr, im Sitzungssaal des Amtegerichts Friedberg in Bayern anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls er für tot er⸗ klärt wird. An alle die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung pätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Friedberg in Bayern, den 20. 12. 1927.
Amtsgericht. [82518] Aufgebot.
Der Klempnermeister August Theodor Georg Johann Cord Hollmann in Harsefeld, Kreis Stade, hat beantragt, tolgende Verschollene: 1. den Tischler Johann Peter Hollmann, geboren am 4 September 1826 in Barteledort, 2. dessen Söhne: a) Ludwig Heinrich Karl VBern⸗ hard Hollmann, geboren am 29. Sep⸗ tember 1858 in Rotenbuig, Kord (Carl Cord) Hollmann, geboren am 22. Oktober 1864 in Rotenburg, zu⸗ letzt wohnhaft in Rotenburg, zu I, 2 b 1878 nach Australien ausgewandert, zu 1 angeblich 1891 daselbst in Towomba ver⸗ storben, zu 2a in den 1870 er Jahren nach Amerika ausgewandert, letzte Nachricht Ende der 1880 er Jahre, für tot zu er⸗ klären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 13. Juli 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Rotenburg i. Hann., den 24. De⸗ zember 1927.
Das Ametsgericht.
[82500]
Ueber den Nachlaß des am 1. April 1927 Kaufmanns Louis Fried⸗ mann, zuletzt in Berlin, Greifswalder Straße 11, wohnhaft gewesen, ist die Nachlaßverwaltung angeordnet. Zum Nachlaßpfleger ist der Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Dr. Hugo Heymann zu Berlin 80. 16, Brückenstraße 6 b, bestellt worden.
Berlin, den 20. Dezember 1927. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 168.
[82527] Das Amtsgericht München — Streit⸗ gericht — erläßt in Sachen Schulz, Bertha, in Leipzig, vertreten durch Alfred Töpel in Gera, Neustadt 10, wegen Kraftloserklärung von Urkunden, folgendes Ausschlußurteil: I. Für kraftlos wird er⸗ klärt der am 14. Mai 1913 für Bertha Bohnert, geb. Huber, Kaufmannsfrau in Fiankkturt a. M, vom Amtsgericht München — Grundbuchamt — ausgestellte Grundschuldbrief über eine im Grundbuch des Amtsgerichts München für Trudering Band 5 Seite 180—187 Bl. 187 in Abteilung III unter 2/II auf dem Grund⸗ stück Plan Nr. 114 der Steuergemeinoe Trudering am 14. Mar 1913 eingetragene Grundschuld über 40 000 PM, auf An⸗ trag von Bertha Schulz, geb. Huber, ver⸗ witwet gewesene Bohnert. in Leipzig, ver⸗ treten durch Kaufmann Alfred Töpel in Gera, Neustadt 10. JII. Antragstellerin hat die Kosten des Vertahrens zu tragen Verkündet am 23. Dezember 1927. Amtsgericht München — Streitgericht.
[82529] 1 Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Biberach vom 28. November 1927 wurde die verschollene Marie Luise Mack, ver⸗ ehelichte Farny, geb. zu Biberach⸗Riß am 7. Januar 1870 als Tochter des verst. Georg Friedrich Mack, Schuhmachers, und der verst. Marie Barbara geb. Guther, zuletzt wohnhaft Brooklyn (Amerika) für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wurde der 31. Dezember 1908 festgestellt. Amtsgericht Biberach.
[82530] 8
Durch Ausschlußurteil des unterzeichnete Gerichts vom 15. Dezember 1927 ist der verschollene Zimmermann Robert Gump⸗ rich, geboren am 4. September 1895 als Sohn des Müllers Anton Gumprich und seiner Ehefrau Rosalte Gumpitch, geb Leuschner für tot erklärt. Als Zeit⸗ punkt des Todes ist der 31. Dezember 1922 festgestellt.
8 Amtsgericht Guhrau, dden 21. Dezember 1927. [82533]) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehetrau Maria Tammen, geb. Ulserts, in Tjüche bei Marienhate, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechteanwalt Dr. Berg⸗ haus in Aurich, klagt gegen ihren Ehe⸗
b) Karl
[mann, den Landarbeiter Habbo Tammen, früher in Rechtsupweg, zurzert unbetannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klaäaten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrets vor den Einzelrichter der 1. Zioilfkammer des Landgerichts in Aunich auf den 22. Februar 1928, mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Aurich, den 21. Dezember 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[82534 Oeffentliche Zustellung.
