1928 / 13 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

ob die Gewerbeaufsichtsbeamten zu Reichsbeamten werden dürfen, werde bei den Beratungen über das Arbeitsschutzgesetz ezörtert werden. Sie spiele in die Kompetengen zwischen Reich und Ländern hinein. Die Verwaltungsreform dürfe vor der Sozial⸗ versicherung nicht haltmachen. Die Reform der Verwaltung der Sozialversicherung müsse kommen. Der Minister stellte dann fest, daß jeder Beamte, jeder Arbeiter und jeder Angestellte bei ihm unmittelbar Zutritt habe. Das schließe natürlich nicht aus, daß nach der allgemeinen Ordnung der Geschäfte der Beamte sich zu⸗ nächst an den Abteilungsdirektor wenden müsse, der ihm vielleicht sage, die Sache eigene sich nicht zum Vortrag. Der Beamte brauche sich aber nicht daran zu halten, wenn er eine abweichende Auffassung habe. Der Minister schilderte die Umgruppierung der einzelnen Abteilungen. Die Frage, wie die Errichtung der neuen Reichsanstalt auf die Abteilung IV, die die Arbeitsmarktpolitik bearbeite, wirke, beantwortete der Minister mit Verlesung einer längeren Darlegung. Die Aufgaben des Ministeriums in ihrer Summe sind danach durch die Reichsanstalt nicht vermindert, sondern noch vertieft worden, weil die Reichsanstalt nicht Zu⸗ ständigkeiten des Reichs, sondern der Länder und Gemeinden übernommen hat. Der große Geschäftsanfall beim Reichs⸗ versicherungsamt sei zum Teil dauernd, zum Teil vorübergehend. Wegen des dauernden Anfalls seien fünf neue Senate angefordert und eine entsprechende Vermehrung der Beamten vorgesehen, ferner vier neue Senate im Reichsversorgungsgericht. Gewünscht seien 120 neue Räume, zurzeit seien aber nur 80 verfügbar. Was die Frage der Vereinfachung der Sozialwahlen anlange, 2 sei der Vergleich mit den Reichsarbeitsgerichten nicht zutreffend. Die Frage werde in anderem Zusammenhang gelöst werden müssen. Das Gutachten des Arbeitsausschusses des Reichswirt⸗ schaftsrats über die Höchstzahl der Lehrlinge im Handelsgewerbe sei vor einigen Tagen beschlossen; es gehe dahin, daß das Reich eine Rahmenverordnung erlassen möge, innerhalb deren die Länder Ausnahmen zulassen könnten. Sein Appell an die Wirtschaft gehe dahin, die über 50 Jahre alten Angestellten nicht brotlos werden zu lassen. Die Grenzen der Lohnpfändung zu erhöhen, werde in seinem Ministerium erwogen. Abg. Borrmann Vereinig.) erklärte, es bestehe eine starke Differenz zwischen den Beiträgen und den Leistungen der Sozialversicherungseinrichtungen. ie Verwaltungskosten seien viel zu hoch. Zu kostspielige Bauten würden auf Kosten der Versicherten aufgeführt. Die Wirtschaft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, seien mit Recht darüber empört. Viele Tarifver⸗ träge seien durchaus unwirtschaftlich, gewerbe. Ueben das Arbeitsministerium herrsche im ganzen Lande eine starke Empörung. Die Landwirte könnten die Lasten nicht mehr tragen. Abg. Hoch (Soz.) erklärte sich nicht be⸗ friedigt von der Antwort des Ministers. Wenn auch fünf neue Senate im Reichsversicherungsamt gebildet würden, so könnten sie doch wegen Platzmangels vorläufig nicht arbeiten. Schon jetzt brauche die Erledigung eines Falles beim Reichsversicherungs⸗ amt länger als ein Jahr, statt höchstens drei Monate. ie Räume müßten unter allen ö eschaffen werden; komme man mit den fünf Senaten nicht aus, so müßten im Laufe des Jahres noch weitere nachbewilligt werden. Die Vollmacht dazu müsse das Finanzministerium bekommen. Abg. Sch midt⸗ Stettin (D. Nat.): Meine Freunde sind mit der Verstärkung der Senate des Reichsversicherungsamts einverstanden; aber diese Stellen wieder wegfallen, wenn der jetzige Andran dich läßt. In diese Stellen seien auch geeignete artestanbsbeame hineinzuschicken. Die Versorgungsämter, die von 322 auf 1 vermindert seien, möge man endlich in Ruhe lassen. Die Arbeits⸗ leistung in den außerordentlich groß, wie er gegen⸗ über Angriffen bemerke. Der Wohnungsbau für Beamte müsse weiter gefördert werden, bis auch der letzte Beamte eine Wohnung hat. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) unterstrich die ““ des Vorredners. Durch Private werde gegenwärtig das Woh⸗ nungsbedürfnis nicht gedeckt werden können. Das Arbeits⸗ ministerium sei so umfangreich, daß eine Organisation nach dem Muster kleiner Ministerien dafür nicht denkbar sei. Da müsse vieles ohne Vortrag kurzer Hand erledigt werden, solle nicht eine Stockung eintreten. Angenommen wurde folgende Ent⸗ scehetung der Sozialdemokraten: „Die Reichsregierung zu er⸗ uchen, dem Reichstag baldigst einen Gesetzentwurf über Maß⸗ nahmen zur Sicherung der Existenz der älteren Arbeiter und Angestellten vorzulegen. Für die zu treffenden gesetzlichen Schutz⸗ bestimmungen sind, insbesondere, soweit es sich für die Arbeitgeber um die Meldepflicht offener Stellen und die Beschäftigungsver⸗ pflichtung älterer Arbeiter und Angestellten handelt, die Leitsätze des Unterausschusses des neunten Relchstagsausschuffes zugrunde zu legen.“ Angenommen wurde ferner ein sozialdemokratischer Antrag, die Reichsregierung zu ersuchen, schleunigst dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die in den geltenden Bestimmungen der Gewerbeordnung enthaltene rechtliche Benach⸗ teiligung der technischen Angestellten gegenüber anderen Berufs⸗ gruppen der Angestellten wird. eE ae fand An⸗ nahme ein weiterer sozialdemokratischer Antrag, das Reichs⸗ arbeitsministerium zu ersuchen, dahin zu wirken, daß dem Reichs⸗ tag alsbald ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, durch den die der⸗ zeitige Lohnpfändungsgrenze dem veränderten Geldwert ent⸗ sprechend erhöht wird. Die weitere Beratung wurde dann auf Sonnabend vertagt.

