1928 / 12 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Bieh ¹) auf den 37 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat Dezember 1927.

Marktverkehr mit

Rinden teinschl. Jungrinder)

Kalber

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9 10 11

16

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348

1 275 406 14 320 971 3 834 2 758 2 630 2 46] 873 2 245 1 299 4 878

Aachen Augsburg Barmen

Berlin . Bremen Breslau Chemnitz Dortmund Dresden. Düsseldorf Elberfeld. WL“ rankfurt a. M. 2 252 2 623 H

1I1X“ 8 866 1 194

Hannover . 2 101 dHusfum .. dre Karlsruhe 863 285 Kassel . 652 145 2 263 22 Koblenz.. 1 012 626 L“ 1 4 700 2 079 Königsberg i. Pr. 1 476 1931’ä. 369 36 Leipzig 2 576 186 Labeck.. 5 005 Magdeburg 2 589 1 423 Mainz .. 2 044 1 265 Mannheim 4 486 2 657 München . 6 301 889 Nürnberg 3 733 1 071 Oldenburg i. 459 279 Plauen i. V. 523 75 Stertin.. 1 011 Cg. Stuttgart. 3 181 1 035 Wiesbaden. 949 284 Würzburg 1 482 578 870 553

1 057 1 812 947 18 831 1 443 4 099 3 213 2 223 6 296 1 244 1 902 2 672 Feea. 5 180 1. 958

1 388 590 410

1 206

4 788 4 491

1 158 1 156

63 63

4 761 4 678

1 043 1 043

3 254 2 297

1 258 1 103

3 640 2 796

9 661 9 194

2 891 2 833

35 306 306 29 1 404 1 274 5 712 5 254 1 648 1 392 9 1 098 1 0988 165 63

979 ³)

1 782 947 18 320 1 396 3 831 2 982 1 274 5 939 1 211 1 262 1 597 6 332 4 020 1 386

1 337 574 409

1 031

427 664 124

445

8 2

1IIIIIIE1111’I1

A

686 118 1 523

IIgIUIIIirm!

Zwickau 95 809

Summe Dezember 1927 Dagegen im Novbr. 1927 124 617 Oktober 1927 †131 347 Septbr. 1927 [122 387 Dezbr. 1926 ⁴4) 102 586

63 554 75 332 71 457 66 011 66 590

Aachen. 8 8) Barmen . Berlin . Bremen. Breslau Chemnitz Düsseldorf Elverfeld Hamburg Hannover Karlsruhe Kiel Koblenz .. Föln Königsberg i. Krefeld Lübeck .. Magdeburg Mainz 8 Mannheim München . Nürnberg. Plauen 1. V. Stuttgart .. Wiesbaden . . Zwickau.. .

EE1

118 ͤ4“

eeIIIIII1IIII EIIIII1

14 266

295 107 203 95 752 227 410 105 689 95 932 23 912 95 149 79 298 15 882 84 373 11 971

99 445 108 316 92 355 26 156

14 133 13 537

10 963 14 857 D Ausland (auch aus Seequara 1öe 64

194

890 1 481 344 1 072

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aus de

8

—2 8 14““

145

220 178 205

1 039 168 92 212 2

336 645 130 471

133

74 581 630

2 82

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4198 80

11ItI 0‿

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325 124 377

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11I IUIiIInÜIiHHIitiHiliittiintmihm

53 871 71 613 79 873 87 101 69 839

3 = 8 —Z 2 ZB 1

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11 898 12 356 12 338

Summe Dezember 1927 Dagegen im Novbr. 1927. 8 Oktober 1927 Septbr. 1927.13 048 Dezbr. 1926 ⁴) 14 347

¹) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nutzvieh.

und Fleischwaren, darunter 310 332 kg aus dem Auslande. ⁴) Diese Ver

Berlin, den 11. Januar 1928.

10 471

2) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, - gleichszahlen beziehen sich nur auf 36 Marktorte, d. i. ohne Oldenburg.

