1928 / 21 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

VI. Federvieh

Hühner (Hähne, Hühner und Küken) ohne Trut⸗ und Perlhühner

V. Z1 eg en

1 Jahr alte und ältere

Enten (Enteriche,

. S Gänse [90868] Prospekt der

(Gänseriche,

unter 1 Jahr alte Ziegen

Ergibt sich aus der Umrechnung für das Kflogramm Feingold ein b

Preis

und

[90501] „Defi“ Rährmittelwerk A. G. (Deininger & Fickentscher). Einladung zu einer außerordentlichen Generalversammlung am 13. Febr. 1928, vorm. 1 1 ½ Uhr, beim Notartat V, München, Karlsvlatz 10. Tagesordnung: 1. Ernennung emes Liqutdators. 2. Genehmigung der Liquidationsbilanz. 3. Aurfsichtsratewah! München. 20. Januar 1928. Der Vorstand.

““

[80650]

Coblenzer Handelsbank A. G., Koblenz.

Durch Beschlus der Generalversamm⸗ lung vom 25. November 1927 ist das Grundkapital der Gesellschaft zwecks Aus⸗ gleichung bes Kapitalen’wertungskontos von RM 509 700 auf RM 407 800 her⸗ abgesetzt derart, daß für die bisherigen RM 509 700 Aktien fetzt Aktien im Gesamtnennwerte von RM 407 800 be⸗ stehen bleiben, daß dabei an Stelle von je 5 der 490 bisherigen Tausendmarkaktien je 4 Aktien zu RM 1000 treten und an Stelle von je 5 der 197 bisherigen⸗Hundert⸗ markaktien je 4 Aktien zu RM 100 treten, daß außerdem jedoch noch Zwerhundert⸗ markaktien bestehen bleiben zur Ausgleichung der Differenz zwischen den sämtlichen Aktien von RM 509 700 aus der Herab⸗ setzung auf RM 407 800, so daß an Stelle der bisherigen 490 Attien zu je RM 1000 und 197 Aktien zu je RM 100 jetzt treten 392 Aktien zu RM 1000 und 158 Aktien zu RM 100, zusammen aus⸗ machend Grundkapital RM 407 800.

Es ergeht die Aufforderung an die Aktionäre zur Einreichung der Aktien bis spätestens 1. April 1928 zwecks Ausführung der Herabsetzung des Grundkapitals duirch Verminderung der Zahl der Aktien durch Abstemvelung unter Androhung der Kraftloserklärung:

a) derjenigen Aktten, welche trotz er⸗ folgter Aufforderung nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingereicht werden,

b) solcher eingereichter Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien er⸗ forderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind.

Koblenz, den 15. Dezember 1927.

Der Vorstand.

s88982] Storch & Schöneberg

Aktiengesellschaft für Bergbau

und Hüttenbetrieb, Geisweid. Umtausch von Aktien. Zweite Aufforderung.

In der Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 3. Dezember 1927 ist beschlossen worden, das Grundkapital in einbeitliche Aktien über je RM 500 zu erlegen. Gemäß § 35 a der Zweiten

urchführungsverordnung zur Verordnung über Goldbilanzen vom 28. März 1924 in der Fassung des Artkels I Ziffer 8. der Fünften Durchführungsverordnung vom

23. Oktober 1924 fordern wir hiermit die

Inhaber unserer über RM 250 lautenden Aktien auf, ihre Aktien nebst den dazu⸗ ehörigen Gewinnanteilscheinbogen mit aufenden Gewinnanteilscheinen mit einem arithmetisch geordneten Nummernverzeich⸗ nis in doppelter Ausfertigung bis zum 31. März 1928 (einschließlich) zum Um⸗ tausch in Aktien über RM 500 bei fol⸗ genden Stellen:

Deutsche Bank, Berlin

Siegener Bank, Filiale der Deutschen

Bank, Siegen, Deutsche Bank, Filtale Köln, Direction der Disconto⸗Gesellschaft Berlin, nebst deren Zweignieder⸗ lassungen, Bankhaus Delbrück von der Heydt & Co, Köln,

A. Schaaffbausen'scher Bankverein, Fi⸗

liale Siegen.

Bankbaus J H. Stein, Köln, oder bei der Gesellschaftskasse in Geisweid während der üblichen Geschäftsstunden

einzureichen

Gegen Ablieferung von 2 Aktien über je RM 250 wird eine Aktie über Reichs⸗ mark 500 mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 u. ff. ausgereicht.

Der Umtausch ist provisionsfrei, falls die Einreschung der Aktien an den Schal⸗ tern der obigen Stellen erfolgt. In anderen Fällen wird die übliche Provision in An⸗ rechnung gebracht.

Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden ersolgt nach deren Fertigstellung

egen Rückgabe der über die eingereichten ktien ausgestellten Empfangsbescheini⸗ ungen bei derjenigen Stelle, von der die escheinigungen ausgestellt worden sind. Die Bescheinigungen sind nicht übertragbar. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheintgungen zu prüfen

Diejenigen Aktien unserer Gesellschaft über RM 250, die nicht bis zum 31. März 1928 eingereicht worden sind, werden gemaß § 290 des Handelsgesetzbuchs für taftlos erflärt werden. Das gleiche gilt von eingereichten Aktien, die die zum Ersatz durch Aktien unserer Gesellschaft über RM 500 erforderliche Zahl nicht erreichen und uns nicht zur Verwertung für Rech⸗ nung der Beteiligten zur Verfügung ge⸗ stellt werden Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden Aktien unserer Gesellschaft über RM 500 werden nach Maßgabe des Gesetzes verkauft. Der Erlös wird abzüglich der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt.

Geisweid, im Januar 1928.

Der Vorstand. Jütte. Schleicher.

E111“

Deutschen Hypothekenbank (Acten⸗Gesellschaft) zu Verlin

über auf den Inbaber lautende GM 10 000 000,— 8 % Goldpsandbriefe Serie 34 bis zum 2. Januar 1933 unkündbar Lit. A Nr. 1 1300 zu je GM 3000,— Lit. C Nr. 1— 2800 zu je GM 500,— B 1 4400 1000,— vZ 1 Goldmark = „%0 kg Feingold.

Die Deutsche Hypothekenbank (Actien⸗Gesellschaft) ist mit dem Sitze zu Berlin im Jahre 1872 errichtet und unterliegt der Aufsit der Preußischen Staatsregierung. Gegenstand des Unternehmens sind die durch das Hypothekenbankaesetz und das Gesetz über wertbeständige Hopotheken zugelassenen Geschäfte. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt in Gemäßheit der Vorschritten des Handelegesetzbuchs und des Hypothekenbankgesetzes. Das Grundkapital beträgt RM 5 000 000,—.

An Gewinnanteilen wurden für 1924 8 %, für 1925 9 % und für 1926 10 % an die Aktionäre gezahlt.

Auf Grund ihres Privilegiums vom 3. April 1872 vom 12. August 1924 bringt die Bank zur Ausgabe

GM 10 000 000,— S % Goldpfandbriefe Serie 34 gleich 3584,587 kg Feingold (laut Reichsmünzgesetz) mit Zinsscheinen fällig am 1. April und 1. Oktober erstmalig am 1. April 1928. Diese Goldprandbriefe tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, zweier Mitglieder des Vorstands, des seitens der Aufsichtsbehörde bestellten Treuhänders und die hand⸗ schriftliche Unterschrift des Kontrollbeamten.

Seitens der Inhaber sind die Prandbriefe unkündbar; die Rückzahlung durch die Schuldnerin erfolgt zum Nennbetrage nach Kündigung oder Auslosung, die zum ersten Werktage eines jeden Kalendervierteljahis mit einmonatiger Kündigungsfrist zulässig ist. Die Kündigung ist bei diesen Goldprandbriefen bis zum 2. Januar 1933 ausgeschlossen, eine Aus osung darf bis dahin nur in Höhe derjenigen Beträge er⸗ folgen, welche auf die Deckungshypotheken durch Tilgungsbeträge oder außergewöhn⸗ liche Rückzahlungen bei der Gesellschaft eingehen.

Der Geldwert der Zinsscheine und der ausgelosten oder gekündigten Stücke wird berechnet nach dem amtlich bekanntgemachten Feingoldpreise, der für den 15. Tag des dem Fälligkeitstage vorhergehenden Monats gilt. Die Umrechnung findet nach den gesetzlichen Bestimmungen statt. Die Einlöfung gekündigter Stücke und fälliger Zinsscheine sowie die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen erfolgt kostenfrei an der Gesell⸗

schaftskasse zu Berlin.

Die gemäß den Bestimmungen unseres Statuts als Sicherheit für die Gold⸗ pfandbriefe dienenden Goldhypotheken werden in die vorgeschriebenen Register ein⸗ getragen.

Am 31. Dezember 1927 betrug

der Bestand der erworbenen Goldhypotheken GM 65 335 928,84, der Umlauf an Goldpfandbriefe . . 64 133 530,N.

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft gelten als gehörig erfolgt, wenn sie

einmal im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht sind; die Bekanntmachungen werden

und des Zusatzprivilegs

außerdem in einer Berliner Börsenzeitung veröffentlicht werden. Die Nummern der aus⸗

gelosten oder gekündigten Stücke werden spätestens 14 Tage nach der Ziehung oder Kündigung, die Restantenlisten mindestens jährlich einmal bekanntgemacht. Die Um⸗ lautziffern der Goldpfandbriefe auf den Schluß eines jeden Kalendervierteliahres werden dem Börsenvorstand zur Veröffentlichung im amtlichen Kursblatt mitgeteilt.

Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands teilen wir mit, daß als stell⸗ vertretendes Mitglied Direktor Carl Hirte, Berlin⸗Grunewald, hinzugekommen ist; unser Aufsichtsratsmitglied Professor Dr. Ludwig Darmstaedter ist durch Tod aus⸗ geschieden. Des weiteren wird, insbesondere über Aufsichtsrat, Vorstand sowie wegen der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1926, auf den Pro⸗ spekt der Bank vom Mai 1927, veröffentlicht in Nr. 128 des Deutschen Reichs⸗ anzeigers vom 3. Juni 1927 2. Beilage, verwiesen.

Berlin, im Januar 1928.

Deutsche Hypothekenbank (Actien⸗Gesellschaft). Dr. Hiere. Dr. Lippelt.

Auf Grund des vorstehenden Prospekts sind auf den Inhaber lautende GM 10 000 000,— S % Goldpfandbriefe Serie 34, bis zum 2. Januar 1933 unkündbar. 1 Goldmark = ½% ꝙg Feingold, der Deutschen Hypothekenbank (Actien⸗Gesellschaft) zu Berlin zum Handel und zur Notierung an der Berliner Börse zugetassen.

Berlin, im Januar 1928.

Deutsche Hypothekenbank (Actien⸗Gesellschaft).

Dr. Hire. Dr. Lippelt.

Prospekt der

Mitteldeutschen Bodenkredit⸗Anstalt zu Greiz

über S8 % ige Goldhypothekenpfandbriefe Reihe V über 1972,1 kg Feingold (— 5 Milltonen Goldmark nach dem Reichsmünzgesetz vom 30. 5. 1924) unkündbar bis zum 30. 9 1932 Buchstabe G Nr. 1 150 zu 1972.1 g Feingold 5000,— GM T 1 800 (8 2000,— 1 1800 E1E16 1959,— 5 1 1400 179,21 8 500,— 5 C 1 1500 35,842, 8 = 100,— S %ige Goldhypothekenpfandbriefe Reihe VI über 1972,1 kg Feiugold (= b Millionen Goldmark nach dem Reichsmünzgesetz vom 30. 8. 1924)

[90805]

11“ =—2 =2 n

ö“

unkündbar bis zum 30. 6. 1933 Buchstabe G Nr. 1 150 zu 1972,1 g Feingold = 5000,—8 GM F 1 800 716 84 . = 200 1 1800 358,42 8 B C 1 1500 35,842‧„ 8 —n 100,—

Die Mitteldeutsche Bodenkredit⸗Anstalt zu Greiz ist im 11. 1895 als Aktiengesellschaft errichtet worden und unterhält eine Zweigniederlassung in Berlin. Die Dauer der Gesellschaft ist auf 100 Jahre seit der landesherrlichen Genehmigung, d. h. bis zum 13. Dezember 1995. festgesetzt.

Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Bodenkredits, des Kommunalkredits, der Landwirtschaft und der Bautätigkeit in sämtlichen Staaten des Deutschen Reiches. Zu diesem Zweck betreibt die Gesellschaft sämtliche im Hypotheken⸗ bankgesetz vom 13. Juli 1899 in Verbindung mit dem Gesetz über wertbeständige Hypotheken vom 23. Juli 1923 vorgesehenen Geschäfte. Die Gefellschaft ist berechtigt, in allen anderen Staaten des Deutschen Reiches Zweigniederlassungen und Ver⸗ tretungen zu errichten

Das Grundkapital der Gesellschaft von 2 500 000,— RM beschlossen die Generalversammlungen vom 21. März 1927 und 23. Dezember 1927 auf 5 000000, RM zu erhöhen Die neuen Aktien sind einem Konsortium anzubieten, das verpflichtet sein soll, diese den alten Attionären im Verhältnis 1:1 zu einem vom Vorstand und Aussichtsrat der Gesellschaft zu bestimmenden Kurse anzubieten, der nicht unter 110 % und nicht über 130 % liegen soll.

Auf Grund der ministeriellen Genehmigung vom 13. 6. 1924 und gemãß Aufsichtsratsbeschluß vom 4. Januar 1928 ist die Gesellschaft mit der Begebung folgender Goldhypothekenpfandbriefe vorgegangen:

1. Reihe V 8 % iger Goldbppothekenpfandbriefe im Werte von 1972,1 kg

Femgold (= 5000 000 Goldmark laut Reichsmünzgesetz vom 30. August 1924).

Sie ist in den obenbezeichneten Stücken ausgefertigt und mit halbjährigen,

am 1. 4. und 1. 10. jeden Jahres jälligen Zinsscheinen, deren erster am

1. 4. 1928 fällig ist, verrehen. Die Reihe V. 8 % iger Goldhypotheken⸗

pfandbriefe kann frühestens per 30. 9. 1932 gekündigt werden. Die Rück⸗ zahlung muß bis zum 30. 9. 1955 beendet sein.