2

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte vorgestern die Einzelberatung des Etats des Reichs⸗ arbeitsministeriums unter dem worst des Abg. Hei⸗ mann (Soz.) fort beim Kapitel „Sozialversicherung“, bei dem nach Wunsch des Abg. Hoch (Soz auf das Kapitel „Arbeits⸗ vermittlung und Arbeitslosen“ hinübergegriffen werden soll. Be⸗ richterstatter Abg. Hoch (Ssz.) forderte gewisse Aufsichtsbefugnisse für das Ministerium, damit nicht Bagatellsachen er denke an einen Fall im Werte von 31 Pfg. bis an die höchlte Instanz, an das Reichsversicherungsamt, von den unteren Behörden ge⸗ trieben würden. Der Redner brachte Wünsche zur Besserung der Erledigung der Anträge des Heilverfahrens bei der Angestellten⸗ versicherung und der Invalidenversicherung vor. Er fragte, ob bei der jetzigen Ordnung der Zeitschriftenfrage die Redaktion des Arbeitsblattes Nachrichten bzw. Artikel des Reichsversicherungs⸗ amts in dessen Amtlichen Nachrichten unterdrücke. Abg. Raedel (Komm.) fragte, welche Darlehen an die Träger der Sozialversiche⸗ rung im Jahre 1925 und zu welchem Zinsfuß sie gewährt worden cdes Abg. Karsten (So. besprach die Verlangsamung des Rechtsganges beim Reichsversicherungsamt, Fehlurteile in der Beurteilung der Berufsverhältnisse Verunglückter für die Be⸗ messung der Renten, und Irrtümer, die als Schikane der Ver⸗ sicherten aufgefaßt werden müßten. Außerordentlich rückständig eien die Methoden, mit denen Invalidenrenten abgelehnt würden. Habe das Ministerium schon Pläne für eine bessere Methode? Die Statistik über die Waisen scheine ihm nicht zu stimmen. Der Redner fragt, welche Grundsätze bei Beobachtung von I“ an Krankenkassen usw., namentlich zinslosen Darlehen, beobachtet würden. Abg. Thiel (D. Vp.) rollte die Frage des planmäßigen Wiederaufbaus der Sozialversicherung auf und wieweit das Reich, das die Anlegung der Kapitalien vorgeschrieben habe, deren Träger für die Inflationsverluste von über einer Milliarde Reichsmark zu entschädigen habe. Beim Steigen der Rentenlasten dürfe man diese Frage nicht übersehen; denn diese könnten schließlich durch laufende Beiträge nicht mehr gedeckt werden. Die Lösung dieser Frage sei auch im Hinblick auf die 1“ außerordent⸗ lich notwendig. Denn wir dürften unsere Wirtschaft nicht vor die Gefahr des Erliegens stellen, die in einem Jahrzehnt sonst drohen

önne. Abg. Hoch (Soz.) begründete einen Antrag, Mittel für Aufstockung des Gebäudes des Reichsversicherungsamts aus⸗ zuwerfen. Ministerialdirektor Dr. Lothholz erklärte sich bereit, die grundsätzlichen Bedenken gegen 85 Mehrausgabe in diesem Falle zurückzustellen, weil die Aufstockung im Reichsversicherungs⸗ amt sachlich geboten, eine Hinausschiebung des Baues erhöhte 11 verursachen würde und Einsparung des Betrages nach Mit⸗ pe 19, des Arbeitsministeriums an anderer Stelle zu erwarten fei. Abg. Christine Teusch (Zentr.) stellte folgende Forderungen

. der a das Bank⸗

auf: 1. der Bezug des Kindergeldes und der Waisenrente für haus⸗ wirtschaftliche Lehrlinge von 15 bis 18 Jahren muß ees hen. werden; 2. bei der Erhöhung der Invalidenrente darf keine Ver⸗ kürzung der EI“ eintreten, da sonst die vom Gesetzgeber gewollte Verbesserung für die Invaliden sich über⸗ haupt nicht auswirkt; 3. die Unfallrente muß nach dem Willen des Reichstags auf Grund des Berufseinkommens, das beim Unfall tatsächlich bezogen wurde, berechnet werden und darf nicht nur ein Einkommen berücksichtigen, das der Unfallverletzte vls Erwerbsbeschränkter bezieht; 4. es muß für die Verbesserung der Bezüge der Invaliden ehemaliger Heeresbetriebe ein schnelleres Verfahren eintreten; 5. die Lage der Werkpensionäre muß in kürzester Zeit verbessert werden. Der von unserer Fraktion ein⸗ EF Antrag muß deshalb bald behandelt werden. Abg. Ersing (Zentr.) fragte, ob das Ministerium die Absicht habe, die kleinen Versicherungsämter zu größeren zusammenzulegen, wie das bei der Erwerbslosenfürsorge mit den Arbeitsämtern der Fall sei. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) brachte die Versendung von Kranken durch die Krankenkassen in russische, statt in deutsche Bäder zur Sprache und hoffte, daß der Fall Anlaß zur Prüfung dieser Frage gebe. Ministerialdirektor Grieser: Die Ver⸗ waltung der Versicherungsträger kostete 1925 insgesamt 177 Mil⸗ lionen Mark bei einem Gesamtaufkommen von 2,7 Milliarden, d. h. 6,5 %. In der Statistik erscheinen die Landkrankenkassen bald teurer, bald billiger als die veser er Aber das ist nur Schein. Man muß die Höhe der Inanspruchnahme der Kassen Es gibt keinen zuverlässigen Maßstab für