Statistisches Reichsamt.

305 348 387 798 1 180

8 091 8 592 9 871 6 576

1¹² 147 154 155 482

373 484 25 882 179 898

1 697 234 1 633 85 44 157

2 216 3 050 306 131 24 72 373

1 756 484 124

2 607 153 196 161 388 79

2 250

621 598 134 506 118 589

³8)

49

2 556 26

9

86 482 60

173

4 807 4 913 3 663 139 620 15 796 15 920 16 806 17 478 13 625 12 684 19 724 27 169 65 063 8 304

5 470 2 123 3 787 1 879 35 614 9 917 1 193 17 116 4 486 18 554 5 269 20 181 19 998 17 087 2 318 8 579 13 332 4 479 3 163 6 586

48 602 63 365 65 877

8 404 10 768 11 225

73 669 63 650

eIIIEEIIIIIIIII

8 822

576 045 593 261 579 011 494 483

398 365 1

1

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IIIIIIIIII331I IUIi IIIIIIIIIIIII1

¹ n den nachstehenden Zahlen mit enthalten.

J. V.: Wohlmanstetter.

4 280 4 468 3 663 136 169 8 538 13 119 8 874 6 956 14 195 10 976 5 753 7 074 15 535 46 487 7 635

3 655 2 000 3 112 1 560 22 343 9 902 1 193 14 470 4 486 9 811 4 168 10 591 18 750 15 597

2 012 8 189 10 061 3 668 3 111 2 651

445 052 467 074 419 246 366 963 308 762

II1111111111I1II1I1I11II

8

17 429 15 804 13 576 13 210 35 996

26 317

⁶) Außerdem 322 811 kg Fleisch

Nr. 2 des „Ministerial⸗Blatts für die Preußische innere Verwaltung“ vom 11. Januar 1928 hat folgenden Inhalt: Kommunalverbände. RdErl. 6. 1. 28, Beschaffung von Formblättern der Nachweisungen zur Auflösung der Gutsbezirke. Vergnügungssteuer. Polizeiverwaltung. Veröffentl. der Filmprüfstellen. RdErl. 3. 1. 28, Rückgabe von Militär⸗ papieren an die Pol.⸗Beamten. RdErl. 5. 1. 28 Aufrechnung von Dienstbezügen. RdErl. 5. 1. 28, Amtsbezeichnungen usw der kommunalen Pol.⸗Beamten. RdErl. 31. 12. 27, Pol.⸗Einheits⸗ fahrräder. RdErl. 2. 1. 28, Sealfkindecken für die Plw. der Landjägerei. RodErl. 31. 12. 27, Ausbild.⸗Lehig. für techn. Pol.⸗ Sekr. RdErl. 2. 1. 28, Phototechnischer Lehrg. für Beamte des Luftfahrtüberwachungsdienstes. RdErl. 4. 1. 28, Kriminalistische Ausbild. der Landjäg.⸗Beamten. Personenst and. RdErl. 1. 1. 28, Deckblätter zum amtl. Handbuch für den preuß. Standes⸗ beamten. RdErl. 5. 1. 28. Anerkennung österreich. Ehedispense. Paß⸗ u. Fremdenpolizei. RdErl., 3. 1. 28, Sichtver⸗ merksgebühren im Verhältnis zu Ungarn. Verkehrswesen. RdErl. 5. 1. 28, Zulassung von Kraftfahrzeugen. Ver⸗ schredenes. Handbuch über den Preuß.sStaat f. d. Jahr 1928. Reichsinderziffer. Neuerscheinungen. Zuͤ beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,80 RM’ für Ausgabe A (zwei⸗ seitig bedruckt) und 2,40 RM für Ausgabe B leinseitig bedruckt).

Handel und Gewerbe. Berlin, den 13. Januar 192x8.

