1928 / 17 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

7. Söhren, Direktor der städt. Gas⸗, Elektrizitäts⸗ Vund Wasserwerke, Solingen.

Settion X.

a) Mitglieder. Büscher, Direktor der Erleuchtungs⸗ und Wasserwerke, Bremen. Wichmann, Baurat, Direktor der städt. Licht⸗ und Wasserwerke, Olden⸗ burg. Friese, Direktor der städt. Gas⸗, Wasser⸗ und Elektrizitätswerke Weser⸗

münde⸗Lehe. städt. tech⸗

. Vagner, Direktor der nischen Werke, Vegesack.

6. Müller, Direktor der städt. Betriebe, Celle.

6. Brandt, Ingenieur der Aktiengesell⸗ schaft von Gas⸗, Wasser⸗ und Elektri⸗ zitätswerken, Bremen.

7. Kleemann, Direktor des städt. Gas⸗ werks, Hannover.

b) Ersatzmänner.

1. Jacobs, Stadtoberbaurat und Vor⸗ stand des städt. Betriebsamts, Rüst⸗ ringen.

2. Fricke, Direktor, Geschäftsführer der Nordharzer Kraftwerke, G. m. b. H.,

Goslar.

3. Könitzer, Direktor der städt. Licht⸗ und Wasserwerke, Peine.

4. Drape, Senator, Direktor der städt. Licht⸗ und Wasserwerke, Lüneburg.

5. Reinhard, Senator, Direktor der städt. Gas⸗ und Wasserwerke, Hildes⸗ heim.

6. Kleindieck, Direktor der Gas⸗ und Elektrizitätswerke G. m. b. H., Emden. Kellner, Stadtbaurat und Vorstand des Betriebsamts, Braunschweig.

Sektion XI.

a) Mitglieder. Schröder, Direktor a. D., Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger Wasserwerke G. m. b. H., Hamburg. Heynold, Direktor, stellv. Geschäfts⸗ führer der Hamburger Gaswerke G. m. b. H., Hamburg. Kupfer, Betriebsdirektor, stellv. Ge⸗ schäftsführer der Altonger Gas⸗ und Wasserwerke G. m. b. H., Altona.

4,. Lichtheim, Direktor, Geschäftsführer der Altonaer Gas⸗ und Wasserwerke G. m. b. H., Altona.

5. Holthusen, Direktor, Geschäftsführer der Hamburger Wasserwerke, G. m. b. H., Hamburg.

6. Spitta, Direktor Wasser und Wandsbek.

7. Müller, Direktor, Geschäftsführer der

Hamburger, Gaswerke G. m. b. H., Hamburg.

b) Ersatzmänner.

1. Kelting, Betriebsdirektor, stellv. Ge⸗ schäftsführer der Hamburger Wasser⸗ werke G. m. b. H., Hamburg.

2. Hencke, Generaldirektor der städt. Be⸗ triebe, Lübeck.

3. Brunotte, Oberbaurat der Baudepu⸗ tation IJ. Sektion, Abt. für Sielwesen, Hamburg. .

4. Permien, Direktor der städt. Gas⸗ und Wasserwerke, Rostock.

5. Soltau, Direktor der städt. Betriebs⸗

werke, Oldesloe.

6. Ploppa, Direktor der städt. Licht⸗ und Wasserwerke, Kiel.

7. Lindekugel, Direktor der städt. Gas⸗

Wasser⸗ und Elektrizitätswerke, Wis⸗

mar.

der städt. Gas⸗, Elektrizitätswerke,

——

[89197) Betanntmachung.

Gemäß § 19 unserer Wahlordnung geben wir bekannt, daß als Vertreter bzw. Ersatzmänner zur Genossenschaftsversamm⸗ lung für die Wahlzert vom 1. Januar 1928 bis 31. Dezember 1932 die nachstehend aufgeführten Herren gewählt worden sind:

Sektion 1 Dortmund. Vertreter:

1. Direktor Fritz Söhngen, Dortmund (Fa. Wagner & Co. Werkzeug⸗ maschinenfabrik m. b. H).

Fabrikber. Wilh. Potthoff sen. Lünen a d. L. (Fa Potthoff & Flume) Fabrikbei. Gustav Wolfes, Bielefeld (Fa. Gronemeven & Banck). Schlossermeister Julius Nöper, Hamm u W. (Fa. Julius Röper).

Prokurist Dr. Gustav Ballauf, Dort⸗ mund (Fa. Dortmunder Brückenbau C. H. Jucho).

Fabrikbej. (Ernst Rein, Bielefeld (Fa. Droop & Mein).

Generaldirektor Dr⸗Ing. Carl Rein⸗ hardt, Dortmund (Fa Schüchtermann & Kremer⸗Baum Akt.⸗Ges. für Auf. bereitung)

Direktor Kommerzienrat Georg von Oerdingen, Gelsenktrchen (Fa. Küppersbusch & Söhne A.⸗G.).

Dreschmaschinenbes. Wilhelm Timmer⸗ hoff, Bramey.

. Fabrtkbef. Fritz Windhoff, Rheine 1. W. (Ka. Rheiner Maschinenfabrik Windhoff A⸗G.).

. Fabrikbel. Edmund Drabert, Minden . W. (Fa. Fr. Drabert Söhne, Maschinenfabrik).

Duektor Ludwig Galen, Dortmund (Fa. Wencker & Berninghaus). Fabrikbes. Gustav Schmitz, Dort⸗ mund Fa. G. Schmitz & Eo.) Direktor Wilhelm Christ, Bielefeld (Fa. Göricke⸗Werke A.⸗G.).

. Fabrikbes. Louis Opländer, Dortmund (Fa. Louis Opländer).

Fabrikbel. Wilhelm Frieling, Oelde i. W. (Fa. W. & H. Frieling Komm.⸗ Gel.)

Direttor Fritz Neukirch, Dortmund (Fa. v. d. Becke & Co. G. m. b. H.). Ersatzmänner:

19 Direktor Gustav Corbefh, Neubaus (Fa. Bentelerwerke A.⸗G.).

20. Direktor Richard Huth Bochum (Fa. Zahnräderfabrik Bochum Alfons Jahnel)

21. Duektor Gustav Sassenscheidt. Dort⸗ mund (Fa. Maschinenfabrik Deutsch⸗ land G. m. b H.)

22. Dnrektor Andreas Medick Herne (Fa. Maschinenbau Akt.⸗Ges. Flottmann & Co.).

23. Oberingenteur Hans Kittel. Dortmund⸗ Dorstfeld (Fa. Orenstein & Koppel Akt⸗Gel.)

24. Direktor Rudolf Tobias, Minden i. W. (Fa Eisenwerk Weserhütte A.⸗G.).

25. Fabrikbes. Karl Bock Herford (Fa. Karl Bock & Co.)

26. Dnektor Otto Bischoff, Gütersloh (Fa. Mielewerfe A.⸗G.).

27. Fabrikber. Franz Pflug. Schwerte a. d. Ruhr (Fa. Fran Pflug).

28. Direktor Johann Kemmerer, Bielefeld (Fa. Gebr Dickertmann Hebezeug⸗ fabrik A.⸗G.).

29. Ingenieur Gustav Moll, Neubeckum (Fa. Maschinenbau A.⸗G. Balcke Abtlg. Moll).

30. Drrektor Hans Kerkmann Ahlen i. W. (Fa Westf. Stanz⸗ u Emaillierwerke A.⸗G. vorm J. H. Kertmann).

31. Dipl.⸗Ing. u. Direktor Hans Quartter Dülmen (Fa. Akt.⸗Gesf Eisenhütte „Prinz Rudolf“).

32. Direktor Wilhelm Cloes. Bielefeld (Fa. Vereinigte Preß⸗- u. Hammer⸗ werke Dahlhausen⸗Bielefeld A.⸗G ).

33. Direktor Franz Otte, Dortmund (Fa. Both & Tilmann G. m. b. H.).

34. Schlossermeister Josef Nies, Pader⸗ born (Fa. Nies G. m. b. H.).

Sektion I1 Hagen i. W. Vertreter. Alexander Post, (Fa. Joh. Casp. Post öhne).