die Beurteilung dieser Fiern. Die Aufgabe der Zukunft wird eine Vereinfachung im Verfahren und im Aufbau der Versiche⸗ rungsträger und Behörden sein. Die praktische Durchführung aber wird erhebliche Schwierigkeiten bieten. Ueber die Verein⸗ heitlichung der Statistik sind Verhandlungen eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Ueber die Frage der Entlastung des Reichs⸗ versicherungsamts werden in der nächsten Woche Verhandlungen stattfinden. Die Zuständigkeit dieses Amtes darf aber nicht be⸗ schränkt werden, soweit es sich um Ansprüche der Versicherten handelt. Kleinigkeiten, wie die Erstattung von 31 Pfg. an das Reichsversicherungsamt zu bringen, ist geradezu Unfug. Hier ein⸗ e ist aber nicht Sache des Reiches, . der Landes⸗ ‚behörden. Die „Amtlichen Nachrichten“ des Reichsversicherungs⸗ amts gehen nur an eine andere Stelle ühber, bleiben sonst aber unverändert. Der Redner gab dann ausführlich Auskunft über die gewährten zinslosen Darlehen an die Verficherungsträger auf Grund der etatsmäßigen Ermächtigung. Wenn die Zahl der Waisen kleiner erscheine, so liege das an der kürzlichen Aenderung der Praxis, indem man ungnügende Renten an Siebzehn⸗ bis Achtzehnjährige nicht mehr gegeben, dafür aber die sonstigen Kinderrenten gründlicher gestaltet habe. Lehrlingsrenten seien inzwischen erneut gewährt worden. Die Ver endung zu Kuren in den Kaukasus, die nur eine Krankenkasse für drei Mitglieder angeordnet habe, habe nicht die Billigung des Versicherungsamts gefunden und sei auch eingestellt worden. Ministerialdirektor Rettich stellte eine Denkschrift über die Lage der Invaliden⸗ rentner in den früheren Heeres⸗ und Marinebetrieben in etwa 14 Tagen in Aussicht. Abg. Rädel (Komm.) verteidigte die Entsendung von Kranken in den Kaukasus mit den vorzüglichen Heilerfolgen dieser besonderen Bäder und Heilanstalten. Ministerial⸗ direktor Grieser erklärte, aus den Heilerfolgen von drei Per⸗ onen könnte man doch so weitgehende Schlüsse nicht ziehen. Die bschiebung deutscher Kranker in das Ausland, damit sie dort auf Kosten eines fremden Staates erhalten würden, sei bedenk⸗ lich und unzulässig; nachdenklich stimme auch ein Artikel des „Ruhr⸗Echo“, wonach die Kranken die Schieß⸗ plätze und Militärlager der roten Armee besichtigten. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) verwies gleichfalls auf diese Mit⸗ teilungen des „Ruhr⸗Echo“, wonach an dieser Kranken⸗ entsendung 120 Mann teilgenommen hätten. In Wirklichkeit habe es sich anscheinend um einen Informationskursus gehandelt, bei dem die Frage der Krankenkassenmitglieder nur die Attrappe ge⸗ wesen sei, hinter der sich andere Mitglieder der Kommunistischen Partei dieser Reise hatten anschließen können. Die Behandlung des Kranken Joffe, die sein Brief an Trotzki enthüllt habe, zeige die ganze Scheinheiligkeit dieses kommunistischen Treibens, das verdienten Männern des eigenen Landes die Heilbehandlung ver⸗ weigere, Fremdländische aber unentgeltlich aufnehmen wolle. Angenommen wurde eine sozialdemokratische Entschließung, die die Reichsregierung ersucht, bis zur zweiten Beratung des Haus⸗ haltsplans für das Reichsarbeitsministerium die Maßnahmen vorzuschlagen, die die Verminderung der Restbestände der Rechts⸗ fälle beim Reichsversicherungsamt und beim Reichsversorgungs⸗ gericht sichern. Das Kapitel „Sozialversicherung“ wurde im übrigen genehmigt. Es folgte die Behandlung des Abschnittes „Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“, über den der Abg. Hoch (Soz.) Bericht erstattete, wobei er über mongelnde Sorgfalt der Arbeitsvermittlungsämter bei der Zuweisung der Arbeit Beschwerden vorbringt; es würden Leuten Arbeiten zu⸗ ewiesen, die sie nicht leisten könnten. Abg. Rädel (Komm.) begründete einen Antrag, das Reich solle den gesamten Aufwand tragen, der durch die Krifenfürsorge entstehe. Diese müsse in der⸗ selben Höhe wie die Arbeitslosenunterstützung gezahlt und für die ganze Dauer der Arbeitslosigkeit Ferühe werden. Der Redner forderte infolge der durch die Ueberschwemmung eingetretenen weiteren Arbeitslosigkeit “] Mittel. Abg. Hoch (Soz.) be⸗ antragte, die Krisenfürsorge so zu gestalten, daß die längere Zeit arbeitslosen Personen dieselbe Unterstützung erhalten wie in der Arbeitslosenversicherung. Abg. Lemmer (Dem.) bat, in die Statistiken über die Erwerbslosen⸗ und Krisenfürsorge alle anderen Erwerbslosen einzubeziehen, die zurzeit darin nicht aufgeführt würden, sonst täusche man sich über den Stand der Wirtschaft. Die Methode der Statistik 8 zu ändern. Das Bild über die Lage des nationalen Arbeitsmarktes werde durch die Art der bisherigen Statistik zu günstig bezeichnet, da der tatsäch liche Umfang der be⸗ dauerlichen Erwerbslosigkeit nicht umwesentlich größer sei. Ministerialdirigent Dr. Weigert erklärte die Krisenfürsorge werde aus öffentlichen Mitteln gespeist, nicht, wie die Arbeits⸗ losenversicherung, aus Mitteln der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dem sozialdemokratischen Antrage könne also ohne es⸗ änderung nicht entsprochen werden. Das Ministerium werde elbst⸗ verständlich bestrebt sein, solange die Gemeinden ihren Anteil an der Krisenfürsorge zahlten, dafür zu sorgen daß die Mittel sohß die Krisenfürsorge nicht fehlten. Für die Ue⸗ erschwemmungs chäden S im Haushalt des Reichsinnenministeriums 10 Millionen ark verausgabt. Die produktive Erwerbslosenfürsorge aber auf diesem Gebiete auch mit. Gewiß sei die Statistik der Arbeits⸗ 169 zu verbessern. Abg. Clara Bo hm⸗Schuch (Soz.) führie Klage über ungeheuren Mangel an Lehrstellen. Leider hätten die Handels⸗ und Handwerkskammern aus sich heraus nichts Genügendes getan, um diesem Notstand zu steuern. Ministerial⸗ dirigent Dr. Weigert erwiderte, über diese Frage sei mit den verschiedenen Ländern verhandelt worden in der Absicht, Abhilfe u schaffen, bis das Berufsausbildungsgesetz vorliege. Man sei hier auf den guten Willen der Arbeitgeber angewiesen. Mit Ver⸗ waltungsmaßnahmen Abhilfe zu schaffen, sei sehr schwer, weil die Dinge örtlich und beruflich verschieden lägen. Der sozialdemo⸗ kratische Antrag und die kommuni tischen Anträge wurden abgelehnt. Beim Kapitel „Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsverfassung, Arbeits⸗ gerichtsbarkeit, Schlichtung und Lohnpolitik“ begründete Abg. Thiel (D. Vp.) einen Antrag, wonach die Regierung in solchen Fällen, in denen sich aus dem Verhalten der Tarisparteien offen⸗ Fhrer Tarifunwille ergebe, das Mittel der Verbindlichkeits⸗ erklärung eines Schiedsspruchs auch dann anwenden solle, wenn sich unter anderen Umständen nach der allgemeinen Gepflogenheit eine Verbindlichkeitserklärung nicht schon rechtfertigen lassen würde. Abg. Rädel (Komm.) kritisierte sehr scharf das Schlich⸗ tungswesen, das keinen Arbeiter befriedige. Ministerialrat Feig erklärte, das Mittel der Verbindlichkeitserklärung soll nur in Ausnahmefällen angewandt werden, namentlich, wenn besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe vorlägen. In dem vom

Abg. Thiel angeführten Fall werde schon jetzt nach Möglichkeit seinem Wunsch entsprochen und auch weiter entsprochen werden. Der Antrag Thiel wurde genehmigt. Auf sozialdemo⸗ kratische Anfrage teilte Ministerialrat Feig mit, daß nach den Antworten auf die Rundfragen bei den Ländern die Strafen ber Arbeiterschutzvergehen in ihrer Höhe für ausreichend angesehen würden; nur Preußen sei teilweise zu abweichenden Ergebnissen gekommen, namentlich bezüglich der Bäckereiverordnung. Die Mittel für das Arbeiterschutzmuseum seien so bescheiden, daß an Reisekosten für auswärtige Mitglieder nicht gedacht werden könne. Abg. Clara Bohm⸗Schuch (Soz.) begründete eine Ent⸗ schließung, die Regierung zu ersuchen, Maßnahmen zu treffen, um die Auswüchse bei Anwendung der Arbeitstherapie in den Heilpflegeanstalten zu verhindern. Abg. Rädel (Komm.) brachte die Explosionskatastrophen in Berlin zur Sprache und forderte eine schärfere Kontrolle der Arbeitsräume. Die sozialdemokratische Entschließung wurde abgelehnt; genehmigt wurde eine andere sozialdemokratische Entschließung, die die Reichsregierung auf⸗ fordert, ihre Bemühungen in der bisherigen Richtung fortzusetzen, um die Wünsche des Reichstags in bezug auf die deutsche Ver⸗ tretung und auf die Berücksichtigung der deutschen Sprache im Internationalen Arbeitsamt möglichst bald zu verwirklichen. Es folgte dann die Besprechung des Kapitels „Versorgungswesen“. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) kritisierte dabei die Art der Prüfung des Versorgungsamts in Görlitz. Es wurde ihm zu⸗ gesichert, seine darauf bezügliche Anfrage nach Prüfung der Vor gänge zu beantworten. Das Kapitel wurde angenommen, des gleichen das Kapitel „Sonstige soziale Maßnahmen“. Der Tit „Zur Förderung der öffentlichen Wohlfchhrtspflege“ im Etat der allgemeinen Finanzverwaltung wurde nach einer Begründung durch Ministerialdirektor Dr. Lothholz entgegen dem Beschluß des Reichsrats nach dem Vorschlag der Reichsregierung in der Fassung der Vorlage genehmigt. Weiterberatung heute