Die Liquidationskurse medio Januar 192s8 stellen sich wie folgt: Allg. Dtsch Credit⸗Anstalt 148,00, Barmer Bank⸗ Verein 150.00, Berliner Handels⸗Gesellschaft 266,00, Commerz⸗ u. Privat⸗Bank 178,00. Darmstädter u. Nationalbank 243,00, Deutsche Bank 169,00, Diskonto⸗Kommandit 161,00, Dresdner Bank

162,00, Mitteldeutsche Kredit⸗Bk. wesen 174,00, Packetf. 152,00, Dampfschiffahrt 216,00, trizitätsgef 170,00, Bergmann Elektrintät

Wasser 130,00 94,00, Dessauer Gas 174,00,

Maschinenfabr. 72,00, Dynamit Lieferung 174,00

Deutsche Erdöl A. Nobel

127,00 Gelsenkirchen Bergwert 143,00

144,00, 178,00, Klöckner 153,00, Ludw Loewe Mansfeld Bergbau 123,00, 134,00 National. Automobil 103,00, 91,00, Oberschl. Kokswerke 98,00, Ostwerke 356 ex. Phönix Bergbau 101,00,

Ilse Bergbau Werke 265,00

Philipp Afchersleben Bergwerk 158,00,

Holzmann

Obersch

250,00, Schles. Elektr. u. Gas Lit. B 176,00,

Leonhard Tietz 200 00 Transradio 136,00,

598,00, Vereinigte Stahlwerke 106,00.

London, 12. von England vom 12. Januar (in F Vergleich zu dem Stande am 5. Januar) in tau Gesamtreserve 38 818 (Zun. 4493),

130,00,

l. Orenstein & Koppel Rheinische Braunkohlen 247,00, Rbheinische Elektrizität 153,00, Rheinische Stahlwerke 182,00, A Riebeck⸗Montan 158,00, Rütgerswerke 97,00, Salzdetfurth 88 Co. 190,00, Schultheiß⸗Patzenhofer 406 ex., Siemens & Halske 294,00. Vereinigte Glanzstoff Westeregeln Alkali 185,00. Zellstoff⸗Waldhof 267,00 Otavi Minen u. Eisenbahn 41,00.

222,00, Aktienges. für Verkehrs⸗ Deutsche Reichsvahn Vrz. 100,00, Hamburg⸗Amerik.

Hamburg⸗Sudamerikan. Dampf. 215,00, Hansa Norddeutscher ö’

00, Berl

137,00

237,00,

Schuckert &

1“

Allg. Elek⸗ Masch. Schwartzkopft 127,00, Buderus Eisenwerke 103,00, Charlottenburger Continental Caoutchouc 117,00, Datmler Motoren Deutsche 134,00, Elektrizitäts⸗ Elektr. Licht u. Kraft 219,00, Essener Stein⸗ kohle 156,00, J. G Farbenindustrie 279,00 Felten u. Guilleaume Gesellsch für elettr. Unter⸗ nehmungen 282,00, Th. Goldschmidt 118,00, Hamburger Elektrizität 150,00, Harpener Bergbau 196,00. Hoesch Eisen u. Stahl 151,00, Kaliw. Köln⸗Neuessen. Mannesmannröhren Metallbk. u. Metallurg. Ges. Eisenb⸗Bedarf 137,00.

Januar. (W. T. B. Wochenausweis der Bant

u⸗ und Abnahme im.

end Pfund Sterling: Notenumlauf 135 934 (Abn 1794), Barvorrat 155 002 (Zun. 2699), Wechselbestand 64 504 (Zun. 27 212),

Guthaben der Privaten 110 061 (Abn. 32 669), Guthaben des Staates 14 854 (Zun. 1236), Notenreserve 37 980 (Zun. 4546),

sicherheiten 39 629 (Abn 8665). Passiven 31,07 gegen 21,95 vH,

(Zun Regierungs⸗ Verhältnis der Reserven zu den Clearinghouseumsatz 846 Millionen,

gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 45 Millionen mehr.