2. Fahrikoesf. Walter Södi g, Hagen b (Fa. Bechem & Post G. m. b. H.).

3. Fabrikbef. Hugo Killing, Hagen i. Westf. (Fa. Killing & Sohn).

4. Fabrikbes. Wilhelm Funcke, Hagen i. Westf. (Fa Funcke & Hueck).

5. Fabrikbes Wilhelm Steinhaus, Kabel

6

1. Fabrikbes.

2 Westf Hgen S8

i. Westt. (Fa C. Steinhaus & Co.).

. Geschäftsführer Felix Wellershaus, Milepe i. Westf. (Fa. Altenloh, Brinck & Co. G m. b. H.).

7. Fabrikvel. Fritz Hen e Dahl (Fa. Carl Höfinghoff).

Ersatzmänner:

8. Schlossereibesitzer Adolf Heyer, Boele (Fa. G. A. Heyer G m. b. H. .

9. Direktor Hermann Kamp, Wetter (Fa. Demag Akt⸗Ges.)

10. Fabrikber. G. H. Dörken, Gevels⸗ beig (Fa. Gebr. Dörken & Co. Kom.⸗Ges. m. b. H).

11. Fabrikbes. Rud. Reinery, Kabel (Fa. Reineiw & Co. G. m. b. H.).

12. Fabrikbes. Gustav Tesche. Hagen (Fa. Gustav Tesche).

13. Fabrikber. Julius Stockey, Milspe (Fa. Stockey & Schmitz).

14. Fabrikbes. Otto Falkenroth. Schwelm (Fa. Faltenroth & Kleine).

Sektion III Altena i. Westf.

Vertreter. 1. Fabrikbes. Fritz Meese, Altena (Fa. Wilh. Meese & Söhne). Fabrikbes. Martin Holthaus, Dahler⸗ brück (Fa H. W. Holthaus) Kommerzienrat Peter Grah, Sund⸗ wig (Fa. Sundwiger Eisenhütte, Maschinenbau Akt.⸗Ges.). Fabritbesf Alfred Sprenger, Iserlohn (Fa. Hermann Sprenger)

b. Fabrikber. Otto Brauckmann, Lüden⸗ scheid Fa. Brauckmann & Pröbsting).

6. Fabriktbes. Adol! Pühl. Plettenberg (Fa. Adolf Pühl G. m. b. H.). Duettor Ferdinand Sarx. Siegen (Fa. Gontermann⸗Peipers A.⸗G. für Walzenguß & Hüttenbetrieb). Duektor Hans Schilling, Siegen (Fa. Siegener Eisenbahnbedarf A.⸗G). Fabrikbes. Ed. Voßloh Werdohl (Fa. Kleineisenwerk Voßloh G. m.

Ersatzmänner:

10. Fabrikbes. Hugo Siepmann, Warstein (Fa. Peters & Co.).

11. Fabritbey Ernst Schuppener, Siegen (Fa Siegwerk“ Gebr. Schuppener). 12. Direktor Heinrich König Hohen⸗ limburg (Fa. Vereinigte Stahlwerke A.⸗G Wuragwerk).

13 Fabrikbes Paul Becker, Menden (Fa Eisengießerer Rödinghausen⸗Menden Kom ⸗Ges.).

14. Direktor Anton Ullrrich, Weidenau (Fa. Kölsch⸗Fölzer⸗Werke A.⸗G.). 15. Fabrikbes. Wilhelm Meyer, Letmathe (Fa. Letmarher Eisengießerei u. Ma⸗ schinenfabrik Schütte, Meyer & Co.

G. m b. H.).

16. Dueektor Karl Weiß, Siegen (Fa. Siegener Maschinenbau A.⸗G.).

17. Fabrikbes. Ernst Schröder, Altena (Fa. Müller & Schröder).

18. Fabrikbesf. Walter Gerhardi, Lüden⸗

d de W. Gerhardi. Maschinen⸗

abrik).

Sektion IV Düsseldorf. Vertreter:

Fabrikbes. Carl Senssenbrenner, Düssel⸗ dorf⸗Oberk (Fa. C. Senssenbrenner

G. m. b. H.). .ehsc⸗ Ernst Lueg, Düsseldorf⸗ (Fa. Haniel & Lueg G. m.

3. Generaldirektor Dr.⸗Ing. August Kauer⸗ mann, Düsseldorf (Fa. Malmedie & Co. Masch⸗Fabr A.⸗G.).

Ingemeur Eduard Schulte, Hamm i. Westt. (Fa. Ed. Schulte).

5. Kunstschlossermeister Heinr. Bach, Düsselcor’ (Fa Gebr. Bachz.

6. Drrettor Paul Erdmann Düsseldort (Fa. Düsseldorser Eisenbahnbedart, vorm C Weyer & Co.)

7. Fabrikbes. Franz Bündgens, Aachen (Fa. F W. Bündgens).

8. Direktor Ernst Kühnle, Düsseldort (Fa. Jaques Piedboeuf G. m. b. H.).

9 Generaldtrektor Herm. Beitter jun.I Hösel CRhein. Metallwaaren⸗ u. Ma⸗ schinenfabrik).

10 Fabrikbes. August Schönau. Duis⸗ burg (Fa Aug Schönau.

11. Direktor Ferdinand Peus Duisburg (Fa. Ewald Berninghaus).

12. Generaldmektor Alfred Wirth Erkelenz (Fa. Maschinen⸗ u Bohrgerätefabrik Alfred Wirth & Co., Komm.⸗Ges. .

13. Direktor Hermann Hintz, Duisburg (Fa. Demag A.⸗G.).

14. Fabrikbes. Fritz Neuman jun. Esch. weiler (Fa. F. A. Neuman).

15. Direktor August Pahl, Isselburg (Fa. A.⸗G. Isselburger Hütte, vorm Johann Nering, Bögel & Co.).

16. Fabrikbes. Christ. Seybold, Düren, Rhld. (Fa F. H. Banning & Sey⸗ bold, Maschinenbau⸗G. m. b. H. & Co).

17. Fabrikbes Carl Bachmann. Rheydt (Fa. Scheidt & Bachmann, Eisen⸗ bahnsignal⸗Bauanstalt, Eisengießerei).

18. Fabrikbes. Dr.⸗Ing. Stegfried Werner. Düsseldorf (Fa Eisen⸗ und Stahl⸗ werk Werner).

19 Generaldirektor Dr.⸗Ing. Ernst Knack. stedt, Düsseldorf (Fa. Hein, Lehmann & Co. A⸗G.).

20. Generaldirektor Dr.⸗Ing. Robert Jurenka, Oberhausen (Fa. Deutsche Babcock & Wrlcox⸗Dampfkesselwerke A⸗G.).

Ersatzmänner:

21. Fabrikbes. Carl Kohrmann, Düssel⸗ dorf (Fa. K. Kohrmann).

22. Fabrikbei. Dr.⸗Ing. Leopold Pick, Aachen (Fa. Neuman & Esser).

23. Fabrikbes. Wilhelm Gerber, Krefeld (Fa. Maschinenfabrik Gerber⸗Wans⸗ leben).

24. Direktor Eberhard Peitz, Benrath (Fa. Brückenbau Flender A.⸗G).

25. Direktor Friedrich Taatz. Düsseldorf⸗ Heerdt (Fa. Eisenwerk u. Maschinen⸗ bau A.⸗G.).

26. Direktor Karl Reuter, Süchteln (Fa. Eisenwerk Süchteln E. Senff & Sohn)

27. Direktor Ludwig Graumann. Düssel⸗ dorf (Fa. Vereinigte Stahlwerke A.⸗G, Abt Wilhelm Heinrichswerk).

28. Prokurist Dr. jur. Otto Grimmelt. Duüsseldorf (Fa. Rhemmetall)

29. Prokurist Max Schulze. Düsseldorf⸗ Rath (Fa. Schulze & Biehl)

30. Fabrikbes. Wilhelm Buller, Duis⸗ burg (Fa. Wilhelm Buller G. m. b. H. & Co.).

31. Fabrikbes. Johannes Berckel, Wesel (Fa. Weseler Osfenfabrik & Emaillier⸗ werk J. Berckel).

32. Fabrikbes. Wilhelm zur Nieden, Essen⸗ Altenessen eFa. Wilh. zur Nieden).

33. Fabikbes. Emil Wolff, Essen (Fa E. Wolff Masch. Fabr. u. Eisen⸗ gießerei G m. b. H.).

34. Drrektor Ernst Schroeder, Krefeld⸗ Bockum (Fa. Waggonfabrik A.⸗G).

35. Fabrikbes. Wilhelm Reiners, M.⸗Glad⸗ bach (Fa. W. Schlafhorst & Co.].

36. Profurist Friedr. Boese, Ratingen (Düsseldorfer⸗Ratinger Röhrenkessei⸗ fabrik vorm. Dürr & Co.)

37. Direktor M. Wolf, Kray (Fa. Bu⸗ derus'sche Eisenwerke, Abt. West⸗

deutsches Eisenwerk).

38. Prokurist Max Bartetzko, Essen (Fa. Ernsenbau, Essen G. m. b. H., vorm. Steffens & Nölle).

39. Fabrikbes. Rudolf Felder, Jülich (Fa. Jülicher Eisen⸗ u. Drahtwerke Beeck & Felder).

40. Dtrektor Paul Rüßmann, Düsseldorf (Fa. Schlösser & Freibusch A.⸗G).

Sektion V Remscheid. Vertreter:

1. Generaldirektor Adolf von der Nahmer, Remscheid (Fa. Alexanderwerk A. von der Nahmer A.⸗G.).

2. Kommerzienkat Dr. h. c. Alfred Wolters, Solingen (Fa. J. A. Henckels).

3. Fabrikbes. Heinrich Reinoldt, Rem⸗ scheid (Fa. Heinr. Reinoldt A.⸗G.).

4. Fabrikberf. Hugo Tillmanne, Neu⸗ cronenberg (J. J. Tillmanns).

5. Fabrikbes. Franz Abert Ibach Rem⸗ scheid (Fa. Remscheider Werkzeug⸗ fabrik A Ibach & Cie.).

Fabritber Carl Ciemer, Velbert (Fa. Carl Cremer G. m. b H.). Fabrikbel. Erich Nocholl, Radevorm⸗ wald (Fa. Ludw. Rocholl & Co.). Fabrikbes Ernst Heckmann, Barmen (Fa. C. W. Heckmann jun.).

Möhle.

Schiossermeister Theodor Elberfeld. Fabrrikbes. Walther Hentzen, Remscheid (Fa. Berg. Werkzeugindustrie Walther Hentzen & Cie.)

11. Fabrikfbes. Carl Müller, Solingen.

12. Fabrikbes. Fritz Kiekert, Heiligenhaus (Fa. Arn. Kiekert Söhne).

13. Burscheid

Fabrikbes. Willi Goetze, (Fa. Friedr. Goetze A.⸗G.).

14. Fabrikbei. Hugo Tiefenthal, Velbert (Gebr. Tiefenthal G. m. b. H.).

15. Fabrikbes. Dr. Carl Hugo Stein⸗

müller, Gummerebach (Fa. L. & C.

Steinmüller).

16. Fabrikbei. Ad. Lübbertsmeier, Barmen Fa. Alba⸗Werke, Ad. Lübbertsmeier).

17. Fabrikbves. Adolf Heuser, Solingen

(Stahlwarenfabrik Heinr. Böker &

Co. A⸗G.).

4. Fabrikbel]. Carl „DSr. (Fa. R. Woeste 89 *9. 7

8

19. Fabrikbes. Gustav Wirth, Gräfratb.

20. Diszektor Carl Zell, Obligs (Fa. „Kronprinz’ A⸗G. für Metall⸗ industrie).

Ersatzmänner:

21. Fabrikbel. Willi Dirlam Höbscheid

(Fa. Hoffnungswerk E Dirlam A.⸗G.).

22. Fabritbes. Carl Hürxthal, Remscheid

(Fa Fritz Hürpthall. 23. Fabrikbes. Gust Engels, Remscheid (Fa. Polarwerke A.⸗G. Werk Engels).

24. Direektor Carl Budt, Solingen (Fa.

Siegen⸗Solinger Gußstahl⸗Aktien⸗

Verein, Weyersberg, Kirschbaum &

Co., A⸗G).

Fabrikbes. Robert Dörienhaus Crone b. Velbert (Fa. W. Dörrenhaus). Fabrikbes. Hugo Dürholt, Wermels⸗ kirchen.

Baurat Gustav Krenzler, (Fa. Gust. Krenzler).

. Direktor Herm. Nottmeyer Elber⸗ feld (Fa. G. & J. Jaeger A.⸗G.) Fabrikbes. Rud. Sohnius, Remscheld (Fa. Küpper & Sohnius).

Fabrikbes Paul vermes Solingen (Fa. Robert Hermes G. m. b. H.). Fabrikbesf. Ernst Schorn, Velbert (Fa. Wilbelm Schorn).

Direttor Carl Berns, Wald (Fa. c. Eisen⸗ u. Stahlwerk A.⸗G.)

Fabrikbei. Wilb. Niederdrenk, Tönis⸗ heide (Fa. Jul. Niederdienk).

Fabrikber Otto Kind, Kotthausen. Fabritbes. Wilh. Homann, Vohwinkel (Fa. Homannwerke, Wilh. Homann).