Die Deutsch⸗Oesterreichische Parlamen⸗ tarische Strafrechts⸗Konferenz trat vorgestern im Reichstag zu ihrer zweiten Sitzung zusammen. Es nahmen teil von Oesterreich die Abgeordneten Dr. Waber, Dr. Rintelen, Dr. Odehnal, Dr. Schönbauer, Renner und Dr. Eisler, von Deutschland die Abgeordneten Lohmann, Dr. Barth, D. Dr. Kahl, Schulte, Hampe, Em⸗ minger, Brodauf, Dr. Rosenfeld, Dr. Saenger Öund Torgler. Der Vorsitzende, Geheimrat D. Dr. Kahl, begrüßte die österreichischen Herren, worauf laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, Reichs⸗ justizminister Hergt den beiden Ausschüssen den aufrichtigen Dank der Reichsregierung für die bisher geleistete erfolgreiche Arbeit aussprach. Es sei sehr erfreulich, daß es der eifrigen Arbeit der Ausschüsse gelungen sei, das Arbeitsprogramm bisher inne zu halten und den allgemeinen Teil noch vor Weihnachten zu Ende zu führen. Die Reichsregierung hoffe weiterhin, daß die Ausschüsse etwa bis zum Mai ihre Arbeiten zu einem erfolgreichen Ende führen würden. Das Interesse der Oeffentlichkeit an der Reform habe sich in erfreulicher Weise belebt. Vizekanzler Dr. Waber dankte Geheimrat Kahl und dem Reichsjustizminister in warmen Worten für die Begrüßung und bat im Namen seiner österreichischen Freunde Geheimrat Kahl, auch in dieser Sitzung den Vorsitz zu führen. Der Ausschuß trat darauf in die sachliche Beratung ein. Der dritte und vierte Abschnitt (Versuch und Teil⸗ nahme) wurde auf Montag zurückgestellt. Zur Erörterung standen vorgestern die Abschnitte Strafen, bedingter Straferlaß, Neben⸗ strafen und Nebenfolgen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Konkurrenz, Strafbemessung und Verjährung.

Im Wohnungsausschuß desReichstags stellren vorgestern im Verlaufe der weiteren Verhandlungen der zweiten Lesung über die ANenderung des Mieterschutzgesetzes Abgeordnete der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei folgenden Antrag: „Als § 19 a wird folgende Bestimmung ein⸗ gefügt: Ist der Raum nur mit Rücksicht auf ein zwischen den Vertragsteilen bestehendes Dienst⸗ oder Arbeitsverhältnis ver⸗ mietet, oder hat den Raum ein Betriebsfremder inne in Ge⸗ bäuden, die von dem Inhaber eines Betriebes zur Unterbringun von Angehörigen des Betriebes errichtet oder vor dem 1. Juli 1919 zu Eigentum erworben oder gemietet sind, so kann der Vermieter auf Aufhebung des Mietverhältnisses klagen, wenn der Raum im Verhältnis zu der Zahl der Bewohner übermäßig groß ist; als Bewohner gelten nur der Mieter und seine Familienangehörigen. § 6 Abs. 1 S. 1 findet Anwendung mit der Maßgabe, daß der Ersatzraum auch in anderen Gemeindebezirken liegen kann, wenn durch Uebersiedlung in einen so gelegenen Ersatzraum die wirt⸗ scha tliche Grundlage des Mieters nicht gefährdet wird.“ Abg. Leopold (D. Nat.) sührte nach dem Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger zur Be⸗ gründung aus, daß eine solche Aenderung nur im Interesse der Arbeiterschaft selbst liege. Sehr häufig wohnten die Arbeiter so weit von ihrer Arbeitsstätte entfernt, daß sie schon in über⸗ müdetem Zustand zur Arbeit kämen. Im Enqueteausschuß hätten auch die Kommunisten die Unhaltbarkeit dieser Zustände an⸗ erkannt und der Auffassung Ausdruck gegeben, daß hier eine Aenderung erwünscht und erforderlich sei. Der Antrag ziele nicht dahin, die Arbeiter wohnungslos zu machen, es sollten nur Aus⸗ tauschmöglichkeiten geschaffen werden. Im Laufe der Zeit sterben manche Arbeiter, andere würden durch irgendwelche Umstände arbeitslos, was zur Folge habe, daß jetzt in der Nähe der Werke frühere Werksarbeiter und Angehörige gestorbener Arbeiter wohnten, während viele andere Arbeiter jeden Tag lange Wege zur Arbeitsstätte zurückzulegen hätten. Die Antragsteller hätten auch keine Bedenken gegen eine evtl. Mitwirkung des Betriebsrats. Abg. Dr. För ic ge n (Wirtsch. Vgg.) schloß sich diesen Aus⸗ führungen an. Abg. Lipinski (Soz.) sprach sich grundsätzlich gegen das ganze System der Werkswohnungen aus, da es die Arbeiterschaft in der Abhängigkeit der Unternehmer festhalte. Doch seien sie da und man müsse mit den gegebenen Verhältnissen rechnen. r hielt eine Aenderung auf diesem Gebiete für wünschenswert. In Mitteldeutschland ergebe sich für viele Arbeiker eine sechzehnstündige Arbeitszeit, wenn man den Verlust durch die Wege mitrechne. Diese Zustände zu beseitigen, müßten Mittel und Wege gefunden werden. Es sei aber eine ökonomische Frage, die sich nicht durch Rechtsbestimmungen im Mieterschutz⸗ gesetz regeln lasse. Dem vorliegenden Antrag könnten die Sozial⸗ demokraten nicht zustimmen, da er die den seit 1918 neu erbauten Wohnungen gleichstelle. Das bedeute also, daß für sie Abweichungen gegenuͤber dem allgemeinen Mieterschutzrecht geschaffen würden. Auch ist der Antrag gegen die Arbeiter ge⸗ richtet, weil die Arbeiter der Gefahr ausgesetzt sind, aus den Wohnungen gebracht zu werden, ohne daß die Möglichkeit sie anderweitig unterzubringen. (Zuruf des Abg. Leopold [D. Nat s Sie sollen ja gar nicht wohnungslos gemacht werden!) Abg. Tremmel (Ztr.) bedauerte, im Augenblick nicht für den Antrag stimmen zu können. An und für sich halte er das System der Werkswohnungen für ein Uebel. Das Zentrum habe bezüglich Verbesserungen Fühlung mit Arbeitervertretungen aller Rich⸗ tungen genommen und werde das auch in der nächsten Zeit wieder tun. Dann werde es sehen, wie allen Wünschen entsprochen werden könne. mäßige Unterlagen. In wohnten 45 % Werksfremde.