Paris

12. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank

von Frankreich vom 12. Januar (in Klammern Zu⸗ und Ab⸗ nahme im Vergleich zu dem Stande am 5. Januar) in tausend

Francs: C

Ausland 1 864 320 *) (unverändert), Barvorrat Ausland 51 847

(Abn. 5),

Gold

Guthaben im

in den Kassen 3 680 511 (Zun. 1), in Silber 1030),

(Abn.

Gold im 342 942 vom

Moratorium nicht betroffene Wechsel 1 271 168 (Abn. 1 069 779), Vor⸗

schüsse auf Wertpapiere den Staat 23 800 000 (Abn. 100 000), 5 892 000 (Zun. 8000), Schatzguthaben 134 841 304 606), *) davon freies 462 771 (unverändert),

(Zun.

ändert).

Notenumlauf (Zun. 91 497),

Diverse Aktiva 27 789 555 (Zun.

1 747 408 (Zun. 46 971), Vorschüsse an 58 159 741 (Abn. 479 425), Prwatauthaben 50 341). sonstiges 1 401 549 (unver⸗

Vorschüsse an

Verbündete 10 234 072

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Rechnungsdirektor

engering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der

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en Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktien Berlin. Wilhelmstraße 22.

Drei Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage) und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

gesellschaft,

Der Bezugspreis beträgt vrerteljährlich 2, Neichsmarh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,39 Reichsmarh.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

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einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Betit) 1,05 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Emnheitszeile 1,75 Neichsmark.

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die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

1e“

Nr. 1 2. Reichsbankgirokonto. —— .

8

8 8

erlin, Sonnabend, den 14. Fannar, abends.

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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

emeRnere:

1“ Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Deutsches Reich.

Bankdirektor Hans Bonert ist zum Vizekonsul des Reichs in Temuco (Chile) ernannt worden.

Durch Beschluß der Filmoberprüfstelle vom 30. Dezember 1927 Nr. 1245 ist in dem Bildstreifen: „Die rollende Kugel“ die Vergewaltigungsscene in Akt IV nach Titel 11. verboten worden. Länge: 10 m.

Die von der Filmprüfstelle Berlin unter Nr. 16353 aus⸗ gestellten Zulassungskarten verlieren mit dem 31. Januar 1928 ihre Gültigkeit, soer sie nicht obigem Beschluß entsprechend berichtigt sind.

Berlin, den 6. Januar 1928. Der Leiter der Filmoberpr Dr. Seeger.

Preußen.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses 14. Dezember 1927 verliehen: 8

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Hermann Reske, Heizer und Maschinist, Bad Oldesloe, Kr. Stormarn,

Max Miethke, Chemiker, Dr. phil., Bad Oldesloe, Kr. Stormarn, v

Rudolf Meyer, Bademeister. Hannover,

Dr. Ulrich Peiper, Stadtassistenzarzt, Barmen,

Alfred Seidel, Sattlermeister, Krummhübel,

Willi Szymanski, Kanzleisekretär, Potsdam,

Heinrich Kling, Kaufmann, Thorn.

88

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstellen bei den staatlichen Kreiskassen in Na umburg, Regierungsbezirk Merseburg, und in Heiligenstadt, Regierungsbezirk Erfurt, sind zum 1. April 1928 zu besetzen.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde am 12. d. M. die Beratung über den Reichsjustizetat fort⸗ spje t. Mecche t en gister Hergt sprach Fünach über das Problem der Verreichlichung der Justiz und beleuchtete die ver⸗ schiedenen Gesichtspunkte, unter denen sie zu betrachten sei. Im Vordergrund ständen für manche Kreise allgemeinpolitische und unitarische Gesichtspunkte: Verstärkung der Hoheitsrechte des Reichs auf Kosten der Länder. Zu dieser politischen Frage wolle er sich heute nicht äußern; er persönlich aeeh. ftiscelche Gedanken⸗ gänge nicht zu eigen. Andere stellten die Fragen des Rechts selbst in den Vordergrund, wie z. B. bei den Etatverhandlungen des letzten Jahres. Man denke dabei an die Verschiedenartigkeit der Ausführungsgesetze in den deutschen Ländern, an die Verschieden⸗ artigkeit der Ausbildung der Juristen, die Verschiedenartigkeit der Handhabung der Strafverfolgung durch die taatsanwalt⸗ schaft, des ungsrechts der Länder usw. Weiter fiele auch er Gedanke der dttönalsserung ins Gewicht, die man für den Beamten⸗ und den Verwaltungsapparat von Reich und Ländern durchführen wolle. Gewiß könnten die Länder selbst innerhalb e ee e⸗ eine Art Rationalisierung d. h. Vereinfachung und Verbilligung der Justizverwaltung herbeiführen; wenn hier die