Fabrikbei. Otto Kordt, Wipperfürth (Fa. Kordt & Rosch).

Fabrikbes. Carl von Hagen, Opladen (Fa. Metallwarenfabrik „Ideal“). Fabrikbes. Fritz Benner, Remscheid (Fa. Ernst Benner). 11““ Hugo Heubach, Elber⸗ eld. abrikbes. Carl Paffenhoff, Rem⸗ cheid (Fa. Gustav Paffenhoff).

Sektion VI Köln.

Vertreter:

Fabritbes. Wilhelm Stühlen, Köln

(Fa. P. Stühlen). Duektor Dr. W. Köttgen, Köln⸗

Deutz (Fa van der Zypen & Charlier

G. m. b. H).

Direktor Heinr. Frank, Köln (Fa.

Berlin⸗Anhalt. Maschinenbau A.⸗G.). Generaldirektor L. Heinrichsdorff,

Rhembrohl (Fa. Hilgers A.⸗G.).

Fabrikbes. Richard Müller, Köln

(Fa. Walzmaschinenfabrik

m. b. H..

6. Fabrikbes. Andreas Jansen, Bonn (Fa. Anton Jansen).

7. Direktor Ferdinand Braun, Köln (Fa. Mauserwerke G. m. b. H.).

8. Fabrikbes. Altred Boesner, Augusten⸗ thal b. Neuwied (Fa. Fr. Boesner G. m. b. H.).

9. Schlossermeister H. O. Passavanti, Köln (Fa. Heinr. Otto Passavanti).

10. Geschäftsführer Walter Denkhaus,

Godesberg( Fa. Godesiawerk G.m b. H.).

Ersatzmänner:

Direktor Heinr. Hechtel, Köln⸗Mül⸗

heim (Fa. Gebr. Sachsenberg A.⸗G.).

Direktor A. Schütte fr., Köln⸗Deutz

(Fa. Alfr. H. Schütte).

Direktor A. Bachmann, Köln⸗Ehren⸗

feld (Fa. Zeitzer Eisengießeret u.

Maschinenbau A⸗G.).

abrikbes. Alfred Kraemer, Siegburg

Fa. Prinz HeinrichwerkGebr Kraemer).

Fabrikbers. Josef Weinstock, Bonn

(Fa. J. & W. Weinstock).

Dreschmaschinenbes. Franz Wieland,

Berzdorf (Fa. Franz Wieland).

Fabrikbes. Walter Buchholtz Aubach

bei Neuwied (Fa. Blechwarenfabrik

Aubach H. Buchholtz).

Prokurist Heinrich Leitner, Brühl

(Fa. Rankewerk G. m. b. H.).

Fabrikbes. August Zerres, Köln (Fa.

August Zerres, Komm.⸗Ges.).

Fabrikbes. Wilhelm Spitz, Köln⸗

Bickendorf (Fa. Kölnische Feilenfabrik

u. Damvfschleiterer Th. Spitz & Co.).

Düsseldorf, den 16. Januar 1928.

Maschinenbau⸗ und Keineisen⸗ induftrie⸗Berufsgenofsenschaft.

Der Genossenschafesvorstand. Lechner.

Barmen

11.

20.

9. Bankausweise.

89397] Wochenübersicht

der

Bayerischen Notenbank vom 14. Januar 1928. Aktiva. RM 28 559 000,— 6 218 000.— 52 926 000,— 42 000,— 1 639 000,— 674 000,— 11 526 000,— 2 422 000,—

Goldbestand Deckungsfähige Devisen.. Wechsel und Schecks . .. Deutsche Scheidemünzen . Noten anderer Banken . Lombardforderungen Wertpapiere ““ Sonstige Aktiva. .. Passiva. Grundkapital... .. Rücklagen . Betrag der

. 15 000 000,— 13 979 000,—

Noten 1 68 008 000,— Sonstige täglich fällige

Verbindlichfeiten. 2 122 000,— An Kündigungsfrist ge⸗

174 000,—

4 723 000,—

bundene Verbindlichkeiten

Sonstige Palsiva 5

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen im Inlande zahlbaren Wechseln

RM 2 601 000,—.

umlaufenden

18. Fabritbes. Isaak Pandel, Cronenberg (Fa. Wörder & Pandel).

München, den 17. Januar 1928.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[89373]

Zur Notiz in Reichemark an der Börse u Augsburg wurden zugelassen die auf RM 150 aufgewerteten Teilschuldver⸗ schreibungen der Hanfwerke Füssen⸗ Immenstadt A⸗G. vom Jahre 1906.

Die Mäntel der Schuldverschrerbungen sind auf RM 150 abgestempelt. Neue Zinsscheinbvogen für die Jahre 1926 bis einschließlich 1935 mit Erneuerungescheinen sind ausgestellt. Die Rückzahlung erfolgt

Augsburg, den 17. Januar 1928 Die Zulassungsstelle für Wertpapiers an der Börse zu Augsburg.

Dr. Rosenbusch, Kempter, Vorsitzender. Schriftführer.

(86462-¼ Bekanntmachung.

Die Firma G. Betz K Co. G. m. b. H., Berlin N., ist aufgelöst. Die Gläubige der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bet ihr zu melden.

Der Liquidator der Fa. G. Betz & Co. G. m. b. H. in Liquidationt

Willi Seeber.

[86743] Bekanntmachung.

Die Otto Estner Erben Vermögensver⸗ waltungsgesellschaft m. b. H, Dortmund, ist aufgelöst. Die Gläubiger werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.

Dortmund, den 9. Januar 1928.

Der Liquidator der Otto Estuer

Vermögensverwaltungsgesellschaft m. b. H., Dortmund, in Liquidation: Wunder.

(87502] Bekanntmachung.

Die Gesfellschaft in Firma Lichter⸗ felder Geflügelzucht G. m. b. H ist autgelöst. Die Gläubiger der Geiellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden.

Berlin⸗Lichterfelde, Hindenburg⸗ damm 23, den 12. Januar 1928.

Der Liquidator:

[8790323 Bekanntmachung.

In der Gesell’ chaͤfterversammlung der Cuxhavener Schiffswerft G. m. b. H. in Cuxhaven vom 4. Januar 1928 ist die Auflölung der Gesellschaft beschlossen worden. Ich fordere die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei derselben zu melden.

Carl Hohn, als Liquidator.

Die Schiffswerft wird von mir in der bisherigen Weise unter der Firma Cu havener Schiffswerft Franz Mützel⸗ feldt weitergerührt

Cuxhaven, den 15. Januar 1928.

Franz Mützeelfeldt. [878752

Mechanische Strickerei G. m. b. H., Wassertrüdingen. Auf Grund der Urkunde des Notariats Wassertrüdingen vom 26 April 1926 ist die obige Gesell⸗ schaft in Liqutdation getreten. Die Gläu⸗

sich bei derselben zu melden.

(88331]

Die Rema Oel⸗Gewinnungs⸗ u. Verwertungs⸗Gesellschaft m. b. H. hat thre Auflösung beschlossen. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich beim unterzeichneten Liquidator zu melden.

Richard Born, Berlin NoO. 55,

Braunsberger Straße 14. [87551] Kraftfahrzenge Fortuna G. m. b. H., Nürnberg. Gesellschaft aufgelöst. Etwaige Gläu⸗

Der Liquidator.