Dr

den Kruppschen Werkswohnungen

¹ Im Ruhrgebiet seien vom Ruhr⸗ siedlungsverband durch Zuschüsse aus der Kohlensteuer bi 1920 rund 20 000 Wohnungen erbaut worden, dazu von der Industrie aus deren eigenen Mitteln noch 10 000, also insgesamt 30 000 Wohnungen. Dem Siedlungsverband fehlten jetzt aber weitere Mittel. Der Ansicht des Abg. Lipinski (Soz.), daß der vorliegende Antrag die GAngichtldeng der von den Arbeitern selbst gebauten Wohnungen mit den von den Zechen erbauten berbesführs,h Redner entgegen, daß die Zechen bis 1918 nur um die vor diesem Jahre liegende Zeit handele es sich vom formalrechtlichen Gesichtspunkt aus die auf eigene Kosten der Arbeiter erbauten

Abg. Winnefeld (D. Vp.) gab einige zahlen⸗

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Berliner Börse vom 14. Fanuar

feftgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Lira, 1 Leu. 1 Peseta = 0,80 ℳ., 1 bsterr.

Gulden (Gold) = 2,00 ℳ.

1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ.

1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ. 2 Gld. südd. W

= 12,00

1 Gld. holl. W. =— 1,70 ℳ. 1 Mark Banco

=1,50 ℳ. 1Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 skand

Krone = 1,125

l alter Goldrubel = 3.20

1 Peso arg. Pap. =

1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Dinar = 3,40

2,50 ℳ.

1,75 ℳ.

1 Zloty. 1 Danziger Gulden = 0,80

Die etnem Papier beigefüigte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien

üeferbar sind

1 Rubel (alter Kredit⸗Rbhl.) 2,16 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ. Dollar = 4,20 ℳ. 1 Shanghai⸗Tael 1 DYen = 2,10

Das hinter etmem Wertpapier befindliche Zeichen 0 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗

wärtig nicht stattfindet.

Das hinter einem Wertpapier bedeutet für

1 Million.

Die den Aktien in der zweiten Spalte betgefügten S bezeichnen den vorletzten, die in der driten

palte beigefügten den letzten zur Au⸗ kommenen Gewinnanteil.

Ist nur

sschüttung ge⸗

Gewinn⸗

ergebnis angegeben. so ist es dasjenige des vorletzten

Geschäftsjahrs.

eas Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notterungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Banldiskont.

( 8). Danzig 6 (Lombard 7). Amsterdam 4 ⁄. Brütssel 4 ½. Helsingfors 6. Italien 7.

Berlin 7 (Lombard

Kopenhagen 5.

London 4 ½.

Madrid b.

Oslo 5.

Faris 4. Prag 5. Schweiz 3 ½ Stockholm 3 ½, Wien 6 ½.

Deutsche festverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder und Schutzgebietsanleihe.

dit Zinsberechnung.

Heutiger Voriger Kurs

Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll. f. 1.12.92 do. 10 1000 D., f. 35 t. Reichs⸗A. 27 ukg7 ab 1.8.34 mit 5 5 % Dt. Reichssch. „K* (Goldm. , bis 30.11.26 LJausl. f. 100 G 8 ½ Baden Staat RM nl. 27 unk. 1. 2. 82 6⁄ Bayern Staat RM Anl. 27, fdb. ab 1.9.3. 7 ¾3 do. Staatsschatz

1eraunsc. 2 taatssch. r 1.

rückz. 1. 4. 29 ahlb. 2.1197,9 B

rlickz. 1. 7. 29. Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27

eꝛ†h do. Staatssch., rz. 29]1.4.5b. 2. 1197,25 G

6 ½8 % Preuß. Staatssch.

6% do. rz. 1. 10. 30 8 Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, uk. 1. 10. 35 73¾ Sachs. Staatsschatz R. 1, fäll. 1.7.29

8 do. R. 2, fäll. 1.7.80 7 ¾ Thlr. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3. 30 do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1. 1. 8

rückz. 1. 3.29. zahlbl. 12

6 % Württbg. Staats schatz Gr. 1. fäll. 1. 3. 29.

14. 1.

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Ohne SZinsberechnung.

Dt. Anl.⸗Auslosgssch. Nr. 1 60000 einschl. 1, Ablös.⸗Schein... do. do. Nr60001-90000 einschl. ½ Ablösgssch. Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. ohne Auslosgsschein Mecklenburg⸗Schwer. AnEr elngesc einschl.¹ Ablösgssch.

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Dtsche. Wertbest. Anl. b. 5 Doll., fäll. 2.9.35 Anhalt. Staat 1919.. Bayern Ldsk.⸗Rent. konv. neue Stücke

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do. 1920 do. 1922, 1923 do. 08,09, 11.gk. 61. 12.238 do. 87-99,05,gk 31.12.23 do. 96, 02, gek. 31.12.238 1“ o. amort. St.⸗A. 19 à do. do. 1919 B kleine do. do. 10 000 bis 100 000 b. do. 500 000

1. do. . 07,08, 09 Ser. 1,2, 11, 13 rz. 53, 14 rz. 554 do. 87,91,93,99,1904 3 do. 1886, 97, 19023 Lübeck 1928, unk. 28/9 Sächs. Mk.⸗A. 23, uk. 26/8 Württembg. R. 36-42ʃ4

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Brandenburg. Prov Reichsm. 26, kd b. ab 32]7 Hann. Ldskr. G. 26 Nss do do. 27 tg. 328 do. do. tg. 3116 Hann. Prov. GM⸗A. R1 B. tilgb. ab 26⸗ Hannov Prov. RM⸗A. R. 2 3,4 B u. 5, tg. 27 do do. R. 8 3, rz. 103 do. do Reihe 6 do. do. Reihe 7 Niederschles. Provinz RM 1928, rz. ab 32

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8 1 1.1.7 8,9 b 8,2 b

kleutiger Voriger Kurs

Heutiger] Vortger Kurs

nzeiger und Preußischen

Staa

Heutiger! Voriger Kurs

———

Ostpreußen Prov. RM⸗ Aul. 27 A. 14, uk. 32. Pommersche Prov. Gold 26, rz. 31. 12. Nheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30 do. do. do. rz. 1.4.31. do. do. do. Ausg. 1, unk. 1931 do. do. Kommun. s 18, 1b, uk. 31 do. bo. do.Ausg. 2, unk. 1931 Sachs. Pr. Reichsmark usg. 13 unt. 33 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15, uk. 26

do do. Ausg. 16 A. 2 Sachsen Prov.⸗Verb. Gold A. 11 u. 12, 1924 Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchsm.⸗A. A14, tg. 26 do. A. 15 Fg., tg. 27 do. Gsd⸗A. A. 16, tg. 8. do. RM⸗A., A17, 1g. 32. do. Gold. A. 16, tg. 82 do. NM., A. 19, tg. 32. do Gold, A. 20. tg. 3. do. RM A. 21 N, tg. do. do. Gold⸗A.,tg. Westf. Landesbk. Pr. Doll. Gold R. 2 N. do. do. Prv Fg. 25 uk30 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27R. 1, uk. 32

do. do. Ausg. 16 A. 1†7

8 8 v- 7 7 6 6 5

1.1.7 1.1.7

1.4.10 1.1.7

1.4.10

1.1.7

EIINInenen 4e 22—2ö2öI2ö2ö22éöZN

—=g

FgFüEPE 5 8 -

1.4.10 83,5 G

95,5 100,5 G

1.4.10100 G

ius 89

Sberschl. Prv.Bk. Gol do. do. Komm. Ausg. 1

Pomm. Prov.⸗Bk. Gold

Schlesw.⸗Holst. Prov. nl.⸗Auslosgs.⸗Sch. einschl.¹ ½ Ablös.⸗Sch. e. Provinz Anl.⸗ Auslosgssch. einschl. ¼. Ablösungsschein⸗

R. 1, rz. 100, uk. 31†7

Buchst. A. rz. 100, uk. 3177 1926, Ausg. 1, uk. 3117

Ohne Zinsberechnung.