2. Reihe VI 8 % iger Goldhypothekenpfandbriefe im Werte von 1972,1 kg

Fröerr (= 5000 000 Goldmark laut Reichsmünzgesetz vom 30. August 1924).

ie ist in den obenbezeichneten Stücken ausgefertigt und mit halbjährigen, am 2. 1. und 1. 7. jeden Jahres fälligen Zinsscheinen, deren erster am 1. 7. 1928 fällig ist, versehen. Die Reihe VI 8 % iger Goldhypotheken⸗ pfandbriefe kann frühestens per 30. 6. 1933 gekündigt werden. Die Rück⸗ zahlung muß bis zum 30. 6. 1956 beendigt sein.

Die Prandbriefe sind auf den Inhaber ausgestellt und lauten ebenso wie die Zinsscheine auf den Geldwert bestimmter Mengen Femgold, gleich einem dem Reichs⸗ münzgesetz vom 30. August 1924 entsprechenden Goldmarkbetrage.

Die Einlösung erfolgt zum letzten gemäß der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken vom 29. 6. 1923 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 482) vor jedem 1. September bezw. 1. März bekanntgegebenen Londoner Gold⸗ preis bei der Reihe V 8 % iger Goldhvpothekenpfandbriefe bezw. vor jedem 1, Junt oder 1. Dezember bekanntgegebenen Londoner Goldpreis bei der Reihe VI 8 % iger Goldhypothekenpfandbriefe. Der Goldpieis wird in Reichswährung nach dem

0,— 1900,— 89 500, 1“¹

2 9 90

A

—2 =2

Mittelkurse der Berliner Börse für Auszahlung London auf Grund der letzten amt⸗ otierung vor der Bekanntmachung de Goldpreises im Reichsanzeiger um⸗

gerecnet.

von nicht mehr als 2820 RM und nicht weniger als 2760 RM, so ist geschuldete Goldmark eme Reichemark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen. Die Goldhypothekenpfandbriefe sind seitens der Inhaber unkündbar, seitens der Bank nach Kündigung oder Auslosung rückzahlbar. Die Gesellichaft verflichtet sich, die ausgelosten Nummern innerhalb von 14 Tagen nach Auslosung bekanntzugeben und den Rückzahtungstermin mit an emessener Frist festzusetzen.

Die als Sicherheit für die Goldbypothekenpfandbriefe dienenden Gold⸗ hvpotheken werden in ein besonderes Goldhypothekenregister eingetragen, auf welches die Bestimmungen des § 9 Nr. 4 und 5 des Gesetzes über wertbeständige Hypotbeken vom 23. 6. 1923 Anwendung finden. Der Treuhänder hat auf jedem Goldhypotheken⸗ pfandbrief zu bescheinigen, daß für denselben vorschriftsmäßige Deckung vorhanden ist. Die Goldhypothekenpfandbriefe werden mit dem Faksimile der Unterschrift des Vorsitzenden des Aussichtsrats oder dessen Stellvertreters, eines Mitgliedes des Vor⸗ standes und des Treupänders versehen.

Die Geschäftsführung der Anstalt steht unter staatlicher Aufsicht Zurzeit wird dieselbe durch den bierzu ernannten Staatskommissar Oberregierungsrat Dr. von Samson⸗Himmelstjerna in Weimur ausgeübt. Als Treuhänder ist nach § 29 des Hypotbekenbankgesetzes der Landgerichtsdirektor a. D. Oberjustizrat Stein⸗ haeuser, als dessen Stellvertreter der Landgerichtspräsident von Gohren, beide in Greiz, bestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch auf Erstattung der ihnen durch ihre Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen und erhalten zusammen von dem Reingewinn, welcher nach Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rücklagen sowie nach Abzug eines für die Attionäte bestimmten Betrages von 4 voH des eingezahlten Aktienkapitals verbleibt, einen Anteil von 5 %; außerdem eine unter den Verwaltungs⸗ kosten der Gesellschaft zu verrechnende feste Vergütung, welche soviel mal Gold⸗ mark 300,— beträgt, als die höchste im Geschäftsfahr tätig gewesene Mitgliederzahl mehr als eins ausmacht. Die Verteilung dieser Beträge unter die Mitglieder wird durch Beschluß des Aufsichtsrats bestimmt.

Alle die Gesellschaft betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger und das Amts⸗ und Nachrichtenblatt für Thüringen. Die Geseilschaft verpflichtet sich, alle die obige Goldhypothekenpfandbriese betreffenden Bekanntmachungen auch im Dresdner Anzeiger sowie im Berliner Börsen⸗Courier und in der Berliner Börsenzeitung zu veröffentlichen. Ferner verpflichtet sich die Ge⸗ sellschaft, dem Börsenvorstand vierteljährlich eine Aufstellung der Umlaufsbeträge ihrer Goldpfandbriese und Goldschuldverschreibungen zwecks Veröffentlichung im amtlichen Kursblatte der Börse zu Berlin einzureichen.