Die Hausangestellte Marta Neuer geb. Gaworek, in Brieg, Georgstraße 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hantke in Brieg, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Wirtschafter Traugott Neuer, rrüher in Pampitz unter der Behauptung, daß der Beklagte sich seit Herbst 1924 verborgen halte und nicht für das Kind der Parteien und die Klägerin sorge, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtestreits vor den Einzelrichter der II Zivilkammer des Landgerichts in Brieg auf den 17. Fe⸗ bruar 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Brieg. den 23. Dezember 1927.
Martin, Justizinspektor, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
(82536] 1
Es klagen auf Scheidung der Ehe: 1. Ehefrau Heinrich Blankenheim in Wald, Mangenberger Straße 18, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Gruß in Elberfeld gegen den Schlosser Heinrich Blankenheim, zuletzt in Wald (Rhld.) (§§ 1568, 1565 B. G.⸗B.), Aktenzeichen 4 R 157/27. 2. Fabrikarbeiter Walter Kirsch in Ohligs Forststraße 24. Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klenter in Elberfeld, gegen dessen Ehefrau Elfriede geb. Türck, zuletzt in Haan (Rhld.) (§ 1568 B. G.⸗B.), Aktenzeichen 5 R 47/27. 3. Ehefrau Karl Klein, Elfriede geb. Windgassen, in Lenney Gänsemarkt 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sperling, Elberfeld, gegen den Handlungs⸗ gehilfen Karl Klein, zuletzt in Lennep (§§ 15965, 1568 B. G⸗B.), Aktenzeichen 5 R 163/27. 4. Ehefrau Karl Bünsch, Lina geb. Lokuschat, in Neu Budupönen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hermes, Elberfeld, gegen den Schmied Karl Bünsch, zuletzt in Bussum (Holland),
Aktenzeichen 3 R 164/27. Karl Borkowfki, Martina geb. Kunz, in Barmen. Leimbacher Straße 52 a, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zün⸗ dorft, Barmen, gegen den Arbeiter Karl Borkowsti, zuletzt in Barmen (§ 1568 B. G.⸗B.), Aktenzeichen 2 R 232/27. 6. Ehefrau Wilhelm Lüttgen.
Friedrichs in Elberfeld, gegen den Kauf⸗ mann Wilhelm Lüttgen, Remscheid (§ 1568 B. G.⸗B.), Akten⸗
ist, zur mündlichen Verhandlung des
diesem
forderung, sich durch einen bei zugelassenen Rechtsanwalt als
Gericht
am 28 Februar 1928, vorm. 9 ½ Uhr,
Saal 79.
1928, vormittags 9 ½ Uhr, Saal 92. Elberfeld, den 23. Dezember 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[82537] Oeffentliche Zustellung.
Förster, in Mühlhausen i. Thür, Mühl⸗ straße 22. Klägerin,
klagt gegen ihren Ehemann den Elektro monteur Hermann Holzapfel, früher in
unter der Behauptung, daß der Beklagte durch fortgesetzte grobe Mißhandlungen
rüttung des ehelichen Verhältnisses ver
dem Antrage auf Scheidung der Ehe aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 23. Februar 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Erfurt, den 13. Dezember 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr Tyrol in Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering Berlin.
in Berlin Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 323.
Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
früher in Remscheid (§ 1568 B G.⸗B.), 5. Ehetrau 1
1. Elisabeth geb. Winkel. Remscheid, Jahnstraße 9 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
zuletzt in
zeichen 5 R 180/27. Die Kläger laden die Beklagten, deren Aufenthalt unbekannt
Rechtsstreits vor die Zivilkammern des
2 e-f 2 2] Landgerichts in Elberfeld mit der Auf⸗ 8 verordnet:
Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Lerhandlungstermin zu lfo. Nr. 2, 3 und 6 am 24. Februar 1928, vorm. 9 ½ Uhr, Saal 79, zu lsd. Nr. 1 und 4
zu lid. Nr. 5 am 1. März 3 verteilt.
Die Ehefrau Elisabeth Holzapfel, geb.
Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Iderhoff in Erfurt,
Mühlhausen i. Thür, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund § 1568 B. G.⸗B., und Beschimpfungen eine so tiefe Zer⸗
schuldet habe, daß ihr die Fortletzung der Ehe nicht zugemutet werden könne, mit
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering)
Zennum 1573
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Anzeigen nimmt an und Staatsanzetgers
Poftschecktonto: Berlin 41821. 1927
Nr. 305. Reichsbankgirotonto. Berlin, Freitag, den 30. Dezember,
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Verordnung über die zweite Umlegung der Industriebelastung. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 55 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I und der Nummer 57 Teil II 8
Preußen.