1.8.9

1.1.7

in

bo.

1.4.10

67,25 0

(53 b

652,75 G

Brandenb. Prov. 08-11 Rethe 13— 20, 1912 Reihe 27 93, 1914 Reihe 34—52

do. 189 Cassel. Ldskr. S. 22 -25 do. Ser. 26 do. Ser. 27. do. Ser. 28 do. Ser. 29, unk. 30 Hannoversche Prov.

Ser. 9,

do. do. 1913, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 Pommern ProvA. 17 do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4 do. do. 15

do. do. 6—-11. . do. do. 14, Ser. 3 do. A. 1894,1897,1900

Rheinprovinz 22, 23 do. 1000000 u. 500000. do. kleine Sächstsche Prov. A. 8 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5— 7 Schleswig⸗Holstein. Landeskult. Rtbr. do. do. 4

Zinsf 8—20 9.

Belgrad Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24 gr., rz. 24

Dhne 8 Anklam. Kreis 1901. 1 Kreis 01 do. o. 1919 Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919

Altenburg (Thür.) Gold⸗A., kdb, ab 31 8. Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. v. 24,2. 1.25 Bonn Stadt RM⸗A. v. 1926. rz. 1931 Braunschwg. Stadt NRM⸗A26 kdb. 31 BreslauStadt RM⸗ Anl. 1926, fdb. 31 Dresden Stadt RM⸗ Anl. 26 R. 1, uk. 31 do. 26 R. 2, uk. 32 Dutsburg Stadt RM⸗A. 26, uk. 32 Dlitsseldorf Stadt RM⸗A. 26, uk. 32. Eisenach Stadt RM⸗ Anl. 26, unk. 1931 Elberfld. Stadt RM⸗ Aul. 26, uk. 31.12.81 Emden Stadt Gold⸗ Anl. 26, rz. 1931 Frankf. a. M. Stadt Gold⸗A. 26, rz. 32 Fürth Gld.⸗Anl. v. 1928, kündb. ab 29 Gera Studttrs. Anl. v. 26,kdb. ab81.5.32 Kiel Stadt NM⸗A. v. 26, uk. b. 1.7. 31. Koblenz Stadt RM⸗ Anl. v. 26, ut. 31 Köln Stadt RM⸗A. v. 1926, rz. 1.10.29 Königsb. t. Pr. Stadt RM⸗A. rz. 1.1.28 Magdeb. Stadt Gold 1926, ut. bis 1931 Mannheim Stadt Gold⸗Anl., rz. 1930 do. do. unk. b. 31. do. do. 27 unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb. 81 Nürnbg. Stadt Gold 1926 unk. b. 1931 do. do. do. 1923 Oberhaus.⸗Rheinl. Stadt RMe 7uk. b. 32 Pforzheim Stadt Gold 1926, rz. 1931 do. do. NM⸗Anl. 1927, rz. 1932. Plauen Stadt RM⸗ Anl. 1927. rz. 1982 WeimarStadt Gold 1926, unk. bis 31 Zwickau Stadt RM⸗ Anl. 26, uk. b. 29

gek. 1. 5. 243 Oberhess. Prov20 uk. 26 4.

do. Ausg. 14. 3 ¾ 6

3 8

Ssbeben S

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222252

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1.1 1.1.7

1.1.7

I 4.1 4.1 1.7

1.4.10

1.6.12 1.1

1.8.9 1.6.12 1.1.7

1.6.12 1.5.11

1.1.7 1.1.7 1.4.10 1.1.7 1.6.12 1.1.7

1.1

1.4 1.1.7

1.4.10 4.7 4.10 .2.8

1.5.11

1.2.8 1.12

1.4.10 1.5.11 1.5.11 1.1.7

1.4.10

1.2.8

;

9— versch.

1.4.10 —, 1.4.10.

* 8—18 .

2

Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.

25 9G 25 0G

sberechnung. 1.4.10% —,—

0% —,—

Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.

95 b

89,25b 83,2 b G

96,25 G

89,25 G

8z9 8 87,9b G

—,— G

88

87,75 8 95,5 G 96,5 0 88.4 b 978

95 25 b B

8

98,5 B 78.9 B

82,75 G

92,5 b G 1,9 B 25 G 8

„1 8 89,4 G

87,8 b G 87,8 b G

0 898,75 G 94,8 b

90,75 B

—.,— 7

88.1 8 97,75 b 95 25 G 96,5 G 88,3 b

855 96eb G

98,5 B 79 B

82,75 b

Ohne Zinsberechnung.

Aachen 22 A. 23 u. 2418 do. 17, 21 Ausg. 22/4 Altonn 1923/9 do. 1911, 19144 Aschaffenburg ü19014 Barmen 07, rz. 41/40/4

do. 1904,05, gek. 1.3.24 3 versch.

Berlin 1923 †* * Zinsf. 8—18 ½

d 1919 unk. 304

1920 unk. 314

1922 Ausg 14

1922 Ausg. 2/4

do. Groß Verb. 1919ʃ4 do. do. 19204 Bonn 1914 N., 1919]4 Breslau 1906 W. 1909/4 do. 1891]3 08, 12 II. Abt., 194 do. 1902, gek. 2. 1.24/3 Coburg.. Cottbus 1909 N, 1913/ʃ4 Darmstadt 1920 do. 1913, 1919, 20/4 Dessau 1896, gk. 1. 7.23/3 Deutsch⸗Evylau 1907/4 Dresden 1905/3 Duisburg 19214 b 1899. 07, 09ʃ4 1913³]4 1885, 1889 3 ½ 8 1896, 02 N'3 Düren H 1899, 19014 do. 1891 kv. 3 ½ Düsseldorf 1900,08,11, gek. 1. 5. 2474 do. 1900, gek. 1. 5. 24 3 3 Elbing 03,09, gk. 1.2.24ʃ4 do. 1913, gek. 1. 1.24/4 do. 1908, gek. 1. 2. 24 3 ¾ Emden 08 H. J, gk1. 5.24]4 Erfurt 1893, 01 N, 08, 1910, 14, gek. 1.10.23/4 do. 1893 7, 01y, gk. 23 3 ¼ Eschwege. 19114

do. 16. Ag. 19 (ag. 20)4 Flensburg 12 P,. gk. 24/4 Frankfurt a. M. 23 †ss do. 1910, 11, gek. 4 do. 1913]4 1 do. 19 (1.—3. Ausg.)