Verreichlichung der Justit verlangt werde, so erwarte man gerade

von der zentralen Zusammenfassung besondere Ergebnisse durch Zusammenlegung von Gerichten, Einsparung von Oberlandes⸗ gerichten u. dergl. Heute sei die brennendste Frage, ob man solchen Ländern, die notleidend und finanzschwa 8 helfe

könne dit Abtretung einer Teilhoheit der Länder an das Reich auf dem Gebiete, auf dem here das Defizit in die Erscheinung trete. Bekanntlich weise jede Justizverwaltung in den deutschen Ländern ein Defizit auf. Das seien aber keine Fragen des Reichsjustizministers für sich allein. Gewiß sei die W waltung daran außerordentlich interessiert, namentlich an solchen Fragen, die auf dem Rechtsgebiet selber liegen. Sie sei berufen, juristisch⸗technisch die erforderlichen Untersuchungen anzustellen. Sie werde die Fragen zu klären haben, wo Verfassungsänderungen vorliegen, welcher fiskalische Erfolg für die Länder entstehe usw. Die Frage 89p aber sei eine ganz hochpolitische, deshalb werde sich mit ihr auch die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin am 16. und 17. Januar zu beschäftigen haben. Der Herr Reichskanzler habe in v schon zum Ausdruck gebracht, daß man gn die Frage: Verwaltungsreform von Reich und Ländern nicht einseitig von Reichs wegen herangehen könne. Dies habe nur im Benehmen mit den Ländern zu geschehen. Er für seine Person mache sich diesen Standpunkt des Herrn Reichskanzlers aus vollster Ueberzeugung zueigen. Heute könne er hier als Reichsjustizminister den Fragen unmöglich vorgreifen. Der Minister ging dann auf die Ausführungen des Abg. Dr. Rosen⸗ feld ein. Die Gedankengänge des früheren Schiffer liefen hinaus, Bagatellfragen überhaupt nicht juristisch zu erledigen, den Instanzenzug zu verringern auf Kosten der Oberlandesgerichte usw. Die Reichsjustizverwaltung verfolge diese Fragen mit größter Aufmerksamkeit. Viel sei schon ge⸗ schehen, sehr viel bleibe auch noch zu tun übrig. Letzten Endes könnten wir an die großen Fragen des Justizabbaues erst heran⸗ Pehen, wenn wir die Verfahrensgesetze unter Dach und Fach hätten. Der Wthester ging dann auf die Frage der einheitlichen Ausbildung der Juristen ein. Vor einigen Jahren sei bereits der Versuch einer Vereinheitlichung der juristischen Vorbildung im Deutschen Reiche gemacht worden. Die Länder seien daran stark interessiert. Die Frage der Wiederbesetzung der Reichsgerichts⸗ und Oberlandes⸗ gerichtssenate mit sieben bzw. fünf Mitgliedern sei noch nicht ab⸗ geschlossen, sie stehe auch in gewisser Verbindung mit der Frage der Erhöhung der amtsgerichtlichen Zuständigkeitsgrenze. Die sinanziehen Interessen der Länder seien dabei in nicht un⸗ eträchtlicheem Maße beteiligt. Ferner sei die Freizügigkeit der Rechtsanwälte gefordert worden. Die Verhältnisse hätten sich seit Schaffung der Rechtsanwaltsordnung insofern stark ge⸗ ändert, als die Verschiedenartigkeit der Landesrechte inzwischen eine erhebliche Ausdehnung erfahren habe; aber auch hier G“ die Länder einer Aenderung vielfach ablehnend gegenüber. Auch die Auffassung in der Anwaltschaft selbst sei durchaus geteilt. Der Gesetzentwurf über die unehelichen Kinder liege