[87503] Rheinischer Baggerei⸗Verband Ges. m. b. H., Köln. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gläubiger wollen ihre Forde⸗ rungen an mich einreichen. L. Rennert, Liquidator, Köln⸗Deutz, Justinianstr. 1. [87877] „Haus und Land“ Siedelungs⸗ Gesellschaft m. b. H., Hamburg. Laut Gesellschafterbeschluß vom 26. August 1924 ist die Gesellschaft aufgelöst. Eventuelle Gläubiger werden zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert. Der Liaquidator.

8—

[83425]

Die Rheinkieswerke A. Strunk & Co. G. m. b. H. in Norf bei Neuß sind in Liquidation getrieten. Zu Liqut⸗ datoren wurden die Herren Wilhelm Bluem Bonn, Moltkestraße 23, Jul. Karl Wattler, Köln⸗Nippes, Neußer Straße 182, bestellt. Eventuelle Gläubiger werden hierdurch gebeten ihre Forderungen gegen die Rheinkieswerke A. Strunk & Co. G. m. b. H. i. L. umgehend bei den ge⸗ nannten Liquidatoren anzumelden.

[87550] Die „Bauhütte“ Soztiale Baugesellschaft mit beschränkter Haftung in Freystadt, Wpr., ist durch Beschluß der Gesellschafter in ihrer ordnungsmäßig berufenen Ver⸗ sammlung vom 9. Januar 1928 aufgelöst. Die Liqutdation erfolgt durch den bis⸗ herigen Geschäftsfübrer. Die Auflölung wird hierdurch bekannt⸗ gemacht mit der Aufforderung an die Gläubiger der Gesellschaft, sich bei der Gesellschaft zu melden. Freystadt, Wpr., den 9. Januar 1928. „Bauhütte“ Soziale Baugesellschaft mit beschränkter Haftung

iin Liquidation. 1

Hans Kientopf.

G. F. W. Kröner.

biger der Gesellschaft werden aufgefordert,

S

durch jährliche planmäßige Auslosungen.

biger wollen ihre Rechte geltend machen.

Titeln

beamten zurückzuführen. Die Ueberschreitungen, die bei einzelnen

rvorgekommen sind beruhen teils auf Uebergangs⸗ erscheinungen, teils auf unvorgesehenen Ereignissen, wie Erdbeben und sonstigen Naturgewalten. Weiterberatung heute.

Im Reichstagsausschuß für die Straf⸗ rechtsreform wurde gestern § 143 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen nach kurzen Bemerkungen des Abg. Saenger (Soz.), der den durch § 376 der Reichsabgaben⸗ ordnung vorgesehenen Schutz des Steuergeheimnisses für so aus⸗ reichend hielt, daß man auf Abs. 1 des § 143 verzichten könnte. § 143 hat folgenden Wortlaut: „Wer Verhältnisse eines Steuer⸗ pflichtigen, die ihm als Amtsträger oder amtlich zugezogenem Sachverständigen im Steuerverfahren oder im Steuerstraf⸗ verfahren bekannt geworden sind, oder den Inhalt von Verhand⸗ lungen in Steuersachen, an denen er als Amtsträger oder als amtlich zugezogener Sachverständiger beteiligt war, unbefugt offenbart, wird mit Gefängnis beftraft. Ebenfo wird bestraßt⸗ wer ein Geschäfts⸗ oder Betriebsgeheimnis, das ihm als Amts⸗ träger oder amtlich zugezogenem Sachverständigen im Steuer⸗ verfahren oder im 1“ anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, unbefugt verwertet. Die Tat wird nur auf Verlangen des Verletzten oder der Behörde verfolgt, bei der das Verfahren anhängig war.“ Der nächste § 144 wurde ohne Aenderung angenommen. Er bedroht einen Amtsvorgesetzten mit Gefängnisstrafe, der einen Untergebenen zu einem Porsatlichen VUgeben im Amt verleitet.

Im Reichstagsausschuß für Entschädigungs⸗ fragen machte Reichefinanzminister Dr. Köhler am 18. d. M. folgende Ausführungen: Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Kriege⸗ schädenschlußgesetzes, über den in allen Punkten Ueberein⸗ stim mung mit dem Reichsrat besteht, soll die Entschädigung für Gewalt⸗ und Liquidationsschäden endgültig regeln. Dieies Ziel tonnte durch die bisberigen Entschädigungsgesetze und Verordnungen nicht erreicht werden. Diese Gesetze und Ver⸗

judnungen sind teils während der Inflation, teils zur Zeit der größten Finanznotlage des Reichs erlassen worden. Ihre Sätze tragen einer auf fester Währung ruhenden Wirtschaft nicht Rechnung. Die Nachentschädi⸗ gungsrichtlinten und Wiedevraufbaudarlehns⸗ richtlinien vom 25. März 1920 haben versucht, den Wreder⸗ antbau der Geschädigten zu fördern Sie waren bewußte Notlösungen, die in den Härte fonds (Mittelstandsbeihilfen und Altersbeihilsen) ihre Ergänzung sanden. Das Bewußtsein, daß se Frage ker Entschädigung der Lrqurationsgeschädigten dem Problem der Verpflichtungen aus dem N. P. eng verbunden ist hat die Reichsregierung veranlaßt, die Einordnung der Leistungen an die Geschädiaten in die allgemeinen Leistungen auf die Vertragsverpflichtungen mit gut jechtlichen Gründen zu for⸗ dern. Danach sollten die zur Darchtührung der Entschädigung er⸗ sorderlichen Mittel aus Jabresleistungen entnommen werden. Das Auslegungsschiedsgericht hat durch Spruch vom 29 Januar 1927 die Frage der Anrechnung der Entschädigungen auf die Jahresleistungen verneint, jedoch die Frage offen gelassen, obh die für das nNquidierte deutsche Eigentum nach dem 1. Sep⸗ temper 1924 gutgeschriebenen Beträge auf die Jahresleistungen an⸗ zurechnen sind. Die Entscherdung über den auf dieser Grundlage eingeleiteten Rechtestreit steht noch aus. Un⸗ abhängig von der Entscheidung dieser Frage, die in die Wege geleitet ist muß jedoch das Entschädigunge problem in einer für den Haushalt des Reichs endgültigen Form ahbgeschlossen werden. Die Lage des Reichshaushalts sowie der deutschen Gesamtwirtschaft verlangen eine Beseitigung der bis⸗ herigen Ungewißheitssaktoren, wenn anders nicht hier wie auf dem Gebiete der Aufwertung schwere Gefahren für die Zukunkt aufwachsen sollen, die auch die not⸗ wendigen Erörterungen über die großen Fragen der deutschen Außenverpflichtungen bedrohen können, Erörterungen, die ohne eine wohlgeordnete und in ihren Grenzen scharf umrissene Haushaltsführung der öffentlichen Körperschaft keinerlei Ersolg versprechen können. Eine ab⸗ schließende Regelung läßt sich aber auch im Interesse der Ge⸗ schädigten selbst nicht länger aufschieben. Intolgedessen kann das Gesetz nur ein Schlußgesetz sem. Der Entwurf des Kriegsschädenschlußgesetzes baut auf den bisberigen Bestim⸗ mungen auf. Der Erlaß neuer materieller Bestimmungen erübrigte sich, da sich bereits seit Jabren auf Grund der bieherigen Bestim⸗ mungen eine feste Entschädigungspraxis herausgebildet hat. Es handelt sich daher bei dem vorliegenden Gesetz um ein reines Abrechnungsgesetz, das unter Beibehattung der bisherigen Grundlagen im wesentlichen die Entschädi⸗ gungssätze erhöht. Im übrigen ist dafür Sorge genagen, daß die Schlußentschädigung mit größter Beschlennigung gewährt und eine unwirtschaftliche Verzettlung der Entschädigung ver⸗ mieden wird. Die Entschädigung zerfällt, abgesehen von der später zu erörternden Wertwap erentschädigung, in eine Stamm⸗ entschädigung die alle Geschädigten erhalten, eine erhöhte Stammentschädigung, die den entwurzelten und gleichzeitig wiederaufvauenden Geschädigten mit einem Schadensgrunddetrag von mehr als 200 000 gewährt wird, und einen Wiederaufbau⸗ zuschlag, den alle wiederaufbauenden Geschädigten mit einem Schadensgrundbetrag von mehr als 200 000 ohne Rücksicht darauf, ob sie entwurzelt sind oder nicht, erhalten. Für Geschädigte mit einem Grundbetrage bis zu 200 000 ist im Interesse der Vereinfachung der Verwaltungsarbeit und mit Rücksicht darauf, daß die bisherigen Betimmungen diese Geschädigten grund⸗ sätzlich gleich behandelten, eine Untenscheidnng zwischen Entwurzelten und Nichtentwurzelten und Wiederaufbanenden und Nichtwiederauf⸗ bauenden nicht gemacht. Die Geschädigten mit einem Grundbetrage bis zu 200 000 werden vielmehr grundsätzlich so behandelt, als wenn sie entwurzelt wären und wiederantbauen Im praktischen Ergebnis erhalten also wiederaufbauende Geschädigte:

a) bei Entwurzelung: für Grundbeträge bis

2 000 100 vH. 10 000) „mindestens 60. 20 000 1 55 8 50 000 8 5 100 000 29,4 95

200 000 500 000 18,48 1 000 000 gg. 13,3

10 000 000 8 über 10 000 000 „weniger als 13,37

b) bei Nichtentwurzelung: für Grundbeträge bis 2 000 100 vH,

10 000 mindestens 60 G

20 000 55 50 000 35,8 100 000 29,4 200 000 E1“ 500 (00 15,48

vauas A 2 u 2 2

zaan u 2 2 82

1 000 000 12,74 8 47 weniger als 8,47

sind aus der Tabelle auf Seite 15 der Begrundung ersichtlich. Wae die Wertpaviergeschädigten betrifft, so erschien es nicht vertretbar den Inhabern ausländucher Wertpapiere höhere Entschädigungen zuzuwenden als den Besitzern deutscher Reichs⸗ und Länderanleihen. Die Entschädigungssätze sind daher so be⸗ messen worden, daß die Wertpapiergeschädigten tatsächlich erhalten:

a) wenn sie entwurzelt sind und wiederaufbauen:

für Grundbeträge bis zu 200 000 12 vH, 1 500 000 mindestens 86 1

5 10 000 000 8 über 10 000 000

Weitere Einzelbeiten

vus u½u22 2uua

b) beim Feblen dieser Voraussetzungen: für Grundbeträge bis zu 200 000 500 000 1 000 000 10 000 0000 . . 8 über 10 000 000 weniger als 4,32 Für Liquidationsgeschädigte ist im § 10 Abs. 5 ein Besserungs⸗ schein vorgesehen. Sollten die Deutschland gutgeichriebenen Liqut⸗ datjonserlöse deutschen Privatvermögene auf die Jahresleistungen des Sachverstandigenplans angerechnet werden so werden die hierdurch dem Reich ersparten Mittel den Liquidationsgeschädigten zugeführt werden. Für die Entschädigung sind Höchstgrenzen geschaffen worden. Die Höchstgrenze der Entschädigung für entwurzelte und wiederaufbauende Geschädigte benrägt hiernach 7 Millionen RM, für nichtentwurzelte, aber wiederaurbanende Geschädigte 3 Millionen RM, für nicht wiederaufbauende Geschädigte 2 Millionen RM. Für Wert⸗ papiergeschädigte beträgt nach § 16 die Höchstgrenze für entwurzelte und wiederaufbauende Geschädinte 5 Millionen RM beim Fehlen einer dieser beiden Voraussetzungen 2 Millionen RM. Auf die Schlußentschädigung werden grundsätzlich die bisherigen Vorleistungen, die nach den Berechnungen des Reichs⸗ entschädiaungsamts insgesamt rund 1 Milliarde RM vetragen, an⸗ gerechnet 8). Der Entwurf sieht im § 10 eine für die Ge⸗ schädigten besonders günstige Zahlungsart vor. Die Geschädigten mit einem Grundbetrage bis zu 20 000 erhalten Bar⸗ zahlung 10 Abs. 1). Für die Geschädigten mit einem Grund⸗ betrage über 20 000 werden die Entschädiaungen in das Reichs⸗ schuldbuch als Schuldbuchforderungen eingetragen. Diese Schuldbuchforderungen werden vom J. April 1928 ab mit 6 vH jährlich verzinst und in 19 aus einanderfolgenden Jahren, d. h. alio bis zum 31. März 1947, in der Weise getilgt. daß mit der Tilgung der Schuldbuchforderungen für die kleinsten Grundbeträge begonnen wird. Für die Verzinsung und Tilgung werden jährlich gleschbleibende Beträge bereitgestellt. Der Zuschlag windd, wie bereits ausgeführt zwar verzinst, aber vorläufig nicht getilgt. Seine Tilgung ist nur für den Fall in Aussicht genommen, daß dem Reich infolge der er⸗ wähnten Anrechnung von Liquidationserlösen be⸗ dondere Mittel hierfür zur Verfügung stehen oder daß auf Grund eines besonderen Reichsgesetzes Haushaltsmittel für die Tilgung des Zuschlags zur Verfügung gestellt werden können 10 Abj. 4). Zur Ausfüllung von Gesetzes lücken ist im § l19 ein Härtefonds von 10 Millionen RM vorgesehen, aus dem bar zu zahlende Beihilfen gewährt werden können. Voraus⸗ jetzung für die Anwendung der Härtefondsbestimmungen ist, daß objektiv ein Liquidations⸗ oder Gewaltschaden vorliegt, auf dessen Erjatz aus einem in der Person des Geschädigten liegenden Grunde eine Entschädigung nicht gewährt werden kann. Da das Gesetz ein reines auf den bisherigen Bestimmungen beruhendes Abrech⸗ nungsgesetz ist und demzutolge die in den früheren Verkahren getroffenen Fest stellungen auch für das Schlußentschädigungsverfahren Gültigkeit bebalten sollen, konnte das Versahren einrachgestaltet werden. Es ist daher grundfätzlicheem reines Verwaltungsver⸗ fahren vorgesehen worden. In besonderen Fällen, in denen dies im Interesse der Geschädigten geboten erschien, findet gegen die Ent⸗ scheidung des Präsidenten des Reichsentschädigungsamts die Rechts⸗ beschwerde des Geschädigten an das Reichswirtschaftsgericht statt. Das sich nach dem Entwurf ergebende Entschädigungskapital beläuft sich auf 1028, 5 Millionen RM. Die Gesamtbelastung des Reichs, die durch die Barzahlungen, die Verzinsung und Tilgung der tilabaren Schuldbucheintragungen und die Ver⸗ zinsung des untilgvaren Zuschlags begründet wird, be⸗ läuft sich auf 1561,1 Millionen RM. Von dem Ent⸗ schädigungskapital entfallen 165,5 Millionen RM autf Bar⸗ zahlungen. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen aus allgemeinen Haushaltsmitteln entnommen werden, und zwar werden 160 Millionen bereits in dem Nachtragshaus⸗ halt für 1927 erscheinen Hiermit wird die Barzahlung, die die An⸗ sprüche von 353 750 Geschädigten deckt, aus den Er⸗ sparnissen früherer Haushaltsjahre entnommen mit dem Ziel, die künftigen Haushalte zu entlasten. Die Verzinsung und Tilgung der Schuldbucheintragungen in Höhe von 732,6 Millionen RM soll in erster Linie aus den für Entschädigungszwecke zur Verfügung stehenden Erträgen der Reichs⸗ bahn⸗Vorzugeaktien erfolgen. Um eine Tilgung in 19 Jahren zu ermöglichen, wird außerdem ein gewisser Spitzen⸗ betrag aus Haueshaltsmitteln für die Verzinsung des untilgbaren Zuschlags bereitgestellt werden. Die sich bei der Durchführung des Kriegeschädenschlußgesetzes ergebende Belastung stellt das äußerste dar, was das Reich nagen kann An eine Erhöhuns der bestehenden Stenerantorderungen für die Zwecke dieses Gesetzes ist ohne eine nachhaltige Schädigung der Wirtschaft nicht zu denken. Es konnte sich daher von vornherein nur darum handeln, die dem Reich durch dieses Gesetz auferlegten Lasten aus bereiten Mitteln zu bestreiten. Diese Möglichkeit war jedoch, da die Ausgaben des Reichs zum überwiegenden Teil zwangs⸗ läufig sind, nur in beschränktem Umfange gegeben und es hat der größten Schwierigkeiten bedurft, um die Beträge, wie sie durch den Entwurf beansprucht werden, überhaupt bereitzustellen. Mit Rücksicht auf die Unmöglich⸗ keit, den Gesamtbetrag der Entschädigungs⸗ mittel zu erhöhen, verbietet sich auch eine Ex⸗ weiterung des Kreises der Entschädigungsberech⸗ tigten üver den Rahmen der bisher bestehenden Pestimmungen hmaus. Wünsche auf eine Embeziehung von Geschädigten die nach den bisherigen Bestimmungen des Liauidations⸗ schädengesetzes und der Gewaltschädenverorduung nicht berück⸗ kichtigt werden konnten werden sich demnach nicht erfüllen lassen. Ebenso ist ader auch eine Erhöhung der Ent⸗ schädigungsätze nicht vertretbar. Wenn gewisse Geschädigten kreise beffer gestellt werden sollen, so kann dies nur auf Kosten anderer Geschädigtentreise geschehen, d. h. ein Ausgleich ist nur insoweit möglich als er innerhalb der Geschädigten selbst und ohne Erhöhung des Gesamt⸗ bedarts erfolgen kann. Ebenso wie eine Erhöhung des Ge⸗ samtbedarfs, verbietet sich aber auch eine Erbhöhung der einzelnen Jahreszahlungen, wie sie in dem Ihnen vorliegenden Finanzierungsplan vorgesehen sind; denn schon die Aufbringung dieser Beträge steltt, wie bereits erwähnt eine schwere Belastung der Haushalte der Zukunft dar. Eine schnellere Til⸗ gung der Schuldbuchforderungen, als sie im Gesetz vorgesehen ist, läßt sich mithin nicht erreichen. Auch eine Erhöhung der für die Barzahlung vorgesehenen Grenze des Schadens⸗ grundbetrags von 20 000 läßt sich nicht ermöglichen, da höhere Barmittel, als sie durch den Entwurf beantprucht werden keinesfalls zur Verfügung gestellt werden können. Lediglich die Tatsache, daß der Haushalt für 1927 mit einem Ueberschuß abschließt hat es überhaupt möglich gemacht, Barbeträge in dieser Höhe festzusetzen. Aus dem gleichen Grunde verbietet sich, abgesehen davon, daß eine erneute Ver⸗ zettelung von Entschidigungsmitteln und eine erhebliche Ver⸗ mehrung der Verwaltungsarbeit auch die Durchführung des demokratischen Antrags der schon etzt die Bereit⸗ stellung von 100 Millionen RM bar für die Durchführung eines Vorschußverfahrens verlangt. Wollte man diesem Antrag entsprechend die verlangte Summe zur Bevorschussung der Schlußentschädigung ohne Rücksicht auf die Höhe der Schäden zur Nerfügung stellen, so würden später die not⸗ wendigen Barmittel sehlen, die zur Durchführung des Gesetzes nötig sind, d. h. es würden dann nicht mehr alle Geschädigten mit einem Schadenegrundbetrage bis zu 20000 bar abgefunden werden können. Aus diesen Gründen muß ich Sie mit Nachdruck bitten, dem demokratischen Antrage Ihre Zu⸗ stimmung zu versagen. Der Ausschuß trat dann in eine vertrauliche Besprechung der reparationspolitischen Fragen ein. Daran beteiligte