Das Geschäftsiahr der Gesellschaft ist das Kasenderjahr.

für jede

Von dem aus der Bilanz sich ergebenden Reingewinn sind zunächst 5 % dem

ordentlichen Reservefonds so lange zu überweisen, bis derselbe 10 % des eingezahlten Grundkavitals erreicht hat. Der Rest steht nach Abzug der satzungs⸗ und vertrags⸗ mäßigen Gewinnanteitle zur Verfügung der Generalversammlung mit der Maßgabe, daß an die Staatskasse des Landes Thüringen eine Abgabe in Höhe von 5 % des⸗ jenigen Betrags zu entrichten ist, welcher an die Aktionäre über die ersten 4 % des eingezahlten Grundkapitals hinaus zur Verteilung gelangt.

Die Einlösung der Gewinnanteilscheine, der gekündigten Stücke sowie der ie- und die Aushändigung neuer Zinsscheinbogen sowie die Vornahme etwaiger

onvertierungen erfolgt kostenfrei an den Kassen der Gesellschaft in Greiz und Berlin sowie bei dem Bankhause Bassenge & Fritziche, Dresden, bei dem Bankhause A. E. Wassermann, Berlin, Butgstraße 23, sowie den jeweilig bekanntzugebenden Einlösungsstellen. .

Bezüglich der Bilanz für den 31. 12. 1926 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung, der Dividendenzahlungen in den Jahren 1922 bis 26, Vorstand und Aufsichtsrat wird auf die Veröffentlichung des Prospekts über die S8 % igen Goldhypothekenpfandbriefe Reihe 1v der Gesellschaft in Nr. 272 des Deutschen Reichsanzeigers vom 21. November 1927, in Nr. 271 des Vogtländischen Anzeigers und Tageblatts vom 22. No⸗ vember 1927 und in Nr. 543 des Berliner Börsen⸗Conriers vom 20. November 1927 verwiesen.

Am 31. 12. 1927 betrug der Bestand an Goldhypotheken 8

und Goldkommunalobligationen. 1 GM 49 587 247,85

der Umlauf an Goldhypothekenpfandbriefen und Gold⸗ kommunalobligationen 8 49 235 850,—

die Darlehnsschuld an die Deutsche Rentenbank⸗Kredit⸗ 8 116““ 590 347,30

anstalt . 1 Berlin, im Januar 1928. Mitteldeutsche Bodenkredit⸗Anstalt.

Auf Grund vorstehenden Prospekts werden von uns: 8 Reihe V S % iger Goldhypothekenpfandbriefe über 1972,1 kg Feingold (= 5 Milltonen Goldmark nach dem Reichsmünzgesetz vom

30. August 1924), unkündbar bis zum 30. 9. 1932, . Reihe VI S8 %iger Goldhypothekenpfandbriefe über 1972,1 kg Feingold (= 5 Millionen 1 30. August 1924), unkündbar bis zum 30. 6. 1933,

an der hiesigen Börse zur Einführung gebracht. Berlin, im Januar 1928.

Mitteldentsche Bodenkredit⸗Anstalt.

[90539].

Bürgerliches Brauhaus

Aktiva. Bilanz am 30. September 1927.

NN 8 1., Arealgebäude. 504 358,95 Abschreibung 7 440,25 496 91870 Gastwirtschafts⸗ Und Nieder⸗ .Hypotheken. lagsgrundstücke „23 400,— . Schulden.. Abschreibung. 400,— 23 000 5. Bankschulden Maschinen 17 522,15 6. Atzepte. .

1 7. Kaution.. Abschreibung 14 722,15 8 8. nsfonds. 25 365,05 Fb

Inventar. 9. Avale 20000,— Abschreibung 4365,05 10. Hectedete Pferde, Wagen u. Geschirre 11. Reingewinn..

17470,— Abschreibung 4470,— Kraftwagen 18 000,— Abschreibung 4000,— Versandfässer 33 772,20 Abschreibung 6772,20 Flaschenbier, Maͤschinen und Geräte 48 379,20 Abschreibung 9 379,20 Neuanlage . 300 008,13 Abschreibung 25 008, 13 8 Hypothekenausgleschslontkö 50 000,— Abschreibung 5000,— 11. Hypotheken und Darlehne . 12. Avale 20 000,— 13. Außenstände.. 14. Kasse, Wechsel, Wertpapiere. 15. Bestände: ..

Freiberg A.⸗G. Passiva. RM [₰ 300 000— 30 649 25 55 09666 177 41283 17 705 [05 1 305 183/08 500 000

Aktientapital Reservefonds

123 600 21 000

13 000

14 000

27 000

30 000 335 20%

45 000 203 282

378 960 25 878 151 661

1807 8017A 1897 30177

Gewinn⸗ und Verlustrechnnng am 30. September 1927.