im Reichsrat; wenn die Vorlage dort bisher nicht erledigt sei, 5 habe doch das Justizministerium sein möglichstes getan, er werde für Fortgang der Arbeiten im Reichsrat bemüht sein Was die Zivilprozeß⸗ reform anlange, so sei seinerzeit bekanntlich eine aus Praktikern und Theoretikern zusammengesetzte kleine Kommission eingesetzt worden. Diese habe alle Abschnitte des Verfahrensrechts, nament⸗ lich auch des Vollstreckungsrechts, eingehend durchgearbeitet. Der auf Grund der Arbeiten aufzustellende Entwurf werde nach Fertigstellung der Oeffentlichkeit unterbreitet werden. Der die Zwangsvollstreckung betreffende Teil sei bereits abgeschlossen und werde demnächst, hoffentlich noch im Frühjahr, der Kom⸗ mission zu einer abschließenden Lesung vorgelegt werden. Der Abg. Rosenfeld habe 88 Ausführungen in einer General⸗ kritik zusammengefaßt, er habe von einer Stagnation der Gesetz⸗ gebung gesprochen und sie mit der Person des Ministers in Ver⸗ bindung gebracht. Gegenüber den tatsächlichen allgemein be⸗ kannten Verhältnissen halte er diese Kritik für deplaziert und nur erklärlich aus dem abweichenden politischen Standpunkt. Sein Ehrgeiz sei vollkommen befriedigt durch die vorgelegten entwürfe, wie das Strafgesetzbuch, Strafvollzugsgesetz die 87 wertungsvorlagen, das Mieterschutzgesetz, die Vergleichsordnung, das Konkursverfahren, die Gesetze über dshs he hae c die Renten der Standesherren usw. Ich danke dem Abg. Dr. Bell, so führte der Minister weiter aus, daß er bereits auf die Grenzen der Aufnahmefähigkeit des Reichstags und seiner Ausschüsse hingewiesen hat. Es komme ihm, dem Minister, nicht auf die Quantität, sondern auf die Qualität der Arbeit unserer Gesetzgebungsmaschine an. Auch im Reichstag selbst sei über die ndefses,e ge der Gesetze bereits geklagt worden. Der Abg. Rosenfeld habe die Mit⸗ arbeit des Ministers am Strafgesetzentwurf bezweifelt. Diesen Ausführungen müsse er widersprechen. Mit der Uebernahme seines Amts habe der Minister auch die Verantwortung für die noch laufenden Arbeiten des Ministeriums übernommen. Er habe die Vorarbeiten seiner Vorgänger, u. a. des Ministers Radbruch, am Strafgesetzbuch stets anerkennend hervorgehoben. Keineswegs habe er sich aber etwa bloß als Briefträger für die Vorlage an den Reichstag betrachtet. Er habe in Konferenzen mit den Justizministern der Länder und während der Reichsratsverhandlungen Gelegenheit zu eigener Betätigung gehabt und von dieser Gelegenheit durchaus Gebrauch gemacht. Zu Herrn Lohmanns Anfrage über die Grund⸗ buchbereinigung, die sobald als möglich herbeigeführt werden müsse, weise er auf die vorbereitende Rundfrage hin, die neuer⸗ dings an die Länder gerichtet sei, um festzustellen, welche Er⸗ fahrungen sie in dieser Beziehung gemacht hätten und welche Vor⸗ schläge zu machen seien. Ebenso stehe es mit der Bereinigung des Handelsregisters von aufgegebenen Firmen. Die aus Anlaß der Goldbilanzverordnung erlassene Verordnung vom Mai 1926 biete, 1.“ durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, die Handhabe für eine Besserung. Geprüft werde, wie weit eine gesetz⸗ G Moheeen⸗ noch notwendig sei. Die weiteren Fragen