1920 (1. Ausg.), gek. 4 do. 1899, gek. 3 ½

do. 3 8

o. 1919 1. u. 2. Ausg. 4

raustadt 18981[39 1

o.

do.

do. 1900 [38 % eidelbg. 07, gk. 1.11.23/4 o. 1903, gek. 1. 10. 23/39¼

e .1897 N

.19194 do. 1920]4 Köln. 1923 unk. 33 †ls do. 1912 Abt. 3,4 do. 1919 unk. 29/4 1920 unk. 30 1 1922 Konstanz 02, gek. 1.9.23. Krefeld 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30.6.24 do. 1913, gek. 30.6.24 do. 88,01,08, gk. 30.6.24 Langensalza 1903 Lichtenberg (Bln) 1918 Ludwigshafen 1906 do. 1890., 94, 1900, 02 Magdeburg 19183, 1.— 4. Abt. ukv. 31 Mainz 1922 Lit. O do. 1922 Lit. B do. 19 Lit. U, V. uk. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim 19226 do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901. 1906, 1907, 1908, 12, gek. 1. 1.24 1-EE.-IE1n . 19 II A., gk. 1.2.25 . 1920, gek. 1. 11.25. ö. 1888, gek. 1. 1.24 . 1897,98, gk. 1.1.24 1904. 1905 gek. Merseburg Mühlhausen i. Thür. 1919 VI- Mülhetm (Ruhr) 1909 Em. 11, 13. uk. 31, 35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach1 1 X, uk86 Münster 08, gk. 1.10.23. do. 1897, gek. 1.10.23. Nordhausen 1908 Nürnberg do. 1920 unk. 30. do. 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 W, gk. 31.1.24 Pforzheim 01, 07, 10. 1912, 1920 do. 95, 05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 03. gek. 30.6.24 do. 1903 Potsdam 19 P. gf. 1.7.24 Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 09 do. 97 N. 01 03, 05 do. 1889 Remscheid 00, gk. 2. 1.23 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 N. do. 1891 Rostock 1919, 1920 do. 81,84, 03, gk. 1.7.24 do. 1895, gek. 1. 7. 24 Saarbrüllcken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897, gek. 1. 5. 24 Spandau 09 N. 1.10.23 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 Stettin V *) Zinsf. 8—15 % Stolp i. Pomm.. Stuttgart 19,06, Ag. 19 Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25 do 1919, unk. 30 Viersen 1904, gk. 2.1.24 Weimar 1888,gk. 1.1.24

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1.6.12 1.5.11 1.1.7

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1.3.9 1.4.10 1.4.10 1.1.7 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.1.7 1.4,1

5.8.12

1.2.3 1.3.9

1.4.10 1.1.7

do. 1.11. 1.1.7 versch. 1.5.11 1.4.10

versch. 1.3.9 1.2.8 1.5.11

1.5.11 versch. 1.4.1

1.4.10

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1. 19

4. 1

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Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz. 1937/74 do. 1920 1. Ausg. 21 2. Ag.gek. 1.10.244 versch. do. 18 Ag. 19 I. u. II., gek. 1. 7. 2414] 1.1.7 Wilmersd. (Bln.) 191314] 1.2.8

1.2.8

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlicher Kreditanstalten und 8 Körperschaften.

a) Rentenbriefe. Ohne Zinsberechnung.

ekündigte und ungekündtgte Stücke, verloste und unverloste Stütcke

4, 3¼8% Brandenb., agst. b. 31.12.1 711 7b G 4,3 ½ Hannov. ausgst. b. 31.12.17719,75 b G 4.38 ½ Hess.⸗Nass., agst. b. 31.12.17114,9 G 4 Lauenburger, agst. b. 31.12.17713 G 13 G 4,8 % Pomm. ausgest. b. 31.12.17717,25 b G [17,25 G 4, 3 ¾ % Posensche, agst. b. 31.12.177 —,— —,— 4.3 ½ Preußische OÖst⸗ u. West⸗

ausgest. b. 31.12.17111,5 G 11,5 G 4,3 % Rh. u. Westf. agst. b. 81.12.17119,1 G 19 5b G 4,3 ½ Sächstsche, agst. b. 31.12.17112b G 16,8 G 4,3 Schlesische, agst. b. 31.12.17717,1 G 17 b G 4,3 8 Schl.⸗Holst. agst. b. 31.12.17114,75 bB [14,3b G

18,8 b G 19,5 G 14,9 G

b) Landschaften Mit Zinsberechnung.

ittsch. ngo 1.4.10 do. do. 4 &. 1 1.4.10 90 8 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. 1.4.10 97,75 b do. do. Reihe 4 1.4.10 86 G do. do. Reihe B 1.4.10 Landwtsch. Kreditv.

Sachs. Pfd. R. 2,30 1.5.11 do. Gldkredbr. R. 2,31 1.4.10 Lausitz. Gdpfdbr SX 1.1.7 Meckl. Ritterschaftl. Gold⸗Pfandbr.. do. do. do. Ser. 1 Ostpr. ldsch. Gd.⸗Pf. do. do. do. do. do. do. do. do. do. Pom. [dsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Lndsch.

Gold⸗Pfandbr... do. do. uk. b. 30. do. do. Ausg. 1—2 do. do. Ausg. 1 2 Schles. Ldich. G.⸗Pr.

unkündb. b. 1.7.28 do. do. Em. 1.. do. do. Em. 2.. do. do. Em. 1.. Schlw. Holst. lsch. G. do. do. Ausg. 1924 do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Kreditv.

Gold⸗Pfandbr. do. do. do. do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. do. do. do.

7,75 G

0 00 ◻0 0, 0

1.1.7

1.1.7

1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10

82 0 =2 . 100 1US

229080ù2ö2öN2G q

2*

Seks

89 22 22 22 11. 18 22 12 2

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8VEg 918 8; SöPEPE

Ohne Zinsberechnung.

Gekündigte und ungekündigte Stücke verloste und unverloste Ststcke. 3 ½ % Calenberg. Kred. Ser. D, 8, E (gek. 1.10. 28. 1. 4. 24) 5 15 % Kur⸗ u. Neumärkische 9 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue 4, 8 ½, 38 % Kur⸗ u. Neumärk. Kom.⸗Obl. Nm. Deckungsbesch. bis b1 12. 1912 3.6 4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12.17 Nr. 1 —484 (60 . 4, 8 ½, 38 % Ostpreußlsche N, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 177.. 4, 8 ⅞, 3 % Pommersche X, aus⸗ gestellt bis 81. 12. 11.. 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbefitz, ausgestellt bis I. I12. 17.2..6855 18,75 G 4, 3 ½, 3 % Sächsische, ausge⸗ stellt bis 81. 12. 1. 1416 b B 16,4 b G 4 % Sächf. landsch. Kredieverb. —,— —,— Sächs. Kreditverein ldw. Pfand⸗ briefe bis Ser. 23, 26, 27 ⁄h —,— do. do. 26 bis Ser. 25 do. do. 4 Kreditbriefe bis Ser. 22, 26 833 †† —,— —,— do. do. 38 ⁄⁄ bis Ser. 25 —,— 4, 3 ½ % Schles. Altlandschafti —.

(ohne Talon) . landschaftl.

—,— * *

3,55 b 3,5 g

16,83 G 17,75 b 18,8 b G

18,85 b 17,75eb 0 18,8 B

18,2 G 18,15 b 8,15 G 13,2b

4, 3 ½, 3 % Schles. A,O,D F, ausgest. bis 24.6.17718,05 b G 4, 3 ½. 3 % Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. V, ausg. b. 31.12.17 8,18 G 4, 3 ½, 3 % Westfälische b. 8. Folge, ausgestellt bis 31. 12. 17. 12,9 b 4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl Ser. I—II m. Deckunagsbesch bis 81. 12. 17 bö“ 4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 81. 11ä 119 5,7 b

ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

4,05 b 4,8 9

c) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. do. do.

do. do. do. do. S. A do. eig hag an do. o. do. do. Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. Reihe 5,30 do. do. Reihe 7, 31 do. do. R. Zu. 6, 29 u. 31 do. do. Reihe 9, 32 do. do. Reihe 10. 32 do. do. Reihe 8, 32 do. do. Reihe 11, 30. do. do. R. 2 u. 12, 32 do. do. R. 1 u. 13, 32

grrper: göeheE ---222g

SÜöSSSSPVVSSVSVWV 2 8

PEüEeeEzeee 12222222ö2ö2S

Dhne Zinsberechnung.