Betanntmachung, betreffend die deutsche Arzneitare 1928.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 43 und 44 der Preußischen Gesetzsammlung.
Betanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse Urkunden usw
Amtliches.
Deutsches Reich. Der Oberst Joseph Eduard Dawe ist zum Konsul des Reichs in Southampton (England) ernannt worden.
Der Konsul in Beirut hat Herrn Mabro zum Konsular⸗ agenten in Tripolis (Syrien) und Herrn Makzoumé zum Konsularagenten in Alexandrette bestellt. eeennng 3 über die zweite Umlegung der Industrie⸗ belastung (Elfte Durchführungsverordnung
zum Industriebelastungsgesetz). Vom 29. Dezember 1927.
Auf. Grund des § 71 des Industriebelastungsgesetzes vom
30. August 1924 (Reichsgesetzbl. II S. 257) wird hiermit
Allgemeine Bestimmung.
671.
Für die Zwecke der zweiten Umlegung (ersten Neu⸗ umlegung) wird der Betrag von 5 Milliarden Goldmark auf die der Vermögensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1927 zugrunde gelegten Betriebsvermögen der belasteten Unternehmer 3 Kreis der Belasteten. (1) Unternehmer des Betriebes ist derjenige, dem das Betriebsvermögen nach den Grundsätzen des Vermögensteuer⸗ gesetzes 1925 zuzurechnen ist; Unternehmer sind dem emäß auch offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, deren Sitz oder Ort der Leitung im Inland liegt. (2) Als Unternehmer gelten nicht solche Personen, die, ohne eine eigene unter das Industriebelastungsgeset fallende industrielle oder gewerbliche Tätigkeit auszuüben, lediglich Aktien oder andere Anteile an solchen Erwerbsgesellschaften besitzen, die ihrerseits eine unter das Ineseriebelastungsgeses fallende Tätigkeit ausüben.
(3) Die Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften und
Kommanditgesellschaften, deren Sitz oder Ort der Leitung im Inland liegt; gelten als Unternehmer.
8 9* Im übrigen finden die Bestimmungen des §1 Abs. 1, 3 5, § 2 der Ersten Vuech eran82 ntnagen zum “ belastungsgesetz vom 28. Oktober 1924 (Reichsgesetzbl. II S. 421) Anwendung. 8 8
(1) Der zweiten Umlegung ist der für die Veranlagung zur Vermögensteuer für das Kalenderjahr 1927 vorgeschriebene Zeit⸗ fhnct (§ 5 Abs. 3 des Vermögensteuergesetzes 1925) zugrunde zu legen.
(2) Betriebe des Reichs, der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) sowie Betriebe, deren Erträge ausschließlich dem Reiche, den Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) zufließen, een bei der zweiten Umlegung heranzuziehen, wenn sie als Betriebe anderer Unternehmer zu der ersten Umlegung heran⸗ zuziehen waren, demgemäß die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 des Gesetzes, § 3 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmungen zum
8
Industriebelastungsgesetz erst nach dem 31. August 1924 begründet
worden sind, und wenn überdies die Betriebe am Beginn des 1. Januar 1927 noch bestanden haben. 8 8
Bemessungsgrundlage. § 4.
(0) Bemessungsgrundlage für die Belastung des einzelnen Unternehmers bei der zweiten Umlegung ist der für das Betriebs⸗ vermögen festgestellte Einheitswert, der der Vermög enssteuer für das Kalenderjahr 1927 zugrunde gelegt worden ist; hat eine Neu⸗ feststellung oder Nachfeststellung des Einheitswerts auf einen Zeitpunkt stattgefunden, der in das Kalenderjahr 1927 fällt, so ist der hierbei festgestellte Einheitswert maßgebend. 1
(2) Ist in den Fällen des § 3 Abs. 2 eine Veranlagung zu der Vermögensteuer nicht vorzunehmen, ist aber der Einheitswert für die Zwecke einer andern Einheitswertsteuer auf Grund des Reichsbewertungsgesetzes festgestellt worden, so ist das Betriebs⸗
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vermögen für die zweite Umlegung ebenfalls mit dem Einheits⸗
wert anzusetzen. Ist der Einheitswert für die Zwecke der Vermögensteuer oder einer anderen Einheitswertsteuer nicht fest⸗ zustellen, so ist der Wert des Betriebsvermögens vom Finanzamt nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen besonders festzustellen.
(3) Hat ein Betrieb des Bank⸗, “ Gast⸗, Schank⸗ oder Beherbergungsgewerbes oder des Handels zugleich einen die Belastung nach dem ndtrteseste ,g geset begründenden Neben⸗ betrieb, so ist Bemessungsgrundlage der Einheitswert des ge⸗ samten Betriebsvermögens mit Einschluß des Teils, der auf den für sich allein nicht dem Industriebelastungsgesetz unterliegenden Betrieb entfällt.