sHandelsgesetzbuchs und der Gewerbeordnung, betr. die Gehalts⸗

renzen für Kündigungsvorschriften, das Wettbewerbsverbot für Hanzlungsgehilfen und Werkmeister seien zur Begutachtung dem Reichswirtschaftsrat zugeleitet gewesgn, dieser habe um Aufschub ebeten. Jetzt sei er erneut um ein Gutachten angegangen worden. Die Lage der Provisionsreisenden werde gegenwärtig eingehend nachgeprüft. Die Entlastung des Reichsgerichts sei fortgesetzt se Sorge. Man werde das Entlastungsgesetz nicht nur ver⸗ ängern, sondern auf weitere wirksame Entlastun tmaß. nahmen bedacht sein müssen. Eine erhebliche Tätigkeit machte si 8 dem Gebiet des internationalen Rechts bemerkbar. Gegen⸗ wärtig tage die Konferenz im Haag über Fragen des inter⸗ nationalen Privatrechts, zum Beispiel über E Fragen, wie Eheschließung Staatenloser, über das internationale aufrecht. Die 1.“ der Urteile in der Schweiz sei noch nicht erreicht. Er hoffe aber, es werde die Verbürgung der Gegen⸗ seitigkeit, wie im Verhältnis zu Oesterreich und der Tschechoflowakei erreicht werden. Auch die bevorstehende Urheberrechtskonferenz ge⸗ höre hierher. Er glaube, gezeigt zu hoßen. wie stark sein Ressort in der Arbeit begriffen sei, er hoffe, daß diese Arbeit auf allen Gebieten im Laufe des Jahres erfolgreich sein werde. Abg. Dr. Kahl erhob die dringende Warnung, nicht alle gesetz⸗ geberisch wünschenswerten Aufgaben mit drängender Eile auf einmal im Reichstag in Angriff nehmen zu wollen. Ein Trümmerfeld von Gesetzesvorlagen sei schon jetzt die Folge des Drängens durch Anträge im Plenum. Vor lauter Hast und Drängen blieben die alten Vorlagen liegen. Schuld daran sel auch der große Ausschußapparat. Die „Verreichlichung der Justiz“, ein häßlicher Ausdruck, für den er „Uebergang der Justiz⸗ hoheit von den Ländern auf das Reich“ sage, sei eine Frage, die nicht isoliert gelöst werden könne. Die Emminger⸗Verordnung habe sich besser bewährt, als auch er erwartet habe, obwohl er als geborener Bayer eine Vorliebe für die Schwurgerichte habe. Für unverantwortlich halte er es, wenn noch heute von einer Vertrauenskrise bzw. von einer noch heute bestehenden aus⸗ gesprochenen Klassenjustiz gesprochen werde. Das sei seiner Mei⸗ nung nach eine objektive Unwahrheit. Die Richter seien nicht so weltfremd wie andere Beamte. An den Landesverratsprozessen seien doch nicht die Richter schuld! Sie zu verhindern, möge man sich an die Kreise wenden, die Handlungen begingen, die auf er Grenze von „erlaubt“ und „nicht erlaubt“ ständen. Abg. Münzenberg (Komm.) erklärte sich von ven Ausführungen des Justizministers nicht befriedigt, erörterte die Zahl der Landes⸗ und Hochverratsprozesse und verwies auf die Denkschrift der Liga für Menschenrechte und suchte an der Hand einer Reihe von Einzelfällen zu beweisen, daß mit vollem Recht von einer Klassenjustiz gesprochen werden müsse. Die Amnestie habe die Arbeiter und Kommunisten nicht genügend berücksichtigt. Abg. Saenger (Soz.) wandte sich gegen die Ausführungen des Abg. D. Dr. Kahl. Er