NAN s RMN [3₰

1 605 084[55 % 1. Vortrag von 1925/26. 1 51610 86 556 98] 1 2. Erlös aus Bier, Neben⸗

754⁴ʃ9 produkten u. sonstigen Einnahmen 1 690 880/ 33

10

92 28

1. Gesamtunkosten.. 2. Abschreibungen.. 3. Reingewin..

1 692 396ʃ4 1 692 39643

Der 8-, 0n besteht nach der am 17. Januar 1928 vorgenommenen Ergänzungswahl aus den Herren: Kaufmann Richard Günther, Vorsitzender, Frei⸗ berg, Kaufmann Ewald Rechenberger, stellv. Vorsitzender, Freiberg, Direktor a. D. Oswald Scheunert, Schriftführer, Freiberg, Stadtrat a. D. Carl Jensen, stellv. Schriftführer. Freiberg, Handelsgerichtsrat .IeeS. Kaufmann Robert Thomas, Dresden, Rechtsanwalt Erwin Wolf, Dresden, Bankdirektor Dr. jur. Victor von Klemperer, 5 Wagner, Chemnitz, sowie Herr Direktor Gustav Beck, Dresden. Freiberg, im Januar 1926. Der Vorstand.

1

oldmark nach dem Reichsmünzgesetz vom

resden, Neu hinzugewählt wurden: Herr Direktor Paul

Landesteile

und Ziegenlämmer

weibliche

Ziegenböcke

überhaupt

Gänse und

(Sp. 25 27) Gänseküken)

Enten und Entenküken)

davon Hennen

überhaupt

insgesamt

(Legehühner, Legerinnen)

(Sp. 29 31)

28 29

30

31

31 a

ovinz

Ostpreußen

Stadt Berlin.

Provinz

Grenzmark Posen⸗Westpr uße Provinz Niederschlesien

2 Rheinpr

Hober

Brandenburg Pommern

Obenschlesien

Sachsen. Schleswig⸗Holstein

Hannover Westfalen Hessen⸗Nassau ovinz ¹)

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Sachsen

Württemberg

Baden Thüring Hessen

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Mectenburg⸗Schwerin

Oldenburg.. Braunschweig

Anhalt Bremen Lippe Lübeck

7020 0 29290 2. 2 290 290 22 29 8 0 .„

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Mecklenburg⸗Strelitz

Waldeck Schaum

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Deutsches Reich ¹) Dagegen 1926 1925

1924.

1913 ²)

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27 399 22 700 523

441 951 26 100 612 564 152 926 58 604 476 327 223 326 395 725 101 607 232 104 132 212 192 904 139 335 9 036

45 535 11 622 216 395 76 576 35 895 202 034 115 484 296 059 27 462 219 943 185 482 210 694 226 720 6 535

36 252 9 833 175 133 62 641 28 741 159 411] 96 477 233 056 24 316 191 253 164 967 180 786 200 620

236 768 27 878 206 249 156 917 22 950 105 352 41 384 187 174

8 032

3 587 105

599 786 4 276 522 3 213 191

596 056 2 903 035 1 056 553 4 602 193 3 113 909 6 326 150 4 950 097 2 415 260 6 255 356

134 654

2 748 808

3 207 902 2 232 693

372 865

418 699 2 168 222

709 515 3 755 086 2 524 993 4 770 781 3 950 655 1 817 732 5 153 630

108 661

4 269 824 653 76

6 800 039

5 226 333

2 664 685 6 563 298 151 722

90 9 ο% 0

00 90900v980xb9b980ùbö9ãb9;9 2—2 8

0 2 6860099 9 606 9 8090 ⸗20

271 907

52 015 26 607 10 024 11 973 32 280 17 583

3 194 721

991 563 477 938 231 254 111 423 194 816 146 150 4 124 24 756 18 962 24 610 30 015 2 371 11 019 1 917

1 876 436

390 08 177 165 104 279 136 333 206 480 132 018 5 380 18 328 25 138 86 380 29 613 2 844 34 573 1611

5 260

5 900 U 7 050 I11“ 8856

169 309 112 286 4 946 15 097 21 723 48 932 23 657 2 518 31 196 1 455

4 685

1 760 027 220 689

44 029 867 3

10 084 475 2 774 881 3 110 314 2 581 316 1 924 327 1 650 556

189 588

1 306 875 1 455 520 515 250 492 920 158 312 245 569 89 689 223 675 120 811 79 159

3 940 242

8 424 395 2 333 965 2 806 581 2 271 595 1 580 837 1 498 210 159 335 1 128 203 1 318 340 457 196 385 842 133 290 214 715

48 984 615

11 296 727 3 335 564 3 497 328 2 761 075 2 179 312

131 942 82 450

VII. Bienen

445 564 488 606 549 662 835 200

5 481 310 5 494 523 5 339 405 5 956 272

2 703 277 3 217 762 2 923 551 8,483 800 3 170 189 3 796 463

3522442 4 359 642

3 163 813 5 850 775

2 563 397 2 410 027 2 042 799

2 074 738 2 086 330

71 033 104 67 800 062 64 122 135 63 674 613 63 970 300

stöck e (Bienenvölter)

mit unbeweg⸗ lichen Waben

(Sp. 33 u. 34)

Nichtbeschaupflichtige Hau in der Zeit vom 1. Dezember 1926

sich bis

lachtungen 30. November 1927

79 077 811

75 704 612 71 504 339

71 705 623

Rindvieh

überhaupt Jungrinder

über 3 Mon.

bis 2 Jahre alt

über 2 Jahre alt Bullen

Ochsen Kühe

Kälber unter 3 Monate alt

Rindvieh überhaupt

einschl. Ferkel

Schweine

Schafe einschl. Lämmer

33

35 37

42

43

rovinz

Ostpreußen.

tadt Berlin 1

Provinz

Brandenburg Pommern

e 0 2090 0

Grenzmark Posen⸗Westpreußen

Provinz

Niederschlesien

Oberschlesien Sachsen 8 Schleswig⸗Ho Hannover Westfalen. Hessen⸗Nassau

lstein.