5, 4 ½, 4, 3 ¼ % Berlin. Pfdbr. alte N, ausgestellt bis 31. 12. 1917 5, 4 ½, 4. 3 ½ % Berlin. Pfdhr. alte 4, 3 ½8, 3 % Reue Berlin. Pfdbr. N, ausgestellt bis 31. 12. 1917. 4 , 8 ½, 3 % Neue Berlin. Pfdbr. 4 % Brandenb. Stadtschafts⸗Pfbr. (Vorkriegsstücke)

4 % do. do. (Nachkriegsstücke) 4 Magdeburger Stadtpfandbr. Reihe 11 (Zinstermin 1.1.7)

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Ernenerungsschein.

BraunschwStaatsbk Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. R. 19, tg. 33. do. do. R. 17, uk. b. 32 do. Kom. do. R15uk29 do. do. do. R18, uk 32 Dtsch. Kom. Gld. 25 er rwee do. 26A. 1, tg. 31 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1, tg. 32 do. do. 28A. 1, tg. 24 Emschergenogensch. A. 6R. A 96 tg. 31 do. do. A.6R B27. t32 Hes Sobe Goldvp. Pfbr. R. 1,2, tg. 31 do. do. do. R. 3, tg. 31 do. do. R. 4u. 6, tg. 31 do. do. do. R. 5, tg. 32 Mitteld. Komm.⸗A. d. Spark. Giroverb., unk. 32 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk. 29. do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 1u. 3. rz. 30 do. do. Kom., tg. ab 29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2tg. 30 do. do. R. 4, tg. 30 do. do. R. 5, tg. 3 do. do. R. 7, tg. 32 do. do. R. 3, tg. 30 do. do. Kom. R. 6,32. do. do. R. 8, tg. 32 Westfäl. Pfdbr.⸗A. für Hausgrundst. Gld.⸗Pfdbr., uk. 32 do. do. 27 R. 1, uk. 32 Württembg. Spark. Girov. Rm., rz. 29 do. Wohnungskrd.⸗

-8 0 œ◻¶☛ 8

290229S

d) Sonstige. Mit Zinsberechnung.

1.4.10 1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.4.10 1.1.7

1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.1.7 1.9

1.4.10 1.2.

1.1.7 1.2.8

Anstalt, rz. 19321 7

Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gek. 1.7.24/4 do. do. 1899, 1904, 1905, gek. 1. 7. 24 327 Brandenb. Komm. 23 (Giroverb.), gk. 1 7.24 83

Deutsche Kom m. Kr. 20

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30—34 eDresdner Grund⸗

renten⸗Anst. Pfobr., Ser. 1, 2, 5, 7— 10

99 *

* do. Grundrentenbr.

Serie 1—3

Komm. 1923 o.

do

do. 1922 b do. 1919 Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 26 Oldeubg. staatl. Kred. do. o. unk. 81 do. do. Pomm. Komm. S. 1 u. 2 s. 7 15 Sachz.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do.⸗Cobg. Landrbk. 1-4 do.⸗Gotha Landkred. do. do. 02, 03. 05 do. ⸗Mein. Ldkrd. gek. do. do. konv., gek. Schwarzbg.⸗Rudolst. andkreditv. do. do. do.⸗Sondersh. vand⸗ kredit, gek. 1, 4. 24/3. Westf. Pfandbrlefamt f. Hausgrundstücke. 4

EEEEE

242 1.2.

Bk. f. Golbkr. Wetm. GoldSchuldv. R. 2, j. Thür. L. H. B. rz29

do. do. R. 1, rz. ab 28

Bayer. Landw.⸗Bk.

GHPf. N20, 21 uk. 30

Bayer. Vereinsbank G.Pf. S. 1-5, 11-25, 36-79,84,86, rz 29,80 do. S. 80-83, rz. 32 do. S. 1—2, rz. 32 do. Ser. 1 do. Ser. 2, rz. 82. do. Komm. S. 1, rz. 32

Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf.

Ser. 2, unk. b. 3010

do. do. Ser. 3, uk. 3010 do. do. Ser. 4, uk. 3010 do. do. S. 5 u. 6, uk. 30% 8 do. do. S. 12, uk. 32¼ 8 do. do. Ser. 7, uk. 32 7 do. do. S. 11, uk. 32 17 do. do. S. 10, uk. 82 6 do. do. S. 9, uk. 8

do. do. S. 8 (Ltq. Pfdb.) o. Ant.⸗Sch Anteilsch. 3.4 ¼. Ltg.

do. Kom. S. 1, uk. 31] 8. do. do. Ser. 4, uk. 33 8 do. do. Ser. 2, uk. 32] 7 do. do. Ser. 3, uk. 32 6 Braunschw.⸗Hann Hyp. G. Pf., 25 rz. 3110 do. do. 1924, rz. 1930 8 do. do. 1927, rz. 193. do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, uk. b. 31 do. do. 1926 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 ½.% Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. f. Braunschw.⸗Hann. 1 uk. 30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do. do., uk. b. 28 Dtsch. Genoss.⸗Hyp. Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4, uk. 32 do. GldK. R. 1, uk. 30 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. R. 3, uk. 32. Deutsche Hyp.⸗Ban Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 do. S. 28,29, unk. 31 do. S. 30, uk. b. 32 do. S. 31, uk. b. 32.

œ 0 ⸗◻☛

2—82o Hl. Hl.

do. do. 19,20, gk. 1.5.24 4 ½

(Gtirozeutrale), rz. 27 4 ½ do. do. 1922, rz. 28 4 ½

* do. do. S. 3, 4, 6 N88

8

A᷑.

,

(Mobilis.⸗Pfdbr.) 4 %

1.1.7

1.1.7

1

2 2

¹

1.8.9 1.6.1

1.4.1

1.4.1 1.4.1

1.4.) 1.1.

1.4.1

1.4.1

1.4.10 98,25 G 1.4.10 Ohne Zinsberechnung.

1.1.7 versch.

1.4.10. 1.4.10

versch.

1.4.10 1.4.10 1.4.10

versch. 1.4.10

b.

101,1 G 6 ,5 G 8 5,25 b 2,5 G

8 „6 G 8,6 G

,5 G 97 G

—,—

92 G

97,75 eb B 8 93 G

91,5 G

104,25 G 98,4 G 946 90,5 G 82,5 b 92,59 88,5 b

92 G 1 G

- 8 *Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

Pfandbriefe und Schuldverschrei von Hypothekenbanken u. Anteils Mit Zinsberechnung.

8

75 G 2 81 G

0

0 0

Ee mccchcharS.⸗ Ocohch d

0

PoüSoen

0

GPf. d. Bin. Hyp. B.f. 8 p. St. 22 b G

0 95 B

1.1.7 92,5 G 1.4.10 88 G

107,5 G 97,5 b G ,5 b G 99 b G 90,25 b G 81,25 G ö73,5 G 104 b G —, G 1,75 b G 1b 6

98,5 b G