schilderte drei Vorkommnisse bei Prozessen, aus denen eine bestimmte einseitige Einstellung der Richter je nach der Art des Angeklagten hervorgehe. Z. B. habe im Ludendorff⸗ Prozeß der Richter Ludendorff vor der Verhandlung eine Reihe von Fragen vorgelegt, aus denen er hätte entnehmen müssen, worauf es dem Richter angekommen sei, so daß Ludendorff selbst sich seinen Freispruch habe vorbereiten können. Keine Kritik könne das Vertrauen zur Justiz so erschüttern wie die Recht⸗ sprechung selbst. Abg. Dr. Haas (Dem.) 2 aus, der Abg. Kahl habe zu den Ausführungen des Abg Saenger be⸗ merkt: Das seien alte Geschichten. Ja, sei es denn inzwischen in Bayern besser geworden? Der Redner verurteilte scharf die Taktlosigkeit des an sich tüchtigen Richters Baumbach. Denn gerade sie beweise, wie einseitig und voller Vorurteile dieser Richter sei. Wie die bayerische Justiz messe auch das Reichsgericht mit zweierlei Maß, das zeige die Freisprechung von Claß und das scharfe Verhalten gegen Kommunisten. Er frage, ob sich der Oberreichsanwalt, wenn Hochverratsprozesse eingeleitet werden sollen, nicht vorher mit dem Reichsjustizministerium in Verbin⸗ dung setze. Redner besprach die unverständliche Verhaftung des Rittmeisters Zeltin, des Baltikumers. Was habe in diesem das Reichsjustizministerium veranlaßt? Seine Fraktion eantrage einen Gesetzentwurf betr. Freizügigkeit der Rechts⸗ anwälte (Redner begründete diesen Antrag). Leider habe auch der Vorstand des Anwaltsvereins sich noch nicht damit befreundet. Im übrigen sei es unser Unglück, daß wir jetzt nur fleißige Fustizminister gehabt hätten. Wir brauchten Erholung. Er wünsche deshalb dem gegenwärtigen Justizminister ein gewisses Maß von Faulheit, als Vorbild für seine Beamten. (Heiterkeit.) Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) sprach seine Befriedigung über dtie allgemeine Verurteilung des Aufsatzes des Senatspräsidenten Baumbach aus. Aber die theoretische Uebereinstimmung genüge nicht. Was er an Reformen gefordert habe, halte er 8 un⸗ bedingt notwendig und dringend, so die Entwürfe über die recht⸗ liche Stellung der unehelichen Kinder und über die Freizügigkeit der Anwälte. Die Emminger⸗Verordnung habe sich seiner Meinung nach nicht bewährt; er wünsche die Wieder⸗ herstellung der Geschworenengerichte. Wenn er von Klassen⸗ justiz gesprochen habe, so wolle er nicht jeden Richter einer solchen beschuldigen; wohl aber kämen außer⸗ ordentlich viele solcher Fälle vor; ganz besonders aber rufe die Praxis des Reichsgerichts solche Vorwürfe mit Recht hervor. Justizminister Hergt: Der Abgeordnete Dr. Haas hat gegen das Reichsgericht den Vorwurf erhoben, daß es mit zweierlei Maß messe. Wir sind nicht gegen eine Kritik von Gerichts⸗ urteilen, wohl aber wenden wir uns gegen eine Generalisierung solcher Einzelfälle. Der Oberreichsanwalt trifft die ihm ob⸗ liegenden Eutscheidungen unter eigener Verantwortung. Das schließt nicht aus, daß das beeeeie sich bei ge⸗

nlaß mit ihm in Verbindun s J eltin