(4) Das Betriebsvermögen ist nur insoweit Bemessungsgrund⸗ lagen als es nicht auf Grund der Vorschriften des Industrie⸗ belastungsgesetzes oder der dazu erlassenen Durchführungs⸗ verordnungen von der Belastung befreit ist.
§ 5.
Der ö Einheitswert (§ 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1) ist her die Bemessung der Umlage auch dann maßgebend, wenn die Feststellung noch nicht unanfechtbar geworden ist. Hat eine end⸗ gültige Feststellung noch nicht stattgefunden, so tritt die vorläufige Feststellung an ihre Stelle. Aenderungen der Fe tstellung durch Rechtsmittelentscheidungen, Neufeststellungen, Beri tigungen oder andere Verfügungen sind nur zu berücksichtigen, soweit sie dem Finanzamt vor der Erteilung des Belastungsbescheids (§ 7) bekanntgeworden sind.
Umlegung der Last.
Für die Berechnung der Umlage wird das gesamte zu be⸗ lastende Betriebsvermögen des einzelnen Unternehmers auf volle Tausend Reichsmark nach unten abgerundet. 6 “
Verfahren. § 7.
(1) Das Finanzamt erteilt dem einzelnen Unternehmer über die auf sein gesamtes belastetes Betriebsvermögen entfallende Belastung einen schriftlichen Bescheid (Belastungsbescheid). Er⸗ klärt der Unternehmer nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung des Belastungsbescheids zu Protokoll des Finanzamts sein Ein⸗ verständnis mit der Berichtigung der unveräu erlichen Einzel⸗ obligation, so ist er bis zum Senn einer weiteren Woche zur “ einer neuen unveräußerlichen Einzelobligation ver⸗ pflichtet. Die neu herangezogenen sowie die in § 12 des Gesetzes bezeichneten Unternehmer sind zur Unterzeichnung der Einzel⸗ obligationen innerhalb von drei Wochen nach Zustellung des Belastungsbescheids verpflichtet § 12 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 der Ersten Durch ührungsbestimmungen findet Anwendung.
12) Der Tag der Beendigung des Umnlegunessverfahrens wird im d . Reichsanzeiger bekanntgegeben.
63) Nach Beendigung des Umlegungsverfahrens werden die bei der ersten Umlegung ausgestellten unveräußerlichen Obliga⸗ tionen, soweit sie nicht zu berichtigen sind und daher in der Verwahrung der Bank für deutsche Industrie⸗Obligationen und des Treuhänders bleiben, von der Bank im Beisein eines Ver⸗ treters der Reichsregierung und des Treuhänders vernichtet. Der Tag der Vernichtung wird im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgegeben. .
Wirkung der Umlegung.
Die Belastung der bei der ersten Umlegung herangezogenen Unternehmer mit inschluß der öffentlichen 18 gilt in der durch diese ncegung bestimmten Höhe bis zum Ablauf des in 8 Abs. 2 vorgese enen S als fortbestehend; von diesem Zeit⸗ an gilt diese Be⸗ astung hinsichtlich der unveräußerlichen öö als erloschen. Mit dem gleichen Zeitpunkt beginnt die Wirkung der zweiten Umlegung, insbesondere auf die Höhe der öffentlichen Last; mit diesem Zeitpunkt entstehen auch die öffentlichen Lasten auf den Grundstücken und gleichgestellten Rechten der bei der zweiten Umlegung neu herangezogenen Unternehmer. 1““
Schlußbestimmung 8“ Als Kalenderjahr, in dem die dritte (88 46, 47 und 49 des Gesetzes), wird das estimmt. „ Berlin, den 29. Dezember 1927. Der Reichsminister der Finanzen. eichswirtschaftsminister. 7. A.: Schäffer.
Umlegung erfolgt Kalenderjahr 1999
ö“ Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 55 des Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält:
die Verordnung, b end.— Ergä ordnung, vom “ v nenverung 18 Feraezunc die Verordnung, betreffend Uebergangsbestimmungen für die Neu⸗ eichung von Meßgeräten, vom 21. Dezember 1927. Umfang 1 ½ Bogen. Vertaufspreis 0,30 RM. Berlin, den 29. Dezember 1927.
samt. Dr. Kaisenberg.
sicherungsordnung sowie gesetzes bestimme ich mit Wirkung vom 1. Januar 1928:
Bekanntmachung.