. 4

Rbeinprovinz 1)) Hohenzollern..

Bayern ¹) .

Sachsen

Württemberg

Baden

Thüringen.

essen amburg

ecklenburg⸗Schweri n

Oldenbu

ö

Braunschweig.

Anhalt’. Bremen Lippe Lübeck

Mecklenbarg⸗Strelitz

Watdeck

Schaumburg⸗Lippe

Deutsches Reich ¹)

die Zahl der Miitärpferde da 1913 nicht erhoben.

Dagegen

22292—2⸗2

0 2 9 2% 1ο% 2 2 0 0 0

20 ʒeee

7

.„ S b0 29bb2b9bb—0᷑ã—2⸗—9bb9 2 2

2.

1926. 1925. 1924. 1912 ²)

2 8 —0—19 9590ᷓ95 0b 90 o n

ieeeeüüeüeeeeeht

45 882

2 678 69 952 54 542 11 792 80 384 26 088 51 474 43 639 22 424 37 409 34 306 57 853

4 624

106 434

18 776

152 316 2 772 95 205 99 826 24 909 92 010 30 926 65 531 62 320 112 876 55 998 42 013 76 629 4 904

11 501

276 662

336 919 101 216 4 396 346

10 501 234 997 178 882

505 713 582 331 025 11 252

666 889

64 747

29 665 34 807 2 835 2 053 262

5 840 1 907 30 199 2 309 3 151 1 535 60

1*

34 212 9 380

Pescthen ¹)

.„ 222b ã2bbeeebeeeneeee

0 „0 5390928—92ͦu9 829 —2

543 097

236 040 44 641 88 305 73 749 43 898 16 373

1 780 32 933 4 968 4 592 3 489 347

2 567 1 305 6 247 2647 318

375 138

89 750 6 190 9 909 9 979 4 652 3 460

512 7 390

10 382

1 343 932

1 149 790 199

884

553

516

¹) Ohne Saargeb

iet.

1 106 690

1 025 924

1 393 654

5 23 708

325 790 50 831 98 214 83 728 48 550 19 833

2 292

15 162

2 659 380

765 955 620

197 266 184 585 29 757 132 326

102 652 87 432

34 878 4 157

17 972 18 177

53 565 4 426 17 466

179 370 5 394

132 1 291 569 6 141 361

10 396 4 802

1 149

1

117 23

2 252 610 23

9

205 153

17 471 27 630 4 153 10 017 38 857 9 331

178 755 34 327 4 042

437 1 55

2012 50

859 11 323

0 0

1 630 398

1 550 822 . 15 594 21 245

15 870 30 526

1 472 3 030

1 791 2 618

2 299 346

127 665

4 310 614

4 907 743 5 280 689

212 631

388 224 454 950

354 469

494 826 691 986

²) Jetziges Reichsgebiet. ⁹) Nicht ermittelt. ⁴) Ohne Mecklenburg⸗Strelitz. ⁶) Einschl. Militärpferde. Nach dem Haushaltsplan des Reichswehrministeriums belrug

1927: 40 465, 1926: 40 691, 1) Ergebnisse 1924, da 1927 nicht ermittelt.

Berlin, den 24. Januar 1928.

1925 und 1924 je 40 804.

Bei Bayern und Hessen sind die

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Ergebnisse der Dezemberzählung 1912 eingesetzt, da 1913 dort nicht gezählt. ⁶) Ergebnisse 1912,

Die am 20. Januar! arbeitsblatto hat folgenden

I. Arbeusvermitttung und Arbeftslosenversicherung.

ordnungen. Erlafse:

stützung zur Deckung des Mietzinses.

verficherung arbeitsloser Bergarbeiter w Norstandsarbeiten. Bescheide, arbeitegerichtlichen Rechte beichwerde.

Angestellten frühere Die IV. Arxbeitsschutz. Gesetze, Gasschutzmas ken.

Urteile: 11.

Arbestevermag, Tarir⸗ 10. Zustäandigkeit des R beschwerde verfahren. Werden

V.