12 vH, mindestens 8,4 111ö. 4,32

9

Im Reichstagzausschuß 1 Entschädigungs⸗ fragen wurde bei er Weiterberatung des Kriegsschädenschlußgesetzes die vertrauliche Aussprache über die reparationspolitischen Wirkungen der Vorlage beendet. In der dann folgenden allgemeinen Aussprache verlangte Abg. 8 uchwitz (Soz.) dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge eine Erweiterung des Kreises der Entschädigungsberechtigten. Berücksichtigt werden müßten auch die geschädigten deutschen Optanten in Polen Die oft unverschul⸗ dete Versäumnis der Fristen dürfte nicht zum Verlust der Ansprüche führen. Es müsse auch Vorsorge getroffen werden, daß nicht die⸗ lenigen leer ausgingen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes geschädigt werden, wenn beispielsweise viele Memeldeutsche aus Litauen ausgewiesen werden sollten. Die Deserteure dürfte man nicht ausschließen, nachdem der höchste Deserteur Wilhelm II. mit seinen Ansprüchen befriedigt worden sei. Der Redner beantragte eine Aenderung der Entschädigungssätze zugunsten der wirtschaftlich schwächeren Geschädigten. Die Mittel für eine bessere Entschädiaung könnten gewonnen werden durch Streichung der Wiederaufbau⸗ zuschläge im Betrage von 130 Millionen. Abg. Dr. Schetter (Zentr⸗ vermißte bei der Regierung das nötige Verständnis für die große Bedeutung des vorliegenden Gesetzgebungswerkes. Das Reichsfinanzministerium habe sich bei den Verhandlungen mit den Geschädigten nicht einmal durch einen Staatssekretär vertreten läslen Die wichtigste Frage sei jetzt: Schlußgesetz oder Zwischen⸗ lösung? Ein Schlußgesetz habe viele Vorzüge, aber es berge in sich die Gefahr, daß die Ansprüche der Geschädigten in ungenügender Weise befriedigt würden. Für ein Schlußgesetz sollte nach den bis⸗ herigen Beschlüssen der Zeitpunkt gewählt werden, in dem das Reich seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wieder erlangt habe. Wenn dieser Zeitpunkt nach Ansicht der Regierung jetzt erreicht sei, so hätte die Regierung auch angemessene Entschädigungen be⸗ willigen müssen. Diese bringe aber die Vorlage nicht, sie könne die erstrebte Beruhigung in den Kreisen der Geschädigten nicht schaffen. Die 22,4 Millionen, die das Reich jährlich aus Haushalts⸗ mitteln zwanzig Jahre lang für diesen Zweck zur Verfügung stellen wolle, seien ein unzureichender Betrag. Die Vorlage bedürfe dringend der Verbesserung. Die Vorschläge des Reichswirkschaftsrats könnten akzeptiert werden als das Minimum dessen, von dem aus⸗ gegangen werden müsse. Abg. Jadasch (Komm.) forderte eine wesentliche Erweiterung des Kreises der Entschädigungsberechtigten, vor allem auch Berücksichtigung der Gewaltschäden in Oberschlesien. Er beantragte eine Aenderung der Sätze im Interesse der Klein⸗ geschädigten und Streichung der für die Großgeschädigten vor⸗ gesehenen Entschädigungen. Der Ausschuß vertagte dann die Weiterberatung auf heute. h1“ v“

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtagh

setzte am 18. d. M. die Beratung des Landwirtschafts⸗

haushalts fort. Die Notlage der Landwirtschaft wurde weiter

beiprochen. Landwirtschaftsminister Dr. Steiger erklärte dabei:

Eme allgemeine Entschuldung und Zinsverbilligung käme nicht in

Frage. Die diesbezüglichen Pläne (Hugenberg ufw.) müßten ab⸗

gelehnt werden. Auch der Direktor des Reichslandbundes habe

sich gegen diese Pläne ausgesprochen. Es gelte zurzeit ins⸗

besondere den notleidenden Gebieten in Pommern und

Schleswig⸗Holstein u helsen. Die Genossenschaften hätten

ihr Volumen ausgefällt. Es müsse versucht werden, die

noch nicht überschuldeten Betriebe, die aus eigener Kraft

sich nicht mehr behaupten könnten, durch Zwischenwirtschaft

am Leben zu erhalten, um sie sodann nach Möglichkeit der Siedlung

zuzuführen. Eine Perreichkichung der Wasserftraßen wüde gerade den

Beftrebungen auf Förterung der Meliorationen schädlich sein. Die

Dauerkredite der Landesrentenbanken seien nicht nur für die mit

preußischen Zwischenkrediten beliehenen, sondern auch für die mit Reichskredit beliehenen Siedlungen bestimmt. Preußen vei bereit,

mit den süddeutschen Ländern Staatsverträge wegen Inanspruchnahme

des Rentenbankkredites durch sie abzuschließen. Die Bestrebungen

auf Schaffung einer engeren Verbindung zwischen Verbraucher und Erzeuger müßten nachdrücklichst gefördert werden Die Abstim⸗

mung über die große Zahl der vorliegenden Anträge soll in einer

späteren Sitzung erfolgen.

Der Städtebauausschuß des Preußischen Land⸗ tags hielt gestern Abend eine kurze Beiprechung ab, um sich über die Art der Weiterberatung des Städtebaugesetzes zu verständigen. Man beschloß, die nächste Sitzung am 20 Februar abzuhalten und hofft, daß bis dabin Klarheit darüber besteht, ob in der Frage der Umlegungen im Reich ein besonderes Gesetz herauskommt.

Der Landtagsausschuß für die westlichen Grenzgebiete beschäftigte sich gestern in einer Abendsitzung mit dem Punkt des Westprogramme, der die Bereitstellung von Mitteln zur Förderung der Landwirtschaft fordert, insbesondere für den Weinbau und die Behebung der Winzernot, für landwirtschaft⸗ liche Darlehen zu mäßigen Zinsen für Betriebe und zur Förderung der bäuerlichen Tierzucht für die Landeskultur durch Meliorationen um., für landwirtschaftliche Bildungsturse und zur Förderung der land⸗ wirtschaftlichen Genossenschaftswesens. Es fand ein Amtrag des Berichterstatters Brecht (D. Nat.) Annahme, den Minister aufzu⸗ fordern, über seine Reise nach dem Westen zu berschten und die be⸗ schossene Uebersicht über die Ausgaben für den Westen und Osten in den Jahren 1924, 1925 und 1926 vorzulegen.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 20. Januar 1928.

Telegraphische Auszahlung. ——

19. Januar Geld Brief 1,791 1,795 4,183 4,191 1,970 1,974

20,962 21,002 2,183 2,187

20,439 20,479 4,191 4,199 0,5055 0,5075 4,276 4.284

169,13 169,47 5 544 5,556

58,54

73,42

81,90 10,572 22,225 7,397 112.53

20,47 111,79 16,51 12,444 80,925 3,6033

20. Januar Geld Brief 1,792 1,796 4,183 4,191 1,967 1,971 20,962 21,002 2,170 2.174 20,44 20,48 4,1915 4,1995 0,505 0,507 4,276 4,284

169,15 169,49 5,544 5,556

58,41 58,53 73,28 73,42 31,72 81,88 10,552 10,572 22,185 22,225 7,383 7,397 112,30 11252

20,43 20,47 111,62 111,84 16,475 16,515 12,421 12.441 80,74 80,90 3,027 3,033 71.73 71,87

112,57 112,79 59.07 59,19

Buenos⸗Aires. Canada Japan.. 1 Kairo äͤgppt. Pfd. Konstantinopel 1 türk. 2 London. 1 £

New York. 1 &

Rio de Janeiro 1 Milreis

Goldpeso

Uruguay .. 100 Gulden

Amsterdam⸗ Rotterdam 100 Drachm. 100 Belga

Athen . . . ..

Brüssel u. Ant⸗ 100 Pengö 100 Gulden

werpen ... Budapest v“

100 finnl. 100 Lire 100 Dinar

Fanehe 2. 100 Kr. 100 Escudo

Jugollawien. 100 Kr. 100 Fres.

Kopenhagen. Lissabon und Oporto.

100 Kr.

100 Frcs.

100 Leva

Oslo 100 Peseten

1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 8 1 Pen

28,42 73.28 81,74 10,552 22,185 7,383 112 31

20,43

111,57

16,47 12,424 80,765 3,027 71 92 72 06

112,60 112,82 59,05 59.77

paris.. Prag. Lr, ö“ Sofia ... Spanien.... Stockholm und Gothenburg. Wien. 4

100 Kr. 1000 Schilling

1 000 000 ¹ 10 000 000 7 9,22 über 10 000 000 weniger als 9,22

sich auch der Vertreter des Auswärtigen Amtes.

8— 1“