Die heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 57 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:
das Gesetz über eine Vereinbarung mit Dänemark über Zoll⸗ erleichterungen für dänische Erzeugnisse, vom 19. Dezember 1927, das Gesetz über die deutsch⸗portugiesische Erklärung, betreffend die wechselseitige Anwendung des Haager Abkommens über den Zwil⸗ prozeß, vom 20. Dezember 1927, die Verordnung über die endgültigen Jahresleistungen nach dem Aurtbringungsgesetze für die Kalenderjahre 1926 und 1927 sowie über die Jahresleistungen für das Kalenderjahr 1928 (Siebente Durch⸗ “ zum Autfbringungsgesetze), vom 19. Dezember 27, und die Bekanntmachung über die Ratifikation des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und dem Köntg⸗ reiche der Serben, Kroaten und Slovenen, vom 22. Dezember 1927. Umfang ¾ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 30. Dezember 1927.
Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Ministerium für Volkswohlfahrt. . Bekanntmachung, betreffend die Deutsche Arzneitaxe 1928.
Auf Grund des § 80 Abs. 1 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich, des § 376 Abs. 1 und 2 der Reichsver⸗ des 8 204 des Reichstnappschafts⸗
1. Die durch Reichsratsbeschluß vom 21. Dezember 1922 fest⸗ 1u“] Arzneitaxre 1928 tritt an Stelle der Arzneitaxe 192 n Kraft.
2. Bei Lieferungen für reichsgefetzliche und knappschaftliche
Krankenkassen gelten kolgende Bestimmungen:
a) Bei monatlichen Rechnungsbeträgen bis zu 25 RM braucht der Apotheker einen Abschlag nicht zu gewähren. Von dem 25 RM übersteigenden Rechnungsbetrage hat er 7 vH nach⸗ zulassen, wenn die Rechnung innerhalb zehn Tagen nach ihrem Eingang bei der Kassenstelle beglichen wird. Ebenso sind diejenigen Rechnungen zu behandeln, welche die Lrefe⸗ rungen für mehrere Krankenkassen enthalten, die in einem Verbande zusammengeschlossen sind, wenn die Rechnung auf einem Blatte obne Trennung der eimelnen Kassen aus⸗ gestellt ist. — Werden Arzneien nur gegen Barzahlung abgegeben, so sind von dem Vertautspreis in jedem Falle 7 vH nachzulassen. Von den Preiten des Diphtherieserums, Meningokotken⸗ serums und Tetanusserums, der Salvarsane sowie der In⸗ suline und der entsprechenden aus der Bauchspeicheldrüse hergestellten, zur Einspritzung unter die Haut bestimmten Präparate braucht der Avpotheker einen Abschlag nicht zu gewähren. Die Preise dieser Mittel bleiben bei der Fest⸗ stellung des abschlagfreien Rechnungsbetrags nach a) unbe⸗ rücksichtigt.
3. Die Avpotheken haben bei Lieferungen von Arzneien auf Kosten des Reichs der Länder der Berufsgenossenschaften, der Landesver⸗ sicherunssanstalten sowie der kommunalen Armen⸗ und Wohlfahrts⸗ pflege die gleichen Bedingungen wie bei Lieferungen an Krankenkassen einzuhalten.
4. Die höheren Verwaltungsbehörden werden angewiesen, ent⸗ sprechend der durch Nr. 4 meiner Bekanntmachung vom 29. Dezember 1926 I M 11 4307 — getroffenen Regelung weiterhin die Preise der Deutschen Arzneitaxe in Verbindung mit dem Abschlag (s. vor⸗ stehend unter Nr. 2) als die nach § 376 Abs. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung festzüsetzenden Höchstpreise gelten zu lassen.
5. Der Reichsminister des Innern wird auch weiterhm etwa notwendig werdende Aenderungen der Preise in der Preisliste der Arzneimittel und Gefäße vornehmen und diese unmittelbar im Reichs⸗ anzeiger veröffentlichen. Diese so veröffentlichten Preise gelten als Preisfestsetzungen im Sinne des § 80 Abs. 1 der Reichsgewerbe⸗ ordnung.
6. Die Bestimmungen der Deutschen Arzneitaxe finden nur auf Arneimittel und Arzneien Anwendung, nicht aber auf wlche Mittel und Gegenstände, die nicht oder nicht vorwiegend als Arzneimittel Verwendung finden, z. B. diätetische und kosmetische Mittel, Seifen, Verbandstoffe und dergl.
Die amtliche Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1928 er⸗ scheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin
SW. 68, Zimmerstraße 94, und kann zum Preise von 2,80 RM für das Stück bezogen werden.
Berlin, den 28. Dezember 1927. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. 1 J. A.: Krohne.