928 ausgegebene Nummer 3 des Reichs⸗ Inhalt: Teil I. Am tlicher Teil: Gesetze, Ver⸗ Einbehaltung eines Teile der Arbeitslosenunter⸗

Bescheide, Urteile: 9. Kranken⸗

ährend ihrer Beschäftigung bei und Eintgungswesen. eichsarbeitsgerichts im Einlegung der Rechts⸗

bei der Berechnung der Beschäftigungs⸗ dauer nach § 2 des Gesetzes über die Fꝛisten für die Künrigung von Arbeitgeber angerechnet?

Wohnungs⸗

nstjahre bei demselben Verordnungen Erlasse:

Beuifft:

und Siedlungewesen. Be⸗

cheide, Urteile: 12. Gesetzliche Miete für Nichtamtlicher Teil:

eil II.

stelien. Eine Denkschritt

Gesetz

Versorgungsagentze vom

zur

er.

Dr. Ehmke, Regierungsrat im Avänderung des Reicheversorgun

rat im Reichearbeitsministerium.

lande. Frankreich: Die Erneuerung der und industriellen Räume.

Von Vosen,

Reichsarbeitsministertums. ichsarbeitemmisterium. Fünrtes vegesetzee und anderer 21. Dezember 1927. Von Jacobe, Mmisterial⸗- Sozialpolnssches aue dem Miemvernäge der laufmännischen Regierungsoberinspektor im

ren Monat Januar 1928.— Die vage der älteren Ange⸗

Von

Aus⸗

gung unter den Gewerkschaftsmitgliedern.

tieis der Arbeitslosenversicherung Ende 2 Inanspruchnahme der Arbeitslosen⸗ und Krisenunterstützung.

Reichsarbeitsministerium. Statistik. Die Arbeitsmarkt⸗ und Wirt⸗ schaftslage im Dezember 1927: 1. Ueverblick über die Gesamtlage. II. Die Arbeusmarktlage. 1. Die Beschäftigung nach den Berschten der Industrie. 2. Die Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Vollbeschäfti⸗ Stand vom 31. 12. 1927. Arbeitsnachweise. 111. Der Personen⸗ November 1927. 1V. Die 1. Die Arbeitslosen⸗ und Krisenunterstützung zusammen. 2. Die Arbeitslosen⸗ unterstützung. 3. Die Krisenunterstützung. Sozialvolttische Zeit⸗ schriftenschau. Hierzu die Beilage. Statistische Nachweisung über die Arbeitsverhältnisse und Löhne in den Hauptbergbaubezirken. Teil IV. An 1S. Nachrichten für Reicheversiche⸗ rung: Inhalt: Nachruf. 1. Amtlicher Teil. A. Allgemeines. Verordnung über die Veröffentlichung grundsätzlicher Entscheidungen des Reichsversicherungsamts. Vom 28. Dezember 1927. B. Untall⸗ versicherung. Austührungsbestimmungen für die Unkallversicherung der dem Reichsarbeitemmisterium unterstellten Reichsbetriebe, für die das Persorgungsamt I Berlin ale Ausführungebehörde gemäß § 892 der Renchsversicherungsordnung bestimmt ist. Vom 12. Januar 1928. Entscheidungen der Rekurssenate 3290, 32911. Entscheidungen der Beschlußsenate 3292. O. Kranken⸗, Invaliden⸗ und Angestellten⸗ versicherung. Geset zur Aenderung des Versicherungegesetzes für An⸗

3. Die Inanspruchnahme der

1I1“

Personen. des § 503

Reichsmittel.

versicherung.

schau.

1

Verordnungen.

Abs.

Sozialversicherung.

zur

Ersatzkassen.

gestellte. Vom 22. Dezember 1927. Siebente Verordnung über die Versicherung der in der Kauffahrteiflorte, auf Kabeldampfern und Schulschiffen sowie in der Hochseefischereiflotte beschäftigten, nach dem Vierten Buche der Reichsversicherungsordnung versicherungspflichtigen Vom 4. Januar 1928. Verzeichnis der auf Grund 3 R.⸗V.⸗O. zugelassenen Runderlaß, betreffend Verteilung der nach § 7 des Gesetzes über Zolländerungen vom 17. August 1925

Vom 30. Dezember 1927. 1. Versicherungszugehörigkeit scheidungen der Revisionssenate 3108 bis 3114. der Beschlußsenate 3115. Entscheidungen des Reichsschiedsamte 49. Personalnachrichten des Reichsversicherungsamts. amtlicher Teil.

Verfügung stehenden Bescheide, der Plarrhaushälterinnen.

Urteile: Ent⸗

Entscheidungen

11. Nicht⸗

Die russische Kranken⸗

Von Dr. Lippmann, Senatspräsident im Reichsver⸗

Teil V.

sicherunggamt. Auszug aus der Satzung der Seekrantenkasse. Hamburg 8, Zippelhaus Nr. 18. Sozia volttische Zeitschꝛiften⸗ ücheranzeigen und Bücherdesprechungen. Gesetze und Bekanntmachungen Tarifverträge und über Genehmigungs⸗

beschlüsse der Fachausschüsse für Hausarbeit.

über

und Festsetzungs⸗